D. u. L. Haenickes Webseite aus Zossen-City

Ein herzliches Willkommen!


 

Am 05.09.2021 zum „Lokführerstreik und negative Kritik DGB-Hoffmanns an  GDL-Chef Weselsky“:

 

„Na gut, dann machen wir mal in Tarifdiskussion“

Zum Streik der GDL und der Lokführer.

 

Was erlauben Hoffmann? Argumentiert wie Flasche leer. Wir haben bald fertig, wenn der so weitermacht (in Anlehnung an G. Trapattoni, Fußballtrainer). DGB-Chefchen Hoffmann lässt sich von Bahnvorstand und Politik gegen GDL-Weselsky ausspielen. Wenn es Weselsky nicht gäbe, müsste man ihn erfinden. Endlich mal einer, der nicht korrumpierbar ist. 3,2 Prozent bei 36 Monaten Laufzeit kann man nur ablehnen, auch wenn die Verhandlungsgegner „nicht weit auseinander liegen“. Dann war die Forderung noch viel zu niedrig. Tarifvertragsinhalte werden, wie übrigens auch die Inflationsrate, auf das Jahr bezogen. Den Rest lassen wir mal „außen vor“, wegen Banalität und weil er nicht in zukünftige Verhandlungen eingehen würde. Das „Angebot“ liegt also bei circa einem Prozent, die Inflationsrate bei vier bis fünf Prozent, je nach Rechenweise. Eine Annahme würde also eine weitere Öffnung der Schere in der Einkommensverteilung bedeuten, die sich übrigens auch in der riesigen Ungleichheit der Vermögensverteilung auswirkt. Die Appeasement-Politik der DGB-Gewerkschaften war es auch, die das mitbewirkte. Erinnert sich DGB-Chefchen Hoffmann noch an die Tendenz der Verteilungsentwicklung in den neunzehnhundertsechziger Jahren? Wohl nicht, sonst würde er nicht so tönen. Der Streik der GDL wird auf dem Rücken der Fahrgäste ausgetragen? Ist es nicht eher die „Versager-Politik“ des Bahnvorstandes, der, hochdotiert, seine Arbeit an den Bahnproblemen (Finanzpolitik, Netzpolitik, Personalmangel, Wagenmaterial nicht leise, Klima-Anlagen in den ICE, Pünktlichkeit, Bahnhofsausstattung z.B.) nicht bewerkstelligen kann? Versagte die Bahn ursprünglich als Sondervermögen des Bundes, versagt sie heute „privatisiert“ und steht immer noch ständig „auf der Matte“ des Bundes, um Geldzuschüsse bettelnd. Klar, die Verkehrspolitik der Regierung kann so, wie praktiziert, nicht funktionieren, nicht kostendeckend oder Gewinn generierend arbeiten. Es wird stets Zuschüsse geben müssen. Aber das ist nicht der GDL zuzuschreiben, das muss der „Vorstand“ bei der Politik anmahnen. Die Bahn betreibt aggressive Politik zu Lasten von Wirtschaft und Fahrgästen. Ist die Verlagerung der Gütertransporte der GDL anzulasten? Doch wohl eher nicht, sondern der Bahnpolitik. Das Lokpersonal kann die Verluste durch Lohnverzicht nicht auffangen, dazu reicht die Lohnsubstanz, auch die des gesamten Bahnpersonals nicht, auch wenn EVG durch ständiges Nachgeben den Versuch durchführt. Den DGB-Gewerkschaftsvorsitzenden ging es häufig in erster Linie darum, mit den Unternehmensleitungen „auf Augenhöhe“ verhandeln zu können, was eine Anhebung ihrer Gehälter bedeutete (zuletzt ÖTV/verdi Vorsitzender F. Bsirske), unter Vernachlässigung der Mitglieds-Vergütungen. Warum wohl gibt es einen Mitgliederschwund? Die GDL verfolgt politische Motive und Machtziele? Ein lohnpolitisches Motiv ist es wohl, ein Ergebnis über der Inflationsrate zu erzielen, legitim und auch legal, wie das hessische Landesarbeitsgericht bestätigte. Und die Gerichte urteilen oft konservativ, nicht arbeitnehmer-freundlich, also so, wie Juristen oft geprägt wurden. Die GDL muss keine Machtziele verfolgen, die Mitglieder strömen zu ihr und weg von der EVG, weil sie dort zu Verlierern werden. Also, Gewerkschaften, arbeitet arbeitnehmer-orientiert und legt volkswirtschaftlich-verteilungspolitische Maßstäbe an, ist unser Aufruf. Unsere eigenen Erfahrungen in die Diskussion eingebaut? Als Mitglieder zweier DGB-Gewerkschaften wissen wir um die große Bedeutung von Arbeitnehmer-Interessen-Vertretungen, wie auch die Arbeitgeberseite um die Vertretung ihrer Interessen weiß. Aber diese vertreten ihre Interessen stringenter, obwohl zahlenmäßig unterlegen. Wir wurden von beiden Gewerkschaften bereits massiv enttäuscht, auch in´s gerichtliche Messer gestoßen, sollten vom IGM-Juristen hinausgeworfen werden, weil er trotz der eigenen Terminvorgabe 2014 lieber das erste Weltmeisterschaftsspiel Deutschland vs. Portugal ansehen wollte, trotz der schriftlichen Gerichtsvertretungs-Zusage. Im anderen Falle wollte verdi unseren Fall nicht vertreten, ohne Erklärung. Die Juristin, die die Tarifverträge abgeschlossen hatte, lehnte sogar eine lediglich erbetene Beratung ab. Nach dem verloren gegangenen Verfahren wussten wir warum: Die Gewerkschaft hatte die gedruckt vorliegenden Verträge nicht unterschrieben, sie waren für uns wertlos (kann erläutert werden, siehe www.dlhaenicke.beepworld.de, Sparte Organisation, 05.08.2014, 22.09.2014, 06.03.2015 z.B.). Unsere Erfahrung: Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde. Wir freuen uns jedenfalls über einen so standhaften GDL-Vorsitzenden und wünschen ihm und seinen Organisationsmitgliedern Standhaftigkeit, Erfolg, Glück und Gesundheit.

 

Bezogene Texte: „Bahn macht Angebot-bleibt es beim Streik?“, „Bahn legt GDL neues Angebot vor“, beides CONP, 02.09.2021, „Gericht lehnt Verfügung gegen GDL-Streik ab, CONP, 03.09.2021, Leserbriefe unter „Konflikt wird auf Rücken der Fahrgäste ausgetragen“ MAZ, 04./05.09.2021.

 

Am 24.08.2016 zum Thema „Zulieferer-Engpass für und bei Volkswagen“:

 

„Schlafmützen-Lieferengpass-Gate für VW?“

 

Nicht alle Betriebswirte sind verschlafen. Seit Jahrzehnten ist ihnen bekannt, dass man sich als Kunde nicht an einen Zulieferer und als Zulieferer nicht an einen Kunden bindet, sonst ist man am Ende schnell weg vom Markt. Reduzierung der Lagerhaltung und deren Verlegung auf die Straße/Schiene („Just in time“-Anlieferung) ist Störungs-Risiko behaftet, steuerungsintensiv, durch Zwei-Routen-Doppellieferung umweltschädlich und nicht wesentlich kostengünstiger, speziell nicht für die Öffentlichkeit. Verringerung der Fertigungstiefe macht abhängig von anderen und lagert das Know-how aus an Fremde. Der „Lohnkostenvorteil“ durch Tarifumgehung ist schnell dahin. Nur ganz karrierestrebsame, oft „moderne“, Stakeholder-Value-Ökonomen wissen nicht, dass man in Geschäftsbeziehungen freundschaftlich und fair in gegenseitiger Akzeptanz, den Gewinn optimierend und nicht maximierend, miteinander umgeht. Bei den Autoherstellern stellt sich wohl eine naive Wildwest-Mentalität ein, wie bei den Banken jüngst praktiziert, den eigenen Schaden riskierend, weil man sich für schlauer und stärker hält als die Partner. Ein Lösungsansatz: Kehrtwende, back to normal.

 

Anmerkung: Wenn die Profitmarge eines Unternehmens größer ist als das Wachstum des nationalen Gesamt-Brutto-Inlandsproduktes, muss das Unternehmen anderen etwas weggenommen haben und das Risiko des Schadens bis zur Insolvenz des/der geschädigten Unternehmen(s) steigt unter sonst gleichen Bedingungen (ceteris paribus). Das Gleiche gilt im Wettbewerb der Volkswirtschaften miteinander.

 

Nachtrag vom 06.05.2016/22.05.2016: Wir sind in dem Strom-Tarif-Verfahren nach Gerichts-Entscheidung gescheitert und unterlegen.

Wir sind nicht in Berufung gegangen und werden auch eine weitere, noch mögliche, Klage gegen einen anderen Tarifpartner nicht erwägen. Das Ergebnis wäre wohl das Gleiche. Ebenso werden wir nicht gegen die IGCU wegen Vertragsbruches auf Kosten-Schadensersatz klagen, um Unruhe in der Mitgliedschaft zu vermeiden, obwohl wir meinen, einige Aussichten auf Erfolg zu haben. IGCU bot uns schriftlich die Vertretung an ("Wenn Sie es wünschen, können wir nunmehr die Klage erheben"). Wir wünschten es (BGB-Vertragsrecht, §§145 ff: Angebot, Annahme, Einigung, Übergabe), wurden dann aber in einem grundlos erfolgten emotionalen Ausbruch des Rechtsanwaltes mit dem Hinauswurf bedroht ("Ich könnte Sie auch ´rausschmeißen lassen"). Nach einem erfolgreichen Calmierungsversuch unsererseits erhielten wir die Urteile des Parallelverfahrens in anonymisierter Form ausgehändigt (das erste Weltmeisterschafts-Fußballspiel Deutschlands gegen Portugal stand bevor und er sagte, dass er es sehen wolle. Er selbst hatte jedoch den Gesprächstermin anberaumt). Wir hörten am selben Tag und während des Verfahrens von ähnlichen Ausbrüchen Paroles anderen Hilfesuchenden gegenüber. Wir werden ventilieren, wie mit Rat- und Hilfesuchenden in der eigenen Organisation verfahren wird und unsere Gesprächsmöglichkeiten wahrnehmen. Wir sehen, dass das Personal der Gewerkschaft (auch bei telefonischen Kontakten mit zwei anderen Mitgliedern der Rechtsabteilung wahrgenommen) selbst alles bezüglich einer Reduktion der Mitgliederzahlen unternimmt. Wir sind Mitglieder der beiden Gewerkschaften IGCu und aida.

 

Zur Erinnerung und Erläuterung: Wir führten die "Diskussion" mit Wasserfall über den kritischen Tarifvertrag seit mehr als zehn Jahren.

Seitens Wasserfall hieß es zunächst, dass das Unternehmen nicht über Berlin hinaus versorge. Dem widersprachen wir mit dem Argument, dass durch die politische Vereinigung und dem Ende des Berliner Inselnetzes eine indirekte Versorgung gegeben sei. Das Gegenargument war, dass aber keine Versorgung Privater stattfinde. Unser Gegenargument dagegen lautete, dass Wasserfall durch die Vereinigung einen vorher nicht gehabten Vorteil genieße, an dem auch die Beschäftigten teilhaben müssten, weil sonst das Gleichgewicht nicht gewahrt sei. Ab 2008 versorgte Wasserfall auch über Berlin hinaus und wir bemühten uns um eine Versorgung in Brandenburg und Bayern, was eine tarifvertragliche Voraussetzung für den für die Beschäftigten zu gewährenden Nachtstromspeicher-Tarif ist und im vorher geführte Parallelverfahren von der Gewerkschaft aida übersehen wurde, weshalb u. A. das Parallverfahren vor dem Landesarbeitsgericht verloren ging. Wir hatten also jetzt seit mehreren Jahren Versorgungsverträge mit Wasserfall und die Versorgung erfolgte problemlos. Der bisherige aida-Gewerkschafts-Sekretär ließ in einem Gespräch erkennen, dass er kein Verständnis dafür habe, dass die aida-Rechts-Abteilung uns in einem Verfahren gegen Wasserfall nicht vertreten werde. Die verfahrensführende Juristin des Parallelverfahrens gegen Wasserfall, sie verfügte nach Aussage des Klägers auch über alle tarifvertraglichen Unterlagen und wirkte wohl auch an den Tarifverhandlungen mit Wasserfall mit, vertrat nach Info auch den Wasserfall-BR in Auseinandersetzungen, war "aus Zeitmangel" ebenfalls nicht zu unserer privaten Vertretung bereit, sie lehnte "aus Zeitmangel" auch eine private Beratung ab. IGCu zog die uns schriftlich gegebene Vertretungs-Zusage zurück. Wir mussten also privat einen eigenen Rechtsvertreter suchen und wurden mit einem sehr guten, einfühlsamen juristischen Vertreter fündig, der auch in der Folge bemüht war, mit dem Gericht und dem gegnerischen Anwalt einen Ausgleich im vorverfahrensbezogenen Kontakt zu klären. (In Analogie zum Strafrecht, nach dem ein Beklagter nicht zur Aussage gezwungen werden kann, wenn er sich selbst belastet, haben die Gewerkschaften und die Juristin aus dem Parallelverfahren, wohl ihre Vertretung verweigert, ihre Vetretungszusage auf martialische Art zurückgezogen, weil sie selbst Kritik und weitgehende Probleme im Ergebnis eines weiteren Verfahrens befürchten mussten).  Wir waren bemüht, alle Fehler zu vermeiden. Im Verfahren stimmte das Gericht unserem Vortrag, dass eine Versorgungsgebiets-Ausweitung durch Wasserfall bereits nach der politischen Wende auf das Gebiet Gesamtberlins stattgefunden habe (der bezogene Tarifvertrag wurde ursprünglich mit der Cewag-Berlin-West geschlossen), mit dem Gegenargument nicht zu, dass eine Versorgungsgebiets-Erweiterung über Gesamtberlin hinaus erst 2008 erfolgt sei. Die kritisierte Ferienwohnungsgröße und die Anzahl der Zähler wurde von dem Gericht nicht beanstandet, weil diese Frage nicht im Tarifvertrag geregelt sei (gesetzlicher Grundsatz: Was nicht verboten ist, ist erlaubt). Ebenso wurden unsere von den Städten Zossen und Neustadt beigebrachten Bestätigungen, dass wir unsere Häuser alleine bewohnen, nicht erforderlich. Ein erhöhter Stromverbrauch gegenüber anderen berliner Beschäftigten konnten wir mit  Referenz-Vergleich als niedriger beweisen und diesen Vorhalt widerlegen. Unsere anderen formalen Argumente wurden nach unseren Erkenntnissen nach dem Verfahren vom Gericht akzeptiert. Dissenz bestand lediglich hinsichtlich der unterschiedlichen Wortwahl bezüglich des Versorgungsgebietes (s.o.), was durchaus streitig wäre. Die Begründungen für unser Unterliegen liegen in dem Tarifvertrag selbst, waren für uns und unseren RA nicht erkennbar und waren auch wohl die Begründungen dafür, dass die beteiligten Gewerkschaften und die Jurstin nicht aktiv werden wollten. Eine Berufung und eine weitere neue Klage wären möglich gewesen, würden aber wohl gleiche Ergebnisse zeitigen und werden deshalb aus Gründen der Friedenswahrung nicht erfolgen. Zehn Jahre Diskussion reichen aus. Wir sind unserer Anwaltskanzlei und dem uns zuverlässig, gut und einfühlsam vertretenden Juristen für die gewährte Vertretung dankbar.

Zur Kenntnis: Der Streitwert in unserem Verfahren wurde vom Gericht im Vergleich zum gewerkschaftsgeführten Parallelverfahren mehr als versechsfacht. Das erhöhte das Wagnis für uns bei einem Berufungsverfahren, bei dem wir im Verlustfalle sämtliche Kosten, auch die der gegnerischen Partei, zu tragen gehabt hätten. Ein erneutes Verfahren wäre möglich, hätte aber wohl das gleiche Ergebnis, aber aus entgegengesetzter Richtung zur Folge und ein weiteres folgenreiches Wagnis beinhaltet, das wir aus Schutzgründen nicht darstellen können (s.o.). Wir lernten, dass das Gericht sich im Vergleich zum Parallelverfahen nicht konkludent (i. Sinne von: "Es kann einen vorher begangenen "Fehler", der vom Landesarbeitsgericht in der Berufung kritisiert wurde, durch Anders-Entscheidung in unserem Verfahren bereits in der ersten Instanz "korrigieren") verhalten muss.

Merke: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes (oder Göttinnen) Hand."

 

Am 15.03.2016

An die

IGCu                                                                                     Offener Brief!

1. Bevollmächtigter Herr K. Ebal

Neue Jokabstr. 150

11696 Berlin

 

Nach erfolgter Bitte um die Rücksendung von Rechtsverfahrens-Unterlagen für ein TV-Verfahren gegen Fa. Wasserfall an mich nach erfolgter Verweigerung von Rechtsschutz durch die IGCu per Übergabe-Einschreiben Verzicht auf Rücksendung.

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Ebal,

 

nachdem wir das Verfahren gegen Wasserfall um die Erlangung eines „Belegschaftsstromtarifes“, für das wir die Hilfe der IGCu ersuchten und die die IGCu zusagte, mit eigenen Mitteln und nach der Ablehnung ohne Ihre Unterstützung geführt haben, beschlossen wir, von unserem Wunsch nach Rückgabe der Ihnen von uns übergebenen Unterlagen-Kopien abzusehen. Diese mögen auf Ihren Wunsch in Ihrem Besitz verbleiben. Wir haben im Verfahren eine Vorstellung von der Motivation gewonnen, die Ihrem Verhalten zugrunde lag.

 

Wir stellen fest, dass Gewerkschafts-Organisationen zur Feststellung, Formulierung und Umsetzung von Arbeitnehmer-Interessen unabdingbar, sinnvoll und notwendig sind. Leider wird die Effizienz häufig durch deren Führungspersonal-Verhalten (z. B. Vietor/Neue Heimat, Otto/Coop, Steinkühler/Mercedes, IGM, Funktionäre des Mannesmann-AR, Pagels/Bewag, DGB-Berlin, Lange/Bewag, ÖTV-Berlin, Neumann/VW, IGM, Riester, DGB, IGM, SPD etc.) sowie Ihrer Rechtsabteilung durch negative Beispielsfunktion einer Einschränkung unterworfen.

 

 

Im vergangenen Jahr erhielt ich, nachdem ich von Ihnen und dreien Ihrer Anwälte zur Aufgabe aufgefordert wurde, in besonders skurriler Situation eine Urkunde sowie ein von Ihnen signiertes Glückwunsch-Schreiben für fünfundzwanzigjährige Mitgliedschaft neben der langjährigen Mitgliedschaft in der ÜTV. Bereits in den sechziger Jahren war ich bis zu meiner Auswanderung nach Südafrika innerhalb der AEG Mitglied der IGM. Damit will ich meine Überzeugung unterstreichen.

 

 

Nach der Behandlung, die wir durch Ihre Rechtsabteilung erfuhren, haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass wir mit aller notwendigen Sorgfalt mit den Mitteln, die uns zur Verfügung und zu Gebot stehen, über unsere Erfahrungen Bericht erstatten in der Hoffnung, einen kleinen Beitrag zur Harmonisierung im Umgang miteinander zu leisten.

 

 

Der Wechsel von der Wir- zur Ich-Form und zurück ist beabsichtigt.

 

 

 

Am 15.03.2015 zur Diskussion über die SPD in Teltow-Fläming und ihr Erscheinungsbild:

 

„Politisch Eigensinnige, Parteienhopper und die Einkommenserzielung.“

 

Es ist schon lustig: Nachdem ich Mitte 2008 die beiden SPD-Derivate GRÜNE und später die LINKE verlassen hatte, fragte ich einige mir bekannte SPD-Mitglieder, unter anderem Chri. Schutze *), ob meine erneute Mitgliedschaft dort genehm sei. Zuvor hatte mir Schutze Anfang 2008 eine SPD-Mitgliedschaft nahegelegt. Zu sagen ist, dass ich bereits seit Mitte der siebziger Jahre Mitglied der SPD war, durch eine starke Affinität zu Willy Brandt, wegen dessen Kommunikations-, Wirtschafts-, Sozial-, Verständigungs- und Ostpolitik, sowie der Tatsache, dass wir ihn mit seiner Familie oft in meiner Kindheit bei unseren Spaziergängen um die West-Berliner Seen Schlachtensee und Krumme Lanke sahen. Er zeigte bereits damals "Nähe". Auch so eine Kleinigkeit beeindruckte mich als Kind, nahm ich ihn doch auch oft im RIAS-Berlin mit seiner Kolumne "Wo uns der Schuh drückt" und "Wo uns der Schuh noch immer drückt" wahr. Als Folge auf meine Frage bedeutete Schutze mir dann, dass ich in der SPD nicht willkommen sei. Ich sei ein „politisch eigener Kopf“, ein „Parteienhopper“ und würde die SPD „sprengen“. Ein Anderer, wie sich herausstellte war ein anderer „Parteienhopper“ gemeint, hätte „ältere Rechte“ (worauf eigentlich?). Jetzt ist es Schutze selbst, der als „Parteienhopper“ die SPD sprengte und bewirkt, dass ihre Akzeptanz in der Wahlbevölkerung abgenommen hat. Mehrere verbliebene Mitglieder sind jetzt Nutznießer ihrer Mitgliedschaft, in dem sie ihren Lebensunterhalt durch diese sichern können, andere sind Betroffene und Akteure zugleich. Die sinkende Akzeptanz erscheint mir als logische Folge aus der starken Fixierung auf Einkommenserzielung und auf einen vermeintlichen individuellen Bedeutungszuwachs durch die Einnahme politischer Ämter und Funktionen. Es lebt sich offenbar gut in und mit Politik. Im Jahr 1990 war ich, ausschließlich als ehrenamtlicher Helfer mit eigenem finanziellen und logistischen Aufwand und Risiko, aus Berlin-Tempelhof heraus an zahlreichen Wahlveranstaltungen in Teltow-Fläming beteiligt. Die SPD brauchte „hilfreiche Geister“ als Wasserträger, während die Kandidaten im Hintergrund blieben. So ist der Niedergang erklärlich, weil der individuelle Nutzen oft zur bestimmenden Tugend wurde und wesentliche soziale und sonstige Politikziele meist nicht vorhanden waren oder nachrangig wurden.

*) (Name geändert)

Bezogene Artikel: „Mehr Bürgernähe“, MAZ-ZR, 12.03.2015, „Schreiber: War nie in der SPD“, MAZ-ZR, 13.03.2015.

 

Zur Behandlung von Gewerkschaftsmitgliedern durch ihre Interessenvertretungen (Vertragsbruch und Zurückhaltung eingereichter Unterlagen): Offener Brief am 06.03.2015 an die

 

IGCu

 

21. Bevollmächtigter Herr K. Ebal

Neue Johannisstr. 150

11969 Berlin

 

Bitte um die Rücksendung von Rechtsverfahrens-Unterlagen für ein TV-Verfahren gegen Fa. Wasserfall an mich nach erfolgter Verweigerung von Rechtsschutz durch die IGCu per Übergabe-Einschreiben.

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Ebal,

seit dem 22.08.2013 stehen wir im direkten Kontakt mit Herrn Parole aus der Rechtsabteilung der IGCu.

Zuvor telefonisch und von diesem Termin an direkt mündlich baten wir um Rechtsschutz zur Erreichung des Zieles der Versorgung mit Strom als nunmehr außerhalb Berlins Lebende von der Firma Wasserfall. IGCu ist Tarifvertragspartei der Firma Wasserfall. Wir waren beide bei Cewag/späterhin Wasserfall genannt, beschäftigt und sind deren Unternehmenspensionäre.

Zunächst bat uns Herr Parole um ein Zuwarten, weil ein gleiches Verfahren seitens eines Kollegen durch die Gewerkschaft aida bereits geführt werde, vor dem Arbeitsgericht erfolgreich war, bei einer Revision vor dem Landesarbeitsgericht seitens Wasserfall abgewiesen wurde und vor der Entscheidung über ein Widerspruchsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht stünde. Er versprach uns von dem Verfahrensausgang zu informieren.

Tatsächlich erfolgte dann aber ca. im April 2014 durch uns die Information an ihn, weil wir auf einer Wasserfall-Jugendclub-Versammlung im HKW Moaboot durch einen ehemaligen BR-Vorsitzenden vom Ende, nicht jedoch von dessen Ausgang, der Bundesarbeitsgerichts-Entscheidung erfuhren. Nach dieser Mitteilung erfolgte eine „Informations-Desinformations- Rallye“ durch Herrn Parole (wir sollten weitere Unterlagen und Rechnungen beibringen, denn IGCu werde uns vertreten und wir könnten klagen, wenn wir es wünschten, IGCu sei Tarifvertragspartei, IGCu sei nicht Tarifvertragspartei, er wies auf Ausschlussfristen hin, was er im Gespräch als nicht relevant bezeichnete, IGCu besitze die Tarifverträge, IGCu sei nicht in deren Besitz usw.). Er gab uns einen Besprechungstermin für den 16.06.2014, während dessen es völlig unvermittelt und unbegründet zum Eklat kam, der in der Aussage Herrn Paroles mündete, dass er uns „auch ´rausschmeißen lassen“ könne, weil es ihm zu lange dauere und er das erste Weltmeisterschaftsspiel der deutschen Mannschaft gegen Portugal ansehen müsse. Durch Ruhewahrung und Humor gelang uns eine Calmierung des Gespräches. Danach übergab er uns anonymisierte Verfahrens-Entscheidungen. Weitere Einzelheiten ersparen wir Ihnen, sind sie doch aus den Unterlagen und, anonymisiert, auf unserer Web-Seite nachlesbar.

Frau Hinze aus Ihrer Rechtsabteilung teilte uns mit Schreiben vom 11.09.2014 mit, dass die IGCu kein gerichtliches Verfahren einleiten werde. Wir baten am 22.09.2014 um Rücksendung unserer Unterlagen. Unsere Bemühungen um Erfüllung des TV „Strom“ dauern augenblicklich zehn Jahre.

Wir erfuhren zwischenzeitlich von den Erfahrungen anderer Mitglieder der IGCu, dass die Rechtsabteilung und Herr Parole bereits notorisch sind. Wir hatten einen Vertrag mit der IGCu (s. o.). Uns wurde empfohlen, die erforderliche Rückgabe unserer Unterlagen jedoch zunächst vermittels einer Bitte an Sie zu erwirken, die wir hiermit umsetzen wollen.

Zu meiner Person ist zu sagen, dass ich in den sechziger Jahren Mitglied der IGCu (Rathenau-Gesellschaft BEG) war, dann während meiner Emigrationszeit nach Süd Afrika, nicht gewerkschaftlich organisiert, dann von 1970 an Mitglied der ÜTV/aida (Rathenau-Gesellschaft Cewag/Wasserfall) bis ca. 2002, von ca. 1990 an war ich parallel in beiden Gewerkschaften organisiert.

Meine Ehefrau war von ca. 1966 bis ca. 2002 bei der ÜTV/aida organisiert und bei Cewag/Wasserfall beschäftigt. Zeitweise waren wir beide Mitglieder des BR der Cewag.

Unsere Bindung an das Unternehmen und die dortigen Beschäftigten sind nach wie vor sehr intensiv, so dass wir die geforderten Unterlagen leicht beibringen konnten.

Die Art und Weise wie wir in der IGCu-Rechtsabteilung behandelt wurden, erinnert uns an die Mitgliedschaft in eher einer „feindlichen“ Organisation. Wir denken, dass der dort vorherrschende Umgangston eines der Elemente dazu ist, dass Gewerkschaften an Kraft und Akzeptanz in der Gesellschaft verlieren (siehe den durch die Regierung umgesetzten „Mindest“lohn).

Wir bitten Sie um die Rücksendung unserer Unterlagen auf einem sicheren Postweg (Übergabe-Einschreiben), weil Post der IGCu bereits auf dem Postweg verloren ging.

Am 31.03.2015 erhielten wir die Antwort auf unser Schreiben. Kurzgefasst der Inhalt:

Es lägen keine Originalunterlagen bei der IGCu vor. Die vorliegenden Kopien müssten in der Akte verbleiben. Man könne uns keine Unterlagen übersenden. Wir sollten von weiteren Zuschriften in dieser Angelegenheit absehen. Unterschrieben für RA E. Parole hat jetzt nach RAin T. Hinze ein RA Dr. M. Muddel.

Dazu: Es war nicht von Originalunterlagen die Rede. Die Kopien in der vorgeblichen Akte sind von uns beigebachte Kopien, damit unser Eigentum. Wenn der Fall nicht weiter verfolgt wird, ist die Akte bei IG Cu gegenstandslos und gehört zur Entlastung zurück gesandt an uns. Man will sie vermutlich verwahren, weil man nicht glaubt, dass wir die Sache auf sich beruhen lassen. Es wurde uns ursprünglich zugesagt: "Natürlich erhalten Sie Rechtsschutz von uns" und, schriftlich, "wenn wir es wünschen, können wir die Klage jetzt einreichen". Wir wünschten es. Nachdem wir um Rechtsbeistand nachsuchten, haben wir jetzt drei Rechtsanwälte und den Berliner Vorsitzenden der IG Cu gegen uns und anstatt eines Problemes deren zwei. Dafür möchte man eigentlich keine Beiträge bezahlen. Wer solche Arbeitnehmer-Vertretung auf seiner Seite hat, benötigt keine Gegner mehr.

Kürzlich erhielten wir eine Urkunde und ein Glückwunsch-Schreiben incl. Kugelschreiber vom Vorsitzenden der IGCu Ebal zur 25-jährigen Mitgliedschaft und einer Darstellung der Leistungen von IGCu für ihre Mitglieder. Darin ist nicht die Rede davon, dass man dort keine Kenntnisse vom Vertragsrecht und der Gültigkeit von Tarifverträgen hat.

 

Am 22.09.2014 zum Thema "Umsetzung von Rechten aus  Forderungen aus Tarifverträgen":     

                                                     Offener Brief!

 

Betr.: Antrag auf den Bezug von Strom gem. Tarifvertrag über den Strompreis des Sonderabkommens für Elektro-Speicherheizanlagen, Ihr Schreiben vom 11.09.2014, Zeichen 793-14

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Hinze,

offensichtlich hat Herr Parole eine Interessenvertreterin für die Vertretung seiner Sicht der Dinge gesucht. Wir hatten damit gerechnet, einen Gegner in der Auseinandersetzung zu haben. Statt dessen haben wir jetzt offensichtlich zwei Kontrahenten, womit wir nicht gerechnet und was wir gerne vermieden hätten, nicht gesucht haben und nicht brauchen. Wir fühlen uns nicht nur durch den Ton des Gespräches, sondern durch unsere Behandlung zutiefst gedemütigt. Unser Ton in unserem Schreiben ist nicht unangemessen, sondern eine unsererseits geschönte Tatsachendarstellung. Die Realität war schlimmer. Wir haben jetzt eine weitere Vorstellung davon erhalten, warum der Organisationsgrad der Arbeitnehmer in Gewerkschaften stetig sinkt und warum unsere Aktivitäten in der Vergangenheit erfolglos waren, diese Entwicklung zu verändern.

Nach der Diktion Ihres o. a. Schreiben sehen wir uns nicht zu einer Nachfrage, sondern zu einer Reaktion veranlasst. Sie schreiben jetzt, dass Sie „in dieser Angelegenheit kein gerichtliches Verfahren einleiten“ werden (Zitat). Wir wandten uns an die Gewerkschaft mit der Bitte um Hilfe in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung aus einem Tarifvertrag mit Wasserfall, unserem früheren Arbeitgeber, keine ehrenrührige Sache. Deshalb befinden wir uns in einer eher schwachen Situation. So ist das häufig bei Rechtsfragen. In diesem Zusammenhang hatten wir keine Verständnisfragen, sondern schilderten ein Problem, einen Vorgang, und baten um juristische Hilfe bei der Lösung dieses bestehenden Problems. „Natürlich werde man uns bei unserem Anliegen vertreten“ (Zitat vom 22.08.2013). In der Folge erhielten wir auch keine Antworten, sondern einige widersprüchliche Hinweise. Unerheblich ist es dabei, wie z.B. bei einem x-beliebigen Kündigungsschutz-Verfahren auch, ob unsere Rechtsvertretung an der Verhandlung eines Tarifvertrages Partner war oder nicht, wie ein anderer Anwalt übrigens auch nicht Vertrags-Aushandelnder ist. Wir verstehen aber, in welchem Licht wir erscheinen sollen. Ihr Hinweis, dass Sie sich „umfangreich bemüht haben“, uns „in dieser Angelegenheit behilflich zu sein“ (Zitat aus Ihrem Schreiben vom 11.09.2014) entspricht Ihrer eigenen Sichtweise, was wir jedoch anders erlebt haben. Wir erlebten am 16.06.2014 wie Herr Parole sich während unseres Gespräches in unsere Unterlagen einlesen musste. Diese waren erkennbar unberührt und er erkennbar uninformiert. Es ist relativ einfach, so etwas aus dem Verhalten zu erkennen, bereits dann, wenn man über psychologische Grundkenntnisse verfügt. So haben Sie vielleicht irgendwann mit aida, Herrn Wöller, gesprochen, jedoch nicht vor unserem Besuch bei ihm. Er hatte jedenfalls keine Kenntnis von unserem Fall, war aber trotzdem zum Gespräch mit uns bereit, weil wir vor einigen Jahren mit ihm korrespondierten. Insofern ersparen Sie uns bitte eine Darstellung, die nicht, oder nicht so, zutrifft.

Wir wissen, dass es unangenehm und langatmig ist, einen Interaktionsverlauf nachträglich schriftlich darzustellen. Wir vereinbarten am 22.08.2013 das Abwarten eines Parallelverfahrens, das aida mit einer Anwältin, Studienkollegin Herrn Paroles, wie er sagte, für einen Kollegen (Heftpapier) führte. Wir ahnten nicht, dass dieses Zuwarten ein Fehler war, weil Heftpapier und auch ein Vorkläger, von dem Heftpapier die Sache übernommen hatte, den Tarifvertragsbedingungen nicht entsprachen: Dem Wortlaut und Geist des Tarifvertrages entsprechend musste man Vertragspartner der Cewag/Wasserfall sein, genau hier, nicht irgendwo und genau vor dem Eintritt in den tarifvertraglichen Geltungsraum, und Hauptmieter oder Eigentümer. Auch Eltern Beschäftigter waren also nicht eingeschlossen. Das war die Meta-Ebene und deshalb ist wohl genau dieser, relativ einfache, Vertrag wortgleich übernommen worden. Was anderes war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht möglich und nicht gedacht worden. Die Wiedervereinigung war als Einziges zu diesem Zeitpunkt aber bereits wesentlicher Inhalt des Grundgesetzes, also gedanklich einbezogen. Ihm, Heftpapier, gegenüber haben wir stets unsere Argumentationshilfe angeboten, was er aber (mit Begründungen, die wir im Bedarfsfalle darstellen können, die aber die von aida beauftragte Rechtsanwältin nachträglich in einem weniger günstigen Licht erscheinen lassen würden) ablehnte. Jetzt, nach dem verloren gegangenen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht gehen wir möglicherweise unserer eigenen intensiven, tarifvertraglich erforderlichen und sachorientierten Vorbereitung in unserer eigenen Sache verlustig. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Schreiben vom 05.08.2014.

(Exkurs: Während der Zeit unserer Tätigkeit im Betriebsrat des Unternehmens wurden unsere Bereiche nie kontrahiert, sondern sie konnten erweitert werden bei gleichzeitiger Effektivitätszunahme, was wir als persönlichen Erfolg unserer betriebswirtschaftlichen und verhandlungstaktischen Aktivitäten ansehen. Unsere jeweiligen Partner kannten unsere Ziele und teilten sie, was sie auch zum Ausdruck brachten. So schlugen wir auch die Neuordnung der Energieversorgung in den neuen Ländern und mit den mittelgroßen Energieversorgern in Deutschland nach der Wende mit einer Modellvorstellung vor (auch in Gesprächen informeller Natur mit dem VGW-Vorstand), was aber (auch wegen „Geldmangel“ und Saturiertheit) abgelehnt wurde. Das wirkte sich nachteilig für Cewag und die anderen mittelgroßen Unternehmen (HGW, VGW) aus, sie sind verschwunden. Den zweimaligen Verkauf von Unternehmensteilen und des Gesamtunternehmens sowie das „Outsqueezen“ von Kleinaktionären nach Änderung des Aktiengesetzes durch Rot-Grün in 1998 konnten wir als letzte und einzige Arbeitnehmervertreter des Unternehmens nicht verhindern, auch weil das Engagement der Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat fehlte. In diesem Sinne hat die Unternehmensmitbestimmung versagt. Wir werden auf unsere Bemühungen noch heute manches Mal positiv angesprochen, was uns ein warmes Gefühl, auch der Verbundenheit, vermittelt. Wir können also nicht alles falsch gemacht haben. Näheres siehe Web-Seite Sparten „Organisation“ und „Ökologie“, mehrere Texte bis zum Anfang. Exkurs Ende).

Wir nehmen zur Kenntnis, dass sie über ein Informationsdefizit oder Fehlinformation verfügen, die es auszugleichen gilt. Die mehrfache, wie Sie schreiben, Erläuterung (die Formulierung zeigt, wie Sie unsere Auffassungsfähigkeit einschätzen und ist eher geeignet, als problematischer Tonfehlgriff bezeichnet zu werden), welche Gewerkschaft vertragsschließende Partei war, war für uns kein Erkenntnisgegenstand, wie es auch keiner für einen anderen Anwalt wäre, wenn wir einen solchen bemühen würden. Im Übrigen wandelte sich die Aussage des Herrn Parole darüber mehrfach (mal war IGCu unterzeichnende Gewerkschaft, mal nicht), was für uns aber ohne Bedeutung war. Tatsächlich brachten wir ursprünglich den Tarifvertrag von 1986 bei und ergänzten diesen Vertrag mit neueren Ausgaben (von 10.2002) auf seine Bitte hin zusammen mit den anderen gewünschten Unterlagen, nachdem er erklärte, darüber nicht zu verfügen. Wie sollten wir vor diesem Hintergrund die, im Übrigen belanglose, Information bewerten, dass IGCu nicht Tarifvertragspartei sei. Das Gespräch vom 16.06.2014 war nicht von uns für 15.30 Uhr bei der IGCu angesetzt worden. Es begann um 15.38 Uhr. Wir leiteten es ein und sahen uns zu unserem Entsetzen nach einigen Minuten dem Vorwurf ausgesetzt, dass wir schon eine halbe Stunde verhandelt hätten, Herr Parole keine Zeit hätte, noch einen weiteren Termin wahrnehmen müsse und das Fußballspiel (1. Weltmeisterschaftsspiel Deutschlands vs. Portugal, 4:0) ansehen wolle. Unser Entsetzen über die „Eruption“ Paroles und die Art der Vorbringung seines Anliegens führte zu der harschen Bemerkung seinerseits, dass er „uns auch ´rausschmeißen lassen kann“ (wörtliches Zitat, er wollte sich wohl seine Finger an uns nicht schmutzig machen). In dieser Situation befanden wir uns genau um 15.55 Uhr. Danach waren wir glücklich, die Situation mit Humor über diese Äußerungen kalmieren zu können. Erst danach erhielten wir anonymisierte Kopien der Urteile. Wir danken Ihnen für die Erwähnung dieser Tatsache, die wir jetzt entspannter verwenden können, wurden wir doch bisher zum Stillschweigen angehalten. Das ist jetzt aufgehoben.

Herr Parole stellte die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung unsererseits, um uns an diese zu verweisen (warum tut man so etwas wohl?), die wir verneinten. Er schlug vor, die das Verfahren führende Anwältin Nordstadt um ihre Vertretung nachzufragen, was wir auch taten, allerdings mit negativem Erfolg, weil sie erklärte und erklären ließ, zeitlich dazu nicht in der Lage zu sein. Er schlug vor, dass wir aida um Vertretung bitten sollten, nachdem wir aida erneut beigetreten seien. Unsere Skepsis, wir seien nicht mehr Mitglied, es gäbe vielleicht Wartezeiten, versuchte er zu zerstreuen mit dem Hinweis, aida würde uns auf jeden Fall auf diese Art sofort vertreten. Auf unsere Bitte hin wollte er uns einen Gesprächspartner vermitteln, das Gespräch einleiten und die Unterlagen dorthin übersenden. Nachdem wir eine Woche lang nichts von ihm hörten, machten wir uns ohne Vorbereitung auf den Weg und fanden den Kollegen Wöller, den wir aus einer Korrespondenz in der Vergangenheit in Erinnerung hatten. Mit ihm sprachen wir. Er teilte uns den Standpunkt der aida-Rechtsabteilung mit, den er aber im Detail als problematisch und nicht nachvollziehbar einschätzte. Gleichwohl argumentierte er irrtümlich, dass Heftpapier vor Klagebeginn einen Versorgungsvertrag mit Wasserfall für die Hauptwohnung geschlossen hätte. Wegen unserer Verpflichtung zum Stillschweigen über die Urteile nahmen wir den Vortrag widerspruchslos zur Kenntnis. Das Gespräch mit Herrn Wöller fand in sehr freundlicher und entspannter Atmosphäre statt.

Wir verstehen, dass Sie aida nicht desavouieren wollen und den Schulterschluss üben, damit der Beklagten aber eine offene Flanke bieten. Die „Einschätzung“ von aida ist keine, weil der Kläger nicht die TV-Voraussetzungen erfüllte. Beide Gerichte, das Arbeitsgericht (Zitat: „Die weitere Voraussetzung nach Ziffer 4 TV Mitarbeiter-Strom, dass ein Stromlieferungsvertrag bestehen muss, ist für den Hauptwohnsitz des Klägers noch nicht erfüllt, aber greifbar angekündigt“. Zitat Ende aus dem Urteil des Arbeitsgerichtes vom 11.01.2013) wie auch das Landesarbeitsgericht (1. Zitat: „Die geäußerte Absicht des Abschlusses eines Stromlieferungsvertrages mit der Wasserfall Europe Seles GmbH reiche nicht aus, zumal ein bestehender Vertrag unstreitig Anspruchsvoraussetzung sei“. 1. Zitat Ende aus der Berufung der Beklagten im Urteil vom 25.07.2013. Weiter 2. Zitat: „Unabhängig hiervon habe er (der Kläger, Einf. d. Verf.) zwischenzeitlich einen Antrag bei der Wasserfall Seles GmbH gestellt, der dieser am 18.06.2013 (sic!) zugegangen sei“. 2. Zitat Ende aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes vom 25.07.2013 (sic!)), räumen dieser Tatsache in ihren Urteilen viel Raum, den entscheidenden Raum, ein. Das Arbeitsgericht kam zu einer freundlicheren, das Landesarbeitsgericht zu der juristisch näher liegenden Einschätzung: Das Verfahren hätte so nicht geführt werden dürfen, Wasserfall hat das erkannt, wir wollten diesen Fehler vermeiden, scheitern aber jetzt (hoffentlich nicht) an einer unglücklichen „Verbindung“. Laienhaft würden wir sagen, dass der Fall (von aida) „versiebt“ worden ist und wir uns dafür diskreditiert werden und fühlen müssen.

(Einfügung: Von dem Einleiten dieser Verfahren, zunächst vor dem Arbeitsgericht, hörten wir zum ersten Mal im Juli 2010, danach erst wieder in 2013. Wir hörten aus zuverlässiger Quelle aus dem Inneren der Gewerkschaft, nicht vom (augenblicklichen) Gewerkschaftssekretär, das das Verfahren zunächst drei Jahre bei aida abgelagert worden sei. Aus den Daten der Urteile vom Arbeitsgericht und vom Landesarbeitsgericht können wir erkennen, dass beide Gerichte sehr zügig gearbeitet haben und auch das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung Anfang 2014 nicht lange gezögert hat. Einfügung Ende).

Es ist noch etwas komplexer: Wir haben nach unserer Anfrage vom 22.08.2013 und Ihrem Angebot vom selben Tage sowie aus dem IGCu-Schreiben vom 05.05.2014 („wenn Sie möchten, könnten wir in Ihrem Fall nunmehr Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin erheben.“ Zitat aus dem IGCu-Schreiben vom 05.05.2014), unserem „Gespräch“ vom 16.06.2014 (Einigung), unseren Schreiben vom 05.08.2014 sowie vom 01.09.2014 entsprechend einen Vertrag ( Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“), den Sie einseitig mit Schreiben vom 11.09.2014 kündigen wollen, obwohl Herr Parole mit E-Mail vom 21.07.2014 mitteilt, dass er „den Vorgang hier vorerst abschließen (Duden „vorerst“ bedeutet „vorübergehend“)“ „und die Akte nicht an aida schicken“ (wörtliches Zitat aus der genannten E-Mail) werde. Was sollen wir von dieser Empfehlungs-Rallye halten? Wir fordern Sie auf Grund unseres Vertrages zur Vertretung unserer Interessen in der besprochenen Sache auf. Im Ablehnungsfalle, ersatzweise, fordern wir Sie auf, unsere vollständigen Unterlagen sicher (Übergabe-Einschreiben) an uns zurück zu senden, damit wir eine anderweitige anwaltliche Vertretung erbitten können. Für den letztgenannten Fall werden wir uns eine Nachteils-Regelung der wirtschaftlichen Folgen für uns durch Sie vorbehalten.

D/ Kollege Wöller / Gewerkschaft aida

                                        Namen geändert.

 

Am 05.08.2014 zum Thema „Umsetzung von Rechten aus Tarifverträgen“:

Offener Brief!

 

Betr.: Antrag auf den Bezug von Strom gem. Tarifvertrag über den Strompreis des Sonderabkommens für Elektro-Speicherheizanlagen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Arbeitnehmer-Organisationen (Gewerkschaften) sind unabdingbare Einrichtungen, ohne die eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer nicht möglich ist und nicht erfolgen kann. Die Bereiche zur Formulierung der „Arbeitsvertraglichen Grundlagen“ (Tarifverträge) wie auch die Rechtsvertretung zur juristischen Durchsetzung der sich aus dem Normenwerk herzuleitenden Rechte sind wesentliche Bestandteile der Arbeitnehmervertretung und sie sollen ein Gegengewicht darstellen zu den entsprechenden Arbeitgeber-Organisationen. Soweit die Theorie.

Am 20.02.2005 nahmen wir gegenüber der Cewag unseren ersten „Anlauf“ zur Aufnahme in den Kreis der Bezugspersonen von Strom gem. Tarifvertrag über den Strompreis für Elektro-Speicherheizanlagen. Der Tarifvertrag sei auf uns anzuwenden, habe Gültigkeit für uns und man dürfe uns nicht benachteiligen. Jetzt, nach der politischen Einigung speise die Cewag als Unternehmensteil von Wasserfall in das europäische Netz ein und sei indirekt auch unser Versorger über die MEVAG (eon-edis). Unser Antrag wurde von der Cewag am 03.03.2005 mit der Maßgabe abgelehnt, dass wir nicht im Bereich für den Privatkunden lägen und nicht die Absicht bestünde, diesen Bereich über die Stadtgrenzen Berlins (größer als ehedem Cewag-West) auszudehnen. Gleichwohl stellt diese neue Situation die Aufhebung der ehemaligen physikalischen Trennung des Netzes der Cewag-Berlin (West), danach der Cewag-Berlin über Wasserfall von den neuen Bundesländern in die alten Bundesländer und nach Europa dar.

Am 09.08.2010 erfuhren wir von der (den) Klage(n) ehemaliger Kollegen, die nicht in Berlin ansässig sein sollten, in dem selben Zusammenhang. 2008 sei der Privatkunden-Versorgungsbereich über die Berliner Grenzen hinaus erweitert worden. Wir würden über den Fortgang/Ausgang des Rechtsstreites informiert werden. Das ist bisher nie erfolgt. Wir holten unsere Information stets selbst ein.

Am 27.01.2013 griffen wir unsere Argumentation gegenüber dem Unternehmen Wasserfall erneut auf, dieses Mal als unmittelbare Privatkunden von Wasserfall, und zwar in Zossen (Brandenburg) einerseits und Neustadt/Coburg (Bayern) andererseits gem. Nr. 4 des Tarifvertrages. Damit ist der Beweis der Ausweitung des Privatkunden-Versorgungsbereiches erbracht. Dessen hätte es jedoch garnicht bedurft. Der Tarifvertrag nennt den Begriff "Versorgungsgebiet". Zum Zeitpunkt des ersten Vertragsschlusses in den sechzger Jahren des letzten Jahrhunderts war dieser Begriff identisch mit dem Netz der CEWAG. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit Wasserfall (2002) war die deutsche Einigung bereits vollzogen und Tatsache, der Begriff wurde jedoch nicht variiert, eine Unterteilung in "technisch-wirtschaftliches Versorgungsgebiet" im Verbund mit anderen EVU´s und "privatwirtschaftliches Versorgungsgebiet", wiederum im Verbund mit anderen EVU´s über ein Verbundnetz bis zum Endverbraucher wurde nicht beschrieben und hergestellt. Unsere Antragsschreiben wiederholten wir, ohne Reaktion, am 31.03.2013. Die Antwort auf das Antragsschreiben vom 19.05.2013 lautete, eine Variation der ersten Antwort der Cewag vom 03.03.2005, dass wir vor dem 15.01.2008 aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden seien (Widerspruch zu Nr. 9 des TV, außerdem wiedersprechen wir mit der Analogie zu Art. 3 GG etc. gem. Schreiben vom 26.05.2013). Wir haben unsere Antragsschreiben stets an die „Business Units“ von Wasserfall gerichtet, denen wir den jeweiligen Schreiben von Wasserfall entsprechend zugeordnet wurden.

Mit Schreiben vom 17.06.2013 wiesen wir auch auf den Umstand unserer unfreiwilligen „Außerdienststellung“ hin (Mobbing), also auf die Tatsache, dass unter „normalen“ Umständen auch das Datum 15.01.2008 für uns keine Relevanz bedeutet hätte und dass uns unsere frühere „Außerdienststellung“ nicht anzulasten sei. Sie sei ein Ergebnis unserer unternehmenspolitischen „Missliebigkeit“.

Am 22.08.2013 suchten wir die Rechtsberatung der IGCu auf, mit der Maßgabe, dass wir eine Rechtsvertretung in einem Verfahren gegen Wasserfall in der beschriebenen Sache suchen (wir sind 2001 aus der Gewerkschaft aida ausgetreten und die IGCu ist Tarifvertragspartner im Wasserfall-Bereich). Auch dort erfuhren wir, dass das Parallelverfahren vor dem Arbeitsgericht erfolgreich, nach Wasserfall-Berufung vor dem Landesarbeitsgericht dagegen nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Es stehe die Entscheidung um die Frage an, ob vor dem Bundesarbeitsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde eingelegt werden würde. Wir verblieben so, dass wir diese BAG-Entscheidung abwarten und Info darüber erhalten würden und übergaben Kopien aller unserer bis zu diesem Zeitpunkt gehaltenen Unterlagen. In der Folge erhielten wir allerdings weder von IGCu, noch vom Kläger, dem Jugendclub, (von dort erhielten wir die Erstinfo am 09.08.2010) oder vom Wasserfall-BR eine Info über die Entscheidung im Verfahren.

Am 18.03.2014 erst berichtete der ehemalige, jetzt nicht mehr gewählte, BR-Vorsitzende der Wasserfall-Kälte in der jährlichen Mitgliederversammlung des Jugendclub Energieversorger Berlin (Wasserfall) im HKW Moaboot über das Ende des BAG-Verfahrens, wedelte mit der schriftlichen Urteilsbegründung in der Luft umher, berichtete allerdings nichts über das Ergebnis: Er wolle die Entscheidung zunächst selbst lesen (zu welchem Behufe und warum hat er das Papier in seiner Hand und wir nicht?). Daraufhin unterrichten wir die IGCu vom Ende des Verfahrens. Ich nahm die Kurzinfo des ehemaligen BR-Mitgliedes zum Anlass, in einer Wortmeldung vor der Versammlung, auch vor einem Kälte-Leitungsmitglied, von unseren Erfahrungen zu berichten und beklagte den nicht vorhandenen Informationsfluss zwischen den Arbeitnehmervertretern des Unternehmens einerseits und den Pensionären andererseits. Gleichzeitig äußerte ich Verständnis dafür, dass das Unternehmen seine Interessen vertritt und umsetzt, vermisste aber das entsprechende Gegengewicht auf der Arbeitnehmerseite. Nach der Ausweitung des Versorgungsbereiches für Privatkunden durch das Unternehmen nach der politischen Einigung muss, um die Waage im Gleichgewicht zu bewahren, auch die entsprechende tarifvertragliche Gültigkeit auf den Versorgungsbereich angepasst werden, wie es die Nr. 9, Satz 2, des TV vorgibt. Der Unternehmensnutzen aus der politischen Vereinigung muss folgerichtig zu einem Teil auch zum Nutzen der Beschäftigten und der Versorgungsempfänger werden. Auch logisch kann es keine zwischenzeitliche Ausnahmegruppe geben, die Analogie zu Art. 3 GG ist augenscheinlich. Das Gleiche gelte für die Informationsflüsse. Für meine Wortbeiträge erhielt ich Beifall der Versammelten und wurde nach Ende der Veranstaltung um meinen Ratschlag nachgefragt, weil sich außerhalb Berlins wohnende Versorgungsempfänger uninformiert fühlen.

Die IGCu unterrichtet uns mit einem auf dem Postweg verloren gegangenen Schreiben vom 05.05.2014 über das Ergebnis des BAG-Verfahrens („das BAG hat die Nichtzulassungsbeschwerde in dem Parallelverfahren zurückgewiesen“) und bietet uns an, nunmehr Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, wenn wir es wünschen. Wir wünschen es! Zur jetzt möglichen Einleitung der Klage werden wir gebeten weitere Unterlagen wie unsere Arbeitsverträge, neue Tarifverträge und Berechnungen über die Stromtarifmehraufwendungen für das letzte halbe Jahr beizubringen. Ein Besprechungstermin am 16.06.2014, 15.30 Uhr wird uns angeboten. Wir bringen die Berechnung, die Arbeitsverträge und die Tarifverträge zum Termin bei, nachdem wir aus der Belegschaft mit neuem Tarifvertrag, auch Stromtarif-Unterlagen, die wir nicht besaßen, versorgt wurden. Der Besprechungstermin  bei der IGCu gerät für uns allerdings zu einem besonders traumatischen Erlebnis mit einem Informationswechselbad. Nachdem unsere Gesprächseinleitung nicht goutiert wird, ich beziehe mich auf das verloren gegangene, per Mail nachgelieferte IGCu-Infoschreiben und die Termin-Einladung, wird mir vorgeworfen, dass ich zu viel Zeit bräuchte, noch ein weiterer Gesprächstermin wahrgenommen werden müsse und heute noch ein Fußballspiel im Rahmen der Weltmeisterschaft (Deutschland/Portugal, 4:0) angesehen werden muss. Auf unsere Verwunderung über das Gesprächsklima wird uns bedeutet, dass er, unser Anwalt, uns auch "hinausschmeißen lassen" könne (wörtliches Zitat). Des Weiteren: IGCu könne nicht klagen, weil IGCu den TV nicht unterschrieben hätte, klagen könne nur aida. Ob wir nicht dorthin gehen könnten, lautet die Frage. Andererseits die Frage, ob wir eine Rechtschutz-Versicherung besäßen und über diese einen anderen Anwalt aktivieren könnten. Andererseits könnten wir auch in der RA-Kanzlei Satelit direkt wegen einer Vertretung nachfragen. Allerdings seien die neuen Tarifverträge auch von der IGCu signiert, insofern sei auch eine Vertretung möglich. Andererseits seien die Kenntnisse mit dem Cewag-Vertragswerk hier bei IGCu nicht sehr ausgeprägt, IGCu ist bei den HGW eher Vertragspartner, aida sei hier besser (Anmerkung: HGW ist in Hamburg. Wie sollte also hier in Berlin bei IGCu sich der Kenntnisstand über die TV´s von denen der Cewag/Wasserfall unterscheiden?)

Am 08.07.2014 stimmen wir im erfolgten Telefon-Anruf der IGCu bei uns zu, die Gewerkschaft aida aufzusuchen und sie um unsere Vertretung zu bitten. Diese würde der Bitte problemlos entsprechen, wenn wir die Mitgliedschaft beantragen  und erhalten würden. Wir vereinbaren die Übersendung der Unterlagen von der IGCu an aida und die Benennung eines dortigen Gesprächspartners für uns. Nachdem wir ca. eine Woche nichts mehr in der Sache gehört hatten, suchten wir aida auf und trafen mit dem Sekretär für Wasserfall zusammen.

aida erklärt, dass man intern übereingekommen sei, eine neue Klage nicht zu wagen, weil die Erfolgswahrscheinlichkeit zu gering sei. Der Fall sei abgeschlossen. Im Übrigen lohne sich eine Klage auch nicht. Unser Hinweis, dass bei dem Parallelkläger die TV-Bedingung der Nr. 4 nicht gegeben gewesen sei und deshalb aus unserer Sicht die Klage erfolglos verlaufen musste, wird verneint. Nr. 4 sei gegeben gewesen. Erfolglos beschließen wir das Gespräch. Eine Mitgliedschaft wird nicht näher besprochen, allerdings lassen wir uns die entsprechenden Formulare aushändigen.

Daraufhin beschließen wir den direkten Anruf und die Vertretungsbitte bei Frau RA Nordstadt/Kanzlei Satelit. Aus Gründen der zeitlichen Begrenzung lehnt Frau RA Nordstadt unsere Bitte per E-Mail ab, auch eine Darstellung der Unterschiedsgründe unserer Sache gegenüber dem Parallelverfahren ermöglicht keine Entscheidungsveränderung.

Wie sich aus der etwas umfänglicheren Darstellung herleiten lässt, hat unsere Sache neben der juristischen offensichtlich auch eine zwischenmenschliche Seite.

Für uns ergeben sich folgende, zur Klärung anstehende, Fragen:

1. Warum erfolgten überhaupt die Malke-/Heftpapier-Klagen, nachdem nach unserer Info klar war, dass die TV-Primär-Bedingung der Nr.4 nicht gewährleistet, die Bedingung der Nr. 3 für Wochenendhäuser und Garagen (sie sind eingeschlossen in den Haushalt, nicht dieser in die Wochenendhäuser und die Garagen (Plural)) nur ein Derivat der Nr. 4 ist und deshalb die Reihenfolge nicht gewährleistet war („…forderte die Beklagte auf, zu bestätigen, dass er Strom für seinen Hauptwohnsitz in Brandenburg ebenfalls zu Mitarbeiterkonditionen beziehen könne. Danach werde er einen entsprechenden Stromlieferungsvertrag abschließen. …)? Insofern besteht bei uns Verwunderung über die Konzilianz des Arbeitsgerichtes im ersten Verfahrensschritt.

2. Trifft es zu, dass der Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen kein Schlüssel- und/oder Ausschlusskriterium darstellt und insofern TV Nr. 9 greifen müsste, weil aus dem kein Datum herleitbar ist. Wäre im Umkehrschluss auch ein Ausscheiden vor, in oder nach 2008 für den Kläger-Antrag bezüglich der beteiligten nachfolgenden Gesellschaftsteile unkritisch und für den Kläger ohne Auswirkung, da einem Kläger nicht die Aufteilung des Unternehmens angelastet werden kann? TV Nr. 9 ist doch Termin-neutral, gilt nicht ein Benachteiligungsverbot?

3. Wie wird wohl der andere Partner, die andere Seite, des Tarifvertrages die Aussage bewerten, dass sich eine Klage nicht lohne? Könnte er nicht daraus eine Strategie bei der wertmäßigen Gestaltung von Tarifverträgen ableiten?

4. Wie müssen die Mitglieder diese Aussage bewerten, die die Tarifverträge nicht abschließen, sondern an sie gebunden sind?

5. Wie gezeigt, ist der zwischenmenschliche Umgang mit den, auch älteren Mitgliedern, nicht vergnügungssteuerpflichtig. Wird in der Organisation aus einer oder mehrerer Mitgliedschaft/en evtl. auf eine gewisse Masochismus-Bereitschaft der Mitglieder geschlossen?

6. Ein Urteil über die Zeitkontingente in der RA-Kanzlei zu fällen wollen wir uns nicht gestatten. Aber ist es nicht verständlich und naheliegend, wenn die Gedanken in diesem Zusammenhang in eine bestimmte Richtung entgleiten, wenn die beteiligten Akteure  plötzlich, nach langer Zeit, sehr schweigsam und zögerlich wurden?

7. Dürfen wir aus dem Interaktions-Verhalten der Akteure in den Organisationen auf eine besonders durchdachte Mitglieder-Werbemaßnahme schließen?

Wie wir sehen, steht die erfahrene Praxis teilweise im Widerspruch zur formulierten  Eingangsthese. Das sagen wir auch vor dem Hintergrund, dass Dora H. vor langer Zeit Mit-Teilnehmerin an Seminaren der damaligen ÜTV mit einem der Kanzlei-Partner war, in der Kanzlei mit diesem bestimmt die Büro-Strategie abgestimmt wurde und zu befürchten zu sein scheint, dass sich mit einem Seitenwechsel auch Einstellungen ändern können. Ohne einen Zusammenhang suggerieren zu wollen haben wir einen Verhaltenswechsel auch bei einem damals und zur selben Zeit im Studium befindlichen Kollegen wahrnehmen „dürfen“, nachdem er in die Leitung einer großen Gewerkschaft (ÜTV) und danach als „Arbeitsdirektor“ in ein großes Unternehmen (CEWAG) wechseln durfte, wo er nach unseren Kenntnissen von den Arbeitnehmer-Vertretern wegen "Untätigkeit" "hinausgedrängt" wurde .

8. Abschlussfrage: Dürfen wir jetzt nach den Wechselbädern der Vergangenheit endlich auf die Einlösung der Anfangszusage („Natürlich werden Sie von uns vertreten“) und des Angebotes aus dem Schreiben vom 05.05.2014 hoffen („Wenn Sie möchten, können wir in Ihrem Fall nunmehr Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin erheben“)? Die Menge und die Qualität der Informationen haben in der Zwischenzeit keinen Zuwachs erfahren. Unklarheit unsererseits besteht lediglich über die im Schreiben vom 26.05.2014 erwähnten „tariflichen Ausschlussfristen“, die es zu beachten gelte. In diesem Zusammenhang bitten wir um Zusatz-Info.

Zusatzbemerkung: Jenseits, oder besser,  zusätzlich zum vorgeschilderten Thema am 18.03.2014 wurde vom anwesenden Leitungsmitglied das Thema der Akzeptanz Wasserfalls in der Bevölkerung angeschnitten. Es ist nicht sehr gut, wie man an den Volksentscheiden zur Erlangung der Netze (Hamburg und Berlin) erkennen kann, bemerke ich in einer weiteren Wortmeldung dazu, ohne dass mir für diese Wortmeldung das Mikrofon übergeben wird. Anstatt viel Energie für "Kleinigkeiten" wie die  Abwehr von Stromtarifen für Nachtspeicherheizungen für eine kleine Zahl von ehemaligen, jetzt, nach der politischen Vereinigung (Wende), nicht mehr in Berlin lebenden Beschäftigten aufzuwenden, sollte sich das Unternehmen und seine Führung um ein besseres öffentliches Erscheinungsbild bemühen, formuliere ich. Ebenso sei es, aus meiner Sicht von größerer Bedeutung, die Energiewende positiv zu kritisieren, zu lenken und zu gestalten, wie z.B. den politischen Ablauf des "Atomausstieges", die gesetzliche Ausgestaltung (EEG), die ökologisch, ökonomisch und organisatorische Steuerung, die wirtschaftlichen Folgen daraus für die Unternehmen und die Arbeitsplätze und eine positive Kritik an der Gestaltung des Aufbaues der Regenerativ-Energie-Erzeugungsanlagen zu formulieren. Dafür sollten die Leitungskräfte ihre "Energie" verstärken. Aus meiner Sicht sei es unzumutbar, dass die Aufsteller der Erzeugungsanlagen zentral in Wald und auf dem Feld wirtschaftliche Zusagen von der Politik erhalten, die Energiewirtschaft jedoch die Kosten und den Aufwand für die Regelleistung tragen muss und die Kleinverbraucher, speziell dort, wo die Energiewende begründet wird, die Kosten für die Netze tragen müssen. Beide, Kunden und Erzeuger dürfen nicht dauerhaft eine "Ausputzerfunktion" übernehmen müssen. An diesen "Baustellen" ist der unternehmerische Einsatz gefordert und er ist besser angelegt, als bei der ständigen "Neuorganisation des Hühnerstalles", was nicht despektierlich gemeint sein soll. Der Begriff soll nur kennzeichnen, wie aufwendig die Beschäftigten sich ständig in einer neuen Struktur zurechtfinden müssen obwohl sie sich um die Lösung der Aufgaben bemühen wollen, was "Reibungsverluste" bedeutet. 

(Namen geändert)   

 

Am 03.10.2013 zu einem konfliktorientierten Treffen von ehemaligen Mitarbeitern eines Berliner Energieversorgers ein fiktiver und offener Brief:

 

Herrn

Ma Sch

10000 Berlin

OFFENER BRIEF

 

Betr.: Unser BR 199-Treffen vom 32.08.2013 als Anlass

 

Lieber Ma,

wir wollen heute auf unser Treffen vom 32.08.2013 reagieren, obwohl die weiteren Ursachen schon viel weiter zurück liegen, wir aber um des lieben Friedens Willens bisher geschwiegen haben. Diese Zeit ist jetzt verstrichen.

1. Ich hatte mich während unseres letzten Treffens zu Wort gemeldet, um über unsere Aktivitäten und Äußerungen im Zusammenhang mit den Vordrucken, die wir zur „Erklärung des Versorgungsempfängers“ von der Stromnetz Berlin GmbH erhalten haben, zu berichten. Ich habe das getan, weil ich ein allgemeines Interesse vermuten musste und nicht alleiniger Adressat war. In diesem Zusammenhang bist Du bisher nicht durch Informationsfreude aufgefallen. Ich wurde dazu ja auch auf dem vorletzten Treffen aufgefordert, unter Anderem hast Du mich um Info gebeten. Ohne Deine Bitte hätte ich Dich nicht „behelligt“. Eine Kritik an meiner Verhaltensweise gegenüber Vattenfall und auch BR 199 ist nicht angemessen, weil ich von beiden keine hilfreichen und zutreffenden Ratschläge vorgegeben erhielt.

2. Zu dem Verfahren wegen des Nachtstromspeicher-Tarifes (auch Belegschafts-Strom-Tarif) gibt es eine große Zahl von Interessenten, allerdings alle außerhalb Berlins wohnend, was für Dich nicht zutrifft. Wir haben eigene Aktivitäten eingeleitet, die wir vorstellten. Wir empfinden es als einen nicht tolerablen Affront, wenn Du meinst, mich dafür „abkanzeln“ zu können und zu müssen. Es reicht nicht, wenn Du nur Deine eigenen Wünsche und Interessen verfolgst.

3. Zur „Hebung eines Schatzes“, also der beschriebenen bilanztechnischen „Aufwertung“ der Pensionskassen-Immobilien, habe ich Ausführungen gemacht, sie beschrieben, bewertet und auf Begründungen und Risiken (wann tun Unternehmen so etwas und warum tun sie es?) hingewiesen, die betriebswirtschaftlich begründet sind und in Fachkreisen ebenso bewertet werden, wie ich es tat. Das bedeutet also nicht, dass ich „Angst machen“ will, wie Du es nanntest. Es ist notwendig, eine Situation zu erkennen, sie vor dem Hintergrund des geltenden Normenwerkes zu beschreiben, sie zu bewerten (z. B.: Das Verhalten ist legal, kann aber bei bestimmten Konstellationen und Entwicklungen problematisch bis existenzgefährdend werden und muss beobachtet werden) und danach eigene Aktionen und Reaktionen abzuleiten. Das kann auch die Reaktion sein, nichts zu tun und zunächst nicht zu agieren. Aber ohne dieses simple analytische Verfahren kommt man nicht zu einem sinnvollen Verhalten. Deine Reaktion auf diesen Darstellungsansatz beschreibt Euer (nicht nur Deines) Verhaltensmuster in  der Vergangenheit. Das Vertrauen, das Du hast, wie Du es sagtest, ist Deine ureigene Angelegenheit und hat nichts mit meiner Darstellung zu tun. Es ist aber leichtfertig und unzulässig, wenn Du meinst Zusagen machen zu können. Dazu hast Du keine Macht, kein Mandat und keine Erkenntnisse. Aber worauf ist Dein Vertrauen begründet? Auf einem Nichts. Vergiss es bitte nicht: Wir sind Teil der Risiko-Gesellschaft und wünschen nicht ihren Misserfolg (sondern sind auf ihren Erfolg programmiert). Und es ist meine Pflicht, auf Wagnisse und den Zeitpunkt hinzuweisen, wann genau solche eingegangen werden. Wenn Du die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge nicht kennst, solltest Du es vermeiden, mich, wie in der Vergangenheit (in anderen Zusammenhängen auch) bereits häufig geschehen, mit Unkenntnis fälschlich zu kritisieren. Ein, wie wir finden sehr guter Sinnspruch unseres "Alltagsgebrauchsphilosophen" Dieter Nuhr, der hier passend ist: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten" (Zitat Ende).

4. Als eine besondere Frechheit empfanden wir es, dass Du mich auf unserem vorletzten Treffen um Information gebeten hast und mich jetzt vor der Gruppe verhöhntest, als Du sagtest, dass Deine Druckertinte bei der Informationsfülle fast nicht gereicht hätte. Niemand weiß doch einzuschätzen, kann erkennen und ermessen, dass ich Dir nur die für den Erkenntnisgewinn notwendigen Kopien auf Deine Bitte hin gefaxt hatte. Ab jetzt wirst Du Deine Tinte sparen können, ich werde Dich jedenfalls nicht mehr behelligen.

5. Es trifft nicht zu, dass wir, wie Du ständig sagst, “besser“ waren als unsere Nachfolger. Sie führen nur fort was wir, also vor Allem auch Du, G. Sche und K. Jat, seit langer Zeit begonnen haben. Wir haben stets nur nach- und aufgegeben, das Ergebnis ist die Situation, die wir heute vorfinden und beklagen. Aufgegeben wurden „Kleinigkeiten“ wie Probezeiten, Pausenregelungen mit Arbeitszeitverlängerung, Seife, Tee, Milch, Handtücher, eigene Kantinen und Verkaufsstellen usw., aber auch Großes wie Belegschaftsaktien (Outsqueezen (wie "Ausdrücken von Eiter aus Pickeln") der Kleinaktionäre nach den erfolgten Änderungen (Verschlimmbesserungen) des Aktiengesetzes durch Rot/Grün nach 1998) und, was ganz Wichtiges: Die aus dem Inhaltsverzeichnis gestrichene Betriebsvereinbarung vom 19.12.1946, die daraufhin in Vergessenheit geriet obwohl noch gültig, auch und vor Allem mit Deiner Stimme und Aktivität, nachdem ich ein Gültigkeits-Gutachten dazu machen ließ. Vergangen. Anders als Du behauptetest war es stets kein Wechselspiel bei dem wir gaben und bekamen. Wir bekamen nichts und verloren (fast) alles. Tarifverhandlungen erfolgten "aus einem Bauchgefühl heraus". Die entsprechenden Sitzungen, die ich begründend verfolgte, verliefen chaotisch. Meine Darstellung volkswirtschaftlicher Basisdaten, unserer Unternehmensdaten und eine Ableitung eines Forderungskataloges daraus resultierend wurden regelmäßig "zerrissen", verlacht und ignoriert ("Personalvorstand" Cra antwortete mir auf einer VV im ICC: "Wir können und dürfen nicht volkswirtschaftlich denken." Das habt Ihr zu Eurer Maxime werden lassen. Oder war das einfach nur mit Unwissen begründet?). Auch dadurch wurden die Mißerfolge programmiert. Vor Allem fehlten mir die von mir erbetenen Soll-/Istvergleiche nach dem jeweils erfolgten Vertragsschluss, auch mit denen der anderen EVU´s. Die Vergleiche der relativen Ergebnisse waren trügerisch und gaben einen falschen Eindruck, weil von jeweils sehr verschiedenen Basisdaten der Absolutwerte ausgegangen wurde und werden musste. Einfache Mathematikregeln (Prozentrechnung) wurden bewußt oder auf Grund von Unkenntnis vernachlässigt.

6. Ich erinnere mich, dass Ihr vielfach, ohne über volkswirtschaftliche / betriebswirtschaftliche / technische und politische Kenntnis zu verfügen, gegen Eure von Euch nicht erkannten eigenen Interessen gestimmt habt. Du und Sche wart doch im Aufsichtsrat, einen kenntnisbasierten Einsatz habe ich stets vermisst, andererseits aber auch nicht erwarten können, ebenso den von Stro, weil Euch allen die formalen Qualifikationen fehlten. Bilanzanalyse und Unternehmensvergleiche sind für manche "trockener Stoff", erfordern BWL-Kentnisse, viel Zeit und Ausdauer und sind schweißtreibend, aber ohne das geht´s nicht wie wir wissen und erfahren mussten. Das geht alles nicht "bei einem Glas Bier (oder Wein oder sonst etwas)". Eine Wahl allein, auch wenn man stolz ist z.B. in der Personalfindungskommission sein zu dürfen, macht niemanden zum Fachmann sondern nur Bildung, Ausbildung und die Praxis. Die Metamorphose findet nicht statt, aus der Raupe wird kein bunter Schmetterling. Man, also  auch die "Gegenseite", merkt das auch an der Sprache, an der Aggressivität, an Gestik, Mimik und Körpersprache, kurz, am scheinbar "starken Imponiergehabe" und am Gesamtverhalten. Sie, die Gegenseite, verwendete einen für sie üblichen Sprachcode, der aber bei Euch nicht gebräuchlich war, also nicht verstanden wurde und deshalb nicht nicht interpretiert werden konnte, auch nicht vom jeweils gewählten "Arbeitsdirektor". Insofern stimmen wir Deiner letztlich vorgetragenen Suada zu Deinem Einkommen und dass es Dir zustünde, einer Selbstein- und Überschätzung, nicht zu, weil jedes Deiner Worte und die Art Deiner Ausdrucksweise dagegen sprach. Wir hatten uns im Maneltarifvertrag (MTV) Regeln gegeben, die von Euch nach Gutdünken zum eigenen Vorteil gebrochen wurden oder der Verstoß wurde zugelassen, wenn es Euern vermeintlichen und egoistischen Interessen nutzte. Das Gesamtinteresse hatte dann zurück zu stehen. Überhaupt besaßen wir ein gutes Regelwerk (Arbeitsvertragliche Unterlagen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen usw.), das allerdings zunehmend ausgehöhlt wurde, wie ich noch zeigen werde.

7. Als besonders negatives Beispiel ist mir noch unser lächerlicher Streit darüber im Gedächtnis, über welchen Aktienanteil die Stadt Berlin verfügte, welche Anteile als Depotstimmrechte bei der Berliner Bank lagen und wie sich diese in AR-Mandate hätten verwandeln lassen, die eine originäre Berliner Energie-Politik ermöglicht hätten. Eine simple Additions-Aufgabe. Du warst im Aufsichtsrat und hast nicht aufmerksam gemacht, hast keine Forderungen formuliert, weil es bequemer und vermeintlich sicherer war, hast lieber geschwiegen. Uns hat es nicht genutzt, letztlich auch Dir nicht. Viele der heutigen Probleme hätten wir (wahrscheinlich) nicht. Der bilanztechnische Standardbegriff des „Passivtausches“, ist vermutlich, als ich einen solchen zur Schadensbegrenzung forderte, an Deinen Ohren vorbeigerauscht. Es gab auch keinen Ansatz, mal gemeinsam mit mir zu klären, was es damit auf sich hat und was wir damit hätten bewirken können. In Euern Augen hätte das das Eingeständnis eines Informationsdefizites bedeutet. Und so blieb dieser Status zu unserem Nachteil erhalten. Heute kämpfst Du um einen Kasten Bier als „Deputat“ auf einer Weihnachtsfeier. Auf Dauer ist mir das zu wenig und peinlich. Einen Rechtsbruch vor einer Wahl hast Du begangen, als Du zusammen mit Fre mir zu Werbezwecken den Zutritt in das HKW Charl verweigert hast.

8. Im Zusammenhang mit dem sich über mehrere Jahre erstreckenden "Outsqeezen" (§§ 327a ff Aktiengesetz, seit 1998 durch SPD/GRÜNE formuliert) der Kleinaktionäre habe ich niemanden der AR-Mitglieder der Arbeitnehmerseite während einer der Aktionärs-Hauptversammlungen über all´ die Jahre (weder im ICC noch im Estrel) vernommen, aber auch keinen aus der Betriebsvertretung. Ich blieb ganz schön singulär, zusammen mit anderen Kleinaktionären. Von denen erhielt ich dann Zuspruch. Unterstützung von Eurer Seite fehlte völlig. Auch damit habt Ihr die Belegschaft "im Stich gelassen". Wofür war die Mitbestimmung eigentlich gut, wenn nicht nur dafür, dass Ihr Euch in Eurer vermeintlichen Bedeutsamkeit „gesonnt“ habt?

9. Dem AR-Vorsitzenden v. Benningsen-Voerder in Düsseldorf wurde aus dem BR „gesteckt“, dass Jü Fi auf einer meiner Betriebsversammlungen (ca. 1989) "Geheimnisse" aus dem AR „verraten“ haben sollte. Was für ein Unsinn! Das war nicht der Fall. Jü Fi hat stets das Interesse von Unternehmen und Belegschaft vertreten, so, wie es BR und andere Arbeitnehmer-Vertreter im AR nicht taten. Der tragische Tod des AR-Vorsitzenden (Legionellen) ersparte uns beiden dann eine für den BR peinliche Auseinandersetzung. Hinzu kommt, dass die BR-Mitglieder, das AR-Mitglied der leitenden Angestellten sowie der stvtr. AR-Vorsitzende Pag (Einschub: Berliner DGB-Vorsitzender, später „Arbeitsdirektor“ und in der Folge von der Presse wegen "Vorteilsnahme" im Zusammenhang mit dem Bau seines eigenen Hauses kritisiert. Das geschah wohl nicht zu Unrecht, vermute ich und könnte weitere Episoden berichten. Eine kleinere ist die, dass er mich auf dem Funkturm (oftmals war Alkohol ein Begleiter) über seine martialische Tarifverhandlungs-"Strategie" der bevorstehenden Tarifverhandlungen mit den AN-Vertretern und Gewerkschaft "informierte" und dann zum Schweigen verpflichtete (das ist für mich nicht beweisbar, aber das muss es auch nicht)) eine von mir zum Zwecke der Argumentationshilfe verfasste und im Hochschulbereich positiv angenommene Arbeit zur Absurdität eines "befürchteten Geheimnisverrates“ von Arbeitnehmer-AR-Mitgliedern aus dem Aufsichtsrat (ca. 1983) nach erfolgter Einführung der Unternehmensmitbestimmung (1976) als persönlichen Angriff werteten, kritisierten und ignorierten. Peinlich und bar jeder Fach- und Sachkenntnis war auch die Selbstdarstellung des BR und von Pags im Manager-Magazin-Artikel „Sanfte Entsorgung“ (01.1994), in dem erklärt wurde, wie man sich leicht von Teilen der Belegschaft trennen wollte und konnte und diese dabei sogar noch mitwirken würde, die Belegschaft der Lächerlichkeit preisgegeben wurde. Dabei war dann, im negativen Sinne, in dem mehrseitigen Artikel die Betriebsvereinbarung vom Dezember 1946 ein "nützliches" Argument und Hilfsmittel. Ebenso kontraproduktiv das stetige Vermeiden einer Pattsituation im AR mit dem Hinweis, dass dann der AR-Vorsitzende seine zweite Stimme ziehen würde. Nicht mal auf diesen Versuch habt Ihr es ankommen lassen, damit einmal die Konflikte offenbar wurden. Das war doch "Selbstmord aus Angst vor dem Tod". Der Mitautor des Unternehmensmitbestimmungs-Gesetzes und vormalige Bewag-AR-Vorsitzende Sohl hat sich wohl nicht ausgemalt, dass er dermaßen erfolgreich sein würde. Deshalb verließ  er dann auch die Belegschafts-Vollversammlung (VV) im ICC, als ich das Problem ansprach.

10. Positive Beispiele für BR-Arbeit waren für mich die, auch von mir angeregte, Unterstützungsbotschaft für den Bundeskanzler W. Brandt (ca. 1971) zu dem Überstehen des gegen ihn eingeleiteten „Konstruktiven Misstrauensvotums“ (Barzel, CDU) sowie der offene BR Brief-Appell von G. Neu an den Berliner ÖTV-Chef Lan (später dann doch "Arbeitsvorstand" und bald wegen "Untätigkeit" von den Arbeitnehmern geschasst) mit der Aufforderung, nicht in den Bewag-Vorstand einzutreten. G. Neu sollte so Recht behalten. Übrigens verbreitet auch B. Me mit seinen jetzigen Aktivitäten bezüglich unserer Altersversorgung keine Angst, sondern macht positive Arbeit. Deine Polemik ist unberechtigt. Aber die Beispiele positiver BR-Arbeit waren und sind zu selten.

11. Gut in meiner Erinnerung verankert ist noch die Abfassung und der Versuch der Implementierung neuer "Unternehmensleitlinien". Mein Hinweis, dass wir über einen guten Leitlinien-Katalog verfügen würden, wir diesen nur mit Leben erfüllen müssten, wurde ignoriert. Ich bekam Gegendruck zu spüren, wie üblich, wenn die Diskussion unbequem wurde. Wir wurden aufgefordert, diesen neuen Katalog mit zu formulieren, was ich dann auch aufgriff. Mein Vorschlag wurde nach der Überreichung "versenkt"wie auch das ganze Projekt der Vergessenheit anheim fiel.

12. Die häufigen Kaffee-Runden mit dem AR-Vorsitzenden von Bennigsen-Voerder im Tegeler Flughafen-Restaurant, zu denen dieser extra aus Düsseldorf einschwebte, hatten natürlich die Erkundung der Vorstellungen der Arbeitnehmer-Bank im AR zum Ziel. Mein Appell an Euch, wahrscheinliche Problemrahmen zu ergründen und einen Vorstellungs- und Forderungskatalog zu formulieren traf bei Euch nicht auf Gegenliebe und wurde "zerrissen". Und so seid Ihr, incl. ÖTV-Chef Lan, ohne Vorstellungen in das Gespräch hineingegangen und mit den Ideen des AR-Vorsitzenden herausgekommen. Deutlich erkennbar waren die Argumente des Anteilseigner-Vertreters, die nur flüchtig mit eigenen Worten kaschiert wurden. Der AR-Vorsitzende hatte doch nicht das Hobby, mit den AN-Vertretern Kaffee zu trinken. So wurden Gelegenheiten verabsäumt, die Unternehmenspolitik im Interesse der Stadt, der Belegschaft, der Kunden und auch der Kleinanteilseigner zu gestalten und zu formulieren.

13. Als besonders schlimm empfand ich es und empfinde ich es noch heute, dass ich, zumindest zeitweise, Teil dieser bedauerlichen Veranstaltung war. Ich hatte versucht, mich so intensiv wie es mir möglich war, auf die Aufgabe und das Mandat vorzubereiten. Ich war begeistert von dem an uns vererbten Vertrags- und Vereinbarungskatalog, unserem Regelwerk. Die Existenz dieses Regelwerkes hatte Begründungen, die in der Nachkriegszeit lagen, deren Erinnerung allmählich verblasste und die Ihr leichtfertig teilweise aufgegeben habt.  Es war mein Bestreben, ihn zu erhalten und auszubauen. Die Zeit war noch günstig. Ich war naiv. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass es in unserer Mitte Kräfte gab, die zum Ziel hatten, genau dieses Regelwerk auszuhöhlen. Das wurde deutlich und für mich manifest z.B. bei der Erarbeitung eines neuen Personalbeurteilungs- und Bewertungskataloges. Auch die Einführung von entsprechender vorgefertigter Standard-Software (People-Soft) ließ es Euch einfach und sinnvoll erscheinen, darauf zurückzugreifen, ignorierend, dass damit auch ein "Trojanisches Pferd" Einlass in die Betriebsvertretung erhielt. So gesehen bin ich gescheitert. 

Wir vermissen, und vermissten stets, die Fähigkeit zum kontroversen, kritischen Gespräch, auch eine zumindest gewisse Diskussionskultur fehlte uns. Meine Liste ist nicht vollständig, wird aber ständig ertüchtigt werden können.

Wir wollen jetzt schließen, werden Dich auf Deinen Treffen nicht mehr stören, wünschen der Gesamtgruppe allerdings alles Gute und hoffen, jeden Einzelnen von Euch außerhalb der Gruppe noch lange und gesund begrüßen zu können. In der Gruppe BR 199 werden wir aber nicht mehr anwesend sein.

Anmerkung vom 20.02.2014: Wie bereits in dem Trailer zu diesen Zeilen bemerkt, handelt es sich hier um die fiktive und anonymisierte Langversion eines realen Briefes. Als ich darauf anlässlich eines anderen Treffens vor wenigen Tagen ansprach und hinwies, "ermahnte" mich ein Sprecher des Energiemuseums, diese Sachverhalte gedanklich abzuschließen und ruhen zu lassen. Ständig neu diskutiert würde man doch sonst "nicht weiter kommen". Das sei doch Vergangenheit und lange vorbei.

Darauf ist zu erwidern, dass diese Sachverhalte ursprünglich nicht von mir angesprochen wurden, sondern durch mir nicht bekannte ehemalige Mitarbeiter. Ich bin erst während der Suada über die Rechtfertigung des angeblich gerechtfertigten Lohnbezuges des Vortragenden hinzugekommen. Die anderen Themen ergaben sich von selbst. Ich habe bisher niemanden wegen Inaktivität oder Konteraktion kritisiert. Zu den Kritikern gehören aber auch andere Teilnehmer aus dem Kreis, d. h. es ist keine Meinungshomogenität existent. Andere Kritiker verlassen den Kreis schweigend. Mich zum Stillschweigen zu veranlassen hieße den "Überbringer der Nachricht als Schuldigen zu strafen", so wie es im Altertum üblich war. Das macht eine Aussage über die gedankliche Basis der Appeasement-Anhänger. Für meine Zeilen erhielt ich Zuspruch von anderen, nicht zu benennenden Personen schriftlich wie auch im Einzelgespräch. Ich stelle fest, dass diejenigen "Führungspersonen", die kritiklos die Vorgaben aus Politik und Anteilseignerbereich umsetzten und die Kritiker "brachen", was durchaus zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil geschah, in den Kreisen, die sich freiwillig und autonom zusammengefunden haben um das gesellschaftliche Leben und Beisammensein durch Interaktion weiterhin zu praktizieren und zu fördern, nicht mehr zu finden sind. Es spricht viel dafür, dass sie nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben aller wegen des Fehlens ihrer ehemaligen hierarchischen "Machtvorteile" die Kritik fürchten müssten und dieser nicht gewachsen wären. Sie haben ja stets nur ein anderes Verhalten trainiert und praktiziert. Weiterhin ist zu sagen, dass diejenigen, die jetzt "Ruhe" wünschen, noch niemals durch Ideen und Diskussionsfreude aufgefallen sind, sondern durch schweigendes Funktionieren. Wir würden nicht "weiter kommen", so die These. Worin würde dieses "Weiter" wohl bestehen? Ist nicht bereits genug Schaden im Unternehmen durch schweigende Duldung erzeugt worden? Ist es nicht merkwürdig, dass mich ausgerechnet der Vertreter des Energiemuseums zum "Vergessen" ermahnte, wo doch gerade ein Museum mit der Vergangenheit arbeitet, sie zum Thema hat? Wäre es dann nicht folgerichtig, wenn er seine Exponate hinwegwerfen würde, vor allem dann, wenn diese weitgehend ungeordnet, ohne einen gesellschaftlichen Bezug herzustellen, zur Besichtigung dargeboten werden? Entspricht nicht die bezuglose Ausstellung der Gerätschaften dem Spartacus-Aufstand der römischen Gladiatoren, denen wegen des Fehlens einer politischen Zielsetzung nach langem siegreichen Hin- und Herzug im antiken Italien letztlich der Atem ausging und ihr Freiheits-Bestreben und -Vorhaben zusammenbrach? Denn wie bei der Spartacus-Parallele ist die technische Qualität der Exponate zweifellos gut und sie verlieren nur durch das Fehlen eines "roten Fadens" und des gesellschaftlichen und technischen Bezuges. Auch das reflektiert die psychische Verfassung des Unternehmens, wie es ursprünglich als ältester Energie-Erzeuger bestand und lange Zeit Dank seiner Mitarbeiter überaus erfolgreich war.

Übrigens: Wir würden die Schriften des philosophischen Florentiners Macchiavelli  (z.B. "Discorsi" und "Il Principe") nicht genießen und von seinen Erkenntnissen nicht zehren können, wenn er so gehandelt hätte, wie es jetzt von mir erwartet wird. Die Parallele zeigt, dass wir uns nicht viel weiterentwickelt haben und das "zivilisatorische Eis" sehr dünn ist, auf dem wir wandeln.

(Namen geändert)

 

Am 02.09.2012 zu einem weiteren Verfahren im Zusammenhang mit geforderten „Altanschließer-Beiträgen“ des WAZ Jüterbog vom 29.08.2012:

 

„Neue und merkwürdige Sichtweisen.“

 

Am 29.08.2012 war ein weiteres Verfahren von Klägern aus Jüterbog gegen den Wasser-und Abwasserzweckverband Jüterbog zu erleben. Wegen der Zahl und der Stringenz der anhängigen Verfahren hatten CDU-Politiker bereits die Durchführung eines Musterverfahrens gefordert. Auch in diesem Verfahren, vor einer neu besetzten achten Kammer des Verwaltungsgerichtes Potsdam verhandelt, wurden wie seit 2010 die Standardprobleme kritisiert: In der Kalkulation wurde die Beliebigkeit von circa zweihundert Positionen und die Einstellung von „Zukunftskosten“ benannt. Tatsächliche Kosten hätten dargelegt werden sollen. Die Flächenermittlung sei fehlerbehaftet dem Grunde und der Höhe nach und auch die Ermittlung der Geschossflächenzahl. Einnahmen seien nicht vom Aufwand abgezogen worden. Ebenso wurde die Satzung in Frage gestellt. So könne eine unwirksame Satzung durch eine neue ersetzt werden, aber eine wirksame könne nur durch eine neue, allerdings „weichere“, keinesfalls durch eine „strengere“, ersetzt werden. Dann hätte die erste für unwirksam erklärt werden müssen. Das Gericht hat aber die Wirksamkeit der ersten selbst festgestellt, nachträglich könne es daher nur eine „weichere“ anerkennen. Wenn der Mindestinhalt der Satzung fehle, werde die Satzung ungültig. Die Beklagte hat die Fehler zum Teil zugegeben. Besonders bemerkenswert erscheint für den laienhaften, gleichwohl interessierten, Zuhörer die geschilderte Tatsache, dass der Zweckverband Anfang der neunziger Jahre sich von der Politik der Stadt „freikaufen“ musste, um „in´s Leben entlassen werden zu können“. So musste der Zweckverband Kredite in Höhe von circa 1,7 Millionen DM aufnehmen, für Anlagen, die ihm noch nicht gehörten und obwohl noch keine Einnahmen erzielt wurden, und diese Kredit auch weiterhin bedienen, was die Kostensituation „unübersichtlich“ gestaltete. Das sind nur einige der strittigen Fragen, die gleichwohl „die Arbeitsplätze im Verwaltungsgericht sichern helfen“, so eine ironische Bemerkung der Kammer. Im Gegensatz zur früheren Kammerbesetzung veränderte sich jedoch die Sprachregelung der neuen Richterschaft. Auf den begründeten Hinweis der Klägerseite, dass wegen einer etwas abweichenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichte Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg eine verfassungsgerichtliche Klärung angezeigt sei, bestätigte die achte Kammer die Zulässigkeit dieser Einschätzung. Gleichwohl schließe sich die Kammer dem Gesetz sowie der, etwas unterschiedlichen, Sicht der beiden anderen Gerichte an. So sei die eine Sicht begründet mit einer „echten Rückwirkung“ (etwa: Die Kläger mussten mit einer Rechtsänderung rechnen) die andere Sicht mit einer „unechten Rückwirkung“ (etwa: Die Kläger konnten mit einer Rechtsänderung rechnen). Das scheint mir an den Haaren herbeigezogen zu sein. Wer konnte oder musste mit dem Ende der DDR rechnen und danach mit veränderten Rechtsbegründungen? Unter diesen argumentativen Vorzeichen und Bedingungen ist alles in Frage zu stellen, Rechtssicherheit wird zur Fiktion. Die vorherige Kammerbesetzung ironisierte wenigstens Gesetz und Rechtsprechung. Die neue Besetzung argumentierte damit, dass die Bürger kein Interesse an der bestehenden Verschuldung der Zweckverbände haben dürften und deshalb wohl durch Zahlung ein Ende gerne herbeiführen würden. Auf diese Weise wird einer etwas merkwürdigen Sicht Vorschub geleistet, die Verursacher in der Politik aus der Verantwortung zu entlassen.

 

Am 10.06.2012 zur Brandenburgischen Spezialproblematik „Altanschließer-Nachforderungen“ in Verbindung gebracht mit anderen Regierungs-Fauxpas in Land und Bund:

 

„Wo endet das Unvermögen?“

 

Die vielen Leserbriefe zum Thema „Abkassieren von Altanschließern“ erforderten bestimmt schon häufiges Druckerschwärze-Nachtanken. Aber die vorgetragenen guten Argumente wurden von Landesparlament und Regierung erkennbar ignoriert. Die Kritiken werden offenbar als nicht sachkundig eingeschätzt. Der Vortrag des Verwaltungsgerichtes in der Kammerverhandlung gegen den Wasserverband KMS (Febr. 2010) und der folgenden Einzelrichter-Verhandlungen bezüglich falscher Satzungen und Kalkulationen, dass die Rechtssituation in Brandenburg ein „Unikum“, worüber man verwundert, gleichwohl aber an das Gesetz gebunden sei, wie auch das Argument eines ehemaligen Bundesrichters (2008), dass die Forderungen verjährt seien. Beides verfing offensichtlich nicht. Wenn jetzt die existenzbedrohten Wohnungsgesellschaften eine rechtliche Sondersituation für sich fordern, dürfte das gegen eine Interpretation des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 GG) verstoßen. Man könnte die Gesellschaften auch fragen: „Gut geschlafen, bisher?“ Es stimmt auch nicht, dass die Leistungen der Wasserverbände jetzt höherwertig als 1990 sind. Geliefert wird wie eh und je Wasser und nicht Champagner. Es wird gegen den Rechtsgrundsatz „Kein Recht ohne Gesetz“ verstoßen. Die Antwort auf die Frage, ob zukünftig jede Rohr-oder Pumpenerneuerung zu Altanschließer-Nachgebühren führen würde, bleibt offen. Nein, an der Kompetenz der Landesregierung wie auch des Parlamentes kann man berechtigte Zweifel haben, nach Pannen, gebrochenen Versprechungen und Fehlern wie bei Cargo-Lifter, Chip-Fabrik (Frankfurt), Kraftwerksbau (Potsdam), steuerliche Fehlbehandlung von Dienstwagen (Potsdam), Grundstücksverkäufe (Potsdam), Braunkohlen-Tagebaue (Lausitz), Lausitzring (Lausitz) sowie letztens das Versagen der Aufsichtsräte bei der Eröffnungspanne des Flughafens BER (Willy Brandt, dessen Namen wir in diesem Zusammenhang gar nicht nennen möchten). Die Mandate werden gerne wahrgenommen, aber verdrängt, dass damit dem Gesetz folgend Pflichten verbunden sind. Politiker gerieren sich stets als Opfer, nie als Täter. Oft war es dann der Chauffeur (wie auch jüngst beim „Teppich-Transport-Fauxpas aus Afghanistan mit einer Bundeswehr-Maschine am Zoll vorbei “ des Entwicklungs-Ministers Niebel). Immer bezahlt der Bürger. Die Frage ist: Wie lange toleriert der Wähler so etwas? Das Bundeskanzlerinnen-Verhalten bezüglich des ehemaligen Umweltministers könnte uns hier als Vorbild dienen (er wurde von ihr aus dem Amt "komplimentiert" und ein ihr genehmer eingesetzt).

Bezogene Artikel: „Alarm der Altanschließer“, „Verbände machen Kasse“, Schamlose Ausplünderung“, alles MAZ, 09.06.2012.

 

Am 31.12.2010 zum Thema: Zu Nachforderungen an „Altanschließer“: „Tausende Bürger werden belastet“:

 

„Skurriles Verwaltungsgerichts-Verfahren.“

 

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit findet jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam ein skurriles Verfahren eines „Altanschließers“ (Stadt Jüterbog) gegen den WAZ (Wasser- und Abwasserzweckverband) statt. Bisherige Termine waren der 22.09. sowie der 08.12.2010. Skurril deswegen, weil sich als Kontrahenten die beiden Vertragspartner gegenüber saßen, die noch vorher einvernehmlich mit den selben Personen die jetzt beklagten Satzungen und Kalkulationen unterschrieben hatten. „Sie können hier Ihr Gesicht nicht verlieren, das haben Sie bereits getan“, so die Kammer humorvoll. Recht und Gesetze seien klar, alles bekannt und nichts neu gewesen, so die Feststellung des Gerichtes. Mit der Änderung des KAG und der danach folgenden OVG-Entscheidung vom 12. Dez. 2007, die den Verbänden nach vorliegender Satzung die Erhebung von „Altanschließer-Beiträgen“ überhaupt erst ermöglichen soll, will das Land ca. 450 Mio € eintreiben, die durch Fehlplanungen und, sagen wir, „Irrtümer“ in den Kassen fehlen. Der Landeshaushalt soll geschont werden. In diesem Verfahren, wie auch in anderen, ähnlich gelagerten, z.B. gegen den KMS, wurden vom Gericht fehlerhafte Kalkulationen und unzulässige Satzungen beanstandet. Die 8. Kammer forderte den WAZ also am 22.09. auf, die schon in mehreren Varianten vorliegende Satzung und Kalkulation zu überarbeiten. Am 08.12. lag also die vierte oder fünfte Variante, so genau wissen es die Zuhörer und wohl auch das Gericht nicht, der Unterlagen vor. Die Kammer verzichtete scherzhaft auf einen Kostenersatz für ihre Mitarbeit an den Grundlagen. Gleichwohl wurde der Klägerin (Jüterbog) erklärt, dass sie wohl zahlen müsse, wenn keine neuen Erkenntnisse (Gesetz- oder Rechtsprechungsänderung) vorlägen, obwohl deutliches Unverständnis über das neue KAG geäußert wurde. Der Sichtweise des Gesetzgebers widersprach schon im Jahr 2008 ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Argument, dass die Forderungen verjährt seien. Für die Landesregierung verliert aber wohl ein Richter mit seiner Pensionierung seine Rechtskenntnisse und Urteilsfähigkeit. Die Verbände übernehmen jetzt die ihnen zugeordnete Position des „Schwarzen Peters“, wenn postuliert wird, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz Priorität besitze. Für uns wird aber keine Gerechtigkeit durch gleichmäßige Verteilung von Unrecht erzeugt. Für uns wird der Rechtsgrundsatz „Kein Recht ohne Gesetz“ verletzt, denn das neue KAG galt noch nicht zum Zeitpunkt der Herstellung alter Anschlüsse. Außerdem wird durch KAG und OVG-Entscheidung eine neue Tür geöffnet: Was, wenn ein Klärwerk erweitert, eine Pumpe erneuert, ein Rohr neu gelegt werden muss? Werden Nachforderungen geltend gemacht? Von welcher Aufwandshöhe an? Die jetzige Regelung schafft völlige Rechtsunsicherheit. Es gilt auch nicht, dass die Versorgungsqualität verbessert wird, denn aus dem Hahn rinnt weiterhin Wasser und keine Limonade. Wir wünschen uns, dass die „Irrtümer“ der Vergangenheit geklärt werden und nicht an der falschen Front gekämpft wird. Jedenfalls ist die Verfolgung des augenblicklichen Verfahrensverlaufes durch den einvernehmlichen Verzicht auf eine Fortführung der mündlichen Verhandlung für uns sehr erschwert worden. Wir befürchten in der Folge einen Nachfrage-Ausfall in der Höhe der Nachforderungen und Unternehmenskonkurse.

 

Am 23.09.2010 zur jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung des KMS vom 21.09.2010, „Wie auf einem türkischen Basar“ und „Abgespeckte Kalkulation“, MAZ-ZR, 23.09.2010 zur unendlichen Skandal-Geschichte der Wasserverbände:

 

„Zu viel vom Wasser ist auch nicht gut.“

 

Die achte Kammer des Verwaltungsgerichtes Potsdam hatte für die beiden Kontrahenten im Altanschließer-Streit, die Stadt Jüterbog einerseits und den WAZ andererseits, beruhigende Vorbemerkungen: Sie können hier Ihr Gesicht nicht verlieren, das haben Sie bereits getan. Weiterhin werden Vorbehalte gegenüber den Kontrahenten zurückgestellt, beiden werde Asyl geboten. Das Recht und die Gesetze waren klar, alles war bekannt, nichts neu. Und, möglicherweise als Hinweis an den Brandenburger Gesetzgeber gerichtet, erfolgte die Erinnerung an den ehemaligen Thüringischen Ministerpräsidenten, der angesichts des drohenden Wahlverlustes versuchte, alle Beiträge abzuschaffen. Das alles spielte in dem dann folgenden Kammerverfahren am 22.09. allerdings keine Rolle. Andererseits kamen dem geübten Laien-Zuhörer viele Argumente bekannt vor aus den Februarverfahren gegen den KMS: Problematische Flächenermittlungen, fehlerbehaftete Kalkulationen, die mehrfach überarbeitet vorlagen, kritisierte Bewertung von Aufwand für Investitionen oder Kosten für die Gebührenkalkulation, streitige Geschossigkeiten und deren Zuordnungen zu den Grundstücken, Satzung, also das ganze Spektrum. Es soll hier nicht auf die Details eingegangen werden. Das Gericht vertagte sich bis zum November, gab aber einige Klarstellungsaufträge als „Hausarbeit“ den Kontrahenten mit auf den Weg. Ganz verwundert reagierte das Gericht allerdings auf die Tatsache des unbegründeten Widerspruches der Klägerin (Jüterbog) gegen den Kostenbescheid des WAZ und die daraus resultierende Klage: Es hätten doch alle Beteiligten die Grundlagen für die Bescheide (Satzung und verschiedene Kalkulationen) einvernehmlich unterschrieben und damit anerkannt, teilweise mit vier und mehr Namen, deren Eigentümer sich jetzt als „Gegner“ vor Gericht träfen. Das Gericht befindet sich also in dem Dilemma, diese Tatsache in einer Entscheidung gegenüber einigen rechtsgrundsätzlichen Fehlern des Gesetzgebers abzugrenzen. Diese Problematik beschäftigte am Tag zuvor in der Einwohnerfragestunde auch die Verbandsversammlung des KMS. Die Bürgerinitiative übergab unter Verwendung treffender Argumente Petition und Unterschriftensammlung den Mitgliedern der Verbandsversammlung. Es entstehe der Eindruck, der KMS mache weiter wie bisher ohne Beachtung der Urteile des Verwaltungsgerichtes. Wieso erinnerten wir uns in diesem Augenblick an die drei Affen (Nichts (Schlechtes) hören, sehen und sagen) und vermissten den vierten Affen im Bunde (Nichts (Schlechtes) tun) der buddhistischen Religion? Kritisch bleibt in jedem Falle auch, dass die in den Vergleichen gewährten Nachlässe am Verband hängen bleiben und später auf nicht definierbaren Wegen bei den Kommunen und/oder den anderen Kunden auf der Rechnung erscheinen. Für uns ergibt die gleichmäßige Verteilung von Unrecht und Ungerechtigkeit kein Recht und Gerechtigkeit. Eine Orientierung an anderen Kalkulationen und Satzungen greift zu kurz. Es wurde gegen den Rechtsgrundsatz verstoßen: Kein Recht ohne Gesetz. Gesetzgeber und OVG haben listig den unbedarften Verbänden den schwarzen Peter zugeschoben. Es ist nicht hämisch gemeint, wenn wir das Scheitern wünschen. Das Verwaltungsgericht war bisher sehr bemüht um Aufklärung ohne allerdings das Gesetz, wie es sinnvoll wäre, rückverändern zu können.

 

Am 30.05.2010 zum Interview mit der Verbandsvorsteherin des KMS, MAZ-ZR, 20.05.2010:

 

„Wunderbares Wasser.“

 

Wasser ist eine wunderbare Flüssigkeit. Unbekannt war uns bisher, dass die Beschäftigung damit aber auch einen verklärten Blick auf die Realität, so etwas wie eine psychedelische Sicht der Dinge, eröffnet. Wir haben viele der Verwaltungsgerichtsverfahren bezüglich der geforderten Anschlussbeiträge miterleben dürfen. Waren wir auf Veranstaltungen in einer Parallelwelt? Die Verbandsvorsteherin erklärt jetzt völlig Selbstverständliches, wenn sie sagt, dass alle Anschlussnehmer sich an den Investitionskosten beteiligen müssen. Der Lösungsansatz für diese Trivialität ist jedoch merkwürdig. So sind beide Vorschläge, die der Vorsteherin wie die der Verbandsversammlung, einzuschätzen: Erstere meint die Liquidität nur über die Erhebung von Anschlussbeiträgen von Altanschließern sichern zu können, Letztere sucht die Rettung in unterschiedlich hohen Wasser- und Abwassergebühren. Wie machen das eigentlich die Strom- und/oder Gasversorger? Gibt es da etwa rückwirkende Gebühren für Altanschließer, weil irgendwo eine neue Turbine oder ein neues Gasrohr installiert wird. Zahlt man unterschiedliche Preise wenn man in der Bahnhof- oder in der Lehmannstrasse wohnt? Nein. Man zahlt, nach Tarifgruppe, einen Preis und bei Anschluss eventuell einen Vorschuss. Ende. Bezahlt man für ein Auto nach vielen Jahren einen Aufpreis, weil sich der Hersteller in der Kalkulation geirrt oder seine Reparaturwerkstatt modernisiert hat? Vom Sonderfall „Opel“ abgesehen zahlt man nicht nach und ansonsten einen Preis. Kalkulation und Satzung zu klären war doch gerade eine Aufgabe des Gerichtes an den KMS. Wir sehen schon den nächsten Klage-Tsunami entstehen. Es herrscht Unverständnis über die unterschiedlichen Gebühren im Anschlussgebiet 2 und 1 (Waldstadt und „Restgebiet“). Erklärt wird, dass die Entwicklung der Waldstadt beim Beitritt durch zu hohe Gebühren nicht ausgebremst werden sollte. Das war vor ca. sieben Jahren. Jetzt wird seit dem 23.02.2010 die Subvention der Waldstadt durch die Ausweitung des Unterschiedes noch ausgedehnt. Waldstadt zahlt jetzt nur noch 61% der Gebühren des Restgebietes gegenüber vorher 90%. Auch das war doch ein Kritikpunkt des Gerichtes. Hätte der KMS keine Monopolsituation, könnte man sich in das Spiel „Monopoly“ versetzt sehen: „Rücke vor auf Los und ziehe viertausend Mark ein“. Wir hoffen nicht, dass dem Wasser heimlich etwas Alkohol beigemischt wird, um unsere Aufmerksamkeit zu dämpfen. Dann müssten wir in Zukunft aus Kostengründen im Sekt baden und Cola trinken.

Zu einem Artikel in der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 10.08.2010:
Bezogener Artikel: „Rocher stellt sich hinter Bürgerinitiative KMS“, MAZ ZR, 10.08.2010. Zur Reaktion des ehemaligen Verbandsversammlungsvorsitzenden auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes:
 
„Nebelkerzen aus Rangsdorf.“
 
Wir waren überrascht, aber auch wieder ganz schnell ernüchtert: Der Rangsdorfer Bürgermeister versucht, die fehlerbehafteten Beschlüsse zumindest teilweise über die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes „hinweg zu retten“. Das wird neue Verfahren befördern, weil alte „Irrtümer“ erneuert werden. Die Realitäten, über die das Gericht für die Akteure ernüchternde Entscheidungen traf, wurden von allen Mitgliedern der Verbandsversammlung getragen. Der damalige Verbandsvorsitzende ist da nicht durch Abweichung, Originalität, Rechts- und Gerechtigkeitsstreben aufgefallen. Das Gericht kritisierte pointiert die häufigen Beschlüsse über rechtsproblematische, aber auch der Verbandsversammlung unbekannte und nicht nachgefragte Sachverhalte, kurz, man wunderte sich, dass man sich durch Inkompetenz verblenden ließ. Dieses änderte sich teilweise erst in der letzten Zeit durch neue Mitgliedspersonen. Der Rangsdorfer Bürgermeister hat sich die Erfahrung durch die Wahrnehmung der mündlichen Gerichtsverhandlungen, speziell der Kammersitzung, erspart. Im Verkehrsrecht nennt man das einen „Knallzeugen“, der alles sah, als es bereits geschehen war. Das schärft nicht Blick und Urteilsvermögen. Das Gericht konnte nur so entscheiden, weil es die Verbandsversammlung vorher schon wegen der Rechtslage hätte tun müssen. Das Gericht hat kein neues Recht geschaffen. Für Wünsdorf wurden erstaunlicherweise noch im Februar 2010, während des Verfahrens, neue Tarife beschlossen, die die Ungleichbehandlung vergrößerten. Aus dem Gerichtsverfahren folgt nicht zwangsläufig für alle Angeschlossenen ein neuer, „gleicher“ Beitrag. Das Gericht war verwundert über die Rechtsschöpfung des Gesetzgebers. Daraus folgt, dass eher der Status vor Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes anzustreben wäre. Die Brandenburger Rechtssituation ist ein Unikum in Deutschland. Die Forderungen seien verjährt und damit rechtswidrig, argumentierte ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichtes schon 2008. Nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sprach ihm die Landesregierung aber seine Urteilsfähigkeit ab und versuchte sich mit Absurditäten. Der Rangsdorfer Bürgermeister setzt mit seinen Vorschlägen noch eins drauf, wenn er weitere Beiträge für Altanschließer fordert. Das Wort „Verjährung“ kommt bei ihm nicht vor. Der Rücktritt der Verbandsvorsteherin wurde schon gefordert, und Schadenersatzforderungen an die Verwaltung wären zu prüfen. Durch nachträgliche Stümpereien, wie eine „Tiefenbegrenzung“, würde Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit vergrößert. Frühere Anschließer sind schon durch damals höhere Grundstückspreise benachteiligt. In überregionalen Tarifvergleichen findet man häufiger höhere als niedrige Tarife bei hier niedrigerem Lohnniveau als anderswo. Ein Einzelbespiel, dazu ohne Zahlen, ist nicht repräsentativ. Die MAZ hatte damals Recht: Der Endverbraucher zahlt letztlich alles. Wir haben aber keine Sympathie für Mitglieder der Regierungsfraktionen, die den „Schwarzen Peter“ den Verbänden zuschieben.

 

Am 30.03.2010 zum Erscheinungsbild des Wasser- und Abwasserverbandes KMS (Teltow-Fläming in Brandenburg) in der Presse:
 
„KMS – Fass ohne Boden.“
 
In der letzten Zeit ist der KMS häufig in der Presse. Ein Bild von der Verbandssituation erfordert aber die Betrachtung eines längeren Zeitraumes. Gebühren und Beiträge in Millionenhöhe seien wegen fehlenden Personals nicht einbringbar, wurde schon im letzten Jahr in der Verbandsversammlung öffentlich berichtet. Zuhörer beklagten den Zinsverlust dafür in Höhe von mehr als dem Personal-Jahresaufwand für eine Arbeitskraft. Weitere Fragen behandelten damals die Sorge über die Liquiditätssituation des KMS. Es fiel auf, dass der Jahresabschlussprüfer, im gesetzlichen Rahmen zwar, sehr sanft in der Beurteilung des Verbandes umging. Auch in diesem Jahr wurde von Zuhörern kritisiert, dass er von der zu prüfenden Gesellschaft souffliert wurde. Sieben Jahre nach Fertigstellung „bastelt“ der KMS an der Geruchsproblematik des Tandemklärwerkes in Zossen. Die jetzt auftretenden Kleinklärwerksreparaturen bergen Kostenprobleme, für die kalkulatorisch keine Vorsorge getroffen wurde. Die Wartungsintervalle für die Kleinklärwerke werden verdoppelt (siehe das Berliner S-Bahn-Problem. Im Jahr 2012 wurde plötzlich und unerwartet von dem jetzt beauftragten Wartungsunternehmen versucht, die Anlage unseres Hauses sogar ein zweites Mal zu inspizieren. Eine Systematik lässt sich dabei nicht erkennen). Vom Ausgang der Kammerverfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde berichtet. Die Gültigkeit von Satzungen und Kalkulation wurden beanstandet. Kritisiert wurde auch die fehlende Prüfung der Grundlagen hierfür durch die Verbandsversammlung. Der Blankenfelder Bürgermeister sprach in der Verbandsversammlung vom 23.02.10 dem Verbandsvorstand sein Vertrauen aus, gleichzeitig bekannte er seinen Austrittswunsch für Dahlewitz. Mit welchen Zugeständnissen wurde der verhindert? Das beweist den Wert der Vertrauenszusage, aber auch eine etwas krause Logik. Fehler seien menschlich und verzeihlich, sagte er. Stimmt, aber hier wird mit den Bescheiden Macht über die Existenz von Kunden des Monopols KMS ausgeübt. Zwischenzeitlich konnte der KMS im Einzelrichterverfahren einige Vergleiche durch subtile Einschüchterung der Kläger erreichen, was voraussichtlich die Kosten für andere Kunden treibt. Zins- und Verfahrenskosten belasten die Gemeindeumlage. Aber das Gros der Verfahren ging verloren, wie der öffentliche Verkündungstermin am 18.03.10 zeigte. Da mutet es schon fast als rührend an, wie der Brandenburger Gesetzgeber und das Oberverwaltungsgericht mit vielen Schachzügen die Aufhebung der Verjährungsfristen, auch für Altanschließer, erreichte, um den, in unserem Beispiel, durch „Arglosigkeit“ in Not geratenen Verbänden die Bescheidung mehrerer hundert Millionen Euro zum Nachteil der Opfer der Monopolsituation zu ermöglichen. Der Landeshaushalt soll nicht belastet werden. Auswirkungen auf die ohnehin schwache Binnenkonjunktur sind offensichtlich unerheblich. Selbst das Gericht zeigte dafür Unverständnis. Wenn die Verbände so wirtschaften, wie wir es vom KMS gelernt haben, nutzt es ihnen nicht. Wir fürchten das Verdursten des KMS vor der vollen Wasserflasche, weil er diese nicht zu öffnen vermag. Es reicht nicht, dass „verdientem Personal“ ein rasanter Aufstieg bis zur Stufe der „absoluten Inkompetenz“ (Peter-Prinzip) ermöglicht wird. Im KMS ist es ein teures Abenteuer, über einen Wasserhahn zu verfügen. So haben die Kunden des Versorgungsgebietes 2 (Waldstadt) jetzt nur noch 61% der Wassergebühren im Vergleich zum Versorgungsgebiet 1 zu zahlen gegenüber vorher 90%. Unverständlich. So bleibt genaues Hinsehen erforderlich.
 
Bezogener Artikel: „KMS in finanziellen Schwierigkeiten“, MAZ-ZR, 29.03.2010.
Zur KMS-Verbandsversammlung vom 21.09.2010:
 
„Listige Wassergeister beim KMS!“
 
Wir brauchten etwas Zeit, die Tricks der „KMS-Wassergeister und Nixen“ zu durchschauen. So wurde die Tagesordnung der KMS-Verbandsversammlung am 21.09. zur Klärung von Kreditkonditionen unterbrochen bis zum 28.09., 13.00 Uhr. Es wäre am 21. zur Satzungsbearbeitung noch Zeit gewesen. Kein Wort fiel über die Verschiebung der Satzungsdiskussionen. Aber am 28. war nicht mit Zuhörern zu rechnen, die Beschlüsse konnten ungestörter erfolgen. Eine Sitzungsunterbrechung ohne neu erfolgende öffentliche Ankündigung ist legal (Kommunalverf. § 34), wird von uns in der praktizierten Form jedoch nicht als legitim empfunden, weil besonders zielbezogen. „Man erkennt die Absicht und ist verstimmt“. So wurden die Beschlüsse hinter legal verschlossener Tür gefasst. In abgewandelter Form dann der gleiche Trick am 02.11. Die Beschlussfassung über Kalkulationen standen auf der Agenda. Vorab verweigerten die Versammlungsmitglieder die öffentliche Befassung mit der Materie. Die Gemeinde habe ihm in einer Sondersitzung ein Mandat erteilt, so der Bürgermeister von Mellensee, er wolle ohne Beratung beschließen. Andere schlossen sich dem Vorschlag an. So wurden die Kalkulationen ohne Diskussion öffentlich verabschiedet. Alles legal, also beinahe. So wurde die Petition der KMS-BI, eigentlich innerhalb von vier Wochen zu beantworten (Kommunalverf. § 16) weder auf die Agenda gehoben noch bearbeitet. Mit durchsichtigen Antworten wurden Fragen dazu beschieden. Man wolle sich damit am 18.11. nachträglich befassen. Der Vorsitzende betonte eigene Unkenntnis des einfachen Sachverhaltes. Das erfordert Chuzpe. Jetzt sollen alle Anschließer „gleich behandelt“ werden. Gleichbehandlung im Unrecht schafft kein Recht. Die Unterschrift der Petition von 2500 Bürgern bedeutet nicht, dass alle Bürger rückwirkend zur Kasse gebeten werden wollen. Ausgedrückt wird der Wunsch nach Gerechtigkeit unter Berücksichtigung des Grundsatzes: Kein Recht ohne Gesetz. Und zum Zeitpunkt der Altanschlüsse existierte das neue Kommunalabgabengesetz (KAG) noch nicht. Werden mit dem neuen KAG eigentlich auch Nachforderungen für zukünftige Investitionen gerechtfertigt? Das öffnet die Tür für endlose Forderungswünsche. Von welcher Größe an? Die Tandemkläranlage muss verstärkt werden, eine Energierückgewinnung wird als sinnvoll erachtet, ein Rohr wird erneuert. Folgen dann weitere Kostenbescheide? Entgegen der Innenministeraussage verändert sich für den Verbraucher qualitativ nichts. Aus dem Wasserhahn rinnt nach wie vor Wasser und keine Limonade. Vermieter dürfen für Investitionen in die vorhandene Wohnungsinfrastruktur keine Mieterhöhung durchsetzen. Die Kosten gehören in die Tarife eingearbeitet. Das wird aber schwer erklärbar, sind doch die Wassertarife im KMS schon jetzt ein Drittel höher als die höchsten privatwirtschaftlich erhobenen Preise. Wir würden uns wünschen, dass die Verantwortlichen für die Misswirtschaft der Vergangenheit mit den Folgen daraus konfrontiert werden und sich verantworten müssen.
 
Bezogene Artikel: „Teures märkisches Wasser“, MAZ-ZR, 02.11.2010, „Jeder zahlt künftig seinen Obolus“, MAZ-ZR, 04.11.2010

 

Am 01.10.2010 zum Leserbrief des KMS-Verbands-Versammlungsvorsitzenden „Ziel ist ein gesunder KMS“ und „Abgespeckte Kalkulation“, MAZ-ZR, 30.09.2010 zur Situation des KMS:

 

 „Ist jetzt Gerichts- und Publikumsschelte angesagt?“

 

Wir fragen uns, welche Mentalität den Zeilen des Verbands-Versammlungsvorsitzenden unterlegt ist. Wo war der jetzige Vorsitzende in den letzten Jahren? Richtig, er war für seine Gemeinde eines der Mitglieder der Verbandsversammlung. Als Teilnehmer an den durchgeführten und entschiedenen öffentlichen Verfahren gegen den KMS wissen wir aber, dass die achte Kammer der Verbandsversammlung genau den Vorwurf in´s Stammbuch geschrieben hat, ohne Grundlagenkenntnis in der Vergangenheit Beschlüsse gefasst und deren Details nicht erfragt zu haben. Selbst während des Verhandlungsverlaufes wurde die Ungleichbehandlung von Versorgungsgebieten verschlimmbessert. Auf der letzten Verbandsversammlung wurde mit der Petition eine Fülle sachkritischer Argumente geliefert, die eine positive Beachtung wert sind. Das sagen wir, obwohl für uns weitergehend die Rückänderung des KAG die richtige Lösung wäre. Man darf nicht „den Bock zum Gärtner machen“, in dem man den Verband selbst zum Richter über die Petition macht. Der eigentliche Verursacher der Problematik ist der Gesetzgeber. Gleichwohl kann man die Verbandsvorsitzende nach vierzehn Amtsjahren nicht aus der Verantwortung entlassen, in dem man ihren Vorgänger belastet, wie geschehen. Andere, sachlich zutreffende Politik hinsichtlich Kalkulation und Satzung war zeitlich möglich. Die Verbandsversammlung kann die Vorsitzende nicht zu einer Kalkulation und Satzung entgegen geltendem Recht und Logik veranlassen. Wäre diese Forderung ergangen, hätte sie beanstandet werden müssen. Es sind nicht die Gebührenzahler, die den Verband in Not gebracht haben. Man darf sie also für die Fehler Anderer aus der Vergangenheit nicht nachträglich in die direkte Haftung nehmen. Während der letzten Sitzung wurde wegen Abganges der bisherigen ersten Verbandsvorsitzenden-Vertreterin die bisherige zweite Vorsitzenden-Vertreterin zur neuen ersten und weiterhin eine Nachrückerin zur zweiten Vertreterin gewählt. Niemand zweifelte die Kompetenz der neu Gewählten an. Wir fragen uns aber, wie es bei der von der akzeptierten Kompetenz zu den Satzungs- und Kalkulationsfehlern kommen konnte. Die neue erste KMS-Vorsitzenden-Vertreterin konnte den Verband am 29.09. sogleich vor dem Verwaltungsgericht vertreten. Auch diese beiden Verfahren gingen für den Verband verloren. Am 28.09. wurde zwar „in öffentlicher Sitzungsfortsetzung vom 23.09.10“ eine neue Satzung beschlossen, aber auf diese kam es noch nicht an. Haben wir an dieser Stelle eine leichte Ironie im Gerichtssaal verspürt? Es ist aber, um einer weiteren Publikums- und Gerichtsschelte seitens des Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu begegnen, vor dem Hintergrund der Informations-Aufnahme-Resistenz im KMS nicht schwer und sogar notwendig, durch Gerichtsterminteilnahme zum Besserwisser zu werden. Wie sonst sollte man seine Entscheidungen treffen?

 

Am 19.12.2010 zum Verfahren des Verwaltungsgerichtes Potsdam (8. Kammer) Stadt Jüterbog gegen WAZ (Wasser-Abwasser-Zweckverband Blankenfelde) wegen erhobener Altanschließer-Beiträge am 08.12.2010:

 

„Stadt Jüterbog gegen WAZ, die Zweite.“

 

Die erste mündliche Verhandlung des Verfahrens wegen erhobener Altanschließer-Beiträge Jüterbog vs. WAZ fand statt am 22.09.2010. Für den 08. Dezember wurde die Fortsetzung anberaumt. Wieder saßen sich die Kontrahenten, die einst einvernehmlich Satzung und Kalkulation vereinbarten, gegenüber. Das Gericht hatte verschiedene Klarstellungen erbeten. Diese wurden jetzt im Termin in Form eines weiteren Beitrags-Satzungs- und Kalkulations-Ordners vorgelegt. War es die vierte oder die fünfte Neufassung? Wir wissen es nicht und auch das Gericht war sich „nicht sicher“. Die Kammer bewies Humor, als sie scherzhaft fragte, was ihre Überarbeitung der Kalkulations- und Beitragssatzung wohl kostete, wenn sie nicht kostenfrei durch die Kammer erfolgen würde. Andererseits stellte die Kammer klar, dass auf der Basis des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) entschieden werden würde, obwohl Unverständnis über das Gesetz signalisiert wurde. Die Altanschließer würden wohl zahlen müssen, solange keine neuen Erkenntnisse (Gesetz- oder Rechtsprechungs-Änderung) vorlägen. An der OVG-Entscheidung vom 12.12.2007 werde festgehalten. Die Rechtsprechung sei für die Beitragszahler nicht gut. In anderen Bundesländern käme so etwas nicht vor. Die Kammer sah sich, trotz des Drängens der WAZ-Vertreter, außerstande, die zum Termin vorgelegte Beitrags-Satzungs-Kalkulation zu prüfen und zu bewerten. Der Vorsitzende war veranlasst, einen wortgewaltigen Streit zwischen WAZ und Jüterbog zu schlichten, kam aber nicht umhin, dem WAZ den schleppenden Verfahrensverlauf anzulasten. Die Unterlagen hätten bei Verfahrensbeginn vorliegen können/müssen. Der Beklagten (WAZ) wurde eine Stellungnahmefrist von zehn Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung wurde Feststellungsende angedroht. Auf weitere mündliche Verhandlung wurde einvernehmlich verzichtet. Für die betroffene Öffentlichkeit wird der Verfahrensverlauf und -Ausgang jetzt schwerer erkennbar und bedarf erhöhter Wachsamkeit. Die Folgen können für viele weitgehend sein.

 

Am 19.01.2011 und 10.02.2011 zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam im Verfahren der Stadt Jüterbog gegen den WAZ (Wasser- und Abwasserzweckverband) zum Thema „Altanschließer“, MAZ-ZR-Interview mit der stv. KMS-Verbandsvorsteherin vom 03.02.2011:

 

„Altanschließer´s Alpträume.“

 

Öffentlich, aber fast unbemerkt, fand vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam ein skurriles Verfahren einer Altanschließerin (Stadt Jüterbog) gegen den WAZ (Wasser- und Abwasserzweckverband) statt. Skurril deswegen, weil die Kontrahenten zuvor einvernehmlich die Grundlage für das Verfahren, Kalkulation und Satzung, unterschrieben hatten. Während der Verhandlungstermine musste die 8. Kammer viel Geduld und Humor aufbringen. Letztlich wusste keiner mehr genau, die wievielte Kalkulations-Variante nachgelegt wurde. Nach der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) und der darauf folgenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) vom 12.12.2007 wurde den Verbänden nach gültiger Satzung und Kalkulation die Erhebung von „Altanschließer-Beiträgen“ übertragen. Das Land will ca. 450 Mio € eintreiben lassen und den Haushalt schonen. Diese Fehlbeträge resultieren gemäß Diskussion aus „Irrtümern“ bei den Planungen der Anlagen. In diesem wie auch ähnlich gelagerten Verfahren gegen den KMS (Komplexsanierung Mittlerer Süden) wurden vom Gericht fehlerbehaftete Kalkulationen und Satzungen beanstandet. Bereits 2008 kritisierte ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichtes die erhobenen Forderungen als „verjährt“. Nach Ansicht der Landesregierung verliert aber wohl ein pensionierter Richter Rechtskenntnisse und Urteilsfähigkeit. Das Gericht deutete bereits vorab an, dass die Klägerin (Jüterbog) wohl zahlen müsse, wenn sich keine neuen Erkenntnisse (Gesetz- oder Rechtsprechungsänderung) einstellen würden. Die Verbände übernehmen jetzt die „Schwarze-Peter-Funktion“ und erklären, dass der Gleichheitsgrundsatz gelten würde. Für uns gibt es aber keine Gerechtigkeit durch Gleichverteilung von Unrecht. Für uns wird der Rechtsgrundsatz „Kein Recht ohne Gesetz“ verletzt, denn das neue Gesetz galt noch nicht zum Zeitpunkt der Herstellung der Altanschlüsse. Trotzdem kam, was kommen „musste“, weil das Gericht an das Gesetz gebunden ist: Die Klage der Stadt Jüterbog wurde abgewiesen (Gerichtsinfo). Nun wird ein neues Problem erzeugt: Werden jetzt Nachforderungen fällig, wenn ein Klärwerk erweitert, eine Pumpe erneuert werden muss? Von welcher Aufwandshöhe an? Die Entscheidung schafft Rechtsunsicherheit. Auch die Versorgungsqualität wird entgegen Ministermeinung nicht verbessert, denn aus dem Hahn rinnt weiterhin Wasser und keine Limonade. Wir wünschen uns die Klärung der „Irrtümer“ der Vergangenheit und die Aufgabe leistungsmindernder Belastungen der Bürger. Wir befürchten in der Folge einen binnenwirtschaftlichen Nachfrage-Ausfall in der Höhe der Nachforderungen und Unternehmenskonkurse. Der Gesetzgeber ist erneut gefordert. Die Hoffnung, dass das Land Brandenburg seinen sich selbst auferlegten Verpflichtungen gerne nachkommen wird, erscheint uns als „etwas blauäugig“ vor dem Hintergrund des hier beschriebenen Gerichtsverfahrens. Auch die Stadt Jüterbog hatte durch Unterschrift aktiv an den beklagten Grundlagen mitgewirkt.

 

Am 25.02.2010 zur jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung des KMS vom 23.02.2010:

 

 „Gereiztes Klima.“

 

Nachzureichen ist, dass der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow der Verbandsvorsteherin des KMS, die MAZ berichtete, sein Vertrauen ausgesprochen hat. Gleichzeitig wurde geklärt, dass er seit langem mit dem Ortsteil Dahlewitz einen Austritt aus dem KMS anstrebt, was von der Versammlung bisher verhindert wurde. Wir haben kein Vertrauen, die Kritik am KMS ist ja wesentlich umfangreicher als lediglich die bezüglich der Verwaltungsgerichtsverfahren, wir können aber nicht austreten, weil der KMS ein Monopol hat. Das ist eine absurde Situation, deren krude Logik dem Bürgermeister offensichtlich entgangen ist. Das zeigt, was die Verbandsvorsitzende von dem Entlastungsversuch zu halten hat. Der Blankenfelder hält weiterhin Fehler für menschlich und verzeihlich. Dem widersprechen wir nicht. Hier wird aber, nicht nur, mit der Bescheiderteilung Macht ausgeübt, die für manchen Kunden existenzgefährdent sein kann. Die Politik lehrt uns, dass fehlerhafte Arbeit eine gute Basis für einen rasanten Aufstieg ist, bis zur Stufe der absoluten Inkompetenz (Peter-Prinzip).Das macht ein genaues Hinschauen erforderlich. Diesbezüglich hat das Verwaltungsgericht die Verbandsversammlung kritisiert, als es die Entscheidung über Vorgänge anprangerte, die die Verbandsversammlung nicht geprüft hat und nicht prüfen konnte, weil die entsprechenden Unterlagen nicht vorlagen und nicht nachgefragt wurden. Im KMS ist es halt ein Abenteuer, über einen Wasserhahn zu verfügen. Wir wünschen uns und hoffen, dass die den Vergleich schließenden Verfahrensparteien ihre Frist vor dem Hintergrund der ergangenen Entscheidungen gründlich nutzen. Unter sonst gleichen Kostenbedingungen müssten viele Kundenbescheide günstiger werden, wenn die „vergessenen“ Flächen, die fehlenden Stockwerke, die angemahnten Abstandsflächen, die Flächen hinter den Tiefengrenzen usw. aufgenommen werden. Die Gemeindeumlage dürfte durch die Finanzierung der Gebührenverluste sowie durch die Verfahrenskosten steigen. Unverständlich sind uns die beschlossenen Verbrauchsgebühren für 2010. So hat ein Verbraucher im Gebiet 1 für einen m³ Wasser komplett € 6,18 gegenüber vorher € 6,32 zu zahlen. Im Gebiet 2 beträgt die Gebühr jetzt € 3,79 gegenüber vorher € 5,68. Damit zahlt der Verbraucher im Gebiet 2 jetzt nur noch 61% der Gebühr des Gebietes 1, gegenüber vorher 90%. Wir sind aber sicher, dass die Verbandsversammlung diese Kalkulationsergebnisse genau so gewissenhaft geprüft hat, wie die der Vergangenheit.

 

Bezogene Artikel: „Richter zeigt rote Karte“ und „Hausaufgaben“, MAZ-ZR, 25.02.2010.

 
Lutz Haenicke                                     15806 Zossen, den 12.08.2011
 
Offener Brief
 
An die Partei
DIE LINKE. Brandenburg
Alleestr. 3
14469 Potsdam
 
Betr.: Beendigung aus differierenden Erfahrungen der Zusammenarbeit sowie in der Mitgliedschaft, Anzeige meines Austrittes aus der Partei DIE LINKE. zum 30.09.2011, Kündigung.
 
Liebe Genossen,
ich bedauere, Euch mitteilen zu müssen, dass ich die Sammlung meiner Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Basisgruppe Zossen als Mitglied der Fraktion der SVV Zossen in der Wahlperiode 2003…2008 sowie aus der Mitgliedschaft in der Partei „DIE LINKE“ seit 2008 beenden muss.
Ich setze voran, dass die hiermit erfolgende Kündigung der Mitgliedschaft in der Partei nicht mit Differenzen der Partei zu programmatischen Inhalten wirtschaftspolitischer, sozialpolitischer, ökologischer, energiepolitischer oder finanzpolitischer o.ä. Inhalte begründet wird. Mit diesen befinde ich mich in Übereinstimmung oder auf einer durch Diskussion angleichbaren Ebene. Ich werde die bisher geäußerten Sachargumente, weil nicht mit den Parteiinhalten, wie sie jetzt artikuliert werden, in Dissonanz befindlich, in der bisherigen Art und Weise individuell weiter vertreten, wie ich es im Aufnahme- wie auch einem Vertiefungsseminar gesagt habe. Im Grunde gibt es hier bei uns in Zossen überhaupt keine, oder marginale, Diskussionn oder auch nur Informationsaustausch über politische Themen.Dementsprechend "dünn" ist die Informationsdecke und die Fähigkeit, politische Interessen in eine zielorientierte Richtung zu führen. Der Egozentrismus steht dem Streben nach Lösungsansätzen im Wege (s.u.).
Ich begründe meinen Parteiaustritt ausschließlich mit Differenzen organisatorischer und zwischenmenschlicher Natur seit dem Beginn meines Eintrittes in die Partei im Jahr 2008, die wegen des unterschiedlichen Verständnisses in der Basisorganisation, wie man mit Mitgliedern (Genossen, Freunden) umgeht, einer fehlenden Diskussions-Kultur, dem Vorhandensein eines ausgeprägten Hierarchiedenkens und überhaupt fehlender politischer Diskussionen, letztere auch schon zuvor, manifest wurden.
 
Begründungen:
1. Den letzten Anlass für die Kündigung stellt ein schrilles Tribunal in der Basisgruppe vom 13.07.2011 dar. Es erinnerte mich stark an die Steinigungs-Szene in dem Monty-Pythons-Film „Das Leben des Brian“ mit ihrem skurrilen Ausgang. In diesem Tribunal wurde mir vorgeworfen, dass ich „öffentlich gemacht“ hätte, den parteilosen Bürgermeister-Kandidaten für die Bürgermeisterwahl 2011 in Zossen nicht mehr zu unterstützen. Von den Mitgliedern wurde daraufhin ein Partei-Ausschluss-Verfahren, die „rote Karte“ und die „gelbe Karte“ gegen mich gefordert, das volle Sanktions-Programm, ohne dass mir zunächst die Möglichkeit einer Gegenrede („Verteidigung“) eingeräumt werden sollte. Die übrigen Mitglieder kannten auch nicht die Inhalte und den Rahmen der mir vorgehaltenen Texte. Sie waren ohne Kenntnis von Einzelheiten zu meinem Ausschluss bereit. Ich musste mir ein Rederecht erringen. Die Verlesung der Texte über meine Diskussion mit dem parteilosen BM-Kandidaten fand dann unter Zwischenrufen, Grimassen und eindeutigen Gesten der Mitglieder statt. Erschütternd. Das entspricht nicht meinem Verständnis von zwischenmenschlichem Umgang. Mit solchen Interaktions-Methoden sehe ich auch Probleme der Basisgruppe im Außenauftritt.
Tatsächlich habe ich die Kandidatur des BM-Kandidaten zunächst unterstützt, obwohl er im Beginn seinen Wunsch zur Kandidatur nicht und nur auf meine Nachfrage artikulierte. Er wurde von uns „zum Jagen getragen“. Ihm wurde allerdings die Betreuung der LINKE-Web-Seite übertragen. Nachdem ich vom Zossener Basisorganisations-Vorsitzenden die Genehmigung zur Veröffentlichung von Leserbriefen erfragt hatte (das bestritt er am 13.07. dann), verweigerte der (parteilose) BM-Kandidat die Veröffentlichung der Texte durch Gesprächsverweigerung und Ignorieren meiner Veröffentlichungs-Bitten in für mich diskriminierender Weise. Übrigens wurden viele der Texte in der Märkischen Allgemeinen und anderen Blättern zu ökologischen, ökonomischen, landespolitisch wichtigen (Altanschließer, Verwaltungsgerichtsberichte, KITA-Finanzierung, kreispolitischen Themen sowie Themen religionspolitischer, wirtschaftspolitischer und finanzpolitischer Art usw., also auch von der LINKEN behandelte Themen) abgedruckt.
Meine Bemühungen dokumentierte ich und informierte meinen potenziellen Gesprächspartner und den Basis-Vorsitzenden. Dieser allerdings erscheint mir mit der Führung der Basisgruppe überfordert, wie auch viele äußerst lautstark, schrill und aggressiv geführte Streitigkeiten zwischen 2003 und 2008, damals war ich noch nicht Partei-, sondern Fraktionsmitglied, mit anderen Mitgliedern zeigten. Diese Streitigkeiten wurden mir am 13.07. als beispielhaft gut beschrieben. Man warf mir vor, dass ich, neben der schriftlichen Information nicht das Gespräch mit dem Vorsitzenden gesucht hätte, was dann zugegebenermaßen als falsch erkannt wurde.
Meine eigene Gesprächspolitik gegenüber der Basisgruppe empfand ich als offen. So meldete ich mich bei Abreisen an meinen zweiten Wohnsitz, auch schon vor meinem Partei-Eintritt regelmäßig ab, meldete mich zwischendurch von dort zur Info-Einholung und meldete mich außerdem stets wieder zurück, nahm auch sonst telefonischen Kontakt zwischendurch auf und verteilte meine Texte direkt durch persönliche Weitergabe, Briefkasten und Gespräch.
Nebenbei und nicht vorwurfsvoll geschildert: Die Gesprächs-Angebote, übrigens schon nach der Jahrhundertwende durch ein Parteimitglied gerne angenommen, fand in freundlichem Klima in unserem Hause statt und nahm auch skurrile Formen an. So war der Gesprächsbedarf eines Mitgliedes so intensiv ausgeprägt, dass er unmittelbar nach der Schlachtung eines Hasen und mit noch blutigen Händen unseren, meinen und den meiner Frau, Ratschlag zu ihn interessierenden Themen suchte. Ich denke, dass das ein besonderes Vertrauensverhältnis darstellte, das dann in der Folge sich allerdings gegen mich auswirkte, wie ich zeigen werde.
Den Ausschlag für das Tribunal gab dann allerdings mein kurzer interner Text, der ausschließlich an Aktive in der Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“ gerichtet war. In diesem Text erinnerte ich die BI an eine Vereinbarung mit dem Inhalt der parteipolitischen Zurückhaltung innerhalb der BI-Aktivitäten. Ich wies darauf hin, dass eine Wahlkampf- und Kandidaten-Unterstützung im individuellen Bereich erfolgen müsse, dass ich meine Unterstützung für den Kandidaten zurück gezogen hätte, damit aber die BI nicht behelligen dürfe. Nachdem einige aggressive Rückantworten erfolgten, dankte ich für die hilfreichen Belehrungen und erinnerte nochmals an unsere Übereinkunft, Diese beiden Kurztexte wurden an den Vorsitzenden der Basisorganisation „durchgestochen“. Ich wurde also aus der BI heraus denunziert und der Vorsitzende bereitete das Tribunal vor, das dann ohne eine mögliche Vorbereitung meinerseits und zunächst ausschließlich mündlicher Vorwurfsschilderung durch den Vorsitzenden gegenüber den übrigen Mitgliedern durchgeführt wurde.
Die Vorwürfe der Mitglieder lauteten darauf, dass ich mich wohl mit den Texten profilieren wolle, dass ich mich ein- und unterordnen müsse (eine für mich „erhellende“ Forderung), ob ich überhaupt noch Mitglied sei, wurde gefragt, ich hätte einen „parteischädigenden“ Text geschrieben. Mit der Frage an meine Frau, ob sie „das alles“ mittrage, wurde versucht, einen Keil zwischen meine Frau und mich zu treiben. Mein freundliches Lächeln, mit dem ich um eine Stimmungsregulierung bemüht war, wurde umgemünzt in den Vorwurf, die Mitglieder auszulachen. Meine Vermutung, dass der Vorsitzende mit Mitgliedern einen weniger freundlichen Umgang pflegen würde als mit Nichtmitgliedern, speziell mit parteilosen Kandidaten, die die LINKE hier präferiert, wurde mit dem Argument beantwortet, dass er „mit Mitgliedern strenger verfahren müsse“ (?!) als mit Fremden. Solcher Art von Masochismus hänge ich nicht an. Im Verlaufe des "Tribunals" wurde mir aus dem Kreis der mich kritisierenden Mitglieder nachdrücklich empfohlen, eine eigen Web-Seite zu initiieren, um meine/unere Gedanken zu veröffentlichen. Die parteieigene sei nicht das rechte "Forum" (eigene Wortwahl zur Vermeidung der Wiederholung der gewählten Worte).
 
Nachdem die Vorwürfe zu einem bis in das Jahr 2008 und davor ausgeweiteten Rundum-Schlag gegen mich führten, auf dessen Inhalte ich wegen der aufgeheizten Stimmung nicht mehr reagieren konnte, führe ich hier meine Antworten aus:
2. Ich habe der Fraktionsbildung in 2003 nur unter dem Aspekt zugestimmt, dass keine Stasi-Vorwürfe zu erwarten seien. Das wurde zugesichert, erwies sich aber nicht als haltbar, als das Ergebnis der Untersuchung der SVV-Mitglieder durch die „Birthler-Behörde“ genau solche Vorwürfe gegen ein Fraktionsmitglied ergab. In der Folge konnte ich Angriffe anderer SVV-Mitglieder mit einem Gegenangriff auf ein anderes, mit dem selben Vorwurf belegtes, SVV-Mitglied und einer Veröffentlichungskritik zurückweisen. Wir mussten allerdings den Ausschuss-Vorsitz des Belasteten abgeben. Genau diese Diskussion wollte ich vermeiden.
3. Überhaupt konnte wir (LINKE und GRÜNE) überhaupt nur durch unseren Zusammenschluss an der Ausschuss-Arbeit teilhaben und der BO-Vorsitzende den FA-Vorsitz erringen, was ihm zu einer für ihn wichtigen Profilierung verhalf.
4. Wie beschrieben, meldete ich mich stets bei Abwesenheiten ab, rück und zwischen. Nach einem Eintritts-Antrag an die LINKE hat die Partei nach § 2 der Bundessatzung ein Abweisungsrecht von sechs Wochen. In dieser Zeit steht ein Antragsteller praktisch in einer abwartenden Haltung. Vor der Kommunalwahl 2008 wurde dann in einer ad hoc-Aktion genau am letzten Wochenende meiner Wartefrist die Wahlliste aufgestellt, obwohl bekannt war, dass ich abwesend war, ohne dass ich mitsprechen konnte. Ich erfuhr davon im Rahmen eines eigenen Besuches beim BO-Vorsitzenden, in dem ich über meine RSO-Ausschuss-Sitzung berichtete, auf eigene Nachfrage. Ich war durch meine unabgesprochene Platzierung hinter meinem Rücken so entrüstet, dass ich am Tag darauf meinen Austritt aus der Fraktion und in der Folge die Rücknahme meines Eintritts-Antrages erwirkte. DIE LINKE ist aus meiner Sicht keine Kader-Partei mehr und ich empfinde mich nicht als Kader, über den man aus eigener Macht verfügen kann (meine Kurz-Def. Kader: Weisungsabhängige(r), der nach Weisung von Vorgeordneten nach Richtlinienvorgabe handlungsverpflichtet ist). Ich erklärte diese Problematik aus meiner Sicht. Vorgehalten wurde mir am 13.07. meine Erwartung eines vorderen Listenplatzes. Tatsächlich soll ich nach Aussagen nur einen nachgeordneten Platz erhalten haben, selbst habe ich die Liste nicht gesehen. Mein Wunsch war allerdings nur auf Mitsprache bei der Aufstellung gerichtet. Ich argumentierte auf den Hinweis einer auf meinen Wunsch nachträglich möglich gewesenen Änderung, dass ein solcher Änderungswunsch sofort nach Eintritt ein ungünstiges Licht auf mich als Neumitglied geworfen hätte. Es hätte im Mai 2008 im Übrigen kein Zeitdruck bestanden. Ich musste eine Absicht vermuten. Am 13.07. wurde mir vorgehalten, dass ich diese Thematik nie angesprochen hätte, was nachweisbar falsch ist, denn von einem anderen Alt-/Neumitglied wurde genau darauf damals schriftlich bedauernd reagiert. Ebenso wurde mir vorgehalten, dass ich nach drei Monaten der Mitgliedschaft in Luckenwalde ohne Erklärung zurück gekehrt sei. Tatsächlich bin ich den Genossen in Luckenwalde dankbar dafür, dass sie mir nach der Rücknahme meiner Kündigung für ein Jahr „Asyl“ geboten haben. Danach kehrte ich aus Praktiblitätsgründen nach Zossen zurück, freundlich verabschiedet von den Luckenwalder Genossen. Ich sprach die Thematik in Zossen danach an. Es blieb ein einseitiges Gesprächsangebot.
5. Ich bin überzeugt davon, dass meine Mitarbeit in der Fraktion LINKE/B 90 mehrere positive Ergebnisse zur Folge hatte, so die Veränderung der Mehrheitsverhältnisse in der SVV im November 2006 und weitere. So konnte DIE LINKE ein gegenüber 2003 verbessertes Wahlergebnis erringen (Imageaufbesserung durch die Kooperation und fünf statt zwei Plätze), die GRÜNEN verbesserten sich im Kreis, von insgesamt vier Personen in Zossen und aus Zossen heraus im Kreis auf jetzt sieben (LINKE und GRÜNE zusammen). Ich freue mich und bin den SVV-Kollegen von allen politischen Richtungen in Zossen dankbar dafür, dass ich auch heute noch ein freundschaftliches und gegenseitig akzeptierendes Verhältnis pflegen kann. Ich habe von einer Kandidatur in 2008 Abstand genommen, mich von allen verabschiedet und den zukünftigen politischen „Streit“ von den Zuschauersitzen aus angekündigt. Ich freue mich darüber, dass das von allen akzeptiert wurde und bisher wird.
6. Zur Landtagswahl äußerte ich die Absicht, mich als Gegenkandidat zum SPD-Kandidaten für DIE LINKE zu bewerben. Ich erfragte die Akzeptanz der Kandidatur in der Basisorganisation beim Vorsitzenden und das Verfahren. Ich könne mich auch selbst vorschlagen, lautete die Antwort. Allerdings wäre bereits der parteilose Kandidat der letzten, verlorenen Wahl angesprochen und ihm die Kandidatur angeboten worden (ohne Diskussion in der BO).
Also sprach ich auch diesen an und fragte ihn nach der Akzeptanz auch meiner Kandidatur. Ich ermöglichte ihm eine Überlegungsfrist und sagte meinen Rückzug zu, wenn er Bedenken äußern sollte. Ich wollte keinen Konflikt. Er war mit meiner Bewerbung einverstanden. In der Bewerbungsveranstaltung bemerkte ich allerdings das Vorhandensein einer mir unbekannten Absprache. Zunächst stellte mir das „Hasen schlachtende“ Mitglied die Frage, wie ich mir nach meinem holprigen Partei-Beitritt die zukünftige Zusammenarbeit mit der Partei vorstellen würde. Die Versammlung wollte daraufhin keine Details meines Beitrittes mehr erfahren und beendete meine Vorstellung, aber zur Sicherheit erklärte der nicht zum Wahlkreis gehörende Versammlungsleiter der versammelten Mitgliedschaft zwei Mal, damit es auch jeder versteht, die Empfehlung des Vorstandes, dass dieser Kandidatur des parteilosen Kandidaten wünschen würde. Die „Empfehlung“ wurde ausgeführt. Am 13.07. erklärte mir das „Hasen schlachtende“ Mitglied mehrfach und deutlich, dass seine Fragen in der beschriebenen Veranstaltung ausdrücklich das Ziel verfolgten, mich zu verhindern. Die Landtagswahl ging erneut an den SPD-Kandidaten.
7. Nach einer Filmveranstaltung im Rahmen der Öko-Film-Tour (Feb. 2008) fand eine inhaltsreiche, sich ergänzende Diskussion mit einem Berliner SPD-Mitglied des Abgeordnetenhauses statt, in dessen Verlauf ich die Befürchtung äußerte, dass die LINKE durch ihre Regierungsbeteiligung in Berlin einen Stimmenverlust in den Wahlen erlitten hätte, also für die behandelten Themen und deren Auswirkungen die Verantwortung aufgebürdet bekäme. Das Argument erhielt Zustimmung. Ein anwesendes Mitglied der LINKEN beschimpfte mich daraufhin in der Diskussionsöffentlichkeit vor Publikum sinngemäß als Nestbeschmutzer. Ich wolle zukünftig LINKE-Mitglied werden, aber solche Kritik würde er nicht dulden. In der darauf folgenden Wahl verlor die LINKE an Zustimmung bei den Berliner Wählern. Im Kreis ist heute DIE LINKE, so war es zu besichtigen in der jüngsten außerordentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 10.08.2011, wegen des nahen Konkurses der Kreisgesellschaft SWFG und auch der Korruptionsvorwürfe gegen den Landrat, wegen ihrer „Regierungsbeteiligung“ zum Schweigen oder zur Verteidigung eigentlich nicht akzeptabler Zustände „verurteilt“. Ich wünschte der LINKEN eigentlich wegen ihrer möglichen Themen eine andere, effektivere und wirkungsvollere Argumentations-Basis.
 
Ich hoffe, dass es deutlich geworden ist, dass ich nicht im Konflikt mit der LINKEN an sich ausscheiden will. Ich bin aber räumlich gebunden an die Zossener BO, mit deren Personal ich nicht über persönliche Animositäten streiten will. Ich denke, dass ein BO-Vorsitzender das sich um Erkenntnis bemühende und vermittelnde Gespräch suchen müsste. Lautstärke kann kein Argumentationsverstärker sein. Die mir verbleibende Lebenszeit ist für mich zu wertvoll, als dass ich sie mit Kandidatur-Streitigkeiten für parteilose Kandidaten verbringen wollte, die aus Gründen der finanziellen Sparsamkeit und der Unverbindlichkeit sich nicht zu einer politischen Aussage und zu politischen Inhalten festlegen wollen. Wie in der Vergangenheit vermute ich den Verlust der Wahl, aus Gründen, die im Kandidaten selbst liegen. Mit meinem (finanziellen) Wahl-Beitrag will ich die Wahl, trotz geringer Erfolgswahrscheinlichkeit, noch unterstützen. Die finanzielle Trägerschaft obliegt, so mein Eindruck von recht undeutlichen Aussagen des BO-Vorsitzenden auf meine Frage, überwiegend bei der LINKEN. Verstärkt wurde mein Eindruck durch Aussagen aus einer anderen Partei, ebenso zum Kandidaten.
Ich wünsche der LINKEN und allen mir bekannten, aber auch den mir nicht bekannten, Genossen in Potsdam, Berlin und Luckenwalde Glück, Gesundheit, Erfolg und gute Entscheidungen in der Zukunft. Gerne erinnere ich mich an die Zusammenarbeit mit Monika Gysi, damals noch in der SPD-Tempelhof-Lichtenrade und an Referate von Oskar Lafontaine im DGB-Haus (Berlin, Keithstr.) und in Königs-Wusterhausen. Die vorgetragenen VWL-Argumente werden von uns geteilt und seit dem Anfang der achtziger Jahre auch in Themengruppen zum Zwecke der Tarifpolitik aktiv bearbeitet. Der SPD- und der LINKE-Lebensabschnitt ist für mich jetzt beendet, tendenziell werde ich mich aber, überzeugungsbedingt, weiterhin im politisch "progressiven" Bereich bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Haenicke

 

Lutz Haenicke                                                                     15806 Zossen, den 24.05.2008

Förstereiweg 14

Tel./Fax: 03377 / 394146

An die Partei

 

DIE LINKE. Brandenburg

Alleestr. 3

14469 Potsdam

Betr.: Anzeige meines Austrittes aus der Partei DIE LINKE. zum nächstmöglichen Termin.

Liebe Genossen,

ich bedanke mich bei Euch für die positive Reaktion vom 07.04.2008 auf meinen Eintrittsantrag.

Diesen Antrag habe ich, wie ich glaubte, nach reiflicher Überlegung gestellt. Seit der vergangenen Kommunalwahl 2003, als deren Ergebnis ich für die Liste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in die SVV der Stadt Zossen gewählt wurde, habe ich gemeinsam mit den beiden gewählten Verordneten von der PDS, später DIE LINKE., in der SVV Zossen die Zusammenarbeit vereinbart. In den letzten Jahren gestaltete sich unsere Zusammenarbeit, auch vor dem Hintergrund der Diskussion einiger weniger kontroverser Ansichten zu nachgeordneten Themen als außerordentlich positiv, fruchtbar und wirksam. Nach meinem Eintritt in DIE LINKE. und im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kommunalwahl 2008 ergaben sich plötzlich Veränderungen in den zwischenmenschlichen Interaktionen.

Aus diesem Grunde habe ich am 20.05.2008 kurzfristig meinen Austritt aus der Fraktion DIE LINKE. in der SVV der Stadt Zossen erklärt und füge mein Austrittsbegehren aus der Partei DIE LINKE. hinzu.

Ich bedaure es, meinen Austrittsantrag ausgerechnet am Termin des Bundesparteitages stellen zu müssen. Das gilt in besonderem Maße, weil ich die Thesen Oskar Lafontaines seit 2,5 Jahrzehnten teile und selbst vortrage und schon bei der SPD in Berlin-Tempelhof bis zu meinem dortigen Austritt und Übertritt zu B 90 / DIE GRÜNEN im Jahr 1992 Kontakte zu einem Familienmitglied der Familie Gysi hatte. Es gab also positive Assoziationen. Deshalb will ich ausdrücklich bemerken, dass ich mein schnelles Austrittsersuchen nicht mit politischen Differenzen, sondern mit dem Auftreten zwischenmenschlicher Dissonanzen begründe, mit deren Vorhandensein aber eine reibungslose Zusammenarbeit, wie in der Vergangenheit, nicht möglich ist.

Ich habe beschlossen, das Vorhaben der Partei DIE LINKE. für die Zukunft nicht mit unseren Dissonanzen zu belasten und wünsche der Partei DIE LINKE. für die Zukunft Glück und Erfolg. 

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Haenicke

 

Lutz Haenicke                        15806 Zossen, den 22.08.2007
Förstereiweg 14
Tel. Fax: 03377 / 394146
 
Niederschrift der Haenicke - Wortbeiträge aus der Vattenfall - Hauptversammlung am 09.08.2007 im Estrel-Convention-Center Berlin - Neukölln
 
(Wortbeiträge um 12.33 Uhr bis 12.48 Uhr, 13.35 Uhr bis 13.39 Uhr und 15.39 Uhr bis 15.41 Uhr).
 
Verehrte Damen und Herren!
 
„Zu den Störfällen in den AKW’s Brunsbüttel und Krümmel“
 
Nachdem hier und heute schon mehrmals die Begriffe „Vertrauen“ und Transparenz“ verwendet wurden, fällt mir dazu spontan ein, dass ich gestern Abend um 22.30 Uhr die Informations-Hotline angerufen habe, um zu erfahren, ob die heutige Hauptversammlung stattfinden würde. Der Text, den ich hörte, war der Standardtext der vergangenen Tage: „Nach derzeitigem Sachstand wird die HV der Vattenfall Europe AG am 09.08.2007 stattfinden. Und weiter, sinngemäß: Für aktuelle Informationen wählen Sie.... usw.“. Den selben Text hörte ich dann auch heute um 09.30. Uhr. Daran kann man erkennen, wie Vattenfall die Kleinaktionäre in deren Informationsbedürfnis hängen lässt.
Weiterhin fällt mir spontan ein, welche schlauen Spielchen Psychologen (Anm.: Gemeint ist Cramer selbst) mit den ihnen Anvertrauten spielen, wenn sie Erkenntnisse über diese erwerben wollen: In der fiktiven Situation von zwei Schiffbrüchigen, die sich in einem vorgeblich sinkenden Rettungsboot befinden, sollen die Schiffbrüchigen sich im Streitgespräch möglichst gegenseitig davon überzeugen, aus dem Boot auszusteigen, weil es nur noch eine Person tragen könne, ohne zu sinken, damit es das rettende Ufer erreiche. Abgesehen davon, dass diese Kenntnisse in einer solchen, fiktiven Situation nicht vorliegen und es vermieden wird, den Gedanken zu fördern, wie die Situation auch positiv gemeistert werden könnte, in dem Lösungen zur Gesamtrettung erarbeitet werden, macht die "Spielsituation" Aussagen über die gedankliche Verortung des Prüfenden. Wie immer man sich in diesem Spielchen als Mitwirkender verhält, der Prüfende erhält wesentliche Informationen über das Verhalten der Probanden im Konfliktfalle. So folgt, dass sich auch der prüfende Psychologe offenbart. Und jetzt ist der prüfende Psychologe selbst in der Situation des Probanden, und alles, was ihm einfällt, ist: Jetzt machen wir erst mal eine Informations-Hotline zur Vertrauensvermittlung ((Anm.) eine telefonische Vertrauenstankstelle). Das macht doch einen ziemlich hilflosen Eindruck. Auch hier versagt die Psychologie und die Kommunikation, was traurig und schädlich ist.
 
„Corporate - Governance - Bericht“
 
1.    Seite 8: “Vattenfall Europe legt Wert auf eine umfassende Information ihrer Aktionäre, Kunden und der interessierten Öffentlichkeit. Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung einer transparenten Informationspolitik.“ „Der Vorstand hat ein umfassendes Risikomanagement und Risikocontrollingsystem installiert, das kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst wird.“ (Zitat Ende). Während man das im Geschäftsbericht liest, merkt man, dass vor dem Hintergrund der Vorfälle in Schweden und in Deutschland bei den KKW-Beteiligungen fast die Buchstaben aus dem Papier springen, weil sie sich schämen, gedruckt worden zu sein. Tatsächlich hat einerseits Vattenfall die vorhandenen Probleme, die sich mit einem eher konfliktscheuen Führungspersonal ergeben, nur übernommen. Es ist nicht allein Vattenfall anzulasten. Es gab schon öfters Vorfälle, speziell in Krümmel in 2001, als Rohre barsten. Auch damals wurde verharmlost. Andererseits sind die gleichen Probleme auch in Ringhals und Forsmark anzutreffen. Auch dort wird, in der Presse auf und ab, Schlendrian und eventuell auch Angst diskutiert. Öffentlichkeitsarbeit wird nur nach Gusto gemacht. Insofern sind die entlassenen Manager wirklich nur Bauernopfer, die allerdings ihrer Abfindung verlustig gehen müssten. „Normale“ Arbeitnehmer werden so behandelt. Andere Manager müssten folgen. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende sollte sich verpflichtet fühlen. Es fällt auf, dass im Fehlerfalle die vorherrschenden Nord-West-Winde (80%) und Süd-Ost-Winde (20%) das schwedische Festland weitgehend freiblasen würden. Dass das beabsichtigt ist, dafür habe ich keine Beweise, aber der Gedanke drängt sich mir auf. Die südafrikanische Giftschlange Ringhals kann durch das Versprühen von Gift ihren Gegner erblinden lassen. Ist Nomen hier Omen? Aber auch die Psychologie hat versagt. Herr Cramer ist Mitglied des Vorstandes und der Vattenfall Europe Generation AG. Er hätte sich, seiner Ausbildung entsprechend, artikulieren können. Die eigene Entwicklung im Blick wurde wohl eher geschwiegen. Mit Erfolg, wie es scheint. Tut sich da eine gefährliche Gemengelage auf? Diese Interpretationen und Meinungsäußerungen tätige ich auch aus Sorge um unsere Gesundheit. Das durchgeführte Outsqueeze-Verfahren nimmt den Kleinaktionären die Altersversorgung und vernichtet die letzte kleine Kontrollinstanz.
2.    Seite 11: Es heißt dort: „Die Anträge auf Neubestellung wurden für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes gestellt, weil die Kandidatenvorschläge für die Anteilseignervertreter befürwortet werden und dieser über eine große Mehrheit der Stimmen verfügt.“ (Zitat Ende). Für Herrn Cramer wurde genauso gehandelt. Hier wird uns absolute Monarchie in der Demokratie vorgeführt. Nicht einmal die Formen wurden gewahrt. Vor diesem Hintergrund hätte sich Vattenfall das Outsqueeze-Theater sparen können. Sollten wir jetzt unser Aktiengesetz auf dem Opernplatz verbrennen?
3.    Seite 12: Es wird von einem „CO 2-neutralen Demonstrationskraftwerk“ geschrieben. So etwas gibt es nicht. Das CO 2 soll im Untergrund gespeichert werden. Keine Zweifel werden erkennbar hinsichtlich möglicherweise auftretender Undichtigkeiten.
4.    Seite 12: „Gedankenspielen aus der Politik mit drastischen dirigistischen Eingriffen in unseren Kraftwerkspark, unsere Netze und in die marktwirtschaftliche Preisgestaltung erteilen wir eine klare Absage.“ (Zitat Ende). Marktmacht steht im Widerspruch zur freien Entfaltung von Preisen, wenn diese sich in Oligopolbedingungen ergeben müssen. Der vorliegende Geschäftsbericht spricht dafür Bände.
5.    Seite 13: „Wir haben mit einem Investitionsprogramm von 10 Mrd. € für Neubau und Nachrüstung unserer Braunkohlekraftwerke und Netze den entscheidenden Beitrag zu den CO 2-Minderungszielen der Bundesregierung geleistet.“ (Zitat Ende). Vergessen wird, dass das weitgehend die Vorgänger-Unternehmen getan und Kunden, Steuerzahler und Mitarbeiter erwirtschaftet und bezahlt haben.
 
„Lagebericht (auch Prognosebericht Seite 49)“
 
6.    Seite 19: „... von Halle in den Raum Schweinfurt wird die „Thüringer Strombrücke“ führen...“. (Zitat Ende). Warum gibt es Streit mit E on in Bayern über die Form und die Art der Masten, über die Anzahl der Systeme und die Frage von Bürgerinitiativen, dass man auch Kabel legen könne, wie der Umweltminister des Bundes es bestätigte? Wo sind die besseren Fachleute, bei E on oder bei Vattenfall?
7.    Seite 34: Kurze tabellarische Konzernbilanz: Summe € 5010.- Mio Schulden werden genannt. Im Vorjahr waren es € 6088.- Mio. Spricht der Schuldenabbau von 18%, die Steigerung des Jahresüberschusses und das mögliche Outsqueezen nicht für ein überhöhtes Preisniveau?
8.     Seite 36: Der Outgesqueezete hat kein Interesse an der Bildung von zusätzlichen Gewinnrücklagen, von denen er enteignet wird. Die Gewinnrücklagen, die spätestens seit dem Beschluss vom 01./02.03.2006 gebildet wurden, aber auch eigentlich diejenigen von vor diesem Zeitpunkt müssen ausgezahlt werden (dazu gab es am 01./02.03.2006 die Forderung nach Berücksichtigung dieser Größen bei der Bemessung einer „angemessenen“ Abfindung, Anm. d. Verf.). Dazu fordere ich auf. Der Hauptaktionär kann seine an ihn ausgezahlten Rücklagen, die ja Teil des Eigenkapitals sind, ins Unternehmen zurückführen.
9.    Seite 37: „ Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital durch das erneut hohe Jahresergebnis um 924.- Mio. € auf 4,1 Mrd. €, und die Eigenkapitalquote stieg dadurch um 6 Prozentpunkte auf 42% zum 31. Dezember 2006.“ (Zitat Ende). Der Geschäftsbericht lässt keine Chance aus, wie zum Hohn, den Outgesqeezeten die Enteignung von ihren erwirtschafteten Mitteln in den Kopf zu hämmern. §§ 327a ff Aktiengesetz von 1998 schafft eine unfreiwillige, eine neue Situation.
10.   Seite 44: „Die Diskussion um die Sicherheit des Betriebes der Atomkraftwerke ist im Jahr 2006 als Folge von Störfällen im Ausland und durch politische Erörterungen zur Frage der Laufzeitverlängerung wieder auf der Tagesordnung erschienen.“ (Zitat Ende). Die Diskussion ist nicht erschienen, sondern sie wurde erzeugt konkret durch Störfälle oder Fälle menschlichen Versagens bei Vattenfall in Schweden. Alkohol ist eine schlechte Medizin für verängstigtes Personal. Was tut das Unternehmen, nicht was tut der Vorstand, um solche Vorfälle künftig zu vermeiden? Der Versuch der Rückgabe der eigenen Anteile an Krümmel und Brunsbüttel an die anderen Teilhaber zeigt dieses mangelhaft ausgeprägte Selbstwertgefühl, das in Problemsituationen gefährlich wird
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„Prognosebericht“
 
11.   Seiten 47/48: Von ca. 180 Zeilen des Prognoseberichtes sind ganze acht Zeilen dem wichtigsten Faktor, dem Faktor Arbeit gewidmet. Auf den Menschen im Unternehmen ist aber dessen Fortbestand begründet. Was gedenkt man für die Personalentwicklung zu tun, damit personenbezogene Probleme in der Zukunft vermieden werden können? Das Problembewusstsein scheint eher weniger ausgeprägt zu sein. Offenheit, Verbindlichkeit und Aufgeschlossenheit sind Themen für das Führungspersonal. So, wie es im Text steht, wird das Personalproblem lediglich als ein zahlenmäßiges dargestellt. Die von mir wahrgenommenen häufigen Organisationsänderungen sind nicht zum Vorteil für Kunden und Belegschaft. Sie führen die sogenannte „Marke Vattenfall“ ad absurdum, wenn auch von innen Zusammenhänge nicht mehr erkannt werden können.
12.   Konzern-G. u. V. Seiten 51 und 66: Bei einer Steigerung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um 25% und unterproportional zunehmenden Ertragssteuern um 16% wird ein um 28% höheres Periodenergebnis ausgewiesen. Das Konzernergebnis und damit das Ergebnis je Aktie wächst um 30%. Dennoch wird eine identische Dividendenhöhe wie im vergangenen Jahr vorgeschlagen. Das erscheint absurd vor dem Hintergrund des Outsqueezens. Die Kleinaktionäre werden auch bei ihren Erfolgen ausgepresst und sind damit die kleinste und wehrloseste Cash-Cow von Vattenfall. Stromsteuer und EEG-Steuer ergeben eine Ersparnis von 500 Mio. €, die allein beim Unternehmen verbleiben und das Ergebnis verbessern. Daraus ergibt sich, dass die Dividende nachgebessert werden muss.
13.   Ertragssteuern Seite 68: Vattenfall weist aus, dass das Unternehmen nur 62% des Steuersatzes aufwenden muss, den es auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufwenden müsste.
14.   Personalaufwand Seite 69: Bei einer Senkung des Personalbestandes um 2.3% stiegen die Personalaufwendungen um 0,2%. Ca. 2,5% Rationalisierungserhöhungskosten-Umverteilung sind also der Wurm, mit der das Personal zum Abbau seiner selbst geködert wird.
15.   Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Seite 76: Sechs Tochterunternehmen sollen verkauft werden, welche sind das?
16.   Eigenkapital Seite 76: „Für die Ausschüttung im Geschäftsjahr 2007 wird eine Dividende von 0,37 € je Stück vorgeschlagen.“ (Zitat Ende). Wir verhandeln jetzt erst über das Geschäftsjahr 2006.
17.   Grenzüberschreitende Finanztransaktion Seite 88: Welche beiden Müllverwertungsanlagen wurden in die USA vermietet und von dort zurückgemietet?
18.   Gewinnverwendungsvorschlag Seit116: Dem Gewinnverwendungsvorschlag wird widersprochen. Ich beantrage, dass der volle Bilanzgewinn in Höhe von 500.837.886,97 € anteilig auf die 202.209.746 Aktien ausgeschüttet wird. Das bedeutet eine Dividende in Höhe von 2,47 € je Stückaktie.
Begründung:
Die outgesqueezeten Kleinaktionäre haben kein Interesse mehr an der weiteren Bildung von Rücklagen und eines Gewinnvortrages nach dem Beschluss vom 02.03.2006. Der Hauptaktionär kann seine Gewinnausschüttung zurück ins Unternehmen fließen lassen. Dem Unternehmen entsteht kein Schaden. Nach Aktiengesetz §§ 327a ff von 1998 ergibt sich eine neue Situation. Der Aktienverkauf wird erzwungen und geschieht nicht freiwillig. § 327a ist eine Kann-Vorschrift. Die Kleinaktionäre mussten ihrer Enteignung nicht zustimmen. Außerdem beantrage ich, Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
 
Antworten:
 
Herr Cramer: Bei den in die USA verkauften (?) und zurückgemieteten Müllverbrennungsanlagen handelt es sich um diejenigen in der Barsigstr. und im Hugenberger Damm. Der Squeeze Out, der Schuldenabbau und die Ergebnisverbesserung resultieren nicht aus den hohen Preisen und den Strompreiserhöhungen. Das Aktiengesetz wurde bei der Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat eingehalten.
 
Nachfrage:
 
Die Antworten hatte ich so oder ähnlich erwartet. Insofern sind meine Fragen schon beinahe rhetorischer Natur. Es macht mich nicht sicherer sondern ängstlicher, wenn einerseits gesagt wird, dass die AKW’s sicher seien, obwohl andererseits argumentiert wird, dass die Fehlerursachen noch gesucht werden. Ich beziehe meine Information aus Presseberichten. Dort wird von Trafoöl-Spülungen nach den Unfällen berichtet. Das spricht doch eher für Schäden als Resultat der zustandsbezogenen Instandhaltung, wenn das Öl schlecht ist. Was sollen denn die armen Mitarbeiter den besorgten Anrufern am Telefon sagen, wenn hier in der HV-Veranstaltung so wenig Information kommt?
 
Antworten:
 
Herr Cramer: Die AKW’s waren immer sicher. Es ist aber eine offenere Kommunikation beabsichtigt. Es wurde eine Hotline als Bürgertelefon zur Wiederherstellung des Vertrauens eingerichtet. Es soll keine Denunziation erfolgen. Es sollen die VE Contracting und fünf weitere Töchter veräußert werden. Bezüglich der Forderung zur Auszahlung des Gewinnes und der Rücklagen in 2006 hat sich die HV gegen die Ausschüttung der Rücklagen entschieden. Differenzen und Streit mit E on bezüglich des Baues der Verbindung zwischen Thüringen und Bayern („Thüringer Strombrücke“) sind nicht bekannt. Aber in der Öffentlichkeit werden Fragen, speziell mit Bürgerinitiativen, diskutiert, die einvernehmlich gelöst werden. (Er geht nicht ein auf mögliche Interessenunterschiede zwischen E on und Vattenfall, die sich ja in der Frage manifest machen lassen, wie viele Systeme auf welcher Art von Masten (ein, max. zwei Systeme an Gittermasten (E on) oder evtl. zwei oder mehr Systeme an Betonmasten gelegt werden sollen (Vattenfall), Anm. d. Verf.). Die Personalentwicklung wurde beschrieben mit den in der Personalwirtschaft üblichen Begriffen.
 
Herr Hassa: Es gibt ein absolutes Alkoholverbot in AKW’s. Die Personenzahl auf der Warte in Krümmel resultiert daraus, dass nach der Störung immer mehr Personen hinzu gekommen sind. Der Trafo ist zum Löschen nicht mit Öl besprüht worden. Es wurde konventionell mit Wasser gelöscht.
 
Nachfrage: Entweder ist die Akustik in dem Raum hier so schlecht, oder man will sich lustig über mich machen. Ich hoffe, dass das erstere zutreffend ist. Ich habe nie gesagt, der Trafo sei zum Löschen mit Öl besprüht worden. Das wäre absurd. Brände löscht man nicht mit Benzin oder Öl. Ich sagte, dass das Öl gespült worden sei. Trafoöl spült man in gewissen Abständen, um das Öl zu reinigen. Damit können keine Schäden geheilt werden, aber ihnen kann vorgebeugt werden. Wenn jetzt in diesem Augenblick gespült wurde, spreche das für eine zustandsbezogene Wartung. Trat jetzt der Brand auf, weil von der vorsorglichen Instandhaltung zur zustandsabhängigen übergegangen worden ist? Diese hätte zur Folge, dass Komponenten länger als möglich und intensiver als auslegungsbedingt zulässig beansprucht werden könnten. Ein Hinweis ist auch die nachträgliche Leistungserhöhung der betroffenen AKW’s. Die Maschinentrafos sind keine beliebigen Anlagenteile, sondern sie sind so wichtig wie der Turbosatz selbst, weil über sie die Energie abgeführt werden muss. Ich habe nicht gedacht, dass ich so eine Pippifax-Diskussion führen muss.
 
Herr Hassa: Die Kraftwerkskomponenten wurden stets vorsorgend instandgehalten. Es wurden keine Trafo-Ölspülungen durchgeführt. (In der Märkischen Allgemeinen Zeitung v. 19.07.07 und der Coburger Neuen Presse v. 20.07.07 wird von Ölwechsel berichtet und davon dass Vattenfall die Leistung drosseln musste, wegen eines Öltausches. Das betraf aber Brunsbüttel und nicht Krümmel. Das hätte Herr Hassa also dann berichtigend bestätigen müssen. Weiteres Problem: Trafo-Ölspülung bei gedrosseltem Betrieb des AKW Brunsbüttel. (Anm. d. Verf.))
 
Selbstkritik: Ich habe mich in der Diskussion von den BWL-Themen zu einer technischen Diskussion abdrängen lassen.
 
Ergebnis: Es wurde auf Vorschlag des AR-Vorsitzenden abgestimmt über die „weitestgehenden Anträge“, nämlich die der Verwaltung. Das Ergebnis entsprach den Vorstellungen der Verwaltung: Die Verwaltungsvorschläge wurden für die Verwaltung positiv beschieden.
 
 
Lutz Haenicke, 27.08.2007

 

Lutz Haenicke, offen                                                                   15806 Zossen, den 31.03.2007

Förstereiweg 14

Tel./Fax: 03377 / 394146

 

An

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Landesvorstand / Landesgeschäftsstelle Brandenburg

Fax 0331 / 293813

Jägerstr. 18

14467 Potsdam

 

Betr.: Kündigung meiner Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin als offenen Brief.

 

Liebe Freundinnen und Freunde, 

ich kündige hiermit meine Mitgliedschaft in der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zum nächstmöglichen Termin. Ich werde alle im Eigentum der Partei befindlichen Gegenstände (Sonnenschirm und Ablageschachteln) vorher an eine von Euch zu benennende Stelle / Person zurück geben. Mein Mandat in der SVV Zossen werde ich bis zum Ablauf der Amts-/ Wahlperiode weiterhin ausüben und dabei weiterhin wie bisher nach den Grundsätzen von  B 90 / DIE GRÜNEN verfahren bzw. mich danach verhalten. 

Begründung:

  1. Nach wie vor habe ich keine Antwort / Reaktion auf mein Schreiben an den Landesvorstand vom 14.05.2004 erhalten, obwohl ich ein zweites Exemplar des Briefes am 23.10.2004 persönlich J. Gessinger übergeben habe. Ein drittes Exemplar habe ich im Spätsommer dem neugewählten PM-Vorsitzenden G. Kalinka / Blankenfelde nach einer Kreistagssitzung übergeben. Ein viertes Exemplar lege ich dieser Kündigung bei. Überhaupt gestaltete sich unsere Korrespondenz in der Vergangenheit sehr einseitig.
  2. Ich bin nach wie vor kein Verfechter eines dogmatischen neoklassischen / neoliberalen Wirtschaftsansatzes, wenn die Situation nicht eine derartige Politik aus undogmatischem Ansatz heraus erforderlich macht. Ich werde demnach solche Ansätze aktuell auch nicht vertreten.
  3. Seit langer Zeit erhalte ich postalisch keine Termine mehr mitgeteilt, obwohl bekannt ist, dass ich nicht über einen Internet- / e-Mail-Anschluss verfüge. Aus Gründen der Parteiräson werde ich mir einen solchen auch nicht zulegen. Aus meiner Sicht hätte ich Anspruch auf Info, weil etwas Anderes nicht vereinbart wurde und ich auch pünktlicher Beitragszahler bin.
  4. Aus meiner Sicht verhalten sich die Grünen aus Brandenburg im Bund, im Land Brandenburg auch außerhalb des Landtages, in dem von mir wahrgenommenen Landkreis und in den Stadtparlamenten meiner Umgebung zu zurückhaltend, schweigsam und kaum mit eigenen Vorstellungen reüssierend. Ich erkläre mir die geringen Erfolge der Vergangenheit aus diesem Verhalten.
  5. Die Benennung des Landesparlamentes in Brandenburg sinngemäß als einen verschnarchten Haufen, den es aufzumischen gelte, reichte aus meiner Sicht als Darstellung eines Politikansatzes nicht aus, um eine Erfolgswahrscheinlichkeit zu begründen und berührte mich persönlich eher unangenehm. Trotz Verdoppelung der Stimmen-Anzahl ist das Ergebnis 2004 aus meiner Sicht vor diesem Hintergrund als eher peinlich anzusehen.
  6. Als unangenehm empfand ich auch die Pressemitteilung mit Foto vom „Grenzübertritt“ Wielants über die Brücke der Einheit von Berlin nach Brandenburg in der Maskerade eines „Geheimagenten“ oder „Mafia-Bosses“ in Begleitung von als "Bodyguards" verkleideten Statisten zu seinem Antritt als grüner Spitzenkandidat in der Landtagswahl. Man stelle sich vor: Brandenburger Bürger sehen dieses Bild vor dem Hintergrund der von ihnen als Übernahme-Versuch aus der „korrupten Hauptstadt“ empfundenen Vereinigung mit Berlin. Auch wenn diese Sichtweise nach meinem Erachten falsch ist, so hat er doch einen verheerenden Eindruck hinterlassen.
  7. Die Putzfrauen-Affäre Gessingers (Putzfrauen-Gate) hat über den Zustand der grünen Partei einen katastrophalen Eindruck vermittelt. Vor dem Hintergrund der von mir sonst empfundenen und wahrgenommenen „Schnodderigkeit“ Gessingers fand ich seine (späten) Rechtfertigungsversuche schlimm. Ich bin nicht bereit, dafür Erklärungen zu liefern oder Spott zu ertragen. Bestimmte Dinge „tut ein Vorsitzender in seiner Position einfach nicht“. Rudimentäre Vorstellungen von Ethik und Moral muss ich bei einem Vorsitzenden unterstellen und erwarten können, wenn die Organisation solche Muster Anderen abverlangt.
  8. Ich bitte Euch um die Bestätigung meiner Kündigung und des Endtermines. Die Versendung des Briefes als Einschreibe-Sendung mit Rückschein resultiert aus meinen Erfahrungen mit meiner Post an Euch. Dafür bitte ich um Verständnis. Ich werde meine Beitragszahlungen an B 90 / DIE GRÜNEN mit dem Ende meiner Mitgliedschaft einstellen.
  9. Wiederum erhielt ich bis zum heutigen Tage keinen Beitragsbeleg, dieses Mal für  das Jahr 2006. Ich konnte bisher nicht in Erfahrung bringen, wer für mich diesen Beleg ausstellen kann und erfuhr auch keine Adresse. Im Jahr 2004 benötigte ich viele bittende Anläufe, bis ich dann teilchenweise und ohne Erklärung nach und nach die erforderlichen Belege erhielt. Ich bitte Euch, die / den Kassenverantwortliche(n) für mich zu bitten, mir den Beleg für 2006 und auch 2007 ( letzteres Jahr für die Dauer meiner Mitgliedschaft) an meine Adresse zu senden.

Für die Zukunft wünsche ich der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und ihren Mitgliedern und Anhängern viel Erfolg und ich bitte Euch, diese Erfolgswünsche nicht unter dem Kapitel „Ironie“, sondern als ernst gemeint und wohlwollend zu verbuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Haenicke

 

Lutz Haenicke                                     15806 Zossen, den 01.03./02.03.2006

Förstereiweg 14

Tel. Fax: 03377 / 394146

 

Vattenfall-Squeeze-Out-Hauptversammlung am 01.03.2006 im Estrel-Convention-Center Berlin

 

(Wortmeldung am 01.03.2006, ca. 10.00 Uhr.)

(Wortbeitrag ca. um 17.00 Uhr)

Verehrte Damen und Herren,

alle Sätze sollen als Fragen formuliert verstanden werden. Ich mache mir den Inhalt der Fragen aller Vor- und Nachredner zu eigen.

Auch als Kleinaktionär habe ich die Kursentwicklung der Vergangenheit verfolgt. Aber ebenso habe ich, und die, für die ich spreche, ein übergeordnetes Interesse am Wohlergehen des Unternehmens, wie wohl auch die anderen verbliebenen Anteilseigner. Wir ahnen, dass wir für die heutige Veranstaltung teuer bezahlen müssen. Einen hohen Preis entrichteten wir bereits damals, auch als Steuerzahler und Kunden. Wir mussten mehr als EUR 1,5 Mrd. für die letztlich erfolglose Sanierung von Mirant mitfinanzieren.

Einziger Punkt der Tagesordnung für die heutige Hauptversammlung ist der Squeeze-Out der Kleinaktionäre. Diese besitzen nach Aussage weniger als 4% des gezeichneten Grundkapitals. Zum heutigen Tage dürfte es durch die Informationspolitik des Unternehmens zum Zwecke der eigenen Kostenminimierung noch weniger sein. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis programmiert, obwohl zur Abstimmung noch nicht einmal aufgerufen wurde. Der Beschluss wird gefasst, weil er den Willen des Mehrheitseigners darstellt.

Der Wunsch des Hauptaktionärs ist eindeutig: Die Wortwahl „Squeeze-Out“ belegt schon, dass wir nicht mehr benötigt werden, wie Pickel ausgedrückt werden sollen. Ekelhaft.

Wir haben kein Interesse an einem Verkauf. Vor dem Hintergrund der Abstimmung argumentieren wir jedoch auch über die Selbsteinschätzung des Unternehmens: Zum Zwecke der Gestaltung des Rückkaufpreises hat es seine Zukunft klein gerechnet. Pessimismus wurde instrumentalisiert. Auf diese Weise erzeugt man kein Vertrauen, auch nicht bei Fremdkapitalgebern, stößt aber Freunde ab. (Im Bedarfsfalle kann die Bewertung der materiellen Situation einer gesonderten Diskussion unterzogen werden.)

Mit den im Jahr 2002 eingefügten §§ 327a ff AktG hat Rot-Grün eine weitere Möglichkeit der Entmachtung der kleinen und mittleren Einkommen geschaffen. Die Akkumulation des vorhandenen Kapitals in wenigen Händen wurde begünstigt, ohne dass ein volkswirtschaftlicher Nutzen erkennbar ist.

Im Verlaufe der letzten Jahre seit seiner Übernahme, nicht erst seit 2005, wie argumentiert wird, hat Vattenfall einen tendenziellen Ausstieg der Kleinaktionäre befördert. Das geschah auch durch die Wiederholung des Argumentes, dass ein „Squeeze-Out“ nicht beabsichtigt sei.

Besonders merkwürdig ist in diesem Zusammenhang die Logik der ehemaligen öffentlichen Mehrheitseigner, die in Rede stehenden Unternehmen seien im Interesse der Stärkung der Marktkräfte und der Zerschlagung der Deutschland-AG zu privatisieren, um sie jetzt in den Händen eines, schwedischen, Staatsunternehmens wiederzufinden (Bericht, S. 23 u. S. 42). Die Übernehmende ist kleiner als die Summe der jetzt Übernommenen (Bericht, S. 23 ff).

Es wird bei dem Squeeze-Out damit argumentiert, dass die Flexibilität und die Transaktionssicherheit größer seien und vielerlei Kosten eingespart werden könnten. Es wird nicht gesagt, dass sich oftmals ad-hoc getroffene Entscheidungen rückblickend als ungünstig erwiesen.

Zwischen den Zeilen wird deutlich, als wie lästig wir von der Unternehmensleitung empfunden werden. Es wird ignoriert, dass die Hauptversammlungen für den Vorstand auch eine Gelegenheit zur Selbstreflexion sind.

Publikumsgesellschaften sind häufig wegen ihrer öffentlichen Verantwortung und Verantwortlichkeit langfristig erfolgreicher als Personengesellschaften, gerade weil ein Abwägungsprozess stattfindet und viele Ideengeber wirken können. Die Struktur der Führungs-Organisation des Unternehmens ähnelt zukünftig der einer Personengesellschaft

Der Bericht erweckt den Eindruck, dass der schwedische Staat als Eigentümer nicht als wirkliche Kontrollinstanz wahrgenommen wird. Konspiration wird möglich. Die Aktionäre werden als Last empfunden, ohne zu berücksichtigen, dass sie auch als Kunden und zum Personal gehörig auftreten (Bericht, S. 27).

Die Aktionäre seien angemessen abzufinden. Ob der Versuch gelungen ist, die Angemessenheit des Vorschlages auf den zwei eingeschlagenen Wegen zu belegen, wird von hier bestritten: Der Begriff der Angemessenheit einer Barabfindung wird nicht diskutiert und interpretiert. Stellvertretend wird versucht, einerseits den Börsenkurs abzuleiten und zu kritisieren, dann den Unternehmenswert zu bestimmen um auch diesen zu verwerfen.

Als gütiges Entgegenkommen wird ein weiterer fiktiver und für Vattenfall dem Günstigkeitsprinzip entsprechender Durchschnittskurs festgelegt.

Es wird nicht diskutiert, dass eine angemessene Barabfindung über dem augenblicklichen Börsenkurs angesiedelt werden müsste. Man muss der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Minderheitsaktionäre gerade wegen der Minusdifferenz abgesprungen sind. Diese erklärt sich aus der Informationspolitik von Vattenfall und kann auch als eine subtile Form von Manipulation bezeichnet werden. Abweichend von den Befürchtungen des BGH (Bericht, S. 124 f) ist nicht als begründet anzunehmen, dass die Minderheitsaktionäre den Kurs beeinflusst haben.

Zur Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes werden die materielle Substanz, die Innovationskraft, seine Produkte und Stellung am Markt und seine innere Organisation herbeigezogen. Auch sein Management wird zur Bewertung benannt. Beim Letzteren ergibt sich ein Malus, wie sich aus der Geschichte herleiten lässt. Den müssen die übrigen Faktoren ausbügeln. Als einzige Ausdrucksform einer Vision wurde bei der Belegschaft Jubel für die jeweils aktuelle Übernahme eingefordert. Berechtigte Kritiken wurden unterdrückt. Opportunismus galt als Qualitätsmerkmal.

Hierzu sei die Instrumentalthese bemüht: Bisher sind mehrere Mitglieder des Managements als Instrumente nach näherungsweiser Erfüllung ihrer Direktiven häufig ruhmlos aus dem Unternehmen ausgeschieden, verbunden mit allen psychischen Folgen. Mehrmals geschah das zurecht, weil Unfähigkeit und kriminelle Energie als Vorwurf durch die Presse gingen, zum Teil belegt. Unternehmen wie Belegschaft wurden dann doppelt beschädigt, zumindest was die Bewag anbelangt.

Einfügung und Nachtrag: Eine in der zweiten "Management-Ebene" vormals angesiedelt gewesene "Führungskraft" bat mich anlässlich seines Herauswurfes aus dem Unternehmen um Entschuldigung für sein Verhalten mir gegenüber. Er verstehe jetzt mehr, nach der Art wie mit Ihm in der letzten Zeit umgegangen worden sei, um ihn mit allen Mitteln aus dem Unternehmen zu "mobben". Er verabschiedete sich von mir in meinem Büro mit den Worten, dass er jetzt Verständnis dafür habe, dass ich ihn hassen würde und wünschte mir Glück für die Zukunft. Ich erwiderte, dass Hass nicht die Kategorie sei, in der ich hier und in anderen Zusammenhängen denken würde. Mir ging und geht es in der Vergangenheit und jetzt ausschließlich um den zum Wohle und Fortbestand des Unternehmens und der Mitarbeiter(innen) erfolgenden Austausch von Sach- und Fachargumenten. Nur hierin lägen meine Interessen begründet. Er hinterließ mich etwas überrascht von seinem Wandel, ich sah ihn nie wieder. Vermutung: Er war wohl unbequem geworden oder konnte bei seiner Vorprägung bestimmte Ziele nicht erreichen. Ich hatte während seiner aktiven Zeit einige Diskussionen vor der anwesenden Belegschaft ausgetragen. Ich nahm ihn stets als einen eifrigen "Umsetzer" von Unternehmings-Leitungsvorgaben wahr, der voller Euphorie das Gelernte aus betriebswirtschaftlichen und führungstechnischen Seminaren der Belegschaft vor dem Vorstand vortrug und reflexionslos umsetzte. (Ende Einfügung und Nachtrag).

Neben dem Versuch, eine Unternehmensbewertung herbeizuführen, wird im Bericht die Relevanz des Börsenkurses gemäß Verfassungsgerichts-Entscheidung akzeptiert. Es wird allerdings nicht die Aussage gemacht, zu welchem Termin der Börsenkurs als Untergrenze eines Abfindungswertes bestätigt werde. Als logische Konsequenz der Argumente müsste sich ergeben, dass das Bundesverfassungsgericht in unserem speziellen Fall nur den Termin der Beschlussfassung vom 01.03. oder 02.03.06 gemeint haben kann. Nur der Termin nach Abschluss aller möglichen Unternehmens-Politik-Einflüsse kann gelten.

Der Bericht bestätigt, dass der Minderheitsaktionär nicht weniger als beim freiwilligen Verkauf erzielen darf. Der Verkehrswert sei regelmäßig mit dem Börsenwert identisch (Bericht, S. 80). Die Untergrenze sei also der Börsenkurs, wenn er einen realisierbaren Verkehrswert darstellt. Dass es sich so verhält, lässt sich am heutigen Tage empirisch ermitteln und bestätigen.

Gleichzeitig wird von hier bestritten, dass der Minderheitsaktionär damit befriedigt sein kann: Die aufgegebene Freiwilligkeit stellt einen Marktwert an sich dar und muss mit einem Aufgeld auf die vorgeschlagene Barabfindung honoriert werden. Hiermit sollen Transaktionskosten zur Neuorientierung, Anteilsverluste an den vorhandenen Gewinnrücklagen, die den nicht ausgezahlten Teil der Rendite darstellen und eine entgangene Verzinsung des vergangenen Geschäftsjahres wie auch des Rumpfgeschäftsjahres für den Minderheitsaktionär abgegolten werden.

In dem Bericht wird in Form der Umrundung in konzentrischen Kreisen die gesamte Thematik des Squeeze-Out aus mehreren Gesichtspunkten heraus beleuchtet. Dabei fällt auf, dass einzelne Argumente litaneiartig wiederholt werden. Dem Leser drängt sich der Eindruck auf, dass er „eingenordet“ wird auf den Standpunkt der Gesellschaft. Die Aufmerksamkeit soll ermüden. Er soll vergessen, welche Interessen die Gesellschaft hat und dass diese sich partiell unterscheiden von den eigenen.

Dieser Eindruck wird im PKF-Prüfungsbericht bestätigt, der die Sicht des Unternehmens reflektiert. Eine Kritik wird lediglich deutlich hinsichtlich des noch geringeren Aktienwertes aus dem scheinobjektiv errechneten Unternehmenswert. Eine Anpassung dieses Wertes wird allerdings bei „wesentlichen Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen“ als möglich angesehen (Prüfbericht, S. 25). Diese sind jedoch kurzfristig sehr unwahrscheinlich. Auf die genannten „sonstigen Grundlagen“ wird nicht eingegangen, obwohl genau der Börsenkurs als „sonstige Grundlage“ sich wesentlich nach oben verändert hat.

Das Bundesverfassungsgericht nennt als Untergrenze für die Barabfindung den Börsenkurs, wenn er einen realisierbaren Verkehrwert darstelle. Gemeint sein kann nur der Börsenwert zum Zeitpunkt des Mehrheitsbeschlusses am 01.03.oder am 02.03.2006. Vorher gab es keinen Druck auf den Aktionär, zu verkaufen. Danach gibt es keine Möglichkeit mehr, einen beliebigen Käufer zu suchen.

Bei einer „Marktenge“ sei diese Voraussetzung allerdings nicht gegeben. Eine Marktenge sei bei 5% und weniger handelbarer Aktienmenge anzunehmen (Bericht, S. 121). Man kann sich dieser Sicht anschließen, denn sie soll einen Schutz der Minderheitsaktionäre bewirken.

Bei großen Verkaufszahlen, auch auf niedrigem Niveau, wird angenommen, dass der Börsenkurs falle und der Kleinaktionär durch den Mehrheitsbeschluss enteignet werden würde. Ein Problem Vattenfalls ist aber, dass diese Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung vom April 1999 stammt, also drei Jahre vor der Einführung der gesetzlichen Regelung, auf die sich die Gesellschaft bezieht (§§ 327 a ff). Das Gericht kann also 1999 unmöglich die Situation von 2002 vorweggenommen haben. Nach der Gültigkeit der Rechtsgrundsätze „nulla poena, nullum crimen, nullum culpa sine lege“ (kein Recht, keine Strafe, keine Schuld ohne Gesetz), aufgenommen in Art. 103, Abs. 2 GG, ist diese Auslegung der BverfG-Entscheidung so nicht zulässig. Der Schutzcharakter der Entscheidung des Gerichtes gegen Kursverfall wäre ignoriert.

Dem Kleinaktionär kann nicht angelastet werden, dass kaum Handel stattgefunden habe. Das ist übrigens auch nicht zutreffend: Seit der Gründung der Gesellschaft in der jetzigen Ausprägung vor wenigen Monaten, im August 2003, hat die Gesellschaft alle herausgegebenen Aktien gehandelt. Sie wurden allerdings fast ausschließlich an einen einzelnen Aktionär verkauft, die Vattenfall AB (Bericht, S.15 und S. 23). Der Referenzzeitraum bis zur Verkündigung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre betrug nur 24 Monate.

Eine weitere Eigentümlichkeit ist es, dass nach erfolgter Übernahme-Ankündigung trotz des Verkaufes durch einzelne Aktionäre der Kurs nicht fiel, nicht fallen konnte. Vattenfall Europe hat mit großer Eile die verfügbaren Kontingente aufgekauft. Es sollte verhindert werden, dass sie in fremde Hände gerieten. Diese hätten eine Entschädigung wesentlich angemessener gestalten können. Die Schutzfunktion der Verfassungsgerichts-Entscheidung wurde wiederum ausgehebelt.

Wenn von mir hier der Nachweis der Kursmanipulation durch Vattenfall auch nicht geführt werden kann, so ergibt sich doch ein starker Eindruck der Kurs-Beeinflussung durch das Verhalten der Verwaltung. Die positiven Folgen steigender Kurse werden den Minderheitsaktionären allerdings negativ zugerechnet.

Die Empirie bestätigt in diesem Fall auf Grund der Existenz der Bestimmungen der §§ 327a ff AktG nicht die herrschende Lehre, dass ein überbordendes Angebot den Preis senke. Dieser Erfahrung muss Rechnung getragen werden.

Auch das Argument im Bericht (Bericht, S. 124), dass das BverfG durch Hinweis in seiner Entscheidung auf die Zivilgerichte aufmerksam mache, dass „durch die Wahl eines entsprechenden Referenzkurses einem Missbrauch beider Seiten“ begegnet werden solle, ist hier kontraindiziert.

Das Verhalten der Gesellschaft entsprach ausschließlich dem eigenen Interesse und hat das Ergebnis zur Folge, das sie jetzt zu negieren versucht: Ein Minderheitsaktionär, der aus übergeordneten Gründen nicht an einem Verkauf interessiert ist, kann gerade nicht den Kurs beeinflussen, schon gar nicht zu seinen Gunsten.

Die verwendete Graphik und der tabellarische Vergleich mit der Kursentwicklung der Mitbewerber im Bericht (Bericht, S. 126 f) belegt weiterhin, dass das Vertrauen der verkaufenden Aktionäre in die Unternehmensführung und in eine stetige, nachhaltige, positive Entwicklung der Gesellschaft nicht gegeben ist. Angenommen wird nur die Fähigkeit, diese die Aktien aus der Substanz zurückkaufen zu können. Der Satz im Bericht (Bericht, S. 128), dass die Kursentwicklung der Vattenfall-Aktie auf spekulative Einflüsse hindeute, kann nach der wortreichen Erklärung einer niedrigen Barabfindung nicht begründet werden. Es wird demnach auch nicht einmal versucht.

Den Unternehmensteilen Bewag, HEW, VEAG und Laubag wünschen wir dauerhaften Erfolg. Den Managementmitgliedern auf allen Ebenen wünschen wir endlich die Anerkennung, die sie den ihnen Anvertrauten in vielen Mobbing-Fällen zukommen ließen. Dem neuen Unternehmen Vattenfall wünschen wir, dass es nach erfolgter Saturierung nicht das gleiche Schicksal erleidet wie sein Vorgänger Southern Energy (Mirant).

Wir stellen die folgenden Anträge:

 

  1. Der Antrag auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§§ 327a ff AktG) wird zurück gezogen.

Für den Fall der Ablehnung des Antrages Nr. 1 stellen wir weiterhin den Antrag:

  1. Die im Übertragungsantrag genannte Barabfindung wird auf mindestens EUR 47,80 festgelegt.

Lutz Haenicke

Wortbeitrag vom 02.03.2006, 18.30 Uhr (Wortmeldung am 02.03.2006 ca. 10.00 Uhr):

 

Gestern und heute habe ich bis zu diesem Zeitpunkt einem Seminar in Betriebswirtschaftslehre, Unternehmensanalyse und Aktienrecht teilhaben dürfen, und zwar einem Seminar, das vom Feinsten geartet war. Ich bin bereichert worden und dafür bin ich den anderen Aktionären dankbar. Nicht bereichert fühle ich mich dagegen von der Vorstellung der Verwaltung. Ich habe wahrgenommen, dass ich naiv war, als ich meine Fragen abstrahiert formuliert vortrug, um Zeit zu sparen. Ich weiß aber auch, dass ich dumm war, dumm, weil ich auf meine Fragen Antworten erwartet hatte. Mein Wunsch ist nicht erfüllt worden. Das ist aber nicht schlimm, weil ich mich den Fragen meiner Vor- und Nachredner anschließe. Gleichwohl will ich zur Bekräftigung zwei Fragen direkt stellen, von deren Antworten ich bisher nicht befriedigt worden bin.

Was ist eigentlich die Basis für den heutigen Antrag der Verwaltung? Im Bericht wurde das Angebot in Höhe von € 35,64 als Unternehmenswert genannt. Das Angebot der angemessenen Barabfindung lautete über € 38,24. Als neues Angebot für eine angemessene Barabfindung lautete € 42,60 oder der Mindestkurs, der am Tag der Hauptversammlung festgesetzt wird, wenn er € 42,60 überschreitet. Was ist die Basis, als der der Bericht gelten soll, eigentlich noch wert?

Wie verändern die neuen Angebotswerte die Aussagen im Bericht über die Unternehmensbewertung?

Ich fordere vor allen Dingen die Aufnahme der Gewinnrücklagen und die Brennstoffvorräte in eine Bewertung!

Die Verwaltung argumentierte, der Kurs unterlag spekulativen Einflüssen, sei also manipuliert worden. Wir haben von hier zu belegen versucht, dass die Kleinaktionäre nicht manipuliert haben, nicht manipulieren konnten. Die Frage muss also von der Verwaltung beantwortet werden: Wer hat manipuliert? (Hintergrund ist die Existenz und Aufgabenzielrichtung der Firma Koros GmbH & Co KG, d. Verf.).

Ich erinnere an meine Anträge vom Vortag:

 

  1. Zurückziehen des Antrages der Verwaltung, und ersatzweise
  2. Aufwertung der Barabfindung auf mindestens € 47,80.

 

Wie in der Politik scheint auch in der Wirtschaft die Unsitte gebräuchlich zu werden, dass die Gerichte zunehmend die Fehler der Unternehmensleitungen ausbessern müssen.

Wir gehen hierbei von der Einschätzung aus, dass die Höhe der von der Gesellschaft vorgeschlagenen Barabfindung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.

Als ich gestern hier das Pult verließ, sprach mich ein mir bis dahin unbekannter Aktionär an und bot mir an, mir seinen Stimmblock für die Ausübung seiner Stimmrechte zu überlassen. Er knüpfte daran keine Bedingung. Ich habe ihm gegenüber allerdings die Zusage gemacht, dass ich verantwortungsvoll mit seinen Stimmen umgehen werde. Daraus ergibt sich für mich die folgende Idee: Ich würde auch dem Mehrheitsaktionär die Zusage des verantwortungsvollen Umganges mit seinen Stimmen machen können, wenn er mir seine Stimmrechte zur Ausübung überlassen würde. Es ergäben sich daraus folgende positive Folgen: Den Minderheitsaktionären würde ich versprechen, dass wir im kommenden Jahr einen Bericht erstellen würden, der sie vollständig zufrieden stellen würde und keine Fragen offen ließe. Als Folge daraus ergäbe sich wiederum für den Hauptaktionär der positive Effekt der Senkung der Kosten für die Hauptversammlung, weil sie nur einen kurzen Zeitraum einnehmen würde. (Gelächter).

Anmerkung 1:

Von meinem Angebot wurde seitens des Hauptaktionärs kein Gebrauch gemacht.

Anmerkung 2:

Wegen der Mehrheitsverhältnisse sind die Anträge, es waren fünf, der Minderheitsaktionäre unterlegen bzw. wurden nicht mehr abgestimmt, weil der weitestgehende die Mehrheit erhielt.

  1. Abbruch der Hauptversammlung. Ablehnung.
  2. Vertagung der Hauptversammlung. Ablehnung.
  3. Antrag der Verwaltung: Mehrheit erlangt. Als weitergehend bewertet als Zurückziehung des Verwaltungsantrages.
  4. Festsetzung des Übernahmeangebotes auf € 47,80
  5. Festsetzung des Übernahmeangebotes auf € 120.-

Die Themen, die die Minderheitsaktionäre besonders erregten, waren:

Bewertung in der Zukunft

Juristische Basis des Verwaltungsantrages (BverfG-Entscheidung, BGH-Entscheidung)

Zukünftige Bewertung aller Brennstoffvorräte

Zukünftige Preisentwicklung

Beta-Faktor-Ableitung

Einbeziehung der Rücklagen

Dividende 2005, 2006

Geschäftsbericht für 2005

Wachstum und Wertsteigerung des Unternehmens

Investitionen der Vergangenheit

Ende der Restrukturierungsphase und die Perspektiven daraus.

Koros-Aufgabe und eigentlich erforderlicher Squeeze-Out

Fragen zum Verfahren:

Aktien werden trotz Abstimmung noch gehandelt, Folge der Widersprüche?

Anhängen an die Widersprüche anderer möglich, ohne eigenen Widerspruch formuliert zu haben?

Muss jetzt ein, wie immer geartetes, Ergebnis eines Verfahrens abgewartet werden?

Wird bei einem Verfahren anderer Aktionäre ein positives Ergebnis auf alle nicht zurück gegebenen Aktien übertragen?

Wie wird der Streitwert bemessen? Nach eigenem Erfolgsanteil oder nach Gesamtergebnis für alle Forderungen gegen das Unternehmen?

Ungefähre Kostenhöhe für uns?

Sind Fristen zu beachten?

Ist der Gerichtsort Berlin?

Reisekosten für Anwalt?

Geht’s auch ohne Anwalt, z.B. mit Berater?

Lutz Haenicke, 07.03.2006

 

Am 20.06.2004 zum Artikel: „Die Zukunft ist die Kohle“, MAZ, 18.06.2004:

 

„Vattenfall schmückt sich mit fremden Federn“.

 

Die Aussage des Vorstandsvorsitzenden von „Vattenfall Europe“, Rauscher, „Vattenfall und das Vorgängerunternehmen Veag haben seit 1990 die berüchtigten ostdeutschen Braunkohle-„Dreckschleudern für neun Mrd. € modernisiert oder durch neue Anlagen ersetzt“ darf nicht unberichtigt stehen bleiben: Vattenfall ist erst seit ca zwei Jahren in Deutschland tätig und bei der kostengünstigen Übernahme von Bewag, HEW, Laubag und Veag war der Modernisierungsprozess bei der Veag weitgehend abgeschlossen. Bezahlt wird dieser größtenteils von den deutschen Stromkunden und, über Abschreibungen, vom deutschen Lohn- und Mehrwertsteuer-Zahler. Vorgeblich zur Entschuldung der Stadtkasse verkaufte der Berliner Senat ca 1996 seinen 50%-Anteil am Grundkapital von 286 Mio € unter anderem an den US-amerikanischen Versorger Southern Energy, später Mirant genannt (Senatorin Fugmann-Hesing, SPD). Für den Drittel-Anteil bezahlte Southern ca 485 Mio € an den Senat. Southern kaufte später einige Anteile hinzu (ca 250 Mio €). Die Bewag verfügte über derartig hohe Gewinnrücklagen, dass 1998 durch einen „Passivtausch“ die Aktien-Anzahl kostenlos verdoppelt und an die Anteilseigner verteilt werden konnte, ohne dass die Rücklagen in bedeutendem Umfang geschmälert wurden. Das hätte der Berliner Senat natürlich selbst auch tun, danach einen Anteil verkaufen und trotzdem einen 25-prozentigen Anteil behalten können. Zahlmeister für das Ganze: Belegschaft und Steuerzahler. Seinen 45%-Anteil zum Ursprungskaufpreis von ca 730 Mio € verkaufte Southern (Mirant) 2001/02 für 1730 Mio € an die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW), die kurz zuvor von Vattenfall übernommen worden waren. Mirant ging trotz der Finanzspritze aus Deutschland kurz darauf in den Konkurs. So stand also die Rücklagenkasse von HEW, gefüllt von deutschen Stromkunden und, über Abschreibungen, vom Steuerzahler für Vattenfall zur Verfügung. Der Kauf von Veag und Laubag konnte dadurch relativ günstig aus den Rücklagen von Bewag und HEW finanziert werden. Hatten HEW und Bewag vor ihrer Übernahme durch Vattenfall eine Eigenkapitalsumme von ca 2439 Mio € in ihren Kassen, verfügt Vattenfall Europe über ca 1516 Mio €. Jeder kann sich selbst ausmalen, wo die Differenz verblieben ist. Was ich damit sagen will? Das ist nur ein Beispiel von vielen. Der Standort Deutschland scheint so schlecht für Investoren nicht zu sein. Die Verkaufspolitiken der Landes- und Bundesregierungen, auch unter der Führung der SPD, scheinen geeignet zu sein, den Standort ausbluten zu lassen. Wie viele Projekte hätte man mit anderer Politik finanzieren können und trotzdem die Unternehmenserträge bewahrt, welche Lohnsummen wären bezahlbar gewesen, welche Konjunktur-Effekte wären erzielbar? Was und wem nutzt unter diesem Aspekt die Unternehmens-Mitbestimmung? Ich kann einfach nicht glauben, dass die verfehlte Finanzpolitik auf Unkenntnis beruht.

Nachtrag v. 12.07.2004: Ich habe leider noch das „verschwundene“ Eigenkapital der VEAG in Höhe von 1400 Mio € zu erwähnen vergessen.

 

Am 18.06.2004 zu „Wenig Hoffnung auf die S-Bahn“, MAZ, 16.06.04, „Die Gemeinde hat es selbst in der Hand“, Leserbrief, MAZ, 16.06.04, „Die Frage ist nicht ob, sondern wann“, MAZ, 18.06.04. (Thema: Bürgerinitiativen, und wie sie ihre Interessen nicht miteinander, sondern gegeneinander vertreten und so dem System „Divide et impera“ (Teile und herrsche) Vorschub geben:

 

„Besser ist Ziehen an einem Strang, in eine Richtung“.

 

Die Bürgerinitiativen sind schon ein lustiges Völkchen: Eine von ihnen kämpft für eine S-Bahn, aber nur eingleisig und nur bis Rangsdorf (BISAR). Dazu spannt sie Mahlower Bürger ein, die schon die S-Bahn haben und Zossener, die keine erhalten sollen. Die nächste Gruppe bemüht sich um den Ausbau des Regionalverkehrs bis ins Zentrum Berlins, S-Bahn ist denen egal, zu langsam und zu teuer. Eine weitere „Gleisfraktion“ möchte einen ICE mit einem Tunnel unter Berlin-Lichtenrade hindurch, weil nur er eine schnelle Anbindung des Südostens Deutschlands und Europas an Berlin garantiere, ungeachtet weiterer Orts-Zerschneidungen. Eine weitere „muntere Truppe“, zu denen auch wir gehören, wünscht sich die Vermeidung des ICE auf der Dresdner-Bahn-Strecke, weil die Fahrgast-Mengengerüste zu hoch sind, der Lichtenrader Tunnel zu teuer ist, ansonsten der ICE zu laut und die Dresdner-Bahn-Strecke hohe Kosten und Bauprobleme verursacht. Alle Gruppen „tummeln“ sich im Süden von Berlin und im Umland. Eher unbeteiligt erscheinen die Gemeinden, obwohl auch sie ihre Interessen haben: Dahlewitz will seinen Regio-Express-Haltepunkt bewahren, obwohl er nicht zwingend aufgegeben werden muss, denn er ist ein Additiv, nicht Konkurrenz zur S-Bahn, Rangsdorf ringt um Brücke oder Tunnel, Zossen um einen Bücherstadt-Halt des Regio. Und dann gibt’s noch Politiker, die ein Wahlkampfthema entdeckt haben. Ein Landtags-Abgeordneter (Wahltermin voraus!) hält nur den Termin für die S-Bahn für ungewiss. 2009 könnte der Kreis Geld übrig haben um den Bau zu stützen (der Zeithorizont reicht für zwei Landtagswahlen). Ansonsten hat die Bahn kein Geld für den Bahnbau (Regio und ICE), die Länder Berlin und Brandenburg kein Geld für die S-Bahn-Bestellung, die Gemeinden kein Geld für die ICE-Bahn-Kreuzungen, die ihnen nichts bringen. Und so können sich alle, vor allem die Politiker, zurück lehnen, weil allen die Hände gebunden sind. Warum tun wir uns nicht zusammen und bündeln unsere Wünsche? Fordern wir den Ausbau für den ICE auf der Anhalter-Bahn-Fortsetzung zwischen Falkenberg und Riesa, Dresden wäre kostengünstig, schnell und einfach angebunden, die ICE-Fraktion bedacht. Der Ausbau der S-Bahn sollte bis Rangsdorf zweigleisig, bis Wünsdorf mindestens eingleisig erfolgen. Die Rangsdorfer, die Zossener und die Mahlower wären eingebunden, Wünsdorf-Bücherstadt könnte seinen auf der ICE- und Regio-Strecke nur schwerlich zu realisierenden Halt (Signalprobleme) verwirklichen. Es wären für die Bahn keine weiteren Planfeststellungs-Verfahren erforderlich, Bahnvorbehaltsflächen sind überall vorhanden. Die A 10-Autobahnbrücke würde, wie vorgesehen, genutzt. Der Regio könnte auf die Anhalter-Strecke ins Zentrum Berlins schwenken. Die Gemeinden bräuchten auf der gesamten Dresdner-Bahn-Strecke nur die notwendigsten Übergänge zu brücken oder tunneln und die Grünen müssten nicht jede x-beliebige Bahnstrecke befürworten. Lärm und Tunnel in Lichtenrade würden vermieden. Aus unserer Sicht wären das die kostengünstigsten Lösungen für Bahn, Bund Länder und Gemeinden. Das Leben ist einfach, man muss es nur wollen. Dank an die Rangsdorfer PDS, die Zossen nicht vergessen hat.

 

Lutz Haenicke                                                          15806 Zossen, den 14.05.2004

Förstereiweg 14

An den

Landesvorstand

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Lindenstr. 53

Fax: 0331 / 293813

14467 Potsdam 

Euer Brief vom 30.04.2004, MAZ- Artikel vom 29.04.2004, MAZ-Kommentar sowie -Artikel vom 03.05.2004, Leserbrief in der MAZ vom 03.05.2004 als Reaktion auf die Zusammenstellung der Landesliste zur Landtagswahl, eigene Erfahrungen im Landesverband seit meinem Wechsel von Berlin.

Liebe Freundinnen und Freunde,

seit dem Anfang von 2002 bin ich Mitglied im Landesverband Brandenburg, und ich bin mir klar darüber, dass ich mir in dieser Zeit kein repräsentatives Bild vom Landesverband erwerben konnte. Gleichwohl habe ich seit Januar 2002 einige Erfahrungen gemacht, die wohl einen realistischen Eindruck von der Verfassung der Grünen in Brandenburg spiegeln. 

Zunächst ist der Eindruck, den ich von uns habe, durch die Artikel, den Kommentar und den Leserbrief in der MAZ zutreffend reflektiert worden.

Bei der Zusammenstellung der Landesliste kann man durch einfaches Abzählen feststellen, dass Potsdam und Potsdam-Mittelmark auf den vorderen Plätzen die Liste dominieren. Weiter hinten angeordnete Plätze konnte ich in ihrer Besetzung der Presse nicht entnehmen. Ich frage, warum der Versuch unternommen wird, diese Tatsache wortreich zu bemänteln. 

Ich will den Brief nicht chronologisch durchgehen, denn er beschäftigt sich m. E. zu sehr mit der eigenen  „grünen Nabelschau“, und deshalb einige eigene Eindrücke schildern:

  1. Gegenüber Cornelia Behm habe ich schon brieflich zum Ausdruck gebracht, dass ich einige Probleme mit Ihrer Kandidatur zur Landtagswahl nach nur zwei Jahren Bundestag habe. Es besteht die Sorge, dass ihre Wähler von 2002 sich getäuscht fühlen müssen und sie in ihrer 1,5-jährigen Bundestags-Zugehörigkeit als „lame duck“ (ist nicht persönlich kränkend gemeint) eingeschätzt wird, denn seit einem Jahr wird über die Absicht ihres Wechsels geredet und vier Monate verbleiben ihr nur noch. Auch der Nachfolger (Roland Vogt?) wird jetzt bis 2006 nicht mehr viel bewegen können und wird wahrscheinlich als Zählmitglied eingeschätzt werden. Wie auch immer, es entsteht der Eindruck von Versorgungsmentalität.
  2. Wenn die Brandenburger Umgebung von Berlin im Brief als „Speckgürtel“ bezeichnet wird, zeigt das eine von meiner verschiedene Wahrnehmung. Für mich ist der Bereich innerhalb des Autobahnringes ein Bereich von geringerer wirtschaftlicher Schwäche im Vergleich mit dem Rest Brandenburgs.
  3. Die Funktionäre haben zwei Wirkungsrichtungen ihrer Aktivitäten zu berücksichtigen, die auf ihre potenziellen Wähler und die in Richtung auf die Mitglieder. Beide stehen nicht im Widerspruch zu einander, sondern sie ergänzen sich. Ist die Partei einerseits von der Erlangung von Wählerstimmen abhängig, wenn sie politisch aktiv werden will in den Parlamenten, so besteht eine mindestens ebenso große Abhängigkeit von den Mitgliedern, die, wenn sie aktiv werden wollen, die Wählerstimmen beibringen, Überzeugungsarbeit leisten, breiten Wahlkampf machen und so die Politik vermitteln sollten. Die Funktionäre müssten dafür den politischen Willen der Mitglieder in Erfahrung bringen und verinnerlichen, um bei der Kandidat(inn)en-Aufstellung einen richtigen Weg finden zu können. Mitglieder können, werden sie nicht hinreichend gehört, oder gibt man ihnen, was noch schlimmer ist, die von der Partei (im engeren Sinne des Vorstandes oder der „Leitfigur“) gewünschte Denkweise vor, ihre Aktivitäten einstellen, Gegenpolitik betreiben oder einfach austreten (Feststellung). Wenn in den Vorständen gedacht wird, dass man den Menschen Politik besser erklärt werden müsse, damit sie folgen, ist das als arrogant zu bezeichnen, impliziert es doch, dass man über bessere oder richtigere Erkenntnisse verfüge, was aber sichtbar nicht der Fall ist. Ansatzweise Kenntnis der Theorie-Gebäude der konkurrierenden Theorien müssten wenigstens erkennbar werden, um abwägen zu können, und die jeweilige Interessenlage der politischen Akteure müsste deutlich herausgestellt und glaubhaft gemacht werden können. Auch daran mangelte es in der Vergangenheit. Wähler und Mitglieder sind nicht masochistisch veranlagt, denn ich habe von ihnen jedenfalls noch nie den Ruf nach weiteren sinnlosen Quälereien durch weitere erfolglose „Reformversuche“ vernommen. Bezüglich der Bundespolitik in vielen Bereichen, und von der Landespolitik aus müsste daran Kritik geäußert werden, habe ich von solchen Gedanken bisher nichts gehört.
  4. Ich werde, wie in der Vergangenheit auch, nicht für eine neoklassische oder neoliberale Wirtschaftspolitik (als materielle Grundlagen-Beschaffung für alle anderen Politikfelder), eine Politik des Sozialabbaues, eine Politik der Einkommensverteilung vertikal nach oben Wahlkampf betreiben und/oder selbst solche Argumente vertreten in den Gruppen, in denen und mit den ich mich betätige. Es gilt für mich, den Status quo nicht als naturgesetzlich gegeben hin zu nehmen, sondern auf einen Status quo ante Schwarz-Gelb und Rot-Grün hin zu wirken bezüglich der Verteilung der Ressourcen und von dort eine Reformpolitik zu begründen.
  5. Die grünen Empfehlungen, z. B. dazu, sich am Grundkapital für Cargolifter zu beteiligen und die Aufhebung des Meisterzwanges zu bewerkstelligen, vorgeblich um damit Arbeitsplätze zu retten oder zusätzliche zu schaffen, waren nicht reflektiert und mussten in’s Leere laufen. Ich habe meine Bedenken formuliert und hoffe, dass uns diese Aufforderungen nicht als „Enteignungs-Empfehlung“ für kleine Einkommen angelastet werden.
  6. Meine persönlichen und mittelbaren Kontakte mit Europa und Bundestags-Abgeordneten der letzten Zeit waren bisher positiv bis herzlich, das will ich hier zur Verdeutlichung festgehalten wissen. Umso mehr bedaure ich den beabsichtigten Wechsel. Hier geht es aber um zukünftige Mitwirkung in der Landespolitik und da ist aus meiner Sicht populistische Kritik an Personen und „Verbalrabaulistik“ nicht ausreichend. So habe ich uns jedenfalls in den Presse-Artikeln letztens wahrgenommen. Da ich bemüht bin, für uns positive Meldungen aus der Presse zu entnehmen und diese seltener finde, unterstelle ich, dass ein kritischer Wähler gar nichts findet. Um es kurz zu benennen: Wähler wollen einen Politikwechsel und nicht einen Personenwechsel mit gleicher Politik. Diesem Wunsch schließe ich mich an. Wer diesen Politikwechsel vollzieht, ist dem Gros der Wähler egal. Aber momentan sieht er/sie keine Alternativ-Angebote, weil sich die politischen Parteien bis auf Nuancen aneinander angenähert haben. Das bewirkt auch die Tatsache, dass der Eindruck sich verfestigt, dass es nur um Machterringung und danach um Machterhalt geht. In so fern ist für mich der Rückgriff auf politisches Alt-Personal aus Berlin (Wieland, heute BT-Abgeordneter nach nicht „geglückter“ Landtagskandidatur in Brandenburg nach erfolgter Überquerung der „Brücke der Einheit“ (Glienicker Brücke) von Berlin nach Potsdam in „Al-Capone- oder Geheimagenten-Manier“ mit altem BMW-V8 und „Body-Guards“ (lächerlich und schädlich in Brandenburg) (Anm. d. Verf. vom 28.08.2012) und die Aufstellung von Direktkandidat(inn)en, von denen ich bisher noch nicht einen einzigen politischen Gedanken wahrnehmen konnte, kontraindiziert und wird von mir nicht unterstützt. Wenn sich der Vorstand so äußert, dass er die Kandidat(inn)en nicht schnitzen kann, reflektiert das eher eine Rübezahl-ähnliche Menschensicht, die ich nicht teilen kann. Menschen, die politisch aktiv sind, schnitzt man nicht, sondern man aktiviert sie im persönlichen Gespräch.
  7. Gegenüber der Situation im Kreis TF, in dem nach der absolvierten BT-Wahl kaum noch Kommunikation statt fand, hatte ich mir aus der Verbindung mit PM eine Kommunikations-Vertiefung versprochen und diese Freude auch in einem Brief an PM zum Ausdruck gebracht. Meine Erwartung wurde enttäuscht. Die Kommunikation, auch innerhalb von TF reduzierte sich noch weiter bzw. gestaltete sie sich weitgehend einseitig. Heute empfinde ich den Zusammenschluss als eine Form der „Kolonialisierung“, auch zum Zwecke der Gestaltung der Landesliste und der Benennung von Kandidat(inn)en.
  8. Seit Ende Februar bin ich bemüht, mündlich und letztlich auch schriftlich von unserem Schatzmeister und der Finanzreferentin eine Spenden- und Beitragsquittung für 2003 zu erhalten. Letztlich habe ich die Quittung nach vielen erfolglosen Bitten am 30.04. zugesandt bekommen, allerdings ohne die notwendige Anlage dazu. In der zweiten Runde bin ich jetzt um den Erhalt der Anlage bemüht, bisher leider ohne Erfolg. Nach dem 30.04. kann mein Steuerberater zwar jetzt meinen Antrag bearbeiten, abgeben kann ich den Antrag beim FA allerdings wegen der fehlenden Anlage allerdings nicht. Dieses Problem kostet mich jetzt richtig Geld, da ich meine Rückzahlung für einen entsprechenden Zeitraum finanzieren muss. Ich habe mich selten so erniedrigt gefühlt. In der Vergangenheit erfolgte der Kontakt in jeder Hinsicht mit dem Berliner Schatzmeister schnell, harmonisch und problemlos, auch auf dem konventionellen Postweg. Nach dem erfolgten Übertritt von Berlin in 2002 versuchte ich die Teilnahme an der Veranstaltung der Kandidat(inn)en-Benennung für die BT-Wahl in Potsdam zu besuchen und im November 2003 eine Mitglieder-Versammlung im Kino in Klein-Machnow wahrzunehmen und musste dann jeweils feststellen, dass die Veranstaltungen zeitlich oder räumlich verlegt worden waren, ohne dass eine Mitteilung erfolgt war (Fahrstrecke jeweils100 ... 120 km). Ich gestehe freimütig, dass ich nicht über einen Internet- oder e-Mail-Anschluss verfüge und aus persönlichen Gründen so einen Anschluss auch nicht erwerben werde. Allerdings wurde mir dieses bei meinem Übertritt nach Brandenburg auch nicht zur Auflage gemacht, er wäre dann nicht erfolgt. Auf den KMV’s in PM konnte ich allerdings auch von e-Mail- und Internet-Besitzern Kritik an der internen Kommunikation vernehmen: Probleme mit der Hardware, der Software oder schlicht das unterlassene Lesen der Botschaften suggerieren mir, dass der persönliche und der fernmündliche Kontakt weitgehend eine nachgeordnete Rolle spielt. Weiterhin vermittelt sich mir das Gefühl, dass auch andere glauben, als Mitglied, ich bin da eingeschlossen, eigentlich überflüssig zu sein und als störendes Beiwerk zu fungieren.

Zu den stattfindenden Wahlen wünsche ich der Organisation den Erfolg, allerdings ist es mir aus den geschilderten Bedingungen heraus rätselhaft, wie wir nachhaltig erfolgreich und durchsetzungsfähig sein wollen. Ich habe andererseits einige Hinweise für die Begründung unseres geringen Erfolges in der Vergangenheit erkennen können und unsere Situation wird mir dadurch auch erklärbar und verständlich. Gleichwohl habe ich die Hoffnung nicht verloren, dass es uns gelingt, doch noch „die Kurve zu bekommen“ und zurück zu finden zu unseren Ursprüngen, was uns dann zu größerer „Schlagkraft“ verhelfen wird, worum ich mich gerne mit den mir zur Verfügung stehenden Kräften einsetzen will. 

Mit freundlichen Grüsse 

Lutz Haenicke 

Anlage: Leserbrief an die MAZ-Potsdam vom 31.07.2002 

D / MAZ-Zossen 

Anmerkung: Diesen Brief habe ich auf dem Postweg nach Potsdam gesandt, übergab ihn nach einem längeren Zeitablauf dem Vorsitzenden der Grünen im Land Brandenburg (Gessinger) in Potsdam auf einer Nachwahl-Veranstaltung und nach erneutem Zeitablauf dem Vorsitzenden der Grünen des Kreises Teltow-Fläming (Kalinka). Die Zeilen blieben unbeantwortet. Die unterbliebene Reaktion ist auch eine.

Dora und Lutz Haenicke                  15806 Zossen, den 02.05.2004
Förstereiweg 14
Tel./ Fax: 03377 / 394146 / Mobil: 01795125279
 
An den Zweckverband
 
Komplexsanierung mittlerer Süden - KMS
Der Verbandsvorstand
Trebbiner Str. 30
 
15838 Am Mellensee/Sperenberg
 
Betr.: Ertüchtigung der Abwasser-Klärwerke Gutstedtstr. und Str. der Jugend in 15806 Zossen, Begriffsberichtigung.
 
Verehrte Damen und Herren,
 
wir danken Ihnen für Ihr Antwortschreiben vom 15.04.2004.
 
In den vergangenen Tagen mussten wir lernen, dass wir in unserem Anfrageschreiben an Ihr Büro vom 11.03.2004 möglicherweise einen falschen Begriff verwendet haben. Im ersten Fragen-Absatz fragen wir nach einer möglichen Grundwasserspiegel-Erhöhung durch die Erhöhung der eingeleiteten Wassermenge in den Müllergraben. In einem Gespräch wurden wir allerdings darüber informiert, dass nicht der Grundwasserspiegel in erster Linie tangiert sein könnte, sondern dass sich das Niveau des Schichtenwasser-Spiegels erhöhen könne und dass dieser dann in erster Linie für eine mögliche Durchfeuchtung von Keller-Räumen verantwortlich sein würde.
 
Wenn diese Berichtigung also zutreffend ist, möchten wir Sie zusätzlich anfragen, ob wir von dieser Seite (Anstieg des Schichtenwasser-Spiegels) Befürchtungen für unsere noch trockenen Keller-Räume haben müssen oder ob Sie Ihre Aussagen hinsichtlich der Problem und folgenlosen Ableitung von geklärtem Wasser und Niederschlagswasser vermittels des Müllergrabens nach Abschluss der jetzt geplanten Arbeiten auch bezüglich des letztgenannten Wasserspiegels bestätigen bzw. aufrecht erhalten. Wir bitten Sie um Nachsicht wegen unserer, auf Unkenntnis von Begriffen begründeten, Nachfrage und danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Antwort, möglichst bis zum 31.05.2004.
 
Mit freundlichen Grüßen
  
Dora und Lutz Haenicke

 

Bewag - Hauptversammlung am 31.01.2003 im ICC Berlin

 

Verehrte Damen und Herren,

 

die Bewag will im 119. Jahr mit dem letzten Geschäftsbericht ihr Ende einläuten. Diesem Geschäftsbericht merkt man die psychologische Grundhaltung des Unternehmens in den letzten Tagen an: Keine Experimente. Einige Argumente seien zum Schluss gestattet. Wir diskutieren heute das Ergebnis der bisherigen Tätigkeit.

Technische Aspekte

Die Bewag konnte oftmals technische Hochleistungen feiern, so die Versorgung eines großen Inselnetzes mit Strom und Wärme, eine namhafte Ansammlung von Gasturbinenanlagen, wasseraussengekühlte Ölkabel, Versuche mit wasserinnengekühlten Ölkabeln, Kunststoffisolierte Hochspannungskabel, SF 6 isolierte Schaltanlagen, um nur einige zu nennen.

Betriebswirtschaftliche Aspekte

Bewag sei der substanzstärkste Partner in dem zu bauenden Konzern, wird argumentiert. Sie müsse demnach eine hervorgehobene Position einnehmen. Dem wird hinzugefügt: Die psychische Unterwerfung der Unternehmensinteressen unter diejenigen von Mirant durch den alten Vorstand hat nicht gerade befreit. Der Dauerdruck wirkt sich heute in der Rangreihenfolge aus.

Zum Umtauschverhältnis wird entgegen der Ansicht des Verschmelzungs-Berichtes (S. 35) beispielsweise hier die Ansicht vertreten, dass die B-Aktien einen größeren Vermögenswert darstellen, weil sie im Zweifel einer Eigenkapitalbeschaffung in Höhe von ca. 500 Mio. € dienen können, ohne Nachteil für die Stimmenanteile von Vattenfall. Um diesen Betrag ist also der Zukunftswert der Bewag zu erhöhen. Das Umtauschverhältnis erhöhte sich dadurch auf 1:0,69117. Hierbei würde ansonsten die Bewertung der Prüfer akzeptiert (Verschm.-Prfgs.-Ber. S.9 u. 43).

Die augenblicklichen Stimmverhältnisse darf man nicht wiederum dem Streubesitz anlasten.

Bewag wird der nicht erfolgende Börsenhandel der B-Aktien zum Nachteil, Vattenfall das gleiche Phänomen zum Vorteil angerechnet (Marktkap.,S. 23). Nur eine Sichtweise kann richtig sein. Das Umtauschverhältnis ist also nicht umkehrbar eindeutig und in so fern nicht verifizierbar. Risiken der VEAG werden hier nicht berücksichtigt, aber die hier vorgetragenen Argumente unterstützt.

Im Stromgeschäft (S. 10) hat das Unternehmen Absatz bei Privat- und Geschäftskunden im Berliner Stamm-Markt verloren. Die im Bund hinzugewonnenen Stromhandelsgeschäfte bringen allerdings kaum Wertschöpfungsanteile. Mit welcher Strategie sollen Kunden und Absatz im Stamm-Markt wieder hinzu gewonnen werden? Werden durch die Fusion Synergie-Effekte erzielt (S. 11f)? Das wäre dann ein seltener Erfolg. Untersuchungen von Fusionsergebnissen ergaben, dass bis 80% der Fusionen scheitern oder negative Ergebnisse zeitigen.

Unter der Überschrift „Integrationsprozess Vattenfall Europe“ (S. 14) wird eine Lösung beschrieben, die einer Staats-Kombinatslösung mit großer Fertigungstiefe, vom Schürfen bis zum Vertrieb, entspricht. Vattenfall ist ein Staatsunternehmen. An der DDR wurde genau das als nicht steuerbar kritisiert. Findet hier heimlich ein Paradigmenwechsel statt unter dem Motto: Vorwärts in die Vergangenheit?

Wie stellt man sich „Synergie-Effekte“ für „die strategische Steuerung der Wärmeaktivitäten“ (S. 17) vor? Wo sollen Synergien entstehen? Beide Städte, Hamburg und Berlin, bleiben separat.

Die Investitionen (S. 40) sind wiederum eingekürzt worden. Wie lange will man von der Substanz zehren? Wird die Bewag zum „Ex-und-Hopp“-Unternehmen?

Unternehmenspsychologische Aspekte

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende hat gegen jede wirtschaftliche Vernunft einen unkritischen, unreflektierten USA-Kurs durchgesetzt. Das führte zu einem vasallenartigen Umgang von Bewag gegenüber von Mirant.

Ist die Unterordnung eine Begründung dafür, dass die kostengünstigere Bewag-Belegschaft eine geringere Wertschätzung durch den kostenintensiveren Bewag-Vorstand genoss, als die vergleichsweise kostenintensivere HEW-Belegschaft durch ihren kostengünstigeren HEW-Vorstand?

Mit anderen Worten: Bei der Bewag ist die Belegschaft kostengünstiger, bei den HEW der Vorstand. Wie sind die Kulturunterschiede ausgleichbar? Drückt sich das eher geringe Selbstwertgefühl auch durch den in der Vergangenheit häufig autoritären Umgang mit Kritikern innerhalb und außerhalb des Unternehmens aus?

Der hatte zur Folge, dass für die Durchführung technischer Lösungen manchmal mehr bezahlt werden musste, als selbst von den Kritikern ursprünglich beabsichtigt war.

Waren technische Pionierleistungen erst deshalb erforderlich, weil man mit dem Kopf durch die Wand wollte? (Entwickelung der 400-kV Kunststoff-Kabel, Verkabelung der Fremdeinspeisung aus Helmstedt, Standort von Reuter-West).

Personalpolitische Aspekte

Die Berufung des ehemaligen BR-Vorsitzenden und Aufsichtsratsmitgliedes der Arbeitnehmer in den Vorstand eröffnet die folgenden Fragen:

Spielen in der Unternehmensführung Qualifikationen keine Rolle?

Gibt es nur einen richtigen Weg der Führung von Unternehmen, denjenigen der Anteilseigner und der Wirtschaftsführer selbst?

Befindet sich die Kenntnis darüber ausschließlich in deren Besitz?

Wird diese Kenntnis übergangslos genau im Augenblick der Berufung, unabhängig von der Prägung und Bildung vermittelt, gleich einer wunderbaren Metamorphose?

Machen sich die Gewerkschaften zum Instrument des vorgeblich sozialverträglichen Arbeitsplatz-Abbaues und des krisenhaften Einschnürungskurses der Unternehmen? Die Beantwortung dieser Fragen liefert auch die Antwort darüber, ob wir solche Gewerkschaften noch brauchen. Sollten die Arbeitnehmer nicht lieber 1% der Lohnkosten konjunkturwirksam direkt selbst einsetzen? Wie tritt eigentlich der Arbeitsdirektor vor die Belegschaft, wenn er fordert, dass sie sich qualifizieren soll? Sagt er: Tut es mir nach?

Forschungs- und Entwicklungs-Aspekte

Das Eingraben von Glasfaserkabeln (S. 41) entspricht einer keynesianischen Konjunkturmaßnahme: Löcher aufgraben, Geld hineinlegen und wieder verschließen. Ich vermag einen technisch lohnenden Effekt nicht zu erkennen. Stehen Aufwand und Ertrag in einem angemessenen positiven Verhältnis zueinander?

Volkswirtschaftliche und politische Aspekte

Unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung wurde das Unternehmen vom damaligen Hauptanteilseigner, dem Berliner Senat, an den später Mirant genannten US-amerikanischen Energieversorger für 950 Mio DM verkauft. Die folgende Generation sollte von Haushalts-Schulden entlastet werden.

Danach wurde das Aktienkapital durch Passivtausch verdoppelt und damit die Dividenden-Ausschüttung im gleichen Maß erhöht. Kürzlich wurde die Bewag schon zum zweiten Mal, jetzt für 3300 Mio DM von Mirant an die HEW und weiter an das schwedische Staatsunternehmen Vattenfall, veräußert.

Bewag wurde also zweimal verkauft, die Stadt hat trotzdem mehr Schulden denn je und ist ihr Juwel los: „Wachstum“ auf ganzer Linie. Die Idee der Einkommens-Gestaltungsmöglichkeit durch Passivtausch ist dem Senat nicht gekommen. Es hätte 5% Schuldenentlastung gebracht, gezahlt aus den Aktivitäten der Belegschaft. Ist in der Zukunft ein weiterer Passivtausch mit gleichem Ziel geplant?

Fazit: Die Unternehmensleitung hat in der Vergangenheit zu viele Zick-Zack-Kurse verfolgt.

Speziell in den letzten Perioden der mehr als dreißig Jahre, die ich überblicke, hat oft eine Strategie gefehlt.

Technische Verbesserungen, derer man sich später rühmte, wurden oft auf Druck von außen erst nach langer Gegenwehr durchgeführt.

Es wurde opportunistisch und autoritär geführt. Das Gesprächsergebnis in Auslegungsfragen stand oft schon vorher fest.

In Führungspositionen befördert wurden oft bequeme Opportunisten, die nicht wagten, Fragen zu stellen. Sie wollten das eigene Fortkommen nicht gefährden. Das Unternehmen steht in einer Situation, weit unter seinen Möglichkeiten. Das Unternehmen darf nicht weiterhin einer Selbstbedienungsmentalität Vorschub geben.

Ich stelle den Antrag: Der Vorstand ist nicht zu entlasten.

Die Aufsichtsräte haben vermieden, Wege zu zeigen, einerseits, weil sie die Interessen der Mutterunternehmen verfolgten, andererseits, weil auch auf einen Platz im Vorstand gehofft wurde oder schlicht: Weil das Vermögen fehlte. Hochwertige Aufsichtsratsmitglieder wurden hinausgedrängt.

Ich stelle den Antrag: Der Aufsichtsrat ist nicht zu entlasten.

Fusionen enden häufig mit einem Fiasko, wenn die fusionierenden Unternehmen ihre Identität verlieren. Kooperationen sind oft erfolgreicher.

Ich stelle den Antrag: Die Fusionsanstrengungen werden eingestellt. Die Bewag wird zu einer engen Kooperation mit den anderen beteiligten Unternehmen zum gegenseitigen Vorteil unter einer Dachgesellschaft unter Führung der Firma Vattenfall verpflichtet.

Folgerichtig stelle ich weiterhin den Antrag: Die Anträge der Gesellschaft zu den TOP’s 7., 8., 10., 11., 12., und 14. werden abgelehnt. Die Begründung dazu ergibt sich aus dem Vortrag.

 

Zur Bewag - Hauptversammlung am 31.01.2003 im ICC Berlin

 

Nachwort

 

Die Hauptversammlung ist vorbei.

Die Ziele der kleinen, aber auch kritischen Aktionäre konnten, es war voraus zu sehen, auch auf Grund der eindeutigen Mehrheitsverhältnisse, nicht erreicht werden.

Die Ziele waren:

  1. Die Fusion sollte verhindert werden. Obwohl auch positive Aspekte einer Fusion benannt wurden, hieß es letztlich doch: Größe allein ist kein Erfolgsrezept. So, wie vorgeschlagen soll’s nicht sein, und nicht mit diesem Mehrheitsaktionär und diesen problematischen Partnern (HEW-Kernkraft, geringe Finanzkraft/hoher Verschuldungsgrad Vattenfall, Braunkohle Laubag, Abnehmer nur über Verträge mit konkurrenz-angehörigen Stadtwerken VEAG).
  2. Die erste Abstimmung ergab mit 98,.....% eine Zustimmung zum Fusionsvorschlag. Der zweite Versuch war, die Stimmberechtigung des Hauptaktionärs zu bezweifeln, in dem Nachweis verlangt wurde, dass das Kngr. Schweden das Stimmrecht beantragt und erhalten hat. Das wurde für die Gesellschaft längere Zeit zur Zitterpartie. Letztlich konnte dem Antragsteller wohl die Kopie eines entspr. Dokumentes vorgezeigt werden (das Verfahrensrecht wurde also bemüht).
  3. Aufdecken stiller Reserven und deren Verschleuderung an Vattenfall (langwierige und aufwändige Frage- und Antwortprozeduren).
  4. Die Ziele, die Stärken und die Schwächen der Fusionspartner aufzudecken.
  5. Die Versäumnisse der „Berliner Politik“ heraus zu stellen.
  6. Die Möglichkeiten der Kapital-Quellen für Risiko-Finanzierung aufzuzeigen.
  7. Das Umtauschverhältnis wegen dargestellter Unterbewertung der Bewag zum Vorteil zu verändern.
  8. Die Aufgabe des Umweltschutz-Aspektes wegen des Verlassens des „sauberen Pfades“ (Kernenergie und Braunkohle vs. KWK und Sonne).

Ein schwer wiegendes Problem ist stets gewesen: Bei den Abstimmungen stimmten meist nur 10%...20% des Streubesitzes für die Antragsteller aus dem Streubesitz, 80%...90% stimmen nach Empfehlung der Gesellschaft.

Im Besitz von Vattenfall befinden sich 89,5% der Stimmen,10,5% der Stimmen befinden sich im Streubesitz. Die Veranstaltung dauerte von 10.00 ... ca. 20.00 Uhr.

 

Am 27.11.2001 zur

 

Cewag - Hauptversammlung am 28.11.2001 im ICC Berlin

 

Verehrte Damen und Herren,

 

in diesem Jahr liegt der wohl dickste Geschäftsbericht der BewagFirmengeschichte vor uns. Diese dicke Foliante soll wohl den geschäftlichen Erfolg symbolisieren: Es soll doch eine leicht gestiegene Gewinnausschüttung und die gute Platzierung des Unternehmens im Markt belegt werden. Der „Personalrestrukturierung“ genannte Personalabbau und seine finanziellen Auswirkungen seien überwunden und die „Schularbeiten“ erledigt. So könnte also alles in bester Ordnung sein.

Mich erinnern die dicken Papierseiten und die bunten Bildchen eher an ein Kinderbuch, mit dem man den lieben Kleinen das Lesen nahe bringen will. Gerade die kleinen Aktionäre sollten es also zum genaueren Hinschauen aufgerufen sein.

Die Bilder sollen einen Zusammenhang zwischen den handelnden Personen und dem Unternehmenserfolg symbolisieren: Der Erfolg hat einen Namen und ein Gesicht.

Nach dem unrühmlichen Weggang zweier ehemaliger Gewerkschaftsfunktionäre aus dem Vorstand in gutgepolsterte Ruhepositionen ist auch der technische Vorstand in den Ruhestand gegangen. Er kam Anfang 1994 von der Elektromark. Diese wurde noch zu Zeiten des Monopols bis fast zum Zusammenbruch heruntergewirtschaftet, und sie hat sich bis heute nicht von den damals Handelnden erholen können.

Abgebildet sind die jetzt noch im Unternehmen befindlichen Personen, stehend, um eine größere Dynamik zu vermitteln.

An erster Stelle ist der Vorstandsvorsitzende abgebildet.

Die Verhandlungen mit den HEW sind erfolglos geplatzt. Aus Presseberichten entnahm ich, dass es am Stolz des Bewag– Vorstandsvorsitzenden, vielleicht auch an der unglücklichen Wortwahl eines HEW– Vorstandes gelegen haben soll.

An solch einem Kinderkram soll es liegen, dass Arbeitsplätze und Unternehmenserfolg mehrerer Unternehmen im Wettbewerb scheitern könnten? Die Bewag will die Führung in dem Firmenverbund übernehmen.

So hätte ich es auch am liebsten gehabt. Doch das ist aber wohl in Berlin verabsäumt worden. Und wenn jetzt eine umgekehrte Reihenfolge gilt, sollte das hingenommen werden. Es sollte das Beste versucht werden, um die dritte, die neue, auf jeden Fall eine vitale Kraft zu bilden. Jedenfalls sehe ich allein für die Bewag wenig Freiraum. Warum sollten die Mütter der Bewag jetzt größere Freiräume gewähren?

Möglicherweise ist ja im europäischen Vergleich auch diese Variante zu wenig leistungsfähig.

Jetzt sollte der Bewag– Vorsitzende nicht seine Berufsbezeichnung wie eine Monstranz vor sich hertragen. Mit dem ersten Vorstandsvorsitzenden in der Firmengeschichte gerät der Bewag– Dampfer sonst aus dem Kurs.

Die HEW sollten eine weniger militante Sprache wählen.

Die Tür blieb offen, hieß es. Jetzt braucht es die Kraft der zwei Herzen um im gleichen Takt in die selbe Richtung zu rudern. (Siehe Seiten 2 und 3).

Die Bewag habe ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederholt unter Beweis gestellt. (Seite 3). Diese Botschaft könnte doch auf eine gelöste Art und Weise vermittelt werden. Da muss der Psychologe noch nacharbeiten. Dafür werden dann allerdings nicht jene 30 Millionen DM fällig, die für Beratungskosten an Unternehmensberater ausgewiesen werden, zur Klärung der Frage: „Was tun?“ (Seite 77).

Wenn, wie in den Vorjahren, die Erfolgsstory der Bewag etwas gequält herübergebracht wird, liegt das natürlich an den dürftigen Grundlagen für diese Aussage: Um überhaupt eine Gewinnausschüttung und die Dotierung der Gewinnrücklagen darstellen zu können, bedurfte es einiger Grundstücksverkäufe (Seite 67) und der Ausgleichszahlungen aus dem Kraft–Wärme–Kopplungsgesetz (Seite 75). Ein Teilbetrag erreichte die Bewag sogar noch periodenfremd, sonst hätte es nicht gereicht. Dann hätten Sie sich was einfallen lassen müssen.

Der Personalabbau soll weiter fortgesetzt werden, gleichzeitig soll das Personal im Stromhandel aufgestockt werden ( Seiten 22 und 55). Personalabbau betreibt heute fast jedes Unternehmen. Der Personalaufbau im Vertrieb und im Handel wirkt jedoch, wenn überhaupt, eher unterproportional.

Damit lassen sich die Kostenrelationen zu den Wettbewerbern also nicht verbessern. Der Effekt ist eher volkswirtschaftlicher Natur und schnürt langfristig die Nachfrage ein, auch die nach Energie.

Als zweiter in der Bildergalerie ist das Vorstandsmitglied für Finanzen und Netze zu sehen. Ist das nicht jenes Vorstandsmitglied, das vor einigen Jahren die Versandung von ca. 30 Millionen DM bei der Bewag erklären musste?

Und jetzt lese ich, dass unser Vorstandsmitglied als Mitglied des Aufsichtsrates in der Landesbank Berlin, einer Teilgesellschaft der Berliner Bankgesellschaft, seinen Sitz hat, in der doch gerade in diesem Jahr einige Milliarden DM versenkt worden sind?

Wo war denn da seine mahnende Stimme? Diese Frage ist umso augenscheinlicher, als uns doch in dem vor uns liegenden Geschäftsbericht über dreieinhalb Seiten im Risikobericht das Risikomanagement der Bewag vorgestellt wird? (Seite 49 ff).

Vergisst man diese Möglichkeiten sofort, wenn man das Haus verlässt? Gibt’s da keinen Austausch? Bin ich zu „blauäugig“? Oder ist „die kleine Panne“ bei der Bankgesellschaft absichtlich herbeigeführt worden?

Der Fairness wegen muss allerdings noch bemerkt werden, dass jüngst ein Gewerkschaftsfunktionär den Bewag – Aufsichtsrat verlassen hat, der direkt im Aufsichtsrat der Bankgesellschaft Berlin einen Sitz hat. Müssen wir hier jetzt mit ähnlichen Problemen rechnen? Eines wird klar: Solche teuren Irrtümer kann sich ein „normaler“ Angestellter nicht erlauben. Oder steigen gerade mit der Höhe der Fehlerkosten die Karrierechancen?

Vor einem Jahr bin ich vom Personalvorstand der Bewag, dem Dritten in der Bildergalerie, belehrt worden, dass man bei der Bewag nicht volkswirtschaftlich denken könne und dürfe.

Unter dem Titel „Investitionen“ lesen wir gleich im ersten Satz, dass sich die Investitionen im Vergleich zum Vorjahr halbiert hätten. Sie konnten vollständig aus dem Cashflow gedeckt werden. (Seite 46). Zunächst: Die Investitionen haben sich nicht halbiert, sondern sie wurden halbiert. Dahinter steckt Absicht! Es wird Substanzverzehr am Anlagevermögen ausgeübt.

In den vergangenen Jahren sind die Investitionen stets rückläufig gestaltet worden und nahezu regelmäßig war der Cashflow größer. (Seite 47). In den kommenden Jahren wird sich dieser Trend fortsetzen, so die Prognose. (Seite 55).

Weiterhin lesen wir, dass die relative Menge der Aktienstreubesitzer auf 10% reduziert wurde, 90% des Grundkapitals liegen in den Händen der beiden institutionellen Anleger. (Seite 69)

Aus volkswirtschaftlichen Statistiken wissen wir, dass die durchschnittlichen Investitionen der Unternehmen, also der institutionellen Anleger, rückläufig sind.

Sie haben sich unterhalb der jeweiligen Cashflows eingependelt. Genau an jene Anleger zahlt jetzt die Bewag mindestens 90% der Gewinnausschüttung aus. Dafür mussten Steuermittel (KWKGesetz) mobilisiert werden. Außerdem wurde Substanz durch Grundstücksverkauf verzehrt.

Wir können also wissen, dass nur weniger als 10% der Ausschüttung nachfragewirksam werden. Weiterhin wird nicht einmal eine Angebotswirkung erzielt, da die vorhandenen Produktionsanlagen nicht ausgelastet sind.

In einer solchen Situation gibt es kein volkswirtschaftliches Interesse für Investitionen. Wodurch sollten auch die Gewinnerwartungen der Investoren erfüllt werden? 90% der Ausschüttung verschwinden also aus dem Kreislauf.

In dieser Lage reduziert die Bewag weiter ihr Personal, oder wie es heißt, sie setzt ihre Personalanpassung fort. An was wird hier angepasst?

Das hat die gleiche Qualität, wie wenn der Kapitän auf der Titanic gesagt hätte: „Wir passen jetzt den Tiefgang des Schiffes an den Tiefgang des Eisberges an.“ Wir wissen heute, dass er überangepasst hat.

Diese Sorge treibt natürlich auch die Belegschaft um. Gehen Sie mal durch das Haus und hören Sie sich um.

Aber Ihnen wird man nichts sagen. Auf mich kommen jedenfalls mir völlig unbekannte Menschen zu und schildern mir die beklemmende Situation. Vielleicht kennen mich diese Menschen von hier aus dem Saal.

Ich weiß auch, dass Führungskräfte aus der zweiten Ebene und „darunter“ sich voreilend gehorsam verhalten. Sie treten lieber mit ihren Gedanken nicht an die Öffentlichkeit. Für diese lähmende Psychosituation halte ich den Personalvorstand für verantwortlich.

Wir sehen also, die Bewag handelt und wirkt volkswirtschaftlich, auch wenn hier abgestritten wird, dass darüber auch nur nachgedacht wird.

Es wird im Bericht sogar behauptet, dass volkswirtschaftliche Größen kaum Einfluss auf das Strom- und Wärmegeschäft hätten. (Seite 51).

Ich halte das Ausblenden von verzögert, aber wenn, dann umso stärker, auftretenden Problemen für eine mutwillige Verkürzung der Sichtweise.

Die übrigen abgebildeten Personen aus dem Vertriebs- und dem Stromhandelsbereich machen mit Ihren Aussagen einen eher ratlosen Eindruck. „Pfeifen im Wald“, „mühsam die Balance suchend“ scheinen sie zu hoffen, dass sie „nicht im Regen stehen“ gelassen werden.

Blenden auch sie denn nicht aus, dass im Stromhandel mit den Erzeugnissen jener Überkapazitäten gehandelt wird, von denen man jahrelang behauptet hat, dass es sie überhaupt nicht gebe?

Die Aussage dass der Energieverbrauch weitgehend konstant geblieben sei, bedeutet, dass in dem Maße, in dem man Strom zukauft, die eigene Produktion gedrosselt werden muss. Der auch im Bericht befürchtete Verdrängungswettbewerb wird also in das eigene Haus geholt (Seite 51).

Last, not Least, suggeriert mir das Bild vom Leiter des Wärmebereiches, dass ihm das Wasser noch nicht ganz, aber fast bis zum Hals steht.

Anders als fatal kann ich die Aussage , dass Anschlusswerte in Höhe von 5% abgemeldet worden sind, nicht beschreiben. Da haben wir ja wiederum Glück gehabt, dass die Erhöhung der Primärenergiekosten in den Preisen überkompensiert werden konnte. Ich bin fast sicher, dass der ehemalige Personalvorstand der EBAG und geübte „Anpasser“ von Personalkapazitäten sich auf Kosten volkswirtschaftlicher Folgen am eigenen Schopf aus dem Wasser ziehen wird. Die weitere Vernichtung von Lebensentwürfen wird dann „schöpferische Zerstörung“ genannt.

Es wird ihm gelingen, auf Rechnung seiner Mitarbeiter(innen) das Wohlwollen der Unternehmensleitung zu erringen. Aber auch das wäre fatal, hätte es doch betriebswirtschaftliche Folgen im eigenen Haus für die Kosten der Stromerzeugung.

Aus Zeitgründen will ich weitere Problembereiche wie den Erzeugungsbereich sowie die Beteiligungs- und die Personalführungsproblematik, nicht weiter betrachten. Eine Strategie ist, schon aus Gründen, die in den Leitungspersonen begründet sind, nicht zu erkennen.

Alles in Allem stellt sich mir der Bericht so dar, dass man sich bewusst, aber nicht sehen wollenden Auges in eine sich beschleunigende Abwärtsspirale begibt. Die steigende Produktivität des Unternehmens wird nicht nachfragewirksam umgesetzt.

Der große Wurf? Fehlanzeige. Was bleibt, ist der Verdacht von praktiziertem Personenkult.

Betriebswirtschaft? Auf dem absteigenden Ast.

Volkswirtschaft? Bewusst ausgeblendet.

Politisches Signal? Unter den augenblicklich herrschenden positiven politischen Rahmenbedingungen auf „Stopp“ gestellt.

Allein die Tatsache, dass der Bericht rechtmäßig sei, begründet keine Vision für die Zukunft.

Auch wenn die Messen durch die Großeigentümer längst gesungen sind, darf der Vorstand keine Entlastung erfahren.

Der Aufsichtsrat darf nicht entlastet werden, weil er den Vorstand nicht von politisch verantwortlicher Verhandlungsweise überzeugen konnte und den Vorstand nicht aufgefordert hat, eine strategische Perspektive für die Bewag aufzuzeigen.

                                                                     

Am 04.12.2000 Wortmeldung zur

 

Cewag - Hauptversammlung am 05.12.2000 im ICC Berlin

 

Verehrte Damen und Herren,

 

die Unternehmensleitung will die Kosten mit allen Mitteln senken.

Das freut den Anteilseigner und sollte ihn dennoch eher nachdenklich stimmen, wenn er an der Nachhaltigkeit der weiteren Existenz der Bewag interessiert ist.

Denn die Argumente sind vordergründig und verdecken eine verfehlte Unternehmenspolitik nur unzureichend.

Im „Bericht des Aufsichtsrates“ wird zu den Aussagen über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen auf der Seite 7 geschrieben, dass „bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Aus der Aufstellung der Beteiligungen auf der Seite 79 ergibt sich dann aus der gewichteten Saldierung der Jahresergebnisse, dass die Bewag aus ihren Beteiligungen mit Eigen- oder Stammkapital in einer Höhe von ca. 461 Mio Verluste in Höhe von ca. 23 Mio „eingefahren“ hat, das sind 5%.

Wenn diese Verluste nicht „unangemessen hoch“ sind, wann und bei welchen Verlusten wird dann die Angemessenheit verlassen?

Was wird der Aufsichtsrat in den kommenden Jahren schreiben lassen, wenn sich durch die angestrebte Wunschübernahme der VEAG rote Gesamtergebniswerte einstellen?

Ist denn schon ein Versuch unternommen worden, die politisch bedingten Verluste der VEAG dort abzuladen, wo sie zu verantworten sind, nämlich bei der Politik?

Oder will der Vorstand der Bewag, wie schon bei der Übernahme der Kosten aus dem Jahrhundertvertrag, aus Rücksichtsnahme gegenüber den Konzernmüttern und der Bundesregierung die Kosten allein schultern, um die Belegschaft bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche disziplinieren zu können?

Eigene Nachfragen beim Vorstand der VEW schon vor längerer Zeit ergaben, dass ein Interesse zur Zusammenarbeit der mittelgroßen Versorger nicht gegeben war. Diese verkürzte Sichtweise führte dann dazu, dass diese

Unternehmen sich jetzt sämtlich als bedeutungslose Anhängsel an den großen, bzw. an einem französischen Staatsunternehmen wiederfinden. Das verschiebt die Gewichte noch weiter zuungunsten der heimischen Unternehmen und hierbei speziell zu Lasten der Kleinen.

Es erscheint mir wie das Leben in „Dreamcycles“, im Zusammenhang mit der VEAG - Übernahme, wenn sie denn stattfindet, von einer „Vierten Kraft“ zu träumen. Eher schon erscheint mir das ganze Vorhaben als der Beginn einer „Ersten Ohnmacht“, aus der es kein Erwachen mehr geben mag. Starke Beispiele sind BMW - Rover und Daimler - Chrysler - Mitsubishi.

Die ausgegliederte BerlinDat hilft derzeit in der Stadt Frankfurt / Oder bei der Ertüchtigung der Informationstechnik. BerlinDat folgt damit Vorschlägen, wie sie aus der Bewag - Belegschaft zur Finanzierung und zum Bau von Erzeugungsanlagen schon im Jahr 1990 gemacht und damals aus Mangel an Visionen abgelehnt wurden.

So viel zur Unternehmensaußenpolitik von Vorstand und Aufsichtsrat, für die beide Gremien keine Entlastung erhalten dürfen.

Zum Zwecke der Gewinnausschüttung wird Substanzverzehr durch Immobilienverkauf praktiziert.

Außerdem wird innenpolitisch als wesentlicher Aspekt der Kostensenkung der Abbau des Personalstandes angeführt.

Hier stellt sich durch den erfolgenden Aderlaß verstärkt eine neue Situation ein:

Mitarbeiter, die sich mit der Bewag vollständig verbunden und als eine Einheit gefühlt haben, werden mit Methoden des psychischen Druckes aus dem Unternehmen gedrängt. Profilierungsmöglichkeiten hatten und haben jetzt in zunehmendem Maße nur diejenigen, die sich am deutlichsten und unterwürfigsten den Vorgaben unterwerfen und kritiklos die Vorgaben ausführen. Eigene Gedanken sind von denen ohnehin nicht zu erwarten.

Voreilender Gehorsam wurde zum Karriere - Treibsatz.

Formale Qualifikationen, für „Normale“ bei Bewerbungen unverzichtbar, müssen von den Wunschkandidaten nicht erbracht werden.

Andererseits merken die wenigen mit eigenen Gedanken, wie gefährlich es sein kann, sie zu äußern oder sogar zu vertreten.Sie halten ihre Gedanken zurück, weil sie sich nicht auf einer der Personal - Ausgliederungslisten wiederfinden wollen. Angesagt ist schon lange der unternehmenspolitische Opportunismus, kein Klima für den organisatorischen Aufbruch.

Das ist einfach für die sogenannten „Führungskräfte“. Es beschädigt aber das Unternehmen just in der Phase, in der Ideenreichtum und Mut geradezu Überlebensbedingungen geworden sind.

Die Bewag leistet sich einen größeren Entsorgungspark für abgesetzte Führungskräfte, wenn deren Ratlosigkeit sich nicht mehr verbergen läßt.

Aus Kosteneinsparungsgründen war man in der Vergangenheit sogar bereit dazu, Menschenleben zu gefährden. Die Bewag war lange Zeit für den hohen Rang ihrer Unfallsicherheitspolitik bekannt. Als sich dann nach der Diskussion über deren Kosten wie befürchtet und beschrieben ein tödlicher Unfall ereignete, wurde der Verantwortliche dafür nicht zur Verantwortung gezogen, sondern er konnte sein Psychodruck - Unwesen noch lange Zeit weitertreiben.

Wie steht’s in solchen Fällen mit der argumentativen Hilfe durch die Mitbestimmungsträger?

Fehlanzeige! Die Funktionäre der im Hause vertretenen großen Gewerkschaft wollen es stets vorziehen, aus Gründen des Opportunismus eine „Appeasementpolitik“ gegenüber dem Vorstand und anderen Führungskräften zu praktizieren. Und so finden Gewerkschaftsfunktionäre bis zum heutigen Tag im Unternehmen ein gutdotiertes Auffangbecken. Es stört dabei scheinbar niemanden, dass schon zweimal die hochdotierten Leitungspositionen, aus Gründen, die allen Beteiligten bekannt werden konnten, aufgegeben werden mußten.

In beiden vergangenen Fällen wurden die Arbeitnehmerorganisationen und die Bewag in ihrem Ruf geschädigt. Stets erhielten diese Personen Chancen, die „normalen“ Beschäftigten nicht zuteil werden. Das Unternehmen wird dadurch mit Kosten belastet, die auf andere Weise zur Verteilung bereitstehen würden.

Demnächst steht nach Bewag - Presse - Aussagen ein neuerlicher Wechsel dieser Art in das Unternehmen bevor, obwohl ein Einstellungsstopp verkündet wurde beziehungsweise vorhandenes Stammpersonal ausgegliedert werden soll.

Als Ergebnisse dieser Politikbeispiele kann man bezeichnen: Verpaßte Chancen, Einfallslosigkeit, blinder Aktionismus und das Warten auf die starke Hand , die einen Ausweg aus dem Dilemma weisen könnte. Bis zum Eintreffen einer solchen starken Hand praktiziert man jene Kontraktionspolitik, die auch schon den anderen nicht helfen wird. Diese ist augenblicklich Mode und wird schon von zu vielen ausgeübt. Es ist eben so, dass derjenige sich in einem vollen Zuschauerraum einen Sichtvorteil verschaffen kann, der sich als Erster eine Leiter zum Draufsteigen beschafft. Der Vorteil ist dahin, wenn sich alle Zuschauer ein solches Erhöhungsinstrument beschafft und es bestiegen haben.

Dann ist wieder jener im Vorteil, der sich die höchste Leiter beschafft hat. Einen dauernden, selbst steuerbaren Vorteil besitzt hingegen jener, der sich in verschiedenen Veranstaltungen sicher bewegen lernt und vielleicht sogar die Themen benennt.

So weit ist der Vorstand noch nicht. Genau das ist jedoch die Aufgabe einer Unternehmensführung.

Aus der Sicht der im Geschäftsbericht vorgestellten Informationen scheint das Unternehmen in der Zukunft massiv gefährdet zu sein. Eine ausführliche Analyse wird diese Befürchtungen untermauern.

Politik machen heißt, dass Interessen in Recht und Maßnahmen umzusetzen sind, und zwar bevor die Ereignisse zum Nachteil der Organisation eingetreten sind. Genau das kann hier noch nicht erkannt werden.

Die sog. „Shareholdervalue“ - Politik ist grandios gescheitert, was voraussehbar war. Das Unternehmen hat in kurzer Zeit 40% des Wertes verloren.

Der Aktionär hat an der Börse abgestimmt: Er schätzt diese Vorstandspolitik nicht!

Die Entlastung für beide Gremien kann deshalb nicht erteilt werden.

Zu einer Unternehmensgroß-(Haupt-)Veranstaltung im ICC Berlin am 28.01.1997
             
Zum Tagesordnungspunkt 4.: Bericht des Vorstandes  
             
Verehrte Damen und Herren,        
             
"Der Fisch stinkt vom Kopf aus" und "die Treppe wird von oben gekehrt"
sind häufig verwendete Sprichworte, wenn es darum geht, bei den Zuhörern
den Eindruck zu vermitteln, daß alle Menschen auf allen Ebenen der Cewag 
unter dem gleichen Druck stehen, wenn die Arbeitsplätze    
gegen Bedrohungen von außen zu verteidigen sind.    
             
Jeder nickt zustimmend in sich hinein und hofft, daß alle das Gleiche meinen,
wenn soetwas gesagt wird.        
             
Dabei wäre es doch ganz einfach und aus der eigenen Erfahrung schon
abzuleiten: In Problemsituationen trifft es zunächst die Kleinen, die   
Machtlosen, jene, die sich keine eigene Bezugsgruppe (Pressure Group, Lobby)
aufbauen konnten. Beim Durchsetzen eigener Interessen sind einige  
eben stets gleicher als die anderen und auch noch finanziell besser ausgestattet.
             
Die Bedrohungen kommen augenblicklich von außen: Die Liberalisierung
der Energiemärkte und der geplante Aktienverkauf, beides Probleme, die
ausdrücklich nicht hausgemacht sind und außerdem noch Probleme, wie den 
angesagten Personalabbau.        
Was haben wir dem entgegenzusetzen?      
             
Wir sagen, daß wir unsere Arbeitsqualität verbessern müßten.  
Als wenn wir nicht, unter den verschiedenen politischen und wirtschaft-
lichen Bedingungen, die Lebensfähigkeit der Stadt mit gewährleistet  
hätten. Wir waren unseren jeweiligen "Herren" ein willfähriger Diener.  
Dafür erhalten wir jetzt unsere Quittung, indem wir verkauft werden sollen.
Wir haben wohl unsere Schuldigkeit getan und können gehen.  
             
Aber es gibt nichts, was wir nicht wirklich noch verbessern könnten.  
             
Wir legen also Qualitätsprogramme wie "TQM" und "KVP" auf "Kiel",  
Qualität soll nach ISO 9000 zertifiziert werden und es soll eine  
Ökobilanz aufgestellt werden. Das sind alles Themen, die zunächst einmal
Geld kosten, einen großen Gesprächsbedarf erfordern und damit aus
Kosten- und Kapazitätsgründen unsere Wettbewerbsfähigkeit ein-  
schränken.          
             
Damit will ich nicht zum Ausdruck bringen, daß ich ein Gegner von  
Umweltschutzprogrammen bin, im Gegenteil. Um überleben zu können,
müssen wir mit unserer Umwelt schonend umgehen. Aber wir müssen
auch den Erklärungsversuch wagen, daß dann unser Strom nicht dort 
produziert und gekauft werden darf, wo genau diese Umweltsorge aus Kosten-
gründen nicht geteilt wird. Zuallererst dürfen wir ihn selbst dort nicht kaufen.
Das würde uns unglaubwürdig werden lassen, intern wie extern.  
             
Andererseits muß auch nach innen die Gesprächs- und Kommuni-  
kationsfähigkeit überhaupt erst erzeugt und dann verbessert werden,  
speziell auch bei den Führenden, von der untersten Stufe an. Die haben
Kommunikation nie gelernt, warum sollten sie sie jetzt beherrschen? Warum
sollten sie jetzt tun, was sie schon immer für unbequem, überflüssig und
schwach angesehen haben?        
             
Und so hört man dann im Zusammenhang mit der Einführung von TQM:
"Wenn darüber zu lange gesprochen wird, werde ich das zu unterbinden
wissen".            
Bei den Beschäftigten, die ja TQM aus sich heraus vorantreiben und  
initiativ werden sollten, ist dieses Vorhaben damit gestorben.  
             
Oder man hört im normalen tagtäglichen Arbeitsumfeld, wenn man sich über
Kosten Gedanken macht, was ja häufig mit auf der Hand liegenden   
Fragen getan wird: "Es ist nicht Ihre Aufgabe, sich darüber Gedanken
zu machen." Oder: "Das dürfen Sie garnicht wissen".     
Ich weiß, daß positiv - kritisches Nachdenken und Nachfragen oft  
mit negativen Sanktionen "belohnt" wird. Folge ist, daß die bequemen
Weisungsempfänger und Vorurteils - Transporteure im Unternehmen nach
oben "gespült" werden. Sie stärken uns nicht in äußeren Krisensituationen, wie
jetzt, sondern schwächen uns im Gegenteil. Sie tragen nichts zu Problemlösungen
bei.            
Man entblößt sich von den Kritischen und Schöpferischen, wenn An-  
passer mit Lorbeer geschmückt werden. Den anderen wird gesagt,  
daß sie nicht reformierbar seien und vom Arbeitsmarkt verschwinden  
müßten. Das ist recht widersprüchlich.      
             
Da hilft kein TQM, kein KVP, keine Neuordnung der Ingenieurbereiche,
kein neues Unternehmensleitbild oder was man sonst noch erfinden  
mag: Was positiv gedacht war, verkehrt sich in's Gegenteil, wenn wir  
nicht nachhaltig die Kultur unseres Umganges miteinander verbessern.
             
Apropos: Neues Unternehmensleitbild.       
             
Mit dem neuen Unternehmensleitbild erhalten wir, trotz zunächst vor-  
handener eigener Bedenken, ein gelungenes, nach vorn gerichtetes  
Werk, dem die schwerste Bewährungsprobe noch bevorsteht, die  
Bewährungsprobe im Verlaufe der Umsetzung.    
             
Es darf nicht vergessen werden: Mit dem Leitbild werden Hoffnungen  
verknüpft,die nicht enttäuscht werden dürfen. Sonst wird dauerhaft die Wirkung
VIELER Elefantenherden in EINEM Porzellanladen erzeugt.  
Sie werden es noch sehen.        
Wenn das Leitbild von denen, die es vorantragen müssen, den Füh-  
rungskräften nicht vorgelebt wird, wird es von denen, die es zunächst  
passiv wahrnehmen, den Kolleginnen und Kollegen, nur als  E I N  weiteres 
Stück Papier angesehen werden. Aber auch bei positiver Umsetzung
wird es mitunter Rückschläge zu beklagen geben. Nach vorliegenden
Erfahrungen werden die "Fühler" von den Empfängern erst sehr vorsichtig
"ausgefahren".          
             
Und schon zeigen sich mögliche Untiefen, die es zu umschiffen gilt:  
             
Wie sollte sich ein Mitarbeiter, der sonst seine Probleme gut meistern
kann, Ratschlag holen von einer Führungskraft, die menschlich eher  
simpel strukturiert ist?          
Oder: Wie sollte sich eine Mitarbeiterin fachliche Hilfe und Informations-
vermittlung erwarten, wenn die formalen Qualifikationen    
der Führungskraft unterhalb von denen der Mitarbeiterin angesiedelt sind?
Die Hilfe wird zwangsläufig hinter den anerkannten, der Führungskraft
aber nicht bewußten Möglichkeiten zurückbleiben!    
             
Oder: Wie soll die Führungskraft jetzt plötzlich jährlich ein Mitarbeiter-  
gespräch führen? Wie sollte das Führen nach Zielvereinbarungen bei  
Schwerpunktaufgaben praktiziert werden, wenn selbst der diese Methoden
Anweisende keine Kenntnis davon hat und sie sich nicht aneignen will oder kann? 
Wenn er zur Erbsenzählerei neigt, also jedes Blatt Papier zur Schwerpunktaufgabe
erklärt?            
Jetzt wird ein großes Problem in unserer Personalausstattung deutlicher, das
aber mit viel gutem Willen und massiver Persönlichkeitsschulung  
gemeistert werden kann: Das Problem, daß zahlreiche Führungsplätze mit
persönlich und / oder fachlich nicht ausreichend Qualifizierten besetzt sind.
Ich freue mich aber über den Ansatz und will aus meiner Rolle heraus alles
tun, damit das Vorhaben zum Erfolg wird.      
             
Ich will mit meinen Sätzen aber auch erreichen, daß wir alle gemeinsam, Sie als
Führungskräfte dort oben und wir hier unten, gleichermaßen keine Sorge mehr
haben müssen um das Unternehmen, das wir gemeinsam darstellen, daß wir
respektvoll miteinander umgehen können, keine Angst voreinander haben
müssen und zusammenstehen im Kampf um unsere Arbeitsplätze.  
             
             
Übrigens: Wenn der Aktienverkauf jetzt scheitern sollte, ich wage es garnicht
zu glauben, und wir einen kleinen Aufschub erhalten, liegt es nicht an   
unserem Vermögen, an unserer Fähigkeit, an unserem Einsatz. Es liegt dann am
Unvermögen der Verkäufer, was sich als Glück für uns für kurze Zeit  
herausstellen kann.          
Ich hätte mir mehr Einsatz gewünscht. Der Platz vor der Kongreßhalle am 
Alexanderplatz hätte von der Menge der Cewag - Mitarbeiter aus allen Ebenen 
platzen müssen. Aber es herrschte Desinteresse. Stets höre ich, daß man ja
mit Demonstrationen doch nichts ausrichten könne. Die positiven Beispiele, die
es ja auch gibt, z. B. bei der teilweisen Abwendung der Einschränkungen bei der
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle,dürften wir doch noch nicht vergessen haben,
so lange liegt das doch noch nicht zurück. Überhaupt: Friedlich und gewaltlos
feierten wir in Deutschland die größten Erfolge, besinnen wir uns wieder darauf.

 

Im März 1996 auf einer Großveranstaltung im ICC Berlin:

 

Verehrte Damen und Herren ,

stellen Sie sich vor, daß Ihnen eine Führungskraft erläutert, daß sie sich in der Funktion einer Apfelpresse empfinde, deren Aufgabe es sei, aus den Äpfeln, die die Mitarbeiter darstellen, die möglichst größte Menge Saft auszupressen.

(Um im Bild zu bleiben: Die Äpfel werden dabei zerstört).

Stellen Sie sich weiterhin vor, dass die selbe Führungskraft einige Zeit später mit dem Appell an Sie herantritt, Kolleginnen und Kollegen im eigenen aber auch in den anderen Bereichen als Kundinnen und Kunden, aber auch als Freunde anzusehen, auf die man freundlich zugehen solle und die man zuvorkommend behandeln müsse. Jeder sei Dienstleister des anderen.

Ich denke, wenn Sie ein solches Erlebnis haben würden, würden Sie sich Ihre eigenen Gedanken machen. Möglicherweise würde das die Glaubwürdigkeit des an Sie appellierenden aber auch die der augenblicklich stattfindenden Personal- und Führungspolitik bei Ihnen erheblich in Frage stellen.
Wenn so etwas vor dem Hintergrund der Erarbeitung neuer Führungsleitlinien geschieht, denke ich, wird es doppelt bedenklich, die Glaubwürdigkeit bleibt auf der Strecke.

Führungskräfte, die mit Zuckerbrot und Peitsche überzeugen wollen, leisten dem Unternehmen einen Bärendienst. CEWAG 2000, Integration , innnerbetriebliche Klima- und Demokratie-Diskussionen, neue Unternehmensphilosophie, die mündigen Mitarbeiter, die beschworen werden: Das Thema scheint gelaufen zu sein.

Wer soll denn da noch an eine neue Unternehmenskultur glauben ?

Führungsleitlinien, auch wenn sie vielleicht etwas archaisch, also überholt, aussahen, kannten wir schon früher.

Ein kooperativer Führungsstiel wurde damals vorgeschlagen. Hätten wir diese Leitlinien nur mit Leben gefüllt und wären sie glaubwürdig vertreten worden, hätten wir durchaus schon etwas in Richtung auf eine bessere Unternehmenskultur bewirken können. Leider hat man selbst beim Vorstand in der Vergangenheit nur ein Schulterzucken geerntet, wenn man sich auf die alten Leitlinien berufen wollte.

Wenn allerdings auch die neuen, in Arbeit befindlichen Führungsleitlinien, wie immer sie aussehen mögen, nicht vorgelebt werden, fürchte ich für das Klima im Unternehmen.

Eine Maßnahme, an deren Wirkung scheinbar nicht einmal ihre Urheber glauben, ist problematischer als deren Unterlassung.

Von den in den letzten Cewag-“Impulsen“ empfohlenen und vorgeschlagenen Diskussionen über das Verhältnis zwischen Führungskräften und Mitarbeitern finde ich keine Spur.

Die Veranstaltung „Wie reden miteinander“ im Zusammenhang mit der Integration   ----   weitgehend Fehlanzeige.

Es ist nicht alleine die Sorge, dass diese Gespräche nicht stattfinden : Es besteht Anlass zur Sorge, dass sich die Führungskräfte dieser Diskussion nicht gewachsen fühlen, Arten und Varianten sinnvoller Führungsstiele nicht verinnerlicht haben und deshalb die Vorstellung nicht mit Leben erfüllen können. Das Lesen eines Buches aus der Führungsakademie in St. Gallen ist dazu nicht ausreichend.

Man könnte abwinkend sagen, dass Beispiele dieser Art Einzelfälle seien.

Die Gefahr ist aber, dass sprachlose Führungskräfte bei der Wahl des Nachwuchses die sprachlosen, unkritischen Steigbügelhalter bevorzugen, mit der Folge einer (weiteren) Ausweitung der sprachlichen Eiszeit.

Die positiven Elemente von CEWAG 2000 drohen zu versanden: Die Aufbauorganisation, nicht die offizielle, die inoffizielle, reale, wird wieder tiefer, dir Unterschriftenleisten werden wieder länger.

Ich fürchte, dass eine weitgreifende Gleichgültigkeit Platz greift. Die einzige Bitte, die ich in diesem Zusammenhang äußern kann, ist die Bitte an die Führungskräfte, Kultur vorzuleben und glaubwürdig zu vertreten.

Ich bitte Sie, zu verstehen, dass Kritik ohne Verletzung des Anderen nicht ein Zeichen von Illoyalität darstellt, sondern gerade ein Zeichen von persönlicher und Unternehmensverbundenheit.

Zum Verkauf von CEWAG-Aktien hat die Finanzsenatorin in der B1-Abendschau vom 13.2.1996 Folgendes ausgesagt: Der Verkauf findet statt unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung einerseits sowie der strategischen Neuausrichtung der Cewag andererseits, was immer das heißen mag.

In einer Meldung des Magazins Wirtschaftswoche vom 1.2.1996 konnte man etwas von neuen internationalen Allianzen im Energiebereich lesen.

Wie soll so etwas funktionieren und warum ausgerechnet durch einen Aktienverkauf ?

Wenn die im Aufsichtsrat befindlichen Berliner Vertreter sich bisher nicht zu einer konsistenten und Berliner Interessen berücksichtigenden Energiepolitik aufraffen konnten, weiß ich nicht, warum es außenstehende, eventuell ausländische Anteilseigner besser können sollten.

Ich würde gerne an eine technologische Weiterentwicklung und eine transnationale Ausweitung der Ver- und Betriebsbeziehungen glauben.

Ich fürchte jedoch, dass unsere Abhängigkeit von außen eher zunimmt. Die einzigen Kenntnisse die wir international lernen könnten, könnten die der Einrichtung einer zunehmenden Verschuldung sein.

Die Hoffnung auf weitere Märkte könnte sich umkehren in eine Brückenkopffunktion der Cewag als Absatzmarkt für andere mit der Folge der Arbeitsplatzvernichtung in unserer eigenen Erzeugung.

Kurzfristiger Haushaltssanierung für ein Jahr stünden langfristige Arbeitsmarktprobleme gegenüber.

Aus meiner Sicht wären wechselseitige Beteiligungen mittelgroßer Energieversorger die Lösung für unser Problem ohne dass wir uns die schlimmen Folgen einhandeln würden.

Die organisatorischen Veränderungen aus CEWAG 2000 mit der Folge der Einrichtung von Cost-Centern haben zu einer aus meiner Sicht für das Unternehmen längerfristig eher nachteiligen Situation geführt: Die Bewag-Bibliothek ist aufgelöst worden und damit die zentrale Versorgung der Mitarbeiter mit Presse-Erzeugnissen. Die Folge ist: Die Uninformierten bleiben uninformiert, die Informierten können ihren Vorsprung ausbauen, jedenfalls in der Theorie. In der Praxis nehmen jetzt die zahlenmäßig wenigen Leser, das kann man aus den wenigen stattfindenden oder besser noch aus den vermiedenen Gesprächen erkennen, eher weniger davon wahr, was man in den Medien über uns, unsere Umgebung sowie technische und soziale Rahmenbedingungen lesen kann.

Tendenziell ist jeder Bereich bemüht, seine Ausgaben für Presseerzeugnisse möglichst zu senken, jeder kauft das aus seiner Sicht Nötigste. Insgesamt muss das jedoch wegen der wenigen Leser nicht kostengünstiger sein, als eine zuvor gestraffte, aber zentrale Informationsversorgung. Versäumte Bildungsanstrengungen verursachen das fatale Problem, das die Folgen nicht kurzfristig sondern längerfristig sichtbar werden, dann können sie nicht mehr ausgebessert werden. Manch ein Unternehmen hat seine Einsparungen auf diesem Gebiet teuer bezahlt. Warum machen wir nicht eine Kehrtwende, bevor es zu spät ist?