D. u. L. Haenickes Webseite aus Zossen-City

Ein herzliches Willkommen!


 

Am 11.12.2023 zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur aktuellen Beschäftigungslage in den Wasser- und Abwasserverbänden und den Landesministerien in Brandenburg, Bayern und anderswo in „Langer Atem ist lohnend“:

„Langer Atem ist lohnend “

Es war im Jahr 2004, als uns ein Zossener Landtagsabgeordneter den Landtagsbeschluss zu den Altanschließerbeiträgen vorstellte und erläuterte. „Den Beschluss müsst Ihr sofort zurücknehmen,“ sagte ich spontan, „er verstößt gegen das Rückwirkungsverbot im Grundgesetz.“ (analog Art.103 GG). „Was der Landtag beschloss, kann nicht zurückgenommen werden,“ erwiderte er. “Menschengemachtes kann auch von Menschen zurückgenommen werden,“ war meine Antwort. Und so kam es: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) rüffelte recht harsch die Zustimmung des Landesverfassungsgerichtes zu dem Beschluss, erklärte die Unzulässigkeit und wies zurück an die Landesregierung. Durch verschiedene „Tricksereien“ der Regierung und der Verbände sind die Gerichte immer noch mit den Rechtsstreitigkeiten befasst. Auch in Bayernsetzten wir uns mit positivem Ergebnis für die gleiche Problematik ein und freuten uns darüber, dass sich eine politische Wählergemeinschaft, die sich hier mit der Farbe Orange der Sache angenommen hat.

In Berlin wurden die Straßenausbau-Beiträge abgeschafft. „Das sollen wir hier auch fordern,“ rief ich. „Berlin ist ein Bundesland. Wir können das von hier nicht“, war die Antwort. Ich: „Fordern wir es!“ „Geht nicht“, hieß es. Und sie sind abgeschafft worden, auch z. B. in Bayern, auch mit Hilfe der orangefarbenen „Freien“.

Die Wasser- und Abwasserverbände dürfen keine „gesplitteten“ Gebühren für „Zahler“ und „Nichtzahler“ (Kläger gegen Altanschließerbeiträge, die sich die Rückzahlung erklagen mussten, gegen die „Zahler“, denen wegen Klageunterlassung die Altanschließerbeiträge nicht erstattet wurden) erheben, war mein Rechtsstandpunkt. Für eine öffentliche Grundversorgungsleistung seien identische Gebühren zu zahlen. In Textbeiträgen begründete ich meine Sichtweise und im Wünsdorfer Gemeindezentrum am 16./17.11.2016 (www.dlhaenicke.beepworld.de, Kommunales) (früher Hauptsitz der sowjetischen Westgruppe) lieferten wir uns „heiße“ Debatten, in denen mir sogar das Mikrofon abgeschaltet werden sollte, was die damalige Zossener Bürgermeisterin verhinderte. Eine Pause bewirkte ein Einlenken der Diskussionsleitung. Jüngst, am 07.12.2023, erfuhren wir in der Sitzung unseres Wasser- und Abwasserverbandes, dass der Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Unzulässigkeit der Splittung erklärt habe. Auch hier half eine orangefarbene politische (jetzt) Landtagsgruppe auch in Bayern. Mit den Rechnungsberichtigungen haben sich die Verbände wiederum eine kosten- und zeitintensive Tätigkeit verschafft.

Was „lernt“ uns das? Mit einem langen Atem und Einsatz können auch Einzelpersonen und/oder politische (jetzt nicht mehr) Kleingruppen Erfolg haben. Es gibt noch viele Ungerechtigkeiten und Fehler, z. B. die Straßenerschließungsbeiträge, die des öffentlichen Interesses würdig sind. Versuchen wir doch weiterhin, eine Besserung zu erreichen. Es ist immer wieder erstaunlich, wie abgehoben und unbeweglich politische Instanzen, Verbände und Leitungsfunktionäre sein können beim Ignorieren selbst höchster gesetzlicher Rechte, von uns Bürgern aber auf Punkt und Komma deren Einhaltung durch „Verwaltungsmaßnahmen“ erzwingen.

Der im Anfang gemeinte Landtagsabgeordnete sagte mir, dass ich nie eine Leitungsfunktion innegehabt hätte, nicht lenken musste. Meine Erwiderung: „Es ist schlimm, wenn der auf dem Rücksitz Sitzende dem Lenkenden erklären müsse, wohin er zu lenken habe, damit eine Kollision vermieden wird." Der ehemalige Landtagsabgeordnete, nachdem er im Verfahren intensiv versuchte, Klagende zur Rücknahme ihrer Klagen zu bewegen, nach Abschluss des BVerfG- Verfahrens sinngemäß: „Jetzt kehrt wieder Gerechtigkeit ein.“ Lehrreich und gut, die Taktiken und Wandel der Akteure aus erster Hand kennengelernt zu haben. Heute hat sich eine besonders engagierte Rechtsanwältin sehr erfolgreich in der Auseinandersetzung bewiesen.

 

Am 07.11.2023 zur Neustadt-Seite der NEUEn PRESSE COBURG vom 03.11.2023: Artikel “Schmuckstück mit Symbolcharakter“ und „Abenteuer auf dem Teide“.

 

"Perfekte Erinnerungsseite"

Sofort beim Aufblättern der Neustadt-Seite ploppten bei mir schöne Erinnerungen auf: Gerne erinnere ich mich an die Bergkirche in Höhn. Seit 1978 aus Berlin gekommen und in Rüttmannsdorf wohnend sind wir, meine Frau und ich, im Sommer durch den Wald nach Höhn laufend direkt neben der Bergkirche die dortige Gaststätte besucht, um deren Gastfreundschaft zu genießen. Wir sind nicht die großen Wanderer, aber auch im Winter, damals gab es noch viel Schnee im Bereich der Bergdörfer, haben wir uns durch das tiefe Weiß zur Gaststätte „gewagt“. Die Wirtsleute waren sehr aufgeschlossen, und schon bald durften wir am Stammtisch platznehmen. Auch wenn ich mal in Berlin, an unserem Arbeitsplatz beim dortigen, übrigens Deutschlands ältestem Energieversorger, einer Rathenau-Gesellschaft, bleiben musste, besuchten meine Frau und ihre Mutter gerne das Gasthaus und fühlten sich „pudelwohl“. Wenn ich nach Abschluss der Arbeitszeit in Berlin und dem abendlichen Ende der Studien-Vorlesungszeit an der FU in Berlin allein nach Rüttmannsdorf fuhr, konnte ich in der Gaststätte neben dem Spielautomaten inmitten der jungen und älteren Gäste einen Platz finden und auch noch einige Hausarbeiten erledigen. Es war eine schöne Zeit in den Jahren bis 2021 dort oben auf den Hügeln. Die zweite Erinnerung betrifft den Bericht einer Lehrerin über eine Wanderung mit Schülern auf den höchsten Berg Spaniens, auf den Vulkangipfel des Teide auf Teneriffa (3715 m). Im Jahr 1974 reisten wir zum Urlaubsaufenthalt auf die Insel Teneriffa. Im Verlaufe dieser Tage ließen wir uns mit der Seilbahn zur Gipfelstation transportieren. Dort angekommen war ich etwas enttäuscht, dass unsere Fahrt schon vor dem Gipfel beendet war. Die letzten 200 Höhenmeter auf den Vulkanschutt-Gipfel musste man, damals war das noch nicht untersagt, laufen, bzw. auf „allen Vieren“ klettern. Mir erschien der Weg nicht weit, und ich machte mich, mit kurzen Hosen, T-Shirt und Sandalen bekleidet auf den Geröllkegel. Die Steine rollten vorne in die Sandalen herein und hinten kaum wieder hinaus. Es war eine Wanderung wie auf kantigen, ungekochten Erbsen. Spätestens auf halbem Weg bedauerte ich mein Ansinnen, aber zurück wollte ich auch nicht. Oben angekommen befand ich mich auf dem Krater. Aus vielen Spalten und Öffnungen im Boden dampfte ein schwefeliger Dampf, an den Rändern hatten sich glitzernde Schwefelkristalle gebildet. Die Sonne schien brennend, gleichzeitig wehte ein eisiger Wind vom Atlantik. Aber der Rundblick entschädigte mich für die Mühe und das raue Klima: Rundherum der Blick auf die Insel und über die Küste hinaus über den Atlantik, „bis nach Amerika“, also fast, bei völlig klarer Sicht und mäßigem Wellengang. Die Farbenvielfalt kann ich nicht beschreiben. Unvergesslich. Ich denke, dass ich schon viel erlebt hatte im Leben, aber das hier war wiederum einmalig. Der Weg zurück war dann noch etwas beschwerlicher als hinauf, weil die Steine hinten in die Sandalen hereinrollten, aber vorne nicht wieder hinaus. Teilweise lief ich barfuß. Meine spätere und heutige Frau nahm mich an der Bergstation wieder in Empfang, leicht lädiert war ich, aber zufrieden mit dem Ausflug. Ein Jahr später heirateten wir, unser/mein Zufriedenheitsstatus hat sich bis heute erhalten. Das südliche Afrika, Berlin, Rüttmannsdorf, heute in Zossen lebend, das waren und sind für mich bzw. uns bedeutsame Lebensabschnitte, die unvergesslich sind und in denen wir liebe Menschen kennenlernen durften und dürfen.

Bezogene Texte: „Schmuckstück mit Symbolcharakter“ und „Abenteuer auf dem Teide“, CONP, 03.11.2023, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Allgemeines, 07.11.2023..

 

Am 06.07.2023 zu einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes bezüglich der Mohrenstraße:

 

„Verwaltungsgerichtsentscheidung in Berlin“

 

Dem Berliner Bezirk Mitte wird es gestattet, die als „rassistisch empfunden benannte“ Mohrenstraße umzubenennen. Sie soll zukünftig „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ heißen dürfen. Und damit sei der Rassismus-Gedanke beseitigt? Wollen die uns in Berlin ein Gummibärchen aufbinden? Man stelle sich vor: Da sitzen im ehemaligen Deutsch-Südwest-Afrika, heute Namibia, oder im ehemaligen Tanganjika, heute Tanzania, junge Eltern im Busch und sagen: Lass´ uns unseren kleinen Sohn (auch) nach dem großen weißen Häuptling in Berlin Anton-Wilhelm Amo nennen? Das kann doch kein Mensch glauben. Diese Eltern haben dem Söhnchen natürlich einen ortsüblichen afrikanischen, wir sagten in Südafrika damals (Apartheids-Zeit) Bantu-Namen, gegeben. Dieser kleine Mensch soll versklavt nach Deutschland, nicht nach Berlin, gekommen sein, dort sei er gefördert worden, studierte, promovierte, wurde Hochschullehrer (Professor) und konnte sich so profilieren. Versklavung gehört wohl nicht zum Rassismus? Die europäische, deutsche Namensgebung sei auch nicht rassistisch? Denkt denn irgendjemand bei diesem Straßennamen an einen schwarzhäutigen Menschen? Warum gab man der Straße nicht den Namen, den er vor der erfolgten Versklavung wohl gehabt haben wird? Um Rassismus zu verbergen? Das kommt uns wie eine verschämte, verbergende Umbenennung vor. Geradezu lächerlich, dass man sich darüber ernsthaft vor einem Gericht streitet. Und Kläger und Richter schlagen sich nicht vor Lachen auf die Schenkel? Unsere, wir nannten sie damals im Apartheidsstaat „Boys“, Bantu-Beschäftigten hatten alle christliche Bibelnamen, die auch ich als nicht bibelfest oftmals nicht kannte: Johannes, Kaiphus, Jonas, Paulus usw., aber hinter diesen, nach der (freiwilligen?) Taufe angenommenen Namen standen, sie sagten es mir (ich hatte ein gutes Verhältnis mit ihnen, was von Weißen kritisiert wurde) Bantu-Namen, die ich leider nicht aussprechen konnte und mir nicht gemerkt habe. Zur Art der Umbenennung, die Bürger müssen nach Entscheidung nicht befragt werden, fällt uns eine eigene Story ein, deren Strafbarkeit wohl verjährt ist: Wir wohnten 1975 in Berlin-Lichtenrade in der Aschaffenburger Straße in „Sozialbau-Wohnungen“, gehörten also zur wirtschaftlichen Unterschicht. Im Verlauf der Straße befinden sich aber auch in großer Zahl Einfamilienhäuser, deren Einwohner sich der wirtschaftlichen Mittelschicht angehörig wähnen. Sie erwirkten die Umbenennung der Straße in „Skarbinastraße“, nach einem Berliner Kunstprofessor benannt, durchaus ehrenwert, aber unbekannt. Begründung: Aschaffenburger Straßen gäbe es schon in Berlin, und man wolle Doppelbenennungen abschaffen, aus postalischen Gründen. Wir sammelten viele Unterschriften, protestierten aber erfolglos, auch weil wir keine Mitstreiter aus der „Einfamilienhaus-Szene“ fanden. Die Widerspruchsfrist lief erfolglos ab. Und prompt danach wurde der Teil der „Einfamilienhaus-Szene“ rückbenannt in „Aschaffenburger Straße“, der andere, Sozialbau-Teil blieb die Skarbinastraße. Die Hausnummerierungen blieben erhalten, obwohl jetzt unlogisch. Hinweise auf die ursprüngliche Doppelbenennungs-Argumentation des Bezirkes saß die Tempelhofer Verwaltung aus. Daraufhin tätigten wir eine kleine Investition in eine Büchse Unterbodenschutz für Autos und übersprühten die neuen Namen. In der Presse wurde die Aktion als die von Vandalen benannt (Hinweis: Vandalen seien ein kulturell hochentwickeltes, wehrhaftes Volk gewesen, sagen Geschichtsbücher). Einen Tag danach waren die Schilder wieder ausgetauscht gegen nagelneue, keine Unterbodenschutzreste sichtbar. Man hat also mit einer „vandalischen“ Reaktion gerechnet und dann kann Berlin auch mal richtig schnell sein, wenn es gilt, politische Diskriminierung zu verbergen. In Coburg wurde auch um das Stadtwappen, einen „Mohrenkopf“ mit großem Ring im Ohr, gestritten. Man erklärte uns, dass für die fränkischen Einheimischen dieses Bild eines von einem der „Drei Weisen aus dem Morgenlande“ sei, und Afrikaner seien zu der Zeit der Wappengebung stets als schwarzhäutig vermutet worden. Uns ist der Ausgang der Diskussion nicht bekannt. Zu bemerken wäre noch (Achtung: Satire), dass jetzt wiederum Missionare nach z. B. dem südlichen Afrika ausschwärmen müssten, die den indigenen Menschen dort ihre ursprünglichen Namen zurückgeben und die christlichen nehmen müssten. Interessant wäre, wie diese Idee heute aufgenommen werden würde, Julius Nyerere (mit dem ein Freund und ich in Tanga kurz sprechen durften, er lud uns zum Bleiben ein), Nelson Mandela und Desmond Tutu seien als Beispiel genannt.

 

Am 16.10.2022 zum Bundesparteitag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN nachträglicher Eilantrag, von zwei Nichtmitgliedern gestellt, der auch noch, wegen hoher Qualität und Dringlichkeit, problemlos nachträglich beschlossen werden bzw. einfachen Eingang in den politischen Prozess finden kann:

 

„Wasserpumpen und Sirenen für Deutschland.“ (Nicht nur Satire).

 

Als Nicht- bzw. Nichtmehr-Mitglieder beantragen wir nachträglich zum Bundesparteitag in Bonn den erneuten Aufbau von Sirenen und handbetreibbaren Wasserpumpen flächendeckend für Deutschland. Begründung: Durch Strommangel besteht ein Ausfall- und/oder Blackout-Wagnis deutschlandweit und als Folge daraus Verdurstungs-und Verschmutzungsgefahr für die Menschen und Tiere, Sirenen sollen informieren. Diese Wasserpumpen waren bereits existent und die Technik ist erprobt, Sirenen gleichermaßen. Durch die Zustimmung zur bzw. die Einführung in den operativen Teil der Politik kann eine flächendeckende Ruhmsteigerung der Grünen nach den technik- und realitätsfernen Beschlüssen bezüglich der Atomkraft sowie der Gasversorgung bewirkt werden. Die Gefahr einer erneuten Aufführung der Nibelungensage am Rhein auf moderner Basis kann dadurch abgewendet werden.

 

Quelle: Frühstückstisch-Gespräch vom 16.10.2022.

 

Anmerkung: Das Gespräch fand statt zwischen zwei langfristigen Gegnern der betriebenen Energiepolitik vermittels der risikointensiven Atomtechnik sowie zwei Kritikern der Gasleitungen Nordstream (OPAL)1 und 2. Auch durch Ersteres verloren diese beiden Problemverursacher ihren Job, das Zweite wurde trotz ihrer Änderungs- und Ergänzungsvorschläge aus politischen Gründen durchgeführt und jetzt aus politischer Kurzsichtigkeit abgesperrt bzw. nicht aufgesperrt. Die beiden sagen: „Wenn die Dinge jetzt aber schon vorhanden sind und funktionieren sollten wir sie auch bis zum Nutzungsende, mindestens bis zum Ende dieser Problematik, betreiben. (siehe auch die realitätsbezogene Beweglichkeit von G. Thunberg, die als Kritikerin sehr viel mehr bewirkt hat, als die Antragstellenden (also wir) Leider waren hier die heutigen grünen Protagonisten nicht sichtbar).

 

Am 23.06.2022 zum Beginn der Reisesaison eine Warnung gerichtet an nach Spanien fahrende Autotouristen:

 

Warnung!

 

Unmittelbar hinter der französisch-spanischen Grenze auf der Seite Kataloniens „arbeitet“ eine sehr große Bande sehr intensiv daran, in´s Land einfahrende „ahnungslose“ Autotouristen von ihrem Geld zu enteignen, sagt die spanische Polizei.

 

In unserem Fall setzte sich ein weißer SUV vor uns und wir wurden wild gestikulierend und große Dringlichkeit simulierend zum Halt auf der „Autopista“ am Fahrbahnrand genötigt. Wir konnten nicht passieren, sie blockten uns ab. Zum Halt gekommen sprang der Beifahrer aus dem SUV, rannte zu unserer Fahrertür und signalisierte laut spanisch rufend und wild gestikulierend einen Schaden am rechten Hinterrad. Es sei lose, an Achse oder Rad. Ich sprang aus dem Auto und „warf“ mich sofort hinter unserem Auto auf die Knie, um unter dem Fahrzeug einen Schaden zu erkennen. Ich konnte nichts sehen, auch weil mich der Mann sofort unter dem Auto hervorzog. Es sei das Rad selbst gestikulierte er. Ich warf mich neben das Rad und wackelte und versuchte zu schütteln. Er deutete an, dass ich wohl zum Erkennen zu dumm sei. Er zog Dora auch aus dem Auto und deutete auf die Radmuttern, zwang uns durch Lautstärke, uns damit zu beschäftigen, was allerdings nicht lange andauerte. Er verhinderte dadurch, dass jemand von uns im Auto saß und ich die Füße seines Fahrers, der zu unseren Autotüren gelaufen sein musste, sehen konnte. Zwei vorbeifahrende Lkw´s hupten laut und eindringlich. Wir vermuteten uns als Sicherheitsproblem. Nach sehr kurzer Zeit beendete der Anhalter seine aufgeregte Aktivität und bedeutete uns, langsam zur nächsten, zwei Kilometer entfernten Ausfahrt Figueras zu fahren, um dort das Rad zu befestigen. Dort entluden wir unser Auto und suchten Werkzeug, fanden allerdings keines. An der dortigen Werkstatt konnte man uns keinen Radmutter-Schlüssel leihen, und stellten dabei das Fehlen von Doras Tasche fest. Wir suchten erneut im Auto, jetzt allerdings die Tasche, das Auto erneut entladend. Wir befürchteten, dass wir sie auf der letzten Raststätte auf französischem Boden vergessen hatten. Unser Beschluss: Zuerst in´s Hotel, dann zum Suchen nach Frankreich zurück. Allerdings hörten wir plötzlich ein schlagendes Geräusch, das von Doras Tasche herrührte, die an unsere hintere linke Tür geworfen wurde. Beim Nachschauen fanden wir alle Papiere, Ausweise und Impfunterlagen vor. Nichts fehlte, außer einem mittleren vierstelligen Betrag Geldes. Unser Auto ist beim Halten verschlossen, aber der zweite „Anhalter“ öffnete die hinteren Fenster über die Tasten, bis er die Entriegelung der Türen fand. Wir fuhren zurück zur Ausfahrt und überquerten dabei bewusst eine durchgehende Linie außerhalb der Autobahn, weil wir dort eine plötzlich und zufällig aufgefahrene Polizeigruppe sahen. Meine Hilfe erbittende Ansprache wurde von einem Polizisten mit einem strengen Hinweis auf das verbotene Überfahren der Linie beantwortet. Nach meinem „Schuldeingeständnis“ war er aber sehr freundlich, meldete sich und uns bei der Gruppe ab und geleitete uns mit seinem Motorrad zu seiner Polizeistation in Figueras. Dort wurden wir auch wieder sehr freundlich und zuvorkommend behandelt, ein Übersetzer wurde gerufen, was allerdings etwa vier Stunden beanspruchte, weil dieser an anderer Stelle tätig war. Unsere Kommunikation vollzogen wir auf Englisch, er übersetzte ins Spanische und schrieb auch so seinen Bericht. Wir konnten in einer Fotogalerie „unseren Anhalter“ identifizieren und erfuhren, dass die Bande sehr „fleißig“ sei. Körperliche Gewalt übte sie bisher nicht aus, sie sei bisher „nur“ am Geld interessiert. Während unserer Anwesenheit überbrachte ein Finder eine weitere Handtasche einer möglicherweise nicht zur „angewiesenen“ Stelle gefahrenen bestohlenen Frau, deren fortgeworfene Tasche von einem anderen Finder aufgefunden und bei der Polizei abgegeben wurde. Wir fordern alle Touristen nachdrücklich auf und informieren, den Versuch zu unternehmen, eine Nötigung zum Halt zu ignorieren und möglicherweise auszubremsen. Unser Auto kam in Zossen soeben aus einer Inspektion und hatte einen neuen TÜV. Gleichwohl war ein Fehler für uns nicht auszuschließen, weil wir einen Auspuffverlust nach einer ersten Inspektion an einem fast neuen BMW bereits einmal verhindern konnten und wir mit dem jetzigen Auto bereits eine schleichende Reifenpanne nicht bemerkt hatten, weil das Auto keine Fahr-Schwächen zeigte.

 

Am 26.07.2021 zur Initiative eines Kleintierzuchtvereines und einer Hühnerzüchterin im Zusammenhang mit ländlichem Leben hätte auch die italienische Rocksängerin Gianna Nannini eine Meinung indem sie die gedruckten Aussagen für Sprüche (Parole) hält:

 

„Parole, Parole.“

 

Der Darsteller als „Protagonist“ eines „kulturellen Erbes“, des Landlebens, stellt sich als Verteidiger einer Lebensart dar, als „Opfer“ von „ruheliebenden Zugezogenen“ aus der Großstadt und als Bewahrer eines „kulturellen Erbes“. Er tut der Sache keinen guten, sondern einen „Bärendienst“. Denn er ist kein Opfer, sondern Verursacher eines Konfliktes, den es über vierzig Jahre nicht gab. Und er ist bar jeder Kenntnis, nur grenzwertig zum Gespräch, zum Verstehen, selbst zum Ausführen einfacher handwerklicher Tätigkeiten und zum Einhalten von Regeln, auch beim Bauen einfacher Bauwerke, in der Lage. Die Bühne ist in diesem Fall ein Dorf mit weniger als fünfzig Einwohnern, in dem er seit einigen Jahren selbst wohnt. Einige Jahre mietfrei bei seiner späteren Schwiegermutter, der Freundin der sogenannten ruhebedürftigen Zugezogenen. Diese Zugezogenen wohnten in der Großstadt Berlin, aber ganz am Stadtrand, in völliger Ruhe mit zwei Kilometern Kornfeld vor den Fenstern. Nach der Wende bauten diese „Ruhebedürftigen“ ein Haus in Brandenburg, in einer kleinen Stadt, einem Mittelzentrum (früher mal das Zentrum der Welt, weil von dort aus der, nicht ehrenwerte, zweite Weltkrieg von deutscher Seite logistisch geführt wurde), auch in völliger Ruhe am Waldrand. Ruhebedürfnis war also nicht das Motiv des Wohnens im Dorf, sondern genau das kleinbäuerliche Landleben: Die nachbarlichen Großeltern der heutigen Ehefrau betrieben eine Landwirtschaft, hatten Kühe im Nachbarhaus, luden ihre Rüben über das Grundstück der „Ruhebedürftigen“ in ihren Keller, entmisteten den Kuhstall und taten alles in der Landwirtschaft Erforderliche und sie hatten auch Hühner. Für die „Ruhebedürftigen“ aus der Energiewirtschaft in der Großstadt genau der Ort den sie suchten: Pures Dorf. Immer war was los, stets herrschte Aktivität, meist gab´s was zu erzählen. Gegenüber wohnt ein weiterer Landwirt mit vielen Tieren, Kühe muhen, und manches Mal riechen sie etwas. Klasse. Aber alle hielten und halten sich an Regeln, soweit sie als Landwirte aktiv sind. Die Hühner wurden in einiger Entfernung zur Wohnbebauung gehalten und nachts in ein gemauertes Gebäude verbracht. Die „Ruhebedürftigen“ beteiligten die Hühner auch am eigenen Frühstück, wenn sie denn mal im Garten saßen, was wegen einer „Sonnenallergie“ leider nicht mehr oft vorkommen durfte. Die Nachbarn verstarben später trauriger Weise. Es wurde ruhiger, leider. Aber neu eingezogene Nachbarn waren auf andere Weise interessant und sympathisch. Wieder war es eine schöne Alternative zum Beruf und dem Leben in oder nahe der Großstadt. Nach der Eheschließung wurden diese neueren Nachbarn, wie die „Ruhebedürftigen“ meinten, widerrechtlich (aus Altersgründen) wegen Eigenbedarfs aus dem Haus verdrängt, die Nachbarin verstarb kurze Zeit nach dem „erzwungenen“ Auszug. Der Ärger begann, als der Protagonist des Zeitungsartikels die „Idee“ umsetzte, mit einer Hühnerzucht zu beginnen, die aus dem Kauf von befruchteten Eiern resultierte und Hähnen (sechs Stück), die sich dann eifrig in den gegenseitigen Wettbewerb begaben, auch, indem sie nachts um drei Uhr um die Wette krähten. Da ist nichts „bio“ und/oder „ökologisch“. Die „ruhebedürftigen Nachbarn“ mussten des Öfteren im Schutznetz gefangene Vögel befreien, andere, nicht Erreichbare, starben eines qualvollen Todes. Das Gehege wurde von dem „Bewahrer dörflichen Lebens“ unmittelbar an die Grundstücksgrenze zum „Ruhebedürftigen“ verlegt, als Stall diente fortan ein windiger Holzschuppen, versehen mit Blechdach und Plexiglas-Oberlicht großer Fläche als hervorragendem Resonanzboden, siebzehn Meter entfernt vom Schlafzimmerfenster des „Stadtbewohners“ und eigentlichen Kinderzimmers der ehemaligen Mieter in dem Haus. Die Situation ist die in einem Schalltrichter, in dem sich Resonanz und „stehende Wellen“ ergeben, mit ausgerechnet dem Haus des „ruhesuchenden Stadtbewohners“ als Abschirmung zum Haus des „Dorfprotagonisten“. „Das bisschen Lärm könnt Ihr schon aushalten, Ihr seid ja selten hier“, „Ich werde mal mit den Hähnen sprechen“ und „Die machen keinen Lärm, wenn sie selten mal krähen“ waren die Antworten, die sich die „Ruhesuchenden“ anhören mussten, wenn sie darum baten, den „Status quo ante“ wiederherzustellen, nämlich Hühner nachts im gemauerten Gebäude zu halten. Das wurde strikt abgelehnt. Zwei nachträglich an der Grundstücksgrenze zum „Ruhebedürftigen“ hergestellte Fenster sollten wegen Unzulässigkeit wieder verschlossen werden. Abgelehnt, Bitte ignoriert. Ein hoher, den Nachbarn verschattender neuer Zaun sollte, bitte, eingekürzt werden. Die Bitte wurde ignoriert. Und jetzt plötzlich, zu viel ist zu viel, bat der „ruhebedürftige Nachbar“, das an jedem Wochenende stattfindende Sägen von Holz für die gesamte Großfamilie mit einer großen, schrillen Kreissäge justamente unter dem Fenster des „Ruhebedürftigen“ in fünf Meter Entfernung zu diesem, an einen anderen Ort zu verlegen, was bei dem Grundstück der Frau des „Dorfprotagonisten“ leicht möglich ist. Ignoriert. Der „Stadtbewohner der ruhebedürftigen Art“ schritt zum Klageverfahren. Er wusste, dass das ein Ort mit dörflichen Charakter ist, aber auch hier gelten einzuhaltende Regeln (TA-Lärm), die den in der Energiewirtschaft Tätigen aus der eigenen Kraft- und Umspannwerks- sowie für die Stadtheizung benötigten Pumpstationen durchaus geläufig sind, ebenso wie gewisse Kenntnisse der Schall-Physik. In dem folgenden Güteverfahren trafen alle einschränkenden Einigungspunkte die Frau des „Dorfprotagonisten“, die dieser in die Verhandlungsposition gebracht hatte: Die Fenster mussten fest verschlossen werden, der „Status quo ante“ bezüglich der Hühnerhaltung musste wiederhergestellt werden (Hühner im vormals genutzten gemauerten Gebäude, das zwischenzeitlich aus Optimierungsgründen zu einer „Gartenküche“ umgebaut wurde, ein ohne Genehmigung angefangener „Freisitz“, der eher ein festes Gebäude werden sollte, musste gestoppt werden), der hohe Zaun musste auf zwei Meter Höhe eingekürzt werden. Letzteres ist wegen der Geländeschräge nicht leicht überprüfbar. Als einzige Bedingung, die der „Ruhebedürftige“ einzuhalten hatte war die, dass er sich einen Tag vor seiner Ankunft im Dorf per e-mail anmelden sollte, damit die Hühner nachts in das gemauerte Gebäude verbracht werden konnten. Der „Dorfprotagonist“ bat sich vorher im Verfahren eine schriftliche vierzehntägige Anmeldefrist aus, wenn der „Ruhebedürftige“ nebst Frau eine Woche im Dorf auf seiner eigenen Parzelle verbringen wollte. Noch nicht an einen Verkauf denkend fürchtete der „Ruhebedürftige“ eine spätere Verkaufsunmöglichkeit unter diesen Bedingungen. Deshalb wurden die Ergebnisse des Gütetermins auch für spätere Käufer festgeschrieben, indem eine ernsthafte dauerhafte Ergebnisfindung auf dieser Basis zum Inhalt wurde. Die „Ruhebedürftigen“ sind zwischenzeitlich wieder an ihrem „lauten“ Wohnort am Waldrand angekommen, das Haus wurde verkauft, die Käufer wurden vom einvernehmlichen Verhandlungsergebnis informiert und sind im Besitz der gerichtlichen Einigung. Nein, Karl ist nicht der Protagonist eines „kulturellen Erbes“. Vermutlich weiß er nicht einmal als ein jahrelang in der Ausbildung befindlicher Bundeswehrsoldat, was das sein könnte, denn er betreibt keine Landwirtschaft. Und Karl schadet mit seinem Verhalten und Arroganz dem vermeintlich eigenen Ziel. Er ist der Sache nicht dienlich, indem er Andere benutzt, solange sie nützlich sind für ihn und ignoriert, wenn er sie nicht mehr braucht, ein so empfundener, sprachunfähiger Egoist mit geringem Selbstwertgefühl, sich bei jeder Bitte angegriffen Fühlender. Auf solche „Argumentationshilfen“ sollten für eine gute Sache Engagierte besser verzichten.

 

Außerhalb des redaktionellen Teils: Das Dorf heißt Rüttmannsdorf, die „Ruhebedürftigen“ sind wir, die Schwiegermutter, mit der wir vierzig Jahre befreundet waren, wünschte wegen seines Charakters ihren Schwiegersohn nach Afghanistan, zum Einsatz. Für einen „sozialen Einsatzwillen“ ist er nicht aufgefallen. Der Einsatz gegen die Straßenausbaubeiträge, den wir (seit 2012) starteten, den die „Freien Wähler“ in Brandenburg und Bayern erfolgreich übernommen haben, und von dessen Erfolg u. A. die Familie seiner Frau besonders profitiert, hat er uns überlassen.

Bezogener Text: „Der Hahn soll krähen dürfen“, CONP, 08.07.2021, verspätet, wegen der Umzugsproblematik.

 

Am 17.11.2020 zum Thema: “Legende um Umbenennung der Von-Schultes-Straße“ in Coburg:

 

„Wer bildet Legenden?“

 

Auch wir erinnern uns, dass die Einwände der beiden Politiker zutreffend, aber auch ganz schön „tricky“ sind. Erstaunlicherweise hat wohl die CSU-Fraktion den Antrag eingebracht, die Von-Schultes-Straße in Brose-Straße umzubenennen. Wohlgemerkt: In Brose Straße. Das hätte wohl zu einseitig auf das Auto-Zuliefer-Unternehmen hingewiesen, dachten wir damals. Deshalb empfanden wir den danach ausgeübten Druck des Unternehmer-Enkels Stoschek, durch die Umbenennung in Max-Brose-Straße stärker auf die Person hinzuweisen, begründet. Und diesen Druck des Milliardärs, auch mit finanziellem Hintergrund, erlebten wir in der Presse als riesig. Die Stadtratsfraktionen sind wohl dadurch erwartungsgemäß „umgefallen“. Insofern hat wohl nicht Böhmermann, sondern haben die Politik-Protagonisten die Legendenbildung bewirkt. Manchmal holt einen die Geschichte ein.

 

Bezogene Texte: „SPD und CSU warnen vor Legendenbildung“, „Tessmer und Hartan warnen vor Legendenbildung“, beides CONP, 13.11.2020, „Mann in schöner, kleiner Stadt schwingt große Keule“, Web-Seite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte „Allgemeines“, 17.12.2016, „Sonderbare Interview-Argumente“, o. a. Web-Seite, selbe Sparte, 04.01.2017 , D. u. L. Haenicke.

 

Am 22.03.2020 zum Thema der Weltrettung, die nicht ausschließlich von US-Amerikanern bewerkstelligt wurde:

 

„Europa spielte bei Rettung der Welt wichtige Rolle.“

 

Einspruch Euer Ehren. Es gab und gibt bisher mehrere Weltretter und nicht alle waren US-Amerikaner. Der MI 5-Agent James Bond rettete mehrfach unsere runde Erdkugel und er war Brite, im engeren Sinne Engländer. Dieser besaß sogar eine international gültige Lizenz zum Töten. Als weiterer Weltretter ist uns Arnold Schwarzenegger unter seinem Rettungs-Künstler-Namen „Terminator“ bekannt. Ein weiterer Retter könnte Silvester Stallone sein, mit dem Retter-Namen „Rambo“. Bei Letzterem sind wir uns nicht sicher ob er die ganze Welt gerettet hat oder ob er eher lokal begrenzt rettend tätig war. Wie auch immer: Bei den beiden Letztgenannten handelt es sich auch um europäische Importe, und zwar aus Österreich und Italien. Die USA verfügen also nicht über das Rettungsmonopol. Ein bisschen dünn in der Rettungs-Szene wird es allerdings heute: Wer könnte uns heute vor Corona retten? Spontan fällt uns das Rettungs-Ehepaar Superman und Superwoman ein. Dabei legen wir auch nicht unbedingt Wert auf eine europäische Herkunft, aus Gründen des höheren Personalbedarfes (Ehepaar!). Sie müssen auch nicht so martialisch daherkommen, so mit einer Injektionsspritze. Hier ist der subtilere Rettungsansatz gefragt. Einfach Retten reicht! Piks.

 

Bezogener Text: Randstreifen „Rambo“, BLICKPUNKT ZOSSEN/LUDWIGSFELDE, Nr. 12/2020, 21.03.2020.

 

Am 12.01.2018 im Zusammenhang mit der beschriebenen Weichenstellung der SPD in Vorbereitung auf die Landtagswahl in Bayern im September 2018 und dem Artikel „Der Landrat will in den Landtag“ sowie dem Kommentar „Harte Nuss“:

 

„Des Rätsels Lösung.“

 

Zeitgleich vor einem Jahr empfahl der Landrat des Landkreises Coburg jenen Gratulanten zu seinem Geburtstag, die ihn nicht persönlich treffen könnten, irgendeinen Weg der der Gratulation zu finden. Diese Aufforderung ermunterte uns, den Weg des Leserbriefes, der nicht gedruckt wurde, zu wählen. Die danach direkt an das Landratsamt gesandten Zeilen fanden keine Antwort auf unsere gleichzeitig enthaltene Frage, was ihn bewegte, von seiner vor seiner Wahl vertretenen Ablehnung des Neubaus des Flugplatzes in Neida plötzlich abzuweichen und, wenig plausibel, mit der geänderten Meinung zu „erklären“, dass „man die Wirtschaft stärken müsse und diese auf den Flugplatz angewiesen sei. Deshalb sei er für das Projekt“. Wenig plausibel, weil dieses Argument bereits vorher gegolten haben kann und er die Bürgerstimmen genau für seine Ursprungsmeinung erhielt. Es könne nicht sein, „dass eine gute Entwicklung (…) an den speziellen Interessen einzelner scheitern solle und eine breite Mehrheit am Ende auf der Verliererseite stehe“. Er erklärte nicht, wie ohne Bürgerbefragung die Erkenntnis bei ihm gereift sei, dass die ihn wählende Mehrheit ihre Einstellung gewechselt habe. In dem heute bezogenen Artikel „Harte Nuss“ ergibt sich des Rätsels Lösung: Er konnte die Landratswahl gegen einen CSU-Bewerber nur gewinnen, weil dieser sich „für den Flugplatz klar positioniert hatte“ und er wissen konnte, dass die Bevölkerung dem teuren Neubau ablehnend gegenüberstand. Der spätere „Meinungswechsel“ machte den Landrat zur „Zielscheibe der Kritik“ und wurde als „Umfallerdiskussion“ gebrandmarkt. Wir würden einen solchen „Meinungs“-wechsel als „gelungenen Zielerreichungsversuch mit unlauteren Mitteln“ und die „Umfallererklärung“ als zweite Wahrheitsbeugung bezeichnen. Das sollte in der Partei Willy Brandts eigentlich kein Politikstil sein. Es wird ihr nicht zum Vertrauenszuwachs gereichen. Ebenso ist nicht nachvollziehbar erklärbar, warum Neustadt fast schon zum Zeitpunkt der Erkenntnis, dass das Flugplatzprojekt aus technischen, geografischen, aus Kostengründen und aus Gründen des Widerstandes in der Bevölkerung scheitern würde, auf Betreiben des SPD-Oberbürgermeisters mit einem Betrag von eintausend Euro der Projektgesellschaft beigetreten ist, was bereits vorher als „Fehlentscheidung“ eingeschätzt werden musste. Wie auch immer: Wir wiederholen unsere nachträglichen Glückwünsche zum Geburtstag des Landrates ungeachtet unserer kritischen Fragen, weil wir Politisches und Persönliches trennen. Gleichzeitig wünschen wir uns von beiden, vom Landrat und dem Oberbürgermeister Neustadts, wegen der unzureichenden Antworten auf die bereits vorgetragenen Fragen, den Verbleib auf den angestammten Positionen nach dem Motto „Schuster, bleib bei Deinen Leisten“, und auch aus Gründen einer Verjüngung in den angestrebten Posten. Das „Peter-Prinzip“ sollte einmal keine weitere Bestätigung erhalten. Vor genau 106 Jahren, am 12.01.1912, wurde die SPD zum ersten Mal, bei der letzten Reichstagswahl, vor dem Ersten Weltkrieg, die stärkste Partei nach Wählerstimmen und nach Mandaten. Davon ist sie heute weit entfernt und sie hat in den letzten zwei Jahrzehnten die Hälfte ihrer Mitgliedschaft verloren.

 

Als Basis zugrunde liegende Texte: "Frank Rebhan hat sich vjel vorgenommen", CONP, 05.01.2018, „Landrat will in den Landtag“, „Angemerkt: Harte Nuss“, beides CONP, 08.01.2018, „Bedenklicher Artikel-Text“, Haenicke, 08.01.2017 und „Sonderbare Interview-Argumente“, 04.01.2017, beides www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte „Allgemeines“

 

Anmerkung: Ich, Lutz, bin parteilos. Um dem Argument vorzubeugen, ich wolle die SPD beschädigen: Das ist nicht der Fall. Ich war langjähriges Mitglied der SPD aus Gründen der entfernten Wahrnehmung der Familie Willy Brandts bereits seit Kindheitstagen und der Akzeptanz seiner Politik. Aus diesem Grund war ich mehrfach und auf eigene Kosten Helfer und Unterstützer des 1990er Wahlkampfes der SPD in Brandenburg von Berlin-Tempelhof aus, aus dem der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming hervorging. Dieser musste vor circa vier Jahren aus Gründen der persönlichen Vorteilsnahme zurücktreten. Außerdem wurde aus diesem Wahlkampf ein SPD Landtagsabgeordneter erfolgreich, der zunächst in der SPD-Fraktion Brandenburgs hervorgehobene Positionen einnahm, aber später skandalös aus der Partei ausschied. Ein weiterer, ehemals hochgelobter SPD-Bürgermeister der größten Industriestadt von Teltow-Fläming (Ludwigsfelde) wurde rechtskräftig wegen Mordes an seiner Ehefrau und seinem Hund verurteilt und ist inhaftiert, ein weiterer SPD-Bürgermeister Teltow-Flämings zahlte wegen Vorteilsnahme die Strafe eines Strafbescheides. So etwas möchte ich nicht wiederholt erleben. Unredliche Partei-Karrieristen schädigen diese Partei.

 

Peter-Prinzip: Die US-Autoren Laurence J. Peter und Raymond Hull formulieren in ihrem Buch „Das Peter- Prinzip“ u. A. die These, dass jeder so weit befördert werde, bis er an dem Punkt seiner absoluten Inkompetenz angelangt ist, dem Punkt, an dem er absolut nichts mehr leistet. Das System „lebt“ von den Leistungen jener, die noch nicht an diesem Punkt angelangt sind und somit noch Leistung und Ergebnisse zu erbringen befähigt sind.

 

Am 03.12.2017:

 

Zu einem Text in der MAZ über die Sendung des mich sehr stark beeindruckenden Liedes "What A Wonderful World", gesungen von Louis Armstrong (Satchmo) und seines vermeintlichen Entstehungsdatums, in der Zeitung mit 1957 datiert angegeben:

 

Es war ein schöner, sonniger Tag im Jahr 1967 oder 1968 (ganz genau kann ich mich nicht an das Jahr erinnern, aber ich glaube es war in dem Jahr, in dem der "Prager Frühling" mich noch besorgt machen sollte, dann war es 1968), ich saß in meinem Auto vor dem Werkstor einer Erdölraffinerie in Durban/Natal/Rep. of South Africa. Mein Blick war auf den blauen Himmel und den türkis- bis dunkelgrün/grau gefärbten Indischen Ozean und die Hafeneinfahrt gerichtet. Ich hatte in der Raffinerie gearbeitet, aber soeben meinen Arbeitsplatz gekündigt um etwas Anderes zu tun. In diesem schönen Moment hörte ich zum ersten Mal den Song von Louis Armstrong: "What A Wonderful World".  Das Lied nahm mich sofort gefangen, es war ein eingängiger Text, sanft, aber kritisch gegenüber Rassendiskriminierung: "....the colours of the rainbow, so pretty in the sky, are also on the faces of people going by, I see friends shaking hands, saying "How do you do?" , they really say "I love you ....(?),". Der Song wurde danach in Süd Afrika ´rauf und ´runter gespielt. Wohlgemerkt: In Süd Afrika, Armstrong war ein Schwarzer, es war die Zeit der Apartheid (Rassentrennung und -Diskriminierung). Das Lied wurde gerne gehört, auch und speziell von den Weißen ("Europeans"). Es hatte sich doch noch nicht die totale Empathie-Unfähigkeit eingestellt. Heute wünsche ich der "Regenbogen-Nation" von hier aus ein gutes Gedeihen in Freiheit von Korruption. Aber, das alles muss 1967 oder wohl eher 1968 gewesen sein, denn in 1957 war ich noch ein Schüler in Berlin-West und hörte Elvis Presley und Bill Haley (beide auch gut, weil "Befreiung" durch Rock ´n Roll).

 

Textbasis: MAZ Potsdam, 03.12.207

 

Am 08.08.2017 zum Thema „Busunfall auf der A 9, hier Vergleichsfoto zwischen Vergleichs- und Unfall-Bus“:

 

„Vergleichsfehler.“

 

In der Vergleichsfoto-Darstellung des verunfallten Busses mit einem bauähnlichen Exemplar ist ein Fehler unterlaufen: Beim Vergleichsbus wird die Frontpartie abgebildet, während beim Unfallbus das Heck dargestellt wird. Für die Unfallfolgen ist das aber belanglos, unser tief empfundenes Mitgefühl und Empfinden gilt allen Opfern des Unfalles, aber auch den Helfern.

 

Bezogener Texthintergrund: „Der Zünder gleich vor dem Dieseltank“, CONP, 03.08.2017.

 

Am 03.04.2017 zur Rücknahme des G8 und erneuter Hinwendung zum G9, zur Implementierung von G7 oder der Gesamtschule in Bayern:

 

„Jetzt den großen Sprung wagen.“

 

Offensichtlich ist man jetzt bereit zum Rücksprung vom G8 zurück zum G9. Die Einsicht hat wohl obsiegt, dass es sinnvoll ist, angesichts knapper Arbeitsplätze für die jungen Menschen die Gefahr von früher Arbeitslosigkeit zu verringern. Es trifft zu, dass zum menschlichen Reifungsprozess nicht nur Bildungsinhalte, sondern auch das Lernen des Lernens und der Faktor Zeit unabdingbare Rollen spielen. Wenn der wenige Jahre dauernde Fehler zurück genommen wird, wäre aus unserer Sicht ein Übergang zu einem G7 noch wirkungsvoller: Der Wechsel zum Gymnasium erst zum siebten Schuljahr. „Stärkere“ Schüler/innen könnten länger eine positive „Mitnahmewirkung“ für „Schwächere“ entfalten und sozialen Kompetenzerwerb für beide Seiten bewirken. Die Implementierung der Gesamtschule würde, wenn man bereits beim Aufarbeiten ist, aus unserer Sicht den größten gesellschaftlichen Nutzen darstellen: Jede/r geht so weit sie/er es vermag. Das beschriebene Modell bietet Ansätze dafür, z.B. könnte die "Profilbildung" alternativ im siebenten oder achten Schuljahr erfolgen, vom elften Schuljahr an könnte "vorwissenschaftliches Arbeiten" geübt werden, der prognostizierte Lehrermangel könnte entschärft und die durch Ausbildungsversäumnisse verbrauchte Zeit könnte "gestreckt" werden. Allerdings müssten dafür auch die größten Probleme bearbeitet werden: Image-Verbesserung und Konkurrenzangst-Abbau. Das sollte uns die Zukunft der Kinder wert sein.

 

Als Basis bezogene Texte: „Das Ringen um die G9-Details hat begonnen“, CONP, 22.03.2017 und „Die letzten Widerstände schwinden“, CONP, 25.03.2017.

 

Am 08.01.2017 zum Geburtstags-Artikel des Landrates des Landkreises Coburg M. Busch unsere nachträglichen Glückwünsche (CONP-Zitat: Busch geht davon aus, "dass jeder, der mir gratulieren möchte, die Gelegenheit dazu hat". Zitat Ende. Hier ist unsere Wahrnehmung der Gelegenheit):

 

„Bedenklicher Artikel-Text.“

 

Der Landrat feierte jüngst seinen 60. Geburtstag. Aus Zossen/Brandenburg senden wir nachträglich unsere herzlichsten Wünsche für dreihundertfünfundsechzig Prozent Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und Reichtum in allen seinen Erscheinungsformen. Dem Text entnehmen wir, dass der Landrat sich vor seiner ersten Wahl gegen den Neubau des Flugplatzes Neida aussprach und deshalb die entscheidenden Stimmen zur Mehrheit erhielt. In der Zwischenzeit habe er seine Meinung geändert, „weil man die Wirtschaft stärken müsse und diese auf den Flugplatz angewiesen sei. Deshalb sei er für das Projekt“. Mit Verlaub, das kann bereits damals so gegolten haben, wäre keine neu zu nennende Erkenntnis und es ist nicht gesichert, dass das so zutrifft. Möglich wäre auch eine Schwächung der Wirtschaftskraft durch die finanzielle Mehrbelastung der öffentlichen Hände für wenige, jedoch durch einige wenige Unternehmen verursachte Fluggäste. Der Multiplikator-Effekt kann also negativ sein. Weiter heißt es „dass es nicht sein könne, dass eine gute Entwicklung des Landkreises an den speziellen Interessen Einzelner scheitern solle und eine breite Mehrheit am Ende auf der Verliererseite stehe“. Er unterstellt also, dass eine „breite Mehrheit“ mit ihm heimlich einen Meinungswechsel vollzogen hat. Das ist jedoch nicht bewiesen. Gerade die Flugplatzgegner haben ihm ja nach eigener Aussage zur Mehrheit verholfen und werden jetzt getäuscht. Das wäre dann vor dem Hintergrund der Erklärung seiner Wahl nicht logisch und erscheint selbst „Berlin-Brandenburger-BER-Flughafen-gestählten“ Zossen-Neustadt-Rüttmannsdorfer Lesern als zu dünn und schlicht. Was also ist die nachvollziehbare Begründung für den Einstellungswandel, bei dem ihm vorgeblich viele folgen? Das bleibt uns verborgen. Wenn des Landrates Meinung deshalb, weil „die Zahl der Gegner zunehme“, was nicht schlüssig ist und seine Wahl nach eigener Aussage nicht erklärt, jetzt durch "Lernfähigkeits-Zunahme" zum Gegenteil mutiert sein sollte, zeigt das, dass Mutationen nicht immer nachvollziehbar zum Vorteil gerinnen müssen. Die Wähler/innen waren ursprünglich also mit dem "Lernfähigkeits-Defizit" zufrieden, oder es war keines und die Ursprungs-Annahme zutreffend. Zumindest ist die Aussage sehr erklärungsbedürftig. Pfadfinder und Musiker, wie andere Existenzen auch, vollziehen durch den Wahlprozess zum Politiker keine Metamorphose "von der grauen Raupe zum bunten Schmetterling".

 

Als Basis bezogene Texte: Landrat des Landkreises Coburg Michael Busch: „Pfadfinder, Musiker, Politiker“, CONP, 03.01.2017.

 

Am 04.01.2017 erweckt das Interview der NEUEn PRESSE COBURG mit Friedrich Herdan/Coburger IHK in uns die folgenden einfachen Gedanken:

 

„Sonderbare Interview-Argumente.“

 

Aus etwas distanzierter Sicht interpretieren wir die Antworten des IHK-Präsidenten als sonderbar bis unlogisch. Einige Beispiele, bei denen es um den projektierten Flugplatz Neida, die (jetzt) gewünschten ICE-Halts in Coburg und „Standorttreue zu Coburg“ geht: Die Unternehmer würden den „Coburger Standort“ nicht allein durch die „ökonomische Brille“ sehen. Erstaunlich, dass bei dieser Einschätzung bei einer gefürchteten Verweigerung individueller Wünsche, speziell eines Unternehmers, häufig Druck auf Politik (Oberbürgermeister, sog. „Desinteresse der kommunalen Stadtpolitik“), Bevölkerung und Arbeitnehmer ausgeübt wird. (Betriebsrätinnen-Streit, Flugplatzneubau, Straßenumbenennung, Autokennzeichen, Standortwechsel, Verunsicherung kultureller Förderung). So werden Arbeitsgerichtsentscheidungen ignoriert, Arbeitnehmervertreter fühlen sich zu Pressereaktionen veranlasst, Spannungen mit Politikern führen zu Druck auf dieselben. Es wird gesagt, dass „Minderheiten saturiert auf das Erreichte blicken und zuweilen (positive?) Entwicklungen blockieren“ würden. Das halten wir für unlogisch. Gerade die Mehrheiten, den kleineren Einkommensbeziehern zuzuordnen, werden nicht saturiert sein, leben sie doch von ihrem Arbeitsplatz, sind weniger mobil und abhängig von einer intakten Umwelt, wozu sie den Flugplatz Neida nicht zählen. Diejenigen, den hohen Einkommen zuzuordnenden, Gruppen, die eigentlich saturiert sein müssten, könnte man hingegen als „nimmersatt“ bezeichnen, wenn sie genau die kleinen, abhängigen Einkommensgruppen stets für ihre Interessen in die Pflicht nehmen. Wenn Coburg in weltweitem Wettbewerb steht, schaue man auf Baden-Württemberg, das mit relativ kleinem Flughafen Stuttgart genau diesen Wettbewerb besteht. Die DB beabsichtigte die Führung der ICE-Strecke durch Coburg mit der relativ simplen Möglichkeit der Installation eines „Systemhaltes“. Das wurde nicht gewünscht, hätte aber einen Neuflugplatz relativiert. Jetzt, nachdem der ICE Coburg seitlich liegen lässt, will man eine kostenintensive Schleife zur Stadt. Wollte man schon ursprünglich beides, Flugplatz und ICE, koste es was es wolle? Die Fragen ließen sich fortführen, sollen aber mit einem „Sidekick“ enden: Welches Ziel soll jetzt, nach langer Coburger Diskussion, der Neustadter Beitritt zur „Projektgesellschaft“ bewirken? Gibt es Individuell-Interessen bezogene Zusammenhänge? Übrigens: Dass es zu Neida „keine Alternative“ gäbe, ist spätestens seit dem „Alternativlosigkeits-Begriff“ der Bundeskanzlerin ein „verbranntes“ Argument.

 

Als Basis bezogene Texte: Interview „Standortqualität muss oberste Priorität haben“, „Tauziehen um den Flugplatz“, „Plädoyer für einen neuen Flugplatz“, „Widerstand bis zuletzt“, alles CONP, 30.12.2016 und Vorläufer dazu.

 

Am 06.12.2016 erweckt das Interview der PRESSE COBURG mit Michael Stoschek (Vorsitzender der Gesellschafter-Versammlung der Brose Unternehmensgruppe) in uns die folgenden einfachen Gedanken:

 

„Mann in schöner „kleiner Stadt“ schwingt „große Keule“.“

 

Erstaunlich, wie viel Platz ein einzelner, von uns als selbstbezogen empfundener, Unternehmer in der regionalen Presse erhält. Er stelle keine Forderungen, sagt er. Aber genau die Forderung nach einem Landeplatz wird mehrmals im Jahr nachdrücklich vorgetragen, trotz der intakten Nord-Süd-Verbindungen, auch nach Nürnberg. Seine Kritik an der Bevölkerung und an den Medien ist nicht begründet. Das kulturelle Engagement und die Drohung des Entzuges desselben markieren das Verhalten als beeinflussendes Droh- und Druckmittel. Der Tenor der Aussagen erscheint als Aktion der Selbstbeweihräucherung. Die Klage über den mangelnden Wechsel von Unternehmern in die Politik, bereits vom Soziologen Max Weber (u. Aristoteles, Pareto, Schumpeter, Kreisky u. A.) als „Kreislauf der Eliten“ gewünscht, unterbleibt wegen des fehlenden materiellen Anreizes und „demokratischer Abstimmungsstrukturen“, deren ein Unternehmer nicht bedarf. Viele Söhne und Enkel müssen sich mit einem eventuellen Nutznießer- und/oder Mitläufer-Verhalten (z.B. wg. Hauskaufs) ihrer Vorfahren ohne psychologische Entlastungsmöglichkeit abfinden. Sie finden nicht das „entlastende Instrument“ einer willigen Presse. Trotz des „Absingens eines Lobliedes“ kann sich die Presse nicht den negativ-kritischen Anwürfen entziehen. Die langanhaltend diskutierten Auto-Eigentumsverhältnisse, Amphibienfahrzeug-„Spritztouren“ mit schäumender Wassergischt, die sonderbare Liebe zu selbstklebenden Autokennzeichen, die Klagen über Sanktionsmaßnahmen mit einer sozialen Komponente (die andere Wohlhabende kritiklos ertragen würden) zeigen aus unserer Sicht ein eher pubertäres Verhalten. Das Totschlagargument der Neidbezogenheit der kritischen Sicht auf die unternehmerische Persönlichkeit können wir, persönlich und nach Befragung Anderer, nicht bestätigen. Alle von uns Befragten strebten Gesundheit als ausreichend an, so bescheiden sind die Menschen. Reichtum in allen seinen Ausprägungen, auch nach erfolgter Bitte zu einem Versuch, wäre nicht erforderlich, Auskömmlichkeit reiche aus. Wir wünschen den Interviewpartnern den Erfolg des Entwickelns Selbstwert-bewusster und in sich ruhender Persönlichkeits-Strukturen, Glück, Erfolg, Zufriedenheit und Demut beim eigenen Tun.

 

Als Basis bezogener Text: Interview: „Ich bin dankbar für das, was mir gelungen ist“, CONP, 03.12.2016 und Vorläufer dazu.

 

Am 15.08.2016 zum 75-jährigen Existenzjubiläum des (ursprünglichen) US-Militärfahrzeuges "JEEP" von Willys:

 

Eine für mich positive "Erscheinung".

 

Während meiner Zeit als Immigrant in Süd-Afrika in den Sechzigern des letzten Jahrhunderts, der Jeep wurde damals noch von Willys produziert und war noch nicht von Chrysler, Daimler-Chrysler und später von Fiat-Chrysler übernommen, wurde die Namensentstehung "Jeep" so erzählt: Willys gewann im Zweiten Weltkrieg die Ausschreibung für ein Armee-Allzweck- (General Purpose-) Auto. Aus der Bezeichnung Willys GP (englische Aussprache "Jee Pee") sei dann der Produktname Jeep entstanden. Und da ergibt sich auch die "Popeye-Parallele": Das Allzweckfabelwesen konnte, wie der Jeep, überall auftauchen und Letzterer tat es dann auch, was ich als Glück empfand, weil ich frei aufwachsen durfte.

Am 14.08.2016 nach der Antwort auf eine, bereits seit mehreren Jahren wiederholt vorgetragene  
und jeweils mit den verschiedensten Begründungen abgelehnte, Bitte um einen Besichtigungstermin
der Triebwerksfertigung im Werk des Flugzeugmotoren-Herstellers Rolls-Royce in Dahlewitz/Teltow-
Fläming/Brandenburg vom 22.04.2016:

"Reaktion auf eine "diplomatisch" formulierte Absage".

Sehr geehrte Firma Rolls-Royce,
mit Befremden nehmen wir Ihre Antwort zur Kenntnis. Nach einiger Zeit 
des Abwägens haben wir Ihre Reaktion erneut in unserem Hause diskutiert. 
Wir erkennen, dass Sie die Schülerklasse des vorherigen PR-Beauftragten 
sowie Studentengruppen als Besucher präferieren, vermutlich in der 
Hoffnung, dass diese zu ihrem späterer Zeit als Steuerzahler/innen zur 
Finanzierung öffentlicher Aufträge, als Flugpassagier-Kunden Ihrer 
Fluggerätebau- und Fluggesellschafts-Kunden sowie als spätere 
Beschäftigte von Ihrem Unternehmen attrahiert werden können. Wir 
konstatieren, und insofern wurde eine Tatsache von Ihnen zutreffend 
identifiziert, dass unsere Senioren-Club-Gruppe des berliner und 
ostdeutschen Energieversorgers als Arbeitnehmer/innen aus Altersgründen 
für sie nicht von Bedeutung werden wird. Gleichwohl hat unsere 
Alters-Kohorte einen größeren Anteil am Flug-Passagier-Aufkommen Ihrer 
Fluggesellschafts-Kunden und einen steigenden Anteil an der Finanzierung 
der öffentlichen Haushalte, die im Zusammenhang mit Aufträgen, z. 
B. an die Rüstungs-Industrie, aber auch an die Fluggeräte-Industrie, eine Rolle spielen können. Der 
Meinungsbildungsprozess der Gesellschaftsgruppen im Zusammenhang mit der 
Verteilung des Steueraufkommens sollte in der Diskussion nicht 
vernachlässigt werden. Es ist unbestritten und wird von uns erkannt, 
dass wir die Abläufe nicht unmittelbar beeinflussen werden und können. 
Gleichwohl werden wir uns mit den Mitteln Gehör verschaffen, die uns zur 
Verfügung stehen. Sie werden Verständnis dafür aufbringen können, wenn 
wir Ihre, im diplomatischen Dienst wahrscheinlich als "sehr hilfreich" 
anzuerkennende, Art der Kommunikation sowie Ihre Präferenzen in unseren 
Medien wertneutral ventilieren.

 

Am 14.01.2016

zur Beschreibung der Angreifer auf Frauen während der
Silvester-/Neujahrsfeiern als arabisch/nordafrikanisch aussehend
und eine solche Sprache verwendend am 31.12.2015 in Köln am Dom,
in Hamburg, Stuttgart und in anderen Städten Deutschlands:


Liebe Redaktion der NEUEn PRESSE COBURG,

 

zunächst: Das Jahr ist wohl noch nicht so weit fortgeschritten, als dass wir Ihnen
allen in der Redaktion nicht noch Gesundheit, Erfolg, Zufriedenheit und Reichtum
(in allen Ausprägungen) für das nicht mehr ganz so neue Jahr, aber auf jeden Fall
auch darüber hinaus, wünschen könnten.

Zweitens wollen wir Ihrer geäußerten Sichtweise in Ihrem Text zustimmen.
Hinzuzufügen wäre aus unserer Sicht lediglich, dass Ihre Beschreibung nicht nur
"richtig und wichtig" war, sondern auch erforderlich, weil die Presse auch eine
Schutzfunktion wahrnehmen sollte. Eine über große Distanzen vermittels moderner
"sozialer" (?) Netzwerke von ansonsten gastfreundlich behandelten, wirtschaftlich
abhängigen, schutzbefohlenen, beschreibbaren Gruppen organisierte "konzertierte Aktion"
(zweckentfremdeter Wirtschaftsbegriff aus den Siebzigern ("Superminister" (Wirtschafts- und Finanzminister) K. Schiller in den SPD/FDP-Koalitionen unter den Bundeskanzlern W. Brandt/ H.Schmidt) hat es aus unserer Sicht bisher bei uns wohl noch nicht gegeben und die
schwachen Geschädigten mussten arglos gewesen sein. Das wollen wir auf
jeden Fall nicht wiederholt, z. B. im Karneval, hören und sehen müssen.
Bereits das eine Mal ist ein Mal zuviel.

Drittens, bitte fassen Sie das als Realsatire auf, vermelden wir, dass
es keine "Ziffer 12, Richtlinie 1 des Pressekodex" gibt.  Es gibt nur
die Ziffern 1 bis 9. Ab 10 handelt es sich um Nummern, also Nummer 10, 11, 12 .... .
Ziffern bestehen nur aus einer Zahl. Nummern sind Zahlen bestehend aus mehr als
einer Ziffer. Schön, dass wir das mal schreiben konnten.

 

Bezogener Text: "Auf ein Wort", Rechtfertigender Kommentar, CONP, 13.01.2016.

 

Am 17.12.2015 zur „Klage“ der Gewerkschaft GdP über die Schwertransportbegleitungen:

 

„Gelegenheit am Schopf greifen“.

 

Man fasst es nicht: Die Polizei hat zu wenig Personal, wird einerseits beklagt. Die Menge der Schwertransportbegleitungen sei „Wahnsinn“, die sitzende Tätigkeit dabei sei öde und langweilig, sagt die Gewerkschaft GdP. Wichtigere Dinge gäbe es zu tun. Es wird nicht gesagt, welche Tätigkeit das sei. Das Sitzen in einem Geschwindigkeits-Blitzer ist wahrscheinlich spannender: Blink, und schon wieder ist ein neues, teures Foto im Kasten. Aufregend. Wir denken, dass die Begleitung von Sondertransporten, die Geschwindigkeitsüberwachung, das Festhalten von Unfallfolgen, die Zusammenstellung der Details im Zusammenhang mit Straftaten, Schutz-, Ordnungs-, Verwaltungs-, Überwachungsaufgaben usw. hoheitliche Aufgaben sind, weil Wahrung des staatlichen Gewaltmonopols. Was nützen Private, die im Zweifel wegen des Gewaltmonopols doch die Polizei heranrufen müssen? Wer calmiert brisante Situationen? Sollte dafür nicht eher eine Personalaufstockung gefordert werden? Häufig wird die Ausbildung, die politische und die charakterliche Eignung in privaten Diensten bemängelt, weil nicht ausdauernd und gründlich genug fundiert. Wer sagt denn, dass der Innenminister nicht auf die Idee kommt, bei Wegfall von polizeilichen Tätigkeitsinhalten weiteres Personal abzubauen, wie bereits in der Vergangenheit. In dieser Situation hat die GdP keine anderen Einfälle, als ein weiteres Konfliktpotenzial aufzutun, weiter zu privatisieren, also Themen aus der Hand zu geben? Das muss sie aber ihren Mitgliedern erklären und hoffen, dass diese in einer bedrängten Situation Verständnis für die Aufgabe von ureigenem Terrain haben. Wir haben es nicht.

 

Bezogener Artikel: „Schutz von Schwertransporten: Polizei will „Wahnsinn“ beenden“, MAZ, 11.12.2015.

 

Am 17.12.2015 nach der erfolgten und lange umstrittenen Straßenumbenennung der ehemaligen „Von-Schultes-Str.“ in „Max-Brose-Straße“:

 

„Der Druck nimmt zu“ oder „Es geht immer weiter“ oder „Instrumentalisierungs-Endlosschleife“.

 

Seit der Benennung der „Von-Schultes-Str.“ in die Straße mit dem vollen Namen des Unternehmensgründers der Firma Brose fällt auf, dass der Druck des das Unternehmen leitenden Enkels auf die Stadt weiter zunimmt und die regionale Politik, die Presse und Arbeitnehmerfunktionäre sich unserer Wahrnehmung nach willfährig in dessen Interesse instrumentalisieren lassen. Einige Beispiele sollen uns als Beleg dienen: Jetzt wird die Straße umgebaut, eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet bzw. verlegt, die Straßenoberfläche leicht angehoben. Letzteres stellt für Nottransporte eine Hürde dar, die andernorts vermieden werden würde. Eine Fußgängergefährdung ohne negativen Vorfall wird konstatiert, wo ansonsten für Normalbürger (z. B. an Kinder-Überwegen) das Prinzip „Trial and error“ (Versuch und Irrtum) gelten würde. Im Streit um den „gewünschten“ Flugplatzbau wird seitens mehrerer Unternehmensleitungen in konzertierter Aktion mit seltsam unlogischen Argumenten agiert. Das „Kennzeichengate“ um ein unzulässiges Fahrzeugkennzeichen hält die Leser, aber auch die örtliche und Landespolitik in künstlichem Atem, obwohl die „Affäre“ bei „Normalos“ eher als pubertäres Verhalten gebrandmarkt würde. Dass die für alle gültigen Regeln im Enkel-Sonderfalle außer Kraft gesetzt wurden, ist ein weiteres Faszinosum. Werden ansonsten die Geldstrafen richterlich nach einem standardisierten Verfahren festgelegt, kann nach den Presseberichten vermutet werden, dass der Beklagte sich nicht arm rechnen musste, sondern sich mit dem Argument, keine regelmäßigen Einkünfte von Fa. Brose zu beziehen, arm argumentieren konnte. Unser Bedauern ist ihm sicher. Der „Normal-Nummernschild-Urkundenfälscher“ müsste sich sein Gesamt-Jahreseinkommen vorhalten lassen. In allen Fällen fällt auf, dass sich Politiker (auch einer Stadtrats-Fraktion) für den Enkel „in die Kurve legen“ und Funktionsträger der Arbeitnehmerschaft mit Angabe ihrer Funktion im Unternehmen „lobhudelnd“ abgedruckt werden. Weiterhin gilt, das die in der Neuen Presse als „Corpus „Diletti““ abgedruckten sechzehn Autokennzeichen in zwei Fällen doppelt gezeigt werden (zwölf Prozent außer dem von CO-NY 60), nicht ausgesagt wurde, dass die Genehmigung zur ansonsten unüblichen fehlenden Unkenntlichmachung vorliegt, die gezeigten Bilder von der Fa. Brose stammen, obwohl der Geschäftsführer nicht Eigentümer des abgebildeten „Rennwagens“ sei und es dem Vernehmen nach auch nicht dem Fuhrpark des Unternehmens zuzurechnen sei. Die beklagte Negativ-Werbung für das Unternehmen stellt sich als kostenlose Werbemaßnahme dar. Die Art, in der sich die Stadt-, die Landespolitik wie auch die Presse in den Verfahren verharmlosend „in die Kurve legen“, erscheint uns als peinlich, Souveränität sieht anders aus. Dafür gilt er nach der Verfahrenseinstellung als nicht vorbestraft. Das hat was. Aber, dem Vernehmen nach ist der „Stadtfrieden“ glücklicherweise wieder hergestellt, die Spendengelder fließen wieder, was alle begrüßen, wir auch. Ohne dabei an die Firma Brose zu denken, nehmen wir aus den Medien zur Kenntnis, dass die meisten Spendenmittel innerhalb der kleinen Einkommen zirkulieren, dass über dem Spitzensteuersatz liegende Einkommen mit einem gleichbleibenden Steuersatz bemessen werden, nachdem sie die Steuerkurve durchlaufen haben, dass das Steueraufkommen in der Regel mit steigenden Einkommen sinkende Tendenz aufweist, weil Ausnahmetatbestände berücksichtigt werden können, die dem Normalbürger nicht zugänglich sind und dass mit Stiftungen große Vermögen dem Zugriff des Fiskus vorenthalten werden können, ohne dass die Stifter die Verfügungsgewalt darüber verlieren. Zurück zur Firma Brose: Es wird ausgesagt, dass gemäß dem abgedruckten Wortlaut des Textes auf der Gedenktafel „das Metallwerk Max Brose & Co“ … „zwischen den Jahren  1940 und 1945 russische und französische Kriegsgefangene zur Aufrechterhaltung der Produktion von Rüstungsgütern beschäftigen“ musste. Weiter (Zitat): „Obwohl sie den Umständen entsprechend gut behandelt wurden, ist uns ihr Schicksal Verpflichtung für Frieden, Freiheit und Menschenwürde.“ (Zitat Ende). Wir würden den von uns wiedergegebenen Textteil so empfinden, dass die Zwangsarbeiter sich im Nachhinein verhöhnt fühlen müssen.

 

Bezogene Texte u. A.:“Ungereimtheiten und Bevorzugungen“, Haenicke, 13.05.2015, „Umbau für die Max-Brose-Straße“, „Straßenumbau zum Nulltarif“, CONP, 16.07.2015, „Auf ein Wort“, CONP, 21.10.2015, „Auf eine Antwort“, Haenicke, 27.10.2015, „Auf ein Wort“, CONP, 28.10.2015, „Es gibt Ungereimtheiten“, Haenicke, 07.11.2015, „Auf ein Wort“, CONP, 11.11.2015, „Justizminister stellt sich vor Michelbach und Heike“, CONP, 13.11.2015, „Max-Brose-Straße wird teilweise Tempo-30-Zone“, CONP, 24.11.2015, „Statt Millionenstrafe (1,6 Mio) zahlt Stoschek jetzt 150000Euro“, „Unerwartete Wende in der Mittagsstunde“, CONP, 26.11.2015, „Auf ein Wort“, CONP, 03.12.2015, „Auf ein Wort“, CONP, 09.12.2015, „Vorgezogene Bescherung“, CONP, 12.12.2015, „Angemerkt: Prinzip Schaumermal“, CONP 14.12.2015.

 

Am 15.11.2015 zu „James Bond, 007, Spectre“:

 

„James Bond war mein Lehrer“.

 

Na ja, er war nicht höchstselbst mein Lehrer, vor Allem nicht in den Kategorien, für die ausschließlich er „lizensiert“ ist oder für´s Skifahren, Fallschirmspringen, Charmieren. Eigentlich war es eher Ian Fleming, derjenige, der die Romanfigur schuf. Vor etwa fünfzig Jahren, in den Sechzigern, habe ich mehrere von Flemings Bond-Romanen in der Originalsprache gelesen und war begeistert von seiner, Flemings, Beobachtungsgabe und der Fähigkeit, seine Beobachtungen in Worte umzusetzen, und zwar extrem spannend und anschaulich: Die Tätigkeit einer Getränkezubereitung, die Art und Weise des Autofahrens, englische Lebensart in gehobener Einkommensschicht, die Atmosphäre in einem Spielsalon (die mir bis dahin nicht bekannt war), sowie auch die Schilderung seines Gefühlslebens (speziell in „On Her Majestys Secret Service“, der Roman, in dem Bond heiratete und sogleich wieder zum Hinterbliebenen wurde) sind grandios und „farbenfroh“ beschrieben. Die englische Sprache mit ihrem Wortreichtum ist besonders gut dafür geeignet. Ich konnte meinen englischen Wortschatz in Südafrika auf spannende Weise erweitern. Die in den Filmen dargestellten „sensationellen“ Effekte sind allerdings von der Realität leider längst überholt und deshalb überflüssig geworden. Diejenigen Menschen, die sich eine Lösung der heutigen Probleme wünschen, fragen sich allerdings: Wo ist James Bond heute geblieben, um seine Aufgabe zu erfüllen? Auf den roten Teppichen vor den Filmtheatern flanierend kann er keinen Beitrag zur Weltrettung leisten. Allerdings hat uns in dieser Beziehung bereits „Superman“ enttäuscht, so dass wir wieder einmal auf das augenblickliche Politikpersonal „zurückgeworfen“ sind.

 

Bezogene Texte: „Macho mit Seele“, „Craig und Waltz in 007-Höchstform“, CONP, 05.11.2015, „Agenten werden Autoverkäufer“, MAZ, 10.11.2015.

 

Am 07.11.2015 zu „Heiter bis herzzerreißend“, einem Kleintheater-Abend mit jiddischen Liedern und Texten am 01.11.2015 in Zossen:

 

„Nachdenkliches vor einem herzlichen, aber auch traurigen Hintergrund“.

 

Der Überschrift des Textes ist uneingeschränkt zuzustimmen, wenn auch einige bedenkliche (oder unbedachte) Aspekte zu berücksichtigen sind: Der Abend, in dessen Verlauf über jüdische Sprache, Musik, Gewohnheiten, Glauben, Humor und Verhaltensmuster berichtet werden sollte, um etwas Fremdes und doch so Nahes besser kennen zu lernen, begann mit der mitreißenden Fröhlichkeit und Herzlichkeit vor Allem der weiblichen Akteurin und Protagonistin. Anfangs stellte der Leiter der Akteursgruppe viele im deutschen Sprachgebrauch übliche Worte vor, die „eingedeutscht“ nicht aus der Umgangssprache wegzudenken sind und deren Herkunft nicht hinterfragt wird. Es fiel allerdings auf, dass mehrere der vorgestellten Begriffe im Bereich des „Kleingaunertums“ gebräuchlich waren oder oft zumindest einen etwas „anrüchigen“, negativen Beiklang hatten. In Anbetracht des heiteren Vortrages geriet dieser Aspekt allerdings gleich wieder in den Hintergrund. Im weiteren Verlaufe des Abends wurde dem Auditorium erklärt, was es mit der Zusammenhangskraft der jüdischen Gemeinden, auch in fremder Umgebung, auf sich hatte und warum sie eine große Attraktion auf ihre Mitglieder ausübt. Freiwilligkeit sei der Motor, der alles zusammen hält. Die Gemeinden würden keinen mittelbaren oder unmittelbaren Zwang auf ihre Mitglieder ausüben. Alles geschähe freiwillig. Vor diesem Hintergrund erschien es dem aufmerksamen Zuhörer etwas widersprüchlich, wenn ein intensiver und ein nicht zu zögerlicher Applaus eingefordert wurde und, wenn nicht zum „rechten“ Zeitpunkt aktiviert, auch kritisch nachgefragt wurde. Vermutlich einer Gedanken- und Bedenkenlosigkeit ist es wohl zuzuordnen, wenn der Hauptreferent das Auditorium nach der Dauer der Wanderschaft Moses mit dem Volk durch die Wüste fragte. Richtig, vierzig Tage sollen es gewesen sein. Aber, so gestattete sich der Protagonist die Gestaltung der Pointe, Moses sei „ein fauler Sack“ gewesen. Er sei nur vierzig Tage gewandert. Wäre er nochmals die selbe Zeit weiter gegangen, wäre er nicht inmitten des „dortigen Gesindels“, sondern in der Schweiz gelandet. Mit dieser Pointe war er wohl etwas kurz gesprungen, denn, denkt man sich den Text weiter vor dem Hintergrund der jüngeren Geschichte, wäre er dann mit seinem Volk in der Umgebung Deutschlands, Österreichs, Italiens und der französischen Kollaboration, er wäre „vom Regen in die Traufe“ gekommen. Vor dem Hintergrund dieser „Gedanken-Schnipsel“ fällt es schwer, die aktuelle Siedlungspolitik Israels aus dem Gedächtnis zu verbannen und an ein baldiges tolerantes Miteinander im Nahen Osten zu glauben. Aber, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, und der Abend hat auch einen kulturell-gedanklichen Austausch, zumindest ansatzweise, in Bewegung gesetzt.

 

Bezogener Text: „Heiter bis herzzerreißend“, MAZ-ZR, 03.11.2015.

 

Am 28.10.2015 zu, aus unserer Sicht, vermeintlich lustigen Kolumnen einer Tageszeitung unserer Umgebung:     (Name geändert)

 

Sehr geehrter Herr Fuscher,


ohne päpstlicher als der Papst oder auch nur zumindest moralischer als ein Moralapostel sein zu wollen, wollen wir Ihnen mitteilen, dass wir die Zeilen "Wer die Pflanze quält" als ziemlich "daneben" empfinden und wir hätten nicht gedacht, dass es für einen solchen Text so viel Platz in Ihrer Zeitung geben würde, wo dieser doch ansonsten so knapp bemessen wird. Ziemlich geschmacklos finden wir den Versuch den Tier- und den Pflanzenschutz mit dem "Schutz elektrischer Geräte" in einer Kolumne zu "verwursten". Es gibt in jedem Falle zu wenig Schutz für Tiere und um den der Pflanzen, z.B. der Wälder, ist es auch nicht gut bestellt. Wie es um den Schutz elektrischer Kleingeräte aussieht wissen wir nicht, im Bereich der Hochspannung ist er sehr stark ausgeprägt, wie wir an der Zuverlässigkeit unserer Stromversorgung auch abends unschwer erkennen können. Sie sind sehr mutig, Ihre Pflanze nur selten zu gießen, sie kann sich nicht wehren. Mit einem Baum würden Sie das nicht wagen, denn merke: Diese schlagen im Frühjahr aus. Unser Urteil lautet: Mangelhaft! Setzen!
Ihre Satzsammlung "Ich hab´ den Löffel-Blues" finden wir dagegen einfach nur schwach und unlustig. Zu Recht bewerten Sie Ihr Problem als ein Luxus-Problem. Bei großem Hunger oder auch nur großem Appetit auf etwas Süßes oder Herzhaftes wäre Ihnen die Wahl des Ess-Werkzeuges ziemlich schnuppe. Sie würden, außer beim Joghurt oder Pudding, auch die Finger zum direkten Essen im Kampf um die Mahlzeit einsetzen. Pudding oder Joghurt könnte verdünnt, notfalls mit wenig Wasser, getrunken oder geschlürft werden. Dazu ist der zivilisierte Mensch dann lieber alleine. Auch hier finden wir es mutig und entschlossen, dass Sie bis zum Äußersten gehend einen Löffel eigenhändig abwaschen. Das sollte nicht zu oft geschehen, denn die Tenside des Waschmittels könnten die Haut Ihrer Hände schädigen oder eine Allergie zu Tage treten lassen. Unser Urteil lautet zum zweiten Text: Unlustig, aber schon besser als der Erste. Wir erkennen Ihr Bemühen. Drei minus! Wir wissen, wie "schwer" Humor ist, haben doch schon oft unsere Zuhörer nach dem Erzählen unseres aktuell besten Witzes mit betretenem Schweigen reagiert. Aber dabei war auch noch die Hürde des Erzählens (Sprechens) zu überwinden. Und damit haben viele Redner ihre Schwierigkeiten, wir sind in "guter" Gesellschaft.

Bezogene Texte: "Wer die Pflanze quält", MAZ, 20.102015, "Ich hab´ den Löffel-Blues", MAZ, 28.10.2015.

 

Am 27.10.2015 zu einem erläuternden Kommentar bezüglich des gewünschten Stiles von Leserbriefen („Auf ein Wort“, CONP-Leseranwältin K. Dolde, CONP, 21.10.2015):

 

„Auf eine Antwort.“

 

Mit verwundertem Interesse haben wir Ihren erläuternden Kommentar „Auf ein Wort“ zur Kenntnis genommen: Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, kann in der Regel davon ausgehen, dass dieser Recht und Interessen seines Mandanten vertritt. Wir gingen anfangs irrtümlicherweise davon aus, dass ein Leseranwalt für die Interessen der Leser gegenüber dem Blatt möglichst wohlwollend eintritt, was aber für uns erkennbar bisher nicht geschehen ist. Vor dem Hintergrund einer „historischen und beschreibenden Betrachtung“ (Entstehung seit dem 18. Jahrhundert, Denkanstoß für andere Leser, Zeichen der Reflexion, Mittel im politischen Diskurs, themenbezogene informierende Meinungsäußerung) bezeichnen Sie Leserbriefe als meistens reagierende Texte von Lesern auf ein Thema, die zustimmender, ergänzender oder ablehnender Natur seien. Die Redaktion müsse mit dem Inhalt nicht konform gehen, solle aber Gewissheit über den Autor haben. Besonders bedeutend sei aus Ihrer Sicht die Form: Das allgemeine Interesse müsse vorhanden sein, es sei nicht an eine Person zu adressieren, keine Fotos seien beizufügen, lange Zitate zu vermeiden, speziell, wenn sie aus anderen Publikationen stammen würden. Märchen-, Parabel-, Fabel- oder Reimform seien zu vermeiden, aber auch Ironie (eine Humorform, die Tatsachen spöttelnd überhöht und damit oft besonders verdeutlicht) sei nicht gewünscht. Neben regelhaften Trivialitäten, deren Einhaltung ein Essential darstellen können, ist die Ablehnung von Humor, sei es Ironie oder auch etwas bittersüßer Zynismus, unverständlich. Gibt es doch den häufig einem einfachen Inhalt etwas Salz und Gewürz bei, lässt oftmals die Absurdität eines Themas oder Standpunkte überhaupt erst deutlich werden. Grundsätzlich sollten die Texte der Zeitungsartikel selbst, auf die mit Leserbriefen reagiert wird, denselben geschilderten Qualitätsmerkmalen entsprechen, was aber oft nicht der Fall ist. Da lässt sich die Zeitung von einer „bedeutenden Person“ der Stadt, dem Geschäftsführer eines regional wichtigen Unternehmens (Brose, Stoschek), zum Zwecke der Umbenennung einer Straße auf eine bestimmte Weise (Nennung von Vor- und Nachnamen des, aus unserer Sicht politisch zumindest schillernden, Unternehmensgründers, dessen Enkel unser Protagonist ist) wochenlang zum Zwecke der „Indoktrinierung“ von örtlichen Politikern in unsäglicher Weise instrumentalisieren. Ob das dann erreichte Ziel im Sinne des geehrten Unternehmers ist, oder nicht eher unerwünscht, wenn er denn die propagierten honorigen Absichten tatsächlich verfolgte, ist nicht überliefert. Dem neuen Stadtoberhaupt (Tessmer) kam dabei eine soufflierende Rolle zu, die der Stadt nicht unbedingt zum Vorteil gereicht haben muss und die der vorherige Oberbürgermeister (Kastner) wohl so nicht übernommen hätte. Da schildert, ein weiteres Beispiel, die Zeitung in häufigen Texten den Zusammenhang mit der wohl missbräuchlichen Verwendung eines aufgeklebten Fahrzeug-Kennzeichens auf seinem Auto (oder dem Auto seiner Ehefrau). Wir lernen auch intensiv die Fahrzeug-Fabrikate (Porsche), dessen Baujahr, die Eigentumsverhältnisse, die Dauer des Eigentums und die Ausleiheverhältnisse kennen sowie die Verstimmung des zuvor beschriebenen Firmen-Geschäftsleiters (Stoschek). Die Zeitung macht sich im umfangreich dargestellten Fall zum „Büttel“ gegen die örtliche Jurisdiktion. Da wird in einem seitenlangen Artikel über die Unbequemlichkeiten und Kritiken an der kürzlich durchgeführten Zeitumstellung fabuliert, ohne letztlich das Für und Wider der Argumente zu benennen, ob, warum und von wem auf eine Energie-Ersparnis erkannt oder eben nicht erkannt wird, das Thema also offen bleibt, obwohl das eine der wichtigsten Fragen dabei ist. Wichtige Themen bleiben unterbelichtet, Banalitäten werden, oft auch in wörtlicher Rede, ausgewalzt. Es kommen Mandatsträger mit Nennung ihres Namens Ihrer Organisation und ihrer Funktion (Vassiliadis, IG BCE) politisch manifestierend zu Wort, obwohl das Thema auch in den vertretenen Institutionen umstritten oder zumindest kritisch bewertet wird. Ein Riesentext beschreibt den (zunächst) „angepeilten Sieg“ eines bekannten Ex-Boxers in einer Bürgermeisterwahl (Klitschko, Kiew, Ukraine), die zu befürchtende Armutszunahme durch Alters-und Sozialleistungsbezugs-Armut wird kleinformatig abgehandelt, obwohl die Ursachen dieser Problematik für die Zukunft des Landes von existenziell bedrohlicher Bedeutung sind. Weitere Themen sollen hier unberücksichtigt bleiben (z.B. die „dubiose“, unzureichend dargestellte Kündigung der behinderten Brose-Betriebsrätin, Flughafen BBI (z.B. besonders problematische Rauchgas-Ventilatoren) und Flugplatz Naida, EZB-Geldmengenpolitik, Wind“parks“, Stromimporte nach Bayern und Kabel“netz“politik vermittels HGÜ, TTIP vs. CETA, Flüchtlingsproblematik, Vorstellungen des Münchener „Zukunftsrates“ (Orientierung Oberfrankens nach Sachsen, Thüringen Tschechien). Das Blatt springt oftmals einfach zu kurz, kreist und gebiert eine Maus. Den Lesern ist diese „Schieflage“ durchaus bewusst und deutlich, es wird geschrieben, nicht nur von uns. Sie, die Leser/innen sollten nicht unterschätzt werden beim Erkennen von Humor und seiner beschreibenden und verdeutlichenden Funktion im politischen Kontext. Dass diese Erkenntnis im Blatt durchaus rudimentär angesiedelt zu sein scheint, zeigen doch auch die täglichen Satireplätze „Hägar der Schreckliche“ wie auch diejenigen des Zeichners Tomicek. Wir wissen, dass man die Leser in Ihrem Verständnis von Humor und anderen Methoden der Problemdarstellung, auch in Parabel- und Reimform, die auch gestattet sein müssten, nicht unterschätzen sollte.

 

Am 22.09.2015 zur BER-Bau-Krise:

 

„Skandal „Sondershausen“!

 

Dass die Rauchgas-Ventilatoren doppeltes Gewicht aufweisen, ist ein Skandal, aber nur der statische Teil davon. Das Gebäude weist technisch Ähnlichkeiten mit dem Schwingungskörper einer Gitarre auf. Wenn im Brandfalle die Ventilatoren betriebsmäßig hochlaufen, versetzen sie das Gebäude in dynamische Schwingungen, was gewichtsbedingt bedrohlich werden kann. Diese Bedrohung wächst, wenn wegen der Wärmewirkung ohnehin eine Entfestigung des Stahl-Skelettes droht. Das Anlauf-, aber speziell das Bremsmoment im Kurzschlussfalle im Motor, aber auch bei Schaufelbruch, stellen viel größere Risiken dar. Das Dach muss, wie auch ein Turbinenfundament, für diese Drehmomente ausgelegt sein. Im Fehlerfalle, der nach den bekannten Pannen nicht ausgeschlossen werden kann, wären katastrophale Folgen zu befürchten. Flughafenbauer, Autofabrikanten, Waffenbauer (Flugzeug-, Hubschrauber-, Gewehr- und Fregattenkonstrukteure), Konzerthaus- und Bahnhofsarchitekten, so hat es den Anschein, arbeiten jetzt wohl in „konzertierter Aktion“ (Wirtschafts-Begriff aus den siebziger Jahren) an der Beschädigung des Industrie-Standortes Deutschland?

 

Bezogene Artikel: „Wachstumskern mit großer Zukunft“, MAZ, 19./20.09.2015, „Statikrisiko am BER: Zu schwere Ventilatoren hängen an der Decke“, MAZ, 21.09.2015, „Baustopp am BER“, Kommentar „Einsturzgefahr“, beides MAZ, 22.09.2015.

 

Am 01.03.015 zur Diskussion über den „Schallschutz“ wegen des „Flughafens“ BER:

 

„Erfahrungs-Kurzbericht.“

 

Vorab sei eindeutig klargestellt, dass wir nicht über das vorgestellte Produkt der Firma „Alfacell“ zur Innengeräuschdämmung schreiben. Wir kennen weder das Unternehmen noch das Material. In der Mitte der neunzehnhundertneunziger Jahre, also vor ca. 20 Jahren, wurde uns im Verlaufe der bevorstehenden Fertigstellung unserer Zossener Behausung ein sprühfähiges Zellulose-Material vorgestellt. Es sollte ein Tapetenmaterial ersetzen können und vermittels seiner Elastizität, der strukturierten Oberfläche und einer Schichtdicke im Bereich von ein bis zwei Millimetern schalldämpfend (!) wirken können. Wir machten einen Probeauftrag auf einer nicht speziell präparierten Außenwand-Testfläche. Nach einer Zeitdauer von wenigen Tagen löste sich der Auftrag und lief von der Testfläche ab. Der Test zeigte uns, dass wir wasserfestes Klebematerial verwenden müssten. Aber es wurde uns auch gezeigt, dass der Taupunkt an der ansonsten trockenen Fläche geringfügig in´s Innere gezogen wurde und damit ein Kondensfeuchte-Problem entstanden war. Wir wählten „normale“ Tapete. Der Name des Produktes ist uns nicht mehr präsent. Ein Vergleich mit dem vorgestellten Produkt der Firma „Alfacell“ ist von uns nicht intendiert. Eine Schichtdicke von einem bis zwei Millimetern wäre bei der geringen Dichte des von uns getesteten Materials, im Innenraum aufgetragen, zur Außenschall-Dämmung nicht geeignet. Die Gesetze der Physik haben sich von uns nicht überlisten lassen.

Bezogener Artikel: „Alfacell bekämpft den Geräuschbrei“, MAZ-ZR, 27.02.2015.

Anmerkung: Eine Kritik des genannten Unternehmens ist durch uns wegen Unkenntnis nicht beabsichtigt. Es handelt sich um eine Zufallserfahrung. Gleichwohl sehen wir aus dem Sinninhalt des Artikels Sorgen wegen möglicher systemischer Fehler als begründet an. Man sollte dabei die Begriffe „Dämpfung“ (Begrenzung an der Schall-/Schwingungsquelle selbst (aktive Dämpfung, z. B. beim Flugzeug am Triebwerk durch Vergrößerung der Luft-Strömungs-Querschnitte oder durch Schaufelformung in den Turbinen), an der unmittelbaren Umgebung der Schall-/Schwingungsquelle (passive Dämpfung, z. B. am Flugzeug durch die aerodynamische Gestaltung des Flugzeugrumpfes und der Anbauten zur Reduzierung der Strömungsgeräusche, also insgesamt der Schall-/Schwingungs-Emissionen des Fluggerätes)) und „Dämmung“ (eine Abschottung gegen Immissionen aus der weiteren Umgebung, diese gibt es auch als “aktiv“ (z. B. "Gegenschwingung") und „passiv“, was aber hier unberücksichtigt bleiben soll, z. b. Dämmung der Wände gegen die Schall-/Schwingungs-Immissionen von den Flugzeugen von außen auf die Wände) unterscheiden. Erklärung: Emission ist das, was ´rausgeht, Immission ist das, was von dem `Rausgegangenen wieder `rein- oder zurückkommt. Z. B. gehen die Emissionen aus dem Schornstein hinaus und die Immissionen rieseln dann wieder auf uns hernieder (Darstellung interessierter Laien).

 

Am 20.02.2015 zur Diskussion über den „Schallschutz“ wegen des „Flug"hafens BER:

 

„Quadratur des bauphysikalischen Kreises?“

 

Ein Satz in dem bezogenen Text macht mich besonders hellhörig: „Häuser werden grundsätzlich nur von innen gedämmt mit zentimeterdicken Platten“. Wenn ich die Bauphysik noch recht erinnere, holt man sich damit den „Taupunkt“ weiter nach innen in die Wand und erhält damit ein Feuchtigkeitsproblem, speziell in den Ecken und Kanten der Außenwände. Soviel kann man gar nicht lüften, um das zu beseitigen. Man erreicht auch keine überall identischen, hinreichenden und gleichförmigen Luftströmungen an den Wandoberflächen, um das Feuchtigkeitsproblem zu eliminieren, abgesehen von den Energieverlusten durch Lüfter, warmer Abluft, Zugeffekten im Raum und den Lüftergeräuschen (wir haben das in einem Hotel am Flughafen in London-Heathrow erlebt). Nicht zu vergessen ist bei alledem die Behinderung der Wasserdampf-Diffusion durch die Dämm-Maßnahmen, wo auch immer sie angeordnet werden, ob außen oder innen. Eine Dampfsperre, innen angeordnet, verhindert zwar den Übergng von innerer Luftfeuchtigkeit in´s Mauerwerk, schließt den Raum aber "hermetisch" nach außen ab und bewirkt die Notwendigkeit der Entfeuchtung der Innenluft ausschließlich durch forcierte Innenraumlüftung. Der Taupunkt "rückt" aber durch die Innendämmung weiter von außen in´s Innere des Mauerwerkes, ohne dass der geringste Luftaustausch durch Zirkulation möglich ist. Um eine gute Schalldämmung zu erreichen, braucht man eigentlich „Masse“, also dickes Steinmauerwerk. Das Bauwerk sollte dem Schall oder der Kälte zugewandt gedämmt werden, um den Taupunkt „nach außen zu ziehen“ und um eine Resonanzwirkung des Baukörpers zu vermeiden. Besonders problematisch sind die Dächer. Es ist mir ein Rätsel, wie diese Probleme vermieden werden sollen. Handwerker sind damit, so meine Sorge, ohne dass ich jemandem zu nahe treten will, wahrscheinlich überfordert. Die Hauseigentümer werden mit dem Problem alleine gelassen. Völliger Unsinn aus meiner Sicht ist der Satz Mehdorns, dass er "nicht die Baupolizei" ist. Da wären Bauphysiker gefragt, keine Baupolizei. Für mich ist die Frage der Schalldämmung ohne negative Folgen die „Quadratur des Kreises“. Glosse am Rande: Geräusch-Probleme könnten wirksam vermindert werden, in dem man die Startbahnen in einen Tunnel legen, einen Trog absenken oder auf einen Berg legen würde. Im ersten Fall wird der Schall nur an den Tunnelmäulern problematisch, im zweiten mehrheitlich nach oben gelenkt, im dritten Fall stünden die näheren Bauwerke im „Schallschatten“. Mit wachsender Entfernung nimmt die „Schattenwirkung“, aber auch die Schallleistung, die hier von wesentlicher Bedeutung ist, ab. Die Bauwerke könnten dann unberührt und ungedämmt bleiben, das Risiko läge beim Flughafen-Betreiber, wo es auch hingehört. Es geht doch.

Bezogener Artikel: „Die Schrankwand muss zum Schallschutz passen“, MAZ-ZR, 17.02.2015.

 

Am 17.11.2014 ein glossierender Text zur Diskussion über die „Schlangengrube Teltow-Fläming“:

 

„Riesenschlangen auch in Zossen.“

 

Auch bei uns in Zossen konnten wir schon „riesige“ Schlangen besichtigen. Eine davon „wohnt“ in der Umgebung und innerhalb unserer Garagen (3. Bild unter "Home"). Auch Kreuzottern konnten wir in Zossen, aber auch in Oberfranken in unserem Schuppen entdecken. Allerdings sahen wir hier noch keine schwarzen und grünen Mambas, auch keine Ringhals und keine Pythons, die wir erfahrungsgemäß mit sehr viel mehr Vorsicht beobachtet hätten. Offensichtlich fühlen "unsere" heimischen Schlangen sich in unserer Umgebung recht wohl, weil wir wohl unbewusst eine Methode der „friedlichen Koexistenz“ (?) gefunden haben. Vor einiger Zeit waren wir Zeugen eines faszinierenden, aber für die Ringelnatter leider tödlichen, Kampfes: Ein Hühnchen, das die „Schlange“ offensichtlich als Gefahr ansah, umtänzelte das Reptil, offensichtlich völlig unaufgeregt, wie ein Boxer, pickte zielsicher auf dessen Kopf und tötete es binnen kurzer Zeit. Was „lernt“ uns das? Offensichtlich ist ein Hühnchen ein besserer Wachhund als ein solcher, wenn es um Schlangen geht, läuft allerdings nicht so gut an der Leine, auch weil es gerne den Kopf aus dem (Leinen-) Halsband (Schlinge) zieht. Weiterhin ist das Umschauen beim Verlassen des Hauses kontraindiziert, weil die Schlangen sich vermutlich und hoffentlich eher außerhalb aufhalten und daher der Blick nach vorn angezeigt wäre. Ansonsten ist zu hoffen, dass Ringelnattern nicht zur „konzertierten Aktion“ übergehen und sich durch das Verbinden zu einer Reihe durch das Verbeißen des Kopfes der einen mit dem Schwanz der nächsten und so weiter zu einer „Würge-Einheit“ verbünden und somit zu einer Gefahr der neuen Art werden.

Bezogene Artikel: „Schlangen-Angst im Wohngebiet“, MAZ-ZR, 14.11.2014 und glossierender MAZ-Wochenkommentar „Nerds an die Macht“, MAZ-ZR, 15./16.11.2014.

 

Am 07.04.2013 zur Diskussion über den heimlichen Abriss von Mauer-Denkmalteilen an der „East Side Gallery“ in Berlin und die Empörung über das Vorhaben in der Bevölkerung mit internationaler Resonanz und Unterstützung:

 

„Keine Gegenwart und Zukunft ohne Vergangenheit.“

 

Der Autor der Leserbriefzeilen irrt sicherlich hinsichtlich des Interesses an den Mauerteilen der „East Side Gallery“ bei der Berliner und Brandenburger Bevölkerung. Das wird deutlich an den Demonstrationen vor Ort gegen den Abriss, auch mit internationaler Resonanz, wie auch aus der Leserzuschrift auf der selben Zeitungsseite. Auch wir sehen keine Gegenwart und Zukunft ohne den Geschichtsbezug, der wiederum auf der Historie beruht. Unsere Familie ist Zeitzeuge des Mauerbaues wie auch, zum Glück, Augenzeuge des Mauerfalles. Achtzehn Jahre lang lebten wir direkt an dem Teilungsbauwerk, erlebten deren „Modernisierung“ (Erhöhung und Stabilisierung durch Betonfertigteile) und das tägliche Procedere der Grenztruppen bei dessen Bewachung und Kontrolle der Signalanlagen. Nach der erfolgten „Modernisierung“ pflanzten wir wieder Bäume und Büsche, um den Anblick von West-Berlin aus gefälliger zu gestalten. Die Mauer wurde ursprünglich begründet in einem Fehlverhalten der deutschen Wahlbevölkerung im Jahr 1933, also von uns allen gemeinsam, was nicht individuell gemeint ist. Die Erinnerung an die deutsche Teilung und deren Überwindung halten wir für wichtig. Die künstlerischen Motive an der „East Side Gallery“ mögen nicht jedermanns Geschmack sein, für uns sind sie jedoch friedliche Demonstration der Überwindung der Teilung Deutschlands: Gewaltloser geht´s kaum. Deshalb finden wir Gefallen daran. Jedes Maueropfer war eines zu viel, das letzte war ein spielendes Kind, in Berlin-Lichtenrade/Marienfelde erschlagen von Steinteilen nach erfolgter Maueröffnung, was besonders tragisch ist. Historische Elemente mit Erinnerungsbedeutung sollten von jedermann geachtet und respektiert werden. Sympathie und Antipathie gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen in jede Richtung dürfen dabei keine Rolle spielen, befindet sich das gefährdete Mauer-Erinnerungsteil doch an repräsentativer Stelle in unserer gemeinsamen Hauptstadt, von der alles ausging. Die Sanierung vieler historischer Stadtkerne zu Lasten der Steuerzahler würde bei einer Weiterverfolgung der Gedanken des Leserbrief-Autors in Frage gestellt sein, ist jedoch eine Gemeinschaftsaufgabe.

Bezogener Text: „Zu weiter Hickhack um Mauerloch“, 28.03.2013, „Streit um ein Mauerloch“, MAZ, 06./07.04.2013.

 

Am 09.07.2011 zur augenblicklich in Coburg stattfindenden Diskussion über das geplante Minarett in Coburg.

 

„Unbegründete Ängste und Sorgen.“

Mit Erstaunen und auch Befremden nehmen wir die Diskussion über das geplante Minarett als Teil einer Moschee in der Coburger Innenstadt zu Kenntnis. Sorgen und Ängste vor einer befürchteten Überfremdung, im weiteren Sinne auch vor einer befürchteten Konkurrenz zwischen Islam und christlichen Konfessionen, verbunden mit einer gewissen Ablehnung von fremdem Einfluss auf die Gesellschaft werden hinter dem Argument der Verfälschung des tradierten Stadtbildes verborgen. Das verstört uns. Andererseits lassen sich aus anderen Zuschriften auch Verständnis, Akzeptanz und das Empfinden von Bereicherung um eine weitere Nuance in der Stadtsilhouette ablesen. Wir können von hier aus Zossen (Land Brandenburg, ca. 25 km südlich von Berlin) Beruhigendes berichten: Die erste Moschee auf deutschem Boden wurde am 13.07.1915 in der Gemeinde Wünsdorf-Zehrensdorf (heute Zossen-Wünsdorf) für islamische Kriegsgefangene geweiht. Sie bestand bis 1927. Es war beabsichtigt, mit Hilfe der Moschee und der Möglichkeit der Ausübung religiöser Praktiken diese Kriegsgefangenen zum Überlaufen zu den Deutschen und der Teilnahme im Krieg gegen ihre ehemaligen Kolonialherren (England, Frankreich) zu bewegen. In dem sogenannten „Halbmondlager“ waren außerdem auch Hindus und Sikhs interniert. Es ist nicht überliefert, dass von dieser Moschee der Versuch eines Umsturzes ausgegangen ist oder der Untergang Deutschlands oder gar des Abendlandes eingeleitet wurde. Mit ihrer Kriegspolitik hat die nationale Regierung Deutschlands all dieses mit den noch heute zu beklagenden Folgen selbst bewerkstelligt. Wenn auch der Versuch der Vereinnahmung nicht auf selbstlose Gründe zurückzuführen und in ihrem „Erfolg“ nicht mehr zu bewerten ist, war offensichtlich doch im damals feindlichen Deutschen Reich die Angst vor dem Islam nachrangiger Natur. Wenn wir unseren islamischen Mitbürgern die Hand hinreichen, werden auch wir keine Sorgen haben müssen. Wir können uns dann eine gleiche Toleranz auch den christlichen Mitmenschen gegenüber in vom Islam geprägten Ländern erhoffen.

 

 
Am 12.05.2009 an das
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoff
Inselstr. 26
03046 Cottbus
 
Erdgasfernleitung OPAL, deren Leitungsvarianten und Abkömmlinge, Einwendungen, Hinweise und Bemerkungen (Basis u. A.: Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL“, 27.02.2009).
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
gegen das Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgastransportleitung OPAL benennen wir die folgenden Hinweise, Bemerkungen und Einwendungen. Diese Hinweise Bemerkungen und Einwendungen gelten zusätzlich und parallel zu anderen, die eventuell in unserem Namen und / oder unter Verwendung unseres Namens geltend gemacht werden, z. B. vermittels der Verwendung von Unterschriftenlisten. Diese Hinweise, Bemerkungen und Einwendungen richten sich gegen die gesamte Trassenführung der geplanten Trasse von der nördlichen Bundesgrenze (Ostseeküste) bis zur südlichen Bundesgrenze (Übergang nach Tschechien, Olbernhau) und die Konstruktions- und / oder die Betriebsweise der Verdichterstationen sowie deren Größe:
 
Als Gesamtergebnis ergibt sich nach der Raumverträglichkeitsprüfung, dass das beantragte Leitungsvorhaben OPAL für den Trassenverlauf mit den Erfordernissen der Raumordnung (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung) in den Sachgebieten Gesamtraum / zentralörtliche Gliederung, Siedlungs- und Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Wirtschaft, Erholung / Technische Infrastruktur, Hochwasserschutz sowie Rohstoffabbau und Lagerstätten vereinbar sei bzw. die Vereinbarkeit bei Umsetzung entsprechender Massnahmen hergestellt werden könne.
 
In anderen Varianten und Verdichterstandorten sei eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung bezüglich der Sachgebiete Siedlungs- und Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft sowie Erholung und Tourismus nicht gegeben und sie sei voraussichtlich (?) auch nicht herstellbar.
 
Im Ergebnis der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung seien für das beantragte Leitungsvorhaben OPAL bis auf die Schutzgüter Wasser, Luft und Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgebiete bei allen anderen Schutzgütern Konflikte ermittelt worden. Diese können bei Umsetzung der erteilten Massgaben unter Berücksichtigung der hier hinzugefügten Hinweise, Bemerkungen und Einwendungen in der Art und Weise weiter reduziert, ausgeräumt und geregelt werden, dass die Vereinbarkeit mit den umweltbezogenen Erfordernissen der Raumordnung und den politischen Forderungen der Nachbarn für die Trassenführung und die Anschlussmöglichkeiten herstellbar sein werden.
 
Begründungen:
1.    Es entstand in den Informationsveranstaltungen von WINGAS GmbH & Co KG der Eindruck, dass die Leitung OPAL u. a. zur politischen Disziplinierung von verschiedenen osteuropäischen Ländern auf dem gezeigten Weg durch die Ostsee gelegt werden solle. Die finanzielle Last der Investition wird aber von westeuropäischen Kunden getragen werden müssen. Eine Diversifikation von zugeführten Energie-Ressourcen wird von uns begrüßt, auch zum Zwecke der Erreichung einer relativen Preisstabilität auf niedrigem Niveau.
2.    Die Anlandung der Leitung südlich von Usedom, abweichend von der favorisierten Leitungsführung, die Führung über Schwedt und von dort nach Süden in Richtung Olbernhau soll mehrere Forderungen erfüllen: Die der optimalen Abhitzeverwertung durch verschiedene Maßnahmen, sicherer Betrieb durch gleichmäßigeren Druck in der Leitung durch mehrere Verdichter in Reihe und verlustärmere, kürzere Leitungsführung entlang der deutschen Grenze.
3.    Es wurde verlautbart, dass im Raum Greifswald vermittels Gasauskoppelung ein Gaskraftwerk gebaut werden solle. Auch im Raum Schwedt wäre das möglich unter der Einbeziehung von Abhitzeverwertung aus der Stromproduktion in der chemischen / petrochemischen Produktion. Hochspannung kann den Stromtransport relativ verlustarm in Richtung Westen bewerkstelligen. Die Stromproduktion mit Abhitzeverwertung wurde wegen der schwankenden Betriebsführung durch unterschiedliche Gas-Abnahmemengen verneint. Dieses Argument kann keine Ablehnungsbegründung darstellen, weil wechselnde (Strom-) Bedarfskurven auch aus der Stromproduktion bekannt sind und ihnen durch Regelungsmaßnahmen sehr wirksam begegnet wird, während gleichzeitig Abhitzeverwertung (z. B. in Berlin und Hamburg) erfolgt.
4.    Die notwendige Gasverdichtung im Raum Schwedt hätte eine mögliche Abhitzeverwertung der Verdichter wie auch der Gas-Rückkühler über Wärmetauscher zur Folge. Der Wirkungsgrad würde weit über die angegebenen 32...38% der Verdichter-Turbinen erhöht werden können, sogar über die Wirkungsgrade aus Kraft / Wärmekoppelung hinaus. Die Kühlungs / Verlustwärme des Verdichters selbst könnte, abweichend von der Situation in der Stromproduktion, bei der die Verlustwärme der Verbraucher bei den einzelnen Verbrauchern dezentral anfällt und nicht wirtschaftlich verwertbar ist, genutzt werden. Gas- und Dampfturbinen- (GUD-) Anlagen, die die Prozess-Wärme möglichst lange im Prozess binden, wären eine weitere Variante zur Wirkungsgradsteigerung.
5.    Die Anlandung der Leitung südlich der Insel Usedom auf deutscher Seite ermöglicht eine weniger weite Führung nach Westen als bisher vorgesehen und vermeidet damit die bisher vorgesehene Rückleitung nach Osten um die östliche Stadtgrenze von Berlin herum. Die Leitungsverluste sinken dadurch in einem stärkeren Maße, als sie augenblicklich bei einer Leitungsführung der GK 1 über Baruth / Radeland sich erhöhen würden.
6.    Im weiteren Leitungsverlauf schlagen wir eine Verdichterstation im Bereich Schwarzheide vor, mit den bereits beschriebenen Möglichkeiten der Abhitzeverwertung in der chemischen Produktion.
7.    Verdichterstationen ohne Abhitzeverwertung lehnen wir aus Gründen der Energie-Einsparung grundsätzlich ab. Es ist nicht vermittelbar, dass ein großer Teil der herbeigeführten Energie allein zum Zwecke des Transportes des Mediums nutzlos in die Umwelt abgegeben wird.
8.    Die von uns vorgeschlagene Leitungsführung würde die Befürchtungen des EU-Mitgliedes Polen zerstreuen können, im Zweifel von einer Energiezufuhr abgeschnitten zu werden, wenn ein Abgang nach Polen, z. B. nach Szczecin, ermöglicht würde. Polen wünscht sich nachdrücklich einen Anschluss. Die Anbindung an das westliche Gasnetz ist im Norden Deutschlands vorrangig herzustellen.
9.    Es wird von uns nachdrücklich eine Verdichtung des Gases zumindest an zwei Orten (Schwedt, Schwarzheide) bzw. an drei Orten (Schwedt, Baruth, Schwarzheide) gefordert zum Zwecke des Einsatzes kleinerer Anlagen (geringere Schall-Leistung, bessere Abhitzeverwertung, kleinerer Flächenverbrauch an einem Ort, kontinuierlichere Druckverhältnisse in der Leitung). Verdichtung ohne Abhitzeverwertung ist der ökologische und energiepolitische Sündenfall.
10. Die in den Unterlagen geforderten Leistungen sind eindeutig als Input- und / oder Outputleistungen zu kennzeichnen. Es ist zusätzlich der thermische Energiebedarf anzugeben.
11. Massgaben (S.7): Die Konkretisierung der von der Feintrassierung betroffenen Lebensraumtypen durch Vor- Ort- Kartierungen bzw. Geländeaufnahmen für die FFH- Verträglichkeitsprüfung ist vor der Genehmigungserteilung vorzunehmen und im Zweifel zu ändern und / oder an die politischen Erfordernisse anzupassen.
12. Bewertung (S. 23): Die Ausspeisungen in Groß Köris, in die Leitungen ONTRANS und JAGAL sowie der Kapazitäten-Ausbau von Kraftwerken (Abhitzeverwertung vorsehen) im Mittelzentrum von Lauchhammer in Funktionsteilung mit Schwarzheide sollen hergestellt werden.
13. Schutzgüter Luft und Klima (S. 63 f):Zur Sicherstellung eines hohen energetischen Wirkungsgrades und der Minimierung der CO 2 – Bilanz hat der künftige Betreiber der Gasturbinen-Anlagen im Genehmigungsverfahren geeignete Massnahmen zur (optimalen, Einf. der Verf. dieser Hinweise, Bemerkungen und Einwendungen) Abwärmenutzung darzulegen (und nach Genehmigung umzusetzen, Einf. der Verf. dieser Hinweise, Bemerkungen und Einwendungen) (Bernhardsmüh usw.). Im Falle der von der Genehmigung abweichenden Realisierung der Leitungsmassnahme soll die Genehmigung nachträglich hinfällig und ungültig werden.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dora Haenicke                                                                                                             Lutz Haenicke

 

Am 08.09.2008 an die
Gemeinsame Landesplanungsabteilung
Berlin-Brandenburg
Referat GL 7
Gubener Str. 24
03046 Cottbus
 
Erdgasfernleitung OPAL und deren Anschluss-Leitungsvarianten und deren Abkömmlingen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
gegen das Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgastransportleitung OPAL erhebe ich die im Folgenden aufgeführten Einwendungen.
 
Diese Einwendungen gelten zusätzlich und parallel zu anderen Einwendungen, die eventuell in meinem Namen und / oder unter Verwendung meines Namens geltend gemacht werden, z. B. vermittels der Verwendung von Unterschriftenlisten.
 
Diese Einwendungen richten sich gegen die gesamte Trassenführung der geplanten Trasse von der Bundesgrenze (Ostseeküste) bis zur südlichen Bundesgrenze (Übergang nach Tschechien, Olbernhau) und die Konstruktions- und / oder Betriebsweise der Verdichterstationen sowie deren Größe.
 
Begründungen:
1.    Im Verlaufe der Informationsveranstaltung vom 06.08.2008 konnte trotz des intensiven Versuches des Nachweises der Notwendigkeit der Versorgungsleitung Nordstream, OPAL und der nachgeordneten Anschlussvarianten wie GK1 und 2 der Nachweis zur Notwendigkeit zur Investition nicht erbracht werden. Es entstand der Eindruck, dass die Leitung zur politischen Disziplinierung von verschiedenen osteuropäischen Ländern auf dem gezeigten Weg durch die Ostsee gelegt werden solle. Die finanzielle Last der Investition würde aber von westeuropäischen Kunden getragen werden müssen. Eine Diversifikation von zugeführten Energie-Ressourccen wird von uns allerdings begrüßt, auch zum Zwecke der Erreichung einer relativen Preisstabilität auf niedrigem Niveau. Zusätzliche Energiemengen sind vor dem Hintergrund des gesunkenen Energieverbrauches trotz gestiegener Produktion wegen gewachsener Energie-Effizienz nicht erforderlich
2.    Eine Notwendigkeit zur weiteren Vernetzung Richtung Westen konnte, trotz nachdrücklich geführter Argumentation nicht belegt werden. Folgte man jedoch der Argumentation, könnte die Anlandung der Leitung südlich von Usedom, die Führung über Schwedt und von dort nach Süden in Richtung Olbernhau mehrere Forderungen erfüllen: Die der optimalen Abhitzeverwertung durch verschiedene Maßnahmen, sicherer Betrieb durch gleichmäßigeren Druck in der Leitung durch mehrere Verdichter in Reihe und verlustärmere, kürzere Leitungsführung entlang der deutschen Grenze.
3.    Es wurde verlautbart, dass im Raum Greifswald vermittels Gasauskoppelung ein Gaskraftwerk gebaut werden solle. Auch im Raum Schwedt wäre das möglich unter der Einbeziehung von Abhitzeverwertung aus der Stromproduktion in der chemischen / petrochemischen Produktion. Hochspannung kann den Stromtransport relativ verlustarm in Richtung Westen bewerkstelligen. Die Stromproduktion aus Abhitzeverwertung wurde wegen der schwankenden Betriebsführung durch unterschiedliche Gas-Abnahmemengen verneint. Dieses Argument kann keine Ablehnungsbegründung darstellen, weil wechselnde Strombedarfskurven auch aus der Stromproduktion bekannt sind und ihnen durch Regelungsmaßnahmen sehr wirksam begegnet wird.
4.    Die notwendige Gasverdichtung im Raum Schwedt hätte eine mögliche Abhitzeverwertung der Verdichter wie auch der Gas-Rückkühler über Wärmetauscher zur Folge. Der Wirkungsgrad würde weit über die angegebenen 32...38% der Verdichter-Turbinen erhöht werden können, sogar über die Wirkungsgrade aus Kraft / Wärmekoppelung hinaus. Gas- und Dampfturbinen- (GUD-) Anlagen, die die Prozess-Wärme möglichst lange im Prozess binden, wären eine weitere Variante zur Wirkungsgradsteigerung.
5.    Die Anlandung der Leitung südlich der Insel Usedom auf deutscher Seite ermöglicht eine weniger weite Führung nach Westen als bisher vorgesehen und vermeidet damit die bisher vorgesehene Rückleitung nach Osten um die östliche Stadtgrenze von Berlin herum. Die Leitungsverluste sinken dadurch in einem stärkeren Maße, als sie augenblicklich bei einer Leitungsführung der GK 1 über Baruth / Radeland sich erhöhen würden.
6.    Im weiteren Leitungsverlauf schlagen wir eine Verdichterstation im Bereich Schwarzheide vor, mit den bereits beschriebenen Möglichkeiten der Abhitzeverwertung in der chemischen Produktion.
7.    Verdichterstationen ohne Abhitzeverwertung lehnen wir aus Gründen der Energie-Einsparung grundsätzlich ab. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass ein großer Teil der herbeigeführten Energie allein zum Zwecke des Transportes des Mediums nutzlos in die Umwelt abgegeben wird.
8.    Die von uns vorgeschlagene Leitungsführung würde die Befürchtungen des EU-Mitgliedes Polen zerstreuen können, im Zweifel von einer Energiezufuhr abgeschnitten zu werden, wenn ein Abgang nach Polen, z. B. nach Szczecin, ermöglicht würde. Polen wünscht sich nachdrücklich einen Anschluss. Die Anbindung an das westliche Gasnetz ist im Norden Deutschlands vorrangig herzustellen.
9.    Es wird von uns nachdrücklich eine Verdichtung des Gases zumindest an zwei Orten (Schwedt, Schwarzheide) bzw. an drei Orten (Schwedt, Baruth, Schwarzheide) gefordert zum Zwecke des Einsatzes kleinerer Anlagen (geringere Schall-Leistung, bessere Abhitzeverwertung, kleinerer Flächenverbrauch an einem Ort, kontinuierlichere Druckverhältnisse in der Leitung). Verdichtung ohne Abhitzeverwertung ist der ökologische und energiepolitische Sündenfall.
10. Die in den Unterlagen geforderten Leistungen sind eindeutig als Input- und / oder Outputleistungen zu kennzeichnen.

 

 

Am 25.05.2008 zu einer Finanzausschuss-Sitzung und der SVV-Sitzung der SVV Zossen vom 20.05.2008: 

 

„Weiße Kragen oder weiße Schafe.“

 

Die Arbeit ehrenamtlicher Kräfte ist aus unserem Leben nicht mehr fortzudenken. Ehrenamtliche findet man als Lesepaten in Schulen, in Rettungs- und Pflegediensten, in Ordnungsdiensten, karitativen Einrichtungen, Sportvereinen, Bürgerinitiativen, Bildungseinrichtungen usw. Ihre Bildung und Ausbildung ist hervorragend, die Motivation hoch. Sie leisten einen wichtigen Beitrag in der Gesellschaft. Diese Eigenschaften werden von allen Organisationen und den Regierungen positiv anerkannt. Die Arbeit Ehrenamtlicher wird aber auch instrumentalisiert. Das Geld in den öffentlichen Kassen sei knapp und die Wirtschaft Deutschlands nicht konkurrenzfähig, wird uns ständig erklärt. Wir alle müssten den Gürtel enger schnallen. Der Staat dürfte in seiner Leistungsfähigkeit nicht überfordert werden. In dieser Situation sei die Zahlung von Löhnen und Gehältern problematisch. Deshalb müsse minimiert werden. Dabei wird „vergessen“, dass die Bundesrepublik mit wenigen Ausnahmejahren (5) des Nullwachstums oder leichten Defizits ausschließlich gute Zuwächse des Bruttosozialproduktes verzeichnen konnte. Dem wachsenden Wirtschaftsergebnis stehen aber abnehmende Lohnsummen gegenüber, die Binnenkaufkraft sinkt. Bei sinkender Arbeitslosigkeit, also einer zunehmenden Zahl von Arbeitsplätzen, müssen sich mehr Arbeitnehmer eine sinkende Lohnsumme teilen (Stichworte: Prekäre Arbeitsplätze, Praktikant(inn)en-Karrieren, Scheinselbstständigkeiten, Projekt- und Zeitarbeitsverträge, vorgebliche Unmöglichkeit von Mindestlöhnen, Teilzeitverträge, Mehrfacharbeitsplätze). Problematisch ist also die Mittelverteilung. In dieser selbsterzeugten „Not“ bietet es sich an, aus Gründen des knappen Geldes in besonderen Bereichen an ehrenamtliche Helfer zu appellieren. Diese sind zuverlässig und flexibel. Sie sind kurzfristig und mit wenig Planung einsetzbar. Der Staat zieht sich vielerorts mit dem Hinweis auf den Geldmangel aus originären Aufgaben zurück. Wohlgemeinter ehrenamtlicher Einsatz und Arbeit von Niedriglohnkräften (Ein-Euro-Jobber) verdrängen schleichend reguläre Arbeitskräfte, ohne es selbst zu wollen. Eine eigene Altersversorgung können sie so nicht aufbauen, Altersarmut ist programmiert. Vor diesem betrüblichen Hintergrund habe ich ehrenamtliche Kräfte als „Schwarzarbeiter mit weißem Kragen“, alternativ auch als „weiße Schafe unter den Schwarzarbeitern“ genannt. Das geschah nicht zum Zwecke der Diskriminierung, „weiße Kragen“ und „weiße Schafe“ sind für mich positiv besetzte Begriffe, sondern zur Markierung der negativen Folgen eines wirtschaftlichen Verdrängungsprozesses. Hier werden Arbeitskräfte zu Opfern, die gegen die von ihnen nicht gewünschte Entwicklung wehrlos sind. Ehrenamtliche Tätigkeit sollte ausschließlich dort erfolgen, wo Lohnarbeit zu auskömmlichen Löhnen nicht verdrängt wird, etwa bei Arbeiten, die uns ein Anliegen sind, und nicht, weil wir unseren Lebensunterhalt damit verdienen müssen. Das kann im zwischenmenschlichen Bereich liegen. Sie sollte einen immateriellen Zugewinn darstellen. Ehrenamtliche Tätigkeit genießt entgegen anderen Aussagen nicht überall positive Bewertung, wie ich am 24.05.2008 durch einen Ehrenamtlichen erfuhr. Ein hochrangiger Finanzpolitiker Berlins empfahl den Ehrenamtlichen am 27.09.2007 „auch die Kraft (zu) lieben, sich um Arbeit zu bemühen“ (Zitat). So etwas nenne ich allerdings vor dem Hintergrund der Arbeits“markt“situation puren Zynismus.

 

Am 13.03.2007 zu: „Alternative zur S-Bahn diskutiert“, MAZ-ZR, 13.03.2007:

 

„SX-Bahn verursacht Probleme.“

In dankenswerter Weise hatten die SPD-Ortsgruppen aus Blankenfelde, Rangsdorf und Zossen zum Frühschoppen nach Rangsdorf eingeladen. Das zeigte uns, dass das Thema S-Bahn-Lückenschluss angekommen ist. Unsere Forderung bleibt nach erfolgter Teilnahme an der Diskussion über die so genannte SX-Bahn: Die S-Bahn muss nach Wünsdorf fahren, nicht zuletzt zum Nutzen der Bücherstadt. Die SX-Bahn würde die Regionalgleise zum vorhandenen Fernverkehr und späteren ICE nach Süd-Ost-Europa, zum Regional-Express und zum Güterverkehr zusätzlich belasten. Die verwendete Technik, ob Gleich- oder Wechselstrom, ist für uns unerheblich. In Berlin und im Umland ist jedoch die Gleichstrom-S-Bahn schon vorhanden. Ein weiteres System sollte nicht eingeführt werden. Wir benötigen dringend eine Entlastung des vorhandenen Gleispaares. Ansonsten würden die vielen verschiedenen Verkehre und die daraus folgenden Ausweichstellen zum gegenseitigen Überholen die Durchschnitts-Geschwindigkeit des schnellsten Verkehrs verlangsamen und die Bau-Kosten erhöhen. Es verringerte sich Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des Personen-Nahverkehrs. Kürzere Haltepunkt-Abstände ermöglicht nur die S-Bahn. Unsere Befürchtung ist, dass bei Verkehrs-Verzögerungen der Regional-Express und die vorgestellte SX-Bahn zum Nachteil der Bevölkerung ausgedünnt werden würde. Der später geplante ICE verbindet nicht, sondern trennt, Ortsteile und Menschen. Nirgends in Brandenburg wird auf dieser Strecke ein Anwohner in den ICE einsteigen können. S-Bahn und Regional-Express konkurrieren nicht, sondern sie haben verschiedene Aufgaben und ergänzen sich. Weiterhin verhindert die SX-Bahn wegen schmaler Eisenbahn-Unter- und -Überführungen den Bau von S-Bahn-Gleisen dauerhaft und macht einen Haltepunkt „Wünsdorf-Bücherstadt“ unmöglich. Das führt insgesamt zum „Sterben“ des S-Bahn-Gedankens. Die Kommunalpolitiker, Wirtschaft und Gewerbe der Region sollten sich zur Durchsetzung des Gedankens mit der Bevölkerung verbünden.

 

Am 17.12.2006 zu: „S-Bahn-Strecke rechnet sich nicht“, MAZ-ZR 02./03.12.06, „Brandenburg streicht am meisten“, MAZ, 05.12.06, „Einwohnerzahl mehr gewachsen als angenommen“, MAZ-ZR, 11.12.06 und „Häme oder Unverstand?“, MAZ-ZR, 15.12.06:

 

„Die S-Bahn muss bis nach Wünsdorf fahren!“

 

Im Verlaufe der letzten Zeit sind uns schon viele Rückblicke, angedeutete Berechnungen, Argumente und Finanznöte vorgetragen worden. Überzeugt hat in Zossen nichts von alledem. So trug der neue Verkehrsminister Bretschneider letztlich vor, dass die S-Bahn, auch eingleisig bis Rangsdorf sich betriebswirtschaftlich nicht rechne. Mit dem gleichen Argument könnte Berlin die BVG und der Bund die Deutsche Bahn abschaffen. Überall werden Zuschüsse erforderlich, sonst könnten die jetzt schon hohen Fahrpreise von den Fahrgästen nicht bezahlt werden. Das Lockargument, dass man wohl eine schnelle Verbindung zum Flughafen BBI benötigen würde mutet weltfremd an. Soll der Zossener oder der Rangsdorfer also das Flugzeug für den täglichen Weg zum Berliner Arbeitsplatz nehmen? Dann muss Tempelhof schon aus diesem Grunde geöffnet bleiben. Welchen Weg fährt man wohl öfter? Das Land Brandenburg ist bisher sehr erfinderisch gewesen, wenn es um die Geldversenkung ging. Die Konkurrenz der S-Bahn mit den Regionalbahnen liegt neben der Realität. Letztere Bahnen werden von Fahrgästen aus dem Süden Brandenburgs zum Arbeitsweg frequentiert. Deren Fahrt wird schneller, wenn sie zwischen Wünsdorf und Blankenfelde z. B. nicht halten würde. Zu Recht beklagt der grüne Bundesabgeordnete Winfried Herrmann die Untätigkeit Brandenburgs aus dem erhöhten Mehrwertsteuer-Aufkommen. Das Berliner Umland wird damit vom Land um eine Form der Effektivitäts-Steigerung der Verkehrssysteme gebracht. Verkehrspolitische Worte und Taten stehen sich diametral gegenüber. Dem Verein BISAR in Rangsdorf wird zum Dank für sein Appeasement-Verhalten gegenüber dem Land Brandenburg die kalte Schulter gezeigt. Kein Wunder: Im Ministerium wurde schon vor längerer Zeit gesagt, dass man entweder zweigleisig oder gar nicht bauen werde. Die Ausweichstellen, deren Steuerung und resultierende Fahrzeitverluste führen eine eingleisige S-Bahn ad absurdum. Zum Vergleich: Ein Heißluftballon mit einem Gasfeuerzeug an Stelle eines Gasbrenners ist zwar billiger, er kommt aber nicht vom Fleck. Es ist uns aber völlig unverständlich, woraus geschlossen werden kann, dass wir hier in Zossen Häme für den Misserfolg bei den Bemühungen um den S-Bahn-Anschluss Rangsdorfs äußern würden. Mit uns wurde nicht gesprochen, wir haben uns nie negativ über die Anstrengungen geäußert. Was uns verwundert, ist die Beharrlichkeit, mit der ständig gegen Wände gelaufen wird, ohne den Versuch der Herstellung eines gemeinsamen Weges. Das südliche Berliner Umland braucht die S-Bahn bis Wünsdorf für den Erfolg der Konversion, die Berufstätigen, die Jugend und den Verwaltungsumbau, z.B. die Ansiedelung des Amtsgerichtes und das Grundbuchamt in der Waldstadt. Wenn das „Träumerei“ sein soll, dann hätten wir uns auch nie träumen lassen, dass man die Millionen aus dem Kasernen-Umbau so einfach abschreibt und die Waldstadt dem Niedergang preisgibt. Um das zu verstehen, muss man in Potsdam Politik gelernt haben.

 
Dora Haenicke                                      15806 Zossen, den 14.10.2006
Lutz Haenicke, Mitgl. d. SVV Zossen
 
An die
Märkische Allgemeine Zeitung - MAZ
c/o Herrn Dr. K. Rost - Chefredakteur
Postfach 601153
14411 Potsdam
 
Befürchtung der politischen Beeinflussung Ihres/unseres Blattes, Versuch einer Anerkennung mit kritischem Hintergrund.
 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Rost, sehr geehrte Damen und Herren,
 
seit einigen Jahren, nach erfolgtem Zuzug, sind wir Leser(in) der MAZ, weil die Zeitung uns mit wichtigen nationalen und internationalen Informationen versorgt. In der Darstellung der politischen Details, vor allem in wirtschafts- und sozialpolitischer Hinsicht, trifft das Blatt nicht immer unsere Meinung. Diese Tatsache belastet uns aber nicht. Wir schätzen die Möglichkeit der Wahrnehmung anderer Sichtweisen als der unseren. Vor allen Dingen gefällt uns auch der intensive Dialog zwischen der Zeitung und den Lesern wie auch zwischen den Lesern untereinander. Daran haben wir in der Vergangenheit gerne teilgenommen. Wir würden es für ein liberales Erscheinungsbild als besonders positiv einschätzen, wenn im Potsdamer Leserbriefteil neben die Darstellung einer neoliberalen / neoklassischen Sicht der Dinge auch öfter eine solche mit undogmatischem Blickwinkel gestellt würde, damit ein mündiger Leser autonom entscheiden kann, welchem Ansatz eher die Lösung von aktuellen Problemen zugetraut werden kann. Als Beispiel hierfür möchten wir unsere Reaktion vom 03.10.2006 auf den Leserbrief des Herrn Kühnapfel, CDU, als Vorsitzendem der Mittelstandsvereinigung TF, vom 02.10.2006 anführen.
 
Nach diesem kurzen Vorwort möchten wir jedoch zu unserem eigentlichen Anliegen an Sie kommen:
Das zum Anfang Gesagte gilt auch und speziell für den Zossener Regionalteil. Die hiesigen Redakteure(innen) praktizieren einen freundlichen Stil im Umgang mit den Leser(inne)n, sind erkennbar um objektive Berichterstattung bemüht und schreiben nachvollziehbare und engagierte Kommentare. Sie kennen die Region, knüpfen ein Band zwischen der Umgebung mit ihren Leser(inne)n und werden von uns als kompetent und sympathisch angesehen. Als Mitglied des hiesigen kleinen Stadtparlamentes habe ich die erkennbar der Neutralität und Objektivität sehr nahe kommende Berichterstattung aus den Sitzungen kennen und schätzen gelernt. Man merkt den Artikeln die Verbundenheit mit den Menschen der Umgebung an.
 
In der letzten Zeit ist allerdings eine Veränderung spürbar geworden. Die Artikel werden zurückhaltender. Sie erscheinen als „weichgezeichnet“. Wir glauben manches Mal, dass wir anderen Veranstaltungen beigewohnt haben. Die Spannungen zwischen den Akteuren in den Sitzungen werden nicht mehr in der gewohnten Weise reflektiert. Auf Rückfrage bei anderen Parlamentsmitgliedern nach deren Eindrücken erfuhren wir gerüchteweise, dass die Zossener Bürgermeisterin wohl in Potsdam Einspruch gegen die Art der Berichterstattung durch die Lokalredaktion eingelegt habe. Sie hätte sich als benachteiligt dargestellt gefühlt. Die Stadt Zossen würde zu häufig in der Presse erscheinen und durch negative Darstellung beschädigt werden können.
 
Wir möchten nicht glauben, dass eine einzelne Person einen derartigen Einfluss auf Ihr/unser Blatt nehmen könnte. Gleichwohl haben wir von ähnlichen Einschüchterungsversuchen aus der hiesigen Gewerbelandschaft vor einigen Jahren schon gehört. Damals wurde uns allerdings glaubhaft versichert, dass man sich von einer unbeeinflussten Berichterstattung nicht abbringen lasse.
 
Die Tatsache, dass die Stadt Zossen und ihre Verwaltung heute häufiger eher kritisch dargestellt werden, liegt aber, nach nicht nur unserer Sicht der Dinge, am Verhalten der Bürgermeisterin selbst. Niemand sonst hat in der Vergangenheit einen so großen Vertrauensvorschuss und eine Förderung erhalten, wie sie. Die Bürger haben sich auf eine junge Bürgermeisterin gefreut, die einen frischen Wind, neue Impulse und einen unverstellten Blick auf die Belange der Stadt Zossen versprach und erwarten ließ. Schon der Ablauf der Stichwahl aber ergab einen Vorgeschmack auf die später ernüchternde Realität. Arroganz und der von Dirigismus und Angst geprägte Verwaltungs- und Politikstil bewirkte zunehmende Ablehnung bei einem großen Teil ihrer ehemaligen Anhänger, auch der jungen Menschen z. B. im Jugendparlament, und der sie fördernden Partei. So wurde sie aus ihrer Fraktion ausgeschlossen, ihre „große Koalition“ zerbrach in Teilgruppen. Ihre Personalpolitik erscheint verheerend, die Finanzpolitik desaströs.
 
Wir wollen bei Ihnen keinesfalls den Eindruck erwecken, dass wir Sie bitten wollen, zu einer für uns als Opposition positiveren Berichterstattung beizutragen. Das entspräche ja wiederum einer von uns befürchteten und dann beklagten Einflussnahme auf ein freies Presseorgan. Wir bitten Sie aber darum, Ihrer Lokalredaktion den Rücksprung zu einer freien, unbeeinflussten und kritischen Berichterstattung zu gestatten, wenn es eine Auflage an die hiesigen Redakteure(innen) tatsächlich gegeben haben sollte. Die Berichte der Vergangenheit waren für die Stadt nicht schädlich, sondern aufhellend für die Bürger. Sie würden wiederum eine Verbindung zum Publikum herstellen, das sich trotz häufigen Aufrufes nicht in den Sitzungen als Zuschauer eingefunden hat.
 
Und wir wollen „unsere Zeitung“ wieder so lesen können, wie wir es gewohnt waren, auch dann, wenn wir von Fall zu Fall in der dargestellten Meinung eine Reibfläche zu erkennen glauben. Kritik kann auch Spaß machen und unsere Stadt voranbringen, wenn sie uns selbst einen Spiegel vorhält und ein Gespräch in Gang setzt.
 
Wenn unsere Befürchtung hinsichtlich eines Beeinflussungsversuches der MAZ durch die Verwaltung der Stadt Zossen nicht begründet sein sollte, bitten wir Sie, diesen Teilaspekt unseres Schreibens an Sie als gegenstandslos zu betrachten.
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Lutz Haenicke                                                            Dora Haenicke

 

Am 26.12.2006 zu: „Die S-Bahn muss bis Wünsdorf fahren“, MAZ-ZR, 22.12.06 und „S-Bahn nutzt die Regionalgleise“, MAZ-ZR, 21.12.06:

 

„Berichtigende Ergänzung.“

 

In unserem Leserbrief ist uns ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Herr Reinhold Dellmann ist Minister für Verkehr u. Infrastruktur. Herr Bretschneider ist Abteilungsleiter in diesem Ministerium. Es war nicht unsere Absicht, Herrn Dellmann durch unsere Fehlbenennung so kurz nach seiner Ernennung schon wieder per Federstrich quasi „abzusetzen“. Wir bitten die Genannten und die Leser(innen) um Verzeihung. Unsere geäußerten Ansichten über den notwendigen S-Bahn-Vortrieb nach Wünsdorf sind nicht das Ergebnis eines Irrtums: Die S-Bahn muss nach Wünsdorf fahren, nicht zuletzt zum Nutzen der Bücherstadt. Die letztlich diskutierte SX-Bahn würde die Regionalgleise zusätzlich belasten, verhindert den Bau von S-Bahn-Gleisen dauerhaft und macht einen Haltepunkt „Bücherstadt“ unmöglich, was insgesamt zum „Sterben“ des S-Bahn-Gedanken führen würde.

 

Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“

Lutz Haenicke                                     15806 Zossen, den 28.12.2004Förstereiweg 14

PROTOKOLL

einer Besprechung im „Casino“ des Berliner Abgeordnetenhauses.

Thema: Informationsaustausch über verschiedene Projekte in Berlin, Brandenburg und/oder auf dem Boden beider bzw. mehrerer Bundesländer.

Termin: 09.12.2004, 16.00 Uhr, Beginn 16.05 Uhr.

Teilnehmer(innen):

Frau Junge-Reyer, Senatorin f. Stadtentwicklung,

Frau R. Pr, BI-RdMF,

Frau I. Mü, BI-RdMF,

Frau M. Gä, BI-RdMF

Herrr P. Mu, BI-RdMF,

L. u. D. Haenicke, BI-RdMF, Prot.

  1. Frau Mü stellt mehrere Projekte stichpunktartig vor und schildert von der BI erkannte Konflikte: B 101, B 96, Flughafen BBI, Dresdner Bahn: Tonnage-Begrenzung auf den Bundesstraßen in’s Zentrum Berlins, Fahrspur-Anzahl-Variation abhängig von den Verkehrsströmen, Vermeidung der Migration von Speditionen und Logistik-Unternehmen aus Berlin heraus nach Brandenburg mit der Folge von problemträchtigen Rückbewegungen, für die zudem auch noch kosten- und flächenintensive Infrastruktur gefordert wird, Forderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene. Berlin habe kein Verkehrskonzept. Die Flughafen-Planung erfolge mit falschen, viel zu hohen Zahlen. Auch die Planung der Strecke der Dresdner Bahn wurde unter Zugrundelegung von zu großen Zahlen geplant. Die begründete Befürchtung daraus sei der Aufbau von Überkapazitäten und Fehlinvestitionen, wie auch die Bestätigung der Argumente durch Herrn Debuschewitz , Berlin-Beauftragter der DB, ergebe. (Anm.: Eine Bestätigung für diese Befürchtungen hat auch die Diskussion der BI mit Herrn Prof. Dr. Kühne, DLR Adlershof, vom 13.09.2002 ergeben, d. Verf., leider erst nachträglich in das Protokoll eingefügt). Frau Mü stellt weitere Gedanken über die Dresdner-Bahn vor: Viele Bahnübergange seien wegen des Eisenbahn-Kreuzungs-Gesetzes und wegen der dichten Besiedelung an der Strecke zu überbrücken oder zu untertunneln, verbunden mit hohen Kosten für die Kommunen, ohne dass diese einen Nutzen davon hätten. Sie spricht auch die alternative Streckenführung, anfangs über die Anhalter-Bahn-Strecke an. Es folgt eine Darstellung der Enttäuschung über fehlende Information der Bürger. Antworten aus dem Bundes-Verkehrsministerium (Stolpe) sind mit Fehlern behaftet und würden nicht begründet, den Bürgern fehlten Vergleichsmöglichkeiten von Alternativen.
  2. Frau Junge-Reyer antwortet damit, dass die Dresdner-Bahn-Strecke gebaut werde, ob mit oder ohne Tunnel in Lichtenrade sei aber noch nicht gewiss und abhängig von den Kosten sowie deren Übernahme. Die Anhalter-Bahn-Strecke sei keine Alternative. (Diese Argumente werden nicht begründet, nicht differenziert, sondern als Tatsachen-Behauptung dargestellt. Es ist nicht erkennbar, dass die BI-Vorstellung einen Eindruck hinterlassen haben, dass der Versuch seitens der Senatorin zugestanden würde, alternative Vorstellungen aufzunehmen und weiter zu tragen, vor der Durchführung noch gestaltende Initiative zu ergreifen).
  3. Frau Mü spricht eine mögliche Zukunft der Straßenbahn an. Die Bezirke würden ohne eine schlüssige Konzeption bauen, so ihre begründete Sorge. Als Beispiel nennt sie Tempelhof, dort würden nicht etwa Altbrachen bebaut, sondern der Bezirk verliere stets weitere Grünflächen durch Versiegelungen (Beisp. Fa PLUTA, die Entsiedelung der Lüdecke-Siedelung).
  4. Frau Junge-Reyer betont, den Bezirk Tempelhof mit z.B. dem Ortsteil Marienfelde gut zu kennen. Der Freizeitpark werde von der BSR frei gegeben.
  5. Frau Mü beklagt die Aufgabe der Berliner Stadtgüter, deren Existenz zumindest ein partielles Gegensteuern, z. B. bei bestimmten Nachfragesituationen (z.B. Gen-Food wird vom Markt abgelehnt) verhindert.
  6. Frau Pr trägt vor, dass die Verkehrsbelastung der Hauptstrassen häufig das Ausweichen von Verkehrsflüssen über Nebenstraßen zur Folge habe und belegt dieses mit Fotoserien aus ihrer Wohnstrasse. Diese übergibt sie der Senatorin. Frau Junge-Reyer will sich um Beschilderung an der genannten Stelle kümmern.
  7. Frau Mü weiter über unsere allgemeinen Themen: Der augenblickliche Planungsstand bezüglich der B 96 sei jetzt nicht bekannt, jetzt müssten Prüfungen erfolgen.
  8. Frau Junge-Reyer antwortet, dass Grün nicht weiter reduziert werde. Es gebe Brachen, aber keine Investoren. Die Grundstücke an der Motzener Str. seien teilweise frei. Es gebe keinen Boom. Die Bezirke würden um Investoren konkurrieren. Brachen würden teilweise dann belegt, wenn sie attraktiver seien, als die „grüne Wiese“. Durch einen vorhandenen Wohnungsüberhang sei der Wohnungsbau augenblicklich nicht erforderlich, ebenso wie der Eigenheimbau liege der Wohnungsbau darnieder. Miete sei augenblicklich billiger als Eigenheim-Bau. Das Problem mit der Lüdecke-Siedelung sei ein altes Problem und von der Schöneberg-Tempelhofer BVV zu lösen. Der Bezirk solle uns als BI an der Planung beteiligen, wir sollen uns in die Planung des Bezirkes einbringen. Die Planung liegt im Planfeststellungsverfahren für den Bürger offen.
  9. Herr Mu beschreibt Ablaufprobleme in den sog. Bürgerbeteiligungen, so auch am Beispiel der Grünfläche am Ankogelbad für den ursprünglich beabsichtigten Schulbau. Arbeitsplätze konkurrieren mit anderen Planungen. Darstellung der durchgeführten Planungen für die Großkläranlage in Marienfelde, die dann jedoch obsolet wurde, als die BI durch ihren Einsatz von Personal, Zeit und von neuen Argumenten und Daten die fehlende Notwendigkeit für den Bau belegen und sich durchsetzen konnte. Er schildert einen allgemeinen Politiker-Verdruß der Bürger.
  10. Frau Mü bedauert, dass wir den Problemen zu oft hinterher laufen müssten, die Abarbeitung der AGENDA-Themen finde nicht nachhaltig statt.
  11. Frau Junge-Reyer betont, dass wir nicht zu unzufrieden sein sollten, da wir doch recht oft erfolgreich gewesen seien, andererseits nicht ständig erfolgreich sein könnten.
  12. Herr Mu schildert uns, als eine BI, bildhaft als einen Queue, dagegen die Politiker als die Kugeln, die in die Richtung laufen würden die ihnen der Queue vorgibt, so weit wie die ihnen vom Queue verliehene Energie ausreiche. Die „Queue-Energie“ würde jedoch zusätzlich dadurch begrenzt, dass häufig Informationen geheim, falsch oder auch alt und überholt seien. Planungen seien häufig unbegründbar, Kalkulationen nicht verfügbar oder undurchsichtig, so auch das Beispiel Dresdner Bahn.
  13. Frau Junge-Reyer wiederholt, dass die B 96, B 101, die Dresdner Bahn und der BBI gebaut werden, man sei bemüht, den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Die Dresdner Bahn wird weiter planfestgestellt. Das Verfahren war zwei Jahre lang ausgesetzt. Die Ergebnisse werden dem Bund übermittelt.
  14. Frau Gäschildert nochmals unsere Strecken-Alternative Anhalter Bahn, deren geringe Auslastung und den Widerspruch von einer großen geplanten Zugfrequenz auf der Dresdner Bahnstrecke, die mit geringeren Daten im Zentrum Berlins nicht korrespondieren. Diese Alternative sei kostengünstiger zu bauen.
  15. Frau Mü fordert, in die Planfeststellungsverfahren unsere Alternativ-Vorschläge aufzunehmen, wie Spuren-Regulierung, Tonnage-Begrenzungen, Bahn-Übergänge, Baugründe, Prof. T-Pläne, Schr-Vorstellungen.

Ende: 16.50 Uhr.

 

Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“, gegr. 1985, Träger des 2. Preises des Umweltpreises 1999, Mitglied des BUND e.V., Landesverband Berlin.

Lutz Haenicke                                                                                   15806 Zossen, den 29.05.2004

Förstereiweg 14

An die

Deutsche Bahn AG.

 

Konzernbevollmächtigter des Freistaates Sachsen

Herrn Lücking

Brandenburger Straße 3 A

04103 Leipzig

Ihr Schreiben ML SO Roland K. vom 09.03., Negativliste gem. Financial Times Deutschland – Meldung vom 25.03.2004, Kürzungen des gepl. Ausbaues einzelner Strecken, hier: Dresdner Bahn.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir danken Ihnen für das o. a. Schreiben, das wir am 12.03.2004 erhielten.

 Im zweiten Absatz des Schreibens argumentieren Sie, dass die Streckenparameter der Strecke zwischen Jüterbog und Riesa für einen ICE-Einsatz nicht geeignet seien.

 Wir bitten Sie um Auskunft, 

  1. warum die Parameter nicht geeignet sind,
  2. wie sehen die augenblicklichen Parameter aus,
  3. wie müssen die Parameter auf dem Streckenabschnitt aussehen, damit sie doch noch als geeignet angesehen werden können,
  4. und, zunächst letztlich, in wie fern sind die Parameter auf der augenblicklich noch nicht für den ICE-Einsatz ausgebauten Gesamtstrecke der Dresdner Bahn günstiger gestaltet als jene auf der Anhalter-Bahn-Strecke, respektive auf dem genannten kurzen Teilstück, denn der übrige Streckenbereich ist nach unserer Information für einen ICE-Betriebs-Ausbau vorgesehen?

 Wir würden uns freuen, wenn wir von Ihnen eine diesbezüglich erhellende Antwort erhalten könnten. Im Zweifel stehen wir auch gerne für ein Gespräch in den Räumen der Deutschen Bahn zur Verfügung.

 Mit freundlichen Grüßen

 L. Haenicke                                 I. Mü

 

Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“

Lutz Haenicke                                                         15806 Zossen, den 29.02.2004

Förstereiweg 14

PROTOKOLL

 über eine Besprechung beim VBB – Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg.

Ort: VBB, Hardenbergplatz 2, Berlin.

Thema: Informationseinholung durch die BI zum Zwecke der Erkennung von Absichten des VBB hinsichtlich der Planung von Verkehrsverbindungen des ÖPNV im südlichen Teil von Berlin und nach Brandenburg-TF hinein.

 Termin: 20.02.2004, 10.00 Uhr

 Teilnehmer(innen): 

Herr Da, VBB, Busverkehr über Berlins Stadtgrenzen hinaus,

Herr He, VBB, Schienenverkehr,

Frau I. Mü, BI-RdMF,

Frau M. Gä, BI-RdMF

Frau R Le, BI-RdMF,

Frau D. Haenicke, BI-RdMF

L. Haenicke, BI-RdMF, Prot.

Ziel: Von den Gesprächspartnern, den Herren Dahme und Heise, soll in Erfahrung gebracht werden, welche Absichten der VBB hinsichtlich eines ÖPNV über die Schiene vom Zentrum Berlins über die südlichen Stadtgrenzen hinaus in den Brandenburger Landkreis Teltow-Fläming hinein verfolgt. Gleichzeitig sollen Vorstellungen an den VBB vermittelt werden, die der BI jüngst erklärt wurden und die eine Veränderung der Schienen-Verkehrs-Modell-Situation in Lichtenrade, und von dort nach Süden, in Richtung Dresden zur Folge hätten.

Vorstellung der BI und der verkehrlichen Situation, Status quo ante Ausbau Dresdner Bahn-Tunnel und –Strecke durch Frau Mü.

  • Der Müllverkehr wird auf der S-Bahn-Strecke über Lichtenrade nach Schöneiche / TF geführt.
  • Eine Lichtenrader BI der CDU will für eine (kurze) Strecke in Lichtenrade bei Ausbau der Dresdner Bahn (auf ca. 200 km/h) einen Tunnel gebaut bekommen. Wenn der Tunnel auf Wunsch der Politiker des Bezirkes Tempelhof/Schöneberg und des Landes Berlin gebaut werden soll, wird die Bahn ihn bauen, aber nicht bezahlen. Für die Kostenübernahme muss dann Berlin mit Bundeshilfe sorgen. Dann fehlt das Geld an anderer Stelle, z. B. für den Ausbau der Potsdamer Stammbahn. Dafür müssten dann Bundesmittel zurück gezahlt werden.
  • Das Mengengerüst für die Dresdner Bahn ist gem. DB-H.-Debuschewitz-Aussage nach Hochrechnungen von Hoffnungen aus den neunziger Jahren als weit überhöht anzusehen. Diese Überhöhung soll auch einen ausreichenden Schallschutz in Lichtenrade gewährleisten.
  • Nach einer neuen Modellvorstellung sollte und brauchte der ICE nicht auf der Dresdner-Bahn-Strecke zu fahren, diese könnte weitgehend bleiben wie sie ist. Die S-Bahn sollte wegen der Kosten-Ersparnis daraus bis nach Wünsdorf verlängert werden können und der ICE auf der Anhalter Bahn parallel mit dem ICE bis Falkenberg und von dort nach Dresden geführt werden können. Lichtenrade sollte nach diesem Modell einen Regionalhalt erhalten.

Wiedergabe des Gesprächsinhaltes: Mit der Sicht auf den RE 5 sei man beieinander, allerdings sei aus augenblicklicher Sicht wegen des Maut-Debakels der Planungshorizont bis ca. 2015 verschoben. Die Vermutung der VBB-Mitarbeiter, dass die Bahnübergänge in Marienfelde/Lichtenrade untertunnelt und/oder überbrückt seien, muss dahin gehend berichtigt werden, dass diese Strassen-Niveau-gleich ausgeführt und mit Schranken versehen sind. Es sei, wie jetzt schon realisiert, ein Regio-Halt in Blankenfelde vorgesehen, dort soll umgestiegen werden. Es ist ein Mischprodukt aus Regio-Express und Regio-Bahn geplant. Regio-Express und Regio-Bahn sollen sich in Blankenfelde verzweigen, wenn die Bahnen in das Zentrum Berlins geführt werden sollen. Wenn die Bahnen über Lichtenrade in das Zentrum geführt werden sollen, müsste ein Regio-Halt in Lichtenrade vorgesehen werden. Der dafür erforderliche Bahnhofs-Ausbau ist allerdings bisher nicht geplant und von einem solchen Vorhaben ist beim VBB auch nichts bekannt. Zu beachten sind die Fahrzeiten der Reisenden nach Berlin.

Der VBB plant eher „Langläufer“ (Züge von Nord nach Süd und umgekehrt, durch Berlin hindurch), während das MSWV in Potsdam, Herr Marx, eher Kurzläufer favorisiert, mit einem jeweiligen Umsteigen an den Stadtgrenzen Berlins in die S-Bahn zur Fahrt durch die Stadt erlin hindurch. Diese Meinungsunterschiede müssten zwischen den Partnern noch ausgeglichen werden.

Aussage des VBB: Der Regio-Verkehr erfordert keinen Tunnel in Lichtenrade und auch nicht an einem anderen Ort auf der Strecke. Der Regional-Bahn/Express-Ausbau ist sinnvoll. Dafür ist auch keine Kreuzungsfreiheit erforderlich. Der VBB prüft die Sinnhaftigkeit eines Regio-Haltes in Lichtenrade, aber der VBB schlägt nur vor und entscheidet nicht. Der Bahnsteigbau muss an anderer Stelle erfolgen, direkt in Lichtenrade, an der Stelle des S-Bahn-Bahnhofes, ist augenblicklich kein Platz vorhanden.

Der Ausbau der Potsdamer Stammbahn ist noch offen und auf die „lange Bank“ geschoben.

 Die Vorstellungen des AR-Vorsitzenden und TF-Landrates Giesecke sind hier nicht bekannt. Wir werden an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin verwiesen. Für den Fernverkehr ist der Bund zuständig.

Im Jahr 2006 soll der Nord-Süd-Tunnel in Berlin eröffnet werde. Regio-Express-Züge des RE 5 fahren dann über Papestr., Anhalter Bahn, Teltow, Genshagener Heide, Großbeeren, Blankenfelde und Rangsdorf Richtung Süden über Zossen, Wünsdorf usw.. Die Regionalbahn fährt parallel auf der gleichen Strecke. Die Fußball-Weltmeisterschaft spielt, zumindest terminlich, keine Rolle.

Dass die Umsteigesituation örtlich und zeitlich in Blankenfelde ungünstig sind, ist dem VBB bekannt. Die Abstimmungen sollen verbessert werden.

 Haenicke

 

Lutz Haenicke                                                                     15806 Zossen, den 29.11.2003

Förstereiweg 14

PROTOKOLL

über eine Besprechung in der Planungsabteilung im Bezirksamt Tempelhof / Schöneberg.

Ort: Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm.

Thema: Verschiedene Vorhaben im Bezirk und Erkennung der vorliegenden Planungen.

Termin: 19.11.2003, 11.00 Uhr.

Teilnehmer(innen): 

Herr Re-Grppltr. im Planungsbereich des BA,

Herr Spe-Grppltr. im Planungsbereich des BA,

 

Frau Mü, BI-RdMF,

Frau Haenicke, BI-RdMF,

Herr Mu, BI-RdMF,

L. Haenicke, BI-RdMF, Prot.

Gesprächsziel: Erläuterung verschiedener Vorhaben, Plandarstellung und Diskussion zum Stand der Planungen an Hand der Pläne.

0. PLUTA-Gelände Frau Mü: Die BI hat für PLUTA um die Auferlegung von Auflagen gekämpft, die jedoch zu ca. 80% nicht erfüllt wurden. Uns sei der B-Plan nicht bekannt. Herr Re: Der Plan habe ausgelegen, er sei jedoch wieder einsehbar. Außerdem sei der städtebauliche Vertrag nur teilweise erfüllt und er sei im Insolvenzverfahren etwas in den Hintergrund gerückt. BAUHAUS kenne die Auflagen und wolle sie erfüllen. Der B-Plan müsse aber überarbeitet werden. Ausgleichsflächen (hypothetisch) müssten bei einer Weggabe dieser Flächen durch BAUHAUS an anderer Stelle realisiert werden. Der Schutz der Ausgleichsflächen ist nur teilweise, fast gar nicht, umgesetzt worden. Herr Spe: Ausgleichsmaßnahmen sind dem BAUGESETZBUCH entsprechend als die planungsrechtlichen Differenzen zwischen vorhandenem Baurecht im Vergleich zum zukünftigen Baurecht fest zu legen. Frau Haenicke >Exkurs auf Frau-Mü-Frage: Das Klärwerksgelände ist kein Sondergebiet, sondern ein Außenbereich. Das Klärwerksgelände ist im weitesten Sinne ein Gewerbebereich. Es ist geplant, freie Gewerbegebiete zu nutzen, statt neue auszuweisen, deshalb erfolge Änderung des Bebauungsplanes. Weiter Herr Spe: FNP-Änderung Schichauweg: Herausnahme der Verbreiterung seit ca 4...6 Wochen. Geplant ist die Rücknahme der Baufläche in „landwirtschaftliche Nutzfläche“. Die Gespräche mit dem Wasserwerk sind langwieriger. Der BVV muss eine Vorlage gemacht werden. Wegen der Langwierigkeit der Gespräche mit den Wasserwerken, die tun sich etwas schwer, hat das bisher noch nicht geklappt. Die Verwaltung wartet zu. In ca. 2 Monaten wird sie an den Senat herantreten. Frau Mü: Die BI will parallel dazu tätig werden. Herr Le. Die Fläche soll weiterhin als „Außenbereich betrachtet ist, kann hier nicht beantwortet werden. Herr Lawrenz ist zuständig. Eine Kompostieranlage würde planungsrechtlich hinein passen. Das Grundstück ist jetzt im Liegenschaftsfond, also nicht mehr in Bezirksverfügung. Wenn der Bezirk sich das Grundstück zurück holt, besteht ein vitales Interesse an der Kompostieranlage. Das NGA (Natur- und Grünflächenamt) muss dafür sogar eine Ausgleichsfläche bieten. Die Kolonie Lüdecke wird nicht Ausgleichsfläche sein, weil sie der Senats-Wirtschaftverwaltung untersteht und sich Unternehmen mit neuen Produkten dort ansiedeln wollen. Die Flächen seien weitgehend vergeben. (Der Datenschutz der Interessenten ist gegeben.) Für die gesamte Motzener Strasse ist eine Abwägung der Emissionen getan worden. Es ergaben sich fast Null Emissionen. Das Gebiet hat fast Wohngebietscharakter.

  1. ESSELTE-Leitz Frau Mü: Das Werk soll aufgegeben werden. Was wird dort geschehen? Herr Spe: Keine Entwicklungsplanung gegeben. In den 20-er Jahren war es ein Marinestützpunkt. Jetzt ist es Gewerbegebiet. Der Landschaftsplan ist der BI bekannt. Das Gelände ist nicht in Landesbesitz. Der Bezirk plant keine Veränderung der Nutzungsart. Das Unternehmen soll nicht geschädigt werden.
  2. Stadtplanung an der B96 und B101 Das Planungsamt ist eine nachgeordnete Behörde in einem nachgeordneten Bezirk, insofern hat es wenig Mitsprachemöglichkeit. Herr Re: Im Planfeststellungsverfahren hat die Naturschutzbehörde bezüglich Lärmschutz und die Stadtplanungsbehörde keine wesentliche Mitsprachemöglichkeit. D.h. sämtliche Punkte werden nach und nach abgearbeitet, abgewogen, berücksichtigt und geregelt. Stadtplanung und Schönheit finden kaum Beachtung, es sei denn, auf den angrenzenden Grundstücken gibt es Baurechte, die verletzt werden. Diese werden dann abgegolten und damit ist das dann erledigt. Es wird auch abgewogen, wie viele Menschen betroffen sind. Abhängig davon muss dann die Anzahl der Übergänge gebaut werden, aber die Zerschneidung des Stadtteils Lichtenrade ist aus planungsrechtlicher / stadtplanerischer Sicht kein Thema. Es folgt eine Diskussion über die Möglichkeiten der Stadtplanungsbehörde.
  3. Freigelände Ankogelweg Der Bezirk erarbeitet Schulentwicklungsplan. Eventuell wird das Gelände aufgegeben. Vorgesehen war ein Gymnasium, seit 10 Jahren sei aber kein Bedarf mehr vorhanden. Das Gymnasium ist also jetzt obselet, in Frage gestellt, kein Bedarf. Eine Grünfläche ist jedenfalls nicht vorgesehen und auch aus stadtplanerischer Sicht nicht notwendig. Anmerkung: Der Liegenschaftsfond ist beim Finanzsenator angesiedelt.
  4. Gustav-Heinemann-Schule an der B101 Es existiert ein freier Platz durch Abriss. Die B101 wird nach Osten verbreitert. Für den Platz ist nichts vorgesehen. Langfristiges Planungsziel ist Sport, bisher aber nicht umgesetzt. (BEP > Bereichsentwicklungsplanung). Am alten Bauhaus, der Parkplatz am B101-Knick ist eigentlich im Grünplan, aber bisher nicht umgesetzt, aus Geldmangel. Das Land Berlin kann aus Geldmangel eine Strukturmaßnahme nicht umsetzen. Wer ist Ansprechpartner? Finanzsenator? Tiefbauamt? In diesem Bereich ist die B101 durch eine Bebauungsplanänderung umgesetzt worden, nicht durch ein Planfeststellungsverfahren, so etwas geht. Vielleicht ist der Platz als Ausgleichsmaßnahme für die B101 angemeldet?
  5. Motzener Strasse Parken und Abstellen von Lkw’s. Fahrer übernachten dort. Es gibt dafür keine planungsrechtliche Zuständigkeit. Herr Ernst, Grpltr. Tiefbauamt, Straßenbauverwaltung, ist Ansprechpartner. Es gibt einen Plan zum Parken von Lkw’s. Vielleicht ist die Motzener Str. in diesem Plan enthalten. Die Straßenverkehrsbehörde ist Ansprechpartner bei Verkehrsverstößen.
  6. B96, Te-Damm, Ma-Damm, Li-Damm Geschäftliche Situation, Leerstand. In diesem Straßenzug ist alles vorhanden: Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet. Planerisch ist die Leerstandsproblematik nicht handhabbar. Ladengeschäfte werden gewünscht. Allerdings: Kleine Strukturen werden von unserem Verhalten beeinflusst. Planungen zum Rathausgelände und BVV-Saal: Es soll durch Ullstein-, Ufa-Gelände- und Rathaus-Vorplatz-Geschäfte Kaufkraft im Bezirk gebunden und fließender Verkehr vermieden werden. Die Länge der Straße ist für eine Einkaufsstraße problematisch. Drei Punkte sollen hervorgehoben werden: Der Tempelhofer Hafen, der Platzhirsch Karstadt und der Rathaus-Vorplatz.
  7. Lirade, Bahnhofstr., Bolle: Keine Informationen vorhanden darüber, ob es Erben gibt oder wie die Erbschaftssituation ist, eine Handelsnutzung ist vorgegeben.
  8.  werden. Vielleicht könne ein Reiterhof eingerichtet werden? Frau Haenicke: Reiter reiten nach erfolgter Änderung des Gesetzes im Land Brandenburg besser. Ansprechpartner bei den Berliner Wasserwerken: Frau Schmidt, Tel.-Nr.: 030 / 86 44 27 82.
  9. Frau Mü-Frage: Ist das Kompostier-Anlagen-Gelände südlich von PLUTA noch erforderlich? Herr Spe und Herr Re: Ob es wirtschaftlich

Lutz Haenicke

 

Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“, gegr. 1985, Träger des 2. Preises des Umweltpreises 1999, Mitglied des BUND e.V., Landesverband Berlin.
Lutz Haenicke                                                                                   15806 Zossen, den 16.06.2003
Förstereiweg 14
 
An das
 
Europäische Parlament
 
97‑113 Rue Belliard
B 1040 Bruxelles
Belgium
 
Ausbau des ehemals halbmilitärisch genutzten Flugplatzes (Verkehrslandeplatzes) Schönhagen zum Verkehrsflugplatz mit ziviler Nutzung und darüber hinaus zum Ersatzflugfeld für von Schließung „bedrohter“ Flughafengeländen (z.B. Tempelhof und späterhin Tegel) in Konkurrenz mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten in der Nähe Schönhagens.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
                                        
wir, die Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“, sind ein Zusammenschluss von engagierten Bürgern aus den südlichen Bereichen von Berlin mit dem Ziel, umweltpolitische Aspekte in den dortigen Wohn-, Gewerbe- und Industriebereichen bei Politik und Wirtschaft nachdrücklich zu Gunsten der Bevölkerung zu befördern. Bisher hatte die Einflussnahme verschiedene Lenkungsmaßnahmen im Hinblick auf die anzusiedelnden Gewerbebetriebe, forstwirtschaftliche Aufforstungsaktionen, Müllbeseitigungsmaßnahmen, die Bildung einer „Lokalen Agenda 21“ für den Bezirk Tempelhof von Berlin, die Beseitigung einer zum überdimensionierten Bau vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage und verschiedene andere Maßnahmen, wie der Sicherstellung eines Landschaftssicherungsplanes für die Marienfelder Feldmark zur Folge. Des Weiteren arbeiten wir mit dem Bürgerverein Brandenburg Berlin BVBB zusammen bei der Verhinderung des Ausbaues des Flughafens Schönefeld zum Großflughafen Berlin-Brandenburg International BBI, bei dessen Vorbereitung schon mehrere hundert Millionen EURO Steuermittel durch Fehlkäufe und Fehlplanungen vergeudet worden sind. Unser Engagement beinhaltet jedoch nicht allein die Kritik an der unmittelbaren Stadtnähe des neuen Großflughafens, als eher die Forderung einer umweltgerechten Gestaltung der Verkehrspolitik. Unsere BI arbeitet seit 18 Jahren an einer Vielzahl von Projekten.
 
In der Folge der politischen und wirtschaftlichen Vereinigung der ehemals zwei deutschen Teilstaaten ist die Umgebung Berlins mit dem neuen Bundesland in das nähere Blickfeld der Initiativ-Mitglieder geraten, auch deshalb, weil sie vereinigungsbedingt ihren neuen Wohnort im Umkreis Berlins gesucht und gefunden haben. Aus diesen Gründen finden auch die Aktivitäten des Landrates des brandenburgischen Kreises Teltow-Fläming und dessen Geschäftsführers des Verkehrsflugplatzes Schönhagen im Verein mit dem Vorsitzenden des hiesigen Kreistages sowie weiterer politischer Mandatsträger wie auch von Nutznießern aus dem unmittelbaren Umfeld des ehemals halbmilitärisch genutzten Flugplatzes Schönhagen (Kreis Teltow-Fläming) unsere Aufmerksamkeit. Wir befürchten die Fehlverwendung von europäischen sowie deutschen Bundes- und Landes-Steuermitteln beim Schritt weisen Ausbau des Verkehrslandeplatzes Schönhagen und bitten Sie um die Prüfung der juristischen Bewertung der Baumaßnahmen sowie der Folgen des Ausweitungs- Vorhabens, gegebenenfalls Rückforderung der Fördermittel.
 
 
Darstellung und Begründungen:
 
  1. Geografische Konstellation und die Folgen: Der Flugplatz Schönhagen liegt auf einer west-östlichen Linie mit dem noch als Reserveplatz für einen zu verhindernden Ausbau von Berlin-Schönefeld zum Großflughafen BBI vorgesehenen ehemaligen militärischen Flugplatz Sperenberg. Die beiden Flugfelder würden sich gegenseitig für Start- und Landeanflüge behindern und zeitweise ausschalten (Bauschutzbereiche). Dieses Argument soll nicht bedeuten, dass wir den Ausbau des Flughafens BBI in Sperenberg demjenigen von Schönefeld vorziehen würden, im Gegenteil: Veränderte verkehrspolitische Schwerpunkte würden beide Standorte obsolet werden lassen. Das Argument soll belegen, wie, aus unserer Sicht, konfus und monokausal die Planungen für derartig teure Maßnahmen in Berlin und Brandenburg erfolgen.
  2. Massierung von Problemfällen: In der unmittelbaren und weiteren Umgebung Berlins existieren bereits mehrere (mehr als 50) Flugplätze, die um Finanzmittel, Unternehmensansiedelungen, vorgeblich zu erreichende zusätzliche Arbeitsplätze in Unternehmen von Dienstleistern und Zulieferern miteinander in einem Verdrängungswettbewerb konkurrieren. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass die anzusiedelnden Unternehmen vorher an anderen Stellen, z.B. in Berlin-Tempelhof, aber auch in Berlin-Schönefeld ihren Platz aufgeben müssten. Auf dem Wege nach Schönhagen würden durch Rationalisierung Arbeitsplätze „verloren gehen“, so dass ein Negativsaldo an Arbeitseinkommen entstehen würde, auch durch eine andere Tarifstruktur im Bundesland Brandenburg bedingt.
  3. Dauer der Diskussion auf Grund der FFH-Schutzgebiete: In der Zeitschrift „Grünstift“, Nr. 3/95, werden bereits die negativen Folgen für Umwelt, Fauna und Flora durch die erste Ausbaustufe Schönhagens beschrieben: Die Asphaltierung einer 1200m x 23m großen Start- und Landebahn, den Ausbau einer Gras- Start- und Landebahn, die Vorbereitung eines Fundamentes für einen damals noch nicht genehmigten Flugzeughangar incl. 300m x 300m großes Vorfeld sowie einen Vorplatz für den Hangar sowie einen Tower mit Werkstatt- und Flugzeugabstellhallen. Es wurden Vorbereitungen getroffen für die Installation einer Landebahnbefeuerung, die eine Nachtnutzung ermöglichen soll. Diese Schritte wurden inzwischen vollzogen. Die großen Naturschutzgebiete in der Nuthe-Nieplitz-Niederung (IBA und FFH-Gebiet Nuthe-Nieplitz-Niederung und das FFH-Gebiet Priedeltal) liegen in unmittelbarer Nähe und in den Einflugschneisen der Flugzeuge. Seltene Vogelarten, deren Nist- und Aufenthaltsgebiete zur Installation der Naturschutzflächen geführt haben, werden durch die Flugbewegungen nachhaltig gestört. Man argumentiert in Schönhagen zwar mit bisher gesunkenen Werten, jedoch sei die Anzahl von Starts und Landungen größer, als selbst Schönefeld sie ausweist und sie sollen gesteigert werden (von jetzt 35000 auf76000/a). Man verschweigt dabei, dass es sich bei den Bewegungen häufig um Bewegungen von Flugschulen handelt, die besonders unfallträchtig sein können und um solche Platzrunden, die dem Erhalt des Befähigungsnachweises dienen, also keine verkehrspolitische Bedeutung aufweisen, aber wegen ihrer Dauer und Intensität die Umwelt stark beeinträchtigen.
  4. Finanzielle Basis des Kreises zur Darstellung der Eigenmittel: Der im „Grünstift“, Nr. 3/95, dargestellte Ausbau erfolgte mit Hilfe von Landesmitteln, musste jedoch mit Eigenmitteln des Kreises gestützt und begleitet werden, was eine erhebliche Verschuldung des Landkreises bedeutete, jedoch durch die Gründung von Tochtergesellschaften im Haushalt des Kreises verborgen werden konnte. Es wurde somit ein “Sondervermögen Schönhagen“ des Kreises gebildet. Diskussionen im Kreistag erwecken beim Zuhörer den Eindruck, dass mit der Bildung von Tochtergesellschaften des Kreises ein finanzielles „Schneeballsystem“ zur Finanzierung von teueren Vorhaben gebildet wurde (Bürgerwortmeldung anlässlich einer Fragestunde im Kreistag vom 07.04.2003 und Antwort des Landrates vom 17.04.2003).
  5. Widersprüche bei der Zieldarstellung durch die Akteure: Der Ausbau des Flugplatzes erfolgte nach den in einer Bürgerveranstaltung auf dem Flugplatzgelände am 04.11.2002 mündlich vorgetragenen als auch in der Presse, wie im „Grünstift“, Nr. 3/95 , vorgetragenen Argumenten für Fluggerät von einem Startgewicht von 12,5 bis 40 Tonnen. Die genannten Startgewichte nehmen ab mit zunehmender Nähe zum Landrat. Gleichwohl erscheinen die hohen Gewichte als sehr wahrscheinlich wegen der realisierten und noch geplanten Breite (23m Bahn 12/30 bzw. 30m Bahn 07/25) der Landebahnen, die trotz der schon vorhandenen Länge (1100m Bahn 12/30 bzw. 1550m 07/25) aufwändig durch Rodung von Wald und Abtragen von Hügelkuppen noch weiter verlängert werden sollen (Start- und Landebahn 07/25 über das FFH-Gebiet Priedeltal). Dieses ist nur „sinnvoll“, wenn schwerere Flugzeuge starten und landen können sollen. Die Störung der Vögel nimmt aber zu mit der Größe der Maschinen.
  6. Darstellung außerhalb der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit: Auf der Bürgerveranstaltung vom 04.11.2002 gab der Landrat in einem 6-Augen-Gespräch zwei Mitgliedern der Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“ (D. und L. Haenicke) auf eine entsprechende Frage zu, dass man später durchaus auch größere Maschinen aufnehmen wolle, aber dann sei keiner der augenblicklichen Akteure mehr im Dienst. Ebenso wolle man später eine Triebwerksreparatur-Station von Düsentriebwerksherstellern aus Dahlewitz abwerben. Auf den Hinweis, dass dafür auch größere Düsenmaschinen landen müssten, antwortete er, dass diese Starts und Landungen kurz in der Nacht erfolgen würden und die Triebwerke getauscht werden würden. Diese kurzen Aktivitäten würden die Schönhagener gar nicht merken („Salami-Taktik“ der Politik zum Ziele der schrittweiten Ausdehnung des Flugbetriebes). Die nistenden Vögel werden wohl hinsichtlich ihres Wahrnehmungs- und Beharrungsvermögens ähnlich eingeschätzt. Für diese Argumente spricht auch die für jetzt vorgesehene Installation einer Landebahnbefeuerung, obwohl bisher die Absicht von Nachtbetrieb bestritten wird. Auch ein augenblicklich im Bau befindliches Terminal-Gebäude mit Cafeteria, Ruhe- und Besprechungsräumen für Piloten und Zolldienststellen (>Verschuldung) legt die Wahrscheinlichkeit der beabsichtigten Flugverkehrsausweitung sehr nahe.
  7. Lärmschutzbefürchtungen der Anwohner: Eine augenblicklich vorhandene Graspiste soll auf den Ortskern von Schönhagen gedreht und asphaltiert werden. Vorgeblich soll diese Bahn nur als Rollbahn sowie in seltenen Scherwindsituationen zum Landen kleiner Flugzeuge genutzt werden. Die Abmessungen und die Befeuerung lassen weitergehende Interessen vermuten. Eine Bürgerinitiative kämpft vor Ort aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen gegen die Genehmigung dieser Start- und Landebahn. Die Presseveröffentlichungen vom 30.04.2003 ( internationaler Noise Awareness Day) zu den direkten und indirekten Folgen des zunehmenden Lärmpegels bestätigen die Befürchtungen der dortigen Bürgerinitiative.
  8. Versäumnisse in der Kartierung: Der Geschäftsleitung der Flugplatz-Betriebsgesellschaft ist eingestandenermaßen bekannt, dass im Bereich des Blankensees seltene Wasservögel brüten und nisten. Dieses Schutzgebiet liege zwar in der Anflugzone (Start- und Landebahn 07/25), sei bisher aber nicht in die Pilotenkarten eingetragen. Man werde das nachholen und damit die Piloten veranlassen, die minimalen Höhen einzuhalten. Es wird nicht erklärt, warum dieses erst angemahnt werden musste. Der Eintrag bringt wegen der geplanten Bahnverlängerung für die Tiere im FFH jedoch keine Entlastung.
  9. Unbegründete Versprechungen der Politiker: In Schreiben vom 28.03.1995 und 24.05.1995 an den damaligen UmweltministerPlatzek sowie den damaligen Ministerpräsidenten von Brandenburg Dr. Stolpe hat die BI „Rettet die Marienfelder Feldmark“ bereits die negativen Folgen der Planung des Großflughafens BBI sowie des Verkehrsflugplatzes Schönhagen für Natur, Umwelt und die finanzielle Verschuldungssituation des Landeshaushaltes beschrieben und beklagt sowie Veränderung der Maßnahmen angemahnt. Mit der Beantwortung der Schreiben durch den Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Meyer vom 08.08.1995 wurde uns die Schaffung zehntausender von Arbeitsplätzen versprochen und entscheidende Verbesserung der Lebensverhältnisse in Aussicht gestellt. Die übertragenen Aufgaben hinsichtlich der Finanzierung werde man „im Laufe des Jahres abarbeiten“. Die positiven Versprechungen wurden nicht eingehalten und die Finanzierungsfragen wurden bis zum heutigen Tage verschlimmbessert. Weiterhin empfinden wir uns als Opfer einer unverantwortlichen Politik mit der Folge, dass wir nicht die Chance sehen, wie die finanziellen Lasten abgetragen werden sollen und auch Nutzeffekte nicht erkennbar und wahrnehmbar sind.
  10. Widersprüche in der Förderungspolitik: Als weiteres Problem stellen sich für die Bürger in Brandenburg die Folgen der finanziellen Förderung der Maßnahmen dar: Einerseits wird von Bund und Land argumentiert, dass die Steueraufkommen sinken und die Kassen leer seien. Es ist uns bekannt, dass diese Kassenlage nicht naturgesetzlich gegeben ist, sondern fiskalpolitisch bedingt und gewollt. Für sozial-, infrastruktur-, arbeitsmarkt-, bildungs- und wirtschaftspolitisch unstrittige und sinnvolle Maßnahmen wird in zunehmender Häufigkeit mit Hinweis auf diese leeren Kassen die Umsetzung verweigert. Wir nehmen als Mitglieder unserer Bürgerinitiative wie auch als betroffene Bürger allerdings mit steigender Verärgerung wahr, dass wir im Gegensatz dazu mit unseren Beiträgen viele widersprüchliche Aspekte finanzieren müssen: Die Förderung des Flugplatz-Erweiterungsbaues, die allgemeinen geforderten Subventionen des Flugverkehrs, die Missachtung der dann aus guten Gründen eingerichteten wertvollen Naturschutzgebiete wie auch die Ausgleichs- und Hilfsmaßnahmen, wenn die flugtechnischen Einrichtungen „wider Erwartens“ dann nicht ausreichend seien und die Baumaßnahmen reguliert werden müssen.
 
Wir bitten Sie um die Prüfung der flugplatztechnischen Vorhaben, die Rechtmäßigkeit der vom Land und vom Kreis empfangenen Fördermittel für die Bauvorhaben und die strenge Überwachung der Einhaltung der Bedingungen für die Natur- und Vogelschutzgebiete. Nachdem die vorgesehenen Baumaßnahmen die Natur- und Vogelschutzgebiete wie auch der Ausbau des Flugbetriebes in extensiver wie auch in intensiver Art und Weise die Schutzgebiete jetzt und in der Zukunft gefährden, erwarten wir als Ergebnis der Prüfungen eine Rückforderung sämtlicher Fördermittel für den bisherigen Flugplatzausbau wie auch die Verweigerung zukünftiger Mittel zu Gunsten der Steuerzahler. Bisher wurde der Flugplatzausbau aus der EU-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA Infra) über das Programm „Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur“ gefördert, in dessen Bereich die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Neubau, Ausbau, Erneuerungs- und Erschließungsmaßnahmen auf Flugplätzen im Land Brandenburg“ fällt. Gesellschafter der Flugplatzgesellschaft Schönhagen sind ausschließlich öffentlich-rechtliche Körperschaften, davon 99,5% der Landkreis Teltow-Fläming und jeweils 0,25% die Stadt Trebbin und die Gemeinde Schönhagen (Beschwerdeschrift des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände Brandenburgs an die EU, Aussagen des Landrates von Teltow-Fläming vom 04.11.2002 auf einer Bürgerveranstaltung sowie im Kreistag von Teltow-Fläming). Nach Aussagen des Bürgermeisters von Trebbin vom 04.11.2002 in Schönhagen können mögliche Profitmitnahmen einiger grundbesitzender Bürgervertreter Schönhagens durch den Flugplatzausbau sowie die Ansiedelung eines Gewerbegebietes an der Flugplatzgrenze nicht ausgeschlossen werden. Zum Schutze des projektierten Gewerbegebietes soll die Landebahn 12/30 auf den Ortskern Schönhagens gedreht werden. Die Durchsetzung der Forderung nach Rückgabe der aus unserer wie auch aus der Sicht des Landesverbandes anerkannter Naturschutzverbände Brandenburg ist auch das Ziel einer Beschwerde des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände Brandenburgs der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Lutz Haenicke f. d. BI „Rettet die Marienfelder Feldmark“.

 

 

Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“

Lutz Haenicke                                                                     15806 Zossen, den 28.03.2004

Förstereiweg 14

PROTOKOLL (GEHEIM, For Your Eyes Only).

Thema: Anhalter Bahn versus Dresdner Bahn.

Termin: 23.03.2004, 14.00 Uhr

Teilnehmer(innen):

Berater, Person, deren Name nicht genannt werden darf,

Frau Mü, BI-RdMF,

Familie Gä, BI-RdMF

Frau Haenicke, BI-RdMF

L. Haenicke, BI-RdMF, Prot.


Ziel: Es soll die Wahrscheinlichkeit der Baudurchführung von Dresdner-Bahn-Strecke sowie die Vor- und die Nachteile der verschiedenen Strecken von Dresdner und Anhalter Bahn erörtert werden.

 

  1. Problem: M-Tunnel in Lichtenrade.
  2. Problem: Großenhain Verschwenkung und tiefer Tunnel, der später von einer BI gefordert werden wird und der auch unter der Röda hindurchgeführt werden muss. Eine geforderte Umgehungsstraße würde durch den Tunnelbau billiger werden. Politiker in Großenhain müssen sich profilieren. Großenhain hat 30.000 Einwohner.
  3. Eine gelungene Planfeststellung würde nicht zwangsläufig den Bau zur Folge haben (Lichtenrade).
  4. Die Dresdner-Bahn wird auf 160 km/h angehoben auf Forderung von Sachsen und international kompatibel auf 200 km/h. Wünsdorf – Baruth wird jetzt auf 200 km/h planfestgestellt. Zossen – Rangsdorf ist schwieriger Baugrund, der sumpfig ist und dessen Bau teuer wird > Grundwasserabsenkung. Bei Grundwasserabsenkung wird Salzwasser nachgezogen. Der Mellensee ist jetzt schon salzig. Sumpfgebiete sind Biotope. UVP muss gemacht werden.
  5. Die Strecke Riesa – Dresden ist zurückgestellt wegen der Dresdner Bahn.
  6. Transnet. Berliner TU - Professor Si, Bahn finanziert den Lehrstuhl, TU – Brandenburg in Cottbus, Professor T., TU – Dresden, Professor S., sie alle sind für die Anhalter Bahn. Auch Herr L. in Sachsen, alle sind einverstanden, aber gebunden. Auch Herr P, Transnet, arbeitet für die Anhalter Bahn.
  7. Die S-Bahn nach Rangsdorf fuhr nur auf den Fernbahngleisen (wegen der Dampfzüge ging das).
  8. Der Dresdner-Bahn-Bau, auch bezüglich des Lichtenrader Tunnels, ist in Berlin eingestellt.
  9. Die Fernzüge sollen in Blankenfelde halten.
  10. Dresdner-Bahn und Dessauer Strecke waren als zwei Konjunkturprogramme Anfang der 90-er Jahre statt des einen der Anhalter Strecke vorgesehen, als die DB noch Staatsunternehmen war. Davon kann die Politik nicht so schnell abgehen.
  11. Im Fehlerfalle in Berlin kann man über den Ring fahren und über die Potsdamer Stammbahn.
  12. Schallschutz: Passiv: Schallwände, geschliffene Schienen. Aktiv: An den Fahrzeugen Bremsen aus Kunststoff, Einhausungen der Fahrgestelle, Schallschürzen.
  13. Diskussion des Schreibens von 1998: (BUND-Schreiben).
  14. Westlich der Gleise der Dresdner Bahn ist ein Drittes (Militärgleis) bis nach Jüterbog, geführt gewesen. Teilweise sieht man noch die Bahndamm-Anlagen. Dieses dritte Gleis ist noch nicht entwidmet.
  15. Die Anhalter Bahn ist von Berlin bis Jüterbog viergleisig geplant (Vorbehaltsflächen), bis Ludwigsfelde auch schon gebaut und benutzt. Die Vorbehaltsflächen von Ludwigsfelde bis Jüterbog können jederzeit, auch heute noch, ausgebaut werden.
  16. Auf der Dresdner Bahn gibt es nur, siehe Pkt.14, ein Vorbehalts-Flächen-Gleis.
  17. Papestraße ( jetzt: Südkreuz) soll oben, auf dem Ring, auch einen Fernbahnsteig erhalten.
  18. Bei Störungen und im Planbetrieb brauchen wir den inneren Südring. Auf dem Nordring fahren die Züge zum Betriebsende immer nach Rummelsburg. Daher ist der innere Nordring überlastet. Der Bahnsteig oben in Papestraße stammt aus einer Diepgen – Dürr - Verabredung. Nach Freigabe des Geldes für die Bahn-Investitionen darf die Option von Diepgen und Dürr für den oberen Bahnsteig in Papestraße (jetzt Bhf."Südkreuz", d. Verf, 24.05.2013), auch im Hinblick auf die EU-Osterweiterung, nicht verschüttet werden.

 

Haenicke

 

Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“

Lutz Haenicke                                                                     15806 Zossen, den 27.03.2004

Förstereiweg 14

PROTOKOLL

über eine Besprechung bei den Berliner Wasser-Betrieben, Strategisches Immobilien-Management

Ort: Neue Jüdenstr. 2, 10179 Berlin.

Thema: Grundstück und Gebäude des ehemaligen Klärwerkes am Schichauweg.

Termin: 22.03.2004, 13.00 Uhr

Teilnehmer(innen):

Frau Sch - BWB, Strategisches Immobilien-Management,

Frau Kn- BWB, Strategisches Immobilien-Management,

Frau Chr - BWB, Strategisches Immobilien-Management,

Frau Mü, BI-RdMF,

Frau Gä, BI-RdMF

Frau Haenicke, BI-RdMF

L. Haenicke, BI-RdMF, Prot.


Ziel: Es sollte eine mögliche Verwendung des Gebäudes des Klärwerkes und des Grundstückes erkundet und besprochen werden.

Frau Mü zum Gelände Schichauweg: Das Gebäude steht leer und verfällt. Wollen die BWB das gesamte Gelände aufgeben? Würde das Gelände Grünfläche werden? (Weil die BWB einen bestimmten, besonderen Status genießen). Die BI versucht, den Geländeraum zu erhalten, und Räume im Gelände auch zu nutzen. Auf dem Gelände steht als Ersatz für das Klärwerk ein neues Abwasserpumpwerk.

Frau Sch: Der B-Plan war ausgelegt als Entwurf, aber nicht festgesetzt. Der Bezirk beabsichtigt, den B-Plan einzustellen (nicht den Flächennutzungsplan). Den B-Plan haben die BWB finanziert, um ein Ausbildungszentrum zu bauen. Bei der Privatisierung wurden die Mittel gekürzt und die Pläne aufgegeben. Das Gelände beherbergt auch ein kleines Heizwerk für das Pumpwerk und das ehemalige Klärwerk. Für das Gelände wird ein Investor gesucht. Die Investition muss sich möglichst auch jetzt noch rechnen. Das Gelände ist von Altlasten frei. Untersuchungen nach Abriss des alten Klärwerkes haben dieses ergeben. Die BWB werden das jetzige Gebäude nicht nutzen. Es ist jetzt nicht beheizt. Ein ehemals gefundener Investor ist nach Brandenburg „abgesprungen“. Fledermäuse werden in dem Gebäude nicht akzeptiert. Der Verkauf des gesamten Geländes incl. Grünstreifen ist geplant. Tempelhof benötigt, ursprünglich gesuchte, Ersatzflächen für Kleingärten nicht. Tempelhof kauft aus Geldmangel auch nicht die Grünfläche.

Ein Investor ist von Auflagen im B-Plan-Entwurf bezüglich Lärm und Emissionen betroffen und gebunden. Ein Problem ist die Nicht-Festlegung des B-Planes.

Zuwarten bringt keine Lösung. Die Immobilien-Abteilung ist noch jung. Die Bodenwerte sinken. Das Gebäude ist in gutem Zustand. Die Grundstücksverwertung, ursprünglich im Auftrage der BWB von Maklern betrieben, wird jetzt von den BWB selbst bearbeitet.

Frau Kn: Was könnte man tun? Es ist nicht sinnvoll konfrontativ zu arbeiten, sondern aufeinander zu zugehen. Gesucht werden soll ein gemeinsames Aufgabengebiet und ein gemeinsamer Investor.

Frau Mü: Für uns ist die Aufgabe neu. Wir denken nach.

Frau Sch: Ökologisches Wohnen wäre eine Idee. Neue Vorschläge werden gesucht.

Haenicke: Zeit, Kosten, Verzinsung, Erträge, Erlöse, Personal-Aufwändungen. Wie groß ist der Zeitrahmen? Kosten laufen gegen die Erlöse. Hypothetisch: Wo liegt der Break-Even-Point (BEP)?

Frau Sch: Der Zeitdruck ist groß.

Frau Chr: 149.000 m² ist die Größe des Geländes.

Haenicke

 

Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“

Lutz Haenicke                                                 15806 Zossen, den 14.03.2004

Förstereiweg 14

Tel. / Fax: 03377 / 394146  /  Mobil: 01795125279 (Lutz H.) oder ...273 (Dora H.)

PROTOKOLL

über eine Besprechung im BAUHAUS-Stadtgarten.

Ort: Berlin.

Thema: Besprechung über die Planungsabsichten der Fa. BAUHAUS bezüglich des Produkt-Verkaufs-Spektrums vor dem Hintergrund der aktuellen Genehmigung auf Basis des Bebauungsplanes und Erweiterungs-/Veränderungsabsichten.

Termin: 08.03.2004, 16.00 Uhr

Teilnehmer(innen):

Herr Momper - für Fa BAUHAUS, (auch Präs. d. Abgeordnetenhauses v. Berlin)

Herr Le - Fa. BAUHAUS, Marktleiter,

Herr Land - Expansion, Fa. BAUHAUS,

Herr Gru - BAUHAUS-RA (?),

Herr Witte - BAUHAUS-Architekt,

Herr Schne – Planer Bebaungsplan, BAUHAUS,

Familie Mü, BI-RdMF,

Familie Gä, BI-RdMF

Herr Mu, BI-RdMF,

Familie Nau, BI-RdMF,

Herr Roll, BI-RdMF,

Familie Hi, BI-RdMF,

Frau Ehr, BI-RdMF,

Frau Met, BI-RdMF,

Frau Bur, BI-RdMF,

Frau R Leo, BI-RdMF,

Frau D. Haenicke, BI-RdMF

L. Haenicke, BI-RdMF, Prot.

Ziel: In einem Gespräch, zu dem Herr Momper die BI-RdMF in die Räume der Fa. BAUHAUS eingeladen hatte, sollte offensichtlich die Situation des Marktes nach der erfolgten Übernahme von der Firma PLUTA erläutert werden und ein perspektivischer Abriss darüber vermittelt werden, wie die Firma BAUHAUS-Stadtgarten die Zukunft des Marktes gestalten will und wie diese Zukunft auf juristisch und wirtschaftlich sichere Füße gestellt werden soll.

Vorstellung der Gesprächsteilnehmer durch die Herren Le und Momper.

Herr Land: Die Insolvenz der Firma PLUTA ergab die Möglichkeit zur Übernahme des Marktes gem. Bebauungsplan. Der Übernahmeprozess dauerte zwei Wochen. Die Arbeitsplätze blieben erhalten. Ein betont starker Stadtgarten (Gartencenter) soll erhalten bleiben und rechtlich abgesichert werden. Es soll jedoch auch ein BAUHAUS-Baumarkt, wie an anderen Plätzen auch, mit ca. 15000 m² Fläche hergestellt werden. Die Betonung liegt jedoch auf dem Gartencenter. Der Betrieb ist noch nicht harmonisch abgestimmt und nicht zufrieden stellend. Es soll eine Umstrukturierung zur wirtschaftlichen Absicherung und dem Erhalt der Arbeitsplätze durchgeführt werden.

Herr Witte: Was tut sich zukünftig?

  1. Gegenüber der augenblicklichen Situation, zumindest äußerlich, keine signifikanten Änderungen.
  2. Ausnahmen sind, äußerlich: Die temporären Parkplätze am Freseteich sollen „nutzbarer“ gemacht werden, nicht nur eine Versiegelung soll durchgeführt werden. (?, d. Verf.).
  3. Im Baustoffbereich werden 2200 m² überdacht werden. (Das ist der hintere Marktbereich, hinter dem Gebäude, d. Verf.).Der städtebauliche Vertrag Berlins mit Fa. PLUTA ist bisher noch nicht erfüllt, soll aber erfüllt werden, BAUHAUS ist vollinhaltlich in den Vertrag „eingestiegen“. Die gesetzten Bedingungen konnten seit der erfolgten Übernahme im Oktober bis jetzt, im März, während des Winters noch nicht umgesetzt werden. Augenblicklich ist die Parkplatz-Situation noch „katastrophal“.

Frau Mü: Das Gebäude und die Versiegelung der Landschaft ist bereits ein weit gehender Eingriff in die Landschaft.

Herr Witte: Hier, bei diesem Markt wurde die erste UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) bezüglich eines Marktes überhaupt durchgeführt. Die Überdachung im hinteren Bereich und die Parkplätze sind weitere Eingriffe und bedingen eine weitere UVP. Der Bebauungsplan zu der Gesamtfläche ist beschlossen, aber noch nicht rechtskräftig. Erläuterung: Gegen den Plan ist eine Klage nicht möglich, sondern nur gegen das Vorhaben. Jetzt wird in das Planungsverfahren neu eingestiegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt erneut. Die Träger öffentlicher Belange werden noch eingeladen.

Frau Mü: Warum sind wir jetzt überhaupt eingeladen worden?

Herr Momper: Wir wollten als vernünftige Menschen diese engagierte BI so früh wie möglich einbeziehen.

Frau Mü: Es war für uns unmöglich, mit dem Reg. Bgmstr. Momper einen Termin zu erhalten. Etwas Bitterkeit lässt sich nach all’ den Jahren nicht unterdrücken.

Frau Gä: Das Grundstück ist eines versehen mit einem Erbbaurecht für 99 Jahre. Der Eigentümer ist der Liegenschaftsfonds Berlin.

Herr Land: Der Erbpachtzins ist und wird bezahlt.

Herr Mü: Wie steht es mit den sonstigen Verpflichtungen, die die Steuerzahler tragen müssen, z.B. die Kosten für die Ampelanlage?

Herr Land: Alle Bedingungen kennt er nicht.

Herr Gru: Die Ampelanlage hat eine Funktion für mehrere Grundstücke.

Frau Mü: Was ist mit den geflossenen EU-Mitteln?

  • Schweigen. Diese Situation kennt niemand.

Herr Land: Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht hat BAUHAUS die Ampelwartung übernommen, vom letzten Jahr an und von jetzt an im Turnus.

Herr Le. Für die Vergangenheit ist BAUHAUS nicht verantwortlich zu machen. Aber es spricht Einiges dafür, dass die nachgefragten Inhalte Teil des städtebaulichen Vertrages sind. Wenn diese bisher noch nicht erfüllt sind, wird es geschehen, das ist der Vertragsinhalt.

Frau Mü: Das Biotop von 8000 m² wird hergestellt?

Herr Witte: Wenn das ein Bestandteil des städtebaulichen Vertrages ist, wird es geregelt.

Allgemein: Es ist nicht klar, ob das eben Erwähnte und die EU-Mittel-Rückzahlung Teil des städtebaulichen Vertrages ist.

Herr Witte: Die EU-Mittel-Rückzahlung ist Teil des städtebaulichen Vertrages, und Rückzahlung wird nur dann erforderlich, wenn dieser nicht erfüllt wird. Die Regenwasserbehandlung auf den Parkplätzen ist noch nicht geregelt, das wird aber noch geschehen.

Es folgen Vorschläge für die Umsetzung. Bauschutt, der dort zur Verfüllung abgekippt wurde, wird repariert (entsorgt).

Frau Hi: Es wird berichtet, dass die Umsatzerlöse noch nicht ausreichend seien, BAUHAUS will das Stadtgarten-Sortiment ausdehnen auf den gesamten BAUHAUS-Sortimentsbereich. Was kommt danach? Soll auch eine Ausdehnung der Verkaufsflächen statt finden?

Herr Land: Ohne genaue Kenntnis der Zukunft haben zu können, kann man mit der augenblicklich vorhandenen Fläche für die folgenden 10...15 Jahre leben. Die Konkurrenz wird jedoch beobachtet und es wird auf deren Verhalten reagiert. Erweiterungsdruck ist augenblicklich nicht erkennbar.

Einige BI-Mitglieder melden Zweifel an. Mahlow gelte als Vergleichsmassstab.

Herr Momper: Vorgesehen ist 2/3 Trockensortiment und 1/3 Pflanzen. Intern ändert sich was, nach außen jedoch nicht. Der Pflanzenanteil wird verringert.

Frau Mü: Der Standort ist als Gartencenter-Standort festgestellt.

Herr Witte: Der Maßstab heißt „Zentrums-Relevanz“. Garten- und Bau-Center sind gleich. Das ist eigentlich keine „zentrums-relevante“ Nutzung. Im (Stadt-) Zentrum braucht man beides so nicht (z.B. Schloßstr. der Te-Damm). Es gibt aber Überschneidungen, z.B. bei Leuchten. Ca. 1200 m² werden für „zentrums-relevante“ Produkte reserviert sein.

Herr Schne: 17000 m² waren bei PLUTA als Fläche berechnet. Gänge wurden bei PLUTA herausgerechnet. BAUHAUS rechnet anders. 6700 m² Pflanzen bei PLUTA, 5700 m² bei BAUHAUS; 4500 m² Trockensortiment bei PLUTA, 6800 m² jetzt bei BAUHAUS. Der „Food-Bereich“ ist „zentrums- oder innenstadt- relevant“. Es ergeben sich also 858 m² Differenz (?, d. Verf.) zwischen PLUTA und BAUHAUS, mit BAUHAUS-spezifischem Verkaufs-Sortiment. Lauben und die Umgebung von Laubengehören zum Sortiment und werden dargestellt.

Herr Gä: Sondersortiment müsste nach schriftlicher Darstellung geringer gewichtet werden.

Herr Schne: Das ist nicht so. Aber: Ist die Akku-Bohrmaschine „zentrums-relevant“, und wenn, in welchem Maß? Das ist eine akademische Diskussion.

Herr Momper: Deshalb wird ein neues B-Plan-Verfahren eingeleitet. Die Differenz zwischen 5800 und 6800 m² ist gering.

Frau Mü: Das kann ja auch nicht überwacht werden.

Herr Witte: Es gibt in dieser Beziehung einen Meinungswandel. Über Produkt-Sortiment und Überwachung wird neu diskutiert.

Herr Gä: das Produkt soll „vernünftig“ und „tragfähig“ sein.

Herr Gru: Kölle hatte ungünstigere Flächenverhältnisse geplant. 750 Arbeitsplätze sind gesichert. (?, d. Verf.).

Herr Mu: Man kann sein Geld nur ein Mal ausgeben. Sinken die Einkommen, kann nur weniger gekauft werden, auch in mehreren Baumärkten. Irgendwann gibt es auch eine Marktsättigung. Herr Mu beschreibt Expansion auch als eine Rationalisierungsmassnahme an verschiedenen Beispielen. In so fern ist das Arbeitsplatz-Argument ungeeignet.

Heftige ungeordnete Diskussion.

Herr Mü schildert Abwerbe-Rabatt-Aktionen.

Heftige ungeordnete Diskussion.

Herr Schne argumentiert mit dem Arbeitsplatz-Erhaltungs-Argument.

Herr Momper argumentiert politisch mit einem Gutachten über die Feststellung einer Unterversorgung mit Möbeln im Süden Berlins. (?, Möbel Tegeler, MEGA-Möbel, d. Verf.). Ob der Verbrauch in Berlin oder Brandenburg statt findet, macht einen Unterschied von 3 Mrd. € aus. Kauf in Brandenburg erzeugt vermeidbaren Verkehr. Die Baumärkte sollen nach Berlin zurück geholt werden.

Ungeordnete politische Diskussion, in der Herr Momper argumentiert, dass die Sparquote steige.

Haenicke-Widerspruch: Es findet eine „Entsparung“ statt.

Herr Momper Widerspruch gegen den Widerspruch: Die Sparquote steige, in so fern sei Kaufkraft vorhanden, die genutzt werden müsse.

Haenicke-Widerspruch gegen den Widerspruchs-Widerspruch, aber Frage, wie der terminliche Ablauf des Vorhabens aussehe, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

Herr Schne: In den folgenden vier Wochen soll ein Gespräch mit dem Bezirksamt statt finden. Die Pläne sind aber noch nicht fertig. Die Planer wollen die Verträge einhalten, so auch das Bezirksamt. Die Auslegung der Pläne soll entweder vor oder nach den Sommerferien ausgelegt werden, keinesfalls jedoch in den Sommerferien. Für den rückwärtigen Bereich gibt es einen zweiten Plan. Hier liegt eine Gewerbefläche vor. Bei einem erhöhten Flächenbedarf für die Ausgleichsfläche müsste an anderer Stelle ausgeglichen werden oder auf der Obstbaumwiese. Die Räume im Namitzer Damm sind gemietet, der Mietvertrag läuft noch über eine längere Zeitdauer. Eine Nachnutzung ist beabsichtigt. BAUHAUS will sich am Markt behaupten. Es werden neue Arbeitsplätze geschaffen (Die Hae-Frage „zuätzliche?“ bleibt unbeantwortet, d. Verf.). Die Landschaftsplanung wird im Bezirksamt getätigt. Herr Schne ist Stadtplaner.

Herr Le: Vor dem Garten-Center kann nicht ausgeglichen werden.

Herr Schne: Im Gewerbegebiet kann ausgeglichen werden.

Frau Mü: Tempelhof ist von „grün“ „grau“ geworden. Es sollte nicht stets neues Gelände ausgewiesen und zugeordnet, sondern vorhandenes und schon genutztes Gewerbegebiet eingebracht werden.

Herr Schne: Der Bebauungsplan zeigt nicht das Sortiment, sondern nur den Sortimentsrahmen.

Herr Gä: PLUTA sollte ursprünglich gegenüber der METRO bauen, aber die Kosten, resultierend aus Denkmals-Schutz-Auflagen verhinderten das Projekt.

Haenicke: Wann soll das Vorhaben fertiggestellt und der Endzustand erreicht sein?

Herr Witte: Die Baumassnahme ist kurz und sollte Ende 2004 bis Anfang 2005 fertig gestellt sein, wenn die Auslegung und der B-Plan gut verläuft.

Frau Mü: Im hinteren Bereich fließt Wasser aus einem Rohr von dem Gelände. Ist die Herkunft bekannt?

Herr Witte/Herr Schne: Keine Kenntnisse vorhanden, aber das wird geprüft.

Herr Hi: Welches Sortiment kann im Freien, was muss überdacht gelagert werden?

Herr Le: Pkw’s fahren in den hinteren Bereich zum Einladen, Lkw’s werden seltener, weil BAUHAUS seine Lieferungen bündelt, z.B. in Spandau, und dann gesammelt anliefert.

Herr Momper: Schlussworte, Angebot zu weiteren Gesprächen.

Frau Mü: Sind schon mehrere BI’s vom Bauhaus zum Gespräch eingeladen worden?

Herr Witte: Ja, in Oggersheim, wegen einer Werbebeleuchtung.

Herr Momper stellt die Frage nach den Wohnorten der BI-Mitglieder.

Haenicke greift die Möglichkeit erneut zur Erklärung der verschiedenen Einschätzung, ob die Sparquote steige oder „entspart“ werde, auf: Den Politikern wird von den „Experten“ die Entwicklung der durchschnittlichen Sparquote vorgelegt. Auf noch relativ hohem Niveau schwankt die durchschnittliche Sparquote um einen bestimmten Wert (ca.11...12%, d. Verf.). Sie wird aber tendenziell bei Fortgang der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und durch sinkende verfügbare Einkommen bei kleinen Einkommensbeziehern, ihrer stärkeren steuerlichen und Abgabenbelastung, zunehmende Arbeitslosigkeit sowie bedingt durch eine Einkommens-Umverteilung von den kleinen zu den großen Einkommen sowie der Begünstigung der Kapitalgesellschaften durch die Unternehmenssteuer-„Reform“ tendenziell sinken. Es ergibt sich eine größere Sparquote bei den höheren Einkommen. Die sinkende Sparquote bei den kleinen Einkommen durch „Entsparung“ wird durch die Umverteilung von unten nach oben und durch eine vergleichsweise geringere Verbrauchsquote der großen Einkommen bisher ausgeglichen oder überkompensiert. Die Folge ist ein geringerer Verbrauch gerade jener Einkommen, an die sich das BAUHAUS-Angebot richtet. Verlieren Unternehmen wie BAUHAUS genau wegen solcher Entwicklungen Umsätze und bauen sie deshalb Arbeitsplätze ab, begeben sie sich in einen Abwärtskreislauf. Die Unternehmen, aber auch speziell die Politiker werden dann von uns für Arbeitsplatzverluste kritisiert, wenn sie den „Sachverständigen“ „auf den Leim gehen“ und diese durchschnittlichen Quoten fehlerhaft verwenden Sie sollten also genau hinsehen, was ihnen „Experten“ vorlegen. Die BI hat nichts gegen wirtschaftlichen Erfolg von BAUHAUS und anderen Wirtschafts-Unternehmen, sondern ist im Gegenteil an einer dauerhaft positiven Situation interessiert.

Es gibt keinen Widerspruch.

Ende der Veranstaltung.

Lutz Haenicke

 

Lutz Haenicke                                             15806 Zossen, den 28.11.2003

Förstereiweg 14

PROTOKOLL

über eine Besprechung beim Abteilungsleiter Planungsabteilung im MWVS in Potsdam.

Ort: Gebäude des Ministeriums, Henning-von-Tresckow-Str. 2-8, 14467 Potsdam.

Thema: Das Planfeststellungsverfahren des BBI-Berlin-Schönefeld.

Termin: 18.11.2003, 11.00 Uhr.

Teilnehmer(innen): 

Herr Bredtschneider-Abteilungsleiter / Staatssekretär,

Frau Mü, BI-RdMF,

Frau Gä, BI-RdMF,

Frau Re, BI-RdMF

Frau Le, BI-RdMF,

Frau Haenicke, BI-RdMF,

Herr Mu, BI-RdMF,

L. Haenicke, BI-RdMF,Prot.

Gesprächsziel: Das Gespräch fand nach eigener Aussage auf Anregung des Herrn Bredtschneider statt. Es sollte seinerseits erläutert werden, wie sich der Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens gestaltet, welche Inhalte es hat, welche Aspekte berücksichtigt, oder andererseits, nicht berücksichtigt werden können. Herr Bredtschneider stehe einer Behörde vor, die auf Anträge reagiere, die politische Sinnhaftigkeit eines Vorhabens oder eines Antrages werde hier nicht geprüft oder kritisiert, erläutert er uns und gibt uns Information über den „Gang der Dinge“:

--Raumordnung: Fa. A. will einen Flughafen bauen. Dafür benötige sie 3 Dinge:

--Antrag: Dieser wird landesplanerisch nach dem Landeskonzept geprüft > Landesplanungsaufgabe.

--Planfeststellungsverfahren: Passt das Vorhaben in die Umgebung, z.B.

Abwasser - müssen Filterpumpen vorgesehen werden?

Lärm – dieser ist wesentlich weniger konkret gefasst, weil es keine eindeutigen Grenzwertvorgaben gibt (wg. z.B. Militär usw.). Die TA Lärm gilt nicht für Fluglärm. Das Fluglärmschutzgesetz regelt nicht den Lärm selbst, sondern nur die erlaubte Nähe der Bebauung zum Flughafen, um diesen vor zu großer Bebauungsnähe zu schützen (von innen heraus). Bei Erweiterung des Flughafens gilt dieses Recht nicht. Ansonsten gilt die aktuelle Rechtsprechung (Richterrecht), ist also, entfernt wie das „Case-Law“ in den USA, nicht so genau fest gelegt. Wird der Flughafen gebaut und kollidiert die Wohnbebauung mit den Schalldruckpegeln an der Grenze der Wohnbebauung zum Flughafen, müssen im Überschreitungsfall die Bewohner fort ziehen oder Bauschutz-Maßnahmen installiert werden (1. Schallschutzfenster, 2. Dächer, 3. Fußböden, 4. Körperschallübertragung, usw.). Dabei wird die Rechtsprechung beachtet, diese wiederum sei abhängig von den beauftragten Gutachtern.

Der EuGH (Europäische Gerichtshof) gibt aber keine einschlägigen Vorgaben. Die Entscheidungen werden aus den vorgelegten Gerichtsurteilen abgeleitet. Anders als in den USA (Richterrecht und Case-Law) sind wir aber nicht so weit auseinander, weil das Bundesverwaltungsgericht eine normative Wirkung habe. Es wird heute von den Akteuren in der Verwaltung nach dem Verhalten in den Gerichten geschaut, weil niemand ein Interesse an einem verlorenen Prozess habe. Andererseits sei auch nicht zu bestreiten: Die Flugzeugmotoren neuer Flugzeuge wurden stets leiser, die Zahl der Flugzeuge aber größer.

Die Landesplanung hat festgelegt, dass der Flughafen in Schönefeld gebaut werden könne. Das OVG (Oberverwaltungsgericht) habe aber der Landesplanung (mit der Entscheidung) gesagt: „Du, Landesplanung, hast das Verfahren an Hand der Normen (Bestimmungen und Gesetze) nicht richtig durchgeführt und du hast nicht richtig abgewogen“. Außerdem ruft das OVG das Landesverfassungsgericht an. Das sei ein politisches und ein juristisches Problem: Politiker und Beamte haften für Fehlentscheidungen, aber es muss der Nachweis eines bewussten Fehlverhaltens geführt werden können. Also gibt es keine Politiker, die eine Entscheidung vorgeben, weil sie selbst nicht in eine Problemsituation geraten wollen. Man werde stets auf die Normen zurück geworfen, die wiederum von Politikern gemacht werden.

In einem Exkurs wird über die Durchführung des Anhörungsverfahrens in Berlin–Schöneweide kontrovers diskutiert. Die Landesplanung hat die Fehler repariert. Es gibt ein neues Landesentwicklungsverfahren, dagegen wird jedoch wieder geklagt.

--Planfeststellung: In dem Zeitpunkt, in dem planfestgestellt wurde, muss eine gute Landesplanung vorliegen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Planfeststellungs-Entscheidung. Auch danach könne jedoch von der Landesplanung nachgebessert werden, wie auch der Antrag nachgebessert werden könne. Der Bürger werde daran beteiligt, damit Missstände vorab gebessert werden können. Auch bezüglich BBI bessert die Antragsbehörde auf Basis der Anhörungsverfahren nach (z.B. hinsichtlich des Lärms usw.). In Hamburg gab es in einem anderen Fall einmal eine Verweigerung (Ablehnung) eines Antrages. Das sei aber kontraproduktiv.

Deutlicher Frau Mü-, Herr Mu- und BI- Einwand: „Dadurch werden wir in eine Schatten-Diskussion verwickelt! Wir streiten in diesem Falle nicht um die Art der Durchführung des Verfahrens, obwohl auch dagegen. Wir streiten um die Unnötigkeit der Durchführung des Konzeptes überhaupt. Dabei gilt es, Probleme des St.-Florians-Prinzips zu vermeiden.

Es wird über „intelligente“ Verkehrskonzepte gesprochen: Gepäck-Aufgabe in der Stadt > Bahn- oder Busfahrt zum Flughafen > Flug über lange Strecken, Komfort, Flugvermeidung, in dem „Fluggäste“ für kurze Flüge und/oder Inlandsflüge als Bahn-Passagiere im Zug verbleiben und so unnötige Flüge, wie jetzt auch Flüge der Gesellschaften, die über Billigflüge Fluggäste attrahieren wollen, vermieden werden können. Das entlastet Schönefeld und die anderen Berliner Flughäfen.

Herr Bredtschneider-Argument: Kurzflüge werden schon jetzt nicht mehr absolviert (?). Bis zu 3 Stunden wird mit der Bahn gefahren. Es sei unstreitig, dass Schönefeld benötigt werde, streitig sei, wie groß. Mit einer Start- und Landebahn seien 15 Mio Fluggäste beherrschbar, darüber hinaus brauche man zwei Start- und Landebahnen. Damit seien bis zu 30 Mio Fluggäste beherrschbar, obwohl die Zahlen schon von 60 Mio ( vier Bahnen) auf 16, 17 oder 22 Mio Fluggäste zurück genommen wurden. Unter zwei Bahnen komme man nicht aus, weil auf jeden Fall mehr als 15 Mio Fluggäste berücksichtigt werden müssten. (Verf. Anmerkung: Wodurch wurde man zu einer Rücknahme des Vorhabens von drei oder vier Start- und Landebahnen auf zwei bewegt, und/oder meinte man vier Bahnen zu benötigen, weil die Belastbarkeit der Bahnen doch eher nicht linear, sondern unterproportional, anwachse, was bedeuten würde, dass die 60 Mio eher eine hypothetische und überschlägige Annahme gewesen sei?)

Weiter Herr Bredtschneider zum Planfeststellungsverfahren: Im Antrag stehe nichts über die Sinnhaftigkeit dieses Standortes. Aber: In der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) muss der Antragsteller die von ihm geprüften Alternativen vorlegen. Das sei aber eine Auslegungsfrage. Fraglich sei, oder besser, möglich sei, dass, wenn der Antragsteller keine Alternativen prüfe, er auch keine Prüfungsergebnisse darüber vorlegen müsse. Im Umkehrschluss: Wenn es den Interessen des Antragstellers nicht entspreche, müsse er keine Alternativen prüfen, um die Situation der obligatorischen Vorlage der Prüfungsergebnisse vermeiden zu können? Diese Frage muss, so Herr Bredtschneider, gerichtlich entschieden werden, was noch nicht geschehen ist. Die Planfeststellungsbehörde könnte sich jetzt, weil keine Alternativen vorgelegt wurden, „zurücklehnen“ und abwarten. Das sei aber „zu heiß“. Also legt die Behörde den Plan aus. Begründung: Die Bürger sollen sehen, was auf sie zukommt, nicht aber um das zu überprüfen. Im Auslegungsverfahren (-Prozess oder –Procedere) soll der Bürger erkennen können, dass er betroffen ist (Betroffenheit), um reagieren zu können, ohne den Wert nachprüfen zu können und die Betroffenheit begründen zu müssen. Die Umweltverbände im Rahmen des Verbandsrechtes können dann die Interessen der Umwelt begründen und vertreten. Dafür erfolge die Auslegung der Papiere in der Öffentlichkeit.

Im zweiten Verfahren, so Herr Bredtschneider, wurde von den Bürgern zur Betroffenheit nichts (Neues) vorgetragen. Alle jetzt auch wieder vorgetragenen Argumente seien schon im ersten Verfahren abgearbeitet worden.

Danach erfolgte das Scheitern vor Gericht.

Im Planfeststellungsverfahren sollen die Fehler der Behörde unter Zuhilfenahme der Bürger-Argumente reduziert werden auf einen geringen Prozentsatz, um das Verfahren durchstehen zu können. Auch der „berichtigte“ Antrag kann vor Gericht scheitern, was die Realität zeigen wird.

Gespräch über die Entwicklungen zum „Transrapid“, zur Klärschlammanlage in Lichtenrade, Entwickelung der Flughafen-Entwicklung BBI: 60 Mio Fluggäste in 1994 mit vier Bahnen, danach drei Bahnen, jetzt zwei Bahnen, die man nicht unterschreiten könne. Billigflieger: Die Überlebens-Dauern seien abzuwarten. Perspektivisch seien zwei Bahnen nicht unterschreitbar, aber, der Ort, an dem sie gebaut werden, sei das Ergebnis einer politischen Diskussion.

Frau-Mü-Frage: „Wenn wir Widerspruch einlegen wollen, gegen wen und/oder was müsste sich der Widerspruch richten?“

„Die Landesgemeinschaft Umfeldgemeinden mit dem Herr RA Siebeck wird klagen, also kann man abwarten“, lautet die Antwort.

Frau-Re-Frage, ob die Rechnungen überprüft werden: Die Frage wird positiv beantwortet.

Diskussion über Überflugrechte zum Landungsanflug auf Zürich über deutsches Gebiet.

Nochmals zur Erklärung wird gesagt, dass kein zweites Planfeststellungsverfahren erfolge, sondern jetzt finde nur eine ergänzende Anhörung im Planfeststellungsverfahren statt, d. h. eine Nachbesserung des ersten Verfahrens und eine Ableitung von Verbesserungen in den Bedingungen.

Lutz Haenicke

 

Lutz Haenicke                                                          15806 Zossen, den 11.10.2002
Förstereiweg 14
Tel./ Fax: 03377 / 394146 / Mobil: 01795125279 (Lutz H.) oder ...273 (Dora H.)
 
PROTOKOLL
 
über das Gespräch anlässlich des Besuches beim „Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt“.
 
Termin: 13.09.2002
 
Teilnehmer(innen):     Prof. Dr. - DLR
Herr – BI
Frau
Frau D. Haenicke – BI
L. Haenicke – BI - Protokoll
 
 
  1. EINLEITUNG: Durch Frau (…) wurde die BI vorgestellt und das Ziel unseres Besuches beim DLR genannt: Es sollen im Wechselgespräch Forschungsinhalte und -Ergebnisse zu Problemen des Verkehrs in Erfahrung gebracht werden, um diese Informationen im Gespräch mit den Bürgern einerseits und mit Verkehrs- und Infrastrukturpolitikern andererseits vorzutragen, zu verknüpfen und daraus Perspektiven abzuleiten. Diese sollen wiederum in die praktische Politik Eingang finden, nachdem sie mit den Vorstellungen von betroffenen Bürgern angereichert worden sind. Beispiel aus der aktuellen Tagespolitik: Planungen der Bundesstraßen 96 und 101. Diese, wie auch andere Straßen, führen von Ort zu Ort, sind Verbindungslinien, Verkehrs- und Aufenthaltsraum, aber sollen sie auch Orte und Menschen trennen?
  2. HISTORIE: Dr. K. stellte die Geschichte des „Verkehrstechnischen Institutes“ (selbsterfundener Name des Verf.) des DLR vor. Die Bundesregierung beschloss, dass die Grundlagen des Verkehrs für die Verwendung in der Politik erforscht werden sollten. Die erste Gründung des Institutes erfolgte jedoch vor ca. 90 Jahren in Adlershof durch die Gründer Lilienthal, Fokker und Zeppelin zum Zwecke der wissenschaftlichen Erforschung des Fliegens von Flugzeugen. Er, Dr. K., nannte dieses Institut als eines der Zentren für den „Kapp-Putsch“, wegen ausbleibender Flugforschung. Die Gründer der DLR waren nach dem 2. Weltkrieg die Firmen Daimler und Bosch. Das Institut wurde verlegt zunächst von Adlershof, nach Tempelhof (polit. Teilung der Stadt), weiterhin nach Köln. Auf dem Gelände in Adlershof wurde allerdings auch während der Zeit der Existenz der DDR Flug- und Kosmosforschung „auf hohem Niveau“ betrieben, trotz der materiellen Engpass-Situationen. Längere Zeit nach der politischen Wende in der DDR, vor ca. 1,5 Jahren, kam das DLR zurück an seine ursprüngliche Wirkungsstätte, nach Adlershof, behielt jedoch ein Standbein in Köln. Im August wurde ein neuer „Ableger“ des DLR, das Institut für Fahrzeugkonzepte, in Stuttgart gegründet. „Das neue Institut (wird) im Bereich der Fahrzeugtechnologien Forschungsfelder aufgreifen, die bisher nicht oder kaum bearbeitet werden konnten. Wichtige Ziele dabei sind der Leichtbau und innovative elektrische Antriebstechnologien zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der Schadstoffemissionen. Die Arbeiten des Institutes bringt das DLR in seinen Forschungsschwerpunkt Verkehr ein, der vom Bund gefördert wird. Er ist eng eingebunden in das Forschungsprogramm „Mobilität und Verkehr – Nachhaltigkeit, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit durch intelligenten Verkehr“.(„echtzeit“, MA-Zeitung des DLR, Nr. 7/8.2002, S. 1, Köln).
  3. GESELLSCHAFTSFORM: Das DLR ist in Form eines e.V. (eingetragener Verein) organisiert. Zum Institut des Dr. K. gehören augenblicklich ca. 80 Mitarbeiter, davon sind 60 in Berlin und 20 in Köln angesiedelt. Die Finanzierung erfolgt durch den Bund und die Länder Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen größtenteils aus öffentlichen Mitteln (50% vom BMFT, 50% Drittmittel, größtenteils aus öffentlichen Mitteln, kleinere Umfänge aus Aufträgen der Industrie). Die Informationen gehen in gleicher Qualität, d. h. es werden keine Ergebnisvorgaben gemacht, an die Wirtschaft wie auch an die Politik. Die Informationen seien „seriös“, d. h. sie erfolgen nach den Grundsätzen objektiver wissenschaftlicher Arbeit. Man sei bemüht, bedingt durch die Aufgabenstellung, eine „atmende Planung“ zu ermöglichen, d. h. jeweils die neuesten Ergebnisse von Forschung einzuarbeiten.
  4. BODENGEBUNDENER VERKEHR: Dr. K. gibt einige statistische Größen bekannt, die eine Einschätzung der Problemgröße wie auch der Problemrichtung ermöglichen sollen. 50% der Straßenfläche haben im Schnitt nur eine Aufenthaltsfunktion, der Rest verbleibt für den bewegten Verkehr. 2,5% der Straßenfläche (?) oder 12500 km sind Autobahnen. 10% des Verkehrs finden im Stau statt, d. h. 2,5% des gesamten Straßenverkehrs. 10% des weiteren Verkehrs sind stark staugefährdet. Aus der Angabe der Größen ergibt sich nicht immer, ob Straßenflächen oder -Längen mit den einzelnen Verkehren in Relation gesetzt werden. Jedenfalls soll daraus hergeleitet werden können, dass die Entwicklung hin zu effizienterer Motorentechnik vorangetrieben werden muss. Hier sind besonders zu nennen die Direkteinspritzung wie auch die Brennstoffzelle (Methanol – Benzin – Wasserstoff > elektr. Energie > Wasser. Weitere Aufmerksamkeit gilt der Speicherung von kinetischer (Bewegungs-) Energie beim Bremsen und deren Umwandlung in erneute kinetische Energie wie auch dem elektrischen Antrieb. Bei Diesel- wie auch bei Benzinmotoren gilt, dass eine Belästigung durch Nanopartikel gegeben ist. Katalysatoren hätten einen hohen Wirkungsgrad erreicht, ca. 99%. Der Rest der stofflichen Emissionen sollten herausgefiltert werden, was das nächste Problem zur Folge hat: Die kleinsten Partikel, die die Filter dennoch passieren, sind genau diejenigen, die die größte toxische Gefahr für die Lunge darstellen. Diese Restpartikel sollen durch nachfolgende Zusammenbackung „entschärft“ werden.
  5. LÄRMPROBLEMATIK: Schall und seine Wirkung auf den Menschen sind abhängig von subjektiven Faktoren, d. h. eine Versachlichung der Diskussion darüber ist nicht möglich. Ebenso sind in Ableitung dessen die Reaktionen auf den Lärm verschieden: Wo einige Menschen reagieren, reagieren andere möglicherweise nicht oder nur schwach, andere reagieren mit Krankheitssymptomen. Verschiedene Arten von Lärm werden angeführt: Schocklärm, Lärm erzeugt von Eisenbahnen oder von Autos (an- und abschwellender Lärm mit verschiedenen Frequenzspektren). Lärm, bzw. Geräusche können, wenn sie nicht vermeidbar oder verringerbar erscheinen, durch aktive Schwingungskompensation kompensiert, d. h. unhörbar gemacht werden. Dazu wird vermittels eines „Schallgenerators“ eine genau entgegengesetzte Schwingung erzeugt, wodurch die Auslenkung des menschlichen Trommelfelles vermieden wird. Der Schallimpuls aus beiden Quellen bleibt dabei jedoch objektiv erhalten. In dem DLR ist Deutschlands modernstes Schlaflabor angesiedelt. Unter „extremen Lärmbedingungen“ werden Menschen im Alter von zwischen 16 und 60 getestet. Bisher haben ca. 2500 „Schläfer“ das Labor in Köln „durchlaufen“. Kleinkinder und Säuglinge werden nicht „getestet“. Bezüglich des Fluglärmes wird versucht, durch konstruktive Maßnahmen aktiv eine Verringerung zu erreichen: Form der Tragflächen, Verringerung der Strömungsgeschwindigkeiten in den und um die Turbinen herum durch Erhöhung der Durchmesser, strömungsgünstige Verkleidung der Fahrwerke, da die Turbinenleistung bei herausgefahrenem Fahrwerk über Gebühr erhöht werden muss und die Fahrwerke selbst, herausgefahren, auch Geräusche verursachen. Durch Veränderung der Start und Landeverfahren (steiler hoch und steiler herunter) will man den „Lärmteppich“ verkleinern. Lautere Flugzeuge sollen über eine Pönale mit höheren Start- und Landegebühren belastet werden. Lärmkompensation bei älteren Maschinen durch Teiletausch.
  6. MODAL-SPLIT: Mit diesem Begriff wird die Auswahl von Verkehrsmitteln bezeichnet. Der repräsentative Bundesbürger legt am Tag drei Wege außerhalb des Hauses zurück, davon sind durchschnittlich 2,4 Wege motorisiert, davon 85% per Auto und 15% per ÖPNV. (Testergebnis aus der Beobachtung von 2500 Aufzeichnungs-Probanden über zwei Tage). Im Vergleich zu den 50er Jahren fand eine erhebliche Zunahme von Flügen statt. Augenblicklich werden jetzt mehrheitlich Urlaubsflüge beobachtet. Der 11.09.2001 brachte eine Veränderung des Flugspektrums: Die Zahl geschäftlicher Flüge nahm leicht ab, Urlaubsflüge nahmen leicht zu. Insgesamt seien die Wachstumsraten mit ca. 5...7% relativ stabil. Die Fluglinien reagierten mit einer Erweiterung des Angebotes und mit einer Reduzierung der Preise, um die „Umschlagshäufigkeit“ der Flugzeuge zu steigern (kleiner gleich 30 Minuten). Im Modal-Split werden die Verkehrstechniken, die Wege der Menschen und den daraus resultierenden Lärmwirkungen wie auch den Beziehungen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern erforscht. Es ist eine Ungleichheit der Chancen der Verkehrsträger durch deren ungleiche Belastung evident. Die ungleiche Besteuerung der Treibstoffe belastet die einen und entlastet die anderen. So sollte Flugkerosin besteuert werden, Flugbenzin wird besteuert. Steuererhebung bewirkt ein Ausweichen großer Maschinen in Regionen ohne Besteuerung zum Tanken, kleine Maschinen, spez. Kleinflugzeuge mit Kolbenmotoren werden besteuert. Sie können nicht ausweichen. Aus Sicherheitsgründen bewegt selbst der, ansonsten relativ leichte, ICE ca. 2 t Fahrzeuggewicht je Passagier. Die Bahn muss ihre Verkehrswege selbst bauen und bezahlen, Straßenfahrzeuge erhalten die Verkehrswege zu nicht kostendeckenden Preisen gestellt. Im Bahn-Übergangsgesetz ist eine gedrittelte Kostentragung des Verkehrs-Überwegebaues für die Bahn zwischen Bund, Land und Gemeinde geregelt. Schienenwegebau ist schwieriger als Straßenbau. Noch zu den Vergleichen zwischen den Verkehrsnetzen: Ein Flugnetz ist “individuell“ beweglicher als ein Eisenbahnstreckennetz, da nur punktuell Start- und Landeplätze errichtet werden müssen. Im Vergleich dazu ist ein Straßennetz zwar festgelegt und nicht schnell mit entsprechenden Leistungen variabel, durch die individuell leicht durchführbaren Verkehrsbewegungen lässt es in seinen Grenzen viel Freiheit zu. Vereinfachungen durch einheitliche, europaweite Regelungen für Autoführerscheine im Autoverkehr einerseits stehen Erschwernisse durch unterschiedliche Spurweiten und Stromabnehmersysteme in den internationalen Eisenbahnsystemen gegenüber. Die soeben angerissenen Problematiken führen zu und haben zur Folge eine „Verkehrs- und Raumplanung im Angesicht der Krise“. Erfahrungen aus praktischer Tagespolitik belegen, dass Interessen von Investoren eher eine Verwirklichungs-Chance haben. Im Spannungsfeld zwischen den verschiedenen Interessenten-Lagern stellt sich die Frage: „Wie vermeidet man Erpressbarkeit bei Erreichung von gleichzeitiger Verwirklichung größtmöglicher Interessenbreite?“ Zur Aufnahme eines weiteren, wichtigen Aspektes erfolgt jetzt eine Zusammenarbeit mit einem Umweltforschungsinstitut in Leipzig.
  7. ZU BERLIN UND DEM „GEPLANTEN“ GROßFLUGHAFEN SCHÖNEFELD (BBI): In Berlin finden wir auf Grund seiner polyzentrischen Anordnung von Stadtteilen eine dezentrale Situation für die anzubietenden Verkehrslösungen vor. Neue Arbeitzeitmodelle wirken sich zeitlich auf die Auslastung der Verkehrsmittel innerhalb der Stadt wie auch auf den Verbindungen nach außen aus. Die 1 Mrd Beförderungsfälle/Jahr werden vom Stadtstaat mit ca. € 500 Mio bezuschusst. Es wird angestrebt, alle Planungen möglichst aktuell und zeitnah zu gestalten. Dagegen steht, bezüglich BBI, dass der Großflughafen, wenn er denn im Jahr 2010 tatsächlich fertig gestellt sein sollte, im selben Jahr schon voll ausgelastet bzw. bereits überausgelastet sein wird, unterstellt, die augenblicklichen Erwartungen stellen sich in der Realität ein. Andere Politikableitungen, als die augenblicklichen, werden, jedenfalls soweit von hier erkennbar, momentan nicht getroffen. Die Attraktivität des Flughafens, wie auch diejenige aller anderen Flughäfen, soll durch Bahnanbindung erhöht werden (Vernetzungsstrategie). Von 54 untersuchten Alternativen war BBI Schönefeld nicht die Beste. Die Belastungen durch Lärm ausgehend von BBI Schönefeld seien nicht mehr zu „handeln“, was bedeutet, dass auch die Forschung erkennt, dass man den Auswirkungen diesbezüglich ausgeliefert sein wird.
  8. RUNDGANG: Anschließend an den Vortrag und die Diskussion fand ein Rundgang durch die Instituts-Etage statt, während dessen uns ein Bild über aktuelle Forschungsvorhaben, -Ergebnisse und sich herausgearbeitete Fragestellungen vermittelt wurde: Entwicklungen von Raum und Verkehr > Internet vs. Städte, Technologie-Entwicklungen, Internet-Strukturen und Wege, Einbindung von Flughäfen in den Verkehr, Menschliches Verhalten im Verkehr, Forschungen zum „Flottenverbrauch“, Lenkungssysteme: Satellit, Flugzeug, Kameras verschiedener Art, Clearingstelle für Modelle und Daten, Erhebung von Daten, Intelligenter Verkehr und nutzergerechte Technik: Schonung von Wohnbezirken bei der Verkehrslenkung („Routing-Strategie“), Mobilitätsmanagement, Verkehrsmittelbenutzungsplanung, Flächennutzung und Verkehrsmodellierung.
  9. EINIGE KONKLUSIONEN FÜR UNSERE ARBEIT AUS DEM BESUCH DES DLR: Durch den Vortrag wurde dem Verf. des Protokolls der Eindruck vermittelt, dass es sich bei dem besuchten Institut um eines handelt, das mit wissenschaftlicher Kompetenz ausgestattet ist. Das ist von großem Vorteil, weil sich auf dieser Basis fundierte Ergebnisse erarbeiten lassen. Andererseits mag sich daraus auch ein Problem ergeben, wenn der politische Stellenwert und die interessenbezogene Verwendungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse nicht erkannt, aus Gründen von rein wissenschaftlicher Bezogenheit der Arbeit ignoriert oder für nachrangig angesehen wird. Es wird nach Aussage auftragsbezogen gearbeitet. Auf Nachfrage wird erklärt, dass eine Ergebnisvorgabe bzw. eine Forschungsweg-Richtung von den Auftraggebern (meist öffentlicher Hände) nicht erfolgt. Es wurde in der Diskussion nicht geklärt, ob die Vorgabe möglicherweise in der Forschungsaufgabe selbst begründet wird, bzw. ob eine solche Möglichkeit erkannt oder hinterfragt wird mit der Folge, dass Alternativergebnisse mitgeliefert werden. Diese Möglichkeit wird möglicherweise allerdings schon durch die Mittelausstattung eingeschränkt. Autonom motivierte Forschung wurde nicht vorgestellt. Die vorgestellten Arbeitsrichtungen wie auch die Fragestellungen, die im Vortrag angerissen wurden, lassen erkennen, dass die Handlungen eher reagierender als agierender Natur sind. Der Vortrag vermittelte ein Wissenschaftsbild, dass eher noch dem Eindruck des wissenschaftlichen Elfenbeinturmes entspricht. Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Hochwertigkeit der Ergebnisse, was widersprüchlich erscheinen mag: Wenn dem Ziel der „atmenden Planung“ nahe gekommen wird, mehrere Hinweise sprechen dafür (neueste Daten sollen eingearbeitet werden), so ist fraglich, ob die zu informierenden Politiker die Komplexität und Vielfalt der Information aufzunehmen in der Lage oder gewillt sind, bzw. ob es ihnen gelingt, die wechselnden Aussage- und Interpretations-Richtungen an die jeweilige Klientel weiter zu vermitteln, auch dann, wenn plötzlich die Informationen ihre eigenen Interessen konterkarieren (Aussage, dass BBI 2010 schon voll ausgelastet sein wird> überholte Planungsdatengrundlage). Ein weiteres Problem wird erkennbar in sogenannten systemimmanenten Fehlern: Wenn in den Schlaflaboren nur ein bestimmtes Alters-Spektrum getestet wird(16...60 Lebensjahre), so bedeutet das auch, dass die problematischsten Personengruppen (Säuglinge und Kleinkinder) ausgeschlossen bleiben, verbunden mit der Folge, dass Ergebnisse extrapoliert werden müssen , was fehlerbehaftet ist. Dieses Verhalten kann auch politisch bedingte Gründe haben, weil damit Probleme von der Empirie ausgeschaltet werden. Dieses könnte durch den Hinweis „erklärt“ werden, dass Menschen in diesem Alter in nicht repräsentativer Weise empfindlich seien. Weitere Relativierungen ergeben sich aus dem Charakter der verwendeten physikalischen Größen: Die Tatsache, dass auf Geräusche unterschiedlich und nicht objektiv messbar reagiert wird, bewirkt, dass man sich schon im Vorfeld auf scheinrepräsentative Werte einigen „muss“. Der Schalldruckpegel wird für die Messung im Störungsbereich von Menschen mit einer speziellen Bewertung der einzelnen Frequenzbereiche in Dezibel (A) (dB(A)) ausgedrückt. Wichtiger für die Durchdringungsfähigkeit von Schall ist jedoch die Schallleistung (dB). Jeder weiß aus eigener Erfahrung, dass ein einfacher kleiner Radiowecker, stark lautstärkemäßig „aufgedreht“, weniger durchdringend klingt, als eine gering „aufgedrehte“ leistungsstarke Musikanlage, der es auf Grund ihrer großen Leistung gelingt, auch schwere Wände zur Mitschwingung anzuregen. Gleiches gilt auch für Flugmotoren mit starker Schallleistung. Werden bei einer Schallmessung die Schallimpulse und -Frequenzen weiterhin zeitlich vermittelt, ergeben sich weitere Verfälschungen des rein physikalischen Ergebnisses, das eine Interpretation hinsichtlich der Störungskapazität erschwert. > Ein Fazit: Der Besuch des DLR war sehr interessant für uns. Wir konnten einen Einblick in die wissenschaftliche Arbeit des DLR gewinnen. Wir haben zahlreiche Informationen aufnehmen können. Es wird sich herausstellen, ob dadurch die eigentliche Arbeit der Initiative gegenüber den Bürgern einerseits, den Politikern andererseits einfacher geworden ist. Jedenfalls können wir möglicherweise vielschichtiger argumentieren und eher die Relativität von Politiker-Argumenten einschätzen und deren Zielrichtung und Interessenhintergrund „entlarven“.
L. Haenicke

 

Lutz Haenicke                                                          15806 Zossen, den 05.11.2002
Förstereiweg 14
Tel./ Fax: 03377 / 394146 / Mobil: 01795125279 (Lutz H.) oder ...273 (Dora H.)
 
PROTOKOLL
 
über die Sachverständigen-Anhörung im Preußischen Landtag des Ausschusses „Wirtschaft und Technologie“ des Berliner Abgeordnetenhauses zum Thema „Elektrosmog, elektromagnetische Strahlung und Radiowellen durch UMTS- und sonstige Sendemaste und –Quellen.
 
Termin: 29.10.2002
 
Teilnehmer(innen):   Ausschußmitglieder
Sachverständige
Gäste und Zuhörer
BI – Mitglieder der BI „Rettet die Marienfelder Feldmark“
 
 
EINLEITUNG: Die teilnehmenden Ausschussmitglieder hatten Gelegenheit zu Fragen von sonstigem Interesse. Die Fragen wie auch Sinn und Inhalt der Antworten werden hier nicht wiedergegeben, weil sie gelöst sind von dem eigentlichen Thema der Veranstaltung. Die zum Thema gehörenden Inhalte werden sinngemäß wiedergegeben. Auf Grund der Fülle der Aussagen können die Aussagen mitunter nicht ganz vollständig oder kurzgefasst sein.
 
  1. SPD-Statement: Seit dem 10.09.2002 gibt es Grundsätze. Nach dem bisher in den Bezirken unterschiedlich hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens verfahren wurde, fand eine Abstimmung mit den Bundesgesetzen statt. Öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser, Kitas usw. sollen nicht „bestückt“ werden. Von den Bürgern werden Strahlenschäden befürchtet. Außer den Sendeanlagen für Mobiltelefone gibt es, weitgehend akzeptiert, auch andere Sendeanlagen: Von Polizei, Feuerwehr, Militär, TV und Rundfunk. Jede(r) Bürger(in) entscheidet selbst über die Verwendung von Mobil- oder DECT-Telefonen.
 
  1. SENAT: Genehmigungsbehörde ist die Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikationsanlagen. Bundesweit besteht die gleiche Regelung. Genehmigt werden müssen gem. Reg.TP Maste größer gleich 10m. Es ist eine Frage des Eigentumsrechtes, wie Berlin UMTS-Betreibern seine Gebäude zur Verfügung stellt. Es ist kein öffentliches Recht berührt. Diskrepanz: Verhinderung techn. Fortschrittes vs. Techn. Standards anheben. Aber: Risiko ist zu minimieren. UMTS- Antennen sollen zugelassen werden. Die Situation der Kenntnis von Fakten soll verbessert werden. Messungen mittels Strahlenmeßstationen sollen eine bessere Beurteilungsgrundlage bieten. Die Informationsgrundlage für die Bürger soll verbessert werden.
 
  1. ARZT F. UMWELTMEDIZIN: Vertrag Wissenschaft vs. Politik. Existent sind 60 Mio Handys, 40000...50000 Basisstationen, Viele DECT-Telefone, sonstige elektrische u. elektronische Geräte, außerdem in Kaufhäusern Smart Labels zur Diebstahlfeststellung. Widerspruch: Handys werden akzeptiert, Basisstationen in Sichtweite werden abgelehnt.
 

VDE: Nur 5% der Bevölkerung glaubt an Risiken durch Funkanlagen. Krankheiten werden durch verschiedene Symptome beeinflusst. Frage: Wird die Permeabilität von Membranen, Nerven- oder Immunsystem durch Strahlen beeinträchtigt? Größenvergleiche von verschiedenen Sendefrequenzen und Wellenarten. FM, LW, KW, TV, Amateurfunker, Mobilfunk nach Endausbau. Es besteht in der Bevölkerung Sorge vor dem „Kauf“ der Wissenschaftler >Das Kind ist im Bade, die Wissenschaft in der Defensive. Es wird ein arbeitsteiliges Vorgehen befürwortet. Grenzwerte sind Sicherheitsfaktoren im Sinne des Vorsorgeprinzips. Auch der Körper produziert Wärme. Alle körperbiologischen Prozesse arbeiten mit Wärme besser ( Telefon verbessert sie noch mehr? (Verf.)) Pränatale Schäden viel wahrscheinlicher als Schäden an Kindern oder Erwachsenen, da auch ZNS- (Gehirnfunktionen) im Mutterleib am anfälligsten sind. Es gibt keine wissenschaftlichen, vielleicht aber politische Gründe für eine Verringerung von Grenzwerten.

 
  1. VDE UND UNIVERSITÄTSKLINIKUM: Es gibt keine Gründe für die Verringerung von Grenzwerten. Alle, auch internationale, Institutionen bestätigen das. Antennenstandorte werden den Sorgen der Bürger angepasst. Intensivere Forschung für 8,5 Mio € in den Jahren 2005...08. Sendeanlagen, Betriebsanzeigen. Info an die Bevölkerung ist besser als Einschränkung. Verringerung der Basisstationen gefährdet den Betrieb. Unter den Mobilfunkstationen ist die Strahlung geringer als in einiger Entfernung. Schweizer Vorsorgestandpunkt: Exposition würde unwesentlich verringert werden. Schweiz würde gerne auf die hiesigen Werte zurückgehen. >Verringerung der Werte und Einrichtung von Schutzzonen wirken nicht sinnvoll und nicht positiv.
 
  1. BUND: Wenig gesicherte Info vorhanden, deshalb viel Spekulation. Glauben wird von den Menschen gefordert. 4000 Sendestationen an 3000 Standorten in Berlin. 9000.- € / Standort werden in Berlin gezahlt, 3,5 Mio Einwohner in Berlin. Alle Strahlenquellen müssen hinsichtlich ihrer elektromagnetischen Wirkung betrachtet und eingeschätzt werden. Es ist Wissen über bekannte Zusammenhänge vorhanden, andererseits auch Kenntnisse, von denen noch nicht bekannt ist, wie sie in die untersuchte Problematik eingefügt werden müssen (können) und wie sie interpretiert werden sollten. Die Einen fordern mehr Forschung, die Anderen sagen, es sei genug geforscht. Auch das gezahlte Geld ist reizvoll (es korrumpiert? (Verf.)). Klar ist, alle Sendequellen wirken auf den Menschen, und zwar gleichzeitig. Es wird ein Schutzkonzept gefordert: Gesundes Wohnen muss gewährleistet sein. Schutz- versus (vs) Schmutzgebiete. Umweltschutz heißt Minimierung aller Gefahren. Empfindliche Bereiche müssen auch bezüglich der Belastungen besonders geschützt werden.                                                                Technische Möglichkeiten: Verdoppelung der Sendeanlagen zum Halbieren von Sendeleistung, bedeutet eine erhebliche finanzielle Problematik bei ca. € 250000.-/ Station. Dagegen wäre es kostengünstiger, wenn sich, ähnlich wie bei U- und S-Bahn, mehrere Anbieter in eine Anlage teilen. Die Schweizer Vorsorgewerte wären in 80% der Fälle einhaltbar, in 20% der Fälle problematisch. BUND fordert jedoch noch niedrigere Werte, die auch durch technische Verfahren eingehalten werden könnten. Gefordert wird eine Anzeigepflicht und ein Kataster (Raster (Verf.)) der Aufstellungs- und Standorte von Sendeanlagen vs. die augenblicklich herrschende Praxis der Verbergung von Strahlenquellen vermittels Tarnung (weshalb? (Verf.)) durch die Senderbetreiber.
 
  1. FU-KLINIKUM BENJAMIN FRANKLIN: Auf Grund der Komplexität der Thematik ist eine interdisziplinäre Betrachtung erforderlich. Die These: „Es macht mich krank, wenn ich befürchten muss, dass die Anlage mich krank macht, auch wenn ich nicht weiß, ob sie arbeitet (in Betrieb ist)“ ist zutreffend und wirkt. Es fehlen Langzeitbeobachtungen hinsichtlich Karzinogenität, Wirkung auf die Erbsubstanz und zelluläre Prozesse. Die Strahlungsmenge (Die Art der Strahlung wurde nicht benannt, sondern allgemein „Strahlungsmenge“ genannt (Verf.)) ist in den letzten Jahren um das 100000-fache gestiegen (Rauschen genannt). Die Körperchemie ist in Wahrheit elektrophysikalische Reaktion (d. h. diese kann sich einer Beeinträchtigung von außen gar nicht entziehen, nur die Reaktionsrichtung muss bewertet werden (Verf.)). Es können Nervenstörungen, Gedächtnisverlust sowie Herz- Kreislaufstörungen und allg. Strahlenschäden auch innerhalb der genehmigten Grenzwerte nicht ausgeschlossen werden. Krebstrends: Eine neuere Studie belegt in ihrem Ergebnis, dass Hautkrebs nicht begünstigt, sondern kausal bewirkt wird. Schlafstörungen, Leukämie, Ausdünnung der Wände von Blutgefäßen sowie andere, nicht näher bezeichnete Tumore können entstehen. Es herrscht jedoch eine allgemeine Ignoranz der Ergebnisse von Studien vor. Die Strahlenschutzkommission legt andere Maßstäbe an: Die Reproduzierbarkeit von Versuchen muss gewährleistet sein. Erinnert wird, dass die Gutachter auch bei der Bewertung von elektromagnetischen Niederfrequenzschwingungen falsch gelegen haben: 0,4 mT Milli-Tesla sind der Max.-Wert.
  2. FRAGERUNDE:                   Es wird bemerkt, dass es das Problem der Information von Politikern, andererseits jedoch die unterschriebene Verschwiegenheits-Erklärung gäbe (Politiker stehen also stets auf dem Grat zwischen Informationspflicht an ihre Wähler, ihrer Fürsorgepflicht einerseits und der geforderten Pflicht zur Diskretion andererseits, was möglicherweise häufig zu Gunsten der Diskretion entschieden wird zum Zwecke der Minimierung von Auseinandersetzung mit Interessenvertretern (Verf.)). Welche Gründe gibt es für die Einhaltung des „Schutzes persönlicher Daten“ in dieser Angelegenheit? Welche der von den vortragenden Interessenvertretern genannten Grenzwerte sollen gelten? Wer hat die „besseren“ Wissenschaftler? Sind einige Menschen generell resistenter als andere? Genehmigungspflicht: Gegeneinander steht eine Verringerung von Anlagen vs. das Recht auf mobiles Telefonieren. Es gäbe keine Widerspruchsrechte gegen Anlagen kleiner gleich 10m Höhe. Es gäbe keine Schutzzonen. Eine geringere Senderdichte bedeutet einen höheren Vorsorgegrad. Sollen auch Nichtnutzer behelligt werden dürfen?                                                                      Wie wirken die Empfänger beim Telefonieren?                                                                              UMTS: Die empfangenen Milliarden hätten in die Forschung investiert werden sollen (26. BIMSchVO).                                                                                                                                        Sollte ein Gebührenanteil für die Forschung verwendet werden? Können Anlagen in der Stadt für mehrere Anbieter zusammengefasst werden?                                                             Haben eher 5% oder 35% der Bevölkerung Angst vor Strahlensmog? Kann der „Blaue Engel“ für Handys eingeführt werden? Warum gibt es den „Persönlichen Datenschutz“ für Sendeanlagen?                                                                                                                                          Nutzerkonflikte: Telefonieren im letzten Winkel einer Garage vs. Lebensqualität durch mobiles Telefonieren.                                                                                                                           Ist ein Flächennutzungsplan für Sendemasten möglich?                                                               Gibt es Erkenntnisse der Anbieter und Hersteller über Gesundheitsrisiken?                                 Gibt es Erkenntnisse und Bewertungen über Vorher- und Hinterhermessungen in Schutzzonen?                                                                                                                                             Die Wirkung von Kochfeldern, Mikrowellen und Bildschirmen darf nicht vernachlässigt werden.                                                                                                                                      
 
  1. ANTWORTEN:                     Die Aussagen der Strahlenschutzkommission, dass 5% der Bevölkerung Angst vor der Strahlung haben, muss sicherlich revidiert werden (schlaue Argumentation (Verf.)). Effekte müssen nicht Auslöser für Folgen sein, bzw. können sie dafür nicht immer dingfest gemacht werden.                                                                                                  DNA-Schäden: Es besteht das Spannungsfeld zwischen der Vermeidung jedweder Schäden für den Menschen vs. Minimierung von Schäden.                                                             Niedrigenergetische Einflüsse: Keine bewiesenen Hinweise auf Karzinogenität, aber Hinweise, dass weiter geforscht werden muss.                                                                                          Diagnostische Standards müssen erarbeitet werden.                                                                     Die Erstellung von Grenzwerten ist schwierig, deshalb sollen internationale Regeln definiert werden. Niemand ist höher oder weniger belastbar durch Strahlung.                                           Feldstärken vs. spezifischer Absorbtionsfaktor: Sendemast bestrahlt den Ganzkörper, Handy bestrahlt nur den Teilkörper.                                                                                                            Entfernung zur Basisstation zur Ermittlung der Belastung vs. Wert dort, wo sich der Mensch bewegt.                                                                                                                                         10% bis 20% der Umsatzerlöse investieren die Hersteller bereits in die Forschung (keine Differenzierung nach Forschungsfeldern und –Richtungen bzw. Zielsetzungen (Verf.)).                       „Equipment-Sharing“ ist nicht Teil der Lizenzbedingungen.                                                            Die Anzahl der Sendemaste ist auch erforderlich für die Anzahl von Kanälen.                             „Blauer Engel“ vs. Nutzung unter schwierigen Bedingungen (die Sendequellen regeln sich unter schwierigen Bedingungen automatisch hoch, d. h. Vermeidung von Benutzung unter abgeschirmten Bedingungen ist anzustreben (Verf.)).                                                                     Medizinische Implantate erfordern größere Abstände von Sendeanlagen (Hörgeräte, Herzschrittmacher).                                                                                                                                              Grenzwert von 60V/m ist ein problematischer Wert für den Betrieb von elektron. Geräten (Computer).                                                                                                                                  Der Verdacht ist begründet, dass Sender Schädigungen auslösen, d. h. Schutzzonen bilden.                                                                                                                                                           Die SSK sagt, dass ab 0,01W/kg Wirkungen auf den Menschen ausüben. Hier sollen aber 2W/kg den Grenzwert bilden.                                                                                                               Es existieren keine Auflagen bezügl. der Sender, außer die Grenzwerte. Eine Mikrowelle verursacht starke Emissionen in die Küche. Alkohol z.B. durchbricht die Blut-Hirn-Schranke, Basisstationen oder Senderfrequenzen durchbrechen diese Schranke schon bei niedrigen Werten. Für diese Schranke ist der Überschreitungsgrund ohne Bedeutung, aber meist kommt alles zusammen.                                                                                                               Augenblicklich existiert kein Flächennutzungsplan für Sendeanlagen. In Berlin ist die Kommune der Bezirk, und dieser genehmigt die Anlagen.                                                                                 Die Transparenz in Berlin muss für die Bevölkerung verbessert werden.                                               Die Standortkataster (-Raster (Verf.)) sollen verwirklicht werden.                                                 Datenschutz muss dann gewährleistet sein, wenn natürliche Personen mit der Sendeanlage in Zusammenhang gebracht werden können.                                                                      Wenn Hinweise auf die Möglichkeit von Schäden bestehen, aber keine Beweise, müssen Politiker nach dem Vorsorgeprinzip handeln, so, als wenn es Schäden geben kann.               An-Aus-Schaltungen, gepulste Schwingungen oder was immer, viele Betrachtungen und deren Ableitungen sind erforderlich. Empfehlungen für die Einhaltung des Vorsorgeprinzips, wie in der Schweiz praktiziert, werden aber nicht für erforderlich gehalten.                        Die Interessen der Wissenschaftler sind in vielen Fällen identisch mit denen der Industrie, denn mit deren Geld wird bezahlt. Interessen von Gewerkschaften, Kindern, Verbrauchern und Behinderten werden nicht vertreten, denn die bezahlen nicht (...direkt (Verf.)). Es geht nicht um die Beantwortung der Frage, ob Wissenschaftler gut oder schlecht arbeiten, es ist eine Frage von Interessen.                                                                                                    Unter 16-jährige sollten nicht mobil telefonieren, obwohl die Grenzwerte seit Beginn der Diskussion ständig herabgesetzt wurden.                                                                                                Es gibt Hinweise darauf, dass die Bevölkerung durch Mobilfunk kränker wird, also muss das Vorsorgeprinzip gewahrt werden.                                                                                               Diffuse Kenntnisse verursachen diffuse Ängste. Kenntnisse und Informationen bewirken einen konkreten Umgang mit den Problemen, in welcher Form und mit welchem Ergebnis auch immer 26 BIMSchVO vs. Eigentumsrecht).

 

Am 20.05.2002 zu dem MAZ – Leserbrief vom 16. od. 17.05.2002 v. H. Schulze, Glienick

 

„Am besten Koffer packen ...“

 

Es versetzt mich immer wieder in Erstaunen und erfüllt mich mit Entsetzen, mit welchen „Totschlagargumenten“ und Ignoranz anders denkender einige Mitbürger Ihre Ablehnung und Vorbehalte gegenüber Menschen äußern, die sich um die Allgemeinheit Gedanken machen, wie es in diesem Falle z.B. Herr Breidbach und seine Mitstreiter vom BVBB tun, sie werden abgewertet und sogar kriminalisiert. Wenn Herr Schulze meint, er wäre auf Grund der Entfernung nicht betroffen weil er weit genug vom Flughafen Schönefeld entfernt wohnt, und er kann sich über andere Menschen, die sich um ihre Umwelt Gedanken machen, abwertend äußern, so hat er erkennen lassen, wie weit sein Gedankengut reicht.

Die Leute, die hierher ziehen, und auch noch bereit sind, sich für ihre neue Heimat einzusetzen und die Umwelt zu erhalten haben diese Worte nicht verdient. Wenn er meint, die Leute brauchen wir so dringend wie ein Loch im Kopf, dann mag das seine Meinung sein. Ich möchte dem hinzufügen, dass diese Leute wie Herr Breidbach und der BVBB zumindest kein Vakuum im Kopf haben.

Herr Schulze sollte sich mal etwas mit dem Thema Flughafen Schönefeld auseinandersetzen, dann wüsste er auch, dass die geplante Vervielfachung der Start/Landungen der Flugzeuge und die damit verbundene ökologische Belastung für Mensch und Tier immens sein werden, wenn es zum Ausbau des Flughafens zum Drehkreuz Schönefeld kommt. Dass mit dem Ausbau Schönefeld Arbeitsplätze geschaffen werden, kann man getrost wieder als „Witz“ abtun. Wenn später, falls es zum Ausbau Schönefeld kommt, die Flughäfen Tegel und Tempelhof (so die Planung) geschlossen werden sollen, so müssen auch die dort beschäftigten Mitarbeiter wieder „aufgefangen“ werden, wo sonst als in Schönefeld ?

Die Versprechen über die zu erwartenden Arbeitsplätze werden ähnlich gehalten werden, wie die beim Bau des Lausitz-Ringes und dem jetzt in Kritik stehenden Unternehmen Cargolifter.

Also, lieber Leserbriefschreiber Schulze, bitte etwas mehr Toleranz und mehr Informationen aufnehmen, dann kann man die eigenen Defizite besser ausgleichen und muß nicht auf den Leuten herumhacken, die sich auch für Sie einsetzen und trotzdem immer noch als „Zugekommene“ abgewertet werden.

Die Mitbürger brauchen auch nicht aufgestachelt zu werden, wie Herr Schulze meint. Wenn man sich mit der Thematik auseinandersetzt, Informationen aufnimmt und sich austauscht, kann es nur richtig sein, dass Brandenburger und Neu-Brandenburger zusammenstehen.