D. u. L. Haenickes Webseite aus Zossen-City

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Am 18.03.2024

Ereignisnotiz aus der Sitzung des Bau-Ausschusses (BBW) der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule in Zossen-Dabendorf am 13.03.2024:

 

Einwohner“fragestunde

 

  1. Eine kommunalpolitisch engagierte, sach- und fachkundige Einwohnerin will eine Frage stellen, von der sie vorab sagt, dass diese Frage nicht „gleich nach dem dritten Wort mit einem Fragezeichen endet und das Thema nachher bearbeitet werde“. (Einwohnerbeteiligungssatzung (EBetS) §2.4: „Zulässig sind ( … ) nur solche Fragen, die sich thematisch auf die bekannt gemachten Tagesordnungspunkte ( … ) beziehen“. So die, im Übrigen verfassungswidrige, EBetS der Geschäftsordnung (GO). Sie setzt zur Frage an, der Vorsitzende meint eine Zielrichtung zu erkennen, und er „grätscht“ sofort mit scharfen Worten hinein, indem er sagt, dass die Frage nicht gestellt werden dürfe, weil diese Thematik erst im Sitzungsverlauf verhandelt werden würde. Lautstark und schrill unterdrückt er die Frage und schickt die Einwohnerin auf ihren Platz zurück (siehe Bildaufnahmen aus der Sitzung, Schärfe und Wortlaut nicht reproduzierbar).
  2. Der nächste Fragesteller wird aufgerufen. Am Mikrofon stelle ich fest, dass meine Vorrednerin nicht hätte in der praktizierten Form behandelt werden dürfen, denn sie hat sich genau an die geschriebene Form der (im Übrigen verfassungswidrigen) Beteiligungssatzung (EBetS) orientiert, nämlich zu „thematisch bekanntgemachten Tagesordnungspunkten“ fragen zu wollen. Sofort, nach dem Beginn meines Einleitungssatzes, hebt das „abwürgende Geschrei“ wieder an. Ich argumentiere, dass die fragenden Einwohner hier auch mündige Einwohner seien. Der Vorsitzend behandele diese in einer unwürdigen Art. Nachdem der Vorsitzende seine unterdrücken wollende Stimme weiter anhebt, habe ich Mühe gegenzusteuern. Auch erhebe meine Stimme. Ich zitiere aus dem Grundgesetz, Art. 1.1 GG (Menschenwürde - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Der Vorsitzende droht, weil ich meine Sätze hier nicht sagen dürfe, mein Mikrofon abzuschalten, was er dann auch tut. Ich bin gezwungen, die fehlende Mikrofonunterstützung zu kompensieren und rufe: „Ich lasse mir mein Grundgesetz nicht verbieten.“ (Es steht in der der Rangreihenfolge über der (grundrechtswidrigen) Geschäftsordnung).
  3. Anmerkungen: Damit ist ein weiterer Zensurbeweis erbracht. Die Vorsitzenden sollen die Sitzungen eröffnen, (wertneutral) leiten und schließen. Sie stehen nicht über den Regeln, dem Grundgesetz wie auch den anderen Gesetzen.
  4. Eine Stadtverordnete springt uns, die unwürdige Behandlung durch den Vorsitzenden kritisierend, bei. Später erklärt der Vorsitzende, zukünftig noch strenger vorgehen zu wollen. Was erwartet uns noch? Körperliche Gewalt?

 

Ende der Einwohner“fragestunde“ der verschärften Tonart gegenüber mündigen Fragestellenden.

 

Am 17.03.2024 zur

Ereignisnotiz aus der Sitzung der Verbandsversammlung des KMS Zossen im Beratungsraum des KMS in Zossen-Wünsdorf am 12.03.2024:

 

  1. In der Einwohnerfragestunde stellte ich die Frage, wie die in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam vor der 8. Kammer vereinbarten Vergleiche mit den Klägern gegen die Altanschließerbeiträge erzeugten Mindereinnahmen verbucht wurden, bzw. wie sie ausgeglichen wurden. (Erläuterung: Seitens des KMS wurden Altanschließerbeiträge erhoben, gegen die viele der Belasteten geklagt haben, weil sie diese für unrechtmäßig hielten. (Wir wohnten zahlreichen Verfahren zur Meinungsbildung bei. (Der vorsitzende Richter: „Sie gehören ja schon fast zum Inventar.“)
  2. Die Vorsteherin: Das ist aber lange her und war tatsächlich vor der 8. Kammer und war vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG).
  3. Antwort: Genau so war es. Und aus den Vergleichen resultierten doch Mindereinnahmen des KMS gegenüber den ursprünglichen Forderungen, die irgendwie ausgeglichen werden mussten.
  4. Die Verbandsvorsteherin sagt mir die Prüfung und spätere Beantwortung zu.

 

Kurzerläuterung dazu: Der Landtag beschloss im Jahr 2004, dass Fehlbeträge (Entstehung mir unbekannt) durch die Erhebung von Altanschließerbeiträgen bei neueren und alten Wasser- und Abwasserkunden auszugleichen und durch Belastung dieser Kunden beizutreiben seien, weil qua „Definition“ die Ver- und Entsorgung durch Investitionen verbessert worden seien. Mein Gegensatz dazu: Durch die Ertüchtigung von Anlagen fließe aus den Leitungen immer noch Wasser und keine Limonade. Zu diesem behufe wurde die Verjährungsfrist verlängert durch die nachträgliche Einfügung eines § 19 in das KAG. Der Landtagsbeschluss erfolgte verfassungswidrig gegen eine Analogie zum Art. 103 GG. Auf diese Rechtswidrigkeit wurde im Jahr 2015 durch das BVerfG erkannt. In der Entscheidung wurde die Brandenburgische Gerichtsbarkeit einschl. des Brandenburgischen Landesverfassungsgerichtes heftig kritisiert. Der Ministerpräsident (MP) hätte den Parlamentsbeschluss wegen Rechtswidrigkeit („Rückwirkungsverbot“) beanstanden müssen. Das ist unterblieben und die Altanschließerbeiträge wurden „durchgewinkt“. Nach der BVerfG-Entscheidung wurden die Beiträge aus Geldmangel nicht zurückgezahlt, sondern es wurden den Verbänden Kredite „übergeholfen“, mit denen das Land sich schadlos halten konnte. Verwendetes Argument: Die Verbände hätten die Altanschließerbeiträge eingefordert, sie seien deren Verursacher. Dieses Argument ist falsch. Die Verursachung liegt beim Parlament und wegen Nichtbeanstandung beim MP. Unter den Kreditfolgen leiden die Verbände bis heute, sie werden belastet und belasten die angeschlossenen Kommunen mit den Folgekosten.

 

  1. Im Verlaufe der Tagesordnung (TOP 9) steht der Beschluss des Wirtschaftsplanes (i. S. v. Verbandshaushalt) für das Jahr 2024 an. Dieser wird belastet durch die Kostenfolgen aus den in diesem Manuskript zuvor erwähnten Krediten. Zwei Zossener und ehemals Zossener Protagonistinnen machen unterschiedliche Beschluss-Vorschläge: Einerseits die Ablehnung des Beschluss-Antrages, was den „Haushaltsantrag“ nicht wirksam werden lassen und damit Investitionen unmöglich machen würde, andererseits den Beschlussantrag positiv zu bescheiden, um Investitionen zu ermöglichen. In beiden Fällen würde der durch Kreditverzinsung anstehende Fehlbetrag wachsend in die Zukunft verschoben. Die Mitglieder der Verbandsversammlung neigen beiden Seiten zu. Im Ergebnis der Verhandlungen beschließen sie auf eine Art Moratorium, d. h. sie vertagen sich auf eine später erfolgende Beratung, was die Öffentlichkeit wohl ausschließen würde. Die beiden Vorschläge sind aus der jeweiligen Sichtweise folgerichtig, aber eine „Entscheidung zwischen Pest und Cholera“, resultierend aus dem Fehlverhalten des Ministerpräsidenten (MP). In der Folge wäre der hilfreichere Beschluss der der Zustimmung zum Verbandsantrag, allerdings zwingend gepaart mit einem gerichtlichen Verfahren zur Zurückweisung der Kredite und deren Folgen an das Land Brandenburg wegen der ministerpräsidialen Unterlassung der Beanstandung des Parlamentsbeschlusses. Es ist zutreffend, dass alle in einer Volkswirtschaft anfallenden Kosten von den Verbrauchern und den Steuerzahlern zu tragen sind, aber die Zurückweisung an die Jurisdiktion, nötigenfalls bis zum BVerfG, würde die Lasten auf die größtmögliche Anzahl von Schultern verteilen, die Lasten pro Kopf verringern und dem Ministerpräsidenten die Verursachung und Verantwortung zuordnen.

 

Am 24.02.2024 zur

Gedächtnisnotiz aus der Sitzung der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule in Zossen-Dabendorf am 21.02.2024:

 

TOP 7 Einwohner“fragestunde“

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

  1. Eine kommunalpolitisch engagierte Einwohnerin stellt eine Frage zu einem beabsichtigten Planfeststellungsvorhaben. Der Vorsitzende erklärt, dass zu diesem Punkt keine Aussage gemacht werden und Antwort gegeben werden kann. Der Sachverhalt werde erst des Abends im Rahmen der Tagesordnung behandelt.
  2. (Anmerkung) Er hätte einen allgemeinen Standpunkthinweis geben, den Standpunkt der Verwaltung aufzeigen oder eine oder mehrere Varianten der Standpunktmöglichkeiten geben können, verbunden mit dem Hinweis, dass eine heute mögliche Antwort (Ausschuss-Antwort) erst später gegeben werden könne bzw. sie sich aus der Diskussion erkennen ließe. Er hätte auch einen Hinweis auf den augenblicklich vorliegenden Bearbeitungsstand geben können). Er, der Vorsitzende, entzieht also der Einwohnerin das Wort und die Sprech-, bzw. Frageerlaubnis. Sie erbittet freundlich, jedoch entschieden, eine Antwortvariante, mit dem Ergebnis der Ablehnung durch den Vorsitzenden. Die fragende Einwohnerin erbittet sodann, eine Nachfrage stellen zu dürfen. Die Ablehnung durch den Vorsitzenden erfolgt in scharfer, endgültiger Form. Sie hätte ihre Fragemöglichkeit gehabt. Jetzt seien andere Fragesteller aufgefordert. Die Fragende tritt ab. (Die Formulierung hier in schriftlicher Form ist nicht in der Lage, die Schärfe der Rückweisung zu spiegeln).
  3. Ein weiterer Fragesteller stellt eine Frage zur Straßenbreite vor seinem Grundbesitz und erbittet die Lösung der Problematik.
  4. Im Anschluss daran stelle ich die Frage, ob jetzt deutlich geworden ist, warum ich die Geschäftsordnung der SVV mit ihrem Derivat „Beteiligungssatzung“ als dem Grundgesetz (GG) zuwiderlaufend beschrieben habe.

Im Art. 5.1 GG, letzter Satz heißt es: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Dagegen heißt es im § 2.4 der Beteiligungssatzung der SVV: „Zulässig sind nur solche Fragen, die sich thematisch auf die bekannt gemachten Tagesordnungspunkte der jeweiligen Tagesordnung ( … ) beziehen.“

Der Vorsitzende bekennt expressis verbis, dass die Verordneten keine Kenntnis hätten. In unserem Beispiel erhalten die Fragenden Frageverbot zu einem aktuellen Sitzungsthema. Und in der folgenden Sitzung verbietet wiederum die Beteiligungssatzung die Nachfragen, was man als unlogisch bezeichnen kann, was jedoch einer absoluten Zensur entspricht, bzw. bedeutet. Die Satzungen (GO und Derivat Beteiligungssatzung) sind damit verfassungswidrig, erkläre ich auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FdGO) stehend und ihrer Existenz beharrend. Was zu beweisen war (wzbw).

  1. Der Vorsitzende: „Das ist eine totale Frechheit, mehr sage ich nicht dazu.“ „Das würde ich Ihnen auch nicht empfehlen, sonst müsste ich konkludent handeln,“ ist meine Antwort. Ich beabsichtige dieses allerdings vor dem Hintergrund der Bedeutung dieses Themas angesichts der augenblicklichen Verfassungsdiskussionen bereits.

          „Sie haben hier gar nichts zu empfehlen,“ ruft er erzürnt, verkennend, dass ich dieses soeben    erklärt habe.

  1. Es folgt die Vereinbarung einer fünfminütigen Pause.
  2. Nach der Pause darf die erste Fragestellerin eine zweite Frage stellen zu einem Versprechen, das die Hauptverwaltungsbeamtin (HVB) in einer SVV abgegeben habe, das allerdings nicht eingelöst worden sei. Sie fragt nach einer Begründung. Es erfolgt ein rudimentärer Beantwortungsversuch.

 

Ende der Einwohner“fragestunde“ der verschärften Tonart gegenüber mündigen Fragestellenden.

 

Am 31.01.2024 zur

Sitzung der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule in Zossen-Dabendorf am 31.01.2024:

 

TOP 9 Einwohnerfragestunde

Sehr geehrte Damen und Herren hier im Raum,

 

ist Ihnen mitgeteilt worden, dass die Geschäftsordnung (GO) der SVV gegen das Grundgesetz verstößt, also verfassungswidrig ist?

Die Beteiligungssatzung ist unmittelbares Derivat der GO.

Im Artikel 5.1 GG heißt es im letzten Satz: „Eine Zensur findet nicht statt.“

Wissen Sie, dass in § 2 Abs. 4 der Beteiligungssatzung festgelegt ist: „Zulässig sind nur solche Fragen, die sich thematisch auf die bekannt gemachten Tagesordnungspunkte der jeweiligen Tagesordnung ( … ) beziehen.“

Die Fragesteller kennen aber diese Tagesordnung nicht, beziehungsweise nur die Kurzform der Tagesordnungspunkte, sie haben keine Hintergrundkenntnisse.

Sie können also vorab nicht sachdienlich fragen und in der nächsten Sitzung ist es wiederum durch die Satzung untersagt.

 

Verstehen Sie, dass das die absolute Form der Zensur darstellt, nämlich sogar schon die Verhinderung von Fragen und Sachkenntnisabgleich?

Muss ich Sie auffordern das das dem Grundgesetz entsprechend zu ändern ist?

 

Sinngemäße Antwort der HVB: Ich hätte nur einige Passagen der Regeln zitiert. Richtig wäre der Text umfangreicher. Und man könne jede Frage stellen. Sie nimmt mich geschickt als Einzelperson, eigene Interessen verfolgend, ein: Ausgerechnet ich sei nicht informiert? Ich sei doch sehr gut informiert und unterrichte mich aus allen Quellen (Aushänge, könne auch Information einholen, die Tagesordnung erhielte ich 14 Tage vor dem Termin, ich könne auch nachfragen). Es gäbe keine Einschränkungen. Sie habe nach ihrer Einschätzung keine Fehler gemacht mit der GO.

 

Darf ich eine Nachbemerkung machen?

 

(Und jetzt gilt doch wieder der Wortlaut der neuen Beteiligungssatzung) Der Vorsitzende: Eine Nachfrage haben Sie noch frei. (Man merkt: Je nach Gusto könne man frei fragen, aber stets in Unsicherheit, was gilt. Meine Kritik ist berechtigt).

 

Meine sinngemäße „Antwortfrage“: Sie wissen doch auch, dass ich alle zur Kritik gehörenden Textpassagen angeführt habe? Die Tatsache, dass Sie eine gute Einschätzung haben hat doch wohl keinen Gesetz-Charakter?

 

Sinngemäße Antwort der HVB: Diese Beteiligungssatzung sei normgerecht verfasst worden. Sie hätte den Text verfasst und er sei mehrheitlich beschlossen worden.

 

Nachdem ich von der HVB so geschickt positiv eingenommen wurde, wäre hier ein Rechtsstreit ungünstig. Er würde von den Verordneten (leider wegen Rechtskenntnismängeln) und dem Publikum nicht verstanden werden. Ich sage:

„Das werde ich mir merken und konsequent handeln“, und trete ab.

Erläuterung: Ich habe mich versprochen. Ich meine "konkludent". Meine Kritik ist zutreffend, denn es gilt das geschriebene Wort im GG-Art. 5.1 sowie der GO der Stadt Zossen und deren Derivat Beteiligungssatzung. In der jeweiligen Sitzung gilt die „normative Kraft des Faktischen“, die rechtlich jedoch falsch ist, vom unkundigen Publikum individuell aber als „legitim“ (individuell gefühlsmäßig als rechtlich richtig) angesehen wird, was aber einen Unterschied bedeutet gegenüber „legal“, was dann dem juristisch bedingten Richtig aber nicht unbedingt entsprechen muss, also von der Jurisdiktion evtl. falsifiziert wird, weil es nicht dem Wortlaut und dem daraus sich ergebenden Sinn entspricht. Meine laienhafte Einschätzung ist es, dass mit dem Wortlaut der Beteiligungssatzung und der Praxis das Grundgesetz „ausgehebelt“ wird. Juristisch muss also die „faktische Kraft des Normativen“ greifen. Die Beteiligungssatzung ist also rechts- und grundgesetzwidrig. Bei meiner Frage geht es mir nicht nur um mich, sondern um die Allgemeinheit und um mich. Die Rechtsproblematik gilt universell.

 

Am 20.01.2024 Fragennotiz zu dem Termin:

Kreistags-Sondersitzung des Landkreises Teltow-Fläming

im Kreistagssaal im Landkreishaus Luckenwalde am 15.01.2024.

 

Sitzungsbeginn: 17°° Uhr.

Einwohnerfragestunde (Erinnerungsnotiz) meine Fragen an die Landrätin und wen es angeht (to whom it may concern):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Murmeltier-Momente: Ich war sehr enthusiasmiert, in der MAZ-ZR vom 08.12.2023 lesen zu können, dass es dem Verkehrslandeplatz Schönhagen wiederum gelungen ist, ein neues Geschäftsmodell „an Land ziehen“ zu können. Jetzt werden zusätzlich zum originären Flugplatz-Modell und der bisherigen Flugzeug-Produktion auch teils artfremden Tätigkeiten eine Basis zu bieten: Als da wären Filmproduktionen, weil der Flugplatz temporär für Filmproduktionen auch mal außer Betrieb gesetzt werden kann, was auf anderen Flugplätzen so nicht gestattet sei. („Wann wird Hollywood überflüssig?“). Weiterhin wird über die Erzeugung von Flugzeugtreibstoffen geforscht (Wasserstoff). Jetzt soll zusätzlich zu diesen Geschäftsmodellen das Otto-Lilienthal-Zentrum für Luft- und Raumfahrt installiert werden. Sogleich und nach der Freude setzte jedoch die „Ernüchterung“ ein: Es wird berichtet, dass der Verkehrslandeplatz wiederum einen Zuschuss vom Landkreis benötigt, und zwar in der Höhe von rund 300 000 Euro. Damit nicht genug soll, weil der Landkreis „knapp bei Kasse“ ist („Der Landkreis muss sparen“), die Kreisumlage um drei Prozentpunkte, von 40 auf 43 Prozent (also um absolut 7,5 Prozent) angehoben werden.

  1. Frage: Ich kann es nicht fassen, dass die Flugplatz-Gesellschaft nach mehr als zwei Jahrzehnten, in denen ein „Erfolg“ nach dem anderen immer noch Verluste produziert und vom Landkreis alimentiert werden muss. Irgendwann musste und müsste sich doch ein „Break-Even-Punkt“ erreichen lassen (ein Punkt, an dem sich Überschüsse und Verluste gleichen). In der Wirtschaft wäre ein solches „Wirtschaften“ nicht möglich, ohne dass es zu personellen Veränderungen führen würde. Sicherlich ist diese Alimentierung gesamtwirtschaftlich nicht von großer Bedeutung, sie hat aber eine volkswirtschaftliche Komponente. Durch die gleichzeitige Erhöhung der Kreisumlage ergibt sich eine Umverteilung von unten nach oben. Wann wird damit Schluss sein?
  2. Längere Erwiderung der Landrätin, kurzgefasst: Der Flugplatz habe wichtige Vertretungsfunktion für den BER in Problemsituationen, muss also bestehen (dieses Argument war ich zuvor schon zu widerlegen bemüht mit dem Beispiel „Neuhardenberg“). Die Kosten sind eine unausbleibliche Folge von „Wirtschaftsförderung“ und dafür von wesentlicher Bedeutung.
  3. Nachfrage: Der Landkreis macht damit dasselbe wie auch der Bund. Geldmittel werden von den kleinen Einkommensbeziehern wie uns umverteilt hin zu den ganz großen. Die kleinen Einkommensbezieher werden „entreichert“, die Großen werden erhöht, indem sich die Ergebnisse oben sammeln (die Einkommensschere weitet sich, siehe auch zum Einschätzen die Berichte über den „Oxfam“-Report). Müsste nicht eigentlich ein Signal von unten an den Bund gegeben werden, dass diese chaotische Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht weiter fortgesetzt werden darf, indem man hier unten eine andere Politik betreibt und fordert?
  4. Antwort der Landrätin, sinngemäß: Einen Zusammenhang mit einer Umverteilung von unten nach oben könne sie nicht sehen. Der Flugplatz sei eine kreiseigene Gesellschaft, die eine Wirtschaftsförderungspolitik darstelle, und die sei ohne einen Geldmitteleinsatz nicht zu bewerkstelligen. Insofern erfülle sie eine wichtige Funktion. Sie sichert auch Arbeitsplätze.
  5. Eine weitere Nachfrage wird mir nicht gestattet, weil doch nur Statements ausgetauscht würden. Es gäbe noch weitere Fragesteller.
  6. Nachdem eine weitere Fragestellerin ihr Problem dargestellt hat, nehme ich einen weiteren Anlauf.
  7. Ich habe auch zuvor Fragen gestellt. Sie machen hier nichts Anderes als der Bund auch: Aus den Taschen der Kleinen werden die Mittel entnommen, mit denen die Großen ihre Benefits erzielen können. (Einschub: Dabei geht man „geschickt“ vor: Auch die Einkommen der Kleinen wachsen, aber mit einem kleineren Gradienten als die der Großen und Supergroßen, so dass die „Schere“ zwischen beiden größer wird, der Anteil der Kleinen am Wirtschaftsergebnis sinkt proportional und absolut (siehe auch Berichte zum „Oxfam-Report“, die leider erst nach der Sondersitzung öffentlich wurden)). Die Signale zur Änderung in Richtung zum Bund müssen von hier, von unten nach oben gesandt werden. Ich bitte fragend ein Signal von hier unten an den Bund zu senden, diese wahnsinnige Politik zu beenden. Das Arbeitsplatzargument kenne ich sehr wohl. (Fragezeichen).
  8. Erläuterung: Einmal im Amt machen auch linke Politikende nicht die Politik, die sie versprachen, sie unterscheiden sich nicht von den Anderen, kann man wahrnehmen. Und sie sind nicht bereit, oder, schlimmer noch, sie sind nicht in der Lage zu assoziieren, was einen wesentlichen Mangel darstellt. In einer Volkswirtschaft kann nicht ständig verlustreich alimentiert und/oder subventioniert werden, ohne dass eine Art Zahlungsunfähigkeit entsteht. Es sei denn, dass ein „geduldiger und unwissender“ Zahlmeister gefunden wird, hier in diesem Fall der Bürger über die Kommunen an den Landkreis. Die Bilanz einer Volkswirtschaft, die „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)“ muss stets ausgeglichen werden. Geübter Ausweichtrick: „Sondervermögen“, Schulden neben dem Haushalt.
  9. Übrigens: Auch die „Soziale Frage“ ist eine Frage, eine ungelöste, aber nicht mit Fragezeichen, sondern mit einem Ausrufezeichen versehen, als Aufforderung zur Aktion/Aktivität.  

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Bezogene Textbasis: „Bürgermeister geschockt: Kreisumlage soll steigen“, MAZ-ZR, 08.12.2023, Textauszug eines Textes unbekannten Titels, MAZ-ZR, 06./07.01.2024.

Erinnerungsnotiz aus Kreistagssitzung vom 26.06.2023, www.dlhaenicke.beepworld.de, Kommunales, mit Datum 28.06.2023.

 

Am 16.12.2023 zu Vorgängen um die Wahl zur ersten Landrätin im Landkreis Teltow-Fläming:

„Das war aber knapp.“

Es lief nicht alles so glatt im Wahlablauf zur ersten Landrätin in Teltow-Fläming wie es in dem Interview mit der Landrätin vom 06.12.2023 erschien. Zunächst gab es den öffentlichen Wahlgang durch die Bevölkerung, den die heutige Landrätin für sich entscheiden konnte, allerdings erreichte sie nicht das Quorum, wodurch die eigentliche Wahl wieder zurückfiel an den Kreistag, hier endete die „Reibungslosigkeit“ des Verfahrens. Es wurde eine öffentliche Ausschreibung für Kandidatinnen und Kandidaten vereinbart und durchgeführt. Mehr als sechzig Bewerbungen gingen ein. Und hier endet die Regel-Einhaltung. Einige Bewerber durften sich öffentlich vorstellen, andere mussten sich mit einer internen Vorstellung „begnügen“, oder ist es etwa viceversa?  Bereits während die öffentliche Ausschreibung lief, wurde presseöffentlich, dass die Abgeordneten der beiden größeren Parteien ihre in´s „Rennen“ gehenden Bewerber „ausgekungelt“ hatten. Einer der beiden sollte durch Kreistagswahl Landrat werden (wer erinnert sich noch an den von Stalin gegenüber Ulbricht geäußerten Ausspruch (sinngemäß): „Wir müssen die Führung übernehmen, aber es muss demokratisch aussehen.“ Die „Kungelei“ drang also an die Öffentlichkeit, auch die anderen Bewerber erhielten Kenntnis, wussten also von der sich abspielenden Farce. Die heutige Landrätin war offensichtlich „aus dem Rennen“ zur „Persona non grata“ geworden, sie saß am Wahltag im Kreistagssaal, auf´s Podium blickend, rechts hinten am Gang, isoliert von den „Genossen“, von denen sich niemand um sie kümmerte. Von der ersten Zuschauerreihe ging ich zu ihr, kniete nieder „in Augenhöhe“ und sprach einige Worte zu ihr, von denen ich nicht weiß, ob sie die Worte ob der ihr anzusehenden Anspannung zur Kenntnis nahm. In der öffentlichen Wahl hatte ich ihr meine Stimme gegeben. Die Sitzung begann mit dem ersten Punkt der Tagesordnung (TOP), der „Einwohnerfragestunde“. Ich eilte zum Mikrofon. In meinem Wortbeitrag geißelte ich das erlebte „Verfahren“. Ich benannte die öffentlich gewordene „Kungelei“, kritisierte, dass sich die Bewerber wissend praktisch chancenlos in die Auseinandersetzung zu begeben hatten, die Unterschiedlichkeit der Vorstellungsrunde, die Tatsache, dass sie sich als Scheinkandidaten vorstellen mussten, sich also öffentlich „nackig“ machen mussten, eventuell für andere Bewerbungen „verbrannt“ wurden indem sie vor der unbeteiligten Öffentlichkeit lächerlich gemacht wurden und, sinngemäß, dass sie selbst ihre personenbezogenen Rechte verletzen mussten. Ich forderte eine Entschuldigung der „Protagonisten“ der „gefakten“ (Wortneuschöpfung der letzten Zeit) Wahl gegenüber den Kandidaten sowie eine Entschädigung für Verauslagungen und Kosten. Ich war der Einzige „Redner“ unter diesem TOP. Im TOP 2. Sollte die Wahl erfolgen. Vermutlich als Reaktion auf meinen fordernden Beitrag benannte einer der Kreistagsabgeordneten sechs weitere Kandidaten und forderte, diese auf den Wahlzettel zu schreiben. In der Pause, die für das Neudrucken der Wahlzettel entstand, wurde heftig diskutiert und letztlich auch beantragt, die Vorstellungsrunde der Kandidaten zu wiederholen und die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Dieser Antrag wurde verworfen, also mehrheitlich abgelehnt. Der erste Wahlgang wurde durchgeführt. Am Ende befanden sich drei Kandidaten in Führungsposition: Der „ausgekungelte“ CDU-Kandidat war nicht unter den ersten Dreien. Die meisten Stimmen erhielt ein SPD-Kandidat, die zweite Stelle belegte die heutige Landrätin, den dritten Platz nahm ein FDP-Kandidat ein. Niemand erhielt die erforderliche absolute Mehrheit (>50%), der FDP-Kandidat fiel heraus, es musste also eine Stichwahl durchgeführt werden. Sonderbar: Keiner der zusätzlich vorgeschlagenen Kandidaten erhielt auch nur eine einzige Stimme, also auch nicht diejenige vom Vorschlagenden. Im zweiten Wahlgang setzte sich dann die heutige Landrätin durch mit 17 Stimmen gegen 15 Stimmen des SPD-Bewerbers durch. Der Jubel unter den Mitgliedern der LINKEn war groß. Plötzlich sprangen sie auf und liefen zu der Gewählten, zuvor Ignorierten, um zu gratulieren. Ich sah: So ändert sich der Zuspruch innerhalb von Sekunden. Dieser Vorgang ist zehn Jahre her, und dieser Zeitraum war der Anlass für das MAZ-Interview und in der Folge für diesen Text. Nach diesem Termin sandte ich einen Brief mit meiner Kritik und meinen Forderungen an den Petitions-Ausschuss des Bundestages. Dieser erklärte sich für „nicht zuständig“ und leitete mein Schreiben weiter an den Petitions-Ausschuss des Landtages, der von einer Angehörigen der Partei „Die Linke“ geleitet wurde. Dieser Ausschuss erklärte, dass der Kreistag bei der Gestaltung der Wahl eine weitgehend „Freie Hand“ habe und die Wahl nicht zu beanstanden sei. Das „Hornberger Schießen“ war „perfekt“. Ich bin überzeugt davon, dass andere Kandidaten ebenfalls ergebnislos den Weg zu den Petitions-Ausschüssen gingen. Der Landkreistag hatte m. E. der Idee vom Rechtsstaat und von einer „repräsentativen Demokratie“ einen Bärendienst erwiesen, etwa zwanzig Jahre nach der Wende. Vertrauen erwirbt man auf diese Weise eher nicht.

Und so kam es: Der Landrätin wurde im Ablauf der Zeit in der Presse ein eher unpolitisches, ihrer Partei gegenüber „willfähriges“, Handeln vorgehalten. Sie lächele Probleme hinweg, was natürlich nicht gelingen kann. Ich meine, dass sie sich diesem Vorhalt entziehen wollte, als sie gegen den Grundsatzbeschluss handelnd, im Land Gesamtschulen zu fördern, in Zossen eine solche blockierend, ein Gymnasium in Rangsdorf förderte und Zossen „im Regen stehen“ ließ. Weiterhin profiliert man sich in der Landkreisverwaltung gegenüber hervorragend arbeitenden Personen in, wie heute beschönigend „Mobbing“ oder „Bossing“ genannt werdenden „Führungspolitiken“, die wohl nichts Anderes sind als Psychoterror-Verhalten den kritisierten guten Kräften gegenüber. Der wirtschaftliche und psychologische Negativ-Effekt für die Verwaltung und Gesellschaft wird wohl billigend oder nicht erkennend in Kauf genommen. Die Gültigkeit des „Peter-Prinzips“ wird erkennbar: „Jeder wird so weit nach oben befördert, bis er den Punkt seiner absoluten Unfähigkeit erreicht hat. Die Gesellschaft wird getragen von denjenigen, die diesen Punkt noch nicht erreicht haben“. G. Gysi, ein Berliner Parteigenosse, hat daraus wohl seinen Schluss gezogen, als er sich in Berlin von der Funktion des Finanzsenators zurück begab in die Position eines Abgeordneten. Diese Inhalte, vielleicht nicht so umfänglich wie hier, und auch dieses hier ist bereits stark gekürzt, hätte ich gerne im Interview zumindest angedeutet gesehen, denn diese Wahl war wohl alles Andere als geradlinig. Zumindest etwas mehr als sechzig genasführte Bewerberinnen und Bewerber werden wohl gegenüber solchen Verhaltensweisen ein tiefes Misstrauen entwickelt haben. Mea culpa, mea maxima culpa.

 

Anlass für den Text: Interview: „Ich wollte das sehr“ mit der derzeitigen Landrätin von Teltow-Fläming zehn Jahre nach der sehr sonderbar erfolgten Wahl und nach ihrer vor zwei Jahren erfolgten Wiederwahl.

 

Am 18.10.2023 zum MAZ-ZR-Kommentar „Unersetzlich“ sowie dem Artikel „Dabendorfer Schüler diskutieren mit Elke Büdenbender über Teilhabe“, MAZ-ZR 16.10.2023:

 

„Großes Mißverständnis.“

 

Da hat unsere liebe Redakteurin aber etwas grundsätzlich falsch verstanden und/oder fehlinterpretiert: Kein Mensch, auch keiner der Zossener „Missgünstigen“, hat etwas gegen Gespräche zwischen Oben und Unten, Alt und Jung, Dick und Dünn, Schlau und Grenzgebildet, „Eingenordet und „Missgünstig“ mit der „First Lady“ Elke Büdenbender über Gott und die Welt oder über Teilhabe. Die sogenannten Missgünstigen, die in der Mehrheit nicht gerade grenzgebildet sondern recht argumentationsfest sind, haben aber etwas gegen Amtsinhaberinnen und Gefolge, die sich mit abenteuerlichen Opfergeschichten in die Aura des, wegen seiner Aktivitäten in früheren Ämtern nicht besonders goutierten, Bundespräsidenten „mogeln“. Den Opfergeschichten-Erzähler/inne/n wurde anempfohlen, sich mit ihren „Erlebnissen“ Aufklärung suchend an die Polizei zu wenden, mit dem Hinweis auf die Beweislast-Umkehr ertüchtigt. Soweit bekannt blieb die Polizei ungefordert, was den Verdacht auf „Dreamcycles“ der „Opfer“ befördert.

Der Artikel über die Diskussion der Schüler mit der Präsidenten-Gattin ist vier Spalten umfänglich. Mehr als zwei Spalten ergehen sich in Allgemeinphrasen über die beteiligten Personen, die Themenbenennung, sonstige Rahmenbedingungen und die Lebhaftigkeit der Diskussion. Für Büdenbender verbleiben nur eineinhalb Sätze mit der sonderbaren Erläuterung des Begriffes des „Fremden“. Wir lernten, dass wir in einer Welt leben, ohneeinander nicht sein können und dass auch Deutschland alleine keine Probleme lösen kann. Es bleibt ungesagt, dass in Deutschland die agierenden Politiker mehrheitlich nicht einmal deutsche Probleme zu lösen in der Lage seien, sondern dass die aktuelle Politiker-Generation sehr häufig nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems sind, wenn nicht sogar das Problem selbst. Wir hoffen, dass die Schüler mehr aus der Diskussion mitnehmen konnten als wir aus dem Artikel. Die Hoffnung darauf stirbt bekanntlich zuletzt. Ansonsten: Leider dünn und Thema verfehlt. „Teilhabe“ haben wir nicht wahrnehmen können, was schade ist. Positiv kommt dagegen auf dem Bild ein kleiner Teil der Umgebung in der gegen viele Widerstände erstellten „Geschwister-Scholl-Schule“ heraus, in deren Räumen es sich wohl fühlen lässt, wie wir aus eigener Erfahrung wissen. Sie wurde von der HVB-Vorgängerin und dem geschassten (warum wohl?) Geschäftsführer der Zossener Wohnungsgesellschaft im Verein mit Investoren konzipiert, projektiert und erstellt. Auf diese Schulungs- und Bildungshardware kann die Stadt Zossen sehr stolz sein, bietet sie doch einen würdigen Rahmen für den hochkarätigen Besuch.

 

Bezogene hoffnungsfrohe Texte: Kommentar „Unersetzlich“ und Artikel „Dabendorfer Schüler diskutieren mit Elke Büdenbender über Teilhabe“, MAZ-ZR, 16.10.2023.

Am 03.10.2023 zur Einwohnerfragestunde der SVV vom 27.09.2023:

 

„Zossener Lernergebnisse.“

 

Meine Wortmeldung aus der Einwohnerfragestunde der SVV Zossen vom 27.09.2023: Im Finanzausschuss der SVV der Stadt Zossen lernten wir, dass bei größeren Bauvorhaben, die sich über mehrere Jahre hinziehen und die für eine größere, über eben diesen Zeitraum abfließende Gesamtsumme, die dann die einhundert Prozent dieses Betrages darstellt, bezahlt werden müssen, die Zossener Finanzabteilung diese einhundert Gesamtprozent in einzelne Jahresscheiben aufteilt. Diese Jahresscheiben werden dann wiederum in einhundert Jahresprozent unterteilt, um diese dann von Jahr zu Jahr in ihrer jeweiligen jährlichen Ableistung in den Jahres-Teilprozentsätzen darzustellen und zu erklären. Dadurch erhält die Stadtverordnetenversammlung keinen Überblick über die gesamte finanzielle Abwickelung des Projektes, und wenn, dann überhaupt erst am Ende des Projektes, was zu Irritationen in der SVV führen kann und auch führte.

Stimmen Sie mir zu, dass es besser wäre, jeweils die finanzielle Gesamtableistung anzugeben, auf Wunsch auch Ihre Jahresscheiben-Darstellung zusätzlich? Nur dieses Verfahren würde doch eine zuverlässige Verfolgung der Bauvorhaben und der Kassenlage ermöglichen.

 

Die Antwort, ich erinnere mich nicht mehr an den genauen Wortlaut, erklärte das praktizierte Verfahren für ausreichend und hinreichende Finanzübersicht ermöglichend, kennen doch die SVV-Mitglieder dieses Verfahren bereits.

 

Meine Antwort darauf, der SVV-Vorsitzende wollte mich unterbrechen, weil er meinte, dass die Verwaltungsauskunft ausreichend gewesen und mir keine Nachfrage gestattet sei, wurde von der Verwaltung zurückgehalten, lautete, dass mir aus meinen betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Studien ein solches Verfahren nicht bekannt und auch nicht zielführend sei.

 

Lustig war (funny enough), dass genau diese Problematik in der folgenden Themenbehandlung der SVV wiederum, wie im Finanzausschuss vom 27.09.2023, zweimal zu Diskussionen über die von mir befürchteten und beschriebenen Problemen führte, w.z.b.w. (was zu beweisen war).

 

 

Am 28.06.2023 Fragennotiz zu dem Termin:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Fläming

im Kreistagssaal im Landkreishaus Luckenwalde am 26.06.2023.

 

Sitzungsbeginn: 17°° Uhr.

Einwohnerfragestunde (Erinnerungsnotiz) meine Fragen an die Landrätin und wen es angeht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

  1. Auf dem Verkehrslandeplatz Schönhagen, so konnte ich in der MAZ vom 05.05.2023 lesen, lässt sich ein neues Unternehmen nieder, baut eine neue Halle. Die Anzahl der Unternehmen konnte beständig gesteigert werden. Außerdem soll geforscht werden über die Produktion von Wasserstoff, was sehr positiv ist. Außerdem überlegt wohl auch bereits Hollywood, seine Produktionsstätten nach Schönhagen auszuweiten, denn es bildet mehrfach die Kulisse für Filmproduktionen. Wenn so viele positive Meldungen bezüglich Schöhagens zu vernehmen sind, gibt es dann eine Hoffnung, einen Plan oder sogar eine Vorgabe, wann Schönhagen ohne Alimentierung durch die Steuergelder der Bürger des Landkreises auskommen muss, also einen sogenannten Break-Even-Point erreicht haben muss?
  2. In der MAZ vom 10.05.2023 konnte ich lesen, dass ein bestimmtes Prüfvorhaben nicht durchgeführt werden kann, weil eine Sachbearbeiterin für lange Zeit krank ist, nachdem sie vorher und andauernd gute Arbeit geleistet hat, aber psychischen Belastungen ausgesetzt wurde. Es soll jetzt ein externer Prüfer eingesetzt werden, die Arbeit fertigzustellen. Erwarten Sie von einem externen sachverständigen Prüfer ein besseres Ergebnis, wird ihm ein Ergebnis vorgegeben oder haben Sie einen Prüfer ausgesucht, der ein genehmes Ergebnis autonom liefert? Können Sie die Kosten beziffern, die die Bürger des Landkreises für einen externen Prüfer tragen müssen, die durch eine Bossing-Maßnahme zu tragen sind?
  3. Meine dritte Frage bezieht sich auf den Bau einer Oberschule, die in Wünsdorf gebaut werden soll und die in der Verantwortung des Landkreises betrieben aber auch bereits gebaut werden soll. Gab es Gespräche darüber mit der Stadtverwaltung Zossens, mit welchem Ziel sind sie geführt worden, welchen Standpunkt hat die Stadtverwaltung Zossens bezogen, welchen der Landkreis und wie sehen die Ergebnisse aus?

 

Antworten der Landrätin:

 

Zu1.: Der Verkehrslandeplatz Schönhagen hat eine landespolitische Aufgabe. Er wird dauerhaft mit einer Zuwendung betrieben werden, die sich in der Größenordnung einer halben Million Euro bewegt. Eine Streichung ist nicht zu erwarten.

 

Zu 2.: An die Zeitungstexte könne sie sich nicht erinnern. Die Landrätin gibt ihre Antwort zur Seite nach links zur Nachbarin sprechend, so dass die Charakteristik des Mikrophones den Wortlaut nur undeutlich wiedergibt. Ich kann trotz meines intensiven Versuchs zu verstehen den Wortlaut und Inhalt des Satzes akustisch nicht wahrnehmen. Das habe ich angemerkt, erfuhr aber keinen Erfolg.

 

Zu 3.: Es soll eine Oberschule in Wünsdorf durch den Landkreis gebaut und in dessen Verantwortung betrieben werden. Darüber haben Gespräche stattgefunden. Auf Hinweis der Landrätin erklärt die zuständige Beigeordnete, dass dieses Verfahren der schulgesetzlichen Vorgabe entspräche, also Gesetz sei.

 

Meine Nachfragen:

 

Ich beobachte diese "positiven" Meldungen seit zwei Jahrzehnten, nein, seit mehr als zwei Jahrzehnten. Aus meiner wirtschaftlichen Erfahrung weiß ich, dass es, wenn stets positive Entwicklungen bezüglich eines Vorhabens vermeldet werden, es auch irgendwann eine positive Ergebnisschwelle überschritten werden müsste. (Anmerkung: Wenn das nicht der Fall ist, wird in der Regel die Eignung der Führungskraft infrage gestellt, sie abgelöst, werden. Wenn dieses nicht geschieht, wird die Ebene darüber bzw. das Aufsichtsorgan negativ kritisiert werden müssen. Im öffentlichen Dienst des Landkreises wird offensichtlich davon abgewichen. Die Bürger zahlen ja und merken nicht, wie sie "gemolken" werden).

 

Ich, der Kreistag und die Zuhörer erfahren durch fehlende Antwortwiederholung keine Luzidität. Eine Antwort wird übergangen. Merkwürdig: Bezüglich der Fragen anderer Fragesteller, die auf MAZ-Texte bezogen werden, hat sie diese Erinnerungslücken nicht.

 

Akzeptanz der Antwort zu 3. Die Frage hatte den Hintergrund, eine streitige Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung in der SVV Zossens zu befördern und zu beflügeln.

 

Am 29.05.2023 zum MAZ-ZR-Artikel „Kessel in der teuren Schulküche werden bald angeworfen“ vom 27./28.05.2023:

 

„Arme Würstchen mit kalten Kesseln.“

 

Zu den, die Problematik in der augenblicklichen Form zutreffend, beschreibenden Zeilen des Artikels seien folgende Anmerkungen, aus unserer in der Vergangenheit erfahrenen Sicht, gestattet: Es ist eigentlich ein Skandal, dass die Kessel und Herde in der schönen neuen Mensa in dem ebenso schönen neuen Gesamtschul-Campus so lange schon kalt blieben und fast schon Stillstands-Schäden zeigen. Das vorherige Erfolgs-Team bestehend aus der ehemaligen Bürgermeisterin, der Stadtkämmerin, dem Geschäftsführer der Zossener Wohnungs-Gesellschaft und dem gesamten Personalbereich hat ein wunderbares Ensemble komponiert, mit dem das nachfolgende Team nicht einmal ein Würstchen erhitzen konnte. Sollte die Mensa ursprünglich aus eigener Kraft gemanagt werden, soll jetzt eine outgesourcte GmbH übernehmen. Die Zusammensetzung des Stammkapitals erscheint problematisch. Wenn die Kücheneinrichtung mit zum finanzierenden Fremdkapitalstock der Gesamtschule gehören sollte, erscheint es uns fragwürdig, ob sie als der sichernder Stammkapital-Anteil (Eigenkapital-Anteil der Mensa) eingesetzt werden kann. Dann ist es schon fast unerheblich, welche Bareinlage erbracht werden sollte, es müssten dann einhundert Prozent des Stammkapitals in bar geleistet werden. Der Gesamtschulbau wurde nicht gegen den Kreiswillen durchgesetzt, sondern der Wille der linken Landrätin verstieß im Gegensatz dazu gegen einen Grundsatzbeschluss der Partei „Die Linke“ selbst, die den Bau von Gesamtschulen präferiert vor dem Bau von Gymnasien. Dieser Grundsatzbeschluss ist insofern positiv, als hierbei die Kinder in Abhängigkeit von ihrer Begabung so lange wie möglich gemeinsam lernen können. Die Kreisleitung präferiert dagegen die Gymnasien. Die ehemalige Stadtleitung Zossens hat sich also sehr einfalls- und erfolgreich an dem Grundsatzbeschluss orientiert. Die ehemalige Stadtleitung hatte kein Konzept für den Mensabetrieb? Was ist besser als ein gesundes Wachstum aus Erfahrungen mit Eigenpersonal resultierend aus der Vergangenheit an eigenen anderen Plätzen? Wie kann ex ante, also im Vorab, eine GmbH als „sicherste Lösung“ benannt werden, bestand doch diese Variante im Gegensatz zur Eigenpersonalvariante noch keinen Praxistest. Beim Eigenbetrieb bestünde stets ein direkter Durchgriff der Stadtführung auf den Küchenbetrieb im Problemfalle im Gegensatz zur Outsourcing-Methode, bei der endlose Organfragen zu klären wären. Es scheint also wirklich der Eindruck begründet, dass diese Diskussion lediglich der Arbeits-und Verantwortungs-Minimierung für die augenblickliche Hauptverwaltungsbeamtin dienlich sein soll. Stadtverordnete und Eltern sollten den für die Kinder sicheren Betrieb anstreben.

Bezogener hoffnungsvoller Text: „Kessel in der teuren Schulküche werden bald angeworfen“, MAZ-ZR, 17.03.2023.

 

Am 14.05.2023 zu meinen Einwohnerfragen In den Ausschüssen Bau, Bauleitplanung und Wirtschaft BBW (10.05.2023) und Finanzen FA (11.05.2023) der SVV der Stadt Zossen :

 

Grundlagen:

Aus der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen (GeschO) 1/2011:

  1. § 4.2 Zuhörer: Zuhörer sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich an den Beratungen zu beteiligen. Sie dürfen die Beratungen nicht stören und keine Zeichen des Beifalles oder des Missfallens geben. Zuhörer, welche die Ordnung stören, können vom Vorsitzenden (der Stadtverordnetenversammlung) aus dem Sitzungssaal gewiesen werden.
  2. § 5.1 Einwohnerfragestunde, Anhörung von Betroffenen und Sachverständigen: Die nach der Hauptsatzung der Stadt Zossen durchzuführende Einwohnerfragestunde findet zu Beginn des Öffentlichen Teils der Sitzung statt und soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.
  3. § 11.1 Sitzungsablauf: Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen (der Stadtverordnetenversammlung). In den Sitzungen handhabt er die Ordnung und übt das Hausrecht aus. ( … ).

         § 11.2 Der Vorsitzende hat die Sitzungen sachlich und unparteiisch zu leiten, prüft Vorlagen,                Anträge und Vorlagen. (…).

Zutreffend weist mich die Kommunalaufsicht TF darauf hin, dass die §§ 45 und 46 der Gemeindeordnung mit In-Kraft-Treten der Brandenburgischen Kommunalverfassung - BbgKVerf- Ende 2007 außer Kraft getreten seien. Nunmehr seien die §§ 37 und 38 BbgKVerf einschlägig. Ich bin kein Mitglied der Gemeindevertretung, insofern ist ein Ordnungsruf und Platzverweis-Androhung des Vorsitzenden fehl am Platze (§ 37.2), vor Allem, wenn keine Ordnungsstörung durch mich vorliegt, sondern Lautstärkevorgabe durch den Vorsitzenden selbst erfolgt.

  1. Ich füge den § 13 BbgKVerf hinzu, in dem die Einwohnerfragestunde Erwähnung findet. Die Präzisierungen der ehemaligen §§ 45 und 46 der Gemeindeordnung sind überflüssig gewesen. Dem Landesparlament ist vermutlich klargeworden, dass es dieser Präzisierungen nicht bedarf, weil der Grundsatz gilt, dass "alles erlaubt ist, was nicht durch Gesetz verboten werden kann (ist)" (Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Frankreich 1789), sowie "nullum crimen, nulla poene sine lege" (kein Straftatbestand, keine Strafe ohne Gesetz). Insofern sind in der Fragestunde auch Hinweise und auch Anregungen nicht untersagt, analog zum Rückwirkungsverbot nach Art.103.2 GG, wie es auch hinsichtlich der Altanschließerbeiträge abgeleitet wurde.
  2. Meine Sorge ist, dass die Unkenntnis dieses Grundsatzes zu neuen, sinnlosen und unnötigen Diskussionen führt und in der Folge die Ordnungskräfte im Saal zu vielen unrechten Einsätzen "gezwungen" werden könnten.

 

 

Grundsätzlich gilt also der Rechtsgrundsatz, dass gestattet ist was gesetzlich nicht untersagt wurde (i. S. von nulla poene sine lege, nullum crimen sinde lege), d. h. es können Vorschläge und Anregungen gemacht werden.

 

Gedächtnisnotiz aus der Sitzung des Ausschusses BBW der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule in Zossen-Dabendorf am 10.05.2023.

 

TOP 7 Einwohnerfragestunde

  1. Nach einer Kritik an der vorherigen Hauptverwaltungsbeamtin (HVB) bis 2019, bestimmte Dinge hinsichtlich des Brückenbaues in der Thomas-Müntzer-Str. (konkret ICE-Bahnunterführung) vermeintlich nicht beantragt zu haben, frage ich, wieviele Jahre eine Nachfolgerin auf die Verantwortlichkeit der Vorgängerin hinweisen könne, ohne ihre eigenen beantragenden Handlungen in der Zwischenzeit darzulegen?

 

Antwort des BBW-Vorsitzenden: Das sei keine zulässige Frage, ich solle eine Frage formulieren. Ich antworte, dass das sehr wohl eine zulässige Frage sei. Es schließt sich eine lautstarke Argumentation des Vorsitzenden an, dass ich, wenn ich keine Frage formulieren würde, das Pult verlassen solle, andernfalls würde er das Mikrofon abschalten. Ich erklärte ebenso lautstark, dass ich auch „lauter könne“, also das Mikrofon nicht benötigen würde. Der Vorsitzende schaltet tatsächlich das Mikrofon ab, aber die Bildübertragung bleibt bestehen Er droht, mich aus dem Saal werfen zu lassen. Er schaltet letztlich das Mikrofon wieder an, Ich mache die Erklärung, dass ich keine Frage stellen müsse, sondern auch Anregungen und Hinweise geben könne. Das bestreitet er. Ich argumentiere, lautstark, auf dem von ihm praktizierten und vorgegebenen Pegel, dass ich meine Anregungen und Hinweise mit einem Fragezeichen versehen könne. Das wiederum bestreitet er und entzieht mir das Wort, mich auf meinen Platz verweisend.

Der lautstarken Auseinandersetzung überdrüssig verlasse ich das Rednerpult. Meine eigentliche anregende und hinweisende Frage kann ich nicht mehr stellen. Nach Schluss des letzten Fragestellers und Beruhigung des Vorsitzenden machen meine Vorrednerin (die vormalige HVB) und ich einen erneuten Frageversuch. Obwohl die nicht existente Zeitgrenze der Einwohnerfragestunde noch nicht abgelaufen ist, erklärt der Vorsitzende die Einwohnerfragestunde für beendet.

 

Gedächtnisnotiz aus der Sitzung des Ausschusses FA der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule in Zossen-Dabendorf am 11.05.2023.

 

TOP 7 Einwohnerfragestunde, Frage erfolgt berechtigt wegen der Unmöglichkeit der Fragestellung am Vortag und der erhöhten Kosten durch größere Brückenlänge.

  1. Nachdem wir von der DB erfahren haben, dass Steigungen der Brückenrampe von nicht nur 2%, sondern auch von 3…5% zulässig sind, frage ich warum die Brücke dann länger als ursprünglich bis 2019 geplant (ca. 250 m länger) werden muss, was Mehrkosten verursacht, die möglicherweise von der Stadt getragen werden müssen? Wurde zusätzlich bedacht, dass das Brückenbauwerk, auf dem problematischen, sumpfigen Untergrund, schwerer gestaltet wird, weil anders als bei flacher Auflage auf dem Boden zusätzlich das Tragwerk der Brücke über eine längere Strecke durch tief gründende Säulen abgetragen werden muss? Wurde bedacht, dass die Punktbelastung, also die Last pro Flächeneinheit, dadurch größer wird? Wurde bedacht, dass sich auf dem sumpfigen Untergrund ein zusätzliches Kippmoment auf der Fahrbahnoberfläche durch seitliche Beschleunigung durch schwere Fahrzeuge ergibt?

 

Antwort des Vorsitzenden: Ich solle die DB fragen.

 

 

Am 03.05.2023 zur:

Sitzung der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule in Zossen-Dabendorf am 26.04.2023.

TOP 7 Einwohnerfragestunde

  1. Das Bild in der MAZ-ZR zeigt u. E. einen Längsschnitt der Brücke über die Dresdner Bahnstrecke: Schemenhaft sind unter den beiden Brückenhälften zwei Gleispaare dargestellt mit Zug-Wagen darauf. Und da sollen keine S-Bahn-Gleise möglich sein? Die Autobahn-Brücke der A10 ist bereits auch für S-Bahn-Gleise vorgesehen, der Bahndamm-Körper wurde bereits seit den 1940er Jahren auch für eine S-Bahn gemacht. Und jetzt baut man in Rangsdorf eine Brücke, die die S-Bahn-Gleise nicht mehr zulässt? Bauen die dort jetzt ein künstliches Nadelöhr ein? Hat sich Rangsdorf von der DB über den Tisch ziehen lassen? Aus einer Verhandlungssitzung mit der Vorstandsebene unter Mehdorn (Debuschewitz) wissen wir, dass die Bahn-Menschen die Gemeindeführungen als leichte Verhandlungspartner ansehen. Man müsse nur hart bleiben, dann geben die Gemeinden klein bei. Diese Kenntnis konnten wir in Baruth einsetzen. Baruth hatte die Brücke nach Mückendorf bereits aufgegeben. In einer Pause konnten wir Baruths Bürgermeister darauf aufmerksam machen. Er machte den Punkt wieder auf, legte eine Kohle nach und siehe da: Mückendorfs Brücke ist Realität. Die DB wurde Aktiengesellschaft, die kein Interesse an der unwirtschaftlichen Dresdner Bahnstrecke hatte, zauderte aber an der Ventilation dieses Widerwillens, weil die Bundesregierung die Strecke wollte. Die Strecke ist bautechnisch zu aufwändig (Sumpf, Flussquerung, besiedeltes Gelände). Die Anhalter Bahn würde ausreichen und schneller gebaut werden können und schneller befahrbar sein. Man kann auch heute sehen, dass die Züge nach Dresden und Südost-Europa weitgehend nur Luft transportieren. Wir ließen uns gerne einspannen, dieses mit den unseren gleiche Interesse zu ventilieren. Ich fordere die Zossener und den Rangsdorfer Hauptverwaltungsbeamte/n (HVB) auf, sich verstärkt „in die Kurve“ für eine S-Bahn nach Zossen-Wünsdorf „zu werfen“.              Antwort der Zossener HVB: Ja, unter die Brücke würden zwei Gleispaare passen.                          Ansonsten: Keine Aussage
  2. Aus der Zossener Verwaltung und der Zossener Wohnungsgesellschaft sind mir Fälle von mindestens zwei Personen bekannt, die trotz hervorragender Arbeit (wir sitzen hier gerade in den Räumen der Zossener Gesamtschule im Kulturforum) von ihren Arbeitsplätzen unter dubiosen Umständen verdrängt wurden. Neues Personal musste ohne Grund eingearbeitet werden, deren Ergebnisse noch nicht bekannt wurden. Wird jetzt hier die Kreispolitik des Mobbings aus den Arbeitsplätzen fortgeführt werden, weil die Menschen eventuell den Anwesenden überlegen sind, so wie es in autoritären Gesellschaften häufig der Fall ist mit desaströsen Folgen?                    Antwort: Keine                              
  3.      

    1. Während unserer heutigen Sitzung konnten wir wahrnehmen, dass ein Verordneter Sitzungsteilnehmer aktiv ein Auto fuhr. Ist es nach der gültigen StVO zulässig, aktiv Auto zu fahren und an der Sitzung aktiv teilzunehmen, während es nicht erlaubt ist, zu telefonieren. Hätte die Sitzungsleitung die Teilnahme untersagen müssen? Wer trägt die Haftung im Schadensfalle?                       Antwort: Keine.

     

     

    Nach Beendigung der Einwohnerfragestunde (die eigentlich keine Fragestunde ist, sondern nur diesen Namen trägt und offen ist für Vorschläge und Anregungen, also universell) antwortete mir der vorher aktiv fahrende Verordnete in der Fragestunde der Stadtverordneten, dass er eine Freisprechanlage besäße und bei seiner Beantwortung nicht fahre, sondern im stillstehenden Fahrzeug säße. Das sei gestattet, ich solle mir die StVO durchlesen.

     

    Eine Antwort darauf durfte ich nicht geben. Deshalb folgt sie hier. Nicht einmal der Auto-Motor dürfe laufen, wenn man ein Telefon in der Hand hielte. Der Gesetzgeber befürchtet sonst eine Abnahme der Konzentration. Daraus resultierend leite ich ab, dass eine aktive, konzentrierte Teilnahme als aktiver Teilnehmer (Stadtverordneter) nicht zulässig sei. Und aktiv Zuhörender war er nachweislich beteiligt, was daraus hervorgeht, dass er antwortete, als ich nicht mehr redeberechtigt war. Und dafür parkte er das Auto, was an den fehlenden Fahrbewegungen erkennbar war. Daraus wiederum schließe ich, dass er sich der Problematik bewusst war, denn eine Freisprechanlage wurde auch jetzt benutzt. Es ist nicht plausibel, dass die Konzentration beim aktive Hören und Antwort-Formulieren geringer sein kann als beim Antworten auf Basis des Gehörten.

     

    Anmerkung: Keine Antwort ist auch eine. Es wird gezeigt, welche Achtung man dem Fragestellenden gegenüber hat: Keine. Keine Antwort ist nicht stark, sondern im Gegenteil schwach. Es wird gezeigt, dass die Frage berechtigt und eine Antwort dem Antwortenden Probleme bereiten könnte, weil sie die Öffentlichkeit auf Mängel hinweisen würde, dass die Amtsausführung mangelhaft und kritikwürdig ist.Übrigens, ich vergaß: Hier, bei der Dresdner Bahn, konnte eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis realer, existierender Daten gemacht werden. Sogar zukünftige Entwicklungen ließen relativ realitätsgenau prognostizieren nachdem die Entwicklung der Vergangenheit vorliegt. Die DB hat diese Entwickung auf Basis der bereits defizitären Situation negativ eingeschätzt und war gegen den Ausbau, ie übrigens wir auch. Trotzdem sagte die Bundesregierung: Ausbauen, Ertüchtigen für ICE 200 km/h. Für die S-Bahn nach Zossen -Wünsdorf liegen keine Daten vor, keine zukünftige Entwicklung ist auf Basis der Vergangenheit logisch ermittelbar. Es gibt aber Zuzüge von Menschen in dem Bereich. Eine "Wirtschaftlichkeitsberechnung", die diesen Namen nicht verdient, beruht allein auf dem Wunsch und der Absicht des "Berechnenden", der Interessen der "handelnden" Politiker, das Ergebnis ergibt dann eine "Self-fulfilling-prophecy", eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Und die Bahn wollte so nicht bauen, aber das ist dann gleichgültig. Es kann kosten was es will. So läuft Politik. Zu Kostenermittlungen und deren politischen Zielen ließe sich noch viel sagen, hier verzichte ich darauf. Diese Kenntnisse sind aber auch Basis meiner eigenen Kritiken (siehe Flughafen Berlin-Brandenburg "Willy Brandt").

  4.  

    Stattdessen sollte die Anhalter Bahn ausgebaut werden und auf jeden Fall die Zuführung zum gerade jetzt von Österreich und Italien gebauten Brenner-Basistunnel, der dringend wegen hohen Verkehrsaufkommens benötigt wird. Aber da schlafen Politik und Bahn, obwohl Weckalarme aus dem Süden kommen.

 

Am 19.03.2023 zur Bauausschuss-Sitzung vom 15.03.2023 sowie zur Finanzausschuss-Sitzung der SVV Zossen vom 16.03.2023:

 

„Ist der Ton in einer Strafanstalt konzilianter?“

 

Es ist schon von bezeichnender Deutlichkeit, wie die augenblickliche Hauptverwaltungsbeamte (HVB) auf die Darstellung eines ursprünglichen Beschlusses bezüglich der Konstruktion eines Brückenbauwerkes durch die ehemalige Bürgermeisterin bis 2019 reagierte: „Ihre Argumentation ist schwachsinnig …“. Diese Konstruktion soll kürzer sein als die jetzt vorgestellte Variante, kostengünstiger, von kürzerer Bauzeit und mit einem separaten, kürzeren Fußweg in die Stadt versehen. Unberücksichtigt soll jetzt ein Vergleich der „geplanten“ Bauwerke bleiben. Bestürzend ist der Tonfall und die Wortwahl, wie die Nachfolgerin ihre Vorgängerin des Rechtsbruches (nicht gesetzeskonform) der Unfähigkeit (nicht genehmigungsfähig und nicht fünfzig Jahre haltbar) und der unzureichenden geistigen Fähigkeit (schwachsinnig) zeiht. Diese Behandlung der Argumente einer Fragestellerin geschieht ausgerechnet durch jene Person, die im Zusammenspiel mit dem SVV-Vorsitzenden und den „regierungsnahen“ Ausschuss-Vorsitzenden den Bürgern ein „unangemessenes Frage-und Vortragsverhalten“ vorwirft. Und das hat Methode: Die HVB bescheidet Fragen abfällig und abweisend, sie „grätscht“ in Fragestellungen hinein, lässt das Mikrofon abschalten, das Bild der Fragenden bei Nichtgefallen im TV dunkel- bzw. abschalten. Der SVV-Vorsitzende spricht in die Argumentation hinein, mahnt ausschließlich Fragen an, erklärt die Überflüssigkeit der Frage, weil er sie bereits verstanden haben will, und ruft in Fragestellungen hinein, bewertet Fragen als überflüssig sowie die Vorstellungen der HVB und seiner selbst als hochwertiger als die der Verordneten und wertet seine Vorstellungen auf zu einem Beschluss ohne notwendige Abstimmung, verwehrt Abstimmungen. Der Bauausschuss-Vorsitzende bewertet ebenfalls die Art und Wortwahl von Bemerkungen und Anfragen, schneidet Sätze ab. Alle bestehen auf nicht existenten Zeitbegrenzungen. Paragraf 37 der Kommunalverfassung ordnet dem jeweiligen Vorsitzenden die Öffnung und Schließung der Sitzung zu, die Verhandlungsleitung sowie das Hausrecht. Bewertung von Fragen ist nicht vorgesehen. Auf dem Boden der fdGO (freiheitlich demokratischen Grundordnung) ist die Geschäftsordnung ein Derivat des Grundgesetzes. Es sind, auch wenn es nicht mehr expressis verbis erwähnt wird, in der „Fragestunde“ (das ist nur deren Name) können Vorschläge und Anregungen vorgestellt werden (nulla poena sine lege). „Der Vorsitzende kann ein Mitglied der Gemeindevertretung zur Ordnung rufen, wenn dessen Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung stört“. Fragende Einwohner sind keine Gemeindevertretungs-Mitglieder. Sie dürfen auch bei Nichtgefallen der Einwendungen und Vorschläge nicht des Saales verwiesen werden. Der Vorsitzende hat die Sitzung sachlich und unparteiisch zu leiten, was hier meist vermieden wird, indem er Partei ergreift und bewertet. Er hat die beteiligten Akteure, gleich ob Bürger oder Verordnete, respektvoll zu behandeln, andernfalls kann er selbst keinen Respekt verlangen, die Bürger werden sich auf den Stil der Sitzung einstellen und ihn reflektieren. Er hat sie nicht ständig hochfrequent anzuschreien. Zur Brückensache ist zu sagen, dass ich mich an keinen gesetz- oder regelwidrigen Vorschlag der vormaligen Bürgermeisterin erinnern kann. Geschmacksfragen dürfen nicht als „schwachsinnig“ bezeichnet werden, vor allem dann nicht, wenn und weil ursprüngliche Bauzeiten zu geringeren Störungen des Verkehrs führen würden und kostengünstiger wären. Die Bau-Erfolge der ursprünglichen Verwaltung legen Zeugnis ab von deren Befähigung. Die augenblickliche Wahlperiode verlief diesbezüglich bisher ereignisfrei und erfolglos.

 

Bezogener Text: „Brückenbau muss schneller gehen“, MAZ-ZR, 17.03.2023.

 

Am 17.03.2023 aus der Sitzung des Finanzausschusses der SVV der Stadt Zossen vom 16.03.2023:

 
Wir bitten Sie (MAZ) um den Abdruck unseres Textes, das ist aber wie stets freiwillig und muss nicht:
Am 16.03.2023 zur Finanzausschuss-„Sitzung“ vom 16.03.2023:
 
„Wird das kommunale Demokratie-System ausgehebelt?“
 
16.03.2023, wenige Minuten nach 19°° Uhr. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Sechs von sechs Ausschussmitgliedern sind präsent, Beschlussfähigkeit ist gegeben, also die Beschlussfähigkeit, über Vorschläge zu beschließen. Gibt es Anträge zu Änderungen der Tagesordnung (TO)? Ja, ein Verordneter der „Opposition“ beantragt die Rücknahme eines Tagesordnungs-Punktes (TOP), weil dieses Thema noch nicht in den zuständigen Ausschüssen behandelt worden sei und beantragt die Abstimmung über den Antrag. Weil über Anträge stets abgestimmt werden muss, vermute ich, dass er die „namentliche Abstimmung“ beantragt, der gefolgt werden müsste. Die Hauptverwaltungsbeamte (HVB) argumentiert nach ihrer Meldung, dass sie den TOP für sehr wichtig erachte, darüber nicht abstimmen lasse und den Top auf der Liste bewahren werde. Der Vorsitzende argumentiert analog, dass er auch nicht über den Antrag abstimmen lassen wolle, der TOP sei extrem wichtig und es könne ja später in den Ausschüssen noch verhandelt werden. Er und die Verwaltung seien beide gegen Abstimmung, das sei höherwertig und er werde diesen Antrag nicht zur Abstimmung zulassen. Der beantragende Verordnete beharrt auf Durchführung seines Antrages, weil eine FA-Abstimmung späteres Verhalten präjudiziere. Der Vorsitzende bricht die Diskussion ab und fährt fort. Mir fällt die Kinnlade ´runter und heimlich trinke ich eine volle Flasche Baldrian: Das ist ein Bruch sämtlicher gesetzlicher und Verwaltungsregeln, das Recht steht auf dem Kopf. Und das erkenne ich als doof, weil es in der Öffentlichkeit geschieht. Jetzt setzt er noch einen drauf: Er lässt über die Tagesordnung abstimmen. Ergebnis Drei mal „Ja“, dreimal „Nein“, eine Pattsituation, die Tageordnung (TO) ist durchgefallen. Das empfand ich nun als Doppeldoof, weil er nicht mal taktisch, geschweige denn strategisch, verhalten hat und vorher die Mehrheitsverhältnisse nicht abgefragt oder erkannt hat. Wenn er überhaupt was weiß, was ich bezweifele, hat er sich vielleicht am Unternehmensmitbestimmungs-Gesetz orientiert, in dem der Aufsichtsrats-Vorsitzende, nicht aber der Vorstandsvorsitzende, in Pattsituationen eine zweite Stimme erhält. Also hätte er auch dieses Gesetz gebrochen. Diesen Streit habe ich schon vor circa vierzig Jahren in einem betriebs-öffentlichen Streit mit dem damaligen Arbeitgeber-Präsidenten Sohl (FDP) durch, der dann entnervt die Sitzung, mit hängenden Ohren und entlarvt, verlies. Letztlich war er stärker als ich (sic!), das Gesetz wurde nicht geändert. Zurück nach Zossen: Ein „Regierungs-Verordneter“, dessen Name an eine „wilde verwegene Jagd“ erinnert, dessen „Geistesblitze“ sich aber im Dunkelbereich abspielen, beschimpfte die antragstellende Fraktion als „Blockierer“, verkennend, dass er sich und seine Fraktion der Mitbestimmungs- Möglichkeit beraubt, er sich selbst entmachtet. So sind sie: Sie erkennen nicht ihre Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und will erneut einlad
 
U. L.
das wird die MAZ nicht drucken 🤣
 
Lutz Haenicke
Das vermute ich auch, wie auch die anderen Texte zuvor. Deshalb der Satz. Früher war alles besser. Die Reporter, welche auch immer, suchten den Kontakt mit Menschen mit oder ohne Mandat auf beiden Seiten. Auch mit der Leserbriefredaktion in Potsdam bestand ein Austausch, der auch die Drucktermine beinhaltete, in der Form dass ein Wirtschafts-, Finanz-, Ökologie- oder sonstiger Politiktext an zeitliche Abläufe angepasst wurde, in Absprache zu bestimmten politischen Abstimmungen. Und das verlief auch heiter. Die Grundlage war breiter. Mit der NEUEN PRESSE COBURG lief das ähnlich, es hat einfach Spaß gemacht. Und die Erfolgsergebnisse lagen über neunzig Prozent.
 
Lutz Haenicke
Übrigens, der Disput mit Sohl fand im ICC Berlin statt, Zuhörerzahl etwa 3000. Sohl hat das Gesetz verfasst, in Kraft getreten Mai1976. Der Streit ging darum, dass Sohl behauptete, dass beide Seiten, Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite ein gleiches Gewicht hätten, mit der Maßgabe, dass in Pattsituationen der Aufsichtsrats-Vorsitzende eine zweite Stimme habe. Was wolle er uns denn einreden, mit dem Argument der zweiten Stimme. Das sei per Definition ein Ungleichgewicht, ein Übergewicht der Anteilseigner. Das machte ihn sauer und er eilte hinaus. Später, beim späteren Arbeitgeber-Präsidenten von Benningsen-Foerder ging´s noch um die Geheimhaltung von Beschlüssen. Wurde etwas als geheim erklärt vom AR-Vorsitzenden, dann sei das geheim zu halten. Zufällig hatte ich zuvor genau über diese Fragen einen Text verfasst, der in meiner Lehreinrichtung positiv bewertet wurde. Ich argumentierte, dass es eine Geheimhaltung per se nicht geben könne. Die Arbeitnehmer würden dem Unternehmen angehören und hätten ihre Interessen ausschließlich dort. Es bestünde keine Gefahr des Geheimnisverrats, der nicht auch ihren Arbeitsplatz gefährden würde. Im Gegensatz zu den Ateilseigner-Vertretern, die alle aus verschiedenen Unternehmen kämen. Sie würden sich durch "Geheimnis-Mitnahme" nicht gefährden, könnten Informationen unentdeckt verwenden, einen Vorteil für ihre Herkunftsunternehmen erlangen und seien durch Geheimhaltungs-Vorgaben nicht zu entdecken. Betriebsräte und Unternehmensleitung, sie erhielten von mir meine Arbeit, verhielten sich angepasst. Es gab einen einzigen Kollegen, der meine Argumente mitvertrat. Wir beide wurden nach Düsseldorf zitiert, ich fühlte mich wohlgerüstet und kampfbereit. Zu der Reise kam es nicht mehr. Der Arbeitgeberpräsident hat geduscht: Tod durch Legionellen-Krankheit. Ich bin nicht schadenfroh gewesen, wir beide hätten uns gerne gestritten und unsere Position vertreten, weil es uns Spaß gemacht hat. Damit war dieses Thema beendet. Ich habe jetzt Facebook-mäßig etwas gekürzt, denn es gab davor und danach auch Folgen für uns, die wir allerdings mit etwas Humor und Situationskomik auch gestalten konnten. Wir konnten die Machtverhältnisse aber leider nicht ändern und die Gewerkschaften hielten auch lieber still. So geht das bis heute: Siehe gesellschaftliche Einkommens- und Vermögensverteilung und deren Veränderung.
 
 

 

Am 01.03.2023 zur

Sitzung der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule in Zossen-Dabendorf am 01.03.2023.

 

TOP 7 Einwohnerfragestunde

  1. Frage zur Diskussion über die vorgeblich nicht erfolgte Meldung an das Land über die Zügigkeit der Schulen: Seit 1994 sei nichts gemeldet worden. Und das fällt nach etwa dreißig Jahren auf, nachdem in der Zwischenzeit der Landkreis neu gebildet, im Rahmen der Landkreisreform die Gemeinden und Städte neu zusammengesetzt wurden und in Zossen Schulen neu gebaut und modernisiert wurden. Das kann man doch eindeutig nur als Wahrnehmungsfehler dem Land zuordnen und nicht unserer bisherigen Bürgermeisterin, die unbestritten sehr vieles neu gestaltet hat und insofern auch kommuniziert haben muss, sonst könnte doch der Bau der neuen Gesamtschule in Dabendorf entgegen der vereinbarten Politikvorgabe der Landes-LINKEn vom Landkreis nicht abgelehnt worden sein. Erhalte ich hierzu Ihre Zustimmung?
  2. Beim Asphaltieren der im Bau befindlichen Straße zur neuen Gesamtschule hin sei entsprechend der Diskussion im Bauausschuss die Deckschicht bei zu niedriger Temperatur erfolgt. Ist hier bekannt, dass beim Aufbringen neuer Asphaltschichten ein bestimmtes Temperaturniveau nicht unterschritten werden darf, weil sonst eine „Vulkanisation“ der aufgebrachten Schicht mit der Vorhandenen, zu kalten, nicht erfolgen kann und durch die haarfeine Luftschicht zwischen den Asphaltschichten in der Form eines Haarrisses Wasser zwischen die Schichten dringt, das bei Frost durch Dehnung zum Aufbrechen führt? Die Haltbarkeit der Deckschicht wird wahrscheinlich durch den Aufbringungsfehler stark reduziert.
  3. Kann vor dem Hintergrund der MAZ-ZR-Meldungen vom 21.02.2023 aus Rangsdorf bezüglich der Auseinandersetzungen dort zwischen Bürgermeister und Bevölkerung bezüglich der Kegelbahn und der Straßenreinigung gesagt werden: „Von Rangsdorf lernen heißt streiten lernen?“
  4. Nach entsprechender Frage im Landkreistag am 27.02.2023 und der von mir so verstandenen Empfehlung der Landrätin frage ich, ob die Telekom in einem zweiten Durchgang auch jene Häuser an ihr Glasfasernetz anschließt, deren Bewohner keinen Anschluss-Antrag bei dem augenblicklich aktiven Unternehmen XY unterzeichnet haben, weil bereits die Antrags-Unterzeichnung Bindung erzeugt?
  5. Um Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit bemühte Persönlichkeiten begeben und sonnen sich gerne in der Aura von schillernden und charismatischen Persönlichkeiten. Wobei mir ein Zusammenhang der beiden Namen Steinmeier und Scholz mit den benannten Begriffen und einer Aura im Augenblick nicht plausibel erscheint. Aber das kann ja jeder selbst für sich entscheiden. In diesem Zusammenhang nehme ich den Text in der MAZ vom 20.02.2023 zur Kenntnis und Basis. Es gab Morddrohungen gegen die Berliner Grünen-Senatorin Jarasch, auch vermittels einer Schuss-Patrone. Ein Gleiches, beklagte die Zossener Hauptverwaltungsbeamte, sei ihr im Wahlkampf auch widerfahren. Wissend, welche Verurteilung, Empörung und welches Entsetzen diese Bedrohung durch die Bevölkerung erfuhr, verstehe ich nicht, warum von polizeilichen Anzeigen und Straftat-Verfolgung hier nichts zu hören war und ich frage vermutend: War die Zossener Schilderung nur eine ungeeignete PR- Aktion? Stimmen Sie mir zu, dass ein Explosivgeschoss im Briefkasten unbedingt einer Tatverfolgung bedurft hätte?

 

Unser liebes Protokoll muss nicht mit- oder vom Tonband abschreiben. Damit von der Verwaltung nicht wiederum wahrheitswidrig behauptet werden kann, dass ich den Bundespräsidenten beleidigt habe, habe ich die Schriftform meines Textes präsent. Hätte ich dieses, die Beleidigung, getan, stände die Jurisdiktion bereits vor unserer Tür.

Antworten, so, wie ich sie auf meinem Rundgang durch den Saal zur Abgabe meines Manuskriptes an das Protokoll und die Presse erinnere:

  1. Nein.
  2. Nein.
  3. Nein.
  4. Stadt und Firmen.
  5. Das ist privat.

Nachfrage: Dann verstehe ich nicht, warum Sie den Vorfall in der Presse ventiliert haben.

 

Am 27.02.2023 Fragennotiz zu dem Termin:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Fläming

im Kreistagssaal im Landkreishaus Luckenwalde.

 

Sitzungsbeginn: 17°° Uhr.

Einwohnerfragestunde, meine Fragen an die Landrätin und wen es angeht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

  1. Der Landkreis soll mit Glasfaserkabeln ausgestattet werden. Sie sollen das Kupferkabelnetz ersetzen. Bei uns macht ein Unternehmen Werbung damit, die Verbraucher an sein neu zu installierendes Netz anzuschließen. Es verteilt „Antragsschreiben“ mit einem aus unserer Sicht kritischen Satz, sinngemäß: „Ja, ich möchte an das Glasfaserkabel der Firma XY angeschlossen werden“. Das Schreiben muss dann unterschrieben werden. Wir haben das Schreiben nicht unterzeichnet, weil der Satz uns aus unserer Sicht bindet. Die Firma macht ein Angebot, wir nehmen das Angebot durch Unterschrift an, dann würde die Firma bestätigen, uns anschließen und den Anschluss an uns übergeben (BGB, Vertragsrecht, Vertrag geschlossen: Angebot, Annahme, Einigung und Übergabe). Über die längerfristigen Bedingungen werden wir im Unklaren gelassen. Die Telekom soll sich auch im Landkreis befinden. Müssen wir damit rechnen, dass die Telekom uns sagt, wenn viele Nachbarn bei dem Unternehmen XY unterschrieben haben: „Zu Euch kommen wir nicht mehr, weil bei Euch schon das XY-Netz liegt“, und werden wir damit „gezwungen“ uns diesem Unternehmen XY gegenüber zu verpflichten?
  2. In der letzten Zeit kann man in der Regionalpresse lesen, dass einige bis viele Mitarbeitende des Landkreises und verschiedener Gemeinden von ihren Vorgesetzte „gebosst“ („Mobbing“ von oben, also Top-down), fristlos oder nach von den Mitarbeitenden gewonnenen Gerichtsverfahren fristgemäß gekündigt, mit Abmahnungen oder Geldstrafen zu Unrecht belegt werden und langfristig großem psychischen Druck ausgesetzt werden. Erst am 23.02.2023 lasen wir in der MAZ-ZR über ein in Mellensee für die Gemeinde verlorenes Verfahren. Ich frage: Wissen Sie, dass ein Leserbrief, in der eine Vorgesetzte in der Regionalpresse personenbezogene Daten einer gebossten Person veröffentlicht, entgegen Ihrer geäußerten Ansicht keine Privatsache, auch keine Petitesse ist, sondern dass die Leserbriefschreiberin durch die Landkreisleiterin gekündigt, zumindest abgemahnt gehört? Dass es auch nicht ausreicht, dass die Landkreisleitung die Probleme „weglächelt“, wie zu lesen war? Für die Belasteten sind das echt, schwerwiegende Probleme psychischer Art. Die Gerichte scheinen das auch so erkannt zu haben, obwohl sie oft nicht mitarbeiterfreundlich urteilen. Gibt es im Landkreis eine „Bossing-Schule“ weil sich diese Verhaltensweisen flächendeckend zeigen? Können sich die „Führungskräfte“ einer längst vergangenen Prägung nie entledigen? Wird diese Art von Personalpolitik praktiziert um sagen zu können, dass kein Personal gefunden wird und in der Kreiskasse gespart werden kann? Wem soll man denn empfehlen, sich beim Landkreis einen Arbeitsplatz zu suchen? Man kann doch niemanden in´s Messer laufen lassen. Sind denn hiesige „Vorgesetzte“ dieser Art völlig von Sinnen?

 

Eine, hier nur die letzte, Quelle: „Arbeitsgericht: Abmahnung entfernen“, MAZ-ZR, 23.02.2023.

 

Sinngemäße Antwort der Landrätin, wie ich sie akustisch verstand (die Akteure spreche meist sehr leise, bzw. haben zu großen Abstand zum Mic, so dass aufgrund von deren Charakteristik der Ton nicht laut ´rüberkommt): Ich solle mich bei der Stadt erkundigen, bzw. beim Anbieter. Letzteres tat ich bereits bei dem Mitarbeiter, der die Schilder vor den Häusern platziert. Er bestritt den Sachverhalt, bzw. er konnte ihn sich auch nicht vorstellen. Aussage: "Hatten wir noch nie". Die zweite Frage wollte die Landrätin mitnehmen.

 

Am 11.01.2023 zum Leserbrief der Frau R. Wagner in der MAZ-ZR vom 09.01.2023:

 

„Seltsames Rechts- und Logik-Verständnis“.

 

Eine problematische Parallele, die Frau Wagner zwischen dem schillernden Fall der ehemaligen EU-Vizepräsidentin Kaili bezüglich ihrer vorgeworfenen Vorteilsnahme und der Rechnungsprüferin in TF sieht. Die ehemalige Vizepräsidentin (sic!) sei noch nicht verurteilt, die Geldstapel noch nicht gefunden worden, da fordere man bereits ihren Rücktritt mit dem Hinweis auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Sie vergisst oder übersieht geflissentlich, dass im Falle der Rechnungsprüferin das Arbeitsgericht bereits gesprochen hat: Unschuldig. Geldstapel werden bei der Prüferin nicht gefunden werden, so weit lehnen wir uns aus dem Fenster. Frau Wagner war nach Presse-Information die Vorgesetzte der Prüferin, hätte also eine Fürsorgepflicht, verurteilt aber vorzeitig, die Unschuldsvermutung, die schon keine Vermutung mehr ist, sondern gesicherte Erkenntnis, ignorierend. Starker Tobak für eine ehrenamtliche Schöffin des Arbeitsgerichtes (Judikative!), die ihren logischen Menschenverstand bemühen sollte, freilich nicht völlig ohne Sachkenntnis. Der möchten wir vor Gericht nicht in die Finger geraten. Als Vorgesetzte Rechtsamtsleiterin müsste sie irgendwann einmal Sachverstand und psychologisches Führungsverhalten bewiesen haben, sonst gehörte sie nicht in die Position und wir wundern uns über das Erreichen der Position. Da hat sie aber das Peter-Prinzip überstrapaziert. Abgesehen von der Tatsache, dass eine Vorteilsnahme richterlich verneint wurde, es gibt, unabhängig von unserem „Fall“ auch im öffentlichen Dienst Bagatellgaben unterhalb einer kleinen Schwelle, die hier aber nicht vorliegen. Uns war nicht bekannt, dass die Prüferin Mitglied der SPD ist, das wissen wir jetzt von der scheidenden Rechtsamtsleiterin selbst, womit sie die Persönlichkeitsrechte der Prüferin selbst beschädigt hat. Aber: Wissen wir das, und, was bedeutete denn das? Nichts, Null, es ist ohne Bedeutung. Die Beschädigung der Rechnungsprüferin, des Rechnungsprüfungsamtes und des Landkreises vor der Außenwelt geschieht nicht durch Halbwissen der Amtsleiterin, sondern durch deren völlige Unbedarftheit. Die Amtsleiterin ordnet, durch ihre Äußerungen manifestiert, die Jurisdiktion, also den Richter, der anklagenden Behörde, also der Staatsanwaltschaft (Exekutive!), sowie der noch weiter nachgeordneten Stelle, dem Korruptionsprüfer, nach einem anderslautenden Rechtsspruch unter, eine Verkehrung des rechtsstaatlichen Prinzips (Gewaltenteilung!). Wo sieht sie sich in diesem „System“ als Schöffin? Kein gutes Licht wirft sie auch auf den DGB, dessen Kreisvorsitzende sie wohl mal war. Obwohl Mitglieder zweier Gewerkschaften, die Notwendigkeit für Arbeitnehmer erkennend, wahren wir kritische Distanz zu diesen, nach einigen Enttäuschungen über das „Bodenpersonal“. Und hier will die Landrätin „sich nicht einmischen“, hoffentlich wissend, dass es sich hier nicht um „einfache Personalangelegenheiten“ handelt, sondern um die Verletzung von Rechtsstaatsprinzipien, auf deren Einhaltung sie dringen müsste, ist ein weiteres Versäumnis von Rechts- und Führungsverhalten, das uns sprachlos macht. Wir sehen es so und ziehen den Schluss: Jetzt muss Schluss sein mit Psychoterror und Versagen, ein Wechsel an mindestens zwei Stellen ist nach den Vorgeschichten angesagt. Ein Würstchenverkäufer, der von zwei Seiten angebissene Würstchen verkauft, würde zu Recht „freigestellt“ werden.

 

Bezogene Texte: Leserbrief „Vorgang schadet dem Landkreis“, MAZ-ZR, 09.01.2023, „Wehlan: Leserbrief ist Privatsache“, MAZ-ZR, 11.01.2023, „Unsere Meinung: Eindeutig Straftatbestand“ (seitens der Landrätin), Haenicke, 29.12.2022, www.dlhaenicke.beepworld.de, Kommunales, „Straftat oder nicht?“, MAZ-ZR, 29.12.2022, „Diskussion um Prüfbericht“, MAZ, „Erik Stohn und sein Bauchgefühl“, MAZ-ZR, beides 17.11.2022, Haenicke-Fragen in der Fragestunde des Kreises, 19.09.2022, Haenicke-Reaktion auf Teilantworten der Landrätin von TF auf einige Fragen aus der Einwohnerfragestunde, die jedoch ohne Antwort blieben, vermutlich wegen der Argumente zur „besonderen“ Personalpolitik vom 19.09.2022, siehe Web-Seite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte „Kommunales“ unter den angegebenen Daten.

 

Am 03.01.2023 zur „Personalpolitik“ der besonderen Art im Landkreis Teltow-Fläming und dessen Gemeinden:

 

Bitte, nicht lesen!

 

„Rechtswidrige Kündigungsorgie in Teltow-Fläming?“

 

Oder: Wie entledige ich mich schnell des „unbequemen“, besser: des selbstbewussten und guten, Personals?

 

Justamente zu dem Zeitpunkt des Streiks der Fluglotsen in Schönhagen für einen Tarifvertrag sieht der Flugplatzleiter eine Kaffeegeldschale auf dem Tresen herumstehen, und die ist auch noch schwarz. Es besteht also ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Beidem, Tarifvertrag und Kaffeekasse. Die kannte er noch nicht. Der Kaffee, den auch er trank, war, wie gesagt wurde, aus dieser Kasse bezahlt. Wie das Geld dort hineinkam wusste er vorgeblich nicht. War er jetzt Vorteilsnehmer? Wie auch immer, diese neue, unbekannte, dazu noch tiefschwarze, Kasse wurde zu einem jahrelangen Rechtsstreit, wurde zum Hebel für Kündigungs-Verfahren gegen zunächst einen, dann fünf oder sechs (wieso hatte Schönhagen so viele, wenn sie nicht benötigt wurden, und wie wollten die künftig ohne diesen Kern auskommen?) Fluglotsen. Wie konnten diese Verfahren begründet werden, ohne dass ein „Schuldiger“ benannt werden konnte und die „Beweislage“ durchsichtig war? Juristisch können wir nichts mehr aus den Pressebeiträgen herausinterpretieren, weil die Arbeitsgerichts-Verfahren bereits zugunsten der Flugleiter entschieden wurden. Und das, obwohl Gerichte die vor ihnen um ihre Rechte klagenden Arbeitnehmer oft kritisch bis „streng“ beurteilen (Beisp. Pfandbon-Urteil, Brötchen-Urteil), sich dagegen bei großen Einkommensbeziehern in anderen Sachzusammenhängen etwas schwertun (Beisp. Wire-Card, Steuer-Vermeidungen (Warburg-Bank)). Unverständlich, dass die Korruptions-Ankläger so eindeutig sind. Herrscht dort gerade eine Arbeitsflaute? Ist nicht eigentlich das Arbeitsrecht, vor Allem dominierend?  Man stelle sich vor: 6 Personen und eine umstrittene rabenschwarze Kaffeekasse für rabenschwarzen Kaffee, das macht € 210.- pro Person. Welche Vorteile haben die Fluglotsen gewährt? Senkrechtstarts im Vogelschutzgebiet? Parkplatz vor der Tür? Die „Vorteilsgewährung“ eines Kunden wurde vorgeblich „bestätigt“. Wie? Etwa mit Fingerabdrücken, Gentests oder Folter? Dann sind doch die anderen, um den Faden fortzuspinnen, „unschuldig“ und können nicht belangt werden. Und wofür sollen die „Geschassten“ € 1000.- bezahlen, je nach finanzieller Situation? Müssen sie sich etwa noch „nackig“ machen, um den Kaffee des Chefchens für die nächste Zukunft zu sichern, der die sonderbaren Klagen aus der Kreiskasse (Alimentationen) bezahlt, die Mitarbeiter aber persönlich zur Kasse „bitten“ lassen will? Die Beliebigkeit ist einfach zu groß, um „Recht“ darzustellen. Die Anwaltskanzlei der Beklagten rät zur „Angebots-Annahme“ der Staatsanwaltschaft (sic!), um kostenintensive und „belastende“ Strafverfahren zu vermeiden. „Nachtigall, ick hör Dir trapsen“, womit wir der aufopfernden Florence Nightingale kein Unrecht tun wollen. Wir würden unseren Anwalt in diesem Falle einer kritischen Beurteilung unterwerfen und ihn nach seinen Sponsoren befragen, bevor wir ihn gegen einen Nightingale-ähnlichen austauschen würden. Moment, war da noch was? Richtig, einen Parallelfall gibt es ja noch in der TF-Kreisverwaltung. Gleiches Muster, andere Chefchens, wobei uns die auffällig große Nähe zwischen dem Flugplatz-Menschen und der Kreisleitung augenscheinlich wurde. Wer hat da wen animiert und wer hat „abgekupfert“? Sind die dort etwa mit der Muffe gepufft? Wenn dieses Verhalten um sich greift, wird das Unrecht zur Regel. Und „wo Unrecht zum Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“, (B. Brecht). Und dass solche Muster öfters vorkommen, belegt uns der Fall eines Göttinger Schauspielers, der gegen seinen Hinauswurf kurz vor seiner Unkündbarkeit kämpfen will (DER SPIEGEL, Nr. 51, 17.12.2022). Gibt´s auch dort Parallelen? Unkündbarkeit und Tarifvertrag? Wie ist eigentlich die schwarze Kasse zu beurteilen, durch die die Kunden mit einem Dankeschön (aktive „Bestechung“ zur Kassenfüllung?) die „wundervolle Arbeit“ einer Oberlinschule in Potsdam fördern sollen? Andere Unternehmen spenden selbst direkt. Unsere Hoffnung ruht auf der aus unserer Sicht für die Mitarbeiter positiven Entscheidung des Amtsgerichtes Luckenwalde. Ist es so, dass wenn die Klügeren stets nachgeben, wir von den Dummen „geführt“ werden (Marie v. Ebner-Eschenbach)? Es gibt immer mehr Beispiele, die das zu bestätigen scheinen.

 

Bezogene Texte für den personal-juristischen Anteil: “Verfahren gegen Flugleiter vor der Einstellung“, MAZ-ZR, 30.12.2022 „Wie es ihm gefällt“, DER SPIEGEL Nr. 51, 17.12.2022, S. 128, „Personal fehlt: „Langes Warten aufs Elterngeld“, MAZ-ZR, 12.05.2022, „Weitere Schlappe vor Gericht“, Tender für „Weitere Schlappe für den Flugplatz“, MAZ-ZR, 20.21.08.2022, „TF spart, weil Personal fehlt“, MAZ-ZR, 17.06.2022, Tender für „Landkreis spart eine Million Euro am Personal“, MAZ- ZR, 17.06.2022, „Kreishaus: 100 Stellen nicht besetzt“, MAZ-ZR, 21.09.2022, „Türkei empört Kubickis Rattenvergleich“, MAZ, (?), „Bearbeitungsstau in der Kreis-Bauaufsicht, MA-ZR, 20.10.2022, „Kann Scholz vermitteln?“, MAZ,13.10.2022, (wg. „Kanalratte“), Leitartikel „Ein gefährlicher Cocktail“; MAZ, 13.10.2022, (wg. „Chefchen“ als harmloser Miniaturisierungsbegriff vs. „Kanalratte“ und „Arschloch“, „Wenn Sparen arm macht“, Finanzen, Ministerien bleiben auf Milliarden sitzen, Analogie zur Kreispolitik, DER SPIEGEL, 20.08.2022, „“Kreistag streitet um Abberufung“, MAZ, 15./16.10.2022, Tender zu „Streit um eine Rechnungsprüferin“, MAZ-ZR, 15./16.10.2022, „Warum wurde Kosicki abberufen?“, MAZ-ZR, 15./16.10.2022, „Mitarbeiter-Abberufung sorgt für Diskussion“, MAZ-ZR, 17.10.2022, „Anwalt widerspricht Berkholz“, MAZ-ZR, 01.11.2022, „Zitat des Tages“, Chefchen Schwahn zum „Flugplatz-Erfolg“, MAZ, 08.11.2022 und Bild „Getrennte Wege“, 08.11.2022, beides Tender zu „Trennung von Flugleitern ist besiegelt“, MAZ-ZR, 08.11.2022, „Fragezeichen zu den Gemeindefinanzen“, zu verschwundenen Digitalversionen von Gemeindebeschlüssen in „Am Mellensee“ auch zur WVAM, MAZ-ZR, 09.11.2022, Haenicke-Fragen in der „Fragestunde des Kreistages TF, 19.09.2022, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, Haenicke-Reaktion auf Teilantworten der Landrätin von TF auf einige Haenicke-Fragen aus der Einwohnerfragestunde vom 19.09.2022, die jedoch ohne Antwort-Reaktion verblieben, vermutlich wegen der Argumente zur „besonderen“ Personalpolitik, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, 14.10.2022, „Landkreis-Rechnungsprüfung in TF- ein Minenfeld“, „Ist das „Personalpolitik“ nach „Gutsherren-Art“?“, Haenicke, 09.11.2022 und 16.11.2022, www.dlhaenicke.beepworld.de, Kommunales.

 

Zusätzliche Anmerkung:

Wir sind nicht Teil des Verfahrens, wir haben lediglich Kenntnis auf Basis der Pressemitteilungen der Vergangenheit, von deren Wahrheitsgehalt und Zutreffen wir ausgehen können, weil sonst eine der Parteien widersprochen hätte. Aus der Darstellung folgern wir als interessierte Laien und aus eigener Erfahrung, dass die Gerichtsbarkeit wie auch die Verwaltung an größtmöglicher Ruhe interessiert ist. Das Handeln der Verwaltungen war fehlerbehaftet und interessengeleitet. Die Grundlagen für die Streitigkeiten waren nichtig. Die einzigen Personen, die eventuell lebenslang stigmatisiert bleiben, sind die Fluglotsen, und im Falle einer wie geplant erfolgenden “Einstellung“ des Verfahrens sind sie evtl. ohne Einkommen. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel für die „seltsame“ Personalpolitik im Landkreis. Darüber muss gesprochen und darf nicht geschwiegen werden.

 

Am 29.12.2022 zum Fragen-Antworten-Katalog der MAZ-ZR zum Thema „Personalpolitik“ bezüglich der beabsichtigten Abberufung einer Rechnungsprüferin im Landkreis Teltow-Fläming mit der Überschrift „Straftat oder nicht?“:

 

„Unsere Meinung: Eindeutig Straftatbestand.“

 

In der MAZ wurde die Problematik bereits fast vollständig „positiv abgeräumt“ und die Antwort suggeriert durch die Art der Fragestellung: Straftat oder nicht? Hier greift die Psychologie der Sportpalastfrage „Wollt ihr Butter oder Kanonen?“ Die Menschen reagieren auf das letzte Wort der Frage, damals schrien sie: „Kanonen“. Man möge uns die schräge Analogie/Parallele verzeihen. Aber, so funktioniert Psychologie. Gehen wir medias in res. Unsere Antworten resultieren aus Lehre, beruflicher Praxis und eigenen Erfahrungen. Geklärt ist, dass die Rechnungsprüferin keine Straftat begangen hat. Interessant ist, was die Staatsanwaltschaft meint, gleichwohl entscheidet ein Gericht. Wenn eine „Vorteilsnahme“ darin bestehen soll, dass sich ein Dritter lobend äußert, würde die negative Auslegung dazu führen, dass sich niemand, auch gefragt, mehr positiv äußern dürfte, was verheerende Wirkung auf die Bevölkerungsseele hätte. Folge wäre eine „verzagte“ Arbeitnehmerschaft. Das Gericht hat also richtig gegen eine Schuld entschieden, insofern stellt sich die Frage nach einer, auch nicht nachgewiesenen, Tat nicht. Die Frage ist als obsolet zu betrachten. Wenn die Mitarbeiterin eine, eigentlich nicht zu verlangende, Geldbuße gezahlt hat, geschah das aus Unkenntnis, Sorge um die eigene Verletzbarkeit unter dem Druck der scheinbaren juristischen Kenntnis und der Stellung der Staatsanwaltschaft. Die Buße ist u. E. zurückzuerstatten, weil sie zu Unrecht erhoben wurde, und zwar mit der zum Rückzahlungs-Zeitpunkt gültigen Verzinsung. Wenn die Annahme eines immateriellen Vorteils untersagt ist, so kann das nur bedeuten, dass der Vorteil bei Gewährung genutzt werden kann. Wenn ein Lob allerdings nur über den Umweg der Anerkenntnis desselben durch eine vorgesetzte Stelle ihre Wirkung entfalten könnte, bleibt es lediglich bei einer positiven Äußerung, die nicht geteilt werden muss. Die positive Äußerung ist u. E. nicht einmal hinreichend für eine Ermahnung, geschweige denn für eine Abmahnung, Suspendierung oder Kündigung. Maximal wäre ein kritischer Hinweis in Richtung auf die aktiv Lobenden erlaubt, was allerdings zu geschäftlichen Verwerfungen geführt hätte und deshalb unterblieb. Man wählte das „schwächere Glied“ als Opfer, möglicherweise aus sachfremden Gründen heraus, z. B. einer Aversion einer positiv, aber auch kritisch arbeitenden Mitarbeiterin gegenüber, die genau das tat, wofür sie eigentlich beschäftigt wurde, was aber die Vorgesetzte in ein „ungünstiges Licht“ brachte. Letzteres ist eine Hypothese, die sich nur indirekt aus den Pressemeldungen herauslesen lässt. Eine Suspendierungs-Grundlage ist hier nicht gegeben, weil man die Beschäftigte weitere 18 Monate an ihren Themen weiterarbeiten ließ, offensichtlich zur Zufriedenheit der Verwaltung, was bei Schlecht- oder Minderleistung juristisch und praktisch mit der Verwaltungsaufgabe des Landkreises unvereinbar wäre. 18 Monate, in denen der Landkreistag offensichtlich mit einer gewünschten Suspendierung der Beschäftigten nicht befasst wurde, obwohl das Gremium, und nicht die Landrätin autonom, für eine „arbeitsrechtliche „Strafmaßnahme“ zuständig wäre. Beweis: Nichtöffentliche Diskussion und Ernennung einer mittleren Leitungsperson durch den Kreistag am 12.12.2022. Das Argument des „Antikorruptionsbeauftragten“, ob „ein Maß voll ist“ oder nicht, eignet sich eher für den Stammtisch als für eine juristische, arbeitsrechtliche Beurteilung eines vermeintlichen Sachverhaltes, ist wertlos, gleichwohl psychisch wirksam auf die Persönlichkeit einer Beschäftigten, und auch deren Kolleg/inn/en, weil diese auf die Folgsamkeit des „Antikorruptionsbeauftragten“ der Landkreisleitung gegenüber schließen müssen. Ein großes psychologisch wirkendes Druckpotential auf das gesamte Arbeitsumfeld. Als „Antikorruptions“-Sachbearbeiter dürfte dieser nicht über die fachliche Befähigung der Bewertung der Arbeitsleistung verfügen, gehört diese doch nicht zu seinen Obliegenheiten. Insofern wäre er zu kritisieren und zu ermahnen. Die weiteren Schilderungen bezüglich der Rollenübernahme durch weitere Personen, auch solcher, die aus dem Amt schieden, können von hier nicht eindeutig eingeschätzt werden, erwecken jedoch den Eindruck bei uns, dass ein der Landkreisleitung entgegenkommendes Verhalten an den Tag gelegt werden sollte, vor dem Hintergrund der ursprüngliche „Vorwürfe“, dass man sich evtl. selbst in ein „günstiges Licht“ setzen wollte. Trifft jetzt die Landkreisleitung der Vorwurf der „Strafvereitelung“ (258 StGB) wegen der 18-monatigen Säumnis einer Anzeige? Dieser Vorwurf ist zu verneinen, weil arbeitsrichterlich auf keinen Straftatbestand und höchstrichterlich auf keine arbeitsrichterliche Feststellung eines Straftatbestandes erkannt wurde. Wie begründen wir also die Feststellung einer Straftat und gegen wen ist sie gerichtet? Diese Feststellung richtet sich gegen die Landkreisleitung selbst. Diese hat, durch die Aufbietung mehrerer von ihr abhängig Beschäftigter, sogar des „Korruptionsbeauftragten“ und der Staatsanwaltschaft, die jedoch nur eine Geldbuße verhängte um das Verfahren danach straffrei einzustellen (kein richterliches Urteil erfolgte), einen großen psychologischen Druck auf mehrere Beschäftigte ausgeübt, der nachweislich zu krankheitsbedingtem Arbeitsausfall und Ziel- sowie Mengenverfehlung der Arbeitsergebnisse führte. Diese Zielverfehlungen ergaben Kosten im Bürgerbereich, wie in der Presse zu lesen war. Sie führten zu krankheitsbedingten Mehrkosten im medizinischen Bereich (volkswirtschaftliche Lasten), sind als psychoterroristische Folgen einzuordnen und stellen als solche eine Körperverletzung dar im Sinne des § 223 StGB durch unangemessenen Behandlung der Beschäftigten mit Folgen für das körperliche Wohlbefinden und die Unversehrtheit des Körpers mit Gesundheitsbeschädigung, die mehrere Krankheitszustände hervorriefen. Wir halten Personen mit derartigen Führungsverhalten für untragbar in einer Führungsposition, z. B. eines Landkreises. Eine gerichtliche Würdigung erscheint uns als unabdingbar. Eine psychologische bzw. psychiatrische Begutachtung mit dem Ziel der Ausschließung eines psychotischen Verhaltens (Stalking) erscheint uns als angezeigt. Bis zu dieser Feststellung erscheint uns eine kommissarische kreisliche Übergangsleitung zur Vermeidung weiterer Schäden für Landkreis und Bevölkerung als sinnvoll.

 

Bezogene Texte: „Straftat oder nicht?“, MAZ-ZR, 29.12.2022, „Diskussion um Prüfbericht“, MAZ, „Erik Stohn und sein Bauchgefühl“, MAZ-ZR, beides 17.11.2022, Haenicke-Fragen in der Fragestunde des Kreises, 19.09.2022, Haenicke-Reaktion auf Teilantworten der Landrätin von TF auf einige Fragen aus der Einwohnerfragestunde, die jedoch ohne Antwort blieben, vermutlich wegen der Argumente zur „besonderen“ Personalpolitik vom 19.09.2022, siehe Web-Seite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte „Kommunales“ unter den angegebenen Daten.

 

Am 27.12.2022 zur Jahresabschluss-Seite für die Stadt Zossen („wichtigste Ereignisse“):

 

„Geschafft.“

 

Jetzt sind wir (Dora und ich) also als ein „wichtigstes Ereignis“, also letzte Randnotiz, auf die Zossener Jahresabschluss-Seite gelangt, in Rücken-Ansicht, von freundlichen Ordnungsamts-Mitarbeitern hinausgeleitet. Nicht abgeführt, ich wurde nicht berührt. Wir kennen den Weg. Diese werden wohl um die Rechtswidrigkeit ihrer Anordnungs-Ausführung gewusst haben. Die journalistische Wahrhaftigkeit hätte es erfordert, dass die Öffentlichkeit vom Regelverstoß des Vorsitzenden und der HVB erfahren hätte, denn sämtliche Unterlagen, auch die der Kommunalaufsicht, lagen der Presse vor. Die Kommunalaufsicht hatte ich um Rechtshilfe gebeten und der Vorsitzende sowie die HVB wurden zur „Beratung“ durch die Landkreis-Verwaltung nach Luckenwalde einbestellt. Dem Vernehmen nach sollen beide „Beratenen“ danach recht verstimmt gewesen sein. Sie haben ihren Regelverstoß gegen die Kommunalverfassung und die Zossener Geschäftsordnung erläutert bekommen. Ich erfuhr, dass eigentlich die Stadtverordnetenversammlung als „Dienstvorgesetzte“ der HVB ihre Aufsicht hätte erfüllen müssen, und es auch ihre Zukunftsaufgabe sei. Das „ahnte“ ich bereits. In der Zeit zwischen 2003 und 2008, als ich mich in der Opposition zur damaligen Bürgermeisterin M. Schreiber befand, die verfassungsmäßige Aufgabe der Überwachung der Verwaltungstätigkeit zu übernehmen hatte und wir uns recht häufig, aber stets sachdienlich, zielorientiert und versehen mit dem Versuch von Situationskomik „fetzten“, ist uns ein solcher „Presseerfolg“ nicht gelungen. Warum ist das so? Weil die streitenden Protagonisten die Regeln lesen können und daher kennen, speziell, weil sie diese selbst verfasst hatten, weil sie Ahnung haben und Bescheid wissen, weil sie Humor und Stil haben, weil sie sachorientiert Ziele verfolgten, wenn auch mit unterschiedlicher Färbung, weil sie einen Bewusstseins-Hintergrund haben und weil ihnen die Politik für die Stadt Spaß und Freude macht und sie dieses vermitteln wollten. Vielleicht war auch der Pressekontakt mit allen Beteiligten etwas intensiver? Die Protagonisten stritten um einen guten Weg und nickten nicht nur sprach- und kenntnislos mit alternativen Fakten versehene Unterlagen ab. Die Ergebnisse kann man in der Stadt besichtigen. Sicher, es könnte besser weitergehen, wenn es gestattet werden würde. Ist es ein vermessener Weihnachtswunsch, wenn ich diese Zeit gerne wieder zurückwünsche? Ich wünschte mir, dass nicht wieder jemand unter falschem oder fehlenden Etikett die Führung, und hier ist wirklich dieser Begriff gemeint, übernehmen würde.

 

Quellen: MAZ-ZR, 22.12.2022, Dahmeland-Fläming, Zossen, letzte Seite des Jahres, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte „Kommunales“, 06/07.04.2022, 24.05.2022, 03.06.2022.

 

Am 12./13.12.2022 Fragennotiz zu dem Termin:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Fläming

im Bio-Park Luckenwalde.

 

Fragennotiz.

Sitzungsbeginn: 17°° Uhr.

Einwohnerfragestunde, meine Fragen an die Landrätin und wen es angeht:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Heute mussten wir nicht in der kalten Zugluft sitzen und ich nicht vor der Tür stehen, heute durften wir im Verhandlungssaal sitzen.

Nebenfrage: Warum eigentlich? Sind die Inzidenzien wieder so hoch oder soll der Kreistag von den nervenden Einwohnern abgeschirmt werden? Der Biotechnologie-Park ist in der Dunkelheit schwer zu finden, weil schlecht ausgeschildert.

 

Über den Personalmangel und die daraus für die Bevölkerung resultierenden finanziellen Folgen haben wir seit längerer Zeit gesprochen. Deshalb will ich heute über eine andere Sache nachfragen.

In der Zossener Rundschau der MAZ vom 07.12.2022 ist von einem Sanierungsstau zu sehen und zu lesen. Auf dem Bild der Titelseite ist bildlich ein „Spatenstich“ dargestellt. Darauf erkennt man, dass sich Führungspersonal in ausreichender Anzahl versammelt hat, um eine kleine Sandmenge mit erkennbarer Freude völlig sinnfrei von einem Haufen an eine andere x-beliebige Stelle zu schaufeln. Wäre es nicht besser, wenn dieses Führungspersonal sich seinen Kernaufgaben widmen würde? Ist ein solches Ritual nicht überholt, erinnert es doch an das „jus primae noctis“, das „Recht der ersten Nacht“, der Fürsten in längst vergangener Zeit? Und, was ich am lustigsten finde: Hat noch niemand bemerkt, dass die „Akteure“ gar keine Spaten, sondern lediglich Schaufeln bewegen, man also von einem „Ersten Anschaufeln“ sprechen müsste, was aber die Sinnhaftigkeit nicht vergrößern würde?

 

Ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2023 sowie Reichtum in allen Erscheinungsformen wünschen wir, meine Frau und ich, Ihnen und uns allen im Landkreis und darum herum.

Nachtrag vom 13.12.2022: Ein analoges Selbstdarstellungs-Beispiel von Politikern, allerdings verbunden mit einem geschilderten sportlichen Beitrag durch den Sprint zwischen den Bahnsteigen in Schönefeld wegen des Falscheinlaufes desDB-BEX-Zuges bereichert, können wir bereits heute in der MAZ-ZR besichtigen. Mit einem solchen hochkarätigen Empfangskommitee kann der Weiß-Grün-Gelbe  RE 1 von der ODEG zwischen Magdeburg und Frankfurt/O.nicht aufwarten. Er muss alleine klarkommen. Offensichtlich ist der Zug aber auch ohne Leitfiguren zielgenau gefahren (MAZ Land & Leute).

 

Quellen: „Sanierungsstau in Millionenhöhe“, MAZ, „Bauvorhaben geraten ins Stocken“, MAZ-ZR, beides 07.12.2022, MAZ-ZR und MAZ Land & Leute, beides 13.12.2022.

 

Am 07.12.2022 zur

 

Sitzung der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule in Zossen-Dabendorf am 07.12.2022.

 

TOP 8 Einwohnerfragestunde

  1. Frage zum Rederecht der Ortsbeiräte in den Ausschüssen und evtl. in der SVV zu den Punkten mannigfaltiger Art bezüglich „ihrer“ Ortsteile: Letztlich wurde heftig und lange darüber diskutiert. Sehe ich es recht, dass diese Diskussionen, so pauschal, wie sie geführt wurden und mit der letztendlichen Verweigerung dieses Rechtes eine Zeitvergeudung der Gremien darstellten, weil diese Rechte weitgehend in den Paragraphen 46.1 und 46.2 sowie 47.1 geregelt sind und dass die SVV nicht hinter die gesetzlichen Rechte zurückfallen darf?

Sehe ich es weiterhin richtig, dass die Ortsbeiräte nicht auf die Einwohnerfragestunde zurückgewiesen werden dürfen, weil sie damit die nicht existente, aber vom Vorsitzenden und der HVB häufig reklamierte Zeitbegrenzung der Fragestunde von 30 Minuten hineingrätschen und damit die Rechte der Einwohner einschränken würden, was dann einen Regelverstoß der selbst gegebenen Geschäftsordnung bedeuten würde und wiederum zu streitigen Diskussionen oder mehr führen könnte?

  1. (Aus dem Ausschuss SJBS): Warum springt die HVB nicht auf das Angebot einiger Lehrer und des Schulleiters der neuen Gesamtschule auf, die ein schlüssiges und umfassendes Konzept eines Schulgartens entwickelt und vorgestellt haben? Es ist doch bemerkens- und bewundernswert, dass die Menschen aus eigener Initiative so etwas entwickelt haben. Darf diese Initiative zurückgewiesen werden, allein mit der Klage, dass die HVB vorher nicht informiert wurde, was übrigens in der Veranstaltung zurückgewiesen wurde mit der Antwort, dass dieser Antrag bereits mehr als ein Jahr bekannt sei? Wird damit nicht jede Initiative abgewürgt? Sehen Sie es auch als gerechtfertigt an, wenn ich es als Respektlosigkeit bezeichne, wenn die HVB sich beim Vortrag der Ideengeber abwendet und mit knallenden Stiefelschritten im Raum auf- und abgehend bewegt?
  2. Es wurde ein Antrag diskutiert, dass Eltern bei Ausfall von Erziehern in der Kita aushelfen sollten. Die Aushilfe sollte sich auf die Bekleidung der Kinder und leichte, keine Ausbildung erfordernde Tätigkeiten beschränken. Ich will nicht auf rechtliche Fragen eingehen. Aber, ist es nicht unlogisch, dass genau die Eltern, die wegen ihrer notwendigen Berufstätigkeit die Kinder in diese Obhut geben, jetzt wieder zur Aushilfe zurückspringen sollen? Entzieht sich die öffentliche Hand ihrer ureigensten Aufgabe? Produziert die öffentliche Hand ihren sonst beklagten Personalmangel selbst? Werden nicht doch wieder die fehlenden Erziehenden in die Verantwortung genommen? Sollen so Streikmaßnahmen unterlaufen werden, gerade mit Hilfe der dann Leidtragenden?
  3. Zur Kreisumlage 2015 und 2016: Von den Juristen werden im Zusammenhang mit den rückwirkenden „Heilungsversuchen“ der Landesregierung verschiedene komplexe „Winkelzüge“ zu deren Vermeidung vorgeschlagen. Ich als relativ simpler Charakter schlage vor, dass wir uns auf das Rückwirkungsverbot analog Art.103.2 GG beziehen, wie es bereits auch vom Bundesverfassungsgericht mit kritischem Vermerk an die Landesgerichte im Zusammenhang mit der „Altanschließer-Problematik“ erfolgreich war. Jetzt dürfen die Gemeinden nicht ungerechtfertigt überfordert werden. Es muss das Verursacherprinzip gelten.

       5. (Aus dem Stadtblatt vom 27.11.2022, Seite 6, 3. Strophe): Karneval und 11.11. ist immer dann,    wenn absoluter Quatsch zum Vortrag gebracht werden kann. Helau und Alaaf.

 

Ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2023 sowie Reichtum in allen Erscheinungsformen wünschen wir unseren Fans und allen anderen Menschen.

 

Unser liebes Protokoll muss nicht mit- oder vom Tonband abschreiben. Damit von der Verwaltung nicht wiederum wahrheitswidrig behauptet werden kann, dass ich den Bundespräsidenten beleidigt habe, habe ich die Schriftform meines Textes präsent. Hätte ich dieses getan, stände die Jurisdiktion bereits vor unserer Tür.

Am 19.11.2022 zur „Personalpolitik“ bezüglich der Rechnungsprüfung im Landkreis Teltow-Fläming:

 

„Landkreis-Rechnungsprüfung in TF – ein Minenfeld.“

 

Weil ich nicht Gast des Rechnungsprüfungs-Ausschusses am 15.11. in Luckenwalde war, halte ich mich für unvoreingenommen. Eine Vorbildung mit dem Inhalt „Personalpolitik“ und Praxis bewirken Sensitivität im Thema. Ich bewerte nur nach Zeitungs-(Akten-)lage.

 

Eine Rechnungsprüferin soll, der Landrätin unbequem, aus ihrem Amt gedrängt werden, nachdem ehemalige „Vorwürfe“ eineinhalb Jahre „geköchelt“ haben. Sie sollte, so der Auftrag, ihre Prüfungsarbeiten bis zum Ende und Prüfungsergebnis fortsetzen. Das belegt ihre ansonsten gute Arbeit. Dadurch wurde eine große psychische Belastung über einen langen Zeitraum für sie und ihre Kolleg(inn)en bewirkt.

So fehlt krankheitsbedingt etwa ein Drittel der Arbeitskräfte in diesem Bereich, über andere Bereiche habe ich keine dezidierte, nur allgemeine, Information. Schwer erklärbar ist, wie ein Weiterarbeiten über eineinhalb Jahre bis zum Prüfungsabschluss, danach eine Kündigung juristisch erklärbar machen sollte. Aber eine Parallele dazu gibt es am Flugplatz Schönhagen. Das Fehlen durch längerfristige Krankheit bewirkte das nicht leistbare Prüfungspensum.

Eine anonyme Befragung der Beschäftigten sollte Begründungen für den hohen Krankenstand erbringen. Diese Befragung war überflüssig, denn sie gefährdete die Befragten bei Indiskretion. Fragwürdig ist ebenfalls die Erklärung der Landrätin zur „Unabhängigkeit“ der Prüferinnen. Wie hätte sie sonst die langfristig angelegte „Abberufung“ der Prüferin betreiben können? Tatsächlich sind die Kräfte der Landrätin wohl durch deren Wahl disziplinarisch und hierarchisch nachgeordnet. Nur so konnte die Landrätin die „Abberufung“ so langfristig betreiben. Unabhängigkeit der Bedrohten sähe anders aus und würde die Landrätin in ihrem Bemühen, über ihre ohnehin existenten Vertuschungs-Belastungen (z. B. ehemals anderswo kritisierte Verwahrgelder, Kreisfinanzprobleme, problematische juristische Winkelzüge bezüglich der Kreisumlage) in ihrer Position gefährden.

Sie scheint ohnehin durch die Prüfungen verletzt, wie Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz (an anderen Stellen auch?) deutlich werden ließen. Man stelle sich vor, dass gerade objektive Prüfungen faktische juristische, finanzielle oder sogar strategische Fehlleistungen zutage brächten. Die Prüferinnen zuerst (hierarchische, disziplinarische Nachordnung) und/oder in der Folge die Landrätin wären existenzgefährdet. In einem solchen Fall würde die Vorgeordnete wohl „ihre Muskeln spielen“ lassen. Ein ungeheurer psychischer Druck für die Beteiligten.

Mir scheint, dass es nicht nur ein Weltklimaproblem gibt, sondern auch ein personalpolitisches Klimaproblem im Landkreis Teltow-Fläming. Hier sollte eine lösungsorientierte Schlusserklärung schneller möglich sein als in der Weltklimakonferenz, mit der Betonung auf „Schluss“, mit dem Inhalt: Die Landkreisleitung als Teil des Problems, nicht Teil der Lösung, macht Schluss mit den verniedlichend als „Bossing“ genannten Psychoterror-Aktivitäten, zum Nutzen, Wohle und Vorteil aller Beteiligten.

 

Bezogene Texte: „Diskussion um Prüfbericht“, MAZ, „Erik Stohn und sein Bauchgefühl“, MAZ-ZR, beides 17.11.2022, Haenicke-Fragen in der Fragestunde des Kreises, 19.09.2022, Haenicke-Reaktion auf Teilantworten der Landrätin von TF auf einige Fragen aus der Einwohnerfragestunde, die jedoch ohne Antwort blieben, vermutlich wegen der Argumente zur „besonderen“ Personalpolitik vom 19.09.2022, siehe Web-Seite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte „Kommunales“ unter den angegebenen Daten.

 

Am 09.11.2022 zur „Personalpolitik“ der besonderen Art im Landkreis Teltow-Fläming und dessen Gemeinden:

 

„Ist das „Personalpolitik“ nach „Gutsherren-Art“?“ (Überschrift „entgendert“)

 

Seitdem die Fluglotsen des Flugplatzes Schönhagen für einen Tarifvertrag streikten und auch einen Betriebsrat wählen wollten, stehen sie in juristischen Auseinandersetzungen wegen ihrer mehrfachen, auch fristlosen, Kündigungen mit ihrem vom Landkreis seit Jahrzehnten stark alimentierten Arbeitgeber. Der Arbeitgeber verlor mehrere Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Der Arbeitgeber bestritt die Streiks als Kündigungsursache und brachte eine „schwarze Kaffeekasse“ als kriminelles Begünstigungsproblem ein, von der er Kenntnis hatte und an deren „Nutzen“ er vorgeblich beteiligt war. Nachdem alle Verfahren für die Flugplatzgesellschaft verloren wurden, schloss man Ablöse-Vergleiche, über deren Wert und Inhalt es verschiedene, nicht bewertete Mutmaßungen gibt. Seltsam: Wenn es sich um kriminelle Vergehen gehandelt haben soll, wie es dann nicht zu Verurteilungen kam, sondern um gerichtliche Mitarbeiter-Erfolge und Vergleiche. Da müffelt die Personalpolitik des Flughafenleiters bis zur Klärung sehr faulig. Die Gesellschafter seien nicht geschädigt worden heißt es seitens der Flugplatzleitung, obwohl die Verfahrens- und Vergleichskosten wohl die Landkreis-Alimentierung mindestens eines Jahres verzehrt haben werden. Warum hatte man sechs Fluglotsen, auf deren Dienste man plötzlich vorgeblich ohne Leistungs-Nachteil verzichten kann? Fragen blieben unbeantwortet.

Im Landkreis wurde eine Rechnungsprüferin abberufen, ohne dass sie vorher vom Kreistag zu den ihr zur Last gelegten Vorwürfen gehört werden konnte. Sie soll vermittels eines Empfehlungsschreibens versucht haben, Vorteile für eine bessere Beurteilung zu erlangen. Die beauftragte Staatsanwaltschaft (sic!) hat ein Verfahren gegen Geldbuße eingestellt. Trotz dem sei die Mitarbeiterin suspendiert worden, wogegen sie sich vor dem Arbeitsgericht erfolgreich wehren konnte, die Verwaltungsentscheidung sei „offensichtlich und schwerwiegend rechtswidrig“. Das Gericht befand die Belobigungsschreiben nicht einmal ansatzweise als Vorteilsnahme und kritisiert damit, auch unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht, die Staatsanwaltschaft, den Antikorruptionsbeauftragten und die Landkreisverwaltung. Außerdem herrscht Verständnislosigkeit darüber, dass die Landkreisverwaltung mit eineinhalbjähriger Verzögerung die Vorwürfe vorträgt, während die Mitarbeiterin in dieser Zeit anstandslos weiterarbeitet. Allerdings wird „böse Absicht“ seitens der Kreisverwaltung vermutet, weil eine Prüfung der Denkmalsbehörde durch die Mitarbeiterin dort Mängel hervorgezeigt haben soll. Nach Erlangung der Rechtskraft des Arbeitsgerichtsurteils sieht sich jetzt die Landrätin Strafanzeigen und möglichen Disziplinarverfahren ausgesetzt. Kritiker der Landrätin vermuten, dass die Mitarbeiterin „mundtot“ gemacht werden soll. Es steht also mehr als der Vorwurf des „Bossings“ (Mobbing oder Psychoterror „von oben“) im Raum.

In der Gemeinde Am Mellensee-Klausdorf besteht ein oder sogar mehrere Rechtsstreitigkeiten gegen Kita-Mitarbeitende wegen der vorgeblichen Fehlbehandlung von Kindern. Das Arbeitsgericht selbst verlangte eine Konkretisierung der Vorwürfe, wurde aber mit Leerfloskeln abgespeist. Der Rechtsvertreter und ehemalige Vorsitzende des Gemeinderates und als solcher wohl gut vertraut mit der Situation in den Kitas, weil er seine eigenen Kinder in deren Obhut gab, bestreitet die Vorwürfe glaubhaft.

Weitere „seltsame“ Abberufungsfälle der letzten Zeit wurden manifest mit der bisher unklaren Abberufung des Geschäftsleiters der Zossener Wohnungsgesellschaft, der Stadtkämmerin der Stadt Zossen sowie weiterer dortiger Mitarbeitenden.

Daraus ergibt sich für uns die Frage nach einem mangelhaft ausgeprägten Rechtsbewusstsein der „handelnden“ Akteure, die gleichzeitig einen Personalmangel beklagen und die Kosten-Folgen daraus der Bevölkerung „überhelfen“. Es zeigt sich erneut, dass durch eine Wahl keine formalen Sach- und Fachkenntnisse vermittelt werden und persönliche Selbstwertdefizite nicht ausgeglichen werden können. Von der Seite der Landkreisleitung wurden Antworten auf Fragen in den Einwohnerfragestunden vermieden. Gutsherren könnten sich eine solche Personalpolitik aus Gründen der Betriebsexistenz nicht leisten, öffentliche Dienste halten das wohl auf den Bevölkerungsschultern aus. Eine weitere Bestätigung des „Peter-Prinzips“. Im Landkreis hält man Gerichtsentscheidungen offensichtlich für zu ignorierende Handlungsempfehlungen.

 

Bezogene Texte für den personal-juristischen Anteil: „Personal fehlt: „Langes Warten aufs Elterngeld“, MAZ-ZR, 12.05.2022, „Weitere Schlappe vor Gericht“, Tender für „Weitere Schlappe für den Flugplatz“, MAZ-ZR, 20.21.08.2022, „TF spart, weil Personal fehlt“, MAZ-ZR, 17.06.2022, Tender für „Landkreis spart eine Million Euro am Personal“, MAZ- ZR, 17.06.2022, „Kreishaus: 100 Stellen nicht besetzt“, MAZ-ZR, 21.09.2022, „Türkei empört Kubickis Rattenvergleich“, MAZ, (?), „Bearbeitungsstau in der Kreis-Bauaufsicht, MA-ZR, 20.10.2022, „Kann Scholz vermitteln?“, MAZ,13.10.2022, (wg. „Kanalratte“), Leitartikel „Ein gefährlicher Cocktail“; MAZ, 13.10.2022, (wg. „Chefchen“ als harmloser Miniaturisierungsbegriff vs. „Kanalratte“ und „Arschloch“, „Wenn Sparen arm macht“, Finanzen, Ministerien bleiben auf Milliarden sitzen, Analogie zur Kreispolitik, DER SPIEGEL, 20.08.2022, „“Kreistag streitet um Abberufung“, MAZ, 15./16.10.2022, Tender zu „Streit um eine Rechnungsprüferin“, MAZ-ZR, 15./16.10.2022, „Warum wurde Kosicki abberufen?“, MAZ-ZR, 15./16.10.2022, „Mitarbeiter-Abberufung sorgt für Diskussion“, MAZ-ZR, 17.10.2022, „Anwalt widerspricht Berkholz“, MAZ-ZR, 01.11.2022, „Zitat des Tages“, Chefchen Schwahn zum „Flugplatz-Erfolg“, MAZ, 08.11.2022 und Bild „Getrennte Wege“, 08.11.2022, beides Tender zu „Trennung von Flugleitern ist besiegelt“, MAZ-ZR, 08.11.2022, „Fragezeichen zu den Gemeindefinanzen“, zu verschwundenen Digitalversionen von Gemeindebeschlüssen in „Am Mellensee“ auch zur WVAM, MAZ-ZR, 09.11.2022, Haenicke-Fragen in der „Fragestunde des Kreistages TF, 19.09.2022, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, Haenicke-Reaktion auf Teilantworten der Landrätin von TF auf einige Haenicke-Fragen aus der Einwohnerfragestunde vom 19.09.2022, die jedoch ohne Antwort-Reaktion verblieben, vermutlich wegen der Argumente zur „besonderen“ Personalpolitik, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, 14.10.2022.

 

Zusätzliche Anmerkung zu dem Verfahren hinsichtlich der Vorwürfe gegen die KITA-Leiterin in Mellensee-Klausdorf (Quelle: „Hausverbot aufgehoben, MAZ-ZR, 10.11.2022, „Gemeinde Am Mellensee: Im Kita-Streit vor dem Arbeitsgericht Potsdam einigen sich die Anwälte von Ex-Kita-Chefin Sabine Böhmert und Hauptamtsleiterin Patrizia Berkholz):

Ich bin nicht Teil des Verfahrens, ich habe lediglich Kenntnis auf Basis der Pressemitteilungen der Vergangenheit, von deren Wahrheitsgehalt und Zutreffen ich ausgehen kann, weil sonst eine der Parteien widersprochen hätte. Es wird berichtet, dass das Hausverbot aufgehoben und eine Abmahnung gelöscht worden sei. Ursprünglich war eine Freistellung und ein Hausverbot gegen die, jetzt ehemalige, Kita-Leiterin von der erst seit einigen Monaten tätigen (Februar 2022) Hauptamtsleiterin kurze Zeit vor der Verrentung der Kita-Leiterin ausgesprochen worden. Das sei jetzt vom Tisch. Die ehemalige Kita-Leiterin sei jetzt verrentet, was von der Richterin als „problematisch“ benannt worden war. Einen arbeitsrechtlich so heftigen Streit halte das Gericht nicht für sinnvoll (sic!). Aus der Umgebung auf den Streit angesprochen solle die jetzige Rentnerin erklären, so bemüht die Richterin die faktische Kraft des Normativen, dass sie jetzt Rentnerin sei und zu dem Fall nichts sagen wolle. Aus der Darstellung folgere ich als interessierter Laie und aus eigener Erfahrung, dass die Gerichtsbarkeit wie auch die Verwaltung an größtmöglicher Ruhe interessiert ist. Das Handeln der Verwaltung war fehlerbehaftet und interessengeleitet. Die Grundlagen für den Streit waren nichtig. Die einzige Person, die eventuell lebenslang stigmatisiert bleibt, ist die ehemalige Kita-Leiterin. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass in einem solchen Fall schon niemand mehr der Erklärung zuhört, dass man einen „Vergleich“ geschlossen habe, bei der die andere Partei alle Vorwürfe fallen gelassen hat. „Irgendwas bleibt immer hängen“ lautet eine Erkenntnis aus dieser Argumentation. Aus diesem Grunde erscheint es für mich unverzichtbar, dass die ehemalige klagende Kita-Leiterin sich ihre Würde zivilrechtlich wiedererwirbt, wofür ich ihr Glück und Erfolg wünschen würde und glaube, dass ihre Chancen dafür gut sind. Außerdem ist dieser Fall ein weiteres Beispiel für die „seltsame“ Personalpolitik im Landkreis. Darüber muss gesprochen und darf nicht geschwiegen werden.

 

Am 14.10.2022 als Antwort auf meine Fragen in den Einwohnerfragestunden des Kreistages Teltow-Fläming vom10.12.2021 und :

 

Eigene Kurzdefinition: Politik ist das antizipierende Umsetzen von Interessen in Recht und Maßnahmen.

 

Sehr geehrte Frau Landrätin,

 

ich danke ihnen für die aus den Einwohnerfragestunden des Landkreistages vom 10.12.2021 und 19.09.2022 (beides Sparte Kommunales zu den entspr. Terminen) resultierenden Fragen.

 

Dazu habe ich die folgenden Anmerkungen zu machen:

 

  1. Die „Klage“ über mangelndes Personal ist in der Wirtschaft wie auch in den Bereichen des Öffentlichen Dienstes häufig zu vernehmen. Wenn die Fach- und Führungskräftesicherung eine hohe Priorität besitzt, ist es nicht verständlich, dass diese erkennbar nicht durch eine Personal- und Personalbedarfsplanung und entsprechende Politiken abgesichert wird. Die Alterspyramide müsste doch bekannt sein und mit Vorlauf und „Jungpersonalanwerbung“ neues Personal gesichert werden. Der angeführten Entgeltproblematik kann mit einer entsprechenden Tarifpolitik gegengesteuert werden. Rigide Tarifpolitik, möglicherweise begünstigt durch nachsichtige Gewerkschaften, können ein Übriges bewirken (bei der Deutschen Bahn wahrnehmbar). In der Wirtschaftsdiskussion werden diese Muster mit „Kaputtsparen“ gebrandmarkt und heftig kritisiert. Wahrnehmbar werden wohl auch Rationalisierungsmöglichkeiten nicht hinreichend gefördert. Auch wenn im Landkreis bestritten wird, dass durch Einsparungen die Kosten auf die Bevölkerung „umverteilt“ werden, ist es doch tatsächlich der Fall. Das machte sich auch bemerkbar bei der glücklicherweise gescheiterten Landkreisreform vor wenigen Jahren. Weiterhin sind die Mängelsituationen nicht erst seit Kurzem virulent, sondern sie bestehen bereits seit langer Zeit und zeigen steigende Tendenz. Im Übrigen wirft die Beantwortung der Frage ein ungünstiges Licht auf die Beschäftigten, erweckt sie doch den Anschein, dass diese Kräfte an anderen, lukrativeren Orten, keine Anstellung finden würden. Das wollen wir aber nicht glauben. Betriebsklima und –Atmosphäre können ein Übriges bewirken bei der Stellenbesetzung. Diese Aspekte sehen wir durch die Verfahren z. B. am Flugplatz als nicht positiv bewertet. Ansätze für eine andere Tarifpolitik, z. B. durch Anhebung des Gesamtniveaus, müssten aus der Kreisleitung vorangetrieben werden. Ansonsten ist es nicht unverständlich, dass die Folgen für die Bevölkerung diesen Leitungspersonen angelastet werden. Unterstellt wird hierbei, dass deren Vergütung durchaus attraktiv sein muss. Wie sonst wäre der Kampf um diese Positionen erklärbar? Um Selbstkasteiungsbestrebungen wird es sich nicht handeln.
  2. Es ist hier durchaus bekannt, dass es sich bei Fahrzeugbränden um Brände verschiedenen Materials handelt und verschiedene Fahrzeugarten in Brand geraten können. Reines Magnesium würde bereits bei Regen in Brand geraten, insofern wird es sich um Legierungen handeln. Darum geht es aber nicht. Die Frage hatte in diesem Sonderfall ausschließlich in Brand geratene Fahrzeuge zum Hintergrund, die mit elektrischem Strom aus besonders energie-dichten Akkumulatoren angetrieben werden, die im Brandfall durch ihre Anordnung am gesamten Chassis verteilt eine besondere Brandlast darstellen, speziell bei Trockenheit brennend im Wald verteilt. Die beiden beschriebenen Unfälle besaßen diese Ausprägung. Unverständlich ist, dass die auf erste Frage ein Jahr zugewartet werden musste. Diese Unfälle werden steigende Tendenz aufweisen. Wenn im Augenblick aus Kostengründen „Abrollbehälter“ noch nicht bei jedem Träger vorgehalten werden können, so müsste doch über eine steigende Tendenz berichtet werden. Die Brandsicherung der Wälder oder anderer Infrastruktur kann nach unserem Ermessen als Sicherheitsvorsorge nicht einzelnen Privatunternehmen zugeordnet werden.
  3. Die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bei der Flugplatz Schönhagen Gesellschaft m. b. H. nahmen einen größeren Raum in der kommunalen Presse ein, über längere Zeit. Daraus schließe ich auf Bossing-Situationen (Psychoterror „von oben“). Den Mitteilungen entsprechend sind die luftfahrtrechtlichen Fragen von den Behörden positiv bewertet worden, sonst wäre der Presse durch das von mir so genannte Chefchen widersprochen worden. Das ist nicht erfolgt. Wären sogenannte strafrechtliche Fragen zu klären gewesen, die über die „Kaffeekasse“ hinausgehen und von denen das Chefchen vorgeblich wusste und an der die „Führungsperson“ beteiligt gewesen sein soll, Widerspruch erfolgte nicht, hätten u. E. keine Vergleiche geschlossen werden dürfen, sondern sie hätten strafrechtliche Folgen nach sich ziehen müssen. So wurde eine Kaffeekasse wohl nur angeführt, um sich einer um einen Tarifvertrag bemühten, unbequemen, Personengruppe zu entledigen. Das würde die o. a. These bestätigen. Aus welchem Grunde benötigte der Flugplatz die große Anzahl von Fluglotsen, um sie jetzt „freizusetzen“? Bestehen jetzt Sicherheitsprobleme? Bestätigt diese Maßnahme die von mir unter 1. formulierten Besorgnisse? Die Vorwürfe gegenüber der Flugplatzleitung können nicht unberechtigt sein, wenn das Gericht in erster Instanz für die Mitarbeiter beschied. Der Flugplatz arbeite nach Wirtschaftsplan vorgeblich erfolgreich. Welcher Art ist wohl der Plan, wenn über Jahre subventioniert werden muss? Letztlich betone ich, dass der Begriff des Chefchens keine Abfälligkeit bedeutet, sondern er ist als Miniaturisierung gedacht. Als abwertend, nicht als beleidigend, werden die Benennungen „kleine Kanalratte“ (Kubicki/FDP) bezüglich T. Erdogan (MAZ, 13.10.2022) oder J. Fischers (Grüne) gegenüber dem damaligen Bundestagspräsidenten „Mit Verlaub Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch“ bezeichnet. Ich bewege mich diesseits dieser Begriffe. Insofern nenne ich den Begriff „abfällig“ als überzogen. Mir ist aber Ihre Einschätzung verständlich, zeigten Sie doch anlässlich der Vorstellung des Flugplatzleiters im Kreisausschuss „Regionales“ und „Wirtschaft“ am 19.02.2020 als Aufsichtsperson über die Flugplatzleitung das Fehlen einer kritischen Distanz, als Sie ihm vor Redebeginn in der Öffentlichkeit seinen Hemdkragen und die Krawatte richteten. Das erstaunte mich. Die angesprochenen Problematiken bezüglich der Verfahrensverluste beim KMS und beim Landkreis sparten Sie vorsorglich in Ihrer Antwort aus. Sie würden meine Thesen, auch bezüglich der Flugplatzführung, bestätigen, die ich nicht als umsichtig bezeichnen würde, weil die Kategorien dafür andere wären. Ich behauptete nicht, dass die Stadt Trebbin oder der Landkreis „durch diesen Vorgang ( …) zusätzlich belastet“ worden wären. Zusätzlich belastet bedeutet aber im Umkehrschluss, dass eine „normale Belastung“ stattfand, z. B. wohl durch Zahlung der Kosten durch den Flugplatz, also indirekt. Entlastung und/oder „umsichtige Geschäftsführung“ sähe anders aus und wäre so nicht beschrieben worden.

 

Am 22.09.2022 zur:

 

Sitzung der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule in Zossen-Dabendorf am 21.09.2022.

 

TOP 7 Einwohnerfragestunde

  1. Frage: Kleine Infofrage am Rande: Wissen Sie, dass es sich hier nicht um eine Legislaturperiode sondern um eine Wahlperiode, handelt? Sie können hier keine Gesetze beschließen.
  2. (Aus dem Ausschuss BBW): Ist Ihnen bekannt, dass die Vorsitzenden nicht vorschreiben dürfen, welcher Art Fragen sein dürfen und wie sie gestellt werden müssen (nulla poene sine lege)?
  3. Wäre es für die Diskussion hilfreich, wenn Änderungen in den verschiedenen Entwurfspapieren farbig, z. B. in Rot, angelegt werden würden, um die Diskussion deutlicher verständlich führen zu können?
  4. Bezüglich der Umfrage im Zossener Stadtblatt frage ich, ob die beiden Fragen, ob die Bürger einen Vollsortimenter wünschen (ja, nein) und wo sie ihn wünschen (Vorgabe von z. B. drei Orten) für die Antwort-Lösung ausreichend wären?  Die Antwortmehrheit sollte den Vollsortimenter-Ketten zur Entscheidung vorgegeben werden.
  5. Der Landkreis will sparen und lastet die Kosten für die Fahrt zu einer Luckenwalder Zulassungsstelle den Bürgern auf. Ein Elektro-Auto schafft die Hin- und Rückfahrt vielleicht nicht mit einer Ladung. Auch Berufskraftfahrer werden zu ihrer wiederholten Führerschein-Verlängerung mit Fahrtkosten belastet. Darf ich Sie bitten, sich nachdrücklich für den Erhalt der Zossener Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle einzusetzen, nachdem wir schlechte Erfahrungen mit Luckenwalde machen mussten?
  6. Wenn wir es richtig verstanden haben, sagte die Landrätin am Montag in der Kreistagssitzung, dass eine Bürgermeisterberatung stattgefunden habe (Fluglärmkommission). Anwesende der Kreistagssitzung können es bestätigen, wenn wir richtig gehört haben oder richtigstellen, wenn wir uns geirrt haben sollten.
  7. Ich bitte Sie, bei Ihrem Widerstand im Zusammenhang mit der Kreisumlage zu bleiben. (Zusatz: Und mit Nuthe-Urstromtal zusammenzuarbeiten).

 

Ich danke Ihnen und meinen Fans an den Bildschirmen. (Leises Gelächter im Auditorium).

 

 

Antworten der HVB und des Vorsitzenden zusammengefasst:

 

Weitgehende Zustimmung zu allen Punkten.

 

Am 19.09.2022 Fragennotiz zu dem Termin:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Fläming

im Kreistagssaal des Landkreises Luckenwalde.

 

Fragennotiz.

Sitzungsbeginn: 17°° Uhr.

 

Einwohnerfragestunde, meine Fragen an die Landrätin und wen es angeht:

 

 

  1. In der Lokalpresse (MAZ, 27.06.2022) können wir seit Langem lesen, dass an den verschiedensten Stellen Personal fehlt. Der Landkreis spart 1 Mio Euro ein. Anstatt der geplanten 63,5 Mio werden nur 62,5 Mio ausgegeben. Das seien rund 70 unbesetzte Stellen. Eigentlich müssten durch Tariferhöhungen größere Summen ausgegeben werden. Das geht seit Jahren so. Jetzt werden vermutlich Corona, Ukrainekriegsfolgen, Material- und Personalknappheit als Grund angeführt. Diese Gründe ziehen aber nicht endlos, weil diese Engpässe erst seit zwei Jahren existieren. Der Kreis spart auf Kosten der antragstellenden Bevölkerung und verlagert die Kosten auf Private. Wie lange soll das noch weitergehen? Wenn die Arbeitsplätze aus verschiedensten Gründen unattraktiv seien, was wird für größere Attraktivität getan? Dürfen die nachfragenden Bürger einen Nachlass für die nichterbrachten Leistungen für sich reklamieren oder einen Vorschuss auf z. B. Elterngeld?

 

  1. In der Lokalpresse (MAZ, 18.08.2022) konnten wir lesen, dass sich wiederum ein schwerer Unfall eines elektrischen Batterie-Autos mit zwei getöteten Menschen ereignet hat. Die Bilder von der Unfallstelle zeigen eine verheerende Situation. Die Feuerwehr-Beschäftigten mussten unter erschwerten Bedingungen löschen. Mit einer steigenden Anzahl von nicht nur Tesla-Autos müsse man mit einem Mehr solcher Unfälle rechnen, was logisch ist. Vor einem Jahr (10.12.2021) fragte ich bereits nach löschtechnischen Lösungen zum Beherrschen dieses Problems. Gibt es bereits Wasserwannen allerorten? Ist es auch der Personalengpass-Situation zuzuschreiben, dass ich bisher nichts von einer Antwort hörte?

 

  1. In der Lokalpresse (MAZ, 20./21.08.2022) las ich von einer weiteren Schlappe für den in der Verantwortung des Landkreises stehenden Flugplatz bezüglich seiner skurril und rechtlich fragwürdigen Kündigungs-Aktivitäten. Das Verfahren ging für den Flugplatz und dessen juristisch kenntnisfreies Chefchen glücklicherweise bisher verloren. Der KMS dilettiert bisher ähnlich glücklich für die Kläger, der Landkreis verhält sich bisher bezüglich der juristischen Auseinandersetzungen zum Glück auch jenseits der Rechtsgrenzen (ich sagte „Kommunalabgabe“, meinte aber „Kreisumlage“. Ich hoffe, dass ich verstanden wurde). Kann ich aus nur diesen drei Beispielen schließen, dass die „Leitungskräfte“ innerhalb des Kreises ein unzureichend ausgeprägtes Rechtsbewusstsein haben? Sind diese Kräfte lernunfähig? Sollte ein Wechsel angestrebt werden, um auch an dieser Stelle Kosten zu sparen?

 

Damit begann die Einwohnerfragestunde und damit endete sie auch. Niemand empfand meine Fragen einer Antwort wert. Die Löschkräfte müssen wohl noch am St. Nimmerleinstag die brennenden Autoteile aus dem Wald klauben, die Gerichte werden bald eigene Kammern speziell für die Behandlung von Fällen aus TF bilden, die Personalsituation wird sich nicht bessern, weil der Landkreis seine HASI-Situation damit vielleicht in fünfhundert Jahren lösen kann, wenn die Bevölkerung so lange zahlungsfähig bleibt. Aber, wir haben ja selbst unsere „Wächter“ (nach Platon, Politeia) gewählt.

 

Übrigens, wichtige Zusatzinfo: Die Anträge der Gemeinden Nuthe-Urstromtal und Zossen gegen die 1. Satzung zur Änderung der Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (TOPs 11, 12, 14 und 15 der Tagesordnung) wurden mehrheitlich abgelehnt. Die Anträge des Landkreises dazu wurden mehrheitlich angenommen. Die Landrätin und der Vorsitzende sind dazu der geäußerten Ansicht, dass die Klägerinnen keine Verschlechterung erleiden, wenn sich alle Gemeinden in einen letztlich möglichen Klage-Erfolg teilen, also alle beteiligt werden (zuvor noch goutierte „Kompromiss-Sichtweise“). Dabei handelt es sich aus meiner Sicht um eine „Tricky-Sichtweise“ und ich hoffe, dass das Gericht diese nicht teilt. Art. 103.2 GG sagt zu einem im Strafrecht analog geltenden „Rückwirkungsverbot“: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“. Bei dem vorliegenden Problem handelt es sich, wie ich es sehe, aber um einen abgeschlossenen, bereits abgewickelten, Sachverhalt, wie auch das bisherige Gerichtsurteil und die Notwendigkeit dazu zeigt, und eine erworbene Rechtsposition, die für die Klägerinnen nicht geschmälert werden darf, weil sonst das Vertrauen der Klägerinnen in die Beständigkeit der gesetzlichen Regelungen unbillig beeinträchtigt werden könnte. Es musste aus Sicht der Klägerinnen nicht mit Änderungen geltenden Rechts gerechnet werden. Meine Hoffnung auf ein Obsiegen der Klägerinnen bleibt unbeeinträchtigt, mein Vertrauen in die Rechtskunde von Landrätin und Kreistagsmehrheit bleibt beschädigt. (Zusatzinfo auch nach Interpretation gem. „Creifelds Rechtswörterbuch“ erfolgt).

 

Am 01.09.2022 zu neuen, denkwürdigen wie auch wohl rechtswidrigen Verfahrensweisen in Zossens SVV und den Ausschüssen, hier spez. BBW vom 31.08.2022:

 

„Viel Lärm um nichts (nach W. Shakespeare).“

 

Die Einwohnerfragestunde ist vorbei, die Verhandlungen laufen.. Der Zuhörersaal im Kulturforum Zossens ist geringfügig gefüllt. Wir sitzen in der zweiten Reihe, schräg rechts hinter uns setzt sich ein älterer Herr, dessen Mobilphone plötzlich etwas lauter quäkt: „Falsche Ortung.“ Beschwichtigend hebt der ältere Herr die Hände in meine Richtung, als ich mich umblicke. Eigentlich wären jetzt fünf Euro in die SVV-Kasse (wäre das eine „schwarze Kasse", wie in Schönhagen kritisiert?) fällig, wie auch die Hauptverwaltungsbeamte (HVB) gerade zuvor in einer ähnlichen Situation zu zahlen bereit gewesen ist. Ich signalisiere durch freundliches Nicken: Kein Problem. Ein rechts in der Reihe vor uns sitzender, zuvor fragestellender, ebenfalls etwas älterer Zuhörer steht auf, dreht sich um, wortlos zwei Schritte auf den rechts hinter uns sitzenden älteren Herr zugehend, eine Kunststoff-Flasche Trinkwasser in der einen Hand, ein Blatt Papier in der anderen Hand haltend und ihm diesen anscheinend übergeben wollend. Der vermeintliche Zettel-Empfänger jedoch hebt abwehrend die Hände und ruft, etwas hysterisch scheinend, mehrfach laut: „Gehen Sie weg, gehen Sie weg!“ Jetzt folgt das Erstaunliche. Der Vorsitzende verweist den schweigenden, möglicherweise Zettel-Überreichenden, wegen Ruhestörung des Raumes. Geringfügig protestierend verlässt der Kritisierte den Raum. Zweite Merkwürdigkeit: Der eigentliche „Schreihals“ folgt dem Kritisierten. Von draußen aus dem Vorraum des Forums vernehmen wir dann wieder die lauten, hysterischen mehrfachen Rufe des „Schreihalses“: „Gehen Sie weg, gehen Sie weg.“ Mehrere SVV-Mitglieder schauen nach außen, einige zurückkehrend. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung. Die HVB geht nach draußen und kehrt nicht zurück. In der Zwischenzeit erfuhren wir von anderen Zuhörern, dass der „Schreihals“ der HVB-Ehemann ist. Nach längerer Wartezeit will der Vorsitzende, und nachdem er es vorher ausschloss, die Sitzung ohne die HVB fortsetzen und wir verlassen den Raum, um uns zu informieren. Wir sehen, dass die HVB, ihr Ehemann, wie ich jetzt wusste, der Raumverwiesene und zwei Polizeibeamte im Vorraum stehend verhandelten. Auf meine Frage, ob das hier eine Familienveranstaltung sei, werden wir vom, ebenfalls älter erscheinenden, Stadtsprecher (wie ich später erfuhr, und der keine Exekutivrechte hat) und der Polizei nach außen geschickt. Zusammen mit dem Raumverwiesenen warteten wir im Freien, weil wir anboten, über den Vorgang im SVV-Raum eine Aussage machen zu können. Die Verhandlungen der HVB, dem Stadtsprecher und der Polizei dauerten etwas länger: Es war kalt, wir froren. Nach Ende der Verhandlungen verließen HVB, ihr Ehemann und der Stadtsprecher den Vorraum in Richtung des SVV-Saales. Die Polizeibeamten antworteten auf unsere Frage, dass sie zunächst etwas klären müssten und setzten sich in ihr Auto. Ein Polizeibeamter überbrückte die Zeit bis zum Eintreffen eines zweiten, größeren, Polizeiautos, besetzt mit ebenfalls zwei Polizeibeamten, im Gespräch mit uns. Die vier Polizeibeamten verhandelten miteinander, um uns dann zu sagen, dass sie uns nicht benötigen würden. Wir verließen nachdenklich den Ort des Geschehens. Fragen: War die Telefonansage. „Falsche Ortung“ im Zusammenhang stehend mit dem später Geschehenen? War die ganze Aktion inszeniert? Warum wurde der Ruhige des Raumes verwiesen? Warum folgte der „Schreihals“? Warum schrie er draußen wiederum? Wie konnte so schnell die Polizei gerufen werden, bei knapper Fahrzeugausstattung und eigentlich harmlosem „Vorfall“? Warum erschien so schnell ein zweites Polizei-Fahrzeug in einer ruhigen, fast freundlichen Situation? Wird hier von einer überforderten HVB und einem untertänigen Vorsitzenden die ohnehin stark geforderte Polizei zur Disziplinierung unbequemer Fragesteller instrumentalisiert? Und, last not least, hat die HVB durch ihr Verlassen der Veranstaltung die Ruhe des Ablaufes vorsätzlich gestört?

 

Zuvor „erklärte“ der Vorsitzende, dass er nur streng themenbezogene Fragen zulassen werde, weil die Tagesordnung lang sei, was nicht zulässig ist, weil mit diesem Argument jede Frage abgewehrt werden könnte. Außerdem gilt der Grundsatz „dass alles erlaubt ist, was vom Gesetz nicht verboten Ist (verboten werden kann)“, aus „Erklärung Menschen- und Bürgerrechte, Frankreich 1789“, „nullum crimen, nulla poene sine lege“ (kein Straftatbestand, keine Strafe ohne Gesetz). Außerdem kritisierte er die Art und Wortwahl von Fragestellungen, die er nicht mehr zulassen werde, allerdings in der von ihm just kritisierten Art und Wortwahl, zudem sehr „erzieherisch und von oben herab“, wie auch aus der SVV bemerkt wurde.

 

Strenger und herablassender Tonfall sowie rechtswidrige Saalverweise scheinen jetzt der „Politik“stil der Zukunft zu werden, sogar den Ordnungsdienst und die Polizei instrumentalisierend.

 

Hierzu auch bezogener Text: „Mails an die Kommunalaufsicht bezüglich der SVV-Sitzungen vom 06.04.2022 und 07.04.2022“, Haenicke vom 24.06.2022, Gedächtnisnotiz aus der Einwohnerfragestunde der SVV Zossens vom 06.04.2022, am Ende der Notiz, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, 06.04.2022.

 

Am 04.08.2022 Kurzdarstellung zur Diskussion in der Zossener SVV über einen befürchteten Verkauf der Festwiese:

 

„Klare Aussageanpassung an den „Zeitgeist“.“

 

In dem Klasse-Artikel über den befürchteten Verkauf der Festwiese an einen „Vollsortimenter“ wird die alternative Faktendarstellung der Zossener HVB besonders deutlich erkennbar. Anfangs-Zitat: „Niemals habe sie die Festwiese verkaufen wollen, das erklärt Bürgermeisterin Wiebke Sahin-Schwarzweller“ (Zitat Ende). Zitat zum Ende der Artikel-Mitte: „Beim Thema Festwiese sei die Bürgermeisterin (HVB) anfangs auf das lukrative Angebot der Laukat-Gruppe zwar sofort eingegangen, so Just (SPD?). Aber jetzt hat sie angesichts der Diskussion das in meinen Augen einzig Richtige getan - alles zurück auf Anfang“ (Zitat Ende). Das ist Dialektik vom Feinsten. Die Aussagen wurden an den „Zeitgeist“ angepasst. Die Stadtverordneten müssen letztlich entscheiden. Es bleibt spannend. Entscheidungshilfe aus unserer Sicht: Die Festwiese bleibt unberührt und im Stadteigentum.

 

Bezogener Text: „Stadt: Festwiese wird nicht verkauft“, MAZ-ZR, 04.08.2022, Gedächtnisnotiz aus der Einwohnerfragestunde der SVV Zossens vom 06.04.2022, am Ende der Notiz, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, 06.04.2022.

 

Am 02.08.2022 zum Interview mit dem Stadtkämmerer Zossens zur finanziell-rechtlichen Perspektive der Stadt:

 

„Ist „guter Weg“ ein Irrweg?“

 

Für mich ist das Interview mit dem Zossener Kämmerer Interpretationssache. Als „Externer“ habe ich weder das Zahlenwerk vorzuliegen, noch weiß ich, welche Kommune nach den Diskussionen des letzten Jahres tatsächlich gegen den Landkreis zu klagen „gewagt“ hat. Deshalb interpretiere ich die Kämmerer-Dialektik von einem normativen Ansatz her. Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer-Vorauszahlung leitet sich her von der Höhe des „zu erwartenden“, vom Unternehmen selbst veranlagten Unternehmensgewinns. Während der „Nullzinspolitik“ (jetzt geändert) war es für Unternehmen lukrativ, einen zu hohen erwarteten Gewinn zu errechnen und eine zu hohe Vorauszahlung zu leisten, weil sie bei Rückzahlungen eine Verzinsung dieser Zahlung von 12 mal 0,5 Prozent = 6 Prozent pro Jahr erwarten durften. Eine solche Verzinsung war am Markt nicht zu erhalten und bot eine Aufbesserung der Einnahmen. Die Ankündigung eines so handelnden Unternehmens, gegen den Messbescheid vom Finanzamt vorzugehen, ist dann eine „Nebelkerze“, denn es kann natürlich nicht zugegeben werden, welche taktischen Gründe sich hinter der Überzahlung verbergen. Die Stadt konnte die zu hoch angegebene Vorauszahlung nur annehmen, aber als „vorsichtige kaufmännische Buchführerinnen“ rochen die damalige Bürgermeisterin und Stadtkämmerin „den Braten“ und nahmen den Betrag zunächst bis zur zum zu erwartenden Rückzahltermin nur „in Verwahr“ und verbuchten die Zahlung zunächst nicht als Einnahme. Damit wurde der Betrag noch nicht zur Kommunalabgabe pflichtig. Der Landkreis als vorgeordnete Behörde sah jedoch die Chance, unterstellte eine zutreffende Steuer-Einnahme und griff auf die volle, aus der zu hohen Vorauszahlung abgeleitete und zur Einnahme erklärten Summe zu, obwohl die Gemeinde in diesem Bereich entscheidungsfähig ist. Der Kreis hat die Stadt also von der Überzahlung enteignet. Als es kam, wie es kommen musste, die Stadt also die Überzahlung verzinst an das Unternehmen zurückzuzahlen hatte, fehlte nach der „unrechten“ Aktion des Kreises die Überzahlung vermehrt um die Verzinsung in der Stadtkasse. Der Landkreis hat also die plötzliche hohe Defizitsituation der Stadt ohne deren Verschulden und ohne Not bewirkt, also zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Stadt gehandelt, sie in die Schuldenfalle gestürzt, ohne mögliche Gegenwehr der Stadt. Hier schließt sich der Kreis. Der Landkreis hat aus eigener finanzieller Not auf Grund einer zu großzügigen Finanzpolitik zur Aufbesserung seiner Situation, so der Vorwurf Zossens vor Gericht, die Kommunen mit einer zu hohen Kreisumlage belegt, ohne die Interessen, Aufgaben und Nöte der Kommunen hinreichend zu berücksichtigen und sie damit finanziell „gelähmt“. Diesem Vorwurf ist das Gericht gefolgt und signalisierte der Stadt Zossen einen Erfolg. Jetzt kommt das Merkwürdige: Das Gericht schlug trotzdem der Stadt vor, einen Vergleich anzunehmen, lediglich ungefähr ein Sechstel der zu viel veranschlagten Summe aus Überforderung und Überzahlung als Rückzahlung des Kreises an die Stadt zu akzeptieren, weil der Kreis ja auch die anderen Kommunen im Klagefall bedienen müsste und sonst eine Überforderung des Kreises eintreten würde. Verzichtete Zossen auf den “Löwenanteil“ seines sehr wahrscheinlichen Erfolges, wäre der Frieden im Kreis gesichert. Der Rechtsvertreter Zossens folgte merkwürdigerweise diesem Gerichtsvorschlag, obwohl er den vollen Erfolg über ungefähr zwanzig Millionen Euro der Stadt zusicherte. Auch er beschwor den „Kreisfrieden“, weil vorgeblich nicht sicher sei, wieviel von dem Geld in der Stadt bleiben würde, weil der Landkreis es sich aus Not auf andere Weise zurückholen würde. Damit unterstellte er, dass der Kreis, dem Urteil zuwider, seine Verhaltensweise nicht ändern und die Kommunen weiterhin überfordern würde. Außerdem würde die Auszahlung des Betrages nach Urteil zu lange dauern. Bürger Zossens argumentierten in der Einwohnerfragestunde in der Stadtverordnetenversammlung gegenüber zumindest einem anwesenden Bürgermeister einer anderen, auch vom Kreis überforderten Gemeinde, selbst zu klagen, mit Erfolgswahrscheinlichkeit vor dem Hintergrund des Diskutierten, und den Verordneten Zossens, diesen Vergleichsvorschlag nicht anzunehmen. Die Stadtverordneten folgten diesem Aufruf und, wie angedeutet, entschied das Gericht für die Argumente und den Erfolg Zossens. Wie in jedem anderen Verfahren muss jeder „Beschädigte“ selbst für seinen Erfolg klagen, eine direkte Ableitung eines Klageergebnisses auf Andere ist nicht möglich, es sei denn, dass eine „Musterklage“ vereinbart war, was hier nicht der Fall ist. Jetzt ist beabsichtigt, so interpretiere ich die Dialektik des jetzigen Stadtkämmerers, dass die Stadt auf den großen Betrag verzichtet und damit ein Aufteilen des Ergebnisses der Klage auf alle Gemeinden möglich, der Kreis geschont wird und „der Frieden gewahrt bleibt“. Aber daraus leitet sich die Frage ab, dass nach gesprochenem Urteil ein solches Verhalten für Zossen rechtswidrig wäre und wiederum klageriskant. Es gilt der Satz: Dem Gewinner steht der Erfolg zu („The Winner Takes It All“). Zossen hat sich schon in mehreren Fällen den Kreis schonend verhalten (Schule Dabendorf z. B.), der „Dank“ des Kreises lässt jedoch auf sich warten. Am Rande zu dem Interview: Der Landkreis muss für die Mietbeträge für die Schule aufkommen. Jetzt im Interview deutet sich an und wird mit der Summe von einer Million Euro „belegt“, dass der Kreis einen Streit darüber beabsichtigt, was als unverzichtbar für den Schulbetrieb anerkannt wird. Also wird auch die neue Stadtverwaltung zwischen die Mühlen des „klammen“ Kreises geraten, hat es aber noch nicht bemerkt oder akzeptiert es den Stadtinteressen entgegen, um die bisherige Bürgermeisterin zu belasten und die eigene Wahl bereits jetzt zu beflügeln. Der Wahlkampf jedenfalls von dieser Seite hat, so sehe ich es, bereits begonnen, auch zu Lasten der Stadtinteressen. Den anderen Gemeinden sei die Klage anempfohlen, wenn nicht bereits angestrengt und noch möglich. Für mich gilt, auch vor dem Hintergrund der „Flugplatzpolitik“ Teltow-Flämings, dass die Bürger Zossens und des Kreises die willigen Zahlmeister bleiben sollen. Undiskutiert bleiben sollen hier die Kosten der Rechtsverfahren, die der Kreis wegen seine verfehlten Finanzpolitik-Streitigkeiten verursacht.

 

Bezogene Texte: „Wir sind auf einem guten Weg“, MAZ-ZR, 29.07.2022, „Kreisumlage: Mehrheit der Stadtverordneten lehnt gerichtlichen Vergleich (svorschlag) ab“, Stadtblatt Zossen, 24.02.2021, „Notiz aus der SVV Zossen, Einwohnerfragestunde, 27.01.2021, „Weiterkommen mit Logik und Sachkunde“, 13.06.2021, „Wat is dat denn?“, 21.02.2021, letzte drei Texte www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales.

 

Am 31.07.2022 zur jahrelang andauernden außerordentlichen, glücklicherweise erfolglosen Kündigungsaktion von Fluglotsen des jahrzehntelang defizitären Flugplatzes Schönhagen:

 

„Alle Jahre wieder ….“

 

… nein, nicht Weihnachten ist gemeint. Jedes Jahr auf´s Neue „produziert“ der Flugplatz Alimentationsbedürfnisse beim Landkreis Teltow-Fläming (TF). Ergebnis negativ grenzwertig. Mehr Aufwand für großes Volumen ohne Zielerreichung. Die Bürger zahlen ja geduldig, weil sie stets Erklärungen hören, denen sie glauben und der Kreistag „müde“ ist. Jetzt soll Forschungsarbeit an Flugzeug-Elektroantrieben geleistet werden. „Mutig“ wage ich die Prognose, dass E-Antriebe in Flugzeugen ceteris paribus (unter sonst gleichen Bedingungen) die Bedeutung von Brieftauben im modernen Flugbetrieb nicht überschreiten werden. Über zukunftsträchtige Wasserstoff-Antriebe forscht man dagegen in Drewitz für eine Produktion in der Lausitz, außerhalb von TF. Und jetzt, wie genau vor einem Jahr, wird wieder über die fristlosen Kündigungen von Tower-Personal verhandelt, die von der „Geschäftsleitung“ nach Erfolglosigkeit in „ordentliche Kündigungen“ umgewandelt wurden. In der zweiten Instanz über die misslungenen Urteile wurden so, sonderbar, weitere Kündigungen ausgesprochen, vermutlich um Personalaufwendungen zu „sparen“. Der staatsanwaltliche Vorwurf der Bestechlichkeit wird als Vorwand für die Teilnahme an einem Streik für einen Tarifvertrag gewählt, wird ziemlich folgerichtig vermutet. Wofür kann man Flugleiter bestechen? Dass ein Flugzeug schneller und steiler aufsteigen darf? Jetzt rudert die Staatsanwaltschaft auch zurück und wandelt in die leichtere Variante „Vorteilsnahme“ um. Dabei werden Gelder gezahlt und angenommen, ohne mit einem speziellen Wunsch verbunden zu werden. Wie sollte ein solcher „Vorteil“ aussehen? Ein noch freundlicheres Lächeln? Aus einer großen Zahl von Minibeträgen bestehende Kaffeekassen findet man in Betrieben häufig, und sie können sich positiv auf´s Betriebsklima auswirken, vor allem, wenn auch das Chefchen daran teilhat, wie ausgesagt wurde. Die sonderbaren Vorwürfe, der Verfahrensablauf, die Ergebnisse und die Reaktionen darauf legen die Vermutung nahe, dass die Zermürbungs-Aktivitäten eine Minderung der Personalaufwendungen zu Folge haben sollen. In kleineren Betrieben wie diesem würde auch die erneute Wahl eines Betriebsrates (BR) Erschwerungen durch Einschüchterung zur Folge haben. Mit dem augenblicklichen Gremium scheint das schon funktioniert zu haben, wenn die Betriebsvertretung erklärte, mit den Kündigungen einverstanden zu sein. Die Aufgabe der Vertretung der Mitarbeiterinteressen unter Beachtung der Gesetze und Geschäftsziele ist wohl „unter die Räder“ geraten, vielleicht, weil keine Ziele erkennbar formuliert wurden. Verbleibende BR- Mitglieder könnten Einkommensminderungen leichter zustimmen. Es heißt, dass Lizenzen, Ausweise und Eignungen der Gekündigten nicht in Abrede gestellt wurden, die Einsetzbarkeit sei gegeben und könne nicht von der „Geschäftsleitung“, sondern nur von den Behörden widerrufen werden. Ich vermisse die Vertretungsarbeit des BR und bin entsetzt über dessen von mir vermuteter Willfährigkeit. Überall klagt man über den Mangel an qualifiziertem Personal. Wie dick muss wohl die Reserve-Personaldecke sein, wenn man jetzt plötzlich auf fünf Flugleiter gleichzeitig verzichten kann? Wird die Flugsicherheit gefährdet? Was müssen wir befürchten, wenn der augenblickliche CDU-Vorsitzende einen Flugwunsch nicht rechtzeitig realisieren kann und einen wichtigen Termin, z. B. auf Sylt, verabsäumt und das demokratische System der Bundesrepublik dadurch in´s Wanken gerät? Was müssen die Arbeitnehmer über das Rechtssystem denken, bei diesem „Führungsverhalten“? Ich denke, dass das Gericht die „Spielchen“ des Chefchens durchschaut und der Staatsanwalt seinen „Irrtum“ erkannt haben. Als wirksamste Sparmaßnahme scheint mir der Abschied der „Geschäftsleitung“ zu sein, der außerdem die Chance einer zielgerichtet orientierten, erfolgreichen Geschäftspolitik bietet. Dazu müsste die Landrätin ihren „Kuschelkurs“ ändern und der Kreistag kritischer entscheiden.  

  

Bezogene Texte: „Schlappe für Flugplatz Schönhagen“, MAZ-ZR, 28.07.2022, „Lausitz: 500 Millionen Euro für Wasserstoff-Anlage“, MAZ, 15.07.2022, „Flieger oder Dienstwagen: Was frisst mehr Sprit?“, CONP, 26.07.2022, „Saumäßige Flugplatzverwaltung?“, "Teure "Forschungsarbeit" in Schönhagen", www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, 28.07.2021 und 29.06.2022.

 

Am 29.06.2022 zur ILA- Flugzeug-Show in Schönefeld/Seelchow sowie zur Situation des Verkehrslandeplatzes Schönhagen im Landkreis Teltow-Fläming:

 

Teure „Forschungsarbeit“ in Schönhagen .

 

Für nachhaltige und klimaneutrale Luftfahrt bis 2050 will die Flugplatzleitung in Schönhagen forschend tätig sein. Seit ungefähr zwanzig Jahren ist das Flughafenchefchen nun schon den Flugplatz leitend tätig. Das Einzige, was der Flugplatz mit dieser Führung produziert hat, sind Jahr für Jahr stetige Verluste. Jedes seriöse Industrie-Unternehmen hätte längst wegen Zahlungsunfähigkeit und Eigenkapitalverbrauch den Konkursfall anmelden müssen. Nicht so Schönhagen, weil dieses „Forschungsprojekt“ ständig neue Finanzspritzen vom Landkreis Teltow-Fläming erhält. Der Landkreis kann sich diese Alimentation leisten, weil er durch dauernde Personal-Unterdeckung Millionenbeträge „einspart", die dann für das „schwarze Loch“ Schönhagen „verballert“ werden können.  Das hat Klasse und sichert dem Chefchen ein gutes Einkommen ohne Erfolgsdruck sowie dem CDU-Vorsitzenden und einigen Fußballmannschaften eine billige Landebahn. Trotzdem sei der Landkreis einer der sich dynamisch besser Entwickelnden im Landkreis-Ranking. Welche Fortschritte wären an anderer Stelle ohne „schwarzes Loch“ möglich? Wer trägt die Lasten daraus, dass beispielsweise Baugenehmigungen lange Bearbeitungszeiten benötigen auch für dadurch teure Baufinanzierungen? Natürlich der „dumme Wähler“, der sich durch demokratische Wahl selbst enteignet hat und sich vom Landkreis vorhalten lassen muss, dass er seine Finanzierung zeitgemäßer aufstellen soll. Unsere Vermutung ist, dass das einzige Forschungsvorhaben, dass das Schönhagen-Chefchen verfolgt, ist, als Erkenntnisobjekt herauszufinden, wie lange die Wähler diese „Politik“ mitmachen werden. Die persönlich sehr vertraut mit der Flugplatz-Leitung „zusammenarbeitende“ Landkreis-Führung hat einen langen Geduldsfaden und viel Lob signalisiert.

 

Bezogener Text: „ILA-Besucher fliegen auf Schönhagen“, MAZ-ZR, 27.06.2022,

 

Ausdruck vom 09.04.2022:

Am 09.04.2022 nach der Sitzung der SVV Zossens vom 06.04.2022 und 07.04.2022 an die Kommunalaufsicht des Landkreises TF:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kommunalaufsicht Teltow-Fläming,

ich bitte Sie darum, den Vorsitzenden der SVV Zossens Kühnapfel und die Bürgermeisterin der Stadt Zossen Sahin-Schwarzweller über die Gültigkeit der bestehenden Rechtsordnungen zu informieren bzw. den beiden Persönlichkeiten über deren Inhalt Kenntnis zu verschaffen, damit die Sitzungen den Regeln entsprechend ablaufen können.

Der Vorsitzende führt die Sitzungen nicht entsprechend den Paragrafen 5 und 11 der Geschäftsordnung Zossens sowie den Paragrafen 45 und 46 der Gemeindeordnung, indem er Zeitbegrenzungen vorgibt und durchsetzt, auch mit Gewalt der Ordnungskräfte, in die Texte "hineingrätscht", Zeitüberschreitungen behauptet, schrill zwischenschreit, auch bereits vor Sitzungsbeginn, das Mikrofon abschaltet, bereits in den ersten Satz hineinruft, Redetexte z. B. als "Quatsch" und "Unsinn" bewertet, Fragestellungen mit Fragezeichen vorgibt und damit die Stimmung "anheizt". Die Bürgermeisterin "grätscht" bereits in das erste Wort hinein, gibt Abstimmungsverhalten per Mobilphone vor, verlässt Sitzungen und schaltet die Infrastruktur ab, befiehlt Mikrofonabschaltungen per Handbewegung am Vorsitzenden vorbei. Die Probleme daraus werden den Stadtverordneten bzw. den sprechenden Einwohnern angelastet.

Ich bitte Sie um ihre sachdienlichen Erläuterungen gegenüber den beiden Personen.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Haenicke, Zossen, www.dlhaenicke.beepworld.de, hier: Sparte Kommunales und Anhang, außerdem siehe bitte die Artikel in der MAZ-ZR vom 08.04.2022 und 09.04.2022.

 

Am 24.05.2022 von der Kommunalaufsicht des Landkreises TF:

 

Sehr geehrter Herr Haenicke,

 

aufgrund des öffentlichen Interesses an einem rechtmäßigen Handeln der Stadt Zossen bei der Durchführung der Einwohnerfragestunde wurde Ihre E-Mail zu Anlass genommen, die Stadt Zossen rechtlich zu beraten.

 

In diesem Zusammenhang darauf ich auf Folgendes hinweisen:

 

1. Die §§ 45 und 46 der Gemeindeordnung sind mit In-Kraft-Treten der Brandenburgischen Kommunalverfassung - BbgKVerf- Ende 2007 außer Kraft getreten. Nunmehr sind die §§ 37 und 38 BbgKVerf einschlägig.

 

2. Die Einwohnerfragestunde in der Stadtverordnetenversammlung, im Hauptausschuss und in den beratenden Ausschüssen ist auf das Stellen von Fragen in Angelegenheiten, welche in der Zuständigkeit der Stadt Zossen liegen, beschränkt. Sofern seitens der Einwohner Ausführungen ohne Fragecharakter getätigt werden oder Angelegenheiten angesprochen werden, die nicht zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft der Stadt Zossen gehören, ist der jeweilige Vorsitzenden des Gremiums gehalten, durch geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts für die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen.

 

Soweit Sie mit Ihrer beigefügten E-Mail ein persönlichen dienstliches Fehlverhalten der Bürgermeisterin rügen, darf ich Sie auf die diesbezügliche  Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung als deren Dienstvorgesetzte verweisen.

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

Am 03.06.2022 meine Antwort an die Kommunalaufsicht des Landkreises TF:

 

Sehr geehrte Frau H., liebe Kommunalaufsicht des Kreises Teltow-Fläming,

dankend erhielt ich Ihre informative Antwort vom 24.05.2022 auf mein dargestelltes Anliegen bezüglich der SVV Zossens vom 06.04.2022 und nehme sie zum Anlass meiner Antwort:

1. Meine Fragen, Vorschläge und Anregungen haben stets, wie auch in diesem Fall, ausschließlich ortsbezogene Themen zum Inhalt, schon um eine eventuelle Überforderungs-Situation des hiesigen politischen Personals zu vermeiden, das offenkundig seltener über theoretische Basiskenntnisse verfügt. Leider ist es in einigen Fällen unvermeidbar, einen externen Bezug herzustellen, um das offenkundig kritisch zu sehende Verhaltensmuster zu begründen, wobei evtl. noch erkannt werden muss, ob rechtliche Regelverletzungen im Wahlkampf vorliegen, die einer juristischen Beurteilung bedürfen.

2. Nach dem von Ihnen benannten § 37.1 BbgKVerf leitet der Vorsitzende die Verhandlung, handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Im bezogenen Falle wurde meinerseits kein Regelverstoß begangen. Der Vorsitzende "erklärte eine nicht existente dreiminütige Redezeit" meinerseits für beendet, ohne jedoch zu erklären, woraus er diese Begrenzung herleitet. Er verwies mich vermittels der Ordnungskräfte des Saales, obwohl keine Ordnung verletzt wurde, außer der imaginierten Einschätzung des Vorsitzenden selbst, der autonom eine Bewertung nach eigenem Akzeptanz-Gusto vornahm, wie in diversen anderen Fällen auch.

3. § 37.2 BbgKVerf gestattet dem Vorsitzenden einen Ordnungsruf gegenüber einem Mitglied der Gemeindevertretung, wenn "dessen Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung stört". Ich bin kein Gemeindevertretungsmitglied, schon aus diesem Grund halte ich seine "Ordnungsintervention" für nicht rechtskonform. Ich habe kein Recht gebrochen insofern war seine Reaktion überzogen, verletztend und regelwidrig.

4. Die Präzisierungen der ehemaligen §§ 45 und 46 der Gemeindeordnung sind überflüssig gewesen. Dem Landesparlament ist vermutlich klar geworden, dass es dieser Präzisierungen nicht bedarf, weil der Grundsatz gilt, dass "alles erlaubt ist, was nicht durch Gesetz verboten werden kann (ist)" (Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Frankreich 1789), sowie "nullum crimen, nulla poene sine lege" (kein Straftatbestand, keine Strafe ohne Gesetz). Meine Sorge ist, dass die Unkenntnis dieses Grundsatzes zu neuen, sinnlosen und unnötigen Diskussionen führt und in der Folge die Ordnungskräfte im Saal zu vielen unrechten Einsätzen "gezwungen" werden könnten.

Mich für Ihre Reaktion bedankend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen Lutz Haenicke, Zossen.

 

Am 06.04.2022 zur:

Sitzung der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule in Zossen-Dabendorf am 06.04.2022.

 

TOP 7 Einwohnerfragestunde (anders als zur Verbandssitzung des KMS gestern sind wir heute rechtzeitig erschienen, „durften“ allerdings aus Gründen der Unkenntnis seiner Geschäftsordnung des SVV-Vorsitzenden früher gehen, weil er mich mit Personaleinsatz aus dem Saal „werfen“ ließ):

Begründung als Anmerkung: Trotz des anderslautenden Textinhaltes im § 18 der Gemeindeordnung (GO) und des § 5 der Geschäftsordnung der SVV Zossen (GeschO) beharrt der momentane SVV-Vorsitzende auf Einhaltung einer imaginären Dauer der Einwohnerfragestunde von 30 Minuten und einer Fragezeitdauer von 3 Minuten. Beides gibt es so nicht, sondern die „Einwohnerfragestunde“ soll, nicht darf nicht, die Dauer von dreißig Minuten nicht überschreiten (juristischer Unterschied). Die „Drei-Minuten-Regel“ ist nicht existent sondern nur vom Vorsitzenden imaginiert. Er beharrt auf der Stellung von Fragen, versehen mit einem Fragezeichen am Ende des Satzes. Eine Frage ist jedoch nach Ordnung die Darstellung eines Problems. Es werden nach Ordnung nicht Fragen abverlangt, sondern es dürfen Vorschläge und Anregungen gemacht werden. Ebenso hielt er meine Themen für unzulässig für die SVV. Wir seien hier in Zossen und nicht im Bundestag. Er entschied kurzerhand, dass meine drei Minuten abgelaufen seien und ließ mich von den mir gegenüber sehr freundlichen Ordnungsamts-Mitarbeitern aus dem Saal begleiten.

  1. Vor einigen Tagen (18.03.1922) hätte Egon Bahr, Journalist, langjähriger Berater des Bundeskanzlers W. Brandt, Bundesminister und in vielen politischen Ämtern tätig, seinen einhundertsten Geburtstag feiern können. Er war die „gute Seele“ Brandts und begründete eine neue Ostpolitik zwischen den Blöcken „Wandel durch Annäherung“ sowie eine positive psychologische Sprachregelung. Eine ähnliche Funktion hatte der augenblickliche Bundespräsident als Kanzleramtsminister des Freundes des russischen Staatspräsidenten und ehemaligen Bundeskanzlers G. Schröder, allerdings in weniger positiver Weise. Er war Architekt der Agenda 2010, die eine Entreicherung der kleinen Einkommen und schwachen Bevölkerungsgruppen bewirkte, sowie der „Zerschlagung der Deutschland-AG“ (Titel), um nur zwei Beispiele zu nennen. Die ehrenamtliche Ukraine-Hilfe Zossener Bürger kann nicht hoch genug eingeschätzt werden und ist außerordentlich wertvoll. Wird sie entwertet dadurch, wenn sie eingerahmt wird ausgerechnet von jener Person, die eine Entreicherungspolitik begründete und die vermutlich keinen Bezug zu kleinen Einkommensbeziehern hat?
  2. Die momentane Bürgermeisterin Zossens wie auch andere Kommunalpolitiker beklagen augenblicklich Anfeindungen aus der Bevölkerung bis hin zu Angriffen gegen sie. In diesem Zusammenhang begab sich die momentane Bürgermeisterin mit dem damaligen und augenblicklichen Bundespräsidenten und anderen Kommunalpolitikern nach Norwegen zum Norwegischen König, um die Problematik dort zu diskutieren. Ich weiß nicht, was er zur Lösung hätte beitragen können. Ich weiß, was „Mobbing“ ist aus eigener Erfahrung. Weil ich (wir, meine Frau und ich) eine andere Energiepolitik bewirken wollten, als die Augenblickliche, waren wir Anfeindungen ausgesetzt. Hinter dicken Geschäftsleitungstüren wurde mir physische und psychische Gewalt angedroht, psychische ausgeübt. In der Folge verloren wir beide unseren Arbeitsplatz. Ich war bemüht um juristische Hilfe, konnte sie aber nicht erhalten, weil uns qua Gesetz die Beweislast auferlegt war, wir aber nicht beweisen konnten. Das Recht gab das nicht her. In der Zwischenzeit ist gesetzlich eine Beweislastumkehr eingeführt worden. Nachdem die Rechtslage sich jetzt vereinfacht hat und gedreht wurde, fordere ich die momentane Bürgermeisterin auf, Indizien und Tatsachendarstellungen vorzulegen und zur polizeilichen Anzeige zu bringen, damit sie verfolgt werden können und wir mit dem Thema nicht weiterhin im Ungewissen „weiterschwimmen“ müssen, wenn sie es denn nicht bereits getan hat.
  3. Der momentane CDU-Generalsekretär Mario Czaja steht einem Artikel im Magazin „DER SPIEGEL“ (Nr. 3, 2022) in einer besonderen Kritik: Er hat seinen Wahlkampf geführt mit Wahlplakaten, auf denen er seine Herkunftspartei CDU nicht genannt hat. Der Vorwurf lautet unter Anderem, dass es ihm nur um sich selbst gehe und nicht um Stadt und Partei. Diese Verfahrensweise ist vermutlich kein Kavaliersdelikt, wenn nicht rechtswidrig. Unsere augenblickliche Bürgermeisterin ist in ihrem Wahlkampf ebenso verfahren. Sie hat die Partei ihrer Herkunft auf den Laternenplakaten nicht genannt, wohl aber eine große Zahl von Unterstützern. Ihr Argument: Es sei nicht mehr Platz gewesen. Wollte sie die FDP verschweigen, weil diese, die FDP, in breiten Bevölkerungsschichten nicht in einem guten Licht erscheint, indem sie, die FDP, ihre Klientel an den Interessen anderer vorbei steuerlich begünstigen wollte und hat? Jedenfalls ist das Unterlassen kritisch zu sehen und kann mangelndes Vertrauen begünstigen aber nicht beseitigen.

 

Durch unseren Hinauswurf und weil die augenblickliche Bürgermeisterin sich weigerte, den TOP 15 aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil zu transferieren (Beratung zur zukünftigen Nutzung der Festwiese), auf der viele ältere und jüngere Zossener Bürger schöne Stunden verbringen konnten, erfuhren wir nichts über einen von uns befürchteten Verkauf.

 

Am 05.04.2022 zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS) im Dorfgemeinschaftshaus in Zossen, Kirchplatz 7:

 

„Im Anfangstermin geirrt (sorry, my mistake)“

 

Nachdem wir uns im Anfangszeitpunkt um eine Stunde geirrt haben, konnten wir leider nicht mehr an der Sitzung teilnehmen und unsere Fragen stellen. Wir vermuteten den Beginn um 19°° Uhr und meinten, schon sehr früh anwesend zu sein, als wir um 18.40 Uhr eintrafen. Aber die Verbandsversammlung muss ein rasendes Tempo für die Sitzung vorgelegt haben, denn die Teilnehmenden hatten das Haus nach Sitzungsende bereits wieder verlassen und wir konnten sie vor der Tür treffen. Deshalb stellen wir unsere, nunmehr fiktiven, Fragen hier. Irgendwann werden wir eine Antwort erhalten, auf die eine oder andere Art. Der Themenkomplex ist noch nicht abgeschlossen.

 

Einleitung: Nachdem wir seit mindestens 2008 an vielen Gerichtsterminen bezüglich der „Altanschließerbeiträge“ vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam teilhaben durften und weiterhin die Nichtzulassungsbeschwerde des KMS jetzt vom OVG abgelehnt wurde, konnten wir wahrnehmen, dass zahlreiche Klagen mit einem Vergleich endeten, die ein finanzielles „Entgegenkommen“ des KMS den Klagenden gegenüber zum Ergebnis hatten.

  1. Frage: Wer zahlt eigentlich die Differenzkosten aus diesen „Zugeständnissen“?
  2. Frage: Wer zahlt eigentlich die Verfahrens- und Gerichtskosten derjenigen Verfahren, in denen der KMS und in den nachgeordneten Verfahren höherer Instanzen unterlegen ist?
  3. Frage: Wer kommt für die Kosten auf, die durch die jetzt vom OVG ergangene Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde des KMS aufgelaufen sind?
  4. Frage: Werden diese Kosten auf Umwegen den Kunden auferlegt, obwohl es für juristisch halbwegs aufgeklärte Laien deutlich sein konnte, dass bereits der ursprüngliche und die Klagekette in Bewegung setzende Gesetzgebungsakt durch den Landtag fehlerbehaftet war (z. B. Rückwirkungsverbot analog Art. 103 GG) und eigentlich vom Ministerpräsidenten hätte beanstandet werden müssen?

 

Am 17.03.2022 zum Bericht der MAZ-Zossen über den „Test“ eines Elektrobusses in Luckenwalde durch die Landrätin im Verein mit Wirtschaftsförderer, Kreis- und Landtagspolitikern sowie Vertretern der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming (VTF) und des Herstellers MAN, um sich „ein Bild“ zu machen :

 

„Waren sie auf einer Geländestrecke?“

 

Auf der Abbildung während des sogenannten Tests sind neun Personen zu sehen. Haben diese „Reisenden“ denn alle einen Lkw-Führerschein und einen P-Schein, um den Bus zu fahren? Wie haben sie denn „getestet“? Konnten sie nicht auch einfach nur drinsitzen wie in jedem anderen x-beliebigen Bus? Haben sie die vollen 300 km „abgeklappert“ mit vielen Starts und Stopps? Wäre zum „Test“ nicht auch die volle Nutzlast erforderlich gewesen? Hätten sie nicht auch in einem Jahrmarkts-Autoscooter ein Elektrofahrzeug im harten Einsatz testen können, für einen Euro pro Person und Fahrt? Um sich ein Bild zu machen hätten sie auch einen Normalbus auf der Straße fotografieren können, die Geräusche hört man ja nicht auf dem Bild. Außerdem wären die Reifenabrollgeräusche lauter als der Motor. Wir sind neugierig auf die „Testergebnisse“. Wird jetzt alles auf ein „Spielchen“ reduziert mit eventuell absurdem Ausgang? Wäre nicht ein „Wasserstoffbus-Test“ sinnvoller gewesen, mit den gleichen Fragen behaftet wie im vorliegenden Text?

 

Bezogener Text: „Elektrobus rollt durch Luckenwalde“, MAZ-ZR, 16.03.2021.

 

Am 01.03.2022 Beobachtungsnotiz zu dem Termin vom 28.02.2022:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Fläming

im Kreistagssaal des Kreishauses des Landkreises in Luckenwalde.

 

TOP 3.: Einwohnerfragestunde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vor dem Hintergrund des brutalen Überfalls auf die Ukraine erscheint mir mein Anliegen als fast schon banal. Gleichwohl ist es wichtig. Wenn wir unsere kleinen Probleme nicht lösen können, wie sollten wir dann zur Lösung großer Probleme in der Lage sein?

Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass wir beide, die Landrätin und ich, mit unseren Prognosen aus der Einwohnerfragestunde vom 13.12.2021 Recht behielten. Die Landrätin sagte mir zu, meine nicht beantworteten Fragen in der altbewährten Art schriftlich zu beantworten. Ich sagte: „Also gar nicht“.

Es ist eingetreten: Die altbewährte Antwortform, nicht zu antworten.

Heute antwortete die Landrätin, dass sie die Fragen (als Landkreis) nicht beantworten könne. Sie dachte, dass mir diese Antwort irgendwie zugekommen sei.

Ich antwortete, dass ich nichts erhalten habe.

Merkwürdig: Die Landrätin verriet mir nichts über die Art der Zustellung. Der Begriff „irgendwie“ ist für mich nicht aussagefähig. Ich verfüge nicht über Zuträger oder über telepathischen Fähigkeiten. Insofern ist für mich diese Aussage nicht vertrauensbildend.

Ich übergab also Erinnerungskopien meiner Notizen vom 14.12.2021 dem Vorsitzenden und der Landrätin zur Kenntnisnahme (diese Notiz ist im Anschluss an diese Notiz angefügt). Der Lesende kann selbst entscheiden, ob diese Fragen nicht doch im Landkreis beantwortet werden müssten. Im Zweifel müssten die örtlichen Feuerwehren ein Interesse an den Antworten haben. Oder muss ich davon ausgehen, dass die Lösungen von jeder Stelle der FFW individuell gefunden werden müssen?

 

Meine heutige Frage:

Wir haben in den letzten Jahren mehrfach über Personalmangel im Kreishaus gehört, in der Zeitung gelesen und ich selbst habe schon Fragen dazu gestellt. Wenn der Personalmangel latent vorhanden ist, bedeutet das auch, dass der Landkreis auf den Rücken des Personals belastend arbeitet, aber auch (Zusatzfrage) den Haushalt des Landkreises durch Personalkosten-Einsparungen saniert?

In der MAZ vom 19./20.02.2022 konnte ich lesen, dass nach der Beantragung einer Baugenehmigung das Verfahren überproportional lange Zeitdauer in Anspruch nimmt. Ist es vertretbar, dass diese lange Dauer wegen des dargestellten Personalmangels Kosten verursacht, die von den Antragstellenden zu tragen sind?

 

Besonders zynisch empfinde ich die Aussage, dass sich die Bauherren „viel zu früh an einen Kreditvertrag binden“, sei bedauerlich, aber durch die Baugenehmigungsbehörde nicht beeinflussbar.

Wie soll denn ein externer Antragsteller den richtigen Zeitpunkt bestimmen können, wenn Sie hier in der Verwaltung nicht einmal Ihre eigenen Personalprobleme lösen können?

 

Anmerkungen zum Vortrag des Kreiskämmerers:

Die Darstellungen der Tabellen der Haushalte auf der Leinwand hatten zunächst gefühlte Briefmarkengröße, waren also nicht erkennbar. Später waren die Abbildungen größer, allerdings war die Schriftgröße der Überschriften lesbar, dafür die Zahlen in den Zeilen und Spalten durch ihre Schriftgröße in der geforderten Geschwindigkeit nur schwer zu verfolgen, so dass sich auch Zuordnungen zu den Orten und ein Vergleich nicht bewerkstelligen ließ. Ich gehe davon aus, dass die Abgeordneten eigene Unterlagen besaßen, die sie auch „studiert“ hatten, so dass sich deren Rückfragen erübrigten. Der Wert der Öffentlichkeitswirkung ist schwer einschätzbar.

Zu der Höhe des Kommunalabgabe-Hebesatzes wurde mitgeteilt, dass der Landkreis 42,1 % benötigen würde, sich aber mit 40 % begnügt, zukünftig jedoch 41 % erheben wird, was möglich ist, weil noch die vorhandenen 28 Mio € aufgezehrt werden könnten. Es seien Kreditaufnahmen geplant in 2020 … 2022 … 2025.

Der Landkreis hoffe auf Heilung der Satzung seitens des Landes wg. Verfahrens im Zusammenhang mit Zossen, bis dahin werden die 28-Mio-Rücklagen aufgebraucht. (Anm.: Der Kreis spielt also auf Zeit.)

 

Einige über das Netz zugeschaltete Abgeordnete waren auf der Leinwand lediglich mit den Anfangsbuchstaben ihrer Namen angezeigt. Die von mir wahrgenommene Anzahl schwankte zwischen neun und elf, andere waren mit Bild sichtbar. Es war also nicht verifizierbar, wie viele Abgeordnete sich nur von Zeit zu Zeit einblendeten, um zu sehen, ob die Veranstaltung noch läuft. Die Anzahl der Teilnehmenden und Abstimmungsergebnisse waren also durch die große Volatilität nicht verifizierbar (Bildbeispiel aus einer anderen Sitzung, MAZ-ZR, „Nur noch acht Jahre“, 19./20.02.2022).

 

Anhang zur Erinnerungsnotiz vom 01.03.2022:

 

Am 14.12.2021 Beobachtungsnotiz zu dem Termin vom 13.12.2021:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Fläming

im Biotechnologie-Park Luckenwalde.

 

Erinnerungsnotiz.

Sitzungsbeginn: 17°° Uhr.

 

Einwohnerfragestunde, meine Fragen an die Landrätin:

In der MAZ-ZR vom 10.12.2021 wird der Unfall eines Elektro-Autos bildlich dargestellt und geschildert. Das Fahrzeug wurde durch den Unfall stark beschädigt und in einer Weise „zerrissen“, wie ich sie noch nie bei einem Auto-Unfall wahrgenommen habe.

  1. Einzelteile des Fahrzeuges liegen über große Bereiche verstreut. Ist dieses Unfall-Ergebnis typisch für diese Art von Autos? (Anm.: Bei Elektro-Autos liegt der Fahrzeug-Schwerpunkt nicht im Bereich des Motors vorne oder hinten, sondern im Bereich des Akkumulators (Akku) verteilt über die gesamte Fläche des Wagenbodens). Fehlen Konstruktions-Merkmal-Tests? Fehlen Unfall-Tests?
  2. Es wird in den Medien berichtet, dass der Akku leicht in Brand geraten kann. Akkuteile, die durch Unfallwirkung aus dem Auto geschleudert werden, können sich durch weitergehende Reaktion selbst entzünden und brennen. Sie sind schwer löschbar. Welche Folgen wird das haben bei einem Unfall dieser Art im trockenen Sommer auf einer Waldstraße, wie im MAZ-Bild dargestellt?
  3. Werden die Feuerwehren zukünftig mit Wannen ausgestattet sein müssen, um in Brand geratene Wracks zu „baden“? Müssen die Feuerwehr-Beschäftigten den Wald nach brennbaren Teilen absuchen?

 

Anderes Thema:

Die „Ampel-Regierung“ beabsichtigt eine teilweise Politik von Drogenfreigabe.

  1. Wenn in der politischen Volkswirtschaftslehre Subventionen als eine Art von Drogen für Unternehmen bezeichnet werden, wird dann der Flugplatz Schönhagen, eine Entscheidung darüber steht heute wohl bevor, zukünftig mit einer noch größeren Subventions- (eigentlich Alimentations-) Zuführung mit Drogencharakter vom Landkreis rechnen können? (Anm.: F. März könnte für den Landkreis billiger auch in Schönefeld landen).
  2. War bei dem Autozulieferer Schaeffler, der eine Schließung seiner Produktionsstätte in Luckenwalde beabsichtigt, die Subventions-Drogenmenge zu klein?
  3.  Wollten die mehr haben?

 

Weiteres Thema:

In der MAZ-ZR vom 11./12.12.2021 las ich, dass wegen der neuen Omikron (Corona-Mutations-Variante) nach der bisher präsenten Delta-Variante, eine Vergrößerung des Impfzentrums in Luckenwalde beabsichtigt wird.

  1. Das ist gut und notwendig, aber ist es auch hinreichend. Ist genügend Comirnaty (Vaccin von Biontec-Pfizer) vorhanden?

 

Eine Antwort will mir die Landrätin sofort geben: Vaccin ist bis zum Jahresende hinreichend vorhanden. (Es werden keine Angaben über das Fabrikat sowie über die zu erwartende und mögliche Zahl von Impfungen gemacht).

 

Internet-Info des Gesundheitsministers Lauterbach vom 14.12.2021: Die vorhandene Impfstoffmenge reicht für die Booster-Kampagne nicht aus.

 

Die anderen Fragen will sie mir in der bisher bewährten Form schriftlich geben.

 

Meine Frage: Also gar nicht.

 

Der Vorsitzende: Die Landrätin sagte eine schriftliche Antwort zu.

 

Mein Nachsatz: Sie nannte Vorwörter: „In der bisher bewährten Form“. Vielleicht sind die Briefe bisher fehlgeleitet worden und ich habe sie nicht erhalten.

 

Schweigen.

 

Mein Nachsatz: Meine Frau und ich wünschen Ihnen allen ein friedliches Weihnachtsfest, ein gutes neues Jahr sowie Gesundheit immerdar.

 

In dem TOP über die Subventionen (eigentlich Alimentationen) für den Flugplatz Schönhagen wird eine Verringerung der direkten Subvention für den Flugbetrieb um ca. 16 Prozent (von ca. 600 Tsd. auf ca. 500 Tsd. € angekündigt. Aber es gäbe noch einen weiteren Subventionsteil für Fertigung in Höhe von ca. 800 Tsd. € (Der letzte Satz gilt vorbehaltlich der richtigen akustischen Wahrnehmung. Es gibt zwischen meiner Frau und mir Wahrnehmungsdifferenzen). Der Bund wird eventuell, darüber steht der Landkreis in Verhandlungen, einen Betrag zum Flugplatz-Betrieb zuschießen.

 

Im Verlauf des ersten Teiles der Sitzung, nach der Einwohnerfragestunde, gab es Bild- und Ton-Ausfälle, die wir anzeigten und die danach wieder „repariert“ wurden. Auf der Leinwand sahen wir nur die Rücken einiger weniger Abgeordneter sowie das Podium. Die TOP´s wurden mit ihren Nummerierungen aufgerufen, Redebedarf, der meist nicht gegeben war, nachgefragt und dann die Abstimmungen durchgeführt. Wir konnten das Abstimmungsverhalten nicht sehen. Abschließend wurde die „mehrheitliche Annahme“ benannt, evtl. Enthaltung und/oder Ablehnung, erwähnt, manchmal auch nicht, um dann fortzufahren.

 

Nachdem wir die Sitzungsdurchführung dieser Art als nichtöffentlich, maximal quasi- oder halböffentlich, bezeichneten, verließen wir den zugigen Vorraum des Abstimmungssaales.

 

Nachtrag: Der Vortrag über die Entwicklung des Personalstandes, den vermeintlichen Zuwächsen und den Änderungen, vermittelt, durch die etwas undeutliche Bilddarstellung auf der Leinwand und den schnellen Bildwechsel, den Eindruck, dass der Status quo, also die etwas knappe Personaldecke, auch zukünftig erhalten bleibt.

 

Am 15.02.2022 zur

 

Gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse HFA und RPA des Kreistages Teltow-Fläming im Kreistagsraum des Kreishauses am 14.02.2022.

„Kaum zu glauben, aber wahr“:

 

Anmerkungen: Die Sitzung fand unter Corona-Bedingungen bezüglich Abstand zwischen den Teilnehmer/inne/n der Ausschüsse statt. Die Abgeordneten verfügten über Mikrofone, Tabellen und Grafiken wurden vermittels eines Beamers auf einer Leinwand abgebildet. Teile der Schrift waren zu klein und für uns hinten Sitzende schwer lesbar. Die Charakteristik der Mikrofone ist derart, dass sie direkt von vorne angesprochen werden müssen. Leider wird diese Charakteristik von den Vortragenden, dem Sitzungsleiter, der Landrätin und den Abgeordneten nicht hinreichend berücksichtigt. Die Diskutanten tendieren dazu, Blickkontakt mit ihren Adressaten aufzunehmen. Die Blickrichtung und die Mikrofone sind nach vorne ausgerichtet, die Zuhörer und Adressaten sitzen in erster Linie hinter den Berichtenden und Diskutanten. Leise Stimmen bewirken, dass das Gesagte oftmals nur für die in der Nähe Sitzenden verständlich ist. Die Vortragenden erkennen offenbar nicht, dass sie den Kopf für Blickkontakt um das Mikrofon herum drehen müssten oder es in der Hand mitnehmen müssten, wie eben im Showgeschäft auch üblich und praktiziert. Die Beachtung dieser scheinbaren Bagatelle würde die Verständigungsqualität erhöhen. Die Sitzungen vermitteln uns jedoch den Eindruck, dass nicht Information Außenstehender, sondern die Fiktion von Information (das kann auch zur Desinformation mutieren) bezweckt wird. Es forderte mir große Mühe ab, dem Vorgetragenen zu folgen. Die wiedergegebenen Inhalte sind nicht vollständig und beruhen auf dem Gelesenen und Gehörten.

Kämmerer:

Der Hebesatz für die Kreisumlage hat im Zeitablauf trotz eines verringerten Wertes ein wachsendes Ergebnis für den Landkreis zur Folge:

2018: 45,5 %, Ergebnis ca. 93 Mio.       Unterdeckung

2018: 45    %, Ergebnis ca. 93 Mio.

2019: 44    %, Ergebnis ca. 108 Mio.

2020: 42    %, Ergebnis ca. 113 Mio.     Überdeckung.

(In die Zukunft soll hier, in dieser Notiz, noch nicht geschaut werden, weil eine weitere Senkung noch diskutiert werden soll).

 

Frage mit satirischem Hintergrund: Es fällt auf, dass das Aufkommen mit sinkendem Hebesatz steigende Tendenz aufweist. Was ist die Begründung? Wäre ein maximaler Betrag bei Hebesatz Null zu erwarten? (Letzte Frage Satire Ende).

 

2015 … 2017 Rückstellungen für Rückzahlung zu hoher Kreisumlage wg. Klage Zossens: Ca. 17 Mio. Rückstellung, ein willkürlicher Prozentsatz des Klagevolumens (kritische Frage dazu bereits siehe auch Notiz zur Kreistags-Sitzung vom 14.12.2020, Frage 2 und Einleitung dazu, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, Notiz vom 15.12.2020: Sie konnten es also wissen, aber ich gelte wohl nicht als kompetent). In 2020 Rückstellungsbildung in Höhe von ca. 52 Mio. Diese Rückstellung in Höhe des Streitwertes erklärte der Kreiskämmerer mit dem Begriff der „vorsichtigen kaufmännischen Buchführung“, auch „vernünftige kaufmännische Beurteilung“ genannt, nach dem sich ein Kaufmann nicht „reicher, sondern eher ärmer rechnen“ soll (auch „Imparitätsprinzip“). Vorhersehbare Verluste seien bereits vor ihrem Entstehen durch Bildung von Rückstellungen zu berücksichtigen. Und sie waren vorhersehbar, sonst wäre auch eine relativ geringe Rückstellung nicht erklärbar.

Die sich daraus ergebende Frage ist, und sie wurde nicht gestellt: Wer hat das veranlasst? War es der Kämmerer, der den Prozentsatz initiierte gegen den Willen oder ohne Kenntnis der Landrätin? Dann müsste er wegen Regelbruchs die Konsequenzen tragen. Oder war es die Landrätin, die gegen den Willen des Kämmerers den Regelbruch in Auftrag gab? Dann müsste sie Verantwortung übernehmen und auch der Kämmerer, weil er vollzog und die Information an den Landkreistag unterließ. Auf jeden Fall ist großer, vermeidbarer, Schaden entstanden. Das hat das Verwaltungsgericht zu Recht erkannt.

Der RPA erteilt dem Kämmerer für die Jahre 2018 und 2019 die Teilentlastung wg. der geringeren Rückstellungsbildung, für 2020 volle Entlastung wg. der Rückstellungsbildung in Höhe von ca. 52 Mio. für die Verfahrensfolgen im bisher verloren gegangenen Streit mit Zossen.

 

Anmerkung dazu: Aus der Industriebetriebslehre ist mir in der Folge der Bilanzanalyse der Begriff der Teilentlastung nicht bekannt. Es gibt die Entlastung (für Vorstand und/oder Aufsichtsrat) oder es gibt sie nicht.

 

Der Stand im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde sei bisher keiner, erklärte die Landrätin, eine Entscheidung sei bisher nicht ergangen. Die Landrätin trug in einem längeren Referat mehrmals Zusammenhänge und Erläuterungen zu der Sache vor, die wegen der Blickkontakt-Aufnahme mit den hinter ihr Sitzenden und der Abwendung vom Mikrofon verbunden mit einer leisen Stimme für uns nicht verständlich war.

 

Anmerkung: Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Stadt Zossen und anderer Gemeinden mit dem Landkreis über die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der die Kreisumlage Zahlungspflichtigen und damit der Höhe der Kreisumlage resultierend aus dem Hebesatz (s. o.) ist es für uns rätselhaft, warum sich von höchsten Positionen an (z. B. Präsident) bis „hinab“ zu Kommunalpolitikern intellektuell grenzgeforderte Menschen zur Wahl in Ämter stellen und Mandate annehmen, obwohl sie deutlich erkennbar oft intellektuell überfordert sind und sich in Dauerstress-Situationen befinden. Ist es der vermeintliche Machtzuwachs über die Lebensentwürfe von, vermeintlich, unpolitischen Menschen? Auf jeden Fall können sich daraus gesundheitliche Folgeprobleme ergeben, die durch Unterlassung vermeidbar wären.

 

Im Auditorium und auf der "Bühne" saßen mindestens zwei Teilnehmer/innen der Bundesversammlung, die den Präsidenten wählte. Der bisherige und auch neu gewählte Präsident gilt für mich als der Autor der "Agenda 2010", vorgestellt vom ehemaligen Kanzler und ihm zugeordnet. Die "Agenda 2010" gilt Regierenden und einer diesen freundlichen Presse als ein Instrument der wirtschaftlichen Erstarkung einer geschwächten Bundesrepublik. Für mich war die Bundesrepublik nicht geschwächt, sondern sie hatte kurzfristig die Einigung wirtschaftlich und finanziell, hier in erster Linie von den Arbeitnehmern und den kleinen Einkommen, zu "stemmen", ohne wirtschaftlich geschwächt zu werden. Sie hat weiterhin zu einer Entreicherung gerade kleiner in Not geratener Einkommen durch geschaffene prekäre Arbeitsplätze und Regularien beigetragen. Der Kanzler selbst erklärte, vermittels der "Agenda" den größten Niedriglohnsektor Europas geschaffen zu haben. Bereits vorher und auch in der Folge verlor die SPD bis heute mehr als die Hälfte ihrer kritischen Mitglieder und einen relativ ebenso hohen Wähleranteil. Ich sehe den Präsidenten als einen der Morlocks aus dem Roman "Die Zeitmaschine" des britischen Schriftstellers H. G. Wells, der mit sonorem und pastoralem Reden-Gemurmel die Menschen sediert. Die Wähler aus der Bundesversammlung entsprechen für mich den in seliger Nichtstun-Freizeitverbringung dahindämmernden Elois, die in dem Roman auf Signal sich willenlos den Morlocks in der Unterwelt zum Verzehr andienen. Das Ende der ersten Amtszeit des Präsidenten war dieses Signal. Für mich wird dieser Präsident niemals das Charisma und die Wertigkeit in der Bevölkerung eines Th. Heuß (ehemals FDP), G. Heinemann (ehemals SPD) und R. Weizsäcker (ehemals CDU) erreichen, ich sehe ihn als belastet an. Und diesen Eloi-Äquivalenten, die diesen Präsidenten möglicherweise wählten, sollen die Abgeordneten und die Bevölkerung folgen, wenn sie ihre regelferne Inhaltsleere zur Zustimmung vorlegen. Das sollten sich alle gut überlegen, wenn sie sich nicht asymptotisch auf den Weg der Roman-Elois begeben wollen. Wir alle werden mitschuldig, wenn wir so schwerwiegende Regelverstöße zulassen. Ich denke, Mandats- und Amtsverzichte wären durchaus zu begrüßen. Zur Teilentlastung ist zu sagen, dass sie unbekannt ist, weil nicht zu ergründen ist, was genau abgelehnt wird. Sie ist genauso unbekannt, wie eine Gruppenarbeit bei einer Dissertation (Doktorarbeit) nach den universitären Prüfungsbestimmungen in Deutschland unzulässig ist, weil der Anteil des Einzelnen nicht verifizierbar ist. Eine Ausnahme gilt nur für Dissertationen, die unter den "Einigungsvertrag" fallen, und weiterhin akzeptiert werden (Ausn. Dissertationen, die bei der Stasi archiviert wurden).

 

Am 23.01.2022 zur projektierten Anschaffung eines Batterieautos teurerer Machart gegenüber einem billigeren konventionellen „Verbrenner“ für die Landrätin von Teltow-Fläming:

 

„Kreislicher „Umweltschutz“ als Politglosse.“

 

Der Klimaschutz kostet schon ein paar Mark (Euro) mehr, das ist er wert. Die Landkreisleitung weiß von ihrer Vorbildfunktion und stellt sich der Verantwortung. Das werden die Kinder in den Herkunftsländern der „seltenen Erden“ (Neodym und andere) sehr zu schätzen wissen und sich freuen, dass sie für unseren „Umweltschutz“ (Batterieautos) weiterhin die Rohstoffe für billig Geld aus dem Boden kratzen und dabei auch mit den entstehenden radioaktiven Abwässern ihre Umgebung und Flora verheeren dürfen unter sonst menschenunwürdigen Bedingungen. Für etwas längere Fahrten wird sich die Landrätin vielleicht, wie andere Politiker auch, Benzinautos ebenfalls nicht kleiner Art, zusätzlich ausleihen, was gleichfalls kostet. Und wenn die Batterieautos massenhaft als Ersatz für circa 55 Mio   deutsche Fahrzeuge Anwendung finden, wird dann die Netzübertragungs- und Verteil-Leistung sowie die Stromerzeugung verantwortlich nachgerüstet. Die Ladesäulen sind ja nur das letzte Glied in der Stromkette, tot ohne die davorliegende Infrastruktur. Vorbildlich auch, dass das Behörden-Leasing wegen der Staatsgarantie so günstig ist, weil die Privaten ihre Steuermittel in die Staatskasse „pumpen“ und so für größere Sicherheit sorgen, als sie selbst genießen dürfen. Und wenn die Akkus auf der Fahrstrecke mal aufgeladen werden müssen, kann man sich für die Ladedauer, so unsere Sorge, die eine oder andere Überstunde "gönnen", Ladezeit ist wohl auch Teil der Fahrzeit. Für den Fall, dass der Brandenburger Batterieauto-Hersteller berücksichtigt wird, der bisher, dem Vernehmen nach, ohne Überschüsse zu generieren produziert, aber großzügige Subventionen für den bisher noch nicht genehmigten Produktionsstätten-Bau erhält, landen die Erträge vielleicht noch bei Space-Ex im Weltraum. Wir erinnern uns, dass vor etwas längerer Zeit der Landrätinnen-Vorgänger auch ein kleines Akzeptanz-Problem mit einem etwas teureren Auto produzierte, was aber mit einem etwas größeren Gewicht erklärt werden konnte. Der Ausgang der Geschichte ist bekannt. Sagenhaft, welcher geballte Sach- und Fachverstand sich in unserer Kreisverwaltung versammelt anfindet. Das bringt Sicherheit für den Bürger, den Umwelt- und den Klimaschutz. Vielleicht sollte man jetzt einige preisgünstige Benziner und Diesel vorrätig halten. Die Steuerdifferenz wird wohl auch über die Kreisumlage ausgeglichen.

 

Bezogene Texte: „Zitat des Tages“ und „Neuer Dienstwagen: Günstiger Verbrenner oder teures E-Auto?“, beides MAZ-ZR, 21.01.2022.

 

Am 14.12.2021 Beobachtungsnotiz zu dem Termin:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Flämingim Biotechnologie-Park Luckenwalde.

 

Erinnerungsnotiz.

Sitzungsbeginn: 17°° Uhr.

 

Einwohnerfragestunde, meine Fragen an die Landrätin:

In der MAZ-ZR vom 10.12.2021 wird der Unfall eines Elektro-Autos bildlich dargestellt und geschildert. Das Fahrzeug wurde durch den Unfall stark beschädigt und in einer Weise „zerrissen“, wie ich sie noch nie bei einem Auto-Unfall wahrgenommen habe.

  1. Einzelteile des Fahrzeuges liegen über große Bereiche verstreut. Ist dieses Unfall-Ergebnis typisch für diese Art von Autos? (Anm.: Bei Elektro-Autos liegt der Fahrzeug-Schwerpunkt nicht im Bereich des Motors vorne oder hinten, sondern im Bereich des Akkumulators (Akku) verteilt über die gesamte Fläche des Wagenbodens). Fehlen Konstruktions-Merkmal-Tests? Fehlen Unfall-Tests?
  2. Es wird in den Medien berichtet, dass der Akku leicht in Brand geraten kann. Akkuteile, die durch Unfallwirkung aus dem Auto geschleudert werden, können sich durch weitergehende Reaktion selbst entzünden und brennen. Sie sind schwer löschbar. Welche Folgen wird das haben bei einem Unfall dieser Art im trockenen Sommer auf einer Waldstraße, wie im MAZ-Bild dargestellt?
  3. Werden die Feuerwehren zukünftig mit Wannen ausgestattet sein müssen, um in Brand geratene Wracks zu „baden“? Müssen die Feuerwehr-Beschäftigten den Wald nach brennbaren Teilen absuchen?

Anderes Thema:

Die „Ampel-Regierung“ beabsichtigt eine teilweise Politik von Drogenfreigabe.

  1. Wenn in der politischen Volkswirtschaftslehre Subventionen als eine Art von Drogen für Unternehmen bezeichnet werden, wird dann der Flugplatz Schönhagen, eine Entscheidung darüber steht heute wohl bevor, zukünftig mit einer noch größeren Subventions- (eigentlich Alimentations-) Zuführung mit Drogencharakter vom Landkreis rechnen können? (Anm.: F. März könnte für den Landkreis billiger auch in Schönefeld landen).
  2. War bei dem Autozulieferer Schaeffler, der eine Schließung seiner Produktionsstätte in Luckenwalde beabsichtigt, die Subventions-Drogenmenge zu klein?
  3.  Wollten die mehr haben?

 

Weiteres Thema:

In der MAZ-ZR vom 11./12.12.2021 las ich, dass wegen der neuen Omikron (Corona-Mutations-Variante) nach der bisher präsenten Delta-Variante, eine Vergrößerung des Impfzentrums in Luckenwalde beabsichtigt wird.

  1. Das ist gut und notwendig, aber ist es auch hinreichend. Ist genügend Comirnaty (Vaccin von Biontec-Pfizer) vorhanden?

 

Eine Antwort will mir die Landrätin sofort geben: Vaccin ist bis zum Jahresende hinreichend vorhanden. (Es werden keine Angaben über das Fabrikat sowie über die zu erwartende und mögliche Zahl von Impfungen gemacht).

 

Die anderen Antworten will sie mir in der bisher bewährten Form schriftlich geben.

 

Meine Frage: Also gar nicht.

 

Der Vorsitzende: Die Landrätin sagte eine schriftliche Antwort zu.

 

Mein Nachsatz: Sie nannte Vorwörter: „In der bisher bewährten Form“. Vielleicht sind die Briefe bisher fehlgeleitet worden und ich habe sie nicht erhalten.

 

Schweigen.

 

Mein Nachsatz: Meine Frau und ich wünschen Ihnen allen ein friedliches Weihnachtsfest, ein gutes neues Jahr sowie Gesundheit immerdar.

 

In dem TOP über die Subventionen (eigentlich Alimentationen) für den Flugplatz Schönhagen wird eine Verringerung der direkten Subvention für den Flugbetrieb um ca. 16 Prozent (von ca. 600 Tsd. auf ca. 500 Tsd. € angekündigt. Aber es gäbe noch einen weiteren Subventionsteil für Fertigung in Höhe von ca. 800 Tsd. € (Der letzte Satz gilt vorbehaltlich der richtigen akustischen Wahrnehmung. Es gibt zwischen meiner Frau und mir Wahrnehmungsdifferenzen). Der Bund wird eventuell, darüber steht der Landkreis in Verhandlungen, einen Betrag zum Flugplatz-Betrieb zuschießen.

 

Im Verlauf des ersten Teiles der Sitzung, nach der Einwohnerfragestunde, gab es Bild- und Ton-Ausfälle, die wir anzeigten und die danach wieder „repariert“ wurden. Auf der Leinwand sahen wir nur die Rücken einiger weniger Abgeordneter sowie das Podium. Die TOP´s wurden mit ihren Nummerierungen aufgerufen, Redebedarf, der meist nicht gegeben war, nachgefragt und dann die Abstimmungen durchgeführt. Wir konnten das Abstimmungsverhalten nicht sehen. Abschließend wurde die „mehrheitliche Annahme“ benannt, evtl. Enthaltung und/oder Ablehnung, erwähnt, manchmal auch nicht, um dann fortzufahren.

Internet-Info des Gesundheitsministers Lauterbach vom 14.12.2021: Die vorhandene Impfstoffmenge reicht für die Booster-Kampagne nicht aus.

Nachdem wir die Sitzungsdurchführung dieser Art als nichtöffentlich, maximal quasi- oder halböffentlich, bezeichneten, verließen wir den zugigen Vorraum des Abstimmungssaales.

 

Nachtrag: Der Vortrag über die Entwicklung des Personalstandes, den vermeintlichen Zuwächsen und den Änderungen, vermittelt, durch die etwas undeutliche Bilddarstellung auf der Leinwand und den schnellen Bildwechsel, den Eindruck, dass der Status quo, also die etwas knappe Personaldecke, auch zukünftig erhalten bleibt.

 

Am 23.11.2021 zur:

 

Sitzung des Ausschusses HFA des Kreistages Teltow-Fläming im Ausschussraum des Kreishauses am 22.11.2021, Versuch einer Reportage über ein Thema, das TOP-übergreifend in zwei Punkten (5 und 7) die/eine Hauptrolle spielt: Haushalt, Kommunalabgabe und verlorener Rechtsstreit des Landkreises mit der Stadt Zossen.

 

TOP 5 und 7: Haushalt und Information zum Stand des Rechtsstreites mit der Stadt Zossen.

 

(Anmerkung: Die Plätze der Abgeordneten und der berichtenden „Leitungspersonen“, hier Kreiskämmerer und Landrätin, sind mit Mikrofonen ausgestattet, die die Berichtenden zur Rede auch brav einschalten. Allerdings wird die Entfernung vom Sprechenden zum Gerät zu groß gewählt, die Köpfe wenden sich beim Sprechen zur Herstellung von Blickkontakt oft vom Mikrofon ab und die Stimmen sind oft leise, sodass es häufig einen großen Energie-Aufwand bedeutet, dem Bericht akustisch zu folgen. Es entsteht der Eindruck des Versuches von Informationsvermeidung. Die dargestellten Graphiken und Texte sind wegen kleiner Schrift speziell von der seitlichen Position nicht lesbar).

 

Zunächst wird die Beteiligungsarbeit des Landkreises an verschiedenen Digitalpakten vorgestellt.

Der Haushalt 2022 weise wegen der Zossen-Problematik eine Unterdeckung auf. Die Grundlagen seien um 20 Mio niedriger. Die Kreisumlage ist festgelegt worden.  Der Landkreis macht den Bürgermeistern den Vorschlag zur Lösung des Finanzproblems auf Basis eines Vorschlages des Vorsitzenden des Gerichtes. Inhalt wird nicht dezidiert dargestellt aber Vermutung bezüglich der 20 Mio. Die Bürgermeister einschl. der Bürgermeisterin Zossens haben diesem Vorschlag prinzipiell zugestimmt. Inhalt wäre, dass der Kreis die 20 Mio behält und stattdessen Schulbauten und andere Investitionen für die Kommunen unternimmt. Ein Problem dabei ist, dass die Mittelverteilung vor Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltes ´22 erfolgen müsste, was aber nach Meinung der Bürgermeister schwierig werden dürfte. Deshalb wird der Entwurf keine Änderung aufweisen und die selbe oder eine ähnliche Vorlage vorgelegt werden. In dieser Vorlage wird die Bildung eine zentrale politische Frage sein.

 

An dieser Stelle wirft ein Abgeordneter aus Blankenfelde-Mahlow dankenswerter Weise die für Zossen wichtige Frage auf, dass die SVV Zossens einen Vergleichsvorschlag des Gerichtes abgelehnt hat und die Frage jetzt sei, wie die Bürgermeisterin Zossens diesem Richtervorschlag nachstrebe, also die Ablehnung ignorieren könne. Wie geht das?

Die Antwort des Kämmerers lautet sinngemäß, dass beides, Geld zurück und Investitions-Projektbeteiligung des Kreises nicht möglich sei. Monetäre Geldströme seien nicht beeinflusst. Der Kreis habe einen Gerechtigkeitsvorschlag gemacht, von den Bürgermeistern kamen keine Vorschläge. Die Landrätin weist auf das Solidarprinzip und die ungleiche Gemengelage in den Gemeinden hin. Es sei eine aktive Diskussion im Gange. Einige Gemeinden seien im Hasi, andere, besser ausgestattete zahlten in den Solidarfonds ein. Es gebe zwei Möglichkeiten: Entweder der Kreis baut die Schulen auf Nachfrage der Städte, dann fielen sie aus, wie es die Kreisfinanzen zulassen. Oder die Gemeinden bauen selber nach eigenem „Gusto“, dann würden sie sich die Mietkosten später vom Kreis wiederholen. Eine Abwägung müsse vor der Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgen. Der 27.09.2021 war Termin für den 10-Jahres-Plan, der den Abgeordneten vorliegt, den Zuhörern allerdings nicht.

Gegen das Urteil im Rechtsstreit ist eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden. Darüber ist noch nicht entschieden worden. (Eigene Erläuterung: Wenn das Gericht die Rechtsmittel gegen das Urteil (Revision) nicht zulässt, kann in einigen Fällen die Untersagung dieses Rechtsmittels nur durch eine selbstständige Beschwerde „angefochten“ werden. Hierfür ist eine Frist von einem Monat gegeben, wobei eine Begründung geliefert werden muss, wie z. B. dass die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage oder die Abweichung des Urteils von Entscheidungen übergeordneter Instanzen oder ein Verfahrensmangel dargelegt werden muss (z. B. § 132.3 VwGO, Frist § 132.5 VwGO)).

Das Land stellt die Kommunalverfassung zur Diskussion. Eine Heilung sei anzustreben und möglich. Der Landkreis sieht sich dabei in einer guten Position. Der Innenminister arbeitet an einer Regelung für die Kommunalverfassung, diese muss aber dann durch das Parlament.

 

Der Landkreis habe sich einen externen Rechtsbeistand gesucht. Der Kreis habe sich an die Vorgaben (?) gehalten.

Unterthema: Wenn Vereine die Turnhallen benutzen, erhalten sie dafür keine Förderung bzw. Kostenübernahme, diese erhalten die Städte nur für schulische Nutzung.

 

Eigene Konklusionen:

  1. Die Bürgermeisterin Zossens scheint die Entscheidung der SVV Zossens im Bürgermeister-Kreis zu „unterlaufen“.
  2. Der Kreis bemüht sich darum, eine Mehrheit der Bürgermeister im Kreis gegen Zossen zu bewerkstelligen, freilich zum Nachteil aller Kommunen. Das wird anscheinend nicht bemerkt. (Sinngemäß: Die Bürgermeister einigen sich über die Ansprüche Zossens derart, dass das Geld für allgemeine Notwendigkeiten im Kreis, z. B. Schulsanierung, Allgemeingut, eingesetzt wird.
  3. Der Landkreis scheint die von Zossen reklamierte und erstrittene Überzahlung behalten und im Kreis der Städte verteilen zu wollen, das bedeutet etwa die Einbehaltung der „Beute“ zur Verteilung nach eigenen Interessen, damit weitere verlustreiche Klagen vermieden werden können mit dem Verweis auf eigene Bevorteilung der Städte zum Zwecke von deren Fesselung.
  4. Eine spätere Überarbeitung der Kreisverfassung zum Zwecke der „Heilung“ würde wiederum gegen das Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes verstoßen (analog Art. 103.2 GG), so wie wir es bereits im Zusammenhang mit den Altanschließerbeiträgen erlebt haben.
  5. Und, beinahe vergaßen wir: Die Vorträge der "Führungskräfte" suggerierten uns ihr Bewußtsein, falsch gehandelt zu haben und "ertappt" worden zu sein, also "verloren" zu haben, dieses aber dadurch verbrämen zu wollen, dass man einen Keil zwischen die Gemeinden treibt. Das wurde vor der Wahl, und jetzt noch an anderer Stelle (Beisp. Bildung), anders formuliert.

 

Am 14.11.2021 zur Sitzung der SVV Zossen:

Und wie ging´s weiter?:

Sitzung der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule Dabendorf am 10.11.2021, der modernsten Schule in Brandenburg, geplant, projektiert, gebaut und finanziert gegen den Widerstand der Landrätin des Landkreises TF von der ehemaligen Bürgermeisterin, der Stadtkämmerin Zossens und der Zossener Wohnungsgesellschaft im Verein mit einem privaten Investor.

 

TOP 9 ? Beschlussfassung über eine Verlängerung des Haushaltssicherungskonzeptes (Hasi):

 

Vorweg dazu und zu diesem Text: Bei einer Bilanzanalyse verfügt der externe Analytiker, der ich in einem Analysefall als außerhalb einer Organisation Stehender wäre, über die Bilanz, den Geschäftsbericht und den Anhang, d. h. er kennt das Zahlenwerk. Gleichwohl weiß er als Externer nicht, unter welchen Bedingungen und mit welchen Zielen und Absichten (Bilanzpolitik) das Werk verfasst wurde. Dafür gibt es die Bilanzanalyse. Ich verfüge nicht über die Zahlen und die gerichtlichen Hintergrundkenntnisse, bin also zurückgeworfen auf eigene Beobachtungen in den Sitzungen und sonstige Kenntnisse.

 

Über diesen Beschlussantrag, der vorsah, dass jene 10 Mio. €, die qua Gerichtsurteil vom Landkreis als zuviel, weil unter falschen Bedingungen, erhobene, Kreisumlage an die Stadt zurückfließen müssten, gab es eine heftige, langdauernde, aber außerordentlich hochwertige Debatte, in erster Linie von denen geführt, die ihr Unverständnis darüber artikulierten.

 

Das Hauhaltssicherungskonzept soll, entgegen der Erwartungen vieler Verordneter fortgeführt werden. Der Bürgermeisterin kam es darauf an, am selben Abend einen Beschluss fassen zu lassen. „Und wenn wir noch um 24°° Uhr hier sitzen, dann ist das eben so“, lautete ihr Argument, was erstaunlich war, während der Dauer der Debatte. Das erweckt beim Betrachter, der die Hintergründe für ihre Dringlichkeit nicht kennt und auch nicht unbedingt einsehen kann, besorgte Aufmerksamkeit. Die Verordneten argumentierten dagegen, dass man als ehrenamtliches Gremium auch noch die eigene Tagesarbeitsleistung erbringen müsse „neben dem Sitzungsinhalt“. Es wurde argumentiert, dass die 10 Mio., um die es für 2015 und 2016 gehe, in den Haushalt eingestellt werden sollten, denn sie stehen nach dem Urteil der Stadt zu und sie würden auch fließen. Das Urteil sei rechtskräftig, eine Berufung sei nicht eingelegt worden und von einer Revision sei nichts bekannt. Man dürfe sich nicht arm rechnen und müsse, wie auch in der Wirtschaft, ein zutreffendes Zahlenwerk abliefern. Der Landkreis würde die Stadt fesseln, wenn die Summe nicht vereinnahmt werden würde.

 

Die Gegenargumente der Bürgermeisterin und des Kämmerers lauteten dagegen, dass man sofort, wenn das Geld fließe, einen Nachtragshaushalt aufstellen würde. Die 10 Mio.€ würden nicht ausreichen, um aus dem Hasi herauszukommen. Man habe sich zweimal bei Experten (bei der Kommunalaufsicht?) erkundigt, ob man in den Haushalt einstellen solle, beide Male wurde abgeraten. Wenn man das Geld erhalte, würden sowieso sofort wieder Abgaben fällig werden, sodass die Einstellung nicht hilfreich wäre. Eine Zustimmung zum Hasi sei erforderlich, damit man Investitionen tätigen könne, was sonst nicht möglich wäre (Drohkulisse). Die Frage der Bürgermeisterin lautete nach ihrer Qualität, wenn sie unsicheres Geld einstellen würde. Finanziell sei man auf einem guten Weg, es reiche aber noch nicht für eine Konsolidierung.

 

Mein Eindruck dazu ist jener, dass das Urteil vor mehr als einem Monat erging. Die Frist für eine Berufung (§ 124.1 VerwGO) beträgt aber einen Monat, sodass diese Frist verstrichen sein dürfte. Außerdem bedeutet eine Berufung als Rechtsmittel, dass eine neue Tatsacheninstanz eröffnet werden würde. Das wäre aber nach diesem Urteil unlogisch und ist nicht bekannt geworden. Eine Revision (§ 132 VerwGO) als Rechtsmittel würde auf eine Rechtsverletzung hinweisen, ohne neue Tatsacheninstanz. Auch davon ist nichts bekannt, wäre wohl auch bereits diskutiert und ventiliert worden. Also müsste das Urteil nach Adam Ries rechtskräftig sein. Abweichendes würde beim Kreis auch erfragt werden können. Die 10 Mio. € wären auch nicht das Ende, denn es geht wohl um mehrere Jahre, also um mehr Geld. Und das könnte dann zur Konsolidierung ausreichen. Der Landkreis müsste dann auch seine Rückstellungen auflösen, das wäre auch zu erfahren, und im Gegenzug müsste die Einstellung in den Zossener Haushalt erfolgen, weil sonst die Mittel „im luftleeren Raum“ vagabundieren würden. Die 10 Mio € sind also m. E. kein „fiktives Geld“ (abw. MAZ-ZR, 12.11.2021). Das Argument, dass bei einer Passivierung das Geld sofort für andere Umlagen herangezogen würde, entspricht dem Argument des Familienvaters, der lieber nicht arbeiten geht um Einkommen zu erzielen, weil er ja dann Steuern und Sozialbeiträge zahlen müsste, sodass sich die Arbeit nicht lohne. Das würde niemand ernst nehmen. Im Übrigen können die Umlagen nicht in der geübten Form und Höhe erhoben werden, denn genau darum ging es ja in dem von Zossen erfolgreich geführten Gerichts-Verfahren. Es ist wohl eher die Sorge der Verwaltung, andere Kläger nicht zu ermutigen und die Mittel geräuscharm einzuvernehmen. Aus der Industriebetriebslehre weiß man, dass Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit auf der Basis einer nach Grundsätzen geordneter Buchführung (GoB), also der Richtigkeit des Zahlenwerkes als Gestaltungsprinzip, gewahrt werden müsse. Nach § 77.1 GO gehören in den Haushaltsplan „alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Gemeinde voraussichtlich 1. eingehenden Einnahmen und 2. zu leistenden Ausgaben“. Erfragt man sich einen Ratschlag bei einer Instanz (Kommunalaufsicht), die Teil des unterlegenen Verfahrensgegners (Landkreis mit Landrätin als Vorgesetzter) ist, wird man wohl auch einen entsprechenden Ratschlag erhalten, ähnlich wie man den Sachverständigen anruft, bei dem man ein genehmes Gutachten erhalten wird.

 

Festzuhalten ist, dass die Diskussion auf der Seite der ehemals Plan B (jetzt WfZ) und seitens der ehemals der AfD Angehörigen (jetzt auch Wfz) ein hohes Niveau erreichte, wie auch von Plan B wie AfD selbst, ein Niveau, wie ich es in der jüngeren Vergangenheit nicht erlebt habe. Das wohl „sach- und fachkundigste“ Argument nahm ich allerdings vom bündnisgrünen Verordneten wahr, der wörtlich sagte: “Ich vertraue der Verwaltung“. Und, sinngemäß, dass die schon wüsste, was sie tut. So eine Kontrolle wünscht man sich.

Gleichwohl ging die Abstimmung für die Kritiker knapp verloren, mit 12 zu 14 Stimmen. Ob man wohl daraus auf die gesamtgesellschaftliche Verfasstheit rückschließen kann? Wie bei der Diskussion um die Erringung des Urteiles wird das die Zukunft zeigen.

 

Neben dem Text: „Knappes Votum für weitere Haushaltssicherung in Zossen“, MAZ-ZR, 12.11.2021.

 

Am 13.11.2021 zum weiteren Sitzungsverlauf:

Was sonst noch geschah:

Sitzung der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule Dabendorf am 10.11.2021, der modernsten Schule in Brandenburg, geplant, projektiert, gebaut und finanziert gegen den Widerstand der Landrätin des Landkreises TF von der ehemaligen Bürgermeisterin, der Stadtkämmerin Zossens und der Zossener Wohnungsgesellschaft im Verein mit einem privaten Investor.

 

TOP 8 Anfragen der Stadtverordneten:

Es wurde die Frage nach der Dabendorfer Weiche und der Bahnstrecke zwischen Jüterbog und Sperenberg einerseits und Schöneiche, Mittenwalde und Königs Wusterhausen andererseits erörtert. Diese Weiche müsste erneuert werden, wenn die Strecke für Asche- und Mülltransporte reaktiviert werden würde. Andererseits könnten auch Regionalbahnen für den Personenverkehr erneut die Strecke, auch darüber hinaus befahren.

Der SVV-Vorsitzende war versucht, die Diskussion zu beenden, noch ehe sie begonnen hatte: Die Weiche ist weg, sie existiert nicht mehr, hörten wir verwundert.

Schauen wir zurück zu den Anfängen der Diskussion.

Wir selbst lobten für die Wählergemeinschaft Plan B die Weiche als einen Schatz, um den uns Andere beneiden könnten für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Zossens und der angrenzenden Städte und Gemeinden aus den verschiedensten Zukunftsgründen (www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, 24.10.2020).

In der zeitlichen Folge stimmte die SVV auf der letzten Sitzung der damaligen Bürgermeisterin für den Erhalt der Weiche, wegen zu erwartender Güterströme und Erweiterungen von Wirtschaftsräumen, z. B. auch für den BER. Der heutige SVV-Vorsitzende hielt diese Entscheidung, die speziell auch von der LINKEn im Land, Kreis und dann auch in der Stadt gefördert wurde, für eine Veruntreuung von Steuergeldern. Im Zweifel würde Zossen die Mittel dafür tragen. Der LINKEn-SVV-Vorsitzende sah die Stadt allerdings als Letzte Kostenverantwortliche (MAZ-ZS, 10.11.2020). Nach dem bedauerlichen Bürgermeisterinnenwechsel tat sich plötzlich ein so zu nennendes, vorher nicht existentes „großes Schuldenloch“ auf und der Beschluss wurde zurückgenommen, trotz der Einwände von AfD, LINKE und Plan B, den Rücknahme-Beschluss aufzuschieben. Die Weichen- und Streckenkosten sollten Mittenwalde, Unternehmen und DB tragen, nicht die Stadt Zossen. Durch die LINKE im Land wurde die Streckenreaktivierung heftig ventiliert und beworben (BP, 03.04.2021), u. A. mit dem LINKEn-Argument, dass die Strecke nicht entwidmet sei, sondern stillgelegt, also schneller wieder in Betrieb gesetzt werden könnte, als wenn sie vorher demontiert werden würde (Wosp, 14.04.2021). Der Mülltransport sollte weg von der Straße auf die Schiene (LINKE, BP, 17.04.2021). Die Schlacketransport-Mengen von Ruhleben nach Schöneiche wären riesig, auf der Straße nicht zu bewältigen (LINKEn-SVV-Vorsitzender Zossens und Landtags-LINKEn-Sprecher in Potsdam, MAZ-ZR, 22.04.2021). Die heutigen Klimaschutz-Probleme, eine beabsichtigte Westerweiterung der Deponie Schöneicher Plan, die Schlacke-Transporte aus dem MHKW Ruhleben (33 Lkw pro Tag müssen vermieden werden, so der LINKEn-SVV-Fraktionsvorsitzende, MAZ-ZR, 02.03.2021), eine Verbesserung des regionalen Nahverkehrs (Bürgermeisterin Zossens, MAZ-ZR, 02.03.2021) erfordern eine ergebnisoffene Prüfung der Strecken-Weichen-Frage (Landrätin TF, MAZ-ZR, 02.03.2021).

Am 10.11.2021 richteten sich also nach der entschiedenen Aussage des SVV-Vorsitzenden, dass die Weiche weg sei, nicht mehr existent, alle Augen auf den bisher ebenfalls pro Weiche eingestellten LINKEn SVV-Fraktionsvorsitzenden, was er denn heute in die Diskussion einwerfen würde, und er sagte: NICHTS, NULL, kein Ton. Nur eine leichte Gesichtsrötung war erkennbar und zeigte an: Kleine Gewissensrudimente sind noch erkennbar. Die Versammlung seufzte enttäuscht. Es war klar: Die Landratswahlen sind vorbei, Bundestagswahlen auch, Landtagswahlen fern. Dabei erinnert man sich dann an das Adenauer-Wort: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Verschwiegen wird allerdings meist der clevere Adenauer-Folgesatz: Wenn ich neue Erkenntnisse gesammelt habe. Diese liegen hier nicht vor.

In einem solchen Fall macht man heute gerne den Faktencheck. Wir schauen nach und siehe da: Die Weiche existiert real. Der SVV-Vorsitzende hat mal wieder persönliche über Allgemein-Interessen gesetzt und geirrt.

Das Weichen-Strecken-Projekt bleibt richtig und wichtig. Die Kosten müssen die Eigentümer, die Besteller und die Nutznießer, letztere über Streckengebühren zahlen.

 

Am 12.11.2021 zur:

 

Sitzung der SVV Zossen im Kulturzentrum der neuen Gesamtschule Dabendorf am 10.11.2021, der modernsten Schule in Brandenburg, geplant, projektiert, gebaut und finanziert gegen den Widerstand der Landrätin des Landkreises TF von der ehemaligen Bürgermeisterin, der Stadtkämmerin Zossens und der Zossener Wohnungsgesellschaft im Verein mit einem privaten Investor.

 

TOP 7 Fortsetzung der Einwohnerfragestunde (an anderer Stelle):

Anmerkung: Trotz des anderslautenden Textinhaltes im § 18 der Gemeindeordnung (GO) und des § 5 der Geschäftsordnung der SVV Zossen (GeschO) beharrt der momentane SVV-Vorsitzende auf Einhaltung einer imaginären Dauer der Einwohnerfragestunde von 30 Minuten und einer Fragezeitdauer von 3 Minuten. Es gab eine Diskussion über die real abgelaufene Zeitdauer: 40 Minuten reklamierte der Vorsitzende, 30 Minuten die Verordneten. Trotz einer mehrfach geäußerte Bitte aus dem Kreis der Verordneten an den Vorsitzenden, die Fragestunde bis zur Abarbeitung aller Fragenden zu bemessen, beharrte der Vorsitzende auf der von ihm zugelassenen Anzahl der Fragenden. Ich war nach der behaupteten Dauer von 40 Minuten der einzige nicht mehr Zugelassene. Die Zeitmessung des Vorsitzenden war wohl zutreffend, wurde aber auch erreicht durch häufige lautstarke Interventionen des Vorsitzenden und seinen Streit um die Dauer. Gleichwohl ist die Muß-Vorgabe einer Dauer für beides nicht existent. Merke: Analphabetismus ist nicht ehrenrührig. Wer aber den selbst mitverfassten Text nicht liest und/oder versteht, sollte sich nicht in einen Vorsitz wählen lassen.

 

  1. Frage: Der MAZ-ZR vom 26.10.2021 entnahm ich, dass es die Vorstellung eines Stadtökologen gäbe, der in Wünsdorf eine „Öko-City“ entwickeln will. Es gab dazu bereits Vorstellungen in den Stadtgremien Zossens und dem Landkreis TF. Der MAZ-ZR vom 05.11.2021 entnahm ich, dass ein solches Projekt lediglich von außerhalb der Stadt begrüßt werden würde, in den Stadt-Gremien jedoch fraktionsübergreifend mehrheitlich abgelehnt werde. Eine MAZ-ZR-Berichterstatterin äußert sich in einem Kommentar entgegen sonstigen Verhaltens das Projekt positiv unterstützend. Nahezu einmalig in der letzten Zeit ist, dass fast die gesamte SVV, also mehrheitlich, das Projekt ablehnt und den Initiator zur Unterlassung in diesem Ort auffordert. Die Gründe dafür sind nachvollziehbar, sollen hier aber nicht erörtert und bewertet werden. Wäre es nicht wünschenswert, denkbar und ein fruchtbarer Ansatz, wenn die Verwaltung den Initiator dazu anregt, sein Projekt in der Lausitz zu deren Begrünung und technisch-sozialer-wirtschaftlicher Befruchtung (Konversion nach Braunkohle-Ausstieg) nach Ende der Tagebaue vorzustellen und zu promoten?
  2. Wir lernten in der Fragestunde durch eine sehr engagierte Fragestellerin zusätzliche Inhalte zur Reise der Bürgermeisterin mit dem Bundespräsidenten nach Norwegen kennen. In einem Thema der Reise geht es wohl darum, dass der Präsident sich argumentativ schützend vor Kommunalpolitiker stellen wollte, die in der letzten Zeit besonderen Anfeindungen in ihrem Amt bis hin zur Gewalteinwirkung durch Gegner ausgesetzt seien (Mobbing, also Psychoterror). Die augenblickliche Bürgermeisterin Zossens sei solchen Anfeindungen ausgesetzt gewesen und bis jetzt ausgesetzt. Aus diesem Grunde und weil sie Mitbegründerin einer Aktivität gegen solche Aggressionen sei, hat sie den Präsidenten nach Oslo begleitet, wo auch ein Kontakt mit dem norwegischen König hergestellt werden sollte und worden sei. Durch unsere engagierte Fragestellerin erfuhren wir von dem Bericht einer norwegischen Zeitung in einer direkt in Norwegen erstellten Übersetzung, dass die Bürgermeisterin die negativen Erfahrungen während ihres Wahlkampfes gemacht habe, also nicht im Amt (tote Vögel unter ihrem Auto, Patronenhülsen im Briefkasten. Die Gegenstände wurden nicht polizeilich erfasst und gesichert, eine polizeiliche Anzeige erfolgte nicht. Einhellig mit der Fragestellerin erkennen wir daraus auf Strafvereitelung und Beweisunterdrückung). Wir lehnen psychoterroristische Taten und Gewalt eindeutig ab und verurteilen sie. Gleichwohl stellen wir fest, dass die Taten nicht beweisbar sind und nicht gegen sie in ihrem Amt ausgeübt wurden, sondern vorher (siehe auch www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, 10.10. und 03.11.2021). Sie sind also ein besonders negatives gesamtgesellschaftliches Phänomen und Problem, das verfolgt werden muss, aber leider in ähnlicher Art an vielen Orten, auch an Arbeitsplätzen, stattfindet, meist zur Machtsicherung von schwachen, sich bedroht Fühlenden und um ihre Pfründe Besorgten. Mir selbst ist in meinem beruflichen Leben in schallgeschützten Räumen der Geschäftsleitung eines Unternehmens physische und psychische Gewalt angedroht worden, psychische wurde ausgeübt. Begründung war meine/unsere Idee von einer anderen Energie-, Beteiligungsstruktur- und Unternehmenspolitik zur Sicherung des Unternehmensbestandes und von Arbeitsplätzen. In der Folge verloren wir beide, meine Frau und ich, unseren Arbeitsplatz, freilich unter Beibehaltung unserer finanziellen Rechte (Bossing als Form des Psychoterrors. Damals gab es noch nicht die Beweislast-Umkehr). Wir wollen kein Mitgefühl, wollen aber damit sagen, dass der gesamtgesellschaftliche Umgang miteinander zur psychischen und wirtschaftlichen Wohlfahrt einer Verbesserung bedarf, die aber durch den Präsidenten und/oder den König eines anderen Landes nicht befördert werden kann, sondern nur durch moralische und ethische Fortentwicklung der Gesamtbevölkerung, vor Allem durch verbesserte Bildung und Ausbildung. Außer Acht, aber nicht unerwähnt, lassen will ich die Bedrohung durch eine hiesige politische (?) Gegnerschaft. Offensichtlich sind Grenzüberschreitungen in letzter Zeit leider „üblicher“ geworden, was sehr bedauerlich ist und vielleicht auch durch "Computerspiele" und/oder TV-Serien in eine „Gewöhnungsspirale“ befördert wurde.

 

Am 03.11.2021 zur beabsichtigten Reise der augenblicklichen Bürgermeisterin Zossens nach Norwegen als Begleitpersonal des Bundespräsidenten:

 

„Reisen bildet.“

 

Die augenblickliche Bürgermeisterin Zossens wird vom 04.11.2021 an den Bundespräsidenten auf einer Reise nach Norwegen begleiten. Diese Ehre wird ihr zuteil als einer Mitinitiatorin der bundesweiten Plattform „Stark im Amt“. Der Bundespräsident betonte im Zusammenhang mit dieser Plattform gemäß Pressedarstellung, dass „Kommunalpolitiker/innen in Deutschland nicht zu Fußabtretern der Frustierten werden“ (dürften). Zunehmend würden „Hass und zunehmende Gewalt“ wahrgenommen. Anlässlich einer Podiumsgesprächsrunde hätte die Bürgermeisterin erklärt, dass gesagt worden sei, dass Kommunalpolitikerinnen wie sie so etwas aushalten müssten. „Nein, muss man nicht“, widersprach sie. Sie sei in den ersten mehr als zwölf Monaten ihrer Amtszeit selbst Hass, Lüge und Verleumdung ausgesetzt (gewesen). Man müsse nach ihrer Darstellung in der Presse „auf persönliche Angriffe im Netz im Prinzip nur immer wieder mit sachlichen Argumenten, Klarstellungen und positiver Kommunikation reagieren“. Sie hofft, dass „Stark im Amt“ ihr und anderen Kollegen ein „hoffentlich wirksames Instrument gegen Hass, Drohung und Fehlinformation innerhalb der gesellschaftlichen Debatte“ geben wird. Wir finden, dass sie ruhig reisen sollte, denn Reisen bildet. Wir verurteilen Hass, Gewalt und Fehlinformation, hoffen deshalb, dass sich die Kollegen über ihre Zeit in Zossens Amt informieren werden, kam sie doch als „maskierte Kandidatin“ (FDP-Zugehörigkeit nicht auf ihren Plakaten postuliert), also als „Masked Candidate“, ins Amt. Der Bundespräsident wird sich wohl nicht informieren, sondern ihre Anwesenheit unhinterfragt akzeptieren. So kennen wir es von dem ehemaligen SPD-Vorsitzenden mit dem Namen eines Erzengels. Wir haben allerdings noch keinen Hass, Gewalt und/oder Fehlinformation ihr gegenüber wahrgenommen, auch wenn das so von einer ihrer Protagonistinnen behauptet wurde (www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales). Auch sie muss sich in einem Paralleluniversum oder in "Dreamcycles" befunden haben, wenn sie es so sieht. Umgekehrt ist das allerdings bezüglich mindestens der Fehlinformation der Fall gewesen. Aus dem weitergehenden Text wird allerdings nicht klar, welche „Erleichterung“ der Norwegische König in diesem Zusammenhang bieten kann oder ob er nicht unter Umständen, über die bürgermeisterlichen Hintergründe uninformiert, instrumentalisiert werden würde. Zum anderen müsste noch einer Klärung zugeführt werden, ob der augenblickliche und vielleicht auch zukünftige Bundespräsident als „Erfinder“ der Agenda 2010 mit den Hartz-Gesetzen nicht doch ein weniger geeigneter Gesprächspartner und Unterstützer sein könnte. Die Zukunft wird´s zeigen, denn wie gesagt: „Reisen bildet“.

 

Bezogener Text: „Bürgermeisterin begleitet Bundespräsidentent“, MAZ-ZR, 03.11.2021.

 

Am 03.11.2021 zum Urteil des Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgerichtes (OVG) bezüglich der Aufhebung der Trinkwasser-Versorgungssatzungen des KMS: „Zweckverband unterliegt (wiederholt) vor Gericht:

 

„Erneute Quittung für Satzungsfehler.“

 

Wiederum hat der Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS) eine Niederlage vor dem OVG erlitten und (ohne Häme so genannte) Quittung für die Borniertheit der Verbandsführung, aber auch die subordinierte Duldung der Gemeindevertreter in der Vertreterversammlung, erhalten. Es gab bereits mehrere Fälle des Unterliegens in den vorher entschiedenen Verfahren, so im Zusammenhang mit den Altanschließerbeiträgen und auch mit der Schmutzwasserbeseitigungs-Beitragssatzung. Das hinderte die Verbandsleitung nicht, wie auch noch in der letzten KMS-Sitzung praktiziert, die Fragesteller der betroffenen Kunden, aber sogar auch die klagende Rechtsanwältin „vom hohen Ross“ abwertend zu bescheiden. Die Anwesenden waren sich in einer Sitzungspause „für nichtöffentliche Klärung“ einig: „Die haben keinen Stil und kein Benehmen.“ Sollte man sich dem Gremium auf den Knien fragend nähern? Nach der Lektüre des Zeitungsartikels sind wir bestürzt darüber, wie der Verband vermittels eines „Beratungsunternehmens“ versuchte, mit Hilfe des Vergleiches von „Eingangswerten“ mit „Ausgangswerten“ in einer „Regressionsanalyse“ verschiedene Variablen in Relation zu bringen und eine gewisse „Plausibilität“ zu erkennen. Dabei seien die Daten mithilfe von Rechenmodellen „geprüft“ worden. Eingangs- und Ausgangsdaten durften hierfür aus betrieblichen Geheimnisgründen nicht offengelegt werden, wie auch zum „gutachterlichen Prozess“ keine Aussage gemacht werden durfte. Es ist abenteuerlich, was der KMS und die Verbandsversammlung dem Gericht zumutete und dabei noch auf einen Erfolg hoffte. Gericht, Kläger und Anwälte wurden erkennbar für intellektuell „unterbelichtet“ gehalten. Wir sehen wieder, dass eine Wahl keine Metamorphose darstellt, in der sich die grauen Raupen in bunte Schmetterlinge verwandeln, während Kläger und Anwälte im Raupendasein verharren. Wahlen sind auch nicht mit einem Bildungsprozess gleichzusetzen.  Für uns ist nicht erkennbar, woraus diese Organisation ihre Existenzberechtigung herleitet und das sollte schnellstmöglich überprüft werden, denn es steht die Gefahr im Raum, dass für ungeeignete Technik zu viel Geld aufgewendet wird und der Verband in große Schieflage gerät, steht ihm doch bereits jetzt Wasser und Abwasser auf Oberkante Unterlippe. Der örtlichen Presse sei durchaus mal anempfohlen, nicht nur die "offiziellen" Stellungnahmen, sondern auch die kritische Öffentlichkeit darzustellen und zu reflektieren, so wie es "früher" üblich und der Qualität und Richtigkeit der Berichterstattung auch förderlich war.

 

Bezogene Texte: „Erneute Niederlage vor Gericht“, MAZ, 03.11.2021, „Zweckverband (KMS) unterliegt vor Gericht“, MAZ-ZR, 03.11.2021.

 

 

Am 10.10.2021 zum Interview des „Anzeigers für Zossen und Umgebung“ mit einer Zossener Bürgerin, Blog-Schreiberin und sich selbst so beschreibenden Beobachterin der Zossener Stadtpolitik:

 

„Hier konnte Platz gespart werden.“

 

Normalerweise das Blatt schnell durchblätternd stockte ich bei einem Interview mit einer Zossener Bürgerin. Sie wird als wissenschaftlich hochgebildet, mit hochwertigen Stipendien in Frankreich, den USA, Spanien, und Deutschland versehen, einer Professur an einem Institut der Aga-Khan-Universität (Karachi) in London (?) versehen und als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte in Berlin sowie an mehreren wissenschaftlichen Büchern arbeitend beschrieben. Seit 2015 engagiere sie sich politisch und kulturell in Zossen. Sie schreibt einen Blog, den nach eigener Einschätzung jedoch nicht sehr viele Zossener Menschen kennen würden. Die Interviewte ist also dem ersten Anschein nach eine engagierte, schillernde Persönlichkeit. Obwohl wir uns häufiger in der Zossener Kommunalpolitik „tummeln“, ist die Interviewte uns nicht besonders aufgefallen, auch nicht durch Wortbeiträge in den Sitzungen.

Was danach im Interview folgt, ist allerdings, anders als Klitchkos (Schwergewichts-Boxweltmeister) Werbung, „leichte Kost“.

So sollen die Angriffe von Plan B und AFD auf die neue Bürgermeisterin sich nach Dezember 2019 verschärft haben. Das ist aber nicht möglich, denn zuvor gab es keine Angriffe. Die im Dezember 2019 gewählte Bürgermeisterin nahm vorher keine hervorgehobene Position unter den Stadtverordneten ein. In den Ausschüssen und SVV´s sei getobt und geschrien worden. Das muss allerdings in einem Paralleluniversum stattgefunden haben. Wir haben das nicht erlebt. Allerdings musste der Vorsitzende der SVV häufig auf die Existenz der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen (GeschO) hingewiesen werden. Und das geschieht bis heute, weil er, und nicht nur er, sondern auch Ausschuss-Vorsitzende, sich weigern, den gültigen Text der GeschO anzuerkennen und anzuwenden, obwohl der Text leicht les- und lernbar ist. Aber, dazu reicht´s wohl nicht. Beispiel § 5 (Einwohnerfragestunde): Die nach der Hauptsatzung (…) durchzuführende Einwohnerfragestunde (…) soll (nicht darf, was ein juristischer und faktischer Unterschied ist) die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Kein Wort einer 3-Minuten-Begrenzung einer Frage. Eine Frage muss auch nicht mit Fragezeichen enden. Eine Frage ist z. B. ein Problem („die soziale Frage“). Nach Gemeindeordnung (GO) §18 dürfen Fragen, Anregungen und Vorschläge formuliert werden. Die Bürgermeisterin wurde nicht verleumdet. Gleichwohl wurde sie auf Versäumnisse und Fehler hingewiesen, weil sie Dinge verabsäumte, die bereits geregelt waren und offensichtlich eigene individuelle Interessen zu vertreten schien. Es wurde auch kein Bürgerentscheid initiiert, mit dem „erklärten Ziel, sie aus dem Amt zu jagen“. Es wird überhaupt nicht gejagt. Es wurden völlig legitime und legale Initiativen ergriffen (siehe auch z. B. Österreich Oktober 2021). Wir konnten erleben, dass der Vorsitzende, bereits vor Beginn der Sitzung, lautstark und schrill mit der Polizei drohte.

Er, und auch die Hauptverwaltungsbeamte, unterbrachen Redebeiträge bereits nach dem ersten Wort und schrill. Also von Höflichkeit, Anständigkeit und Korrektheit kann man ausdrücklich bei der Sitzungsleitung nicht reden, Aggressivität kann man von dort erleben.

Von den Stadtverordneten werden die Anträge regelmäßig durchgewinkt, eine Diskurskultur findet nicht statt. Die Kompetenz dafür konnte von hier nicht erkannt werden. These, Antithese und Synthese aus einer dialektischen Diskussion heraus erlebt man nicht. Kakophonie und Krakeelereien nahmen wir nicht wahr, es sei denn, dass die Ausfälle des Vorsitzenden als solche bezeichnet würden. Die Interviewte selbst sagt, dass die AFD sich halbiert habe. Die ausgetretene Hälfte erwartet für sich wohl in einer anderen Konstellation Vorteile. Plan B habe sich von neun auf drei Verordnete verringert. Die verbleibenden Personen bei beiden, Plan B und AFD, sind aber eher zu höflich und zu ruhig, als dass sie sich gegen den Vorsitzenden durchsetzen könnten. Als auch hier kein Problem. Es trifft allerdings zu, dass Informationen sehr häufig von außen, aus dem Auditorium, an die uninformierten oder vergesslichen Verordneten herangetragen werden müssen. Früher, in den ersten sechzehn Jahren nach der Gemeindegebietsreform in 2003, waren die Diskussionen heftiger, aber es wurde auch mehr erreicht (Kitas sowie die Schulen renoviert und neu gebaut, Einkaufszentrum, Turnhallen z. B.). Alles vergessen? Im Bundestag geht´s und ging´s heftiger zur Sache: Fischer (Grüne): Mit Verlaub Herr Vorsitzender (R. Stücklen), Sie sind ein Arschloch, Wehner: Wohlrabe-Übelkrähe, Wehner: Es gibt Würstchen in diesem Parlament, die sind den Mostrich nicht wert, den man auf sie streichen müsste, um sie genießbar zu machen, um einige Beispiele zu nennen.

Wozu führt man eigentlich wissenschaftliche Referenzen an, wenn die Argumente so dünn ausfallen und keinerlei Beispiele benannt werden. Wissenschaftliches Arbeiten geht anders. Ist man eigentlich befangen, wenn man sich von einem engen Vertrauten der vermeintlich zu verteidigenden Bürgermeisterin chauffieren lässt? Wir könnten die Argumentation fortsetzen, wollen es aber hierbei belassen, um den Rahmen nicht vollends zu sprengen. Den Platz im Zossener Blatt hätte man sich schenken können und in die Kritik-Argumente-Sparbüchse stecken können, so für gruselige Stunden im dunklen Herbst.

 

Bezogener Text: „Bürger fair informieren“, Zossenerin Sonja Brentjes berichtet im eigenen Blog über Arbeit des Stadtparlaments, Anzeiger für Zossen und Umgebung, Ausgabe 09/2021, 24. September 2021.

 

 

Am 09.10.2021 zur Darstellung eines Landratswahlkandidaten vor der erforderlich gewordenen Stichwahl:

 

„Neben Pech auch etwas Glück.“

 

Die Landratskandidaten interpretieren das Ergebnis des ersten Wahltermines von ihrem Standpunkt aus. Besonders auffällig, weil ziemlich sonderbar, interpretiert J. Ferdinand, der Kreiskämmerer, das Ergebnis von A. Hollstein, indem er sinngemäß zitiert wird, dass er die 8,9 Prozent für A. Hollstein kritisch sieht. „Sie wurde unter anderem von der Gruppe Plan B unterstützt, deren Mitglied und Ex-Bürgermeisterin „Manuela“ Schreiber dem Kreis zuletzt viel Streit bescherte“ (fehlerbehaftetes Zitat Ende). Bei seiner „Interpretation“ unterlaufen ihm gleich mehrere Fehler: Erstens hat nicht die Zossener Ex-Bürgermeisterin dem Landkreis Streit beschert, sondern es war der Kreis selbst mit seiner „Kommunal-Abgabepolitik“, die gerichtlich sanktioniert wurde, und gegen die sich der Kreis jetzt verzweifelt wehrt durch Berufung. Er selbst war Teil der Initiatoren, die dieses Problem verursachten. Außerdem tritt er sofort mehreren Bürgermeistern vor die Schienbeine, die selbst eine Klage überlegten und jetzt auch betreiben. Klasse, so macht man sich Freunde. Außerdem war er Teil derjenigen, die die Finanzierung der unbedingt benötigten Zossener Gesamtschule torpedierte, die letztlich vermittels der Initiative der Zossener Ex-Bürgermeisterin, der von ihm kritisierten Stadtkämmerin A. Hollstein, des Geschäftsführers der Zossener Wohnungsgesellschaft und eines privaten Investors errichtet werden konnte. Solche Menschen braucht der Kreis. Auf Andere kann man gerne verzichten, auch wenn ein innegehabtes Amt erneut angestrebt werden sollte. Für Schulmiete und Rückzahlung überzahlter Kreisumlagen muss er jetzt Rückstellungen bilden, die den Kreis einschränken. Außerdem beinhaltete seine Bewerbung um das Mandat eine Kritik an der Politik seiner Chefin, die er als Kreiskämmerer gleichwohl mitbetrieb. Doppelfehler. Ich als Landrat würde eine Lusche als Kämmerer nicht einstellen, weil meine ethischen Grundsätze und Vertrauen verletzt wären. Weiterhin übersieht er, dass A. Hollstein dort, wo ihre positiven Leistungen für die Stadt bekannt sind, in Zossen, ein besseres Ergebnis als er erzielt hat. Er düpiert also erneut Zossener Bürger. Wer also beschert dem Kreis Streit? Weg damit, weg mit Problemen. Wir sehen es so, dass unter den herrschenden Vorurteils- und Unkenntnis-Bedingungen sich unsere bisherige Stadtkämmerin nicht durchsetzen konnte, gleichwohl einer der Problemverursacher gescheitert ist. Er robbt sich jetzt an seine möglicherweise erneute zukünftige Chefin heran, die Schleimspur ist unübersehbar. Das kennen wir bereits von unserem Pseudolinken. Hoffentlich bleibt der Landkreis zukünftig von janusköpfigen Akteuren verschont.

 

Bezogene Texte: „TF macht „Weiter so“- oder doch nicht? Die sieben Kandidaten interpretieren die Ergebnisse der Landratswahl auf unterschiedliche Weise“, MAZ-Zossen, 28.09.2021.

 

Beobachtungsnotiz zu dem Termin:

Verbandssitzung des Zweckverbandes Komplexsanierung mittlerer Süden.

am 14.09.2021 in der Mehrzweckhalle Dabendorf (Gastraum).

 

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte.

Sitzungsbeginn: 18°° Uhr.

 

Bedingt durch die Echowirkung im Raum aufgrund schallharter Wände, dadurch Reflexion und stehende Wellen, war die Akustik auf den Zuhörerplätzen, die Hörbarkeit und das Verstehen der Vorträge eingeschränkt.

 

Ich beschränke mich daher auf die Fragen, die ich selber vortrug, die Beschlüsse der übrigen TOP´s und Schlussfolgerungen aus der Anordnung der TOP´s in der Tagesordnung.

 

TOP 4: Die Verbandsvorsitzende berichtet u. A. von Schäden und Bauproblemen in Mittenwald-Hohe Birke.

Über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zum Normenkontrollverfahren Schmutzwasser vom 15.06.2021 sei noch nicht entschieden worden, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

 

TOP 6: In der Einwohnerfragestunde frage ich die Verbandsvorsteherin, ob sie nach ihrer Äußerung in ihrem Bericht der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor Gericht Erfolgsaussichten einräumt. Weiter frage ich, warum der Einschub eines nichtöffentlichen Teiles mit der TOP-Nr. 1 hinter dem TOP 7 des öffentlichen Teiles der Sitzung erfolgt ist und ob der TOP 1 des nichtöffentlichen Teiles mit dem TOP 8 des öffentlichen Teiles (Korrektur der Beitragskalkulation Schmutzwasser) korrespondiert.

 

Sinngemäße Antworten: Ob die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision Erfolgsaussichten habe, wisse sie nicht. Ich habe es richtig erkannt, dass der nichtöffentliche TOP 1 mit dem öffentlichen TOP 8 korrespondiere und deshalb der nichtöffentliche TOP 1 eingeschoben wurde.

 

Es wird für ca. 25 Minuten Nichtöffentlichkeit hergestellt. In diesem Zeitraum verließen wir den Raum. Wir erklärten, dass wir unsere Jacken auf dem Stuhl hängen lassen würden, weil wir wiederkommen. Von außen konnte mindestens ein Einwohner wahrnehmen, dass unsere Jacken besichtigt wurden.

 

Fortsetzung öffentlicher Teil TOP 8: Die Beschlussvorlage „Korrektur Beitragskalkulation Schmutzwasser“ wird zurückgezogen. (Ich schließe daraus, dass die Erfolgsaussichten der Beschwerde als „gering bis aussichtslos“ eingeschätzt werden, also damit eine Antwort auf meine Frage indirekt gegeben wurde).

 

Allen weiteren TOP´s wird gemäß Vorlage einstimmig zugestimmt, d. h. sie wurden durchgewinkt.

 

Es wird auf die Ausschreibung zur Stelle der hauptamtlichen Verbandsvorsteherin verzichtet.

 

Die bisherige Verbandsvorsteherin wird einstimmig per Akklamation zur neuen Verbandsvorsteherin gewählt, Stilfragen wurden nicht diskutiert.

 

Ende öffentlicher Teil.

 

Beobachtungsnotiz zu dem Termin:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Fläming

am 13.09.2021.

 

Alle wahrgenommenen Tagesordnungspunkte.

Sitzungsbeginn gemäß Nachfrage: 17°° Uhr.

 

Bedingt durch einige Umleitungen wegen der Sperrung der Brückendurchfahrt unter der Dresdner Bahn und des gesperrten Bahnüberganges in Wünsdorf haben wir uns um ca. zehn Minuten verspätet. Die Umleitungen waren für uns ungenügend ausgeschildert, sodass wir zunächst in die gesperrten Straßen hineinfuhren um dann wenden zu müssen und erst über Zossen die Dresdner Bahn queren zu können.

 

Zunächst bedauern wir erneut, dass wir im zugigen Vorraum Platz nehmen mussten und es wiederum nicht möglich war, wechselseitig Blick-Kontakt aufzunehmen, weil im Aufbau keine Kamera im Zuhörer-Raum installiert ist. Das Bild aus dem Plenar-Raum wurde durch einen Beamer auf eine Leinwand „geworfen“.

Als wir eintrafen, wurden wir um die Ausfüllung eines persönlichen Datenblattes gebeten. Beim Ausfüllen nahmen wir wahr, dass der Ton aus dem Plenarsaal unverständlich, weil leise war. Bei der Abgabe des Blattes bat ich um größere Lautstärke, die ein herbeigerufener Techniker sofort realisierte.

Der Bildausschnitt auf der Leinwand zeigte einen sehr kleinen Bereich des Sitzungsraumes mit einigen wenigen Abgeordneten in Rückansicht. Die Sitzungsleitung auf dem Katheder war vollständig im Blick der Zuschauer.

Die Abstimmungs-Ergebnisse waren, anders als wohl im Raum selbst, nicht zu erkennen, ebenso wie die Zählergebnisse nicht einmal andeutungsweise erkennbar waren. Das Verhalten der Abgeordneten war nicht einsehbar. Das Zuhörer-Vertrauen war gefordert.

 

Der Überweisungs-Antrag der AfD, sich um eine größere Öffentlichkeitswirkung zu bemühen in einen Ausschuss des Kreises, wurde vom Landkreistag mehrheitlich abgelehnt, ebenso der Antrag selbst, bessere Öffentlichkeitswirkung zu erzielen (sic!).

Der Wahrnehmungsgrad für den Zuschauer aus der Sitzung war durch die Beobachtung sehr begrenzter Natur und wird es nach der Ablehnung des AfD-Antrages wohl auch bleiben.

 

 Ich merkte nach Abschluss des öffentlichen Teiles der Sitzung an, dass der Vorsitzende die TOP´s wohl „durchgepeitscht“ (Satire-Versuch) habe, weil auch der übrige Sitzungsverlauf weit unter eine Stunde dauerte. Nein, wurde mir versichert, er „peitschte“ nicht durch. Er begann pünktlich um 17°° Uhr (um bereits um 17.10 Uhr war er am TOP 8 angelangt).

 

Weiterer (fehlgegangener) Satireversuch: Es handele sich wohl um eine Geheimsitzung. Nein, die Sitzung sei öffentlich. Geheimsitzung könne man nicht sagen (ich konnte, es gelang mir fehlerfrei). Mein Hinweis auf die fehlende Akustik wurde zurückgewiesen damit, dass der Techniker doch sofort größere Lautstärke eingestellt habe. Stimmt, aber bis zu meiner Bitte haben die Zuhörer sich sehr anstrengen müssen. Auch der Hinweis auf den geringen Bildausschnitt wurde nicht akzeptiert. Ich musste untermauern, dass sogar im Bundestag ein größerer Einblick gewährt werden würde.

Auf meinen Hinweis einem Abgeordneten gegenüber, dass sogar der Öffentlichkeitsantrag der AfD abgelehnt wurde, drehte er mir wortlos den Rücken zu und lies mich stehen, obwohl er mich zuerst angesprochen hatte. Öffentlichkeit wird wohl gerne vermieden.

Es gibt auch nur noch in sehr begrenzter Zahl Zuhörer.

Man merkt bei dieser harmlosen Frage eines „kleinen Bürgers“ sofort die Annahme einer Verteidigungshaltung. Das wird wohl im Gedächtnis bleiben.

 

Was ich vergaß: Die „Aussperrung“ der Zuhörer bedeutet unter Corona-Bedingungen, dass die Abgeordneten, geimpft oder ungeimpft, miteinander in einem Raum saßen. Ein kurzer Blick in den Saal nach Schluss des öffentlichen Teils zeigte mir, dass Abstandsregeln wohl nicht eingehalten wurden (eine Angestellte baute sich vor mir auf, als wenn ich eine Invasion plante und fragte mich mit strengem Blick nach meinem Begehr. Ich bedeutete einen Blick werfen zu wollen, wobei ich mich vor der Türschwelle aufhielt). Gleichzeitig wurde den Zuhörern, wenn geimpft, der Zutritt zum Plenarsaal verwehrt und damit wurde ihnen ein Grundrecht verweigert. Der Kreistag störte sich nicht an diesem Verfahren, die Landrätin stellte es nicht ab. Von solchen „Vertretern“ werden wir „vertreten“. Bei einem solchen Verhalten hätte mich meine Mutter „eine taube Nuss“ genannt.

 

Am 02.09.2021 zum Bericht über das Vorhaben der Stadt Ludwigsfelde zum Bau von drei Grundschulen in Eigenregie:

 

„Das „Modell Zossen“ zündet.“

 

Die MAZ-Zossen berichtet, dass die Stadt Ludwigsfelde die Errichtung dreier Grundschulen beabsichtigt, indem sie durch ihre Wohnungsbaugesellschaft den Bau plant, und, soweit Bonitätsfragen gesichert sind, die Finanzierung übernimmt. Projektsteuerung und Planung sollen noch zu findende Partnerunternehmen schultern. Vorbild sei, die Idee sei ja nicht neu, und jetzt wird die ZOSSENER RUNDSCHAU der MAZ parteiisch indem sie Landesgrenzen überspringt, das Land Berlin. Dabei trägt sie die Vorbildkommune in Brandenburg doch bereits im Namen. In Berlin gäbe es allerdings möglicherweise Kosten-Explosionsprobleme, weil es drei Akteure gäbe, die sich möglicherweise die Sache erschweren würden. In Ludwigsfelde gäbe es nur zwei Beteiligte: Stadt und Tochtergesellschaft der Stadt, die es vereinfachen würden. Dabei „vergisst“ die Berichterstatterin, dass es auch in Ludwigsfelde Projektsteuerer und Planer geben soll und außerdem die Bezirke Berlins keine Finanzhoheit besitzen, was erschwerend einerseits und erleichternd andererseits wirken kann. Außerdem sind da eventuell noch Bonitätsfragen zu lösen, die die Stadt Zossen hervorragend gemeistert hat. Auch drei Partner, Stadt, Wohnungsgesellschaft und Errichter haben in Zossen wohl mustergültig harmoniert. Jetzt steht sich nur die Verwaltung Zossens noch selbst auf den Füßen, was hoffentlich in Ludwigsfelde nicht geschieht. Vergessen wird weiterhin, die Mietkosten-Übernahmepflicht durch den Landkreis in beiden Fällen, wie sich auch aus der Berichterstattung über die Kommunalabgabe-Verfahren des Landkreises schließen lässt. Dem Landkreis wird ein wichtiges Werkzeug aus der Hand genommen. Ein langer Text zum Weglassen wichtiger Details.

Ein weiterer kleiner Sidekick sei gestattet: Dreimal werde ein Ordnungsgeld von der SVV Zossens gegen Verordnete von Plan B verhängt, weil sie vorgeblich nichtöffentliche Informationen über Facebook (FB) veröffentlicht hätten. Der Bericht ist wertlos, wenn die vorgeblich „geheimen“ Informationen nicht benannt werden. Sie sind nicht mehr geheim, wenn sie über FB bereits öffentlich wurden, auch wenn die Verhandlung überflüssiger Weise nichtöffentlich geführt wurde. Im Umkehrschluss kann es da dann nichts geben. Das könnte sich die Berichterstatterin auch gerne aus den Verfahren über die Geheimhaltung von Aufsichtsrats-Themen in Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit der Einführung der Unternehmensmitbestimmung von Arbeitnehmern in eben diesen Kapitalgesellschafts-Organen seit 1976 (sic!) anlesen. Wenn sich die Mehrheit der Verordneten, die wahrnehmbar gerne den einfachen Gedankenweg der Subordination unter die Verwaltungsleitungs-Vorschläge verfolgen, da mal nicht verhoben haben, wenn es auf den Rechtsweg geht.

 

Bezogene Texte: „Märkische Heimat baut Schulen“, „Dreimal Ordnungsgeld verhängt“, beides MAZ-Zossen, 02.09.2021.

 

Am 29.08.2021 zum Bericht über die Eröffnung und Übergabe der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Zossen-Dabendorf:

 

„Sonderbare Veranstaltung.“

 

Die MAZ-Zossen schreibt in ihrem Text, dass Bürgermeisterin Schwarzweller und Ex-Bürgermeisterin Michaela Schreiber ein Band durchschneiden. Die Betrachtung des Bildes entlarft bereits den ersten Satz unter der Überschrift als falsch, denn nur die Bürgermeisterin zeigt Schere und Schnittausführung, die Ex-Bürgermeisterin darf bei der Eröffnung ihrer ureigensten Arbeitsleistung nur bandhaltend assistieren. Und, was ist das denn? Die Landrätin steht in der ersten Reihe, das andere Bandende haltend. Wir denken, dass es eine Riesenleistung gewesen wäre, wenn sie ihre Anwesenheit abgesagt hätte, mit der Feststellung: „Ich kann nicht kommen, weil ich mich, logisch, nicht über die Eröffnung der Schule freuen kann, die ich doch ablehnte, indem ich ihr die Kreisförderung versagte, aber nicht verhindern konnte. Die Bau-Protagonisten waren cleverer als ich. Wie sollte ich den Kindern meine Anwesenheit begründen?“ Aber die Bildanwesenheits-Wirkungs-Motivation war wohl doch zu groß, so vor dem Wahltermin, der ihr mindestens eine starke Konkurrentin bescherte. Diese nahm auch noch am finanziellen Aufbau der Schule eine Schlüsselrolle ein, bewies also eher Finanzierungs- und Organisations-Kenntnis. Ohne die abwesende Konkurrentin und die assistierenden Personen rechts auf dem Bild stünde die Schule nicht eröffnungsfertig hier. Die Anwesenheit des Kreiskämmerers ist verständlich, muss er doch schauen wofür er der Stadt Zossen die von der Stadt zu zahlende Miete rückerstattet, denn diese Zahlung belastet die Stadt, anders als im „Anzeiger für Zossen und Umgebung“ behauptet, nicht als Hypothek, sondern als durchlaufenden Verwaltungsposten, der vom Landkreis rückerstattet werden muss. Oder darf jetzt jeder Bürgermeisternde seine eigene private öffentliche Schule aus eigener Laune bauen? Ist die Schulpolitik nicht doch etwa Ländersache, was man nicht gut finden muss? Der Kreiskämmerer, der laut eigenem Wahlplakat als Landrats-Kandidat sinngemäß Besseres leisten können soll, müsste sich fragen lassen, warum er es nicht bisher schon tut, wenn er sich nicht dem Boykott-Vorwurf aussetzen will. Oder ist es sein Ziel, seine bisherige Chefin durch Arbeits-Zurückhaltung in ein schlechtes Licht zu setzen? Das gilt übrigens auch für die andere Beisitzende Landrätinnen-Kandidatin? Halten sie Leistung zurück um die Chefin zu schwächen? Das ist nicht mehr nötig, die Realität beweist die Erreichung des Zieles seit Langem. Natürlich wird die Landrätin sich um Mietminderung bemühen, wie unterstellt. Eine Wiederwahl ist noch nicht ganz unmöglich. Rührend, dass Frau Schreiber und Herr Kosicki ein Körbchen Tee, Schokolade und ein Sixpack Bier erhielten um sich trinkend und schleckend zu trösten, darüber, dass ihr Werk so würdevoll übergeben wird, von wem eigentlich an wen? Die Arbeit der augenblicklichen Bürgermeisterin sei noch nicht beendet, erfahren wir im Blatt. Sie muss erst noch die durch „Verschlafen“ selbst erzeugte „Wespentaille“ in der Zufahrt beseitigen, also erhält sie ihre Schokolade und Teetüten wohl erst später. Über die zukünftige Kreisleitung wird wohl noch intensive Gedankenarbeit bis zum 26.09.2021 geleistet werden müssen, im Gegensatz zu der Merkel-Aussage ist die Bühnenpräsenz nicht alternativlos.

 

Bezogene Texte: „Was für ein Tag!“, MAZ-Zossen, 16.08.2021, „Lernspaß für Schüler und Lehrer“, Anzeiger für Zossen und Umgebung, Ausg. 08, 27.08.2021.

 

Am 28.07.2021 zum Bericht über den Arbeitsgerichtsprozess im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung der Fluglotsen am jahrzehntelang defizitären Flugplatz Schönhagen:

 

„Saumäßige Flugplatzverwaltung?“

 

Nein, saumäßig war die Flugplatzverwaltung sicher nicht, denn ich habe noch nie von einer schlechten Verwaltung durch Borstentiere vernommen. Diese verhalten sich stets artgemäß. Für einen Tarifvertrag streikten die „Flugleiter“ genannten Fluglotsen. Mehrere Ungereimtheiten werden sichtbar: In Schönhagen sollen auch Ausweich-Flugbewegungen aus anderen Flughäfen stattfinden. Dann müssten die „Flugleiter“ äquivalente Arbeiten in möglichen Instrument-Flugbedingungen ausführen. Dafür sei ihr Lohn ohne Tarifvertrag nicht angemessen, sagten sie und streikten. Zu hinterfragen, weil zu vermuten, ist, ob die Löhne nicht seit Jahrzehnten zu niedrig sind und unverständlicherweise bisher akzeptiert wurden. Wurden eventuell auch Wartezeiten im Flugplatzgebäude bis zur minimierten Einsatzdauer nicht bezahlt, was eigentlich unrechtmäßig wäre? Nach der in der Berichterstattung als begründungslos benannten außerordentlichen Kündigung wurden „plötzlich“ sogenannte „Schwarzgeldkassen“ entdeckt. Eintausendzweihundert Euro für fünf Gekündigte werden mit einem „Totschlag-Begriff“ nachgeschoben. Wer wurde da „bestochen“ von wem zu wessen Vorteil (cui bono)? Wenn kleine Summen, z. B. gestattete zwei Euro, über einen langen Zeitraum von beispielweise einem Jahr von zum Beispiel fünf Personen in einer Kaffeekasse für eine Weihnachtsfeier gesammelt werden, an der auch möglicherweise der „Geschäftsführer“ teilnimmt, könnte das auch ihn den „Beschuldigten“ zuordnen. Das Ganze erscheint lächerlich und vorgeschoben. Wer leitet jetzt eigentlich den Flugbetrieb in gesetzlichen Bahnen, wenn die Fünf fehlen?  Ist das etwa die genannte „andere Flugplatz-Mitarbeiterin“, eventuell ohne die erforderlichen Qualifikationen, allein und in einer Überforderungs-Situation? Was, wenn Flugzeuge verunglücken, was ich selbst diesem von mir als „merkwürdig, hinterlistig und verschlafen“ angesehenen Landeplatzleiter nicht wünschen würden. „Verschlafen“, weil er jetzt „plötzlich“ als unzulässig bezeichnete Flugbewegungen zu erkennen glaubt, die die Landeplatzgenehmigung gefährdet haben sollen? Was ist das für eine Leitungsarbeit? Aus meiner Sicht unmöglich. Soweit ich erfuhr, übrigens von ihm selbst, war er selbst doch mal Verkehrsflugzeugpilot. Ich bin froh, dass ich wahrscheinlich niemals fliegend mit ihm zu tun bekam und er seit vielen Jahren einen Ruheplatz in Schönhagen finden konnte. Seine Landung auf dem New Yorker Hudson River hätte, anders als diejenige mit Chesley Sullenberger, bestimmt in einer Tauchsituation geendet, so wie er auch jetzt endlich abtauchen sollte.

 

Bezogene Texte: „Gab es eine schwarze Kasse am Flugplatz Schönhagen?“, „Vorwürfe gegen Flugleiter“, MAZ und MAZ-ZR, 28.07.2021, „Wundersame Geduld der Gewerkschaft GdF“, www.dlhaenicke.beepworld.de, Kommunales, 18.07.2021, „Zahl des Tages: 5“, Fluglotsen wurde gekündigt“, Tower-Personal fliegt raus“, MAZ und MAZ-ZR, 14.07.2021.

 

 

Am 18.07.2021 zu der schon jahrzehntelangen Alimentierung des Flugplatzes Schönhagen durch die vom Landkreis ausgelaugten Kommunen über den Landkreis und deren Führung:

 

„Wundersame Geduld der Gewerkschaft GdF.“

 

Um einen an Fluglotsen angepassten Tarifvertrag zu erhalten, wegen der jetzt möglichen Instrumentenflug-Bedingungen sowie der daraus wegen häufigeren Anflugs gestiegenen Arbeitsbelastung, haben die Fluglotsen Schönhagens gestreikt. Daraufhin wurde ihnen außerordentlich gekündigt, lasen wir in der MAZ. Die Kündigung sei aber nicht durch den Streik begründet, sagen die Landkreisführung und die Flugplatzleitung unisono, nennen aber keine Kündigungs-Überschrift. Die Gewerkschaft GdF sieht einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der außerordentlichen Kündigung und dem Streik, und auch wir halten ihn für nicht zufällig. In der Tat waren Beschäftigte und GdF sehr geduldig, denn die Flugplatzleitung fährt seit vielen, vielen Jahren einen Kurs der „Lohnkostenminimierung“. Und die Landkreisleitung würde argumentieren, dass der Landkreis für weitere, zusätzliche Alimentierungen des Flugplatzes kein Geld habe, wenn beide denn argumentieren würden, aber sie sind wohl sprachlos. Das reflektiert nicht gerade eine Akzeptanz der Leistungen des Personals. Die einheitlichen Aussagen gegenüber der Presse verwundern nicht, denn wenn die „Vorgesetzte“ des Flugplatzleiters diesem in der Öffentlichkeit vor einer Kreistags-Sitzung und vor seinem Kleinauftritt in Sachen „Flugplatz-Mittel-Zuschuss“ die Krawatte richtet, suggeriert das das Fehlen einer kritischen Distanz und erregt beim in Führungstechnik informierten Beobachter Verwunderung. Wir haben von hier aus der großen Entfernung nicht den ultimativen Vorschlag zur Rettung der Kreis- und Flugplatz-Finanzen, reklamieren aber für beide, Landkreis- und Flugplatzleitung, die Gültigkeit und Anwendung des Art. 3 Grundgesetz (GG), des Gleichbehandlungsgrundsatzes: Wenn beide erklären, dass die Fluglotsen keine richtigen Fluglotsen seien, wegen des kleineren Leistungsprofiles, so gilt das gleiche auch für den Flugplatzleiter. Denn der Flugplatz ist kein richtiger Flugplatz, sondern nur ein verschuldeter „Verkehrslandeplatz“. Die Landkreisleitung wiederum leitet den Landkreis nicht wie es üblich und nötig wäre, wegen der „verpfuschten“ Kreisumlage, des „versemmelten“ Gerichtsverfahrens um die Dimensionierung der Kommunalbelastung durch die zu hohe Abgabeleistung der Gemeinden an den Landkreis und des trotz Allem gescheiterten Kreis-Haushaltes sowie der unregelmäßigen Schulbau-Förderungspolitik. Also ist für beide der selbe Weg angezeigt wie für die fünf „Nichtfluglotsen“, sie müssen außerordentlich von den von ihnen ungerechtfertigt besetzten Arbeitsplätzen separiert werden. Das könnte eine kleine Budgetentlastung erbringen.

 

Bezogene Texte: „Zahl des Tages: 5“, „Fluglotsen wurde gekündigt“, „Tower-Personal fliegt raus“, MAZ und MAZ-ZR, 14.07.2021.

 

 

Am 27.06.2021 zur Fortsetzung des Streites um die Kreisumlage durch ein beabsichtigtes Berufungsverfahren, angestrengt durch Landkreisleitung und Kreistag:

 

„Split personality“.

 

Die Situation um das für den Landkreistag „verlorene“ Verfahren gegen die Stadt Zossen um die Kreisumlage wird von der MAZ in eine Art „Schul-Szenario“ gekleidet. Die „Schulleiter“ (Landrätin und Kreisverwaltung) haben schlecht gearbeitet und eine schlechte Note erhalten. Das Verwaltungsgericht maßregelt die Leitungsorganisation. Diese steht im Herbst vor Neuwahlen, fürchtet den Zorn der „Eltern“ (Wähler) und um ihre Pöstchen. Es geht also nicht nur um Schulnoten. Das „Lehrerkollegium“ (Kreistagsabgeordnete) möchte den Leitungspersonen „helfend“ beispringen und unterstützt die Leitung in einem Berufungsverfahren, übersehend, dass diese „Lehrer“ sich damit in eine Spagatsituation begeben. Von den „Eltern“ (Wählern) gewählt, haben sie eigentlich diese, ihre, Wähler, die Bevölkerung zu vertreten. Tun sie aber nicht. Sie unterstützen proaktiv die Schadensverursacher, die Leitungspersonen. Das kann man in der Medizin „Split personality“ (Bewußtseins-/Persönlichkeits-Spaltung) nennen. Wie halten sie das psychisch aus? Was hat die Wahl mit ihnen gemacht? Wie wollen sie das erklären? Im Landkreis würden keine Spielräume für weitere Projekte mehr bestehen. Hier „übersehen“ sie, dass auch ein „milderes“ Urteil die Projekte massiv einschränken, wenn nicht verunmöglichen, würde. Wir schließen aus den bekannten Details, dass das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam zutreffend ein „ungenügend“ in´s Landkreiszeugnis geschrieben hat. Wir kennen die Arbeitsweise des VG aus eigener langjähriger Kenntnis als sehr verantwortungs- und rechtsbewusst. Die Abgeordneten werfen dem schlechten Geld mit den Berufungskosten noch gutes hinterher, aus „eigener“ Kasse nach Bericht hundert- bis zweihunderttausend Euro, also an nichts weiter sparen müssend. Wer das glaubt, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Sie sparen in der Gesamtbeurteilung kein Geld ein, sondern „verschleudern“ weiter. Ein im Landkreis und im Landtag „sitzender“ Abgeordneter sagt, dass er das Land schützen müsse, was im Umkehrschluss bedeutet, dass er bewusst die Wähler, die Bevölkerung schädigen will, denn nur ihnen ist er eigentlich verantwortlich, was er gelobt haben muss. Und sie alle, Landrätin, Verwaltung und Abgeordnete setzen noch einen drauf: Sie wollen „Zeit gewinnen“, mit einem offenen Verfahren ihre Neuwahl begünstigen. Sie maßregeln den Juristen, der sie, aus Sicht des Landkreises, den Verfahrensverlust voraussagend und trotzdem einen Vergleich befürwortend, „gut“ vertreten hat und lassen ihn „im Regen“ stehen. Sie verstoßen weiterhin gegen das „Rückwirkungsverbot“ nach Art. 103, Abs. 2 Grundgesetz (GG), indem sie eine „gesetzliche Regelung (…) erhalten, die es ermöglicht, das Verfahren zu heilen“. Das geht aber nur unter den Bedingungen des VG-Urteils für die Zukunft. Es kann geschlossen werden, dass sie alle versagt haben, sie hätten vorher aufpassen müssen: Die Landrätin und die Kreisverwaltung, indem sie ihren Ermessens-Spielraum im „Machtrausch zum Nachteil aller Gemeinden überdehnt“ haben, die Abgeordneten, indem sie dieses „verschlafen“ und „hierarchie-orientiert“ geduldet haben und weiterhin ihre Unkenntnis kaschieren wollen und leider auch die Parteien, indem sie für sie nachteilige „Nachtwächter-Kandidaten“ aufstellten. In einem Donna-Leon-Krimi im venezianischen Milieu würden sich jetzt Handschellen schließen und Gefängnistüren zum Eintritt öffnen. Wer muss das alles letztlich bezahlen? Die Wähler, Steuer- und Gebührenzahler. Sie sind zu großer Wachsamkeit aufgerufen, solches Personal nicht zu wählen.

Bezogener Text: „Ehrenrunde für die Kreisumlage“, MAZ-ZR, 23.06.2021. Frage dazu: Wo ist da die Ehre? 

 

Am 20.06.2021 zu fast schon jahrzehntelangen Auseinandersetzungen mit dem Wasser- und Abwasser-Zweckverband KMS:

„KMS glaubt es nicht, aber er sitzt erneut am kürzeren Hebel“

 

Einen herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle an die Kläger und deren Rechtsvertretungen. Der KMS unterliegt wiederum, dieses Mal vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Berlin. Die Kalkulation für die Schmutzwasser-Beseitigungs-Beitragssätze sei fehlerhaft und damit unzulässig, so das OVG. Man muss einen langen Atem, viel Geduld und etliche Aufwendungen in Kauf nehmen, um den „gesamten Film“ der KMS-Fehlhandlungen verfolgen zu können, wie wir seit 2008. Viele Verwaltungsgerichtstermine besuchten wir, wurden alsbald als „zum Inventar gehörend“ betrachtet. Es ging um Altanschließerbeiträge, Kalkulationen, Flächenberechnungen, Beitragshöhen. Die 8. Kammer des Potsdamer Verwaltungsgerichtes war sehr bemüht, vermutlich urteilte sie für die Präsidentschaft zu moderat, wurde also umbesetzt. Jetzt wurde es „härter“ für die Kläger. Wir sahen Rechtsvertreter, die zur Formulierung ihres Klageantrages nicht in der Lage waren, also musste das Gericht selbst dabei helfen. Der KMS schloss etliche Vergleiche mit Klägern in für ihn „wackeligen“ Fällen, verzichtete also auf Teile seiner Forderung. Die Differenz müssen jetzt wohl die übrigen Beitragszahler begleichen. Unqualifizierte Vertretung des KMS durch die Vorsitzende David führte zu deren Ablösung. Der Wirtschaftsprüfer des KMS folgte ihr wegen laienhafter Prüfberichte und deren Interpretation in´s Aus. Die KMS-Vertreterversammlung, die eigentlich die Interessen der sie wählenden Bevölkerung im KMS vertreten sollen, schwiegen zu den kritisierten Vorgängen und hatten maximal einseitig die Kassenlage ihrer Kommunen im Auge, fürchtend, dass die Städte die Fehlbeträge aus den Verbandsstümpereien durch höhere Umlagen begleichen müssten. Die Bevölkerung war ihnen „schnurz“. Es kam ihnen nicht in den Sinn, die KMS-Leitung selbst in die Verantwortung zu nehmen. Das Rechtsempfinden ist nur marginal ausgeprägt. Ohne eigenes Amt oder Mandat blieben uns nur das Wort und Textveröffentlichungen in der regionalen Presse. Ein Widerspruch in Zossens SVV bei der Verkündung des Landesparlaments-Beschlusses zu den Altanschließerbeiträgen durch den SPD-Abgeordneten blieb erfolglos. Als einziges Mitglied der KMS-Verbandsversammlung wagte die ehemalige Zossener Bürgermeisterin den Spagat zwischen Stadt- und Wählervertretung, auch durch organisatorische Hilfestellung z. B. in Bürgerversammlungen. Das wird jetzt wohl ausbleiben, was nicht zum Vorteil des KMS beiträgt. Wir erlebten oftmals den abweisenden und arroganten Ton des vermeintlich im Recht Seienden gegenüber Fragestellern in den Sitzungen, selbst nach der erfolgten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) hinsichtlich der Unrechtmäßigkeit der Altanschließerbeiträge. Von der Landesregierung ließen sich die Verbände widerstandslos „in die Pflicht“ für die Beitragsbeibringung durch Kreditierung nehmen. Die Landesregierung verweigerte die Verantwortungsübernahme, nachdem der fehlerbehaftete Parlamentsbeschluss nicht beanstandet wurde. Die Fehler konnte man kennen. Nach dem jetzt errungenen Erfolg vor dem OVG hinsichtlich der Schmutzwasser-Beiträge und der Verzinsung der Zahlungen mit 12 x 0,5 %= 6 % pro Jahr können wir uns nicht vorstellen, dass die bis jetzt zurückhaltenden Beitragszahler nicht den Versuch wagen, nach dem Grundsatz der Gültigkeit des Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) einen eigenen Gerichtserfolg zu erreichen, auch wenn sie bisher keinen Widerspruch gegen ihre Zahlungsverpflichtung eingelegt haben. Auch die Verzinsung der erfolgten, rechtswidrigen, Zahlungen muss u. E. nach geltendem Recht jetzt erfolgen, aus allen Gründen, wenn sie noch aussteht. Aus unserer Sicht kann auch nach dem jetzigen OVG-Urteil eine „Verjährung“ nicht geltend gemacht werden, auch weil in die Verjährungsfrage unzulässig nachträglich eingegriffen wurde (§ 19 KAG, KMS, 04.12.2013). Wir wünschen uns endlich eine akzeptierende Behandlung der Kunden des KMS, denn bisher konnten die jetzt erfolgreichen Rechtsvertreter die Argumente der Klagenden gut vertreten. Es geht nicht an, dass diejenigen, die nicht sofort zum Gericht laufen, ausgesessen werden und die KMS-Fehler allein abtragen müssen. Das jetzige Verbandsgebaren darf keine Fortsetzung erfahren.

 

Bezogener Text: „Der KMS muss Abwasserpreise neu kalkulieren“, MAZ-ZR, 16.06.2021.

 

Am 13.06.2021 zu dem Kreisumlage-Desaster in Folge des für den Landkreis verlorenen Verfahrens der Stadt Zossen gegen den Landkreis:

 

„Weiterkommen mit Logik und Sachkunde.“

 

Das Gerichtsurteil zu Gunsten der Stadt Zossen bestätigte das Bauchgefühl, das nicht allein Gefühl, sondern logische Herleitung aus dem Verhalten des Kreises war (siehe auch www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, Notizen aus den Kreistags-Sitzungen am 15.12.2020, 22.02.2021, 27.04.2021). Die Rücklage für den Fall der Niederlage des Kreises war zu niedrig angesetzt. In der Zeitung (MAZ-ZR, 10.06.2021) wurde dargestellt, dass der Landkreis das Risiko der Niederlage als „deutlich niedriger“ einschätzte. Die Einschätzung eines geringeren Wagnisses konnte aber, logisch, nicht die Kostenhöhe reduzieren, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit des Eintrittes der Niederlage, was die Kostenfolgen aber nicht reduzierte. Man hat also mit dem Rücklagen-Ansatz nur einen Anschein wahren wollen. Ein Nachsteuern wäre bei einem anderen Verhalten jetzt überflüssig. Vorher konkludent gehandelt hätte es das wohl, so vermutlich „die Denke“, das Kreisimage antizipierend beschädigt, was nachwirkend jetzt noch stärker erfolgt. Die Erhöhung der Rücklage „sei aber erst mit dem Jahresabschluss 2020 möglich“. Das ist ebenso unlogisch, weil ebenfalls rückwirkend. Es gibt also wegen des Fehlverhaltens eine Unterdeckung. Vorsichtiges kaufmännisches Handeln sieht anders aus. Der Kreis prüft einen Berufungsantrag vor Gericht. Man will dem schlechten (Verlust-) Geld noch Gutes hinterherwerfen, auf einen Popanz noch einen draufsetzen. Die „besonnenen Bürgermeister“ warnen die Klagewilligen, weil der Landkreis „mit haushaltswirksamen Einsparungen“ seine selbstverschuldeten Fehler nicht kompensieren könne. Kein Hinweis darauf, dass der Kreis sich durch seine Ausgabenpolitik selbst in den Schlamassel manövriert hat (Beispiel Flugplatz Schönhagen). Verantwortungsübernahme? Fehlanzeige. Ein Angehöriger der Fraktion der LINKEn stellt, besonders clever, fest, dass dem Landkreis eine Kreisumlage zustehe. Das wird aber in dem Gerichtsurteil weder bestritten, noch diskutiert. Der Linke, der Zusammenhang mit der Logik ist vielleicht zu komplex, übersieht, dass das Gericht auf eine Überforderung der Gemeinden durch den Landkreis erkannt hat, also auf dessen Fehlverhalten. Die vom Landkreis zu erfüllenden Aufgaben sind in den Gemeinden wohl bekannt, obwohl dieser sich auch gerne aus seinen Pflichten „herausmogelt“ (Beispiel Gesamtschule Zossen-Dabendorf), und trotzdem dafür später „löhnen“ muss. Es geht nicht an, dass der Landkreis die Bedingungen (Kreisumlage) dimensioniert und im Fehlverhaltensfalle diese Gemeinden für die Regulierung der Folgen unter Druck heranziehen will. In einem „Mafia-Krimi“ würde man so etwas als „Erpressungsversuch“ identifizieren. Die Verantwortlichen sollten die ebenso logischen Konsequenzen ziehen, um einen Neuanfang möglich zu machen.  

 

Bezogener Text: „Nach Urteil: Debatte um Kreisumlage inTeltow-Fläming“, MAZ, 10.06.2021.

 

Am 21.05.2021 zu Inhalten der SVV Zossen in Dabendorf vom 19.05.2021, der SVV-Fortsetzung der SVV vom 12.05.2021“:

 

„Tribunal in Zossen-SVV!“

 

Sowas gab´s bisher nicht. Worum ging´s am 19. 05.2021 im zweiten Teil der Zossen-SVV? Es ging um einen „Sachkundigen Einwohner (SAKU)“. Wie stets üblich wurde er von einer Fraktion für den Finanzausschuss (FA) vorgeschlagen, für den er bereits zuvor seit bestimmt mehr als zehn Jahren Zeit und Engagement opferte, also kein Neuer, dazu völlig unbescholten und „politisch unkritisch“. Ebenso wie stets zuvor wurde er, wie auch die anderen SAKUs gegenseitig von den anderen Fraktionen akzeptiert, von den Ausschüssen der SVV zum Beschluss empfohlen (§ 50.1 Gemeindeordnung (GO)). Die Gemeindevertretung (hier SVV) beruft (beschließt) dann die SAKUs (§ 50.7 GO). In unserem Fall wurde auch vom FA vorgeschlagen und von der SVV, wie bisher üblich, alle Vorschläge „en bloc“ beschlossen. Plötzlich „gefällt“ einigen Mitgliedern vom FA dieser eine SAKU nicht mehr. Auch der momentane SVV-Vorsitzende und die Bürgermeisterin (Hauptverwaltungsbeamte (HVB)) äußern ihr Missfallen. Am 20.05.2021 soll dieser „missfallende“ SAKU vermittels einer „Teilaufhebung eines Beschlusses“ der SVV abberufen werden. Das würde, wie ich es sehe, bedeuten, dass die Empfehlung eines Ausschusses rückgängig gemacht wird qua „Teilempfehlung“ dieses Ausschusses. Der SVV-Vorsitzende und die HVB haben in dieser Phase eigentlich keine „ratgebende Stimme“ zu haben. So etwas ist in der GO nicht vorgesehen. Es müssten m. E. bei einer praktizierten SVV-Abstimmung der ursprüngliche SVV-Beschluss en bloc „zurückgeholt“ werden und die Ausschüsse ihre Empfehlungen rückgängig machen, per Rücknahme-Empfehlung. Erst dann kann m. E. der einzelne Ausschuss (hier FA) seine Empfehlung zurücknehmen und danach neu empfehlen. Ein SVV-Beschluss kann m. E. nicht teilweise bezogen auf nur einen Teil einer Empfehlung null und nichtig erklären, schon gar nicht, weil irgendwer irgendwem nicht mehr gefällt. Und jetzt kam der Tribunal-Skandal: Im öffentlichen Plenum fanden von zahlreichen Rednern, auch des Vorsitzenden und der HVB, zahlreiche zeitintensive Diskussionsbeiträge statt, darüber, wem der berufene, unbescholtene, langjährige SAKU „passt“ und wem nicht. Es fand ein Tribunal statt über eine Person, mit Namensnennung, freilich und seltsamerweise ohne die Benennung auch nur eines einzigen Vorwurfes, Anklagepunktes.

Sozusagen Ankläger, Verteidiger und Richter in „Personal-Union“ in einem Gremium, die Gewaltenteilung aufgehoben, ignoriert. Das „Opfer“ oder „Ziel“ dieser Aktion saß im Zuschauer-Raum, zur Sprachlosigkeit „verdammt“, ohne die Möglichkeit der Verteidigung und/oder der Nachfrage. Ein völlig unwürdiges „Verfahren“. Die öffentliche Wirkung und der psychologische Schaden fanden keine Würdigung. Mir stockte der Atem, ich „bekam Blutdruck“. Sowas gab´s noch nie. Das war ein Rechtsbruch von der schlimmsten Sorte. Der Rechtsstaat wurde ausgehebelt, die selbst gegebenen Normen und Regeln missachtet. Zossen ist seit Ende 2019 ein Rechtssonderfall, in dem sich die neue HVB per „Etikettenschwindel“ wählen ließ.

Der FA habe sich nach Neugruppierungen in der SVV ebenfalls neu organisiert und sein Empfehlungs-Votum unter den neuen Bedingungen (§ 50.9 GO) noch nicht abgegeben, lernte ich. „Teilaufhebungen“ sind in der Gemeindeordnung nicht geregelt.

 

Für solche Anträge wären die Initiatoren andernorts in „schwere Ketten gelegt und in die Steinbrüche delegiert“ worden. Aber Steinbrüche gibt´s leider nur in den alpinen Urlaubsregionen, in Corona-Zeiten würde diese „Strafe“ eher als „Belohnung“ empfunden, also fällt das aus. Es bleibt der Rechtsbruch, der einer gerichtlichen Würdigung bedarf.

Entsprechend fiel das Abstimmungsergebnis aus. Die Annahme des „Antrages“ erfolgte mit dem knappmöglichsten Ergebnis, mit eine Stimme Mehrheit. Könnte man die „kleinen Ablehnungen“, die Enthaltungen, hinzuzählen, ginge er verloren für die Anmaßenden. Das Ergebnis zeigt jedenfalls die Spaltung der SVV und reflektiert diese auch in der Stadtgesellschaft. Während der Amtsdauern der vorherigen Bürgermeisterin war eine solche Spaltung nicht manifest geworden. Ich sage das neidlos, obwohl ich mich in der ersten Amtsperiode sachlich in der Oppositionsrolle befand und dieses, jetzt inkriminierte Verfahren mehrmals absolvierte, anfangs als Grüner angefragt von der FDP. Über einen Bericht der damals noch am Tisch anwesenden „Berliner Morgenpost“ brachte mir und meiner Frau das auch Reaktionen in Berlin an unserem damaligen Arbeitsplatz ein: Es wurde uns berichtet, dass wir von dort „überwacht“ wurden und stets Bericht erstattet wurde.

 

Am 18.05.2021 zu Inhalten der SVV Zossen in Dabendorf vom 12.05.2021 aus der MAZ-Zossen bereits am 18.05.2021 unter „ZWG-Geschäfte brauchen künftig die Zustimmung der SVV“:

 

„Außenseiter-Schnellschluss.“

 

Gut, dass die Stadtverordnetenversammlung (SVV) Zossens aus „juristischen Fachleuten“ besteht. Trotz Akustikmängeln, als Außenseiter und ohne den Schriftsatz zu sehen verstand ich in der SVV: Die Bürgermeisterin (HVB) „kann“, „soll“, „in Sonder- und/oder Notfällen“ „möglichst vorher“ „informieren“, das hat sie angeboten, alles unbestimmte Begriffe, im Streitfalle auslegungs-(interpretations-) fähig. Vor Gericht ist die SVV außen vor, Null Chance. Man muss wissen: Im Aufsichtsrat kann die HVB allein entscheiden, in der SVV hat sie die Mehrheit. Alles klar. Verliert sie die Mehrheit, ist sie im AR autonom und sie hat die unbestimmten Begriffe. Prüfung der Regel nach zwei Jahren? Wertlos, siehe oben. Klasse: Der Stadt-Immobilien-Ausverkauf kann beginnen. Der Kommunalrechtler hat die SVV „besoffen“ geredet, gleich zum Anfang seiner Sprüche hat er aber die juristisch bedeutsamen Begriffe erwähnt: „Kann“ und „soll“. Das war bei der Abstimmung bereits vergessen. Wohl wahr: Das gab´s bisher nicht. Wo sind eigentlich die bürgerfreundlichen, stadtinteressen-bezogenen Juristen, wo?

 

Bezogener Text: „ZWG-Geschäfte brauchen künftig die Zustimmung der SVV“, MAZ-ZR, 18.05.2021.

 

Am 16.05.2021 zu Inhalten der SVV Zossen in Dabendorf vom 12.05.2021:

 

„Was gab es sonst noch in Zossen? Assoziationen.“

 

Unter der Voraussetzung, dass ich es am 12.05.2021 trotz der, mutmaßlich durch die Umstellung der Sitzplatzorganisation im Versammlungsraum bedingte, schlechtere Akustik richtig verstanden habe, lesen konnte ich die Texte wegen der großen Entfernung zur Leinwand nicht, haben Einwohner ein Zukunftsprogramm, „Zukunft Zossen“ genannt, formuliert, für das die Stadt einen Preis in Höhe von circa 85 T€ gewann, den die Bürgermeisterin beim Autor der Agenda 2010, dem heutigen Bundespräsidenten Steinmeier, in Berlin abholte. Diese Tatsache erweckt bei mir bedrohliche Assoziationen, wie kurz zu erläutern ist: Für den Preis gab es Lob. Das Programm weitgehend unbekannten Inhaltes kann von der Verwaltung Zossens aus Gründen des Personalmangels nicht er- bzw. abgearbeitet werden. Ehrenamtlich arbeitende Einwohnende Zossens werden Themen vermittels ihres Enthusiasmus umsetzen. Und so setzt sich fort, was der damalige SPD-Bundeskanzler als den von ihm geschaffenen größten Niedriglohnsektor Europas genannt hat. Ein mit relativ geringem Preisgeld dotiertes Programm wird nahezu zum Null-Tarif perpetuiert. Einige weitere Preisausschreiben könnten tendenziell die Personalkosten der Verwaltung durch das Ehrenamt minimieren. Damit soll nicht das Ehrenamt an sich diskreditiert werden, es ist wertvoll. Aber auffällig ist die Ausweitung der Zahl der Projekte in Deutschland. Wir rationalisieren unsere Arbeitsplätze selbst weg. Ich hätte mir diesen „Erfolg“ so nicht gewünscht. Parallel dazu fällt mir in diesem Wahljahr ein, dass ich einen dauerhaft etwas schief grinsenden Charakter, einen der langjährigen Mitimplementierenden der Schröder-Steinmeierschen Agenda 2010 (Bayerns MP Söder: „schlumpfig grinsend), höchstens mit der Rolle eines Kleinganoven in der Soft-Krimi-Reihe „Columbo“ besetzen würde, aber ihn mir nicht in führender Regierungsposition in Deutschland vorstellen möchte. Ich kann den G-20-Gipfel-„Erfolg“ in Hamburg 2017, seine „passiven Aktivitäten“ im Zusammenhang mit dem „Wire-Card“-Skandal sowie eben seine erwähnte Mitwirkung bei der Implementierung und Exekution der Agenda 2010 nicht verdrängen und vergessen und kann keine für das deutsche Volk abgewendeten Nachteile, wie nach der Verfassung gelobt, erkennen (Exkurs Ende).

Zu den Bahnkreuzungen in Dabendorf verstand ich die Hauptverwaltungsbeamte (HVB) so, dass sie und die Stadtverwaltung auf deren Ausstattung keinen Einfluss habe. Ich (wir) habe(n) andere Erkenntnisse sammeln können. Entweder die HVB hat also keine eigenen (Stadt)-Interessen, was ganz traurig wäre, oder sie gibt diese kampflos auf. Der Spruch an einer Wand des Otto-Suhr-Institutes (OSI) der FU Berlin lautete in den neunzehnhundertachtziger Jahren: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Na Klasse, auch hier wird das Glück darüber entscheiden, was wir erhalten. Das Ganze scheint mir wie das Gegenteil von FDP-Lindners Spruch: „Besser nicht regieren, als schlecht regieren“, der schon damals absonderlich war, während der Koalitions-Verhandlungen, und jetzt nach der selben Manier umgepolt wird: „Besser schlecht verwalten, als nicht verwalten“, wobei beides auch als Hand in Hand gehend gezeigt werden kann. Das passt zu den Wahlplakaten der jetzigen Bürgermeisterin von 2019. Was haben wir getan, wo haben wir gesündigt? So „ambitioniert“ wünscht man sich eine Verwaltungsleitung, zu betonen was nicht geht und nicht zu versuchen, was geht. Zwanzig Prozent Verbrauch der Amtsperiode, minus zwanzig Prozent Themenumsetzung, wohlgemerkt alter Themen, nicht neuer selbst Gewählter. Was sich auch am Schulkomplex dokumentiert.

In der MAZ-Zossen war zu lesen, dass sich die Bürgermeisterin für die „Besamung“ bedankt habe, als Blumensamen-Tütchen verteilt wurden. Diese Meldung ist falsch. Die Bürgermeisterin bedankte sich für den Samen, was einen (gelungenen) Heiterkeitserfolg zeitigte. Der Begriff der „Besamung“ beschreibt den abgeschlossenen Prozess eines, in diesem Falle, negativ zu beschreibenden Prozesses, was einen Affront darstellt. MAZ-ZR liegt, wie in letzter Zeit etwas öfter, daneben. Vor längerer Zeit wurde von den Aktiven häufiger der Kontakt zu den Einwohnern hergestellt was sich als positiv bemerkbar machte, heute aber leider, so von mir wahrgenommen, eher vermieden wird. Das wirkt sich als weniger positiv aus, könnten sich doch auch andere Sichtweisen bemerkbar machen.

 

Am 09.05.2021 zur Diskussion über Bahnkreuzungen in Zossen-Dabendorf unter oder über die Trasse der „Dresdner Bahn“:

 

Zur Arbeitsweise und –Taktik der Deutschen Bahn“.

 

In Zossen diskutiert man über die Anzahl der notwendigen Bahnkreuzungen Die Bahn als originär gewinnorientierte bzw. verlustvermeidende, für sich kostenminimierende Aktiengesellschaft bevorzugt lediglich eine Querung knappster Ausprägung. Zossens Einwohner sind gespaltener Meinung, ob eine oder zwei in Dabendorf gewünscht werden. Neue Regelungen zur Kostenteilung (Kommunalstraßen seit 13.03.2020: Bund drei sechstel, Bahn zwei Sechstel, Land ein Sechstel, bei neuen Querungen zahlt der Verursacher) machen die Kostentragung unübersichtlich. Jeder Übernehmende wird für sich die Kosten zu minimieren versucht sein. Die Bahn wird die einfachste Lösung präferieren. Dieses Bestreben erschwert aus Gemeindesicht notwendige Besserungen, erscheint doch die Sicht der Bahn mit ihrer Verhandlungsmacht als dogmatisch. Die Bahn betont ihre Macht durch ihre Verweigerungshaltung.

Dieses scheinbar objektiv vorhandene notwendige Verhaltensmuster erinnert uns an eine Sitzung vor etwa zwanzig Jahren mit unserer Berliner Gruppe im Berliner Bahntower am Potsdamer Platz mit dem Berliner Bahnbeauftragten Deb., eine Ebene unterhalb der des Vorstandsvorsitzenden Mehd.. Es ging um den Ausbau der Dresdner-Bahn-Strecke, deren eventueller Notwendigkeit, das Zug- und Wagenmaterial, resultierende Lärmprobleme sowie die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene. Wie gesagt, wir waren Teil einer Berliner Gruppe aus unserem früheren Wohnort in Berlin-Lichtenrade. Unser neuer Zossener Wohnort wurde nicht thematisiert. Im Verlauf des Gespräches erfuhren wir unter Anderem vom Bestreben der Bahn nach der für sie preisgünstigsten, spartanischsten Lösung.

Sie suggeriert den kleineren Gemeinden, dass diese ultimativ und nicht verhandelbar sei. Vor der Verhandlungsmacht kapitulierten die Gemeinden meist, obwohl mit mehr Nachdruck auch für sie optimale Verhandlungserfolge durchsetzbar wären. Aber die Bürgermeister würden meist „einknicken“.

Anlässlich der Verhandlungen über die Grundsanierung der Dresdner-Bahn-Strecke und deren Bahnübergänge in Baruth in einer dortigen Schule, auch mit Bürgern, waren wir anwesend. Der von Baruth´s Bürgermeister gewünschte Bahnübergang von der B 96 nach Mückendorf wurde ihm für einen späteren Zeitpunkt zu verhandeln zugesagt.

In einer Pause erklärten wir dem Baruther Bürgermeister, dass, wenn er den Übergang jetzt nicht nachdrücklich fordern würde, seine Chancen später schlecht wären, weil die Bautrupps dann weg seien, die Verhandlungstaktik der Bahn eben.

Er nahm die Verhandlungen wieder auf und die Mückendorfer Querung wurde sofort mitgebaut, sie ist seitdem existent. Der Zossener Vertreter in diesen Verhandlungen verließ die Sitzung entmutigt vorzeitig. Was immer sein Ziel war, er erreichte es nicht.

Unsere Beschäftigung mit der Dresdner Bahn, dem Flughafen BER, mehreren anderen Verkehrsvorhaben (z. B. S-Bahn) und Naturfolgen, den Altanschließerbeiträgen, der Kreisgebietsreform, den Straßenausbaubeiträgen (auch in Bayern), sowie damals dem Fluglärmgesetz führten uns in Bundes- und Landesministerien als Berater/in mit Wissenschaftlern, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Gerichte und Verkehrsbetriebe und dauern seit mehr als zwanzig Jahren an, parallel zur Beschäftigung mit Energiepolitik. Für politische Erkenntnisse, Interesse und deren Umsetzungen braucht man einen langen Atem, den wir in unserer heute wahrgenommenen Umgebung leider oft nicht erkennen können. Das Heben einer Hand im Zusammenhang mit einem Radweg ist manchmal das Weitgehendste. Für uns und unsere Sinnverwandten stand oft nicht der Erfolg am Ende des Weges. Dann musste ein anderes Interesse, ein neuer Weg gesucht werden. Auch hier gilt die alte Fußball-Erkenntnis: Manchmal hat man kein Glück und dann kommt auch noch Pech hinzu.

 

Bezogener Text: „Diskussion zur Dresdner Bahn“, MAZ, 06.05.2021.

 

Am 08.03.2021 zum „Rederecht“ der Einwohner/innen in der Zossener SVV und den Ausschüssen. Trotz eines Regelwerkes gibt es Unklarheit, speziell bei denen, die es wissen können müssten. (Das wird aus verschiedenen Gründen bestimmt nicht gedruckt in unserem „Zossener Flachblättchen“):

 

„Rederecht, nein oder ja?“ (Psychologische Wortreihung. Gab´s schon mal).

 

Die jetzige Bürgermeisterin empfindet das Rederecht in den Ausschüssen als „ausreichend, auch wenn es zum Teil überstrapaziert wird“. Sie sehe keinen Regelungsbedarf. Der Bürgermeisterin stehen kein Urteil und keine Kritik darüber zu, ob das Rederecht „überstrapaziert“ werde. In der Gemeindeordnung (§18.1) wird den Einwohnern „die Möglichkeit“ eingeräumt, „Fragen zu Beratungsgegenständen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde)“. Außerdem könne die Gemeindevertretung beschließen, „Einwohner, die vom Gegenstand der Beratung betroffen sind, und Sachverständige zu hören“ (Abs. 2). “Das Nähere regelt die Geschäftsordnung“ (Abs. 3). Wo gehört werden kann, muss gesprochen werden dürfen, ist die logische Folge.

 

In dieser Geschäftsordnung der SVV der Stadt Zossen steht in §5 zur Einwohnerfragestunde, dass diese am Beginn des öffentlichen Teils stattfinde und die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten soll. Das ist juristisch zu unterscheiden von „nicht darf“. Es gibt auch keine 3-Minuten-Begrenzung von Redenden. Die GO Zossens wurde im Januar 2011 von der SVV Zossens unter aktiver Mitwirkung des bisherigen SVV-Vorsitzenden verabschiedet. Er scheint diese Tatsache trotz regelmäßiger Erinnerung vergessen oder nie verstanden zu haben oder er verwechselt diese Regelung mit derjenigen für Anfragen von Mitgliedern der SVV nach §6 der Geschäftsordnung. Diese fordert, dass Anfragen spätestens fünf Werktage vor der Sitzung beim Vorsitzenden schriftlich einzureichen seien. In der Sitzung können Anfragende eine Zusatzfrage stellen (Abs. 1). Abs. 2 bestimmt, dass „für die Behandlung von Anfragen (…) in jeder Sitzung nicht mehr als 30 Minuten zur Verfügung“ stehen. Eindeutige Regelung. Muss man nicht gut finden, ist aber so. Keine Sondervollmacht für Vorsitzende, keine Erfindungsstunde für diese. Ich verstehe nicht die eigenwillige Interpretation der Bürgermeisterin sowie die vermeintlichen Erfindungsfreiräume des Vorsitzenden und dessen Reklamation eigenen Rechtes bzw. dessen Brechung geltenden, von ihm selbst mitinitiierten Rechtes.

 

Es bleibt abzuwarten, wie lange die SVV sich diese Eskapaden gefallen lässt. In diesem Zusammenhang ist die Wahl des Grünen Czesky zum RSO-Vorsitzenden bemerkenswert, der bisher nicht durch besondere Aktivität oder Rechtskunde aufgefallen ist sondern eher durch Zurückhaltung, die ich als „bräsig“ charakterisieren würde, wenn man mich fragen sollte. Als „geschickten Schachzug“ würde ich den Verzicht der bisher als „sattelfest“ erlebten bisherigen RSO-Vorsitzenden in der Stichwahl zur Stellvertreterin gegenüber dem bisherigen Plan-B-Angehörigen beschreiben, der bisher m. E. auch eher durch Passivität aufgefallen ist. Jetzt kann sich „der Spreu vom Weizen“ scheiden. Es zeigt sich m. E. eher der Versuch des Nachweises der eigenen Bedeutung in der Öffentlichkeit.

 

Als ehemaliger langjähriger Bündnisgrüner in Berlin und Brandenburg durfte ich für etwas mehr als zwanzig Prozent der ersten Wahlperiode nach 2003 den damaligen RSO-Vorsitzenden Blanke ablösen. Wir waren ständige Diskussionsgegner. Gleichwohl blieb die gegenseitige Sympathie, so wie ich es empfand, nicht auf der Strecke. Mir hat der politisch-juristische Streit Spaß gemacht. Wir haben nicht zähnefletschend gegenübergesessen, so wie ich die ausgetragenen Aggressionen heutzutage wahrnehme. Auch ihm würde ich empfehlen, wenn ich es dürfte, sich nicht auf dem erwarteten Niveau „verbrennen“ zu lassen, dann kann sich Verbesserung einstellen.

Bezogener Text: Artikel „Keine Neuregelung des Rederechts“, trivialer Untertitel: „Wer bei Stadtverordnetenversammlungen in Zossen mehr Rederecht für Einwohner einfordern will, muss die Geschäftsordnung des Gremiums ändern“. Diese, von der Journalistin gewählte, Überschrift signalisiert zumindest die Kenntnis vom Vorhandensein einer Geschäftsordnung, ignoriert jedoch die Basis für ein Mitreden von betroffenen Bürgern (sie können gehört werden (§18.2)). Eine Basis ist also gegeben. MAZ-ZR, 06.05.2021.

 

Gedächtnisnotiz zu dem Termin:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Fläming

am 26.04.2021.

 

Einwohnerfragestunde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Fragethemen: Kommunalumlagesenkung, Wahlkampfgetöse, Kandidaturen Beschäftigter.

 

Korrektur: Ich wurde dahingehend berichtigt, dass die Bewerber/innen nacheinander und nicht zeitgleich hineingerufen wurden. Meine Beobachtung, auch hinsichtlich des Herauskommens der Bewerber/innen war also irrtümlich und falsch. Ich bitte um Berücksichtigung!

 

Zunächst bedaure ich, dass es hier nicht möglich ist, wechselseitig Blick-Kontakt aufzunehmen, weil im Aufbau keine Kamera im Zuhörersaal installiert ist und das Mikrofon erst auf meine Nachfrage im Türeingang aufgebaut wurde. In Zossen ist das besser gelöst, weil dort in beiden Räumen Kameras installiert sind. Aber vielleicht dauert Corona noch einige Zeit, so dass es auch hier gelernt werden kann (Anm.: Die Zuhörenden mussten im an diesem kalten Tag im zugigen Flurraum sitzen).

Ich beziehe mich bei meinen Fragen auf die MAZ-Zossen vom 21.04.2021.

 

  1. Die beabsichtigte Senkung der Kommunalabgabe um ca. zehn Prozent, oder evtl., wie von zwei Fraktionen zu beantragen geplant, um fast zwanzig Prozent, sei reiner Wahlkampf, wird gemutmaßt. Diesen Vorwurf wollte die Landrätin Kornelia Wehlan nicht unkommentiert stehen lassen. „Das ist kein Wahlkampfgetöse“, sagte sie, „sondern die ernsthafte Beschäftigung mit den Problemen der Gemeinden.“ Kämmerer Johannes Ferdinand pflichtete ihr bei und versicherte, dass Regeln zur vorgeschriebenen Abwägung eingehalten worden seien (sinngem. Zitat Ende). Wenn die Senkung auf 37,5 Prozent (also von 42 Prozent um ca. 10 Prozent oder um ca. fünf Prozentpunkte) nicht nur Wahlkampf ist, sondern ernsthafte Beschäftigung mit den Problemen der Gemeinden sei (MAZ-ZR, 21.04.2021), beschäftigt sich der Landkreis nicht sehr spät mit Gemeindeproblemen, also doch Wahlkampf, denn die Gesamtschule Zossens wurde ausgebremst, die Schüler/innen wurden benachteiligt, die Stadt boykottiert. Wird man sich das merken müssen?
  2. Kämmerer und Beigeordnete arbeiten, nicht als Politiker/in, direkt in der Weisungslinie der Landrätin, also als Beschäftigte Arbeitnehmer/in. Jetzt wollen sie selbst zur Landratswahl kandidieren. Ist das als ein Zeichen von Illoyalität gegenüber ihrer Dienstherrin zu betrachten, wenn sie Politiken ändern wollen, jetzt aber Kreispolitik vertreten? Was wollen sie anders machen? Beschädigen Sie das Vertrauen in die Kreispolitik weiter? Machen Sie eine Schei…narbeit? Wie schaffen Sie den Spagat? (Anm.: Diese Senkungsabsichten geschahen nicht autonom, sondern auf äußeren Druck, und oszillierend).

 

Kurze sinngemäße Antwort der Landrätin, wie ich sie verstanden habe:

 

Es handelt sich nicht um Wahlkampf, sondern ist Folge des ohnehin auf drei Jahre beschränkten und wegen der Senkung aufzuhebenden Kreisentwicklungsbudgets und zunächst auf ein Jahr zu beschränken.

 

  1. Nachfrage: Ich sprach vorhin den Kämmerer und die Beigeordnete an. Könnten sie mir antworten? Und bedenken Sie bitte, dass keine Antwort auch eine Antwort ist.

 

Statt der Gefragten antwortet die Landrätin sinngemäß, dass sie hier nicht mit gespaltener Zunge redeten, sondern dass alle zu treffenden Maßnahmen untereinander abgesprochen seien. (Anmerkung: Damit hat sie ihre Konkurrenten verteidigt und ihnen das Wort, das sie sonst gewöhnlich haben, genommen. Die späteren Mitbewerber haben sich das Wort nehmen lassen. Besonders kompetent wirkt das beiderseits nicht und lässt Aktionsfähigkeit missen. Souveränität fehlt. Die Art und Weise der Antwort lässt Schlüsse zu. Das „Peter-Prinzip“ greift auch hier).

 

Nach der Einwohnerfragestunde werden Bewerbungsgespräche mit Bewerbern geführt und zwar mit fünf Bewerber/innen, denen jeweils, so wurde es erklärt fünf identische Fragen gestellt werden sollten. Dazu wurden die Bewerber/innen, so wie ich es sah, gemeinsam in den Sitzungsraum gerufen, nicht nacheinander, und es wurde Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Einwohner saßen währenddessen auf dem kalten Flur und verließen mehrheitlich nach längerer Wartezeit (wir nach ca. 30 Min.) den Raum. Wir lernten von den Beschäftigten, dass die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden müsse. Ich meinte, dass es auch anders gehen könnte, und zwar am Ende der Sitzung oder mit einer Personalfindungskommission. Ich äußerte mich dahingehend, dass wir uns „sehr willkommen fühlen“ würden. Aus meiner Lebens- und Arbeits-Erfahrung würde ich meinen, dass in der Wirtschaft gebräuchliche kognitive Instrumente und Verhaltensmuster hier nicht vorhanden sind.

 

Notiz für den Termin:

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen in der Sporthalle in Zossen-Dabendorf am 03.03.2021.

 

TOP 7.: Einwohnerfragestunde (§ 18 Gemeindeordnung: Fragen, Vorschläge und Anregungen zu Beratungsgegenständen, § 5 GO Zossen: Keine absolute Zeitbegrenzung, keine antizipierten und antizipierenden Sprech-, Rede- und Frageausschlüsse).

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der außerordentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 10.02.2021 lernte ich auf Nachfrage, dass es, anders als in Bayern, keine 10-H-Regelung für den Abstand von Windenergie-Anlagen zur nächstgelegenen Wohnbebauung gibt. Ebenso sei ein Aufbau im CO2-Speicher Wald kein Ausschluss-Kriterium, obwohl Windanlagen im Wald kontraindiziert sind. Für die Abstände zur Wohnbebauung wird lediglich die TA-Lärm als Bewertungsmaßstab herangezogen. Die TA-Lärm ist ein komplexes Instrument.

  1. In der TA-Lärm werden die maximalen Schalldruckpegel abhängig von der Ortskategorie in Dezibel mit dem Bewertungsmaßstab A (dB (A) angegeben. Aber: Schall ist eine komplexe Materie. Wussten Sie, dass dieser Bewertungsmaßstab für Windenergie-Anlagen ungeeignet ist? Dass sich dieser Bewertungs-Maßstab eher für Maschinen mit einer geringen Frequenz-Varianz eignet, etwa für Turbinen, Motoren, Transformatoren? Ein Rechtsstreit bietet deshalb keine guten Erfolgschancen.
  2. Wissen Sie, dass die viel wichtigere Messgröße, die Schall-Leistung, die die Intensität eines Störgeräusches in dB bemisst, wichtiger ist für die Ausbreitung des Geräusches, diese aber regelmäßig bei Streitigkeiten nicht berücksichtigt wird?
  3. Wissen Sie, dass der Schalldruckpegel ein Durchschnittswert ist, bei dem kurzzeitige hohe Pegel eingeebnet werden? So trägt das abhängig von der Drehzahl erzeugte „Flapp, Flapp, Flapp“ beim Vorbeistreichen der Flügelblätter am Mast wenig zum gemessenen Pegel, aber viel zur Störung bei. Weittragende Tiefstfrequenzen, sog. Infraschall, gehen in der Bewertung unter.
  4. Sollten nicht besser, Rodung des CO2-Speichers Wald für die Anlagen vermeidend, regenerative Energie-Erzeuger neben und über den großen Verkehrswegen angeordnet werden, um ein dichtes Verteilnetz zu erhalten? Die teuren Transportnetz-Stichleitungen von Nord nach Süd würden vermieden. Sie bringen uns wenig Nutzen. Wir aber bezahlen sie in erster Linie.
  5. Sie müssen Windflächen ausweisen. Darf ich Sie dazu anregen, das Eine tun (Flächen ausweisen) und gleichzeitig das Andere nicht lassen (die Alternativen vortragen), obwohl der Alternativ-Vorschlag kein Geld in Waldeigentümer-Kassen spült? Wir müssen ändern um nicht zu scheitern, aber unter Vorrang der Ökologie.
  6. Ist Politik nicht mehr als das Umsetzen von Verwaltungsvorgaben, wenn man Gutes für die Region bewirken will?

Im Ausschuss RSO am 18.02.2021 wurde ein Hygiene-Konzept-Entwurf behandelt.

  1. Sehe ich es richtig und beinhaltet der Entwurf tatsächlich einige nicht hinreichend bestimmte, also interpretierbare, Begriffe, die im Zweifel zu Auseinandersetzungen führen können?

Im selben Ausschuss RSO wurde eine Revision im ZWG-Aufsichtsrat diskutiert.

  1. Sehe ich es richtig, dass behandelte Probleme bereits spätestens seit der Gesetzgebung zur Unternehmensmitbestimmung seit1976, so z. B. zur per se nicht existenten Verschwiegenheitspflicht, abgehandelt wurden und jetzt nicht mehr zur Diskussion stehen?
  2. Sehe ich es richtig, dass bezüglich der ZWG die §§ 100 und 111 AktG analog auch in einer GmbH zu berücksichen sind? 
  3. Spontan aus der Situation heraus:
  4. Ich bedanke mich bei allen Verordneten für den weisen Beschluss, die Dabendorfer Weiche und das Gleis nach Schöneiche und darüber hinaus nicht zu liquidieren.
  5. Zusatzfrage: Wir warten noch aufdie Antwortauf die Frage zu den mysteriösen Buchungen, die zu der großen Haushaltsunterdeckung führten. Was wurde dort getan?
  6. Um nicht zu verlägern unterließ ich die folgende Bemerkung und Frage. Aus der Diskussionentstand jedoch die Begründung zur Nachfrage, zu der ich nicht zugelassen wurde. Nach der Sitzung des Bau-Ausschusses vom 17.02. fand ich in der MAZ-ZR am 19.02. ein Bild mehrerer unverpixelter Oppositionsfolger. Aus Befragung erfuhr ich, dass keine Erlaubnis dazu nachgefragt wurde. Handelt es sich hier um einen Verstoß gegen den personenbezogenen Datenschutz? Ist Ihnen dazu etwas bekannt?

 

Am 22.02.2021 zum Thema wiederholte Zuschüsse zum Verkehreslandeplatz Schönhagen:

„Same procedure as last year, Ms. Sophie?“ „Same procedure as every year, James.“

 

Es ist jetzt schon zu einem „running gag“ mutiert: Jedes Jahr auf´s Neue muss der Landeplatz Schönhagen mit weit mehr als einer halben Million vom Landkreis alimentiert werden. In diesem Jahr sogar mit 30 Tausend, also fünf Prozent, mehr als im letzten Jahr. Stets mit denselben fragwürdigen Begründungen. Neuhardenberg kommt nicht mehr vor in der Diskussion, obwohl größer. Es wird auch nicht in Betracht gezogen, den Status quo beizubehalten und einen Überschuss nach langen Jahren an den Landkreis zurück zu überweisen wenn er denn wirklich generiert werden sollte. Ein Fußballtrainer oder ein Vorstandmitglied eines Wirtschaftsunternehmens wäre nach so langer Dauer der Fruchtlosigkeit bereits ausgetauscht und ein neues Chefchen gefunden, das für billigeres Geld möglicherweise bessere Ergebnisse zeitigen würde. Bedauert wird von der Kreisleitung nur, dass an den Personalaufwendungen nicht gespart werden kann, weil ja, was für ein Skandal, Tarifverträge gültig seien. Ist schon schlimm, dass man „unten“ nicht mehr herauspressen kann, damit „oben“ eine größere „Ruhegeldzahlung“ möglich ist. Die Landrätin sollte in der Zukunft die Krawatte des Flughafenchefchens im "Backoffice" richten, denn in der Öffentlichkeit weist dieses Verhalten auf eine fehlende kritische Distanz, auch bezüglich des Abstimmungspunktes, hin.

 

Gut ist, dass wir jetzt wieder bestätigt bekommen, wo das Geld bleibt, das über die Kommunalabgabe aus den Gemeinden herausgepresst wird. Tröstlich: Das Geld ist nicht weg, sondern nur woanders (altes BWL-Sprech).

 

Bezogener Text: „Flugplatz bekommt 600000 Euro vom Kreis“ MAZ-ZR, 17.02.2021, obwohl der Beschluss erst noch erfolgen müsste, aber besser noch einmal überdacht werden sollte).

 

Am 21.02.2021 zum vermeintlichen Machtkampf zwischen „Regierung“ und „Opposition“ in der Ausschuss-Arbeit Zossens „Machtkampf statt Ausschuss-Arbeit“ (Das wird aus verschiedenen Gründen bestimmt nicht gedruckt in unserem „Zossener Flachblättchen“):

 

„Wat is dat denn?“

 

Der Kommentar unseres kleinen „Zossener Flachblättchens“ sagt uns, wann es genug ist, und zwar jetzt. Ein nicht dagewesener „Machtkampf“ zwischen bisheriger und augenblicklicher Bürgermeisterin wird identifiziert. Die These übersieht, dass die Bisherige originäre Chefin der größeren Oppositionsgruppe ist. Das grenzt an Desinformation. TF ist übersichtlich. Selbst Mord, Totschlag, Vorteilsnahme, Selbstbegünstigung und Abwahl haben nicht so „viel Wind“ gemacht wie die legalen, niemals illegalen, Dispute in der SVV und deren Ausschüssen.

Ich kann keine „Härte“ erkennen, wenn die Bisherige und andere Einwohner juristisch fundierte Fragen stellen, die von der Augenblicklichen nicht nur einmal mit Verweigerung quittiert wurden. Die „Neue“ ist wie „ihr Vorsitzender“ im Nachteil, weil die Bisherige eine engagierte Arbeiterin ist, was man bei den neuen Protagonisten nicht erkennen kann, wie aus deren Reaktion hervorgeht.

Es fällt auf, dass „normale“ Politiker/innen einen Standpunkt beziehen, meist sogar direkt benennen. Auf Befragung erklärt die Augenblickliche lediglich, dass man auf die Abstimmung warten solle und dann wisse. Und so schloss sich die SVV-Mehrheit lobenswerter Weise z. B. dem Oppositionsvorschlag der Verweigerung des Gerichts-Vergleichsvorschlages im Zusammenhang mit der Kommunalabgabe 2015/16 an, und sie auch. Sonst hätte sie eine überaus wichtige Abstimmung verloren, die Säge an ihren Stuhl angesetzt. Sollte es „Ungesetzlich“ sein, wenn die bisherige Bürgermeisterin sich bemüht, Zossen vor der Pleite zu retten? „It´s the politics, stupid“ sage ich in Anlehnung an den Ausspruch des, auch ehemaligen, US-Präsidenten B. Clinton („It´s the economy, stupid“, urspr. J. Carville, 1992).

 

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die widersprüchliche und oszillierende Verhaltensweise des „Wirtschaftsprüfers“ in der Sache, der jahrelang testierte und plötzlich eine Kehrtwende vollzog. Ob das sanktionsfähig, also nicht legal ist? Bemerkenswert auch die häufige Aggressivität des Vorsitzenden den Fragesteller/innen gegenüber, sie behandelnd, wie Schüler nicht behandelt werden dürften. Anhaltende Kenntnisdefizite seines Instrumentes, der Geschäftsordnung, trotz mehrfacher Information nicht ablegen könnend. Das erinnert wiederum an den gerade abgewählten US-Präsidenten. Diese Verhaltensmuster sind nicht singulär.

Als Teilnehmer/innen sind wir aber nicht entsetzt, deprimiert oder resigniert, sondern motiviert. Erstaunlicherweise ordnet der Kommentar dieses Erscheinungsbild der früheren Bürgermeisterin zu, obwohl er begründet ist in dem Verhalten der Verwaltungsspitze (Verweigerung) und dem Vorsitz. Im Presseraum (gibt´s den?) muss wohl ein völlig anderer „Film“ gezeigt werden. Verständnislosigkeit identifiziert der Kommentar über „Gezerre“, weil die bisherige Bürgermeisterin als Juristin geltendes Recht kenne und nutze (ja, wo gibt´s denn so was?). Was hat sie, die Kommentatorin gedacht? Sollten die Gesetze ignoriert werden, damit der Vorwurf des „Ungesetzlichen auf Biegen und Brechen“ bestätigt werden würde? Wie sollte die Auseinandersetzung über Haushaltsrecht mit merkwürdigen Buchungen im letzten Jahr ablaufen?

Die „neue“ Bürgermeisterin erweckt den Eindruck der Überforderung und Instrumentalisierung, sich in einer „Zwickmühle“ befindlich.

Das unerwartete und anders geplante Abstimmungsergebnis berührt auch die Kreisleitung negativ.

Die ehemalige Bürgermeisterin fordert nichts Unrechtes, sondern agiert auf dem Boden des Gesetzes. Das mag ein Journalist als illegitim empfinden, obwohl es legal ist.

Blick zurück: In der ersten Wahlperiode gehörte ich zur Opposition. Wir rangen intensiv, schenkten uns nichts. Misserfolg und Erfolg wechselten. Aber der Humor blieb nicht auf der Strecke. Die Bürgermeisterin verweigerte sich nie, sondern bezog Stellung, wie auch wir von der Opposition. Mir hat´s Spaß gemacht. Sollte Politik auch, und dabei darf die zu lösende Grundproblematik nicht vergessen und einer für die Mehrheit guten Lösung zugeführt werden. Aber die Beschlüsse wurden akzeptiert und durchgeführt. Bis zur Wahl 2019. Das ist heute anders, ob erfolgreicher, darf bezweifelt werden.

Die zweifellos vorhandenen Erfolge müssen bewahrt und weitergeführt werden.

Durch die heutige Opposition wird nichts erbogen und erbrochen. Der Beleg für diesen Vorwurf fehlt im Kommentar. Bei der Bau-Ausschuss-Sitzung vom 17.02. war ich nicht anwesend. In der Sondersitzung zum Thema „Windenergie“ am 10.02. habe ich keinen Eklat erlebt, obwohl es kontroverse Diskussionsversuche gab. Ebenso wurde in der Finanz-Ausschuss-Sitzung versucht, heftig zu diskutieren. Ergebnis: Verweigerung der Bürgermeisterin. Ich nahm es so wahr, dass nichts Undemokratisches erkennbar war, sondern im Gegenteil aus der gesamten Opposition hochwertig, ausführlich und qualitativ begründet vorgetragen wurde. Die „Regierungskoalition" glänzte durch Passivität und weitgehendes Schweigen. Ich meine einen dortigen Qualitätsverlust zu erkennen.

Auch die Pressearbeit war damals besser. Das Gespräch zwischen uns fand statt, freundlich und intensiv, brach nicht ab. Die Herausgeberschaft des Blattes hat allerdings den Weg in die Politik gesucht.

Und es ist wahr: Der Umgangston in der SVV lässt zu wünschen übrig, ist aggressiv und unhöflich seitens der Veranstaltungsleitung.

Als illegitim, nicht illegal, empfand ich die Wahlvorstellung der jetzigen Bürgermeisterin, als sie ohne Herkunftsangabe auf ihren vielen Wahlplakaten „segelte“, was nach meiner Kenntnis oft nicht bewusst war. Das empfinde ich als eine Beschädigung unserer Vorstellung von einem demokratischen Auswahlverfahren und würde im Handel als ein Verstoß gegen die Preisauszeichnungs-Verordnung geahndet werden können.

Der Vorsitzende soll nach § 11.2 der GO Zossens die Sitzung „sachlich und unparteiisch“ leiten, was durch Überreaktion häufig nicht gegeben ist. In Verbindung mit § 14.5 GO läuft die Sitzung, so lange er „den Platz mangels Gehör nicht verlassen“ hat. Diese Situation war nach MAZ-ZR-Artikel vom 19.02. am 17.02.2021 nicht gegeben, sondern die Bürgermeisterin verließ den Raum, übrigens nach vorheriger Ankündigung, also nicht spontan. Insofern ist sie für das „Platzen“ der Sitzung verantwortlich und nicht die Fragenden. Dafür ist sie zu kritisieren, denn nach den §§ 16 ff der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg ist die Unterrichtung für die Bewohner keine Vergünstigung derselben, sondern pflichtige Veranstaltung, die nach Regeln zu erfolgen hat.

 

Bezogener Text: Artikel „Machtkampf statt Ausschuss-Arbeit“, Kommentar „Es ist genug“, beides MAZ-Zossen, 19.02.2021.

 

Am 30.01.2021 zum Nachtrag über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung SVV Zossen am 27.01.2021 in Zossen-Dabendorf und der Spekulation über vermeintlich „Muntere Millionen-Mutmaßungen in Zossen“:

 

„Ein Abwägen verschiedener, nachvollziehbarer, Sichtweisen.“

 

Also, munter wurde in Dabendorf nicht gemutmaßt. Es wurde ernsthaft über ein bedeutendes Thema für den gesamten Landkreis diskutiert, und zwar von den unterschiedlichen Standpunkten aus, gut begründet durch die verschiedenen Berufshintergründe der Verordneten. So sollte es öfter sein, wobei natürlich auch der jeweilige Interessenhintergrund herausinterpretiert werden musste. Ein Verordneter argumentierte betriebswirtschaftlich und kam zu einem für den Landkreis entlarvenden Ergebnis: Bereicherung. Ein anderer argumentierte in der Nähe der Bankbetriebswirtschaftslehre und legte einen Entreicherungseffekt der Bevölkerung von ihrer Lebensleistung offen. Einige argumentierten emotional, andere sozialpolitisch. Für alle Argumente der späterhin den Vergleichsvorschlag Ablehnenden gab es gute Begründungen (Metaebenen) aus ihrer Sozialisation heraus. Der Linksfraktion-Vorsitzende führte Prozess-Kosten-Einsparungseffekte für seinen Standpunkt an, der ihn als den Vergleichsvorschlag annehmen Wollenden identifizierte. Fehlende Investitionsmittel für zukünftige Infrastruktur-Projekte waren sein Zustimmungsgrund. Über den finanziellen Vergleichsrahmen gab es relative Klarheit. Dieser wurde einem möglichen Maximalerfolg gegenübergestellt, der freilich nicht sofort erreicht werden kann. Vergessen wurde, dass bei einer Vergleichs-Annahme auch Prozesskosten anfallen würden, es also kein Nullsummenspiel gäbe. Der Sachverständige und Rechtsvertreter Zossens plädierte, ausdrücklich Zahlen ignorierend und juristisch argumentierend, für den Vergleich, stets betonend, dass ein Erfolg sicher sei, allerdings viel Zeit kosten und den Frieden der Kreisfamilie belasten würde. Was konnten mit den fast drei Millionen in dieser Zeit nicht alles getan werden. Die erhofften achtundzwanzig Millionen für 2016/17 würden ohnehin nicht vollständig der Stadt verbleiben, weil sich der Kreis „sein“ Geld wiederholen würde. Vergessen wurde, dass der Kreis auch im Vergleichsfalle zugreifen würde, er aber nicht so agieren könne, wie vor dem Verfahren. Was also in der Stadt verbleibt, ist in jedem Falle ungewiss und zukunftsbezogen. Im Erfolgsfalle würde jedoch ceteris paribus („unter sonst gleichen Bedingungen“, wie Volks- und Betriebswirte gleichermaßen argumentieren würden), das bessere Ergebnis für Stadt, Bürger und, nicht zu vergessen, die wartenden Kreisgemeinden, zu erwarten sein. Warum der Sachverständige trotz seiner überaus positiven Erfolgseinschätzung das Zeitargument, den Kreis-Familienfrieden und die „akzeptable“ Vergleichssumme gegenüber einem Verfahrenserfolg so hoch bewertete, bleibt sein Geheimnis, was allerdings auch aus seinem Verhalten heraus-interpretiert werden konnte. Der Argumentations-Hintergrund des Linken-Fraktionsvorsitzenden, auch für die Kreisebene ist allerdings sehr deutlich erkennbar: Im September stehen Bundestags- (BT-) und Landratswahlen an, vielleicht liebäugelt er mit einem Bundestagsmandat und braucht im Misserfolgsfalle möglicherweise einen sicheren „Heimathafen" (das kennen wir ja bereits seit acht Jahren: Vor der Wahl der Landrätin hätte er sich auch den anderen Kandidaten nach deren Wahl unterworfen. Also verhielt er sich still. Nach der unerwarteten Wahl der Landrätin war er der Erste, der die Gratulation überbrachte. Er hatte seine neue "Schutzpatronin" gefunden. Das "Spiel" wiederholte sich nach seinem kurzen Lantags-Intermezzo. Erinnerungswürdig), während ein „Gesichtsverlust“ mit den genannten Begründungen (Titel „Der Landkreis hat´s vergeigt und die Bürger sollen zahlen“) auch bei der Landratswahl eine schwere Bürde wäre. Der Sachverständige wurde nicht müde, zu betonen, dass die Verordneten politisch entscheiden müssten, bis zum Schluss, sogar im „Nachspiel“, noch den Vergleichsvorschlag bewerbend. „Ende der Debatte“ wurde ihm nach Diskussionsabschluss, ihn zum Schweigen bringend, zugerufen, womit das Abstimmungsergebnis bereits vorab erkennbar wurde. Die Mehrzahl der Verordneten schwieg während der Diskussion, das war aber auch „schwerer Stoff“. Andere enthielten sich aus schwerlich erklärbaren Gründen in diesem auswirkungsreichen Disput der Stimme. Warum sitzen sie dort? Für mich wurde deutlich, dass neben rationalen, politischen und personenbezogenen Gründen für die Standpunkteinnahme psychologische eine große Rolle spielten. Eine genauere Einschätzung der Beträge, um die es auch für die dem Jahr 2016 folgenden Jahre gehen könnte, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch unsere ehemaligen Haushalts-Kapitäninnen benennbar sein, aber unglücklicherweise sind sie nicht an Bord. Mit ihnen wären wir, und mit uns die anderen, vom Landkreis ausgebremsten Gemeinden, wohl nicht in „schwere Wasser“ geraten. Eine Kapitänin müsste eigentlich „reaktiviert“ werden können, für die andere wäre ein „Pilotenwechsel“ erforderlich. Ich würde mir wünschen, dass diese Messen noch gesungen werden.

 

Bezogener Text: Artikel „Muntere Millionen-Mutmaßungen in Zossen“, MAZ-Zossen, 30./31.01.2021.

 

Der Sinn des Lebens besteht darin, bestimmten Augenblicken ihre Sinnlosigkeit zu nehmen (Horst A. Bruder, Leitspruchkalender, 27.01.021).

 

Notiz für den Termin:

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen in der Sporthalle in Zossen-Dabendorf am 27.01.2021.

 

TOP 7.: Einwohnerfragestunde (§ 18 Gemeindeordnung: Fragen, Vorschläge und Anregungen zu Beratungsgegenständen, § 5 GO Zossen: Keine absolute Zeitbegrenzung).

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin besorgt, dass in der heutigen SVV-Sitzung eine Entscheidung gefällt wird, die zum langjährigen Nachteil Zossens, aber auch anderer Gemeinden im Landkreis wird.

Es geht um die Entscheidung über die Reaktion Zossens auf den Vorschlag des Verwaltungsgerichtes Potsdam, sich mit dem Landkreis zu „vergleichen“ zu für uns sehr ungünstigen Bedingungen.

Aber auch eine gerichtliche Entscheidung wäre möglich.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, heißt es. In stürmischer See in der Biskaya erfuhr ich die Möglichkeit des Erfolges der Seefahrt.

  1. Entspräche es nicht auch den Regeln der Logik, dass Zossen durch das Gericht entlastet wird, weil das Gericht dem Landkreis die fehlende Berücksichtigung der Daseins-Notwendigkeiten Zossens vorhielt?

Der Sachverständige Zossens im Verfahren empfahl uns, den Vergleichsvorschlag anzunehmen. Der Spatz in der Hand sei besser als die Taube auf dem Dach. Aber mit seinem engagierten und vertrauensbildenden Vortrag vermittelte er uns auch die Gewissheit eines Erfolges im Verfahren. Freilich benötige das Urteil längere Zeit.

 

  1. Geht es hier um Spatzen oder Tauben? Geht es hier nicht etwa eher um die Zukunft der Stadt Zossen und anderer Gemeinden? Kann Zossen diese Gemeinden „hängen lassen“?

Die Annahme eines Vergleiches sei hilfreich für den Frieden innerhalb der Gemeindefamilie. Plötzlich, nachdem Zossen bereits beim Bau der Gesamtschule vom Kreis im Stich gelassen wurde, sei die Stadt verantwortlich für den Frieden mit dem Kreis.

  1. Zossen hat den Kreis bereits von Kosten in Millionenhöhe für die Schule entlastet. Muss jetzt nicht auch der Kreis seinen Aufgaben nachkommen, um Zossen und die anderen Gemeinden nicht zu überfordern?

Schon Winston Churchill sagte: „Wer verzichtet und nachgibt, ist immer beliebt bei denen, die profitieren.“

  1. Glauben Sie wirklich, dass Zossen durch ein Nachgeben plötzlich beliebt wird? Wird Zossen nicht eher zum Paria im Kreis der anderen Gemeinden?

Die Gemeinden des Landkreises schauen heute auf Zossen als einzig klagender Stadt. Zossen ist heute deren Anwalt.

  1. Wäre es nicht geraten, den anderen Kreistagsabgeordneten in ihrer jeweiligen Hausgemeinde zu ermöglichen, ihren auch für sie schädlichen Beschluss zu überdenken und verändern?
  2. Es heißt, vor Gericht erhielte man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Dürfte ich Sie bitten, heute den Gegenbeweis zu erbringen, indem Sie Recht und Gerechtigkeit anstreben?
  3. Erinnern Sie sich (als Parallele) noch an die rechtswidrige Erhebung der Altanschließerbeiträge und deren Ausgang?

 

Am 23.01.2021 Gedächtnisnotiz aus dem Termin:

Ausschuss RSO der Stadt Zossen im Bürgerhaus Wünsdorf am 21.01.2021.

 

TOP 5.: Einwohnerfragestunde (§ 18 Gemeindeordnung: Fragen, Vorschläge oder Anregungen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor mir zu liegen und beziehe mich ausschließlich auf den Artikel in der MAZ-ZR vom 20.01.2021 „Kreisumlage (Jahre 2015 und 2016): Finale im Zossener Millionenstreit“).

 

  1. Ich frage, ob der Landkreis die Sache nicht eher selbst „vergeigt“ hat.
  2. Die Kreisfinanzen sollen nicht in´s Ungleichgewicht geraten, bezüglich der Gemeinde Zossen und der anderen, bisher an einer Klage gehinderten, Gemeinden ist das aber gleichgültig?
  3. Ist es nicht besser, eine Entscheidung, ein Urteil anzustreben, wenn dieses Urteil auch Hoffnung für alle anderen Gemeinden darstellt?
  4. Wenn der Sachverständige ausdrücklich betont, dass eine positive Entscheidung nach bisherigen ebenso positiven Erfahrungen zu erwarten sei, ist dann ein Urteil in der Sache nicht die einzige anzustrebende Lösung, auch wenn das Verfahren länger dauert?
  5. Ist es nicht eher unwahrscheinlich, dass nach einem Urteil der Kreis sein Verhalten unverändert wiederholt und sich „sein“ Geld zurückholt? Das wäre auch eine Nichtachtung des Gerichtes und würde Konsequenzen hervorrufen.
  6. Würde diese Befürchtung für die Zukunft nicht auch bei dem Vergleich vorgetragen werden können?
  7. Kann man dann nicht von einem Kreislauf, von einem revolvierenden Problem, von einem „Problemrevolver“ sprechen?
  8. Ist es nicht so, dass ein Vergleich für Zossen und alle anderen Gemeinden verheerend sein würde?

 

Am 18.01.2021 zum Artikel „Bisar beklagt Planfeststellung“ über den wohl geplanten eingleisigen S-Bahn-Ausbau Blankenfelde-Rangsdorf:

 

„Werden jetzt „alte Wünsche“ wahr?“

 

Wir sind als Gründungsmitglieder des Bisar-Vereins zum Ausbau der S-Bahn von Blankenfelde nach Rangsdorf und weiter nach Zossen-Wünsdorf verwundert darüber, dass Bisar die Planfeststellung beklagt, erhält doch der jetzige Vorsitzende genau das, was er im Jahr 2002 ständig gefordert und dann im Prospekt formuliert hat. Wir haben damals in der Vereins-Satzung gemeinsam den viergleisigen Ausbau (zwei S-Bahn-Gleise zu den bestehenden zwei Fernbahn-Gleisen) vereinbart und niedergelegt. Hinterher „heimlich“ in eingleisigen Ausbau nur bis Rangsdorf rückverändert veranlasste uns das zum Bisar-Austritt. Damals noch nicht Vorsitzender erklärte das heutige Vorstands-Mitglied die eingleisige S-Bahn für billiger. Wir nannten das „Schraubenzählen unter Vernachlässigung von Zeit, unterproportionaler Kostensenkung (durch Weichen-Einbau für Ausweichstellen) und Sicherheit“. In der 2003 veränderten Satzung fehlte der zweigleisige S-Bahn-Ausbau und Zossen-Wünsdorf als Ziel, obwohl die A-10-Autobahnbrücke und die weitere Streckenführung bereits dafür ausgelegt waren.

 

Bezogener Text: Artikel „Bisar beklagt Planfeststellung“, MAZ-Zossen, 13.01.2021.

 

 

 

Am 09.01.2021 Gedächtnisnotiz aus dem Termin:

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen in der Sporthalle in Zossen-Dabendorf am 06.01.2021.

 

TOP 7.: Einwohnerfragestunde.

Meine Wortmeldung ist getragen von der Sorge, dass die Landesregierung die Corona-Pandemie dazu benutzt, vermittels einer „Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage“ die Öffentlichkeit und deren Mitwirkung gem. Gemeindeordnung in vereinfachter Weise einzuschränken bzw. einzustellen, also "auszuhebeln".

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst wünsche ich allen Anwesenden ein glückliches Jahr 2021 in Gesundheit, sowie Reichtum in allen Erscheinungsformen. Meine anwesende Frau schließt sich diesen Wünschen an.

 

Wir werden nachher unter TOP 9.1 einer Diskussion über „Alternative Sitzungsformen im Sinne der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung (BbgkommNotV)“ beiwohnen. Unter § 44 der Gemeindeordnung Brandenburgs heißt es zur Öffentlichkeit von Sitzungen u. a.: „Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner es erfordern.“ (…) „Im Einzelfall können Gemeindevertreter, Bürgermeister oder Amtsdirektor einen Antrag auf Nichtöffentlichkeit (…) stellen“.

Einschub: Sofort in die ersten Worte meines ersten Satzes rief die Bürgermeisterin, warum ich sie angreifen wolle, ein Ausschluss der Öffentlichkeit sei hier gar nicht geplant. Mein Einwand, dass die Anführung aus der Gemeindeordnung die Einleitung meiner Frage darstelle, ich doch noch gar nichts gesagt habe, veranlasste sie, den Vorwurf erneut in den Saal zu rufen. Ich bat um Senkung des (Lautstärke-) Niveaus, und der Vorsitzende forderte sie auf, mich fortfahren zu lassen. Ich solle eine Frage formulieren und nicht Texte verlesen. (Weiter dazu hinter der 1. Frage).

 

  1. Frage: Ich fragte, ob in eine neue GO ein Hinweis auf die neue BbgkommNotV und deren zukünftige Gültigkeit in Notfällen eingearbeitet worden sei (Anm.: Eine Verordnung hat eine geringere Wertigkeit als ein Gesetz). Andernfalls fürchte ich analog zur Problematik bei der nachträglichen Veränderung des Kommunalabgabengesetzes im Zusammenhang mit den Altanschließerbeiträgen Klagen vor dem BVerfG nach Art. 103.2 GG (Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot).

Fortsetzung der Einleitung: Die Notwendigkeit zur Verschwiegenheit im Interesse des öffentlichen Wohls kann ich bei Spionage und Sabotage z. B. erkennen. Im Falle einer Covid-19-Pandemie gehört die Öffentlichkeit zur Kenntnisnahme eindeutig einzuschließen. Machiavelli gilt bei Pandemie ausdrücklich nicht.

 

  1. Frage: In § 1 BbgkommNotV (Anwendungsbereich) wird die Regelung von Ausnahmen „zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe aufgrund der landesweit festgestellten außergewöhnlichen Notlage (SARS-COV-2)“ erwähnt.

Die Verordnung ist aber doch wohl für alle „außergewöhnlichen Notlagen“ gültig und anwendbar?

Wer stellt die Notlage fest?

Gibt es die Festlegung eines Prüfmodus und von Prüfkriterien incl. Bewertung?

 

  1.  Frage: Gemäß § 2 BbgkommNotV (Übertragung von Entscheidungskompetenzen) heißt es, dass „der Gemeindevertretung in der Notlage die Möglichkeiten der §§ 5 bis 7 zur Durchführung von Sitzungen“ zustünden. Gehe ich fehl in der Annahme, dass es dazu Ausführungsrichtlinien bedürfen würde, da es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Gemeindeordnung handelt, der eine Regelung voraussetzt? Darf ich die Mitglieder der SVV bitten, diese Problematik in Ihren Köpfen zu bewegen, falls es, bisher für mich nicht erkennbar, nicht bereits geschehen ist?

 

Der Vorsitzende antwortet, dass mein Angriff unbegründet sei, die Einschränkung der Öffentlichkeit sei nicht geplant. Mein Einwand, dass ich nicht angegriffen, sondern gefragt habe, wurde mit der selben, erregt vorgetragenen, „Antwort“ zurückgewiesen (Rückfall in bekannte Verhaltensmuster).

 

Meine Bitte um eine Nachfrage wurde zurückgewiesen. Ich hätte meine Antwort erhalten. Ich reagiere mit dem Gegenargument, dass er an meiner Frage vorbei „geantwortet habe“.

Seine Antwort war, dass ich meine vier Minuten gehabt hätte und damit ein Ende gegeben sei.

 

(Ich stelle zum X-ten Mal fest, dass es nach Geschäftsordnung pro Fragesteller keine Zeitbegrenzung gibt. Die Einwohnerfragestunde soll, nicht darf, nicht länger als 30 Minuten dauern. Auch keine Limitierung, aber der Zeitrahmen war längst nicht einmal berührt.

 

Erster Hinweis außerhalb des Wortbeitrages: In meiner Einleitung beschränke ich mich auf die Anführung eines Satzes aus der sogenannten BbgkommNotV, damit die Zuhörer zumindest ansatzweise wissen können, worum es geht. Die Hauptverwaltungsbeamte, der Vorsitzende und die SVV-Mitglieder können die GO und die BbgkommNotV kennen, müssten sie gelesen haben. Ich befinde mich mit meinen Fragen an der Grenze dessen, was bekannt sein müsste und stelle voraussetzende Fragen dazu. Wenn das als Angriff aufgefasst wird, muss ich von Unkenntnis der Grundlagen zu der Beschlussvorlage ausgehen. Das muss jeden Zuhörenden hinsichtlich der Abstimmungsqualität besorgt werden lassen. Ich muss also feststellen können, dass bereits die Beschlussvorlage fehlerhaft und unzureichend formuliert ist. Muss ich daraus meine Einschätzung auch auf andere Beschlüsse ableiten?

 

Die Geschäftsordnung wurde vom Vorsitzenden mitverfasst. Er sollte sie kennen können. Ich kann in dieser Geschäftsordnung keine einschränkenden Ermessensspielräume erkennen.

 

Bei dem „Hineingrätschen“ schon vor meiner Fragestellung im ersten Satzanfang wird die Öffentlichkeit bereits vor der Frage ausgeschaltet, bzw. wird es versucht.

 

Zu bemerken ist auch zum X-ten Mal, dass in der Fragestunde gem. Gemeindeordnung Fragen zu „Beratungsgegenständen oder anderen Gemeindeangelegenheiten gestellt werden sowie Vorschläge und Anregungen unterbreitet werden“ dürfen. Das sollte hier bekannt und akzeptiert sein. Unkenntnis einfacher Regelungen führen dann zu Aggression und Vorwürfen der Verletzung. Analoge Kenntnisinhalte sind bereits aus der Primatenforschung von Dian Fossey (Berggorilla-Forschung, + ca. 27.12.1985, ermordet, Aggression seitens der Primaten wegen ihrer Unsicherheit bereits bei Blickkontakt wegen der Besorgnis des Angriffes) erarbeitet worden und dürfen als gesicherte Kenntnis gelten. Auch bei grenzgebildeten Menschen ist Ähnliches beobachtet worden. Der abgesenkte Blick war deshalb eine Sicherheit gebende Kontaktform. Wir sollten hier freier im Umgang miteinander sein dürfen.

 

Zweiter Hinweis außerhalb des Wortbeitrages: Niccolo Machiavelli, Il Principe (Der Fürst).

 

Schluss: Trotz anfänglicher Bedenken einiger wurde dem Beschlussvorschlag mit geringfügigen Änderungen und Vereinbarung nachträglicher Bearbeitung in den Ausschüssen ohne Hinterfragung der Rechtsgrundlagen mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Wortbeitrag von Dora Haenicke:

Die gestellten Fragen sollten nicht als Angriff gewertet und verstanden und Animositäten zurückgestellt werden. Es sind besorgte Bürger, die hier Fragen stellen.

 

Antwort des Vorsitzenden: Das haben wir verstanden.

 

Meine persönliche Einschätzung: Das darf bezweifelt werden.

 

Und es ist leider wahr: Seitens des Vorsitzes und der Hauptverwaltung herrscht ein kritikwürdiger Umgangston gegenüber den Fragestellenden. Befehl und erwarteter Gehorsam sind oft die Reaktions-Elemente. Dabei stellt ein Wahlvorgang keine wunderbare Metamorphose dar, sondern es handelt sich lediglich um einen Wahlvorgang für eine Wahlperiode, nicht Legislaturperiode, denn es findet kein Gesetzgebungsprozess statt.

 

Am 18.12.2020 Erinnerungsnotiz aus der vorgesehenen SVV Zossens aus der

am 16.12.2020 in der Sporthalle Dabendorf stattgefundenen "Informationsveranstaltung", eigentlich zum

 

TOP 7, Einwohnerfragestunde.

 

Der Beginn der Stadtverordnetenversammlung war für 19°° Uhr geplant. Es fehlten mehrere Verordnete der „Regierungsfraktionen“.

Vor Beginn der Sitzung kam es zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen dem schrill und hochfrequent „argumentierenden“ Vorsitzenden und anwesenden Verordneten der AfD, die Worte „Polizei rufen“, seitens des Vorsitzenden ausgesprochen, waren hörbar. Die beteiligten Stadtverordneten argumentierten ruhig, letztlich aber verließ eine größere Zahl der „Oppositionsfraktionen“ den Raum.

Der Vorsitzende erklärte, dass wir es „unseren Oppositionellen“ zu „verdanken“ hätten, wenn die SVV jetzt nicht mehr beschlussfähig sei, wegen der geringen Zahl der anwesenden Verordneten. Die schrille, laute Stimme des Vorsitzenden sollte an diesem Abend noch öfter vernehmbar sein.

Der Vorsitzende erklärte, dass er die Sitzung schließen werde, weil keine Tagesordnung zu beschließen sei und auch die Einwohnerfragestunde nicht durchgeführt werde. Er werde, damit die Gäste und eine Referentin sich nicht umsonst bemüht hätten, eine Informationsveranstaltung durchführen. Dazu wären keine Diskussionen und Fragen sowie Zwiegespräche zulässig. Wir, zumindest die vorherige Bürgermeisterin, ich, aber auch andere Beteiligte waren zu intervenieren bemüht. Wir riefen, dass wir auch informieren wollten, Fragen und Informationen absetzen wollten und wir nicht „stummgeschaltet“ werden wollten. Die Veranstaltung gehe in´s Leere, wenn die Entscheider fehlen. Seitens des Vorsitzenden gab es kein Einlenken und er verfügte über das Mikrofon zu dieser Zeit.

Der Vorsitzende schloss die Sitzung wegen Beschluss-Unfähigkeit durch Unterzahl. Dann leitete er die „Informationsveranstaltung“ ein, m. E. nicht beachtend, dass er damit nach §45 GO den Vorsitz und das Hausrecht verlor und es an die Bürgermeisterin überging (GO §45.1: Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung, leitet die Verhandlung, handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus.) Er übergab nicht und die Bürgermeisterin reklamierte die Leitung nicht für sich.

 

Er rief die Referentin (für mich Name unverständlich, MAZ-ZR v. 18.12.2020: Dr. S. Weber) auf. Sie erklärte, soweit ich es hören konnte, dass sie neben dem Rechtsvertreter der Stadt, dem stellvertretenden Bürgermeister Kramer, die Stadt in dem juristischen Verfahren vertreten hätte. Sinngemäß: Der Richter hätte im Verfahren bestätigt, dass der Landkreis die Interessen und Bedürfnisse der Gemeinden berücksichtigt habe. Die Kritiken der Klägerin würden gesehen. In einem Verfahren hätte die Klägerin Erfolgschancen. Allerdings müsse auch die Familie der Kommunen berücksichtigt werden, weil es ein Ungleichgewicht zwischen Zossen, das die Kommunalabgabe zurückerhielte, und den nicht klagenden Gemeinden, die gezahlt haben, ergäbe. (Einschub: Die mehreren nichtklagenden Gemeinden konnten nicht klagen, weil ihre Beschwerden durch Nichtbeantwortung durch die Landrätin blockiert waren, wogegen diese protestierten, aber ignoriert wurden. Insofern wäre Zossens Klage eigentlich keine Singularität) Das vom Gericht vorgeschlagene Vergleichsmaß (ca. 3 Mio € incl. Zins) sei das Maximum, es sei für die Referentin als Vertreterin Zossens nicht verbesserbar gewesen. Darüber hinaus wollte der Richter nicht gehen. Auffällig, dass die Referentin, die Stadt Zossen vertretend, mit Argumenten im Interesse des Landkreises argumentierte, auch betonend, dass der Kreis nicht überfordert werden dürfe, vergessend, dass der Kreis sich mit der unterstellten jahrelangen Überforderung der sich beschwerdenden Gemeinden selbst in eine missliche Lage gebracht habe.

Dieser Vergleichsvorschlag sei von den Rechtsvertretern der Kontrahenten angenommen worden, jedoch hätten die politischen Parlamente noch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung bis zum März 2021 (Einschub: Bemerkenswert ist vor diesem Zeithorizont die Eile, die von den juristischen Laien in den Parlamenten für eine Entscheidung abverlangt wurde. Und so hat sich im Landkreis nur ein Minimum der Zustimmenden zu Wort gemeldet, die große Mehrheit hob lediglich die zustimmende Hand). Man könne jetzt hier in einer SVV eine andere Entscheidung treffen, aber dann sei wohl der Kreis nicht zahlbereit und würde die Entscheidung „kassieren“. Damit wurde klar, dass die SVV die Wahl hätte zwischen „Pest (Vergleichsannahme) und Cholera (keine Vergleichsverbesserung) hätte. Eine Ablehnung und Klage bis zur Entscheidung wurde nicht in´s Kalkül gezogen, bzw. als „nahezu aussichtslos“ bezeichnet (Einschub: Der „Kreishammer“, wie ich das in meinem Wortmeldungsversuch später nannte).

 

Bemerkenswert ist, dass in der folgenden „Diskussion“ diese Darstellung als „vollendete Tatsache“ als Basis hingenommen wurde, Variationen der juristischen Betrachtung keine Berücksichtigung fanden.

 

Diese Variationen der juristischen Betrachtung, bis hin zur Ablehnung und Klage bis zur Entscheidung, aber auch Verfahrensfragen, wurden von der ehemaligen Bürgermeisterin vorgetragen, stießen allerdings auf schrille Ablehnung durch den „Leiter der Veranstaltung“ bis hin zur Drohung des Wortentzuges und Forderung einer Fragestellung. Statements seien nicht gestattet (Informationsveranstaltung?), sogenannte Zwiegespräche wurden schrill und hochfrequent untersagt.

 

In meiner Wortmeldung war ich wie zuvor durch Zwischenruf, bemüht, zu erklären, dass diese „Informationsveranstaltung in´s Leere gehe, weil genau jene Personen, die möglicherweise diese „Information“ benötigen könnten, um Entscheidungsschlüsse zu ziehen, nicht anwesend seien. Ich erklärte dem „Veranstaltungsleiter“, dass er Zwiegespräche untersage, aber selbst mit der Referentin solche führe. Er handele wohl nach eigenem Gusto. Wiederum schrill und laut in´s Mikrofon schreiend forderte er, mich bereits während des Satzes unterbrechend, auf, zu fragen. Auf diese schrille Ansprache hin wehrte ich mich ebenso laut und auch die Bürgermeisterin mischte sich zu einem lauten Dreiklang ein. Dabei konnte keiner gewinnen, auch ich nicht, und ich bedaure solche Auseinandersetzungen, die aber auch mal nötig werden, wenn man nicht völlig entmündigt werden will.

 

Letztlich gelang es mir, mit abnehmender Lautstärke zumindest eine Frage zu stellen, mit schriller „Hintergrundbegleitung“ des „Leiters“.

 

  1. Ist es so, dass das Gericht zumindest Teilfehlverhalten des Kreises gesehen hat, sonst hätte es ja die Klage abgewiesen, keinen Vergleich vorschlagen, denn die Konfliktbegründung war bereits durch das BVG vorgegeben?

 

Die weiteren Fragen konnte ich nicht mehr stellen, weil der „Leiter“ mich schrill auf meinen Sitzplatz zurückverwies.

 

  1. Ist es wahr, dass damit feststeht, dass der Kreis die Bedürfnisse Zossens nicht hinreichend berücksichtigt hat?

 

  1. Sehen Sie es auch so, dass es bei dem Konflikt um eine Auseinandersetzung zweier Gebietskörperschaften, Landkreis und Stadt, vertretend durch die Hauptverwaltungsbeamtinnen, also zwei Personen, geht, vor dem Hintergrund des Bedürfnisses von Unterordnung der Klagenden durch die Beklagte?

 

  1. Kann man sagen, dass der Kreis selbst bestätigt, dass er Dominanz- und Erwerbsstreben durchsetzen will, indem er die beschwerdenden Gemeinden durch Nichtbeantwortung blockiert?

 

  1. Verstehe ich das richtig, dass an Zossen ein Exempel statuiert werden soll mit schlimmen Folgen für alle Bürger, die für die Schäden aufkommen müssen?

 

  1. Sehen Sie das auch so, dass Landrätin und Landkreis polarisieren und aus Machtinteressen heraus eine Gratwanderung praktizieren? Sollten wir uns das merken?

 

  1. Wollen Sie hier dieses Spiel mitspielen und sich zur Entreicherung der Gemeinden instrumentalisieren lassen?

 

Erst am Ende der „Informationsveranstaltung wurde klar, dass im Auditorium der Bürgermeister Jüterbogs (herzlichen Dank, Weihnachtsgrüße und Gesundheitswünsche von hier nach Jüterbog und die anderen anwesenden Gemeinden) anwesend war, der seine Insidersichtweise aus dem Verfahren als Zossen-externer mitteilen wollte, aber durch den „Leiter“ bis zum Schluss ignoriert wurde. Am Mikrofon teilte er völlig ruhig und sachlich vor, dass seine Stadt auch geklagt hätte, wäre sie nicht blockiert worden. Er sagte aus, dass der Richter einer Klage gute Erfolgsaussichten eingeräumt hatte. Der Landkreis habe die Interessen und Bedürfnisse der Stadt Zossen und Gemeinden nicht hinreichend gewürdigt. Zossen war also nicht singulär. Der Rechtsvertreter der Stadt Zossen, der stv. Bürgermeister sei verspätet zur Verhandlung erschienen und habe den Vergleichsvorschlag als positiv und zufriedenstellend begrüßt. Es waren auch Vertreter anderer beschwerdender Gemeinden anwesend, was in der Veranstaltung verschwiegen wurde. Es werden wohl weitere Verfahren angestrengt.

 

Es wurde in der regionalen Presse nicht dargestellt, dass mehrere Verordnete der „Regierungsfraktionen“ nicht anwesend waren, so dass eine Mehrheit dieser Seite nicht gegeben war. Ähnlich wie im Landkreis, der „Veranstaltungsleiter“ als Kreistagsabgeordneter war im Kreistag nicht wahrnehmbar und wohl abwesend, war ursprünglich auch eine sofortige Beschlussfassung vorgesehen, die deshalb jedoch unterblieb, indem eine Information angesetzt wurde. Insofern wurde die Beschlussfassung vertagt, eigentlich möglicherweise zum Vorteil der „Regierungsmehrheit“, was in der Presse merkwürdigerweise der Opposition angelastet wurde. Erst nach dieser Wahrnehmung verließen auch andere SVV-Mitglieder den Raum. Nicht nur insofern, sondern auch durch die Vereinzelung Zossens, war die Pressebericht-Erstattung einseitig und unvollständig. In einem anderen, mir bekannten Regionalblatt, z. B. NEUE PRESSE COBURG, berichtet man umfassender und ausgewogener, auch nicht aus einer Veranstaltung über mehrere Tage „gestreckt“, dichter und inhaltsreicher. Es geht also auch anders.

 

Nach Abschluss der „Informationsveranstaltung“ empfahl ich dem „Leiter“, sich beim Kreistagsvorsitzenden, einem CDU-Mitglied, sich über die Art und Weise einer ruhigen Veranstaltungsleitung informieren zu lassen. Er erklärte mir, wiederum schrill, dass er sich von mir nichts sagen lasse, nicht von mir, nicht von mir. Ich sagte, dass ich ihm empfehle, nicht sage, musste aber leider hinzufügen, dass er für mich nicht die hellste Kerze auf der Torte sei. Das blieb unwidersprochen.

 

Randinformelle Basis auch: „Kreistag stimmt dem Vergleich mit Zossen zu“, MAZ-ZR, 17.12.2020, „Der Zossener Millionenzoff“, MAZ-ZR, 18.12.2020.

 

 

Am 15.12.2020: Gedächtnisnotiz-Kurzfassung aus dem Termin:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Fläming

am 14.12.2020.

 

Einwohnerfragestunde TOP 3

 

Sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnet/inn/e/n, sehr geehrte, liebe Mitbürger/innen,

 

zunächst soll es um eine Frage gehen, die wir bereits seit längerer Zeit auf der Agenda haben:

 

  • 75 von 900 Stellen seien unbesetzt (60 Stellen unbesetzt, MAZ-ZR, 10.01.2020) liest man in der MAZ-ZR vom 05.11.2020, das sind fast 10 Prozent (MAZ: 8,5 Prozent). Das ist seit Längerem so, mit steigender Tendenz.
  1. So kann man Geld sparen. Wie lange soll das noch weitergehen? Könnte man durch vollständige Schließung noch mehr sparen und so (Satire) „besser arbeiten“. Außerdem gäbe es Platzmangel im Kreishaus. Wie passt das zusammen?

Im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren der Stadt Zossen gegen den Landkreis über die Höhe der Kreisumlage geht es um die Entlastung der Landrätin bezüglich der Haushalte 2015 – 2017. Zur Diskussion steht entweder eine teilweise Entlastung der Landrätin. Dafür wurden 60% der in Rede stehenden Streitsumme in die Rückstellung eingestellt. Es könnte aber auch eine Entlastung abgelehnt werden, war eine Befürchtung in dem Verwaltungs-Rechnungsprüfungsamt. Dafür wären 100% in die Rückstellung zu geben (Rückstellungen sind Sicherungs-Beträge beim Vorliegen eines Risikos der Leistung in Streit- und/oder Fehlerfällen mit der Folge der Auflösung, wenn das Wagnis beendet oder geregelt wurde). Man entschloss sich letztlich im Rechnungsprüfungs-Ausschuss für eine Rückstellung von 60%

  1. Ist der Betrag in Höhe von 60% (12 Mio €) nicht ziemlich willkürlich gewählt?
  2. Signalisiert dieser Betrag nicht gleichzeitig ein gewisses Schuldeingeständnis im Zusammenhang mit der Festlegung der Höhe der Kreisumlage?
  3. Müssten nicht nach den „Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Einschätzung und Buchführung“ 100% rückgestellt werden (2015 u. 2016 28 Mio €, mit 2017 sogar 50 Mio €), wegen der Rückforderung Zossens vor Gericht?
  4. Ist vor dem Hintergrund der Klage-Begründungen eine vollständige Entlastung der Landrätin nicht völlig unlogisch und kontraindiziert, weil weitere Städte und Gemeinden eine gleiche Klage wie Zossen überlegen?
  5. Ist die „Befürchtung“ des Landkreises nicht unberechtigt und ungerecht gegenüber den steuerzahlenden Bürgern, wenn gesagt wird, dass es nicht anginge, dass Zossen keine Kommunalabgabe für die in Rede stehenden Jahre zahlen müsste, während die anderen Gemeinden zahlungspflichtig blieben, während gleichzeitig beim KMS ungleiche Gebühren erhoben werden sollen für „Abgabenzahler und –Nichtzahler“ und dieses als angemessen angesehen wird? Handelt man hier nach eigenem Gusto?
  6. Was soll denn vor diesem Hintergrund die Ungerechtigkeit gegenüber den nicht klagenden Gemeinden sein, wenn diese wegen der Nichtbeantwortung ihrer Eisprüche gegen den Landkreis gar nicht klagen konnten und können, jetzt aber auf Beantwortung dringen wollen?
  7. Stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, dass eine Annahme des VERGLEICHSVORSCHLAGES des Gerichtes verheerende Folgen hätte, auch für die zukünftigen Zahlungen aller Gemeinden an den Kreis (Überforderung durch den Landkreis)? (In der Vergangenheit konnte ich mich in den wahrgenommenen Kreistags- und Ausschuss-Sitzungen als Zuhörer des (subjektiven) Eindruckes nicht erwehren, dass der Landkreis eine geringfügige Senkung der Kreisumlage als einen Gnadenakt gegenüber den Gemeinden betrachtete).
  8. Ist die einzig logische und richtige Entscheidung die Verweigerung der Entlastung mit der Folge einer Entscheidung durch das Gericht mit allen seinen Wagnissen (Klagen gegen KMS und gegen Kreisumlage sind zu erwarten)?
  9. Wie stehen Sie zur Abschaffung der ungerechten Straßen-Erschließungsbeiträge?

 

Antwort zur ersten Frage: So schnell kann kein Personal gefunden werden. Es gibt keine Unterdeckung, sondern es sind im Stellenplan nur einige Stellen nicht besetzt. Die andere Thematik wird in der folgenden Sitzung bearbeitet.

Damit war ich ´raus bei der Diskussion über die Höhe der Kommunalabgabe und den VERGLEICHSVORSCHLAG (ca. 3 Mio € an Zossen).

 

  1. Zusatzfrage: Als jemand, der Stellenpläne kennt, weiß ich, dass Personal-Unterdeckung und Nichtbesetzung von Stellenplan-Plätzen identisch sind. Und Sie haben die Auto-Zulassungsstelle in Zossen mit Umzug nach Luckenwalde aufgegeben und diese auch schon wieder verlassen. Ergibt das Ganze denn eine Logik und wie passt das alles zusammen?

 

Die Antwort verschafft mir keine Luzidität und verschwimmt teilweise in der schlechten Akustik des Raumes. Mir erschien sie identisch mit der Ersten zu sein.

 

In der folgenden Diskussion über die Kreisumlage warb ein Landtags- und Kreistags-Abgeordneter, dessen Name mit „B“ beginnt und mit „tels“ von der Partei, die mit „S“ beginnt und mit „D“ endet um die Annahme des vermutlichen Standpunktes der Landesregierung zur Annahme des VERGLEICHSVORSCHLAGES, mit dem Argument begründet, dass die Abgeordneten hier die Interessen des Landkreises und nicht die der Gemeinden vertreten würden, was einer Nichtbeachtung des Abordnungsprinzips entsprechen würde (wer entsendet denn die Abgeordneten?).

 

Für die Ablehnung des VERGLEICHSVORSCHLAGES plädierten sehr vehement und qualifiziert Landtags-Abgeordnete, Kreistags-Abgeordnete und eine Stadtverordnete sowie RSO-Vorsitzende der Stadt Zossen von derjenigen Partei, die mit „A“ beginnt und mit „D“ endet im Interesse der Stadt Zossen. Die Frage, wie die Stadt Zossen sowohl reichensteuerpflichtig, die zweitwohlhabenste Stadt im Land und gleichzeitig einer Haushaltssicherung unterworfen sein kann, wurde nicht konkludent beantwortet, sondern lediglich mit der Benennung der verschiedenen gültigen Umlage-Prozentsätze sowie in der Akustik durch monotonen Vortrag im Geschwurbel untergehend „beantwortet“.

 

In der Abstimmung stimmte die Mehrheit der Abgeordneten der Parteien, die mit “C“ beginnen und mit „U“ enden, die mit „L“ beginnen und mit „N“ enden sowie mit „G“ beginnen und mit „E“ enden für eine Annahme des Vergleiches, und damit gegen das unterstellte Interesse ihrer Bürger (Entsender). (J: 31, N: 12, E: 3).

 

Meine Frage an mich selbst: Muss ich meine durch Lebenserfahrung, Lehre, Studium und Berufspraxis erarbeitete Meinung (Ablehnung des VERGLEICHSVORSCHLAGES) ändern, nur weil einige Abgeordnete von „etablierten“ Parteien, mit einer anderen eine Zusammenarbeit ablehnen, gegen die Interessen ihrer Wähler/Bürger und ihre eigenen bisherigen Argumente handeln?

 

Meine Antwort darauf kann nur lauten: Nein. Ich kann mein Interesse nicht aufgeben, weil es die „etablierten“ Partei-Mitglieder so praktizieren, mit allen sich daraus ergebenden Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten. Ich sehe die betroffenen Menschen.

 

Am 11.11.2020 zum Interview mit der bisherigen Stadtkämmerin Zossens „Ich wollte meinen Job wiederhaben“:

 

„Was ist los in der Stadtverwaltung Zossens?“

 

Für einen Text zum Karnevalsbeginn (11.11.) empfand ich dieses Interview als ziemlich unlustig, weil: Die MAZ hat von der Bewerbung der „Ex-Kämmerin“ Zossens nicht von ihr selbst erfahren, da gibt es also wohl offene Stellen in der Verwaltung, die die personenbezogenen Schutzrechte ignorieren. Ein Fall für die Justiz. Ein Unding für mich ist, dass sich die Kämmerin (für mich ist sie das noch immer), die ich in den letzten Jahren als äußerst sachkundig und engagiert kennenlernen durfte, sich überhaupt bewerben musste und nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz sein darf. Absurd ist, dass die neue HV-Beamte diese profilierte Kämmerin gehen ließ (entließ?), um dann die Stadt Zossen durch Kenntnisfreiheit wie der Kapitän der Titanic auf einen imaginären Schuldenberg auflaufen zu lassen. Nach eigener Aussage hat Frau Hollstein einen wesentlichen Teil ihres Lebensinhaltes verloren, um den sie jetzt ringen muss, unbegründet, denn sie lenkte das Schiff sicher durch die raue Finanz-See. Sie beschreibt ihre Tätigkeits-Abarbeitung zutreffend, vergessend, dass sie äußerst kommunikativ und sicher ihre Aktivitäten vor den Gremien beschreiben und begründen kann, was mir heute fehlt. Als durch Studien (FU, (Wirtschaftswissenschaften BWL und VWL sowie Politologie (OSI)) etwas vorinformierter Projektierungs-Ing. (elektr. Energietechnik in der Kraftwerks- und Umspannwerks- Projektierung Beschäftigter) habe ich eine kleine Vorstellung von ihrer Leistung. So einen Menschen findet man nicht so schnell wieder. Da grenzt es schon an Ignoranz und Verleumdung, dass Frau Hollstein „nicht in Frage komme““ und ihr dafür keine Begründung geliefert wird, nicht geliefert werden kann. Der Schaden für die Stadt wird sehenden Auges (?) in Kauf genommen. Ein weiterer Grund für die Aktivierung der Justiz. Die ehemalige Bürgermeisterin hat damals ein „glücklicheres Händchen“ gehabt, weil dieses „Zweiergespann“ den Wagen mit Bravour ziehen konnte. Da ist es auch für einen damaligen Oppositionellen, der ich war, verwunderlich, wenn durch die Interviewerin die ehemalige Bürgermeisterin als mögliche Initiatorin einer Arbeitsgerichtsklage vermutet wird, mit der sie der neuen HV-Beamtin „das Verwalten schwer machen“ wolle. Das besorgt diese schon höchstselbst, indem sie sich in eine Falle nach der anderen begibt. Da ist der „Finanzprüfer“ eines der Beine, über das sie stolpert. In 2019 testiert er den Finanzbericht der Stadt positiv um ihn dann in 2020 zu „verreißen“. Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Entweder irrte er in 2019 und zuvor oder jetzt oder er ist beeinflussbar. Dann wäre er eine zu eliminierende Störstelle. Weiter ist zu konstatieren, dass die ehemalige Bürgermeisterin in dem Wahlverfahren weniger Stimmen erhielt als die Nachfolgerin, also unterlag (mit merkwürdigen Methoden). Als Protagonistin der Wählergruppe PLAN B ist sie jetzt originärer Bestandteil der Opposition und muss also auch aktiv diese Rolle übernehmen, als Teil einer „außerparlamentarischen Opposition“ (keinesfalls zu verwechseln mit der APO der neunzehnhundertsiebziger Jahre), mit all´ den gesetzlichen Möglichkeiten, und auch diese Rolle spielt sie virtuos. Zum anderen halte ich es für eine Abwertung der ehemaligen Kämmerin, wenn die Interviewerin Frau Schreiber als Ideenquelle für ein Arbeitsgerichtsverfahren ins Gespräch bringt. Es darf nicht vergessen werden, dass in einem Interview, so oder so, ein Machtgefälle zwischen den Gesprächspartnern besteht, also höchster Respekt voreinander Bedingung ist. Vor diesem Hintergrund halte ich es für zutiefst illegitim zu fragen, womit Frau Hollstein jetzt ihre Brötchen verdiene. Ich bewundere die Gelassenheit und Sachlichkeit der Interviewten für diesen Text. Ich wünsche ihr Erfolg.

 

Bezogener Text: Interview „Ich wollte meinen Job wiederhaben“, MAZ-Zossen, 11.11.2020.

 

Am 03.11.2020 zur Diskussion in der Zossener SVV über mögliche Erweiterungen für die Kinderbetreuung in der Zukunft nach Zuzug:

 

Gedanken aus der Vergangenheit.“

 

Die Fraktion LINKE/SPD will den Zuzug nach Zossen einbremsen, bis die Infrastruktur (Schulen, Kitas) dafür in der Stadt geschaffen wurde und die „Alt-Anträge“ abgearbeitet seien. Wir ahnen, was dann geschieht: Nichts. Wir kennen diese „Mauer-Verhaltensmuster“ bereits seit Langem. Nach unserem Zuzug aus Berlin nach Zossen, einigen Wortmeldungen in der damaligen SVV und als „sachkundiger Einwohner“ im Finanzausschuss wurden unsere Beiträge vom damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden als diejenigen von „intellektuellen Zugereisten“ kritisiert. Wir wussten gar nicht, dass wir sowas sein könnten, aber neue Leute bringen neue Vorstellungen mit sich. Diese Bemerkungen „wanderten“ über die damals noch mit am Pressetisch stationierte Reporterin der „Berliner Morgenpost“ nach einem Interview bis nach Berlin, was uns die spaßige Bemerkung unserer Bewag- (heute Vattenfall-) Kolleg(inn)en eintrug: „Dort seid Ihr also jetzt auch tätig“. Lang ist´s her. Bewag wurde Vattenfall, aber wir wünschen uns, dass es in Zossen weiter vorangeht. Im Gegensatz zu Honeckers Spruch: „Überholen ohne einzuholen“, denn „Stillstand ist Rückschritt“ (im Vergleich zum Umfeld). Dabei sind auch kritische Stimmen in den Gremien einzubeziehen, auch wenn´s zu unbequemem Umdenken führen muss.

Anmerkung: Der Ursprung des Textes bezieht sich auf die Zeit nach 1996 bis 2003.

Bezogener Text: „Kita-Plätze oder Neubauten“, MAZ-Zossen, 03.11.2020.

 

Zeitumstellung! Am 24.10.2020 zum Thema „Plan B Zossen setzt den Zug auf das Gleis“.

 

„Mittenwalder Bahn – eine gute Sache für Zossens Zukunft.“

 

Das Gewerbe und die Wirtschaft Zossens sind unplattbar, denkt die neue Bürgermeisterin Zossens schon nach kurzer Wirkungszeit und sagt: Die Dabendorfer Weiche des Gleises zum Schöneicher Plan muss weg, sie kostet nur Geld. Uninteressant, dass durch einen Rückbau die wirtschaftliche Entwicklung der Gebiete in Richtung Mittenwalde unmöglich wird. Wir sagen: Die Weiche ist ein Schatz, um den uns Andere beneiden könnten. Wir wollen, dass die Weiche bleibt, weil wir sie nie zurückerhalten würden, wenn wir sie bräuchten. Die Reanimierung der Bahnstrecke Richtung Schöneiche für Gewerbeansiedelungen, Investition in die Zukunft mit der Hoffnung auf Erträge, kostet halt Geld. So ist das nun mal. Von Nichts kommt Nichts. In unserem Falle ist die Investition sogar kostenneutral, weil Herstellungskosten nicht anfallen. Kürzlich lasen wir in der MAZ (MAZ-ZR, 19./20.09.2020), dass die Potsdamer LINKE die „Mittenwalder Bahn“ als Querverbindung südlich der Berliner Stadtgrenze aus Richtung Neukölln über Mittenwalde, Königs Wusterhausen, Schöneicher Plan, Zossen, Sperenberg in Richtung Jüterbog erneuert sehen will. In Streckenteilbereichen sind die Interessen von Zossens PLAN B und der Partei DIE LINKE also deckungsgleich, wenn Zossens LINKE dem Ruf aus Potsdam folgt. Warum sollten wir also auf demselben Gleis gemeinsam in dieselbe Richtung fahren? Weil es für Zossens Zukunft nützlich ist. Wir wollen sogar noch weitergehend die S-Bahn zweigleisig von Berlin-Lichtenrade über Rangsdorf hinaus bis mindestens nach Wünsdorf verlängert sehen, weil das die Dresdner Bahn entlastet, dichtere Einstiegs-Möglichkeiten schafft und vor dem Zentrum Berlins einen Querverkehr im Randbereich ermöglicht.

 

Ich stimme für PLAN B, damit Zossen Zukunft hat.

Fiktive Gedächtnisnotiz aus dem Termin:

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen in der Sporthalle in Zossen-Dabendorf am 09.09.2020.

 

Top. 7.: Einwohnerfragestunde, hier fiktive Einwohnerfragen. Zum Zeitpunkt meines vorgesehenen Wortbeitrages waren die 30 Minuten, die häufig als die maximale Zeitdauer für die Einwohnerfragestunde benannt werden, gerade erreicht. Bereits vorherige Wortmeldungen wurden kritisiert, weil vorgeblich die Fragestellung nicht schnell genug erfolgte und „keine Statements abgegeben werden“ sollten. Weil ich mich nicht, wie bereits des Öfteren in der Vergangenheit, über die Art und Weise sowie Geschwindigkeit meiner Fragestellung auseinandersetzen wollte, erklärte ich, dass entspr. der Geschäftsordnung der SVV, § 5.1, die Einwohnerfragen „30 Minuten nicht überschreiten sollen“, was nicht „dürfen“ bedeutet und dass entspr. der mir vorliegenden Gemeindeordnung, § 18, Vorschläge, Fragen und Anregungen formuliert werden dürfen. Angemerkt werden muss noch, dass eine Frage nicht stets mit einem Fragezeichen abgeschlossen werden muss, Beispiel „Die soziale Frage“, so dass darüber nicht immer wieder auf´s Neue diskutiert werden sollte. Außerdem erklärte ich, dass ich wegen des Zeitfortschrittes meine Fragen nicht hier stellen, sondern in einem sozialen Medium (Facebook) sowie auf unserer Webseite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, veröffentlichen werde. Daraufhin besann sich der Vorsitzende zu einer Verlängerung und weitere Fragesteller/innen erhielten die Redemöglichkeit.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) vom 08.07.2019 las ich in dem Kommentar unter der Überschrift „Niedrige Steuersätze sind legitim“ und ich füge hinzu: auch legal, „Gemeinden wie Zossen oder Schönefeld stehen häufig in der Kritik, weil sie mit niedrigen Steuersätzen Unternehmen anziehen“. (…) Diese Kritik geht aber ins Leere. Denn Steuersätze sind nun mal ein legitimes Mittel, um die eigenen Einnahmen und die Wirtschaft zu unterstützen. Beide Gemeinden haben vor Jahren die strategische Entscheidung getroffen, dass sie besonders wirtschaftsfreundlich agieren wollen. Sie sind dabei zum Teil ein erhebliches Risiko eingegangen, und bei beiden ging die Strategie auf. Angesichts der hohen Umlagen, die Zossen und Schönefeld nun jährlich zahlen müssen, ist das durchaus für die ganze Region erfreulich“ (Zitat Ende).

 

Im Anzeiger für Zossen und Umgebung vom 31.07.2020 „Das Interview“ mit der neu gewählten Bürgermeisterin W. Schwarzweller sagt diese, „bei mir gab es keine direkte Amtsübergabe. Ich hatte einen Bericht von der Alt-Bürgermeisterin bekommen, der zehn Seiten umfasst, wo sie die wesentlichen Projekte der Stadt Zossen aus ihrer Sicht (…) kurz dargestellt und gesagt hat, was muss in den nächsten Jahren getan werden (Einschub: Ganz schön viel Zukunftshilfe. Mehr geht nicht). Das war meines Erachtens sehr unqualifiziert."

 

  1. Woher stammt die Kenntnis, dass das „unqualifiziert“ war?
  2. Müssen wir das nicht mit „Nichtwissen“ bestreiten?

Zitat „Mein Stellvertreter kannte die Zahlen des vergangenen Jahres und des Haushaltes nicht“.

 

  1. Angesichts der Tatsache, dass unmittelbar nach dem Amtsantritt die „in dem Zahlenwerk steckende" und mit diesem und dem Haushalt „verwachsene“, weil ihn selbst mitgestaltende, und aus meiner nahen Kenntnis sehr qualifizierten Kämmerin, aus ihrem Amt „entfernt“ wurde: Entspricht das nicht einem Wegwerfen des Gesangbuches durch die neue Seelsorgerin mit der nachfolgenden Klage, den Liedtext nicht kennen zu können? War das klug?

Als Begründung für eine momentan beklagte Haushalts-, Finanz- und Liquiditäts- Situation wird das Ergebnis eines „Kassensturzes“ benannt, der habe es „hervorgebracht, dass von dem besonderen Geschäftsvorfall einer einmaligen Einnahme in Höhe von ursprünglich 18,6 Millionen Euro nichts mehr übrig ist."

  1. Ist das nicht eher das Ergebnis einer unklugen Handlung?
  2. Hätten die 18,6 Mio nicht besser in den Verwahr genommen werden sollen?
  3. Hätten diese Mittel besser niemals vereinnahmt werden dürfen?
  4. Wäre bei einem Verwahr, der in der Industriebetriebslehre der Bildung einer Rückstellung zur Abdeckung befürchteter Risiken, mit der gearbeitet werden kann (Fremdkapital mit Eigenkapitalcharakter) entspricht, die Kreisumlage in dieser Höhe gar nicht fällig geworden?
  5. Konnte nicht erfragt werden, dass der Verwahr in diesem Falle eventuell zur kurzfristigen Ablöse des Kassenkredites herangezogen wurde, also der Verwahr nur kurzfristig „verschwunden“ war und somit Bankzinsen eingespart werden konnten?
  6. Konnte nicht gewusst werden, dass Unternehmen, nicht nur in Zeiten einer „Nullzinsphase“ zu hohe Gewinnprognosen abgeben, mit der Erwartung verbunden, dass sie die Überzahlung zurück-„claimen“ würden mit einer gesetzlichen Verzinsung von 12 x 0,5%, einem Zins, der am Markt risikolos so nicht erreichbar ist?
  7. Hätte man nicht erkennen können, dass die von der tatsächlichen Gewerbesteuer-Einnahme zu zahlende Kommunalabgabe nur einen Bruchteil der jetzt beanspruchten Höhe betragen hätte?
  8. Dass sich ein Überschuss, wie in den Jahren zuvor, ergeben hätte?
  9. Sieht man jetzt nicht, dass ausschließlich über den status quo post, also über die Situation nach dem Fehlverhalten des Rathaus-Neulings und nicht über den status quo ante, als den Zeitpunkt vor diesem diskutiert wird, also die Frage, ob es nicht auch anders hätte gemacht werden können mit einem positiven Ergebnis? Es ist ja nicht so, wie der Wirtschaftsprüfer am 30.01.2020 behauptet hat, dass die Stadt sts größere Verluste erwirtschaftet als sie Einnahmen generiert hat. Er blieb die Erklärung schuldig, woraus die zahlreichen Investitionen über diesen langen Zeitraum finanziert wurden. Er erklärte weiterhin nicht, wie er über Jahre hinweg testieren konnte, um jetzt plötzlich „wach“ zu werden. (siehe auch auf dieser Web-Seite, Kommunales, 02.02.2020).
  10. War also der Fehler die Vereinnahmung und dadurch hohe Kreisumlage plus Steuer-Rückzahlung plus Zins anstatt kostengünstigem Verwahr?
  11. In dem „Interview“ heißt es, dass die Stadt nicht in der Kreide stehen könne, nicht Pleite gehen kann, sondern nur zahlungsunfähig werden könne. In der Betriebswirtschaftslehre ist jedoch Liquiditätsmangel und Zahlungsunfähigkeit Konkursbegründung. Mit dem Verwahr wäre der status quo ante gewahrt worden.
  12. In der MAZ vom 12.08.2020 kann man lesen: „Kreis: 2019 sind 4,3 Millionen Euro übrig geblieben“. Zossen hat also nennenswert zum Kreisüberschuss beigetragen. Zusätzlich hat der Kreis über eine Personalunterdeckung „Ersparnisse“ verbuchen können. Wird der Bürgermeisterin Zossens jetzt ein „Kreisverdienstorden“ verliehen? Führen im Landkreis jetzt durch eine ungerechtfertigt hohe Kreisumlage-Überweisung im Verein mit verzögerten Investitionen und Personalunterdeckung zum Überschuss? Das genau sind die Versäumnisfehler in vielen Bundesländern, die auch noch positiv besetzt werden.
  13. In der MAZ ZR vom26.06.2020 heißt es: „Finanzausschuss für höhere Realsteuern“. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass eine Mehrheit der gewählten Vertreter darum bitten, dass die Zossener Bürger jetzt für das Mismanagement zur Kasse gebeten werden? Ein HASI wäre ohne dieses Mismanagement nicht erforderlich gewesen, so, wie es vor nahezu sechzehn Jahren für diesen Zeitraum wegen eines ausgeglichenen Haushaltes überflüssig wurde.
  14. In der MAZ vom25./26.07.2020 im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal fordert Bundesfinanzminister Scholz „mehr Biss für die Finanzaufsicht.“ Er ist als Politiker nicht nur über diesen Skandal, sondern auch über „cum-ex“- wie auch „cum-cum“- „Geschäfte“ in der Kritik, so wie seit spätestens seit den Neunzehnhundertachtzigern Unternehmensberater, Rating-Agenturen, Aufsichtsräte, Vorstände und Finanzberater in der Kritik standen. Welche Rolle hat unser Finanzberater in den vergangenen Jahren gespielt. Was und mit welcher Sachkenntnis hat er bisher testiert, oder hat er jetzt ein Fehlverhalten positiv sanktioniert? Beim KMS hatten wir schon eine Fallparallele.
  15. In der MAZ ZR vom 03.07.2020 sagt der (parteilose?) Fraktionsvorsitzende von DIE LINKE: „Spätestens 2017 hätte man erkennen müssen, dass Zossen in eine Haushaltsschieflage gerät“. Hat er erkannt? Hat er gemeldet? Ich habe nichts gehört.
  16. In der MAZ ZR vom 02.07.2020 wird der SVV-Vorsitzende und langjährige Finanzausschuss-Vorsitzende zitiert mit: „Das, was von Frau Schreiber hinterlassen wurde, entspricht nicht meiner Auffassung von einer ordentlichen Haushaltsführung“. Ist das ein Beleg von jahrelanger Ahnungslosigkeit? Hat er sich mahnend geäußert? Ich habe nichts gehört.
  17. Ist diese "skandalöse Episode“ nicht eigentlich nichts Anderes als die Abrechnung mit einer, eigentlich mit zwei, Persönlichkeiten, die ein Ziel verfolgten und dabei eine Linie hatten, bei deren Einhaltung sie möglicherweise egoistische Ziele Anderer störten?
  18. War die Ausbildungs- und Lehrstelle der neuen Bürgermeisterin in Rangsdorf wirklich klug gewählt und muss sie jetzt Ausbildungsmängel „ausbaden“ mit der Folge des Schadens für die Stadt Zossen und ihre Bürger?
  19. Ist es überhaupt klug, sich von einer gelb-blau firmierenden Partei ausbilden und aufstellen zu lassen, die über lange Jahre eine unrühmliche Rolle in der Bundesrepublik Deutschland spielte ("Umfallerpartei", Mende, evtl. mit Stasivorwürfen belastet?), deshalb öfters „abgestraft“ wurde, die nur eine kleine Klientel vertritt und nur wenige akzeptierte Persönlichkeiten (Baum, Genscher, Hirsch, Scheel) zu sich zählte?
  20. War das eventuell der Grund, warum dieser Parteiname nicht auf den öffentlichen Wahlplakaten genannt wurde, wohl aber derjenige anderer Parteien.

 Anmerkung: Je höherwertig eine Position eingeordnet werden kann, desto weniger üblich ist eine "Lehrzeit" oder eine intensive Übergabe und Einarbeitung. Es gilt das Prinzip "trial and error". Trat hier das Letztere ein, gilt es, das dringend zu ändern.

 
Lutz Haenicke Na bitte: Es geht doch. Wenn ich die neueste Bürgermeisterin in der gestrigen (24.09.2020) Finanzausschuss-Sitzung richtig verstanden habe, und ich glaube dass ich das richtig gehört habe, hat der Landkreis zu Gunsten von Zossen die 18,6 Mio nicht vereinnahmen lassen, sondern in so etwas wie den Verwahr nehmen lassen und die volle Kommunalabgabe wird nicht fällig, so wie es in der obigen Notiz beschrieben ist und wie es von der bis zum Ende 2019 im Amt befindlichen Bürgermeisterin und der bisherigen Kämmerin auch vorgesehen und geplant war, aber leider zunächst nicht umgesetzt wurde. Der Riesenwirbel und die negative Kritik waren also überflüssig. Das Ganze wurde jetzt zu einem Verhandlungserfolg der neuen Verwaltung erklärt. Na gut, wer´s braucht. Mir sind die Themen wichtig, die Personen werden es schon einordnen können. Aber, wenn ich es so richtig verstanden habe, muss ich dann folgern, dass das ein nachträglicher und rückwirkender "Sidekick" für die neueste Verwaltung ist? Denkbar wär´s. Dann wäre jemand wohl auf´s Glatteis, und zwar bei spätsommerlicher Wärme, geschickt worden.

 

Gedächtnisnotiz-Kurzfassung aus dem Termin:

Ausschuss-Sitzung des Finanz-Ausschusses der Stadt Zossen im Bürgerhaus Wünsdorf am 18.06.2020

 

Einwohnerfragestunde

Ich bitte um ein Fragerecht zur zu diskutierenden Haushaltssatzung und zum beabsichtigten HASI. Fragen zu der dabendorfer Weiche, der gestrichenen Wünsdorfer Eisenbahnbrücke, einem Dynamic-Ranking und Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit der plötzlichen vermeintlichen Verschuldung Zossens.

 

Einführung zu der 1. Frage: Es geht um die beabsichtigte Aufgabe der Anschlussweiche und damit des Gleises zum Schöneicher Plan.

 

Frage 1: Wir verfügen in Zossen über einen Schatz, um den uns andere Gemeinden und Unternehmen beneiden mögen. Das Gleis mit der Weiche kann für Zossen eine wirtschaftliche Perspektive in der Zukunft darstellen. Wir verschütten uns unwiederbringliche Chancen für Unternehmensansiedelungen, wenn wir Weiche, ich unterstelle, dass Sie wissen, dass es um die Dabendorfer Weiche geht, und Gleis aufgeben. Es deutet nicht auf eine große wirtschaftspolitische Weitsicht hin, diese Weiche aufgeben zu wollen. Darf ich Sie bitten, sich für den Erhalt der Weiche verstärkt „in die Kurve zu legen“ und die langfristig geringe Ausgabe zu akzeptieren?

 

Frage 2: In der Presse las ich, dass im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofs Wünsdorf für die Dresdner ICE-Bahnstrecke ein Bahnübergang in Wünsdorf und die bisher dafür vorgesehene Brücke von der DB gestrichen wurde und wegfallen soll. Aus unseren Kontakten zu den DB-Spitzen in Brandenburg, Sachsen und speziell in Berlin im Bahntower am Potsdamer Platz vom Anfang des Jahrtausends wissen wir, dass die DB Verhandlungen mit den Kommunen wegen ihrer geringen Verhandlungsmacht als einfach empfinde. Kommunen argumentierten nicht besonders stark, geben schnell auf und erhalten so ein geringeres Ergebnis als Verhandlungsstarke. Die Kostenverteilung beträgt von einhundert Prozent der Gesamtkosten jeweils ein Drittel für DB, Bund und Straßenbaulastträger, hier die Stadt. Die DB ist eine Aktiengesellschaft, stets in Finanznot und tendiert zur Minimierung der einhundert Prozent durch die geringfügigste Bauvariante. Durch die Drittelung fallen dann sogenannte Mehrkosten für zwei Rad- und Fußwege z. B. der Stadt zur Last. Dringe die Stadt nachdrücklich auf eine vollständig brauchbare Brücke und drittele die dann höheren Gesamtkosten, werde das für sie verbleibende Drittel kostengünstiger. Die Bahn soll eigentlich verbinden und nicht trennen. In den ICE kann man aber in Brandenburg nicht einsteigen, weil er nicht hält (Ausnahme manchmal in Potsdam). Um in den ICE einzusteigen, muss man erst nach Berlin langsam fahren, um z. B. in Bayern in einer größeren Stadt auszusteigen und dann wiederum langsam zu seinem kleinen Zielort vor- oder zurückzufahren. Brandenburgs Kommunen haben also keinen direkten Nutzen vom ICE, sondern nur hohe direkte Kosten. Die fehlende Brücke ist also, und das ist ein Skandal, ein teilendes Element. Darf ich Sie bitten, sich nachdrücklich für die Brücke in Optimal-Ausstattung einzusetzen?

(Erinnerung außerhalb des Beitrages: Baruth erhielt den Brückenübergang in Mückendorf nach verstärktem Einsatz, bei anfänglicher Vertröstung durch die DB).

 

Frage 3: In einem Dynamic-Ranking dargestellt in der NEUEn PRESSE COBURG kamen die Landkreise Mainz-Bingen auf den ersten, Suhl auf den zweiten, die Stadt München auf den dritten, Teltow-Fläming auf den vierten und Coburg auf den fünften Platz. Was haben Teltow-Fläming und Coburg gemeinsam? Meine Frau und ich wohnen in diesen beiden Landkreisen. Klingelt da was?

(Lähmende Stille im Auditorium. Mein Scherz verfehlte seine Wirkung).

 

Frage 4: Nach einer Verhandlungspause konnte ich meinen Faden zum HASI aufnehmen. Für mich ist das Ganze sowieso ein Blindflug. Die Zahlen der Powerpoint-Präsentation sind zu klein, als dass ich sie lesen könnte. Für eine analytische Interpretation bräuchte ich mehrere Haushalts-Satzungen. Und so argumentiere ich vor dem Hintergrund meiner Kenntnisse und des Gesagten. In den Jahren vor 2004 befanden wir uns in Zossen in der Haushaltssicherung. In 2004 senkten wir per SVV-Beschluss den Gewerbesteuer-Hebesatz auf die Mindesthöhe von 200 Prozent. In der späteren Folge stieg das Gewerbesteuer-Aufkommen und wir konnten bis zum Jahr 2019 einen ausgeglichenen Haushalt, bravourös trotz hoher Kommunal-Abgaben von der bisherigen Kämmerin und der bisherigen Bürgermeisterin verwaltet und gemeistert, vorlegen. Sie, Herr Wirtschaftsberater, Rechnungs- und Finanzprüfer, sagen, dass die Stadt stets mehr Geld ausgegeben als eingenommen hat. Gleichwohl wurden in und von der Stadt zahlreiche Investitionen getätigt. Wie soll das gegangen sein, hat da eine wundersame Brotmehrung stattgefunden? Sie, Herr Wirtschaftsberater, Rechnungs- und Finanzprüfer, haben bisher aber niemals eine Klage verlauten lassen, haben alles bisher testiert und ich habe bisher noch nie etwas Alarmistisches gehört, ebenso wenig wie vom langjährigen Vorsitzenden des Finanzausschusses. Justamente im letzten Jahr, im Wahljahr soll nun diese exorbitante Verschuldung der Stadt aufgetreten sein, trotz vorheriger Ausgeglichenheit? Was ist in 2019 geschehen? Oder ist da im letzten Jahr eventuell doch Einiges im Finanzgebaren der neuen Protagonistinnen und Akteure in Stadt und Kreis nicht ganz koscher abgewickelt worden? Warum habe ich Ihre Warnung bisher nicht vernommen?

 

Ich erhalte Schweigen als Antwort, über meine Fragen wird hinweggegangen. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort und sollte uns aufmerksam hinterlassen.

Gedächtnisnotiz-Kurzfassung aus dem Termin:

Ausschuss-Sitzung des Ausschusses Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Zossen im Bürgerhaus Wünsdorf am 16.06.2020

 

Einwohnerfragestunde

 

Einführung zu der Frage: Soeben las ich in der verteilten Tagesordnung, dass die Aufgabe der Anschlussweiche des Industrie-Bahngleises zum Schöneicher Plan heute zur Diskussion stehen soll. Gestatten Sie mir eine Frage dazu?

 

Frage: Wir verfügen in Zossen über ein Anschlussgleis in ein perspektivisches Gebiet für die Ansiedelung von Wirtschafts-Unternehmen, das eine Entwickelungsbasis für Zossen darstellt. Andere Städte, Kommunen und/oder Wirtschaftsunternehmen verfügen über diese perspektivische Möglichkeit eines Gleisanschlusses nicht und wären froh etwas Ähnliches zu besitzen. Der Gleisanschluss gibt uns Möglichkeiten der Entwicklung, die wir nicht leichtfertig aufgeben sollten. Sicherlich kostet die Erhaltung der Anschlussweiche Geld. Alles kostet Geld. Die Kosten sind aber mit Sicherheit geringer, als wenn wir ein aufgegebenes Gleis im Bedarfsfalle reaktivieren müssten und eine neue Weiche in die Dresdner ICE-, Regionalexpress- und Güterzugstrecke neu einbauen müssten, abgesehen davon, dass wir eine neue Weiche und Schiene wohl nie bekommen würden. Darf ich nachdrücklich an Sie appellieren von der Aufgabe der Weiche abzusehen?

 

Sinngemäße Antwort des Rechtsamtsleiters: Dass war ein Appell, der in einer Einwohnerfragestunde nicht behandelt werden kann.

 

Meine Gegenantwort: Nein, das war eine Frage. An erster Stelle meines Wortbeitrages steht das Wort „Frage“. Erst im nachgeordneten Bereich der Frage befindet sich als Frageteil der Begriff „appellieren“, der den Charakter einer Frage nicht verändert. Ich bitte Sie, nicht mit einem solchen Pipifax die Ernsthaftigkeit meiner Frage in Abrede zu stellen.

 

Einigung der Ausschussvorsitzenden mit dem Rechtsamtsleiter auf Bearbeitung der Problematik.

 

Anmerkung außerhalb des Sitzungsbeitrages: Aus unseren Kontakten mit den Landes-Bahnvorständen der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen am Anfang des Jahrtausends unterhalb der Bundes-Unternehmensspitze (damals H. Mehdorn) erfuhren wir (meine Frau und ich), dass nicht nur die örtliche Verschiebung eines Anlageteiles auf einer ICE-Strecke ein kostenträchtiges Unterfangen sei, sondern dass ein besonders hoher Kostenanteil auf die Veränderung der Sicherungsabschnitte entfiele, der die Gesamtkosten überproportional erhöhen würde.

 

Am 24.02.2020 Gedächtnisnotiz-Kurzfassung aus dem Termin:

Kreistags-Sitzung des Landkreises Teltow-Fläming

am 24.02.2020.

 

Einwohnerfragestunde

 

Sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnet/inn/e/n, sehr geehrte Mitbürger/innen,

 

In den letzten Wochen habe ich durch die Lektüre der Tagespresse recht widersprüchliche Informationen erhalten:

  • Teltow-Fläming-Rekord im Wirtschaftsranking, MAZ-ZR, 03.01.2020, Neuer Rekord für TF, Blickpunkt, 11.01.2020, aber auch
  • 1,8 Mio € wg. Personalmangel gespart, MAZ-ZR, 02./03.11.2019,
  • Ludwigsfelde Stadtbuslinie 708 eingestellt, Personal fehlt, Befristete Arbeitsplätze nicht mehr angeboten (also hat bisher schon Personal gefehlt), MAZ-ZR, 04./05.01.2020,
  • 60 Stellen unbesetzt, MAZ-ZR, 10.01.2020,
  • Schulbusverkehr ungeregelt, Studie dafür seit Langem in Arbeit, Studie dauert zu lange, MAZ-ZR, 05.02.2020,
  • Probleme mit Brandschutz, seit 2019 Nachholbedarf bei Brandschauen, Brandschutz nicht im Haushalt enthalten, Eingriff in Haushalt 2020 geplant, MAZ-ZR, 18.02.2020,
  • Baugenehmigungen 6 Monate Wartezeit, Prüfgruppen: Aufbau > Abbau > Befristung > kein ausgebildetes Personal > Sicherheitsprobleme durch Befristungen und Heimarbeit (neudeutsch: Homeoffice) befürchtet.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

 

  1. Darf ich gratulieren zum Rekordplatz im Wirtschaftsranking?
  2. Wird dieser Platz erreicht durch Sparen am Schulen-Brandschutz?
  3. Wird dieser Platz erreicht durch Sparen an Löhnen/Einkommen des Personals und Sparen am Bürger?
  4. Wovon sollen die Menschen leben, wenn die Lohnhöhe nicht maßgeblich sei für das Arbeiten im öffentlichen Dienst?
  5. Sind die 60 unbesetzten Stellen von heute auf morgen frei geworden? Gründe? Wird ausreichend aus- und nachgebildet?
  6. Warum wird der Schulbusverkehr nicht geregelt?
  7. Warum wird die Schulbrandsicherheit vernachlässigt?
  8. Warum dauern Baugenehmigungen so lange, während in Grünheide die Ordnung von den Füßen auf den Kopf gestellt werden „kann“, Rodung vor Baugenehmigung? Gelten Regeln nur für Kleinere?
  9. Wenn es an ÖPNV fehlt, wie will man Menschen in´s Land holen, Menschen attrahieren?
  10. Warum gibt es trotz Spitzen-Ranking so viele Fehlstellen?
  11. Wer verweigert im Kreis die Arbeit für den Kreis und seine Menschen?

Die Landrätin verspricht, dass sie die Fragen ernsthaft beantworten will.

Nachfrage:

  1. Ich begrüße die Ernsthaftigkeit der Beantwortung, aber zusätzlich wichtig ist für mich in erster Linie konkludentes Handeln.

 

Am 19.02.2020 Gedächtnisnotiz-Kurzfassung aus dem Termin:

 

Ausschuss-Sitzung der Kreisausschüsse Regionales und Wirtschaft auf dem Flugplatz Schönhagen.

 

Einwohnerfragestunde und anschließende Vorstellungen

 

Einführung zu den Fragen: Nachdem wir uns aktuell auf dem Flugplatz Schönhagen befinden, erinnere ich daran, dass er uns im Kreishaushalt Jahr für Jahr seit mehreren Jahrzehnten ein Defizit beschert und Subventionen, Unterstützungen und/oder Förderungen aus dem ohnehin „klammen“ Haushalt perpetuiert. Trotz Niedriglohnpolitik gelingt es der Gesellschaft nicht, ihre Kosten in den Griff zu bekommen.

  1. Frage: Ist es nicht eher sinnvoll, wenn die Strategie hinsichtlich der Flugplatz-Entwicklung überdacht bzw. eine Strategie überhaupt erst entwickelt wird?
  2. Frage: Ist es nicht eher ein besserer Beitrag zur Daseinsvorsorge, wenn die Unterstützungen aufgegeben werden und das Chefchen, nachdem es die Probleme nicht in den Griff bekommt, in die Wüste geschickt wird?  

 

Sinngemäße Antwort der Landrätin: Nein, die Strategie wird nicht geändert. Verbesserungen erfolgen. Der Kreistag hat 2015 das Beteiligungskonzept beschlossen. Die Daseins- und Zukunftsvorsorge wird erfüllt. Es ist eine Strategie vorhanden und beschlossen.

 

  1. Nachfrage: In der Wirtschaft soll eine Erweiterung der Anlagen, oder des Anlagevermögens generell, eine Verbesserung der Wirtschaftsergebnisse oder Erfolge erzielen. Hier wird ständig erweitert aber keine Verbesserung erkennbar.

 

Sinngemäße Antwort der Landrätin und später auch des Flugplatzchefs: Die Kritik aus der Einwohnerschaft und des Sitzungsleiters ist verständlich, aber die Defizite werden kleiner.

Die Beamer-projezierten Folien sind für den hinten sitzenden Zuschauer zu klein und nicht lesbar, er wird auf das Gehörte begrenzt.

In der Fortsetzung der Sitzung stellt ein Verkehrsexperte die prognostizierte bzw. erwartete Entwicklung des Verkehrs auf der Schiene des ICE-Strecke, der S-Bahn und den Straßen (Autobahn, Bundesstraßen) nach der Eröffnung des BER in 2020 dar. Die Prognosen wurden auch durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ermittelt. Über die zu bauende Dresdner Bahn seien die Passagiere schneller als mit dem Auto am BER.

Der Flugplatzchef (Anmerkung aus Beobachtung vor Veranstaltungsbeginn: Die Landrätin ordnet dem Flugplatzchef den Hemdkragen. Frage: Ist kritische Distanz gegeben?) wie auch der vortragende Sachverständige befinden gleichlautend (sic!) den Flugplatz im Naturschutzgebiet als positiv. Der Beteiligungsbericht sei eine Darstellung des Status quo der Kreisbeteiligung (also keine Strategie für die Zukunft, keine Planung).

Das Wirtschaftsergebnis des Flugplatzes bestehe nur zu 20 % aus den Flugbewegungen, zu 20% aus Hallenmieten, also zu 80% aus der Wirtschaftstätigkeit der Unternehmungen. Es gebe 5 Unternehmen, die in Brandenburg komplette Flugzeuge herstellen, davon zwei in Schönhagen, mit neuartigen Triebwerken versehen und/oder als Technologieträger. Kein Flugplatz in Deutschland arbeite kostendeckend. Schönhagen sei der größte davon. 

 

 Fragende Anmerkungen und Ergebnis aus unserer Kenntnis:

  • Die ICE-Strecke wird vor der projektierten BER-Eröffnung nicht fertig, die S-Bahn über Lichtenrade wohl auch nicht.
  • Bei unseren recht intensiven Kontakten mit dem DLR in 2002 und unserer kleinen Mitarbeit am Fluglärmgesetz-Entwurf im Bundestag führte dieses bedauernd an, dass es zahlreiche zur BER-Planung erforderliche Untersuchungen und deren Ergebnisse in die politische Ebene einspeise, diese jedoch nicht in die Planungen einflössen, weil diese sonst häufig angepasst werden müssten. So wurden zum Anfang der 1990er Jahre vier Landebahnen für 60 Mio Gäste geplant, wegen der sinkenden Fluggastzahlen danach auf zwei (4-3-2) reduziert, die Infrastruktur aber jeweils nicht „mitgenommen“. Nach jetzt wieder steigenden Fluggastzahlen kam es wiederum zu Anpassungsproblemen, Vergrößerung auf 3 Bahnen?
  • Warum können die Fahr-/Fluggäste, einmal im ICE sitzend nicht im Inland weiterfahren, ohne zu fliegen?
  • Es wird nahezu ausschließlich der Verkehr aus der Stadt Berlin heraus zum BER betrachtet. Auf dem Land wird fehlender ÖPNV beklagt.
  • Was ist, wenn der BER wiederum nicht eröffnet wird?
  • Es fehlten uns im Verkehrsvortrag die Mehrdeutigkeiten und Wagnisse in der Prognose.
  • In der Stadt/dem Landkreis Coburg/Oberfranken/Bayern wurde der Bau eines neuen Flugplatzes ähnlicher Größe wie Schönhagen aus Kosten-und Landschaftsgründen sowie aus Gründen der begrenzten Benutzbarkeit lediglich durch eine kleine Personengruppe aus relativ großen Unternehmungen verworfen und der Verkehrslandeplatz „Brandensteinsebene“ unterhalb der Veste Coburg für größere Flugzeuge und schlechte Witterungsbedingungen ertüchtigt. Zusätzlich wurde nachträglich die Stadt in die ICE-Strecke „eingeschleift“. Es geht also auch so, nach anfänglich anderen Interessen. Jetzt werden Bamberg und Nürnberg stärker berücksichtigt.
  • Schönhagen liegt nach Aussagen im Naturschutzgebiet. Dieses wird aber erkennbar weiterhin berührt durch Erweiterungsbauten.
  • Den Angaben nach handelt es sich bei Schönhagen um ein Konglomerat verschiedener Wirtschaftsunternehmen mit angeschlossenen Start- und Landebahnen (20%!).
  • Beim Verkehrskonzept wird nicht erklärt, wo der ICE im Land Brandenburg Haltepunkte für die Reise zum BER oder in andere Richtungen hat, um den Zustieg der Passagiere zu ermöglichen.

 

Am 02.02.2020 zum Thema der SVV vom 30.01.2020 in Zossen-Wünsdorf, u. A. zu befürchteten Finanzproblemen der Stadt Zossen:

 

„Meine Sicht der Dinge: Ist Halbwahrheit gleich Unwahrheit?“

 

Die neue Bürgermeisterin der Stadt hat zu ihrer ersten Stadtverordneten-Versammlung (SVV) auch den langjährigen Wirtschaftsprüfer eingeladen, damit er den Stadtverordneten und den geneigten Einwohnern die neue Finanzsituation der Stadt erklären konnte. Er erklärte sogleich, dass er die Erkenntnisse nicht empfohlen, sondern lediglich geprüft habe, und zwar, was erstaunte, weil es selbstverständlich sein müsste, nur nach geltendem Recht. Auch die Bürgermeisterin reklamierte die Gesetzmäßigkeit ihres Handelns für sich (sic!). Das suggeriert die Unrechtmäßigkeit des anderen Verfahrens. Es geht in erster Linie um einen „Besonderen Geschäftsvorfall“. Die Stadt hat einen Betrag von ca. 18,6 Mio € als Gewerbesteuer-Vorauszahlung eingenommen, die streitig, weil zu hoch, werden könnte. Das Unternehmen könnte die Überzahlung verzinst (12 mal 0,5 Prozent) zurückfordern. Die Stadtkämmerin und die vorherige Bürgermeisterin beschlossen, diese Zahlung nicht in den Haushalt zu vereinnahmen, weil auch sie die Überzahlung erkannten und für diese Überzahlung eine unwiederbringliche Kommunalabgabe nicht an den Landkreis abführen wollten. Stattdessen nahmen sie den Betrag Kommunalabgabe-unschädlich in Verwahr. Diese Verfahrensweise ist gesetzmäßig (auch in der Betriebswirtshaft: Wahlfreiheit). Sie entspricht der Bildung einer Rückstellung (Fremdkapital mit Eigenkapitalcharakter) im Handelsrecht, die den Gewinn einer Kapitalgesellschaft senkt und damit die Steuerlast. Der Landkreis erfuhr allerdings im vergangenen Sommer von der Maßnahme, möglicherweise wurde das Verfahren „durchgestochen“, und reklamierte nahezu den gesamten Betrag als Kommunalabgabe für sich. Hierzu mögen personenbezogene Spannungen zwischen Stadt- und Landkreisführung beigetragen haben. Zuvor hat die Stadt allerdings den Verwahr mit den 18 Mio € zur Tilgung des Kassenkredites eingesetzt und der Betrag war nicht mehr vorhanden. Dieses Verfahren ist rechtlich einwandfrei (Fremdkapital mit Eigenkapitalcharakter), weil dadurch Zinsen des teuren Kassenkredites bis zur verzinsten Rückzahlung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung gespart werden konnten. Nach erfolgter Rückzahlung wäre der Kassenkredit wieder vereinbart und damit der Status quo ante wiederhergestellt worden, die Kommunalabgabe für den Vorauszahlbetrag wäre nicht fällig geworden, praktisch also fast ein Nullsummen-Kreislauf beschrieben. Das Procedere entspricht geltendem Recht. Auch Kapitalgesellschaften setzen die Rückstellungen bis zur Fälligkeit (Pensionsrückstellungen) oder bis zur Beendigung des Wagnisses (z. B. Rückstellung für Produktionswagnisse) im Geschäftsbetrieb ein. Der Landkreis konnte von dem stadtinternen Verfahren wohl nur durch einen Vertrauensbruch erfahren und, hier liegt der Unterschied zur Betriebswirtschaft, wegen des Überordnungsverhältnisses, die Hand darauf legen. In der Betriebswirtschaft existiert eine übergeordnete Instanz nicht. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt das Verhalten des Kreises als rechtmäßig. Das kann man auch anders sehen, weil auch der Kreis nicht zum Nachteil der Kommune arbeiten darf, was er objektiv jedoch durch die Art des Verfahrens tut. Der Prüfer hätte dem Kreis das Stadt-Verhalten zumindest erklären müssen, ohne ein Verfahren zu empfehlen. Zur Wahrheit des Einen gehört auch die Wahrheit des Anderen. Er argumentiert stattdessen, dass die Stadt nicht umhingekommen wäre, den Vorauszahlbetrag zurückzuzahlen, weil sie selbst den Steuerbescheid ausgestellt habe. Dabei „vergisst“ er allerdings zu erwähnen, dass die Stadt gar nicht anders konnte als den Bescheid zu erlassen, weil das Unternehmen selbst die Vorauszahlung durch die Ermittlung des erwarteten Gewinnes mit Einarbeitung der Gewerbesteuer-Formel-Größen vorgegeben haben muss. Die Stadt konnte diese Ermittlung nicht in Frage stellen mit dem Argument, dass dieser Wert zu groß sei. Es ist bekannt, dass Unternehmen in der augenblicklichen Niedrigzinsphase, speziell in wirtschaftlichen Engpass-Situationen „gerne“ eine zu hohe Vorauszahlung leisten, weil sie diese bei Rückerstattung per Gesetz mit 12 mal 0,5 % pro Jahr verzinst bekommen, einem am Markt augenblicklich nicht erhältlichen Zins. Das Kreisverhalten allein als „rechtmäßig“ zu benennen springt zu kurz, wenn man nicht auch das Stadt-Verfahren als „rechtmäßig“ beschreibt. Mit der Intervention des Landkreises gerät die Stadt jetzt überhaupt erst in die befürchtete Krisensituation. Der genannte „zweite Grund der Schieflage“, dass Kreis und Land einen „Anspruch auf einen Großteil der Zossener Einnahmen, auch auf jene 18,6 Mio €“ hätten, besteht m. E. jetzt nur aus der gegebenen Situation heraus, die bei dem anderen Verlauf nicht hätte entstehen können. Insofern ist das vom Prüfer dargestellte Ergebnis wiederum nur die eine Hälfte der Wahrheit. Der als am „gravierendsten“ dargestellte „dritte Grund“, „das Geschäftsmodell der Stadt Zossen“, ist ein Ergebnis der Festsetzung des Gewerbesteuer-Hebesatzes auf zweihundert Prozent im Jahr 2004. Es war m. E. eine Idee des damaligen SPD-SVV-Fraktionsvorsitzenden, Landtagsabgeordneten und parlamentarischen SPD-Geschäftsführers und späteren Landtagsabgeordneten der „Freien Wähler“ Chr. Sch., das dieser mit seiner Fraktion durchsetzte und gegen das ich als einziger Grüner mit unser damaligen Linke-Grüne-Fraktion stimmte. Meine Fraktionsmitglieder enthielten sich der Stimme. Ich argumentierte, dass wir uns nicht in einen Steuersenkungswettbewerb begeben sollten, weil wir damit nicht erfolgreich sein könnten. Ich argumentierte mit Argumenten aus der volkswirtschaftlich auch kritisch gesehenen Laffer-Kurve (in der Volkswirtschaftslehre kritisch angesehen, weil einem bestimmten Steuersatz nicht ein-eindeutig ein bestimmtes Steueraufkommen zugeordnet werden kann, weil die Volkswirtschaftslehre als Sozialwissenschaft keine „Laborsituation“ wie die Naturwissenschaften kennt, sie ist aber ein Denkmodell) und Erfahrungen aus den USA. Ich wurde belächelt. Durch einen unglücklichen Zufall ergab es sich, dass der Inhaber der Firma „Ratiopharm“ mit Spekulationsverlusten das Unternehmen in eine Schieflage brachte, sich das Leben nahm, seine Erben sich mit Teilen des Unternehmens in Zossen-Wünsdorf ansiedelten und so einen Steueraufkommens-Schub auslösten, der wohl anhaltend ist. Es irritierte mich stets, dass der größte Teil des Aufkommens durch die Kreisumlage wiederum an den Landkreis abgeführt werden musste, weil u. A. Zossen sich in dem bestehenden Steuersystem vermeintlich einen Wettbewerbsvorteil zu Lasten Anderer sicherte und weitergehend das Land Brandenburg wegen der Herkunft eines großen Teiles seines Haushaltes nicht die Kritik des Bundes und Europas wegen des Vorwurfes des Steuerdumpings auf sich ziehen darf, indem es starke Zahler abwirbt. So wurde die Stadt Zossen vermeintlicher Nutznießer einer alten Abstimmung. Ehemalige Bürgermeisterin und Stadtkämmerin verwalteten bisher mit Bravour diese Situation zum Vorteil von Stadt, Kreis und Land. Durch die Neuwahl ergab sich, nach der Verweigerung des Landkreises in der Finanzierungsfrage der ansonsten geförderten Gesamtschule und der Lösung dieses Problems durch die Stadtverwaltung, eine zweite Chance einer Art von „Revanche“. Diese „Revanche“ wirkt sich jetzt zum Nachteil der Stadt aus, der sonst hätte vermieden werden können. Unverständlich und zumindest als Rechtsbeugung erscheint mir die fehlende Einladung der Stadtkämmerin durch die Protagonisten zu sein, wenn in der Öffentlichkeit und der SVV über das von der ehemaligen Bürgermeisterin und ihr bisher bearbeitete Projekt verhandelt wurde. Die Kämmerin befand sich im Publikum und konnte lediglich durch zwei Fraktionen befragt werden. Die einseitige, aber sehr geschickt und freundlich geführte Darstellung der Rahmenlage durch den Wirtschaftsprüfer vermittelt mir den Eindruck seiner Bemühung um Bewahrung seines selbstlaufenden Dauer-Auftrages durch die Stadt. In dem bestehenden Status quo hätte man das Beste aus dem geringen Hebesatz machen müssen, ihn längerfristig und sukzessive in Richtung des Durchschnittwertes anheben können, was jetzt ohnehin mit den Folgen für den Landesdurchschnitt erfolgen wird. Die Verfahrensart zeigt aus meiner Sicht eine deutliche Befangenheit zum Nachteil der Stadtkämmerin, der ehemaligen Bürgermeisterin und der Stadt selbst durch den SVV-Vorsitzenden. Dieser zeigte auch Kenntnismängel der durch die SVV unter seiner Mitwirkung gestalteten Geschäftsordnung (GO) der Stadt. Diese weist eben doch Parallelen zur GO des Deutschen Bundestages auf, in dem im § 4 den Zuhörern „keine Zeichen des Beifalls oder des Missfallens“ erlaubt sind und die ständigen Beifallsbekundungen kritisiert werden mussten. Ebenso „soll“ und nicht „darf“ die Einwohnerfragestunde die Dauer von dreißig Minuten nicht überschreiten. Aber die GO besteht seit Januar 2011, er wird es nicht mehr gewusst haben können.

 

Bezogene Texte: „Die Stadt hat Finanzprobleme“ und „Applaus für Wiebke Schwarzweller“, beides MAZ-Zossen, 01.02.2020.

 

Anmerkung neben dem Text: Der angeführte Landtagsabgeordnete spielte auch eine nennenswerte Rolle in Zossen und seiner SVV bei den inkriminierten „Altanschließerbeiträgen“, von denen sich, nach Gerichtsurteilen bis zum Bundesverfassungsgericht (BVG), die Bürger Brandenburgs bis heute sich nicht vollständig befreien konnten. Viel später erklärte er die jetzige, vom BVG erwirkte Entscheidung, als Rückkehr zum geltenden Recht.

 

Am 23.01.2020 zum Thema des vermeintlich erstmaligen Holocaust-Gedenkens mit der Zossener Stadtverwaltung:

 

Neue Bürgermeisterin und BI-Sprecher wollen am 27.01.2020 gemeinsam der Getöteten gedenken: „Gedenkeinladung zweier bekannter Persönlichkeiten.“

 

Die gespendeten Stolpersteine in der Stadt Zossen und anderswo gehören niemandem. Jeder kann an ihnen der Ermordeten und Vertriebenen (z. B. in Coburg wird auch der Vertriebenen gedacht) gedenken. Traurig und schlimm, dass die Steine an die damals hier Lebenden erinnern müssen. Zwei der Steine wurden nach unserer Erinnerung von zwei Einzelpersonen, einer von mehreren Personen gemeinsam, einer von der Familie eines Ermordeten selbst (Stubenrauchstr.) und drei wurden von uns gespendet. Die Historie zu den Steinen wurde vom BAZ-Vorsitzenden ermittelt, der auch eine kurze Gedenkrede beim Setzen in der Berliner Straße vortrug. Wir gehörten damals dem BAZ (Verein „Bildung und Aufklärung Zossen“) und der BI „Zossen zeigt Gesicht“ an, ich (Lutz) war Mitglied der SVV Zossen. Die jetzige, neue, Bürgermeisterin und der jetzige BI-Sprecher wollen in diesem Jahr erstmals gemeinsam gedenken. Die Mitarbeit der Stadtverwaltung und -Vertretung war bisher aber stets gewährleistet, ein gemeinsames Gedenken fand bereits früher statt. Als Mitglied der SVV warb ich damals um die Erlaubnis für die Platzierung bei Verwaltung und SVV. Die bisherige Bürgermeisterin Frau Schreiber und die SVV gestatteten mit deutlichem Wohlwollen. Beim Setzen eines der Steine wurde der damalige Stadtsprecher von einem, später verstorbenen, Hauseigentümer angegriffen und leicht verletzt. Einige Jahre später gedachten Frau Schreiber, wir von der BI und einige andere Einwohner gemeinsam vor der Buchhandlung, indem wir auch kleine Kiesel niederlegten. Wiederum einige Jahre später gedachten wir als BAZ-Mitglieder und zwei Beteiligte von Plan B, die anderen waren berufstätig, an den Stolpersteinen und befreiten sie von Eis und Schnee (mit einem Eiskratzer aus unserem Auto). Es ist also keinesfalls die erste Gedenkbeteiligung der Stadtverwaltung. Es war mindestens eine weitere gemeinsame Veranstaltung sowie ein "Stadtspaziergang": Die Realität verändernd ist das erste Wort in der Artikel-Überschrift "Erstmals". Wir waren stets anwesend und mit Ausnahme vom letztgenannten Gedenken muss es bei der MAZ-Zossen noch Bilder geben, die auch in dem Blatt abgedruckt waren.

 

Bezogener Text: „Erstmals gemeinsames Holocaust-Gedenken“, MAZ-Zossen, 23.01.2020.

 

Lutz Haenicke, Rüttmannsdorfer Str. 21, 96465 Neustadt/Coburg, den 21.01.2020.

 

Gedächtnisnotiz aus dem Termin:

Bürgerversammlung der Neustadter Bergdörfer Brüx, Höhn, Rüttmannsdorf und Weimersdorf am 16.01.2020.

 

Gedächtnisnotiz aus der Bürgerfragestunde

TOP 2: Bürgerfragen und Anregungen

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürger,

 

Einführung zu den Fragen: Ich möchte Fragen stellen, von denen ich meine, dass diese von hier nicht beantwortet werden können., aber vielleicht können Sie sie mitnehmen.

 

In der NEUEn PRESSE COBURG vom 14.01.2020 fand ich einen Artikel über den Klinikverbund „Regiomed“. Die „Regiomed“-Problematik (der Klinikverbund ist durch Aufsichtsmängel und –Ratsversagen in eine finanzielle Schieflage geraten oder in die Insolvenz „gerutscht“, weil Aufsichtsratsmitglieder bis hin zum Vorsitzenden aus meiner Sicht der Dinge den Vorstand nicht überwacht, kontrolliert und von einem überdehnenden Expansionskurs auf einen Gefahr vermeidenden Konsolidierungsweg zurückgeführt haben) wird bereits seit zwei Jahren oder länger diskutiert und noch immer sind keine Verantwortlichkeiten festgestellt und Be- oder Verurteilungen ausgesprochen worden. Die Allgemeinheit muss die Kosten und Lasten aus dem Verfahren tragen. Jetzt wird diskutiert, ob die Coburger Klinik renoviert und modernisiert oder ob auf dem Gelände des ehemaligen Grenzpolizei-Standortes neu gebaut werden soll.

 

  1. Glaubt man wirklich, dass eine Modernisierung billiger werden könnte als ein Neubau?

 

Eine Modernisierung ist belastend für die Patienten, das Personal, sowie die Umgebung und ist zahlreichen Einschränkungen aus dem Gebäude selbst unterworfen.

 

  1. Weiter wird die Frage diskutiert, ob der Klinikverbund privatrechtlich organisiert geführt werden soll oder ob er in Öffentlicher Hand verbleiben soll. Der Öffentlichen Hand wird der Vorzug gegeben. Aber, obwohl auch ich dem staatlichen Verbleib den Vorzug geben würde, ist zu berücksichtigen, dass die Öffentliche Hand/der staatliche Verbleib nicht die bessere Lösung darstellen muss, wie der real existent gewesene Sozialismus der DDR und auch die augenblickliche Situation hier belegt.

 

Der Oberbürgermeister bremst meine Frage ein, indem er mich auffordert, keine Statements abzugeben, sondern eine Frage zu formulieren, weil er sonst nicht wisse, was er beantworten soll. (Anmerkung: eine Frage, ein Problem muss am Ende des Satzes nicht mit einem Fragezeichen enden um eine Frage zu bleiben. „Die soziale Frage“ ist eine solche ohne Fragezeichen. Im Übrigen heißt der TOP „Fragen und Anregungen“). Er sei nicht Mitglied des Aufsichtsrates gewesen und ist es auch jetzt nicht. Er gebe auch der staatlichen Lösung den Vorzug. Die Modernisierung des vorhandenen Klinikgebäudes würde Jahre dauern und für Patienten wie auch das Personal sehr belastend sein. Es sind noch keine Verantwortlichkeiten festgestellt worden. Das Verfahren wird uns noch lange begleiten. Die Öffentliche Hand muss die Kosten tragen.

 

Weiterführung von Frage 2. Die Tatsache, dass der OB mir jetzt antwortet, zeigt mir, dass ich genau das von mir Erwartete getan habe. Staatlich oder privatrechtlich organisiert, wichtig ist, dass die Führung des Klinikverbundes unter Wahrung einwandfreier moralischer und ethischer Prinzipien erfolgt.

 

Der Oberbürgermeister: Moral und Ethik ist überall erforderlich.

 

  1. Lassen Sie mich am Schluss noch eine glossierende Frage stellen. Der Flughafen BER in Berlin soll wohl demnächst fertiggestellt werden. Können Sie Ihre Entscheidungen schnell fällen, damit das dort freiwerdende Personal dann hier nahtlos weiterbasteln kann?

 

Der Oberbürgermeister: Das Personal ja, nicht die Ingenieure (Gelächter im Saal).

 

(Anmerkung: Auch beim BER verursachen die Politiker die Probleme in den Aufsichtsgremien. Haenicke-Text: „Was rauchen die eigentlich in ihren Meetings?“).

 

Im Anschluss an die Veranstaltung konnte noch ein kurzes Zwiegespräch mit dem Oberbürgermeister sehr entspannter Art stattfinden, in dem ich ihm bestätigen konnte zu wissen, dass er nicht AR-Mitglied war oder sei. Ich weiß um seine Aufklärungsbemühungen. Insofern war er nicht das Ziel meiner Fragen, wie auch die Einführung zu meinen Fragen belegt. Ich konnte ihm noch eine kurze Darstellung der Landkreis-, Landrat/rätin- und Bürgermeister-Situation in Teltow-Fläming hinsichtlich einiger Vergehen und Straftaten vermitteln, die er interessiert und geduldig zur Kenntnis nahm. Darüber gibt auch der Inhalt unserer Web-Seite www.dlhaenicke.beepworld.de Auskunft, die ich erwähnte. Wir benennen bei uns die „Bürgerfragestunde“ als „Einwohnerfragestunde“, weil ein jeder Bürger sei, aber nicht jeder Einwohner der Gebietskörperschaft, und damit das Rede-/Fragerecht auf die Einwohner beschränkt bleibt.

 

Gedächtnisnotiz aus dem Termin:

Sitzung der Vertreterversammlung des KMS am 18.12.2019.

 

Gedächtnisnotiz aus der Einwohnerfragestunde

 

Einführung zu den Fragen: Ich beziehe meine, durch Unterbrechungen der Verbandsvorsitzenden und der Sitzungsleiterin „verstolperten“, Fragen auf Artikel in der MAZ Zossener Rundschau vom 24.07.2019 und richte diese an die Leitung des KMS. Ich fand in der Zeitung keine Gegendarstellung dazu und unterstelle deshalb das Zutreffen der Problematik.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürger,

 

in der MAZ-Zossener Rundschau vom 24.07.2019 las ich die Überschrift „Die Trinkwasser-Posse aus Zossen ist beendet.“ Hierbei ging es um ein Ehepaar, das eine sehr hohe Wasser-Rechnung bezahlen sollte, obwohl es das Grundstück nicht benutzt habe. Das Ehepaar konnte einen geringeren Verbrauch nicht mehr nachweisen, weil der Wasserzähler vernichtet worden sei. Ein Rohrbruch sei nicht erkennbar gewesen. Es könne ein Loch von mindestens drei Millimeter Durchmesser im Erdreich gegeben haben, das Wasser könne unbemerkt versickert sein. Letztlich schloss das Ehepaar einen Vergleich mit dem KMS die Hälfte der Rechnung zu zahlen. Ein Verfahren hätte das Ehepaar nach juristischer Beratung teurer zu stehen kommen können.

 

Was denn meine Frage sei, wollte die Verbandsleiterin wissen. Im Jahr 1992 sei sie noch nicht hier gewesen.

 

Ich hatte mich in der MAZ-Jahreszahl wohl unbemerkt versprochen, aber so viele solcher Fälle gäbe es doch wohl nicht im KMS, so dass mein Termin-Irrtum wohl doch offenbar sei. Im Übrigen fragte ich, was die Sitzungs-Leitende sich wohl einbilde, mich im Aufbau meiner Frage, die diese als Beispiel erfordere, zu unterbrechen.

 

Frage: Ich fuhr fort, ob es sich nicht um eine Beweisvereitelung handele, wenn es der beweispflichtigen Partei (Ehepaar) schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht worden sei, gegenüber dem Beweisgegner den Beweis der Unschuld zu erbringen. Im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) könnte das dann dazu führen, dass Beweiserleichterung bis hin zur Beweislastumkehr eingeräumt werden müsste. Hätte mit der Vernichtung des Zählers nicht abgewartet werden müssen, bis die Rechnung bezahlt worden sei?

 

Antwort der Verbandsvorsitzenden: Die Zähler können nicht bis zur Bezahlung der Rechnung aufbewahrt werden. Dafür gäbe es keinen Platz. Es wird ein Bescheid erstellt, dagegen könnten die Rechnungsempfänger Widerspruch einlegen. Tun sie das nicht, sind sie zahlungspflichtig. Wasseruhren werden auch gerne manipuliert. Die Zeitungen springen gerne auf solche Darstellungen auf. Der KMS kann sich dann nicht verteidigen.

 

Eine Nachfrage?

                 

Sitzungsleiterin: Nur eine.

 

Nachfrage: Mir geht es nicht um´s Aufspringen. Der vorliegende Fall ist nur ein Beispiel für mich. Wenn der Zähler vernichtet ist, kann ich als Vertragspartner keinen Beweis mehr beibringen. Das sei doch Beweisvereitelung.

 

Antwort der Verbandsvorsitzenden: Das Ehepaar habe das Grundstück von anderen übernommen. Es gab keinen Vertrag. Sie seien zahlungspflichtig.

 

Sitzungsleiterin: Damit ist die Frage hinreichend beantwortet.

Meine Antwort: Wenn Sie das sagen, werde ich das zunächst hinnehmen.

 

Mein Standpunkt: Es gibt keinen vertragslosen Zustand. Gäbe es keinen Vertrag, hätte keine Rechnung folgen dürfen. Verträge, außer Immobilien-Verträge, bedürfen nicht der Schriftform. Ein Dreimillimeter-Loch in der Leitung hätte das Wasser (2400 Kubikmeter!) unter Druck ausströmen lassen und es hätte unübersehbare Ausspülungen gegeben, wie wir aus eigener Erfahrung wissen. Außerdem fehlte die vollständige Vertragsabfolge: Anfrage, Angebot, Einigung, Übergabe. Erst danach hätte der Zähler vernichtet werden dürfen, bzw. hätte die Rechnung nicht an dieses Ehepaar gehen dürfen. Wenn Wasseruhren gerne manipuiert werden, dann aber nach oben, auf hohe oder höhere Verbräuche? Der Verband KMS hat rechtsfehlerhaft gehandelt.

 

Eigentlicher Zu- oder Vorsatz: In dem Bericht der Verbandsvorsitzenden vor der Einwohnerfragestunde berichtete diese (vernahm ich einen leichten Triumph in ihrer Stimme?), dass die Kläger gegen den KMS bezüglich der Staatshaftung vor dem Bundesgerichtshof gescheitert seien. Sie wollen wohl noch weiter vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

 

Ich äußerte in der Fragestunde Verständnis für ihr Scheitern und hielt es für programmiert. Aus meiner Sicht greift die Staatshaftung hier nicht, weil (jetzt „sehr geschickt“ geändert!) die Verbände im Gegensatz zu früher keine Staatsunternehmen seien. Aus meiner Sicht war die Klage falsch und fehlgeleitet. Aus meiner Sicht hätte die Klage sich gegen die Landesregierung nach Art.34 GG (Haftung bei Amtspflichtverletzung) richten müssen, weil diese die Parlamentsbeschlüsse zur Erhebung der Altanschließerbeiträge wegen der Gültigkeit des Rückwirkungsverbotes (Art. 103 GG (Grundrechte vor Gericht)) im Verein mit Art. 100 GG (konkrete Normenkontrolle) nicht beanstandet hat und es außerdem zuließ, dass der brdbg. Landtag nachträglich den § 19 (2013) hinsichtlich der Verjährungsfristen in das KAG eingefügt hat. Insofern wäre die Landesregierung zu beklagen.

 

Überhaupt rate ich zur Vorsicht gegenüber der Rechtsgültigkeit von Äußerungen des KMS in der Öffentlichkeit. Falsche Standpunkte werden dort gerne perpetuiert. Hätten wir geschwiegen, würden wir wohl noch immer die Altanschließerbeiträge zahlen. Mir selbst wurde auf einer Frageveranstaltung des KMS am 17.11.2016 in Wünsdorf das Mikrofon abgestellt und erst nach Intervention und Beratung wieder angeschaltet. Dort äußerte ich mich auch kurz zur Staatshaftungsklage-Aussicht. Unsere Kommunalvertreter, Ausnahme die bisherige Zossener Bürgermeisterin M. Schreiber, vertreten nicht unsere Interessen, sondern gehen den für sie bequemen Weg, weil sie sich dann nicht informieren und nicht umdenken müssen.

 

Während der KMS-Sitzung äußerte sich der Rangsdorfer Bürgermeister zu einem sachfremden Thema (er weiß vermutlich, dass ich/wir Anderes erstrebten und wollte wohl einen Sidekick erteilen und er wurde, im Gegensatz zu mir, nicht unterbrochen): Er sagte, dass in Berlin die nicht erhobenen Straßenausbaubeiträge jetzt über die Grundsteuer eingeholt würden. Es ist wohl so, dass in Berlin die Hebesätze 810% (Grundstücke) und 150% (Land- und Forstwirtschaft) betragen. Es besteht die Absicht, Erstere zu senken. Aber, was der Rangsdorfer Bürgermeister übersieht: Durch diese Umorganisation werden alle Landesbewohner gleichermaßen belastet und nicht nur die Anwohner einer Straße, was eine wesentlich kleinere Aufteilung bedeutet. Und es ist leider so, dass alle Steuerzahler und Bürger für alle Kosten eines Staates aufkommen müssen, es kommt auf die Verteilung der Lasten an, die möglichst gerecht erfolgen sollte, wobei es da noch Verbesserungsbedarf gibt. Manchmal reichen die erlernten Fähigkeiten eines Pfarrers, die im Glaubensbereich eine starke Ausprägung haben mögen, nicht aus.

 

Am 10.11.2019 zum Thema der lange gewünschten und unzureichend geplanten S-Bahn-Strecke von Berlin-Lichtenrade über Blankenfelde nach Rangsdorf:

 

„Später Meinungswechsel?“

 

Dem Vorsitzenden des Vereins BISAR ist es zu danken, dass das lange gehegte Vorurteil widerlegt werden kann, dass wir älteren Menschen zum Hinzulernen nicht mehr in der Lage seien. Wir wissen als damalige Gründungmitglieder, dass wir uns vor mehr als fünfzehn Jahren im Verein für ein zweites Gleis von Lichtenrade über Blankenfelde und Rangsdorf (weite A 10-Autobahnbrücke wurde gebaut) nach Zossen „stritten“, uns aber im Verein gegen den heutigen Vorsitzenden nicht durchsetzen konnten. Wir bezogen uns dabei auch auf den Beschluss des Kreistages Zossen, Ausschuss für Regionalentwicklung und Verkehr (1990), dessen Vorsitzender der heutige BISAR-Vorsitzende war, und der einen zweigleisigen Ausbau bis nach Zossen-Wünsdorf vorsah. Erfolgreiche Unterschriftensammlungen und Veranstaltungen stützten unsere Sichtweise. Der BISAR-Vorsitzende rechnete uns dagegen die finanziellen Einsparungen einer eingleisigen Strecke vor unter Vernachlässigung der von uns präferierten Fahrzeitersparnis und Verkehrssicherheit. Wir nannten das „Schraubenzählen“. Nachdem Zossen heimlich aus der BISAR-Satzung „gekegelt“ wurde; verließen wir und mit uns andere den Verein wegen fruchtloser Streitereien circa 2006. Fraglich ist, ob der späte Meinungswechsel des heutigen Vorsitzenden einem Ausbau nicht eher hinderlich wird, weil die S-Bahn in den Augen der Landespolitiker gegenüber dem häufig veränderten BER eine nachrangige Bedeutung einnimmt. Der zweigleisige Ausbau der S-Bahn wäre aus heutiger Sicht wegen des Holzzentrums bis Baruth sehr wünschenswert. Technische Gründe sprächen nicht dagegen, sondern sind zu meistern.

 

Bezogene Texte: „Pannier: Zweites S-Bahn-Gleis fehlt“, MAZ-ZR, 08.11.2019, Drucksache 90/054: Kreistag Zossen, Ausschuss für Regionalentwicklung und Verkehr, 18.12.1990, „Wenig Hoffnung auf die S-Bahn“, MAZ-ZR, 16.06.2004, „Die Frage ist nicht ob, sondern wann“, MAZ-ZR, 18.06.2004, „Leserbrief „Verkehrsministerium liefert falsche Zahlen“, R. Pannier, MAZ-ZR, 05.04.2006, Leserbrief „Wünsdorf wird vom Verein nicht weiter verfolgt“, D. u. L. Haenicke, MAZ-ZR, 05.04.2006 und viele weitere Artikel und Texte, Haenicke, Web-Seite: www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparten Kommunales und Allgemeines seit 2003.

 

Am 07.08.2019 „Glosse“ zur Pleite des Klinikverbundes Regiomed: Wie sinnvoll sind Landräte und andere Politiker in Aufsichtsräten, wenn sie sich durch Unkenntnis und/oder Konzeptionslosigkeit und Mutlosigkeit „auszeichnen“?

 

„Regiomed-Pleite und kein Ende.

 

Da haben bisherige Aufsichtsratsmitglieder im Klinikverbund „Regiomed“ in Coburg durch Kenntnislosigkeit von betriebswirtschaftlichen Grundlagen in Zusammenspiel mit sozialpolitischen Gemengelagen, Konzeptions- und Mutlosigkeit und Karriereplänen unter Ignoranz des Peterprinzips den Klinikverbund durch die Unterlassung eigener Nachforschungen in die Pleite getrieben. Ist es da nicht widersprüchlich, ausgerechnet vom neuen Landrat Hilfe zu erwarten beim Vermeiden von massiven Mehrkosten für die Bewohner/innen, die diese in den finanziellen Ruin und die bisher vermiedene Altersarmut treiben würden? Wären jetzt nicht in erster Linie die Gerichte gefordert, Verantwortlichkeiten und Haftungen zu ergründen, damit diese ehemaligen Amtsinhaber in die Pflicht genommen werden können? Die müssen versichert sein. Jetzt wird den Beschäftigten sogar ihre Wasser-Ration gestrichen. Das hätte man nicht einmal den Pferden im Wilden Westen zugemutet. Die bisherigen Verantwortlichen müssen es „wild getrieben“ haben, wenn auf diese Art die Millionen eingetrieben werden sollen. Wäre das auch ein Ansatz für einen Parallelfall im Brandenburger Landkreis Teltow-Fläming?

 

Bezogene Texte: „Der Landrat soll helfen“, „Landrat soll gegen Erhöhungen vorgehen“, „Regiomed will Wasser streichen“, alles CONP, 07.08.2019.

 

Gedächtnisnotiz aus dem Termin:

 

Konstituierende Kreistagssitzung des Landkreises Teltow-Fläming am 24.06.2019

 

Fiktive Einwohnerfragestunde

 

Eine Einwohnerfragestunde fand nicht statt.

 

Erklärung: Diese Kreistagssitzung sei als konstituierende Sitzung eine Sondersitzung, wurde mir erklärt, obwohl die Überschrift/der Titel/die Einladung diese Sitzung nicht als "Sondersitzung" benennt. Nur die Abgeordneten durften fragen.

Kritik: Die Einwohner befinden sich im laufenden Verwaltungsprozess, im Verlaufe dessen sich wie gewohnt Fragen ergeben. Für die Abgeordneten ist es ein Neubeginn, an dessen Anfang sich kaum Fragen zum „laufenden Tagesgeschäft“ ergeben werden, es sei denn, dass sie als frühere „Normaleinwohner“ aus ihrer Zuhörer-Vergangenheit Fragen transportiert haben.

 

Einführung:

Kreistag und –Verwaltung benötigen in steigendem Maße externe Berater mit entsprechend steigenden Kostenfolgen.

Politiker/innen sitzen in den Aufsichtsratsgremien (AR), z. B. des Luckenwalder Krankenhauses, bemerken dennoch und trotz anderer Mitsprache-, Absprache- und Informationsmöglichkeiten nichts von wirtschaftlichen sowie Personalproblemen.

 

Fragen:

  1. Stimmen Sie mir zu, dass externen Beratern die demokratische Legitimierung durch die Wähler fehlt?
  2. Wozu verfügen wir über eine Verwaltung, wozu wählen wir Politiker/innen, wenn diesen der Sach-und Fachverstand nicht gegeben ist die Vorhaben auf den Weg zu bringen und erfolgreich im Fluss zu halten, wenn wir die zweite, nicht demokratisch legitimierte „Garde“ benötigen?
  3. Wer beurteilt die Qualität der Gutachten, wenn Sach- und Fachkunde der Verwaltung und Politiker/innen fehlt?
  4. Warum sparen wir uns nicht Verwaltung und Politiker/innen und vertrauen zur Kostensenkung nicht gleich auf die Berater, wenn selbst bedrohlichste Situationen der AR-kontrollierten Einrichtungen den Kontrolleuren nicht gewahr werden, weil Fachkunde fehlt und die Politiker/innen die Interessen der Wähler/innen und ihrer Gebietskörperschaft nicht hinreichend vertreten?
  5. Warum blockierte die linke Landrätin die Finanzierung der Zossener Gesamtschule trotz des Potsdamer Grundsatzbeschlusses zur Gesamtschulförderung, wenn sie argumentiert, dass die Verwaltung die energetische Planung und Projektierung der Gymnasien in Rangsdorf, Ludwigsfelde und Jüterbog nicht aus eigener Kraft geleistet  werden konnte und kostenintensive Beraterleistung bemüht werden musste, während Zossen bei der Schulplanung und –Projektierung allein gelassen wird und aus eigener Kraft bewerkstelligen muss?

 

Bemerkenswert war, dass der zunächst die Sitzung Leitende Älteste von einer „Legislaturperiode“ sprach, obwohl es sich im Landkreis um eine Wahlperiode handelt und keine Gesetze verabschiedet werden, trotz langjähriger Kreistagsangehörigkeit.

Ebenso befand er sich bei der Bezifferung der notwendigen Stimmenanzahl bei der Wahl eines Kreistagsvorsitzenden bei nur einem Bewerber in Unsicherheit und erklärte mehrmals, nur nach dem ihm auf einem Zettel aufgeschriebenen Text zu verhalten. Er dokumentierte damit die fehlende Fähigkeit zur autonomen Einschätzung eines einfachen Sachverhaltes, der vorher bekannt sein konnte und eine Abweichung nur eine unwahrscheinliche Möglichkeit darstellte. Wenn unterstellt werden muss, dass solche Unvermögen mehrfach vorhanden, aber nicht aufgelöst werden, wirkt diese Erkenntnis nicht Besorgnis reduzierend.

 

Bemerkenswert ist, dass eine gleiche Situation auch im Landkreis Coburg vorzufinden war: Der dortige Landrat saß im Aufsichtsrat (AR) des Klinikkonzerns „Regiomed“, der in Konkurs ging. Trotz warnender Stimmen merkte er nichts von der Wirtschaftslage des Konzerns. Ende 2018 wurde er in den bayerischen Landtag gewählt und andere können jetzt „aufräumen“. Hier, im Landkreis Teltow-Fläming, war der Laufgang der Umgekehrte, vom Landtag in den Kreistag. Die Ahnungslosigkeit ist identisch. Die These aus dem „Peter-Prinzip“, nach der jede/r so weit befördert wird, bis sie/er die Stufe der absoluten Inkompetenz erreicht hat, greift zu kurz. Die These sagt weiter, dass der Fortschritt nur von jenen gewährleistet werde, die die Stufe der absoluten Inkompetenz noch nicht erreicht haben. Im „demokratischen Wahlprozess“ läuft der Weg über die absolute Inkompetenz hinaus und/oder wieder zurück, weil die Überschreitung doch zu weit gediehen war. Es ist die Bestätigung der durch die Wahl nicht stattfindenden Metamorphose: Die Raupen drängen sich in jede mögliche Position, werden dort aber nicht zum bunten Schmetterling.

 

Bezogene Texte: CDU kritisiert Entlassung von Krankenhaus-Mitarbeitern, MAZ, 05.06.2019, Externe Berater kosten den Kreis immer mehr, MAZ-ZR, 20.06.2019, Krankenhaus: Landkreis darf jetzt mitreden, MAZ, 22./23.06.2019.   

 

Am 25.02.2019 in der Sitzung des Kreistages TF, TOP 3, Einwohnerfragestunde, zwei Themen:

Sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrte Abgeordnetinnen und Abgeordnete, verehrte Damen und Herren, liebe Mitmenschen,

seit vielen Jahren schon lesen wir, wie auch jetzt wieder in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ), dass der Verkehrslandeplatz (Flugplatz) Schönhagen ein Defizit ausweist, das vom Landkreis ausgeglichen werden soll. Dem Vernehmen nach ist das Defizit so groß, weil der Flugplatz für seltene Ausweichlandungen technisch aufgerüstet wurde und diese Technik sehr viel Geld koste. Für den Defizitausgleich erwartet der Landkreis jetzt Hilfen vom Land Brandenburg.

Frage 1: Woraus speist der Landkreis seine Hoffnung auf Landesunterstützung wenn das Land auch anderen Flugplätzen die Unterstützung verweigert hat?

Sind andere Landkreise „schlauer“ gewesen, wenn sie ihre Flugplätze nicht als Ausweichstellen für Berlin angeboten haben? So ist z. B. der Flugplatz Neu-Hardenberg im Landkreis Märkisch Oderland MOL als Landeplatz, so wie ich las, besser geeignet, weil er auch Langstreckenflugzeug-tauglich sei.

Frage 2: Könnte der Flugplatz Schönhagen nicht als Ersatz oder zusätzlich zum BER als Park- und Abstellplatz für neue Altautos von VW und/oder andere Automarken angeboten werden, um die Kosten zu senken oder etwas Geld einzufahren?

 

Wenn ich mich recht erinnere, hat die Partei DIE LINKE in einem Grundsatzbeschluss beschlossen, dass zukünftig Gesamtschulen, und nicht Gymnasien gefördert werden sollen. Jetzt lese ich in der MAZ, dass der Landkreis die Gymnasien von Rangsdorf und Ludwigsfelde fördert und die zu bauende Gesamtschule in Zossen keine Fördermittel erhalte.

Frage 3:  Was haben die Erwachsenen in Zossen verbrochen, dass die Kinder Zossens jetzt dafür bestraft werden? Die Kinder Zossens werden gegenüber den Kindern der anderen Städte trotz des Beschlusses benachteiligt.

Antworten, sinngemäß gekürzt: Der Flughafen BER kann nicht mit Schönhagen verglichen werden (Anmerkung: Das kann er doch, man würde Gleiches als gleich, Ungleiches als ungleich und die Unterschiede erkennen, beschreiben und bewerten können. Ich habe aber nicht verglichen, sondern gefragt). Der Landkreis sei qua Flugsicherungs-Gesetz §§ XY (die Paragraphen habe ich nicht erinnerlich) dazu verpflichtet, als Ausweichflugplatz zur Verfügung zu sein. Auf Schönhagen können auch Hubschrauber ohne Gewichtsbegrenzung starten und landen.

Die Landrätin setzt noch eins drauf: Es wird zusätzlich zu den Gymnasien Rangsdorf und Ludwigsfelde auch das Gymnasium Jüterbog gefördert. Die Geldmittel sind begrenzt. Die Gesamtschule in Zossen wird nicht mit öffentlichen Mitteln gebaut.

Nachfrage: Die Geldmittel sind knapp. Das kenne ich bereits. Ich habe noch nie etwas Anderes gehört. Mit dieser Art der Förderung werden die Kinder Zossens gegen die anderen ausgespielt. Gesetze als Menschenwerk kann man  auch ändern. Neu-Hardenberg wäre wohl besser als Ausweichplatz für Berlin geeignet, weil Langstrecken-Flugzeug-tauglich. Wäre es nicht doch möglich, Schönhagen als Abstellplatz für neue Altautos z. B. von VW alternativ zum BER anzubieten, damit der Landkreis nicht weiterhin in Geiselhaft vom Flugplatz genommen werden kann damit "ein paar Mark fuffzig" eingenommen werden können und so das Eine getan werden kann (die Gymnasien fördern) und das Andere nicht gelassen werden muss (die Gesamtschule Zossens auch zu fördern).

Im Gehen begriffen wende ich mich zurück: Ich bitte Sie um eine Politikänderung.

Einwand und Hinweis aus DER LINKEN-Fraktion an die Landrätin: Darauf müssen Sie aber nicht antworten. (Dieser Hinweis war bestimmt hilfreich für die Kreis-Chefin, weil sie das wohl nicht wusste, er zeigt aber auch eine Hierarchie in der Partei-Organisation auf und deutet auf Weisungsstrukturen/Abhängigkeiten hin). Sie antwortet auch nicht mehr.

Sie lässt auch nicht ihr Wissen erkennen, dass die Gesamtschule Zossens nur als Reaktion auf ausbleibende Förderung mit privaten Mitteln gebaut wird, damit der dringend benötigte Bau nicht unterbleiben muss.

 

Am 05.02.2019 zum Thema: „Kommunales Abgabengesetz und Straßenausbaubeiträge: Wer zahlt´s letztendlich? Der Steuerzahler und der Verbraucher zahlt alles, immer“:

 

„Einstein fehlt?“

 

Wollen die Bürgermeister uns wirklich weismachen, dass die Kommunen nach einer Veränderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) und der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge diese Gelder selbst aufbringen sollen? Glauben sie das wirklich, oder suggerieren sie uns nur den Gedanken: „Bevor die Kommune zahlt, zahle ich lieber selbst und gehe in die private Insolvenz?“ Nein: Die Länder müssen zahlen und sich den auf den Bund entfallenen Steueranteil (Art. 106 GG) von dort zurückholen. In Bayern war die Erhebung der Beiträge, wie in Brandenburg bis jetzt auch, eine „Kann-Regelung“. Bayern hat das Gesetz geändert, erhebt nicht mehr. Baden-Württemberg auch. Man könnte also auch anders auf die Zahlungsverpflichtung der Bürger verzichten und so ein kleines „Konjunkturprogramm“ anstoßen. Die genannten Beispielsländer, und andere auch, wählten die „saubere“ Lösung der Gesetz-Änderung. Vor dem Hintergrund der geschilderten „Sorgen“ fragen wir: Wen vertreten die Kommunalvertreter eigentlich, wer sollte sie wählen? Warum fällt uns in diesem Zusammenhang das Einstein-Zitat eines MAZ-Zeitungslesers vom 04.02.2019 „Im Sinne der Bürger“ ein, in dem Einstein nach der Frage zur Unendlichkeit des Weltalls geantwortet haben soll: “Zwei Dinge sind für mich unendlich – das Weltall und die Dummheit der Menschen. Aber beim Weltall bin ich mir nicht so sicher.“? Recht hatte Einstein damals und der Leser heute. Versuchen wir, den Mut aufzubringen, uns mal nicht für dumm verkaufen zu lassen.

 

Bezogene Texte: Lesertext „Im Sinne der Bürger“, MAZ-Zossen, 04.02.2019, „Kommunen kritisieren das Land“, MAZ, 04.02.2018, „Die große Verunsicherung“, MAZ-Zossen, 04.02.2019, „Brandenburg erfindet das Rad neu“ und Weitere, Haenicke, Web-Seite: www.dlhaenicke.beepworld.de.

 

Am 23.01.2019 in der Stadtverordneten-Versammlung im Bürgerhaus Wünsdorf, drei Themen:

 

Liebe Frau Bürgermeisterin Schreiber, liebe Stadtverordnete, liebe Miteinwohner,

 

ich wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches „Neues Restjahr“ und Reichtum in allen Erscheinungsformen.

 

TOP 7.: Wortmeldung in der Einwohnerfragestunde der SVV Zossen am 23.01.2019.

 

Kürzlich hörte ich, dass die Zossener Stadtverordneten-Versammlung beschlossen habe, dass man die Straßenausbaubeiträge gemäß Straßenausbaubeitragssatzung nicht abschaffen könne, sondern dass dafür das Kommunale Abgabengesetz (KAG, hier spez. § 8) geändert werden müsse.

 

Frage 1: Stimmen Sie mir zu, dass diese Tatsache trivial ist und wir sie kennen können? Zu wissen, dass das KAG geändert werden muss, ist notwendig, aber nicht hinreichend. Das muss nicht beschlossen, sondern gewollt und gefordert werden, damit, im Gegensatz zu den Bevölkerungen der „wohlhabenderen“ Länder z. B. Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg unsere etwas „ärmere“ Bevölkerung in Brandenburg nicht weiterhin entreichert wird.

 

Ungerecht bei der Erhebung der Straßenausbaubeiträge ist u. A., dass die Anlieger von Bundes- und Landesstraßen nicht belastet werden, obwohl das KAG dieses nicht vorgibt. Dort ist lediglich von „Anlagen“ die Rede und die Erhebung ist eine „Kann-Regelung“.

 

Wenn gefragt wird, wer für die Kosten aufkommen solle, dann kann verwiesen werden auf Art. 106 GG. Dort sind die Orte genannt, wohin die im Zusammenhang mit Straßen- und Autoverkehr erhobenen Gebühren, Beiträge und erhobenen Steuergelder fließen. Die Adressen sind zu richten an das Land und den Bund. Die anderen Länder tun es doch auch. Wir müssen die Landesregierung fragen, warum sie nicht kann, was die Anderen können. Der Ministerpräsident muss da ´ran. Zu bedenken ist, dass bald Landtagswahlen in Brandenburg stattfinden. Wäre es nicht möglich, dass eine Resolution verabschiedet würde, mit der Aufforderung an die Landesregierung, entsprechend tätig zu werden?

Antwort, sinngemäß gekürzt: Die Bürgermeisterin wird die Abfassung einer Resolution bei der SVV vorschlagen und anregen.

 

Frage 2: Der Bahnhof Wünsdorf wird in näherer Zukunft neu gestaltet und ausgebaut. Dazu gehört auch das Umfeld und die Parkplätze. Wir sahen entsprechende Pläne. Sind beim Parkplatz auch die Anschlüsse für das Laden von Elektro-Autos und das Befüllen von Autos mit Wasserstoff vorgesehen?

Anmerkung: Wasserstoff habe ich jetzt nur genannt, damit er nicht aus dem Gedächtnis verschwindet. Er ist hoch explosibel und gehört in eine entsprechende Tankstellen-Infrastruktur, ist aber nach meinem Dafürhalten die einzige langfristige Alternative zu fossilen Brennstoffen, während ich die Akkumulatorentechnik aus Umweltschutzgründen beim Rohstoffabbau und Netztragfähigkeits- sowie Strom-Produktionsgründen beim Laden der Akkus für einen Irrweg halte.

Antwort, sinngemäß gekürzt: Ladestationen sind ein guter Vorschlag, den die Bürgermeisterin beachten wird. Sie versteht die Frage nach dem Wasserstoff als gedanklichen Merkpunkt.

 

Frage 3: Es ist längerfristig möglich, dass die S-Bahn bis nach Zossen und/oder Wünsdorf ausgebaut wird. Sind und werden die bisher dafür vorgehaltenen Flächen weiterhin dafür gesichert und freigehalten?

Antwort, sinngemäß gekürzt: Bis Zossen sind die Flächen vorhanden, weil sie damals in den 1940ern geplant waren. Bis Wünsdorf wird´s enger, weil bereits zu dicht an die Strecke herangebaut worden ist.  

 

Am 13.11.2018 zum Thema „Was tun mit dem Palmenhaus im Coburger Rosengarten“:

 

„Werden sie wissen was sie tun?“

 

Wissen die Kritiker des Palmenhauses, welches Kleinod sie im Rosengarten Coburgs besitzen? Sie wollen es abreißen, obwohl sich so viel damit gestalten ließe, speziell, wenn man es als ein Teil eines Ensembles aus Albertplatz, Schlossplatz, Marktplatz und Theaterbauten mit den Brunnen und Denkmälern betrachtet. Das sei kein Ensemble? Für uns als ehemalige Berliner (West) befindet sich all das, trotz unseres Alters, in guter Laufentfernung und wir kennen nichts Vergleichbares. Price-Waterhouse-Coopers (PWC) stellt dieses Gebäude ausschließlich als Kostenfaktor dar. PWC war auch schon bei uns in Berlin (u. A. in unserem Betrieb) und im Landkreis Teltow-Fläming (Brandenburg) aktiv und wir bemerkten deren ausschließliche Kostenorientierung unter Vermeidung einer emphatischen Gesamtschau. Zahlen zusammentragen können auch die Aktiven vor Ort. Warum sollte ein Unternehmensberater bessere Kenntnisse haben als die Akteure selbst? Oft wird „Betriebsblindheit“ als Begründung genannt. Bei uns wurde, ich hörte es selbst, manchmal gefragt: „Was haben wir (PWC) in z.B. Hamburg gemacht?“ und damit eine „Standardlösung“ eingeläutet. Wenn Coburg nach PWC-Vorstellungen gestaltet würde, lebte hier niemand mehr gerne. Brunnen, Denkmäler und Parks sind auch Kostenfaktoren, also platt machen und durch kubistische Betonzweckbauten ersetzen? Niemals! Coburg würde unattraktiv. Die Vorschläge (Lehrpfad, biologischer Lehrpfad, Kleingastronomie, Veranstaltungsraum für „Kleinevents“, Verbindung zum Zentrum) erscheinen als interessant für engagierte Akteure in der Studentenstadt Coburg. Unverständlich für uns ist, warum das Stahlskelett des Palmenhauses rostet. Wenn das auf vorhandene Kältebrücken zurückzuführen ist, sind es Baufehler, deren Beseitigung Geld kostet, das aber bestimmt „Akzeptanz-Zins“ abwerfen wird. Aber: Bauphysik gab es auch schon vor 1984. Wir sind nicht häufig dort, aber ohne das Palmenhaus im Rosengarten würde uns Wesentliches fehlen.

 

Als Basis zugrunde liegender Text: „Deutlich mehr Besucher als erwartet“, CONP, 10.11.2018.

 

Am 29./30.09.2018

 

Gedächtnisnotiz aus der Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Zossen vom 26.09.2018 im Bürgerhaus Wünsdorf.

 

TOP 5: Einwohnerfragestunde

 

Zu Frage 1: Gestern, am 25.09.2018, las ich zufällig in der MAZ (Zossener Rundschau) vom 13.09.2018 im Zusammenhang mit den Wasser- und Abwassergebühren des KMS wegen der Festlegung der Gebührensätze nach der erforderlichen Rückzahlung der vor mehreren Jahren gezahlten Altanschließer-Beiträge den Artikel „Es bleibt bei gesplitteten Gebühren“. Danach bleiben die Gebühren „gesplittet“. (Einschub: Es werden seit dem letzten Jahr verschiedene Gebühren erhoben, abhängig davon, ob die KMS-Kunden Altanschließer-Beiträge ohne Widerspruch und vorbehaltlos gezahlt haben, ob sie nicht gezahlt haben oder ob sie unter Vorbehalt und Widerspruch einlegend gezahlt haben und ihnen jetzt die (streitig: verzinste) Rückzahlung der Beiträge zusteht). In dem Artikel ist zu lesen, dass diejenigen „Altanschließer“, die die Beiträge zurück gezahlt erhielten, zukünftig für einen Kubikmeter Trinkwasser € 2,30 und für einen Kubikmeter Abwasser € 6,92 (Summe € 9,22) zu zahlen haben, diejenigen Kunden, die widerspruchslos gezahlt haben, würden für die selbe Menge Trinkwasser € 1,58 und für Abwasser € 4,43 (Summe € 6,01) zahlen müssen. Die Differenz zwischen beiden Werten ist € 3,21.

Frage 1: Wie viel müssen diejenigen Kunden bezahlen, die unter Vorbehalt und Widerspruch gezahlt aber noch keine Rückzahlung der Altanschließerbeiträge erhalten haben?

 

Antwort: Sie zahlen den selben Preis wie diejenigen, die vorbehaltlos gezahlt haben.

 

Zu Frage 2: Bei einem gesetzten Altanschließerbeitrag in Höhe von ca. € 3500 bis € 3600 und einem unterstellten Verbrauch von 65 Kubikmetern pro Jahr dauert der Zeitraum bis zum Erreichen des „break-even-Punktes“ (Gleichstand beider gezahlten Summen) ca. 17,25 Jahre, bei einem gleichen Altanschließerbeitrag, aber einer gesetzten Verbrauchsmenge pro Jahr in Höhe von 90 Kubikmetern dauert es bis zur Erreichung des „break-even“ ca. 12.5 Jahre.

Frage 2: Was geschieht bei Erreichung des „break-even-Punktes“, was wird dann von den ursprünglich Widersprechenden gezahlt, wer überwacht genau den Zeitpunkt des Erreichens des Gleichstandes, wie wird Gerechtigkeit gewahrt?

 

Antwort: Durch Abschreibungen und Investitionen ergeben sich Veränderungen.

 

Frage 3: Zuschreibungen, Abschreibungen, neue Rohre, alte Pumpen: Es ist doch wohl unbestreitbar, dass die angegebenen Daten zu den genannten Ergebnissen führen. Es besteht doch wohl ein Verstoß gegen Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz). Es ist wohl erneut mit Klagen zu rechnen. Ich habe die Vermutung, dass sich bei der vorliegenden Entscheidung niemand in der Verbandsversammlung Gedanken über die Folgen gemacht hat. Ich vermute, dass es sich um eine reine „Bauchentscheidung“ handelt. (Anmerkung: Diesen Zeitraum dürften viele Kunden nicht mehr erleben. Zweifelsfrei wäre ein „break-even-Zeitpunkt“ nicht verifizierbar, zu kontrollieren und zu überwachen.

 

Antwort: Zustimmung.

 

Frage 4: Wie sieht die Klage aus, die der KMS (und damit die Stadt Zossen) vorgetragen hat? Ist sie derart, dass man sagt: Das Parlament hat die Gesetzänderung beschlossen, die nicht geltendem Recht entspricht (BVerfG-Entscheidung). Der augenblickliche Ministerpräsident hat nicht beanstandet. Damit ist ein Rechtsbruch beschlossen worden und die Regierung muss haften, was vom Land, damit vom Steuerzahler zu tragen ist, was eine andere Lastverteilung zur Folge hat?

Antwort: Der KMS hat sich einer Sammelklage angeschlossen, die das Thema „Staatshaftung“ zum Inhalt und Ziel hat.

 

(Einschub: Nachdem man bereits einmal mit dem Inhalt „Staatshaftung nach DDR-Recht“ gescheitert ist, verstehe ich diesen Weg nicht. Aber damals wurden die Verbände beklagt, die nicht staatliche Institutionen sind, was auch geurteilt wurde. Jetzt richtet sich die Klage gegen die Regierung, was erfolgversprechender sein kann. Ich hätte mich jedoch damals wie heute eher auf Art. 34 GG (Haftung bei Amtspflichtverletzung) berufen, der diesen Sachverhalt bewertet.)

 

Frage 5: Vor längerer Zeit wurden wir von dem ehemaligen Bauamtsleiter in unserem Hause, er wusste dass wir dort wohnen, über eine bei uns herumlaufende, vermutlich von einem Auto angefahrenen und stark blutenden Katze informiert. Er fragte ob wir sie fangen und im Tierheim abgeben würden. Wir überließen unsere Gäste sich selbst, fingen die Katze, sie war verängstigt und floh vor uns, brachten sie zum Tierheim, wo sie liebevoll versorgt wurde und später auch wieder „auf die Beine“ kam. (Einschub: Nach der Rückkehr der Katzen-Eigentümer informierten wir diese. Wir wurden für längere Zeit Spender des Tierheims). Es ist nicht gut, dass mit einem stark blutenden Tier der Weg nach Ludwigsfelde beschritten werden muss, wenn in Zossen sich ein Tierheim befindet. Ich bitte, dass mit dem Tierheim das erneute Gespräch gesucht wird, weil dort eine sehr positive Arbeit geleistet wird.

 

Antwort: Der Gesprächsweg ist beendet.

 

Nachtrag: Trotz Einhaltung der Redezeit und ohne Überschreitung der max. Gesamtdauer der Einwohnerfragestunde wurde vom Vorsitzenden wieder meine lange Redezeit kritisch vermerkt. Er kann´s nicht lassen.

 

Am 28.08.2018 zu einer Straße am Rande von Zossen-City:

 

„Fast 20 Jahre „Kleine Zentrumsumfahrung Zossen“.

 

Wenn wir unseren Wohnort in Zossen in Richtung Berlin, wo wir unseren Arbeits- und auch einen Studienplatz hatten, verlassen wollten, hatten wir es oft besonders eilig. Das Zentrum der Stadt lehrte uns, uns in Geduld zu üben: Fast immer gab es auf der engen City-Durchfahrung einen kleinen Stau, und das Lenkrad unseres Autos wies bereits viele Biss-Spuren auf. Eine kleine Gruppe von Zossener Schicksals-Gefährt(inn)en hatte ähnliche Probleme und so fanden wir uns im Jahr 1999 zusammen mit dem Ziel, eine Zentrumsumfahrung zu initiieren. „Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust.“ Wie kommt Goethe nach Zossen? Erfahrung der „ersten Seele“: Von unserem zweiten Wohnort im Landkreis Coburg wussten wir, dass die Bundesstraße 4 von Coburg aus in Richtung Bamberg durch viele Orte führt. In jedem Ort konnten wir im Gasthaus ein Bier trinken und waren dann in Bamberg recht lustig. Die Wirte machten so ihr Geschäft. Mit dem Bau der neuen Bundesstraße, die nicht mehr die Ortskerne berührte, mussten die Wirte uns das Bier stets an die Straße bringen, die Ortskerne verloren ihr Geschäft. (Heute ist diese Bundesstraße bereits "überholt": Es wurde die Autobahn A 73 gebaut. Jetzt gibt´s kein Bier mehr an der Piste). Diese Sorge trieb uns auch für Zossen um. Eine kleine Zentrumsumfahrung, nahe am Stadtkern vorbei, sprach die „zweite Seele“ in unserer Brust positiv an. Wer wollte, konnte durch eine kleine Lenkrad-Drehung ins Zentrum gelangen. Wir wissen nicht, ob wir unser Ziel positiv erreichten, aber ausgetrocknet ist der Markt heute nicht, konnte aber viele positive Eindrucks-Verbesserungen erfahren. Zusätzlich konnte sich am Rande der Stadt ein kleines Einkaufszentrum etablieren, wohl mit positivem Erfolg, das erscheint uns als eine kleine Lösung zur „Bindung von Kaufkraft“. Anfangs gab es nicht nur positive Unterstützung, sondern auch Widerstand (Zitat: „Warum sollte ich Sie unterstützen, …“). Mehrere Aktionen, z. B. eine Infoveranstaltung im Dezember 1999 sowie ein „Wandertag“ Zossener Bürger, die ihre Wanderroute „ausgerechnet während der Hauptverkehrszeit“ durch die Innenstadt wählten und damit den Autoverkehr zusätzlich behinderten während der Bürgermeister höchstselbst den Verkehr regelte, ventilierten unsere Vorstellungen. Positiver Effekt dieser Aktivitäten: Bürger der verschiedenen politischen Couleurs fanden sich zusammen und konnten sich „kurzschließen“. Es wurde miteinander gelacht und die Sache hat Spaß gemacht. Etliche Bekanntschaften vormals Unbekannter bestehen noch heute. Die Straße hat ihre Arbeit gut aufgenommen, sie ist zur Gewohnheit geworden. Der einzige Schwachpunkt wird am Kietz wahrgenommen, wo sich B 96 und B246 aufteilen, besonders wenn schwere Lkw-Sattelzüge, Autobahnmaut vermeiden wollend, um die beampelte Ecke quälen müssen. Vorteil: Vermutlich werden die projektierten "Giga-Liner“ nicht um die Ecke passen, und wir werden in Zossen von diesen Riesen-Lkw verschont bleiben können. Wir vermuten: Die „Kleine Zentrumsumfahrung“ ist ein großer Erfolg für Zossen und seine Bewohner geworden, wie z. B. auch oft die gut besuchten Festlichkeiten auf dem Marktplatz zeigen.

 

Am 31.07.2018

 

Gedächtnisnotiz aus der Verbandsversammlung des KMS vom 26.07.2018 in Wünsdorf.

 

TOP 6: Einwohnerfragestunde

 

Zu Frage 1: Nach dem erfolgten Abschluss des Freihandelsvertrages zwischen Japan und der EU (JEFTA genannt) bestehen Sorgen über einen möglichen Verkauf/Teilverkauf/Beteiligung japanischer Investoren an z. B. kommunalen Wasser-/Abwasserverbänden. Ich beziehe mich auf den Artikel in der MAZ vom 20.07.2018 mit dem Titel „Wasserverbände bleiben gelassen“, Untertitel „Regionale Anbieter sehen keine negativen Folgen des EU-Abkommens mit Japan für die Wasserversorgung“. Die Verbandsvorsitzende des KMS argumentiert in dem Text, dass beim KMS keine Bedenken bestünden, dass die Wasserversorgung durch die Kommunen „privatisiert“ würde. „Private Wasseranbieter“ seien keine gute Alternative. Eine „privatwirtschaftliche Firma“ wird immer gewinnorientiert arbeiten, aber die Wasserversorgung wird meistens darunter leiden.

 

Frage 1: Dass „private Firmen“ gewinnorientiert arbeiten ist trivial. Dass die Wasser- (Versorgungs-) Qualität leiden würde ebenso. Dessen ungeachtet wurde z. B. in Berlin der Eigenbetrieb verkauft und jetzt wieder kostenintensiv/verlustreich zurückgekauft. Der Rückkauf wird stets aufwändiger sein als der ursprüngliche Verkaufserlös. Preisgünstig für die Verbraucher sind die Verbände nicht. Öffentliche Eigenbetriebe können kostengünstiger arbeiten, wie z. B. unser Vergleichsbetrieb zeigt (Städtische Werke Neustadt/Coburg SWN).Die Kosten für die Ver- und Entsorgung sind auch abhängig von der Moral des Führungspersonals in Landes- und Kreispolitik.

Was macht Sie so sicher, dass die Kommunen im Falle von Liquiditätsengpässen nicht doch verkaufen, wie auch in Berlin mit Wasser, Strom, Gas, Gesundheitsversorgung und im Bund mit Post und Bahn geschehen?

 

Antwort: Das haben die Kommunen bereits vor drei Jahren beschlossen.

 

Zu Frage 2: Ich beziehe mich auf den MAZ-Artikel vom 24.07.2018 mit dem Titel „KMS will Geld von Altanschließern“, Untertitel „Zweckverband fordert Säumniszuschläge für verfassungswidrige Beiträge – Der Landtagsabgeordnete Christoph Schulze nennt das Wegelagerei“.

 

Frage 2: Die Altanschließerbeiträge sind vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als verfassungswidrig erkannt worden. Sie sollen zurückgezahlt werden. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung die Landesregierung und das Brandenburgische Landesverfassungsgericht kritisiert. Jetzt sollen auf rechtswidrig verlangte, jedoch bisher (aus heutiger Sicht aus diesem Grund) nicht gezahlte Beiträge Säumniszuschläge erhoben werden.

(Einschub 1: Aus meiner Sicht könnte es strafbar sein, unzulässige Beiträge zu fordern und bei Verweigerung der Zahlung derselben ein Strafgeld zu erheben (Wenn Sie auf meine rechtswidrige Weisung nicht bei „Rot“ über die Straße gehen, kostet das ein Strafgeld von X €) Einschub 1 Ende).

Schulze hat dem Artikel-Text entsprechend gegen die Säumniszuschläge geklagt und vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht obsiegt. Dagegen will der KMS vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

(Einschub 2: Ich bin erstaunt darüber, das Schulze, damals SPD, in 2004 als mein, damals B90/Grüne, damaliger Sitznachbar in der Zossener SVV für die SPD den Beschluss des Landtages über die Altanschließerbeiträge vorgestellt und verteidigt hat (mein sofortiges Gegenargument war, dass die Altanschließerbeiträge verfassungswidrig seien (Rückwirkungsverbot verletzt, „nulla poene sine lege", analog Art. 103.2 GG) und zurückgenommen werden müssten. Sein Gegenargument: Was der Landtag beschlossen hat, kann nicht zurückgenommen werden. Meine Antwort: Was Menschen gemacht haben, können Menschen ändern. Die Entwicklung bis heute ist bekannt. Einschub 2 Ende).

Späterhin versucht Schulze Kläger gegen die Altanschließerbeiträge zur Rücknahme ihrer Klage beim Verwaltungsgericht zu bewegen (Beteiligtenaussage).

Heute erklärt Schulze nach Einsichtsänderung die BVerfG-Entscheidung als eine Rückkehr zu Recht und Ordnung. Als Verfahrensbeobachter zahlreicher Verwaltungsgerichtsverfahren in dieser Sache und von der ersten Besetzung der 8. Kammer vor ihrer Umbesetzung scherzhaft bereits als „zum Inventar gehörig“ benannt, wundere ich mich heute, dass diese Wandel- und Wankelmütigkeit des Landtagsabgeordneten akzeptiert wird.

 

Ich bitte die Verbandsversammlung des KMS, die Berufung zu untersagen, weil sie wiederum Geldmittel bindet, vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen. Ich stelle auch die Frage nach einer Verzinsung (6 %) der Rückzahlbeiträge.

 

Antwort: Die KMS-Vorsitzende erklärt, die Berufung bereits eingelegt zu haben. Das sei geltendes Recht. Der KMS habe alles richtig und nichts falsch gemacht. Die Frage nach der Verzinsung trifft auf Unverständnis.

 

Die Verbandsversammlung entscheidet nicht gegen eine Berufung.

 

Frage 3: Heute haben wir eine Temperatur von mehr als 30 °C. Bei den Berliner Wasserbetrieben würde für die wenigen heutigen Zuhörer hier bestimmt etwas Trinkwasser angeboten werden. Es wäre gut gewesen, wenn der KMS für die weinigen älteren Zuhörer eine Wassergabe zur Verfügung gestellt hätte, vor allem weil die Zuhörer wegen der Thematik auch etwas erregt sein könnten, um den Flüssigkeitshaushalt in dieser Ausnahmesituation regulieren zu können. Aber vielleicht wäre der Aufwand bei den hohen Wasserpreisen zu hoch.

 

Antwort: Herr Haenicke kann sich eine Flasche Wasser zum Trinken nehmen.

 

Meine Antwort: Um mich geht es dabei nicht. Ich habe die Situation geahnt und vor der Veranstaltung getrunken. Es wäre eine Geste der Fürsorge gewesen. Das wurde nicht verstanden.

 

Frage 4: Wenn man hier im Haus im Toilettenraum am Waschbecken den Wasserhahn auf „ganz kalt“ stellt, verbrüht man sich beim Händewaschen am heißen Wasserfluss die Hände. Wie sind denn hier die Rohre geschaltet?

 

Antwort: Der KMS ist im Haus nur Mieter und hat auf den Fehler keinen Einfluss. Es befand sich auch schon Frostschutzmittel im Trinkwasser. Die Rohre sind wohl falsch geschaltet.

 

 

Schlussfolgerungen:

Zu 1: Das Wasserpreisniveau des KMS ist für einen externen Investor interessant, vor allem bei einer beabsichtigten Reduktion der Investitionen und Substanzverzehr. Der Liquiditätszugewinn könnte von Kommunen gerne wahrgenommen werden, Problemlösungen könnten in die Zukunft verschoben werden (Beispiele: Berliner Wasser-Eigenbetriebe, Public-Private-Partnership-Maßnahmen).

 

Zu 2.: Ein emeritierter Bundesverfassungsrichter wies im Verlaufe der Zeit nach dem Landtagsbeschluss auf die Verfassungswidrigkeit der Altanschließerbeiträge, das Rückwirkungsverbot und die zu langen Verjährungsfristen hin. Seine Warnung wurde ignoriert. Im Gegenteil wurden mit der Einfügung des §19 KAG nachträgliche Regeln (Verjährungsfristen) eingefügt. Auch dieser Sachverhalt lässt mich auf die Unrechtmäßigkeit der Säumniszuschläge schließen. Die unterlassene Reaktion auf ein unrechtmäßiges Verfahren kann nicht negativ sanktioniert werden.

 

Zu 3: Der Verbandsversammlung des KMS und der Vorsitzenden scheint eine Fürsorgepflicht in Sondersituationen fremd zu sein. Diese ergeben sich auch aus dem Arbeitsrecht. Es ging um eine Geste. Die Anzahl der Gäste war gering (< 5). Die Vertreterversammlung war wie üblich mit Getränken versorgt.

 

Zu 4: Die Rohrproblematik im Gebäude zeigt, dass der KMS eigene berechtigte Interessen nicht durchzusetzen vermag. Das Vorhandensein von Frostschutzmitteln im Trinkwasser (Glykol?) zeigt, dass selbst ein Gesundheitsrisiko von Beschäftigten und Gästen hingenommen wird. Verletzung von Fürsorgepflichten?

 

Am 01.07.2018 zum Thema Abschaffung der „Straßenausbaubeitragssatzungen“ im „Kommunalen Abgabengesetz“ (KAG), z.B. auch nach der positiven Abstimmung des Bayerischen Landtages am 14.06.2018 sowie der angestrebten Veränderungen auch in Thüringen und der Behandlung des Themas (KAG) in Brandenburg:

 

„Bundesländer sollten jetzt auch „springen“, und zwar nicht zu kurz.

 

Der Bayerische Landtag hat´s getan: Mit Rückwirkung zum 01.01.2018 ist durch Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen „Geschichte“, mit dem Fehler allerdings behaftet, dass die bislang beschiedenen Beiträge gezahlt werden müssen und die gezahlten Beiträge nicht zurück gezahlt werden. Wenn die Beiträge erhoben werden sollten, obwohl der Straßenanlieger keinen größeren Nutzen durch den Ausbau erhalten hat, die Straßeninfrastruktur zur staatlichen Vorsorge gehört und durch die Ausklammerung der Anlieger von Bundes- und Landesstraßen „verschont“ wurden, war das unseres Erachtens nach ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG). Deshalb wären die unrecht eingezogenen Beiträge zurück zu zahlen, und zwar verzinst, analog zu Rückzahlungen von Steuerüberzahlungen, mit sechs Prozent Zinsen. Die inkonsequente „Lösung“ wäre also wiederum ein Fall für die Gerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Gerichte müssen mehr und mehr die Aufgaben von Politik übernehmen. Bundesverfassungsgericht übernehmen Sie! Brandenburg und Thüringen wären nach unserer Ansicht gut beraten, dem positiven Beispiel der anderen Bundesländer ohne die Ausführungsfehler Bayerns zu folgen. Es sollte gelernt worden sein, dass sich die Wähler besser erinnern als bisher gedacht.

 

Als Basis zugrunde liegende Texte: „Landtag kippt Beiträge für Straßenausbau“, „Biedefeld begrüßt Aus für Strabs“, beides CONP, 15.06.2018, „Gedächtnisnotiz eines Wortbeitrages aus einer Einwohnerfragestunde in Höhn“ (Bergdörfer von Neustadt/Coburg, Bayern) Wortbeitrag Haenicke vom 06.03.2018, „Söder und Seehofer sollen Farbe bekennen“, CONP, 15.01.2018, „CSU kippt die Beiträge zum Straßenausbau in den Kommunen“, CONP, 18.01.2018, sowie die augenblickliche Diskussion des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) in der Presse, die Einwohnerversammlung in der Turnhalle der Neustadter Grundschule, Wortbeitrag Haenicke vom 11.10.2017 mit Diskussion, „Zustimmung zur „Strabs“ in Reichweite“, CONP, 15.11.2017, „Das Grundgesetz gilt überall in Deutschland“, 22.08.2017, „Interview-Enttäuschung“, 16.09.2017, „Auch Schleswig-Holstein verzichtet künftig“, 16.11.2017, „Merkwürdige Floskelwahl“, 31.12.2017, „Nicht nachlassen“, 24.01.2018, letztere Haenicke auf Webseite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparten „Recht“ und „Kommunales“.

 

Am 01.06.2018 zum Thema Abschaffung der „Straßenausbaubeitragssatzungen“ im „Kommunalen Abgabengesetz“ (KAG), z.B. auch nach der positiven Abstimmung der CSU-Landtagsfraktion (dort abs. Mehrheit) auf Kloster Banz am 17.01.2018 sowie der Veränderungen in einigen Bundesländern und der Behandlung des Themas (KAG) in Brandenburg:

 

„Regierungen erfinden das Rad neu“.

 

Was tut die Regierung Brandenburgs hinsichtlich der Änderung der Straßenausbaubeiträge im Kommunalen Abgabengesetz (KAG)? Die gemeindlichen Einnahmen sollen ermittelt werden. Wie, wenn doch die Straßenausbaubeiträge erst zukünftig geltend gemacht werden sollen? Oder doch rückwirkend, was verfassungswidrig wäre (siehe Altanschließerbeiträge)? Wie andere Länder verfahren sind? Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein erheben keine Straßenausbaubeiträge mehr. Bayerns CSU (absolute Mehrheit im Landesparlament) hat am 17.01.2018 die Aufgabe beschlossen, rätselt aber jetzt trickreich bis zur Landtagswahl im Oktober über die Verfahrensweise um Zeit zu gewinnen. Deshalb haben die Bürger ein Bürgerbegehren durchgesetzt. Den selben Zeitgewinnungstrick versucht jetzt Brandenburg. Es sollen die Belastungen der Bürger ermittelt werden? Für viele ist der Beitrag existenzgefährdend. In Deutschland gibt´s im internationalen Vergleich wenige Immobilienbesitzer. Sollen die noch weiter reduziert werden? Es werden im weiteren Zusammenhang (Autosteuern, Mineralöl- und Treibstoffsteuern, Kfz-Versicherungssteuern, Erschließungsbeiträge usw., Lkw-Mauten auf Autobahnen und jetzt auch auf Bundesstraßen) je nach Rechenweise mehr als 60 Mrd. € erhoben. Nur etwas mehr als ein Drittel, mit sinkender Tendenz, fließt in Straßen- und Schienenbau und -Unterhaltung. Sind Straßen und Brücken besser geworden? Wohl nicht. Ungerechtigkeit: Anwohner von Landes- und Bundesstraßen werden nicht belastet. Unbekannt sind uns die Rückwirkungsabsichten. Konklusion: Die kleinen Einkommen werden „entreichert“, die großen haben Absetzmöglichkeiten. Die Regierungen wollen scheinbar das Rad neu erfinden, hoffen aber, dass das Thema nach den Landtagswahlen „gegessen“ ist und sie weiterwursteln können. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits bei den Altanschließerbeiträgen (auch KAG) deutliche Rügen erteilt. Reicht das nicht? Das Rechtsempfinden ist hier generell wohl nicht sehr ausgeprägt.

 

Als Basis zugrunde liegende Texte: "Maut soll mehr Geld einbringen", CONP, 16.05.2018, "Die "Strabs" ist am Ende, der Streit geht weiter", CONP, 17.05.2018, „Streit um Straßenbeiträge: „Land soll Kosten ermitteln“, MAZ, 23.05.2018, „CDU will Anlieger von Beiträgen entlasten“, Kommentar „Pflicht und Last“, beides MAZ, 12.03.2018, „Gedächtnisnotiz eines Wortbeitrages aus einer Einwohnerfragestunde in Höhn“ (Bergdörfer von Neustadt/Coburg, Bayern) Wortbeitrag Haenicke vom 06.03.2018, „Söder und Seehofer sollen Farbe bekennen“, CONP, 15.01.2018, „CSU kippt die Beiträge zum Straßenausbau in den Kommunen“, CONP, 18.01.2018, sowie die augenblickliche Diskussion des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) in der Presse, die Einwohnerversammlung in der Turnhalle der Neustadter Grundschule, Wortbeitrag Haenicke vom 11.10.2017 mit Diskussion, „Zustimmung zur „Strabs“ in Reichweite“, CONP, 15.11.2017, „Das Grundgesetz gilt überall in Deutschland“, 22.08.2017, „Interview-Enttäuschung“, 16.09.2017, „Auch Schleswig-Holstein verzichtet künftig“, 16.11.2017, „Merkwürdige Floskelwahl“, 31.12.2017, „Nicht nachlassen“, 24.01.2018, letztere Haenicke auf Webseite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparten „Recht“ und „Kommunales“.

 

Am 28.04.2018

 

Gedächtnisnotiz der Einwohner- und Abgeordnetenversammlung des KMS aller KMS-Gemeinden im Bürgerhaus Wünsdorf am 11.04.2018, 18°° Uhr, hinsichtlich der „wirtschaftlichen Auswirkungen der Umstellung (der bisherigen Beitrags-/Gebührenfinanzierung) auf eine reine Gebührenfinanzierung für den Zweckverband KMS“ und meine Fragen / Einwände / Hinweise / Erklärungen.

 

In der Veranstaltung sollen die verschiedenen Varianten einer (vom Bundesverfassungsgericht BVerfG) entschiedenen Rückzahlung der „Altanschließerbeiträge“,

-- z. B. zunächst ab 1996,

-- aber auch von Beiträgen vor dieser Zeit,

-- von allen Anschlussbeiträgen generell seit der Existenz des KMS,

-- von ohne die Einlegung von Vorbehalten / Widersprüchen und / oder erfolgten Klagen entrichteten Altanschließerbeiträgen, die (vorgeblich) „rechtskräftig“ geworden seien und die (vorgeblich) nicht mehr zurückgezahlt werden müssten

-- sowie von Altanschließerbeiträgen, deren Erhebung widersprochen wurde und die unter Vorbehalt gezahlt wurden, ohne dass (evtl.) bisher Klage erhoben wurde, die also noch nicht „rechtskräftig“ geworden sind und die zurückgezahlt werden müssen,

vorgestellt und in ihren Kosten- / Gebühren- /, also letztlich für die Verbraucher Preisfolgen dargestellt und bewertet werden. Es stehen reine Gebührenfinanzierung mit Vollrückzahlung, gesplittete Gebühren zwischen den verschiedenen Beitragszahlern, Teilbeiträge und teilweise Rückzahlung zur Auswahl.

 

Die Varianten- und Auswirkungsfolgen werden dargestellt von der Mitarbeiterin eines Unternehmensberatungs-Unternehmens (City Management Consultants („CMC“)) aus Berlin. Es wird nicht erläutert, aus welchen Gründen dieses Unternehmen die in den dargestellten Ergebnissen geronnenen Erkenntnisse erwerben konnte und warum beim KMS diese Kenntnisse nicht vorliegen („Standardfrage“ aus Unternehmen an die Unternehmensberater, stets unbeantwortet geblieben, aber aus den Zusammenhängen interpretierbar). Ebenso wenig wird erläutert, wie die Ergebnisse errechnet werden konnten und welche Basisinformationen dafür zugrunde lagen. Auch die Kosten für „CMC“ „konnten“ nicht genannt werden.

 

Die Ergebnisse werden auf mehreren (Excel-(?))- Tabellen, Texten und Graphiken dargestellt. Die Texte sind bei der wahrgenommenen Bildwechsel-Geschwindigkeit, Schriftgröße und Lichtverhältnissen nicht lesbar, resp. die Graphiken nicht interpretierbar. Zum Teil stellen die Graphen arithmetische Mittelwerte (Durchschnittswerte) dar, von denen klar ist, dass diese nicht auf einen einzigen Wasser- / Abwasserkunden zutreffen, was ich fragend kritisiere. Arithmetische Mittelwerte reagieren durch „Ausreißer“ nach oben oder unten besonders stark den Trend verfälschend, was die Interpretation erschwert. Die Verwendung von Modalwerten (Werte, die am häufigsten auftreten) oder Medianwerten (Werte, die die Meßergebnisse in Hälften teilen), würde näherungsweise realistischere Einschätzungen liefern. Die Referentin hat erkennbare Darstellungsprobleme beim Vortrag des anspruchsvollen, aber in der Prognose nicht eindeutigen Themas. Auf dem Podium sitzen die Verbandsvorsitzende, der Vorsitzende der Vertreterversammlung, eine Bürgermeisterin der Verbandsgemeinden, Mitarbeiter/innen des KMS.

 

Ich habe mehrere Details des Vortrages nicht nachvollziehen können. Meine Frage nach (von mir zu bezahlenden) Kopien der Folien wurde mit dem Hinweis abschlägig beschieden, dass sie nicht öffentlich seien (was nicht zutreffend ist, nachdem sie in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt wurden und einige Anwesende vermittels eines I-Phones Fotos der Folien anfertigen konnten, was nicht untersagt war).

 

Frage: Die Gebühren / Preise von Zweckverbänden und städtischen Unternehmen dürfen in den Medien nicht vergleichbar nebeneinander dargestellt werden, was auch unterbleibt. Die Kosten / Preise selbst teurer städtischer Unternehmen sind geringer als die der Zweckverbände, KMS ist besonders teuer. Was machen die städtischen Unternehmen anders / besser, wenn doch beide Unternehmenstypen gleiche Leistungen erbringen?

 

Antwort: Städtische Unternehmen sind größer und daher effektiver, haben geringere spezifische Kosten, kleinere Netze auf kleinerer Fläche, mehr Kunden je Flächeneinheit, als wir hier auf dem platten Land.

 

Gegenantwort: Ich vergleiche den KMS z. B. mit einem städtischen Unternehmen in Bayern / Oberfranken in einer flächengleichgroßen Stadt mit einer ähnlichen Einwohnerzahl, dessen Land nicht platt ist, sondern hügelig (z. B. mehr Pumpenleistung erforderlich).

 

Frage: Ist es möglich, bei zu hohen Gebühren (Preisen) für Wasser / Abwasser den Anbieter zu wechseln, oder hat der KMS eine Monopolstellung?

 

Antwort: Der KMS hat hier die Stellung eines „natürlichen Monopols“. Man kann den Anbieter nicht wechseln. Wir können bei uns hier kein Wasser aus Spanien beziehen.

 

Mitarbeiter des KMS (?): Die Rechtslage und die Verfahrensweise wurden vom Potsdamer Verwaltungsgericht als rechtmäßig angesehen.

 

Antwort: Das ist nicht ganz zutreffend, wie wir aus unserer Anwesenheit bei zahlreichen Verfahren wissen (8. Kammer des Verwaltungsgerichtes Potsdam). Die Kammer ordnete uns bereits scherzhaft „als zum Inventar gehörig“ ein. Sie, die Gerichtskammer, stellte fest, dass es auf Basis des bestehenden Gesetzes (Kommunales Abgabengesetz KAG in geänderter Form z. B.) urteilen müsse und keinen Spielraum habe, über das gleichwohl Verwunderung bestehe (z. B. §§ 8, 12, und den später eingefügten § 19). So etwas sei nirgends gegeben. Die Kammer wurde im späteren Verlaufe der Verfahren umbesetzt und die Rechtsprechung erhielt „eine andere, strengere Note“.

 

Im weiteren Diskussionsverlauf, die Verbandsvorsitzende führte die Diskussion, wurde vorgetragen, dass man sich im Wesentlichen mit den Varianten „Rückzahlung aller von den Kunden jemals gezahlten Beiträge (nicht nur Altanschließer) und Umstellung ausschließlich auf Gebührenzahlung“ (Folge: Sehr hohe Gebühren, Verluste aus der abgelaufenen Finanzierung der Beiträge und Finanzierungen) über die Rückzahlung der Beiträge von einem bestimmten Zeitpunkt an (Altanschließer) an jene Kunden, die Widerspruch und Vorbehalt formuliert haben sowie Nichtrückzahlung an jene Kunden, die vorbehaltlos „im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Politik“ gezahlt und keinen Vorbehalt und Widerspruch angemeldet hätten und deren Bescheide „rechtsgültig“ geworden seien (Folge: Gesplittete Gebühren / Preise, Rechtsunsicherheit bezüglich möglicher Klagen, Finanzierungsprobleme, Belastung der Kommunen, Kreditprobleme für die Rückzahlbeträge und Verluste aus der Finanzierung der Investitionen, hoher Liquiditätsbedarf) sowie Rückzahlung an alle Kunden von bestimmtem Zeitpunkt an und weiterhin ausschließliche Gebührenfinanzierung (Folge: Hoher Kreditbedarf, Verluste aus der vergangenen Finanzierung auch von Investitionen und der Beiträge, auch Liquiditätsnachteile für die Verbandsgemeinden) konzentrieren wolle. Es wurde betont, dass man auch in Zukunft investieren wolle / müsse, worüber wohl Einigkeit bestehe. Der KMS würde sich durch die Rückzahlung stark verschulden müssen.

 

Im Übrigen seien die Klagen zu einer „Staatshaftung“ nach altem Recht der DDR wohl als verloren zu betrachten bzw. würden sie abgewiesen werden.

 

Beschlüsse werden heute nicht getroffen und keine Empfehlungen ausgesprochen. Das Auditorium war mit Politikern, aber auch mit Zuhörer/inne/n sehr schwach besetzt im Vergleich zu den involvierten Personenzahlen.

 

Ich antwortete, dass Investitionen keinesfalls unterbleiben dürften, nachdem die Politik der letzten Zeit in der gesamten Bundesrepublik zu einem starken Investitionsrückgang, Substanzverzehr und Investitionsstau geführt habe. Im Übrigen sei eine Klage auf „Staatshaftung“ nicht erforderlich unter Berücksichtigung des Art. 34 GG, der lautet (ich zitiere aus dem Grundgesetz teilweise): Art. 34 (Haftung bei Amtspflichtverletzung): Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. (Zitat in der Veranstaltung Ende). Weiter Art. 34 GG: Für den Anspruch auf Schadensersatz darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (Artikel-34-Text Ende). Insofern sei der amtierende MP Woidke verantwortlich und Klageziel.

Ich bemerke, dass ich für den Verlust der ca. 600 Millionen €, die durch die Altanschließerbeiträge „eingespielt“ werden sollten, ausdrücklich nicht den Begriff „durch Aufwendung krimineller Energie“ verwende. (Beifall). Dieser Betrag ist durch die unterlassene Kreisgebietsreform frei geworden.

 

 

Konklusionen aus dem Vortrag: Aus meiner Sicht hat derjenige, der die BVerfG-Entscheidung (- 1 BvR 2961/14- und – 1 BvR 3051/14) ausführlich zur Kenntnis genommen hat, fehlentschieden, wenn er auf Staatshaftung geklagt hat. Es wurde die Aussage des Art. 34 GG übersehen, der die Klage überflüssig machte. Es waren Personen mit einem öffentlichen Amt (Ministerpräsident (MP)) fehlerbehaftet involviert. Das Parlament hatte 2003 / 2004 die Änderungen und nachträglichen Einfügungen (z.B. § 19 KAG) am KAG beschlossen. Diese Beschlüsse hätten vom Ministerpräsidenten, bereits wegen des Bruches des Rechtsgrundsatzes „nulla poene sine lege“, Rückwirkungsverbot entspr. Art. 103 Nr. 2 GG (Grundrechte vor Gericht), außerdem Art. 100. Nr. 1 GG (Konkrete Normenkontrolle): „Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.“ beanstandet werden müssen. Er hat dieses verabsäumt und die Verantwortlichkeit für das Einziehen der Altanschließerbeiträge den Verbänden angelastet, die jedoch nur auf Anweisung handelnde Instrumente darstellten. Insofern fällt die Last der Rückzahlung dem Staat anheim und ist aus Steuermitteln zu begleichen. Diese werden vom gesamten Steuerzahler, und nicht von den Grundstückseigentümern alleine, aufgebracht werden müssen. Die Lastverteilung ändert sich. Das BVerfG unterwirft das Rückwirkungsverbot hinsichtlich einer „echten Rückwirkung“ und einer „unechten Rückwirkung“ einer intensiven Betrachtung und hält die Umgehung dieses Verbotes für gegeben.

 

Eine „gesplittete Gebühr“, verschiedene Gebühren für die gleiche Leistung, halte ich für einen Verstoß gegen den sinngemäß angewandten Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz). Der Zeitfaktor, der bezüglich der Zeitdauer der Gültigkeit der „gesplitteten Gebühr“ bis zur vollständigen Angleichung der Folgen der beiden Gebührenarten, auch wegen der Fortentwicklung der Verbandskosten, unbestimmt und nicht verifizierbar sowie für den ursprünglichen Beitragszahler evtl. nicht erlebbar ist, ist rechtlich und moralisch zu kritisieren.

 

Die Nichtauszahlung von nicht widersprochenen und nicht unter Vorbehalt gezahlten, jedoch von den Verbänden geforderten Altanschließergebühren halte ich für rechtswidrig, weil zu Unrecht erlangte Zahlungen keine Rechtskraft entfalten können (vgl. hierzu Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden (Az.: 14 U 82/16, „Unrechtmäßige Gebühren müssen unaufgefordert zurück gezahlt werden, Quelle MAZ, 23.04.2018). In unserem Beispiel war die Regierung der Auftraggeber und Initiator.

 

Hinsichtlich der „Nicht öffentlich“-Stempelung der Folien der Unternehmensberatung für die Beratung in den Stadtparlamenten halte ich diese für rechtswidrig. Die Folien waren in einer öffentlichen Veranstaltung Diskussionsgrundlage und konnten fotografiert werden. Damit sind sie öffentlich.

 

Der Begriff „natürliches Monopol“ ist volkswirtschaftlich nicht definiert. Er soll Unternehmen mit relativ niedrigen Herstellungskosten im Vergleich mit relativ hohen Anlagekosten, z. B. Netzkosten (Gesamtkosten) kennzeichnen. Der KMS produziert im Vergleich mit anderen Unternehmen gerade nicht zu geringen Kosten. Im Zusammenhang mit der, in für die Interessenten profitablen Märkten, Liberalisierungspolitik ist der Begriff des „natürlichen Monopols“ überholt. Monopole entspringen keinem Naturgesetz. Der Markt kann, vgl. Strom- und Gasmarkt, beide leitungsgebunden, liberalisiert werden, ausdrücklich einmal zum Vorteil des Kunden. Die entstehenden Gebühren werden lediglich verrechnet, ohne dass das Produkt „körperlich“ versandt wird.

 

Die Altanschließerbeiträge müssen für die gesamte KMS-Existenzdauer zurückgezahlt werden, weil keine qualitative Verbesserung der Leistung erfolgte (Wasser wird geliefert, Abwasser wird „entsorgt“). Ein Konkurs-Wagnis für den Verband kann es nicht geben durch die BVerfG-Feststellung der Verantwortlichkeit des Staates.

 

Wegen der Terminierung der Erhebung der unrechtmäßigen Beiträge muss die Rückzahlung unverzüglich erfolgen (Art. 3 GG). Die unfreiwillig gewährten "Kredite der Kunden" sind mit 6% zu verzinsen (analog Steuerüberzahlungen (Art. 3 GG)).

 

Die Tatsache, dass ausschließlich über die Elemente der Unternehmensberatungs-Analyse gesprochen und nicht über die Zuweisung der Verantwortlichkeit der Landesregierung über den weiteren Klageweg referiert wurde, verengt die Sicht auf die Dinge und macht Aussage über das Rechtsverständnis der Mehrheit der Verbandsvertreter und Vorstände. Ihre mehrheitliche Abwesenheit macht Aussage über ihr Bewusstsein und ihre Sorge, sich den Kunden / Wählern (in geringer Zahl anwesend) zu stellen.

 

Sie wurden gewählt als Interessenvertreter/innen der Bevölkerung und von den Parlamenten in die Verbände. Mittelbar müssten sie also Bevölkerungs- / Kundeninteressen im KMS vertreten. Wenn das erkennbar nicht der Fall ist, sie in erster Linie das, zu kurz gesprungene, Verbands-Wirtschaftsinteresse und Kommunen-Interesse in den Blick nehmen, punktuell den Ruin von Bürgerexistenzen in Kauf nehmen, zeigen sie, dass sie den Spagat in der Verbandsaufsicht nicht beherrschen, ihre Wähler ignorieren.

 

Die Veranstaltung hatte in der durchgeführten Form, z. B. auch durch die Nichtveröffentlichung öffentlich dargestellter Folien (vgl. die Einführung des Unternehmens-Mitbestimmungsgesetzes von 1976 und der ausgetragene Streit über die Veröffentlichung bestimmter Informationen aus den Aufsichtsräten („Es gibt keine Verschwiegenheitspflicht per se" und "Informationen, die bereits in der Öffentlichkeit waren, sind nicht geheim")) für mich eher eine Desinformationsfunktion, was durch die Ablaufgeschwindigkeit in den Hintergrund geriet.

 

Am 06.03.2018

 

Gedächtnisnotiz eines Wortbeitrages während der Einwohnerfragestunde der Bürgerversammlung in den Bergdörfern Höhn, Weimersdorf, Brüx und Rüttmannsdorf der Stadt Neustadt/Coburg am 21.02.2018 im Sportheim Höhn und im Zusammenhang mit der „verpflichtenden flächendeckenden“ Implementierung von Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) in Bayern sowie der vorgesehenen Übergabe der Vergabepraxis an die „Zentrale Beschaffungsstelle“ der Stadt Coburg.

 

Die Veranstaltung am 21.02.2018 informierte gem. Tagesordnung über verschiedene Bauvorhaben in Neustadt.

Im Anschluss an die Bauprogramm-Vorstellung wurde seitens der Anwohner auch über die Probleme der Erreichbarkeit der Bergdörfer speziell für Lkw während der winterlichen Straßenglätte nachgefragt und diskutiert. Es gehe nicht an und sei rechtlich und unfalltechnisch problematisch, wenn ein ortsansässiger Landwirt „bei Glätte am Berg hängengebliebene Lkw“ mit seinem Traktor freischleppen müsse. Besser sei ein Befahrverbot während vorhandener Straßenglätte oder generell, weil Lkw, aber selbst Pkw unter ungünstigen Umständen wie in der letzten Woche, am Berg „keine Chance“ hätten, das Problem aber erst im oberen Bergbereich erkennen könnten. Ich schlug einen Ortstermin vor.

 

1. Wortmeldung: In einem Artikel („Absage an Ossi-Wessi-Kultur“) über den „traditionellen Stadtempfang“ in Sonneberg (Thüringen) berichtete die NEUE PRESSE COBURG am 19.02.2018 über den Redebeitrag des Neustadter Bürgermeisters (Auszug), dass „soziale Kälte und eine sich ständig weitende Schere zwischen Vermögenden und am Existenzminimum Lebenden eine Entwicklung (ist), die an ehemaligen und aktuellen Grenzen nicht Halt macht. (…). Solche Schieflagen müssten ins Lot gebracht werden. (…) Die Kommunalpolitiker seien den Menschen vor Ort verpflichtet, und nicht starrem, ja mitunter auch sturem Verwaltungshandeln. (…) Jeder Schritt, der den Menschen hilft, ist ein kluger Schritt“.

Jüngst wurde in Neustadt eine Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen und sofort „auf Halde“ gelegt, weil man dazu vorgeblich aus Verwaltungsräson zur Vermeidung von Fördermittelverlusten verpflichtet sei. Man sei weisungsgebunden. Die sogenannte „Strabs“ solle aber nicht in Kraft treten. Ich würde mir wünschen, dass die politischen Vertreter und die politischen Beamten der Stadt nicht nur weisungsbezogen verwaltungstechnisch agieren sondern politisch gegen die Strabs und deren Folgen kämpfend aktiv werden, um das große Elend, dass sich aus der Satzung ergeben könne, zu vermeiden. Die Frage muss vor den Wahlen im Oktober geklärt werden.

 

Antwort der zweiten Bürgermeisterin (sinngemäß):

Die Stadtverwaltung ist weisungsgebunden verpflichtet, Schaden von der Stadt abzuwenden. Es ist richtig, dass verschiedene Bundesländer, wie ich in meinen Flugblättern zutreffend dargestellt habe, die Straßenausbaubeiträge nicht mehr erheben. Mehrere Gemeinden im Landkreis Coburg haben genauso gehandelt wie Neustadt. Wir müssen jetzt abwarten, wie der Bayerische Landtag handeln wird.

 

Eigene Antwort: Es gibt aber auch Gemeinden im Landkreis Coburg, die absichtsvoll keine Straßenausbaubeitragssatzung verabschiedet, also politisch gehandelt haben. Mir wäre sehr daran gelegen, dass wir in Neustadt nicht passiv abwarten, sondern aktiv politisch für die Aufgabe des „Strabs“-Vorhabens kämpfen, weil es übereinstimmendes Ziel sein muss, den Menschen verpflichtet zu sein. Diese Auseinandersetzung ist eine politische.

 

2. Wortmeldung: Aus dem Artikel der COBURGER NEUE PRESSE vom 21.02.2018 („Durch Kooperation Geld sparen“) entnahm ich, dass die Stadt Neustadt durch die Kooperation auf dem Gebiet des öffentlichen Vergabewesens mit der Stadt Coburg zusammenarbeite, die Ausschreibungen dorthin delegiere. Als Begründung wird angegeben, dass durch die europaweiten Ausschreibungen (ab 50000 €) und die größere Komplexität wegen einer neuen Rechtslage diese Tätigkeit nicht mehr rechtssicher in Neustadt erbracht werden könne. Man stoße an Grenzen. Nur Spezialisten könnten die Vergabeleistungen erbringen. Coburg verfüge über geschultes Personal, auf das man nach Angebot kostengünstig zurückgreifen könne. Das Angebot der Stadt Coburg gelte für alle Kommunen des Landkreises. Meine Sorge ist, dass die Stadt Neustadt durch die Abgabe dieser Arbeiten an Kompetenz verliere und langfristig die Gefahr bestehe, dass sie sich von der Rechtskompetenz entblöße. Es bestehe die Gefahr, dass Neustadt auf Dauer die Formulierungsfähigkeit eigener baulicher Interessen verlieren könne und letztlich nicht mehr über eigene Wunschinhalte entscheiden könne. Ich schlage die Schulung sowie Aus- und Fortbildung des stadteigenen Personals vor, weil sonst juristische Kompetenz sowie die Einschätzungsfähigkeit der nachgefragten und angebotenen Leistungen nicht erlangt werden, bzw. verloren gehen, könne. Das Personal würde abgewertet.

 

Antwort der zweiten Bürgermeisterin (sinngemäß): Die Übergabe von Fachinhalten im Ausschreibungsverfahren an die „Zentrale Vergabestelle“ in Coburg beziehe sich ausschließlich auf die juristisch einwandfreie Ausschreibung. Die Inhalte der Ausschreibung, die Art der Projekte sowie die Auswertung der Angebotsinhalte erfolge weiterhin autonom in der Verwaltung der Stadt Neustadt. Es gehen also keine Kompetenzen verloren, es müssten lediglich gegen ein Entgelt bestimmte komplexe Kompetenzen nicht erworben werden.

 

Anmerkung: Ich sehe für dieses Verfahren eine Parallele im Verfahren der Formulierung von Gesetzestexten für die Bundesregierung durch entsprechende Lobbygruppen und nicht durch die Bundesverwaltungen, weil auch dort argumentiert wird, dass die Inhalte durch ihre Komplexität bedingt durch die Beamten nicht mehr selbst formuliert werden könnten. Das Ergebnis ist regelmäßig die Verankerung von Lobby-/Gesellschaftsgruppen-/Wirtschaftsinteressen in den Gesetzen bei gleichzeitiger Benachteiligung der Zielgruppen, die Ausgewogenheit lässt zu wünschen übrig.

 

Textbasen, verteilte Flugblätter: „Auch Schleswig-Holstein verzichtet künftig“ (16.11.2017), „Nicht nachlassen“ (24.01.2018), „Des Rätsels Lösung“ (12.01.2018), „Blitzschnelle Erkenntnis“ (13.12.2017), „Feuerzangenbowlen-Versuch“ (08.01.2018), „Mit Köpfen durch Wände“ (01.01.2018), Web-Seite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparten „Recht“, „Allgemeines“, „Politik“.

 

Am 31.12.2017 nach dem Interview mit dem Brandenburgischen Finanzminister im Zusammenhang mit dem „Aus“ für die sogenannte Kreisgebiets“reform“:

 

„Merkwürdige Floskelwahl.“

 

Der Finanzminister bezeichnet 2017 als Jahr „riesiger Herausforderungen“, was zutreffend ist, denn die Bürger fühlten sich herausgefordert und reagierten auf das „Reformvorhaben der Kreisgebiete“. Es sei ein „Modernisierungsversuch“ gewesen, sei aber durch Populismus und Verantwortungslosigkeit verhindert worden. Er vermisst den Blick über den eigenen Tellerrand hinaus, den er über den seinen nur selbst wagen kann. Nötig sei ein Dialog, damit solche Projekte erfolgreich sein könnten. Die Regierung hätte schon in der Dialogphase 2016 reagieren müssen. Wenn man aus dem Rathaus komme, er meint sich selbst, sei man immer schlauer. Diese Erfahrung sahen wir noch nicht bestätigt. Das würde bedeuten, dass im Rathaus Schlaue sitzen müssten. War er nicht selbst „Rathausbewohner“, der oft herauskommen konnte, um die Menschen um ihren Rat zu befragen? Wir selbst haben in dem Verkündungs-, nicht Diskussionsprozess, seitens des Innenministers eine seltsame Verschlossenheit, Beratungsresistenz genannt, gespürt. Die Menschen seien verunsichert gewesen. Denkt denn die Regierung ernsthaft, dass sie den Menschen die Welt erklären müsse, dass wir alle unerfahren seien? Wir erkennen, dass nach einer Wahl ein anderes Rechtsverständnis Platz greift, die Wahl als Metamorphose verstanden wird. Altanschließerbeiträge, Straßenausbaubeitragssatzungen, wir sehen, dass das Recht oft über eine Toleranzgrenze ausgeweitet wird. Der Tellerrand, über den er hinausschauen sollte ist die Landesgrenze, wie auch die der Gerichte, die häufig gegen die Regierungen entscheiden müssen. Warum machen die vermeintlich Schlauen so viele Fehler? Wähler-und Parteienschelte ist völlig fehl am Platze, der Griff sollte an die eigene Nase gehen.

 

Als Basis zugrunde liegende Texte: „Ich vermisse den Blick über den eigenen Tellerrand hinaus“, MAZ, 30./31.12.2017, Haenicke, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Recht, 22.12.2017, 25.08.2017, Kommunales, 16.11.2017, 25.12.2016, Politik, 30.03.2016, Finanzen und Steuern z. B.

 

Am 19.11.2017 Nachtrag zu einem vergessenen

 

Wortbeitrag im Zusammenhang mit der „verpflichtenden flächendeckenden“ Implementierung von Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) in Bayern

 

während einer Einwohnerversammlung am 11.10.2017 in der Turnhalle der Grundschule Neustadt/Coburg in der Heubischer Straße.

 

> In Bayern sollen Straßenausbaubeitragssatzungen implementiert werden.

> Wenn die Implementierung unterbleibt, werden Mustersatzungen oktroyiert.

> Wohlhabende Gemeinden verzichten auf die Implementierung solcher Satzungen. Weniger wohlhabende Gemeinden, die keine Satzungen implementieren, gehen eventueller Förderungen verlustig. Damit werden gerade „ärmere“ Gemeinden und Bürger weitergehend „entreichert“.

> In Neustadt/Coburg soll eine Satzung implementiert werden, weil eine Verpflichtung dazu bestehe. Die Rückwirkung der Erhebung von Beiträgen soll anstatt von dreißig Jahren „nur“ zwanzig Jahre betragen können.

 

Wortbeitrag in der Versammlung:

 

In diesem Zusammenhang sollten die Art. 91a GG Mitwirkung des Bundes-Kostenverteilung (BVerfG: Durch Strabs keine Verbesserung, Parallele und Analogie zum Mietrecht),

Art. 100 GG Konkrete Normenkontrolle (wenn BVerfG einen identischen Fall verhandelt, muss weitere Exekution von Maßnahmen ruhen,

Art. 103 GG Grundrechte vor Gericht (Rückwirkungsverbot, Rechtsgrundsatz nulla poene sine lege)

betrachtet und berücksichtigt werden.

 

Unsere Erfahrungen in Brandenburg zeigen, dass bei Vorhandensein von Satzungen die Instandhaltung der Straßen zeitlich „geschoben“ werden bis zum Unterbleiben von Wartung und Instandhaltung und eine „grundhafte Erneuerung“ erforderlich wird. Dadurch wird eine hochprozentige Kostenverlegung auf die Anlieger in „Anwohnerstraßen“ möglich.

 

Das Herausrechnen der Kosten für zu legende/erneuernde Medien (Strom, Telefonie, Wasser, Abwasser, Gas, Internet z.B.) wird für die belasteten Anwohner nicht eineindeutig verifizierbar und damit unbestimmt.

 

Bei der Festlegung von wiederkehrenden Beitragszahlungen glaubt doch wohl niemand, dass die Vorauszahlungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen ausreichend sein werden. Zusatz- oder Nachzahlungen werden wahrscheinlich.

 

In Brandenburg wurde vor einiger Zeit bereits, aber über längere Zeitdauer bestritten (bei meinen Nachfragen im Kreistag Teltow-Fläming und SVV Zossen) und von der medialen Öffentlichkeit „unbemerkt“, als nächste „Raketenstufe“ die Herabstufung von Landes- (hier Staats-) Straßen zu Kreisstraßen und von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen „gezündet“. Das Land entledigt sich zu Lasten der Kreise und diese zu Lasten der Gemeinden von Straßenbaulasten und die Straßen gelangen in den Zahlbereich der Anwohner (Märkische Allgemeine Zeitung, Zossener Rundschau, 05.10.2017).

 

In einem Interview (NEUE PRESSE COBURG, 03.10.2017,) äußern die Bürgermeister der Städte Sonneberg und Neustadt ihre Sorge um den Bestand der Demokratie: „Die Demokratie muss wehrhafter werden“.

Mein Argument: Die Demokratie wird stabil sein und bleiben, wenn von den Politikern in Bund, Land und Kommunen Politiken im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung und nicht in dem von einkommensstärkeren Minderheiten formuliert und exekutiert werden.

 

Konklusion:

 

Es ist nicht verwunderlich, wenn hier in dieser Veranstaltung von dem die Stadt Neustadt vertretenden und referierenden Rechtsanwalt aus Thüringen ausschließlich auf die verpflichtende Implementierung  von Strabs erkannt wird, wenn dieser auch in Thüringen diesen Standpunkt vertreten und im Interesse der dortigen Landesregierung formuliert hat und diese umgesetzt wurde. Ein Verzicht auf Implementierung und das Durchklagen der Aufgabe des Vorhabens bis zum BVerfG wurde wortreich für unmöglich und als zum Misserfolg verdammt erklärt.

 

Dementsprechend rankten sich die Fragen der Bürger ausschließlich um die Vermeidung oder Minimierung von individuellen Nachteilen für sich. Aus dieser Sicht war der Vortrag des Anwaltes überraschend „erfolgreich“. Der Oberbürgermeister betonte erstaunlich ängstlich und vorgeblich besorgt die Pflicht zur Einführung. Ein Einsatz gegen vorgesetzte Instanzen wurde auch von ihm als nicht erfolgversprechend bis unmöglich beschrieben.

 

Meine anschließende Nachfrage, gerichtet an den Oberbürgermeister Neustadts erbat Auskunft darüber, warum es ihm möglich sein soll, die Kreisgebietsreform in Thüringen dahingehend zu verändern, dass der Kreis Sonneberg nicht mit den Kreisen Suhl und Hildburghausen fusioniert werde, sondern herausgelöst und mit Neustadt/Coburg/Bayern gemeinsam ein gemeinsames länderübergreifendes Oberzentrum bilden könne, er aber in Bayern sich nicht gegen die Implementierung der Strabs einzusetzen in der Lage sei.

Antwort: Das habe er nicht gesagt, das könne er nicht, und Thüringen liege nicht in seinem Einflussbereich.

Mit dem Zitat aus dem Interview der NEUEn PRESSE COBURG mit den beiden Bürgermeistern von Sonneberg (Dr. Heiko Voigt) und Neustadt (Frank Rebhan) versuche ich den Gegenbeleg zu liefern, obwohl ich von dem Anwalt um Vortragskürze gebeten wurde: Ich kann es nicht ändern, der Zitatsatz ist nicht kürzer. „Wenn man die Beziehungen, die es schon vor 1945 gab und die sich nach der Wiedervereinigung erneuert haben, kappen oder ignorieren würde, beispielsweise mit der in Thüringen geplanten Gebietsreform, dann schädigt man eine Region. Das wollen und das müssen wir verhindern“ (Ende gemeinsames, ineinanderlaufendes Zitat Rebhan/Voigt).

 

Antwort des Oberbürgermeisters: Das sei lediglich eine Meinungsäußerung gewesen.

 

Textbasen u. A. o. a. Interview CONP, 03.10.2017 und "Straßen werden herabgestuft", MAZ, 05.10.2017.

 

Am 16.11.2017 im Zusammenhang mit der uns fehlenden Geschwindigkeit und Schlüssigkeit des Erkenntnisgewinnes im Zusammenhang mit der Aufgabe der sogenannten Kreisgebietsreform:

 

„Schnell geht anders.“

 

Sagenhaft, dass die Landesregierung bereits nach wenigen Jahren ihre Fehler bei der Durchsetzung der „Kreisgebietsreform“ erkannt, diese aufgegeben hat und zu Vernunft und Dialog zurückkehren will. Diese hatte sie also verlassen. Die Bürger waren beim Erkenntnisgewinn schneller. 400 Mio € sollen jetzt frei werden. Noch 2016 wurden 615 Mio € (MAZ, 12.08.2016, Fin.-Min. I Göldner) als dafür eingestellt genannt. So wird also gewirtschaftet. Sachdienlicher Vorschlag: Legen Sie noch 200 Mio € auf die 400 Mio drauf und entschädigen Sie die durch das KAG der Landesregierung erzeugten Altanschließer für deren Einzahlungen und Schäden und wir lieben Sie vielleicht wieder. Sie sind damit nicht großzügig, denn Bürger und Endverbraucher zahlen ja doch stets die Zeche. Sie wollen aber nicht für verfehlte Politiken berappen. Eine gute Verwaltungsreform des Landes im Interesse der Bürger hätten Sie ohnehin bald mal leisten müssen.

 

Als Basis zugrunde liegende Texte: Diskussion nach der Aufgabe der sog. Kreisgebietsreform, „Kommunen loben Woidkes „Neustart““, MAZ, 14.11.2017, „Woidke versucht Neustart mit Acht-Punkte-Plan“, “Woidke im Gegenwind“, beides MAZ, 16.11.2017, Haenicke, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales, 12.04.2017, „Kostenumverteilung I“, ebenda, 24.05.2015, „Wo bleiben die Bürgerinteressen?“, ebenda, 09.10.2016, „Kostenumverteilung II“, ebenda, 08.09.2015.

 

Am 21.08.2017 Kurzkritik zum am 15.08.2017 erfolgten Abdruck unserer Leserzeilen zur sogenannten Kreisgebietsreform, die leider nicht nur gekürzt, sondern auch bei in diesem Zusammenhang sehr wichtigen Inhalten sinnreduziert wurden, obwohl wir uns sehr um Abstraktion und Kompression bemüht hatten. Die Kurzkritik ist jetzt länger als der Ursprungstext:

 

„Weniger muss nicht immer mehr sein.“

 

Wir haben uns bei unseren Leserzeilen „Wo bleibt die Logik im Spiel?“ um intensive Kompression des komplexen Inhaltes bemüht. Durch die Kürzung der Zeilen beim Abdruck ging leider viel Hintergrund-Bedeutung verloren, nämlich die, dass behauptet wird, dass die verschuldeten Städte ihre Schulden nicht abbauen könnten, nach der Kreiszuordnung aber durch Landeszuschüsse entlastet würden. Das sei aus unserer Sicht „leere linke Tasche in leere rechte Tasche“, weil das verschuldete Land nach eigenen Planangaben 2017 seinen Haushalt zu einem Drittel von außen alimentiert erhalten muss. Weiterhin kostet die „Reform“ etwa 600 Mio. €, die bekanntermaßen für rückzuzahlende Altanschließerbeiträge fehlen und dafür besser eingesetzt wären und sich die hiesige Regierung ihrer Fehler im Gesetzgebungs-Prozess entzieht. Satire ist der Vorschlag der Zuordnung Brandenburgs zu Bayern. Wahr ist die Möglichkeit für Städte in Bayern, sich wie Neu-Ulm (nach dem „Brexit“ sog. „Nuxit“) um Kreisfreiheit zu bemühen, obwohl sie weniger Einwohner haben als die drei in Rede stehenden brandenburgischen Städte und Verwaltungsfragen offensichtlich keine Rolle spielen. Die Bemühungen Sonnebergs, aus Gründen eines Vernachlässigungsvorwurfes durch die Regierung in Erfurt sich nicht einer Zuordnung zu einem neuen Großkreis Suhl/Hildburghausen/Sonneberg zuordnen zu lassen und statt dessen nach Bayern in den Bezirk Oberfranken zu streben sind auch real, aber vorerst gescheitert. Das Beispiel zeigt aber auch dort das Bevölkerungs-Empfinden von einer verfehlten, dilettantischen Landespolitik, wie hier in Brandenburg. Die Sonneberger Bestrebungen treffen in Coburg allerdings durchaus auf wohlwollende Empfindungen. Gezeigt werden sollte neben der Absurdität der sogenannten Kreisgebietsreform in Brandenburg mit ihren sonderbaren Begründungen auch der leichtfertige Umgang hier mit Steuergeldern wie auch die zu erwartende Zielverfehlung bei der Schuldenentlastung beim Verlust der bisherigen Kreisfreiheit der genannten Städte. Für uns ist eine Kurzdefinition von „Politik“ das Umsetzen von Interessen in Recht und Maßnahmen, und zwar vor dem Eintreten des Ereignisses. Wir können allerdings bei vielen Politikern deren Interessen nicht erkennen, woraus sich für uns ergibt, dass sie auch nur einen geringen Zielerreichungsgrad bei der Recht- und Maßnahmen-Gestaltung erwirken können.

 

Als Basis zugrunde liegende Texte: „In Neu-Ulm naht der „Nuxit““, CONP, 24.07.2017, Kommunen nehmen mehr ein und geben noch mehr aus“, „Lübbener Erfolgsgeschichte“, Interview „Kreise am Rande werden gestärkt“, alles MAZ, 10.08.2017, „Vorsicht: Verschwörungstheorie“, Haenicke, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales,12.04.2017, „Kostenumverteilung I“, ebenda, 24.05.2015, „Wo bleiben die Bürgerinteressen?“, ebenda, 09.10.2016, „Kostenumverteilung II“, ebenda, 08.09.2015, „Wo bleibt die Logik im Spiel?“, ebenda, 12.08.2017 und MAZ, 15.08.2017, gekürzt.

 

Am 12.08.2017 im Zusammenhang mit der für uns fehlenden Logik des Vorhabens der sogenannten Kreisgebiets“reform“:

 

„Wo bleibt die Logik im Spiel?“

 

Die sogenannte Kreisgebietsreform soll ärmere Kreise mit anderen zu insgesamt größeren zusammenfassen. Die bisher kreisfreien Städte Frankfurt/O., Cottbus und Brandenburg/Hvl., die verschuldet seien und ihre Schulden nicht abbauen könnten, sollen „wohlhabenderen“ Kreisen zugeordnet werden und damit ihre Schulden reduzieren können. Wie aber soll das gehen, wenn (unter sonst gleichen Bedingungen „ceteris paribus“) die Gesamteinnahmen-Situation gleich bleibt? Als einziges Ergebnis erkennen wir eine Bilanz-Verschlechterung der neuen Kreise. Dafür sollen die Kreise einen Zuschuss des Landes erhalten. Wenn das Land bei einem Plan-Haushaltsvolumen in 2017 von circa 11,5 Mrd. € nur etwa zwei Drittel aus eigenen Steuern erwirtschaftet sehen wir auch von dort keine Konsolidierungs-Effekte, sondern nur „leere linke Tasche in leere rechte Tasche“. Wo bleibt die Logik im Spiel? Eine Lösung würde sich ergeben, wenn Brandenburg dem mehrfach angeführten Land Bayern zugeordnet werden würde. Der Kreis Sonneberg/Thüringen strebt dort auch schon hin, weil er sich von Erfurt vernachlässigt fühlt, außerdem nach Dialekt und Mentalität Oberfranken zuzuordnen ist und die Abspaltung nach dem Krieg politisch bedingt gewesen sei. Außerdem ergäbe sich der Effekt, dass die kreisfreien Städte kreisfrei bleiben könnten, denn die Stadt Neu-Ulm in Bayern strebt mit etwa 51 Tausend Einwohnern die in Bayern mögliche Kreisfreiheit an, der nach dem „Brexit“ sogenannte Nuxit. Aber vielleicht erschlösse sich uns die Logik, wenn wir in Potsdam Politik „gelernt“ hätten. Bayern wäre jedenfalls bestimmt „begeistert“.

 

Anmerkung zum Vergleich: Einwohnerzahlen am 31.12.2015:

Cottbus:              99687,

Brandenburg/Hvl.: 71574,

Frankfurt/O.:        58100.                   (Quelle Wikipedia)

 

Als Basis zugrunde liegende Texte: „In Neu-Ulm naht der „Nuxit““, CONP, 24.07.2017, Kommunen nehmen mehr ein und geben noch mehr aus“, „Lübbener Erfolgsgeschichte“, Interview „Kreise am Rande werden gestärkt“, alles MAZ, 10.08.2017, „Vorsicht: Verschwörungstheorie“, Haenicke, www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Kommunales,12.04.2017, „Kostenumverteilung I“, ebenda, 24.05.2015, „Wo bleiben die Bürgerinteressen?“, ebenda, 09.10.2016, „Kostenumverteilung II“, ebenda, 08.09.2015.

 

Am 27.07.2017 zum Thema „Sanierung des Neustadter Rathauses“ (Ldkr. Coburg/Oberfranken/Bayern):

 

„Sanierungs-Vorschläge“

 

Bei der Sanierung des Neustadter Rathauses sollte eine leistungsfähige Brennwertheizung eingesetzt werden, um die wohl häufig notwendige Differenzwärme aufbringen zu können. Die projektierte Innendämmung zieht den Taupunkt in´s Innere des Hauses (Wasserdampfdiffusion gehemmt, Schimmelgefahr). Wäre Außendämmung eher angezeigt? Wie bei der neuen Coburger Markthalle sollten farbliche Stilmittel an der Außenfassade die Einfügung in die Umgebung verbessern helfen (Achtung Satire: Vielleicht durch Fachwerks-Aufmalungen?).

 

Bezogener Texthintergrund: „Sanierung kostet zehn Millionen“, CONP, 27.07.2017.

 

Am 12.04.2017 im Zusammenhang mit der sogenannten Kreisgebietsreform (der Begriff „Reform“ ist umgangssprachlich oft noch positiv besetzt, er wird mehr und mehr „verbrannt“):

 

„Vorsicht: Verschwörungstheorie.“

 

Der Landesinnenminister will die Volksinitiative für das Unterlassen der Kreisgebiets“reform“ auf verfassungsgemäße Zulässigkeit gerichtlich prüfen lassen. Zweifel und Überprüfung sind überflüssig. Er kennt die Antwort, die z. B. der Verfassungsartikel 98 für die des Lesens und Interpretierens Mächtigen gibt: Sie ist es. Bereits die vorherige Anfrage beim Parlamentarischen Beratungsdienst war überflüssig und wurde dem Juristen bejahend beantwortet. Die Rechte des bisher fast nicht befassten Landtages und der ignorierten Bevölkerung hat er nicht im Blick. Das ganze Theater ist unseres Erachtens nichts weiter als eine „Verschwörungstheorie“. Informierte Interessenvertreter benutzen eine solche zur Verunsicherung der „uninformierten“ Bevölkerung, die sich beeinflussen lässt. Manch einer könnte fürchten, dass eine vermeintlich von der Verfassung abweichende Meinung unzulässig sei. Merke: Wir haben Meinungsfreiheit, die „Reform“ ist für uns kleinen Leute unvorteilhaft, die Volksinitiative  ist von der Verfassung gedeckt und freie Bürger/innen wählen die Regierung (eventuell auch ab).

 

Als Basis zugrunde liegende Texte: „Schröter erwägt Klage“ und Kommentar „Schnell klären“, beides MAZ, 07.04.2017.

 

Am 29.03.2017 in der „Einwohnerfragestunde“ der SVV Zossen im Bürgerhaus Wünsdorf zum Thema „Diskussion um den Neubau der Zossener Gesamtschule“. Die Fragen sind gerichtet „an den- oder diejenigen, den/die es angeht“:

 

„To Whom It May Concern.“

 

Seit zweieinhalb Jahren diskutieren wir jetzt über einen Neubau der Dabendorfer Gesamtschule. Die Landeslinken präferieren Gesamtschulen vor Gymnasien. Die linke Landrätin fördert das Gymnasium in Rangsdorf und bremst Zossens Gesamtschule aus. In Zossen fordern die Schulgegner und gleichzeitig „Befürworter“ viel Geld für Zwischenrenovierungen, mobilisieren (instrumentalisieren) Eltern zur Opposition, haben in den zweieinhalb Jahren der Diskussion kein Argument technischer, architektonischer oder ökologischer Art vorgetragen. Dazu meine Fragen:

Werfen Sie der Verwaltung Steine in den Weg?

Stehen Sie auf dem Gas und der Bremse zugleich?

Ist das konkludent (konsistent), sinnvoll oder konfus?

Was ist das Ziel?

Ist es der Bundestagswahl- oder, noch wichtiger, der Bürgermeisterwahlkampf in Zossen auf dem Rücken der Kinder?

Zweieinhalb Jahre zu Lasten der Kinder sind zu viel Zeitverlust!

 

 

Anmerkung: Niemand von denen, die es eigentlich angehen müsste, fühlte sich zu einer Antwort in der „Einwohnerfragestunde“ veranlasst. Erst im darauf folgenden Tagesordnungspunkt „Anfragen und Mitteilungen der SVV-Mitglieder“, in dem ich nicht mehr rede-/frageberechtigt, sondern zur Passivität/Wehrlosigkeit verurteilt war, kritisierte ein SVV-Mitglied aus dem Ortsteil Zossen-Kallinchen, dessen Interessen sonst kaum über die Ortsteilgrenzen hinausgehen und aus vermutlich persönlicher Interessenlage als sehr einseitig unkritisch der Verbreitung von Windkraftanlagen in Wald und Flur gelten können, meine Wortmeldung und Fragen mit der Aussage, dass ich eigentlich diese Fragen nicht stellen dürfte, Aussagen nicht zu tätigen erlaubt sei. Ich müsste wissen, dass der Zeitverzug allein durch den Grundstückstausch begründet sei (was ich allerdings so nicht erkennen kann, sondern m. E. auch in der Art und Weise des Verfahrens im Zeitraum nach der Abstimmung). Man erkennt daraus leicht die Denkweise und persönliche Prägung des Verordneten.

 

Hinzufügung: Im Jahr 2013 musste nach dem erfolgten Rücktritt des Landrates aus Gründen der eigenen Vorteilsnahme ein/e neue/r Landrat/rätin gewählt werden. In der vorangegangenen öffentlichen Wahl obsiegte die linke Kandidatin nur deshalb nicht, weil sie das vorgeschriebene Quorum verfehlte. Für die daraufhin an den Kreistag „zurückgefallene“ Wahl vereinbarten die Parteien eine bundesweit öffentliche Ausschreibung, der mehr als sechzig Bewerber/innen folgten. Zeitgleich vereinbarten zwei größere Parteien die Einigung auf zwei ihnen angehörige Kandidaten, aus denen letztlich ausgewählt werden sollte („Kungelrunde“). Diese Vereinbarung wurde aber, auch den Bewerber/innen, presseöffentlich und bekannt, die „Vorstellungsrunden“ gerieten zur Farce. Die öffentlichen Bewerber/innen wurden düpiert, mit persönlichen Ausgaben belastet und „verbrannt“. Die vorher ohne Quorum erfolgreiche linke Kandidatin geriet ins Hintertreffen, war praktisch „bedeutungslos“ geworden. Am Tag der vorgesehenen Wahl ergriff ich unmittelbar vor dem Wahlverfahren in der Einwohnerfragestunde das fragende Wort, es war übrigens die einzige Wortmeldung an diesem Abend, kritisierte das Procedere und die Folgen für die übrigen „abgewiesenen“ Bewerber/innen. Daraufhin benannte ein Kreistagsmitglied sechs weitere Kandidaten, von denen im Wahlprozess kein einziger auch nur eine Stimme erhielt. In dem folgenden, im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang, stattgefundenen Abstimmungsprozess war dann die zuvor „bedeutungslose“ gewordene linke Kandidatin erfolgreich und wurde zur Landrätin gewählt, die beiden „Kungelkandidaten“ unterlagen. Kein/e einzige/r der linken Genossinn/en hat sich für ihre linke Kandidatin in „die Bresche geworfen“ und sich zu ihren Gunsten geäußert. Ich habe das problematische Verfahren beim Petitionsausschuss des Bundestages zum Zwecke der Kosten-Entschädigung und Entschuldigung der Bewerber/innen kritisiert, der die Beschwerde an den dafür als zuständig genannten Landes-Petitionsausschuss übergab. Dieser wies die Petition mit dem Argument der Autonomie des Kreistages für den Wahlprozess ab. In der kommunalen Presse wird die Landrätin des Öfteren als eher unpolitisch agierend und als ihrer Partei subordiniert, „appeased“, beschrieben. Darüber muss man nicht glücklich sein und kann die eigenen Aktivitäten auch als kritisch zu empfinden beschreiben. Auffällig war, dass die linken Genossen, speziell der pseudolinke ehemalige, vielleicht auch zukünftige, Bürgermeisterkandidat und augenblickliche Bundestagskandidat der Stadt und des Wahlkreises Zossen sich von der zunächst bedeutungslos gewordenen linken Landrats/rätinnen-Kandidatin fernhielt. Vermutet werden kann, dass er im Falle der Wahl eines der "ausgekungelten" Kandidaten als Kreisbeschäftigter sich keine Nachteile im weiteren Arbeitsleben "einhandeln" wollte. Nach der dann unerwarteten Wahl der linken Kandidatin zur Landrätin stürmte der Pseudolinke und seine "Mitstreiter/innen" auf die Gewählte zu, um ihr als Erste/r zu gratulieren und ihr seine/ihre Zuwendung zu zeigen. In solchen Situationen kann man skurrile Verhaltensmuster beobachten.

 

Erklärung: Als pseudolinks benenne ich Kandidat/inn/en der Partei DIE LINKE, die als Nichtmitglied bei Wahlen als deren Kandidat/in/en fungieren und manches Mal intensiver gefördert werden als Mitglieder, vermutlich weil sie "linientreuer" sind als kritische Mitglieder. Dabei wird auch der Wahlverlust in Kauf genommen.

 

Siehe auch unsere Web-Seite www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte „Kommunales“, Wortbeitrag im Kreistag vom 09.09.2013, Petition vom 03.10.2013, Reaktion auf die Antwort des Brandenburger Petitionsausschusses vom 04.03.2014, Wortmeldung in der SVV Zossen wg. Gesamtschul-Neubau vom 24.09.2014.

 

Aus der Kreistagssitzung vom 12.12.2016

 

TOP 4 (?): Einwohnerfragestunde.

 

Die Fragen waren gerichtet an die Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming, Frau K. Wehlan.

 

Themen: Spontane Fragen, auch zur Aufgabe der Führerscheinstelle in Zossen zu ÖPNV-Einschränkungen und zu Möglichkeiten der Mittelumwidmung bei der Unterlassung der sogenannten Kreisgebietsreform.

 

1. Aus der Presse der letzten Tage, z. B. MAZ-ZR 23.11.2016, war zu erfahren, dass die Führerscheinstelle in Zossen demnächst aufgegeben werden und/oder verlagert werden soll nach Luckenwalde sowie eine Zusammenlegung der Kfz.-Zulassungsstelle mit derjenigen in Königs Wusterhausen erwogen wird. Ist das bereits eine im voreilenden Gehorsam zur beabsichtigten Kreisgebiets“reform“ erfolgende Aufgabe von Kreis-Souveränität?

 

2. Die Buslinie 618 nach Potsdam soll vom Land aus Kostengründen aufgegeben und die Verantwortung an den Landkreis delegiert werden, der wiederum die Verantwortung auf die Gemeinden verlagert oder auf Ping-Pong-Art an das Land zurück verweist. Eine S-Bahnlinie nach Dahlewitz und weiter nach Zossen-Wünsdorf soll nicht dem Bedarf entsprechend ausgebaut werden. Soll jetzt die Landesbevölkerung dem ÖPNV-Netz folgend sich an wenigen Konzentrations-Punkten sammeln und somit die Berechtigung der Kreisgebiets“reform“ nachgeliefert werden?

 

Verteilte Wortbeitrags-Kopie aus der Verbandsversammlung des KMS vom 17.11.2016:

 

Bei Aufgabe des Vorhabens Kreisgebiets“reform“ werden sechshundert Millionen Euro frei, die für die Rückzahlung der widerrechtlich erhobenen Altanschließerbeiträge und Entschädigungen daraus verwendet werden können.

 

Am 07.12.2016 in der Stadtverordneten-Versammlung im Bürgerhaus Wünsdorf, zwei Themen:

TOP 7.:

 

Wortmeldung in der Einwohnerfragestunde der SVV Zossen am 07.12.2016.

 

Zur Gedächtnisnotiz meines Wortbeitrages in der Verbandsversammlung des KMS und den „Kritischen Anmerkungen“ darin.

 

1. Stimmen Sie mit mir überein, dass die Art der Fragestellung des pseudolinken Vorsitzenden der Mitgliederversammlung eine suggestive war, weil der Vorsitzende im Aufruf zur Abstimmung das Ergebnis bereits vorgab, in dem er sagte, dass jetzt darüber abgestimmt werden solle, „dass die gesplitteten Gebühren für das Jahr 2017 eingeführt werden sollen“, damit unrechtmäßig, der Beschluss ungültig sei und zurück genommen werden müsse?

 

Zum ÖPNV im Land und Kreis:

 

2. Nachdem das Land die Buslinie 618 nach Potsdam nicht mehr finanzieren und einstellen will, andererseits die Verantwortung für die Finanzierung und einen Weiterbetrieb auf den Kreis verlagert, dieser wiederum die Verantwortung nach Ping-Pong-Art an das Land zurück verweist und sich finanziell überfordert fühlt, gleichzeitig die Gedenkstätte in Oranienburg-Sachsenhausen aus Kostengründen nach MAZ-Info vom 30.11.2016 nicht häufig genug angefahren wird frage ich, ob mit der Einschränkung des ÖPNV nach einer Art „self-fulfilling-prophecy“ (die Bürger benutzen den Bus nicht, also stellen wir den Betrieb ein, die Bürger verlassen das Land, also kürzen wir weiter) die Landesbevölkerung „ausgedünnt“ und/oder an wenige Konzentrationspunkte gelenkt werden soll, und „Einsparungen“ im ÖPNV eine „Lenkungsfunktion zugeordnet werden soll?

 

3. In der MAZ vom 06.12.2016 wird die Implementation von bereits vier sogenannten „PlusBus-Linien“ vorgestellt, die vielleicht eine Alternative zu den kritisierten Buslinien darstellen könnten. Ist es möglich, über diese ÖPNV-Variante und deren Einführung nachzudenken, wenn diese eine echte Alternative ohne Nachteile für Gesellschaft und Personal wäre?

 

Am 16./17.11.2016 zur

 

Fragestunde an den KMS wg. der Rückzahlung der Altanschließerbeiträge und die Folgen daraus.

 

1. Wortmeldung in der Veranstaltung:

Wir (ich) haben bereits unmittelbar nach der Vorstellung des Themas und der Verteidigung des Landtagsbeschlusses 2004 (zur Erhebung der Altanschließerbeiträge) in der Zossener SVV den Verstoß gegen das Grundgesetz betont, die KAG-Änderungen (§ 8 und nachtr. Einfüg. d. § 19) kritisiert und zahlreiche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Potsdam beobachtet und darüber berichtet.

 

 

Das Fiasko der Altanschluss-Beiträge wurde durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt. Wäre jetzt nicht Demut und Einlenken der Landesregierung, der Kreise, der Kommunen und der Verbände angesagt? Sollte nicht jetzt auf ein neues Abenteuer zu Lasten kleiner Existenzen endgültig verzichtet werden? Soll jetzt die letzte kleine Existenz auch noch vernichtet werden?

 

In Bayern ist ein Neuanschluss um die Hälfte billiger als hier ein Altanschluss. Können wir umsteigen und uns von unserem Versorger in Bayern versorgen lassen, ähnlich wie beim Strom und beim Telefon? Wer arbeitet also effektiver? Werden wir jetzt zu Geiseln von Dilettanten?

 

Jetzt sollen gesplittete Gebühren erhoben werden, um den selbstverschuldeten Verlust auszugleichen. Darf es verschiedene Preise für die gleiche Leistung, die Versorgung mit einem Lebensmittel, geben? Ist das ein Verstoß gegen Art. 3 GG?

 

Ist ein gesplitteter Preis nicht nur eine andere Form von Rückwirkung und damit ein erneuter Verstoß gegen Art. 103 GG (Rückwirkungsverbot)?

 

Stimmen Sie mir zu, dass die Rückzahlungen verzinst werden müssen, wie zu viel gezahlte Gewerbesteuern, greift auch hier Art. 3 GG?

 

Es soll verschiedene Formen der Gebühren geben: Für Neuanschließer, für Mittelanschließer, die bereits verschiedene Beiträge gezahlt haben, für verschiedene Arten von Altanschließern. Und es gibt diejenigen, die vor Gericht einen Nachlass durch Vergleich erstritten haben. Wie wollen die Verbände das berechnen, wenn sie bereits bis jetzt nur schwer die Kalkulationen erarbeiten konnten? Glauben Sie wirklich, dass die Anderen die Vergleichsausfälle zahlen sollen? Ist auch das ein Verstoß gegen Art. 3 GG?

 

Private Versorger dürfen im Preis nicht mit den Öffentlichen verglichen werden, weil sie billiger sind. Wollen Sie eine hier neue Privatisierungswelle in Gang setzen?

 

Art. 14 GG fordert für den Eigentumsgebrauch die Verfolgung des Allgemeinwohles. Das gilt auch für öffentliches Eigentum. Verstehen Sie, dass wir auf einen Grundrechtsverstoß erkennen, wenn wir sehen, dass Landesregierung, Parlament, kommunale Vertretungen und Verbände die Interessen der Bürger nicht vertreten, sondern diese schädigen? Wozu wählen wir die eigentlich? Wenn ein Kommunalpolitiker erklärt, dass er erstmal das Ergebnis der heutigen Veranstaltung abwarten will und ansonsten passiv bleiben will, ist das dann ein Luschen-Verhalten?

 

Verstehen Sie, dass uns bei der Wahrnehmung der politischen Willkür der US-Spielfilm „Der Tank“ mit James Garner in den Sinn kommt?

 

Letzte Wortmeldung der Veranstaltung:

Verstehe ich Sie richtig, wenn ich höre, dass Sie den Status quo der Verweigerung von Landesregierung und Parlament zur Rücknahme des „eigenen Mistes“ (Bezeichnung des Verhaltens der Regierung auf dem Podium) akzeptieren?

Verstehe ich Sie richtig, wenn ich höre, dass Sie nach oben buckeln und nach unten treten?

Verstehe ich Sie richtig, wenn ich höre, dass Sie sagen, dass Sie nicht wollen, dass die Kommunen sich verschulden und es Ihnen egal ist, wenn die eigenen Bürger in Schulden gestürzt werden, die Sie eigentlich vertreten sollen?

Verstehe ich Sie richtig, wenn ich höre, dass sie meinen, dass die Bürger die Zeche über die Kommunen und deren Steuern zahlen müssen, wenn die Kommunen Kredite aufnehmen müssten? Ist es nicht eher so, dass die Steuerzahler ohnehin für „den Mist“ der Regierung und des Parlamentes aufkommen müssen, dass „der Mist“ aber dann auf mehrere statt auf nur wenige Schultern verteilt wird?

Sollten wir nicht eher aufmerksamen Widerstand leisten?

 

Kritische Anmerkungen:

In der Einleitung zur Abstimmung über den einzigen Punkt der Tagesordnung beging der Vorsitzende der Verbandsversammlung einen Regelbruch, in dem er das Abstimmungsergebnis vorgab („Wir stimmen jetzt darüber ab, dass gesplittete Gebühren für ein Jahr (2017) eingeführt werden“). Unter dieser Prämisse ist der Beschluss aus meiner Sicht ungültig und müsste zurück genommen werden.

Aus meiner Sicht ist der pseudolinke Vorsitzende der Verhandlungsführung mit einfacher Tagesordnung, wie bereits des Öfteren erlebt, nicht gewachsen. Er sollte zurück genommen werden. Er hat versucht, meine Fragen mit lautstarken Zwischenrufen, der Androhung der Durchsetzung seines Hausrechtes, dem Wortentzug und dem Abschalten des Mikrofones zu unterbinden. Das Mikrofon schaltete er kurzzeitig ab und ich war gezwungen, gegen seine lauten Zwischenrufe meine Wortmeldung lautstärker ohne technische Hilfe fortzuführen (Einwohnerfragestunde! Ich stellte legal Fragen mit kurzer Einleitung. Redezeit und Fragenzahl waren nicht begrenzt. Ich habe mich kurz gefasst. Dass er meine Fragen als nicht legitim empfand und deshalb störte, ist nicht auf einen Regelbruch meinerseits zurück zu führen). Nach Intervention der Zossener Bürgermeisterin und Bitte um kurze Sitzungsunterbrechung konnte ich sofort mit erneut eingeschaltetem Mikrofon meine Fragen beenden. Die Sitzungsunterbrechung ergab die Einigung auf Begrenzung der Redezeit auf fünf Minuten, die ich allerdings auch nicht überschritten hatte. Lediglich die Störungen durch den Vorsitzenden führten mich an die Fünf-Minuten-Grenze. Das ist eine Regeländerung während des „Spieles“ ohne wahrzunehmende Abstimmung.

Im weiteren Verlauf ließ der Vorsitzende Zwiegespräche zu privaten Problemfragen zu und führte selbst welche.

 

Wenn die Sitzung das Ziel hatte, das Vertrauen der Bürger zurück zu gewinnen, in dem die Verbandsvorsitzende stetig ihre eigenen Verbands-Finanz-Probleme betonte und die Bürgermeister mit den Finanzproblemen der Städte in den Tenor einstimmten, ohne auf die Finanzprobleme der letztlich unschuldigen, aber zu Zahlmeistern verurteilten Bürger einzugehen, ist dieses Ziel gründlich gescheitert. Die Betonung des Bemühens der Vertretung der Bürger ohne die erwähnte zweite Komponente ist letztlich nicht glaubwürdig.

 

Nach Abschluss des öffentlichen Teiles der Sitzung wurde ich vom pseudolinken Vorsitzenden angesprochen: Mein Vorgehen sei doch wirklich nicht akzeptabel gewesen. Er habe auch hier, im Vorraum unter essenden und Kaffee trinkenden Gästen, das Hausrecht, meinte er.

 

Es ist absurd, bei Regeleinhaltung ein Einverständnis für Fehlverhalten meinerseits zu erwarten. Das zeigt seine Unkenntnis des Unterschiedes von "legal" (objektiv regelkonform) und "legitim" (nur subjektiv regelkonform). Letzteres bedeutet etwa, was jemand persönlich aus eigenem Rechtsempfinden für richtig hält, u. U., wie in diesem Falle des Versammlungsvorsitzenden, ohne Kenntnis der zu beziehenden Normen und ist häufig durch eigenes Empfinden eingeschränkt. "Legal" ist das in den Gesetzen Geregelte, allerdings unter der Vernachlässigung des Zustandekommens, also der Art und Weise und durch welche Interessengruppen Bewirkte. Wie hätte ich ansonsten bereits bei der Vorstellung der Sachlage im Jahr 2004 durch einen Landtagsabgeordneten in der Zossener SVV auf einen Grundgesetzverstoß (Rückwirkungsverbot) schließen können und die Rücknahme fordern. Damals gab es noch kein (Verfassungs-) Gerichtsverfahren. Er lehnte damals ab, heute hat er seinen "Standpunkt" radikal verändert und fordert mit seinen "Freien Wählern" die Rücknahme des rechtswidrigen Vorhabens durch die Landesregierung (Verursacherprinzip). Wer die Verwaltungsgerichtsverfahren erlebt hat, weiß, dass es hierbei oft um große Beträge für kleine Existenzen geht (z. B. für Campingplätze 40000, 70000 bis 80000 €) und welches Unverständnis selbst das Gericht bis zu seiner Umbesetzung zeigte. Aber, leider müsse man sich an den rechtswidrig und nachträglich veränderten KAG-Gesetzestext halten (z. B. § 19 unter Vernachlässigung der Kann-Regeln des § 8), und so argumentieren auch die Kreise, Kommunen und die Verbände unter Ignoranz der Schicksale. Sinngemäßer Ausspruch auch in der Veranstaltung: "Wir kämpfen für Euch, aber leider sind wir an die Vorschriften gebunden".

 

Ich fragte ihn um sein Verständnis für meine erworbene Meinung aus der heutigen und aus vormaligen Erfahrungen, dass ich ihn nicht für die hellste Kerze auf der Torte halte. Er hatte und betätigte dieses Verständnis (es sei mir unbenommen, das zu meinen).

 

Die gesamte Problematik mit allen ihren juristischen Spitzfindigkeiten, Gerichtsverfahren in verschiedenen Instanzen und die Wendungen daraus hätte vermieden werden können, wenn man in Brandenburg den alten römischen (aus dem unser geltendes Recht entwickelt wurde) Rechtsgrundsatz "nulla poena sine lege" (etwa "keine Strafe ohne Gesetz, kein Recht ohne Gesetz"), aus dem das Rückwirkungsverbot, übrigens nicht nur im Strafrecht, hergeleitet wird, gekannt und berücksichtigt hätte. Die Gesetzgeber (Regierung und Parlament) und die Gerichte in Brandenburg haben ein recht merkwürdiges Rechtsempfinden an den Tag gelegt und der Justizminister führt es fort, in dem er den Verbänden vermeintlich freistellt, zurück zu zahlen oder nicht und sich damit aus der Verantwortung stehlen will. Die BVerfG-Entscheidung spricht eine recht eindeutige, für hiesige Gesetzgeber und Justiz nicht vorteilhafte, Sprache. Weitere Verfahren werden wohl folgen, zur Klärung dieser Fragen und der erforderlichen Verzinsung.

 

Hinsichtlich der Finanzierung der rückzuzahlenden Beiträge inclusive der Verzinsung sei daran erinnert, dass die (überflüssige) "Kreisgebietsreform" nach Regierungsschätzung ca. 600 Mio € kosten soll. Der Verzicht auf dieses Ansinnen würde also die Rückzahlung kostenneutral sichern (siehe auch unser Beitrag auf dieser Webseite "Sachdienlicher Hinweis" vom 12.08.2016, Sparte Finanzen und Steuern).

 

 

Am 09.10.2016 zur Diskussion über die „Kreisgebietsreform“:

 

„Wo bleiben die Bürgerinteressen?“

 

Etwas mehr als ein Jahr währt die Diskussion über die sogenannte Kreisgebietsreform jetzt bereits. Es ist beinahe schon rührend, mit welch treuherzigem Gesicht uns der Innenminister Brandenburgs die von ihm erdachten Vorteile für die öffentliche Hand darstellt. Die Verwaltung soll effektiver werden. Ist denn nach der letzten Kreisgebietsreform ein Effektivitätsschub erkennbar geworden? Das muss sich dann sehr im Verborgenen vollzogen haben. Beispiel: Wir haben (glücklicherweise) nur eine Landesregierung. Die Effektivität müsste dort eigentlich optimal sein. Wenn nicht, wie wir erleben, sollten wir auch die Landesregierung reduzieren? Man möchte weiterhin gar nicht darüber nachdenken müssen, wie teuer der Flughafen wäre mit weniger Verwaltungs-Effektivität. Daraus entsteht die Frage: Wenn einfache Reduktion, wie argumentiert wird, Effektivitäts-Steigerung zur Folge hat, warum reduzieren wir nicht einfach die Politiker aus den Aufsichtsgremien der Flughafengesellschaft? Verwaltung soll kostengünstiger werden. Haben sich nach der letzten Kreisgebietsreform die Kassen gefüllt, wurden die Bürger/innen entlastet? Das wäre uns neu. Die Besiedelung würde „dünner“, die Einwohnerzahlen würden sinken. Ist das nicht nur eine selbsterfüllende Prophezeiung (self fulfilling prophecy)? Kommen jetzt die Bürger/innen massenweise, weil die Verwaltung so schön billig wird? Wohl kaum wird jemand aus (nicht realen) Kostengründen in die Diaspora ziehen. Und hat schon mal jemand auch nur ein Argument der Vorteilhaftigkeit für die Einwohner/innen genannt? Wir haben nichts gehört, wissen aber allmählich, dass „Reformen“ für uns weitere Verschlechterungen darstellen, wobei die weitere Ausdünnung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs nur eine wesentliche ist. Für uns werden die Wege weiter und die Kosten höher, kurz: Sparen bedeutet Umverteilung von Kosten- und Zeitaufwand auf die Bürger/innen. Vorteil: Wir dürfen uns neue Namen ausdenken für Landkreise, die den ehemaligen DDR-Bezirken ähnlicher werden. Hervorragend.

 

Bezogene Texte: “Durch Abwarten wird nichts besser“, MAZ, 14.10.2015, „Kreisreform: Linke rückt von Schröter ab“, MAZ, 05.11.2015, „ Umweltexperten rügen Kreisreform“, MAZ, 13.11.2015, „Kreisreform wird weiterhin klar abgelehnt“, MAZ 04.01.2016,  „Anti-Reform“, CDU will Kreisgrenzen und kreisfreie Städte erhalten“, alles MAZ, 11.01.2016, „Spreewaldkreis zu den Akten gelegt“, MAZ, 10.02.2016, „Schröter erzürnt Kreisfreie“, MAZ, 20./21.02.2016, „Kaum Bürger beim Bürgerdialog“, MAZ, 26.02.2016, „SPD dämpft Hoffnungen auf Kreisfreiheit“, MAZ, 19.04.2016, „Merkel stärkt märkischer CDU bei Kreisreform den Rücken“, MAZ, 04./05.06.2016, „Spitzenpolitiker lehnen Kreisreformen ab“, MAZ, 14./15./16.05.2016, „Opposition trommelt gegen Kreisreform“, MAZ, 06.06.2016,“Kreisreform: Ablehnung bei CDU, Grüne nicht dagegen“, MAZ, 10.06.2016, „Kreisreform: Rot-Rot lockt Städte mit mehr Geld“, MAZ, 22.06.2016, „Dünn, brüchig, untauglich“, 30.06.2016, „Kreisreform nimmt Konturen an“, MAZ, 01.07.2016, „Landtag sucht Bürgerdialog per Internet“, MAZ, 09./10.07.2016, „Countdown für die Kreisreform läuft“, „Schülerzahlen in der Mark legen bis 2023 kräftig zu“, alles MAZ 11.07.2016, „Halbherzig, bürgerfern, unausgereift“, MAZ, 13.07.2016, „Enttäuscht über Landtagsvotum“, „Verhärtete Fronten“, „CDU kündigt Volksentscheid gegen rot-rote Kreisreform an“, alles MAZ, 14.07.2017, „In Wirklichkeit ist vieles teurer geworden“, MAZ, 23./24.07.2016, „Die offenen Fragen sind bis heute unbeantwortet“, MAZ-Serie, „Volksinitiative gegen Kreisreform startet im Herbst“, „Programmierter Erfolg“,“ Woidke hat keinen Plan für Brandenburg“, alles MAZ, 08.08.2016.

 

Am 09.06.2016 zum Thema „Verlängerung der S-Bahn über Rangsdorf hinaus nach Wünsdorf“:

 

„Wir wurden ausgebootet.“

 

Die Aussage, dass der Verein BISAR seit 2002 für eine Verlängerung der S-Bahn-Trasse bis nach Rangsdorf kämpft, ist unzutreffend. Als Gründungsmitglieder des Vereins vereinbarten wir die Verlängerung der S-Bahn-Strecke bis nach Wünsdorf und nahmen dieses Ziel in die Satzung vom 26.06.2002 auf (§2, Nr. 1, dritter Spiegelstrich). In der Folge baten wir als ehemalige Grüne die Abgeordneten der damaligen Stadtverordnetenversammlungen in Zossen und Wünsdorf (Bgmstr/in. Lüders und Brumm, 01.10.2002) sowie den damaligen grünen brandenburger Konversionsbeauftragten und Gründungsmitglied der Grünen, Roland Vogt, um finanzielle und ideelle Hilfe. Alle sagten diese Hilfen zu. Mit unserer über die Landesgrenze hinweg agierenden Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“ (BI RdMF) aus Berlin-Lichtenrade organisierten wir in Zossen und in Blankenfelde Unterschriftensammlungen, an denen sich die Grünen Brandenburgs (MdB Cornelia Behm und G. Kalinka (heute Kreistagsvors. Teltow-Fläming)) und zwei Mitglieder von BISAR (in Zossen) hilfreich beteiligten. Mit der BI RdMF führten wir auch über dieses Thema werbende Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium in Berlin-Mitte, Invalidenstr., der Planungsabteilung des Potsdamer Ministerium MSWV (18.11.2003), dem Umweltschutzministerium in Potsdam (22.01.2003), dem Bahnbeauftragten der DB im Bahntower in Berlin (28.07.2003).In der MAZ-Zossen erschien u. A. unser Leserbrief zu dem Thema (03.04.2002). Im Gegensatz zum Verein Bisar, der eine eingleisige Strecke zwischen Blankenfelde und Rangsdorf forderte, argumentierten wir für eine zweigleisige Strecke zur Stützung der Bücherstadt und der geplanten Konversionsmaßnahmen in Wünsdorf. Ergebnis der Gespräche: Bestellen müssen die beiden Länder Berlin und Brandenburg. Beide plagt Geldmangel (war das jemals anders, wird das sich jemals bessern?). Wenn trotzdem gebaut werden würde, dann allerdings zweigleisig, weil die Ausweichstellen einer eingleisigen Strecke den Bau nur unwesentlich billiger, die Bahn aber langsamer und störungsanfälliger und sicherer machen würden. Weiterhin führten wir als Grüne mit unserer BI RdMF Gespräche mit der Bundestagsabgeordneten C. Behm und dem grünen Verkehrsbeauftragten W. Herrmann (heute Verkehrsminister Baden-Württemberg) im Bundestagsgebäude mit dem Ergebnis der Zusage ihrer argumentativen Stützung. Ich sprach das Thema auffordernd in der Einwohnerfragestunde des Kreistages an (07.04.2003). Zum Ausbau einer zweigleisigen Strecke nach Wünsdorf gab es auch einen Beschluss des Wirtschaftsausschusses des Altkreises Zossen mit der Zustimmung des heutigen BISAR-Vorsitzenden, so wie es bis 1941 als Anschluss der Militärstandorte an das S-Bahn-Netz bereits geplant aber durch den Krieg verhindert wurde, und folgerichtig wurde die Brücke der Autobahn A10 bereits in der Breite für vier Gleise (zwei für die S-Bahn) gebaut. Über den Grund zu seiner Meinungsänderung können wir nur spekulieren. Damals erkannten wir noch nicht, dass wir vom BISAR-Vorstand „ausgebremst“ werden würden, obwohl aus heutiger Sicht dieses Unterfangen bereits bei der Namensgebung des Vereines angelegt war: Obwohl wir aus semantischen Gründen einverstanden waren mit dem Vereinsnamen "BISAR", wurde es strikt abgelehnt, die thematisierende Überschrift, den Langnamen, zu ergänzen um die Worte "... und Zossen (Wünsdorf)". Er meinte plötzlich, dass eine eingleisige Strecke nur bis Rangsdorf einfacher zu realisieren sei, dass man in Zossen nicht für die Verlängerung der Strecke werben solle. Die Aktivitäten von BISAR, die von dessen Seite her noch garnicht begonnen hatten, wurden dann auch nicht bedacht. Wir wissen von weiteren Mitglieder-Austritten nach autoritärem Vorstandsverhalten nach der erfolgten Wahl des zweiten Vorstandsvorsitzenden. Heute wissen wir, dass eine rückwärtsgewandte (nach Blankenfelde, das eine eigleisige S-Bahn bereits hat) Appeasementpolitik nicht erfolgreich sein muss. Als BISAR heimlich das Wünsdorf-Ziel ohne Information und Abstimmung mit uns aus der Satzung strich, verließen wir den Verein unter Protest (24.08.2003), stellten unsere zahlreichen Aktivitäten ein und konzentrierten uns auf andere, auch Bahn-Inhalte.

 

Bezogene Texte: „Hohe Hürden für Verlängerung der S-Bahn bis nach Rangsdorf, Kasten: Hintergrund, MAZ-ZR, 07.06.2016.

 

Langname BISAR: Bürgerinitiative S-Bahn-Anbindung Rangsdorf (und Zossen-Wünsdorf).

 

Am 09.05.2016 zum Thema „Polizeiwache in Zossen wird teilgeschlossen und teilverlegt“:

 

„Aktion: „Regelkonformer Bürger“ notwendig.“

 

Die Aussage, dass „lediglich eine Teilschließung und Teilverlegung der Zossener Polizeiwache“ nach Ludwigsfelde erfolgen soll, ist für uns nicht hinreichend und eine Nebelkerze. Die Kriminalpolizei soll umziehen. Der Streifendienst soll tagsüber von Zossen erfolgen, und „nur die Nachbereitung der Einsätze“ erfolge in Ludwigsfelde, während der „Revierpolizist" hier tagsüber Dienst tue. Es wird gleichzeitig beklagt, dass Polizeipersonal fehle. Sollen wir jetzt glauben, dass die Polizei im gesamten östlichen Kreisteil Einsätze fahre und dann zum Zettel-Ausfüllen energieintensiv, zeitraubend, das Fahrzeugmaterial verschleißend und die Straße füllend über die Dresdner Bahngleise schaukele, während hier in Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf, Zossen und Baruth die Bürger um Polizeihilfe barmen? Das Personal in Zossen ist gut untergebracht und es müsste eigentlich aufgestockt werden. Für die neuen Räume in Ludwigsfelde wird sich eine Verwendung finden lassen. Werden Vorschläge gewünscht? Zuzustimmen wäre den Vorstellungen nur dann, wenn verbindlich vereinbart werden würde, dass es keine Hilfs- und Notfälle, keine Kriminalität bei geschlossenen Bahnschranken, nach sechzehn Uhr, nachts und während des Ausfüllens der Polizeiprotokolle gäbe. In Anlehnung an die Hilferufe im Ungarn von 1956 („Was tun die Vereinten Nationen?“) rufen wir: “Was tun die Gewerkschaften und die örtlichen Politiker/innen?“ Zugegeben, das ist etwas hoch gestochen, aber es braucht schon die Posaunen um den Innenminister wach und schlau zu „küssen“ oder zumindest an seine Schutzaufgaben für die Bürger zu erinnern. Seine Vorstellungen zur „geplanten Kreisgebietsreform“ stecken uns noch in den Knochen. Wir erinnern uns auch noch an den Ruf des Barkeepers in einer britischen Pub, der frei übersetzt lautet: „Gentleman, letzte Runde, bitte“.

 

Anmerkung: In „Gentleman“ ist nicht das Mehrzahl-e, sondern das Einzahl-a beabsichtigt, weil es in Brandenburg einen Innenminister gibt.

 

Am 15.03.2016 zum „Baustopp für Zossener Schloss und Bettenhaus“:

 

„Synthese aus „Alt“ und „Neu“ ist möglich“.

Der Artikel zum „Baustopp“ am Zossener Schloss und Bettenhaus ruft Erinnerungen hervor: Am „Shell-Haus“ in Berlin, der damaligen Bewag- und heutigen Gasag-Hauptverwaltung am Reichpietschufer / Stauffenbergstraße war der Austausch der verrosteten Stahlfenster gegen aussehensgleiche mit Kunststoff-Rahmen geplant. Das rief die Denkmalschutzbehörde auf den Plan. Nach langem Streit wurden die Fenster aus ökologischen Gründen getauscht. Das Haus in der Zossener „Breite“-Strasse wurde zwecks Renovierung an einen Investor verkauft. Alsbald trat der hiesige Denkmalschutz auf den Plan und verfügte Auflagen, die den Finanzrahmen des Investors sprengten und sein Interesse bremsten. Heute ist das Haus leider verschwunden. Der hiesige Denkmalschutz verfügte auch Auflagen im Zusammenhang mit der „Erneuerung“ der Stadtparktreppe und des verrohrten „Springbrunnens“, indem er Restauration im „DDR-Look“ forderte. Ebenso ging es mit einem „verpilzten“ Baum. Treppenstufen und Brunnen dämmern dem Verfall entgegen, der Baum musste gefällt werden. Weiterhin erinnern wir uns an eine „Musterecke“ des neuen Stadtschlosses in Berlin an der Werderstraße, gegenüber dem Außenamt, mit der das Aussehen des neuen Stadtschlosses angedeutet werden sollte, und sehen daraus die Möglichkeit einer Synthese aus „Alt“ und „Neu“ in Zossen: Im hinteren Bereich des Zossener Stadtparkes an der Friesenstraße wird ein der Art des Stadtschloß-Mauerwerkes entsprechender, ummauerter Museumsbereich geschaffen versehen mit einem realitätsnah nachgebauten Teil des abgerissenen Hauses in der „Breite“ und mehreren eingebauten Kastenfenstern aus dem Bettenhaus. Ein pilzbefallener Baumstammteil könnte ausgestellt werden. Das Mauervierecks-Ensemble sollte die statusgetreu umgesetzte Stadtparktreppe mit dem originalgetreuen „Springbrunnen“ aus erinnerungstechnischen Gründen in der augenblicklich morbiden Form umgebend aufnehmen. Versehen mit einem Dach und einem Eingangsbereich mit Kassenhäuschen würden die eingenommenen Eintrittsgelder für den Erhalt der Einrichtung sorgen können, in der auf den alten Stadtparksbänken Besucher zu Rast und Nostalgie-Gedanken verweilen könnten. Damit wäre dem Denkmalschutz-Interesse entsprochen, die begrüßenswerten Bauvorhaben wären durchführbar, Zossen hätte ein weiteres Alleinstellungsmerkmal und der Landkreis in Luckenwalde könnte sich bemühen, zahlreiche engagierte Bürger und Investoren gegen den kreiseigenen Verfall zu mobilisieren.

 

Bezogener Text: „Baustopp für Bettenhaus und Schloss“, MAZ-ZR, 09.03.2016. 

Am 11.02.2016 zum Thema: „ICE-Systemhalt in Coburg“ herstellen und täglich regelmäßigen mehrmaligen Halt gewährleisten (mit Nachtrag vom 12.02.2016):

 

„Die Bahn soll verbinden“.

 

Die Bahn ist grundsätzlich ein hervorragendes Verkehrsmittel. Sie kann, anders als andere Verkehrsmittel, viele Menschen zwischen den Orten miteinander schnell verbinden. Dazu muss sie von A nach B fahren und in angemessenen Abständen halten, um Ein- und Ausstieg zu ermöglichen. Mit dem ICE ist es anders: Er kann ganz schnell von einem sehr großen Ort A zu einem anderen sehr großen Ort B fahren. Zur Wahrung der hohen Geschwindigkeit soll er aber möglichst nicht oft halten. Die Fahrgäste, die an der Strecke wohnen, können nur mit einem „Bummelzug“ an den Ort A fahren, um von dort mit dem sehr schnellen ICE zum Ort B und von dort mit einem weiteren „Bummelzug“ an ihren Zielort zu gelangen. Geschwindigkeit wird dabei sehr relativ. Bewohner in der Mitte zwischen den Orten A und B können wählen: Fahren sie mit dem „Bummelzug“ zum Ort A um schnell nach B zu gelangen und zahlen aus „Imagegründen“ einen hohen Preis oder fahren sie preisgünstig gleich mit dem „Bummelzug“ nach B? Die an der Strecke liegenden Gemeinden müssen nach dem Eisenbahngesetz alle Kosten zum Streckenbau (möglicherweise im Signalstreckenbau) mit den nicht flächengleichen Bahnübergängen tragen, obwohl sie fast keinen direkten Nutzen haben und gleichzeitig die „Bummel“- und Güterverkehre gewährleisten. Im Land Brandenburg hält der ICE nur selten fast nirgendwo, so auch in Potsdam. Die Nähe der Landeshauptstadt Potsdam zu Berlin schneidet Brandenburg fast vollständig vom ICE-Verkehr ab. Die Gemeinden ächzen über die Baukosten und müssen sich zu Bahnbedingungen für Brücken und Tunnel verschulden. Wir sehen, dass der ICE die Menschen nicht verbindet, sondern trennt. Coburg muss sehr gut aufpassen und sein Gewicht sehr schwer in die Waagschale werfen, wenn die Stadt nicht hinten ´runter fallen will.

 

Bezogene Texte: U. A. „Biedefeld fordert ICE-Systemhalt“, CONP, 10.02.2016, Nachtrag „SPD rückt vom ICE Systemhalt ab“, CONP, 12.02.2016.

 

Nachtrag vom 12.02.2016: In dem Artikel vom 12.02.2016 wird der SPD-Unterbezirksvorsitzende von Coburg/Kronach derart zitiert, dass ihm „ein ICE-Systemhalt (…) in Coburg persönlich doch recht unwahrscheinlich zu sein scheint.“ Diese Ausdrucksweise demonstriert das Engagement des Politikers und signalisiert, dass er akzeptiert, was ihm angeboten wird. Durchsetzungswillen für die Interessen seiner Region sieht anders aus. Der beigefügte schematische Lageplan, übrigens nicht maßstabsgerecht, suggeriert die geografische Lage Coburgs in der ICE-System-Diaspora, weit entfernt von allen dargestellten ICE-Strecken. Soll uns das die Unmöglichkeit des Coburg-Anschlusses suggerieren? Bewegt man sich einige Meter über die Stadtgrenze Coburgs hinaus, richtig, vor Rödental, die lange Brücke neben der A 73-Brücke, das ist die nicht dargestellte ICE-Strecke, die um zwei Weichen und ein Stück Schiene ergänzt leicht durch Coburg führen könnte. Warum das bisher noch nicht geschah, ist uns rätselhaft. Aber, diese Entfernung stellt wohl für manchen Provinzpolitiker bereits eine unüberwindliche Distanz dar.

 

Am 08.09.2015 zur Diskussion über die sogenannte „Kreisgebietsreform“:

 

„Kostenumverteilung.“

 

Die Kreisfusion, auch "Kreisgebietsreform" (sic!) genannt, von vierzehn auf zehn Landkreise und damit Neuorganisation von Gebietskörperschaften wird uns als eine Reform-Möglichkeit der Verwaltungs-Strukturen, „Verschlankungs- (Effektivitäts-Steigerung) und Sparmaßnahme“ verkauft. „Sparen“ bedeutet per Definition: Mehr einnehmen als ausgeben. Unter einer „Reform“ verstehen wir oft, irrtümlicherweise, eine Verbesserung von Strukturen und unter einer „Verschlankung“ eine Verringerung des Aufwandes mit gleichem Ergebnis. Das alles tritt jedoch wahrscheinlich so nicht ein, jedenfalls nicht für den Bürger, der das „Opfer“ einer solchen Fusion wird. Zunächst kostet eine Fusion Geld, weil Strukturen und Gebäude neu gestaltet werden müssen. Der Organisations-Fachmann sagt dann, dass Ablauf- und Aufbauorganisation verändert werden müssen. Hierbei lockt das Land mit einer „Anschubfinanzierung“ von 200 Millionen, was einem Brosamen entspricht. Danach hat der Bürger längere Wege zur Verwaltung, zu Gerichten und zu Meldestellen zu überwinden. Die Fahrt- und Treibstoffkosten hat dann der Rat- oder Rechtssuchende zu tragen. Eventuell unterbleibt die Klärung einer Frage, das Recht auf der Strecke. Kosten werden nicht „eingespart“ sondern verlagert auf die Bürger. Die Einnahmesituation ändert sich nicht. Beispiel: Die Polizeireform führte zu Schließungen von Wachen, die Polizei propagierte die mobile Einsatzstelle, was eine Reduzierung der Sicherheit zur Folge hatte und erhöhten Primärenergie-Einsatz. Personal wird „freigesetzt“ (Erhöhung von Kosten durch frühere Altersversorgung, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatz-Reduzierung) oder nicht ersetzt. Teurere Arbeitskräfte werden „eingespart“ mit der Folge des Qualitätsverlustes. Alle realen Verwaltungswege wachsen überproportional zur verlassenen Situation, denn die maximale Fläche eines geplanten Landkreises wäre ungefähr fünf Mal so groß wie Berlin bei einem Zwölftel der Bevölkerungsdichte. Die Gesundheits-und Lebensversorgung wäre noch stärker gefährdet als jetzt. Eine Effektivitäts-Steigerung darf bezweifelt werden, wenn nicht gleichzeitig die Informations-Netze ertüchtigt werden. Diese Kosten aufzubringen ist die „privatisierte“ Telekom bereits jetzt in „dünn“ besiedelten Landstrichen nicht zu bewerkstelligen bereit. Zudem wird die Identifikation der Bürger, die eher begrenzt regional zu fühlen gewohnt sind, mit derartig großen Strukturen nicht zunehmen, was die Wahlbeteiligungen reduzieren wird. Zusammenfassend, aber nicht abschließend, wagen wir die Behauptung: Demokratie und Rechtsstaat bleiben auf der Strecke, die Vereinzelung der Menschen nimmt zu. Die Verschuldung der Städte wird ihre Möglichkeiten und die ihrer Umgebung reduzieren. Ob das wohl ein gewünschtes Ziel ist? Kostengünstiger im volkswirtschaftlichen Zusammenhang wird nichts, der Aufwand wird mit unsicherem Ergebnis nur höher und anders verteilt.

 

Bezogene Texte: Kommentar „Millionen im Gepäck“, Artikel „Land plant Millionenprogramm zur Entschuldung von Kommunen“, beides MAZ, 31.08.2015, Ankündigung zur „Geplanten Kreisgebietsreform in Luckenwalde“, MAZ-ZR, 08.09.2015.

 

Am 25.06.2015 Nachtrag zur Kreistagssitzung vom 27.04.2015

 

Auszug aus TOP 4 (?): Einwohnerfragestunde.

 

Die Fragen waren gerichtet an die Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming, Frau K. Wehlan.

Themen: Spontane Fragen, auch zur Verlängerung der S-Bahn bis Wünsdorf (S-Bahn-Lückenschluss Plus).

2. Einleitung: Seit ca. fünfzehn Jahren bekümmern wir uns um die zweigleisige Verlängerung der S-Bahn von Berlin-Lichtenrade über Mahlow und Rangsdorf nach Zossen-Wünsdorf, so wie die Strecke schon bis Rangsdorf bestand und bis 1944 geplant war, ein sogenannter „Lückenschluss Plus“. Außer einigen zu kurz gesprungenen Diskussionen ist bisher nichts geschehen.

3. Frage: Was wird in der Zukunft geschehen, damit das Konversionsgebiet Wünsdorf und die Bücherstadt an einen guten ÖPNV angeschlossen wird. Diese Frage wird besonders virulent durch den vorgesehenen Aufbau einer Flüchtlings-Aufnahmestelle in Wünsdorf.

Am 17.06.2015 erreichte mich das Antwortschreiben der Landrätin, Frau K. Wehlan. Kurz gefasst ist der Inhalt, dass es bisher keine Anfragen und/oder Beschwerden bezüglich der ÖPNV-Anbindung von Wünsdorf und der Bücherstadt gebe. Eine gute ÖPNV-Anbindung über Busse sei, wie in anderen Bereichen des Landkreises auch, außer an den Wochenenden, bereits gegeben. Es folgt eine Aufzählung von Buslinien.

Dazu: Das Thema wurde nach ca. sieben Wochen Dauer verfehlt. Sechs. Setzen. Bei der Anfrage handelt es sich um eine solche zur S-Bahn und zu einem „Lückenschluss Plus“. Busse haben eine andere Aufgabenstellung als die S-Bahn zu bewältigen und ergänzen den S-Bahn-Verkehr hinter dem Regional-Express und der S-Bahn. Es wird mir klar, dass stets der große „Lautsprecher“ benötigt wird. Aber: „Das Verstehen kommt aus Missverständnissen“ (Franz von Assisi).

Bereits in den vierziger Jahren war die Fortführung der Militäreisenbahn, spätere S-Bahn-Trasse, nach Sperenberg und Wünsdorf geplant. Die Kriegsereignisse verhinderten die Maßnahme. Der Trassenbereich für zwei Gleise ist bereits vorbereitet, die Autobahnbrücke der A10 ist bei Rangsdorf dafür breiter gebaut und jetzt nutzlos und eine Mittelvergeudung, wenn sie nicht für ihren Zweck genutzt wird.

Am 18.12.1990 wurde vom Kreistag Zossen, Ausschuss für Regionalentwicklung und Verkehr weitsichtig über ein „Vorlage zur Beschlussfassung über die Weiterführung der S-Bahn im Landkreis Zossen“ beschlossen.

Die Verwaltung der Bücherstadt-GmbH hat sich um einen Halt des Regional-Expresses bemüht. Nachdem uns, (Bündnis 90/Die Grünen (damals Mitglied) mit Roland Vogt, der BI „Rettet die Marienfelder Feldmark“ RdMF (Mitglied) und der BI „BISAR“ (damals Gründungsmitglied), im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der Strecke auf Geschwindigkeiten größer 160 km/h dieser Halt auf der Strecke als unzweckmäßig erschien, weil dieser Halt die übrigen drei Verkehrsarten (ICE, Regionalexpress, Güterverkehr) zusätzlich behindert hätte oder selbst eingeschränkt worden wäre, schlugen wir die S-Bahn vor.

Im Jahr 2002 veranstalteten wir gemeinsam jeweils nacheinander in Blankenfelde und Zossen Unterschriften-Sammlungen und Darstellungen, der heutige Kreistagsvorsitzende war Mitveranstalter, das MdB Cornelia Behm war unser Gast.

Wir führten ca. im Jahr 2003 als Grüne eine Veranstaltung im Wünsdorfer Bürgerhaus durch, die diese Sache zum Thema hatte. Bgm. Brumm, Lüders und der B90/GRÜNE-Vorsitzende Vogt sagten wegen der Bedeutung der Sache ihre Unterstützung zu.

Ich selbst habe im Verlaufe der Jahre im Kreistag mehrmals Anfragen zu dem Thema gestellt. Mit unserer BI RdMF sprachen wir über das Thema mit dem Abteilungsleiter im „Stadt- und Regionalentwicklungs“-Ministerium in Potsdam, mit dem Bundesverkehrsministerium in Berlin, mit dem Bahnbeauftragten in Berlin und dem VBB in Berlin. Der damalige Landrat sagte mir kreistagsöffentlich nach einer Anfrage, dass ich auf dem Teller (er meinte wohl „Teppich“) bleiben solle. Ich wollte nicht auf dem Teller, wohl aber auf dem Teppich bleiben. Und der Teppich endet in Wünsdorf. Ich muss also davon ausgehen können, dass das Thema bekannt sein kann, dass die Umsetzung bisher aber am „fehlenden Geld“ scheiterte. Wir lernten aber aus der Banken- und der Finanzkrise, dass die Mittel flüssig gemacht werden, wenn, auch nach offensichtlichen Fehlentscheidungen, das Thema virulent wird, häufig ist es dann schon sehr spät. Das Thema S-Bahn ist virulent im aktuellen Zusammenhang. Es ist schon sehr spät. Auch auf die Asylantragsteller-Problematik ist man im Landkreis trotz meiner mehrmaligen Anfragen erst mit mehrmonatigem Verzug aufmerksam geworden, und diese Zeit wurde von der Gemeinde "genutzt", eine offenbar positiv erscheinende, aber ablehnende Scheinargument-Kulisse aufzubauen (Saalow). Für die verfallende Immoblie gibt es augenblicklich keine Lösung. Beim Potsdamer Alt-Landtags-Sitz "Kreml" wurde ein Verkauf vorgezogen. Die Argumente, dass es keinen Platz gäbe, dass die Gemeinden zu klein seien für Flüchtlinge oder dass die Kosten zu hoch seien erscheinen damit in dem Licht, vorgeschoben und Abweisungs-Argumente zu sein. Trotz der geübten Negativ-Kritik lebt Zossen-Wünsdorf, dort soll eine Erstaufnahmestelle für im Endausbau 2017 eintausendzweihundert Asylbewerber (das sind ca. 20% der Wünsdorfer Einwohnerzahl) errichtet werden, in dem die Antragsteller individuell zwar nur drei Monate verbleiben würden, die Zahl insgesamt aber dauerhaft bestehen bliebe, ein positives Beispiel vor.

 

Am 21.06.2015 an die Leserbriefredaktion der Märkischen Allgemeinen Zeitung, Potsdam:

 

Liebe MAZ-Redaktion,

 

wir bitten Sie um die Veröffentlichung des Textes „Absolut grenzwertig“ als Reaktion auf den Artikel „Immer feste druff“, MAZ vom 20./21.06.2015. Der Text ist mit niemandem abgesprochen.

Wir haben sehr nahe Kenntnis von der besprochenen Situation: Wir sind Gründungsmitglieder der Bürgerinitiative (BI) “Zossen zeigt Gesicht“ (ZzG) gewesen, haben uns aber, wie andere auch, abgesetzt, nachdem ZzG zur Bürgermeisterwahl die vereinbarte Neutralität und freundliche Äquidistanz zu allen demokratischen politischen Parteien aufgab und den „parteilosen“ Kandidaten der Partei „DIE LINKE“ unterstützte. Wir nahmen unsere Unterstützung dieses Kandidaten daraufhin zurück.

Über die gegen die Brandstifter am Zossener „Haus der Demokratie“ und deren Anstifter geführten Verfahren haben wir genaue Kenntnis als Beteiligte und Zuhörer (es gilt eine „Verschwiegenheitspflicht“, da Jugendverfahren). Außerdem konnten wir außerhalb des Gerichtssaales während der gesamten Verfahrensdauern die Akteure wahrnehmen und wurden nach dem Anstifter-Verfahren vom RBB interviewt.

Aus anderen Verfahren haben wir Zuhörer-Kenntnis.

Zur Schul- und Asylproblematik in Zossen gibt es unsere anregend-fragenden Wortmeldungen im Kreistag von Teltow-Fläming. Das kann weiter ausgeführt werden, weil es merkwürdig ist (z. B. bezüglich eines kreiseigenen Hauses in Saalow, von dem die Landrätin zum Fragezeitpunkt nach eigener Aussage keine Kenntnis hatte. Jetzt plötzlich wird es aus der Gemeinde als zu teuer und zu groß für die kleine Gemeinde beschrieben, obwohl in Wünsdorf (nach augenblicklicher Voraussage) 1200 Asylbewerber im Wechsel, als Zahl jedoch dauerhaft projektiert, akzeptabel seien (ca. 20 % der Einwohner), was nicht kritisiert wird aber in der Relation als merkwürdig erscheint).

ZzG hat sich zur eigenen Profilierung an Autoritäten und Institutionen (z. B. an den SPD-Vorsitzenden S. Gabriel und an die Stadt Dachau) gewandt, aus Dachau einen Preis erhalten und eigene Probleme in Zossen verschwiegen. Unsere altruistisch vorgetragenen Erläuterungen wurden von der Stadt Dachau dagegen ignoriert. Eine abneigungsbegründete „Verfolgung“ von ZzG durch die Bürgermeisterin konnte von hier nicht wahrgenommen werden, eher nehmen wir das Gegenteil zur Kenntnis.

Die Wahl der Landrätin war im Kreistag so nicht vorgesehen und nicht mehr vorauszusehen. Vorher war nach der durch die Verfehlung des Quorums „misslungene Direktwahl“ durch die Bevölkerung die Wahl an den Kreistag „zurück gefallen“. Es erfolgte eine Festlegung auf zwei Kandidaten durch die großen Parteien, vorher wurde aber, offensichtlich zur „Wahrung des Anscheines“, eine bundesweite öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die jetzige Landrätin (DIE LINKE), die in der vorherigen „misslungenen“ Direktwahl die meisten Wählerstimmen auf sich vereinigen konnte, spielte unmittelbar vor der Kreistagswahl keine Rolle mehr, weil die absprechende Parteien über eine Stimmenmehrheit verfügen konnten. Das änderte sich unmittelbar nach einer, der einzigen, kritisierenden Einwohnerfrage (Fragesteller Haenicke) derart, dass unmittelbar nach der Einwohnerfrage plötzlich mehrere Kandidat(inn)en vorgeschlagen wurden, das „Rennen“ neu eröffnet wurde. Von diesen neu vorgeschlagenen Kandidaten erhielt, merkwürdigerweise, keiner eine einzige Stimme, auch nicht von denjenigen, die sie vorgeschlagen hatten. Die vorher abgesprochenen und die neu vorgeschlagenen Kandidat(inn)en unterlagen und Wehlan (Die LINKE) konnte obsiegen.

Unsere Petition beim Petitions-Ausschuss des Landtages Brandenburg mit der Zielsetzung der pekuniären Entschädigung der Bewerber(innen) von außen und der moralischen Entschuldigung ihnen gegenüber wegen der „Scheinveranstaltung“ wurde abgewiesen. Heute sind wir uns nicht mehr sicher, ob unsere Anstrengungen als Erfolg gewertet werden können. Jedenfalls erscheint uns nicht die Zossener Bürgermeisterin als Problemverursacherin, die Ursachen liegen wohl an anderer Stelle, über deren Verortung wir jedoch Vermutungen anstellen könnten.

Wir benennen im Anschluss einige Texte von unserer Web-Seite, die als Beleg für unsere Thesen gelten sollen.

 

Sparte „Kommunales“:

Wortmeldung Kreistag vom 09.09.2013,

Petition vom 03.10.2013,

Off. Brief an Dachau vom 30.12.2013,

Wortmeldung Kreistag vom 01.09.2014,

Wortmeldung SVV Zossen vom 24.09.2014,

Wortmeldung SVV Zossen vom 10.12.2014,

Wortmeldung SVV Zossen vom 18.03.2015,

Wortmeldung Kreistag vom 27.04.2015.

 

Sparte „Politik“:

„Widerspruch ist angesagt“ vom 28.07.2013,

„Rechtsstaat vs. Glaubensrecht“ vom 10.01.2015.

 

Sparte „Organisationen“:

Off. Brief „Austrittsargumente aus der LINKEn“ vom 24.05.2008,

„Politisch Eigensinnige …“ vom 15.03.2015.

 

Wir stellen Ihnen anheim, diese Beispiele, natürlich freiwillig, weil „Augenpulver“, lesend zur Kenntnis zu nehmen, bitte Sie um den Abdruck unseres Textes im Anhang und grüßen Sie herzlich zum Ende des Wochenendes.

 

Bezogener Artikel: „Immer feste druff“, MAZ, 21.06.2015.

 

Am 21.06.2015 zum Artikel im MAZ-Blickpunkt: „Immer feste druff“:

 

„Absolut grenzwertig“.

 

Trotz mäßiger schulischer Leistungen erinnere ich mich noch an den uns von unserem Geschichtslehrer zitierten Ausspruch, den der Kronprinz Wilhelm zum Zwecke der Aufstachelung der Bevölkerung zum Krieg gegen den damaligen „Erzfeind“ Frankreich im Jahre 1914 getan haben soll: „Immer feste druff, Pardon wird nicht gegeben“. Der Spruch hat vielleicht seinen Ursprung beim Genozid der deutschen „Schutztruppen“ durch den Oberbefehlshaber im damaligen Deutsch-Südwestafrika, heute Namibia, gegen die Herero, die von Trotha ca. 1905 zum Verdursten in die Omaheke-Wüste jagen ließ und ihnen den Rückweg versperrte. Weiter besaß (circa 1957/58!) ein etwas wohlhabenderer Mitschüler eine Erotik-Medaille, auf der mit dem Bild eines kopulierenden Paares dieser Ausspruch „Verwendung“ fand. Mit der Überschrift über den Artikel wird die besprochene Persönlichkeit in einen chauvinistisch-nationalistischen, einen militaristischen, jedenfalls in einen martialischen und auch in einen sexistischen Zusammenhang gerückt, wo sie nicht hingehört, für den die Entsprechung natürlich fehlen und was als anstößig gebrandmarkt werden muss. Der Wahrheitsgehalt ist ebenso grenzwertig, weil wesentliche Informationen fehlen: Die Unschuldsvermutung wird mit einer zweideutigen Formulierung umgangen („…möglicherweise rechtswidrig vergeben hat“ und nicht „…der vorgeworfen wird (…) vergeben zu haben“). Ein „Vertragsverletzungsverfahren“ und eine Strafe können nicht drohen, wenn die Unschuldsvermutung bis zu einem Urteil gilt. Es wird nicht ausgesagt, wem ein Verdacht gekommen ist, wer den Vorwurf ventiliert hat. Die Architektenkammer Schattenfrohs (nomen ist hier omen?) kann keine eigene Kenntnis gehabt haben, wenn doch die Baumaßnahmen vorgeblich nicht ausgeschrieben worden sein sollen. Die von uns mit gegründete BI „Zossen zeigt Gesicht“, die von mehreren Mitgründern zwischenzeitlich verlassen wurde, konnte in der durch die Stadt Zossen vom Landkreis erworbenen Immobilie ihre Ausstellung präsentieren, erhielt also Unterkunft, war akzeptierter Gast, bekam sie aber nicht übereignet. Von einigen Akteuren initiierte Gerichtsverfahren wegen Bestechlichkeit gegen die Bürgermeisterin endeten mit Freisprüchen oder gingen für die Initiatoren verloren, was erwähnt werden müsste. Die Unterzeichnenden sind mit den Akteuren auf beiden Seiten bekannt, sind Teil der Angelegenheiten. Der Unterzeichnende befand sich als „Grüner“, später als “Linker“ in Opposition zur Bürgermeisterin. Es gelang jedoch stets ein humorvoller und mit Situationskomik angereicherter „Streit“ über kontroverse Themen, was beiden Seiten zu verdanken war. Er verließ aber wegen eines „Gleichrichtungsversuches“ und abweichender Argumente, die in der linken Basisgruppe „nicht geduldet“ (Zitat aus einem „Tribunal“) wurden, die „Linke“-Ortsgruppe. Wir diskutieren in der Wählergruppe „Plan B“ durchaus kontrovers, wie man wohlmeinend auch öffentlich sehr einfach in den Sitzungen wahrnehmen kann und folgen nicht kritiklos, was aber auf der anderen Seite noch nicht möglich ist. Dort wird nach dem Motto gehandelt: „Wer, wenn auch nur in einem Detail, nicht für uns ist, ist gegen uns.“ Positive, zielführende Vorschläge fehlen von dort. "Destruktion und Zersetzung" sind zwei Begriffe, die uns bei der gehörten Argumentation, entlehnt aus einem anderen Bereich, in den Sinn kommen. Als intensive Kenner der Gerichtsverfahren um die Brandstiftung am „Haus der Demokratie“ und weiterer Verfahren stellen wir fest, dass die Herstellung eines gedanklichen Zusammenhanges zwischen der Wählergruppe „Plan B“, CDU und AfD mit neonazistischen Gedanken, Aktivitäten und Straftaten absolut unzulässig, weil unzutreffend, ist. Wir sind erstaunt darüber, dass die Landrätin mit eigenem, ungenehmigtem, Haushalt im Hintergrund den Bau von Schulen in Zossen blockiert, die nahezu den Vorstellungen der Linken zu einer Gesamtschule entsprechen, nachdem sie früher alles im Kreistag durchgewinkt hat, was zu der prekären Kreissituation geführt hat. Aus dem Landkreis braucht Zossen keine Ratschläge, vor allem nicht solche, wie jüngst geschehen, die zum finanziellen Nachteil Zossens werden.

Bezogene Artikel: „Immer feste druff“, „Linke wollen ab 2017 Gemeinschaftsschule einführen“, Kommentar „Der 18. Versuch“, alles MAZ, 20./21.06.2015.

 

Am 17.06.2015 im Finanzausschuss Zossen:

 

TOP 5.: Wortmeldung in der Einwohnerfragestunde des Finanzausschusses Zossen.

 

Zu einem Bild im Zossener Teil der MAZ an alle Stadtverordneten gerichtet:

Ich habe in der MAZ-Ausgabe von vor einigen Tagen ein Bild gesehen, auf dem auf einem Erdhügel vor der Baustelle der Dabendorfer Gesamtschule aus Pflanzen gebildet der Schriftzug zu erkennen ist: MIO-GRAB !!! (Millionengrab).

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Millionengrab und Schule, Millionengrab und Kinder im Zusammenhang!

Das hat wohl eine größere Mühe bereitet, die an anderer Stelle bestimmt besser eingesetzt gewesen wäre.

1. Frage: Stimmen Sie mir zu, dass das völlig gaga, daneben, unpassend, ja fast skandalös zu nennen ist?

2. Frage: Stimmen Sie mir zu, dass das eine polizeiliche Verfolgung und juristische Aufarbeitung erforderlich machen könnte?

Über die Kosten und die Finanzierung der Gesamtschule kann man verschiedener Meinung sein. Ich habe meine Meinung dazu im Kreistag und der SVV fragend dargestellt.

Aber bei der Schulausgabe im Gesamtkontext hier handelt e sich um eine absolut notwendige Investitionsausgabe, die zukünftige Erträge für uns und das Land zur Folge haben wird. Es ist keine Konsumptionsausgabe.

3. Frage: Sind Sie mit mir auch der Meinung, dass diese Investitionsausgabe in die Zukunft positiv und völlig anders zu bewerten ist als eine Konsumptionsausgabe, völlig anders?

 

Am 24.05.2015 zur Diskussion über die Vorstellung des "Konzeptes" einer geplanten „Landkreis-Kreisfusion“:

 

„Kostenumverteilung.“

 

Die Kreisfusion und Neuorganisation der Gebietskörperschaften wird uns als eine Reform-Möglichkeit der Verwaltungs-Strukturen, „Verschlankungsmaßnahme“ (Effektivitäts-Steigerung) und Sparmaßnahme verkauft. „Sparen“ bedeutet per Definition: Mehr einnehmen als ausgeben. Unter einer „Reform“ verstehen wir oft, irrtümlicherweise, eine Verbesserung von Strukturen und unter einer „Verschlankung“, wie eine beabsichtigte Effektivitätssteigerung oft genannt wird, eine Verringerung des Aufwandes mit gleichem Ergebnis. Das alles tritt jedoch wahrscheinlich so nicht ein, jedenfalls nicht für den Bürger, der das „Opfer“ einer solchen Fusion wird. Zunächst kostet eine Fusion Geld, weil Strukturen und Gebäude neu gestaltet werden müssen. Der Organisations-Fachmann sagt dann, dass Ablauf- und Aufbauorganisation verändert werden müssen. Ist man damit fertig, hat der Bürger längere Wege zur Verwaltung, zu Gerichten und zu Meldestellen zu überwinden. Die Fahrt- und Treibstoffkosten hat der Rat- oder Rechtssuchende zu tragen und nicht mehr die öffentliche Hand, die von den Steuerzahlern bereits bezahlt wurde und wird. Eventuell unterbleibt die Klärung einer Frage, das Recht auf der Strecke. Die Kosten werden nicht eingespart, sondern auf den Bürger umgelagert. Jeder Einzelne muss sich auf den längeren Weg machen. Die Polizeireform führte zu Schließungen von Wachen, die Polizei propagierte die "mobile Einsatzstelle", was eine Reduzierung der Sicherheit zur Folge hatte und erhöhten Primärenergie-Einsatz. Personal wird „freigesetzt“ (Erhöhung von Kosten durch frühere Altersversorgung, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatz-Reduzierung). Teurere Arbeitskräfte werden „eingespart“ mit der Folge des Qualitätsverlustes. Die Wege steigen überproportional zur verlassenen Situation, was speziell die immobileren Bevölkerungsteile benachteiligt, denn die maximale Fläche eines geplanten Landkreises wäre ungefähr fünf Mal so groß wie Berlin bei circa einem geplanten Zwölftel der Bevölkerungsdichte. Die Gesundheits-und Lebensversorgung wäre noch stärker gefährdet als jetzt. Auch ob sich eine Effektivitäts-Steigerung einstellen würde, darf bezweifelt werden, wenn nicht gleichzeitig die Informations-Netze ertüchtigt werden, was auch wieder zu Kosten führt, die die „privatisierte“ Telekom bereits jetzt in „dünn“ besiedelten Landstrichen nicht zu bewerkstelligen bereit ist. Zudem wird die Identifikation der Bürger, die eher begrenzt regional zu fühlen gewohnt sind, mit derartig großen Strukturen nicht zunehmen, was die Wahlbeteiligungen reduzieren wird. Zusammenfassend wagen wir die Behauptung: Beteiligung, Demokratie und Rechtsstaat bleiben auf der Strecke und die Vereinzelung der Menschen nimmt zu. Ob das wohl ein gewünschtes Ziel ist? Kostengünstiger im volkswirtschaftlichen Zusammenhang wird nichts, der Aufwand wird mit unsicherem Ergebnis nur höher und anders verteilt.

 

Bezogener Text: „Randstreifen-Kommentar zur Kreisfusion“, BLICKPUNKT, 23.05.2015.

 

Am 26.04.2015 zur

 

Kreistagssitzung vom 27.04.2015

 

TOP 4: Wortmeldung zur Einwohnerfragestunde.

Die Fragen sind gerichtet an die Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming, Frau K. Wehlan.

Sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Einwohner und Gäste.

Themen: Spontane Fragen zum geplanten Neubau der Gesamtschule in Zossen vor dem Hintergrund des von der Kommunalaufsicht nicht freigegebenen Haushaltes der Stadt Zossen, der vermeldeten Finanzhilfe des Landkreises TF zum Erweiterungsbau des Rangsdorfer Gymnasiums sowie zur Verlängerung der S-Bahn bis Wünsdorf (S-Bahn-Lückenschluss Plus) sowie zu Rückforderungen.

1. Einleitung: Am 25.03.2015 las ich in der MAZ darüber, dass für das Fontane-Gymnasium in Rangsdorf eine notwendige Erweiterung durch Beschluss des Kreistages aus der Kreiskasse finanziert wird, wenn das „Hasiko“ des prekären Kreishaushaltes vom Innenministerium genehmigt worden sein sollte. Der Schulleiter preist in dem Text die Vermittlung sozialer Kompetenz an dem Gymnasium im Gegensatz zur der in einer „Einheitsschule“.

1. Frage: In Zossen wurde der selbst und langfristig finanzierte Neubau einer Gesamtschule beschlossen, die auch soziale Kompetenz vermittelt und den längerfristigen Bedürfnissen im dortigen Bereich entsprechen soll, wie in progressiv denkenden Interessentenkreisen betont wird. Warum verzögert die Kommunalaufsicht des Kreises die Genehmigung des noch nicht prekären Stadthaushaltes Zossens und damit den Neubau des dringend benötigten Schulneubaues?

2. Frage: Könnte sich der Kreistag eine finanzielle Unterstützung des Bauvorhabens vorstellen, um die gewünschte Entlastung des Stadthaushaltes zu realisieren, vor Allem nachdem eine kostengünstigere Variante des Schulgebäudes beschlossen wurde?

2. Einleitung: Seit ca. fünfzehn Jahren bekümmern wir uns um die zweigleisige Verlängerung der S-Bahn von Berlin-Lichtenrade über Mahlow und Rangsdorf nach Zossen-Wünsdorf, so wie die Strecke schon bis Rangsdorf bestand und bis 1944 geplant war, ein sogenannter „Lückenschluss Plus“. Außer einigen zu kurz gesprungenen Diskussionen ist bisher nichts geschehen.

3. Frage: Was wird in der Zukunft geschehen, damit das Konversionsgebiet Wünsdorf und die Bücherstadt an einen guten ÖPNV angeschlossen wird. Diese Frage wird besonders virulent durch den vorgesehenen Aufbau einer Flüchtlings-Aufnahmestelle in Wünsdorf.

3.: Einleitung: Am 21.04.2015 las ich in der MAZ, dass die kreiseigene SWFG die Anteile an der „Nunsdorfer Entwickelungsgesellschaft“ NEG sowie einen Bareinlagen-Anteil an den Hauptanteilseigner verkaufen möchte. Dafür möchte man das Geld zurück erhalten.

4. Frage: Ist bei dem Bestreben, das Geld vom Hauptanteilseigner zurück zu erhalten daran gedacht worden, auch auf eine dem bis in die Vergangenheit geltenden Zinssatz entsprechende Verzinsung zu bestehen? Die Zinssätze sind noch nicht sehr lange auf dem niedrigen Niveau wie aktuell, und, siehe das oben angeführte „Hasika“, die Kreiskasse ist offenbar nicht so gut gefüllt, wie es wünschenswert ist, es gibt also nichts zu verschenken.

 

Am 29.03.2015 zur Kostenentwicklung der DB-Bahn-Schienen-Unterführung in Coburg-Creidlitz:

 

„Nicht unterkriegen lassen.“

 

Das „Eisenbahnkreuzungs-Gesetz“, ein bundesweit geltendes Recht, drittelt die Kosten einer Bahnkreuzung und ordnet sie dem Straßen-Baulastträger, z. B. der Stadt, dem Bund oder dem Land und der Bahn selbst zu. Dabei verfährt sie nach dem Muster, dass sie selbst die Gesamtkosten, also die einhundert Prozent, nach ihren Interessen definiert. „Mehrkosten für Sonderinteressen“ der Kommunen, z. B. Rad- und Gehwege oder leichter befahrbare Fahrbahnbreiten, sollen die Straßenbaulastträger zusätzlich zu den dreißig Prozent bezahlen. Dabei wirft die Bahn gerne ihre „Verhandlungsmacht“ in die Waagschale, schwache Unterhändler werden häufig „überfahren“, so unsere Kenntnis aus Berlin und Brandenburg. Nicht einzusehen ist, dass die Bahn in Coburg ihre Wettbewerbs-Situation der Stadt aufbürden will, denn Agilis fährt auf den selben Gleisen wie die Bahn und generiert keinen zusätzlichen Verkehr. Im Gegensatz dazu generiert die Bahn zusätzlichen Nahverkehr durch den ICE, wenn er denn kommt, durch den Passagier-Zuführungsbetrieb aus der weiteren Umgebung. Es gilt, dass der ICE die ländlichen Regionen nicht verbindet, sondern durch die seltenen Haltepunkte trennt. Man muss erst weit fahren, um dann schnell fahren zu können. Hinzu kommt, dass Geschwindigkeiten über 160 km/h die flächengleichen Übergänge überhaupt erst verbieten. Die Kommunen haben in der Regel also keinen Nutzen aber Zusatzkosten durch den ICE. Es ist nicht erkennbar, dass ein Überweg in Creidlitz eine Änderung des Gesetzes zur Folge haben könnte und warum 8,5 Millionen € dreißig Prozent von 14 Millionen sein sollen. Es hat nichts mit „Bahnunfreundlichkeit“ zu tun, wenn die Stadt ihre Interessen nachhaltig vertritt und nicht vor der Bahn einknickt.

Bezogener Text:. „Unterführung immer teurer“, CO NP, 28.03.2015.

 

Am 18.03.2015 in der Stadtverordneten-Versammlung in Zossen- Dabendorf, Themenwahl:

 

TOP 7.: Wortmeldung in der Einwohnerfragestunde der SVV Zossen am 18.03.2015 zur Kita-Besichtigung in Schöneiche vom 10.03.2015, zum Stadtpark und zur Fragezeit-Dauer in der Einwohnerfragestunde gemäß Geschäftsordnung der Stadt Zossen vom 15.12.2010.

 

Meine Fragen müssen nicht jetzt und nicht hier beantwortet werden. Ich wäre glücklich darüber, wenn sie in konkludentes Handeln übergeführt werden könnten.

 

Zur Kita-Schöneiche, nach der Besichtigung vom 10.03.2015 (wir haben diese Fragen anlässslich des Besichtigungstermines nicht wahrgenommen, sie wurden nicht gestellt und wir hatten kein Rederecht; es ist oftmals schmerzhaft, als Zuschauer wortlos daneben zu stehen und gezwungen zu sein, ansehen zu müssen, wie eine Veranstaltung in´s Leere läuft):

 

1. Ist es diskutiert worden, dass eine Dampfsperre innerhalb der Innenraumdecken die Feuchtigkeit im Raum bewahrt und eine Zwangslüftung der Kita erforderlich macht?

2. Ist es besprochen worden, dass eine Dampfsperre oberhalb der Innenraumdecken, aber unterhalb einer Sparrendämmung, die hinterlüftet sein muss, erforderlich wäre?

3. Ist es bekannt, dass die projektierte Dreifachverglasung im Winter die Kälte dämmt, aber bei niedrigem Sonnenstand auch die Wärmewirkung der Sonnen-Einstrahlung mindert und im Sommer durch den Strahlungswiderstand die Räume kühl hält, so dass man eventuell frieren kann, was durch eine dicke Wand-Außendämmung noch verstärkt wird?

4. Ist es bekannt, dass eine dicke Wand-Außendämmung zwar den Taupunkt nach außen zieht, aber gleichzeitig auch die Wasserdampf-Diffusion nach außen behindert und die Räume feucht macht? Dass man dann eine (problembehaftete) Zwangslüftung braucht und/oder ein stringentes Fenster-Lüftungs-Management bei den vielen Kindern?

5. Ist es bekannt, dass die einfache Horizontal-Isolierung, besser, üblich und problemreduzierend wirkend ist eine doppelte in verschiedenen Höhen, geringe Mengen von Feuchtigkeit von außen in´s Mauerwerk diffundieren lässt, die dicke Außenwand-Dämmung jedoch die notwendige Diffusion wieder nach außen behindert und damit zu Feuchtigkeits-Schäden führen kann (man konnte es im Sockelbereich bereits jetzt sehen)?

6. Ist es bekannt, dass die ständige laminare Luftströmung im Winter von unten nach oben bedingt durch die Fußbodenheizung mehrere gesundheitliche Langzeitschäden beim Menschen bedeuten kann (z. B. Allergien, Nanopartikel, Krampfadern)?

7. Wie will man die niedrigen Vorlauftemperaturen der Fußbodenheizung mit den höheren Vorlauftemperaturen im Heizkörper-Bereich kombinieren?

8. Der Fußboden-Unterbau wurde als DDR-typisch beschrieben, als nicht ausreichend für Dämm-Maßnahmen und materialsparsam. Gilt das Gleiche auch für den Unterbau der tragenden Wände im Innen- und Außenbereich und wie will man eventuelle Mängel beheben? „Stirbt“ im Mangelfalle dann die Sanierungsmöglichkeit?

9. Eine Idee, die nicht von uns alleine stammt, aber trotzdem gut und sicher ist: Wäre ein Neubau im vorderen, im Straßenbereich nicht die bessere und langfristig wirtschaftlichere Lösung? Könnte die alte Kita, die im hinteren Bereich steht, während der Bauzeit-Dauer mit seitlichem Tor weiter betrieben werden?

10. Warum wurde auf dem Satteldach keine Photovoltaik-Anlage projektiert?

Fragen zum Stadtpark, der gesamtheitlich dem Denkmalschutz unterworfen sei, im weiteren Sinne auch zu anderen geschützten Projekten an die Fraktionen der LINKEn und der Bürgerliste:

1. Wo waren Ihre Stimmen, als das Zossener Krankenhaus geschlossen wurde?

2. Wo sind Ihre Stimmen in Richtung auf das Land zum Zwecke der Erhaltung der Alleen? Zur Nachpflanzung der gefällten Bäume gibt es Gesetze, die vom Land seit langer Zeit gebrochen werden, was mit Nachpflanz-Sammelaktionen erklärt wird, die zugegebener Weise aber nicht erfüllt werden!

3. Warum blieb die Linke auf Abstand, als die Bürgermeisterin das Stasi-Gebäude neben dem Postgebäude besichtigen ließ? Wollten sie damit nicht in Verbindung gebracht werden?

4. Mehrfach haben wir Sie gebeten dafür einzutreten, den Baum an der B96, gegenüber ALDI, an der Einfahrt zum Gerlachshof, von seinen metallenen Accessoires, Nägeln und Metallschienen, befreien zu lassen. Es ist nichts geschehen. Sind die Metallbeschläge des Baumes aus der Sowjetzeit auch ein Denkmal?

5. Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass die Architektur anderer totalitärer Zeiten, z. B. der Zeit des Deutschen Kaiserreiches und der Fürstentümer in den Jahrhunderten davor, als attraktiver empfunden werden, als die Betonplatten des real existent gewesenen Sozialismus, weil sie oft auch die schönen Künste förderten und nicht nur den Realismus? Sind Besucherströme aus vielen Ländern zur Besichtigung des kantigen „Brunnenbecken- und Plattenstufen-Ensembles“ notorisch, weil diese so reizvoll an die Vergangenheit erinnern?

6. Wo waren Ihre Stimmen, als die zukunftsweisende, interessante Verwandlungstechnik des ehemaligen „Palast der Republik“ ohne Notwendigkeit demontiert wurde, nachdem ursprünglich in den fünfziger Jahren das Stadtschloss abgerissen wurde, weil ein Aufmarschplatz „gebraucht“ wurde (Ikonoklasmus => Bilderstürmerei)?

7. Hätte der „Palast der Republik“ mit neuer Hülle nicht eine Synthese mit der Moderne eingehen können, wenn das Schloss nun mal „verschwunden“ war?

8. Könnte der Stadtpark als Denkmal nicht doch besser existieren ohne das einfallslose eckige „Wasserbecken-mit-Rohren"-Gebilde?

9. Was halten Sie von dem Vorschlag, dem Görlitzer Beispiel zu folgen, indem der Becken-Stufen-Teil und die ehemalige verfaulte Weide des Stadtparkes zum „Nichtdenkmal innerhalb des Denkmales“ erklärt und erneuert werden? (In Görlitz wurde eine Mauer am Bahnhofsdenkmal zum Nichtdenkmal erklärt, um sie versetzen zu können, weil sie einer Buswendeschleife im Weg steht).

 

Kommen wir zu etwas völlig Anderem:

 

Zur Zeitbegrenzung der Fragesteller in der Einwohner-Fragestunde (eigentlich "Problem-Vorstellungs-Stunde" zu nennen, weil ein "Problem" gem. Duden eine "offene Frage" ist, die der Klärung bedarf. Es ist unlogisch, jemandem eine Frage zu stellen, von dem man weiß, dass er seine eigenen, durch die Stadtverordneten vorgegebenen Instrumente nicht kennt, nicht beherrscht und erklärterweise eine Interpretation des selbst gegebenen Rechtes praktiziert, die man als sehr "freizügig", als selbst ausgedacht, beschreiben könnte) durch den Vorsitzenden der SVV.

 

Um es vorweg zu nehmen: Diese Drei-Minuten-Zeitbegrenzung gibt es nicht. Sie durchsetzen zu wollen ist rechtswidrig.

 

Ich habe die Geschäftsordnung der SVV der Stadt Zossen vom 15.12.2010, die ich den Stadt-Informationen entnommen habe, in meinen Händen. Die "Vorgängerin" dieser Geschäftssordnung wurde von mir als ehemaligem Mitglied der SVV Zossens, des Rechtsausschusses der SVV Zossens und als dessen zeitweiligem Vorsitzenden mitgestaltet.

Auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Rechtsordnung stehend stelle ich fest, dass die Geschäftsordnung (GO) ein Derivat des Grundgesetzes darstellt.

§ 5 Abs. 1 sagt: Die Einwohnerfragestunde soll (nicht darf!) die Dauer von dreißig Minuten nicht überschreiten.

§ 6 Abs. 2: Anders sind die Anfragen der Stadtverordneten geregelt, wenn es heißt: Für die Behandlung von Anfragen stehen in jeder Sitzung nicht mehr als dreißig Minuten zur Verfügung.

§ 8: Anträge zur Geschäftsordnung

Bei (ausdrücklichem) Widerspruch kann ein Redner pro Fraktion sprechen. Die Redezeit darf jeweils zwei Minuten nicht überschreiten.

§ 11: Sitzungsablauf

(2) Der Vorsitzende hat die Sitzung sachlich und unparteiisch zu leiten.

§ 13 … zu Rededauer und Zwischenfragen:

(5) Die Redezeit pro Redner soll zu einem Tagesordnungspunkt drei Minuten nicht überschreiten.

… dazu ist zu sagen, dass in der Einwohnerfragestunde nicht geredet, sondern gefragt wird. Eine Frage, ein Problem muss per Definition nicht mit einem Fragezeichen hinter dem Satz enden so z. B., um ein beliebiges Stichwort zu nennen, "die soziale Frage". Eine Frage ist ein Problem, das es zu lösen gilt, also: Kein Fragezeichen. Etwas Anderes steht auch nicht in der Geschäftsordnung. Darüber hinaus können sich Einwohnerfragen mehreren Themen zuwenden, eine Einschränkung auf ein Thema ist nicht geregelt ein(auch daher keine Begrenzung auf eine bestimmte Dauer pro Thema). Alles Gesagte in einer "Einwohnerfragestunde" ist auch eine Frage (Problem=>(griech.) Aufgabe, Fragestellung, unentschiedene Frage, Schwierigkeit, etwas zu klären). Was nicht untersagt (geregelt) ist, ist gestattet (Rechtsgrundsatz: Nulla poene (nullum crimen) sine lege, auch gem. §§ 3,4 OWiG, Art. 103, II GG.

 

Wir sehen, dass bezüglich der Länge der Einwohnerfragestunde keine eindeutige Begrenzung gegeben ist und hinsichtlich der Einzelfrage überhaupt keine Längenbegrenzung besteht. Die Themenwahl ist dem Fragesteller freigestellt.

 

Die einzige eindeutige, zweiminütige, Längenbegrenzung haben sich die Verordneten bei Geschäftsordnungs-Anträgen und bei Anfragen der Mitglieder der SVV für die Gesamtdauer der Anfragen selbst auferlegt.

 

Ich wiederhole: Was nicht verboten ist, ist gestattet. Die Fragezeit-Begrenzung ist rechtswidrig.

 

Am 10.12.2014 in der Stadtverordneten-Versammlung im Bürgerhaus Wünsdorf, multiple Themenwahl:

 

TOP 7.: Wortmeldung in der Einwohnerfragestunde der SVV Zossen am 10.12.2014.

 

Meine Fragen müssen nicht jetzt und nicht hier beantwortet werden. Ich wäre glücklich darüber, wenn sie in konkludentes Handeln übergeführt werden könnten.

 

1. Ist es nicht besser, dass von hier eine größere Personaldecke und in der Folge daraus die Steigerung der Polizei-Präsenz in Brandenburg, besser noch im Verband mit anderen Kommunalvertretungen, gefordert wird, um die Sicherheit zu erhöhen, anstatt die Finanzierung von Schildern „Vorsicht, aufmerksamer Nachbar“ zu initiieren?

Die Schilder bringen keine Sicherheit, aber sie befördern möglicherweise ein Gefühl der gegenseitigen Beobachtung. Nachbarschaftsverhältnisse ergeben sich ohne Schilder, letztere schränken Straftäter nicht ein.

2. Heute soll möglicherweise über das das Energiekonzept für die Dabendorfer Schule erneut gesprochen werden.

Ist es Ihnen noch in der Erinnerung, dass die Grünen vor ca. 16 bis 18 Jahren gefordert haben, dass der Preis für einen Liter Benzin-Treibstoff auf 5.- DM (ca. € 2,50) ansteigen sollte, weil dadurch sparsame Motorenkonstruktionen befördert werden sollten?

Auch ich als damaliges Mitglied der Grünen hing dieser Hoffnung nach, habe aber als in der Energiewirtschaft Tätiger die Innovationskraft der Automobil-Industrie total überschätzt, werde deshalb heute noch oft belächelt.

Wie viel Technikverständnis darf man also von uns herzensgrünen Menschen erwarten?

Ist die jüngste Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Energie-Einsparverordnungen auch hier verfolgt worden?

Es kann sinnvoll nur gemacht werden, was technisch möglich ist und was die Physik zulässt. Die Physik orientiert sich glücklicherweise nicht an der Politik, sondern es müsste umgekehrt sein.

3. Auf der letzten Sitzung des KMS wurde gesagt, dass die neu gebauten Becken später fertig werden, weil die Beton-Abbindezeiten im Terminplan nicht berücksichtigt wurden. Mehrkosten sollen daraus nicht entstehen.

Warum haben sich unsere Gemeindevertreter mit dieser Aussage zufrieden gegeben?

Ist es den etwas Neues, dass Beton eine gewisse Zeit braucht, um fest zu werden?

Ist es etwas Neues, dass jede Zeitverzögerung Geld kostet, sei es durch die Finanzierung oder durch die längere Unbrauchbarkeit der Anlage?

Warum wohl baute man die Becken, wenn sie nicht benötigt werden?

Anmerkung zu 1.: Volkspolizei und Staatsanwaltschaft bildeten 1989 „Sicherheitspartnerschaften“, gegen den Staatssicherheitsdienst, um diesen in seine Schranken zu verweisen. Es wird gesagt, dass sie „unterwandert“ waren. Heute werden „Bürgerwehren“ gegründet, um ein Polizei-Personal-Defizit „auszugleichen“. Auch diese „Bürgerwehren“ werden „unterwandert“, wie jüngst zu erfahren war, allerdings von einer anderen extremen Seite her. Der Staat gibt aus Kostengründen sein „Gewaltmonopol“ auf. Ökonomisch gesehen handelt es sich bei den Personalaufwendungen für Polizeikräfte um „Vermeidungskosten“, die höhere Folgeprobleme und -Aufwendungen vermeiden sollen.

 

Anmerkung zu 2.: Viele Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Energie-Einsparung getätigt werden, geschehen aus ökonomischen Interessen einzelner Wirtschaftsunternehmen und werden initiiert, ohne dass eine hinreichende physikalische Erklärung und ein technischer Nutzen erkennbar ist, sie sind sogar oft kontraindiziert, ja schädlich (z. B. Schimmelbildung und Allergien in der Folge). So wird eine zu starke Außenwanddämmung als so teuer angesehen, dass sie sich nicht amortisieren kann und die Baukosten überproportional steigert. Sie behindert die Wasserdampfdiffusion, die durch energieintensive Lüftungsmaßnahmen befördert werden muss (energieaufwendig). Dämmstoffe seien die Brandlast erhöhend, es werden Preisabsprachen der Hersteller dargestellt. Moderne Brennwertkessel o. Ä. seien kostensenkend und sinnvoll. Wärmepumpenanlagen seien nur bis zu kleinen Minustemperaturen wirksam, darüber hinaus werden sie als „Stromfresser“ bezeichnet. Sie erhöhen die Kosten der Heizungsanlage überproportional, der „break-even-point“ liegt eventuell hinter dem Ablauf der Lebensdauer oder ist ihr gleich, sodass sich die Anlage nicht amortisieren kann. Es kann nicht sofort überprüft werden, ob Brennkammern hinreichend dimensioniert seien, häufig erweist es sich erst nach längerem Betrieb. Die Wärmetauscher-Rohre der Fäkal-Anlage müssen, bei der geringen Differenztemperatur eine erhebliche Länge aufweisen um eine erforderliche Austauschfläche zu erhalten und ihre Wandungen können schnell durch „Fäkalschmutz-Störschichten“ einen erhöhten Wärme-Übergangswiderstand annehmen, der die Wärmeleitung verringert. Fäkalien sind korrosiv. Bei Platten-Wärmetauschern besteht die Gefahr des Absetzens von Fäkalschmutz durch geringe Fließgeschwindigkeiten, der wiederum den Strömungs-Querschnitt und damit den Wärme-Austausch verringert. Besteht ein Bypass für den Fall der Verstopfung oder werden die Fäkalien gefiltert? Elektrische Pumpen sind Energie-intensiv, kosten Wirkungsgrad. Diese Fragen sind für mich nicht abschließend erkennbar diskutiert, der Katalog würde den Rahmen sprengen und ist nicht abschließend.

 

Am 24.09.2014 zur Stadtverordneten-Versammlung, Thema Schulneubau der Gesamtschule in Dabendorf:

 

TOP 7.: Wortmeldung in der Einwohnerfragestunde der SVV Zossen am 24.09.2014.

 

Vorangesetzt: Obwohl klar ist, dass ich die projektierte Gesamtschule als Schüler nicht besuchen werde, bekunde ich mein und unser Interesse an einer modernen Schuleinrichtung. Aber: Je „besser“ die Problemlösungen sind, desto komplexer und folgenschwerer sind oft die Folgeprobleme, häufig wachsen sie überproportional, siehe „Atomenergie“.

Meine Fragen müssen nicht jetzt und nicht hier beantwortet werden, sie sollten aber Eingang in die Überlegungen der Entscheider finden und in konkludentem Handeln münden. Der Fragenkatalog ist nicht abschließend.

1. Ist bekannt, dass auch bei niedrigen Zinsen und hoher Kreditsumme der Rückzahlbetrag steigt, weil der Gesamtbetrag ein Produkt aus Summe und Zeit ist?

2. Ist bekannt, dass Flachdächer oft hohe Dichtigkeitsprobleme aufweisen, vor Allem wenn die Dachhaut durch viele Durchbrechungen gestört ist, z. B. von Stielen und Lüftungsrohren, und nicht lange dicht hält, von hohen Reparaturkosten gefolgt (z. B. Flughafen BER)? (Erläuterung: Das ist begründet in den ständigen Temperaturdifferenzen zwischen der Oberseite des Daches und seiner Unterseite, in Sommer (Sonneneinstrahlung oben, kühle Unterseite) und Winter (Kälte und Wind oben, Wärme von unten), was eine stetige Bewegung zwischen den Dachhäuten bewirkt, die langfristig zu Ermüdung und Bruch der Dachfolien führt (Physik) und zu Undichtigkiten, die sich nur schwerlich und teuer lokalisieren lassen. Das Problem ist auch im Brückenbau bekannt und relevant).

3. Ist bekannt, dass LED-Beleuchtung wenig Energie verbraucht, aber die Lebensdauer ungewiss ist und die Folgekosten hoch? Uns wurde gesagt, dass die LED-Preise heute noch hoch seien, weil die Herstellung teuer ist, aber die Preise sollen sinken. Vor fünfzig Jahren hat man uns auch die Findung von Atommüll-Endlagern versprochen, wenn der Atommüll anfällt. Haben wir schon Endlager? Oder gibt´s schon das "papierlose Büro" und die Papier- und Strom-Einsparungen, die bei der massenhaften Einführung der PC´s prognostiziert wurden? Ist der große Energie-Verbrauch der Server-Centren und die Redundanz-Anforderung für eine sichere Versorgung mit elektrischer Energie bekannt? Wie relevant sind also heutige Aussagen (Prognosen) für die Zukunft? (Mark-Twain-Satire: Prognosen sind mit Unsicherheit behaftet, vor allem, wenn sie in die Zukunft gerichtet sind.)

4. Ist bekannt, dass die Steuerung der Lampen sehr komplex ist und störanfällig sein kann? Was macht man dann ohne die fehlerbehafteten Räume?

5. Ist bekannt, dass Leuchtstofflampen durch ihre große Oberfläche ein sehr gleichmäßiges Licht abgeben? Dass Leuchtstofflampen mit LED-Ausstattung und „Blindstartern“ ("Traditional-Fit") erhältlich sind, die einen nachträglichen Austausch möglich machen, was die Anlagen-Herstellungs- und die Betriebskosten günstiger gestalten kann?

6. Ist bekannt, dass die Lüftungsrohr-Hygiene problematisch ist, weil Pilzsporen wegen der Feuchtigkeit und Pollen erst durch die Räume zu den Filtern gelangen müssen und auch die Filterhygiene schwer herstellbar ist? (Aus zuverlässiger Quelle erfuhren wir, dass Nanopartikel (Größe 10 hoch minus neun mm Durchmesser) hindurch gehen, im Raume "endlos" kreisen und für Allergien und Erbgutveränderungen bei Menschen speziell jungen Alters verantwortlich sind und durch Stoßlüftung gelüftete Räume weniger Keime aufweisen als geschlossene Räume, weil die Außenluft meist geringer keimbelastet ist als die Luft in geschlossenen Räumen (RBB Radio Eins 30.01.2015)) Was macht man ohne die ausgefallenen Räume, wenn die Lüftung partiell gestört ist? Dass es Zugeffekte geben kann, weil die Strömungsgeschwindigkeiten im Raum differieren, dass Lüftung laut sein kann, durch Strömungsgeräusche (Beispiel Kreishaus Luckenwalde)? Dass die Jalousie-Anlagen-Verstellungen auch mit Geräuschen (Kreishaus) verbunden sind, die die Schüler ablenken?

7. Ist bekannt, dass Fußbodenheizung durch die stetige laminare Luftströmung von unten nach oben Allergien auslösen kann, im Verdacht der Begünstigung von Krampfaderbildung steht? Dass die Regelung der Heizung wegen der großen Massen und der kleinen Temperaturdifferenzen träge in der Reaktion ist?

8. Ist bekannt, dass die Wärmepumpenanlage für die Erdwärme ihren Break-Even-Punkt bei Zurechnung und Gegenrechnung aller Hilfsenergie- ("Energiefresser"?), Anlagen-Finanzierungs-, Wartungs- und Reparaturkosten, also bei Vollkostenkalkulation, möglicherweise erst bei oder nach dem Lebensdauerverbrauch erreicht, vor Allem in der Kombination mit anderen Heizsystemen?Ist bekannt, bis zu welcher Min.-Temperatur die Wärmepupen-Anlage keine Zusatzenergie zum Raumheizen benötigt?

9. Dass die Wärmepumpenanlagen Minibeben verursachen können, wenn der Wärme-Entzug im Erdreich zu groß wird? Wo ist die Grenze?

10. Ist bekannt, dass Menschen gerne Fenster öffnen, dann aber die „Lüftungsphilosophie“ gestört wird?

11. Ist bekannt, dass die Wartungs-, Reparatur- und Ersatzkosten für Anlagenteile höher sein können, als die kumulierten Einsparungen? (VDE-, VDI- und DIN-Normen, nach denen gerechnet wird, sind Ex-post-Werke. Der „Stand der Technik“, gesicherte, jedoch noch nicht in´s Normenwerk aufgenommene Standards, nach dem gebaut werden sollte, sind aber gedankliche Ex-ante-Konstruktionen, also Entwicklungen, deren Bedingungen und Folgen noch nicht exakt berechnet werden können, weil sie die modernsten bekannten Baumethoden, Techniken, zur Basis haben, die dann erst nach Praxiserfahrungen in´s Normenwerk übernommen werden)?

12. Sind hier die zahlreichen High-Tech- Mittel- und Oberstufenzentren des damaligen West-Berlin zwischen den siebziger und neunziger Jahren bekannt, die nach einer ähnlichen „Philosophie“ geplant, projektiert und gebaut wurden? Ist bekannt, was aus ihnen geworden ist? Ist bekannt, dass sie allesamt zurückgebaut und abgerissen wurden, zunächst aus Asbestgründen, aber auch aus den anderen, hier angeführten, Gründen?

13. Sollten wir nicht lieber modern bauen, aber nicht im High-Tech-Bereich, sondern mit Fensterlüftung und ohne Flachdach? Photovoltaik geht auch auf einem Pult-, Sattel-, (Spitz-), Walm- oder Krüppelwalmdach! Lassen sich beim Pult-, Sattel-, Walm-, Krüppelwalm- oder (Spitz)dach bei leichterer und damit kostengünstigerer Dachkonstruktion und Bausubstanz die Lasten nicht besser in die senkrechten Bauteile, die tragenden Wände, ableiten? Würde das bessere Abtragung, evtl. erst gar kein Entstehen, von hohen Schneelasten ermöglichen? Nicht alles, was tradiert ist, muss technisch "überholt" oder "altmodisch" sein.

14. Der Wärmetauscher im vorbeigeleiteten Abwasser-System der Stadt ist wegen der geringen Temperatur-Differenzen, die hier jedoch nicht bekannt sind, wahrscheinlich nicht klein in den Flächen-Abmessungen und nicht billig. Ist die Wahrscheinlichkeit einer positiven Energiebilanz unter Einbeziehung von Hilfsenergie-, Wartungs- und Reparuturkosten im Fehlerfalle noch als positiv zu erwarten? (Nachtrag vom 05.10.2014: Genannt wurde am 01.10.2014 die Wärmetauscher-Temperaturdifferenz delta-teta von 5° Kelvin auf der Fäkalwasser-Seite).

15. Ist es so, dass das Honorar der Bauplaner mit der Bausumme steigt?

16. Ist es sinnvoll, die von den Planern genannten Einsparpotentiale ungeprüft und unreflektiert als Tatsache hinzunehmen? Wäre es nicht angezeigt, alles verstärkt zu "hinterfragen", vom Gegenstandpunkt aus zu betrachten?

17. Müssen wir denn alle Fehler selbst machen oder sollten wir nicht besser von den Fehlern anderer lernen, ohne eigenen Schaden zu nehmen?

18. Könnten wir mit der selben Bausumme am selben Ort evtl. mehr umsetzen, für junge Menschen, Vereine, Bildung verschiedenster Ausprägung, gesellschaftliche Aktivitäten, Hallenbad für Schwimmunterricht?

 

Skurrile Parallel-Anmerkung: In der letzten Woche erfuhren wir über den Radiosender Bayern 2, dass das am Wochenende (19.09.2014) zu öffnende Münchner Oktoberfest große Anstrengungen zur Energie-Einsparung unternommen habe. Dafür wurden energiesparsame Elektromotoren (Luftspalt, Hi-B-Bleche), vielfach LED-Beleuchtungen an den Fahrgeschäften und Solarpanel auf den Zeltdächern eingesetzt. Einsparungen konnten nicht erzielt werden, es konnte aber erreicht werden, dass in den letzten beiden Jahrzehnten sich der Einsatz elektrischer Energie zumindest nicht mehr als nur verdoppelt habe, wegen der zahlreichen Effekte, die jetzt möglich wurden. Energiebilanz negativ, aber nicht so negativ, wie ohne "Einsparmaßnahmen".

 

Direkt aus der Sitzung: "Ich frage mich" war eine von einer Rednerin verwendete Formulierung, die prompt kritisiert wurde: "Dann solle sie sich selbst und nicht das Plenum fragen". Eine solche Kritik ist nicht nur lustig. Auch mir ist das von einem "besonders hellen Abgeordneten-Kopf", der in seinem früheren Leben "Genosse Volks-Po" (Formulierung von Wolfgang Gruner, Kabarett "Die Stachelschweine", ca. 1965) war, bei einer meiner Einwohner-Fragestellungen im Kreistag Teltow-Fläming zugerufen worden und er war bereits einmal bemüht, meine Frage dadurch zu stören. Im selben Kreistag wurde die selbe Formulierung, von einer Abgeordneten in der nächsten Sitzung geäußert, aber toleriert und verstanden. Zur Kenntnis: Es handelt sich bei dieser Formulierung um eine sehr gebräuchliche Redewendung, die an die Zuhörer gerichtet ist, aber eigene Betroffenheit signalisieren soll. Unlogisch wäre es ja auch, würde man eine Frage nur an sich selbst laut ins Plenum richten. Man stelle sich das Sprachgewirr vor, würden alle Anwesenden mit sich selbst sprechen, und die Fragestellung nicht gedanklich "intern" absolvieren. Die Redewendung wird von sprachlich durchschnittlich Geübten  im gesamten Land verstanden. Im Übrigen wurde sie im Verlaufe der Zeit, auch dieser SVV, auch unkritisiert, von mehreren Stadtverordneten verwendet, was einen Hinweis auf das Messen mit zweierlei Maß darstellt und somit das Motiv für diese Kritik erkennbar macht.

 

Redezeit-Begrenzung: In der Geschäftsordnung sei eine Redezeit-Begrenzung von drei Minuten für die Stadtverordneten vereinbart. Fraglich ist, ob diese auch für einzelne Fragesteller gelten darf, muss und kann, wenn die "Einwohner-Fragestunde" dreißig Minuten dauern dürfe, nur wenige Fragesteller zu erwarten seien, teilweise sogar in der Frage selbst zeitsparend auf Antworten verzichtet wird, sondern auf konkludentes Handeln gehofft werde und die Gesamtdauer dabei auch zusätzlich weit unterschritten wird. In einem solchen Fall mutet eine strenge Begrenzung auf lautstarke Art wie die Störung einer nicht genehmen Sache an. Das wird erkannt und nicht goutiert.

 

Paradigmenwechsel bei der Bestellung von "Sachkundigen Einwohnern": Die "sachkundigen Einwohner", die gesetzlich zur Beistellung einer Sachkunde in der Vorbereitung der Beschluss-Entscheidungen vorgesehen sind (bei den politischen Wahlen gewählte Abgeordnete/Verordnete müssen folglich also nicht über Sachkunde verfügen!), wurden bisher wie überall im Land, auch in Berlin, in Zossen von Parteien und gesellschaftlich relevanten Gruppen vorgeschlagen und vom Gesamtgremium gewählt. Davon soll hier zukünftig abgewichen werden. Die "interessierten und sach- und fachkundigen" Einwohner sollen sich zukünftig nach einer Ausschreibung, in einem vorgegebenen begrenzten Zeitraum, mit Lebenslauf, bewerben um sich dann im Hauptausschuss vorzustellen, befragen und eventuell zur Wahl als akzeptabel vorschlagen zu lassen (wie würde man nach diesem Modell wohl einen nicht vorhersehbaren Personal-Ausfall ersetzen wollen? Bei den Parteien gibt es die Listenreihenfolge). Die SVV würde die Vorgeschlagenen dann bestätigen. Das wurde jetzt als demokratisch angesehen (war hier also vorher und ist andernorts nicht demokratisch und rechtsstaatlich abgesichert?). Die Abgeordneten hätten sich diesem Procedere auch unterworfen, so die Erklärthese, der Bürger sollte ja wissen, wen er wähle.

 

Persönliche Erklärung dazu, ein wenig Selbstdarstellung sei mir gestattet: Ich selbst habe mich zur diesjährigen Kommunalwahl auch beworben, bin aber unterlegen. In unserer Gruppe vereinbarten wir, dass wir Lebensläufe (mit Bild) verfassen und auf einer Web-Seite in´s  Netz stellen würden. Ich stellte als Einziger den Lebenslauf bei, der allerdings nicht veröffentlicht wurde, lieferte und machte mich "nackig". Mit dieser Kenntnis hätte ich mich auch zurückhalten können. Weiterhin vereinbarten wir, Texte zu unseren politischen Vorstellungen zu verfassen, die auf der Web-Seite erscheinen würden. Nur drei Personen erfüllten diese Vereinbarung. Die meisten meiner Vorstellungen, mein Lebenslauf (siehe Sparte "Kommunales" auf dieser Seite weiter vor), auch kein einziger der vorher nachgefragten und von der großen Mehrzahl ohnehin nicht beigestellten Lebensläufe, wurden, mit Ausnahme einiger "im engeren städtischen Interesse relevanten Texte", nicht veröffentlicht. Das könnte als eine Zensurmaßnahme empfunden werden, denn es wurde anders vereinbart. Ich war in der vorletzten Wahlperiode (2003...2008) Mitglied der SVV und in allen Sachfragen für unsere Fraktion engagiert, auch als Mitglied, teils als Vorsitzender, in einigen Ausschüssen. Im Lebenslauf und durch meine Arbeit habe ich in allen bisher in der Stadt relevanten Gebieten meine Kenntnisse belegen müssen. Meine Daten sind bekannt. Auch in der gesamten Zeitdauer seit 1999 habe ich, ohne über Amt und Mandat zu verfügen, im Landkreis, der SVV und den Ausschüssen bisher mehr Rede- und Fragebeiträge sowie Inhalte zu Sachthemen absolviert, als die meisten Abgeordneten und Verordneten. Von den meisten hört man kaum jemals einen zusammenhängenden Satz, es ist oftmals nichts bekannt über ihre Gedanken, politischen Ziele und/oder Absichten (haben sie welche?), sie schweigen. Man kann fabulieren darüber, warum sie überhaupt in den Vertretungen sitzen. Auch zukünftig wird es mir möglich sein, meine Interessen, Sach- und Fachkenntnisse in Eigenleistung auch von außerhalb der Gremien einzubringen, wie bereits im Landkreis und der Stadt praktiziert und weil es mir ein Bedürfnis ist, an der Gestaltung unseres Gemeinwesens teilzunehmen. Diese Web-Seite ist ein Indiz für die These. Vermutlich werden meine Möglichkeiten und Aktivitäten darauf reduziert bleiben müssen, darauf werde ich zurück geworfen. Als ich jüngst in einer Veranstaltung vor dem Hintergrund meines bekannten Lebenslaufes um eine Berücksichtigung als sachkundiger Einwohner in den Bau-, Rechts- und Finanzausschüssen bat, wurde mir erklärt, dass das, die Mehrfaltigkeit, meine/die Glaubwürdigkeit untergrabe. Taktgefühl sieht anders aus. Aus Gründen ihrer hohen Glaubwürdigkeit sowie ihrer Sach- und Fachkenntnisse sind wahrscheinlich Juristen in allen politischen Gremien, von der Gemeinde bis zum Bundestag, überrepräsentiert. Die Realität in der Bundesrepublik spiegelt ein Bild dieser Situation: Vielfach sind sie Ziel und "Opfer" von Lobbygruppen, deren Interessen sie "unbewusst und von ihnen selbst unbemerkt" (?) umsetzen, nicht immer zum Vorteil des Landes und des größten Teiles der Bevölkerung. Hinsichtlich meiner Glaubwürdigkeit hatte ich bisher allerdings weniger Probleme. Zurück zum Allgemeinen: Bisher wurden die von den relevanten Gruppen Vorgeschlagenen  direkt von der SVV gewählt, meist kritiklos, weil die "Sachkundigen" in den Gremien und der Bürgerschaft für ihre Kenntnisse und eine weitgehende Neutralität, so weit diese möglich ist, bekannt waren. Die Vorschläge der Gruppen wurden jeweils von den anderen akzeptiert. Jetzt sollen sich also besonders sachkundige Einwohner, die in ihrer Lebensleistung bereits ihre Qualifikationen bewiesen haben, in einem Procedere, dem sich die meisten Abgeordneten/Verordneten vor der gesetzlichen Wahl entzogen haben, "andienen", die oftmals dort nicht vorhandene Sachkunde für zwanzig Euro (die Höhe der "Aufwandsentschädigung" ist nicht mein Kritikpunkt) einzubringen, um dann nicht einmal, in den Ausschüssen vollkommen unschädlich, die Beschlussempfehlung mitentscheiden zu dürfen. Übrigens ist das in Berlin anders: Dort verfügen die "Bürgerdeputierten" in den Ausschüssen über ein Stimmrecht. Ansonsten mit ihren formalen Qualifikationen, Daten und Fakten oftmals Unbekannte werden jetzt also über die Qualifikationen und Lebensläufe von engagierten Bürgern entscheiden, im kleinen und bekannten Kreis, denn die Öffentlichkeit hat an der Auswahl keinen Anteil. Sie, die Öffentlichkeit, musste sich vor der Wahl mit wenigen Informationen über die zu Wählenden "begnügen". Von vielen Abgeordneten/Verordneten hört man auch während der Wahlperiode nichts oder fast nichts. Ihre Personen, Vorstellungen und Interessen bleiben verborgen. Das darf als ein Ungleichgewicht angesehen werden, dass weder rechtsstaatlichen, demokratischen, noch moralischen oder Gerechtigkeits-Grundsätzen entspricht. Die Zahl der ab jetzt in Zossen durch Beschluss gewünschten Bewerber/innen wird sich durch dieses Ungleichgewicht in überschaubaren Grenzen halten, ist doch die Tätigkeit bereits bei durchschnittlichem Interesse mit Zeit-, eventuell Geld- und jedenfalls Arbeitsaufwand verbunden.

 

Nachtrag: In einer kleinen Gemeinde wie der unseren sollte Politik noch einen gewissen Spassfaktor beinhalten und Freude zum Ziel haben, was durchaus möglich ist, aber zum Seltenheitswert tendiert.

           "Mein Leben ist meine Botschaft" (Mahatma Gandhi).

Information und Einschätzung der gemeinsamen Sitzung des Bau- und des Finanzausschusses vom 01.10.2014:

Das Ingenieurbüro stellte sich am Abend des 01.10.2014 den Fragen der Ausschussmitglieder. Zunächst jedoch fasste der Leiter der Ing.-Büro-Gruppe die aus seiner Sicht vorgetragenen Informationen zusammen, um alle Beteiligten in den selben Kenntnisstand zu versetzen, wie er sagte, weil die FA-Mitglieder bisher nicht an den Sitzungen teilhatten (sic!), wenn sie es nicht, wie viele Bürger, bisher freiwillig bereits getan haben. Die Zusammenfassung begann jedoch mit etwas, was man auch Publikumsschelte nennen könnte, wenn man es kritisch einschätzen würde: Er trug, mich in den Blick nehmend, sinngemäß vor, dass das Ing.-Büro schon so viele Fragen beantwortet hätte, dass es ihm bereits bis zum Hals, er zeigte mit der Hand seine Kehlengegend an, stehe. Ansonsten, sinngemäß:

1. Es gäbe qualitative Unterschiede bei den LED´s. Die verwendeten LED´s in den (Achtung, Psychologie) Retro-Fit-Lampen hätten nicht den gleichen hohen Qualitäts-Standard wie die LED´s in den hier zu verwendenden Lampen (ich nannte die Leuchtstofflampen mit LED-Ausstattung und Blindstarter "Traditional-Fit"-Lampen, weil diese Lampen aktuell standardmäßig im Gebrauch sind. "Retro" (zurückgewandt, rückblickend) bezeichnet einen Standard, der seit langer Zeit außer Gebrauch wäre, womit die Protagonisten der "Traditional-Fit"-Lampen in den Geruch als "Gestrige", also einer "Steinzeit-Technik" anhängende Spar-Vertreter, stigmatisiert werden. Und eine Verbesserung dieser LED´s, die natürlich parallel läuft, wird damit in Abrede gestellt).

2. Es wurde bestätigt, was augenfällig ist, dass mit steigendem Bauvolumen die Honorare zunehmen würden. Eine Veränderung des Baukörpers vom Bau-Antrags-Zustand hinweg hin zu einer kostengünstigeren Variation könnte die Kosten senken, würde aber den Bau-Antrag entwerten, würde Honorarsteigerungen zur Folge haben und würde den Bau-Zeit- und Fristenplan "über den Haufen werfen" (auch psychologisches Argument). Die Flachdachkonstruktion sei wegen der abzutragenden Lasten schwerer (Kosten). Andere Dachkonstruktionen seien leichter, kostengünstiger, würden aber die Bau-Genehmigung negieren. Die Planungskosten würden trotzdem steigen, der Termin wäre nicht zu halten (besonders großer "Psychologie-Druckaufbau", dem Baukörper entsprechend).

 

Eigene Anmerkung: Aus unserer Sicht könnte man trefflich über Stilfragen streiten: Zweifelhaft ist, ob dieser quaderähnliche Baukörper sich in die sanfte märkische Landschaft und den vorherrschenden Baustil harmonisch einfügt. Von privaten Bauherr(inn)en wird jedenfalls meist die Erstellung einer anderen Dachkonstruktion, z. B. eines Satteldaches o.Ä., verlangt.

3. Weitere Fragen aus der SVV Zossen vom 24.09.2014 wurden nicht aufgegriffen.

4. Der Vortrag "sprang" zwischen den (so schnell) kaum lesbaren, weil auch kleinschriftigen und undeutlichen, Excel-Tabellen hin und her, zeigte keine Schwerpunkte und/oder Marksteine, die erkennen ließen, warum sich genau diese Konstruktionsmerkmale ergeben. Stilfragen wurden nicht berührt und nicht nachgefragt. Der Satzbau war häufig unvollständig und sprunghaft, der Informationsgehalt grenzwertig. Aus unseren Erfahrungen in der Projektierung größerer Bauvorhaben und teilweise mit Ing.-Büros, meist haben wir selbst projektiert und waren deshalb autonom bei dem Zielerreichungsgrad unserer Interessen, wäre für ein derartig arbeitendes und argumentierendes Ing.-Büro eine längere Verweildauer im Projekt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu prognostizieren gewesen.

 

Am 06.09.2014 zur

 

Kreistagssitzung vom 01.09.2014

 

TOP 4: Einwohnerfragestunde.

 

Die Fragen sind gerichtet an Landrätin und ehemalige/augenblickliche/zukünftige Abgeordnete des Landtages des Landkreises Teltow-Fläming.

 

Sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Einwohner und Gäste.

 

Themen: Spontane Fragen zu aktuellen und virulenten, in den letzten Tagen durch die Presse diskutierte, Problemen.

1. Einleitung: Augenblicklich treffen in Deutschland, hier in Brandenburg wie auch in anderen Bundesländern wie z. B. in Bayern, zahlreiche Flüchtlinge und Asylbewerber ein, die schnell mit einer Unterkunft bedacht werden müssen. Gleichzeitig können wir vernehmen, dass solche benötigten Unterkünfte knapp oder auch gar nicht vorhanden seien. In der Zeitung „Märkische Allgemeine“ vom 28.08.2014 lasen wir, dass ein Asylbewerberheim in Ludwigsfelde im Jahr 2016 geräumt werden soll, was die prekäre Situation in Brandenburg zusätzlich verschärfen würde. Im selben Blatt, auf der selben Seite, lesen wir aber auch, dass ein ehemaliges Pflegeheim „Saalower Berg“ in Saalow, das dem Kreis gehört, leer stehe und verfällt. Weiterhin lesen wir auf der selben Seite des Blattes, dass für das ehemalige Landtagsgebäude „Kreml“ nach dessen Räumung durch den Landtag ein Käufer gesucht werde.

1. Frage: Nachdem das ehemalige Pflegeheim sich im Kreisbesitz befindet und die Kreisverwaltung darüber verfügen kann würde ich gerne wissen, ob das Gebäude für Asylbewerber zur Verfügung gestellt werden könnte.

Es ist mir bekannt, dass die Kreisverwaltung über den „Kreml“ keine Verfügungsgewalt besitzt. Ich frage deshalb vor den Wahlen zum Landtag und weil auch hier im Kreistag ehemalige, augenblickliche und/oder zukünftige Landtagsmitglieder sitzen, ob sie den Gedanken in ihren Köpfen wenden könnten, sich dafür einzusetzen, dass der „Kreml“ für Zwecke der Aufnahme von Asylbewerbern zukünftig verwendet werden könne. Für den „Kreml“ erwarte ich von hier keine Antwort, sondern wollte fragende Anregung geben.

1. Antwort der Landrätin (sinngemäß): Der „Saalower Berg“ war hier zunächst nicht bekannt, der „Kreml“ liegt auf Potsdamer Stadtgebiet und kann nur von dort „behandelt“ werden.

2. Einleitung: In der „Märkischen Allgemeinen“ (MAZ) vom 01.09.2014 las ich, dass Unterrichtsstunden für Schüler wegen Lehrerknappheit oder aus Krankheitsgründen der Lehrer ersatzlos gestrichen (abgesetzt) werden mussten, die Zahl der ausgefallenen Stunden die höchste seit Jahren sei und deshalb Lehrinhalte auf den Zeugnissen nicht bewertet/beurteilt werden konnten. Außerdem werde der Richtwert für Klassenfrequenzen um mehr als zwanzig Prozent überschritten, was von der zuständigen Ministerin als „vertretbar und praktikabel“ eingeschätzt wird.

2. Frage: Sind sich die Politiker darüber im Klaren, in welchem Maße sie die Chancen der Schüler mindern? Wie glaubwürdig sind die Politiker vor diesem Hintergrund? Müsste vor diesem Hintergrund die auf zwölf Jahre verkürzte Zeitdauer bis zum Abitur nicht besser auf dreizehn Jahre verlängert werden um den Ausfall zu kompensieren? Die Schulzeitdauer ist ein menschlicher Reifungsprozess, bei dem die Lehrinhalte die Fähigkeit zum Lernen vermitteln sollen (also soll als schulisches Lernziel das Lernen gelernt werden, die Aufnahme von Inhalten, deren Bewertung, Interpretation, Wiedergabe, Verknüpfung und Schöpfung von Inhalten zu Neuinformationen) und dieser Reifungsprozess als ein Produkt aus Inhalten und Reifungszeitdauer betrachtet werden soll. Auch diese Frage soll für die bisherigen/augenblicklichen/zukünftigen Landtagsabgeordneten bestimmt sein, die hier im Kreistag anwesend sind. Ich weiß, dass die Schulgebäude in der Kreisverantwortung stehen, aber nicht die Lehrerausstattung, die vom Land verantwortet werden sollte. Ich erwarte hier keine Antwort.

2. Antwort der Landrätin (sinngemäß): Das ist von hier nicht zu beantworten, weil die Lehrerausstattung eine Frage an die Landespolitik ist.

3. Einleitung: In den letzten Jahren wurden hier im Kreistag mehrmals von der Leiterin der „Arbeitsagentur“ die Arbeitslosenzahlen, die Quote und eine abgeleitete Bewertung und die Perspektive dargestellt. Auch am 29.08.2014 wird in der MAZ von der Darstellung den neuen Zahlen und der Quote, die auf niedrigerem Niveau als im vorherigen Betrachtungszeitraum lägen, berichtet und eine positive Bewertung abgeleitet.

3. Frage: Ist man sich hier darüber im Klaren, dass der Vergleich einer einzigen Größe mit sich selbst keinen Aussagewert hat, wenn sie nicht mit einer anderen Größe, z. B. der Einkommensentwicklung, in Beziehung gesetzt wird, also eine Art Kennzahl gebildet wird? Wir kennen alle den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (ich halte ihn in den Händen). Ist man sich hier darüber im Klaren, dass eine sinkende Arbeitslosenquote, sinkende Arbeitslosenzahlen, vor dem Hintergrund von stagnierenden und/oder sinkenden verfügbaren Gesamteinkommen eine eher negative Aussage über den „Arbeitsmarkt“ macht, weil zunehmende Arbeitnehmerzahlen sich in kleine, prekäre Arbeitsplätze begeben müssen und sich die stagnierenden/sinkenden Gesamteinkommen teilen müssen? Ein wachsendes Produkt wird also immer ungerechter verteilt, es kommt nicht bei denen an, die es erzeugen.

3. Antwort der Landrätin (sinngemäß): In Teltow-Fläming seien die Einkommen vergleichsweise hoch, Kennzahlen/Beziehungen können nicht gebildet werden, dieser Vorschlag ist nicht praktikabel und macht keine bewertbare Aussage.

 

Anmerkung, nicht in der Sitzung vorgetragen, weil keine Diskussion gestattet ist: In der Wirtschaftslehre werden gerne Extrembetrachtungen verwendet, wenn man sich eine Situation/Entwicklung klar machen will. So ist, um in unserem Beispiel zu bleiben, eine Arbeitslosenquote von null Prozent, also absolute Vollbeschäftigung, als nicht positiv zu bewerten, wenn gleichzeitig auch eine Einkommenshöhe von Null vorliegt (mathematisch ist dieser Fall nicht definiert, wirtschaftlich läge „Sklaverei“ oder „Leibeigenschaft“ vor). Weiterhin ist eine Quote, bestehend aus dem durchschnittlichen Einkommen bezogen auf die Wirtschaftsleistung (BIP) dafür nur bedingt tauglich. Begründung: Die Durchschnittswerte bilden „Ausreißer“, hier nach oben (Spitzeneinkommen), überproportional ab und „schönen“ damit die sich öffnende Schere zwischen den kleinen und den großen Einkommen zum Nachteil der Kleinen. Besser wäre die Verwendung des Modalwertes der Einkommen, d. h. des Wertes, der am häufigsten, mindestens näherungsweise, vorkommt. Weiterhin verzerrt der Bezug einer solchen verfälschenden Größe allein auf das Land Brandenburg unter Auslassung der Gesamt-Bundesrepublik die Darstellung zu Gunsten Brandenburgs und macht eine Gesamteinschätzung unmöglich (wo stehen wir im Bundesvergleich?). Ein solcher Bundesvergleich würde die Brandenburger Einkommens-Situation insgesamt negativ relativieren, in ungünstigerem Licht erscheinen lassen. Insofern ist meine Frage von größter Bedeutung für die Einschätzung des Vortrages der Leiterin der „Arbeitsagentur“ vor dem Kreistag und in der Presse. Unterlassung verfälscht den Informationswert (Absicht?).

Am 20.08.2014 zu einer Debatte im Coburger Kreistag über die vermeintliche Notwendigkeit der Finanzierung und Installation einer neuen (stromsparenden aber teuren?) LED-Beleuchtungsanlage und deren Ablehnung durch den Kreistag nach vorheriger Entscheidung eines beschließenden Ausschusses, nämlich des Bauausschusses, sowie über die durchgeführte Neuinstallation einer Mikrofon-Anlage:

„Sparen, koste es was es wolle?“

Vom Berg(dorf) an den Kreistag einen herzlichen Glückwunsch zur weisen Entscheidung. Eine Amortisation hätte sich wahrscheinlich im Unendlichen ergeben, wenn die Beleuchtungs-Anlage nicht defekt und deshalb erneuerungsbedürftig ist. Bestenfalls wäre es eine keynesianische Mini-Konjunkturmaßnahme gewesen, ähnlich wie der Anschluss der Bergdörfer an´s Neustadter Abwasser-Netz, die auch Geld (Kaufkraft!) bindet. Absurd erscheint jedoch der Vorwurf des Landrates, mit dem er die humorige Namensschöpfung „Michaels Lampenladen“ dem ehemaligen Palast der Republik in Berlin, auch „Erichs Lampenladen“ genannt, negativ gegenüberstellte. Es handelt sich doch dabei nicht um einen Vergleich, bei dem bestimmte Elemente der Bauwerke negativ oder positiv gegenübergestellt werden, sondern um eine wertneutrale Parallel-Benennung (das Wort "Lampenladen" (vulgo "Beleuchtungsgeschäft") ist eine gebräuchliche, beschreibende, nicht bewertende Bezeichnung, ähnlich wie "Würstchenbude" (vulgo "Imbiss")). Der Vergleich (von Bauwerk und/oder Politik) wird nur in einem argwilligen Kopf selbst hergestellt. Anders verhält es sich bei der neuen Mikrofonanlage. Hier war die ursprüngliche Anlage nach Darstellung defekt. Mit der „scherzhaften“ Beschreibung der Mikrofone „wie Raketenabschussrampen“, die „funktionierten“, die es auch erlaubten, Redner im „Extremfall" (was ist das, wann tritt er ein?) „wegzudrücken“ (erinnert uns an gezeigte Drohnen-Angriffe der jüngsten Zeit), hat der Landrat eine nicht mehr wertneutrale martialische Metapher geschaffen, die wir für unsäglich halten. Wir danken ihm nachträglich, dass er in der als „hitzig“ beschriebenen Debatte "Gnade walten ließ" und keinen Redner „weggedrückt“ (!) hat.

Bezogene Artikel: „Kein Geld für LED-Lampen“, „Ein Design wie bei Raketenabschussrampen“, Kommentar „Gutes Signal“, alles Neue Presse Coburg CONP, 19.08.2014, und nachträglich  "Wir sollten einen "Plan B" haben", Interview mit dem Landrat M. Busch, CONP, 23.08.2014.

Am 02.05.2014 Gedächtnisnotiz über einen Wortbeitrag in der

„Einwohnerfragestunde“ der Kreistagssitzung vom 28.04.2014 zur Unterschutzstellung des Gebietes „Wierachteiche/Zossener Heide“.

TOP 5: Einwohnerfragestunde.

Die Fragen sind gerichtet an die Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming.

Sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste.

Thema: Spontane Nachfrage nach einer Einwohnerfrage unmittelbar zuvor in der selben Einwohnerfragestunde zum Thema „Windenergie in Wäldern, hier im Zusammenhang mit der Ausweisung/Festhaltung des Schutzgebietes Wierachteiche/Zossener Heide“.

Einleitung: Ein Einwohner, vermutlich ein Mitarbeiter/Geschäftsleiter eines Windkraft-Unternehmens ("Energiebasis" oder "Energiequelle"?) stellt, vermutlich mit vertieftem Kenntnishintergrund, eine Einwohnerfrage zu dem in der Tagesordnung und meiner Überschrift genannten Thema, die von mir nicht verstanden und daher nicht eingeordnet werden kann. Er schien ein Eigeninteresse zu haben. Zum Thema „Aufstellungsvorschläge für Windkraft- und regenerative Energie-Anlagen, deren mögliche Aufstellungsvarianten und eine Netzbildung durch dezentrale Anlagen-Allokation“ im weitere Sinne hatte ich am 10.09.2012 in der Einwohnerfragestunde bereits eine Spontanfrage und machte Aufstellungs-Vorschläge.

Vorsatz: Ich habe spontane Fragen zu diesem Komplex als Reaktion auf die soeben gehörte Einwohnerfrage zu stellen, weil es aus meiner Sicht vorteilhafter ist, nicht nur zu sagen, was man ablehnt, sondern im Gegensatz auch positiv bewertete Vorschläge zu unterbreiten, also zu sagen, was man befürworten könne.

1. Frage: Es ist nicht wünschenswert, wenn der CO2-Speicher Wald für regenerative Energie-Anlagen zerstört wird. Zentraler Aufbau von Windkraft-Anlagen entspricht auch nicht den Grundforderungen. Ist es nicht besser, wenn die geforderte Dezentralisierung der Anlagen erreicht wird, wenn man sie neben und/oder über Verkehrswegen und/oder großen und bereits versiegelten Flächen anordnet? Dann würde man die Netzbildung auf kleinerem Spannungsniveau erreichen können und die Energieabfuhr gewährleisten können. Außerdem könnte weitgehend nur so überhaupt Netze gebildet werden, sie würden sich fast "von selbst" ergeben.

2. Frage: Könnte von hier nicht auf die Ungeeignetheit zur Netzbildung mit dem Bau von HGÜ-(Hochspannungs-Gleichstrom-Übertagung) Leitungen hingewiesen werden? HGÜ-Leitungen eignen sich nur für den Transport von Strom von A nach B („Stichbetrieb“), zum Stromhandel. Versorgungs-Abgänge sind nicht möglich, ohne die Ökonomie und die Ökologie der Leitungen (es kann, anders als oft behauptet, keine Netzbildung erfolgen) in Frage zu stellen. Sie sind problematisch in der Regelungsfähigkeit, zur Netzbildung ungeeignet. Die Leidtragenden der Leitungen und der Flächenverbrauch finden hier und im Norden Deutschland statt, der „Nutzen“, gäbe es ihn, kann im Süden genossen werden.

Sinngemäße Antwort der Landrätin: Es existiert bereits ein bestimmtes Meinungsbild, die Meinungsbildung ist weitgehend erfolgt, die Diskussion hat einen anderen Verlauf genommen, der Prozess ist weitgehend abgeschlossen.

Anmerkungen (nicht in der Einwohnerfragestunde vorgetragen): Nach meinen Vorstellungen gehörten solche Argumente in die Diskussion. Das Vorschlagsrecht darf nicht verschüttet und vergessen werden.

Die Netzentgelte, die von den Verbrauchern zu zahlen sind, sind im Norden, bei den „Leidtragenden“, höher als im Süden, bei den „Nutznießern“. Der Strompreis in den Stromherkunfts- und Durchleitungs-Ländern ist, unter sonst gleichen Bedingungen (ceteris paribus), auf generell hohem Niveau teurer als in den Zielregionen, die den Strom nutzen (in unserem persönlichen Beispielsfalle 2,9 Eurocent pro kWh). Es handelt sich also nicht um einen Ost-West-, sondern um einen Nord-Süd-Konflikt. Beweis: Ein Münchner Unternehmen will demnächst zusammen mit Vattenfall ein Windenergie-Anlagen-Projekt in der Nordsee durchführen.

Ein Beispiel für die Ungeeignetheit von Leitungen ist die Gastrasse OPAL. Sie verläuft von Greifswald über Baruth nach Sachsen auf hohem Druckniveau (110 bar) mit nur zwei Druckerhöhungsstationen auf der Strecke (Greifswald und Baruth). Auch sie sei vorgeblich für den Anschluss von Verbrauchern vorgesehen, was unwahrscheinlich ist. Dafür würde man eine geringere Druckschwankungs-„Sägezahnkurve“ mit mehreren Druckerhöhungsstationen benötigen auf einem wesentlich geringeren Druckniveau. Die Charakteristik des Druckniveaus und der Leitungsführung sprechen für Durchleitung zu anderen als Verbraucher-Anschlusszwecken. Die „Leidtragenden“ haben auch hier keinen direkten Nutzen von der Leitung (Nord-Süd-Konflikt).

Am 14.04.2014 aus der Stadtverordneten-Versammlung vom 09.04.2014 zu einigen in Zossen aktuell diskutierten Themeninhalten:

TOP 7.: Gedächtnisnotiz meiner Wortmeldung aus der Einwohnerfragestunde der SVV Zossen am 09.04.2014.

Vorangesetzt: Es geht um die „alte Feuerwache“ (Baujahr erst ca. 1995) in Zossen-Schöneiche. In der MAZ-ZR vom 05./06.04.2014 wird unter dem Titel „Heiße Debatte um ein marodes Gebäude“ gefragt: „Was wird aus der alten Feuerwache?“ und ausgesagt, dass sich darum die Gemüter erhitzt hätten. So wird von Bürgern der Stadt vorgeschlagen, dass es für die Stadt gut wäre, wenn das Gebäude zum Grundstückspreis an einen „privaten Investor“ verkauft werden würde. Weiter wird geschrieben, dass eine „Brockenhexen-Gemeinschaft- Liebhaber alter Traktoren-“ sowie eine Seniorenheim-Betreiberin, die bei der Kommunalwahl 2014 am 25.05.2014 auch auf einer Bürgerliste kandidieren würde, ein Interesse an dem Gebäude haben würden. Auch ein Karnevalsverein hat Interesse an der Nutzung der oberen Etage geäußert. Das sind also die „Investoren“. Man muss allerdings wissen, dass keine der Genannten in der Lage wäre, die Sanierung des Gebäudes aufzubringen, so der Feuerwehrführer der Ortsfeuerwehr. Dazu wäre nämlich, so erinnere ich mich, die Grundsanierung des Gebäudes, das unter vielen Bau- und Statikmängeln sowie Ausführungsfehlern leidet, erforderlich, die eventuell teurer wären als ein Abriss und ein Neubau. Aber genau das könnten die Interessenten nicht finanzieren, so die Aussage. Das Gebäude war partiell bereits wegen Einsturzgefahr vor mehreren Jahren, während der vorletzten Wahlperiode gesperrt gewesen. Deshalb wurde eine neue Feuerwache bereits gebaut, was ansonsten unnötig gewesen wäre. Wir sind gegen einen Verkauf zu Abrisszwecken, wenn man ahnen kann, dass genau das nicht geschehen wird und die Gefahr der Verletzung der zukünftigen Nutzer bestehen könnte. Zum Anderen können wir nicht verstehen, dass ältere Menschen ohne ihre eigene Kenntnis einem lebensgefährlichen Risiko ausgesetzt werden könnten.

1.1. Frage: Ist es den älteren Menschen, den Bewohner(inne)n der Senioren-Einrichtung, zuzumuten, in einem einsturzgefährdeten Gebäude zu leben?

1.2. Frage: Dürfen wir die Verwaltung wohlwollend warnen, einem Verkauf zuzustimmen, weil sonst im Unglücksfall Regressansprüche auf die Stadt zukommen könnten, auch wenn die Schadhaftigkeit beiden Vertragspartnern bekannt wäre und diese notariell beglaubigt wären, weil die Stadtverwaltung von einer vertragswidrigen Weiternutzung ausgehen müsste? Eine solche Gefahr leiten wir aus einer jüngst ergangenen BGH-Entscheidung ab. Die Sache ist nicht so einfach wie sich das juristische Laien, zu denen auch wir gehören, vorstellen mögen. Davon abgesehen möchten wir es keinem Verwaltungsmitglied zumuten, sich der moralischen Vorwurfsdiskussion auszusetzen und wir möchten diese auch schon im Ansatz für die Verwaltungschefin vermeiden. Diese Diskussion würde niemand hier psychisch unbeschadet überstehen.

Weiterhin vorangesetzt: Zu den Sonder-Finanzausschuss-Sitzungen vom 20. Und 27.03.2014, bei denen es ausschließlich um die Bestätigungen der Jahresrechnungen 2007/2008 und 2009/2010 ging: Es wurden von den Vertretern der Partei (DIE LINKE stapelweise Papiere nachgefragt und diese mussten von der Verwaltung erarbeitet, kopiert und verteilt werden, was dann auch geschehen ist. Daraufhin wurde von den genannten Vertretern allerdings keine einzige Frage, keine einzige Alternative, kein einziger Vorschlag vorgetragen. Vom Finanz-Ausschuss-Vorsitzenden wurden gleichwohl zwei Sitzungstermine gefordert und durchgesetzt.

2.1. Ökologie-Frage: Ist es den genannten Ausschussmitgliedern klar, dass für das unnötig bedruckte Papier das Holz von Bäumen geopfert werden musste?

2.2. Sinn-Frage: Wie wird es begründet, dass trotz ausgebliebener Fragen, Vorschläge, Alternativen die Entlastung der Verwaltung kommentarlos abgelehnt wurde?

2.3. Ökonomie-Frage: Die Sitzungen dauerten nur kurze Zeit, diejenige am 27.03.2014 exakt zehn Minuten. Hätte man sich vom Sitzungsvorsitz diesen Aufwand nicht besser gespart, vor Allem, wenn man ahnen kann, dass die Sitzungsgelder, Papier, Personal- und Betriebskosten den Gegenwert der Dienstwagen-Ersparnis der neuen Landrätin mehr als aufgezehrt haben?

2.4. Nutzen-Frage: Sind die Sitzungen möglicherweise nur zur Erlangung eines finanziellen Zuschusses zum Zigarettenverbrauch einberufen worden?

Übrigens (jetzt werde ich superkleinlich): Die beiden DIN A3-Blätter, mit denen ein SPD-Fraktionsmitglied nach meiner Wortmeldung in der Luft herumwedelte, mir gegenüber lautstark den Vorwurf äußernd, dass auch diese eine Ökologiesünde darstellten, die ich mir besser gespart hätte, stammten nicht von mir. Das eine DIN A4-Blatt, das ich verteilt hatte, warf er bereits bei meiner Verteilungsaktion auf den Tisch eines abwesenden SPD-Fraktions-"Abtrünnigen". Im Gegegensatz zu den von mir kritisierten Papierstapeln, die auf Verlangen der Finanz-Ausschuss-Mitglieder von der Verwaltung, ohne ihren Verwendungszweck zu erreichen, kopiert werden mussten, habe ich dieses Blatt selbst bezahlt.

Am 02.03.2014 zu den

Kommunalwahlen im Mai 2014 zum Kreistag Teltow-Fläming, SVV Zossen, Ortsbeirat Zossen, Vorstellungs- und Thesenpapier.

Lutz Haenicke

Persönliches.

Geburt: 1943 in Friedland (Isergeb.)

Beruf: Projektierungs-Ingenieur, Studienfächer: Energietechnik, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Politologie.

Ich war ca. 40 Jahre in der Energiewirtschaft, nahezu die gesamte Zeitdauer bei den Rathenau-Gesellschaften AEG und Bewag (heute nach zweimaligem Verkauf durch den Senat von Berlin zunächst an Southern Energy (Mirant), Atlanta/USA, danach an Vattenfall), tätig. Ich war größtenteils in der Kraftwerks- und Umspannwerksprojektierung beschäftigt (Berlin), aber auch im Eisenbahn-Gleichrichter-Unterwerks-, Schaltanlagen- und Kleinturbinenbau sowie im (Flussspat- und Gold-) Minen, Düngemittelwerken-, Zucker-Erzeugungsanlagen- und Stahlwalzwerksbau (Natal, Transvaal, Cape-Province, Oranje-Freestate / Südafrika).

Ich bewerbe mich im Rahmen der Kommunalwahlen 2014 um Ihr Mandat und bitte um Ihre Stimme.

Ich verfolge einen altruistischen (selbstlosen), undogmatischen und antizyklischen (Wirtschafts-) Politikansatz, d. h. ich verfolge keine ausschließlich eigenen Interessen, sondern diejenigen der Mehrheit der Bevölkerung, also meiner gesellschaftlichen Herkunft.

Augenblicklich vertrete ich die Politik der Anhebung der kleinen bis mittleren Einkommen um die Binnen-Nachfrge zu stimulieren. Früher, in den siebziger/achtziger Jahren, einer Zeit mit einer relativ hohen Inflationsrate, vertrat ich dagegen eine Begrenzung der Kaufkraft, nicht durch Enteignung und Lohn-Reduzierung, sondern im Gegenteil mit der Förderung der Beteiligung der Arbeitnehmer an ihren Unternehmen, auch zum Zwecke der Beflügelung des Mitbestimmungsgedankens aus der Sicht von Interesse am Miteigentum.

Dieses Interesse wurde von Rot/Grün 1998 durch Änderungen am Aktiengesetz, aber nicht nur dadurch, zunichte gemacht. Das ist ein undogmatischer Ansatz, weil er die augenblicklich vorherrschende Realsituation reflektiert, darauf aufsetzt und ändernd oder konservierend, auch in Teilbereichen unterschiedlich, wirkt.

Ich bin unabhängig, d. h. ich habe keine Auftraggeber. Ich war Mitglied der SVV Zossens von 2003 bis 2008.

Meine wichtigsten Ziele sind Gerechtigkeit und gesellschaftliche Wohlfahrt.

Daraus leite ich meine Wünsche ab nach:

Sozialer Sicherheit, wirtschaftlicher Prosperität (gem. Wachstums- und Stabilitätsgesetz), gerechter Verteilung des erwirtschafteten Produktes. Es gibt keine moderne oder unmoderne Wrtschaftspolitik (A. Smith ist älter als J. M. Keynes), sondern nur sinnvolle, oder wie oft erlebt, unsinnige, kleine Gruppen bevorzugende.

Vollbeschäftigung mit gerechten und auskömmlichen Einkommen in Dauerarbeitsplätzen, auch Neuorganisation von Arbeit entsprechend der Produktivitäts-Entwicklung.

Chancengleichheit, auch durch Bildung und Ausbildung (duales Bildungssystem mit Meisterausbildung erhalten und stärken).

Entwicklungsmöglichkeiten für alle nach ihren Interessen und Fähigkeiten, auch in Vereinen und Organisationen, z.B. der Feuerwehr.

Sichere und auskömmliche Altersversorgung.

Rechtssicherheit (Beispiele: Altanschließerbeiträge zurücknehmen, Straßenausbaubeiträge überflüssig machen durch Verwendung von Verkehrssteuern für Straßenbau, Änderung des KAG).

Gute Infrastruktur (Verkehrswege, Bäder, Schulen, Kitas, Gesundheitsversorgung, Kommunikationstechnik, Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die die Basis unserer Wirtschaftstätigkeit darstellen).

Umweltschutz.

Sichere, kosten-, preisgünstige und gute Energieversorgung.

Die Reihung stellt keine Rangreihenfolge dar. Auch in den Kommunen müssen die Forderungen an die „große Politik“ formuliert und vorgetragen werden, denn wir haben die Politikfehler zu ertragen und zu bezahlen. Wir haben noch das Ohr und die Augen an der Basis, haben die Bodenhaftung nicht verloren, weil wir hier leben.

Diese Gedanken sind nicht abschließend und stellen kein Sammelsurium dar, sondern wurden von mir in der Vergangenheit, im Beruf, im Mandat aber auch ohne Mandat bisher formuliert und vertreten.

Am 02.03.2014 zu den

Kommunalwahlen im Mai 2014 zum Kreistag Teltow-Fläming, SVV Zossen, Ortsbeirat.

Kurz-Thesenpapier: Bürgerhaushalt

„Verheißung gerät zum "Hornberger Schießen".“

Der „Bürgerhaushalt“ wird als eine Verheißung gepriesen: Neben und zwischen den Wahlen könne der Bürger seine Wünsche und Vorstellungen bezüglich der kommunalen Vorhaben und Investitionen in den Haushalt einbringen mit einer großen Wahrscheinlichkeit der Umsetzung. Bei uns in Brandenburg wird dieses Projekt seit dem Anfang des vergangenen Jahrzehnts intensiv diskutiert. Seinen Ursprung hat er in der südbrasilianischen Stadt Porto Allegre im Staat Rio Grande. Eigentlich ist die Idee aber viel älter und soll der ursprünglichen „Basisdemokratie“ im antiken Athen entsprechen, wo wir die Anfänge unserer demokratischen Systeme verorten. Aber schon da beginnt der Irrtum: Diese altgriechische Regierungsform beruhte darauf, dass die Teilnehmer an den politischen Diskussionen über viel Zeit verfügten, um ständig präsent sein zu können. Diese Zeit hatten aber nur ca. sechsundzwanzigtausend männliche Athener. Frauen, Metöken (in Athen lebende Fremde ohne Bürgerrechte, aber steuer- und wehrpflichtig), Barbaren (nicht griechisch sprechende Fremde) und Sklaven waren von dieser „Basisdemokratie“ ausgenommen, weil sie nicht zugelassen waren oder "zu tun hatten". Da sind wir schon einige Schritte weiter. Neben der Tatsache, dass wir in einer "repräsentativen Demokratie" (Vertretung durch in einem definierten Wahlsystem ("demokratische Wahlen") gewählte Volksvertreter(innen)) leben, wird aber gelten: Der Bürgerhaushalt kostet Geld, wird aber nicht mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet, schmälert also, unter sonst gleichen Bedingungen, das Budget. Die Bürger können Vorschläge einbringen, haben aber kein Auswahl- und Entscheidungsrecht. Die Wahlpolitiker bleiben „Herr(inn)en“ des Verfahrens. Das begünstigt aber Enttäuschung und Streit. Es ergeben sich folgende Fragen:

Wollen wir einen „Bürgerhaushalt“, wenn dieser nur von der Suggestion lebt, dass die Bürger entscheiden können?

Bereitet der Bürger durch sein Vorschlagsrecht die Entscheidungen vor oder bleibt er nur Bittsteller bei ständig reduzierten Mitteln, lediglich mit dem Recht zur Frustration?

Soll der Bürger jetzt seine eigenen Einschränkungen vorschlagen, die gewählten Politiker lehnen sich aber zurück und sagen: Der Bürger hat den Mangel selbst entschieden?

Wird dem Bürger jetzt nur eine “Spielwiese“ eröffnet mit trügerischem Spielzeug und schmerzhaften Spielergebnissen? Wird der Mandatsträger damit von seiner eigenen Verantwortung und den Wahlversprechen entbunden?

Können bei uns nicht längst die Bürger in der „Einwohnerfragestunde“ in jeder Sitzung zu allen Themen durch ihre Fragen ein Vorschlagsrecht reklamieren?

Die öffentlich diskutierte Variante der Verheißung „Bürgerhaushalt“ mutiert zum "Hornberger Schießen", wenn sie nicht mit zusätzlichem Geld und Rechten ausgestattet wird. Und es gilt auch:

Wählergemeinschaften entsprechen bereits der Idee von Basisdemokratie!

Übrigens (zur Vermeidung eines Populismus-Vorwurfes): Wer sich über die Effektivität, die Akzeptanz bei den Bürgern und die Verhaltensweise der Politiker im Zusammenhang mit der Durchführung des Bürgerhaushaltes informieren möchte, dem wird ein Blick in den Landkreis Friesland (Bundesland Schleswig-Holstein) anempfohen. Wer sich ein Urteil über die Sachfragen und Sachverhalte, aber auch über ein positiv bewertetes Beispiel von "Bürger-Basisdemokratie" verschaffen möchte, dem wird ein Blick über die deutsche Grenze hinweg in die eidgenossenschaftliche Schweiz (Einzelsachthemen-Fragen, aber auch populistische Inhalte, weil auch in der Schweiz nicht das gesamte Politikthemen-Spektrum, kantonsbezogen und/oder bundesweit, abgefragt werden kann. Es entsteht aber zweifelsohne die Suggestion von universeller Bürger-Mitsprache-/Mitbestimmungs-Möglichkeit) vorgeschlagen.

("Hornberger Schießen": Mit großem Aufwand betriebene, aber sinnentleerte und erfolglose Maßnahme).

Am 02.03.2014 zu den

Kommunalwahlen im Mai 2014 zum Kreistag Teltow-Fläming, SVV Zossen, Ortsbeirat.

Kurz-Thesenpapier: Verkehrslandeplatz Schönhagen

„Rollbahnen für einen interessanten Aufstieg.“

Der Flugplatz Schönhagen wurde als Ersatz für den geschlossenen Flughafen Tempelhof stetig ertüchtigt. Das geschah mit Eigenmitteln, die eine Förderung durch Land, Bund und EU ermöglichten, was dann einen „Aufstieg“ der Kreisverschuldung beförderte.

Waldrodung (erst jüngst wieder), Hügelabtragung und Pistenerweiterung verletzten das ebenfalls mit EU-Mitteln geförderte FFH-Gebiet Nuthe-Nieplitz-Niederung und Priedeltal.

Durch die häufigen (mehr als in Schönefeld) Flugbewegungen, meist von Flugschulen (Platzrunden, Sicherheit!) werden seltene Vogelarten gestört.

Ein Widerspruch ist, dass durch Fördermittel das FFH-Gebiet wie auch der mit Salamitaktik erweiterte Flugplatz finanziert wurden. Es besteht der begründete Verdacht, dass die ehemalige Kreissparkasse die Finanzierung gewährleistete, aus solchen Finanzierungsforderungen letztlich in Schieflage geriet und mit der MBS fusionieren musste.

Weiterhin beförderte die Gründung von verschiedenen kreiseigenen Tochtergesellschaften eine Art „Fließbandsystem“, das die Verschuldung des Kreises durch benötigte Eigenmittel für die Erlangung von Fördermitteln erhöhte.

Der beabsichtigte Versuch der Abwerbung der Triebwerkswartung von Dahlewitz nach Schönhagen, übrigens ein Nullsummenspiel für den Kreis, aber eine Art der Existenzbestätigung für Schönhagen, ist nicht „gelungen“.

Schleichend, und möglichst von den Anwohnern unbemerkt, sollte die Größe der zugelassenen Fluggeräte erhöht werden. Zum Triebwerkswechsel für deren Reparatur sollten größere Flugzeuge landen und nach dem Wechsel wieder starten. "Bevor die Bürger das merken, sind die Flieger längst wieder weg", sagte uns der damalige "Sonnenkönig" im Sechs-Augen-Gespräch.

Es wurde uns bestätigt, dass mit keiner kreiseigenen Gesellschaft Gewinne zu erzielen seien, es sollte aber die Lebensqualität der Bürger erhöht werden.

Das sieht die Bürgerinitiative in Schönhagen anders und wir werden, unseren Möglichkeiten entsprechend, mit ihr wie auch jenen zum BER, wie in der Vergangenheit zusammen arbeiten. Die Finanzierungsfragen würden im Verlaufe der Zeit abgearbeitet, bestätigte uns der ehemalige Landrat. Davon sind wir heute weit entfernt.

Der Ideenreichtum der Unternehmen in Schönhagen wird von uns begrüßt.

Am 02.03.2014 zu den

Kommunalwahlen im Mai 2014 zum Kreistag Teltow-Fläming, SVV Zossen, Ortsbeirat.

Kurz-Thesenpapier: BER

„Wir basteln uns einen Flughafen“ (verändert, nach Loriot).

BER ist ein Milliardengrab geworden. Der „Flughafen“ war Anfang der neunziger Jahre mit vier Start-und Landebahnen für sechzig Millionen Passagiere vorgesehen.

Sollte er anfangs eine "Drehkreuzfunktion" übernehmen, wurden später Begriffe wie "Single-Airport" genannt (heißt wohl: "Einziger Flughafen" in der Region nach Betriebsschluss der anderen, wie Tempelhof (geschlossen), Tegel und Schönefeld Alt) und einfach "Flughafen BER". Den Namen "Willy Brandt", nach dem ehemaligen Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, wagt man in diesem Zusammenhang gar nicht zu nennen, weil das diese geachtete Person beschädigen könnte.

Dabei wurde übersehen, dass Berlin seine Produktionsfunktion verloren hat, Brandenburg hat sie wettbewerbsfähig noch nicht erreicht, also wird keine "Drehkreuzfunktion" gebraucht.

In anderen Bundesländern wurde die Flughafengröße nachträglich angepasst, ihrer Wettbewerbsfähigkeit hat das nicht geschadet, sie prosperierten vorher.

Nach vielen Veränderungen wurde die Kapazität halbiert, eine Aufstockung auf drei Bahnen ist denkbar. Bei allen Veränderungen wurden die Peripherie-Einrichtungen nicht angepasst und „mitgenommen“.

Es wurden die Anwohner- (Schallschutz) und die Fluggast-Schutzeinrichtungen (Brandschutz) nicht den Notwendigkeiten und den Vorgaben entsprechend ausgebaut. Es geschahen Planungs-, Projektierungs-, Bau-, Überwachungs- und Rechtsfehler. Das macht die Anlage teuer, unsicher, unzeitgemäß und bisher funktionsunfähig.

Der augenblickliche „Flughafen“chef fordert jetzt das Offenhalten von Tegel und Schönefeld-Alt. Das bringt ihn in die Nähe einer unserer langgehegten Forderungen (wir beschäftigen uns mit dem Thema seit fast eineinhalb Jahrzehnten): Abbruch der Arbeiten, Modernisierung von Schönefeld auf kleinem, aber modernem Niveau mit allen modernen, schonenden Rahmenbedingungen und Ansiedelung von Wirtschaftsunternehmen auf der Fläche, Verlagerung des Mittel- und Kurzstreckenverkehrs auf die Schiene.

Achtung, Satire (muss auch mal sein): Das ergibt die Möglichkeit zur Einrichtung einer weltweiten Einzigartigkeit: Es wir die Einrichtung einer Lehrwerkstatt für Flughafenbauer in einem hinteren Bereich des Geländes ermöglicht. Denkbare Studienzeit-Dauer: Zwanzig Semester.

Am 02.03.2014 zu den

Kommunalwahlen im Mai 2014 zum Kreistag Teltow-Fläming, SVV Zossen, Ortsbeirat.

Kurz-Thesenpapier: Regenerative Energien.

„Der CO 2-Speicher Wald muss ungestört bleiben“.

Unzweifelhaft sind die fossilen Energieträger Kohle, Öl und Gas begrenzt und endlich.

Der Verteilungswettstreit wird nicht erst bei ihrem Ende einsetzen, sondern bereits lange Zeit davor und sich in weiter steigenden Preisen auswirken. Wir müssen also die Vorräte „strecken“, auch weil wir sie auch für andere Produktionsprozesse (z.B. Metallverhüttung und -Bearbeitung) als die Stromerzeugung benötigen.

Machen wir also den Strom aus Sonne und Wind. Die Anlagen dafür dürfen aber nicht im Wald und auf den Feldfruchtflächen stehen, sondern es bieten sich Doppelnutzungen auf und neben Autobahnen und großen versiegelten Verkehrsflächen an. Stellt man sich ein über die Autobahnen gelegtes Netz von Stromerzeugern vor, hat man die gewünschte Dezentralisierung, vermeidet große Flächenverbräuche und große Hochleistungs-Transportnetze für Transport- und Regelenergie und löst die Energie-Abfuhr.

Die jetzt projektierten Gleichstrom-(HGÜ-) Transporttrassen müssen vermieden werden. Sie sind sowieso nicht für den Anschluss von Verbrauchern geeignet, sondern nur für den Transport von A nach B und für den Stromhandel (Stichbetrieb). Sie können nur an die Industrie-Zentren heranführen oder in deren Zentrum hinein. Von den Endpunkten kann dann das Drehstromnetz nach Wechselrichtung und Synchronisation strahlenkreisförmig heraus-oder halbkreisförmig hineingeführt werden. Die HGÜ-Trassen können, wenn sie ökonomisch und ökologisch sinnvoll sparsam bleiben sollen und aus regelungstechnischen Gründen, nicht mit Abgängen versehen werden. An den Endpunkten müssten die Netze dann überhaupt erst gestaltet werden.

Ein paralleles Negativ-Beispiel für den beabsichtigten, aber verschleierten, Energiehandel ist die jüngst gebaute Hochdruck-Gasleitung OPAL von Greifswald nach Olbernhau über Baruth mit ihrem hohen Betriebsdruck (ca. 110 bar Anfangsdruck) und den lediglich zwei Druck-Erhöhungsanlagen, die Versorgungsabgänge unwahrscheinlich sein lässt. Für Versorgungsabgänge wäre eine Druck-"Sägezahnkurve" auf niedrigerem Niveaumit geringeren Druckdifferenzen und mehreren Druck-Erhöhugsstationen sinnvoll.

Wir wollen wie bisher der Bürgerinitiative bei der Vermeidung der Windenergie-Anlagen im Wald helfen, aber wir müssen insgesamt eine Umsteuerung in der Strom- und Energiepolitik bewirken. Isolierte Betrachtung einzelner Projekte ist notwendig, aber nicht hinreichend. Dabei müssen die großen Stromversorger zur besseren Netz- und Kraftwerksaufbau- und Betriebsplanung und -Steuerung wieder ihre Rolle übernehmen. Von den öffentlichen Händen sind sie dafür mit den notwendigen Konzessionen zu versehen. Vor der erfolgten „Liberalisierung“ sind wir damit gut gefahren. Wir wollen die neue Energiepolitik mitgestalten.

Wir haben erkannt, dass die nationale Energieversorgung mit einer Regelung vor Ort begonnen wird.

Am 02.03.2014 zu den

Kommunalwahlen im Mai 2014 zum Kreistag Teltow-Fläming, SVV Zossen, Ortsbeirat.

Kurz-Thesenpapier: Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur.

Es wird gesagt, dass kein Unternehmen einen Standort akzeptiert, der weiter als dreißig Minuten Fahrzeit von einem Autobahn-Anschluss entfernt ist. Unsere Stadt liegt nahe am Stadtstaat Berlin und an vielen Verkehrswegen. Die Anfangsbedingung ist also erfüllt.

Die Wirtschaftsförderung in unserer Stadt funktioniert schnell und effektiv.

Jetzt müssen die ehemaligen Kreisstraßen, die nach der Gemeindegebiets-Reform von 2003 an die Stadt übergingen, verbessert werden, d.h. eigentlich müssten sie vom Kreis in einem sehr guten Zustand von oben nach unten weitergereicht werden und das Konnexitätsprinzip (finanzielle Ausstattung der „beschenkten“ Gebietskörperschaft) muss Geltung erhalten.

Eine solche Reform wie diejenige von 2003 ist stets auch eine Rationalisierungsmaßnahme für die Veranstalter. Im Rahmen einer solchen Maßnahme gelingt das völlig "unauffällig", ergibt sich fast von selbst, weil Gemeindeteile neu zusammengefasst werden, also fast zwangsläufig, z. B. verbinden Straßen danach nicht mehr verschiedene Gemeinden, sondern Gemeindeteile einer Gemeinde.

Aber es gilt auch dieses Beispiel, wo das "Freischaufeln" nicht gelingen darf: Die Osdorfer Straße von Heinersdorf (Bundesland Brandenburg, Landkreis Teltow Fläming) in´s Bundesland Berlin muss als Landesstraße vom Land unterhalten werden, es darf keinen Sonderfall oder Sonderweg geben. Über diese Straße bewegen sich viele Arbeitnehmer von und nach Berlin und zurück im Pendelverkehr. Diese Straße würde gleich über zwei Stufen abwärts (Land>Landkreis>Gemeinde) nach unten zum schwächsten Glied in der Kette durchgereicht. Gleichzeitig gilt, dass wir hier in Zossen, aber auch im Kreis, die Bedingungen für die Ansiedelung von kleinen und mittleren Unternehmen und Arbeitsplätzen schaffen wollen.

In Zossen sind wir tätig, im Kreis wollen wir Anstöße befördern und beflügeln.

Am 02.03.2014 zu den

Kommunalwahlen im Mai 2014 zum Kreistag Teltow-Fläming, SVV Zossen, Ortsbeirat.

Kurz-Thesenpapier: Fläming-Skate und Wege.

„Rollen und Joggen.“

Im Jahr 2002 wurde die Fläming-Skate eröffnet. Seitdem wurde sie stetig verlängert. Wir haben seit damals gemahnt, dass bei aller Euphorie bei der Verlängerung die Instandhaltungskosten und eine zu befürchtende Verschuldung des Kreises zu berücksichtigen seien. Dabei wollten wir nicht Recht behalten, sondern hätten unseren Irrtum nicht bedauert.

Es wurde gehofft, dass die Besucher der Fläming-Skate in der Region ihre Freizeit verbringen und dazu hier übernachten würden. Das hat sich in nennenswertem Umfang so nicht eingestellt. Hinzu kommt, dass die Strecke im Eifer und zur Kostenersparnis nicht gut genug gegründet wurde und sich die Baumwurzeln jetzt schon ihr Recht erstreiten, an die Oberfläche zu wachsen. Es sind teure Reparaturen erforderlich.

Was ist zu tun? Entweder man baut sie zurück auf eine vertretbare Länge oder sie wird gut repariert und angebunden an Orte, die an anderen Verkehrswegen liegen, wie z.B. Zossen und Wünsdorf und so die Erreichbarkeit verbessert, in der Hoffnung auf einen Besucherzuwachs.

 Was (Achtung: Satire) "lernt" uns das? Wir können aus diesem Beispiel auch für den Wanderweg am Nottekanal entlang lernen. Die bisher beschlossene Deckung mit einer „wassergebundenen Decke“ (auch Beton ist wassergebunden) soll aufgegeben werden und der Weg naturbelassen bleiben. Das eingesparte Geld kann besser verwendet werden. Auch eine wassergebundene Deckung würde von Baumwurzeln zerstört werden (siehe oben), wäre sie nicht tief und fest gegründet. Die Pflege der Randbewuchse wäre in beiden Varianten identisch. Warum sollten wir dem schlechten Geld bei der Fläming-Skate in unserer Stadt noch gutes Geld am Nottekanal hinterherwerfen? Jogger sagen uns, dass ein naturbelassener Weg „sich am besten laufen“ würde. Warum sollten wir also nicht dazulernen dürfen?

Am 02.03.2014 zu den

Kommunalwahlen im Mai 2014 zum Kreistag Teltow-Fläming, SVV Zossen, Ortsbeirat.

Kurz-Thesenpapier: Duales Bildungssystem und Meistervoraussetzung.

„Meister fallen nicht vom Himmel, sind aber Teil von dessen Personal“.

In den meisten Bundesländern wurde die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre verkürzt, das dreizehnte Jahr entfiel, in anderen war das bereits so. Dabei wird gerne übersehen, dass in der Schule nicht nur Faktenwissen vermittelt, nicht nur gelernt wird, sondern auch ein Reifungsprozess stattfindet. Das braucht seine Zeit. Lerninhalte sind eine notwendige Bedingung (ohne den Ausfall von Schulstunden, wohlgemerkt), aber sie snd nicht hinreichend. Als hinreichende Bedingung muss der Faktor Zeit hinzugefügt werden.

Im Gegenteil gilt: Viel Faktenwissen veraltet schnell. Es gilt weiterhin: Es wird das Lernen gelehrt und gelernt. Zum Reifen braucht man Lerninhalte und Zeit. Das „gewonnene“ Jahr führt die Schüler  und Studenten bei knappen Arbeitsplätzen früher in die Arbeitslosigkeit. Es wird ein unnötiger Zeitdruck erzeugt.

Wir brauchen also den Reifungsprozess, die gute Schulbildung und Ausbildung mit ihrer Bindungswirkung, die Wirtschaft mit ihren Arbeitsplätzen und eine Neuorganisation von Arbeit selbst. In Bayern wird im wachsenden Maß vom G 8 (Abitur nach zwölf Jahren) wieder abgewichen und zurück auf G 9 (dreizehn Jahre) zurück geschaltet (G8 bzw. G9 heißt dieser Bildungsgang deswegen, weil in Bayern (leider) bereits nach dem vierten Grundschuljahr auf eine weiterbildende Schule übergewechselt wird). G 7 wäre eine bessere Alternative: Die Kinder bleiben bis zum Ende des sechsten Schuljahres, noch besser wäre so lang wie möglich, zusammen um danach zum siebenten Schuljahr in die Oberschulbereiche (im bisherigen System) zu wechseln.

Ebenso verhält es sich mit dem dualen Bildungssystem, der Ausbildung in Unternehmen und Berufsschule. Vom Ausland werden wir um dieses System beneidet, dort gibt es so etwas nicht. Wir sollten das duale System also schützen, bewahren und vertiefen. Der Meisterbrief, die Meisterausbildung, die zur Lehrlingsausbildung berechtigt, muss zur Unternehmensführung beibehalten bleiben, weil er Ausbildung und Arbeitsqualität in kleinen und mittleren Unternehmen, der Basis unserer Wirtschaft, sichert. Dafür arbeiten und setzen wir uns ein.

Am 02.03.2014 zu den

Kommunalwahlen im Mai 2014 zum Kreistag Teltow-Fläming, SVV Zossen, Ortsbeirat.

Kurz-Thesenpapier: Dresdner Bahn und S-Bahn nach Wünsdorf.

„Umstrittene Schienenstränge.“

Die Dresdner-Bahn-Strecke soll, in unbestimmter Zeit, für Geschwindigkeiten von über 160 km/h ausgebaut werden. Dafür müssen flächengleiche Bahnübergänge durch Brücken oder Tunnel ersetzt werden. Dafür müssen die Gemeinden und Kreise in Brandenburg ein Drittel der Baukosten tragen, sich eventuell verschulden, obwohl sie davon keinen Nutzen haben. Der ICE wird in Brandenburg nicht halten. Um schnell fahren zu können, müssen wir also zunächst Zeit opfern und weit fahren, nach Berlin. Die Bahn verbindet also nicht mehr, sondern trennt Regionen.

Hinzu kommt, dass die Bahn bestimmen will, wie der Übergang aussehen soll, also was hundert Prozent der Kosten sind. Sonderwünsche müssen dann die Gemeinden selbst tragen. "Sonderwünsche" nach der augenblicklichen Meinung der Bahn sind aber Brücken und/oder Tunnel, die auch die zu projektierenden S-Bahn-Gleise überspannen, sind auch Radwege und komfortable Fußwege. Weil das so sein soll und weil wir nicht nur Zahlmeister sein wollen, müssen die Übergänge so breit werden, dass zwei S-Bahn-Gleise gelegt werden können, das also die hundert Prozent Übergangskosten sind, der Lückenschluss hergestellt werden kann.

Dazu müssen wir unser ganzes Gewicht in die Waagschale werfen, unsere geringe Verhandlungsmacht durch Verbündet aufbessern. Bis Zossen ist das leicht möglich, weil die Bahn so etwas in den vierziger Jahren bereits vorgesehen hatte.

In Rangsdorf sind die Autobahnbrücken bereits dafür ausgebaut.

Wünsdorfs Konversion der Militärgebäude darf kein Fehlschlag werden, die Bücherstadt muss angebunden werden. Die S-Bahn hat kürzere Haltestellenabstände, kann öfter als die Regionalbahn fahren und an die Peripherie Berlins und von dort in Ost- und Westrichtung führen.

Gut und wichtig zu wissen:

Regionalbahn und S-Bahn sind keine Konkurrenten, sondern sie ergänzen sich.

Im Gegenteil konkurrieren perspektivisch ICC, Güter- und Regionalverkehr auf dem selben Schienenstrang und behindern sich gegenseitig.

Am 02.03.2014 zu den

Kommunalwahlen im Mai 2014 zum Kreistag Teltow-Fläming, SVV Zossen, Ortsbeirat.

Kurz-Thesenpapier: Bundesstraßen 101 und 96.

„Bundesstraßen: Vorsicht, Schuldenfalle“.

Es wird gesagt, dass gute Verkehrswege eine Voraussetzung für Unternehmensansiedelungen seien. Dafür wurde die B 101 autobahnähnlich vierstreifig ausgebaut, die B 96 ist es teilweise auch. Jetzt behindert der finanzielle Engpass des Kreises den Weiterbau an beiden Straßen. Bei der B 101 enden mehrere Abfahrten in einer Wiese.

Trotzdem haben sich einige Unternehmens-Teile durchaus angesiedelt. Woanders macht in solchen Fällen ein dreistreifiger Ausbau mit wechselnden Überholstreifen die Straße billiger und ist, trotz größeren Produktionsstätten an der Straße, ausreichend. Wir sagen: Verkehrswege sind notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzungen für die gewünschten Ansiedelungen. Es braucht also noch weitere Voraussetzungen. Man kann Verkehrswege auch homogen mitwachsen lassen. Hier „brauchen“ wir wegen des vierten Fahrstreifens und des Mittelstreifens breite, teure Brücken. Das treibt die Kosten.

Unternehmen haben den vierten Fahrstreifen noch nicht als Ansiedelungsbegründung angeführt. Damit reicht das Geld dann nicht für eine andere Verkehrsvariante: Den Lückenschluss der S-Bahn nach Wünsdorf.

Benötigt wird weiterhin eine umfassende Infrastruktur: Dazu gehören Kita-, Hort- und schulische Bildungseinrichtungen, die wir in Zossen aus- und neubauen, um den Kindern einer gut ausgebildeten Arbeitnehmerschaft, die wiederum zu den weiteren notwendigen Voraussetzungen zählt, die Basis für gute Ausbildung und damit für eine Wohlfühlsituation der Gesamtbevölkerung zu gewährleisten. Wir sind tätig, diese Bedingung zu erfüllen.

Wir brauchen Mitarbeiter der anzusiedelnden Unternehmen und Zulieferer für deren Fertigung. Daran arbeiten wir.

Und zur Abrundung brauchen wir gut ausgebildete und motivierte Arbeitnehmer/innen, die in den angesiedelten Unternehmen arbeiten. Diese Arbeitnehmer/innen wiedeum schätzen ein attraktives Wohnangebot, Eigentum oder Miete, je nach Wunsch und Interesse. Diese Voraussetzung ist gegeben und wird ausgebaut. Der Kreis schließt sich.

Die in den Unternehmen erwirtschafteten Einkommen sorgen, wenn wir weiterhin an unseren Vorhaben auf den vorgenannten Gebieten, aber auch an der Freizeit-Gestaltung und der Sicherung unserer interessanten Natur, auf dem Stadtgebiet und in der Umgebung, arbeiten dürfen, für die Stärkung der Kaufkraft, die uns für weitere Unternehmens-Ansiedelungen interessant machen. Jetzt ist der Kreis vollständig geschlossen.

Wir wollen beim Umsteuern helfen.

Am 05.03.2014 als Antwort auf die Antwort des Petitionsausschusses auf die Petition an den Potsdamer Landtag im Zusammenhang mit der Landratswahl in Teltow-Fläming vom 09.09.2013 (Schreiben vom 03.10.2013 sechs Texte unter diesem, hier aufgeschlagenen Text

An den

Landtag Brandenburg

Petitionsausschuss

Postfach 601064

14410 Potsdam

Betr.: Antwort auf das Schreiben das Landtags-Petitions-Ausschusses vom 24.02.2014 auf die PET 1-17-06-1110-056384 an den Deutschen Bundestag, von diesem übersandt mit der Nummer 3542/5 vom 03.10.2013 an den Petitionsausschuss des Landtags: Landratswahl vom 09.09.2013 in Luckenwalde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erhielten Ihr o.a. Antwortschreiben und nehmen dieses mit Verwunderung zur Kenntnis.

Begründung:

Mit Ihrer Antwort teilen Sie uns mit, dass die Wahl der Landrätin aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sei. Diese Antwort war allerdings nicht der Inhalt und das Ziel unserer Frage. Nach unserem Erachten geht aus unserer Frage 1 und den beiliegenden Unterlagen eindeutig hervor, dass wir um eine Antwort nach Regelkonformität des Wahlprozederes (der Meta-Ebene) nachgesucht haben. Wir brachen unser eigenes Wahlgeheimnis als wir offenbarten, dass die gewählte Kandidatin unserer Wahl in der Urwahl entsprach, ihre Wahl durch die Kreistagsabgeordneten von uns begrüßt und der Wechsel der großen Parteien von der Wahlvorfestlegung von uns selbst eingeleitet und initiiert wurde durch unseren Fragenkatalog in unmittelbarem zeitlichen Vorlauf zur Erweiterung der Kandidatenliste, ohne dass wir uns jetzt dem Vorwurf der Überheblichkeit ausgesetzt fühlen wollen.

Die Reaktion der Abgeordneten mit der Aufstellung von ca. zehn zusätzlichen Kandidaten, die allerdings bei der Wahl keine einzige Stimme erhielten, auch nicht die der Einreicher, führte dann zu dem Abgehen der großen Parteien von ihrer Vorfestlegung, wie wir darlegten, und brachte jene Kandidatin wieder „in´s Spiel“, die sich bereits bei der Bevölkerung in der Urwahl durchsetzte, aber ihre Wahl wegen knapper Verfehlung des Quorums nicht manifestieren konnte, ist für uns ein hinreichendes Indiz für die Richtigkeit unserer These. Insofern hat sich der Petitionsausschuss selbst viel Mühe bereitet mit der Antwort auf eine Frage, die nicht gestellt wurde.

Wir baten auch nicht um die Bewertung der Presse-Aktivitäten und der Arbeit der Presse. So hat nach unserer Meinung die Presse in diesem Beispiel wieder ihr hervorragendes Funktionieren und ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt. Insofern sind wir auch mit der Arbeit der Presse sehr glücklich. Ohne deren Aktivität und Aufmerksamkeit wären die „Täuschungs- und Vorfestlegungs-Manöver“ vieler Kreistags-Politiker vor uns und dem größeren Teil der Bewerber(innen) und der Bevölkerung verborgen geblieben.

Wir baten um die Beantwortung der Frage nach der „Wahltäuschung“, was identisch mit der „Kandidat(inn)en-Täuschung“ ist. In der Vorstellungsrunde ließen einige Kandidat(inn)en durch eigenes kritisches Hinterfragen der Kreistags-Aktivitäten ihre Kenntnis von den Vorabsprachen erkennen, wahrscheinlich weil sie in der Reichweite der hiesigen Presse leben. Andere, aus größerer Entfernung angereiste, Kandidat(inn)en hatten erkennbar keine Kenntnis von den Vorabsprachen. Gerade sie sind die Geschädigten. Es bestand deswegen, das ist unser Widerspruch gegen die erhaltene Antwort, zwar Freiwilligkeit an der Bewerbungsteilnahme, aber eine mit offenem Ausgang und mit der Aussicht auf den Bruchteil der Chance, der ihrer Anzahl entsprach. Insofern gab es aus unserer Sicht zwar letztlich, durch Abweichung von der Vorabsprache, eine demokratische Wahl, aber eine moralisch beeinträchtigte, unfreie Kandidat(inn)en-Teilnahme, die die Teilnehmer wirtschaftlich und in ihrem Image geschädigt hat.

Insofern erkennen wir für uns vor Ihrem Ausschuss den Kreistag für moralisch und wirtschaftlich verantwortlich. Die Tatsache Ihrer dargestellten Meinungsfindung ist für uns nur erklärbar durch ein gestörtes moralisches wie auch Rechtsempfinden der Landtagsorgane, was sich für uns in einer fehlenden Verfassungstreue (Beweis: Abweichung vom Verfassungs-Art. 4 bei der Wahl des weißen Landtags-Wappenvogels) und mangelbehaftetem Rechtsempfinden (Beweis: Bruch des Rechtsgrundsatzes „nulla poena sine lege“, wie er im übertragenen Sinne auch seinen Niederschlag in Art. 103 und Art. 100 GG findet und bei der Abweichung davon durch die nachträgliche Einfügung des § 19 in das KAG und sämtlicher Anstrengungen beim Eintreiben von Geldmitteln durch alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Erheben von „Altanschließer-Beiträgen“) feststellen läßt. Trotz der dargestellten Nichtzuständigkeit des Petitionsausschusses bitten wir nachdrücklich um die Aufforderung an den Landkreis zur Entschuldigung gegenüber allen Bewerber(innen) und einen finanziellen Ausgleich von deren Aufwendungen, die sich u.E. zu Recht getäuscht fühlen müssen. Wir wären mit einer angemessenen Pauschalregelung in diesem Sinne einverstanden.

Vor diesem Hintergrund nehmen wir ihre Antwort bedauernd zur Kenntnis, wollen aber uns selbst nicht in unserer kollektiven Glaubwürdigkeit beschädigt fühlen müssen und ersparen uns aus diesem Grunde auch die für uns demütigende Ausfüllung Ihres fragwürdigen Fragebogens.

Wir danken Ihnen für den uns gewährten Einblick in Ihre Arbeit und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Dora Haenicke                                                                            Lutz Haenicke

Am 24.02.2014 zur Kreistagssitzung vom 24.02.2014:

TOP 4 (?): Einwohnerfragestunde.

Die Fragen sind gerichtet an den Vorsitzenden des Kreistages bzw. an die Frau Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming in Abhängigkeit davon, wer antworten kann.

Sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste.

Thema: Die Problematik um das Unternehmen Human Biosciences.

Vorsatz: Ich habe Fragen zu diesem Komplex bereits am 03.02.2014 an den Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) des Kreistages Teltow-Fläming gerichtet. Mir wurde aufgegeben, die Fragen vor dem Kreistag zu stellen, da sie mir dort, im HFA, nicht beantwortet werden konnten, weil es sich um Finanzfragen handele.

Ich werde jede Reaktion als Antwortverhalten zu bewerten in der Lage sein.

1. Würden Sie mir bzw. uns bitte darüber Auskunft erteilen, ob und gegebenenfalls welche Rolle der ehemalige Landrat bzw. der Kreistag bzw. der Landkreis bei der Ansiedelung / der Finanzierung und / oder der Förderung des Wund-Heftpflaster-Unternehmens Human Biosciences gespielt hat?

2. Ist es Ihnen bekannt und würden Sie mir / uns bitte Auskunft darüber geben, welche Rolle der in der örtlichen Presse so genannte Initiator Manoi K. Jain in diesem Zusammenhang gespielt hat?

3. Heißt „Initiator“ in diesem Zusammenhang, dass die Beantragung von steuerlichen Fördermitteln von ihm ausging und von dieser Stelle sich als nicht zutreffend herausstellende Informationen formuliert wurden?

4. Wurden Leumund-Informationen vor Gewährung der Fördermittel seitens des Landkreises bzw. des „Fördermittelgebers“ (in Anführungsstrichen, weil das eigentlich die Steuerzahler sind) über den „Initiator“ eingeholt und mit welchen Folgen?

5. War bzw. ist es hier bekannt, welcher ideologischen Ethik sich die indische Sekte / Religionsabspaltung der Jaina verpflichtet fühlt?

Zur Verwunderung über den Kaufpreis des Kreistagsgebäudes im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Kauf des Hauses nach bisher erfolgter Leasingdauer:

6. Ist es wirklich so, dass in der Vergangenheit davon ausgegangen wurde, dass Leasing billiger sei als ein Kauf, wo doch schon jeder Betriebswirtschafts-Student im zweiten Semester lernt, dass lediglich der anfängliche Liquiditätsbedarf gesenkt wird, aber der Gesamtpreis durch die Profitmarge insgesamt wesentlich erhöht wird?

7. War das nicht etwas naiv gedacht und wie kann sichergestellt werden, dass heutige Entscheidungen besser fundiert sind?

Am 02.02.2014 aus der Stadtverordneten-Versammlung vom 29.01.2014 zu einigen aktuell diskutierten Themeninhalten:

TOP 8.: Gedächtnisnotiz meiner Wortmeldung aus der Einwohnerfragestunde der SVV Zossen am 29.01.2014.

Vorangesetzt: Es geht zunächst um einen Nachklang aus der Bau-Ausschuss-Sitzung der Stadt Zossen vom 22.01.2014, und zwar um die ehemalige Kreisstraße K 7234.

1.1. Frage: Ist es hier den Stadtverordneten bekannt, und wenn nicht, darf ich es Ihnen sagen, dass die ehemalige Kreisstraße 7234 zwischen Dabendorf und Glienick in der Folge und als Ergebnis der Gemeinde-Gebietsreform von 2003 von einer Kreisstraße zu einer innerörtlichen Straße herabgestuft worden ist?

1.2. Frage: Ist es hier bekannt, dass die Gemeindegebietsreform, ähnlich wie andere Reformen, nicht unbedingt einen, ansonsten mit dem Begriff verbundenen, Aspekt der „Verbesserung“, sondern einen der Entlastung und Weiterreichung von Kosten und Lasten von oben nach unten, vom Land zum Kreis und vom Kreis zur Gemeinde, vom stärkeren zum schwächeren Teil der Gebietskörperschaften darstellt und in unserem Falle unsere Stadt den schwächsten Teil darstellt?

1.3. Frage: Ist es hier bekannt, dass die ehemalige Gemeinde Glienick vor dem Brandenburger Verfassungsgericht in Potsdam gegen die Eingemeindung geklagt hat, aber im Verfahren unterlegen ist?

Weiterhin vorangesetzt: Es geht hier um die große Ortsumfahrung Zossens der B 96 und der Behandlung des Themas in der Sitzung des Regional-Ausschusses des Landkreises in Luckenwalde vom 07.01.2014.

2.2. Frage: Ist es den Kreistagsangehörigen aller im Kreistag vertretenen Gruppierungen aus der Protokoll-Lektüre der genannten Sitzung noch bekannt und sind die SVV-Mitglieder darüber informiert worden, dass in der Regional-Ausschuss-Sitzung darüber berichtet wurde, dass die große Stadtumfahrung der B96 um Zossen herum noch Bestandteil des Bundesverkehrswegeplan sei, dass das aber „Schnee von gestern“ ist und diese Stadtumgehung gestrichen werden soll, obwohl das nicht im Sinne der Zossener Bürgermeisterin sei?

2.2. Frage: Ist es hier bekannt, dass die Empfehlung der Streichung dieser Stadtumfahrung mit einstimmigem Beschluss im Regional-Ausschuss erfolgte?

3. Frage: Gehe ich fehl in der Annahme, dass ich daraus schließen kann, dass in beiden Fragestellungen die Zossener Stadtverwaltung keinerlei Aktivitäten zu den in der Sitzung des Bau-Ausschusses der Stadt Zossen kritisierten Fragen ausgeübt hat und dass es sich jeweils um unbeeinflusste Folgen anderer Maßnahmen handelte?

4. Frage: Im Anschluss an die Darstellung des Geschäftsleiters der Zossener Wohnungsgesellschaft, dass die Gesellschaft große Beträge für die Altanschließer-Beiträge zahlen musste, würde ich gerne erfragen wollen, welche Meinung die Zossener Bürgermeisterin zu der Verfassungsmäßigkeit dieser Beiträge, hier speziell zu der jüngst erfolgten Hinzufügung des § 19 zum KAG und anderen Änderungen, hat.

Antwort der Bürgermeisterin zur 4. Frage: Es kann und darf von ihr hier in der Sitzung wie auch sonst keine Rechtsauskunft erteilt werden. Zu diesem Thema habe sie eine persönliche Meinung, die sie aber nur im privaten Gespräch vermitteln könne.

In der Sitzungspause „erließ“ ich ihr, verzichtete ich auf, die private Antwort mit dem Hinweis, dass ich mit der Frage das Auditorium lediglich auf ein latentes Problem aufmerksam machen wollte.

Am 21.01.2014 zur aktuellen Debatte über den Länderfinanzausgleich, bayerisches Wirtschaftspotenzial, Abgrenzungsgedanken, geschichtliche Ursachen und heutige Folgen und einen Neustädter Versuch der Beendigung von Chauvinismus und Ausgrenzung.

„Gemeinsam geht´s besser!“

Wahrscheinlich am intensivsten in Deutschland verfolgt die bayerische Landesregierung eine Neuausrichtung des Länderfinanzausgleiches: Die fleißigen Bayern möchten nicht mehr den „Löwenanteil“ an die „fauleren“ (?) Nord-, West- und Ostdeutschen zahlen. Dabei fällt dem auch von außen auf Bayern Schauenden auf, dass es Verteilungskämpfe bereits unter den, als Kontrahenten jeweils aus der selben Dynastie stammenden, Wittelsbachern gab, ständige Bruderkriege rieben die Region auf. Die militärischen Auseinandersetzungen führten nicht immer zum „Erfolg“ der jeweiligen bayerischen Regenten. Nicht ganz ernsthaft ausgetragen gibt es auch heute noch lustige Spannungen zwischen Bayern, Franken und Preußen, die satirischer Inhalt zahlreicher Kabarett-Stücke sind. Ernsthaft gingen dagegen diktatorische Aktivtäten vom Süden Deutschlands (München) in den Norden, nach Berlin, aus. Das muss Gründe haben, die hier nicht diskutiert werden sollen, jedenfalls haben Konflikte  hier eine lange Tradition. In der Folge des zu Recht verlorenen Krieges und der Teilung Deutschlands „flohen“ Unternehmen aus dem geteilten Berlin auch in´s Bayerische. Die Regionen um München und Augsburg z. B., in Grenzen auch um Nürnberg herum, sind die Profiteure. Zur wirtschaftlichen Stärkung erhielt Bayern außerdem Hilfen aus dem Länderfinanzausgleich und anderen (Bundes-) Ausgleichskassen. Bayern als ursprünglicher Agrarstaat nutzt also die „Segnungen“ bundesrepublikanischer Politik und Zugehörigkeit. Des Einen Vorteil gerät aber, auch in Bayern, leicht zum Nachteil des Anderen. So haben z. B. Teile Ostbayerns und Oberfrankens, trotz einiger „Leuchttürme“ in diesen Regionen, auch aus der früheren politischen Randlage begründet, finanzielle Probleme: Damals war die Randlage zum Ostblock als "Zonenrandgebiet", jetzt ist es diejenige zu Bundesländern besonderer Förderung Ursache für eine geringer ausgeprägte Prosperität. Vor kurzer Zeit erging der Vorschlag des „Zukunftsrates“, dass sich die bayerischen „Problemregionen“ doch besser nach Thüringen, Sachsen und Tschechien „orientieren“ sollten, was immer das bedeutete. Bei einer Besichtigung der Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstrasse trafen wir auf eine aus Sonneberg stammende Fremdenführerin, die uns nachdrücklich erklärte, sich als Oberfränkin zu fühlen, deren Heimatstadt nur wegen der politischen Kriegsfolgen der ehemaligen DDR zugeordnet worden sei. Dialekt und Mentalität seien gleich. Die historische Zugehörigkeit war identisch (Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha-Saalfeld). Dem Abwurfversuch von Problemregionen aus München stehen also starke Zusammengehörigkeitsgefühle und -Begründungen gegenüber. Die Einwohnerversammlung der Bergdörfer in Rüttmannsdorf bot einen willkommenen Anlass zur entspannten Diskussion dieses kontroversen Themas. Danach befragt konnte der Oberbürgermeister einen kleinen Ausriss aus seinen Aktivitäten und Gedanken zur Überwindung der Probleme aus Neustadter Sicht erläutern. Wir erfuhren von anwesenden Stadträten, dass es jetzt möglich sei, auch als Einwohner mit dem zweiten Wohnsitz für ein Stadtrats-Mandat zu kandidieren. Nachdem uns sehr nachdrücklich die Aufgabe des ersten Wohnsitzes in Neustadt-Rüttmannsdorf nahegelegt wurde (1988), erschien uns die freundliche, engagierte und ernsthafte Antwort des Neustadter Oberbürgermeisters als ein weiterer Schritt in die richtige Richtung zur Beendigung der Verwirklichung von langgehegten, aber unfruchtbaren Separations- und Chauvinismus-Bestrebungen zu sein, die außer Acht lassen, dass es noch weitere Problemregionen im Zentrum Bayerns gibt und dass der Eine von dem Anderen profitiert. Ohne die Gemeinschaft auch im großen Rahmen wird es nicht gehen. Die „Energiewende“ im Zusammenhang mit Stromtrassen und Windenergie-Kraftwerken beim „Atom-Ausstieg“ ist ein besonderes Beispiel dafür.

Bezogene Artikel:“Oberfranken droht neuer Strukturwandel“, „Wir haben nicht genügend attraktive Jobs“, CONP, 10.01.2014, „Coburger Land bleibt verschont“, „Ein Investor für den Windpark“, CONP, 15.01.2014, „Tiefbauarbeiten sind zu Ende“, „Bis zu 500 Millionen Euro für die Schwachen“, „Seehofer obenauf - CSU träumt von 50 plus X“, CONP, 17.01.2014.

Am 02.04.2014 an den

Herrn

Oberbürgermeister der Stadt Dachau

Peter Bürgel,

Konrad-Adenauer-Str. 2-6

85221 Dachau                                                               Offener Brief!

Verleihung des Dachau-Preises für Zivilcourage vom 10.12.2013 an die BI Zossen zeigt Gesicht, unser (offenes) Schreiben an Sie und Ihre Stadt vom 30.12.2013.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

es sind jetzt etwa drei Monate vergangen seit unserer kleinen Petition an Sie und Ihre Stadt.

Von den Protagonisten unserer Aktivitäten im Zusammenhang mit dem gewesenen Auftreten von rechtsradikalen Kräften in unserer Stadt und in der weiteren Umgebung haben wir bisher nichts von einer Antwort von Ihnen auf unsere Zeilen gehört, bzw. hörten wir von anderen Kritikern der Spende Ihrer Stadt ausgerechnet an die BI „Zossen zeigt Gesicht“ (ZzG), dass ihnen eine Antwort nicht zugegangen sei.

Wir erkennen daraus mit Bedauern, dass Sie unsere Argumente und Aktivitäten, die wir übrigens fortführen, nicht zumindest einer Antwort für würdig erachten.

Wir wissen, dass Sie und Ihre Stadt autonom bei Ihren Entscheidungen sind. Gleichwohl zeigt uns das Fehlen Ihrer Reaktion, dass es durch aggressives Verhalten bestimmten Gruppen gelingen kann, zwischen ähnlich gelagerte Aktivitäten mit einem gemeinsam als sinnhaft erkannten und beschriebenen Ziel einen Keil zu treiben. Das ist leider traurig und verhindert aus unserer Sicht das Tun verfassungsfeindlicher Kräfte weniger, als es eigentlich möglich und wünschenswert wäre.

Wir danken Ihnen für einen indirekten Einblick in Ihre Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen verbleiben wir

Dora Haenicke                                                            Lutz Haenicke

Am 28.12.2013 „Offener Brief“ an die Stadt Dachau zur dankenswerten Verleihung des „Dachau-Preises für Zivilcourage“ durch die Stadt Dachau über ihren Oberbürgermeister, aus unserer Sicht an alle Zossener Bürger.

Herrn

Oberbürgermeister der Stadt Dachau

Peter Bürgel,

Damen und Herren Stadträte,

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dachau,

Konrad-Adenauer-Str. 2-6

85221 Dachau                                                               Offener Brief!

Verleihung des Dachau-Preises für Zivilcourage vom 10.12.2013 an die BI Zossen zeigt Gesicht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, liebe Dachauer Bürgerinnen und Bürger,

dankend erhielten wir am 11.12.2013 in der Sitzung der Zossener Stadtverordnetenversammlung durch den parteilosen Fraktionsvorsitzenden der Fraktion „DIE LINKE“ die Information von der Verleihung des „Dachau-Preises für Zivilcourage“ an die Zossener Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht (BI ZzG)“ für „ihr Engagement gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Toleranz, ihre Zivilcourage sei vorbildlich“ (Zitat Pressetext Wochenspiegel). Die Verleihung des Preises erfüllte uns mit Freude, bis wir erfuhren, dass es sich bei den Preisempfängern lediglich um einen, aus unserer Sicht, Torso der ehemaligen Bürgerinitiative handelte. Die Pressebilder der folgenden Tage und die Namensnennungen verschafften uns Sicherheit in unserer Vermutung. Wir waren erstaunt darüber, welche Personen wir auf den Bildern erkannten, welche Namen in den Pressetexten genannt wurden.

Dazu bitten wir Sie um Kenntnisnahme, dass sich die Bürgerinitiative erst 2009 zu Aktivitäten zusammenfand. Die Tätigkeiten zur Begründung dieser Aktivitäten durch unseren Protagonisten begannen jedoch schon ca. 2004 durch die Sammlung und Zusammenstellung der Lebensdaten einiger in Zossen ehemals lebender und später verschleppter und ermordeter jüdischen Mitbürger in Zusammenarbeit mit Schülern aus Zossener Schulen. Die Forschungs-Ergebnisse wurden ca. 2006 in mehreren Veranstaltungen vorgestellt, sie wurden über die Presse verbreitet und in der Zossener SVV wurde einstimmig der Beschluss zur Setzung von sechs „Stolpersteinen“ durch den Kölner Künstler Gunter Demnig gefasst. Das alles geschah in Zusammenarbeit und mit dem Support der Bürgermeisterin und deren Verwaltung. Sie finden, bitte, die Informationen darüber in der Anlage. Die Bürgerinitiative arbeitete vollumfänglich nur für ca. zwei Jahre zusammen. Getragen wurde sie von der juristischen Person eines gemeinnützigen Vereines, des Vereines zur „Bildung und Aufklärung Zossen (BAZ)“. Das Gros der Informationen und Aktivitäten wurde vor Zusammenschluss der BI ZzG seit dem Jahr 2004 (2006) durch den Protagonisten und eine kleine Kerngruppe bearbeitet. Den Protagonisten erkennen Sie im Namen und Bild aus den beiliegenden Anlagen. Nach 2009 wurde nahezu ausschließlich demonstriert. Zu Presse-Fototerminen, z. B am ersten „Haus der Demokratie“ vor der erfolgten Brandstiftung, wurde die auf den Bildern abgebildete Personengrupe gerne durch manche jetzt auch in Dachau anwesende Personen „bereichert“.

Im Jahr 2011 verließ der Protagonist wie auch ein nennenswerter Anteil der längerjährigen Akteure nach Differenzen über eine Gestaltung einer positiven Äquidistanz gegenüber politischen Parteien, hier speziell gegenüber der Zossener Basisorganisation der LINKEn, die Bürgerinitiative ZzG, so dass aus unserer Sicht lediglich ein „Torso“ verblieb, der jedoch durch Lautstärke auf sich aufmerksam zu machen versucht war. Im Verein des BAZ gab es jedoch weiterhin Verbindungen, die aber jüngst auch weitgehend bis auf Restelemente gelöst wurden. Seit dieser Zeit nehmen wir verstärkt Störungen auch des Vereinslebens durch die Preisempfänger von Dachau wahr. Wir haben weiterhin den Eindruck, dass die BI ZzG von einigen (Sprecher-) Personen für individuelle Zwecke instrumentalisiert wird. Eine Instrumentalisierung der Fraktion „DIE LINKE“ in der SVV Zossens wird aus unserer Sicht auch durch den parteilosen Fraktionsvorsitzenden versucht, ohne dass das möglicherweise der Fraktion bewusst geworden ist. Die Bürgermeisterin Zossens und einige Stadtverordnete sehen sich einer starken, wie wir meinen, ungerechtfertigten und „zersetzenden“, Kritik in der Öffentlichkeit ausgesetzt. Veranstaltungen zu den Holocaust-Veranstaltungen der Stadtverwaltung im Jahr 2013 wurden oftmals boykottiert und der Versuch der „Vereinzelung“ gemacht, trotz der Unterstützung der BI ZzG durch die Bürgermeisterin. Die evangelische Kirche in Zossen und die Stadtverwaltung bemühen sich regelmäßig um Integration und Inklusion, was dann allerdings mit ZzG nicht langfristig wirkte, zumindest nicht auf dem Gebiet der Aktivitäten gegen rechte Ideologien. Für die vorgenannten Argumente haben wir uns bemüht, in der Anlage zu diesen Zeilen nicht nur eigene Texte, sondern auch Pressetexte, veröffentlichte Leserbriefe, ausgedruckte Webseiteninhalte und zwei unserer eigenen Aktivitätsbelege aus Coburg (Coburg verarbeitet die Tatsache, erste NS-regierte Stadt Deutschlands gewesen zu sein) beizulegen. Eigene Hintergrund-Diskussion mit der Potsdamer Partei-Organisation der LINKEn finden Sie, bitte, auf unserer Webseite, Sparte „Organisationen“, der vollständige Text des „Widerspruches“ gegen Aussagen des Sprechers von ZzG beim Besuch des SPD-Vorsitzenden Gabriel in Zossen steht in der Sparte „Politik“ auf unserer Web-Seite, ein Ausdruck liegt in der Anlage.

Unser Schreiben an Sie hat das Ziel, uns bei Ihnen für unsere Stadt Zossen für die Ehrung zu bedanken. Weiterhin haben wir das Ziel, Sie von der Situation in unserer Stadt bezüglich der Auseinandersetzung mit rechten Ideologien zu informieren und darüber, welche unterschiedlichen Ansätze (Information, Demonstration, Rechtsverfolgung, Politikformulierung und –Forderung sowie Förderung von Aktivitäten im öffentlichen Raum verschiedenster Art, um einige Aktivitäts-Beispiele zu nennen) wir hier in Zossen verfolgen, das alles allerdings nicht allein durch die BI ZzG, sondern in erster Linie durch die Protagonisten, die Verwaltung der Stadt, die Bürgermeisterin und deren Unterstützungsgruppe und die evangelische Kirche. Wir bitten Sie, den Preis in der Stadt Zossen zu belassen, denn hier wird die Preisverleihung geschätzt, begrüßt und gedankt. Wir bitten Sie jedoch darum, zu überdenken, ob der Dachau-Preis, in Abänderung der ursprünglichen Verleihung, an den ursprünglichen Protagonisten (er arbeitet weiter an ähnlichen Themen) oder vertretend für alle Bürger(innen) Zossens an die Bürgermeisterin der Stadt Zossen (sie will das vom Landkreis gekaufte Haus für solche Vereins- und BI-Projektarbeit ausbauen) übertragen werden könnte. Es geht uns bei unserer Bitte nicht um uns persönlich. Außerdem ist unsere Bitte bisher mit keiner Person in unserer Stadt abgesprochen. Es gehört aber u. E. seitens der BI ZzG eine gewisse Chuzpe dazu, zu glauben, dass wir nach der Wahrnehmung der, ansonsten sehr dankenswerten, Preisverleihung durch Ihre Stadt Dachau schweigen würden.

Am 24.12.2013 aus der Stadtverordneten-Versammlung vom 11.12.2013 zu einigen aktuell diskutierten Themeninhalten:

Gedächtnisnotiz meiner Wortmeldung aus der Einwohnerfragestunde der SVV Zossen am 11.12.2013

Zunächst gestatten Sie mir eine Scherzfrage:

Auf den Plätzen der SVV-Mitglieder sehe ich kleine weihnachtliche Schokoladen-Präsentbeutel stehen, nicht so aber auf den Plätzen der engagierten anwesenden zuhörenden Bürger. Meine Frage ist, ob die etwa Opfer eines Raubes geworden sind?

(Betretenes Schweigen im Plenum).

Darauf meine eigene „Antwort“: Das Protokoll verzeichnet große Heiterkeit im Plenum.

Ab jetzt beginnt der ernstgemeinte Teil der Fragen.

Vorangesetzter Zusatz zu meinen Fragen: Keine Antwort betrachte ich auch als eine solche.

1. Frage: Das Thema stammt aus der Sitzung des KMS vom 04.12.2013. Es wurde gesagt, dass die Abfluss-Kapazität des Müllergrabens hinter der Kläranlage in der Straße der Jugend erschöpft sei und der Graben noch in den Wintermonaten ausgebaggert werden solle um die Abflussfähigkeit wieder zu ertüchtigen.

Mir ist bekannt, dass während der Wintermonate im Randbereich des Grabens Amphibien überwintern und ihren Winterschlaf halten würden. Dürfte ich das im BUND mitarbeitende Mitglied der SVV darum bitten, mit dem BUND beim KMS darauf hinzuwirken, dass die Bagger-Aktion zur Schonung dieser Amphibien in das späte Frühjahr verlegt wird, nachdem die Amphibien ihre Winterruhe beendet haben?

2. Frage: Das Thema stammt aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.11.2013 und aus der Sitzung des KMS vom 04.12.2013. Es liegt ein Baugenehmigungsantrag zum Bau einer Biogas-Anlage auf dem Gelände des Klärwerkes an der Straße der Jugend vor. Schon jetzt wird in dem gesamten Bereich der Tandem-Kläranlage über starke Geruchsbelästigung geklagt.

Kann man sich hier vorstellen, dass so eine Biogas-Anlage auch stinkt und dass sich die Gefahr der Geruchsbelästigung dadurch tendenziell verstärkt?

Kann man sich vorstellen, dass genau diese Gefahr dadurch verstärkt wird, weil man das, was stinkt, also Biogas (Methan z.B.), gezielt vor Ort produziert?

Kann man sich vorstellen, dass diese Biogas-Anlagen stinken, weil sie tendenziell undicht sind, durch Leckstellen lecken und weil sie systembedingt unter Überdruck stehen?

Kann man sich vorstellen, dass der Betrieb von Biogas-Anlagen tendenziell und systembedingt gefährlich ist (Biogas ist schwerer als Luft und sammelt sich in Senken)?

Anmerkung: Es sind im Betrieb damit schon Todesopfer zu beklagen gewesen, weil der Tod bei Fehlbedienung schleichend und schnell eintritt.

Ist bekannt, ob eventuell auch anfallende Gülle oder Reststoffe abtransportiert werden müssen?

3.Frage: Die Frage richtete sich an diejenigen, die es angeht („To Whom It May Concern“) und bezieht sich auf ein MAZ-Zossener Rundschau-Interview von heute, dem 11.12.2013.

Es geht um die geplante „Nordumfahrung“ Dabendorfs. Ich kritisiere die im Interview erfolgte Diktion und Wortwahl, so die Wahl des Wortes und Sinninhaltes „Sabotage durch die Bürgermeisterin“ als ausgesprochen skandalös. Ich wäre zu diesem Thema auch gerne befragt worden, weil ich zu diesem Thema auch Stellung bezogen habe (auf Veranstaltungen in der Vergangenheit, Einschub d. Verf.). Ich hätte dieses Wort und den Sinn dessen sicherlich nicht gewählt, weil es „überzogen“ ist. Es geht den kritischen Akteuren doch eigentlich nur um ihr unmittelbares Wohnumfeld.

Wo waren die jetzt so „besorgten“ Bürger eigentlich bei den bedeutenden Themen wie der Gasleitungsführung und der Druckerhöhungsstation OPAL (Baruth), der Weiterleitung der S-Bahn nach Zossen, Wünsdorf und evtl. Baruth, der Schließung des Kinos (Zossen), der Schließung des Krankenhauses (Zossen), dem Verlust des Kreisstadt-Status, des KMS (Altanschließer-Beiträge), des Stadtparkes in den vergangenen mehr als zwanzig Jahren?

(Ich vergaß noch die Anführung des Themas Flughafen BBI „Willy Brandt“, Zusatz d. Verf.).

Will man sich hier in der sogenannten „kleinen DDR Brandenburg“ eine zusätzliche „Mini-DDR Zossen“ bewahren?

Will man bei der Ablehnung eines (eventuell funktionierenden) Gewerbegebietes im nördlichen Teil Zossens und einer gewünschten Verschiebung etwas weiter nach Norden auf das Gebiet einer nördlicheren Gemeinde einen möglichen Nutzen dieser Gemeinde zuordnen, sich aber hier in Zossen-Dabendorf die Verkehrsprobleme durch den Autobahn-Umgehungsverkehr aus der Richtung A13 (Dresden) – B96 (Baruth) bewahren?

Wird hier nach dem Motto verfahren: „Was Zossen schadet, nutzt unseren eigenen, individuellen, jedoch nicht erklärten, Interessen“?

Vor Allem: Ist dazu auch die Bürgermeisterin Zossens befragt worden und konnte sie den Standpunkt der Zossener Verwaltung darstellen?

Aus der Antwort des parteilosen Vorsitzenden der Fraktion der „LINKE“n erfuhren wir, dass die eventuell angefragten Personen nach Dachau zur Preisverleihung an die BI „Zossen zeigt Gesicht (ZzG)“ für deren vorgeblichen Kampf gegen rechte Ideologien in Zossen gefahren seien und nicht hier sein könnten.

(Dazu mein nachträglicher Einschub: Nach Darstellung der MAZ-ZR war auch der LINKE-Fraktionsvorsitzende bei dieser Preisverleihung anwesend, jetzt aber wieder, wie auch die anderen Personen, zurück in Zossen. Diese Darstellung der MAZ-ZR ist zutreffend und lässt sich auch an weiteren, objektiven, Informationen nachweisen. Der LINKE-Fraktionsvorsitzende hat also die Realität nach eigenem Gusto und dem Interesse der zukünftigen Wählergruppe „Bürgerliste Zossen“, der seine Ehefrau angehört, verändert. Außerdem wies die Antwort des LINKE-Fraktionsvorsitzenden keinen Zusammenhang zu meinen Fragen auf, sondern diente vermutlich ausschließlich der öffentlichen Ventilierung dieser Liste im Zusammenhang mit der Preisverleihung in Dachau an die BI ZzG für ihren vorgeblichen Kampf gegen rechte Ideologien).

In der MAZ-Zossener Rundschau (ZR) wurde über die SVV vom 11.12.2013 und ihren besonderen Verlauf nicht berichtet, trotz der ganzzeitlichen Berichterstatter-Anwesenheit während des öffentlichen Veranstaltungsteiles.

Dora und Lutz Haenicke                                                     15806 Zossen, den 03.10.2013

Förstereiweg 14, Tel./ Fax: 03377 / 394146

Web: http://www.dlhaenicke.beepworld.de

An den

Landtag Brandenburg

Petitionsausschuss

Postfach 601064

14410 Brandenburg

Betr.: PET 1-17-06-1110-056384 an den Deutschen Bundestag, von diesem übersandt an den Petitionsausschuss des Landtags: Landratswahl vom 09.09.2013 in Luckenwalde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund verschiedener Vorkommnisse im Landkreis Teltow-Fläming wurde die Neuwahl der/des Landrätin/rates erforderlich. Die gesetzlich vorgesehene öffentliche Wahl wurde durchgeführt, ergab eine Mehrheit für die Kandidatin der LINKEn, scheiterte aber durch Verfehlung des Quorums um wenige Stimmen. Die Wahl fiel an den Kreistag zurück.

Es erfolgte eine bundesweite öffentliche Ausschreibung, aber auch Kandidat(inn)en aus der vorherigen öffentlichen Wahl kandidierten. Letztlich, und für diese Petition ursächlich, erfolgte aber vor der kreistags-öffentlichen Vorstellung eine Vorfestlegung von großen, mehrheitsfähigen Fraktionen auf einen Wunschkandidaten. Der Vorgang wurde pressenotorisch. Die Ausschreibung wurde nicht "zurück geholt", die durch die Ausschreibung attrahierten Bewerber/innen konnten nicht mehr auf Vorabsprachen reagieren, ihre Hüte lagen im Ring.

Auf die öffentliche Ausschreibung bewarben sich nach Presse-Mitteilungen mehr als sechzig Kandidat(inn)en. Die öffentliche Vorstellungsveranstaltung im Landkreis am 26.08.2013 wurde von zahlreichen, mehr als dreißig, Kandidat(inn)en wahrgenommen, einige stellten sich in der selben Sitzung nichtöffentlich vor. Zuvor war die Vorfestlegung von großen, mehrheitsfähigen Fraktionen des Kreistages öffentlich bekannt geworden und wurde auch von einigen Bewerber(inne)n kritisch thematisiert. Die daraufhin für den 09.09.2013 vereinbarte und festgelegte Wahl verlief dann aber nach einigen, nicht vorher festgelegten und von den Mehrheitsfraktionen vorhergesehenen, Aktivitäten (Einwohnerfragen und Erweiterung der Stimmzettel), die in den Anlagen zu unserer Petition belegt werden, anders als von den vereinbarenden Parteien geplant.

1. Wir bitten Sie um die Prüfung, ob die Landratswahl nach den gesetzlichen Regeln erfolgt ist, obwohl wir mit der Wahl der, letztlich auch von den Bürger(inne)n favorisierten, Kandidatin persönlich einverstanden sind. Für die Klärung unserer Frage ist aber nicht unsere persönliche Zufriedenheit maßstäblich, sondern im demokratischen Rechtsstaat ausschließlich geltendes Recht und Gesetz.

2. Wir bitten Sie weiterhin um die Klärung und Beantwortung der Fragen, ob der Landkreis vor dem Hintergrund der Absprachen die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der „Wahltäuschung“ für die Kandidat(inn)en Bewerbungs- und Reisekosten ersetzen muss, obwohl der Kreistag unter Einschluss einiger an der Absprache beteiligten Abgeordneten am Ende (glücklicherweise) von der Absprache abgerückt ist und sich besonnen hat.

3. Wir bitten Sie um die Klärung und u. E. positive Beantwortung, ob der Landkreis in diesen Fragen initiativ werden soll/muss und die Sache nicht zum Antragsrecht deklarieren darf.

4. Wir bitten Sie um Klärung, ob der Kreistag/ der Landkreis/ die vereinbarenden Parteien sich für das Fehlverhalten vor der Wahl öffentlich bei den Bewerber(inne)n entschuldigen muss.

5. Wir bitten Sie um das Hinwirken auf eine für die Bewerber(innen) und den Landkreis positive Klärung der Fragen.

Anlagen

Dora und Lutz Haenicke                                                     15806 Zossen, den 09.09.2013

Förstereiweg 14, Tel./ Fax: 03377 / 394146             und 24.09.2013                                

E-Mail: dulhaenicke@t-online.de

Web: http://www.dlhaenicke.beepworld.de

Rüttmannsdorfer Str. 21, Tel.: 09568 / 8971489

96465 Neustadt / Coburg

Zur Kreistagssitzung vom 09.09.2013.

TOP 4: Einwohnerfragestunde.

Die Fragen sind gerichtet an den Vorsitzenden des Kreistages bzw. an alle Mitglieder/Abgeordnete des Kreistages Teltow-Fläming.

Sehr geehrte Frau amtierende Landrätin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, vor Allem aber: Sehr geehrte Bewerber(innen).

Thema: Modalitäten der Vorstellungsrunde der Landratskandidat(inn)en vom 26.08.2013.

1.  Halten Sie das Verfahren, bei dem von circa. 50…60 letztlich doch noch mehr als 30 Bewerber(innen) sich in einem Schnelldurchlauf vor dem Kreistag vorstellen sollten, für würdig für die Kandidat(inn)en und den Kreistag?

2.  Halten Sie das Verfahren für würdig, vor dem Hintergrund der für alle lesbaren Pressemeldung, dass die Wahl möglicherweise bereits vor dem Durchlauf feststand?

3. Die Vitae der meisten Kandidat(inn)en waren interessant, die Qualifikationen oft höchstwertig, die Vorstellungsargumente oftmals originell und gut informiert. Wurden diese Bewerber vor dem Hintergrund der Presseinformationen nicht eventuell beschädigt und „verbrannt“ für andere Bewerbungen, wenn sie sich in diese „Mühle“ begeben mussten?

4.  Wurden die sich hier vorstellenden Menschen nicht auch aus Ihrer Sicht einer wegen der möglichen Vorfestlegung unzulässigen Hoffnungshaltung und psychischen Belastung ausgesetzt?

5.  War es nicht ein unwürdiges Ansinnen, als während der, im zeitlich stockenden Ablauf, Vorstellungsrunde die Regeln vom Kreistag während des Spieles verändert werden wollten, als eine zweite Vorstellungsrunde verlangt wurde?

6.  Können Sie es verstehen, dass ich es als einen Skandal empfinde, dass sich einige Kandidaten im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorstellen konnten, während sich die anderen der Öffentlichkeit und den Einwohnern stellten?

7.  Wäre es nicht doch sinnvoll, wenn vor dem Hintergrund dieser Fragen der Kreistag von seiner möglichen Vorfestlegung abrückt?

8. Können Sie es verstehen, wenn ich der in dem Pressebericht der MAZ aus der Vorstellungsrunde im Bild am größten abgebildeten Person in dem hier praktizierten Verfahren die geringsten Erfolgschancen einräumen würde?

Ich war jedenfalls entsetzt, habe mich durch diese Veranstaltung beschämt gefühlt und bitte die Bewerber um Verzeihung für diese für sie unangenehme Situation.

Nachtrag vom 24.09.2013:

Eventuell als Reaktion auf meine Anfragen in der Einwohnerfragestunde, auf jeden Fall in einem engen zeitlichen Zusammenhang und zeitlich unmittelbar danach, stellte einer der Kreistagsabgeordneten den nachträglichen Antrag, auf den Wahlzetteln, auf denen bis dahin der zuvor zwischen den größten Fraktionen „vorausgehandelte“ SPD-Absprachekandidat, die in der öffentlichen Bevölkerungsabstimmung erfolgreiche, aber durch das ganz knapp verfehlte Quorum öffentlich nicht gewählte Kandidatin der LINKEn und ein FDP-Kandidat zur Wahl notiert waren, für den folgenden Wahlgang zunächst einundfünfzig Kandidat(inn)en, danach auf Widerspruch des Vorsitzenden neun (oder zehn) weitere Kandidaten zu setzen (die Absprache-Linie war durchbrochen). Darüber gab es dann eine Diskussion und Einwände mit dem und durch den Vorsitzenden des Kreistages mit dem Antragsteller, ob die Hinzufügungen zulässig seien. Der Antragsteller setzte sich durch. Die Wahlzettel wurden danach in einer Sitzungspause neu gedruckt. Es kann von hier nicht gesagt werden, ob neun oder doch zehn Kandidaten nachgetragen wurden. Merkwürdig ist jedoch, dass keiner dieser nachgetragenen Kandidaten bei der Wahl im ersten Wahlgang eine Stimme erhielt, auch nicht diejenige des Antragsstellers, obwohl dieser doch einen der nachgetragenen Kandidaten als von ihm von besonderem Interesse seiend benannte.

Während der Sitzungspause zum Zwecke des Druckens neuer Wahlzettel wurde auf Antrag einer kleinen Abgeordnetengruppe die Diskussion darüber geführt, ob man nicht einen weiteren Vorstellungstermin für eine kleinere Anzahl von Bewerber(innen) durchführen und ob bei diesem Termin eventuell die Vortragszeitdauer für die Vorstellung verlängert werden solle, es wurden zwei verschiedene Zeitdauern vorgeschlagen und diskutiert und es wurde diskutiert darüber, ob eventuell der Wahltermin auf einen Zeitpunkt im Anschluss an die zweite Vorstellungsrunde verlegt werden solle. Darüber wurden Anträge formuliert und abgestimmt. Die Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt, was auch eine Aussage darüber macht, dass die Mehrheitsverhältnisse im Kreistag durchaus hinreichend für die Durchsetzung des Absprachekandidaten gewesen wären (der Versuch war gescheitert, die "Spielregeln" während des Spieles zu verändern). Es wurde dann der Wahlvorgang begonnen.

Im ersten Wahlgang erhielt der SPD-Absprachekandidat der großen Fraktionen 23 Stimmen, die Kandidatin der LINKEn 17 Stimmen, der FDP-Kandidat erhielt 12 Stimmen. In dem daraufhin notwendig gewordenen Stich-Wahlgang zwischen dem SPD-Absprachekandidaten der großen Fraktionen erhielt dieser 25 Stimmen, die Kandidatin der LINKEn konnte 27 Stimmen auf sich vereinigen. Die Kandidatin der LINKEn setzte sich also gegen den Vorabsprachekandidaten durch. Damit wurde das Ergebnis der öffentlichen Wahl vom Kreistag bestätigt. Die neue Landrätin gehört entgegen den Vorstellungen und den Absprachen der großen Fraktionen der Partei DIE LINKE an. Unmittelbar nach der Wahl erklärte sie den Rückzug aus dem Landtag und kündigte die Rückgabe ihrer Parteiämter und des Kreisvorsitzes an. (Zusatz: Siehe hierzu auch die Fragen an den Kreistag vom 28.01.2013, hinter den Fragen an die SVV Zossen.)

 

Am 12.06.2013 in der Einwohnerfragestunde der SVV Zossen am 12.06.2013.

Zossener Stadtblatt: Zur Seite „Die Fraktionen der SVV zum Thema: Was uns unter den Nägeln brennt“.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN / FDP schreiben, dass nun nachträglich für viele Grundstücke noch Frisch- und Abwasserbeiträge entrichtet werden sollen. Gemeint sind wohl die sogenannten „Altanschließerbeiträge“.

Frage: Ist Ihnen bekannt, dass es genau zur fehlenden Rechtmäßigkeit des Beginns der Verjährungsfristen ab Termin des Vorliegens einer rechtsgültigen Satzung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ergangen ist und jetzt wieder in Brandenburg bei den Verwaltungsgerichten sowie im Landtag über das Thema „Kommunales Abgabengesetz“ (KAG) neu diskutiert wird? Daher besteht zur Beendigung Ihrer Verzweifelung über den Spielraum zumindest der privaten Haushalte Hoffnung durch eine konzertierte Aktion, die aus Bayern beflügelt wurde.

Plan B sagt auf der selben Seite, dass das Thema „Straßenausbau-Beiträge“ ein Spielball von Interessen sei.

Frage: Könnten wir nicht gemeinsam, Verwaltung, Politik und Bürger, aktiv werden, das Ärgernis „Straßenausbaubeiträge“ über den Kreistag und den Landtag beim Land zu beenden, wie es in Berlin erfolgreich geschehen ist und hier auch bezüglich der „Altanschließerbeiträge“ möglich war? Schließlich nimmt der Bund über alle Kraftfahrsteuerarten ein vieles Mehr an Steuern ein, als in den Straßenbau investiert wird.

Die SPD / LINKE sagt, dass eine Haushaltsschieflage in Zossen möglichst ausgeschlossen werden solle. Hierfür müsse den Stadtverordneten die tatsächliche Finanz-Situation der Stadt bekannt sein.

Frage: Abgesehen davon, dass ich eine solche Schieflagengefahr jetzt gerade nicht befürchten muss frage ich, ob die SPD / LINKE im Kreis mehr Kenntnis von der finanziellen / wirtschaftlichen Situation hatte und warum sie nach meiner Wahrnehmung ihre Sorgen dort nicht artikuliert haben?

Die FREIEN SOZIALDEMOKRATEN wollen die Forderung nach einem Ideenforum in die SVV einbringen oder haben sie für heute eingebracht. Die Bürger sollen Ideen und Wünsche einbringen können. Ein Procedere zur Behandlung der Wünsche wird dargestellt.

Frage: Ist das jetzt eine neue Form eines „Bürgerhaushaltes light“, so wie er vor kurzer Zeit erst in der Stadt „beerdigt“ wurde? Warum wird nicht vorgeschlagen, wie man erreichen will, dass dieses Instrument auch finanziell ausgestattet wird?

(Nachtrag des Verf. am 14.06.2013: Der Antrag ist zum 12.06.2013 nicht eingebracht worden und wurde folglich in der SVV nicht verhandelt).

Den Hintergrund für meine Fragen könnte ich zusammenfassen und fasste ich zusammen mit der folgenden Frage zu einem Ziel:

Zusammenfassende Frage: Können Verwaltung, Politik und Bürger ihre Forderungen nicht besser dem Land gemeinsam präsentieren, anstatt einzeln zum Spielball zu werden und sich ständig weiteren Beschränkungszwängen zu unterwerfen?

Die Fragen können, müssen jetzt aber nicht beantwortet werden. Besser wäre es, wenn die Beteiligten / Akteure durch konkludentes Handeln den Versuch der gemeinsamen Aktion belegen würden.

 

Lutz Haenicke                                15806 Zossen, den (30.01.2013) 01.02.2013

Förstereiweg 14

Web: http://www.dlhaenicke.beepworld.de

Am (30.01.2013) 01.02.2013:

Zur Sonder-Kreistagssitzung vom 28.01.2013 

TOP 4: Einwohnerfragestunde.

(Die Notiz wurde nachträglich aus der Erinnerung verfasst). 

Die Fragen sind gerichtet an den Vorsitzenden und an die Fraktions-/Gruppenvorsitzenden. 

Sehr geehrte Frau amtierende Landrätin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste.

Thema: „Glaubwürdigkeit und Autorität“.

Meine Fragen schließen sich an das Einleitungswort des Kreistagsvorsitzenden an (Bitte an die Plenumsmitglieder, die an sie gerichteten Fragen zu beantworten).

1. Frage: Vor jeder Einwohnerfragestunde erklärt der Vorsitzende den möglicherweise fragestellenden Einwohnern die Regeln der Fragestunde, deren maximale Dauer und für den Fall der Nichtbeantwortung in der Sitzung eine spätere Beantwortung nach maximal einer Dauer von vier Wochen. Häufig ist die Erklärung länger als die Fragestunde selbst. Was folgt danach? Oft folgt…nichts. Keine Antwort. Ist das ein Zeichen von Autorität und Glaubwürdigkeit?

Mehrere Kandidaten haben sich für die Landratswahl zur Verfügung gestellt (Grüne: „Wir können Landrat“) und sitzen schon lange im Kreistag, ohne dass ich jemals ein Wort von ihnen gehört habe. Ich weiß nicht, was sie wollen, was ihre Ansichten, was ihre Ziele sind.

Zwischenrufe aus der Linken- und der SPD-Fraktion: Ich überbeanspruche mein Fragerecht, ich solle die Frage formulieren.

Der Vorsitzende ruft mich auf, meine Fragestellung nicht zu sehr auszudehnen, keine Statements abzugeben und zu fragen. Er ermahnt die Zwischenrufer, das Fragerecht nicht zu stören.

Ich reagiere mit dem Hinweis, dass ich eine Frage-Einleitung formulieren können muss, durch den Aufruf keine Zusatzinformation zum der Einleitungswort erhalten hätte aber jetzt wertvolle Fragezeit für alle verbraucht wäre.

Fortsetzung: Manche praktizieren Oppositionspolitik in der Opposition, andere widersprechen nicht und sind stumm, um dann plötzlich, in die „Regierung“ aufgenommen, die vorher kritisierte Politik mit zu vollziehen und vorher bemängelte Standpunkte nahtlos einzunehmen (z. B. B 101 (den 4-streifigen Ausbau und 5 Mio, die plötzlich frei wurden), Verkehrslandeplatz Schönhagen, Fläming-Skate, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft SWFG und deren Projekte, die S-Bahn nach Rangsdorf (Wünsdorf), die im Zeitverlauf gewachsene und jetzt sehr hohe Kreisgesamtverschuldung, die Entreicherung der Sparkasse TF und deren Verkauf als eine mögliche Folge davon, die Sparkassen-Immobilien). Reflektiert das Autorität und Glaubwürdigkeit im Zusammenhang mit der Landratswahl, wenn man jetzt vieles ändern will, aber vorher geschwiegen oder mitgetan hat?

2. Frage: Es kandidiert eine größere Zahl von Kandidaten. Verfolgt man hier die Absicht, in dem Falle, in dem das Quorum in der öffentlichen Wahl nicht erreicht wird und / oder dass keiner der Kandidaten(innen) die abs. Mehrheit erreicht, dass das Wahlrecht dann wieder an den Kreistag zurückfällt, um dann besser Taktiken verfolgen zu können (ich sagte „schachern“), die dann ein gewünschteres Ergebnis zeitigen könnten, wie immer das aussehen mag?

3. Frage: Vor zwei Jahren (2010) begann das Land damit, Landesstraßen an die Kreise und die Kreise Kreisstraßen an die Kommunen durchzureichen und zu übereignen, also an den jeweils finanzschwächeren und abhängigeren Teil der Gebietskörperschaften. Ein finanzieller Entlastungsversuch wurde damals bestritten. In vergangenen Jahr (2012) erfolgte der Vollzug. Jetzt folgt das nächste Ansinnen: Es soll die Zuständigkeit für „illegale Mülldeponien“ vom Land auf die Kreise übertragen werden. Das Land will sich von Wagnissen befreien. Hat sich der Kreis TF gegen das Ansinnen gewehrt (Begründungen für Normenkontrollverfahren, welche Regelverstöße des Landes)? Wird im Mißerfolgsfalle die Erfüllung des Konnexitätsprinzipes eingefordert? Werden dabei auch noch nicht erkannte Abfallrisiken und Teuerungen, auch mit entspr. Folgen für das Konnexitätsprinzip, daraus betrachtet (speziell bei illegalen Deponien weiß man nicht, was man findet)?

Der Vorsitzende sagt, dass die Fragen zu lang gewesen seien, ich solle sie aufschreiben und in Zukunft besser vorher schriftlich formuliert einreichen und mein Fragerecht nicht überstrapazieren.

Mein Nachtrag: Ich habe diese Fragen spontan formuliert und in meinen Kalender geschrieben. Eine Einreichung ist mir nicht möglich gewesen. Ich werde es nachholen. Nachholen muß ich auch eine Berichtigung: Auf meine Fragen in der letzten Sitzung des Kreistages habe ich nicht gar keine, sondern Antworten von DER LINKEn erhalten und eine, für mich als besonders positiv zu interpretierende und zutreffende, Antwort von der CDU.

Anmerkung: Die zwischenrufenden Hüter der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung (Abg. H. Igel, SPD, und Abg. R. Scharp, DIE LINKE) haben Recht: Ich habe eine schwerwiegende Regelverletzung begangen, als ich in der ersten Frage „ich frage mich“ sagte. Natürlich frage ich nicht mich, sondern die Adressaten, an die ich anfangs meine Fragen adressiert hatte. Ich habe das im Eifer nicht bemerkt. Ich entschuldige mich dafür nicht, sondern ich bitte das Plenum dafür um Verzeihung. Gleichwohl erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Vorschrift für die Formulierung der Frage in der Kommunalverfassung nicht existent ist. Für die Geschäftsordnung, die ich nicht kenne, wird das auch zutreffen. Ein Irrtum sollte mir, bitte, nicht benachteiligend zur Last gelegt werden. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass nach den Regeln (GO) mit der Wahl des Vorsitzenden die Sitzungsleitung in dessen Hände gelegt wurde. Aus meiner Sicht dürfte er durch Zwischenrufe nicht zu Aktivitäten gegen mich unter Druck gesetzt werden, wenn zuvor vom Plenum gerade ihm dafür die Kompetenz zugewiesen wurde. Auch das wäre nicht regelkonform. Die demokratischen Verhaltensmuster des Abg. R. Scharp (DIE LINKE) sind mir von anderem Ort bestens in Erinnerung. Die Hinweise des Vorsitzenden werde ich in der Zukunft berücksichtigen und mich an seinem Verhalten orientieren.

Zusätzliche Anmerkung vom 02.07.2013: In der dieser Kreistagssitzung folgenden Kreistagssitzung formulierte die Abgeordnete K. Andrae, dem selben Faux-Pas wie ich aufgesessen, ihre Frage an den Kreistag mit den selben Worten: "Ich frage mich...". In diesem Falle folgte keine Beanstandung. Was "lernt uns das"? Der Kreistag ist lernfähig und kann plötzlich auch mit fehlerhaften Fragestellungsformulierungen umgehen. Sprache hat also eine größere Redundanz als, z.B., eine Zahlenfolge.

Die Einwohnerfragestunde dauerte von 17.10 Uhr bis 17.20 Uhr, war nach zehn Minuten, also nach einem Drittel der Max.-Zeitdauer, incl. Zwischenrufe, Ermahnung durch den Vorsitzenden, Teilantworten der amt. Landrätin, der Kandidatin der LINKEn und meinem Nachtrag beendet.

Lutz Haenicke

Am 06.01.2013 zu den im Artikel beschriebenen möglichen Problemfolgen, die sich aus einer Verringerung der Bevölkerungszahlen kleinerer Kommunen im Bundesland Bayern, hier: Oberfranken ergeben können, einem Rechenfehler und den erforderlichen Forderungen an die Kommunal- und die Landespolitiker: 

 „Forderung an die Landespolitik.“

Dem Artikel über die Wasser- und Abwasser-Systeme von Schwarzenbach (Bayern, Bezirk Oberfranken) ist unter anderen Informationen diejenige zu entnehmen, dass jeder Bürger einen 0,20-prozentigen Anteil an einer Kläranlage oder einem Klärteich habe. Daraus errechne ich eine Einwohnerzahl von fünfhundert Menschen für den Ort. Wenn im Fortlauf des Artikels allerdings fünftausend Einwohner genannt werden, was wahrscheinlicher ist, ergibt das einen Irrtum vom Faktor zehn. Es könnte also sein, dass auch die übrigen Informationen um diesen Faktor fehlerbehaftet sind. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass auch die Rückschlüsse für notwendige Politikansätze fehlerhaft sein könnten. Überhaupt erscheint mir der Ansatz, dass die Einwohnerzahlen der kleineren Orte sinken, also müsste der verbleibende Bürger stärker zur Kasse gebeten werden, als zu kurz gesprungen und der falsche Politikansatz zu sein. Es gilt, dass augenblicklich die Bevölkerung der gesamten Bundesrepublik, und das gilt auch für das Bundesland Bayern, nicht in nennenswertem Maße schwindet, jedenfalls nicht in einer Weise, dass man das jetzt sofort herunter gebrochen auf die kleinen Gemeinden spüren würde. Die dort verschwundenen Einwohner sind also in anderen Gemeinden wieder zu finden und verringern deren spezifische Kosten. Über einen Ausgleichsfaktor müssten diese Kostenvorteile also an die „entvölkerten“ Gemeinden rückvergütet werden, weil deren Infrastruktur-Aufwendungen konstant in gleicher Höhe verbleiben und nur langfristig angepasst werden können. Ich gebe zu, dass das für die Politiker nicht der einfache, sondern der konfliktorientierte Weg wäre. Sie müssten sich auseinander setzen. Aber, so ist das: Das Leben ist nicht nur Harmonie, sondern häufig auch Konflikt.

Bezogene Artikel: „Das Geldgrab im Untergrund“, CO-NP, 03.01.2013, Schauplatz Region.

 

Lutz Haenicke                                                          15806 Zossen, den 08.11.2012

Förstereiweg 14, Tel./ Fax: 03377 / 394146

Zur Sitzung des Regional-Entwicklungsausschusses des Kreistages vom 06.11.2012

TOP 4 (?): Einwohnerfragestunde.

(Die Notiz wurde nachträglich aus der Erinnerung verfasst.)

Thema: „Fragen zur Problemsituation hinsichtlich der Fertigstellungsterminisierung und der Herstellungskosten des Flughafen BER „Willy Brandt“ in Berlin/Schönefeld.

Nach dem Vortrag meines Vorredners/Fragestellers zum Thema Denkmalschutz und der Prämierung von Aktivitäten auf diesem Gebiet muss ich mich leider in die tiefsten Niederungen der Flughafenfertigstellung des BER begeben:

In der letzten Vergangenheit haben wir uns mit den aus der mangelbehafteten tatsächlichen Qualifikation im Gremium des Aufsichtsrates sowie des Vorstandes bzw. der Geschäftsleitung des BER hinsichtlich der mehrfachen Eröffnungsterminverschiebungen beschäftigt. Der Presse der letzten Tage habe ich allerdings auch entnommen, dass es auch Probleme schon in der Anfangsphase der Projektierung des Vorhabens gibt. So seien z.B. Leistungskabel zusammen mit Elektronik- und Steuerkabeln und dazu noch zu dicht gepackt auf den Kabeltrassen verlegt worden. Das hätte während der Bauphase von der Bauleitung gemerkt werden müssen. Das würde weiterhin bedeuten, dass schon in einer sehr frühen Projektphase, der der Projektierung, nicht erkannte Fehler begangen wurden, die eigentlich „Pipifax-Fehler“ seien und deren Abhilfe schon seit vielleicht fünfzig Jahren bekannt sind. Wenn solche einfachen Fehler an dieser Stelle gemacht wurden, kann man davon ausgehen, dass grundlegende Baufehler auch an anderen Stellen gemacht und nicht erkannt wurden.

Meine Fragen an den Ausschuss und die Sachverständigen, die irrtümlicherweise als aus der Flughafengesellschaft kommend verortet werden:

1. Wenn zusätzlich zu den Aufsichtsrats-, den Geschäftsleitungs- und den Finanzierungsproblemen solche wie geschildert Vorgelagerten bekannt werden, kann man nicht auch davon ausgehen, dass Probleme von anderen Stellen der Projektierung ausgehen können, die bisher (noch) nicht erkannt wurden?

2. Glaubt man wirklich, dass man mit den zusätzlichen 1,25 Mrd. € auskommen wird, oder ist nicht auch zu vermuten, dass späterhin weitere Mittel benötigt werden, und dass das dann damit erklären wird, dass man die verbauten 4,5 Mrd. € um weitere z.B. 4 Mrd. aufstocken müsse, damit man die ersten Mrd. nicht verloren geben muss? Will man uns „einlullen“?

3. Kann man ernsthaft davon ausgehen, dass man  der nach mehrmaliger Verschiebung des Eröffnungstermins den jetzt veröffentlichten Termin halten kann, oder ist nicht davon auszugehen, dass auch dieser Termin aufgegeben werden muss?

Nachfrage des Vorsitzenden:

An wen richten Sie die Fragen?

Antwort: Ich weiß nicht, welcher der anwesenden Sachverständigen diese Fragen beantworten wird.

Es stellt sich heraus, dass die anwesende Delegation ein Golfplatz-, Holyday-, Wohn- und Gesundheitsprojekt im Umfeld des Flughafens vorstellen wird und nicht von der Flughafengesellschaft abgeordnet wurde.

Antwort des Vorsitzenden: Nach den zweifellos interessanten Fragen, die hier nicht beantwortet werden können, welche Frage möchten Sie jetzt zusätzlich stellen?

Frage, akzeptiert scherzhaft: Ich nehme das dann als konkludente Antwort hin. Welche Frage könnte ich denn noch stellen? (Gemeinsames Gelächter.)

 

Lutz Haenicke                                                          15806 Zossen, den 07.11.2012

Förstereiweg 14, Tel./ Fax: 03377 / 394146 

Web: http://www.dlhaenicke.beepworld.de

Zur Kreistagssitzung vom 05.11.2012

 TOP 4: Einwohnerfragestunde.

(Die Notiz wurde nachträglich aus der Erinnerung verfasst)

Die Fragen sind gerichtet an den gesamten Kreistag.

 Thema: „Resolution zum Rechtsextremismus im Kreis“.

Der Presse (MAZ-ZR, 05.12.2012) habe ich entnommen, dass heute der Beschluss einer „Resolution zum Rechtsextremismus im Kreis“ auf der Agenda steht. Wahrscheinlich ist es notwendig, dass es eine Extremismus-Resolution gibt. Aber: Ist es Ihnen aufgefallen, dass sich die Bezieher kleiner Einkommen und junge Menschen heute in einer ähnlichen perspektivlosen Situation befinden, wie in den zwanziger und zum Beginn der dreißiger Jahre (des letzten Jahrhunderts), obwohl die wirtschaftlichen wie auch die politischen Rahmenbedingungen wesentlich anders und besser sind, als damals?

Bezieher kleiner Einkommen und junge Menschen in einer perspektivlosen Situation.

Meine Fragen an den Kreistag:

1. Wäre es nicht noch besser, wenn Sie zusätzlich in Richtung auf das Land und den Bund andere, bessere Politiken auf den Feldern der Jugend-, Bildungs-, Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftspolitik fordern würden? Eine Aussage des Kreisparlamentes hätte bestimmt eine gewisse Signalwirkung.

2. Wäre es nicht auch besser, wenn Sie auf den Politikfeldern, die Sie von hier aus selbst gestalten können, z. B. in der Jugendpolitik, eine bessere Politik formulieren würden?

3. Können Sie es verstehen, dass ich Ihre Politik als solche empfinde, die das Wohlergehen der Frösche als Ziel beschreibt, aber gleichzeitig die Teiche leert?

 Nachfrage des Vorsitzenden:

Es wird nicht klar, an wen die Fragen gerichtet sind ob an den Vorsitzenden oder den Landrat oder jeden einzelnen Abgeordneten.

Antwort: „To Whom It May Concern“. Die Fragen sind an jeden einzelnen Abgeordneten gerichtet, weil ja jeder Einzelne die Politik mit formuliert.

Antwort des Vorsitzenden: Dann wird die Antwort schriftlich erfolgen müssen, weil jetzt keine Meinungseinholung durchgeführt kann.

Anmerkungen, nicht in der Sitzung vorgetragen.: Die „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“ vom 28.01.1972 der sozial-liberalen Regierung Willy Brandts, der sogenannte „Extremisten-Erlass“ war wegen der linksextremen Aktivitäten der „Rote-Armee-Fraktion (RAF)“ gefasst worden. Obwohl gegen linken Extremismus gerichtet gemeint, wurde der Erlass „Extremisten-Erlass“ (ohne Zielrichtungsangabe) genannt.

In Zossen war die Situation vor vier Jahren anders: Die Vorfälle waren bewiesen, wir selbst als Mitinitiatoren der Stolpersteinverlegungen waren Augenzeugen der Vorfälle. Heute dagegen fehlen die Beweise. Man kann es beklagen: Die Unschuldsvermutung gilt auch in den heutigen Fällen.

 

Lutz Haenicke                                                                      15806 Zossen, den 09.09.2012

Web: http://www.dlhaenicke.beepworld.de

Förstereiweg 14, Tel./ Fax: 03377 / 394146

Zur Kreistagsssitzung vom 10.09.2012.

TOP 4 (?): Einwohnerfragestunde.

Die Fragen sind gerichtet an den Vorsitzenden des Kreistages, Herrn Chr. Schulze, an den Landrat, Herrn P. Giesecke

Frage 1: Thema: „Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung“ und „Kommunalisierung der Rettungsdienste von Teltow-Fläming“.

Unter TOP 17 „Mitteilung des Landrates“ der Kreistagssitzung vom 18.06.2012 hat Herr Giesecke im Rahmen der Beanstandung des Kreistagsbeschlusses zur Bildung einer nicht repräsentativen Haushalts-Arbeitsgruppe gesagt (MAZ-ZR, 20.06.2012, „Dann eben inoffiziell“ und MAZ-ZR, 25.07.2012, „Neues Etikett“), dass er weitermachen will mit der Arbeitsgruppe nach einer „Umetikettierung“ in „Unterausschuss des Haushalts- und Finanzausschusses“. Ich verstehe das so, dass die Beanstandung durch das Innenministerium also nicht so ernst zu nehmen sei. Der Vorsitzende, Herr Schulze, sagte, man könne sich ja mal irren, obwohl auf Probleme, auch aus der Bürgerschaft, hingewiesen wurde.

Unter TOP 13 der selben Sitzung zur „Kommunalisierung des Rettungsdienstes von Teltow-Fläming“ sagte der Landrat, Herr Giesecke, dass die Aktivität sofort und dringlich durchzuführen sei und dieses durch die Kündigung der Verträge manifestiert, weil die Landesregierung dieses indirekt fordere.

In dem ersten Falle gilt das Wort eines Regierungsorganes nichts und wird umgangen, im anderen Falle ist man voreilend gehorsam.

Ich möchte gerne wissen, welcher Verfahrensweise und Haltung geben Sie den Vorzug, wofür werden Sie sich zukünftig entscheiden, was wird bei der anderen anstehenden Sache getan und welches Verhalten erwarten Sie von den Bürgern, ignorieren oder ernst nehmen?

 

Frage 2: Ist es beabsichtigt, die Personalaufwendungen und/oder andere Rechte aus den bisher geltenden Tarifverträgen nach Ablauf der Bindung nach § 613a BGB (ein Jahr nach Betriebsübergang) oder schon vorher zu senken bzw. nachteilig für die übernommenen Beschäftigten zu verändern?

 

Frage 3: Es wird gesagt (MAZ-ZR, 24.08.2012, „Einzelverkauf statt im Paket“ und MAZ-ZR, 24.08.2012, „Neue Töne“), dass die MBS-Immobilien nach dem geplatzten „Paketverkauf“ zum Einzelverkauf neu bewertet werden müssen. Wie wurde denn ohne Bewertung der Gesamtwert für den Paketverkauf ermittelt, wurde er ausgewürfelt oder per sonnengöttlicher Eingebung festgelegt?

 

Frage 4: Wird bei der Durchreichung von Straßen des Landes an den Kreis und vom Kreis an die Gemeinden das Konnexitätsprinzip gewahrt oder handelt es sich jeweils um Entlastungsmaßnahmen zur Weiterreichung der Kosten an den jeweils schwächeren Partner mit der Folge des Substanzverzehrs?

Am 20.03.2012 zum „Blackout in Zossen“ am18.3.2012:
„Unser Versuch, lustig zu sein.“
Wir können uns als ehemalige Beschäftigte in der Kraftwerks-, Umspannwerks- und Fernwärme-Projektierung eines Energieversorgers in Berlin nicht vorstellen, dass die Verantwortlichen des hiesigen Energieversorgers nach dem Fehler im Zossener Umspannwerk, ohne die Fehlerursache zu kennen, einfach auf eine unbekannte, eventuell noch vorhandene Fehlerstelle draufschalten, nach dem Motto: „Mal sehen, was passiert“ oder „Das brennen wir frei“. Wir glauben eher, dass man noch nach einer Sprachregelung sucht. Unser Vorschlag: In der Zossener „Lindenstrasse“ wurde für eine „Tatort“-Sicherung bei Baggerarbeiten („Sonntag-Abend“!) ein Hochspannungs-Kabel getroffen. Der Baggerfahrer konnte sich durch einen „Sprung ins Glück“ retten, wodurch er dem „Transit in den Tod“ entging. Er betätigte daraufhin den „Polizeiruf 110“. Es war eine „Frage der Ehre“ für die Stromer, die Leitung zum „Heute-Journal“ wieder eingeschaltet zu haben. Je nach aktuellem „Temperament“ wird „Columbo“, der Fehlerdetektiv, eine „These“ zur Ursache gefunden haben, die er bei „Günter Jauch im Gasometer“ darlegen wird, damit das Ganze für die Zukunft „Unvergessen“ bleibt.

Am 07.11.2011 zur aktuellen „Laubdiskussion“:

„Guten Morgen, gut geschlafen?“

Schön, dass die Partei DIE LINKE sich für eine für den Bürger kostenfreie Laubentsorgung einsetzt. Leider sehr spät! Als die Straßenreinigungssatzung beschlossen wurde, lagen natürlich keine Herbstblätter auf den Straßen und man konnte, trotz Jahre währender Diskussion, sich die Blättermenge nicht wirklich vorstellen. Erst jetzt, nach festgestelltem Wirksamkeitsbeginn der Satzung und nach „überraschend sichtbar werdendem Blätterfall“ regt sich Widerstand. Übrigens wurde die Straßenreinigungssatzung zwischen 2004 und 2008, also in der letzten Wahlperiode, bereits jahrelang verhandelt. Offensichtlich konnte man sich damals wegen der Brisanz nicht einigen. Jetzt, nach der Verabschiedung, folgt das große Erwachen. Abzuwarten bleibt, welche neuen Einsichten und Ansichten die neue Straßenreinigungssatzung dem erwachten Auge (und Verstand) bietet, wenn wieder starker Schneefall „überraschend“ zu Boden rieselt und es die tonnenschwere „weiße Pracht“ zu entsorgen gilt.

 

Bezogene Artikel: Kommentar „Licht und Schatten“ und „LINKE will kostenfreie Laubentsorgung“, MAZ, 07.11.2011.

 

Lutz Haenicke                                                          15806 Zossen, den 07.11.2011
 
Zur Kreistagsssitzung vom 07.11.2011, Ersatztermin oder nächster Kreistag am 12.12.2011.
TOP 5 (?): Einwohnerfragestunde.
 
Die Fragen sind gerichtet an den Vorsitzenden des Kreistages, Herrn Chr. Schulze, an den Landrat, Herrn Giesecke wie auch an den / die Koalitionsvorsitzende(n) und / oder die Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen.
 
Thema: „Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung“.
 
Die politische Organisation des Deutschen Verfassungsstaates ist die einer „Repräsentativen Demokratie“, in der, anders als in einer direkten Demokratie, die politische Willensbildung vermittels nach demokratischen Regelwerken gewählter Abgeordneten in Parlamenten stattfindet. Daraus ergibt sich die Reduzierung der Gesamtbevölkerung auf eine gesetzliche Teilmenge (Parlamente). Ein solches Parlament ist auch der hiesige Kreistag.
 
Zur Vorbereitung der Beschlüsse können Ausschüsse gebildet werden, die eine weitere Reduzierung der Gesamtvertretung zur Folge haben, die aber auch gesetzlich geregelt ist. Die Diskussion der Vorschläge aus den Ausschüssen muss öffentlich und in der Regel im Gesamtgremium erfolgen.
 
Die Diskussion in Arbeitsgruppen, dazu hinter verschlossenen Türen, dazu unter Mitarbeit von Teilnehmern, die nicht den demokratischen Gremien angehören, ist in den gesetzlichen Regelwerken nicht vorgesehen.
 
Das letzte Mal, dass ein personell verkürztes Verfahren, hier von der Bundesregierung, angestrebt wurde, aber nach meiner Kenntnis auf Initiative unter aktiver Mitwirkung durch ein MdB aus unserem Kreisgebiet verhindert werden konnte, war kürzlich die Untersagung des „Geheimen Rettungsschirm-Gremiums“ durch das Verfassungsgericht vor wenigen Tagen.
 
Ein Vorstoß ähnlicher Art wie heute in diesem Kreistag fand genau vor einem Jahr statt.
 
Ich beziehe mich bei der Begründung meiner Fragen speziell auf Art. 28 GG und auf die Paragraphen 29, 30, 31, 36, und 43 der Brandenburger Kommunalverfassung.
 
Der Presse (MAZ-ZR, 26.10.2011) war zu entnehmen, dass der Kreisausschuss einstimmig eine „Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung“, die die brisante Thematik „hinter verschlossenen Türen“, also unter Ausschluss der zahlenden Öffentlichkeit behandeln soll.
 
Meine Fragen:
 
1. Können Sie verstehen, dass ich Ihren Versuch als rechtswidrig ansehen muss und aufrufe, ihn zu verhindern?
 
2. Was gibt es zu verbergen, wenn Sie meinen, die Öffentlichkeit ausschließen zu müssen? Dazu Frau K. Wehlan (LINKE) in der MAZ am 26.10.2011 (Gegen Korruption): „In Anbetracht der jetzigen Situation ist es mehr als richtig, dass wir transparent agieren.“ (!?)
 
3. Sind Sie der Meinung, dass dieses Vorgehen einer gerichtlichen Überprüfung standhält und woraus schließen Sie das?
 
Lutz Haenicke                                                          15806 Zossen, den 14.02.2011
 
Zur Kreistagsssitzung vom 14.02.2011
 
TOP 5 (?): Einwohnerfragestunde.
 
Die Fragen sind gerichtet in erster Linie an den Vorsitzenden des Kreistages, Herrn Chr. Schulze.
 
Thema: „Maulkorberlass“.
 
Erläuterung: Zunächst bedanke ich mich für die übersandte Unterlage „Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten in kommunalen Gesellschaften und Informationsrechte der Gemeindevertretung“, U. Schmidt, 29.10.2010.
Die Unterlage ist gut und kommt in mehreren Schlussfolgerungen auf ähnliche Ergebnisse, wie sie seit 1976 nach der Einführung der Unternehmensmitbestimmung erarbeitet worden sind, u. A. auch in einer kleinen Arbeit von mir aus 1983 in juristischer und betriebswirtschaftlicher Sicht und im Hinblick auf die Arbeit von Arbeitnehmervertretern und deren Verschwiegenheit im mitbestimmten AR, so z.B.:
-Es gilt: Keine unbeschränkte Verschwiegenheitspflicht per se.
-Das AR-Mitglied „Hauptverwaltungsbeamter“ ist hinsichtlich der Einhaltung seiner Verschwiegenheit und bei einvernehmlich begründeter Verschwiegenheitsvereinbarung nicht kontrollierbar, die „weiteren Mitglieder“ gem. § 97.1 BbgKVerf sind dagegen leicht kontrollierbar, weil sie z.B. fraktionsöffentlich agieren. => Ungleichgewicht.
-Dass die „weiteren Mitglieder“ zum Schaden der Gesellschaft agieren, darf nicht unterstellt werden. Sie werden nicht von Konkurrenten entsandt. Ihr originäres Interesse ist, in diesem Falle, im Kreis angesiedelt.
-Es fehlt allerdings, u.U. weil als Fragestellung nicht besonders thematisiert, dass der „Hauptverwaltungsbeamte“ den „weiteren Mitgliedern“ nicht autonom weisungsbefugt ist. Das wäre ein Zirkelschluss.
 
1. Frage:
Sehen Sie das genau so?
 
Thema : „Einweihung der Fußgängerbrücke in Dabendorf über die Bahngleise“.
 
Die Fußgängerbrücke über die Gleisanlagen am Bahnhof Dabendorf ist nach vielen Jahren von der Bahn für € 150000 mit neuen Brettern und einigen Lämpchen versehen worden. Ich empfand es auch als einen Skandal, dass die Brücke so lange unpassierbar war und Menschenleben gefährdet wurden, auch wenn diese unberechtigt und in unzulässiger Weise unter den geschlossenen Bahnschranken hindurch schlüpften. Die Brücke wurde mit ministerieller Unterstützung eingeweiht. Würde in der Wirtschaft jede 150´€-Investition mit Ministerhilfe eingeweiht, müsste sich dieser auf den Baustellen mit einer Hängematte versehen dauerhaft aufhalten. Bei einem Haushalt von 10 Mrd € wären für die Regierung ca. 60000 Einweihungen pro Jahr möglich und erforderlich.
 
2. Frage: War die Einweihung einiger Bretter und Lämpchen für 150´€ auf die praktizierte Art und Weise eine wirklich so gute PR-Maßnahme vor dem Hintergrund der Probleme, die die Regierung in Potsdam jetzt ohnehin schon hat?
 
Thema: BBI, „Flugrouten“, Lärmprobleme, Landekosten, Abgasprobleme, Kerosin-Ablassen in besonderen Fällen.
 
Augenblicklich wird von vielen BI´s das Thema „Flugrouten“ und daraus resultierender Fluglärm vor dem Hintergrund des Status quo, ich nenne diesen den Status quo ante (Eröffnung) kontrovers diskutiert. Dieser entspricht nicht dem Status quo post (Eröffnung), weil dann erst die großen Fernflieger eintreffen, wenn das Flughafen-Bauziel (welches auch immer gerade verfolgt wird) sich tatsächlich einstellen sollte. Der Status quo ante ist also nicht realitätsnahe. Soeben erfuhr ich, dass weitere Probleme hinsichtlich der Landegebühren u.A. kontrovers diskutiert werden. Der BBI attrahiere mit Dumping-Landegebühren in den Sperrstunden nachts alte und damit laute Flieger (Beisp.: Frankfurt kassiere um 23.15 Uhr von lauten Flieger ca 64000 € Landegebühren, BBI kassiere zum selben Zeitpunkt knapp unter 1000 €). Das hole Lärm nach Schönefeld. Als ob der Lärm nicht schon bedrohlich genug wäre, kommen weitere Probleme hinzu, die ich für auch bedrohlich halte, die aber nicht diskutiert werden, die sich bedingt durch Luftströmungen nicht an Flugrouten halten, aber auch nicht in der Presse zu finden sind: Das Problem der schadstoffbelasteten Abgase. (Das und Weiteres kann man gut in London-Heathrow besichtigen.) Weiteres Problem: Aus unseren (meine Frau und ich) Info-Gesprächen mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Berlin-Adlershof sowie mit den Vorgenannten und Angehörigen der TU Cottbus beim Verkehrspolitischen Sprecher der GRÜNEN W. Herrmann im Bundestag (Dorotheenstr. In Berlin) ist uns bekannt, dass aus Werterhaltungsgründen in bestimmten Situationen nach z.B. vollgetanktem Start und sofort notwendig werdender Landung Treibstoff Kerosin abgelassen werden muss. Dafür sind aus Verteilungsgründen (!) bestimmte Höhen vorgeschrieben. Diese werden aus Kostengründen aber häufig nicht eingehalten. Folge: Weitere Schadstoffbelastung größerer, nicht spezifizierbarer Regionen.
 
3. Frage: Werden auch diese Fragen kritisch diskutiert oder werden sie übersehen?
 
1. Anmerkung: Der Vorsitzende nannte meine Fragen unpräzise und diffus. Desweiteren solle ich keine Statements abgeben. Die Abgeordneten hätten eine lange Geduld mit mir bewiesen. Dazu: Ich halte meine Frage nicht für unpräzise und diffus. Genau deshalb habe ich ja den Bezug geliefert. Ich weise solche Abwertungen, auch aus den nachgenannten Gründen, zurück. Weiterhin sind nach Ankündigung für die Einwohnerfragestunde längstens 30 Minuten vorgesehen. Herrn Wagners Fragen zu Schönhagen, meine Fragen und die wegen Überforderung knapp geratenen Antworten von drei Beteiligten dauerten 10 Minuten. Ich denke nicht, auch aus den Reaktionen der Abgeordneten selbst, dass diese sich durch uns zeitlich überstrapaziert gefühlt haben. Insgesamt sind wir bei einem Drittel der Max-Dauer geblieben.
 
2. Anmerkung (etwas zornig geraten): Der Landrat bemerkte, leise zwar, aber hör-, vernehm- und verstehbar durch sein langzeitig eingeschaltetes Mikrofon, zur zweiten Frage, ich würde dem Vorsitzenden einen Erfolg nicht gönnen. Das ist nicht der Fall und zeigt ein Bild seiner eigenen Denkweise. Die Idee war, dem Vorsitzen die Probleme aus zu viel Nähe zu Landespolitikern in der augenblicklichen Situation (außerhalb des Protokolls: Drei-Tage-bärtige Boygroup) der Landespolitik zu signalisieren. Positive Absichten sind wohl für ihn nicht vorstellbar. Begründung für Letzteres: Am Jahresbeginn 1990 war ich mit meinem eigenen Fahrzeug mit vollgeladenem Anhänger, ohne Dienstwagen und ohne Chauffeur, u.A. bei Glatteis auf eigene Kosten und eigenes Risiko, aus altruistischen Gründen aus Berlin-Tempelhof (Lichtenrade) mit allen Utensilien (auch aus eigenen Spenden bezahlt), die eine Partei und deren Kandidaten für den Wahlkampf benötigen, auf mindestens vier Veranstaltungen (Ludwigsfelde, Sperenberg „Märkischer Landmann“, Blankenfelde mit Verfassungsrichter Schröder, Mellensee etc.)zur Hilfe unterwegs. Mindestens zwei Veranstaltungen haben wir (damals) Berliner alleine durchgeführt. Kein Brandenburger Kandidat war sichtbar. Die Anwesenheit des Vorsitzenden und des Landrates hier ist auch darauf zurückzuführen. Weiterhin stellten Herr Schulze und ich Anfang 2002 Schriften zur Beschreibung der angestrebten Landesgartenschau in Zossen im LAGA-Verein vor. In der Diskussion darüber wurde nach nur kurzer Zeitdauer unseres Kennenlernens auch ich von ihm als „Ewiggestriger“ bezeichnet. Meine Verteidigung dagegen wurde als „der Beginn einer wunderbaren Feindschaft“ beschrieben. Meine Schrift wurde danach gewählt. Im November 2006 rief nach der SVV in Kallinchens „Altem Krug“ der sich im Konflikt mit seiner ehemaligen Protegierten Zossener Bürgermeisterin befindliche Herr Schulze um eine argumentative Hilfestellung. Diese wurde von mir als Leserbrief formuliert und erschien am 06.12.2006 in der MAZ-Zossener Rundschau, unterschrieben von mehreren Fraktionsvorsitzenden, abgedruckt. Auf beides, SVV und Leserbrief, folgte eine Veränderung der Mehrheitsverhältnisse in der SVV mit einer Entlastung Schulzes. Anfang 2008 bot mir Herr Schulze eine Mitgliedschaft in der SPD an. Als ich ihn im Mai 2008 fragte, ob ich in der SPD „mitspielen“ dürfte, wies er mich ab mit den Argumenten, er wolle mich wegen meiner „Wehrmachtsparallele“ zum Haushalt 2009 nicht verteidigen müssen (das musste er nicht, ich bat allein um Verzeihung), ich sei ein politischer eigener Kopf und würde die SPD zerreißen und ich sei ein „Parteienhopper“. Es wäre besser, ich bliebe fern. So viel zum Thema, wer wem was nicht gönnt. Es ist wahr, ich bin es leid, in einem Moment benötigt und im nächsten fallen gelassen zu werden. Ich bin ratlos in der Antwort auf die Frage, was man tun muss, damit es diesen Akteuren eigener Interessen Recht ist. Mir würde es ausreichen, sie gewährten mehr demokratische Verhaltensmuster (Willy Brandt: „Mehr Demokratie wagen“.), würden nicht zu häufig zu schnell beleidigt sein und beleidigend werden (so auch beim Bericht des Beigeordneten am 14.02. zur Kindstötung im Kreistag), sie würden auch etwas freundlicher und nicht jovial auftreten (ich habe niemals mein Einkommen in politischen Ämtern erworben, sondern stets im Wirtschaftsprozess auch im Ausland und mit dem Einbringen eigener Ideen und deren Umsetzung im Wettbewerb ohne die Ausübung von Macht) und die Menschen ihrer Umgebung, auch wenn diese ihnen in der Verwaltungs-Hierarchie nachgeordnet sind, verbindlicher behandeln würden.
Lutz Haenicke                                                          15806 Zossen, den 06.11.2010
 
 
Zur Kreistagsssitzung vom 01.11.2010
 
TOP 5 (?): Einwohnerfragestunde.
 
Die Fragen sind gerichtet an den Kreistag wie auch an den Landrat Herrn Giesecke.
 
Thema: „Maulkorberlass“.
 
Der Presse (MAZ-ZR, 20.0.2010) war zu entnehmen, dass der Wirtschaftsausschuss wie auch der Haushalts- und Finanzausschuss durch Kreistagsbeschluss hinsichtlich der öffentlichen Beratung von Daten, Informationen und speziell Wagnissen sowie deren Interpretation und Folgeneinschätzung über die Struktur- und Wirtschaftsgesellschaft (SWFG) mit ihren Töchtern wesentlich eingeschränkt worden sei. Diese Einschränkungen seien “in keiner Weise irgendwie rechtswidrig“ (Zitat MAZ, 20.10.2010). Die inkriminierten Einschränkungen in der Beteiligungsrichtlinie seien jetzt gestrichen worden. „Auch bei der Verschwiegenheitspflicht wird eine auf die Kommunalverfassung des Landes und nicht mehr auf die Normen des Handelsrechts verwiesen. Das heißt, dass Abgeordnete nicht mehr wie Aufsichtsratsmitglieder in die Pflicht genommen werden (Zitat MAZ-ZR, 20.10.2010).
 
Fragen an den Kreistag und den Landrat:
 
1. Ist es hier bekannt, dass die, jetzt „entschärften“, Kreisregelungen über das Handelsrecht, z.B. Aktiengesetz, hinausgingen?
 
Anm.: Die jetzt hier diskutierten Probleme werden spätestens seit der Einführung des Unternehmensmitbestimmungsgesetzes von 1976, also seit 34 Jahren, diskutiert und sind weitgehend abgehandelt. Der Antrag des Landrates fällt also in ein altes Thema zurück. Die Aufsichtsrats-(AR-)Mitglieder sind ihren Entsendern (wie übrigens auch die Kreistagsmitglieder), den Anteilseignern einerseits und den Arbeitnehmern andererseits, verpflichtet. Anteilseigner können z.B. Finanzinvestoren, Banken und/oder Konkurrenzunternehmen sein. Im Falle einer, speziell vereinbarten/verordneten, Geheimhaltung von Informationsinhalten (Geschäfts- und/oder Produktionsgeheimnisse) trifft diese die von Anteilseignern entsandten AR-Mitglieder weniger intensiv als diejenigen, die von der Arbeitnehmerschaft entsandt worden sind. Erstere können ihre erworbenen Informationsinhalte hinter verschlossenen Türen, Letztere jedoch nur in der Unternehmensöffentlichkeit weitergeben, sind also weitergehend gebunden. Dieses trifft für die Kreistagsmitglieder in gleicher Weise zu. Sie können ihre Wählerschaft nur öffentlich informieren. Die Wahl- und Zahlbürger können in dem hier diskutierten Einzelfall besondere Wagnisse des Landkreises nicht erkennen, sind aber über Steueraufkommen zur Zahlung verpflichtet.
 
2. Ist es bekannt, dass es keine Verschwiegenheitspflicht per se gibt, sondern, auch aus den vorgenannten Gründen, nur in besonderen, eng begrenzten Fällen?
 
3. Was hat der Wahl- und Zahlbürger, der die Sachdienlichkeit der vom Landkreis eingegangenen Wagnisse nach dem erfolgten und jetzt teilweise zurück genommenen „Maulkorberlass“ überhaupt nicht mehr zu erkennen und einzuschätzen vermag, von einem solchen (desinformierenden) Landrat und Kreistag eigentlich in der Zukunft noch zu erwarten? Wie weit wollen Sie noch gehen?
 
M. E, war und ist die enge Verschwiegenheitspflicht rechtswidrig und nicht verfahrensfest, wie auch die Erfahrungen aus der Unternehmensmitbestimmungsgesetzgebung nach 1976 gezeigt haben.
 
Anm.: Die Erläuterungen sind hier etwas ausführlicher als in der mündlichen Fragestellung der Einwohnerfragestunde ausgefallen, weil ich aus der, übrigens in der erfolgten Form unnötigen, Reaktion des Landrates zu erkennen meinte, dass die Zusammenhänge und Parallelen dem Landrat nicht bekannt sind.
 
Anm.: Arbeitnehmer-(AN-)Vertreter im AR haben ihre ausschließlichen Interessen im vertretenen Unternehmen, was für Anteilseigner-Vertreter so nicht immer zutrifft. AN-Vertreter werden dem Unternehmen aus eigenem Interesse i.d.R. nicht schaden wollen. Letzteres gilt i.d.R. in gleicher Weise auch für Kreistagsmitglieder, weil hier ihr Wohnort angesiedelt ist und eine Konkurrenzsituation nach innen nicht, nach außen eher, existent ist.
 
Anm.: Die schriftliche Gedankenstütze bestand aus einer spontan vor der Kreistagssitzung verfassten handschriftlichen Notiz, die nicht vorher eingereicht werden konnte.

 

                                                           15806 Zossen, den 09.01.2009

„Offene Stellungnahme“

Die Meldung:

Radio 1 vom RBB am 27.12.2008 nach einer Meldung der „Frankfurter Rundschau“ aus einem Bericht des Bundesinnenministeriums: 

„Es ist eine Zunahme rechtsextremistischer Gewalttaten zu beobachten.“

Frühere Extremismusberichte sprechen im ansonsten gleichen Kontext von einer Abnahme anderer extremistischer Gewalt. 

Die Situation:

In Zossen wurden nach einem vorherigen SVV-Beschluss am 20.11.2008 im öffentlichen Straßenland vor zwei Häusern sogenannte „Stolpersteine“ zum Gedenken an ehemals dort lebende jüdische Mitbürger gesetzt. Im Verlaufe der Verlegungsmaßnahme kam es vor einem der Häuser zu einem Zwischenfall mit dessen jetzigen Eigentümer, der auch die Verletzung eines städtischen Angestellten durch den protestierenden Eigentümer zur Folge hatte. Als Reaktion auf den Vorfall fand am 17.12.2008 eine Schweigeminute statt, die auch die Verlesung einer Resolution der Zossener SVV zum Inhalt hatte. In der im Anschluss daran durchgeführten SVV-Sitzung kam es zu einer Auseinandersetzung über die Resolution, weil diese nach erfolgter Unterschrift durch die Fraktionsvorsitzenden und Autoren durch die Verwaltung verändert worden sei. 

Die Stellungnahme:

In Zossen ging es ausschließlich um die Verlegung der Stolpersteine zum Gedenken an Opfer nationalsozialistischer Greueltaten.

Darauf bezog sich auch die von den Akteuren verfasste Resolution. 

Wenn die unterzeichnete Resolution unabgesprochen verändert wurde, erfüllt diese Tatsache den Tatbestand der Urkundenfälschung. 

Wir verurteilen und beklagen die Nachgiebigkeit eines Teiles der Initiatoren der Resolution durch ihre Zustimmung zur Textveränderung. Die Verfälschung stellt keine Bagatelle dar. 

Die Opfer nationalsozialistischer Gewalt und Massenmorde eignen sich nicht für Kompromissformeln.

Manches Mal muss man eindeutige Stellung beziehen. 

Das bedeutet für uns gleichzeitig nicht, dass andere extremistische Gewalt gebilligt werden würde. Aber darum ging es hier nicht.

Dora Haenicke                                                       Lutz Haenicke

Am 29.11.2008 zum Artikel: „Gedenkminute soll Zeichen setzen“, MAZ-ZR, 29.11.2008:
 
 
 
„Einigkeit bewirkt Aufklärung.“
Ich gratuliere Frau Michler ausdrücklich zu dem Mut, die Zossener aufzurütteln um „Gesicht zu zeigen“. Sicher möchte sie auch die Zossener ansprechen, die nicht von Geburt Zossener sind. Soweit mir bekannt ist, sind die Stolpersteine auch von den sogenannten „Zugereisten“ und damit Wahlzossenern gespendet worden, die sich der Stadt und der Zossener Geschichte verbunden fühlen.
Ein echter Höhepunkt wäre es m.E., die Gedenkminute auch auf die Stolpersteine in der Berliner Strasse zu erweitern. Nur gemeinsam sind wir stark gegen Lügen und menschenverachtende „Irrläufer“.
Am 25.05.2008 zur Informationspolitik des Rathauses der Stadt Zossen vermittels des „Grünen Blattes“ vom Mai 2008:
 
„Grundsteuer gegen Gewerbesteuer- Weniges gegen Viel.“
(Fragen zum „Grünen Blatt, bzw. der „Zossener Stimme“).
 
Es ist schön zu wissen, dass unsere Bürgermeisterin über uns wacht und Unheil von uns fernzuhalten versucht. Gleich auf der Titelseite der „Zossener Stimme“ vom 21.05.08 geht sie auf die Grundsteuer B ein und erklärt, wie schädlich die Senkung dieser Steuer für die Bürger und Straßenanlieger wäre. Die Infrastruktur würde leiden, es könnten keine Straßen gebaut werden, die Nordumfahrung Dabendorf, die das Industriegebiet „versorgen“ soll, könnte nicht gebaut werden und überhaupt wäre alles ganz schlimm und fast, so lese ich es aus den Zeilen, ein drohender Rückfall in das Mittelalter: Holprige Straßen mit Riesenlöchern, keine Brücken, keine Dorfentlastung usw. Dazu nun meine Frage: Wenn die Grundsteuer B bisher immer so schön gezahlt wurde, warum sieht es dann so aus wie es in Zossen aussieht? Straßen voller Schlaglöcher, keine Brücke über den Notte-Kanal (Wittlicher Brücke)? Was? Das Geld reicht nicht? Dann könnte man ja z.B. auch mal die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in Betracht ziehen. Viele Straßen werden von Gewerbetreibenden benötigt und benutzt, von dort könnte doch auch ein Beitrag für das Gemeinwohl geleistet werden. Vor allem nach dem wir nun schon oft gehört haben, dass die Erhöhung der Gewerbesteuer über den Finanzausgleich für Gewerbetreibende nicht zum Tragen kommt und außerdem der Stadt dann eine höhere Summe der Schlüssel-zuweisungen zustehen würde.
Es ist schön, wie die Kämmerin der Stadt Zossen (Seite 5) auf diesen Zug „aufspringt“ und von einem unterschiedlichen Informationsniveau spricht. Was macht sie so sicher, dass gerade ihr Info-Niveau dem aktuellen Stand entspricht? In Diskussionen konnte sie jedenfalls bisher ihren Standpunkt gegen die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes nicht überzeugend belegen, zur Grundsteuer B höre ich von ihr zum ersten Mal etwas in der o.g. Zossener Stimme. Wenn die Kämmerin weiß, dass die Grundsteuer B der Stadt Zossen an drittniedrigster Stelle im Landkreis liegt, dann sollte sie auch dazu sagen, dass der Gewerbesteuerhebesatz an der gesetzlich zulässigen Untergrenze liegt. Die Gewerbetreibenden würden sicher auch gerne ihren Beitrag zum Wohle unserer Stadt leisten, wenn man sie nur ließe.
Warum die Kämmerin dafür „benutzt“ wird, die „blockierten Vorhaben“ der Stadt Zossen zu erläutern, wird wohl allein das Geheimnis zweier Frauen bleiben. Wenn die Erläuterung dann auch noch einen Wahrheitsgehalt hätte ... !
Ach ja, es könnte alles so schön sein, wenn man ehrlich miteinander umgehen würde.

 

Am 14.03.2008 zu: „Linke fordern Konzept für Stadtpark“, MAZ, ZR, 13.03.2008 aus der SVV vom 11.03.2008.

„Verschiedene Veranstaltungen besucht?“

Es trifft zu, dass „DIE LINKE“ ein Gesamtkonzept für den Stadtpark fordert. Das muss nicht viel kosten, wenn das Bauamt selbst die von Zossens Bürgern vorgestellte Ideen zu Papier bringt und skizziert. Dazu sind die Fachleute im Bauamt befähigt. Gute Ansätze wurden schon am 10. 03. während der KTL-Ausschuss-Sitzung deutlich. Nach ihren Fähigkeiten könnte die Stadt diese Ideen dann sukzessive umsetzen. Das Vorhaben könnte am Schulgarten beginnen. Es darf nicht um ein „Alles oder Nichts“ gehen. Ansonsten störte sich Haenicke lediglich am Namen „Spielplatz für Senioren“, eine Marginalie. Er kenne Fitness-Plätze und „Trimm-Strecken“ für Senioren und generations-übergreifend aus anderen Orten, zum Beispiel aus Berlin. Senioren, wie er selbst, könnten sich mit dem Begriff „Spielplatz“ abgeschoben und diskriminiert fühlen. Gegen wirksames Training kann niemand etwas einwenden. Die Stadtverordnete S. Michler bestätigte, dass auch im Seniorenbeirat über den Begriff “Spielplatz“ kontrovers diskutiert werden würde. So habe ich die Diskussion gehört und verstanden. Es wurde über den Vorschlag, in ein „entsprechendes Studio“ gehen zu können, nicht gesprochen. Ich konstatiere aber, dass jeder Zuhörer selbst über das Gehörte entscheidet. Es muss kein Luftschloss sein, wenn man sich ausnahmsweise mal vor dem Baubeginn auf Gesamtkonzept-Vorstellungen einigt. Ein Fehler ist es jedoch, wenn man, wie so oft zuvor, mit einem Nachdenken zu lange wartet, um dann, unter Zeitdruck geraten, alle Beteiligten mit schnellen Alleingängen zu verstimmen.

 

Am 27.12.2007 zu „Hilfe von vielen Seiten“, MAZ-ZR, 27.12.2007: 

„Glückwunsch zum Spendenergebnis.“

Das Weihnachtsfest 2007 hat der Zossener Tafel den höchsten Spendenbetrag ihrer Geschichte beschert. Herzlichen Glückwunsch von hier. Die Arbeit der Zossener Tafel ist bewundernswert und hat alle Unterstützung verdient. Der Dank gilt vor allen Dingen den Akteuren der Initiative. Sie leisten eine notwendige und segensreiche Arbeit. Einige Mitglieder unserer Gesellschaft werden leider stets auf die Hilfsbereitschaft anderer angewiesen sein. Dass sie eine stetig steigende Zahl aufweisen, ist, im wahrsten Sinne des Wortes, ein Armutszeugnis für die praktizierte Politik. Wo einige sich zu intensiv bedienen, bleiben andere als Opfer zurück. Die erzeugten Umstände wirken gegen sie. Speziell zum Jahresende wird überall Bilanz gezogen. Gerechtigkeit erhält einen besonderen Stellenwert. Niemand darf an den Rand der Gesellschaft verbannt werden. Unsere Anerkennung gilt aber auch der Tatkraft und der Einsatzfreude einiger führender Kommunalpolitiker. Vor diesem Hintergrund verurteilen wir es, wenn den Kindern in den Kitas das Basteln von Sparschweinen für die Geld-Sammlung untersagt worden sein soll. Die Kinder gingen eines anregenden Hilfsanteiles durch ihr Tun verlustig. Eine negative Erfahrung für sie und eine weitere für uns. Aber die Absicht wird als gute Tat gewertet. Wie weit darf der Dirigismus eigentlich noch gehen? Es bleiben weitere Fragen: Wir konnten die Tatkraft und Anreiz-Wirkung der Kommunalpolitiker sehen. Warum aber erarbeiten eben diese Politiker der großen Volksparteien in Bund und Land mit großem Kraft- und Überzeugungsaufwand genau die Rahmenbedingungen, vor deren Folgen sie uns nachher zu schützen bemüht sind, wenn es zu spät ist? Warum beraten sie Menschen in dieser Situation mit der Zielrichtung, dass mit „Hartz IV“ ein Auskommen und würdiges Leben möglich ist? Warum hören sie nicht auf diejenigen Stimmen, die vor genau der jetzt vorhandenen Situation gewarnt haben? Sie konnten es besser wissen, hörten jedoch auf die falschen Berater, auch aus der Wissenschaft. So erweckt es den Anschein, dass sie absichtsvoll die Situation erzeugt haben, vor deren Hintergrund sie sich zu engagierten Rettern verwandeln konnten. Als Retter allerdings, die bei der Schwere der Aufgabe jetzt leider scheitern müssen. Sie könnten ihre Tatkraft vorteilhafter für die Mehrheit der Bevölkerung einsetzen. Scheinbar wird in der Haltung verharrt: „Es gibt viel zu tun, warten wir es ab. Vielleicht tut es jemand anderes.“ So helfen vielleicht die Unternehmen mit einem Scheck über einen Teilbetrag aus der ihnen durch die Unternehmens-Steuerreform der letzten Jahre zuteil gewordenen Ersparnis. Man ahnt, dass Politik von Menschen gemacht ist, von diesen wieder geändert werden kann, und auch verbessert werden sollte. Trotzdem gilt unverändert und unbestritten: Unser Lob gilt der Zossener Tafel und anderen Hilfsorganisationen, die Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft am Leben erhalten und mobilisieren können. Sie stemmen sich gegen den Trend. Wir erfreuen uns an ihrem Erfolg. Jeder kann in eine Situation geraten, in der er ihrer Hilfe bedarf.

 

Am 13.12.2007 zu „Chaos“, MAZ-ZR, 13.12.2007, Kommentar „Moment mal“ und Artikel:

 

„... dann wähle ich mir ein anderes Volk.“ (Abgewandelt nach Bertolt Brecht).

Die Zossener Verhältnisse zwingen mich ständig erneut, zur „Feder“ zu greifen.

Wenn hms von der MAZ meint, mit einer Überschrift, die er „Chaos“ nennt, alles gesagt zu haben, dann macht er sich seinen „Job“ einfach. Wer hier wann dauernd dem anderen ins Wort fällt, hatte ich versucht, schon in einem Leserbrief (MAZ verkürzte diesen Teil) darzustellen. Hms Aussage, dass die  „von den Bürgern gewählten Volksvertreter nicht mehr arbeitsfähig“ sind, zeugt von oberflächlicher Betrachtung. Das Gegenteil ist der Fall! Er unterschätzt die Tatsache, dass es sich hier um sehr arbeitsfähige Volksvertreter handelt, sonst würden ja alle Vorschläge der Stadtverwaltung nur abgenickt werden. Das kann doch auch die MAZ nicht wollen! Die Bürgervertreter agieren aber zum Glück sehr lebendig. Nach den Plänen der Stadtverwaltung verschuldet sich die Stadt in „Größenordnungen“ (so pflegt man hier zusagen, wenn z.B. „auf lange Dauer“ gemeint ist). Ich meine, dass die Volksvertretung geradezu aufgefordert ist, alles gründlich zu prüfen. „Abnicker“ würden die Stadt in den finanziellen Ruin treiben. Bisher sollten viele Projekte der Verwaltung unter Zeitdruck abgestimmt werden, durften nach zähem Ringen um die Zustimmung der Stadtverordneten aus guten Gründen nicht einmal begonnen worden (Beispiel: Wittlicher Brücke). Wenn hms. der Meinung ist, „da helfen nur noch Neuwahlen“, meint er sicher nicht die Volksvertreter, sondern unsere Bürgermeisterin, sonst würde sich die Konstellation nicht ändern. Denn: Wenn die Vorschläge der Stadtverwaltung nur noch abgenickt werden sollen, dann wäre das Projekt „Demokratie“ in Zossen tatsächlich gescheitert. Die Wege in die Stadt-Diktatur und Korruption wären geebnet. Außerdem möchte doch hms nicht damit glauben machen, dass bei Neuwahlen nur noch unkritische „Abnicker“ kandidieren würden. Ein kleiner Zusatz sei mir gestattet: Hms führt die Flugblatt und Plakate der Befürworter der Nordumgehung an. Wenn man überzeugen will, dann wird das nicht gelingen, wenn andersdenkende Menschen als „hirnrissig“ abwertet werden. Das überzeugt keinesfalls und niemanden.

 

Am 05.12.2007 zur Stadtverordnetenversammlung Zossens am 11.12.2007 im Bürgerhaus Wünsdorf:

„Eisenbahn-Kreuzungen in Zossen.“

Die Verwaltungschefin Zossens möchte die Eisenbahnübergänge in Zossen und Dabendorf neu gestalten. Wünsdorf wird bisher - ein Mangel - nicht diskutiert. Als Begründung wird der Wunsch der DB angeführt, Halbschrankenübergänge bis 2010 abzuschaffen. Als weitere Begründung gilt ein späterer Ausbau der Strecke für Geschwindigkeiten größer als 160 km/h. Mit der Begründung der Verkehrsführung sollen die B 246 nach Norden verlegt und außerdem Dabendorf nördlich umfahren werden. Ich werde einer Verlegung der B 246 wie auch der Nordumfahrung Dabendorfs aus Kostengründen nicht zustimmen können. Dafür gelten für mich folgende Gründe: Die DB hat das Vorhaben des Ausbaus für mehr als 160 km/h nach meiner Kenntnis, nicht nur aus der Presse, in die Zukunft verschoben bzw. wenig Interesse an der Maßnahme. Ein ICE nutzt uns in Brandenburg nicht, weil er hier nicht hält. Um schnell fahren zu können, müssen wir zunächst weit fahren, nämlich nach Berlin-Hbf, um einsteigen zu können. Ein Möglicher Zeitvorteil wäre verloren. Diese Bahn verbindet nicht, sondern sie trennt Menschen. Übrigens ist ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss ausgerechnet zwischen Wünsdorf und Blankenfelde bisher nicht angestoßen worden. Das Verfahren für die Strecke Baruth-Wünsdorf dauerte von 2002 bis 2007. Nach meiner Information müssen zusätzlich zu den kreuzungsbedingten Kosten die Signalmaßnahmen von der Kommune getragen werden, wenn die Baumaßnahmen anders als von der Bahn vorgeschlagen ausgeführt werden sollen. Das würde dann für eine Nordverschiebung der Straßen gelten. Hinzu kämen die Straßenbaukosten. Nach meiner Wahrnehmung plädiert Nächst-Neuendorf für eine Beibehaltung der Trasse der B 246, weil sie für den Verkehr ausreichend sei. Nach meiner weiteren Wahrnehmung plädiert Dabendorf für einen Straßentunnel unter der Bahnlinie innerhalb des Ortes. Eine Nordumfahrung Dabendorfs erzeugt Verkehrsströme, die es mit einer Zentrumslösung nicht gäbe, weil der Ort geteilt werden würde. Außerdem seien die Ströme schweren Verkehrs in beiden Fällen nicht sehr groß und würden sich perspektivisch in der Zukunft auf ähnlichem Niveau bewegen. Im Gegensatz zu den Vorschlägen der Verwaltung plädiere ich für die Interessen der Einwohner, für die Erhaltung der Natur und für die Schonung der Kassen. Übertrüge man die Erneuerungssituation des Bahnüberganges in Neuhof auf die Straße nach Nächst-Neuendorf (B 246) in Zossen, müsste eine Einengung der Fußgängerbereiche für Abbiegespuren in der B 96 eine Überführung für die Bahn überhaupt vermeidbar machen können. Im Zweifel sollen Brücken- und Tunneloptionen verglichen werden.

 

Am 22.10.2007 an Herrn

Chr. Schulze ,SPD

15806 Zossen

im Rahmen unseres Mandates, also als SVV-Mitglied zum Thema „Interaktion“:

Lieber Herr Schulze, 

ich komme zurück auf unser kurzes Gespräch vom 17.10.2007 am Rande des Bau-Ausschusses Zossen.

Ich bemerke voraus, dass ich für Sie weder Konkurrent noch Gegner sein möchte, noch jemand, der Überzeugungen sucht oder aber Ihnen Ratschläge erteilen will.

Die, bereits vorher veröffentlichten, Vattenfall-Unterlagen übergab ich Ihnen, um Sie davor zu bewahren, sich ohne bessere Kenntnisse zu weit aus dem Fenster zu lehnen und dass sich daraus für Sie Nachteile ergeben, deren Aussehen, Ursachen und Wirkungen ich ex ante allerdings nicht benennen kann. Die Assoziationsleistung muss ich Ihnen selbst überlassen.

Ich beziehe mich weiterhin auf Ihre Äußerung von den „mutigen Entscheidungen“. Dieses Wort signalisiert mir das bewusste oder unbewusste Ausblenden von Kenntnissen und / oder Wahrnehmungen, die für eine höherwertige Entscheidungsfindung wichtig sein können. In der Wissenschaft bedient man sich durchaus der Modellbildung bei komplexen Zusammenhängen, bei der durch Weglassung von als weniger wesentlich angesehenen Parametern und Indikatoren eine einfachere Lösungs- und Entscheidungsfindung möglich werden kann. Das ist dann aber, wohlgemerkt, ein bedachtes und kalkuliertes Verfahren. Mein Argument von den eigenen Interessen Vattenfalls grenzt diese Interessen ab von den Interessen Vattenfalls, die mehr oder weniger identisch sind mit denen des Landes bzw. des Bundes mit den Gebietskörperschaften und Einwohnern. Letzteres sollte bevorzugt werden. Unternehmen können Gewinne maximieren oder optimieren. Letzteres bezieht das Wohl von Belegschaft und Bevölkerung in stärkerem Maße ein und wird von mir bevorzugt.

Ich hoffe, dass Sie zu guten Entscheidungen kommen.

Ein anderes Problem stellt für mich die Situation in der SVV vom 25.09.2007 im Zusammenhang mit der Vorlage des Entwurfes der Geschäftsordnung dar. Im Verlaufe der letzten Zeit, der letzten zwei Jahre, habe ich jede verhandelte Veränderung der Vorlage dokumentiert, kopiert und an alle bei uns Beteiligten verteilt. Der in der SVV vorgelegte Entwurf war auch längere Zeit schon in Ihren Händen. Am Sonnabend vor der Sitzung trafen wir uns noch bei Herrn Lüders. Mehr war mir nicht möglich. Ich fühlte mich daher in der Sitzung überfahren, als Sie den Entwurf als vom Justiz- und Innenministerium des Landes geprüft und mit Bedenken an drei Stellen markiert in der Sitzung kritisierten. Dazu wäre vorher Zeit gewesen und der Verlauf der Diskussion wäre für mich angenehmer gewesen. Wir haben die „bedenklichen Stellen“ herausgenommen. Genutzt hat es uns nicht. Aus dieser Erfahrung heraus bitte ich Sie für die Zukunft um eine aufgeschlossene und zeitgerechte Zusammenarbeit. Ich versichere Ihnen, dass ich augenblicklich keine weitergehenden Ambitionen habe, die den Ihren zuwider laufen könnten. Daher werde ich zukünftig bei der zwischen uns durch Schweigen vereinbarten Verhaltensweise beharren, wenn mich die vorgetragenen neuen Argumente nicht überzeugen. Ich bin an einem sprunghaften Aktionismus nicht interessiert und bitte Sie, mich zukünftig von solchen Überraschungen zu verschonen.

Ich wünsche mir auch für die Zukunft eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Lutz Haenicke

 

Am 31.07.2007 zu: Kreistagssitzungen vom 23.04.07 und 25.06.07, „Nun kommt der Kreistag ins Spiel“, MAZ-ZR, 28./29.07.07 und „See-Kauf „im Interesse der Bevölkerung““, MAZ-ZR, 30.07.07:

„Luckenwalde und Zossen nähern sich einander an.“

Fragesteller im Kreistag erhalten eine schriftliche Antwort auf ihre in der Einwohner-Fragestunde gestellten Fragen, wenn diese nicht sofort beantwortet werden können. Mit der Fragemöglichkeit wollte ich erfahren, wie der Rücktransport von für die Biogas- Erzeugung herbeigeholter Silage nach Verbrauch überwacht werden solle. Damit soll die Deponie in der Umgebung und die Gefahr der Grundwasserverseuchung durch Gülle-Überdüngung vermieden werden. Die Antwort war, dass die Verwendung von Silage unbekannt und eine solche Überwachung nicht erforderlich sei. Das ist unrichtig. Ein Gemisch aus Silage und Gülle bewirkt die Biogasproduktion. Weiter wollte ich erfahren, wie die Verwendung von Gen-Mais in der Biogas-Erzeugung vermieden wird. Antwort: Dazu bestehe kein Interesse. Ob ich befürchte, dass der erzeugte Strom gen-manipuliert sei. Zutreffend ist, dass der Anbau von Gen-Mais problematisch ist. Außerdem ist der Grünmaterial-Anteil bei dieser Pflanze „optimiert“. Die Gasproduktion fällt unterproportional aus. Drittens fragte ich nach der Bereitschaft der Kreistags-Abgeordneten zur Abfassung einer Resolution an Bundes- und Landesregierung, um diese zu einer gerechten Steuerpolitik aufzufordern. Die Resolution soll anregen, dass die Einkommen nach Leistungsfähigkeit und nicht nach befürchtetem zukünftigen Verhalten besteuert werden. Hintergrund ist das Argument, dass das „scheue Reh“ Kapital bei Erschrecken durch „hohe“ Besteuerung ins Ausland fliehe. Verschwiegen wird dabei, dass das „scheue Reh“ seine Profite nicht im Ausland generiert, sondern beim Preissprung während der Überschreitung der EU-Grenze und diese von den Produzenten allein vereinnahmt werden. Produkte aus „Drittweltländern“ werden dagegen an der EU-Grenze mit „Abschöpfungen“ (Zöllen) belegt, die sie benachteiligen. Meine Frage wurde vom Landrat als zu allgemein angesehen. Das kann mit einem Defizit an vorhandenem volkswirtschaftlichen Sachverstand begründet werden. Ich erfuhr, dass der Kreistag keine Steuerpolitik betreibt. Dabei wird übersehen, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen und der Kreise von Bundes- und Landes- Steuerpolitik abhängig sind. Folge ist, dass die Regional-Einheiten (Gebietskörperschaften) oft hochverschuldet sind. Meine Frage sollte entlastend wirken. Die Antworten konnte ich nicht akzeptieren. Ich erhoffte eine Schriftnotiz. Diese blieb bis zur nächsten Sitzung am 25.06. aus. Nachfragend erbat ich Information, ob der Landrat meine Meinung teile, dass seine Antworten oberflächlich sind, ob er mir zustimmt, dass die Art der Beantwortung derjenigen Umgangsform in Zossen vergleichbar sei und ob die Frage an die Kreisabgeordneten nicht von deren Vorsitzenden beantwortet werden müssten. Die erste und die dritte Frage verneinte er. Die zweite Frage zur Anpassung an Zossener Verhalten brandmarkte er scherzhaft als Beleidigung. Die Antwort des Kreistages auf meine Gerechtigkeitsfrage fehlt weiterhin. Auch die Vorgänge um die Veräußerung des Wolziger Sees zeigen Zossener Reflexe. Die gegenseitige Vernetzung zum gemeinsamen Nutzen ist problematisch. Wer da von wem lernt, ist für den Bürger belanglos. Kontinentaldrift spielt bei der Annäherung Zossens an Luckenwalde keine Rolle. Die Einhaltung eigener Regeln ist unbequem, wenn das Selbstwertgefühl eine Delle erhalten hat.

 

Am 22.07.2007 zur Gestaltung des Marktplatzes in Zossen: „Schachfiguren kommen im August“, MAZ-ZR, 20.07.2007:

„Darüber darf man nicht nachdenken.“

Der Artikel enthält einige Ungereimtheiten, die nicht ins Ablaufbild passen. Sie haben erkennbar einen Selbstreinigungszweck für die Bürgermeisterin. Das Planungsbüro soll in Regress genommen werden. Die Planungen resultieren aber schon von vor 2003, ist der Weißmacher Nr. 1. Niemand hätte die Bürgermeisterin gehindert, Änderungen am Design des Marktplatzes vorzuschlagen. Genau dieses Ziel verfolgte sie doch 2004 mit der Bürgerveranstaltung im „Weißen Schwan“. Architekten und andere Bürger waren von ihr aufgerufen, Vorschläge zu machen. In dieser Veranstaltung wurden schon die Parktaschen, die schmale Mittelstrasse, die Bushaltestellen und die Ladestrassen-Umfahrten erfolglos kritisiert. Schulkinder ließen ihre Ideen zu „gebastelten“ Modellen gerinnen, die lange Zeit den Beratungsraum im Erdgeschoss des Rathauses zierten. Sehr gut, aber ergebnislos. Was hatten diese Aktivitäten für einen Sinn, wenn nichts mehr zu ändern war? Die Bürger wären genasführt. Weißmacher Nr. 2: Die Verjährung, wäre der Regress denn gerechtfertigt, hätte vermieden werden können. Die Bürger beklagen schon lange die Mängel. Aber bis heute gab’s stets nur Erklärungen, dass alles Recht wäre. Wie sollte vor diesem Hintergrund eine Regressforderung begründet werden? Weißmacher Nr. 3: Die schwarzen „Trittflächen“, die die Stümperei besonders markieren. Würden die Parktaschen heute anders geformt werden und/oder die Bordsteinkanten abgesenkt, würden sie wiederum, was nicht schade wäre, beschädigt. Weißmacher Nr. 4: Die Nachträge, bisher in Höhe von ca. 60 000.- Euro. Sie seien normal bei einer Investition von dieser Größe, lautete die Sprachregelung aus dem Rathaus auf Nachfrage. Jetzt heißt es hingegen, die Nachträge seien von vornherein eingeplant gewesen, um die Bürgerwünsche zu erfüllen. Was denn nun? Hierzu siehe Weißmacher Nr. 1, denn das hätte ja dann schon vorher geschehen können und die Bürgerkritik hätte sich erübrigt. Ist damit das Ende der Fahnenstange schon erreicht? Was wird dann der nächste Weißmacher sein? Die USA haben es in solchen Fällen besser. Dort braucht man lediglich „Superman“ anzurufen, der herbeigeflogen kommt und hilft. Zossen dagegen wird allein gelassen, hier verschlimmbessert „Superwoman“ nur und die Regionalpresse hat eine Kehrtwende vollzogen.

Am 03.03.2007 zu: „Plaudereien am Samstag: Streiten um des Streitens Willen“, MAZ-ZR, 03.03.07 (Zossener Rundschau):
 
Schreiben um des Schreibens Willen.
 
Die Einleitung über prügelnde, schreiende Abgeordnete im italienischen Parlament mag ja belustigend wirken. Wenn Abgeordnete streiten, gibt es vielleicht für einige Menschen ein„drolliges“ Bild ab. Ich vermute hier schlicht und einfach nur die Schadenfreude lachender Dritter. Das Rundfunkprogramm Bayern-Zwei sendete vor ca. 14 Tagen über das „Lachen“ eine lange Sendung. Extrakt dieser Sendung war: Viele Leute können nur lachen, wenn anderen ein Missgeschick oder sogar Schaden entsteht, kurz gesagt „Schadenfreude“ genießen. Diese hilft hier weder weiter, noch bringt sie die Stadt voran. Und unsere Stadt nach vorn bringen wollen wir doch erklärtermaßen alle, sowohl die Bürgermeisterin, als auch die Stadtverordneten und nicht zu vergessen, die erschienenen Gäste. Niemand der oben Genannten kann ein Interesse daran haben, der Stadt zu schaden. Warum auch? Wir leben hier alle gemeinsam mit den sich ebenfalls engagierenden Gemeinde- u. Ortsteilen in unserer schönen Stadt Zossen, und wir wollen keinen Stillstand oder Rückschritt. Es ist unsere Stadt! Aber: Nur gemeinsam sind wir stark, und dazu gehört nun mal auch eine Abstimmung bei strittigen Punkten, so ist es in einer Demokratie nun einmal üblich (und das ist auch gut so)! Letztlich wurde der Vorschlag eines Stadtverordneten zur Vertagung von allen bereitwillig und freundlich angenommen. Das Gremium löste seinen Disput aus eigener Kraft und friedlich. Mir ist bei dieser o.g. Sitzung weder eine schreiende Bürgermeisterin noch ein selbstherrlicher oder selbstverliebter Hobbypolitiker begegnet. Richtig ist aus meiner Sicht der Dinge: Es wurde mit erhobenen Stimmen diskutiert und gestritten. Und das aus gutem Grunde. Nur gemeinsam kann die Stadt weiter vorangebracht werden, gemeinsam von der Bürgermeisterin und dem Stadtparlament (nicht einem Abnickparlament). Wo, wenn nicht schon in den Ausschusssitzungen sollen denn Auseinandersetzungen und Abstimmungen erfolgen? Das Leben ist Konflikt und leider nicht Harmonie. Allerdings war ich vom Anfang bis zum Ende der Sitzung anwesend. Es ist möglich, dass eine vorn und hinten verkürzte Verweildauer den Erkenntnisstand trübt. Und zum guten Ende: Warum sollte jemand versuchen, unsere Bürgermeisterin zu mobben? Eine dadurch psychisch belastete Bürgermeisterin könnte der Stadt ja nur schaden. Und warum wird gerade von Zossens Presse zur Neuwahl aufgerufen? Wen möchte denn Herr „hms“ gerne neu wählen lassen? Nicht einmal das wird in dieser „Plauderei am Samstag“ deutlich. Übrigens sollte der Spruch bekannt sein: „Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom“. Da ist doch Zossen glücklicherweise sehr lebendig.
Am 17.12.2006 zu: „S-Bahn-Strecke rechnet sich nicht“, MAZ-ZR 02./03.12.06, „Brandenburg streicht am meisten“, MAZ, 05.12.06, „Einwohnerzahl mehr gewachsen als angenommen“, MAZ-ZR, 11.12.06 und „Häme oder Unverstand?“, MAZ-ZR, 15.12.06:
„Die S-Bahn muss nach Wünsdorf. Basta!“
 
Im Verlaufe der letzten Zeit sind uns viele Rückblicke, angedeutete Berechnungen, Argumente und Finanznöte vorgetragen worden. Überzeugt hat in Zossen nichts von alledem. So trug der neue Verkehrsminister Bretschneider letztlich vor, dass die S-Bahn, auch eingleisig, bis Rangsdorf sich betriebswirtschaftlich nicht rechne. Mit dem gleichen Argument könnte Berlin die BVG und der Bund die Deutsche Bahn abschaffen. Überall werden Zuschüsse erforderlich, sonst könnten die jetzt schon hohen Fahrpreise von den Fahrgästen nicht bezahlt werden. Das Lockargument, dass man wohl eine schnelle Verbindung zum Flughafen BBI benötigen würde mutet weltfremd an. Soll der Zossener oder der Rangsdorfer also das Flugzeug für den täglichen Weg zum Berliner Arbeitsplatz nehmen? Dann muss Tempelhof schon aus diesem Grunde geöffnet bleiben. Welchen Weg fährt man wohl öfter? Das Land Brandenburg ist bisher sehr erfinderisch gewesen, wenn es um die Geldversenkung ging. Die Konkurrenz der S-Bahn mit den Regionalbahnen liegt neben der Realität. Letztere Bahnen werden von Fahrgästen aus dem Süden Brandenburgs zum Arbeitsweg frequentiert. Deren Fahrt wird schneller, wenn sie zwischen Wünsdorf und Blankenfelde z. B. nicht halten würde. Zu Recht beklagt der grüne Bundesabgeordnete Herrmann die Untätigkeit Brandenburgs aus dem erhöhten Mehrwertsteuer-Aufkommen. Das Berliner Umland wird vom Land um eine Form der Effektivitäts-Steigerung der Verkehrssysteme gebracht. Verkehrspolitische Worte und Taten widersprechen sich. Dem Verein BISAR in Rangsdorf wird zum Dank für sein Appeasement-Verhalten gegenüber dem Land Brandenburg von diesem die kalte Schulter gezeigt. Kein Wunder: Im Ministerium wurde schon vor längerer Zeit gesagt, dass man entweder zweigleisig oder gar nicht bauen werde. Die Ausweichstellen, deren Steuerung und resultierende Fahrzeitverluste führen eine eingleisige S-Bahn ad absurdum. Zum Vergleich: Ein Heißluftballon mit einem Gasfeuerzeug an Stelle eines Gasbrenners ist zwar billiger, er kommt aber nicht vom Fleck. Es ist uns aber völlig unverständlich, woraus geschlossen werden kann, dass wir hier in Zossen Häme für den Misserfolg bei den Bemühungen um den S-Bahn-Anschluss Rangsdorfs äußern würden. Mit uns wurde nicht gesprochen, wir haben uns nie negativ über die Anstrengungen geäußert. Was uns verwundert, ist die Beharrlichkeit, mit der ständig gegen Wände gelaufen wird, ohne den Versuch der Herstellung eines gemeinsamen Weges. Das südliche Berliner Umland braucht die S-Bahn bis Wünsdorf für den Erfolg der Konversion, die Berufstätigen, die Jugend und den Verwaltungsumbau, z.B. die Ansiedelung des Amtsgerichtes und das Grundbuchamt in der Waldstadt. Wenn das eine „Träumerei“ sein soll, dann hätten wir uns auch nie träumen lassen, dass man die Millionen aus dem Kasernen-Umbau so einfach abschreibt und die Waldstadt dem Niedergang preisgibt. Um das zu verstehen, muss man in Potsdam Politik gelernt haben.
Am 03.04.2006 zu: „Noch wichtiger als der Großflughafen“, MAZ-ZR 31.03.06, „Invasion der Schlapphüte“ und „Mittelfristig kein Lückenschluss für die S-Bahn“, MAZ-ZR, 01./02.04.06, „April, April“, MAZ-ZR, 03.04.06, Artikel u. A. als Glossen zum 01. April gedacht:
„Das Prinzip Hoffnung gilt - nicht nur eine Leserglosse.“
 
Das Thema, dass der BND von Pullach nach Wünsdorf ziehen könnte, gestaltete unseren Aprilanfang hoffnungsfroh. Die erste Sekt-Freudenflasche war schnell geleert. Nach der fünften Flasche verschafften sich erste Zweifel Platz. Aber möglich wär’s gewesen, ist doch die Zossener Stadtverwaltung für ihr Verhandlungsgeschick über die Grenzen der Stadt hinweg berühmt und bewundert. Die Katerstimmung wurde allerdings auch durch die Meldung über den mittelfristig nicht zu erwartenden Lückenschluss der S-Bahn von Blankenfelde nach Rangsdorf befördert. Wir gehören zu den Gründungsmitgliedern des im Jahr 2002 gegründeten Vereins BISAR, und wir vertraten dort die Verlängerung der S-Bahn-Strecke nicht nur bis Rangsdorf, sondern bis nach Wünsdorf. Beflügelt wurde unsere Hoffnung auf Vereinsunterstützung, weil der Ausschuss für Regionalentwicklung des Altkreises Zossen, damaliger Vorsitzender Herr R. Pannier, am 18.12.1990 in seinem Beschluss auf einen ebensolchen des provisorischen Regionalausschusses vom 07.06.1990 hinweist, der die Weiterführung der S-Bahn bis Zossen vorsieht. Pannier wurde auf eigenes Bemühen als Gründungsmitglied in den BISAR-Vereins-Vorstand gewählt. Der genannte Beschluss befindet sich in unserem Besitz und wurde durch uns in Kopie auch dem Vereinsvorstand zugeleitet. Zwei von uns initiierte Informationsstände zum Zwecke der Unterschriftensammlung waren recht erfolgreich und erzeugten gemeinsame Freude über die Bürgerunterstützung. Der Erfolg bewirkte allerdings bei BISAR aus unserer Sicht für einen Meinungsumschwung: Entgegen der ursprünglichen Verankerung in der Satzung, die eine Streckenverlängerung bis nach Wünsdorf (jetzt zu Zossen gehörig) ausdrücklich forderte, wurde dem Adenauer-Ausspruch folgend („Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“) ein zunächst sprachlicher Rückzug nach Rangsdorf eingeleitet. Der nächste Schritt, der die Tilgung der Nennung von Wünsdorf auch aus den Unterschriftenlisten zur Folge hatte, bewirkte unseren Austritt aus dem Verein. Wünsdorf ist kostenträchtiges Konversionsgebiet und droht ohne häufige Nahverkehrs-Anbindung zu versanden. In Berlin sollten nicht alle Verbindungen ausschließlich auf das Zentrum ausgerichtet sein. Von diesem Zeitpunkt an argumentierte BISAR nur noch rückwärts, nach Dahlewitz, Blankenfelde und Mahlow, gewandt. Eine zukunftsträchtige argumentative Einbindung von Zossen-Wünsdorf mit seinem großen Potenzial unterblieb von diesem Moment an. So konnte die Nachfrage von Dabendorf, Zossen und Wünsdorf nicht in die Waagschale geworfen werden. Der Blick von Rangsdorf aus nach hinten, Richtung Berlin, sollte also erweitert werden um den Blick nach vorn, Richtung Wünsdorf, um das Vereinsgewicht zu stärken. In diesem Zusammenhang könnte der BND natürlich eine große Rolle spielen, der Wirtschaftsbeauftragte von Zossen könnte sich ein Denkmal setzen. Als Angebot an den BND kann gelten: Der letzte S-Bahn-Wagen könnte, speziell für konspirative Fahrten der Firmen-Mitarbeiter, mit verspiegelten Scheiben versehen werden, Sonderausführung: Innenverspiegelung.

 

 

Am 07.04.2006 zum Artikel in der MAZ-Zossener Rundschau: „Ich bin an die Gesetze gebunden“, MAZ-ZR, 05.04.06:
„Begrüßenswerter Standpunkt.“
 
Die Zossener Bürgermeisterin erklärt im Zusammenhang mit der beantragten Abwahl des Ortsbürgermeisters von Zossen, dass sie verpflichtet sei, bei ihren Handlungen die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Sie sei an die Gesetze gebunden. Ich begrüße diese Haltung und wünsche mir, dass sie den Standpunkt konsequent durchhält. In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass sie von der Kommunalaufsicht dazu aufgefordert wurde, den Termin für die Abwahl des Ortsbürgermeisters in den städtischen Schaukästen öffentlich auszuhängen. Sie weigerte sich bisher, dieser Aufforderung Folge zu leisten und erklärte die Einreichung der Klage gegen die Anweisung. Als Begründung sagt sie, dass „laut Gemeindeordnung (...) der Ortsbürgermeister für die Dauer der gesamten Legislaturperiode gewählt“ werde. Abgesehen davon, dass es sich um eine „Wahlperiode“ handelt, der OB erlässt ja keine Gesetze, heißt es in der Gemeindeordnung im § 54.2: Wird ein Ortsbeirat gewählt, wählt dieser aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode den Ortsbürgermeister...“. Ich verstehe diesen Text so, dass unabhängig von der jeweiligen Person die Amtszeit identisch mit der Wahlperiode ist, und bei einem vorzeitigen Ausscheiden, und das kann auch durch eine Abwahl erfolgen, der/die Nachfolger(in) lediglich für die restliche Wahlperioden-Dauer nachgewählt werden würde. In unserem Beispiel wäre das bis zum Oktober 2008. Dieser Standpunkt wird begründet durch § 73.2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz. Auch ihrer Meinung bezüglich des Hauptausschusses kann ich so nicht zustimmen. Dazu heißt es in der GO §55.1: In amtsfreien Gemeinden ist ein Hauptausschuss zu bilden. § 56.3 sagt, dass er in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode zu bilden sei. § 50.9 bestimmt, dass er neu zu bilden sei, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr den Verhältnissen der Stärke der Fraktionen der Gemeindevertretung entspricht. Das bestätigt eher nicht die Sichtweise der Bürgermeisterin von der statischen Konstanz des Hauptausschusses. Im Gegensatz dazu wird der hauptamtliche Bürgermeister nach GO § 62 für die Dauer von acht Jahren gewählt. Das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz bestimmt dann nach dem Beenden des Beamtenverhältnisses vor Ablauf der Amtszeit eine Neuwahl für wiederum acht Jahre. Ich hoffe, dass die Bürgermeisterin mit ihren Standpunkten zu diesem Thema wie auch zu den anderen angestrengten Klagen sich vor Gericht durchsetzen kann, denn im Falle des Verlustes der Verfahren kann das für die Stadt teuer werden. Zeit hat sie dann allerdings allemal gewonnen.
Am 05.08.2006 für die MAZ-Rubrik „Übrigens“ (Bemerkenswertes). In der Zossener Rundschau.
 
Zum Leserbrief: „Unendlich viele Fragen und keine Antworten“, MAZ-ZR, 05./06.08.2006:
„Partielle Erinnerungslücken erkennbar.“
 
„Übrigens“...vergaß Herr Ahlgrimm (oder Herr Ahlgrimm vergaß...) in seinem Leserbrief am 05./06.08.2006 zu erwähnen, dass er die von Herrn Irrgang verfassten Sitzungsprotokolle gerne umschreibt oder umschreiben lässt, wenn sie ihm nicht gefallen. Das ergab die heftige Diskussion über diesen Sachverhalt, leider ohne weitere Zuschauer, am 28.07.2006 im Ortsbeirat Zossens. Diese Form der Zensur hält er für völlig normal, ja sogar für geboten.

 

 

 
 

 

Zur Kreistagsssitzung in Teltow-Fläming  (Luckenwalde) vom 01.11.2010
 
TOP 5 (?): Einwohnerfragestunde.
 
Die Fragen sind gerichtet an den Kreistag wie auch an den Landrat Herrn Giesecke.
 
Thema: „Maulkorberlass“.
 
Der Presse (MAZ-ZR, 20.0.2010) war zu entnehmen, dass der Wirtschaftsausschuss wie auch der Haushalts- und Finanzausschuss durch Kreistagsbeschluss hinsichtlich der öffentlichen Beratung von Daten, Informationen und speziell Wagnissen sowie deren Interpretation und Folgeneinschätzung über die Struktur- und Wirtschaftsgesellschaft (SWFG) mit ihren Töchtern wesentlich eingeschränkt worden sei. Diese Einschränkungen seien “in keiner Weise irgendwie rechtswidrig“ (Zitat MAZ, 20.10.2010). Die inkriminierten Einschränkungen in der Beteiligungsrichtlinie seien jetzt gestrichen worden. „Auch bei der Verschwiegenheitspflicht wird eine auf die Kommunalverfassung des Landes und nicht mehr auf die Normen des Handelsrechts verwiesen. Das heißt, dass Abgeordnete nicht mehr wie Aufsichtsratsmitglieder in die Pflicht genommen werden (Zitat MAZ-ZR, 20.10.2010).
 
Fragen an den Kreistag und den Landrat:
 
1. Ist es hier bekannt, dass die, jetzt „entschärften“, Kreisregelungen über das Handelsrecht, z.B. Aktiengesetz, hinausgingen?
 
Anm.: Die jetzt hier diskutierten Probleme werden spätestens seit der Einführung des Unternehmensmitbestimmungsgesetzes von 1976, also seit 34 Jahren, diskutiert und sind weitgehend abgehandelt. Der Antrag des Landrates fällt also in ein altes Thema zurück. Die Aufsichtsrats-(AR-)Mitglieder sind ihren Entsendern (wie übrigens auch die Kreistagsmitglieder), den Anteilseignern einerseits und den Arbeitnehmern andererseits, verpflichtet. Anteilseigner können z.B. Finanzinvestoren, Banken und/oder Konkurrenzunternehmen sein. Im Falle einer, speziell vereinbarten/verordneten, Geheimhaltung von Informationsinhalten (Geschäfts- und/oder Produktionsgeheimnisse) trifft diese die von Anteilseignern entsandten AR-Mitglieder weniger intensiv als diejenigen, die von der Arbeitnehmerschaft entsandt worden sind. Erstere können ihre erworbenen Informationsinhalte hinter verschlossenen Türen, Letztere jedoch nur in der Unternehmensöffentlichkeit weitergeben, sind also weitergehend gebunden. Dieses trifft für die Kreistagsmitglieder in gleicher Weise zu. Sie können ihre Wählerschaft nur öffentlich informieren. Die Wahl- und Zahlbürger können in dem hier diskutierten Einzelfall besondere Wagnisse des Landkreises nicht erkennen, sind aber über Steueraufkommen zur Zahlung verpflichtet.
 
2. Ist es bekannt, dass es keine Verschwiegenheitspflicht per se gibt, sondern, auch aus den vorgenannten Gründen, nur in besonderen, eng begrenzten Fällen?
 
3. Was hat der Wahl- und Zahlbürger, der die Sachdienlichkeit der vom Landkreis eingegangenen Wagnisse nach dem erfolgten und jetzt teilweise zurück genommenen „Maulkorberlass“ überhaupt nicht mehr zu erkennen und einzuschätzen vermag, von einem solchen (desinformierenden) Landrat und Kreistag eigentlich in der Zukunft noch zu erwarten? Wie weit wollen Sie noch gehen?
 
M. E, war und ist die enge Verschwiegenheitspflicht rechtswidrig und nicht verfahrensfest, wie auch die Erfahrungen aus der Unternehmensmitbestimmungsgesetzgebung nach 1976 gezeigt haben.
 
Anm.: Die Erläuterungen sind hier etwas ausführlicher als in der mündlichen Fragestellung der Einwohnerfragestunde ausgefallen, weil ich aus der, übrigens in der erfolgten Form unnötigen, Reaktion des Landrates zu erkennen meinte, dass die Zusammenhänge und Parallelen dem Landrat nicht bekannt sind.
 
Anm.: Arbeitnehmer-(AN-)Vertreter im AR haben ihre ausschließlichen Interessen im vertretenen Unternehmen, was für Anteilseigner-Vertreter so nicht immer zutrifft. AN-Vertreter werden dem Unternehmen aus eigenem Interesse i.d.R. nicht schaden wollen. Letzteres gilt i.d.R. in gleicher Weise auch für Kreistagsmitglieder, weil hier ihr Wohnort angesiedelt ist und eine Konkurrenzsituation nach innen nicht, nach außen eher, existent ist.
 
Anm.: Die schriftliche Gedankenstütze bestand aus einer spontan vor der Kreistagssitzung verfassten handschriftlichen Notiz, die nicht vorher eingereicht werden konnte.

 

Am 30.05.2010 zum Artikel „Kein Selbstbedienungsladen“, MAZ-ZR, 26.05.2010, im Zusammenhang mit einer gewünschten Erhöhung der Aufwandsetschädigung in der Zossener Sadtverordnetenversammlung:
„Bescheidenheit ist eine Zier, .....“
 
Der Wunsch zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung gibt ein falsches Signal, auch wenn die Erhöhung von Bankern als „Peanuts“ bezeichnet werden würde. Im MAZ-Artikel heißt es, dass die Entschädigungssatzung 2003 für Zossen vereinheitlicht und in 2004 zum ersten Mal verändert wurde. Richtig ist aber auch, dass mit der Veränderung in 2004 eine Senkung der Aufwandsentschädigung wegen der bedrückenden finanziellen Randbedingungen beschlossen wurde. Ein gutes Beispiel, wenn auch auf kleinem Niveau. Die SVV wollte damals bewusst ein Ausrufezeichen setzen. Heute sind die Finanzrahmenbedingungen noch bedrohlicher für viele Bürger. Klar ist, dass man mit der Aufwandsentschädigung keinen Lebensunterhalt decken kann und soll. Ich vermisse jetzt ein altruistisches (selbstloses) Politikverständnis bei manchen Freizeitpolitikern. Sie müssen sich nicht kasteien. Muss ich aus dem, zum Glück teilweise gescheiterten, Vorhaben schließen, dass mit knapper werdenden Kassen der so benannte „Schluck aus der Pulle“ umso größer werden muss? Wenn jetzt dokumentiert wird, dass die Begehrlichkeiten schon bei so kleinen Beträgen mit Beharrlichkeit zunimmt, wird klar, dass hohe Einkommensbezieher jede Zugriffsscheu verlieren. In Zossen geht das Abendland zwar nicht unter, dafür nimmt aber der Solidaritätsgedanke einigen Schaden. Dank an die Standhaften.

 

Lutz Haenicke                           15806 Zossen, den 31.03./02.04.2011
 
Zur Kreistagsssitzung vom 28.03.2011 (Ergänzungsexemplar).
TOP 5 (?): Einwohnerfragestunde.
Die Fragen sind gerichtet in erster Linie an den Landrat des Landkreises Teltow-Fläming, Herrn P. Giesecke.
 
Thema: “S-Bahn-Verlängerung von Blankenfelde über Rangsdorf hinaus nach Zossen-Wünsdorf auf Basis des Interviews durch die MAZ-ZR“.
1. Frage:
In dem MAZ-Interview wird die ablehnende Haltung des Landrates gegenüber einer Verlängerung der S-Bahn-Strecke von Blankenfelde nach Rangsdorf postuliert und mit negativen Folgen für den Regional-Express begründet. Sind Sie wirklich der Meinung, dass der Regional-Express weiterhin in der gleichen Frequenz fährt, wenn irgendwann mal der ICE zusätzlich zum vorhandenen Güterverkehr auf der Strecke verkehrt?
2. Frage: Ist nicht die S-Bahn wegen ihrer dichteren Haltepunkte keine Konkurrenz, sondern Ergänzung zum Regional-Express und will wohl nicht jeder Bahn-Passagier in das Zentrum Berlins fahren, sondern auch eher an Berlins Peripherie im Süden, so z.B. nach Lichtenrade und Tempelhof
 
Thema: KITA-Pauschale und Kreisumlage.
3. Frage: Welchen Grund gibt es dafür, dass zunächst der defizitäre Kreishaushalt beschlossen und danach erst die Erhöhung der Kreisumlage angesprochen wurde, wegen der argumentierten Erhöhung der KITA-Pauschale?
 
1. Nachfrage (wegen der Ermahnung jetzt mit Fragezeichen versehen): Greift die Antwort des Landrates auf Basis des Status quo nicht zu kurz vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der „Besiedelung“ des Leerstandes in Zossen-Wünsdorf?
 
1. Reaktion auf die Antworten des Landrates: Der Wegfall des Regional-Haltepunktes Dahlewitz ist nicht naturgesetzlich, sondern das Ergebnis von Verhandlungen. Der Haltepunkt konkurriert verkehrlich nicht mit S-Bahn-Haltepunkten und liegt zusätzlich im Interesse der ansässigen Industrie-Unternehmen. Einige Arbeitnehmer kommen auch aus dem Süden Berlins, viele pendeln aus dem nördlichen Teltow-Fläming in die Peripherie-Bereiche Berlins, auch im Südwesten der Stadt.
2. Reaktion auf die Antworten des Landrates: Es ist mir bekannt, dass im Zusammenhang mit der gezahlten Höhe der KITA-Pauschale, als von mir so empfundene Drohung im Hintergrund, seit ca. vier Jahren über eine mögliche Erhöhung der Kreisumlage gesprochen wurde. Diese Drohung erhielt aber neues Gewicht nach dem halbwegs erfolgreichen oder erfolglosen, je nach Standpunkt, Ergebnis der Klage von Blankenfelde gegen die Pauschale vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam (Leserbrief an die MAZ-ZR vom 23.09.2010 im Anhang). Wir, meine Frau und ich, waren neben Studenten die einzigen Teilnehmer an der Verhandlung und kennen daher den Verlauf aus eigener Anschauung. Die Kennzeichnung der Ablehnung der S-Bahn-Verlängerung durch den Landrat als persönliche Meinung ist zu kritisieren, weil der Landrat nicht als Privatperson interviewt wurde.
 
1. Hinweis: In der Sitzung des Kreistages vom 28.03.2011 wie auch in der vom 14.02.2011 sagte der Vorsitzende des Kreistages, Herr Chr. Schulze die schriftliche Beantwortung von Antworten innerhalb von vier Wochen zu auf Fragen, die in der Sitzung nicht beantwortet werden konnten. Seit dem 14.02. sind weit mehr als vier Wochen ohne Antwort vergangen. Gilt die Aussage oder ist sie Instrument zur Verdrängung von Aufmerksamkeit des Plenums?

 

Am 15.02.2008 zu: „Keine Bewerbung um Laga 2013“, MAZ, 19.12.2007, „Landplan kennt Auftrag nicht“, Leserbrief, 16.01.08, „Neun Kommunen wollen die Laga 2013“, MAZ, 05.02.2008, Seite 5.
 
„ ...da waren’s nur noch neun.“ (Frei nach: „Zehn kleine Negerlein“, Kinderlied).
 
Eigentlich soll es ja heißen: 10 Kommunen wollen die Laga 2013. Nach der leider erfolglosen Bewerbung um die Laga 2009 für Zossen und Mellensee hatte sich die SVV Zossens einstimmig zu einem erneuten Anlauf für die Laga 2013 bekannt. Auch Mellensee „war mit im Boot“. Der MAZ vom 19.12.2007 mussten wir entnehmen, dass Bürgermeisterin Michaela Schreiber überhaupt nicht beabsichtigte, die Bewerbung der Stadt für 2013 einzureichen. Bewerbungsschluss war Ende Januar 2008! Offensichtlich hatte die Laga-Bewerbung für 2009 die Funktion ihrer Wahl zur Bürgermeisterin erfüllt. Die Schuld für Untätigkeit und Versäumnisse müssen mal wieder die Stadtverordneten übernehmen. Diese hätten in der „jetzigen Situation“ keinen Beschluss für die Bewerbung 2013 getroffen: Erste Lüge. Weiter: Der Ausschuss KTL hätte sich nicht damit befasst: Zweite Lüge. Die KTL-Angehörige, Landesgartenschauvereins-Vorsitzende sowie Sprecherin der BAGZ D. Sülflow hatte noch im Oktober 2007 die alten Ursprungsunterlagen von einem SVV-Mitglied erhalten, die sie hocherfreut annahm und überarbeiten wollte. Besagtes SVV-Mitglied war Mitglied der damaligen „BI-Kleine Stadtumgehung“ und Gründungsmitglied des Laga-Vereins. Dessen Vorsitz hatte zu der Zeit M. Schreiber. Frau Sülflow und der Laga-Verein hätten sicher alles unternommen, die Laga-Bewerbung 2013 mit in die Wege zu leiten, wenn sie nur Gelegenheit dazu erhalten hätten. Sie sind also „verschaukelt“ worden. Warum schwenken sie jetzt um? Grund meines Leserbriefes: In dem o.g. Artikel vom 05.02.08 heißt der letzte Satz: “Doch es lohnt sich: Gartenschauen helfen, das Image (...) zu verbessern“. Wir hätten also die Laga 2013 sehr nötig gehabt. Warum verhindert Schreiber die für Zossens Zukunft so wichtige Schau? Sie hat viel begonnen, jedoch bis jetzt kaum etwas beendet. Der Marktplatz dümpelt in den von Unzulänglichkeiten kaum zu überbietenden „Macken“ vor sich hin (das war nicht die alte SVV, wie Schreiber immer gerne argumentiert). Die Wittlicher Brücke wurde abgerissen. Auf eine neue Brücke warten wir seit Jahren. Die Laga-Bewerbung für 2013 wurde in der SVV beschlossen. Eine Bewerbung durch die Stadtverwaltung erfolgte jedoch ohne Rücksprache oder Erklärung nicht: Arbeitsverweigerung durch Schreiber. Den Bahnhofsvorplatz „zieren“ zu einem Drittel gebrauchte Autos, ebenfalls durch ein Einknicken Schreibers. Als Vorsitzende des Laga-Vereins war sie noch entschieden dagegen. Der Vorplatz sollte frei sein für die Laga-Gestaltung und als Blickfang für Anreisende. Der erste Blickfang ist jetzt das von Schreiber, wieder im Alleingang, angekaufte Bahnhofsgebäude. Dieses ist wieder verriegelt und verrammelt. Keine Zeitung, keine Tasse Kaffee und schon gar keine Toilette. Ja, so herzlich wird man in Zossen empfangen. Freuen wir uns auf Gäste? Was wird Schreiber noch alles in den Märkischen Sand setzen? Meine Anfrage in der SVV vom 29.01.08 in der Einwohnerfragestunde zur ausgebliebenen Bewerbung um die Laga 2013 hatte als Ergebnis die Einladung zur Besprechung des Themas bei einer Tasse Kaffee. So viel zu der von Schreiber als Bürgermeisterkandidatin propagierten gläsernen Verwaltung. Die Öffentlichkeit soll uninformiert bleiben, damit sie besser durch Unwahrheiten manipuliert werden kann. Einer der Akteure beklagt die fehlende Einsicht der SVV-Mehrheit. Diese Demokratie-Variante kann süchtig machen. Wo ist der Dealer für die Drogen?
 
 
Am 22.07.2007 zu: „“Moment mal“ und „Eklat im Zossener Stadtparlament“, MAZ-ZR, 21./22.07.2007:
„Versuch der Objektivität nicht aufgeben!“
Da beide Artikel vom gleichen Verfasser, Herrn H.M.S, stammen, erleichtert es meine Zeilen. Es tut mir, als fast ständiger Gast vieler Sitzungen der SVV und der Ausschüsse leid, dass gerade H.M.S. so erschüttert war. Er konnte natürlich nicht wissen, dass die Bürgermeisterin sämtliche Abstimmungsergebnisse, die nicht nach ihrem Kopf gehen, beanstandet. Damit werden viele Entscheidungen durch ihre offensichtlich wenig flexiblen Gedanken und dauernden Beanstandungen gegen die Mehrheit der Stadtverordneten zeitlich weit nach hinten geschoben. Wir könnten eigentlich alle wissen, dass Termine beim Verwaltungsgericht einen Vorlauf von zirka zwei Jahren haben. Es verwundert mich weiter, dass H.M.S. noch immer nicht gemerkt haben will, dass die von ihm betitelte „Gruppe der 17“ frei und ohne Zwänge abstimmt und schon gar keinen „SPD-Frontmann“ braucht. Das ist bei anderen Fraktionen kaum möglich! Als noch die Mehrheit der Stadtverordneten den Vorschlägen von unserer Bürgermeisterin „blind“ gefolgt ist, gab es jedenfalls von unserer MAZ-Presse durch H.M.S. keine negative Kritik. Es geht hier schließlich nicht darum, stur die Anträge der Bürgermeisterin durchzusetzen, sondern um eine Abstimmung zum Wohle unserer Stadt. Denn genau das ist Demokratie. Demokratie wird durch viele verschiedene Stimmen und Meinungen getragen, sonst wäre es nämlich eine Diktatur! Zu dieser Demokratie gehört eben auch, dass die Anträge, die auf das SVV-Programm kommen, vorher in den Ausschüssen beraten werden. Das zu gewährleisten ist hier übrigens auch die Aufgabe des Stadtverordneten-Vorstehers, der ja schließlich die Versammlung leiten sollte. Wenn die Sprecherin der Bürgerallianz diesen Vorgang nicht gleich erkennt und sich über die Zustände empört, dass viele Abgeordnete nicht erschienen sind, so denke ich liegt es daran, dass sie die Übersicht noch nicht so gewonnen hat, weil die Bürgerallianz ja auch noch nicht lange existiert. Aber auch diese Menschen würden sicher nicht alles nur hinnehmen und sich als „Stimmvieh“ gebrauchen lassen. Zu der Noack-/Zurawski-Schultütenaktion bleibt nur zu bemerken: Tue Gutes und mache es öffentlich, denn vor der Wahl ist nach der Wahl. Es muss sich dabei auch um einfache Geister handeln, denn man beschimpft nicht andere Fraktionen von denen man dann auch noch Spenden für diesen Zweck erwartet. Das ist wirklich peinlich. Ich wünsche und hoffe, dass der Gedanke der Demokratie in Zossen wieder Platz greifen kann und unsere MAZ-Presse sich wieder eine eigene Meinung leisten kann. Was waren es doch für schöne Zeiten, als die „Berliner Morgenpost“ noch an den Ausschüssen teilnahm! Jetzt sind manche MAZ-Berichterstatter jedenfalls „konkurrenzlos glücklich“.

 

Am 05.04.2006 zur geforderten Verlängerung der S-Bahn von Berlin über Blankenfelde nach Zossen und Wünsdorf (Zweigleisiger Lückenschluss) zu: „Verkehrsministerium liefert falsche Zahlen“, MAZ-ZR, 05.04.06:
„Das Schrauben-Zählen ist kontraindiziert.“
 
Das Bisar-Vorstandsmitglied schreibt in seinem Leserbrief vom 05.04., dass „eine zweigleisige Strecke (von Blankenfelde nach Rangsdorf) nicht mehr zur Debatte steht“. Die Debatte hat Bisar selbst unterdrückt. Diese „Selbstbescheidung“ halten wir für einen großen Fehler und sie wird nicht honoriert. Das müsste Bisar eigentlich mit den Jahren erkannt haben. Wer fördert schon gerne mit den Steuermitteln ein Vorhaben, dass das Etikett der Uneffektivität schon in dem Antrag zu stehen hat. Politisch gewünscht und akzeptierter ist stets der Blick über den eigenen Tellerrand. Jeder, der schon unter Zeitdruck stehend die S-Bahn von Blankenfelde nach Lichtenrade benutzte, wird sich erinnern, wie zäh’ und sinnlos die Wartezeit des Zuges in Mahlow auf den Entgegenkommenden verronnen ist. Der Zeitvorteil bis Rangsdorf würde sich durch Wartezeiten auf der Strecke in einen Zeitnachteil verkehren. Die Autobahnbrücke unter dem Berliner Ring A 10 ist schon, damals besonders weitsichtig, für zwei S-Bahn-Gleise bemessen. Diesen kostenintensiven Vorteil würde man bei eingleisiger Strecke vergeben. Der Vortrag von Bisar beinhaltet einen weiteren Schwachpunkt: Für den halben materiellen Inhalt würde man, nach Bisar-Argumentation nur eine Ersparnis von einem Viertel der Kosten erreichen bei gleichzeitigem Verzicht am Ergebnis. Ein halbwegs nüchterner Betrachter wird ahnen, dass der Verzicht auf ein zweites Gleis eine Vergeudung von Mitteln darstellt. Wir stellen fest, dass die Vorstellungen von Bisar sich nicht weiter entwickelt haben, wie sich auch an der Auslassung der Zossen-Wünsdorfer Nachfrage immer noch zeigt. Wer jetzt noch über die Entfernung lamentiert, sollte diese zu anderen S-Bahn-Endpunkten abmessen, um zu einem technisch durchaus sinnvollen Lösungsansatz zu gelangen.

 

Lutz Haenicke                                       15806 Zossen, den 26.11.2010
 
 
 
 
An den
Landrat und den Kreistag des Landkreises                   
Teltow-Fläming
c/o Herrn P. Giesecke
Kreisverwaltung Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Teltow-Fläming
 
 
 
 
Betr.: Einwohnerfragestunde der Kreistagssitzung vom 01.11.2010, Antwortschreiben vom 18.11.2010.
 
 
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Mitglieder des Landkreises,
 
mit keinem Wort und erkennbar deutlich nicht habe ich meine Fragen auf den Wirkungsbereich des Unternehmensmitbestimmungsgesetzes von 1976 sowie des Aktiengesetzes bezogen. Im Gegenteil wurde ein Verweis auf Normen des Handelsrechtes ausweislich des MAZ-Zitates von der Verwaltung selbst hergestellt. Dem MAZ-Bericht wurde seitens der Verwaltung nicht widersprochen.
 
 
Mir ging es ausschließlich darum, eine Parallele oder eine Analogie der Auswirkungen des unterschiedlichen Verschwiegenheitsdruckes von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite in Kapitalgesellschaften und der Mitglieder des Kreistages in den Aufsichtsorganen der kreiseigenen Gesellschaften einerseits und der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften sowie den anderen Angehörigen der Aufsichtsorgane der kreiseigenen Gesellschaften jeweils ihren Entsendern gegenüber andererseits darzustellen, zu kritisieren und die unterschiedlichen Überwachungsmöglichkeiten durch den Verordnungsgeber darzustellen.
 
Es ging darum, Unterschiede in den Kommunikationsmöglichkeiten mit ihren Entsendern (Wähler einerseits und Anteilseigner bzw. Verwaltung andererseits) zu bewerten. Die Fragen zielten darauf ab, die Grenzen der Einschränkungsabsicht von Berichterstattung an die Entsender und der Kommunikation für den aktuellen Fall wie auch die Zukunft für die Beteiligten erkennbar zu machen. Das Schreiben vom 18.11.2010 hat mir zu keiner erkennbaren Luzidität verholfen, bzw. andererseits meine Befürchtungen erhärtet.
 
Ich danke Ihnen für die Möglichkeit der Erläuterung und Verdeutlichung meiner Absicht.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Haenicke

 

Am 30.03.2010 zum Erscheinungsbild des Wasser- und Abwasserverbandes KMS (Teltow-Fläming in Brandenburg) in der Presse:
„KMS – Fass ohne Boden.“
 
In der letzten Zeit ist der KMS häufig in der Presse. Ein Bild von der Verbandssituation erfordert aber die Betrachtung eines längeren Zeitraumes. Gebühren und Beiträge in Millionenhöhe seien wegen fehlenden Personals nicht einbringbar, wurde schon im letzten Jahr in der Verbandsversammlung öffentlich berichtet. Zuhörer beklagten den Zinsverlust dafür in Höhe von mehr als dem Personal-Jahresaufwand für eine Arbeitskraft. Weitere Fragen behandelten damals die Sorge über die Liquiditätssituation des KMS. Es fiel auf, dass der Jahresabschlussprüfer, im gesetzlichen Rahmen zwar, sehr sanft in der Beurteilung des Verbandes umging. Auch in diesem Jahr wurde von Zuhörern kritisiert, dass er von der zu prüfenden Gesellschaft souffliert wurde. Sieben Jahre nach Fertigstellung „bastelt“ der KMS an der Geruchsproblematik des Tandemklärwerkes in Zossen. Die jetzt auftretenden Kleinklärwerksreparaturen bergen Kostenprobleme, für die kalkulatorisch keine Vorsorge getroffen wurde. Die Wartungsintervalle für die Kleinklärwerke werden verdoppelt (siehe das Berliner S-Bahn-Problem). Vom Ausgang der Kammerverfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde berichtet. Die Gültigkeit von Satzungen und Kalkulation wurden beanstandet. Kritisiert wurde auch die fehlende Prüfung der Grundlagen hierfür durch die Verbandsversammlung. Der Blankenfelder Bürgermeister sprach in der Verbandsversammlung vom 23.02.10 dem Verbandsvorstand sein Vertrauen aus, gleichzeitig bekannte er seinen Austrittswunsch für Dahlewitz. Mit welchen Zugeständnissen wurde der verhindert? Das beweist den Wert der Vertrauenszusage, aber auch eine etwas krause Logik. Fehler seien menschlich und verzeihlich, sagte er. Stimmt, aber hier wird mit den Bescheiden Macht über die Existenz von Kunden des Monopols KMS ausgeübt. Zwischenzeitlich konnte der KMS im Einzelrichterverfahren einige Vergleiche durch subtile Einschüchterung der Kläger erreichen, was voraussichtlich die Kosten für andere Kunden treibt. Zins- und Verfahrenskosten belasten die Gemeindeumlage. Aber das Gros der Verfahren ging verloren, wie der öffentliche Verkündungstermin am 18.03.10 zeigte. Da mutet es schon fast als rührend an, wie der Brandenburger Gesetzgeber und das Oberverwaltungsgericht mit vielen Schachzügen die Aufhebung der Verjährungsfristen, auch für Altanschließer, erreichte, um den, in unserem Beispiel, durch „Arglosigkeit“ in Not geratenen Verbänden die Bescheidung mehrerer hundert Millionen Euro zum Nachteil der Opfer der Monopolsituation zu ermöglichen. Der Landeshaushalt soll nicht belastet werden. Auswirkungen auf die ohnehin schwache Binnenkonjunktur sind offensichtlich unerheblich. Selbst das Gericht zeigte dafür Unverständnis. Wenn die Verbände so wirtschaften, wie wir es vom KMS gelernt haben, nutzt es ihnen nicht. Wir fürchten das Verdursten des KMS vor der vollen Wasserflasche, weil er diese nicht zu öffnen vermag. Es reicht nicht, dass „verdientem Personal“ ein rasanter Aufstieg bis zur Stufe der „absoluten Inkompetenz“ (Peter-Prinzip) ermöglicht wird. Im KMS ist es ein teures Abenteuer, über einen Wasserhahn zu verfügen. So haben die Kunden des Versorgungsgebietes 2 (Waldstadt) jetzt nur noch 61% der Wassergebühren im Vergleich zum Versorgungsgebiet 1 zu zahlen gegenüber vorher 90%. Unverständlich. So bleibt genaues Hinsehen erforderlich.
 
Bezogener Artikel: „KMS in finanziellen Schwierigkeiten“, MAZ-ZR, 29.03.2010.

 

Am 22.05.2011 zur Diskussion über die Dabendorfer „Nordumfahrung“ vor der Einwohnerbefragung:

„Vorsicht vor Bahnübergängen!“

Die Diskussion über das Pro oder Kontra der Dabendorfer Nordumfahrung am 20.05 war für uns alle profitabel. Wichtig: Wir vergegenwärtigten uns erneut, in der Lage zu sein, auch größere Regionen überblicken und einschätzen zu können. Dafür brauchen wir nicht mehrere Jahrzehnte der Wohnanwesenheit. Wir identifizieren uns mit den Orten, an denen wir leben, auch wenn wir nicht über den „Stallgeruch“ verfügen. Unsere Kontakte mit den Bahnbeauftragten dreier Bundesländer ergaben, dass die Bahn kein nachhaltiges Interesse am Bau der Dresdner-ICE-Bahnstrecke hat. Beweise: Die Art der grundhaften Trassenerneuerung zwischen Baruth und Wünsdorf-Neuhof, der Zeitverfall und die Neuauflage der Planfeststellung zwischen Berlin-Südkreuz und Lichtenrade in 2010, die fehlende Planfeststellung zwischen Berlins Südgrenze und Wünsdorf (problematischer Baugrund) und die Behandlung des Überganges in Blankenfelde. Wir lernten von der Bahn, dass die Gemeinde bei einer räumlichen Verlegung von Übergängen die Neuordnung der Gleissicherungsabschnitte zusätzlich finanzieren muss, mit allen Unwägbarkeiten bei der Kostenabgrenzung. Die Kommunen lassen oft den Nachdruck bei der Festlegung der Grundkosten (100%) eines Bahnüberganges vermissen. Daraus ergeben sich aber die Drittelungskosten (Eisenbahnkreuzungsgesetz) für die Gemeinde. Die Bahn wählt deshalb gerne die für sie günstigste Variante als Basis. An einer ICE-Strecke, die als Begründung für den Kreuzungsneubau gilt, haben die Gemeinden aber kein eigenes Interesse. Man kann in Brandenburg ja nicht in den ICE einsteigen. Es müssten also, jetzt aus eigenem Interesse und aus anderen wichtigen Gründen als dem ICE, die Gemeinden ihre Wünsche einbringen. Weiterhin empfiehlt sich nicht eine Verschiebung von Bahnübergängen wegen der kostenintensiven und unsicheren Neuordnung der Sicherungsabschnitte. Ein Verzicht auf vorhandene Übergänge sollte die Kosten senkend verhandelt werden. Die Kosten jeder Initiative der Gemeinden vor der Realisierung der ICE-Strecke wird die Bahn gerne auf die Gemeinden abwälzen. Krankentransport-Wartezeiten an Bahnübergängen hätten durch Offenhaltung des Zossener Krankenhauses nach kleiner Modernisierung vermieden werden können (Vergangenheitsversäumnis). Ein Zusatzprofit ergab sich für uns aus der Information über die Salzwiese am Telzer B96-Abzweig: Sie sei entstanden aus dem Versuch der Installation eines unterirdischen Gasspeichers, so der Landrat. Da wundern wir uns allerdings über sein Schweigen in der Diskussion über die angestrebten CO2-Verpressungen (CCS) der Stromerzeuger in Brandenburg.

 

Bezogene Artikel: „BI lädt zur Diskussion“, „Kampf der Pro- und Kontra-Argumente tobt“ und „Kein Blankenfelde ohne Dresdner Bahn“, alle MAZ-ZR, 19.05.2011.

 

 

Am 04.02.2011 zur Sitzung der SVV vom 19.01.2011, dem Artikel „10 Mio in die Rücklage“, MAZ-ZR, 20.01.11, Leserbrief „Das Fell des Bären nicht zu früh verteilen“, MAZ-ZR, 27.01.11, und dem Artikel „Bildung einer Rücklage ist die vernünftigste Lösung“, MAZ-ZR, 03.02.11:

„Wunsch ist Vater meiner Gedanken.“

 

Wer der SVV-Sitzung am 19.01. nicht beiwohnte und/oder ausschließliche MAZ-Leser besitzen nur die Kenntnis eines stark verkürzten Brieftextes. Redaktion und Kämmerin sprechen aber vor dem Hintergrund des vollständigen Inhaltes. Es gibt also eine Informationsdifferenz. Ich versuchte durch Rückrechnung und Interpretation der vorgegebenen Zahlen eine Plausibilitätsprüfung zur Höhe der Gewerbesteuer. Heute will ich den Weg der Hochrechnung (Extrapolation) wagen: In der Rechnung 2006 ergaben sich 2 Mio €, der Ansatz 2007 nannte 2,5 Mio €, der Ansatz 2008 nannte 3,7 Mio €, letztere in 2008, bis dahin war ich für DIE GRÜNEN Stadtverordneter, nicht belegt. Jetzt, zwei Jahre später, ergibt sich ohne Sondereinfluss das Doppelte? Ich bin skeptisch, wünsche es aber für die Stadt. Und mit Sondereinfluss das Viereinhalbfache? Phantastisch. Was waren also mögliche Sondereinflüsse? In der Folge der Finanzkrise nahm sich ein Großunternehmer sein Leben. Die nachfolgenden Verwalter siedelten sich in Wünsdorf an. Unternehmensteile wurden zur Liquiditätserzielung ausgegliedert. Das Ergebnis kann ein Steuerertrag sein. Was, wenn andere, z. B. aus Baden-Württemberg, aus Termingründen einen Anteil fordern? Was, wenn ein Ertrag zerrinnt und keinen Steuer-Erlös ergibt? Dann bleibt der Wunsch der Vater meiner Gedanken. Aber: Ein Geldfluss hätte einen tragischen und nicht einen wirtschaftspolitisch geschickten Ursprung. Dem aufmerksamen Leser entgeht nicht, dass die Kämmerin, wie die Bürgermeisterin in der SVV auch, ihre eigene Aussage im Text relativiert. Das ist sinnvoll und notwendig. Erfolgt der Mittelfluss, sind Zukunftsinvestitionen und Rücklagen genial. Ich wurde im Dezember 2010 in den Finanzausschuss berufen, bisher aber nicht „vereidigt“, hatte also noch nicht die Chance der Teilnahme an einer einzigen Sitzung als „Sachkundiger“. Auch deshalb, wie gesagt, Interpretation und Spekulation. Das kenne ich aus der Bilanz-und Unternehmensanalyse, allerdings mit Geschäftsberichten. Rangsdorf ist das Zossener Beispiel nicht anzuempfehlen. Träte der „gewünschte Erfolg“ tatsächlich ein, gälte es auch die Folgen für Rückzahlungen an das Land, die Nachteile für das Land im Finanzausgleich, die geringeren Schlüsselzuweisungen vom Land und die höhere Kreisumlage zu bedenken. Die vorsichtige kaufmännische Betrachtung und der eventuelle Zorn des Gemeindeumfeldes darf nicht vergessen werden. Nichts hat nur Vorteile.

Am 23.09.2010 zu den bekannt gegebenen Flugrouten im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Berliner Flughafens BBI (Willy Brandt):

 

„Konnten wir das nicht ahnen?“

 

Jüngst stellte die Flugsicherung die „neuen“ An- und Abfluglinien vom und zum Flughafen BBI vor. Unverständlich ist für uns das Erstaunen und die Empörung der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker über diese Routen. Wir haben seit nahezu zehn Jahren ein Faltblatt des „BVBB“ in unseren Händen, das zumindest eine viel breitere Lärmschleppe, als bisher von den Akteuren zugegeben, zeigt. Diese erreicht auch die südlichen Bereiche Berlins und weitere Bereiche in Brandenburg. Die Bürgerinitiative hat also gewarnt. Darüber hinaus hat sich die Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“ auch vor fast zehn Jahren mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Adlershof zusammen gesetzt, um weitere Probleme von Planung und deren Folgen zu ergründen. Resultat war die Erkenntnis, dass neuere Planungsergebnisse jeweils sehr spät Eingang in die Politik und die Ausführungsorganisation finden, weil der Apparat wegen der Änderungsfolgen doch sehr träge reagiert. Immerhin wurde die geplante Rollbahnzahl wegen der nach der Wende sich nicht bewahrheitenden Hoffnungen von vier auf zunächst zwei reduzierte. Des weiteren ergab sich aus den Gesprächen, dass bei den erhofften minütigen Abflügen ein breiterer „Fächer“ geflogen werden muss, damit das folgende Flugzeug nicht in die Luftwirbel des vorangegangenen geraten würde. Das sei unabhängig von der parallelen Bahnführung. Wir sind dann mit unseren erworbenen Informationen in die Öffentlichkeit gegangen, allerdings ohne Resonanz. Wir fühlen uns heute natürlich „verschaukelt“. Im letzten Jahr durften wir unsere Kenntnisse in einem Hotel direkt neben den Start-und Landebahnen in London-Heathrow in der Realität vertiefen. Die Maschinenbewegungen finden in minütigem Abstand statt. Wir fanden, dass es „außerordentlich spannend“ war, wenn wir, abends auf der Hotelterrasse sitzend (Achtung: Satire) die Fabrikate der Sonnenbrillen der Piloten raten durften, der Brustkorb unter dem Maschinengedröhn in beeindruckende Schwingungen geriet und das Eis im Whisky nach jedem Start von der Turbinenwärme auf Zimmertemperatur gebracht wurde. Auch dort wird ein breiterer Fächer geflogen. Wir hatten den Eindruck, dass der Ort von Menschen allmählich verlassen wird. Weitere Terminals und Bahnen sind geplant. Auch dort engagieren sich Bürgerinitiativen. Vorschlag für Brandenburg: Die BA (British Airways) hat dem Ort eine kostenlos zu benutzende Buslinie zu Terminal 5 und zur U-Bahn spendiert (Realität!). Die Bürgerinitiativen jedenfalls arbeiten gut, für sie kostenintensiv, nervenzehrend und für alle zuverlässig, was man von den Politikern nicht immer sagen kann. Was sollten wir also tun: Bürgerbewegt sein oder Appeasement-Politik-Personal finanzieren?

 

Bezogene Artikel: „Ärger liegt in der Luft“, MAZ, 09.09.2010 und „Enttäuscht und empört“, MAZ-ZR, 18./19.09.2010.

 

 

Am 23.01.2011 zur jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen im Wünsdorfer Bürgerhaus vom 19.01.2011, öffentlicher Teil.

„Über das Bärenfell.“

 

Vornweg das Wichtigste: Ich wünsche der Großgemeinde Zossen mit allen Einwohnern Glück und Erfolg. Mißerfolg würde mir nicht nutzen, auch wenn ich hier nicht leben würde. Weiterhin: Ich begebe mich auf den Pfad der Interpretation und Spekulation, so, wie ich es auch als externer Unternehmens-Analytiker bei der Unternehmens-Analyse tun müsste, selbst wenn ich im Besitz der Geschäftsberichte wäre. Aber hier habe ich nichts, außer einigen (verändert:den) Worten der Bürgermeisterin und einem Zeitungsartikel, denen ich glauben soll. Die Beweislage ist dünn: Zossen erziele 17 Mio € an Gewerbesteuern, 10 Mio mehr als geplant, lautet die Meldung. Waren nicht auch schon die (verändert: für 2010) bis zum Jahresende geplanten 7 Mio € als abenteuerlich zu nennen? Der Meldung nach zahlen 289 Unternehmen Gewerbesteuer, davon 8 z. T. erheblich mehr als 100000 € in Zossen. Unterstelle ich also 8 Unternehmen mit einer Zahlung von 300000 €, wären von jedem der verbleibenden 281 Unternehmen durchschnittlich noch 52000 € zu erbringen, um auf die Summe zu kommen. Das klingt nicht plausibel vor dem Hintergrund der Vergangenheit. Was hat sich also in der letzten Zeit ereignet, das dieses Ergebnis erklären könnte (verändert: kann)? Dazu fällt mir lediglich eine Unternehmungs- Verwaltungs-Ansiedelung in Wünsdorf ein, die sich durch die tragische Selbsttötung eines Großunternehmers vom 05.01.2009 und die danach durchgeführte Unternehmensteilung einstellte. Das hat aber nichts mit einem wirtschaftspolitischen Erfolg der Stadt zu tun. Es ist nicht sicher, wie auch die Bürgermeisterin einräumt, dass diese Beträge zum Jahreswechsel 2011/12 für die Stadt auch zahlungswirksam werden. Das Fell des Bären soll aber, dieser makabre Spruch fällt mir ein, erst verteilt werden, wenn dieser erlegt ist. Die Sicherheit für den Geldfluss ist so groß, wie eine heutige sichere Wetterprognose für den 18.09.2011. Über einen Irrtum meinerseits wäre ich aber sehr glücklich. Die Äußerung der Bürgermeisterin, in der sie den „regierenden Genossen in Potsdam“ ironisch dafür „dankt“, dass sie von den erwarteten 10 Mio Mehreinnahmen aus dem wirtschaftlichen Erfolg 5 Mio an das Land zurückzahlen muss, weil schlechter wirtschaftende Kommunen gestützt werden, ist sicherlich nicht besonders glücklich gewählt. Es verleiht den Kritikern des Länderfinanzausgleiches in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen Nachdruck. Ohne diese über vierzig prozentige Hilfe zum Haushalt ginge in Brandenburg sehr wenig. Das hat jedenfalls nichts mit „Kommunismus“, wie sie sagt, zu tun, sondern zunächst mit Solidarität, die nicht nur wir genießen.

 

 

 

Am 23.09.2010 zur Verhandlung des Verfahrens der Stadt Blankenfelde-Mahlow gegen den Landkreis TF vor dem Verwaltungsgericht Potsdam über die Forderung nach Zuschüssen in gesetzlicher Höhe des Landkreises Teltow-Fläming (TF) zu den Betriebskosten von KITAS
„Wir haben die Daumen gedrückt.“
 
Wir haben dem Bürgermeister heimlich (nicht seine) Daumen gedrückt und ihm ganzen Erfolg gewünscht. Der Grund: In der letzten Wahlperiode hatte ich, Lutz Haenicke, gegen das Zossener Verhalten und für eine gesetzliche, vierundachtzigprozentige, Unterstützung und für Widerstand gestimmt habe. Leider ist die Chance jetzt vergeben, aber vielleicht nicht ganz. So lieferte die siebente Kammer selbst ein Argument des Widerspruches. Wir unterstellen die Richtigkeit des Gerichtsargumentes, dass die Erzieherinnen von Blankenfelde-Mahlow nicht dem Bewertungsraster im Bundesdurchschnitt entsprechen, so bedeutet ein Durchschnittswert auch, er ist das arithmetische Mittel, dass es Abweichungen nach unten und oben geben muss, sonst wäre es kein Durchschnitt. Beim arithmetischen Mittel haben aber Ausreißer nach unten oder oben große Veränderungen zur Folge. Wir glauben beinahe nicht, dass die Erzieherinnen hier sehr hohe Einkünfte erzielen, wären aber froh über den Gegenbeweis. Wichtig für unsere Betrachtungen wäre der Modalwert, der Wert, der am häufigsten auftritt. Der wäre zum Vergleich besser. Hier hätte ein Kontra-Argument gelegen. Zudem ist es absurd, wenn sich das Gericht an Tarifdaten orientiert, die mehrere Jahre alt sind (2001 bzw. 2004, wie man´s brauchte). Das stützt auch das erste Widerspruchsargument. Die Auslegung von Gesetzen halten wir nicht für problematisch, das wäre auch der eigentliche Punkt des Schlagabtausches zwischen Kreis und Gemeinde gewesen. Weiterhin argumentierte das Gericht damit, ob Bundesdurchschnitte, die „recht ordentlichen“ Durchschnittssätze für ostdeutsche Länder oder Kreisdurchschnitte angelegt werden sollten. Das Gericht war beeindruckt von der aus unserer Sicht „erpresserischen Keule“ des Kreises der Erhöhung der Kreisumlage, ohne dass der Kreis dafür Zahlen vorlegen musste. Ohnehin war der Kreis nicht anwesend, man hielt die Sache wohl für niederwertig: Reine Machtdemonstration. So wurde die eigentlich notwendige Auseinandersetzung des Kreises mit dem Land nach unten delegiert. Da half auch nicht der anfängliche kleine Lehrversuch des Gemeindeanwaltes, eines Rechtsprofessors, den anwesenden Studenten gegenüber. Die Verhandlung wurde aus unserer Sicht zu nachlässig geführt. Die wahrscheinliche Entscheidung wurde vom Gemeindeanwalt argumentativ vorweggenommen, was eine ungünstige Taktik darstellte. Und so verließen beide, Anwalt und Bürgermeister, den Saal mit etwas „hängenden Ohren“. Wir hoffen, dass sie das Berufungsverbot nicht annehmen. Wir wünschen, vor allem für die Beschäftigten und die Gemeindekassen, Glück. Wir haben den Saal etwas bedrückt hinterlassen mit dem Gefühl, dass mehr drin gewesen wäre. Ein halber Erfolg ist eben auch ein halber Mißerfolg.
 
Bezogener Artikel: „Wir fühlen uns bestätigt“, MAZ-ZR, 09.09.2010

Am 09.08.2011 zur Fragebogenaktion zur Gesundheitsversorgung in Zossen im Rahmen einer Umfrage des Bürgermeisterkandidaten von SPD, LINKE, GRÜNE und VUB für die Bürgermeisterwahl am 11.09.2011:

Was sind „komfortable Verhältnisse“?

Schön zu wissen, dass unsere Gesundheitsministerin Tack (DIE LINKE) die Stadt Zossen bezüglich ihrer Ausstattung mit Ärzten als gut versorgt einschätzt und „komfortable Verhältnisse“ erkennt. Im weiteren Text wird dann allerdings ein abweichendes Bild gezeichnet. So versorgt ein Arzt durchschnittlich 1819 Einwohner, während die vergleichbare Zahl für Brandenburg bei 1718 Personen und bundesweit bei 1580 Einwohnern liege. Die Versorgungsdichte ist also wesentlich geringer als anderswo. Bei welcher Quote fängt eigentlich eine Problemsituation an? Außerdem bleibe das ehemalige Krankenhaus dauerhaft geschlossen, weiß die Ministerin, was keine Entlastung darstellt., auch wenn die Ausstattung mit Ärzten und Fachärzten, bei allerdings fehlendem Hautarzt/Allergologen, nach ihrer Meinung komfortabel sei. Die Lage wird sich weiterhin nicht entspannen, wenn die Prognose eintritt, nach der im Jahr 2015 schon jeder vierte Bürger im Rentenalter sein wird, das ja dann auch tendenziell höher sein wird. Diese älteren Menschen werden in zunehmenden Maße mobil sein müssen, wenn sie den schon jetzt beschwerlichen Weg nach Ludwigsfelde bewältigen müssen. Das gilt allerdings nicht für den Notfall-Transport im Krankenwagen. Erfahrungen in der dortigen Notaufnahme zeigen, dass auch längere Wartezeiten und „Weiterempfehlungen“ nach Berlin durchaus üblich sind. Möglicherweise ist der Belastungszustand für das wenige Personal der Grund dafür. Es ist ein Drama, dass in einer Stadt wie Zossen kein Notfallkrankenhaus vorhanden ist und ein Fehler war es, das alte zu schließen. Woanders ist es möglich, so ein Haus wenigstens als private Einrichtung zu betreiben. Vielleicht gäbe das eine bessere Perspektive für die Stadt als die „platte Ansage“ von der dauerhaft bleibenden Schließung. Es fällt schwer, zu erkennen, wie die Situation weiterhin „komfortabel“ bleiben wird, wenn die heutigen zwölf Prozent Ärzte über fünfundsechzig in vier Jahren auch um vier Jahre altern und von unten zu wenig neue nachrücken. Zusammengefasst erscheint das Ergebnis und die Auswertung der fünfzig zufällig auf die Fragebogenaktion von SPD/LINKE/VUB Antwortenden nicht das teure, hochwertige Papier wert zu sein, auf dem sie gedruckt war.

 

Am 21.08.2006 zum Leserbrief: „Vom Spaß am Meckern“, MAZ-ZR, 14.08.2006:

„Schuster, bleib’ bei Deinen Leisten.“

 

Der Frage des Leserbrief-Autors ist zuzustimmen, wenn er die Mitwirkung von Bürgern, Unternehmen und Verbänden bei der Planung des Zossener Marktplatzes im Speziellen, bei der Ausformung der Kommunalpolitik im Allgemeinen, anmahnt. Aber: Diese Mitwirkung fand bezüglich des Marktplatzes statt, zumindest die der Bürger! Am 22.09.2004 wurde im „Weißen Schwan“ in Zossen eine diesbezügliche Veranstaltung, initiiert durch die Bürgermeisterin, durchgeführt. Während dieser Veranstaltung wurde der Verwaltungsvorschlag für die Parktaschen hinsichtlich deren Breite, der Tiefe, der Umrandung, der Begehbarkeit, auch für Behinderte und deren Helfern sowie des Winkels zur Fahrbahn kritisiert und Verbesserungsvorschläge vorgestellt. Weiterhin wurde der Wegfall der seitlichen Ladestraßen zu Gunsten einer breiteren Mittelfahrbahn vorgeschlagen. Die weiträumigere und gefahrlosere Benutzbarkeit der Platzflächen für Fußgänger, Restaurantbesucher und Servicepersonal sollte gewährleistet werden. Es wurden die Probleme der Befahrung der seitlichen Ladestraßen für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge dargestellt. Die von der Bürgermeisterin geäußerte Befürchtung der Einrichtung einer „Rennbahn Marktplatz“ wurde verneint. Andererseits sollte durch die Vorschläge ein „Hindernisparcours“ beim Einparken und für Busse vermieden werden. Stadtplaner und Architekturbüros formulierten weitere Vorschläge. Diese Veranstaltung wie auch die Ausschuss- und Stadtverordneten-Sitzungen waren und sind öffentlich. Die Akteure dort wären über eine zahlreiche Beteiligung der Öffentlichkeit, wie auch des Leserbrief-Autors, sehr glücklich, um die Erfahrungen aus derartigen Veranstaltungen breit zu ventilieren. Wer spät in die Diskussion einsteigt, darf nicht den Vorwurf machen, es würde „gemeckert“. Leider wurde den Teilnehmern der Veranstaltung im „Weißen Schwan“ erst nachträglich klar, dass diese wohl unter dem Motto stand: „Gut, dass wir mal drüber gesprochen haben.“ Sie hatte offensichtlich einen Alibicharakter. Von der Verwaltungsleitung wurde keine (in Worten: Null) der Anregungen und Bedenken aufgegriffen. Vielleicht ergibt sich daraus eine gewisse weitere Resignation in der Bürgerschaft, was auch ein Ziel der augenblicklichen Verwaltungsleitung sein mag. Um diesem vermeintlich erkennbaren Ziel entgegenwirken zu können ist eine engagierte Bürgerteilnahme, nicht nur in akuten Problemsituationen, wünschenswert. Der psychologische Effekt auf die Entscheidungsträger durch diese Teilnahme darf nicht unterschätzt werden, wie wir aus der Erfahrung noch wissen können.

 

Am 02.12.2007 zum Leserbrief: „Nur einer zieht die Fäden“, MAZ-ZR, 30.11.2007:

„Mehr Demokratie in Zossen wagen.“ (Frei nach Willy Brandt, 1969)

Nach langer Überlegung möchte ich mich doch, als Gast vieler SVV-Sitzungen, zu dem bezogenen Brief äußern. Vorausschicken möchte ich, dass ich am 20.11.2007 krankheitsbedingt leider nicht teilnehmen konnte. Tatsache ist, dass die Stadtverordneten der Fraktion CDU/VdP erst jetzt, nachdem sie keine Mehrheit in den Abstimmungen mehr haben, plötzlich meinen, andere politische Mehrheiten außer der ihren würden „mit der Parlamentskultur nichts mehr zu tun haben“ und die inhaltliche Arbeit der SVV würde „zum Schaden der Stadt und ihrer Entwicklung vermehrt beeinträchtigt“. Diese Vorwürfe sind an Anmaßung und Überheblichkeit gegenüber anders denkenden Menschen unüberbietbar, verwerflich und unmoralisch. Menschlich bin ich von Noack und Zurawski enttäuscht. Sie verfügen über null Toleranz und unterliegen einer fehlenden kritischen Selbsteinschätzung. Wo ist der Unterschied? Wenn Schulze sich äußert, „regiert er seine Fraktion“ und nach Aussage unserer selbsternannten „Stadt-Wohltäter“ Noack u. Zurawski zusätzlich die anderen Fraktionen. Wenn Michler in langen und erzwungenen (weil sie oft ungemeldet das Wort ergreift, auch wenn andere gerade reden) Dialogen und Zwiesprachen das Wort führt, dann ist dies offensichtlich in der eigenen Fraktion in Ordnung. An dieser Stelle erinnere ich mich, dass ich als Gast eine SVV verließ, weil sich der SVV-Vorsitzende im Ton vergriffen hatte. Bei diesem verbalen „Ausrutscher“ des Vorsitzenden gab es von den beiden Herren damals keinen empörten Aufschrei! Es stellt sich mir als Unverschämtheit dar, Schulze so darzustellen, als würde er die Abstimmung beeinflussen können. In dieser Gruppe der 16 kann jeder so stimmen, wie er oder sie es mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann. Ich sage das so, weil ich sonst meinen eigenen Mann nicht wiedererkennen würde. Das zeigen auch die variierenden Abstimmungsergebnisse. Das ist Demokratie. Die beiden glauben doch nicht wirklich, dass sich 16 Verordnete zu Statisten, oder primitiver gesagt, zu „Stimmvieh“ degradieren lassen?! Aber beide scheinen gute Gründe für ihr Verhalten zu haben. Sie wollen das Beste: Die Stimmen für die nächste Wahl. Dafür andere zu verunglimpfen, scheint für die CDU/VdP ein legitimes Mittel zu sein. Da braucht man ja nicht einmal mehr den Wadenbeißer der BAGZ. Zum letzten Satz: Da haben beiden Herren haben sich wohl ein ganzes Stück von der Demokratie und den bürgerrechtlichen Interessen entfernt: Was ist mit der Nutzung der Stadtbibliothek Zossen für den BAZ e.V. (Bildung  und Aufklärung Zossen)? Auch dagegen stimmen CDU und VdP gemeinsam. Wovor hat man Angst? Könnten die Zossener der Großgemeinde zu weit aufgeklärt werden? Es müssen ja einige wirklich viel Angst haben! Übrigens: Was für ein Rachefeldzug gegen Schreiber, unsere Bürgermeisterin, meinen die beiden Schreiberlinge? Sie ist und bleibt unsere Bürgermeisterin. Trotzdem muss man nicht Kadavergehorsam an den Tag legen und unreflektiert alles abstimmen, was die Verwaltung vorlegt! Auch das gehört zur gesunden, streitbaren Demokratie.

 

Am 03.12.2006 zum Interview: „Ich habe die Kluft akzeptiert“, MAZ-ZR, 30.11.2006:

„Zossen hat Priorität.“

 

Für aufmerksame Leser ist der Text des Interviews ein aufschlussreiches Psychogramm der interviewten Persönlichkeit. Eine Neuigkeit ist zu entnehmen: Es wird von der allgemeinen „Verschwörungsthese“ abgerückt, nach der gegen die Bürgermeisterin von den „Missgünstigen“ in der SVV, im Kreis, im Land und bei den Gerichten intrigiert worden ist. Sie geht im Interview nach drei Thesen vor: 1. Teile und herrsche. Der Keil wird jetzt zwischen den Unterbezirksvorsitzenden Schulze, den SVV-Fraktions-Vorsitzenden Klauck und einzelne Fraktionsmitglieder getrieben. So etwas tut man nicht! Der eine instrumentalisiere die Verwaltungschefin, der andere sei eine „Marionette“ Schulzes, die dritten seien vereinzelt konstruktiv. Vergessen wird von ihr die konkurrenzlose Förderung ihrer Bewerbung bei der Wahl durch beide und die ganze SPD. Die Stadt freute sich gerade damals auf eine junge Kraft, die frischen Wind, neue Impulse und einen unverstellten Blick auf die Belange Zossens versprach. Die übliche Kritik an der Kommunalaufsicht blieb dieses Mal aus. Was ist geblieben? Viele Rechtsverfahren, eine zerfallene CDU-Fraktion, eine zerrissene Zählgemeinschaft und so fort. 2. Die anderen sind die Schuldigen. Mit dem häufigen Hinweis auf ihren erlernten Beruf versuchte gerade die Bürgermeisterin, die Gesprächspartner von der Wucht ihrer Argumente zu überzeugen. Die Fähigkeit zur Reflexion gerät dabei in den Hintergrund. Wird denn vergessen, dass so viele Ansätze ihrerseits gerade wegen ihrer unkonventionellen Auslegung des geltenden Rechtes gescheitert sind? Allein mit dem Hinweis „Da habe ich eine andere Rechtsauffassung“ kann doch nicht agiert werden. Gesetze gelten für jeden und auch die weiteste Interpretation ist irgendwann an einer Grenze angelangt. Politik machen bedeutet eben das Umsetzen von Interessen in Recht und Maßnahmen, und zwar vor Eintreten des Ereignisses. Nach dem Beginn des „Spieles“ kann man nicht einseitig die Regeln ändern, so wie es noch die Kinder dürfen. Hat sie nicht gerade bei den Stadt-Haushalten bei der Überdehnung des geltenden Rechtes oft die Nachsicht von SPD-Fraktion und Kommunalaufsicht genossen? Jugendarbeit und Konsum-Kita sind gerade von ihr durch Fehler in eine Sackgasse manövriert worden. Die Zählgemeinschaft hat’s stets ertragen. 3. Niemand mag mich. Die Sorge, von allen hintergangen zu werden, treibt ihre Blüten darin, dass alles über ihren Tisch gehen müsse. Das zeugt von verzehrendem Misstrauen. Die Arbeits-Kapazitätsgrenze ist so schnell erreicht. Irgendwann geht der Überblick verloren. Eine Personal-Aufstockung kann ganz geschwind verpuffen, weil noch mehr Menschen überwacht werden müssen. Angst und Verzagtheit im Stab ist die Folge. Eine Leitungskraft muss gerade Freiräume ermöglichen, schöpferische Kräfte freisetzen, motivieren und nach außen agieren. Diese Anforderungen werden nicht erfüllt. Es ist eine Farce, eine Arbeitsgruppe mit den Fraktionsvorsitzenden bilden zu wollen, die gibt es bereits als Hauptausschuss. Die weitere Gruppe wäre nicht öffentlich. Sie würde Misstrauen bei den Akteuren schüren, gemäß „teile und herrsche“, siehe oben. Die Bürgermeisterin ist zwar separat gewählt worden, aber als „Verwaltungschefin“. Die Kontrolle von beiden, der Verwaltung inklusive ihrer ersten Kraft obliegt aber den Abgeordneten. Die Tatsache, dass sie sich mit der Einhaltung von Spielregeln schwer tut, ist unbestritten. Hinzu kommt eine so empfundene Missachtung von anderen Persönlichkeiten. Die Wirkung von erarbeiteter Selbsterkenntnis ist aber eben nicht erkennbar. Verfehlt ist auch die Ansicht von Aggressionen in den Fraktionen. Es geht nicht an, dass die Menschen darüber, dass sie als „Verwaltungschefin“ über das Verwaltungsinstrumentarium verfügt, in der angestrebten Zusammenarbeit ihre Würde verlieren. Die Demokratie darf nicht als ein „Ego-Trip-Instrument“ missverstanden werden. Letztlich offenbart sich am Schluss doch wieder der Machtmensch, wenn sie meint, jemanden bei der Umsetzung eigener Interessen "erwischen" zu müssen. Ein Blick in ihre engere Runde wäre hilfreich. Die von ihr heute Kritisierten waren dagegen in vielen Fällen gute Ratgeber. Für die neue Opposition steht die Stadt Zossen an erster Stelle. Es dürfen nicht weitere Chancen vertan werden. Endlos ist die Geduld in unserer Stadt nicht.

 

Am 12.11.2005 zur Erweiterung des Flugplatzes Schönhagen: „Wohl keine Klage gegen Flugplatz“, MAZ Luckenwalde (Regionale Nachrichten), 10.11.05 und „Unfall auf Flugplatzgelände“, MAZ Luckenwalde, 09.11.05, Polizeibericht:

„Crash-Alarm in Schönhagen.“

 

Die Leitung der Flugplatzgesellschaft Schönhagen hat einen kleinen Sieg errungen: Der Planfeststellungsbeschluss zum Erweitern des Flugplatzes gilt als ergangen, die Landebahnen können verlängert werden. Eine wichtige Forderung der Einwender, aus Sicherheitsgründen die zu asphaltierende Graspiste 12/30 vom Ortszentrum Schönhagens wegzudrehen, wurde nicht erfüllt. Die Sicherheit des projektierten Gewerbegebietes wiegt wohl doch schwerer. Es wird argumentiert, die Piste diene nur im Ausnahmefall für Starts und Landungen. Vor diesem Hintergrund wird es „verständlich“, wenn die Flugplatzgesellschaft quasi eine Nachrichtensperre über den am 09.11.2005 stattgefundenen Unfall verhängte. Ein noch unlizensierter Flugschüler hatte mit Gästen an Bord seines Flugzeuges, jedoch ohne die notwendige Fluglehrer-Aufsicht, sein eigenes sowie ein ordentlich abgestelltes fremdes Flugzeug beim missglückten „Übungsrollen“ zerstört, glücklicherweise ohne die Folge von Personenschäden. Die Schadenshöhe liege bei ca. 250.000 €. Der Unfall und dessen Veröffentlichung passt der Flugplatzleitung zum gegebenen Zeitpunkt wohl nicht in den Kram, kann doch gerade jetzt gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt werden. Wie will die Flugplatzgesellschaft den Nachweis der erfolgreichen Aufsicht über die Sicherheit auf den Rollbahnen und den flugplatznahen Luftraum erbringen, wenn sie nicht einmal das Flugvorfeld „im Griff“ hat? Welche immensen Risiken ergeben sich für die Einwohner Schönhagens? Auch das Argument des Bundesamtes für Flugunfall-Untersuchung kann nicht überzeugen, wegen des Unfalles am Boden nicht ermitteln zu müssen. Die Ermittlung über einen gleichen Unfall eines lizensierten Piloten wäre zwingend vorgeschrieben, die selbe Problematik bei einem nicht lizensierten Flugschüler wird offensichtlich laxer gehandhabt. Man stelle sich vor, der Unfall eines führerscheinlosen Schwarzfahrers im Straßenverkehr würde durch die Polizei nicht ermittelt und bliebe straffrei im Gegensatz zu einem solchen durch einen Führerschein-Inhaber: Das Chaos auf den Straßen wäre programmiert! Deshalb könnte sich der Sieg der Flugplatzgesellschaft als Pyrrhussieg herausstellen: Der Damm für die Flut der Klagen der Anwohner gegen den Planfeststellungsbeschluss müsste nach dem 09.11.2005 eigentlich gebrochen sein. Auch die Stadt Trebbin kann vor der Gefährdung der Anwohner nicht die Augen verschließen und müsste ihre Klageabsicht in die Tat umsetzen, trifft sie doch eine Fürsorgepflicht. Für den Landkreis eröffneten sich weitere Chancen, weil dem schlechten Geld nicht weiterhin gute Millionen hinterher geworfen werden müssten und sinnvollere Vorhaben angeschoben werden könnten.

Am 09.12.2005 im Rahmen eines politischen „Angriffes“ durch den Vorsitzenden einer regionalen (konservativen) Parteiorganisation zu: „Altlasten sind abzuarbeiten“, MAZ-ZR, 07.12.2005:
„Folgen verfehlter Politik und Abhilfe.“
 
Der Autor des genannten Leserbriefes gefällt sich unter anderem darin, meine beiden Fraktionspartner der Fraktion PDS/B90 mit Namensnennung als „ewig Gestrige“ zu titulieren. Er muss über die besondere Fähigkeit verfügen, komplexe Persönlichkeiten innerhalb weniger Minuten umfassend beurteilen zu können. Mir ist das in unserer gemeinsamen guten Fraktionszeit noch nicht so bewusst geworden. Allerdings ist mir der Autor auch noch nicht durch eine häufigere Anwesenheit in den Sitzungen und kommunalpolitisch sinnvolle Vorschläge aufgefallen. Als Vorsitzender einer Ortsgruppe sollte er nicht ausschließlich seine eigene Berufsgruppe repräsentieren, sondern die gesamte Meinungsbreite seiner Partei. Daran mangelt es. So fällt mir auf, dass die „Politik“ der augenblicklichen Bürgermeisterin (Schreiber: Ich bin stolz auf das, was ich geschafft habe...) seine ausdrückliche Wertschätzung genießt. Er, wie auch die Bürgermeisterin selbst, nimmt offenbar nicht zur Kenntnis, dass es zur Bewertung einer Persönlichkeitsstruktur die Berücksichtigung mindestens zweier Elemente bedarf: Einer positiven Selbst- wie auch einer solchen Fremdeinschätzung. Wenn jemand von sich selbst eine gute Meinung hat, ist das ganz normal und zu begrüßen, aber für eine Beurteilung nicht hinreichend. Wichtiger wäre eine, wenn auch etwas problematisch zu bewerkstelligende, selbstkritische Distanz zu sich selbst und eine positive Fremdeinschätzung. An beidem mangelt es aus meiner Sicht bei der Bürgermeisterin. Bei der Analyse der Struktur der Unterstützer der „Rathauspolitik“ fällt mir auf, dass die Zustimmung in erster Linie von den „kleineren“ Gewerbetreibenden kommt. Die anderen, sich politisch bemerkbar machenden Gruppen werden benachteiligt und stehen der Situation eher reserviert gegenüber. Diese Reserviertheit durchzieht nicht nur die SPD-, sondern auch die CDU-Fraktion und auch andere Gruppen. Selbst nach dem Austritt zweier Fraktionsmitglieder aus der GGZ-Fraktion, ohne Rückgabe deren Mandates, erhalte ich den Eindruck, dass es sich dabei um die Sorge handelt, Vorteile zu erringen oder nicht zu verlieren. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Auch die im Bereich der Stadt befindlichen „Großunternehmen“ vermitteln den Eindruck einer eher abwartenden bis kritischen Distanz, wenn sie sich keinen Vorteil versprechen. Eltern kleinerer Kinder, politisch mündige Jugendgruppen, Teile des Verwaltungspersonals, politische Mandatsträger des Landes, Ortsbeiräte, Bürgerinitiativen, gewerbliche und öffentliche Antragsteller sowie Andersdenkende zeigen eher eine ablehnende Haltung gegenüber der augenblicklichen Bürgermeisterin. Wie wären sonst die augenblickliche Flut von Beschwerden, Bittschriften, Anträgen und Ermahnungen zu bewerten? Erkennbar für mich wird jedenfalls eine eher weniger ausgeprägte positive Fremdeinschätzung der momentanen politischen Situation. Unverkennbar ist für mich das Bestreben, die Fremdeinschätzung durch eine „altrömische Brot- und- Spiele- Politik“ zu beeinflussen. Das Vorhaben wird misslingen, es werden große Probleme auftreten, wenn nicht die Interessen und Absichten aller Gruppen positiv aufgenommen werden. Ob die Insassen der „Trojanischen Pferde“ in den Fraktionen und die Bürgermeisterin nach der erwiesenen Beratungsresistenz dazu in der Lage sind, darf bezweifelt werden.

 

Am 24.10.2005 zu: „Bürgschaften senken Zinsen“, MAZ ZR, 28.09.05, die Ergebnisse einer Untersuchung, dargestellt in der Kreis-Sozialausschuss-Sitzung am 18.10.05 und die Kreistagssitzung vom 24.10.05:

„Folgen verfehlter Politik und die Abhilfe dafür.“

 

Die MAZ vom 28.09. schrieb, dass der Landkreis die kreiseigenen Tochtergesellschaften, und damit auch den Haushalt dadurch entlastet, dass er eine Bürgschaft für die Verlustbringer übernimmt und damit deren „Rating“ (Bonität) bei der Verzinsung der aufgenommenen Kredite verbessert. Dargestellt wurden die Zinsersparnisse für 5 und 10 Jahre. Damit verschlechtert er aber sein eigenes Rating im Bankensystem. Deshalb erfolgten meine Fragen in der Einwohnerfragestunde am 24.10.: Eine Nennung der Ersparnisse für die nächsten 100 Jahre wäre noch „eindrucksvoller“ gewesen. Aber ernsthaft: 1. Soll die Politik der Verlusterzeugung nach dem Motto: „Nach mir die Sintflut!“ fortgesetzt werden und wird die Entwicklung des Kreisgebietes zu Gunsten der kreiseigenen Gesellschaften vernachlässigt und behindert? Klare Antwort des Landrates: „Ja“. Ein solch klares Votum erhält man selten, aber „man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen“. 2. Sind unter Umständen an die Gesellschaften geflossene EU-Förderungen auf Grund der Bevorzugung zurück zu zahlen? Ebenso prägnante Antwort: „Nein“. Ich wünsche uns, dass diese Aussage Bestand hat. In der Sozial-Ausschuss-Sitzung wurde als, eigentlich triviales, Ergebnis einer Untersuchung festgestellt, Arbeitslosigkeit steigere psychosoziale wie auch Suchtprobleme in der Gesellschaft. Die Erkenntnis ist nutzlos, wenn lediglich versucht wird, am Symptom zu kurieren. Deshalb die Frage: 3. Reklamiert der Kreis nach Kenntnisnahme dieses Untersuchungs-Ergebnisses bei Land und Bund eine andere Wirtschafts- und Finanzpolitik? Die Antwort hierauf geriet etwas umfangreicher. Ich gebe sie, sinngemäß verkürzt, so wieder: Wenn es Vorstellungen gäbe und wenn alles so einfach wäre, dann ja. Aber der Kreis entwickelt sich im Bundesvergleich am positivsten und deshalb wäre auch eine positive Sichtweise angebracht. Der Landrat lässt sich von mir nicht alles schlecht reden. Es wäre eine Verhöhnung der Arbeitslosen, wenn man ihnen signalisieren würde, dass sie keine Chance haben. Als einziger Kreis verzeichnet TF eine Arbeitsplatz-Zunahme. TF erzielte bundesweit das stärkste Wirtschaftswachstum. Art und Tonfall der Antwort signalisieren mir ein dennoch schlechtes Gefühl des Landrates, wenn er sich auf eine Verteidigungslinie begibt, wo positive Aktion angesagt wäre. Ich erkenne, dass zwischen relativen (Prozent-) Werten und absoluten Ausgangsgrößen nicht unterschieden wird, was unzulässig ist. Es gilt, dass stärkeres Wachstum von niedrigem Niveau absolut zu geringeren Werten führt als ein schwächeres Wachstum von hohem Niveau aus. Ohne die Ausgangsbasis und deren Finanzierung in absoluten Zahlen zu nennen, ist die dritte Antwort eine Nebelkerze. Weiterhin ist erkennbar, dass ein schlüssiges Politik-Konzept nicht vorliegt, und unterstellt wird, dass auch andere über keines verfügen. Das Gegenteil ist richtig: Man wende sich an Fachleute, analysiere möglichst zutreffend deren Interessen und Absichten, und wenn diese mit denen der größten Zahl der Einwohner identisch sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Erfolg versprechende Lösungen erreicht werden können. Jedenfalls werden diese sich von den augenblicklichen Ansätzen unterscheiden.

 

Am 10.09.2005 im Zusammenhang mit Angriffen eines Stadtparlamentariers auf die Fraktion PDS/LINKE / B 90-DIE GRÜNEN. Bezogene Artikel:„Schulze unter Druck“, MAZ ZR, 26.08.05 und „Perfide Kritik“, MAZ ZR am 08.09.05:

„Der Trend geht zum „Kindergarten!“

 

Herrn Schulze ist es im Gegensatz zu den von ihm Belasteten (Steinert, Tschorn, Haenicke) gelungen, in der DDR beides, Bildung und Fach-Studium zu erhalten und zusätzlich nach der Wende, beides ignorierend, einen Platz in mehreren Parlamenten. In beiden Systemen hat er einen eigenen Beitrag zur Herstellung des Bruttosozialproduktes nicht geleistet, sondern war stets Nutznießer der Arbeitsergebnisse anderer Menschen, also auch von den Genannten. Das ist eine privilegierte Situation, die etwas Demut fordern würde. Weiterhin stellt er als bedeutsam heraus, große Summen öffentlicher Mittel zu verteilen, die von ihm natürlich nicht erwirtschaftet werden. Ohne Zwang hat er sich in viele Funktionen wählen lassen. Dort vertritt er Interessen, von denen die Wähler, eigentlich seine Arbeit- und Geldgeber, hoffen, dass sie identisch mit den ihren sind. Bei Verweigerung der Rechenschaft über seine Arbeitszeit bei einem „normalen“ Arbeitgeber wäre er sofort ein Fall für Hartz IV.

Bei der Diskussion über seine geringe Anwesenheitsquote und die Nachhaltigkeit seiner Arbeit bemüht er jedoch sofort die Schreckkraft des Namens der Stasi. Er ist in den Land- und den Kreistag, die Stadtverordnetenversammlung Zossens und in mehreren Gremien und Vereinen auf eigene Kandidatur hin gewählt worden. Wir sind nur Mitglieder der SVV Zossens. Wir können ihm an den anderen Plätzen also nicht helfen, was ihm vielleicht wegen häufiger Abwesenheit nicht bekannt ist. Merkwürdig ist, dass Schulze uns unsere beständige Anwesenheit in der SVV als einzige Qualität vorwirft. Dazu fühlen wir uns jedoch durch die Wahl verpflichtet. Nur dort ist uns unsere Mitarbeit gestattet. Merkwürdig auch, dass er dort, wenn er anwesend ist, unsere Arbeit mit der Stimmgewalt seiner Kader abschmettert, wie jüngst unsere, gemeinsam mit der GGZ erarbeitete, Bürger- und Ortsbeirats-freundliche Hauptsatzung. Das ist so, wir nehmen es zur Kenntnis, aber es hat keinen Stil, wie Schulze agiert. Schon bei meinem ersten Zusammentreffen mit ihm zur Diskussion der Laga-Bewerbung Zossens identifizierte er mich nach wenigen Minuten anhand meines Schriftsatzes als „ewig Gestriger“. Meine nachfolgende Reaktion quittierte er mit der Festlegung: „Das ist der Beginn einer wunderbaren Feindschaft.“ In welchen Kategorien denkt der Mensch? Die Schrift wurde gedruckt. Einige Infos meinerseits zu wirtschaftspolitischen Themen blieben ohne Reaktion. Ein Elektrotechniker würde so etwas als „Verlustleistung“ bezeichnen. Wie haben uns an Schulzes Arbeitsstil gewöhnt, vermissen ihn nicht in den Sitzungen und erfreuen uns, ohne hohe Diäten, an unserer Tätigkeit. Schulze vergisst anscheinend, dass er der einzige von uns ist, der für die Gestaltung seiner Freizeit mit merkwürdigen Spielchen hohe Bezüge kassiert (EURO 5223.-(MAZ, 19.11.02)). Wir unterliegen leider oft in den Abstimmungen, sind in der Opposition und haben nicht die Mehrheit hinter uns. Es war bisher allerdings für uns auch noch nie nötig, vor den Sitzungen in konspirativen Veranstaltungen „eingenordet“ zu werden. Das ist ein Freiheitsgrad, den wir der SPD/CDU/VdP-Koalition auch gönnen würden.

 

Am 22.07.2005 zu den Artikeln: „Willweber sollte zurücktreten“, MAZ, 11.07.05 und „Leserbrief nicht verstanden“, MAZ ZR am 14.07.05:

„Nicht verzagen, weiter so...!“

 

Wen wundert es, wenn immer mehr Menschen Abstand von den politischen Parteien suchen? Zehntausende von Austritten sprechen Bände. Diese Tatsache wird aber verdrängt und es wird geglaubt, dass man mit den Menschen immer schlimmer umspringen kann. Einerseits. Mit Lockungen, Versprechungen und Erzwingung von Fraktions-Abstimmungszwang in den Parlamenten, nicht nur im Kreis, will man seine Position festigen. Andererseits. Mich erstaunt, dass sich Herr Krain auf das gleiche Niveau begibt, auf dem sich Herr Schulze seit Jahren befindet. Wenn letzterer etwas „durchpeitschen“ will, scheut er sich nicht, den gesamten Zossener Bauausschuss zu indoktrinieren. Das hat uns in Zossen einen stets teurer werdenden Kita-Neu-Umbau (altes Dabendorfer Konsumgebäude) und die weitere Verwahrlosung des Bahnhofsvorplatzes beschert. Der Konsum-Gebäude-Umbau wurde trotz begründeter Bedenken initiiert. Während des laufenden Umbaues wurde „plötzlich“ gemerkt, dass eine Kita, was „nicht vorherzusehen“ war, auch eine Küche und eine Belüftungseinrichtung benötigt. Das treibt die Kosten nachträglich. Die Veränderungssperre des Bahnhofsvorplatzes, noch vor der Kommunalwahl von der jetzigen Bürgermeisterin Schreiber (SPD/offene Liste) in ihrer früheren Funktion als Laga-Vereinsvorsitzende initiiert, wurde nach einer „glühenden“ Rede von Herrn Schulze aufgehoben, damit das gegenüber liegende Auto-Unternehmen dort gebrauchte Autos ausstellen kann. Mit dem Argument, dass das Unternehmen sonst pleite gehe, wurde auch diese Verschandelung auf den Weg gebracht. Das jetzt brach liegende Gelände wird von „Wildkräutern“ überwuchert. Was hat das mit den oben genannten Artikeln zu tun? Die von Herrn Krain gegen Herrn Willweber gerichteten Vorwürfe treffen seinen eigenen Parteigenossen Schulze. Dieser ist auch nur selten bei den Stadtverordneten-Versammlungen anzutreffen. Um den Platz in der KMS-Vertreterversammlung hat er sich ebenfalls mit Verve bemüht, zieht die Abwesenheit aber jetzt meist vor. Menschen mit anderen Gedanken werden diskriminiert oder verächtlich gemacht. Wenn er im Kreistag anwesend ist, hält er mit PDS-Abgeordneten ein einfaches Dialektik-Spielchen mit Frage und Antwort im Verhörstil ab, um sie möglichst der Lächerlichkeit auszuliefern. Herr Schulzes Anwesenheit stellt für mich nicht etwa eine Bereicherung der Sitzungen dar, nur sollte man in der SPD nur Gleiches vergleichen. Auch für Herrn Krain gilt, dass der Steinewerfer im Glashaus sich keinen Dienst erweist. Wann immer es mir zeitlich möglich ist, bin ich bemüht, die Sitzungen des KMS, im Kreis und in der Stadt zu besuchen. Hier erkenne ich, dass das Verhalten einiger „Spitzenpolitiker“ verantwortlich ist für den Parteien-Verdruß. Es gilt jedenfalls, und das ist auch im Zusammenhang mit der Auflösung des Bundesparlamentes von Bedeutung, dass die Tugenden der Aufrichtigkeit, Wahrhaftigkeit und Toleranz im Umgang mit dem Thema und miteinander einer erneuten Auffrischung bedürfen, damit Vertrauen und Glaubwürdigkeit eine neue Chance erhalten.

 

Am 21.04.2005 zum MAZ/ZR-Artikel vom 24./25.04.2005: „Ein Schlag ins Gesicht“ und 21.04.2005: „Waterloo für Konrad Tsch“.

 

„Die Zusammenhänge sind weiter.“

 

Der Zuhörer bestimmt, was er hört und versteht. Aber die Fraktion PDS/B90 hat geschlossen gegen den Antrag gestimmt, den Schulausschuss aufzulösen und neu zu besetzen. Zuvor war PDS/B90 unterlegen, durch Tagesordnungs-Änderung den Konsensbeschluss zur gleichverteilten Besetzung der Ausschüsse zu retten. Formal ging es also nicht um Tsch, obwohl er den Anlass bot. Zudem beklagte ich in der Sitzung, dass der GGZ-Vorsitzende Lü in der März-Sitzung mit einem Ordnungsgeld in Höhe von € 500.- bedroht wurde, weil er angeblich durch eine Mitteilung an die MAZ einen „Geheimnisverrat“ begangen habe. Die genaue Lektüre des Artikels ergab etwas Gegenteiliges. In zwei weiteren Fällen wurden die Stadtverordneten durch die Behandlung von Themen im nicht öffentlichen Teil der SSV-Sitzungen mit einem Maulkorb versehen, während Koalition und Verwaltung die auferlegte Diskretion einseitig verletzten (Finanzierungs-Panne Waldstadt und zweites Stasi-Ergebnis). Auch die Verlesung des ersten Stasi-Untersuchungs-Berichtes in der SVV-Sitzung vom 14.12.2004 ergab entgegen der MAZ-Artikel-Aussage vom 24./25.03.2005 in einem Falle ein positives Ergebnis. Entgegen der jüngst mit der PDS geübten Praxis wurde dieses Ergebnis jedoch diskret behandelt. Liegt die Begründung etwa darin, dass es sich dabei um ein CDU-Fraktions-Mitglied handelte? Mir gegenüber wurden Aussagen gemacht, dass auch eine bereits in den neunziger Jahren stattgefundene Gauck-Untersuchung für zumindest ein höheres Verwaltungsmitglied ein positives Ergebnis ergab, auch aus dem Bereich, in dem Tsch für die SVV tätig war. Auch hier wurde Diskretion gewahrt mit konservierendem Ergebnis. Diesen Punkt habe ich in der Sitzung vom 19.04. angedeutet. In diesem Zusammenhang macht meine Forderung Sinn, Gleiches gleich zu behandeln. Der letzte Aspekt wurde im nicht öffentlichen Teil der SVV-Sitzung erneut diskret diskutiert. Ein führendes, auch im Kreistag sitzendes CDU-Mitglied, äußerte sich in diesem Zusammenhang erstaunlicher weise so, dass es einen Unterschied mache, ob der Stasi-Vorwurf ein Mitglied der Legislative oder der Exekutive treffe. Letzteres sei weniger problematisch. Jesus Christus hätte das wohl als Pharisäertum bezeichnet. Das Verhalten zeigt aber auch, dass man die Argumente so wählt, wie man sie gerade braucht. Ich habe stets betont, so auch am 19.04., dass ich mich nicht zum Richter über Menschen aufschwingen will, die in einem System lebten, dem ich nicht ausgesetzt war. Ich wüsste nicht, wie ich mich selbst verhalten hätte. Stasi-Untersuchungen zählen nicht zu meinen Zielen. Ich kritisiere also weiterhin lediglich die andere, strengere, Behandlung der PDS gegenüber anderen Gruppen oder Verwaltung. Das sieht nach später Rache aus. Wegen des Lü gegenüber angedrohten Strafgeldes in einem uneindeutigen Fall habe ich wegen Diskretionsverletzung in einem schweren Fall im Zusammenhang mit der Tsch-Akte ein Ordnungsgeld gegen die Koalitionsmitglieder Sch, Na und Zu beantragt. Eine Abstimmung darüber fand nicht statt, ich erntete lediglich Gelächter. Kann derjenige, der die Mehrheit hat, ungesühnt Recht brechen? Das wäre allerdings ein Autoritarismus von der anderen Seite und ein falsches Signal an die Öffentlichkeit.

Am 05.03.2005 zu Sparmaßnahmen und Umverlagerung von Aufgaben in den Kommunen und zu den Artikeln „Ein Verkehrsgarten für die Bummi-Kinder“, MAZ-ZR, 24.02.2005 und „Mit Spenden helfen“, MAZ-ZR, 02.03.2005.
„Der Staat zieht sich aus seinen originären Aufgaben zurück“ oder „Leere Kassen als Ausrede für Arbeitsverweigerung von Politik und Verwaltung.“
 
In der jüngsten Zeit zeugen mehrere Artikel davon, dass Organisationen oder betroffene Einzelpersonen zur Teilnahme an Spendenaktionen oder zur Mithilfe an der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen aufrufen. Ziel der Spendensammlungen soll häufig die Reparatur oder die Renovierung von Kita-Räumen, Hofflächen, Schul-Klassenräumen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise auch von Denkmälern sein. In anderen Fällen geht es darum, Gegenstände des täglichen Gebrauchs, Lebensmittel, Spielzeug und Materialien zu sammeln. Die Ergebnisse dieser Aktivitäten sind meistens positiv und die Durchführung erfolgreich. Es trifft glücklicher Weise nicht zu, dass unsere Gesellschaft zu zunehmender Gefühls- und Gedankenlosigkeit neigt. Bewunderns- und begrüßenswert ist das hohe soziale und karitative Engagement unserer Mitmenschen. Das will ich ganz deutlich herausstellen. Andererseits wird durch diese, auch von angepassten und um ihre Karriere bangenden Politikern geforderte, vorhandene Grund-Solidarität eine Einstellung ausgenutzt, was fatale Folgen haben wird: Unter dem scheinbar unveränderlichen Druck der leeren öffentlichen Kassen argumentieren sie, dass die Durchführung der aus Sozialbeiträgen und Steueraufkommen eigentlich schon finanzierten Notwendigkeiten am Geldmangel scheitert und ziehen die öffentliche Hand schrittweise aus den originären Staatsaufgaben zurück. Durch die unmittelbare Wahrnehmung und den zunehmenden finanziellen Druck aus der augenblicklichen Situation wird das für die Bürger plausibel gemacht. Die Aussage:„Die Kassen sind eben leer und wir müssen den Gürtel alle enger schnallen“ wird geglaubt, was ein Fehler ist. Die für die Situation Verantwortlichen schnallen den Gürtel eben nicht enger. Die Kommunen begründen ihre Passivität mit der Einhaltung von Regeln bei der Sanierung der leeren Haushaltskassen, die ihnen so nicht gelingen wird. Sie reißen weitere Löcher auf, wenn sie nur betriebswirtschaftlich denken. Fehlende öffentliche Investitionen im Rahmen von „Sparmaßnahmen“ gefährden die regionalen Klein- und Mittelunternehmen, die die Löhne reduzieren und Arbeitsplätze abbauen. Bürger spenden zusätzliche Summen aus ihren ohnehin sinkenden persönlich verfügbaren Einkommen. Als Folge geht auch die private Nachfrage zurück, beschleunigt durch zusätzliches Angstsparen. So bewirkt also die gewünschte Konsolidierung eine Abwärtsspirale. Angemerkt werden muss, dass der Steuervermeider aus der oberen Einkommensschicht weniger spendet als er an Steuern zahlen müsste. Das zeigen Erfahrungen aus den Vereinigten Staaten. Für alle müssen gleiche Regeln gelten. Gefordert wird also nicht die kollektive Hartherzigkeit, sondern gezielt wirksame Solidarität, ergebnisorientiertes volkswirtschaftliches Denken, politisches Handeln und eine Verantwortungsübernahme der gewählten Politiker, ausnahmsweise mal für die Aufgaben, deren Abarbeitung sie vor der Wahl versprachen.

 

 

Am 20.07.2004 zur Sitzung des Zossener Bauausschusses vom 14.07.2004 und dem Artikel „Markt-Pläne in der Kritik“, MAZ, 16.07.2004, S. 13:

„Zossen, Autostadt am Nottekanal“.

 

„Die Stadt braucht ein Leitbild. Was wollen wir tun? Wo wollen wir hin? Wie wollen wir es erreichen?“ Der Landtagsabgeordnete im Zossener Stadtparlament stellte starke Forderungen, so als leite er den Bauausschuss. Mit viel Humor gelang es dem Vorsitzenden des Ausschusses, sich gegen Schulze abzugrenzen und ihn gleichzeitig einzubinden. Schulzes markige Sprüche erweckten bei mir den Eindruck des Indoktrinationsversuches für ein Autohaus, das vorgeblich nur dann überleben könne, wenn es auf dem südlichen Teil des Bahnhofsvorplatzes gebrauchte Autos ausstellen könne, was exklusiv diesem Autohaus und keinem anderen gestattet werden dürfe. Das mit Nachdruck vorgetragene Schulze-Argument, dass von dieser Firma 34 Arbeitsplätze und damit 100 Schicksale abhängig seien, schien die Ausschussmitglieder „überzeugt“ zu haben, das Eingangstor für die Stadt mit automobiler „Corporate Identity“, wie er es nannte, „gestalten“ zu lassen. Gegenargumente wurden „weggebügelt“. Die Frage, ob sich Konkurrenten mit einer derartigen Monopolgestattung abfinden würden, wurde mit dem Argument gekontert, dass er sich nicht belehren lassen müsse, er wohne schließlich seit 1984 in der Stadt. Die Auskunft, ab wann zugezogen man mitreden dürfe, blieb er allerdings schuldig. Merkwürdig auch, dass das Totschlag-Argument, verhielte die Stadt sich nicht so, wie die mittelgroßen Gewerbebetriebe es wünschten, diese die Stadt verlassen würden, schon zum zweiten Mal herhalten musste. Kein Hinweis darauf, dass sie vielleicht in Zossen eine günstige Situation vorfänden, die sie sich an anderer Stelle im Wettbewerb und unter Aufbringung von Geld mit dem Risiko des Scheiterns erst erkämpfen müssten. Erstaunlich auch die jetzige argumentative Zurückhaltung der Bürgermeisterin, vor der Kommunalwahl und noch im Vorsitz des Laga-Vereines eine Gegnerin der Gebrauchtwagen-Ausstellung auf dem Bahnhofsvorplatz. Die versprochene Transparenz ist scheinbar dem Amt geopfert worden, es bietet ja auch Lohn und viel Brot. Der Gestalter unserer Laga-Bewerbung, Prof. Pridik, nannte unser Einfallstor ins Zentrum während der Zeit unserer Zusammenarbeit gleichfalls als unglücklich gestaltet. Die Diskussion muss weiter gehen. Wünschenswert wären viele Gäste in den Sitzungen. Vielleicht können wir ja unserem Leitbild den Leitsatz voran stellen: „Der Weg ist das Ziel“. Aber auch dann sollte uns klar sein: Ein zweites Wolfsburg werden wir nicht werden. Übrigens: Die Zentrale des großen Automobil-Konzernes dort ist auch nicht gerade „Corporate-Identity“-mäßig gestaltet, die niedersächsischen Landtagsabgeordneten und der Autohersteller selbst scheinen geschmacks-gefestigter zu sein.

 

Am 20.06.2004 zum Thema „Einwohnerteilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse“ und zum Leserbrief „Der Zug ist abgefahren!“ MAZ, 18.06.04.

„Wir müssen die Bürgernähe und Transparenz mit gestalten“.

 

Es ist natürlich bedauerlich, dass wir Bürger in der neuen Groß-Gemeinde Zossen den Eindruck gewinnen müssen, alles läuft an uns vorbei, uns fragt keiner, niemand vertritt unsere Sorgen und Einwände gegen die Maßnahmen der Verwaltung. Leider ist es aber auch so, dass die Bürger meinen, wenn sie erst mal ihre Stimme an der Wahlurne abgegeben haben, wird irgendjemand ihre Wünsche aus dem Kaffeesatz herauslesen und an die Verwaltung weiterleiten.

Warum besuchen so wenige Bürger die Sitzungen der Ausschüsse oder der Stadtverordneten? Da könnte sich jeder überzeugen, dass diese es sich nicht immer leicht machen mit ihren Abstimmungen und gleichzeitig das Stimmverhalten seiner gewählten Vertreter, auch bezüglich der „Fraktionstreue“, beobachten. Dann wird einigen Kritikern klar werden, wie die Abstimmungsmehrheiten verteilt sind und welche Rolle „die Verwaltung“ hat. In der Bürgerfragestunde kann jeder Bürger seine Fragen stellen. Auch wenn diese von der Bürgermeisterin oft unzureichend beantwortet werden und wenn man bei nochmaliger Nachfrage mit Augenverdrehen von ihr bedacht wird, so kann man doch zumindest seine Argumente vorbringen. Auch das ist Bürgernähe. Wenn man dann noch bis zum Ende der Sitzung aushält und nicht nach Abhandlung der „eigenen Anliegen“ geht, bekommt man doch so einiges mit und kann dann noch immer, wenn erforderlich, über Bürgernähe und bürgerferne Entscheidungen klagen.

Alle zusammen müssten wir eigentlich viel mehr gestalten können und könnten auch beobachten, wer wo oder wie seinen Einfluss ausübt.

 

Am 10.12.2003 zum Neubau der B101 an der Grenze von Berlin nach Brandenburg. Bezogener Artikel: „Vierspurig an der Hauptstadtgrenze“ (MAZ, 09.12.2003):

 

„Wir beklagen riesigen Flächenverbrauch ohne Sinn.“

 

In dem Bericht wird von der Öffnung der vierspurigen B101 bis zur Stadtgrenze Berlins berichtet. Späterhin, so heißt es, solle die B101 zur Autobahn mutieren, so sei sie angelegt. Eine „Seniorengruppe“ wurde im Bericht des Potsdamer Staatssekretärs Vollpracht als eines der Bauhindernisse identifiziert, weil sie ihre „Mariendorfer Feldmark“ unberührt sehen wollte. Wir erinnern uns an unsere Gespräche mit Herrn Vollpracht als freundlich und sachorientiert. Schade, dass wir jetzt korrigieren müssen. Wir sind im selben Alter wie der Staatssekretär. Produktivitätszuwächse in der Industrie, von denen der öffentliche Dienst wohl verschont blieb, zwangen uns in den Ruhestand bei weiterhin vorhandener gedanklicher Leistungserbringung. Die Marienfelder Feldmark wird von der B101 nicht berührt, sie liegt woanders und wurde von uns bereits gesichert. Das weiß Herr Vollpracht. Wir kritisieren aber den flächenzehrenden, ökologisch und ökonomisch unsinnigen, teuren Straßenbau in Brandenburg mit den erzeugten Engpässen an Berlins Stadtgrenze, auch an der B96. Der Redner auf dem Bild schaut nach Süden, nach Luckenwalde. Daher erkennt er wohl nicht die Absurdität dieses Projektes. Wir kritisieren weiter, dass die Bahn-Container aus Berlin heraus z.B. nach Großbeeren verlegt und in die Güter nunmehr mit dem Lkw in die Stadt gekarrt werden: Stau-Erzeugung, Primärenergie-Vergeudung, Lärm, Luftverschmutzung usw.. Logistikunternehmen dürfen sich die Infrastrukturkosten resultierend aus dem Wegzug von Berlin nicht aus Steuermitteln bezahlen lassen, lautet unsere Mahnung. In Bayern und Sachsen verschwendet man auch im Straßenbau nicht derartig. Die vierte Spur der B101 mit Mittelstreifen, Brücken-Mehrkosten und Leitplanken wird von Teltow-Fläming bezahlt, hieß es. Wird die Straße später Autobahn, was wir nicht hoffen, wird Teltow-Fläming das dafür verauslagte Geld nicht zurück erhalten. Es ist kaum zu glauben, welche bodenlosen Fässer man sich hier zu Lande für das nicht vorhandene Geld einfallen lässt. Seien wir froh über die „ungewollten“ Hindernisse, sonst wäre alles noch schlimmer. Wir dienen auch dem Arbeitsplatzerhalt von leitenden „Funktionen“ in Politik und Verwaltung. Lassen sie uns doch zukünftig gemeinsam sinnvolle Sache machen.

 

Am 13.03.2005 als Reaktion auf die (Thema: Attac-Veranstaltung) MAZ/ZR-Artikel vom 11.03.2005: „Attac in der Kritik“ und Dr.-Sempf-Leserbrief vom 12./13.03.2005: Zu Attac-TF „Problemlösung statt Protest“.

 

„Nicht nur eine satirische Replik“

Ich gestehe: Ich war Teilnehmer der Attac-Veranstaltung im Zossener Kirchenraum. Sempf-Artikel und -Leserbrief öffneten mir die Augen: Ich habe mich ständig „unterwandert“ gefühlt, konnte aber die Gegner nicht identifizieren: War es etwa die freundliche Dame, die uns willkommen hieß und, möglicherweise „scheinheilig“, Verständnis für die Brisanz des Problems der Arbeitslosigkeit artikulierte oder die junge Frau, die uns mit ihrem einfühlsamen Vortrag und dem anrührend dargebotenen Gedicht die Herzen für die Situation öffnete? Attac hat das „raffiniert eingefädelt“! Ich wurde zum „willfährigen Instrument“, zum „Zombie“, und half mit meinen geringen Mitteln, „wie in Trance“ befindlich. Oder war es einer der beiden Herren mit Bart? Ich war versucht, daran zu zupfen, um die Echtheit zu prüfen denn das „ungute Gefühl“ ließ mich nicht los. Aber nein, der eine sah zu freundlich aus. Das war bestimmt „der gute Unterwanderer“, der vom Verfassungsschutz, der uns vor „Untaten“ bewahren wollte. Man kann nicht vorsichtig genug sein. Es war alles so „auffällig unauffällig“ und harmonisch. Nein: Attac bot mit seiner Veranstaltung einen psychologischen Effekt. Die Betroffenen konnten sich angenommen, angehört und begleitet fühlen. Das ist wenig, aber mehr, als das Versprechen des Landrates wert ist, sich um die Belange der Menschen auf Nachfrage selbst zu kümmern. Ich habe im Kaffeesatz gelesen und „herausgefunden“, wie das Kümmern aussieht: Der Landrat wird angefragt, die Menschen müssen sich ein weiteres Mal entblößen. Er schreibt einen Brief an die „Arbeitsagentur“. Dort wiederum sucht ein Mitarbeiter langwierig die Unterlagen genau jenes Antragstellers heraus, vertröstet ihn brieflich für eine Weile bis zur Bescheid-Erteilung oder bekundet, dass er nicht vermitteln kann, weil kein Arbeitsplatz vorhanden ist. Dann legt er den Antrag erneut oben auf den Stapel, wobei die Nachfolgenden um einen Platz zurückfallen. Dem Antragsteller ist kein Fortschritt gelungen, sondern er erhält eine weitere Bestätigung der Perspektivlosigkeit des Unterfangens „Hartz IV“. Das Geld reicht trotzdem nicht zum Leben. Wir können es wissen: Der Landrat hat kein Geld, keine Macht, kein Recht, denn er ist nur Ausführender von Bundesrecht. Er hat keine Politikansätze, denn er initiiert keine neue Lösung und keinen Mut, sich mit seinen Landratskollegen im Land und im Bund zu verbünden, um Änderungen anzumahnen, trotz gegenteiliger Antwort auf meine Frage im Kreistag am 14.02.2005. Hätte er Zweifel an dem Erfolg der augenblicklichen Wirtschaftspolitik, fiele seine Reaktion auf seine Einladung ins Bundeskabinett anders aus. Eine falsche Politik wird nicht zielführend dadurch, das sie im Gesetz verankert wird. Solange die Amtsträger ihre Aufgabe nicht übernehmen, werden die Bürgerorganisationen selbst in die Bresche springen (müssen), und solange bleiben Sempf-Artikel- und -Leserbrief reine Demagogie.

 

Am 13.03.2005 als Reaktion auf den MAZ/ZR-Artikel vom 12./13.03.2005: „Flugplatz weiter auf Minuskurs“ zum Thema: Flugplatz Schönhagen.

 

„Bruchlandung im Millionengrab“

 

Der Landeplatz Schönhagen sei eine „sehr wichtige Infrastrukturmaßnahme für die Region. Es fällt schwer, diese Betrachtung nachzuvollziehen, bei mindestens 1,9 Mio Euro Zuschuss. Es müsste gleichzeitig die Frage beantwortet werden, welche Maßnahmen alternativ finanziert werden könnten, fiele dieser „sehr wichtige Wirtschaftsfaktor“ weg, zum Beispiel im Kita- und im Schulbereich. Könnte dadurch der Streit um die Kitapauschale durch den Erhalt des Status quo tendenziell erledigt werden, fragt sich der nüchterne Leser. Für einen jährlichen Zuschuss dieser 1,9 Mio werden gerade dreizehn Arbeitsplätze, zwei davon geringfügig, gesichert, also wird jeder Arbeitsplatz mit ca. 158 Tausend Euro subventioniert. Die „bis zu zweieinhalb Mio Euro“ unternehmens-induzierten Steuern werden sinkende Tendenz aufweisen, weil die Gesellschaft selbst die negative Entwicklung der Luftverkehrs-Wirtschaft bedauert, und sie bleiben nicht vollständig im Kreis. Die Kosten fallen hier an, die Ergebnisse daraus, wenn überhaupt, woanders. Ein merkwürdiges Wirtschaften. Den Unternehmen am Platz würde es nicht zum Nachteil gelangen, wenn der projektierte kostenträchtige und verlustintensive Hallenneubau, dessen, nur teilweise mögliche, Vermietung die Kosten nicht einspielt, unterbliebe. Es erscheint unverständlich, wie argumentiert werden kann, dass die Kosten nicht gedeckt werden, gleichzeitig aber noch mehr investiert werden soll. Das bedeutet nichts anderes, als dass dem schlechten Geld noch mehr gutes hinterher geworfen werden soll. Ich würde gerne, für die eigene Argumentation, verstehen lernen, wie man dafür eine Zustimmung erhalten kann. Außerdem ist das Argument nicht nachvollziehbar, dass wegen der Bindungsfrist der Fördermittel „eine vorzeitige Gewinnerzielung nicht ratsam sei“. Ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis wird dem Förderungs-Effekt nicht im Wege stehen, aber die Zinslast verringern, denkt der überraschte Leser, dem auch der Unterschied zwischen einer schwarzen und einer roten Null nicht verständlich gemacht werden kann. Mit Einsteins Relativitätstheorie hat das nichts zu tun, eher schon mit bilanziellem Sturzflug. Die Integration der Startbahnen in die Fläming-Skate erscheint mir bei diesen Erklärungen schon beinahe als sinnvolle Lösung.

 

Am 25.05.2005 zur 4. Kreisausschuss-Sitzung vom 24.05.2004:

„Häufig stört der Bürger nur“.

 

Einer der Tagesordnungs-Punkte des Kreis-Ausschusses in Luckenwalde hatte die Klärung der Frage zum Inhalt, ob der Haushalts- und Finanzausschuss mit der Kenntnis sachkundiger Bürger bereichert werden solle. Der Abgeordnete Akuloff / PDS erklärte in  engagiertem Plädoyer die Gründe, die für eine positive Entscheidung sprächen. Auch kenntnisreiche Personen konnten, nicht namentlich genannt, jedoch mit fachlicher Herkunft beschrieben, ins Gespräch gebracht werden. Die CDU-Mitglieder signalisierten ihre Zustimmung. Der Landrat allerdings befürchtete die Stimmberechtigung der sachkundigen Einwohner (falsch, gem. § 44 Landkreisordnung) und ließ zunächst eigene Unkenntnis erkennen. Er werde wütend, wenn sich Bürger hinten herum Mitwirkungsrechte im politischen Entscheidungsprozess sicherten. Diese sollten sich doch vor den Wahlen von den Parteien nominieren und dann wählen lassen. Ein Landtagsabgeordneter befürchtete sogar mit Unterstützung des Landrates die Aushöhlung der Demokratie durch die Berufung der sachkundigen Einwohner. Der Sachverstand der gewählten Abgeordneten sei ausreichend. Das allerdings möchte man angesichts verschiedener Diskussionen, z.B. über die Kenntnis der Tochtergesellschaften des Kreises oder sonstiger wirtschaftspolitischer Entscheidungen, z.B. beim Straßenbau, manchmal bezweifeln. Außerdem wurde von den beiden SPD-Schwergewichten die Kontrolle der Verschwiegenheit von sachkundigen Bürgern in Zweifel gezogen. In der Diskussion war die Angst der Antragsgegner zu spüren, dass zu viele haushaltspolitische Interna ventiliert werden könnten. Angesichts dessen konnte der alleinige Einsatz von Akuloff das Gegengewicht nicht aufwiegen, sein Antrag scheiterte knapp. Teilnehmende Bürger können jetzt schon erkennen, was von den Versprechen auf den Wahlplakaten zu halten ist: Die versprochene Transparenz bleibt eine Farce. Die tatsächliche Interessenlage bleibt verborgen. Auch die Neuorganisation der Einwohnerfragestunde bestätigt diese Tatsache. Eine stärkere Teilnahme der Bürger in den Sitzungen könnte dieses Defizit reduzieren. Ernüchternd war auch, was die Politiker von der Umsetzung der von ihnen selbst geschaffenen Gesetze halten: Eine Aushöhlung der Demokratie. Starker Tobak und verkehrte Welt!

 

Kommunalwahl 2003

 

Bundesstraßenausbau

Vorsicht Engpass!

Die Bundesstrassen B 101 und 96 werden im Landkreis ausgebaut. Die Vierstreifigkeit beider Straßen trifft jetzt auf die Stadtgrenzen Berlins, ohne dass die Breite in der Stadt fortgeführt werden kann.

Konsistenz oder Konfusion der Baupolitik ist hier zu besichtigen. Die Strassen werden an dem Land-Stadt-Übergang eingeschnürt. Hier Fläche und Finanzierung über Subventionen durch Fördermittel von Bund und Land, dort die Enge der Stadt und der finanzielle Engpass nach den Folgen praktizierter krimineller Energie von Politikern. Merkwürdig: Abfahrten der B 101 im Bereich von Ludwigsfelde werden nicht für den Verkehr benötigt, weil sie in einer Wiese enden. Das bedeutet auch, dass die Straße in dieser Breite nicht benötigt wird. Durch den Rückzug der DB dem Berliner Westhafen in die Güterverkehrszentren von Großbeeren und Wustermark wird künstlicher Bedarf an Fahrbahnen und Lkw-Stau an den Stadtgrenzen erzeugt. Das für diese Art Straßenbau verbrauchte Geld fehlt für andere Zwecke. Politik ist konsistent in der Verschwendung von Steuermitteln und konfus im Versuch der Lösung der erzeugten Probleme: So arbeiten Berlin und Brandenburg zusammen. Die B 96 wird im fertigen Zustand, versehen mit Lärmschutzwänden, den Ortsteil Mahlow/Glasow in zwei Teile zerschneiden. Dieser Durchschnitt wird sich in Berlin-Lichtenrade wiederholen. Der zweite Schnitt in Nord-Süd-Richtung erfolgt durch die Dresdner Bahn, auch das wiederholt sich in Berlin in 300 m Abstand. Außerdem wird der Ort Mahlow von der in west-östliche Richtung führenden B 96a zerteilt. Es ist nicht ersichtlich, welche Planungsabsichten verfolgt werden, wenn der relativ kleine Ort fünfgeteilt wird. Es ist unzulässig, dass die B 96 durch den Glasow-Bach geführt wird. Dieses Gebiet ist als FFH-Gebiet für Bauvorhaben gesperrt. Offensichtlich wurde das FFH-Gebiet bisher nicht an das Umweltschutz-Ministerium gemeldet. Dieses konnte deshalb nicht reagieren. Nachfragen ergaben, dass das Ministerium keine Kenntnis von dem Schutzgebiet hatte. Sollte eine verspätete Meldung den Straßenbau ermöglichen? Warum werden, bei sonst beklagtem Geldmangel, so zügig und ohne erkennbaren Plan Baumassnahmen dieser Größe „durchgezogen“? Eine Planung von Platz sparenden Alternativen ist offensichtlich nicht erfolgt. Statt dessen wird in Berlin über isolierte Tunnel-Lösungen nachgedacht. Es könnte Geld gespart werden für kleinere Lösungen, die dem Status quo entsprechen und der Entwicklung Rechnung tragen. Die Antwort des Landkreises auf eine Bürgerfrage lautete: „Der angesprochene Wettbewerb um Investoren wird indirekt durch das Engagement des Landkreises bei der Verbesserung der Infrastruktur massiv unterstützt. Bekannteste Beispiele sind in diesem Zusammenhang die Beteiligung am Bau der B 101n (4. Spur) und der Ausbau des Verkehrslandeplatzes Schönhagen.“ Es wurde noch keine Investitions-Entscheidung von der vierten Spur auf einer Straße abhängig gemacht, in dem Sinne: „In Teltow-Fläming hat die B 101 eine vierte Spur. Dort und sonst nirgends bauen wir unsere Fabrik.“ Die Hoffnung auf gigantische Industrie-Ansiedlungen im Land Brandenburg entspricht einem Wunschdenken. In Oberfranken um Selbitz herum und in Sachsen wurde die B 173 bei intensiverem Verkehr dreistreifig ausgebaut. Es zeigt sich, dass der Verkehr trotzdem auch über Bergstrecken hinweg reibungslos fließt. Vierstreifiger Ausbau kostet den Kreis auch Mittelstreifen, Leitplanken und breitere Brücken. Beim gewünschten S-Bahn-Weiterbau nach Wünsdorf wird Geld als nicht vorhanden erklärt. Der Bürger soll denken und glauben, was Politiker vorgeben. Warum sind anderen Ortes einfache Lösungen möglich, die bei uns trotz „knapper Kassen“ scheitern? Wir bekommen im Kreis ein finanzpolitisches Problem, wenn der Mittelzufluss aus den alten Bundesländern als Folge der Finanz- und Steuerpolitik des Bundes ausbleibt. „Klotzen“ als einzige politische Programmatik im Kreis wird nicht ausreichen und wird zum finanzpolitischen Hemmschuh.

 

VisdP:

Lutz Haenicke, Jahrgang 1943, Dipl.-Betriebswirt, ca. 40 Jahre in der Energiewirtschaft beschäftigt, arbeitete als Elektromonteur, Projektierungs-Ing. und Betriebsvertretungsmitglied, Studienfachrichtungen VWL, BWL, E-Technik und Politologie, lebte mehrere Jahre als Immigrant in Süd-Afrika.

 

Kommunalwahl 2003

 

Umstrittene Schienenstränge

Dresdner Bahn soll ausgebaut werden – S-Bahn bis Wünsdorf mitnehmen

Die Dresdner Bahn soll für eine Geschwindigkeit von 200km/h ausgebaut werden. Der ICE soll Berlin mit Dresden und dem südost-europäischen Ausland verbinden. Die straßen-gleichen Verkehrsübergänge müssen Tunnels oder Brücken weichen. Dem Eisenbahn-Übergangs-Gesetz entsprechend müssen die Gemeinden 33% der Kosten dafür tragen, obwohl sie aus diesem Verkehr 0% Nutzen haben. Selbst die Festlegung dessen, was 100% der Kosten ausmacht, d.h. welche Lösung, Tunnel oder Brücke, gewählt wird , reklamiert die Deutsche Bahn für sich und wählt die für sie kostengünstigste Variante, um die Mehrkosten den verhandlungspolitisch schwachen Kommunen aufzubürden. Es wird bei den Kommunen ein großes Durchsetzungsvermögen erforderlich sein, wenn sie beim Ringen um die verkehrspolitisch günstigste Lösung mit der Bahn finanzpolitisch nicht „auf der Strecke bleiben“ wollen. Für eigene Wünsche der Kommunen ist offensichtlich kein Platz. Der Schnellverkehr, der nicht in den Orten von Teltow-Fläming halten wird, Güter- und Regionalverkehr werden sich gegenseitig behindern. Das bedeutet, dass die zahlreichen Bürger aus TF, die ihren Arbeitsplatz überhaupt nur in Berlin finden konnten, entweder Verzögerungen akzeptieren oder auf’s Auto umsteigen müssen. Die Bevölkerung des Landes Brandenburg sei um 20% abnehmend bis zum Jahr 2020, im sogenannten Speckgürtel um Berlin herum allerdings trotzdem zunehmend (Stichworte: „Cluster“ oder „dezentrale Konzentration“). Es wird dringend die Verlängerung der S-Bahn-Strecke von Blankenfelde nach Wünsdorf erforderlich. Dafür fehlt angeblich das Geld. Der Kreis will maximal einer Verlängerung der S-Bahn-Strecke bis Rangsdorf zustimmen, wohl wissend, dass die eingesparten Straßen-km nicht den Umstieg vom Auto auf die Bahn lohnen. Die Investitionen in Verkehrs-Technik wachsen über Rangsdorf hinaus nach Wünsdorf nur unterproportional. Nur bis Wünsdorf machen sie Sinn. Auch die Brücken- und Tunnel-Spannweiten sind bereits jetzt für vier Gleise vorzusehen, wie schon am Berliner Ring A10. Überhaupt sieht die Bahn ihre Kunden am liebsten hyperflexibel: Mit Auto und Monatskarte ausgestattet, damit sie die Bahn-Defizite ausgleichen können. Ansonsten wird der hochgelobte, weil vorgeblich schnelle, ICE und das S-Bahn-System in erster Linie als Zubringer für die vermeintlich notwendige Drehscheibe BBI-Schönefeld vorgesehen. Überlegungen, wie die erst einmal im Zug befindlichen Kunden ihre Reise bis 1000 km günstig im Zug absolvieren können, werden unterlassen. So wird das zweite Verkehrssystem jeweils als Lösung angepriesen, um das selbst konstruierte Problem durch das erste System auszugleichen: BBI-Schönefeld braucht ein maximales Eisenbahnsystem, dieses braucht ein gigantisches Straßennetz, die Probleme der Problemlösungen haben ein zunehmendes Maß, ein Schneeballsystem eigener Qualität.

 

Wir fordern den parallelen Ausbau eines Schienensystems mit abgestuftem Nutzen: S-Bahn bis Wünsdorf im Nahverkehr, um eine Verschärfung der LEG-Pleite-Folgen, die zu einem Wegzug von Einwohnern und damit verbundenem Leerstand von Wohnungen im Konversionsgebiet führen, zu verhindern. Ein Schnell- und Güter-Bahnsystem mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten für den Personenverkehr bis 1000 km. Beendigung des Regionalverkehrs an den S-Bahn-Endpunkten, denn „Langläufer“ im Regionalverkehr sind unzweckmäßig. Ausweitung der Fahrpreiszone bis Wünsdorf.

 

VisdP:

Lutz Haenicke, Jahrgang 1943, Dipl.-Betriebswirt, ca. 40 Jahre in der Energiewirtschaft beschäftigt, arbeitete als Elektromonteur, Projektierungs-Ing. und Betriebsvertretungsmitglied, Studienfachrichtungen VWL, BWL, E-Technik und Politologie, lebte mehrere Jahre als Immigrant in Süd-Afrika.

 

Lutz Haenicke                                                                     15806 Zossen, den 25.07.2003

Förstereiweg 14

Tel./ Fax: 03377 / 394146  /  Mobil: 01795125279 (Lutz H.) oder ...273 (Dora H.)

 

THESENPAPIER ZUR KOMMUNALWAHL 2003 BRANDENBURG

(Verkehrspolitik im weiteren Sinne)

 

1. Allgemeines.

Kein Unternehmen akzeptiert als Standort einen solchen, der in einer Entfernung von mehr als 30 Minuten Fahrzeit von einem Autobahn-Anschluss entfernt liegt. Der Stadtstaat Berlin liegt im Zentrum Brandenburgs und soll mit möglichst schnellen Bahnverbindungen an die anderen Zentren Deutschlands und Metropolen Europas angebunden werden. Berlin als Sitz der Bundesregierung muss mit allen Haupt- und Großstädten der Welt verbunden sein und soll sich als eine Drehscheibe für Güter und Menschen im Osten der Bundesrepublik empfehlen. Die Menschen, die in der Bundeshauptstadt leben und arbeiten, vorzugsweise im Dienstleistungsbereich, so ist es gewünscht, sollen sich im Umland um Berlin in Brandenburg regenerieren können. Dazu werden zum Schutz und zur Erhaltung von Tierwelt und Landschaft Naturschutz- und FFH-Gebiete ausgewiesen und finanziell abgesichert. Brandenburg ist ein Flächenland mit geringer Bevölkerungsdichte, Berlin ein dicht besiedelter Stadtstaat. Wenn so verschiedenartige Situationen und Interessen nahtlos aufeinander treffen, gilt es, genau abzuwägen, wie man sie möglichst harmonisch miteinander vernetzt. Für uns ist es jetzt an der Zeit, zu prüfen, ob das geschehen ist. Ist das der Fall, soll die Politik mit weiterführenden ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Vorzeichen fortgeführt werden zum Zwecke der Weiterführung des Angleichungsprozesses. Im abweichenden Falle ist die Politik zu kritisieren und vom Oktober 2003 an mit der Hilfe und dem Nachdruck der Wähler zu verändern.

 

2. Bundesstraßen und nachgeordnete Straßen: Vorsicht Engpass!

Die beiden Bundesstrassen B 101 und B 96 sollen bzw. werden im Landkreis vierstreifig autobahnähnlich ausgebaut. Die Vierstreifigkeit der beiden Straßen wird demnächst auf die Stadtgrenzen Berlins treffen, ohne dass sie ihre Entsprechung in der Stadt erfahren wird und kann.

Jede(r) Bürger(in) kann zukünftig besichtigen und selbst entscheiden, ob die Straßenbau-Politik konsistent oder konfus ist, wenn sie/er sieht, wie die Strassen an dem Land-Stadt-Übergang eingeschnürt werden. Hier die Fläche und die Finanzierung über Subventionen durch Fördermittel des Landes und des Bundes, dort die Enge der Stadt und der finanzielle Engpass wegen der Folgen von praktizierter krimineller Energie von Politikern. Zwischen den Bundesstrassen werden in Brandenburg die nachgeordneten Kreis- und sonstigen Straßen vernetzt mit hohem Aufwand an Geld und Landfläche. Merkwürdig: Die B 101 weist im Bereich von Ludwigsfelde Abfahrten auf, die nicht für den Verkehr benötigt werden, weil sie in einer Wiese enden. Das bedeutet auch, dass die Straße in der ausgeführten Breite augenscheinlich nicht benötigt wird. Die DB zieht sich aus dem Berliner Westhafen zurück in die Güterverkehrszentren von Großbeeren und Wustermark. Das erzeugt und deckt gleichzeitig einen künstlichen Bedarf an Fahrbahnen. Das für den Straßenbau in dieser Weiträumigkeit verbrauchte Geld fehlt für andere Zwecke. Der Stau der Lkw’s an den Nadelöhren an der Stadtgrenze von Berlin wird künstlich durch Verlagerung des Versorgungs-Schienenverkehrs auf die Strasse verstärkt. Politik ist hier konsistent in der Verschwendung von Steuermitteln und gleichzeitig konfus im Versuch der Lösung der selbst erzeugten Probleme: Berlin und Brandenburg arbeiten zusammen bei der Erzeugung von Konfusion. Die B 96 wird augenblicklich von der Stadtgrenze Berlins in Richtung Süden ausgebaut, abgesehen vom Ausbau nördlich von Berlin. Im fertigen Zustand wird die vierstreifige Strasse, versehen mit Lärmschutzwänden, den Ortsteil Mahlow/Glasow in zwei Teile zerschneiden und dieser Durchschnitt würde sich in Berlin-Lichtenrade wiederholen. Der zweite Durchschnitt in Nord-Süd-Richtung erfolgt durch die Dresdner Bahn/ S-Bahn, auch das wiederholt sich in Berlin auf 300m Abstand. Außerdem wird der Ort Mahlow von der in west-östliche Richtung führenden B 96a zerteilt. Es ist nicht ersichtlich, welche Planungsabsichten verfolgt werden, wenn ein vergleichsweise kleiner Ort in fünf Teile geteilt wird. Weiterhin ist es unverständlich und unzulässig, dass die B 96 durch den Glasow-Bach geführt wird, obwohl dieses Gebiet als FFH-Gebiet für Bauvorhaben gesperrt ist. Ob dieses FFH-Gebiet bisher nicht an das Umweltschutz-Ministerium in Brandenburg gemeldet wurde und dieses deshalb nicht reagieren konnte, kann von hier nicht abschließend geklärt werden. Auf Nachfrage hatte das Ministerium jedenfalls keine Kenntnis von dem Schutzgebiet und dessen Verletzung. Sollte eine verspätete Meldung den Straßenbau ermöglichen? Warum werden, bei sonst argumentiertem Geldmangel, so zügig und ohne erkennbaren Plan Baumassnahmen dieser Größe „durchgezogen“, obwohl sie in Berlin nicht weitergeführt werden bzw. eine Planung von Zusammenfassungen oder Platz sparenden Ansätzen offensichtlich nicht erfolgte. Das gilt auch für die B 101. Statt dessen wird in Berlin über isolierte Tunnel-Lösungen nachgedacht. Auch in Brandenburg werden im TF-Bereich Strassen in dieser Größenordnung nicht benötigt, wie die „toten“ Abfahrten zeigen. Es könnten Mittel gespart werden für kleinere Lösungen, die dem Status quo entsprechen und der Entwicklung Rechnung tragen. Die Antwort des Landkreises auf eine Bürgerfrage vom 07.04.2003 lautete: „Der angesprochene Wettbewerb um Investoren wird indirekt durch das Engagement des Landkreises bei der Verbesserung der Infrastruktur massiv unterstützt. Bekannteste Beispiele sind in diesem Zusammenhang die Beteiligung am Bau der B 101n (4. Spur) und der Ausbau des Verkehrslandeplatzes Schönhagen.“ Wir haben noch keine Investitions-Entscheidung wahrgenommen, die von der vierten Spur auf einer Straße abhängig gemacht wurde, in dem Sinne: „In Teltow-Fläming gibt es eine vierte Spur in der B 101. Dort und an keiner anderen Stelle bauen wir unsere Fabrik.“ Die Hoffnung auf gigantische Industrie-Ansiedlungen im Land Brandenburg entsprechen eher dem Denken in Traum-Phasen. In dem Bereich um Selbitz herum in Oberfranken wurde eine Stadtumgehung der B 173 bei intensiverem Verkehrsfluss dreistreifig ausgebaut. Es zeigt sich, dass trotz kostengünstigerer Bauvariante der Verkehr auch über Bergstrecken hinweg reibungslos fließt, die geförderte kleinere Variante also ausreichend ist. Vierstreifiger Ausbau kostet zudem auch den Mittelstreifen, Leitplanken-Systeme und breitere Brücken. Zumindest beim gewünschten S-Bahn-Weiterbau nach Wünsdorf, wird Geld als nicht vorhanden erklärt. Der Bürger hat zu denken und zu glauben, was die Politiker für richtig halten, so unsere Vermutung. Wir fragen uns, warum anderen Ortes Dinge möglich sind, die bei uns trotz „knapper Kassen“ nicht ausreichen sollen. Wir bekommen im Land und im Kreis ein großes finanzpolitisches Problem, wenn der Mittelzufluss aus den alten Bundesländern auf Grund der Finanz- und Steuerpolitik im Bund ausbleibt. „Klotzen“ als einzige politische Programmatik im Kreis wird nicht ausreichen und wird zum finanzpolitischen Hemmschuh (zu Schönhagen siehe unten).

 

Forderungen: Umleitung von Mitteln hin zum sinnvollen Ausbau der Schiene, Ausbau eines adäquaten Straßennetzes. Wahrung des Schutzes der von Bund und Brüssel geförderten FFH-Gebiete, Einhaltung der Naturschutz-Gesetzgebung.

 

3. Schienenverkehrsförderung – der Ausweg aus dem Verkehrsinfarkt?

Die Dresdner Bahn soll für eine Geschwindigkeit von 200km/h ausgebaut werden. Der ICE soll Berlin mit Dresden und dem südost-europäischen Ausland verbinden. Die straßen-gleichen Verkehrsübergänge müssen Tunnels oder Brücken weichen. Dem Eisenbahn-Übergangs-Gesetz entsprechend müssen die Gemeinden 33% der Kosten dafür tragen, obwohl sie aus diesem Verkehr 0% Nutzen haben. Selbst die Festlegung dessen, was 100% der Kosten ausmacht, d.h. welche Lösung, Tunnel oder Brücke, gewählt wird , reklamiert die Deutsche Bahn für sich und wählt die für sie kostengünstigste Variante, um die Mehrkosten den verhandlungspolitisch schwachen Kommunen aufzubürden. Es wird bei den Kommunen ein großes Durchsetzungsvermögen (Verhandlungsgeschick) erforderlich sein, wenn sie beim Ringen um die verkehrspolitisch günstigste Lösung mit der Bahn finanzpolitisch nicht „auf der Strecke bleiben“ wollen. Für eigene Wünsche der Kommunen ist offensichtlich kein Platz. Der Schnellverkehr, der nicht in den Orten von TF halten wird, wird eingeschränkt durch den Güter- und den Regionalverkehr, bzw. wird er den Regionalverkehr verdrängen. Das bedeutet, dass die zahlreichen Bürger aus TF, die ihren Arbeitsplatz überhaupt nur in Berlin finden konnten, entweder Verzögerungen akzeptieren müssen oder auf’s Auto umsteigen müssen. Die Bevölkerung des Landes Brandenburg sei um 20% abnehmend bis zum Jahr 2020, im sogenannten Speckgürtel um Berlin herum allerdings trotzdem zunehmend (Stichwort: „Cluster“ oder „dezentrale Konzentration“).Für die geforderte S-Bahn-Verlängerung von Blankenfelde nach Wünsdorf fehlt angeblich das Geld. Der Kreis will maximal eine Verlängerung der S-Bahn-Strecke bis Rangsdorf zustimmen, wohl wissend, dass die eingesparten Straßen-km nicht den Umstieg vom Auto auf die Bahn lohnen. Die Investitionen in Technik wachsen über Rangsdorf hinaus nach Wünsdorf nur unterproportional.  Nur bis Wünsdorf machen sie Sinn. Auch die Brücken- und Tunnel-Spannweiten sind jetzt für vier Gleise vorzusehen, so wie es mit der B 101, allerdings ohne entsprechenden Bedarf, bereits praktiziert wurde. Überhaupt sieht die Bahn ihren Kunden am liebsten hyperflexibel: Mit Auto und Monatskarte ausgestattet, damit er die Bahn-Defizite ausgleichen kann. Ansonsten wird der hochgelobte, weil vorgeblich schnelle, ICE und das S-Bahn-System in erster Linie als Zubringer für die vermeintlich notwendige Drehscheibe BBI-Schönefeld vorgesehen. Überlegungen, wie die erst einmal im Zug befindlichen Kunden ihre Reise bis 1000km günstig im Zug absolvieren können, werden unterlassen. So wird das zweite Verkehrssystem jeweils als Lösung angepriesen, um das selbst konstruierte Problem durch das erste System auszugleichen: BBI-Schönefeld braucht ein maximales Eisenbahnsystem, dieses braucht ein gigantisches Straßennetz, die Probleme der Problemlösungen haben ein zunehmendes Maß, ein Schneeballsystem eigener Qualität.

 

Forderungen: Paralleler Ausbau eines Schienensystems mit abgestuftem Nutzen: S-Bahn bis Wünsdorf im Nahverkehr, um eine Verschärfung der LEG-Pleite-Folgen, die zu einem Wegzug von Einwohnern und damit verbundenem Leerstand von Wohnungen im Konversionsgebiet führen, zu verhindern. Ein Schnell- und Güter-Bahnsystem mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten für den Personenverkehr bis 1000km, besser noch: Eine Aufteilung auf verschiedene, schon jetzt projektierte Trassen (Dresdner Bahn, Anhaltiner Bahn, S-Bahnen). Beendigung des Regionalverkehrs an den S-Bahn-Endpunkten, denn „Langläufer“ im Regionalverkehr sind unzweckmäßig.

 

4. BBI-Schönefeld: Up, Up And Away?

Das angestrebte Großprojekt ist schon jetzt ein Millionengrab. Neue Bürgerbeteiligungen sollen dem Vorhaben einen Anschein von Rechtmäßigkeit verleihen. Dabei ist das „Luft-Dreh-Kreuz“ hier völlig überflüssig. Das Desaster um das „Baufeld Ost“ hat bereits Hunderte von Millionen Euro versandet. Die Hinterlassenschaft des Militärflugplatzes, Kerosin, des ehemaligen Zivilflugplatzes, Dioxin, und, neuerdings öffentlich bekannt geworden, des zweiten Weltkrieges, Munition, Tunnelstollen und vergessenes Fluggerät, droht den Boden und das Grundwasser zu vergiften und die Fluggäste zu gefährden. Man argumentiert seitens der Flughafengesellschaft mit Unkenntnis, streitet ab und versucht, durch eine Versiegelung der Flächen das Problem unlösbar zu machen. Man argumentiert damit, das Dioxin nicht im Wasser lösbar sei, sondern nur im Sediment, und damit, dass die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers sehr gering sei. In den nächsten zwei Jahrzehnten sei niemand gefährdet. Sorglosigkeit oder unbewusster Widerspruch? Die Bevölkerung werde nicht gefährdet, so die Hoffnung. Untersuchungen haben ergeben, dass nahezu 80% der Flugbewegungen solche unter 1000km sind, nahezu 50% der Flüge sind Inlandsflüge, also solche Verkehre, die die Bahn abwickeln könnte. Die Zahlen der Flugbewegungen insgesamt sind rückläufig und wenn nicht, gilt auch hier das Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs. Die augenblicklich angepriesenen Arbeitsplätze werden sich als  Nullsummenspiel herausstellen, wenn auf Grund der Schließung die Flughäfen Tegel und Tempelhof die Arbeitskräfte wandern und wegen der Synergie-Effekte in Schönefeld „nicht ankommen“. Die Beeinträchtigung wertvoller Naturschutz- aber auch Wohn-Gebiete wird nicht vermieden. Schönefeld sei ein vorbelastetes Gebiet heißt es in der Ausarbeitung zum ergänzenden Einwendungsverfahren. Verkehrsalternativen werden nicht durchdacht. Doppelte Kostenträger, Bahn und Straße lediglich als Zubringer zum Flughafen in das Verkehrskonzept eingebaut, werden überhaupt erst erzeugt. Für den Ausbau wurde 1994 mit Plandaten für 2010 argumentiert, dir sich aus heutiger Sicht als überzogen herausstellen. Heute wird mit Plandaten für 2004 gearbeitet. Ein Heranziehen der Status-quo-Daten von 2002 würde vermutlich auch die Plandaten von 2004 in das Reich der „Dream-Cycles“ (Träume) verweisen. Berlin hat seinen Rang als Produktions-Standort weitgehend verloren. Brandenburg hat ihn nicht erlangt. Aus diesem Grund ergibt sich kein originärer Verlade- bzw. Umladebedarf, der nicht von Konkurrenten abgeworben werden müsste. Ein unwahrscheinlicher (Teil-) Erfolg würde mit dem Verlust an anderer Stelle bezahlt werden, was unter sonst gleichen Bedingungen zum gesamtwirtschaftlichen Verlust wird, wenn nicht ein exorbitantes Wachstum unterstellt werden kann, was unter den gegebenen Umständen allerdings unzulässig ist. Warum auch sollte sich aus dem Flughafenbau eine wirtschaftliche Entwicklung herleiten lassen? Die Wirtschafts-Standorte um Stuttgart und München lassen erkennen, dass es hier Prosperität ohne „Drehscheibe“ gibt und dort eine „Drehscheibe“ nachträglich gebaut wurde.

Aus der Verlagerung des Regierungssitzes von Bonn nach Berlin lässt sich positive Entwicklung auch nicht herleiten, unterbleiben doch zukünftig die „Shuttle-Flüge“ (unter 1000km) und werden im Dienstleistungsbereich moderne Kommunikationsmethoden verstärkt eingesetzt.

Bei der erfolgten Darstellung des Geräuschpegels wird nicht auf die Spitzenpegel hingewiesen und die wichtige Bedeutung der Schall-Leistungs-Werte für die Durchdringungsfähigkeit des erzeugten Schalles verschwiegen.

 

Forderungen: Modernisierung von Schönefeld auf kleinem Niveau, Verlagerung des Kurz- und Mittelstrecken-Verkehrs auf die Schiene und Ermöglichung der Schließung von Tegel und Tempelhof bei gleichzeitiger Verminderung des Status quo ante Modernisierung. Lenkung der fehlgeleiteten Mittel in die ÖPNV- und SPNV-Strukturen. Förderung und Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie deren Innovationen und Initiativen sowie von Bildung und Ausbildung.

Am Wichtigsten : Entgiftung von Gewässern und Böden und Beseitigung von Munition und Kriegswaffen einschließlich. der unterirdisch jüngst vermuteten Stollen. Die südliche Umgebung von Berlin darf nicht unter erfolgendem Hinweis auf die ohnehin schon vorhandene Belastung eine weitere Belastung erfahren und damit untauglich als Nah-Erholungsgebiet für Berlin und Brandenburg gemacht werden.

 

4. Flugplatz Schönhagen – Rollbahn zum erholsamen Aufstieg?

Der ehemals halbmilitärisch genutzte Flugplatz (Verkehrslandeplatz) Schönhagen wurde mit Hinblick auf seinen Ausbau zum Ersatzflugplatz für Berlin-Tempelhof stetig erweitert. Es wurden Bahnen asphaltiert, Flugzeughallen mit riesigen Vorplätzen hinzugebaut sowie das Tower-Gebäude mit flugtechnischen Einrichtungen errichtet. Eine Landebahnbefeuerung macht Nacht-Starts und ‑Landungen möglich, obwohl argumentiert wird, dass derartige Aktivitäten nicht geplant seien. Das alles geschah mit der Aufbringung von Eigenmitteln, die dann Fördermittel aus Land, Bund und EU flüssig machten. Neuerdings sind, trotz angeblich nicht vorgesehenem Bedarf, diese Maßnahmen nicht mehr ausreichend. Ein Pilotengebäude und weitere flugtechnische Einrichtungen, Cafeteria und Pilotenräume werden gebaut. Eine Graspiste soll zum Schutz eines noch nicht vorhandenen Gewerbegebietes nördlich vom Flugfeld auf den Ortskern Schönhagen gedreht und auch asphaltiert sowie mit Befeuerung versehen und die bereits jetzt asphaltierte Piste soll verlängert und verbreitert werden. Dazu muss der Teil eines Hügels abgetragen und Wald gerodet werden. Für all’ diese Maßnahmen flossen und fließen Fördermittel vom Bund und der EU. Es stört dabei scheinbar nicht, dass durch die Maßnahmen in die gleichfalls mit öffentlichen Mitteln geförderten IBA- und FFH-Gebiete Nuthe-Nieplitz-Niederung und das FFH-Gebiet Priedeltal eingegriffen wird. Seltene Vogelarten, deren Nist- und Aufenthaltsgebiete überhaupt erst zur Installation der Naturschutzflächen geführt haben, werden durch die große Zahl der Flugbewegungen ( schon jetzt mehr als in Schönefeld, und sie sollen gesteigert werden) nachhaltig gestört. Bei den Flugbewegungen handelt es sich häufig um Bewegungen von Flugschulen, die besonders unfallträchtig sein können und um solche Platzrunden, die dem Erhalt des Befähigungsnachweises dienen, also keine verkehrspolitische Bedeutung aufweisen, aber wegen der Dauer und Intensität die Umwelt stark beeinträchtigen. Für die Einrichtung der FFH-Gebiete wie auch zu deren Störung wurden öffentliche Mittel verwendet, die, an anderer Stelle eingesetzt, hilfreicher sein würden, aber möglicherweise weniger prestigeträchtig wären. Die Bereinigung von Schäden aus dem Kontakt zwischen Flugplatz und Schutzgebieten würde dann wieder öffentliche Mittel erfordern.

Die aufgewendeten Eigenmittel bedeuten für die „Erholung“ einer relativ kleinen Bevölkerungsgruppe eine erhebliche Verschuldung des Landkreises. Es besteht Grund zu der Annahme und deshalb auch die Befürchtung, dass die Verschuldung weitgehend durch die Kreissparkasse Teltow-Fläming finanziert wurde, die nach Presseaussagen durch eine Anzahl notleidender Kredite selbst in eine Schieflage geraten ist. Die Fusion mit der Mittelbrandenburgischen Sparkasse soll das „Stemmen“ von Kreditausfällen erleichtern helfen. Außerdem besteht Grund zu der Befürchtung, dass durch die Gründung von Tochtergesellschaften des Kreises ein finanzielles „Schneeballsystem“ zur Finanzierung von teuren Vorhaben gebildet wurde, mit Hilfe derer das vorangegangen geförderte Vorhaben die finanzielle Basis für das nachfolgend zu finanzierende Vorhaben bildet. Diese Maßnahmen verringern nominal die augenblickliche Verschuldung des Kreises, real ist der Kreis jedoch durch die Bildung von „Sondervermögen“ nicht aus der Verantwortung. Der Kreis antwortete auf während einer Bürgerfragestunde am 07.04.2003 gestellte Fragen zur Verschuldung des Kreises, der formulierten Absicht, die Verschuldungs-Situation des Kreises noch weiter zu überdehnen und der Bildung von Tochter-Gesellschaften: „Die Tochtergesellschaften des Landkreises dienen alle entweder der Erfüllung von Pflichtaufgaben (Verkehrsgesellschaft VTF) oder der Wirtschafts- und Arbeitsförderung. Mit keiner der Gesellschaften sind Gewinne zu erzielen. Sie dienen aber der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität der Bürger unseres Landkreises. Um auftretende Verluste zu begrenzen bzw. wieder abzubauen existiert ein entsprechendes Programm und liegen mittelfristige Planungen der besonders betroffenen Gesellschaften vor.“ Mit keinem Wort wird erwähnt, dass die Bildung z.B. der Verkehrsgesellschaft primär die Senkung von Personal-Aufwändungen bezweckte und damit die private Nachfrage weiterhin reduzierte. Vergleichsweise niedrige Löhne haben den neuen Bundesländern in den vergangenen Jahren gerade keine Vorteile gebracht, wie die gesamtwirtschaftliche Lage erkennbar macht. Es wird auch nicht ausgesagt, welcher Art Programme zur Begrenzung von Verlusten seien. Wie sollten auch ohne die Erzielung von Überschüssen und gleichzeitig erfolgender Reduzierung des Steueraufkommens Verluste abgebaut werden? Der kürzlich vom Land ausgesprochene Stopp der Förderung des Flugplatzbaues stellt ein weiteres Problem für Schönhagen und andere Plätze dar. In einem Schreiben von 1995 auf formulierte Einwendungen gegen den Flugplatzausbau und für den Naturschutz an den damaligen Umweltminister versprach der Wirtschaftsminister die Schaffung von zehntausenden von Arbeitsplätzen und eine ausreichende Verbesserung der Lebensverhältnisse. Die übertragenen Aufgaben hinsichtlich der Finanzierung werde man im Laufe des Jahres abarbeiten. Die positiven Versprechungen wurden nicht eingehalten, die Finanzierungsfragen bis zum heutigen Tage lediglich verschlimmbessert. Bürgerinitiativen in Schönhagen und Umgebung kämpfen für ihre Sicherheits- und Lärmschutzinteressen sowie um ihre Umwelt. Außerdem sind auch hier wieder, wie schon zuvor für Schönefeld erwähnt, intensiv aus Bund und Europa geförderte Naherholungsgebiete nachhaltig gefährdet. Der angesprochene Versuch, ein Triebwerks-Wartungs- und Reparatur-Unternehmen von Dahlewitz (TF) nach Schönhagen abzuwerben, wird für den Kreis ebenfalls zum Nullsummenspiel. Den am Flugplatz ansässigen Unternehmen sei der Erfolg gewünscht, freilich werden sie mit ihrem Ideenreichtum nicht die Arbeitsplätze erzeugen können, die benötigt werden, zeichnen sie sich gerade durch hohe Produktivität aus.

 

Forderungen: Beibehaltung des Status quo bezüglich des Flugplatz-Ausbaues und Konsolidierung der Sparkassentätigkeit, Einsatz von frei werdenden Mitteln in der Verkehrs- und Fremdenverkehrs-Infrastruktur, in der Stadtkernsanierung und für bildungspolitische Zwecke.

 

5. Mobil telefonieren – Basis für grenzenloses Verständnis?

Mobiles Telefonieren fördert das Verständnis, die Verständigung und hilft unnötigen Fahrverkehr zu vermeiden. Der Preis, der dafür gezahlt werden muss, monetär und ideal sowie ökologisch, ist weitgehend unbekannt. Außer den Sende- und Empfangsanlagen für Mobiltelefone gibt es solche von der Polizei, der Feuerwehr, dem Militär, TV und Rundfunk. Abgesehen davon entscheiden die Bürger selbst über die Verwendung von DECT (schnurlosen) Telefonen. Es werden Strahlenschäden befürchtet. Die Beurteilungsgrundlagen hinsichtlich der Technikfolgen auf die Menschen sind stark eingeschränkt, deshalb sollten Messungen mittels Strahlenmess-Stationen erfolgen. In der Bevölkerung besteht die Sorge vor dem „Kauf“ der Wissenschaft. Das Kind ist im Bade, die Wissenschaft in der Defensive. Die Interpretation der ermittelten Messwerte und die Risikoabschätzung ist stark abhängig vom Standpunkt der Fachleute zur Industrie. Ein Widerspruch besteht zwischen der Akzeptanz der Handys und den Basisstationen. Allerdings gibt es Strahlengrenzwerte. Behaupten die einen, dass eine Verringerung der Grenzwerte nicht erforderlich sei, halten andere diese Verringerung für unabdingbar. Sicher ist auch, dass die Einrichtungen, speziell aus abgeschirmten Bereichen, z.B. aus dem Auto, mit erhöhter Energieabgabe reagieren, also die Verwendung von dort aus schädlicher wirkt. Eine Blindstudie an erwachsenen Männern ergab jüngst eine gesteigerte Gehirnleistungsfähigkeit bei eingeschaltetem Handy am Ohr, also eine Beeinflussung. Niedrigere Strahlenwerte, wie in der Schweiz, wären in 80% der Fälle einhaltbar und in 20% der Fälle problematisch. Gepulste Strahlung ist als besonders problematisch einzuschätzen. Die Materie ist außerordentlich komplex. Die These wirkt: „Es macht mich krank, wenn ich befürchten muss, dass die Sendeanlage mich krank macht, auch wenn ich nicht weiß, ob sie in Betrieb ist“. Häufig wird jedoch auch argumentiert, dass Schäden nicht bekannt seien, also könne man unbesorgt sein, bis das Gegenteil erwiesen sei. Sicher ist, dass genau unter den Sendeanlagen ein Strahlungstief messbar ist, andererseits stehen oft andere Anlagen in näherer Entfernung zueinander und wirken auch in die Strahlungs-Schatten hinein. Zusammenfassung mehrerer Anbieter über ein Sende-Anlagen-System wird, wie z.B. in der U-Bahn oder in den Zügen der DB, als gesundheitlich besonders nachteilig angesehen. Die Messungen hinsichtlich der Schädlichkeit von Strahlung beziehen sich ausschließlich auf erwachsene Personen. Alte Menschen und Säuglinge wie junge Jugendliche werden nicht betrachtet, obwohl größere Empfindsamkeit sicher ist und Folgen genetischer Art unterstellt werden können.

 

Forderungen: Diagnostische Standards sind zu erarbeiten. Hinsichtlich der Folgen für Karzinogenität, Kanzerogenität und genetischer Art muss die Forschung verstärkt werden. Die Grenzwerte sind zu senken. Es soll ein Sendemast-Kataster erstellt werden. Schutz-Zonen sind einzurichten. Es sollen nicht nur Masten größer als 10m genehmigt werden müssen. Die Aufstellungsart-Vergabe soll restriktiver erfolgen. Mobil-Telefone sollen an unter 16-jährige nicht vergeben werden. Die vorgesehene Betriebsart und die Strahlungsstärke im Spitzenbetrieb muss zur Genehmigung vorgelegt werden und Teil der Genehmigungsfrage sein. Seitens der Politik soll das Vorsorgeprinzip gelten, es ist also so zu handeln, als wenn Schädigungen eintreten werden. Berücksichtigt werden muss, dass es keine gute oder schlechte Wissenschaft gibt, sondern nur solche, die bestimmte Interessen vertritt. Es ist wichtig, diese Interessen zu erkennen. Diffuse Kenntnisse bewirken diffuse Ängste. Konkrete Kenntnisse und Informationen bewirken einen konkreten Umgang mit den Problemen, in welcher Form und mit welchem Ergebnis auch immer.

 

6. Fläming-Skate – Die große Freiheit auf Rollen?

Im vergangenen Jahr wurde die 100 km lange, im südlichen Teltow-Fläming durch viele Orte im Kreis geführte Skater-Bahn, „Fläming-Skate“ genannt, eröffnet. Die Strecke soll auf 160 km verlängert werden. Mit „Fläming-Skate“ verbinden sich im Landkreis die Hoffnungen auf einen prosperierenden Fremdenverkehr, und in der Tat: Erste Ansätze dafür sollen sich schon abzeichnen. Wir können die Begeisterung der Menschen für die Strecke, auf der übrigens auch Radfahrer(innen) fahren können, nachempfinden, wenn sie auf ihren kleinen Rollen durch die Landschaft gleiten. Wir können auch die Hoffnungen der Gastwirte und Hoteliers an der Piste verstehen, die sie mit der Fremdenverkehrs-Attraktion für die Entwicklung ihrer Geschäfte verbinden. Sie brauchen den Fremdenverkehr dringend. Die einige Millionen teure Strecke wird unisono auch von allen Kreis- Und Landespolitikern gelobt. Aber wir nehmen eine völlig neue Bescheidenheit wahr: Die Idee für die „Fläming-Skate“ sei ausschließlich die des TF-Landrates. Hat ansonsten der Erfolg viele Väter, so darf in diesem Sonderfall erklärter Weise ausschließlich einer den vollen Ruhm ernten. Das macht uns aufmerksam, denn: Vorsicht! Die Bewährungsprobe für die „Fläming-Skate“ steht erst noch bevor. Die Verschuldung für den Eigenanteil des Kreises zum Erreichen der Fördermittel belastet den Kreis und dessen Verschuldungsstatus. Noch ist die Bahn neu, mit zunehmender Betriebsdauer werden allerdings Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten anfallen, Gerätschaften und Maschinen werden erworben werden müssen, Personal, und das ist ein positiver Effekt, wird sich um die Instandhaltung bemühen müssen. Zur Bewältigung dieser kostenträchtigen Aufgaben soll eine weitere Tochtergesellschaft des Kreises gegründet werden, die dann auch das Wagnis für den Kreis kanalisieren, aber nicht aufheben kann. Im Falle des Misserfolges können sich Politiker-Kollegen des Landrates eher von dem Projekt absetzen und Kritik üben, wenn sie ihm jetzt die Idee allein zuordnen. Dieses Risiko steigt mit zunehmender Zahl von Kreis-Töchtern. Denn auch Tochtergesellschaften können nicht das Ereignis von der wundersamen Brotmehrung erlebbar machen: Das Manna wird leider nicht vom Himmel fallen. Einige Probleme für den Kreis wird „Fläming-Skate“ schon im Ansatz nicht beheben können, auch wenn der Landrat selbst nebst Bundespräsidenten-Gattin das Gegenteil zu suggerieren suchten: Die von der Bahn angesprochenen werden eher dem jugendlichen bis mittleren Lebensalter zuzuordnen sein. Für Familien mit kleineren Kindern wie für manchmal auch kaufkräftigere ältere Menschen wird „Fläming-Skate“ nur im Ausnahmefall ein Ziel für mehrere Tage sein. Und so werden sich, wir hoffen, vom Gegenteil überzeugt zu werden, denn oft ist es nicht angenehm, Recht zu erhalten, im Verlaufe der Zeit sinkende Besucherzahlen einstellen. Ebenso werden die erwünschten Urlaube über ein Wochenende hinaus und die gewünschten Familien-Urlaube zur eher seltenen Kategorie werden. Die vor einiger Zeit vom Willy-Scharnow-Institut der zur Freien Universität Berlin im Auftrage des Landkreises erarbeitete „Ist-Analyse 2003“ als „Tourismus-Entwicklungs- und Marketing-Konzept-Studie zur Erhaltung und Verbesserung der touristischen Attraktivität“ des Landkreises kam zu dem Ergebnis, dass ein Mangel des Landkreises im Fehlen so genannter Einmaligkeit von Landschaft und Attraktionen zu sehen sei. „Urlaub auf dem Bauernhof“ sei wegen des Fehlens solcher Einrichtungen in TF nicht möglich und ebenso sei aus Befragungen bei etwa der Hälfte der Bevölkerung auf ein Fehlen von Sympathie für den Fremdenverkehr zu schließen. Wenn Industrie-Arbeitsplätze fehlen und, in paradoxer Weise, auch vom Land finanziell geförderte Abwanderung gerade jüngerer Menschen die Bevölkerungsstruktur geißelt, kann Förderung von Fremdenverkehr für uns eine der Lösungen darstellen. Das gilt vor allem dann, wenn jüngere Familien zum Verbringen ihres Jahresurlaubs in Großstadtnähe attrahiert werden sollen, bei denen das Fehlen von Kaufkraft durch eine Ersparnis bei den Reisekosten kompensiert werden könnte. Hier vergab der Kreis durch die Verschuldung für „Fläming-Skate“ eine Chance, in dem jetzt die Mittel fehlen, den Aufbau von Ferien-Bauernhöfen zu fördern, die auf ökologische Weise produzierend, auch eine pädagogische Aufgabe übernehmen könnten. Ein zweiter Effekt ergäbe sich, wenn durch die Übernahme von Naturschutz-Aufgaben diese Höfe aus dem unmittelbaren Wettbewerb herausgeführt und Flächen aus der intensiven Überschuß-Produktion herausgenommen werden könnten. Für diese Höfe bestünde eher die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihre unmittelbaren Betriebskosten erwirtschaften würden, anders als „Fläming-Skate“, und EU-Mittel die Personal-Aufwändungen decken würden. Das würde allerdings weniger spektakulär wirken, allerdings einen anderen Einmaligkeits-Faktor als „Fläming-Skate“ erzeugen: Es würde weiteren Teilen der Bevölkerung auch aus anderen Bundesländern, Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein machen es vor, um nur einige verschiedenartige Beispiele zu nennen, in unsere „Fontane-Landschaft“ locken. Problematisch wird es allerdings dann, wenn die dem Verkehrslärm Geflohenen mitten im Naturschutz-Gebiet, wie im Nuthe-Nieplitz-Tal z.B., beim Suchen seltener Vögel plötzlich ausschließlich einmotorige Blechvögel finden.

 

Forderungen: Förderung von kleinteiligeren Strukturen im Bereich des Fremdenverkehrs, wie z.B. Ferienbauernhöfe. Die vom Bund, Land und der EU geförderten Naturschutz- und FFH-Gebiete müssen respektiert werden, wenn sie ihre Aufgabe für Fauna, Flora, Umwelt und die Menschen übernehmen sollen. Das Binden von Geldmitteln zum ausschließlichen Vorteil einiger kleinere Bevölkerungsgruppen muss unterbleiben mit dem Ziel, den größtmöglichen Nutzen für alle Bevölkerungsteile und Gäste von außerhalb der Landesgrenzen zu erreichen. Einen Vorzug, der in der Nähe zur Grenze nach Polen darin liegt, zu Kurzbesuchen über die Grenze hinweg in östliche Richtung einzuladen, liegt aus unserer Sicht völlig brach: Das Kennenlernen über die Grenze hinweg, ohne dass man gleich einen ganzen Urlaub dort verbringt. Die angelegte Gigantomanie, die dazu führte, dass große Geldmengen für isolierte Projekte gebunden werden muss abgeändert werden zu Gunsten des Einsatzes von Mitteln punktuell über den Landkreis verteilt.

 

7. Fazit: Die Ergebnisse der gegenwärtigen Politik eröffnen mehr Fragen als sie Antworten zu liefern vermögen, wie hier am Beispiel von Verkehrs-Politik in einem erweiterten Sinne gezeigt werden konnte. Der Zeitpunkt zu einem Politik- und Paradigmen-Wechsel ist schon weit vorangeschritten, aber noch nicht vergangen. Es ist nicht sinnvoll und möglicherweise sehr verlustreich, wenn dem vielen schlechten Geld noch mehr gutes hinterher geworfen wird. Sinnentleerte Prestige-Objekte können noch gestoppt werden, ohne dass das mit einem Verlust an Politik-Qualität einhergeht, sondern im Gegenteil als ein Zuwachs an Wohlfahrt empfunden wird. Es ist oft nicht gewährleistet, dass die größte Anzahl der Bürger auch den größten Nutzen der aktuellen Politik genießen können. Wenn wir diese Situation als gegeben unterstellen können, treten wir an, den Versuch zu wagen, die Verhältnisse positiv zu ändern. Der Bürger darf nicht ausschließlich als Zahlmeister zur Regulierung erzeugter Probleme herhalten müssen. Alle Gruppen müssen, abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit, zur Leistung motiviert werden.

 

Kommunalwahl 2003 und 2008

 

BBI-Schönefeld (BER) “Willy Brandt”: Up, Up And Away?

Schluß mit endlosem Ärger.

BBI Schönefeld ist ein Millionengrab. Neue Bürgerbeteiligungen sollen einen Anschein von Rechtmäßigkeit erzeugen. Das „Luft-Dreh-Kreuz“ ist hier völlig überflüssig. Das Desaster am „Baufeld Ost“ hat viele Millionen Euro versandet. Zahlreiche Risiken, Kerosin, Dioxin, und, neuerdings öffentlich diskutiert, Munition in Tunnelstollen drohen den Boden und das Grundwasser zu vergiften, die Anwohner und die Fluggäste zu gefährden. Man argumentiert mit Unkenntnis, streitet ab und versucht zu vertuschen. Dioxin sei nicht im Wasser lösbar, sondern nur im Sediment. Die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers sei gering. In den nächsten zwei Jahrzehnten sei niemand gefährdet. Sorglosigkeit oder bewusster Widerspruch? Untersuchungen haben ergeben, dass nahezu 80% der Flugbewegungen solche unter 1000 km sind, nahezu 50% der Flüge sind Inlandsflüge. Die könnte die Bahn abwickeln. Die Zahlen der Flugbewegungen insgesamt sind rückläufig. Es gilt auch hier das Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs. Die erhofften Arbeitsplätze werden sich als Nullsummenspiel herausstellen, wenn auf Grund der Schließung von Tempelhof und Tegel die Arbeitskräfte wegen der Synergie-Effekte in Schönefeld „nicht ankommen“. Beeinträchtigung von Naturschutz- und Wohn-Gebieten wird akzeptiert. Schönefeld sei ein vorbelastetes Gebiet, heißt es im Text zum ergänzenden Einwendungsverfahren. Verkehrsalternativen werden nicht durchdacht. 1994 wurde mit Plandaten für 2010 argumentiert, die aus heutiger Sicht überzogen sind. Jetzt wird mit Plandaten für 2004 gearbeitet, während Ist-Zahlen von 2002 die Plandaten von 2004 in das Reich Träume verweisen. Berlin hat seinen Rang als Produktions-Standort verloren. Brandenburg hat ihn nicht erlangt. Es ergibt sich kein Verlade- bzw. Umladebedarf, der nicht anderswo abgeworben werden müsste. Ein exorbitantes Wachstum kann nicht unterstellt werden. Warum sollte sich aus dem Flughafenbau eine wirtschaftliche Entwicklung herleiten lassen? Stuttgart und München zeigen, dass es hier Prosperität ohne „Drehscheibe“ gibt und dort eine „Drehscheibe“ nachträglich gebaut wurde.

Die „Beamten-Shuttle-Flüge“ (unter 1000km) und werden zukünftig unterbleiben und im Dienstleistungsbereich moderne Kommunikationsmethoden verstärkt eingesetzt.

Es werden nicht die Spitzen der Geräuschpegeln genannt und die Bedeutung der Schall-Leistungs-Werte für die Durchdringungsfähigkeit des erzeugten Schalls verschwiegen.

Wir fordern die Modernisierung von Schönefeld auf kleinem Niveau, Verlagerung des Kurz- und Mittelstrecken-Verkehrs auf die Schiene und Schließung von Tegel und Tempelhof bei gleichzeitiger Reduzierung der Flüge auf ein Minimum. Lenkung der fehlgeleiteten Mittel in die ÖPNV- und SPNV. Freigabe von Sperenberg für geplante Freizeitparks, Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Bildung und Ausbildung. Wichtig: Entgiftung von Gewässern und Böden und Beseitigung von Munition und Kriegswaffen einschließlich. der unterirdisch jüngst vermuteten Stollen.

 

ViSdP:

Lutz Haenicke, Jahrgang 1943, Dipl.-Betriebswirt, ca. 40 Jahre in der Energiewirtschaft beschäftigt, arbeitete als Elektromonteur, Projektierungs-Ing. und Betriebsvertretungsmitglied, Studienfachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, E-Technik und Politologie, lebte mehrere Jahre als Immigrant in Süd-Afrika.

 

Kommunalwahl 2003

Fläming-Skate

Die große Freiheit auf Rollen?

Im vergangenen Jahr wurde „Fläming-Skate“ eröffnet. Mit „Fläming-Skate“ verbinden sich Hoffnungen auf einen prosperierenden Fremdenverkehr. In der Tat: Erste Ansätze dafür zeichnen sich ab. Wir können die Begeisterung der Menschen für die Strecke nachempfinden. Wir können auch die Hoffnungen der Gastronomie an der Strecke verstehen, die sie mit der Attraktion für ihre Geschäfte verbinden. Sie brauchen den Fremdenverkehr dringend. Die teure Strecke wird unisono von Kreis- und Landespolitikern gelobt. Wir nehmen eine neue Bescheidenheit wahr: Die Idee für „Fläming-Skate“ sei ausschließlich eine des Landrates. Hat sonst der Erfolg viele Väter, darf in diesem Fall ausschließlich einer den Ruhm ernten. Das macht uns aufmerksam: Vorsicht! Die Bewährungsprobe für „Fläming-Skate“ steht noch bevor. Der Eigenanteil des Kreises zum Erreichen der Fördermittel belastet den Verschuldungsstatus des Kreises. Noch ist die Bahn neu. Mit zunehmender Betriebsdauer Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten anfallen, Anschaffungen müssen getätigt werden. Positiver Effekt: Personal wird sich um die Instandhaltung bemühen. Diese kostenträchtigen Aufgaben bewirken die Gründung einer weiteren Tochtergesellschaft des Kreises. Das Wagnis für den Kreis wird kanalisiert, aber nicht aufgehoben. Bei Misserfolg können sich Politiker-Kollegen des Landrates vom Projekt absetzen und Kritik üben, wenn sie ihm jetzt die Idee allein zuordnen. Das Risiko steigt mit zunehmender Zahl von Kreis-Töchtern. Auch Tochtergesellschaften können nicht das Ereignis von der wundersamen Brotmehrung erlebbar machen. Einige Probleme für den Kreis wird „Fläming-Skate“ nicht beheben können, auch wenn der Landrat selbst nebst Bundespräsidenten-Gattin das Gegenteil suggerieren: Von der Bahn angesprochenen werden junge Menschen bis zum mittleren Lebensalte. Familien mit Kleinkindern wie auch kaufkräftigere ältere Menschen wird „Fläming-Skate“ nur im Ausnahmefall für mehrere Tage anziehen. Es werden sich im Verlaufe der Zeit sinkende Besucherzahlen einstellen. Wir hoffen, vom Gegenteil überzeugt zu werden. Ebenso gehören die erwünschten Familien-Urlaube über ein Wochenende hinaus zur eher seltenen Kategorie. Die vom Willy-Scharnow-Institut der FU-Berlin im Auftrage des Landkreises erarbeitete „Ist-Analyse 2003“ als „Tourismus-Entwicklungs- und Marketing-Konzept-Studie zur Erhaltung und Verbesserung der touristischen Attraktivität“ des Landkreises kam zu dem Ergebnis, dass ein Mangel des Landkreises in dem Fehlen von Einmaligkeit von Landschaft und Attraktionen zu sehen sei. „Urlaub auf dem Bauernhof“ sei wegen des Fehlens solcher Einrichtungen nicht möglich. Es sei aus Befragungen bei etwa der Hälfte der Bevölkerung auf ein Fehlen von Sympathie für den Fremdenverkehr zu schließen. Wenn Industrie-Arbeitsplätze fehlen und auch vom Land finanziell geförderte Abwanderung gerade jüngerer Menschen die Bevölkerungsstruktur geißelt, kann Förderung von Fremdenverkehr eine Lösung darstellen. Das gilt vor allem für jüngere Familien, die zum Verbringen ihres Jahresurlaubs in Großstadtnähe angeregt werden sollen, bei denen eine Ersparnis von Reisekosten fehlende Kaufkraft kompensieren kann. Verschuldung für „Fläming-Skate“ nimmt dem Kreis die Chance, den Aufbau von Ferien-Bauernhöfen zu fördern, die auf ökologische Weise produzierend, auch eine pädagogische Aufgabe übernehmen können. Zweiter Effekt: Die Übernahme von Naturschutz-Aufgaben führen diese Höfe aus der intensiven Überschuss-Produktion heraus. Diese Höfe könnten ihre unmittelbaren Betriebskosten erwirtschaften, anders als „Fläming-Skate“. EU-Mittel wären Zuschuss zu Personal-Aufwendungen. Das würde einen anderen Einmaligkeits-Faktor als „Fläming-Skate“ erzeugen: Es würde weitere Bevölkerungsanteile in unsere „Fontane-Landschaft“ locken. Problematisch wird es dann, wenn die dem Verkehrslärm Geflohenen mitten im Naturschutz-Gebiet, wie im Nuthe-Nieplitz-Tal, beim Suchen seltener Vögel plötzlich ausschließlich einmotorige Blechvögel finden. Wir fordern: Förderung von kleinteiligeren Strukturen im Bereich des Fremdenverkehrs, wie z.B. Ferienbauernhöfe. Die FFH-Gebiete müssen respektiert werden. Zum ausschließlichen Vorteil einiger kleinerer Bevölkerungsgruppen darf Geld nicht gebunden werden mit dem Ziel des größtmöglichen Nutzens für alle Bevölkerungsteile und Gäste. Der Vorzug zur Nähe nach Polen liegt darin, zu Kurzbesuchen über die Grenze hinweg in östliche Richtung einzuladen.

VisdP:

Lutz Haenicke, Jahrgang 1943, Dipl.-Betriebswirt, ca. 40 Jahre in der Energiewirtschaft beschäftigt, arbeitete als Elektromonteur, Projektierungs-Ing. und Betriebsratsmitglied, Studienfachrichtungen VWL, BWL, E-Technik und Politologie, lebte mehrere Jahre als Immigrant in Süd-Afrika.

 

Kommunalwahl 2003

 

Mobil telefonieren

Basis für grenzenloses Verständnis?

Mobiles Telefonieren fördert Verständnis, Verständigung und hilft, unnötigen Fahrverkehr zu vermeiden. Der Preis, der dafür zu zahlen ist, monetär, ideell sowie ökologisch, unbekannt. Außer den Sende- und Empfangsanlagen für Mobiltelefone gibt es solche von der Polizei, der Feuerwehr, dem Militär, TV und Rundfunk. Die Bürger entscheiden selbst über die Verwendung von DECT-Telefonen. Strahlenschäden sind zu befürchten. Die Beurteilungsgrundlagen hinsichtlich der Folgen für die Menschen sind eingeschränkt. Es sollen Messungen mittels Strahlenmess-Stationen erfolgen. In der Bevölkerung besteht die Sorge vor einem „Kauf“ der Wissenschaft. Die Wissenschaft ist in der Defensive. Die Interpretation der ermittelten Messwerte und die Risikoabschätzung ist stark abhängig vom Standpunkt der Fachleute zur Industrie. Ein Widerspruch besteht zwischen der Akzeptanz der Handys und der von Basisstationen. Es gibt Strahlengrenzwerte. Behaupten die einen, eine Verringerung der Grenzwerte sei nicht erforderlich, halten andere diese Verringerung für unabdingbar. Die Einrichtungen, speziell aus abgeschirmten Bereichen, z.B. aus dem Auto, reagieren mit erhöhter Energieabgabe. Die Verwendung von dort aus wirkt schädlicher. Eine Blindstudie an erwachsenen Männern ergab jüngst eine gesteigerte Gehirnleistungsfähigkeit bei eingeschaltetem Handy am Ohr, also eine Beeinflussung. Niedrigere Strahlenwerte, wie in der Schweiz, wären in 80% der Fälle einhaltbar und in 20% der Fälle problematisch. Gepulste Strahlung muß als besonders problematisch eingeschätzt werden. Die Materie ist komplex. Die These wirkt: „Es macht mich krank, wenn ich befürchten muss, dass die Sendeanlage mich krank macht, auch wenn ich nicht weiß, ob sie in Betrieb ist“. Es wird auch argumentiert, dass Schäden nicht bekannt seien, also könne man unbesorgt sein, bis das Gegenteil erwiesen sei. Sicher ist, dass genau unter den Sendeanlagen ein Strahlungstief messbar ist. Andererseits stehen oft andere Anlagen in näherer Entfernung zueinander und wirken auch in die Strahlungs-Schatten hinein. Zusammenfassung mehrerer Anbieter über ein Sende-Anlagen-System, wie z.B. in der U-Bahn oder in den Zügen der DB, wird als gesundheitlich besonders nachteilig angesehen. Die Messungen hinsichtlich der Schädlichkeit von Strahlung beziehen sich ausschließlich auf erwachsene Personen. Alte Menschen und Säuglinge wie auch Kinder werden nicht betrachtet, obwohl größere Empfindsamkeit sicher ist und Folgen genetischer Art unterstellt werden können. Wir fordern die Erarbeitung von diagnostischen Standards. Hinsichtlich der Folgen für Karzinogenität, Kanzerogenität und genetischer Art muss die Forschung verstärkt werden. Grenzwerte sind zu senken. Es soll ein Sendemast-Kataster erstellt werden. Schutz-Zonen sind einzurichten. Nicht nur Masten größer als 10 m sollen genehmigt werden müssen. Die Aufstellungsart-Vergabe soll restriktiver erfolgen. Mobil-Telefone sollen an unter 16-jährige nicht vergeben werden. Die vorgesehene Betriebsart und die Strahlungsstärke im Spitzenbetrieb muss zur Genehmigung vorgelegt werden und Teil der Genehmigungsfrage sein. Seitens der Politik soll das Vorsorgeprinzip gelten. Es gibt keine gute oder schlechte Wissenschaft, sondern nur solche, die bestimmte Interessen vertritt. Es ist wichtig, diese Interessen zu erkennen. Diffuse Kenntnisse bewirken diffuse Ängste. Konkrete Kenntnisse und Informationen bewirken einen konkreten Umgang mit den Problemen, in welcher Form und mit welchem Ergebnis auch immer.

 

VisdP:

Lutz Haenicke, Jahrgang 1943, Dipl.-Betriebswirt, ca. 40 Jahre in der Energiewirtschaft beschäftigt, arbeitete als Elektromonteur, Projektierungs-Ing. und Betriebsratsmitglied, Studienfachrichtungen VWL, BWL, E-Technik und Politologie, lebte mehrere Jahre als Immigrant in Süd-Afrika.

 

Kommunalwahl 2003

 

Was wollen wir tun?

 

Der Schritt in die richtige Richtung

 

Die Ergebnisse der gegenwärtigen Politik eröffnen mehr Fragen als sie Antworten zu liefern vermögen, wie wir an einigen Beispielen zeigen.

 

Der Zeitpunkt zu einem Politik- und Paradigmen-Wechsel ist schon weit vorangeschritten, aber noch nicht vergangen. Es ist nicht sinnvoll und möglicherweise sehr verlustreich, wenn dem vielen schlechten Geld noch mehr gutes hinterher geworfen wird.

 

Sinnentleerte Prestige-Objekte im Landkreis können noch gestoppt werden, ohne dass dieses mit einem Verlust an Politik-Qualität einhergeht, sondern im Gegenteil als ein Zuwachs an Wohlfahrt empfunden wird.

 

Es ist oft nicht gewährleistet, dass die größte Anzahl der Bürger auch den größten Nutzen der aktuellen Politik genießen können. Weil wir diese Situation als gegeben unterstellen müssen, treten wir an, den Versuch zu wagen, die Verhältnisse positiv zu ändern. Der Bürger darf nicht ausschließlich als Zahlmeister zur Regulierung erzeugter Probleme herhalten müssen. Alle Gruppen müssen, abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit, zur Leistung motiviert werden, damit sie ihren Teil zum Erfolg beitragen können.

 

VisdP:

Lutz Haenicke, Jahrgang 1943, Dipl.-Betriebswirt, ca. 40 Jahre in der Energiewirtschaft beschäftigt, arbeitete als Elektromonteur, Projektierungs-Ing. und Betriebsratsmitglied, Studienfachrichtungen VWL, BWL, E-Technik und Politologie, lebte mehrere Jahre als Immigrant in Süd-Afrika.

 

Kommunalwahl 2003

 

Wirtschaft, Verkehr und Infrastruktur

 

Wie sind die Voraussetzungen?

 

Kein Unternehmen akzeptiert einen Standort mehr als 30 Minuten Fahrzeit von einem Autobahn-Anschluss entfernt.

 

Der Stadtstaat Berlin liegt im Zentrum Brandenburgs und soll mit möglichst schnellen Bahnverbindungen an die Zentren Deutschlands und Metropolen Europas angebunden werden. Als Sitz der Bundesregierung muss Berlin mit allen Haupt- und Großstädten der Welt verbunden sein und sich als eine Drehscheibe für Güter und Menschen im Osten der Bundesrepublik empfehlen.

 

Die Menschen, die in der Bundeshauptstadt leben und arbeiten, vorzugsweise im Dienstleistungsbereich, wie gewünscht, sollen sich im Umland um Berlin in Brandenburg regenerieren können. Dazu werden zum Schutz und zur Erhaltung von Tierwelt und Landschaft Naturschutz- und FFH-Gebiete ausgewiesen und finanziell gefördert.

 

Brandenburg ist ein Flächenland mit geringer Bevölkerungsdichte, Berlin ein dicht besiedelter Stadtstaat.

 

Wenn so verschiedenartige Situationen und Interessen nahtlos aufeinander treffen, gilt es, genau abzuwägen, wie man sie möglichst harmonisch miteinander vernetzen kann. Für uns ist es jetzt an der Zeit, zu prüfen, ob das geschehen ist. Ist das der Fall, soll die Politik mit weitergehenden ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Vorzeichen fortgeführt werden zum Zwecke der Fortführung des Angleichungsprozesses. Im abweichenden Falle ist die Politik zu kritisieren und vom Oktober 2003 an mit der Hilfe und dem Nachdruck der Wähler zu verändern.

 

VisdP:

Lutz Haenicke, Jahrgang 1943, Dipl.-Betriebswirt, ca. 40 Jahre in der Energiewirtschaft beschäftigt, arbeitete als Elektromonteur, Projektierungs-Ing. und Betriebsvertretungsmitglied, Studienfachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, E-Technik und Politologie, lebte mehrere Jahre als Immigrant in Süd-Afrika.

 

Am 17.09.2002 zur Sitzung des Kreistages vom 16.09.2002:

„Wie zersäge ich den Ast, auf dem ich sitze, am besten?“

 

Auf die Frage eines Kreistagsabgeordneten, welche Funktion die zu gründende Tochter-Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming GmbH erfüllen solle, die zusätzlich zu den öffentlichen Verkehrsbetrieben gegründet werden sollten, antwortete der Landrat, dass diese Gründung nur vorbeugenden Charakter haben würde. Das Ziel seien Personalkosteneinsparungen. Verkehrsleistungen müssten zukünftig öffentlich und Europa-weit ausgeschrieben werden und bei Angeboten ausländischer Verkehrsunternehmen würden diese auf Grund geringerer Personalkosten günstigere Preise anbieten können, mit denen der Verkehrsverbund nicht konkurrieren könne. Im Wettbewerb würden so die öffentlich-tariflich zu bezahlenden Fahrkräfte zu teuer sein. Mit der Neu- und Ausgründung einer eigenen Tochter würde man die Arbeitsplätze dann auf Grund der Konkurrenzfähigkeit der Preis-Kosten-Verhältnisse in eigener Regie bewahren können. Wenn aber die Gewerkschaft verdi einen Spartentarifvertrag begründen und abschließen würde, wäre die Ausgründung gegenstandslos. Er brachte auch gleich noch einen beeindruckenden Vergleich, der diese Vorentscheidung scheinbar logisch und konsequent erscheinen lassen sollte: Bei der Berliner BVG würden für einen Busfahrer DM 84000.- aufgewendet werden müssen, für einen Kreisbeschäftigten in Teltow-Fläming würden bei höherer formaler Qualifikation DM 62000.- an Aufwendungen zu Buche schlagen. Wenn er damit die Benachteiligung aufzeigen wollte, hätte der Vergleich auch mit einem Beschäftigten an gleichem Arbeitsplatz erfolgen müssen. Aber wenn das eine Benachteiligung darstellen soll, dann bleibt dem zuhörenden Gast unergründlich, wie er die Benachteiligung mit einer noch weiteren Absenkung der Fahrerlöhne bei einer Tochtergesellschaft verringern oder beseitigen will. Glaubt er wirklich ernsthaft, dass ein niedriger Lohn, gezahlt vom Kreis vorteilhafter ist, als ein niedriger Lohn von einem ausländischen Unternehmen? Glaubt er ernsthaft, dass das ausländische Unternehmen, z. B. ein britisches, seine Fahrer von der Insel mitbringt (die fahren links, was hier scheinbar auch politisch stört), oder dass es wahrscheinlicher ist, das auch bei einem Fremdanbieter neue, nicht aber zusätzliche Einstellungen erfolgen. Mir scheint es so zu sein, dass er „Selbstmord aus Angst vor dem Tod“ begehen will (Sprichwort). Die Lohnsteuer stellt den größten Posten im Gesamtsteueraufkommen dar. Kurzfristig könnte er mit beidem, Fremdanbieter und Ausgründung, seine Lohnkosten senken, mittelfristig würde der Haushalt des Kreises noch desolater erscheinen. Jetzt hat die Gewerkschaft den „Schwarzen Peter“ zugeschoben bekommen. Wie sollte sich ein Spartentarifvertrag gestalten lassen, bei dem ständigen Hinweis auf den geringen Kostendeckungsgrad im ÖPNV (siehe auch bei der BVG)? Die Gewerkschaft handelt schlüssig, wenn sie an den Flächentarifen festhält. Ich wünsche ihr mehr „Biß“ in den Verhandlungen. Ständig erfolgt der Hinweis auf die leeren Kassen. Die sind aber nicht naturgesetzlich leer. Das teure Kreishaus steht wie eine Stahltrutzburg („Alcatraz“) in einer Umgebung von Gebäuden, die eher an ein wirtschaftliches Entwicklungsland erinnern (schauen Sie mal beim Hineingehen nach rechts). Und die viele Millionen teure Fläming-Skate hätte man auch besser auf dem Flugplatz Schönhagen installiert, was ein ernst gemeinter Sparvorschlag ist, anstatt diesen für viel Geld für Flugzeuge von 10, oder wie ich jüngst hörte, sogar 24 Tonnen auszubauen, was offensichtlich betriebswirtschaftlicher Unsinn zu werden scheint. Schon jetzt ziehen in erster Linie leichte Schulflugzeuge ihre Platzrunden. Ein weiterer Kostenklotz wird also programmiert. Aus der Umgebung des Flugplatzes kann ich die Sorge vor weiteren Unfalltoten wahrnehmen. Weil wir gerade bei den Kosten sind: Ich wurde eher zufällig Zeuge der Demonstration von besorgten Eltern und Kindern, die für die zugesagte Sporthalle in Wünsdorf ihre Argumente vortrugen, nachdem plötzlich die Bauausführung verweigert wurde. Ich kann nicht so schnell entscheiden, wo die Ursachen für die Bauverweigerung liegen. Die Kritik an der Verwaltung wie auch an den Politikern hörte sich jedoch glaubwürdig an. Ich schämte mich jedoch für den Landrat, der nach wenigen Minuten des Vortrages der Demoleitung sich plötzlich auf dem Absatz umdrehte und die Demonstration verließ. Er hat den Kindern ein Beispiel von Höflichkeit gegeben, was seine lehrreiche Wirkung nicht verfehlen wird. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass, nachdem die Kinder die Kreistagssitzung mit Nachdrücklichkeit aufsuchten, dann doch noch ein Zusammenarbeits-Angebot zu Stande kam. Für die Einsparung des Schönhagen-Ausbaues, der auch weitere Betriebskosten zur Folge hat, könnte man mehrere Sportstätten bauen. Übrigens: Ist die Vorsilbe „Schön“ vor dem Ortsnamen stets ein Hinweis auf eine größere Problemsituationsvermutung? Ich denke an die Namen Schönefeld (proj. Großflughafen), Schöneiche (möglicherweise nicht hinreichend gedichtete Deponie), Schönhagen (unfallträchtiger und trotzdem auszubauender Flugplatz). Ich würde mich freuen, wenn der Begriff wieder seiner ursprünglichen Bedeutung zugeführt werden würde.

 

Am 05.11.2002 zur Bürgerveranstaltung vom 04.11.2002 in Schönhagen und zum Leserbrief „Wie Zugezogene ein ganzes Dorf verrückt machen können“ v. 02./03.11.02:
„Flugplatz Schönhagen – ein Fass ohne Boden?“
 
Ich kann nicht verstehen, wie ein Briefschreiber den Schönhagenern auf Grund des Ausdruckes ihrer Besorgnisse „Polemik“ vorwerfen kann mit Zeilen, die in Sinn und Diktion nicht vom eigenen Vorwurf entfernt sind. Zu den genannten Beschäftigten-Zahlen auf dem Flugplatz: Es ist möglich, dass der Schreiber einer Fehlinformation aufsitzt. Auf den Lohnlisten des Kreises sind auch Namen von bereits Gekündigten enthalten, die noch monatlich Abrechnungen mit einem Lohn in Höhe von Null Euro erhalten. Es ist zu vermuten, dass sich auf den Listen auch solche „Beschäftigten“ befinden, die noch einen Arbeitsvertrag haben, jedoch nie oder selten eingesetzt werden und die kein oder kaum Einkommen erwirtschaften. Andere potenzielle Beschäftigte warten zum Nulltarif vor Ort auf Einsatz. Daher ist es zur Ermittlung einer Prognose unbedingt erforderlich, die ausgezahlte Lohnsumme zu verwenden. Ich kenne die Aussage, dass das Budget der Betriebsgesellschaft nicht ausreicht, eine geringfügig beschäftigte Arbeitskraft (325.-€) zu bezahlen. Woher sollte sich ein Zuwachs-Potenzial ergeben? Ich würde Schönhagen nicht als ein 300-Seelen-Dorf bezeichnen. Die Wortwahl ist verräterisch und drückt unbewusst (?) die Möglichkeit eines Unfalles aus. Bis dahin würde ich von „Einwohnern“ schreiben. Die Verlängerung und Verbreiterung von Start- und Landebahnen soll die Sicherheit erhöhen, vielleicht weil man dann nicht so schnell von der Bahn abkommen kann. Absolute Sicherheit würde man, logisch, nur nach Einstellung des Flugbetriebes erhalten. Dieser Wunsch wurde von den Bürgern allerdings nicht formuliert, in so fern geht es wohl um die Wahrung des „Status Quo“. Der Briefschreiber wirft sog. „Zugereisten“ Panikmache vor und bezeichnet sich selbst nach 21 Jahren noch als einen solchen. Ich spinne die Polemik weiter: Darf ein “Zugereister“ als Einwohner mit minderen Rechten auch den dem Kreise zufließenden Steueranteil bis zur „Anerkennung“ einbehalten? Ab wann würden wohl ehemalige DDR-Bürger als „anerkannte Bundesbürger“ anzusehen sein? Mit solchen Zeilen erzielt man keinen Gemeinsinn! Eine Bürgerveranstaltung in Schönhagen am 04.11.02 zeigte, dass falsche Zahlen bezüglich der Personalentwicklung hochgerechnet wurden, also auch nur unwahrscheinliche Ergebnisse erzielt werden. Nachfragen wurden nicht beantwortet. Es wird ein Flugplatz für ein Gewerbegebiet ausgebaut, das bisher nur in „Dreamcycles“ existiert. Andere Regionen bauen zuerst das Gewerbe aus. Das Gewerbegebiet hat nach Aussagen einen höheren Schutzwert als das Wohngebiet. Teures Geld wird für Startbahnen ausgegeben, die auch nach Aussage der Initiatoren nur selten gebraucht werden, bei Nord-Süd Wind und „Scherwindsituationen“ auf den anderen Bahnen. Erkennbar fehlt das Denken in Szenarien. Man gibt in einer Situation der Verschuldung originäre Aufgabenlösungen auf und verfährt nach dem Prinzip „Hoffnung“. Das ist zu wenig nach Cargo-Lifter, Lausitzring, Skaterbahn und der Aufgabe von Abfallchemie-Standorten. Klar, dass die Nutznießer, auch aus dem Ort, gerne teilhaben.

 

 

Im August 2003 zu den Kommunalwahlen 2003 und 2008
Flugplatz Schönhagen
Rollbahn zu einem erholsamen Aufstieg?
 
Der Flugplatz Schönhagen wurde als Ersatzflugplatz für Tempelhof stetig erweitert. Es wurden Bahnen asphaltiert, Flugzeughallen mit Vorplätzen und Drehscheiben hinzugebaut, das Tower-Gebäude errichtet usw. Eine Landebahnbefeuerung macht Nacht-Flüge möglich. Das geschah mit Eigenmitteln, die eine Förderung aus Land, Bund und EU ermöglichten. Das reichte nicht mehr. Ein Pilotengebäude und weitere Einrichtungen wurden gebaut. Die Graspiste wurde in Richtung auf den Ortskern Schönhagen gedreht, asphaltiert sowie mit Befeuerung versehen. Die „alte“ Piste wurde verlängert und verbreitert. Dazu wurde ein Teil eines Hügels abgetragen und Wald gerodet. Dafür wurden wiederum Fördermittel von Bund und EU genutzt. Weiterhin wurden die gleichfalls mit öffentlichen Mitteln geförderten FFH-Gebiete Nuthe-Nieplitz-Niederung und Priedeltal berührt. Seltene Vogelarten werden durch viele Flugbewegungen (mehr als in Schönefeld) gestört.
 
Die Flugbewegungen sind oft solche von Flugschulen, besonders unfallträchtig. Platzrunden, die dem Erhalt der Befähigungsnachweise dienen, also ohne verkehrspolitische Bedeutung, sind wegen Dauer und Intensität stark die Umwelt beeinträchtigend. Für die Einrichtung der FFH-Gebiete, aber auch zu deren Störung, wurden knappe öffentliche Mittel verwendet. Die Schadensbereinigung aus dem Kontakt zwischen Flugplatz und Schutzgebieten bindet erneut öffentliche Mittel. Für die „Erholung“ einer kleinen Bevölkerungsgruppe wird eine erhebliche Verschuldung des Landkreises in Kauf genommen.
 
Es besteht Grund zur Annahme, dass die Verschuldung durch die Kreissparkasse Teltow-Fläming finanziert wurde, die durch eine Anzahl notleidender Kredite selbst in eine Schieflage geraten ist. Die Fusion mit der Mittelbrandenburgischen Sparkasse sollte Ausfälle mittragen. Eine Folge ist eine Auseinandersetzung zwischen der MBS und dem Kreis über die Nachzahlung von ca. 18 Millionen Euro an die MBS durch den Landkreis. Die Gründung von Tochtergesellschaften des Kreises startet ein finanzielles „Schneeballsystem“ zur Finanzierung von Projekten, die die finanzielle Basis für nachfolgende weitere Projekte bilden. Diese Maßnahmen verringern nominal die Verschuldung des Kreises, real ist der Kreis jedoch in der Verantwortung.
 
Antwort auf eine Bürgerfrage vom 07.04.2003 zur formulierten Absicht, die Verschuldungs-Situation des Kreises weiter zu überdehnen: „Die Tochtergesellschaften des Kreises dienen der Erfüllung von Pflichtaufgaben (Verkehrsgesellschaft VTF) oder der Wirtschafts- und Arbeitsförderung. Mit keiner der Gesellschaften sind Gewinne zu erzielen. Sie dienen aber der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität der Bürger unseres Kreises. Um auftretende Verluste zu begrenzen bzw. wieder abzubauen existiert ein entsprechendes Programm und liegen mittelfristige Planungen der besonders betroffenen Gesellschaften vor.“ In der Zwischenzeit seit 2003 wurden die Aktivitäten ausgedehnt, die wirtschaftliche Situation des Landkreises ist aber in zunehmendem Maß angespannt.
 
Ungeklärt blieb, warum sich die Lebensqualität der Bürger durch die steigende Verschuldung verbessern sollte. Der Effekt ist auch ausgeblieben. Es wird nicht erwähnt, dass die Bildung der Verkehrsgesellschaft die Senkung von Personal-Aufwendungen bezweckte. Niedrige Löhne haben den neuen Bundesländern in den vergangenen Jahren keine Vorteile gebracht, wie die gesamtwirtschaftliche Lage zeigt. Kein Wort zur Art der Programme zur Begrenzung von Verlusten. Wie sollen ohne Erzielung von Überschüssen und gleichzeitiger tendenzieller Reduzierung des Steueraufkommens Verluste abgebaut werden?
 
In einem Schreiben von 1995 auf Einwendungen gegen den Flugplatzausbau an den damaligen Umweltminister versprach der Wirtschaftsminister die Schaffung zehntausender von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Lebensverhältnisse. Die übertragenen Aufgaben hinsichtlich der Finanzierung werde man im Laufe des Jahres abarbeiten. Die Versprechungen wurden bisher nicht gehalten, die Finanzierungsfragen bis heute verschlimmert. Bürgerinitiativen kämpften für ihre Sicherheits- und Lärmschutzinteressen sowie um die Umwelt. Es sind auch hier wieder, wie in BBI-Berlin-Schönefeld, aus Bund und Europa geförderte Naherholungsgebiete gefährdet. Der Versuch, ein Triebwerks-Wartungs- und Reparatur-Unternehmen aus Dahlewitz abzuwerben, wird für den Kreis zum Nullsummenspiel. Den ansässigen Unternehmen ist der Erfolg gewünscht, aber sie werden mit ihrem Ideenreichtum nicht die benötigte Anzahl von Arbeitsplätzen erzeugen können. Wir fordern die Beibehaltung des Status quo bezüglich des Flugplatz-Ausbaues und eine für den Landkreis nachteilslose Bereinigung der Sparkassenproblematik.
 
 
Lutz Haenicke, Jahrgang 1943, Dipl.-Betriebswirt, ca. 40 Jahre in der Energiewirtschaft beschäftigt, arbeitete als Elektromonteur, Projektierungs-Ing. und Betriebsratsmitglied, Studienfachrichtungen VWL, BWL, E-Technik und Politologie, lebte mehrere als Immigrant in Süd-Afrika.

 

 

Am 10.08.2002 in Zossen zu dem Thema :

„Warten auf das Laga-Konzept“, (Bezogene Artikel: MAZ vom 10./11.08.2002, Seiten 1 und 14).

 

Schon in der Sitzung des Ausschusses Bau, Recht, Sicherheit und Ordnung am 06.06.2002 wurde über den Wunsch eines Autohauses verhandelt, auf einem Teil des Bahnhofsvorplatzes gebrauchte Autos abzustellen, um sie zum Verkauf anzubieten. Der Leiter des Bauamtes hatte diesen Wunsch des Autohauses (wie wir heute wissen, handelt es sich um die Firma Auto-Eicke) auf einem Plan farbig skizziert. Der Laga-Ausschuß hatte daraufhin in der eigenen Sitzung seinen Widerspruch angemeldet und diesen auch mit juristischen Argumenten zur Verhinderung des Vorhabens untermauert. Am08.08.2002 stand der Wunsch des genannten Autohauses wieder auf der Agenda des Bau-Ausschusses. Wiederum brachte der Leiter des Bauamtes viel Energie auf, den Wunsch des Autohauses auf einem Plan zu skizzieren, zu erläutern und gegen Nachfragen zu verteidigen. Er erklärte, dass ein Viertel des Platzes für die gebrauchten Autos abgegrenzt werden könne, die mittleren zwei Viertel könnten als Laga-Park-Teil gestaltet werden und das restliche Viertel könnte durch die Stadt Zossen von TLG erworben werden. Der Bauamtsleiter sagte im öffentlichen Teil der Sitzung, dass über die Parkgestaltung des Mittelteiles seitens des Bauamtes keine Vorstellungen existent seien, weil er „kein Gartenarchitekt“ sei. Die Auto-Abstellfläche könnte durch gartentechnische oder architektonische Maßnahmen so gegen die Blicke abgeschirmt werden, dass sie nicht vom Bahnhofs-Ausgang, sondern nur von der B96 einsehbar sei. Es erstaunt den Zuhörer der außerordentliche Einsatz des Bauamtes bei der Formulierung von privaten Interessen, die bisher nicht einmal beantragt wurden. Das gilt vor allem, nachdem es doch so große Probleme bereitete, dem Hochschullehrer, der das Laga-Konzept ausarbeiten will, die Grundstücke im Besitz der Stadt zu benennen (ist das schon geschehen?). Man kann nur hoffen, dass für die Skizzen und die Formulierung der Möglichkeiten für den Autoverkäufer nicht Lohnkosten öffentlicher Stellen verbraucht wurden und auch keine wirtschaftlichen Verflechtungen befürchtet werden müssen. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass der Gebrauch eines namhaften Teiles des Bahnhofsvorplatzes als Autoverkaufsfläche der Stadt den Stempel der „Gebrauchtauto- oder Rostlauben-Stadt“ aufprägen könnte. Der Vorplatz ist ein Aushängeschild der Stadt für den Besucher, unabhängig davon, ob er mit dem Auto oder mit der Bahn nach Zossen kommt. Wer unsere und die Argumente des Laga-Ausschusses bezweifelt, der mag sich doch einmal der Mühe unterziehen, nur die Neu- und Gebraucht-Autohändler zu zählen, die sich an der B96 entlang aufgereiht haben. Dem Autohaus Eicke könnten wir wie auch möglicherweise der Laga-Verein bestimmt bei der Planung einer optimalen Nutzung seines Grundstückes behilflich sein. Dazu brauchen wir dann auch die Pläne, Vorstellungen, Zahlen und Daten.

 

Am 24.06.2002 zum Kommentar: „Herrschaftswissen“, MAZ, 21.06.2002:

„Bestätigung eigener Wahrnehmungen“

 

Wir gestehen freimütig, dass wir uns ohne den genannten Kommentar zu diesem Thema nicht zu Wort gemeldet hätten. Nach der Lektüre erscheint unser Erlebnis jedoch in einem anderen Licht und muss angesprochen werden: Auf einer Ausschusssitzung der letzten Tage wurde das Interview der MAZ mit dem Bürgermeister diskutiert, in dem dieser glaubhaft von der Akzeptanz der zu pflanzenden Bäume durch verschiedene Bürgergruppen berichtete. Sachkundige Bürger des Ausschusses, aber auch zwei Gäste, mokierten sich über das Interview zu dieser positiv erscheinenden Baumauswahl. Der Bürgermeister wiederholte seinen positiven Eindruck aus den Bürgerversammlungen. Daraufhin erklärten die beschriebenen Personen weiter, dass sie die Rolle der (anwesenden) Presse in diesem Zusammenhang als kritikwürdig sehen. Sie seien der Ansicht, dass die Presse Zurückhaltung üben sollte bezüglich Informationsinhalten, von denen sie wissen könne, dass sie nicht einheitlich ausgedrückt worden sind. Man warnte davor, dass außerhalb Zossens im Kreis und im Land die Interaktionen der Zossener Politiker aufmerksam beobachtet werden würden. Vor diesem Hintergrund werde die Existenz der Pressefreiheit zwar begrüßt, jedoch werde diese sich für Zossen nur dann positiv auswirken, wenn sie ein einheitliches und allseits abgestimmtes Meinungsbild von Zossens Politik projeziere. Dem Bürgermeister sei in diesem Konflikt die entsprechende Rolle zugeordnet. Es gab keinen Widerspruch.

Uns stockte der Atem: Bei diesen Äußerungen wurden wir an Zeiten erinnert, die wir aus der Kenntnis der Lehre heraus der Vergangenheit zuordnen würden und die wir überwunden glaubten.

Wir meinen, aus der Diskussion einen Maulkorberlass für Bürgermeister und Presse ableiten zu müssen. So etwas hat bisher nur geschadet.

Vorrangig vor einem Gleichrichtungswunsch scheint uns das Erreichen einer guten Streitkultur zu sein, dem Loriot-Ausspruch entsprechend: „Wenn wir uns mal nicht einig sind, dann sind wir uns besonders einig.“ Die Presse sollte sich nicht einschränken lassen, darüber zu berichten. Dieses wird dann auch von der Umgebung positive Anerkennung finden. Außerdem würden wir uns freuen, wenn in den Ausschüssen Zossens und der Stadtverordnetenversammlung den Zuhörern das Gefühl vermittelt werden würde, dass sie wirklich willkommen sind und die Politiker nicht ihr „heimliches Süppchen“ kochen wollen.

 

Am 11.06.2002 zur Gestaltung des Zossener Bahnhofsvorplatzes und der geplanten Installation eines „Auto-Ausstellungsplatzes“ zu dem Thema :

„Rettet den Bahnhofsvorplatz in Zossen“ oder „Blech, wohin das Auge sieht ...“

 

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Bau, Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Zossen am 06.06.2002 hatten wir als Zuhörer Gelegenheit zu erfahren, dass ein großes Autohaus gern den Bahnhofsvorplatz, zumindest auch einen Teil der jetzigen Autoparkfläche, als Ausstellungsplatz für gebrauchte Autos nutzen möchte. Ich denke, in Zossen ist genug Fläche für neue Autos, gebrauchte Autos, Anhänger, Autozubehör, Autoteile, Autoreparaturwerkstätten und auch Tankstellen zur Verfügung gestellt worden. Auch für das Auge muss doch noch etwas von Zossens Flächen erhalten bleiben. Ich bin nicht der Meinung, dass der Bahnhofsvorplatz in seinem maroden Zustand eine Augenweide ist, aber m.E. immer noch besser als die Aussicht auf Autos, Blech und nochmals Autos, wenn man aus der Bahn steigt. Ein großes Autohaus ist doch gegenüber des Bahnhofs an exponierter Stelle, reicht das noch nicht ? Ich denke, der Bahnhof und der Vorplatz sollten so genutzt werden, dass der Reisende und auch der Tourist, wenn er auf dem Bahnhof Zossen aussteigt, Lust auf Zossens City bekommt und sich nun, neugierig geworden, geradezu zum Verweilen in Zossen eingeladen fühlt. Wenn es gelingt, die Laga nach Zossen zu holen, dürfte die Nutzung des Vorplatzes dafür ohnehin Vorrang erhalten müssen, sonst verbaut sich die Stadt für die Zukunft auf Jahre eine eigene sinnvolle Verwendung dieser auch historischen „Perle“. Außerdem haben wir noch immer die Hoffnung, dass in den nächsten Jahren die S-Bahn von Berlin bis Wünsdorf ausgebaut werden könnte. Wenn die Stadt Zossen beide Dinge erreicht, kann es mit der Entwicklung dieser Stadt doch nur aufwärts gehen.

Ich bitte die politisch Verantwortlichen, den Bahnhofsvorplatz nicht zu vermarkten. Nach Einigung mit der DB und finanzieller Unterstützung durch diese, auch für den Erhalt und die Sicherheit des Reise- und Regionalverkehrs ist diese Fläche für Reisende, Touristen und z.Z. noch Regionalbahn-Fahrer (hoffentlich bald S-Bahn) attraktiv und als Augenweide zu gestalten. Für die Bahn-Besucher entsteht genau hier am Bahnhof der erste und ein dauernder Eindruck von der Stadt Zossen.