D. u. L. Haenickes Webseite aus Zossen-City

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Am 18.02.2021 zum Thema „Kleine Häuser sind Klimasünder“.

"Eindeutige grüne Problemlösung?"

Sagenhaft, wie „eindeutig“ der Bundesgrüne Hofreiter die urbane Siedlungsproblematik löst: Große Häuser seien klimagerechter als kleine. Ist das wirklich eindeutig so? Zwischen großen Gebäuden müssen, je größer desto mehr, nach den Bauordnungen die Abstände größer werden. Große Gebäude haben einen höheren Energie-Aufwand durch Klima-, Lüftungs- und Aufzugsanlagen. Fenster lassen sich bei hohen Gebäuden oft nicht öffnen, zur Verbesserung der Wärmedämmung sind oftmals doppelte Glas-Fassaden erforderlich (gutes Beispiel: RWE-Verwaltungsgebäude in Dortmund). Wasser- und Abwasser-Installationen sind ungleich aufwändiger (Pumpenleistung). Die Wasser-, Strom- und Abwassernetze brauchen eine andere Dimensionierung als bisher üblich. Der Wartungsaufwand ist bei Großbauten größer. Sie werfen oftmals soziale Probleme auf. Die ÖPNV-Systeme müssen dichter ausgebaut werden. Wenn die Verkehrsinfrastruktur nicht beigestellt wird, braucht man Parkflächen für die eigentlich unerwünschten Autos. Bauen von Großbauten wurde in den Neunzehnhundertachtzigern von Frauen-Vereinigungen als „männliches Bauen“ bezeichnet. „Weibliche Architektur“ ergab eher tiefer an den Erdboden geduckte Häuser mit großem Dachüberstand (gegen winterliche Windeinwirkung und sommerliche Sonneneinstrahlung) zur Energie-Reduzierung, verbunden mit Außenwandbewuchs zur Kühlung (z.B. Efeu oder Weinranken). Die Versorgung großer Bauten befördert große Einkaufs-Stätten (Malls) im Vergleich zu Kleingeschäften in Siedlungsgebieten. In Deutschland ist die Wohneigentums-Quote im europäischen Maßstab geringer als in anderen, auch von Deutschland wirtschaftlich unterstützten, Ländern (Eigentumsverhältnisse). Ob das Bauen von Großgebäuden wirklich klima-, umwelt- und sozialverträglicher ist als die kritisierte „Zersiedelung“ ist nicht einfach zu ermitteln. Schnellschüsse sind kontraindiziert. Ob der grüne Hofreiter das in seiner Organisation, vor Allem mit deren weiblichen Angehörigen besprochen hat? Wir melden Zweifel an.

 

Bezogene Texte: Kommentar „Lesen im Superwahljahr“, Artikel „Hofreiter löst Wirbel mit Äußerung zu Neubauten aus“, beides CONP, 15.02.2021.

 

Am 16.02.2021 zum Thema „ICE soll mit Tempo 230 km/h durch Bamberg rauschen“.

"Bamberg verliert an Lebenswert".

Wir lehnen uns weit aus dem Fenster und wagen folgende Prognose: Wenn die Schallschutzwände an der für 230 km/h auszubauenden ICE-Strecke durch Bambergs Innenstadt nur 3 bis 4 m hoch gebaut werden, wird das „Rauschen“ der Züge nahezu ungedämmt in die Innenstadt entweichen können, verschlimmbessert durch Reflexion der Schallwellen. Die „rauschende“ Luftströmung wird den Anwohnern die Wurstscheibe vom Butterbrot ziehen. An den Schachtmäulern werden Wind und Schall ein Maximum erreichen. Erhöht man die Schallschutzwände auf die aus Gründen der Hässlichkeit abgelehnten, ursprünglich geplanten, sechs Meter, wird’s schalltechnisch etwas besser an der Strecke. Ein Deckel müsste noch für eine „Röhre“ spendiert werden. An den Mäulern würde es problematischer werden bezüglich Schall und Luftströmung. Aber schöner wird´s dadurch nicht. Die Bahn müsste schon einige Zusatzmillionen für einen Tunnel spendieren, der weit genug über die bewohnten Flächen der Stadt hinausgezogen werden müsste. Eine Folge neben der Luftschall- und Windwirkung wäre das Problem der Körperschall-Übertragung. Die Schienenführung sollte gut gegen diese Übertragungsart gedämmt werden, wenn das mittägliche und/oder nächtliche „Auf´s-Ohr-Legen“ nicht zu gesundheitlichen Schäden bei den Anwohnern führen soll. "Den Fahrplan lernt man dann im Schlaf". Maximale Schalldämpfung und –Dämmung müsste sein, wenn Bamberg nicht auf Dauer an Lebenswert verlieren soll.

Anmerkung: Als Referenz auf niedrigem Niveau könnte der Abschnitt der U-Bahn-Strecke in Berlin zwischen den Bahnhöfen Gleisdreieck und Wittenbergplatz dienen.

Alternative: Langsam "sprinten". In Berlin geht´s.

Bezogener Artikel: „Baustelle durch Bambergs City“, CONP, 11.02.2021.

 

Am 10./13.10.2017:

 

„Kritische Anmerkungen und Widersprüche zu den Unterlagen zur Bundesfachplanung nach § 8 NABEG, Spannungsniveau-Steigerung zur Verstärkung der 220-kV-Freileitung (400 MVA) auf 380-(400) kV (2400 MVA) Bertikow-Pasewalk.“

 

1. Geplant ist eine Verstärkung der Übertragungsleistung von 400 MVA auf 2400 MVA. Die 220-kV-Freileitung wird nach der Vollendung der Baumaßnahme entfernt (zurückgebaut). Daraus kann geschlossen werden, dass während der Bauzeit beide Trassenkorridore inclusive der Sicherheitsabstände aufrecht erhalten werden müssen, um Betrieb und Montage zu gewährleisten (Störung der Fauna und Flora auf ca. 200 m Breite über die gesamte Trassenlänge wg. Ersatzbau) (S. 41, Techn. Ang.).

 

2. Argumentiert wird, dass die Erwägung der Verlegung von Erdkabeln nicht in Betracht gezogen werden dürfe, weil diese nicht „Stand der Technik“ seien gem. Definition des § 49 ENWG. Zu bemerken ist hierzu, dass der § 49 ENWG nicht technischen Eigenschaften des „Standes der Technik“ beschreiben, sondern sich lediglich darauf beziehen, dass das Gesetz feststellt, dass der Gesetzgeber bestimmte Bedingungen vorschreibt, die gegeben sein müssen, wann eine Anlage dem „Stand der Technik“ entspricht (z. B. Betriebssicherheit). Ob diese Bedingungen im vorliegenden Fall (Verlegung von Erdkabeln) untererfüllt werden könnten, wird nicht ausgesagt. Es wird hinsichtlich der Eignung von Erdkabeln lediglich ein negativer Eindruck erweckt. In Berlin begann die Inbetriebnahme der 400-kV-Transversale 2x 1100 MVA, zum geringen Teil mit Freileitung, zu größeren Teilen mit speziell dafür entwickelten VPE-Kabeln im Tunnel, in PE-Rohren, aber auch mit Al-isolierten 400-kV-Kabeln mit Wasseraußenkühlung ausgeführt im Jahre 1978. Nach anfänglichen Muffendefekten kann die Transportnetztechnik in der Großstadt als versorgungs- und betriebssicher bezeichnet werden. Die kapazitive Leistung wir vermittels Kompensationsspulen kompensiert.

 

3. Bezüglich der Versorgungssicherheit wird darauf seitens 50 Hertz darauf hingewiesen, dass mit 0,33 Fehlern pro 100 km Leitungslänge (Außenleiterlänge wegen der separat gehängten Leiterseile?) die Fehlerhäufigkeit deutlich höher sei als die von Kabeln (hierbei System-Gesamtbetrachtung, wegen der räumlichen Nähe der Außenleiter). Gleichwohl sei wegen der kürzeren Reparaturdauer (Reparaturdauer-Relation Freileitung/Kabel 12 Stunden/25 Tage (50-fache Reparaturdauer gem. 50 Hertz). Nachdem die Fehlerhäufigkeit an Kabeln nicht benannt wird, ist dieser Vergleich, auch bezüglich der Kosten, nicht verifizierbar. Die höhere Verfügbarkeit von Freileitungen wird lediglich behauptet, jedoch bleibt sie unbelegt. (Vergleich: Im Thüringer Wald ist nach politischem Druckaufbau die Kabellegung technisch und praktisch durchführbar).

 

4. Landschaftsbild, Boden, Vegetation: Der Vergleich der optischen Störungen durch Muffenbauwerke mit denen durch Masten und Leitungen ist durch den Gutachten-Ersteller bewertungsabhängig und kann, abhängig von den Präferenzen, zugunsten der Muffenbauwerke ausfallen, die sich weniger hoch über Boden-Niveau erheben.

 

5. Vogelschutzaspekte: Beim Vergleich der Wirkung auf den Vogelflug erscheint die Verwendung von Einebenenmasten schonender zu sein, davor positiv rangiert die Kabellegung.

 

6. Eingriffe in Boden und Vegetation durch Freileitung vs. Kabel: In beiden Fällen dürfen tiefwurzelnde Gehölze nicht gepflanzt werden, zum Einen wegen der Wuchshöhe, zum Anderen wegen der Wurzeltiefe. Eine Freileitungstrasse ist ceteris paribus (unter sonst gleichen Bedingungen), die Schutzstreifen includiert, in der Außenansicht breiter als eine Kabeltrasse. Den behaupteten Drainage-Effekten kann durch dezentralen Aufbau der Erzeugungsanlagen, dadurch einem möglichen geringeren Spannungsniveau wegen der höheren Vernetzung, dem Wasserabfluss z. B. von Autobahntrassen und dem Verlegen direkt in Erde, ohne trockenes Schutzrohr, entgegengewirkt werden. Letzteres verbessert die Wärmeverlustabfuhr durch das Fehlen der Luftisolation im Rohr (Minderung). Beispiel Berlin: Wasseraußengekühlte Kabel in PE- oder Asbestzement-Rohren. Versuche mit wasserinnengkühlten Kabeln wurden durchgeführt, diese aber nicht eingesetzt.

 

7. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist bei beiden Systemarten (Freileitung oder Kabel) eingeschränkt.

 

8. Die Befahrbarkeit muss in jedem Fall gesichert sein.

 

9. Der befürchteten Boden-Austrocknung wird durch Leiterquerschnitts-Erhöhung entgegengewirkt.

 

10. Wirtschaftlichkeit: Kabelanlagen sind weniger schadensanfällig bei Stürmen (Beisp. USA) als Freileitungen. Langandauernde und großflächig aufgetretene Mastbrüche und gerissene Seile waren auch in Deutschland nach Stürmen in Folge von Nass-Schneelast am Ende der neunzehnhundertsiebziger Jahre in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu beklagen.

 

11. Die angegebene Freileitungshaltbarkeit von 80 Jahren erscheint spekulativ nach der bisherigen geringen Erfahrungsdauer im Betrieb auf der 400-kV-Spannungsebene. Freileitungen gewähren keine Blitzschutz-und Sturmsicherheit (leider jährlich widerkehrendes Negativbeispiel USA). Ihre Anfälligkeit für Mast- und Leitungsbruch bei Nass-Schnee-Aufkommen dürfte sich aus den 1970er Jahren (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfallen noch im gesellschaftlichen Gedächtnis befinden.

 

12. Gegenüberstellung der Mastgeometrie Einebenen- vs. Donaumasten: Die höhere Sicherheit der Einebenenmaste für den Vogelflug wurde bereits erwähnt, aus Gründen der geringeren „Barrierehöhe“. Die angegebenen Trassenbreiten von 31 m bzw. 38 m werden in der Realität mit größer 72 m bzw. 100 m erkennbar überschritten, sowohl im Wald wie in landwirtschaftlichen Bereichen (Beweise: Coburg/Rödental/Oberfranken/Bayern und Baruth/Dornswalde/Teltow-Fläming/Brandenburg).

 

13. Technische Angaben: Im Gegensatz zur Darstellung werden die drei Leiter „Außenleiter“, der Spannungsbereich (Potenzial-Differenz) zwischen den Außenleitern „Phasen“ genannt, vgl. Olympiade vs. olympische Spiele: Die Olympiade ist der Zeitraum zwischen den olympischen Spielen.

 

14. Fundamente: Die aus Beton bestehenden Fundament können als Nichtleiter keine Erdungsanlagen-Funktion übernehmen. Sie sind lediglich die Träger der Erdungsanlage, was deren Grundfläche (minimal) vergrößert. Trotz der größeren Trassenbreite scheint der Einebenenmast die für den Vogelschutz günstigere Variante darzustellen.

 

15. Vogelschutzmarkierungen: Die dargestellten Markierungen haben einen geringeren Effekt für den Vogelschutz als eine Erdkabelverlegung (Materialversprödung durch Schwingungen und UV-Strahlung, bei der es unwahrscheinlich ist, dass Beschädigungen nach Abschaltungen einer Reparatur zugeführt werden). Genau der Vogelschutz-Aspekt bei der Havelüberquerung führte zur Gesamtverkabelung der Berliner 400-kV-Transversale und eigens dafür in Zusammenarbeit mit Siemens entwickelten VPE-Kabeln. Beginn der Inbetriebnahme ca. 1978 (siehe auch Wikipedia).

 

16. Vorab-Konklusion: Dezentrale Erzeugung vs. Erzeugung in „Windparks“ oder Photovoltaik-„Solarfeldern“ ermöglichen dichtere Netzmaschen an den übergeordneten Verkehrswegen (Autobahn-/Bundesstraßen-/Schienennetz) (Beispiel für Ersteres: Autobahn Belgien Mechelen-Gent), Energie-Ableitung über 10-kV-/110-kV-Kabelnetz. Magnetische und elektrische Felder können minimiert/vermieden werden. Für die 380 (400)-kV-Ebene wurden in Berlin VPE-Kabel in Zusammenarbeit mit der Firma Siemens entwickelt, es ist ein Netz mit wasseraußengekühlten 400-kV-Kabeln Al-Isolierung in Asbestzementrohren im Betrieb, wasserinnengekühlte Kabel wurden getestet, gingen jedoch nicht in Betrieb (1970er/80er Jahre). Die Kompensation des kapazitiven Ladestromes erfolgt durch induktive Ladestrom-Kompensationsspulen.

 

17. Geräuschemissionen im Betrieb (S. 51 ff): Im Gegensatz zu Freileitungen, die im Betrieb Geräusche durch Ionisations-Teilentladungen (von der Luftfeuchtigkeit beeinflusst)  emittieren, entwickeln Kabelnetze keinen solchen Effekt. Bei Letzteren entfallen somit auch Reinigungs- und Wartungsarbeiten der Isolatoren zur Minimierung dieser „flirrenden“ Geräusche.

 

18. Minderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen bei der Montage und im Betrieb: Die Zusage der Minimierung und Vermeidung von Beeinträchtigungen ist trivial und sollte bei jeder Netzausbau-Variante erfolgen. Diese sind bei Kabelnetzen, zumindest im Betrieb als geringer im Vergleich zu Freileitungen einzuschätzen.

 

19. Hinweise zum Aufweitungsbereich des Segmentes 18 (S. 108): Durch die räumliche Nähe zur Gasleitung OPAL und der evtl. geplanten Gasleitung EUGAL wird als betriebssicherere Variante die Kabellegung gefordert.

 

20. Fazit (S. 110):Die Auswirkungen auf die „Schutzgüter“ Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden durch Kabellegung am geringsten tangiert, wobei kritisch-satirisch, aber durchaus mit ernstem Hintergrund, angemerkt werden darf, dass unsere Art des menschlichen Lebens die Umwelt großen Strapazen aussetzt.

Wenn unsere Gesellschaft auch in der Zukunft auf elektrische Energie nicht verzichten will, muss ein Energie-Erzeugungswandel umgesetzt werden. Fossile Energieträger sind endlich und können ohnehin auch nicht zur Neige verbraucht/verbrannt werden, wenn die Atmosphäre sich nicht zur lebensunmögliche „Uratmosphäre“ zurückverwandeln soll. Auch Kernbrennstoff ist endlich, die Gewinnung ist gefährlich und beim Abbau gesundheits- und umweltschädlich. Die Kernenergie-Erzeugung (elektr. Strom) ist nicht beherrschbar und es ist nicht gesichert, in welch entfernter Zukunft sichere Atommüll-Endlager gefunden sein werden, wobei bereits erkennbar sein kann, dass sichere Endlager nicht gefunden werden können (Exkurs: Oberflächennahe Steinkohle-Vorkommen (Südafrika/Witbank/Middelburg, Australien) zeigen, dass sich die Erdoberfläche in ständiger Bewegung befindet. Steinkohle-Wälder befanden sich in geologischer Vergangenheit an der Oberfläche, mussten absinken, weil sich Steinkohle unter großem Druck und Wärmewirkung langfristig bildet, um dann durch eine erneute Aufwärtsbewegung an die Erdoberfläche zurück zu kehren. Mit „sicheren Endlagern“ wird der gleiche Bewegungsprozess ablaufen).

Weiterhin ist bereits eine positive Energiebilanz (Energie-Erzeugung größer als Verbrauch durch langzeitige „Endlager“-Überwachung) sehr wenig wahrscheinlich.

Der Energiewandel ist also begründet erforderlich. Wenn dieser Energiewandel nicht weiterhin sich, selbst unter seinen Befürwortern, seine eigenen Gegner erzeugen und Akzeptanz erfahren soll, muss er anders gestaltet werden als bisher.

Dazu sind die Energie-Erzeuger dezentral aufzustellen. Das Netz ist auf dem geringstmöglichen Spannungsniveau im Verteilbereich zu gestalten, Transportnetze sollen im Höchstspannungsbereich in Drehstrom-Höchstspannungs-Übertragungsnetz (DHÜ), nicht in Gleichstrom-Höchstspannungs-Übertragung (HGÜ), möglichst großmaschig mit Kabellegung ausgestaltet werden, weil letztere nur kostengünstig und verlustarm im Stichbetrieb betrieben werden können. (Synchronisierungsproblematik, kostenträchtige und komplexe Kaskaden).

Die Windstromerzeuger dürfen nicht im CO²-Speicher Wald, die Photovoltaik-Anlagen sollen nicht auf Flächen für Feldfrucht-Anbau aufgebaut werden, auch dann nicht, wenn diese sich im Fruchtwechsel in einer Ruhephase befinden.

Die großen Energie-Erzeuger sollen mit ihren Planungs-, Projektierungs- und Betriebssicherheits-Kapazitäten die Anlagen und Netze bundesweit organisieren, dazu sollen sie sich unter staatliche Aufsicht und gesellschafts-politische Kontrolle begeben, damit der praktizierte Anlagenwildwuchs beendet werden kann.

Das Beispiel dieser Planungsvorlage zeigt, dass die Auseinandersetzung der „Träger Öffentlicher Belange“ mit jedem einzelnen Leitungsteil/-Abschnitt aufwendig, kosten- und kraftintensiv ist. Deshalb ist das gesamte Energiewandel-Projekt einem Konzeptionswechsel zu unterziehen. In Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Energie-Erzeugern soll das Großprojekt in gesellschaftlich gestalteten Planungsbereich-Quadraten abgestimmt und vereinbart werden, ein (elektrotechnisch-gestalterischer) Systemwechsel ist anzustreben, wenn die Energiewende gelingen soll und damit dieses Ziel akzeptiert erreicht werden kann.

 

Am 11.09.2017 Fragen an die Landrätin des Kreistages Teltow-Fläming im Rahmen der Einwohnerfragestunde, die im Zusammenhang stehen mit dem Abbruch der Verhandlungen mit verschiedenen Solarunternehmen, die auf Dächern von im Besitz des Landkreises befindlichen Gebäuden Photovoltaik-Anlagen installieren wollten, teils in einer vertraglichen Situation mit dem Landkreis standen, teils sich in Vertragsverhanlungen befanden. Weil die "Materie äußerst kompliziert sei, versprach die Landrätin eine Erklärung (für die Verhandlungsabbrüche erst) im nächsten Kreisausschuss - im nichtöffentlichen Teil" (teils wörtliches Zitat aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung, Zossener Augabe, vom 08.09.2017) (Nachtrag vom 18.09.2017):

 

"Materie ist äußerst kompliziert" (Wortzitat aus der MAZ-Zossen vom 08.09.2017).

 

Meine Fragen sind gerichtet an die Landrätin:

 

1. Ist diese Verfahrensweise von der Satzung bzw. von der Geschäftsordnung des Kreistages gedeckt?

2. Ist aus Ihrer Sicht das Auditorium nicht hinreichend gebildet um auch komplexere Zusammenhänge verstehen zu können?

3. Oder wird eine sofortige Information jetzt, unmittelbar vor der Bundestagswahl, als einfach störend und nicht opportun für die Partei empfunden, der Sie angehören?

 

Außerhalb der Fragen: Hintergrund für die Fragen ist der Wunsch nach Information an die Mitglieder des Kreistages, dass die Verhandlungsabbrüche von Externen als wichtig im Zusammenhang mit der "Energiewende" wahrgenommen werden, dass sie sich mit ihren Möglichkeiten sofort Information für eigene Politiken verschaffen und dass sie mit ihren Mitteln anonymisierte Information im öffentlichen Teil bereits des Kreistages nachfragen sollten. "Der Ball wurde nicht aufgefangen".

 

Informationshintergrund: "Vergiftetes Klima beim Klimaschutz", MAZ-ZR, 08.09.2017.

 

 

Am 25.08.2017/28.08.2017 zum Thema „Vor dreißig Jahren bekam der Strom Flügel“ und „Vor dreißig Jahren begann die Energiewende“, weil „der erste Windparg 1987 an´s Netz ging“. Der GROWIAN war kein „Windpark“, aber die welterste und -größte Windanlage und „verlor bereits zwischen 1983 und 1987 die Flügel“, Abriss der Anlage 1988:

 

„Der Strom verlor 1987 Flügel.“

 

Die weltgrößte Windanlage GROWIAN (GROssWIndANlage) ging Mitte 1983 in Betrieb. Sie stand an der nördlichen Elbemündung am „Kaiser-Wilhelm-Koog“ bei Marne, wie auch der erste „Windpark“, war zweiflüglig, eine an den Erdboden abgespannte Gittermastanlage, 100m Rotordurchmesser, 3 MW elektrische Leistung, Flügel an der windabgewandten Seite des Mastes montiert. Vermutet werden kann, dass durch unterschiedliche Windgeschwindigkeiten auf den 100 m Höhenunterschied die Rotorblätter wohl in horizontale Schwingungen gerieten, verstärkt durch ultrakurze, aber heftige Impulse durch den Windschatten des Mastes. Das überforderte wohl das damalige Flügelmaterial, wodurch zahlreiche Betriebsausfälle erfolgten. Die Anlage wurde 1987 außer Betrieb genommen und 1988 abgebaut. Wenn der Beweis der Unmöglichkeit von Windstrom geliefert werden sollte, und das sollte er erklärtermaßen (durch Innenminister Maihofer (FDP) und die Energiewirtschaft), war er, auch durch Konstruktionsfehler, erbracht, der Strom verlor kurzzeitig seine Flügel.

Anmerkung neben dem Text: Energiewirtschaft und Innenminister Maihofer (FDP) wollten genau die Unmöglichkeit von Windstrom beweisen und die Atomgegner „zum rechten Glauben“ führen. Maihofer pokerte hoch und doppelt, indem er den zu jener Zeit namhaften AEG/KWU-Manager Prof. Dr. Klaus Traube hinsichtlich seiner „Linientreue“ überwachen ließ. Als die Überwachungsmaßnahme aufflog, musste Maihofer zurücktreten. Traube wurde danach zu einem der informiertesten und profiliertesten Atomgegner. Unsere Begründungsthese für seinen Wandel: „Es muss etwas „faul“ sein mit der Technik, wenn der Staat zu solchen Maßnahmen greift. Werden im z. B. Krisen- oder Engpassfall Sicherheitsschwellen abgesenkt zu Lasten der Sicherheit der Gesellschaft?“. Ein Versuch des Untauglichkeitsbeweises von Photovoltaik ist, von der damaligen Berliner Bewag (ältestes deutsches Stromversorgungsunternehmen) erbaut, auf dem Innenhof der bisherigen Vattenfall-Hauptverwaltung in der Berliner Puschkinallee in Treptow zu besichtigen. Traube verstarb im letzten Jahr (2016). Nach dieser Krise konnten zunehmend ausgebildete Atomphysik-Absolventen in der Atom-Energiewirtschaft nicht mehr beschäftigt werden und es bildete sich eine zunehmend gut ausgebildete Gegnerschaft dieser Technik. Wir waren beide fast lebenslang bei den Rathenau-Gesellschaften AEG-Telefunken und Bewag in der Kraftwerks- und der Fernwärmeanlagen-Projektierung beschäftigt, bis die Bewag (privatwirtschaftlich als AG organisiert) in einer „Privatisierungsaktion“ vom Berliner Senat an ein US-, danach an ein schwedisches Staatsunternehmen verkauft wurde und mit Rot-Grün (§§ 327a-327f AktG) 2006 Kleinaktionäre, wie auch wir, nach Intervention „outgesqueezt“ wurden.

Als Basis zugrunde liegende Texte: "Vor dreißig Jahren bekam der Strom Flügel", MAZ, 23.08.2017, „Vor dreißig Jahren begann die Energiewende“, CONP, 24.08.2017, Vattenfall-Squeeze–out, 01.03./02.03.2006 und davor, diese Web-Seite, Sparte „Organisation“.

 

Am 21.01.2017 bezüglich Einwendungen zur 30-kV-Kabeltrasse für den Wind“park“ Wünsdorf Süd an das

Landesbüro der anerkannten

Naturschutzverbände GbR

 

Betr.: Windpark Wünsdorf (Wünsdorf Süd)- Genehmigung (-santrag (?)) zur Verlegung einer 30-kV-Kabeltrasse für das Windparkvorhaben Wünsdorf-Süd, Beteiligung der Naturschutzverbände, Einpflügen eines Kabels (incl. Begleitkabel), also zweier Kabel.

 

Absender des Antragsschreibens

 

Landkreis Teltow-Fläming (folgend TF genannt)

Die Landrätin

Kreisverwaltung TF

Am Nuthefließ 2

14943 Luckenwalde

 

Zu den Unterlagen:

 

1. Das Begleitschreiben der Landrätin datiert mit dem 09.01.2017. Dem Inhalt entsprechend soll die 30-kV-Kabeltrasse bereits im Februar/März 2017 gebildet und belegt werden. Die WEA´s wurden im Dezember 2015 behandelt und jetzt genehmigt.

Kritik:

1.1. Die Begutachtungszeitdauer ist für die Naturschutzverbände äußerst knapp bemessen (max. 1 Monat).

1.2. Die WEA´s wurden genehmigt ohne einen genehmigten Anschluss. Im Falle der Unmöglichkeit der Genehmigung der Kabeltrasse aus gesetzlichen oder anderen Gründen werden die WEA´s ceteris paribus obsolet. Im Umkehrschluss kann geschlossen werden, dass die Meinungseinholung der Naturschutzverbände als Alibiveranstaltung anzusehen ist, für die die Entscheidung bereits gefallen ist.

1.3. Es ist in dem Antrag des Erstellers der Gesamtanlage lediglich von einer 30-kV-Trasse die Rede. Das Schreiben des Landkreises TF erwähnt jedoch eine Einspeisung in das 110-kV-Netz der e.dis AG sowie ein neues bzw. auszubauendes 110-kV-UW. Vermutet werden muss, dass ein Umspannwerks-Ausbau 30 kV/110 kV mit 30/110 kV-Trafo, 30-kV-Trenn- und Leistungsschaltern sowie 110-kV-Trenn und Leistungsschaltern Anbau incl. Gebäude oder sogar ein Neubau einer solchen Anlage im Bereich des e.dis-AG-Umspannwerkes (UW) am Mühlenberg in Zossen errichtet werden wird. Die Anlagengröße und –Leistung wird nicht vorgestellt, ein Antrag hierfür liegt (noch?) nicht vor. Ohne diese Anlage werden die WEA´s nicht funktionsfähig. Es wird erkannt, und kritisiert, dass die Genehmigungsanträge einer Salamitaktik ähnlich aufgeteilt erfolgen. Die befragten und beteiligten Naturschutzverbände müssen sich verhöhnt fühlen.

2.1. ATT 00007 ist nicht zu öffnen.

 

3.1. Energiequelle-Antrag zur Genehmigung der Erstellung einer 30-kV-Kabeltrasse zur Netzanbindung des „Windparks“ Wünsdorf-Süd.

Nachdem im vorvergangenen Jahr ausschließlich die WEA´s betrachtet wurden und eine Diskussion des Anschlusses der Anlagen abgelehnt wurde, was damals als ein Regelbruch empfunden wurde, geht es jetzt ausschließlich um die Kabelanbindung, jedoch unter Auslassung eventueller Stützpunkte (elektrischer Ort des Zusammenschlusses der Energie-Ableitungen der einzelnen WEA´s) und des Ortes der Aufspannung von 30 kV auf 110 kV (Umspannwerk UW).

 

3.2. Die Trassenerstellung soll je nach Umweltsituation in offener oder geschlossener Bauweise erfolgen, also „gepflügt“, im offenen Graben oder in Rohrpessung in 100 … 120 cm Tiefe. Die Leistungskabel sollen verdrallt in ein PE-Leerohr DN 180, das (Kommunikations-) Begleitkabel in ein PE-Leerrohr DN 50 eingezogen werden. Die beschriebene Verfahrensweise darf als konventionell und in der Regel unproblematisch bezeichnet werden. Problematisch und abzulehnen ist die Verfahrensweise durch Ort der Maßnahme. Die Trassen werden bei der projektierten Verlegungstiefe der Kabel tiefer werden müssen als 120 cm. Ohne eine kritische Betrachtung der örtlichen Flora vorzunehmen kann gesagt werden, dass das vorhandene Wurzelwerk nahezu vollständig geschnitten und geschädigt wird. Die Breite und Fläche der Kabeltrasse und die Bodenverdichtung wird nicht nur durch die Rohrbündel bestimmt, sondern auch durch mindestens die Spurweite der Legefahrzeuge sowie durch Rangierverkehr beim Kabeltrommel-Wechsel. Es ist nicht erkennbar, an welcher Stelle die Kabel in Stützpunkten (Fläche des Bodeneingriffes vergrößert) zusammengeschaltet werden.

 

3.3. Die vorgesehene Legung der Kabel in PE-Rohr mindert im Gegensatz zur direkten Legung im Boden durch die umgebende Luftschicht und den Rohrmantel die Verlustwärmeabfuhr und unter sonst gleichen Bedingungen die Belastbarkeit der Kabel (Kostenerhöhung).

3.4. Die Herstellung der Pressgruben bei Rohrpressung vergrößert die betroffene Eingriffsfläche. Die Lokalisationsorte sind nicht erkennbar, wodurch auch in dieser Hinsicht der Antrag als unvollständig erscheint.

 

4.1. ATT 00019 ist nicht zu öffnen.

 

5.1. 17-01-03-008 Wünsdorf Verlegetechniken stellen die Kabeltrassen in Linienform dar, ohne Stützpunkte, ohne Pressgruben. Die elektrische Verschaltung ist nicht erkennbar.

6.1. ATT 00028 ist nicht zu öffnen.

 

7.1. ATT 00004 ist nicht zu öffnen.

 

8.1. 16-12-28 Auswirkungen geschützter Trockenrasen, Fauna- und Florabetrachtung.

8.2. Durch die Maßnahme erfolgt eine Flächenschneidung und Bodendurchmischung.

9.1. ATT 00013 ist nicht zu öffnen.

 

10.1. 17-01-03 008P Wünsdorf, UM 25000 TK25 pdf.

10.2. Die Darstellung der WEA´s im Wald begründet die Begutachtungsproblematik, die bei einer gleichartigen Aufstellung entlang des Autobahn-Verkehrswegenetzes so nicht gegeben wäre, was im Übrigen auch für die Energie-Abfuhr gilt.

 

11.1. ATT 00025 ist nicht zu öffnen.

 

12.1 Antrag Ausnahmegenehmigung UNB.pdf 16-12-27: Antrag der Energiequelle auf Ausnahmegenehmigung durch den Landkreis TF.

 

13.1. ATT 00010 ist nicht zu öffnen.

 

14.1. ATT 00016 Erläuterungsbericht zum Bauvorhaben 30-kV-Kabeltrasse „WP“ Wünsdorf1.

 

15.1. ATT 00022 ist nicht zu öffnen.

 

16.1. Betroffener 30-Biotopbereich Luftbildaufnahme.

 

 

17. Zusammenfassung

 

17.1. Bei der Beantragung der WEA´s in 2015 wurden Fragen nach den Kabeltrassen abgewiesen, obwohl die Notwendigkeit offensichtlich war. Jetzt wiederum ist der UW-Bereich sakrosankt.

17.2. Das Wurzelwerk wird geschnitten, speziell im Bereich der Magerwiese. Die belastete Fläche ist breiter als der Kabelgraben, bedingt durch Pflüge- und Legefahrzeuge sowie deren Rangierung, und tiefer als 100 … 120 cm bei Legung in dieser Tiefe.

17.3. Fauna und Flora werden hier nicht betrachtet.

17.4. Es ist nicht erkennbar, ob die WEA´s „in Reihe“ oder „parallel“ geschaltet werden. Stützpunkte zur Verschaltung der WEA´s sind nicht dargestellt.

17.5. Die Art der Kabellegung erscheint als konventionell und üblich bezeichnet werden zu können. Die Legung der Kabel in Rohr mindert die Verlustwärme-Abfuhr bzw. ceteris paribus die Belastbarkeit der Kabel, speziell bei Parallel-Legung mehrerer Systeme.

17.6. Grundproblem: Wir befinden stets über Teilelemente einer falschen, weil zentralen Organisation der Energiewende. Die Anlagen sollten nicht in Wald, Feld oder Flur stehen aufgrund einer ungewünschten gesetzlichen Gestaltung der „Energiewende“, sondern entlang der  Verkehrswege.

17.7. Stützpunkte zum Zusammenfassen der Kabelsysteme sind nicht dargestellt und diskutiert. Diese würden Parallelführung mehrerer Systeme vermeiden.

17.8. Ablehnungsgründe sind diejenigen ökologischer Natur, obwohl bekannt ist, dass eine veränderte Energiepolitik erforderlich ist, weil fossile Energieträger nicht grenzenlos verfügbar sind, deren Verbrennung die Atmosphäre nachhaltig beeinträchtigt und die Kernenergie-Erzeugung technisch nicht beherrschbar, deren Energiebilanz nicht nachgewiesen positiv und die Entsorgung nicht gesichert ist. Durch die aktuelle Gestaltung der Energiewende schafft sie sich ihre Kritiker selbst unter ihren Befürwortern.

17.9. Ablehnungsgründe sind weiterhin ökonomischer Natur, weil größere Verbraucher finanzielle Entlastung erfahren, die einkommensstärkeren Bevölkerungen der nutznießenden südlichen Bundesländer durch die geringeren Netzentgelte einen geringeren Strompreis zahlen und die größten finanziellen Lasten durch die durch die Netzentgelte höher belasteten und einkommensschwächeren Bevölkerungen der nördlichen und nordöstlichen Bundesländer zu tragen sind.

17.10. Es gilt also: Die Energie-Politik bedarf einer grundlegenden Änderung/Verbesserung zu Gunsten der kleinen Einkommen. Sie ist bei den Politikern bisher in schlechten Händen, denn die Klagen der Politiker der Kosten tragenden Bundesländer kommen spät und halbherzig.

17.11. Die Kritik des vorliegenden Antrages beinhaltet auch die Kritik von Elementen, die im Antrag nicht dargestellt werden. Insofern ist der Antrag unvollständig und zurückzuweisen.

 

Am 09.10.2016 zum Thema „Ausbau der Stromnetze/-Trassen“ und „Keine Neuzulassungen von Flüssig-Treibstoff (Benzin/Diesel) angetriebenen Kraftfahrzeugen ab 2030“:

 

„Ungefragte Fragen, keine Antworten.“

 

Zum Transport von ökologisch erzeugtem Strom sollen Stromtrassen von Nord- nach Süddeutschland getrieben werden. Zur Minimierung von Übertragungs-(Wärme-) Verlusten sollen Gleichstrom-(HGÜ-) Systeme zur Netzbildung Anwendung finden. Frage: Wie sollen vermittels HGÜ-Übertragung Netze gebildet werden? Dargestellt werden lediglich Stichleitungen von Ort A nach B. Freileitungen sollen vermieden und Kabel gelegt werden. Warum werden die Kabel in Rohr verlegt, wenn durch die im Rohr vorhandene Lufthülle die Wärmeverlust-Abfuhr ans Erdreich behindert wird (in Rohr gelegte Kabel sind geringer belastbar, wenn sie nicht, wie z. B. in Berlin wasseraußengekühlt werden). Will man die Leiterquerschnitte über Gebühr erhöhen, um Kosten-/Profitmaximierung zu erreichen? HGÜ-Übertragung eignet sich aus technisch-ökonomischen Gründen nur für den Stichbetrieb (Synchronisierung problematisch, Trafo-Gleich-/Wechselrichter-Kaskaden teuer). Wie will man auf der Strecke Abgänge für Stromtankstellen herstellen? Bei einem Gesamt-Kfz-Bestand von schätzungsweise 53 Millionen Kfz in Deutschland in 2016 müssen ab 2030, wenn keine Benzin-/Diesel-Fahrzeuge mehr zugelassen werden sollen, diese schnell und komplett flächendeckend „strombetankt“ werden können. Unterstellt man eine durchschnittliche Leistung von nur 100 kW je Fahrzeug (geringer Wert), müssen über die Netze zusätzlich zum Vorstadium (status quo ante), wenn ich richtig gerechnet habe (mit großen Zahlen habe ich so meine Probleme), 5300000 MW (Megawatt) über die neu zu gestaltenden Netze übertragen werden. Selbst bei einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 50 % bleiben noch 2650000 MW. Die Netze sind jetzt bereits überfordert. Wie will man den kleinteiligen Ausbau bewerkstelligen? Welche Flächen sollen die "Stromtankstellen" einnehmen, wenn das "Betanken" / Aufladen der Fahrzeugakkus nicht so schnell erfolgen kann, wie dasjenige mit Treibstoff und die Fahrzeuge einen erheblichen Flächenbedarf haben, siehe die Situation auf den Autobahn-Parkplätzen am Wochenende? Ist an die zusätzlichen Energieverluste der Fahrzeugakkus gedacht, sind sie in die Energie-Erzeugungsbilanz eingerechnet?  Glasfaserleitungen sind dabei das kleinste Problem. Wer soll das bezahlen? Natürlich das letzte Glied in der Kette: Kunde und Steuerzahler. Wer soll glauben, dass das bis 2030 erreicht wird? Vor fünfzig Jahren sagte man uns, dass atomare Endlager bei Anfall von Strahlenmüll realisiert sein würden. Haben wir jetzt am Ende der "Atomära" Endlager?

Bezogene Texte: "Retten Erdkabel die Energiewende?", "Kritik an Gabriel wegen steigender EEG-Umlage, beides MAZ, 06.10.2016, „Michelbach lehnt neue Stromtrassen ab“, CONP, 02.08.2016, „Strompreis kommt in Bewegung“, „Alles öko, oder was?“, „Ökostrom-gut, aber teuer“, alles CONP, 09.08.2016, „Die ewige Suche nach dem ewigen Lager“, CONP 04.08.2016, „Aktionsbündnis kritisiert Tennet“, CONP, 01.10.2016, „Erdkabel treiben den Netzausbau voran“, CONP, 06.10.2016, „Die massive Kritik an den Stromtrassen bleibt“, CONP, 06.10.2016, Übrigens, nebenbei: Auch E-Autos erzeugen Abgase, nämlich im Kohle- oder Gas-Kraftwerk, wenn die dann noch laufen. Also würde dann die Vorgabe, Kfz´s sollen dann emissionsfrei fahren, auch nicht erreicht.

 

Am 29.04.2016 zum Thema „Förderung von Elektroauto-Mobilität durch „Kaufanreize“ vermittels Zuschuss-Gewährung“ in Deutschland:

 

„Tragen das die Netze?“

 

Eine zentrale Aussage für die Zuschuss-Gewährung zum Kauf von Elektro-Autos lautet, dass ca. „15000 Ladestellen im ganzen Land, auch in Supermärkten oder Sportplätzen, entstehen“ sollen. Gesetzt der Fall, dass der Funke tatsächlich überspringt und massenhaft Elektroautos gekauft werden, müssen alle diese Ladestellen mit Strom eingespeist werden. Die gesamte von Benzin- und Dieselmotoren erzeugte Energie, im Endzustand auch diejenige der Elektro-Lkw´s, muss dann mit regenerativen Stromerzeugern oder konventionellen Kraftwerken erzeugt und mit ausreichender Kapazität zu den Ladestellen flächendeckend transportiert werden. Die Ladevorgänge dürfen nicht zu lange dauern. Schon jetzt reichen die Netze jedoch kaum für den momentanen Verbrauch. Regel- und Ersatzenergie wird zukünftig von Nord nach Süd über Höchstspannungstrassen geleitet. Die gebauten Gleichstromtrassen (HGÜ), aber auch Drehstromtrassen (DHÜ) eignen sich technisch und wirtschaftlich aber nur für den Transport von A nach B (Stichbetrieb). Für die breitflächige Ladestellenversorgung bleibt bei dem riesigen elektrischen Zusatzbedarf nichts. Wir vermissen in den augenblicklichen Diskussionen, auch in denen im Verlaufe der Einwendungen gegen regenerative „Erzeugungsparks“ in Wald und Flur, die Erwähnung der Verstärkung der Mittel- und Niederspannungsnetze. Wir haben den Eindruck und die Sorge, dass auch dieser Teil der „Energiewende“ durch Vergessen oder absichtlich (?) „gegen die Wand“ gefahren wird. Wir stellen fest, dass die Art der Gestaltung dieser „Energiewende“ sich ihre Gegner auch unter den Befürwortern selbst erzeugt. Es gilt aber, dass wir nicht den gesamten Vorrat der fossilen Energieträger verbrennen dürfen, wenn wir unsere Atmosphäre nicht zum Überleben völlig unbrauchbar machen wollen.

Bezogene Texte: „Der Staat lockt Autokäufer mit Zuschuss“, „Kaufanreize in anderen Ländern“, „Atompakt für 23,3 Milliarden“, „Finale im Poker um Atomausstieg“, „Rückenwind für die Riesen“, „Kindernachrichten „E-Autos: Vorteile und Probleme“, alles CONP, 28.04.2016, „Kaufprämien für Elektroautos sollen schon im Mai starten“, „ Vier Tausender im Handschuhfach“, „Viele Wege führen zum Strom“, Leitartikel „Hilfe an der falschen Stelle“, „Konzerne können sich für 23 Milliarden Euro freikaufen“, alles MAZ, 28.04.2016. Übrigens, nebenbei: Auch E-Autos erzeugen Abgase, nämlich im Kraftwerk.

Anmerkung, „For Your Eyes Only“: Wir waren beide während unseres gesamten Berufslebens in der Elektro-und Energiewirtschaft, ich in der Ersteren mit Elektrifizierung von Bahnlinien (z. B. Delmas-Komatipoort, Ladysmith, Krugersdorp), Kraftwerksbau (z. B. Camden-Powerstation (Ermelo), Komati-Powerstation (Pretoria), Walheim (Neckar), Eigenbedarfs-Turbinen-Generatoren und -Schaltanlagen in Zuckerrohr-Plantagen (z. B. Illovo/Durban u. Northcoast), Getreidespeicher (East London), Düngemittelfertigungs-Anlage (Cape Town), Fluss-Spat- und Goldminen (z. B. Rust de Winter/Pienaarsrivier), Stahlwalzwerke (Benoni, Witbank), Mineralöl-Raffinerie (Durban), Schüttgutentladeanlagen (Brake/Unterweser), Schaltanlagen-Bau f. Walzwerke und Papierfabriken (Berlin), wir in der Letzteren in der Kraftwerks-, Umspannwerks- und Fernwärmenetz-Projektierung beschäftigt. Als Befürworter/in der Reinigung der Rauchgase (zunächst der Entstaubung, späterhin der Entschwefelung und Entstickung), von Energiesparmaßnahmen, der Vermeidung von Atom-Energie (vor Klaus Traube, KWU) und der Erzeugung von Strom mit regenerativen Erzeugungs-Anlagen und/oder Blockheizkraftwerken waren wir stets dem positiv-argwöhnischen Blick unserer Kolleg(inn)en (als „Spinner“ angesehen) ausgesetzt. Wir kritisierten die letztlich gescheiterte Beteiligungspolitik der Erzeugungs-Unternehmen an ausländischen Unternehmen, als es ihnen wirtschaftlich noch wohl erging. Wir mahnten eine Vernetzung der mittelgroßen Stromerzeuger (HEW, VEW, Bewag) erfolglos an, wir scheiterten mit der Anregung von Beteiligungen beim Aufbau der ehemals ostdeutschen (DDR) Erzeugungsanlagen (später VEAG genannt) an und wir kämpften gegen die Beteiligung eines schwedischen Staatsunternehmens bei der „Privatisierung“ der mittelgroßen HEW, Laubag, VEAG und Bewag, die als Aktiengesellschaften bereits privatwirtschaftlich organisiert waren. Wir sind gescheitert. Allerdings haben wir in Berlin öko-politisch korrekt, damals im Inselnetz, unseren Strom nahezu ausschließlich in Kraft-Wärmekopplung (außer KW Oberhavel) erzeugt, was uns froh machte, und wir konnten einige kleine Vorstellungen ökologischer Art umsetzen.

 

Am 27.12.2015 zu Einwendungen gegen den geplanten "Windpark" in Zossen-Wünsdorf:

 

In der Gesamtsache, nicht abschließend:

Grundgedanke: "Think global, act local" (Spontisprech).

 

1. Wir argumentieren leider nur, wegen der Systematik des Vorgehens, also zwangsläufig, gegen einzelne Vorhaben und können zu wenig gegen das Gesamtprojekt "Energiewende" in der gegenwärtigen Art und Weise der Durchführung tun, obwohl diese "Wende" u. E. zwingend ist wegen der Endlichkeit der fossilen Brennstoffe und der Rückentwicklung der Atmosphäre durch Kohlenstoff-Verbrennung und dadurch Sauerstoff-Verbrauch in Richtung auf eine "Uratmosphäre".

 

2. Wir hören nichts vom Protest der Landwirte und Waldbesitzer gegen den Flächenverbrauch durch Photovoltaik-Anlagen und Windanlagen, weil damit Profite in diesen Gruppen generiert werden.

 

3. Es wird beklagt, dass auf Kabeltrassen keine Bewirtschaftung stattfinden kann, keine Bäume wachsen. Unter Strom-Freileitungstrassen ist das aber ähnlich, wie für jedermann zu besichtigen.

 

4. Der Bodenaustrocknung durch Kabel, die wir in Berlin auch vorfinden, kann durch ausreichende Dimensionierung der Querschnitte (geringere Verlustwärme-Entwicklung) entgegengewirkt werden.

 

5. Kabelwege entlang der großen Verkehrswege können auf geringerem Spannungsniveau erfolgen, weil verbrauchernah, wir erhalten, quasi von selbst, ein engmaschiges Netz auf niedrigerem als sonst erforderlichem Leistungsniveau, das den Namen verdient, denken wir z. B. nur an das Autobahn-Netz. Die erforderliche "Regelleistung" kann durch eine dezentrale, nicht konzentrierte, Art der Anordnung "regenerativer" Energie-Erzeugung minimiert werden.

 

6. Der Bodenaustrocknung wird durch das Abfluss-Wasser der breiten Fahrbahnen entgegengewirkt.

 

7. Die Legung von HGÜ-Trassen macht durch den Stichbetrieb (Leitungsführung von A nach B) die Abnahme von elektrischer Energie auf der Strecke unmöglich und damit auch die Errichtung von "Elektro-Tankstellen", von denen man allerdings auch ein dichtes Netz benötigt, um die Gesamtheit des Pkw- und Lkw- Verkehrs und damit dessen Gesamtleistung von fossilen Energieträgern auf elektrische aus "regenerativen" Quellen umzustellen und die Minimierung der Ladezeiten zu gewährleisten.

 

Ansonsten stellen wir es jedem anheim, die Argumente auf die jeweiligen Bedürfnisse hin zu prüfen, zu verwenden oder zu verwerfen.

 

Wenn auch diese Anlage gebaut werden sollte, machen wir mit den richtigen Schuhen einen weiteren großen Schritt in die falsche Richtung.

 

Anhänge:

21122015EINWENWINDLUGEVBR1 vom 21.12.2015 (s. u.)

 

Am 21.12.2015 an das

 

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg

Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Postfach 601061

14410 Potsdam – Groß Glienicke

 

Einwendungen gegen die Genehmigungs-Beantragung und die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes von sechs ENERCON-Windkraft-Anlagen gem.§ 4 BImSchG auf dem Grundstück in 15806 Zossen-Wünsdorf, Gemarkung Zehrensdorf, Flur 8, Flurstück 1/1, Typ ENERCON E-115

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich erhebe Einwendungen und lege Widerspruch ein gegen die Baumrodungen, die Bodenverdichtung beim Fundamentieren, Errichten, die Zu- und Abwegeplanierung für den Bau, den Bau, den Betrieb und die Befahrung zur Wartung von mindestens sechs Windenergie-Anlagen des Typs ENERCON E-115, anderen Typs, Anzahl oder Leistungsgröße und beantrage, allen mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Maßnahmen die Genehmigung zu verweigern.

 

Einwendungs- und Versagungsbegründungen:

 

1. Für den Bau der Anlagen und aller damit im Zusammenhang stehenden Voraussetzungen und Bedingungen dürfen keine Baumrodungen (CO2-Speicher) vorgenommen werden, weil das der Begründung des Anlagenbaues zur Erzeugung regenerativer Elektroenergie und der „Energiewende“ widerspricht, dem der CO2-Erzeugungs-Vermeidung.

 

2. Es dürfen gemäß Pkt 1. keine Magerwiesenflächen geschädigt werden, da diese Biotop-Funktion haben und Lebensgrundlage sind für die ortsansässige Fauna und Flora.

 

3. Die Anlagen dürfen nicht errichtet werden, da die geplante und projektierte zentrale Anordnung einer dezentralen Anordnung und damit dem Grundinteresse bei der „Energiewende“ widerspricht und zuwiderläuft, das Ziel also verfehlt wird. Dezentrale und verbrauchernahe Errichtung entlang und über den übergeordneten Verkehrswegen vermeidet Netze hoher Leistung durch eine größere Maschendichte mit geringerer Leistung und Spannung (Beispiel: Belgien, Gent - Mechelen). Die Energie-Abfuhr kann bei dezentraler Aufstellung einfach an den Verkehrswegen entlang erfolgen, was bei zentraler Aufstellung im Wald und auf den Feldfruchtflächen nicht möglich ist, also weiteren vermeidbaren, negativen Landschaftsverbrauch generiert.

 

4. Die Anlagen dürfen nicht errichtet werden, da die geplante und projektierte zentrale Errichtung ein weiteres Folgeproblem begründet, nämlich das der erforderlichen Hochleistungsnetzbildung vermittels Höchstspannung mit DHÜ einerseits zum erforderlichen Transport von der Stelle der Erzeugung zu derjenigen des Verbrauches.

 

5. Die Anlagen dürfen nicht errichtet werden, wenn/weil die geplante und projektierte zentrale Errichtung als Begründung für eine Höchstspannungsnetz-Konstruktion herangezogen wird. Diese Netzkonstruktion ist jedoch bei einer Energie-Abfuhr vermittels eines HGÜ-Transportnetzes nicht möglich, weil sich HGÜ nur für den Stichbetrieb von Pkt. A nach Pkt. B eignet. Wegen der Transformations-Gleichrichter-Kaskaden sind Abzweigungen auf der Strecke aus Kostengründen nicht wirtschaftlich und wegen der problematischen Synchronisierung technisch nicht sinnvoll. Diese Probleme können nur mit DHÜ in dezentraler Anordnung vermieden werden. Die vorgebliche Problemlösung ist Ursache für neue schwerwiegendere Probleme und größere Kosten, also kontraproduktiv. Die vermeintliche Lösung eines Problems erzeugt neue, größere Problemfolgen.

 

6. Die geplante und projektierte Anlage unterläuft punktuell die Vorgaben der 10 H-Regel.

 

7. Die Strompreisbelastungen der Verbraucher sind durch die geplante und projektierte Weise des Aufbaues am Ort der Leistungserzeugung im nördlichen Teil Deutschlands höher als am Ort der Leistungs-Verwendung in der Mitte und im Süden Deutschlands, obwohl die Interessen-Ursprungsbedingte Belastung, z. B. durch Landschaftsverbrauch, im Norden höher ist als in der Mitte und im Süden. Der wirtschaftlich leistungsschwächere Norden trägt einen höheren Kostenanteil als die leistungsfähigere Mitte und der Süden. In meinem aktuellen Beispiel ist die Kilowattstunde ceteris paribus (unter sonst gleichen Bedingungen) in Zossen/Brandenburg (Ort der Erzeugung und Belastung) brutto € 0,03 teurer als in Neustadt/Coburg/Oberfranken/Bayern (Ort des Nutzens).

 

8. Durch den Bau von Höchstspannungs-Hochleistungsnetzen auf Grund der geplanten und projektierten zentralen Anordnung der Windenergie-Anlagen vermittels Freileitungen wird eine weitere Umweltstörung begründet: Die Problematik für den Vogelzug. Durch die Leitungsseile mit den für die Tiere in ihrer Folge nicht abschätzbaren Leitungsseil-Abständen, die eine Sicherheit suggerieren, wegen der Spannungshöhe und bei Nacht jedoch ein unüberwindliches Hindernis darstellen. Für die Energieabfuhr der hier grundsätzlich ungeeigneten Windenergie-Anlagen, gegen deren zentrale Errichtung auch am hiesigen projektierten Ort Einwendungen eingelegt werden, müssen im Einwendungs-Ablehnungsfalle Höchstspannungskabel vorgesehen werden. Diese sind für solche Zwecke vor mehr als zwanzig Jahren im Auftrage eines, durch und für einen Berliner Energie-Erzeuger entwickelt worden und werden angewendet (VPE-Kabel).

 

Mit den vorgenannten Begründungen wird mein Wiederspruch und meine Einwendung auch prinzipiell gegen die Errichtung, den Bau und Betrieb der beantragten Windenergie-Anlagen begründet. Die durchgeführte Art und Weise der Gestaltung der „Energiewende“ verfehlt das Erreichen des „Energiewende“-Ziels „CO2-Vermeidung“, ist kontraproduktiv und erzeugt durch die Art und Weise der Umsetzung selbst die Gegenposition der Befürworter/innen der ursprünglichen Zielsetzung.

 

Am 24.05.2015 zur augenblicklichen „Verärgerung“ der Reiterhof-Besitzer:

 

„Pferdesteuer vs. Katzensteuer“.

 

Wäre eine Pferdesteuer gegen eine Katzensteuer austauschbar? Viele kleine Beträge würden leicht einige größere aufwiegen. Wir nehmen es so wahr, dass unsere Umwelt unter den oftmals freilaufenden „Stubentigern“, von denen etliche Katzenhalter mehrere ihr eigen nennen, mehr leidet als unter den Pferden, die nur Heu, Gras und pflanzliche Nahrung zu sich nehmen. Jetzt im Frühjahr und späterhin im Sommer werden gerade junge Vögel, und nicht, wie oft behauptet, "nur" kranke und alte (wie denken die solchermaßen Argumentierenden eigentlich über das Lebensrecht älterer Menschen?) sowie Amphibien, zum Opfer der freilaufenden Katzen. Im Winter wiederum trifft es die ohnehin geschwächte und wegen der Abwesenheit der Zugvögel reduzierte Population. Jeder Notstart kostet sie viel der kostbaren Lebensenergie. Winters wie sommers können die kleinen Raubtiere durch Katzenklappen (Ein- und Ausgang für ungeliebte Wesen?) in den Türen tags und nachts ihren Weg unkontrolliert auch in unseren Garten bahnen, in dem wir für uns während der kalten Periode die Anwesenheit der lustigen Flieger durch Futtergaben auch in der warmen Periode zu sichern bemüht sind. Obwohl katzenlos fühlen wir uns schuldig, wenn wir, wie so oft, einen getöteten Vogel beerdigen müssen. Eidechsen, Kröten und Frösche werden zu seltenen Gästen. Vögel haben eigentlich das Glück, dass sie nicht zu Nahrungskonkurrenten des Menschen gehören. Sie könnten durch eine Katzensteuer geschützt und diese wiederum zur Unterstützung der Tierheime beitragen, die viele „freigesetzte“ Tiere pflegen müssen. Beim Wolf und dem Kormoran ist der Mensch schnell mit der „Artillerie“ der „grünen Zunft“ zur Stelle, obwohl die Bedrohungszusammenhänge für Mensch und Tier umstritten sind. Es ist merkwürdig dass Katzeneigentümer den „Freiheitsdrang“ ihrer „Haustiere“ beschwören, während Hundebesitzer (Steuerzahler!) die unbegrenzte Freiheit ihrer Tiere nicht reklamieren dürfen. Der jüngst beklagten Bedrohung der Artenvielfalt in der Tierwelt würde eine Katzensteuer durchaus Paroli bieten können, ohne dass die Hafer essenden Huftiere belastet werden müssten.

Bezogene Texte: „Pferdesteuer-Debatte verärgert Reiterhof-Besitzer“, „Immer mehr Arten droht das Aussterben“, MAZ-ZR, 21.05.2015, Leserbrief: „Den Dingen nicht einfach ihren Lauf lassen“, MAZ-ZR, 23.05.2015.

 

Am 05.04.2015 zur befürchteten Gefährdung des „Energiewandels“:

 

„Alles kann geändert werden“.

 

Der „Energiewandel“ kann noch gewandelt werden. Es ist nicht zu spät. Einige gemachte Fehler sind nicht rückgängig zu machen, waren aber vielleicht beabsichtigt. Der „Atomausstieg“ durch Rot-Grün, durch das Parlament bestätigt und langfristig angelegt, war für die Erzeuger „unangenehm“ weil die abgeschriebenen „Cashcows“ der Atommeiler für sie zu früh außer Dienst gehen sollten. Nach dem Wechsel auf Schwarz-Gelb nahm man den „Atomausstieg“ aber lediglich mit Kabinett und den Bundesländern der Atomerzeuger zurück und verlängerte die Laufzeiten wieder. Kein Widerspruch der Erzeuger erfolgte, weil das in ihrem Interesse war. Erst der „Ausstieg vom Ausstieg vom Ausstieg“ erhielt den Widerspruch, und letztlich die Klagen der Stromerzeuger, weil er ausschließlich im Kabinett, und damit am Gesetzgeber Parlament vorbei, erfolgte. Die jetzt möglichen Klagen wegen des Rechts- und Vertrauensbruches kosten viel Steuergeld, können aber durch die Hintertür gewollt die Stromerzeuger finanziell entlasten, waren wohl eine bewusste „Regierungs-Vorlage“ für sie. Entsprechende Regierungs-Schreiben, z.B. aus Baden-Württemberg, geben Hinweise darauf. Die geplanten HGÜ-Hochspannungs-Gleichstrom-Transport-Trassen können noch verhindert werden, weil sie die von den Energiewende-Befürwortern gewünschte kostengünstige Vernetzung nicht zulassen. Dafür wären Drehstromtrassen-Transportnetze (DHÜ) erforderlich. Die HGÜ-Trassen sind überhaupt nur nötig, weil die Windstrom-Erzeuger-„Parks“ im Norden Deutschlands, in den CO2-Speichern der Wälder und kostenträchtig in den Küstenregionen aufgebaut, den Strom in den Süden transportieren sollen. Abhilfe können, auch jetzt noch, dezentrale Windstrom- und Photovoltaik-Anlagen entlang und über den Verkehrswegen bieten. Die Konzessionen müssten die Erzeuger erwerben können. Die Netzminimierung wäre dadurch ebenso begründet. Dafür ist es noch nicht zu spät. Man muss es nicht mögen, aber ein weiterer erforderlicher Schritt ist die Steuerung der Gesamt-Erzeugungskapazitäten, also der Kohle-, Öl-, Gas-, Regenerativ- und Reserve-Anlagen. Diese sollten die großen Erzeuger übernehmen, wofür sie zu entlohnen sind, weil nur sie die Fahrweise der Anlagen lenken können. Sehr kostenintensive Entscheidungen, wie die Garantie-Entlohnungen von Kleinerzeugern im Wald und auf dem Feld einerseits und zunehmenden Tarifbevorzugungen von größeren und Großverbrauchern andererseits sind allerdings zu relativieren, damit eine für alle vorteilhafte Mischkalkulation ermöglicht wird. Es sind nicht nur die Kosten für die Stromerzeugung zu berücksichtigen, sondern auch diejenigen Kosten für einen Reimport von elektrischer Energie, die Sicherheits- und Abhängigkeitsverhältnisse, die ökologische Bilanz und der Binnenkaufkraftverlust sowie der Verlust von Know-how in der Produktion aufzurechnen. Der bisher begangene einfache Weg muss nicht der langfristig erfolgreiche sein. Ausgerechnet die modernen Kohle- und Gaskraftwerke, erstere mit inländischen Energieträgern, können die Energiewende zukunftssicher gestalten. Übrigens, am Rande bemerkt: Den Preis für diesen anachronistischen „Energiewandel“ bezahlen die Verbraucher in den Erzeugerländern des regenerativen Stroms aus Wald und Feld im Norden: Obwohl die durchschnittlichen Einkommen hier niedriger sind als bei den Nutznießern im Süden bezahlen z. B. wir selbst, unter sonst gleichen Bedingungen (ceteris paribus) vom selben Erzeuger versorgt, in Oberfranken (Bayern) 3 Eurocent je Kilowattstunde weniger als in Brandenburg.

Bezogene Artikel: „Kohlemeiler: Land macht Front gegen Klima-Abgabe“, MAZ, 25.03.2015, „Gabriel kommt Brandenburg im Kohlestreit entgegen“, MAZ, 28./29.03.2015, „Droht der Lausitz der „soziale Blackout“?“, MAZ, 26.03.2015, „Endgültiges Aus für Irsching“, CONP, 31.03.2015.

 

Am 28.11.2014 zur erhofften und vom Bundeswirtschaftsminister propagierten CO2-Reduktion durch Drosselung von Kohlekraftwerken:

 

„Energiewende nicht verschlimmbessern.“

 

„Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern…?“. Wenn der Wirtschaftsminister diesem Gedanken anhängen sollte fragen wir, wie dann die jüngst geäußerten Gedanken einzuordnen sind. Morgen ist heute gestern. Mit der Drosselung der Kohlekraftwerke in Deutschland verlagern wir das Problem in andere Länder. Trotz des „Atomausstiegs“, der vor allem auch Frankreich besorgt macht, sind wir Nettostromexporteur. In Frankreich wird häufig mit Strom geheizt. Bei Problemen mit Eisgang in den Flüssen, an denen dort Atomkraftwerke sichtbar angeordnet sind, bei hohen Flusswassertemperaturen, also bei Kühlungsproblemen beim Betrieb der Meiler und daraus erforderlichen Leistungsdrosselungen oder bei technischen Problemen der typähnlichen Framatom-Meiler importiert Frankreich oftmals Strom aus Deutschland. Was würde geschehen, wenn die vielen alten Meiler aus Sicherheitsgründen, wie jüngst zu lesen war, gedrosselt werden müssen? Dann erhöhten wir das Sicherheitsrisiko dort wegen eigener Reservemängel und müssten aus anderen Ländern, zu welchen Bedingungen auch immer, Strom importieren. "… nichts hindert mich daran, weiser zu werden“ sagte der damalige Bundeskanzler Adenauer weiter. Das wünschen wir uns auch heute. Es sind Binsenweisheiten, dass fossile Brennstoffe endlich sind, dass die Kohlenstoff-Verbrennung klimaschädlich ist, dass Neutronenstrahlung tödlich ist, Endlager nicht verfügbar sind, die Energiebilanz der KKW negieren und große Kosten verursachen und über Jahrtausende energieaufwändig unter Kontrolle gehalten werden müssen ("erhellende Frage" dazu: Wie sind eigentlich die Kohleflöze in geringere (Braunkohle) oder große Tiefen (Steinkohle) abgesunken um überhaupt erst zu Kohle-Flözen zu werden, an anderen Erdplätzen, z.B. in Südafrika, wieder nahe an die Erdoberfläche gehoben worden nachdem sich in großer Tiefe Steinkohle unter großem Druck, Luftabschluss und Wärme bilden konnte und die Alpen aufgeworfen worden? (siehe unten)). Aber dazu ist die Energiewende optimal zu gestalten: Es müssen Netze gebaut werden, die diesen Namen verdienen, regenerative Strom-Anlagen nicht kumuliert, sondern dezentral angeordnet werden, die Steuerung dieser Anlagen in die Hände der großen Strom-Unternehmen gelegt, die Erzeugungs-Verteilung wirksam kontrolliert und die Unternehmen für die Reservehaltung bezahlt werden. Grundlastkraftwerke kann man nicht schadlos hoch- und runterfahren. Eine gute Ökobilanz hier darf nicht zu einer schlechten Öko- und Sicherheitsbilanz hier und woanders führen. Die Atmosphäre der Erde orientiert sich nicht an Ländergrenzen, der Wind weht (meist) aus dem Westen. Die Erdkruste befindet sich offenbar ständig in Bewegung (siehe oben), sichere Endlager werden sich nicht finden lassen.

Bezogene Texte: Z. B. „Gabriel will Kohlekraftwerke drosseln, nicht abschalten“,, „Kohlevorstoß von Gabriel verärgert Brandenburg“, Kommentar „In der Sache richtig“, alles MAZ, 25.11.2014, "Sigmar Gabriel lobt CCS in höchsten Tönen", "Mibrag will alle Vattenfall-Beschäftigten übernehmen", "Greenpeace: Paris soll Kernkraftwerke abschalten", alles MAZ, 26.11.2014, "Öko-Studie: Bayern ist besser als Brandenburg", "Kaum noch Jobs durch erneuerbare Energien", Kommentar "Der Stern sinkt", alles MAZ, 27.11.2014, "Gabriels sanfte Kohle-Wende", CONP, 25.11.2014, "Drohnen schüren Terrorangst", CONP, 26.11.2014, "Experte hält Trassse für überflüssig", CONP, 28.11.2014.

 

Am 08.10.2014 zum Thema „Sogenannter Gleichstromtrassen-Netzausbau (HGÜ) vermittels Kabel“:

 

„Nichts desgleichen ist Königsweg.“

 

Die gezeigte Kabelverlegung im Rohr taugt auch für „lokale Planungskonflikte“ nicht. Die Kabel müssen im Erdreich liegen, um ihre Verlustwärme abgeben zu können. Im Rohr wird ihre Belastbarkeit wegen der Wärmedämmung durch die sie umgebende Luftschicht reduziert. In Berlin wurden die Kabel deshalb in wassergefüllte Rohre gelegt (wasser-außen-gekühlte Kabel). Eine Variante mit Wasser-Innenkühlung wurde entwickelt, kam aber nicht zum Einsatz, weil parallel auch Kunststoff-(VPE-)Kabel entwickelt wurden, die im Betrieb technisch weniger aufwendig sind. Überhaupt kann man mit Gleichstrom-(HGÜ-)Trassen schwerlich Netze bilden, sondern nur den Stromtransport von A nach B (Stichbetrieb) bewerkstelligen. Also: Alles zurück auf Anfang, der „Dezentralität“ heißt. „Königswege“ sehen anders aus.

Bezogene Artikel: “Erdkabel „kein Königsweg““ und „Vergraben löst keine Probleme“, beides CONP, 01.10.2014.

 

Am 20.06.2014 und 11.07.2014 zur Diskussion über die reale Durchführung der „Energiewende“ und die Verbreitung von Elektroautos:

 

„Der Teufel steckt im Detail.“

 

Elektroautos sind absolut „rein“. Sieht man ja: Kein Auspuffrohr, keine Abgase. Aber, so gesehen ist auch die Kernenergie „rein“, auch hier vordergründig keine Abgase. Der Teufel steckt, wie überall, im Detail. Je „besser“ die Problemlösung, desto größer die Folgeprobleme. Für radioaktive Neutronenstrahlen haben wir keinen Sinn, kein Gespür. Dennoch sind sie tödlich, zerstören die Zellstrukturen und die Erbinformationen. Die Endlagerung ist nirgends gelöst. Für die Notkühlung im Schadensfalle brauchen wir viel Energie für die Kühlpumpen (weiteres, jetzt nicht diskutiertes, Stichwort: Redundanz), einen sicheren Kraftwerkspark und ein starkes, sicheres elektrisches Netzsystem. Apropos Kraftwerke und Netz: Beim Elektroauto sind die Folgeprobleme nicht so zerstörerisch, aber dennoch sehr komplex. Das Auto braucht außer der Ladestation auch Kraftwerke für die dortige Energie-Erzeugung. Dort werden die Abgase zentral produziert („zentrales Auspuffrohr“). Erzeugen wir den Strom auf regenerative Art (Wind, Sonne) ergeben sich für uns die Probleme durch unsere augenblicklich praktizierte Politik der zentralen Anlagen-Aufstellung in Feld und Wald. Ökonomie triumphiert bisher leider über Ökologie. Das überfordert auch jetzt schon die elektrischen Netze und zerstört Natur. Dezentrale Aufstellung an den Verkehrswegen und in Verbrauchernähe würde die Netze entlasten und die benötigte „Regelenergie, Regelleistung“ (Stromverschiebungen: Wenn die Einspeisungen/Verbräuche regional wechseln, brauchen wir konventionelle, auch Kohle-Kraftwerke, und starke Transportnetze) minimieren. Unterstellen wir, dass der „Zielzustand“ erreicht wird, in dem die elektrische Gesamtleistung aller Benzin- und Dieselmotoren der Pkw´s und Lkw´s in Kraftwerken (mit „zentralen Auspuffrohren“) und regenerativen Energie-Erzeugern (Sonne und Wind) erzeugt wird, steigen unsere Probleme in´s Unermessliche, weil wir diese gesamte Leistung über Netze transportieren müssten. Wir beherrschen unsere Netze aber schon jetzt kaum. Aus unserer heutigen Sicht ist eine Lösung schwer vorstellbar. Aber, bei der „Erfindung des Stromes“ hat man sich auch nicht von den Folgeproblemen abschrecken lassen. Bei einem Besuch eines norddeutschen Windparks vor langer Zeit lautete die, eher abweisende, Frage aus unserer Umgebung, als wir den notwendig werdenden Netzumbau anmahnten: „Wer soll das bezahlen?“ Dieses Problem hat die Politik so „gelöst“: Es gibt Garantievergütungen für regenerativen Strom, auch wenn die Anlagen noch nicht angeschlossen sind, also nicht produzieren können, weil das Netz zu schwach ist. Die Verbraucher im Norden zahlen mehrheitlich die Netzgebühren für den Süden (für uns fallen unter sonst gleichen Bedingungen (ceteris paribus) in Brandenburg aktuell 2,9 ct/kWh mehr an als in Bayern) und die kleinen Verbraucher zahlen die „Energiewende“ mehrheitlich und in zunehmendem Maße, für die großen Verbraucher. Über die Strombörse (Leipzig) zahlen wir den Preis für die letzte, also die am teuersten einspeisende Anlage, für den Gesamthandelsumfang. Weil der Strom trotzdem tendenziell billiger hergestellt wird, hat sich die Politik viele Steuern einfallen lassen, damit es „nicht zu günstig“ wird. So wird auch der Auto-Fahrstrom gesetzlich verteuert. Ölproduzierende Länder haben bereits angeboten, uns ihr Öl kostenlos zu überlassen, wenn sie im Gegenzug die Steuern darauf erhalten würden. Die Aufstellung von Ladestationen ist also das kleinste Problem, vorher sind größere, möglichst gerecht, zu lösen. Wenn wir die technischen, ökonomischen, ökologischen, politischen, Gerechtigkeits- und Preisprobleme zur Zufriedenheit aller Akteure, auch der Kleinstabnehmer, gelöst haben, verzichten wir gerne auf die Blicke der Anderen an der Ampel, auch ohne Porsche, auf die Rennwagen-Geräuschkulisse, akzeptieren Elektroautos als „rein“ und freuen und über leise Autos. Bis dahin gibt´s noch ´ne Menge zu tun.

Bezogene Texte: „Brandenburg fährt auf Elektroautos ab“, MAZ, 17.06.2014, "Stromgetrieben geht es jetzt zu Oberbürgermeister Jakobs", MAZ-ZR, 11.07.2014.

 

Am 08.06.2013 zur Diskussion über die kritisierten Anlagen zur regenerativen Erzeugung von elektrischer Energie:

 

„Die Bürgerinitiative stört niemanden.“

 

Während der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung vom, nach meiner Erinnerung, 10.09.2012 stellte ich mit meiner spontanen Wortmeldung mein Unverständnis darüber dar, dass mit großer Häufigkeit Windernergie-Anlagen in Wäldern, neuerdings auch in Naturschutz-Gebieten aufgebaut werden sollen. Große Grundflächen müssten für diese Anlagen und deren Zuwegungen wie auch Energie-Anschluss-Trassen geopfert werden. Das ist nach meiner Vorstellung kontraindiziert. Damit werden Widerstände gegen die unbedingt erforderliche Umsteuerung zur Erzeugung elektrischer Energie in der Bevölkerung überhaupt erst erzeugt. Die notwendige Dezentralisierung von Windanlagen wird behindert, die ursprüngliche Idee von der Nutzung brachliegender, momentan nicht genutzter, Feldflächen wird ad absurdum geführt (zum Zwecke der Erzeugung von Bio-Brennstoffen für die Treibstoff-Erzeugung und Biogas-Produktion wird die Nahrungsmittel-Erzeugung aus Profitinteresse-Gründen verdrängt). Windernergie- wie auch Photovoltaik-Anlagen können, so meine Einlassung, neben und über Verkehrswegen wie Autobahnen und/oder mehrspurigen Bundesstraßen, aber auch neben und über Eisenbahnstrecken errichtet werden (stellt man sich das Autobahnen-, Straßen- und Schienen-Netz vor seinem geistigen Auge dar, kann man schon ein weitläufiges, flächendeckendes Netz der möglichen Stromerzeuger erkennen, das dem Wunsch nach dezentraler Anordnung weitgehend entspricht und gleichzeitig ein niedriger gespanntes elektrisches Verteilnetz auf Mittel- bis Hochspannungsbene, also nicht unbedingt über Höchstspannungstrassen, darstellt). Die dazu erforderliche Gründung der mehr- anstatt einfüßigen Fundamente würde die Standsicherheit, wie auch im küstennahen See-Aufbau praktiziert, verbessern und stabilisieren, die erforderlichen Fundament-Tiefen verringern. Die Anlagen wären weitgehend, wie gewünscht dezentralisiert, die Netzanbindung wäre unproblematischer als im Wald, die Bodenaustrocknung durch die Kabel würde durch den Fahrbahn-Wasserablauf tendenziell kompensiert. Eisbildung an den Flügeln in produktionslosen Phasen könnte durch „Wellendrehvorrichtungen“ weitgehend vermieden werden, die "Stativtische" würden einen zusätzlichen Schutz nach unten und Montageplattform darstellen. Für Photovoltaik-Anlagen beschrieb ich „Sched-Dachbau“-Varianten über und Wandanlagen neben den Straßen mit der Folge von Winterschutz für die Fahrbahnen. Feldfrucht-Produktionsflächen könnten ausgespart werden. Das wird allerdings augenblicklich durch die Gesetzgebung weitgehend behindert. Ich äußerte meine Vorstellung auch mit der Nennung eines, jetzt demontierten, Beispielfalles an der ehemaligen Bundesstraße 4 bei Bamberg vor dem Hintergrund einer erfolgten Aktion der Bürgerinitiative „Freier Wald“ im Kreistag. Die während meiner Wortmeldung hinter mir sitzende Bürgerinitiative spendete Beifall für meine Worte. Von Tomaten- und Eierwürfen wurde ich nicht behelligt, im Gegenteil: Ich erfuhr Zuspruch. Keine Störung welcher Art auch immer. Ich konnte die Bürgerinitiative als offen für Vorschlagsvarianten erleben, soweit nicht unsere natürlichen CO2-Speicher und Sauerstoffproduzenten belastet werden würden, was vernünftig ist. Die Menge der möglichen Anlagen wäre schier unbegrenzt. Ich bin der Überzeugung, dass Ortsbürgermeister wertneutral und integrierend in Richtung auf die örtliche Bevölkerung wirken, diese möglichst nicht polarisieren und weiterhin eigene familiär-wirtschaftliche Interessen nicht überproportional berücksichtigen sollten. Sie sollten die Fähigkeit zum Vereinen und nicht die zum Aufteilen kultivieren.

Bezogene Artikel: „Der See ist unser Juwel“, Interview, und „Kampf gegen Windkraft-Riesen im Wald“, beide MAZ-ZR, 06.06.2013.

 
Am 22.07.2007 zu Problemen eines Energieversorgers mit Betriebsmitteln, geschildert in den Artikeln: „Ist der Ruf erst ruiniert“ usw., MAZ-Spezial, 19.07.2007.
 
„Atomkraft verzeiht bestimmte Fehler nicht mehr!“
 
Einerseits ist dem schwedischen Unternehmen Vattenfall das Reaktionsverhalten des Führungspersonals nicht allein anzulasten. Vattenfall hat nur übernommen, was es bei den deutschen Energieversorgern vorfand. Da ist das oft untertänige, konfliktscheue Personal ein Element des Versagens. Angepasstheit, das sage ich aus Kenntnis eines Unternehmensteiles, war das probate Verhalten und daher gängige Praxis. Mit sogenannten „Querdenkern“ wurde heimlich, aber nicht betriebsöffentlich gesprochen. Öffentlich wurde bestritten, was unter vier Augen als richtig bezeichnet wurde ("Das darf man doch nicht sagen, darüber darf man nicht sprechen") und Druck ausgeübt. So wurde mir hinter verschlossenen, schalldichten Türen psychische und physische Gewalt angedroht, um mir juristisch den Nachweis zu erschweren, erstere wurde auch ausgeübt. Ein weiteres Element ist der Wechsel von der vorsorgenden zur zustandsbezogenen Instandhaltung zum Zwecke der Kosteneinsparung. Das verleitet dazu, das Material über Gebühr oder länger als vertretbar zu belasten. Es wurde versucht, Kritiker dieses Paradigmenwechsels mit dem Hinweis auf ihre Karriere sehr schnell „ruhig zu stellen“. Dieser Hinweis musste dann auch nur angedeutet werden, um seine Wirkung zu erzielen. Als weiteres Beispiel dieser Art ist die Veränderung der Praxis der Durchführung von Wartungsarbeiten nach der erfolgten politischen Wende in Berlin anzuführen. Wurde vorher ausschließlich in spannungsfreiem Zustand gearbeitet, ein wichtiges, erfolgreiches und positives Sicherheitsmerkmal während der Zeit der politischen Trennung der Stadthälften, wurde danach, entgegen der Warnung aus dem Kreis der Belegschaft, auch in betrieblich unkritischen Situationen, aus Kosten-Ersparnisgründen unter Spannung gearbeitet (diese Praxis ist mir auch aus Südafrika bekannt und war dort gängige Praxis, wenn auch aus verständlicheren Gründen), und zwar ausschließlich von dem aus dem ehemaligen Ostteil des Unternehmens stammenden Personal. Eine neue "Zweiklassengesellschaft" nach der "politischen Wende" innerhalb eines Unternehmens war begründet worden. Zumindest ein bedauerlicher, und dazu völlig überflüssiger, Unfall mit Todesfolge war das Ergebnis. Andererseits wurde in anderen Unternehmensteilen bestimmt nicht anders gehandelt und der Sicherheits-Standard, auch ohne wirtschaftliche Not, abgesenkt (genau diese Niveauabsenkung wurde ursprünglich von den Kritikern dieser Art der Energie-Erzeugung erst für den Fall der wirtschaftlichen Notsituation, oder weitergehend, für den Fall einer militärischen Auseinandersetzung, es gab noch die politisch-militärische Konflikt- und Blocksituation zwischen dem "Warschauer Pakt" und der "NATO", erwartet und befürchtet). Die Unternehmenstöchter, dazu gehören die Kernkraftwerke, unterliegen den Kostenargumenten in noch ausgeprägterer Weise. Schlechtes Transformatoren-Öl (in einem Maschinenaufspanner sehr wahrscheinlich schadensursächlich) ist ein Indiz für das Zutreffen meiner Vermutungen. Dann sind da noch die Politiker: Vorgeworfene Korruption, Arbeitsverweigerung und eine sich fatal auswirkende Finanzpolitik führten in den beteiligten Großstädten zu hohen Schulden. Die städtischen Energieversorger wurden, in Berlin zwei Mal, verkauft, um die Schuldenlast zu lindern. Ein möglicher Passivtausch (Rücklagenveränderung in Aktienkapital) in der Bilanz wurde, trotz eines entsprechenden Vorschlages aus der Belegschaft, in Berlin nicht durchgeführt, was die Folgen der Fehlentscheidung des Gesamtverkaufes gemildert hätte. In Berlin ist die Schuldenlast nach dem Verkauf der Schatzschatulle Bewag drückender als je zuvor. Diese Situation fand Vattenfall vor. Eine bequeme Gemengelage, „versüßt“ durch die Mitgift der HEW-Beteiligungen an den Kernkraftwerken, abgeschrieben und gute Milchkühe (Cash Cows). Im Fehlerfalle halten die vorherrschenden Winde aus Nord-West (80%) oder aus Süd-Ost(20%) das Mutterland Schweden weitgehend frei von Strahlungsstaub. Das gilt auch für die beiden inkriminierten KKW Forsmark und Ringhals. Ich behaupte nicht, dass eine Verstrahlung von Regionen auch nur in Kauf genommen werden würde. Dafür habe ich keinen Hinweis. Aber der Gedanke wird mir suggeriert. Apropos „Ringhals“: Diese südafrikanische Giftschlange kann ihr Gift über einige Entfernung auf ihren Gegner sprühen und so zu dessen Erblindung führen. Ist Nomen hier Omen? Und die Psychologie? Sie hat versagt. Sie hat in Berlin aus Karriere-Erwartungsgründen schon versagt, als der Strom noch politisch korrekt ohne Kernernergie und mit Abhitzeverwertung zur Stadtheizung erzeugt wurde. Eine Vergeudung von Personalressourcen am falschen Platz. Andererseits wirkte die Kommunikationspolitik von Vattenfall auch in Schweden verheerend. Außer den gegebenen Bauernopfern, die unter diesen Bedingungen ansonsten ohne Abfindungen erfolgen würden und müssten, sind weitere Abstoßungen erforderlich. Ich kann hiervon den Vorsitzenden Josefsson aus Sicherheitsgründen nicht ausnehmen. Mit den durch Rot-Grün im Jahr 1998 geänderten §§ 327a ff Aktiengesetz ist Vattenfall aktuell im Begriff, die Kleinaktionäre zu Discountpreisen aus dem Unternehmen zu entfernen (outsqueezen). Das bedeutet die Vernichtung der Altersversorgung vieler Kleinaktionäre, bedeutet aber auch die grundlose Aufgabe einer letzten kleinen Kontrollinstanz. Ein bekannter, sachkundiger Kleinaktionär nannte auf der Hauptversammlung vom 01./02.03.2006 vor dem Hintergrund eines historischen Bezuges im Zusammenhang mit dem „Entfernungs-Beschluss“ Vattenfall wegen des niedrigen Angebotes, aber auch wegen erkannter Rechtsmängel, eine „schwedische Räuberbande“. Dem ist heute hinzu zu fügen: „Eine verantwortungslose“. Der Fluss der Unternehmensgewinne, glückliches Vattenfall, weicht ab von den Windrichtungen und fließt nach Norden. Und der geschilderte Alkoholismus in Ringhals? Angst will betäubt sein. Das KKW-Personal ist nicht blind für vorhandene Probleme. Auch hier versagte die Psychologie. Ist es zulässig, die Kontrolle über eine derartig sensitive Technik in Hände zu geben, die von hier nicht haftbar gemacht werden können? Auf Seite 8 des aktuellen Geschäftsberichtes verspricht Vattenfall (Zitat) „eine umfassende Information ihrer Aktionäre, Kunden und der interessierten Öffentlichkeit. Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung einer transparenten Informationspolitik“ (Zitat Ende). Zu diesem Behufe lassen sich auch die (auch ansonsten oft unvorgebildeten) Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat mit Tantiemen im Werte des Doppelten einer Jahresdurchschnittsrente eines Durchschnittsrentners für ihre wenigen Sitzungen, oft ohne vorhandene Sachkenntnis und ohne Wahrnehmung ihrer Gruppeninteressen, honorieren, oder besser: korrumpieren. Eine kritische Distanz zur eigenen Unternehmung konnte von hier jedenfalls noch nicht erkannt werden.

 

Am 23.09.2010 zu den bekannt gegebenen Flugrouten im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Berliner Flughafens BBI (Willy Brandt):

 

 „Konnten wir das nicht ahnen?“

 

Jüngst stellte die Flugsicherung die „neuen“ An- und Abfluglinien vom und zum Flughafen BBI vor. Unverständlich ist für uns das Erstaunen und die Empörung der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker über diese Routen. Wir haben seit nahezu zehn Jahren ein Faltblatt des „BVBB“ in unseren Händen, das zumindest eine viel breitere Lärmschleppe, als bisher von den Akteuren zugegeben, zeigt. Diese erreicht auch die südlichen Bereiche Berlins und weitere Bereiche in Brandenburg. Die Bürgerinitiative hat also gewarnt. Darüber hinaus hat sich die Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“ auch vor fast zehn Jahren mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Adlershof zusammen gesetzt, um weitere Probleme von Planung und deren Folgen zu ergründen. Resultat war die Erkenntnis, dass neuere Planungsergebnisse jeweils sehr spät Eingang in die Politik und die Ausführungsorganisation finden, weil der Apparat wegen der Änderungsfolgen doch sehr träge reagiert. Immerhin wurde die geplante Rollbahnzahl wegen der nach der Wende sich nicht bewahrheitenden Hoffnungen von vier auf zunächst zwei reduziert. Des weiteren ergab sich aus den Gesprächen, dass bei den erhofften minütigen Abflügen ein breiterer „Fächer“ geflogen werden muss, damit das folgende Flugzeug nicht in die Luftwirbel des vorangegangenen geraten würde. Das sei unabhängig von der parallelen Bahnführung. Wir sind dann mit unseren erworbenen Informationen in die Öffentlichkeit gegangen, allerdings ohne Resonanz. Wir fühlen uns heute natürlich „verschaukelt“. Im letzten Jahr durften wir unsere Kenntnisse in einem Hotel direkt neben den Start-und Landebahnen in London-Heathrow in der Realität vertiefen. Die Maschinenbewegungen finden in minütigem Abstand statt. Wir fanden, dass es „außerordentlich spannend“ war, wenn wir, abends auf der Hotelterrasse sitzend (Achtung: Satire) die Fabrikate der Sonnenbrillen der Piloten raten durften, der Brustkorb unter dem Maschinengedröhn in beeindruckende Schwingungen geriet und das Eis im Whisky nach jedem Start von der Turbinenwärme auf Siedetemperatur gebracht wurde. Auch dort wird ein breiterer Fächer geflogen. Wir hatten den Eindruck, dass der Ort von Menschen allmählich verlassen wird. Weitere Terminals und Bahnen sind geplant. Auch dort engagieren sich Bürgerinitiativen. Vorschlag für Brandenburg: Die BA (British Airways) hat dem Ort eine kostenlos zu benutzende Buslinie zum Terminal 5 und zur U-Bahn spendiert (Realität!). Die Bürgerinitiativen jedenfalls arbeiten gut, für sie kostenintensiv, nervenzehrend und für alle zuverlässig, was man von den Politikern nicht immer sagen kann. Was sollten wir also tun: Appeasement-Politik-Personal finanzieren oder doch besser bürgerbewegt sein?

Bezogene Artikel: „Ärger liegt in der Luft“, MAZ, 09.09.2010 und „Enttäuscht und empört“, MAZ-ZR, 18./19.09.2010.

 

Am 16.03.2011 zu den Naturkatastrophen in Japan und deren Folgen:

 

„Mitgefühl, Respekt und Machtlosigkeit.“

 

Wegen der Naturkatastrophe und deren Folgen empfinden wir tiefes Mitgefühl und Trauer für die Bevölkerung Japans. Wir versuchen, das Gefühl der Machtlosigkeit nachzuempfinden. Der technischen Leistung und der Ingenieurskunst zollen wir, trotz der aufgetretenen Schäden, großen Respekt. Die Naturkatastrophe war aber zu schwerwiegend und die Anzahl der Folgeprobleme zu groß. Womit wir schon in den Niederungen der deutschen Politik angekommen sind. Die Atomkraftwerke Japans seien für die Stärke acht ausgelegt. Stärke neun war einfach mehr als die Auslegungsgröße. Die Natur hält sich nicht an die Vorgaben aus vergangenen menschlichen Erfahrungen. Hier sei die Stärke sechs oder sieben Bemessungsgrundlage. Welche denn nun und was, wenn es auch hier mehr wird? In Japan traten viele Fehler auf, wie Erdbeben, Tsunami, Kurzschlüsse, Pumpenausfälle durch Wasser, Stromausfälle. Für so viele Fehler gleichzeitig ist auch in Deutschland kein Werk ausgelegt, wahrscheinlich maximal für den Doppelfehler. Ist hier, zwar auf andere Art, die Natur nachsichtiger? Man spricht über regelmäßig erfolgende Wartung und Austausch der Randaggregate und Hilfseinrichtungen. Die zentralen Komponenten müssen aber ohne Wartung die Gesamtlebensdauer überstehen, ohne vorhandene Redundanz. Hält die Festigkeit der Werkstoffe? Die Laufzeitverlängerung führte zu einer Gratwanderung. Bis zu welcher Laufzeit geht´s gerade noch gut? Auf Grenzüberschreitung folgt unerbittlich das Chaos. Überhaupt erzwingt die Atomtechnik schleichend die Ausschaltung demokratischer Institutionen: Der Ausstiegsbeschluss erfolgte von Bundestag und Bundesrat, der Ausstieg vom Ausstieg grenzte den Bundesrat aus und der Ausstieg vom Ausstieg vom Ausstieg wurde reduziert auf das Kabinett und die Atom-Bundesländer einschließlich des Empfängerlandes für den Atommüll, Niedersachsen. Den ersten Rechtsmangel werden die Stromproduzenten akzeptieren, den zweiten bekämpfen, denn § 19.3 Atomgesetz trat glücklicherweise nicht ein. Der Verlust der Diskussionsehrlichkeit wird erzwungen. In der Atomtechnik werden auch Experten zu Laien reduziert, wegen des Erfahrungsmangels. Atomkraft hat Folgen über die Zeitgrenzen hinweg. Auch die Atomkritiker sind den schädlichen, überregionalen Folgen ausgeliefert, weil sie nicht in ein Refugium ausweichen können. Es erfolgte eine Diktatur der Befürworter. Womit wir bei einer vorläufigen Folgerung wären: Atomkraft verzeiht keine Fehler oder Mängel, unabhängig von deren Ursache. Ziehen wir den Schlussstrich. Wir müssen umsteigen, es gibt hier wirklich keine andere Wahl.

 

 

Am 02.04.2011 zur für die Steuerzahler riskanten Machtprobe zwischen Regierung und Stromversorgern:

 

„Stresstest, Moratorium und gütige Natur.“

 

„Lasst die Finger von Stresstests an den Atomkraftwerken!“ möchte man als interessierter Laie den Politikern, Wissenschaftlern und Technikern zurufen. Nach Duden ist Stress „eine starke körperliche Belastung, die zu körperlichen Schäden führen kann“ und nach Bertelsmann-Lexikon ist Stress eine „1936 von H. Selye geprägte Bezeichnung für die als belastend und schädlich wirkende Reaktion auf ein Übermaß an Anforderungen“. Wenn unsere Erinnerungen nicht trügen, sind die bisher größten Atom-Unfälle in Harrisburg (USA, 1979) und Tschernobyl (Ukraine, 1986) auf Tests und danach folgende Ausfälle und menschliche Fehlhandlungen zurückzuführen. Forsmark (Schweden, 2007) ebenso, ging glimpflich ab, bei Ringhals (Schweden, 2006/07) war wohl Alkohol den Betrieb gefährdend. Fukushima ist also das erste naturbegründete Unglück. Natur und Erde waren also gnädig mit uns. Und jetzt soll der Störfaktor Mensch großflächig in Mitteleuropa experimentieren? Bitte nicht! War der Stresstest für die Banken zu seicht, haben wir andererseits schon genügend technische Probleme in den Atomwerken ohne Stresstests. Wie erwartet, hat RWE gegen das Moratorium für Biblis Klage eingereicht, weil Atomgesetz § 19 nicht greife (zum Glück) und das Aktiengesetz dazu zwinge (Hauptversammlung am 20.04.!). Das Moratorium sei rechtsmängelbehaftet. Die Regierung reagiert gelassen auf den Vorwurf. Mögliche, unausgesprochene Begründung: Die Laufzeitverlängerung war schon rechtsmängelbehaftet, also kann deren Aussetzung (Moratorium) nicht rechtswidrig sein. Doppelte Verneinung (Negation der Negation) ist Bejahung. Ist also für die Bundeskanzlerin alles in Ordnung? Kann sein. Falls nicht, zahlt der Steuerzahler den Schadensersatz. Wie hat schon Altbundeskanzler Schroeder seine Altersversorgung gesichert? Die Bundeskanzlerin hat einen in der Energiewirtschaft geschätzten Beruf. Ein großes „Glücksspiel“, bei dem Bevölkerung und Steuerzahler zweite Sieger werden.

 
Am 31.08.2003:
 
Mobil telefonieren
 
Basis für grenzenloses Verständnis?
Mobiles Telefonieren fördert Verständnis, Verständigung und hilft, unnötigen Fahrverkehr zu vermeiden. Der Preis, der dafür zu zahlen ist, monetär, ideell sowie ökologisch, ist unbekannt. Außer den Sende- und Empfangsanlagen für Mobiltelefone gibt es solche von der Polizei, der Feuerwehr, dem Militär, von TV und Rundfunk. Die Bürger entscheiden selbst über die Verwendung von schnurlosen DECT-Telefonen. Strahlenschäden sind zu befürchten. Die Beurteilungsgrundlagen hinsichtlich der Folgen für die Menschen sind eingeschränkt. Es sollen Messungen mittels Strahlenmess-Stationen erfolgen. In der Bevölkerung besteht die Sorge vor einem „Kauf“ der Wissenschaft. Die Wissenschaft ist in der Defensive. Die Interpretation der ermittelten Messwerte und die Risikoabschätzung ist stark abhängig vom Standpunkt der Fachleute zur Industrie. Ein Widerspruch besteht zwischen der Akzeptanz der Handys und der von Basisstationen (Antennenmasten). Es gibt Strahlengrenzwerte. Behaupten die einen, eine Verringerung der Grenzwerte sei nicht erforderlich, halten andere diese Verringerung für unabdingbar. Die Einrichtungen, speziell aus abgeschirmten Bereichen, z.B. aus dem Auto, reagieren mit erhöhter Energieabgabe. Die Verwendung von dort aus wirkt schädlicher. Eine Blindstudie an erwachsenen Männern ergab eine gesteigerte Gehirnleistungsfähigkeit bei eingeschaltetem Handy am Ohr, also eine Beeinflussung. Niedrigere Strahlenwerte, wie in der Schweiz, wären in 80% der Fälle einhaltbar und in 20% der Fälle problematisch. Gepulste Strahlung muss als besonders problematisch eingeschätzt werden. Die Materie ist komplex. Die These wirkt: „Es macht mich krank, wenn ich befürchten muss, dass die Sendeanlage mich krank macht, auch wenn ich nicht weiß, ob sie in Betrieb ist“. Es wird auch argumentiert, dass Schäden nicht bekannt seien, also könne man unbesorgt sein, bis das Gegenteil erwiesen sei. Sicher ist, dass genau unter den Sendeanlagen ein Strahlungstief messbar ist. Andererseits stehen oft andere Anlagen in näherer Entfernung zueinander und wirken auch in die Strahlungs-Schatten hinein. Zusammenfassung mehrerer Anbieter über ein Sende-Anlagen-System, wie z.B. in der U-Bahn oder in den Zügen der DB, wird als gesundheitlich besonders nachteilig angesehen. Die Messungen hinsichtlich der Schädlichkeit von Strahlung beziehen sich ausschließlich auf erwachsene Personen. Alte Menschen und Säuglinge wie auch Kinder werden nicht betrachtet, obwohl größere Empfindsamkeit sicher ist und Folgen genetischer Art unterstellt werden können. Wir fordern die Erarbeitung von diagnostischen Standards. Hinsichtlich der Folgen für Karzinogenität, Kanzerogenität und genetischer Art muss die Forschung verstärkt werden. Grenzwerte sind zu senken. Es soll ein Sendemast-Kataster erstellt werden. Schutz-Zonen sind einzurichten. Nicht nur Masten größer als 10 m sollen genehmigt werden müssen. Die Aufstellungsort-Vergabe soll restriktiver erfolgen. Mobil-Telefone sollen an unter 16-jährige nicht vergeben werden. Die vorgesehene Betriebsart und die Strahlungsstärke im Spitzenbetrieb muss zur Genehmigung vorgelegt werden und Teil der Genehmigungsfrage sein. Seitens der Politik soll das Vorsorgeprinzip gelten. Es gibt keine gute oder schlechte Wissenschaft, sondern nur solche, die bestimmte Interessen vertritt. Es ist wichtig, diese Interessen zu erkennen. Diffuse Kenntnisse bewirken diffuse Ängste. Konkrete Kenntnisse und Informationen bewirken einen konkreten Umgang mit den Problemen, in welcher Form und mit welchem Ergebnis auch immer. Die Verwaltungen der Kommunen gehen, wie das jüngste Beispiel aus der Stadt Zossen zeigt, mit den Sicherheitsinteressen der Bürger, aber auch mit den Wünschen nach einem pietätvollen Umgang beim Setzen von Antennenmasten im Umfeld von Friedhöfen, nicht immer sorgfältig vor. Die Bürgervertretungen aber auch eine direkte Bürgerbeteiligung werden ausgehebelt. Der Zweck darf nicht die Mittel heiligen. Der Hinweis auf die leeren Stadtkassen greift nicht, wenn die Leere durch eigenen Aufkommensverzicht erzeugt wurde.
 
 
Lutz Haenicke, Jahrgang 1943, Dipl.-Betriebswirt, ca. 40 Jahre in der Energiewirtschaft beschäftigt, arbeitete als Elektromonteur, Projektierungs-Ing. und Betriebsratsmitglied, Studienfachrichtungen VWL, BWL, E-Technik und Politologie, lebte mehrere Jahre als Immigrant in Süd-Afrika.
 
Am 10.08.2008 zu den Artikeln: „Von der Ostsee nach Olbernhau“, MAZ-ZR, 04.08.2008 und „Radeländer fürchten Lärm“, MAZ-ZR, 08.08.2008:
 
„Hier kann Energie gespart werden.“
 
Am 06.08.2008 waren interessierte Bürger vom Energieversorger Wingas zur Information über eine geplante Erdgas-Druckerhöhungsstation bei Radeland oder Baruth-Stadt (Nähe Gewerbegebiet) eingeladen. Geboten wurde eine professionelle, informative Veranstaltung, auf der auch die Bürger ihre Sorgen äußern konnten, etwa hinsichtlich einer Geräusch-Belastung durch die Anlage Diese wurden auch von dem ebenfalls eingeladenen Olbernhauer Bürgermeister zerstreut, mit der Entfernung der projektierten Anlage zur Wohnbebauung begründet. In der Tat sind in Berlin größere Energie-Erzeugungsanlagen in wesentlich geringerer Entfernung zur nächsten Wohnbebauung angesiedelt (z. B. Charlottenburg, Wilmersdorf usw.). Die geforderten Geräuschpegel werden unterschritten. Maßgeblich ist die Geräuschdämpfung, etwa durch großzügig bemessene Ansaug- und Abluftkanäle, wie auch die Schalldämmung, durch ausreichende Einhausungen. Die für Baruth projektierten Gasturbinen-Verdichter wurden mit einer Endausbau-Nennleistungs-Größe von ca. 60 Megawatt (60 Millionen Watt) im Jahr 2017 angegeben. Je nach Betrieb und Belastung würden die Gasturbinen einen Wirkungsgrad von 30 bis 38 Prozent haben. Das bedeutet, dass 62 bis 70 Prozent der jeweils eingesetzten Energie in die Umwelt als Verlustwärme abgegeben wird. Zu begrüßen wäre es demzufolge, wenn sich Wingas mit den in Baruth ansässigen Holzplatten-Unternehmen über eine Abhitze-Verwertung einigen könnte, auch wenn dafür höhere Investitionen zu tätigen wären. Es ist langfristig nicht mit sinkenden Energiepreisen zu rechnen. Das gilt auch, wenn die Holzplattenfertigung weit größere Wärmemengen benötigt. Eine erste Stufe für eine Kaskade wäre denkbar. In Berlin produzierte man über viele Jahre hinweg energiepolitisch korrekt Strom ausschließlich mit Abhitzeverwertung. In Baruth gäbe es einen Sonder-Effekt, der in der Großstadt nicht nutzbar ist: Bei der Stromproduktion wird der Anteil, der zum Betrieb der Stromverbraucher benötigt wird, bei jedem Verbraucher dezentral in die Umwelt abgegeben. In Baruth muss das durch die Gasverdichtung erhitzte Gas zentral heruntergekühlt werden. Auch diese Energiemenge könnte in der Plattenproduktion verwertet werden und könnte Erlöse erwirtschaften. Aus meiner Sicht wäre also Baruth, nähe Gewerbegebiet, ein optimaler Standort für die Verdichter. Den Vorhalt von Baruther Bürgern, dass ich nicht betroffen sei von den Geräuschen, bestätige ich, entgegne aber, dass ich in Berlin ungestört näher an Erzeugungsanlagen gewohnt habe, als die Baruther Entfernungen sind (ca. 1,4 km nach Wingas-Aussage). Der einzige kleine Mangel an der Info-Veranstaltung in Baruth bestand aus meiner Sicht in der fehlenden Bereitschaft zur Abhitzeverwertung. Vielleicht ändert sich das mit der Standortfestlegung in Baruth. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
 

 

Am 26.08.2008 zu den Artikeln und zu den Leserbriefen: „Von der Ostsee nach Olbernhau“, MAZ-ZR, 04.08.2008 und „Radeländer fürchten Lärm“, MAZ-ZR, 08.08.2008, „Optimaler Standort für geplanten Verdichter (Hier kann Energie gespart werden)“, MAZ-ZR, 19.08.2008 und „Vergleich faktisch unmöglich“, MAZ-ZR, 26.08.2008:
 
„Alles ist vergleichbar, wichtig ist das Ergebnis.“
 
Die Inhalte meiner Zeilen „Optimaler Standort für geplanten Verdichter“ sind nicht unrichtig. Die dargestellten Details beruhen auf dem Gehörten aus der Wingas-Veranstaltung vom 6. August, eigener Sachkenntnis, eigenem Erleben sowie der anschaubaren Realität in Berlin. Mein vorrangiges Anliegen ist Umweltschutz durch optimale Abhitze- und, hier als Sonderfall, auch mögliche Wirkhitzeverwertung. Die MAZ ist berechtigt, in diesem Zusammenhang meine Telefon-Nummer auszureichen. Außerdem steht meine Tel.-Nr. im Telefonbuch.

 

Am 19.10.2007 zum Artikel: „Keine neuen Windräder“ in Horstfelde und Schünow und dem Kommentar „Teurer Unfug“, MAZ-ZR, 19.10.2007:

 

„Das Dilemma bleibt.“

 

Die beiden Texte werfen mehr Fragen auf, als sie Antworten liefern. Beeindruckend war die demonstrierte Einigkeit der Einwohner von Horstfelde und Schünow. Um es vorweg zu nehmen: Ich werde in der SVV am 30.10.2007 auch gegen die Errichtung der Windanlagen stimmen, weil offensichtlich gegen bestehende Regelwerke verstoßen wird. Durch Regelwerkverstöße wird regenerative Energie-Erzeugung diskreditiert. Außerdem geht es wohl nicht nur um regenerative Energie, sondern um versprochenes Geld, von dem vielleicht etwas vor Ort bleibt, aber der Löwenanteil im Zossener Haushalt für andere Interessen „versickert“. Fraglich ist, ob nach der jüngeren Rechtsprechung überhaupt Investorengeld an die Kommune fließen darf. Gleichwohl befinde ich mich in einem Dilemma: Ich bin Befürworter alternativer Energieformen wie Photovoltaik, Sonnenspeicher, Erdwärme, Windenergie, Bio-Energie usw. Fossile Energieformen sind zeitlich begrenzt, weil endlich. Das gilt auch für Kernenergie, zudem ist diese gefährlich und auf Dauer nicht beherrschbar. Überdüngungen durch Rückstände aus Bio-Energie-Anlagen sollen verhindert werden. Die Braunkohle-Tagebaue verheeren die Landschaften. Die zurück gelassenen Wüsten müssen teuer regeneriert werden. Sie verdrängen Dorfbewohner, die auch mit ihrer Scholle verwachsen sind. Steinkohlegruben lassen z. B. Gebiete in der Rheinebene absinken. Der Fluss muss in steigendem Maß eingedeicht, Wasser muss abgepumpt werden, wenn die Umgebung nicht ertrinken soll. Windanlagen im Nordsee-Watt werden von Naturfreunden bekämpft, weil Fauna und Flora in Gefahr sind. An allen Küsten sorgt sich die Touristik-Wirtschaft wegen des Anblickes der Windräder. Die notwendigen Kabel im Wasser erzeugen Widerspruch. Im Tiefwasser gibt es statische Probleme für die Türme. An der Küste wird so viel Strom nicht gebraucht. Folgen sind die breiten Strom-Transport-Trassen durch’s Land, die kritisiert werden. Diese Trassen werden auch erforderlich, wenn Windenergie-Erzeugung zentraler statt möglichst dezentral geschehen soll und für die notwendige „Regelleistung“ zum Ausgleich von Energiemengen. Die Breite der Schneisen durch die Landschaft ergibt sich aus der Spannungsebene. Je dezentraler die Strom-Erzeugung, desto „dünner“ können die Netzmaschen gestaltet werden. Die Windanlagen-Größe und -Leistung muss abhängig von der Größe der ausgewiesenen Flächen für die Anlagen und deren Abstand zu schützenswerten Flächen sein. Ich sehe, dass ich dem St.-Florians-Prinzip nicht Vorschub leisten darf. Die Diskussion und gesellschaftlich adäquate Lösung der angerissenen Probleme entspricht dem Problem der Quadratur des Kreises. Dabei ist das "Erneuerbare Energien-Gesetz" keine Hilfe, sondernzusätzliches Hindernis, vor Allem, wenn die Ausnahmen von den Zahlungen zum "Atom-Ausstieg" immer zahlreicher werden und gerade kleine Unternehmen und Kleinverbraucher die "Sicherheits-Zeche" zahlen sollen. Wir alle müssen uns überprüfen, wenn uns die Probleme aus unserer Art zu leben nicht überfahren sollen. Außerdem ist Sparsamkeit angesagt.

 
Am 14.04.2007 zum „Kraut-und Rübenmarkt“ in Zossen am 14.04.2007
Veranstalter BAZ/attac
 
 
Versuch einer Problem-Darstellung in Form eines fiktiven Gespräches (der Text erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit).
 
Liebe Leser/Zuhörer,
 
ich will mich vorstellen: Mein Name ist Lutz Haenicke und ich bin Mitglied des BAZ in Zossen. Auf unserer letzten Mitglieder-Versammlung beschlossen wir, das Thema „vom Menschen genmanipulierte/genveränderte Lebensmittel“ im weiteren Sinne und „Gen-Mais“ im engeren Sinne sowie mögliche Technikfolgen auf die Agenda zu heben. Den Anlass bot wohl die Tatsache, dass in Brandenburg, z. B. auch in Baruth/TF, eine und in der Folge vielleicht mehrere Flächen mit Gen-Mais, auch für Bio-Gas-Anlagen, bebaut werden sollen. Über diese Absicht ist eine massive Diskussion in der Öffentlichkeit entstanden. Da ich arglos war, stimmte ich dem Thema zu. Plötzlich hatte ICH ein Problem.
 
 
„Als zukünftiger Ex-Grüner ist das Dein Thema. Dazu musst Du eine kurze Information absetzen,“ sagten meine Vereinsfreunde und schubsten mich quasi mit einem sanften Stoß auf die gedachte Diskussionsbühne Zossens.
 
 „Aber ich habe doch von Gen-Manipulationen überhaupt keine Ahnung. Diese Geschichte nimmt ein böses Ende,“ sagte ich und meinte meinen Text. „Ich weiß ja nicht einmal, was bei einer Gen-Manipulation stattfindet. Was wird verändert? Wie heißt das veränderte Teilchen, DNS oder DNA?“
 
 „Das ist einfach,“ wussten die Freunde, „stell Dir das Gen einfach als den Träger der Erbinformation vor, der aus einer Säure besteht, der Desoxyribonukleinsäure, der sogenannten DNS. Du kannst auch DNA sagen. Das A steht dann für den englische Begriff „acid“, was wiederum Säure bedeutet.“ Freunde wissen immer Rat, das ist das Schöne.
 
Weiter sagten sie: „Das sieht dann aus, wie ein gewendelter Reißverschluß, bei dem die Glieder ineinander passen. Die Struktur des Reißverschlusses legt dann die Eigenart der Pflanze oder des Tieres fest. Ändert man einige bestimmte Teile unseres gedachten Reißverschlusses, ändern sich auch die Eigenschaften des Erbgutes. Die Hersteller des Gen-Mais sagen, dass der Mais dann nicht mehr oder nicht so viel mit Schädlingsbekämpfungs-Mitteln gespritzt werden müsse. Er produziere sein eigenes Abwehrmittel. Die Erträge seien viel höher als mit normalem Mais. Für geringer entwickelte Länder ist der Anbau einfacher, weil der neue Mais widerstandsfähiger sei. Das spart Geld und schont die Umwelt. Das behaupten die jedenfalls die Hersteller.“
 
 „Das ist doch eine feine Sache,“ sage ich und verstehe die Aufregung nicht.
 
„Naja, leider gibt es einige Probleme: Die Hersteller reservieren sich die Patente auf die Pflanzenkonstruktionen. Kauft man den Mais, ist das dann teuer. Man muss sich vertraglich binden. Nur bestimmte freigegebene Schutzmittel dürfen eingesetzt werden. Außerdem sinken die Ernte-Erträge von Jahr zu Jahr, wird argumentiert. Man muss dann neue Manipulationen kaufen. Auch die Ursprungssorten werden patentiert und sind ohne zusätzliches Geld nicht mehr einsetzbar.“
 
Ich staune: „Dann sinken ja die Einkommen der Landwirte. Sie verarmen. Dann brauchen sie mehr Subventionen. Der Verbraucher und der Steuerzahler muss dann die Zeche zahlen.“
 
Meine Vereinsfreunde wiegen die Köpfe: „Es gibt noch einige Probleme. Öko-Landwirte in der Umgebung der Anbauflächen müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Pflanzen nicht mit den gen-manipulierten Pollen verunreinigt werden. Findet eine Verunreinigung statt und wird sie nachgewiesen, wird der Öko-Landwirt regresspflichtig. Allergiker könnten ja gesundheitlichen Schaden nehmen. Wir fürchten, dass es dagegen auch keine Versicherung gibt.“
Gemeinsam verdüstern sich unsere Mienen. Was mir eben noch als Problemlösung erschien, drohte zum eigentlichen Problem zu werden. Meine Hoffnung auf eine sorglose Zukunft für die hungrigen Menschen verwandelte sich in eine gewisse Sorge. Mir fielen die Bienen ein.
 
„Die Bienen, was ist mit den Bienen? Wie können wir sie informieren, dass sie den Gen-Mais nur bei anderem gleichartigen Gen-Mais bestäuben?“
 
„Das könnte ein weiteres Problem werden.“ Irgendwie wirkten auch meine Vereinsfreunde plötzlich mut- und ratlos. „Die Bienen haben nicht genau abgrenzbare Aktionsbereiche. Sie halten sich einfach nicht an Grenzen. Auch andere Insekten wirken störend. Hinzu kommt, dass gen-manipulierte Pflanzen für die Insekten schädlich, ja tödlich werden können, denn der Abwehrmechanismus der Gen-Pflanzen wirkt nicht nur eng begrenzt gegen bestimmte Schädlinge. Vielleicht werden auch Menschen geschädigt. In den USA sind je nach Region bis zu 70% der Bienen-Völker spurlos verschwunden. Auch bei uns hier sollen schon bis zu 40% der Völker geschädigt sein. Die Bienen warnen uns, wenn ihr Immunsystem zusammenbricht und sie sterben. Das droht uns auch.“
 
Ich versuche, wieder Mut zu schöpfen, als ich ironisierend sage: „Man müsste auch die Bienen gen-verändern oder -anpassen, um sie für unsere schöne neue Welt resistent zu machen. Wir brauchen doch die Insekten, um unsere Pflanzen zu bestäuben. Ohne Insekten gibt es keine pflanzlichen Nahrungsmittel für Mensch und Tier.“ Aber Ironie ist hier nicht am richtigen Platz!
 
„Vielleicht ist das alles ja auch gar kein Problem, die Industrie jedenfalls bestreitet Zusammenhänge. Vielleicht sollten wir auch nicht zu ängstlich sein. Auch in der Natur gibt es schließlich Mutationen, also Erbgutveränderungen, ohne dass das schädlich ist. Augen zu und durch, kann ein gutes Verhalten sein. Das suggeriert uns auch die Industrie und vielleicht hat sie ja Recht.“
 
In unserer Vereinsrunde breitet sich trotzdem keine Hoffnungsfreude aus.
 
Ich denke mir: „Ich weiß nichts über die Zusammenhänge, soll aber hier etwas zum Thema schreiben?“
 
„Mach’ Dir nichts draus. Die übrigen Akteure und die Hersteller kennen auch nicht abschließend die Zusammenhänge und die Folgewirkungen, haben keine Langzeiterfahrungen und machen eine Risikoabschätzung oft auf Kosten der Umwelt und von Unbeteiligten. Du bist in guter Gesellschaft.“
 
Ich erinnere mich wieder an meine Schulbildung: „Evolution brauchte Zeit, viel Zeit. Gen-Manipulation geht schnell, zu schnell. Kreuzung von Pflanzen und Tieren verändert die DNA nicht wesentlich, und wenn, dann stoppt die Natur die Fortpflanzung. Es gibt einen gewissen Selbsthemmungsmechanismus. Gen-Manipulation bewirkt eine Überdehnung des Schutzes.“
 
Ich erinnere mich an die Mitte der achtziger Jahre. Kaninchen und Wildtiere fraßen von einer Raps-ähnlichen Feldfrucht und verstarben massenhaft, weil ihr Verdauungssystem das Futter nicht verarbeiten konnte, eines qualvollen Todes.
 
Allmählich dämmert es uns gemeinsam: Der Mensch handelt in Unkenntnis. Er spielt Russisches Roulette nach neuen Regeln. Fünf Patronen in der Trommel und nur eine Leerkammer. Das kann nicht lange gut gehen. Unsere Patronen sind: Kernspaltung, Kernfusion, Atomrüstung, Klima-Erwärmung und Umweltzerstörung. Der Mensch denkt zu viel in Marktmechanismen und in kurzen Wahlperioden. Es herrscht das Prinzip Hoffnung: Es wird schon gut gehen. Es ging ja immer gut. Uns fällt ein: „Es kann nicht gut gehen, denn die sechste Kammer ist leer, weil die Kugel schon im Lauf des Revolvers ist. Sie heißt: Gen-Manipulation. Der Landwirt, der diese Pflanzen anbaut, betätigt symbolisch den Abzug.“
 
Wir beschließen, dass ich das schreiben werde und den Akteuren zurufe:
„Betätigen Sie sich nicht als „Revolverheld“! Lassen Sie die Hände vom Risiko der Gen-Pflanzen. Lassen Sie uns gemeinsam zur Besinnung kommen. Es gibt Fehler, die wir nicht revidieren können. Es ist zur Umkehr noch nicht zu spät. Unsere Geschichte könnte ein böses Ende nehmen!“

 

Dora und Lutz Haenicke                         15806 Zossen, den 14.02.2004
Förstereiweg 14
Tel./ Fax: 03377 / 394146
 
PROTOKOLL
 
über eine Besprechung beim Bundestagsabgeordneten von B90 / DIE GRÜNEN Wilfried Herrmann im Jakob-Kaiser-Haus beim Deutschen Bundestag in Berlin.
Ort: Dorotheenstr. 101, 10117 Berlin.
 
Themen: Die bevorstehende Novellierung des „Fluglärmgesetzes“. Einstimmendes Informationsgespräch zwischen Angehörigen der DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) und dem BT-Abgeordneten von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, W. Herrmann, verkehrspolitischer Sprecher, zum Zwecke einer ersten Informationsvermittlung vor der Anhörung.
 
Termin: 04.02.2004, 10.00 Uhr.
 
 
Teilnehmer(innen): 
Herr W. Herrmann, MdB
Frau Dr. S. K, BT-MA,
Frau D. Haenicke, BI-RdMF,
Herr Dr. W. C, B90 / Grüne, TFH Wildau,
Herr Chr. S, B90 / Grüne,
Dr. W. N, DLR
Dr. A. S, DLR,
Dr. W, Forsch.- Verb. „Leiser Verkehr“,
Dr. B, DLR,
Dr. B, DLR,
L. Haenicke, BI-RdMF u. B90 / Grüne, Prot.
 
Gesprächsform und Ziel: Das Gespräch wurde in Form von Kurz-Referaten durchgeführt. Am Ende jedes der kurzen Referate waren Fragen möglich. Engeres Ziel war es, Information seitens des DLR über Möglichkeiten der aktiven Geräuschvermeidung an Flugzeugen, des passiven Lärmschutzes um Flugplatz-Anlagen herum sowie über den Stand des Wissens über die Wirkung von Lärm auf Menschen, deren Schlafverhalten und Folgen wie auch die Verfahren der Erlangung von Kenntnissen der Lärmwirkung auf Menschen während der Schlafperioden (Schlaflabor-Testläufe) zu kommunizieren. Anmerkung des Verf.: Die anwesenden und berichtenden Wissenschaftler betonen auf Nachfrage d. Verf., dass sie hier lediglich ihre technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse vortragen. Eine politische Bewertung der vorgetragenen Information wollen sie nicht vornehmen, weil es nicht ihre Aufgabe sei und sie diese Aufgabe ausschließlich als den Politikern vorbehalten ansehen, m. a. W. „es gilt das Primat der Politik“.
 
Wesentliche Referatsinhalte: Dr. S, als Physiker im Institut für Flug- und Raumphysiologie tätig, Forschungsverbund „Leiser Verkehr“ zu den Potenzialen der Lärmminderung. „Der Mensch ist Ursache des Verkehrs.“ Die Verkehrsströme wachsen.. Das prognostizierte Wachstum bis zum Jahr 2020 wird mit 64% beziffert. Güter würden fast ausschließlich auf der Straße transportiert. Fast 50% der Bevölkerung sind von Straßenlärm betroffen. Der Forschungsverbund „Leiser Verkehr“ ist ein technisch-wissenschaftlicher Forschungsverbund, der ergründen will: Welche Bedingungen sind für den Menschen zuträglich? Wie kann man Lärm vermindern? Es werden gemeinsame Verfahren und Methoden erarbeitet. So sind 50 dB auf der Straße etwas Anderes als 50 dB in der Luft. Formulierung von humanspezifischen Kriterien und Grenzwerten. Beschreibung leiser Fahrzeuge, Verkehrswege und Abläufe.
Die Lärm-Minderungspotenziale liegen bei allen Verkehrsmitteln im Schnitt bei -10 dB ... -15dB,
z. B. durch Bremsen aus Kunststoff,
im Flugbereich um ca. -12 dB, d. h. um ca. 50% ... 90% ausschöpfbares Potenzial, also nicht nur theoretisch.
Boeing oder Airbus erhoffen sich: Vom Jahr 2000 ... 2020 verdoppelt sich die Anzahl der Flugzeuge von ca. 15000 auf 34000 größere Flugzeuge. Aktives Lärm-Minderungspotenzial: Durch Änderung der Strahltriebwerke in Nebenstromtriebwerke kann der Pegel von 120 auf 90 dB, also um 75% reduziert werden.
Flughafen Frankfurt/Main: Trotz der Zunahme der Flugbewegungen von 0 auf 460000 sei eine Minderung der Schall-Leistung zu verzeichnen. Schlimm wäre es, wenn heute noch die Flugzeuge vom Baujahr 1988, z. B. „BAC 88 1-11“, fliegen würden.
Kurzfristige Modifizierungen sind möglich an Zelle und Triebwerken, was ca. 2 dB in den folgenden 3 ... 5 Jahren erbringen kann,
mittelfristige Modifizierungen an Klappen, Fahrwerken, Triebwerken und der An- und Abflugverfahren, ca. 6 dB in den folgenden 5 ... 10 Jahren,
langfristige Veränderungen an der (dann leisen) Flugzeugkonfiguration und durch große Nebenstromtriebwerke, Verringerung von Öffnungen nach Zahl und Fläche, Wirbelgeneratoren gegen Pfeiftöne, Verschließen von Hohlräumen sowie die Verwendung von „Chevron-Düsen“ (zackenförmige Düsenausläufe) können weitere, weit über 6 dB hinaus gehende Lärm-Minderungen zur Folge haben.
Die Veränderungen müssen zertifiziert werden, das Flugzeug und der Flugbetrieb müssen sicher bleiben.
Verringerung der Fläche des Lärmteppichs:
Dazu müssen An- und Abflugmethoden modifiziert werden. Die Flugzeuge sollen länger „oben gelassen“ werden und in Form eines „kontrollierten Absturzes“ zur Landung gebracht werden. Der Anflugwinkel muss allerdings vom Menschen und vom Material einwandfrei „ausgehalten“ werden können, wobei die Flugzeugbesatzung am stärksten beansprucht wird und keinen Schaden nehmen darf. Der Lärmkorridor ist bei einem Anflugwinkel von 3° ca. 4 ... 5 km und bei 5° ca. 2km oder weniger lang und entsprechend schmaler. Das bedeutet geringere Zeitdauern, in denen die Klappen, das Fahrwerk und die Turbinen für die dann größere erforderliche Leistung vermehrt Krach erzeugen. Die Lärm-Pegel-Senkung beträgt bei dem letzteren Wert, auf kleinerer Fläche ca. 2 ...3 dB.
 
Aktive Lärm-Minderung kann erfolgen durch Gegenschall-Erzeugung. Mit Mikrofonen und Lautsprechern wird ein Gegenschall erzeugt, der „zwölf diskrete Töne“ absenken bzw. vermeiden kann, je nach Effektivität. Wegen des Gewichtes der Lautsprecher und zur Reduzierung dieses Gewichtes wird der Einsatz „selbstadaptiver Verfahren“ angestrebt. Langfristige Bemühungen gehen dahin, die Flugzeuge ca. 12 dB leiser zu machen. Die Flugzeuge sehen dann „anders“ aus, flacher oder so ähnlich, wie auch immer der Erfolg es erfordert. Die Triebwerke werden dann möglicher Weise wegen ihrer größeren Durchmesser auf dem Flugzeug angebracht sein müssen (Nebenstrom). Die Senkung der Fan-Drehzahlen und die Verringerung der Strahlgeschwindigkeit erbringt eine Pegel-Senkung von ca. 10 ... 12 dB spezifischen Lärms gegenüber den heute leisesten Flugzeugen, weil die Änderung des Fluglärmgesetzes jetzt statt findet. Für Frankfurt/Main bedeutet das bei einer prognostizierten Steigerung von 440000 auf 560000 Flugbewegungen pro Jahr eine Lärmsenkung von 5 ... 10 dB und eine Verringerung der Lärmisographen (Linien mit gleichen Schalldruck-Pegeln).
 
Flugzeuge werden sukzessive leiser und nicht plötzlich. Es sind Zykluszeiten zu berücksichtigen bei einer Gerät-Lebensdauer von ca. 30 Jahren, d. h. es muss heute begonnen werden, wenn wir in 2040 greifbare Ergebnisse wünschen.
 
Thesen, die sich daraus herleiten lassen:
-          Der Innovationsprozess läuft langsam.
-          Leises Fliegen ist keine Utopie
-          Ordnungspolitische Maßnahmen unterstützen den Innovationsprozess.
Der Innovationsprozess darf nicht überzogen werden, weil sonst Abwanderung statt findet. Das jetzt gültige Fluglärmgesetz gilt in seiner Substanz seit 1974. Die Verbesserungsmaßnahmen wurden und werden „technisch getriggert“. Das Gesetz muss jetzt novelliert werden. Zu beachten ist, dass Umweltstandards exportiert werden können, d. h. sie besitzen eine „normative Wirkung“.
Nachfrage H. Herrmann: Wie wird der „neue alte Entwurf“ des Gesetzes interpretiert?
Antwort: Der Entwurf ist für den Start der Diskussion richtig, sollte aber nicht ausgeführt werden. „Es ist nicht ein ruhiges Schlafzimmer gefordert, sondern ein leiser Balkon“, was bedeutet, dass nicht passiver, sondern aktiver Lärmschutz zu fordern ist. Es gilt, die Potenziale auszuschöpfen.
H. Herrmann: Nicht Ausbau und Modernisierung allein, sondern auch der Neubau von Flugplätzen soll berücksichtigt werden.
Antwort: Die Lärmschutz-Zonen sollen nicht verkleinert werden, das Besiedelungsverbot der Schutz-Zonen soll aufrecht erhalten werden. Militärflugzeuge sollen gleich wie Zivile behandelt werden, dazu ist Schritt weises Vorgehen vonnöten, die Flughafenbetreiber müssen mit „auf die Schiene“ geschoben werden. Freiwillige Maßnahmen waren bisher allein nicht wirksam genug. Eine sinnvolle Ordnungspolitik muss flankierend wirken. „Billiger und leiser“ geht nicht. Man muss Geld anfassen, also sind Gesetze für die Wahrung von Gleichbehandlung notwendig.
Umweltpolitische Gebote:
-          Innovation fördern.
-          Entwurf zur Fluglärmnovelle: Grenzwerte verringern.
-          Technische Normen haben keine unbegrenzte Lebensdauer.
-          Zwei Strategien verfolgen: Passiven Lärmschutz und leise Flugzeuge (aktiver Lärmschutz).
Das Schlafen bei offenem Fenster ist nur mit leisen Flugzeugen, d. h. mit aktivem Lärmschutz möglich, das bedeutet, dass der passive Lärmschutz eine dem aktiven Lärmschutz nachgeordnete Rolle spielen soll -> passiven Lärmschutz nicht über bewerten.
Siedelungsbeschränkungen sollen aufrecht erhalten werden oder ausgebaut werden. Das Baurecht höhlt die Autonomie der Gemeinden aus, es findet ein Eingriff in die Autonomie der Gemeinden statt.
Das Abstandsgebot bedeutet, dass die Wohnungen von der Anlage Abstand zu halten haben, nicht aber die Anlagen von der Wohnbebauung. Die Ingenieure präferieren am Ende 63 dB, entscheiden muss darüber jedoch die Politik. Zu geringe Vorgaben verringern den Druck auf aktive Lärmminderung und bevorzugen die (weniger sinnvolle, d. Verf.) passive Lärmminderung. Zu den An- und Abflugverfahren: Nicht alle Flugzeuge halten 5° aus, die Passagiere sind widerstandsfähiger. Das Gerät muss ausgelegt sein für neue Landeverfahren, aber auch die Piloten dürfen sich dem Thema nicht verschließen. In London sind 5° vorgeschrieben, wenn das Flugzeug das Verfahren aushält. Die USA dagegen präferieren eher flachere Anflugwinkel, während die Schweizer eher steil anfliegen lassen wollen. Aber: Es darf aber kein Sicherheitsrisiko eingegangen werden. An der TU Berlin wird geprüft, wie steil Piloten sicher anfliegen können. Daraus muss eine Norm entstehen. Die Flugzeuge müssen „das“ dagegen alle können, nicht nur einige, weil sonst der Lärmschutz „durchlöchert“ werden würde. In den Flughäfen müssen die „Andockverfahren“ an die neuen Flugzeug-Generationen angepasst werden.
In der DLR befassen sich ca. 25 ... 30 Mitarbeiter mit dem leisen Verkehr. Der Forschungsverbund „Leiser Verkehr“ betritt Neuland. Es erfolgt eine Kontakt-Herstellung zwischen Auto-, Straßen- und Reifenkonstrukteuren.
 
Dr. W, im Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin – Flugphysiologie tätig, berichtet über die Nachtflugproblematik.
Es gilt, die Nachtflugkriterien zu definieren. Die zunehmende Mobilität hat mehr Flugverkehr zur Folge. (Problem: Kritiklose Übernahme dieser Ex-post-Analyse ergibt „Self-fullfilling Prophecy“, d. Verf.).
Motivation: Anwohnerbetroffenheit, gesetzgebende Maßnahmen, fehlende Primärstudien.
 
Methodik: Schlafuntersuchungen, 2240 Probandennächte beim DLR zum Flugverkehr, 3935 Probandennächte zum Verkehrslärm in anderen Studien, 728 Probandennächte zum Flugverkehr in anderen Studien, Probandenalter 18 ... 65 Jahre.
èEin Problem ist es, dass es wenige Studien mit Kindern gibt.
èLärm vermindert die Erholungsfunktion des Schlafes.
èEs werden primäre (sofortige), sekundäre (am nächsten Tag) und tertiäre (in der Zukunft gelegene) Schlafstörungen unterschieden, wie z. B. Aufwachreaktionen, Tagesmüdigkeit, Reaktionsstörungen und Gesundheitsstörungen.
Beschreibung des Studienablaufes:
èDie Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt Ende März 2004.
è2240 Nächte mit Einspielungen von 33000 Flugereignissen werden berichtet.
èBeschreibung der Versuchseinrichtung: Schlaflabor.
Das ursprüngliche Ziel war es eigentlich, die Problematik des „Jet-Lag“ zu erforschen und zu dokumentieren.
 
Flughafen Köln/Bonn: Dort finden 120 Nachtflüge/Nacht statt, der Flughafen ist 24 Std./Tag geöffnet. Zahlreichste Flugereignisse für UPS.
èEs erfolgt eine beispielhafte Schilderung des Nachtfluglärms und des –Verkehrs statt. Durch den Lärm findet eine Ausscheidung von Kortisol, des Streßhormones, im Urin statt. Die Kortisol-Konzentration im Urin wird gemessen. Die Ausscheidung des Streßhormones wird als „Cortisol-Mean-Relative-Flux“ bezeichnet. Eine Frage ist und soll geklärt werden: Ab wann findet „lärminduziertes Erwachen statt“? Haenicke-Frage nach Kinder-Untersuchungen. Antwort: Vor der Durchführung von Kinder-Tests seien ethische Fragen zu klären. Die Kinder könnten nicht autonom und verantwortlich ihr Einverständnis zur Test-Teilnahme abgeben, die Eltern müssten die Entscheidung treffen. Schaffe man allerdings finanzielle Anreize, bestünde die Gefahr des Vorwurfes, dass man die Kinder, bzw. das Einverständnis der Eltern, „erkauft“ hätte. Haenicke-Einwand: Aber beim Aussetzen der Kinder gegenüber den Einwirkungen des Lärmes ohne Kenntnis der, auch langfristigen, Folgen bestünden offensichtlich keine gesellschaftlichen Bedenken. Hier erfolgt der Einwand seitens der Wissenschaftler, dass durch sie lediglich eine Übermittlung der Ergebnisse und Kenntnisse stattfinde, die Bewertung und Reaktion müsste durch die Politik erfolgen. Kinder seien eigentlich weniger Lärm-empfindsam, zumindest, was ihre augenblickliche Reaktion betrifft, als Erwachsene. Über langfristige Wirkungen gebe es noch keine gesicherten Erkenntnisse.
Es wird viel von der Akustik gesprochen, wenig ist jedoch über die Wirkung (Physiologie) bekannt.
Es soll die Novellierung des Fluglärmgesetzes erfolgen.
Stichworte dazu sind: kombinierte Lärmwirkungen, welche Quellen, welche Frequenzen sind kritisch? Erneute Frage zu den Kindern: Allgemeine Lärmuntersuchungen mit Kindern gibt es, aber keine Schlafuntersuchungen.
Kurzer Exkurs zu dem Thema „elektro-magnetische Strahlung“ und die Wirkung auf Kinder: Auch hierzu gibt es aus ethischen und finanziellen Gründen keine Untersuchungen. Es würden, außer im Rhein-Sieg-Kreis, keine Sponsoren gefunden. Haenicke-Einwand: Sie, die Strahlung, sei aber Realität. Antwort: Das sei aber eine andere Welt.
Kurzschilderung Dr. C, B90: Frau Dr. P, Kinderärztin (?) aus Bohnsdorf hat repräsentative Messungen von Kortisol-Ausschüttungen aus Kindertests in der Umgebung vom Flughafen Schönefeld durchgeführt und die Proben gesammelt. Die Proben werden, wissenschaftlichen Bedingungen entsprechend, bei –78 °C ... -80 °C in Tiefkühlung und mit Notstromversorgung gesichert, aufbewahrt. Es haben, vorgeblich, Kräfte des Energie-Versorgers versucht, bei angeblichen Tests und Fehlerbeseitigungen am Versorgungsnetz des Hauses, die Kühlkette zu unterbrechen, um die Proben unbrauchbar zu machen. Dieser „Versuch“ ist allerdings mißlungen, weil sich die Proben nicht in der Praxis, sondern an einem geheimen Ort befunden haben und befinden.